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17.06.2008 um 15.05 Uhr - von H. - Versicherungsgelder vorenthalten??? |
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Guten Abend; zur Frage (von T.) der Bemessungsgrundlage spielen so viele verschiedene Faktoren mit, man kann über bestimmte Beträge des Taggeldes unmöglich eine korrekte Antwort geben. Nicht einmal die Mitarbeiter des AMS sind dies imstande.. Dabei muss beachtet werden: Vorhergende Einkommen, ALG, NH, Familienstand, Kinder, (Familienzuschlag) geschützte NH (altersabhängig) und noch einiges mehr. Bei Neueinreichung oder nach Unterbrechung sofort Bemessungsbescheid schriftlich (unbedingt auf 2 Stellen, beim zuständigen AMS, sowie Kopie bei der jeweiligen Landesgeschäftsstelle) beantragen, dann hat man die Chance, dass wirklich korrekt nach den eingereichten Unterlagen berechnet wird. Diese Schweinerei passierte darum jahrelang, da ich immer wieder nach mündlicher Urgenz das Taggeld etwas angehoben bekam, und dachte damit sei es erledigt. Offenbar hat die Vorgehensweise Methode. Grüße H.
PS: Her Moser, Danke für die Antwort, werde mich warscheinlich an Dr. Pochieser wenden, habe vorerst neuerlich Antrag gestellt für Bemessengsbescheid, zugleich Zahlungsaufforderung mit Frist. Auch Antrag auf Akteinsicht in vollem Umfang gestellt. Werde weiter berichten, denn hier geht es um einige tausend Euro. Warscheinlich bin ich nicht ein Einzelfall. Wie vielen Menschen wird eigentlich deren Anspruch auf Versicherungsgelder!!! vom AMS mit dieser Methode vorenthalten??? LG H. (15.06.08)
16.06.08 - von H. - es soll jeder einzelne ermutigt werden Guten Tag, Hr. Moser! Natürlich können Sie meine Antworten und Anregungen veröffentlichen, es soll jeder einzelne ermutigt werden nicht alles stillschweigend zur Kenntnis zu nehmen, so wie ich es zu lange gemacht habe. LG H. |
17.06.2008 um 15.05 Uhr - von Mül. - Kündigung im Krankenstand? |
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ich war eine woche im krankenstand weil ich schmerzen habe ist es bis mittwoch verlängert.als ich die krankmeldung zum chef übergab hat sie mir gesagt dass er nach dem krankmeldung mich kündigen werde,und die papiere am donnerstag abholen soll (schülessel abgeben etc.).und die zwei wöchige kündigungsfrist schenkt er mir. frage ist, bin immer noch krank. soll ich am donnerstag beim firma die kündigungspapiere abholen und danach als krankmelden oder an ams melden? mit freundlichen grüssen (15.06.08)
Antwort: besuchen sie unbedingt die AK bevor sie ihr einverständnis geben! wenn sie weiter krank sind besuchen sie den arzt und geben die krankschreibung-verlängerung in der firma ab! solange bekommen sie auch noch krankengeld von der krankenkassa! bitte um rückmeldung nach AK.besuch danke!
20.22 Uhr - Info anonym zu: Kündigung im Krankenstand: bezg. der kündigungsfrist die ihnen \"geschenkt\" wird, achten sie bei der schriftlichen kündigung auf daten /wann ausgestellt, wann gekündigt, per wievielten - und form der kündigung. (fristlos, gegenseitiges einverständis [einvernehmlich], wegen Krankheit, etc.). es schenkt (nicht das ich sowas jemals gehört hätte) niemand!! 2 wochen lohn einfach so her! vielleicht wurden sie ja schon zu beginn des krankenstandes gekündigt, und haben sozusagen ihre frist schon zum teil \"krank\" verbracht. Verlangen Sie von jedem Arbeitgeber ein Dienstzeugnis!
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16.06.2008 um 15.23 Uhr - von D.T. - Keine Gratisarbeit! |
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Hallo Herr Moser Ich habe wieder mal eine Frage und zwar zu den 6 Monatigen Praktikum von SAM Aus ich wollte wissen ob ich dazu verpflichtet bin das zu machen ohne dafür von der Firma bezahlt zu werden Ich wäre sehr dankbar Für Informationen P.S.: Tolle Arbeit die sie da Leisten
Antwort: (Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse)
Praktikum - keine Gratisarbeit!
Aus den SÖB Richtlinien (1.5.2008) 6.9.2.1.1. Transitarbeitskräfte Ist der BAGS-KV aufgrund von Mitgliedschaft oder gemäß Satzung anzuwenden, so ist für die Prüfung der Kostenangemessenheit für Transitarbeitskräfte ab 1.1.2007 der § 28 BAGS-KV relevant. Sieht der jeweilige „Branchenkollektivvertrag“ jener Berufsgruppen, nach der die Transitarbeitskraft zu entlohnen wäre, wenn das Arbeitsverhältnis zu einem Gewerbebetrieb dieser Branche bestehen würde, eine niedrigere Entlohnung als EUR 1.000,-- (inkl. kollektivvertraglichen Zulagen) vor, so gebührt der Transitarbeitskraft jedenfalls ein monatliches Entgelt von EUR 1.000,--.
Regelung für gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung Die Prüfung der Angemessenheit der Entlohnung von Transitarbeitskräften für Überlassungszeiten orientiert sich an dem für den Beschäftigerbetrieb geltenden Branchen-Kollektivvertrag. Unter analoger Anwendung des § 28 letzter Absatz BAGS-KV kann eine Mindestentlohnung in Höhe von EUR 1.000,-- anerkannt werden. (ohne Gewähr)
16.06.2008 um 18.08 Uhr - von S. P.- Ich kann gar nicht so viel fressen wie ich kotzen möchte! Zum Eintrag \"Keine Gratisarbeit\" (SAM Redergasse): Auch ich hatte dort vor nicht allzulanger Zeit eine Pflichtbewerbung, namentlich für SONY, einen der grössten und reichsten Konzerne der Welt. Dauer des \"Praktikums\": 6 Monate, Arbeitszeit: Montag bis Samstag (im Servicecenter Wien 1), ein Tag pro Monat \"Schulung\", Bezahlung: Arbeitslosengeld / Notstandshilfe (vom AMS), + 50 (!!!) Euro von Sony als \"Stipendium\". Anfangs zeigte sich die Angestellte von SAM angetan von mir, jedoch verflog dies sofort, als ich begann Fragen zu stellen, wie u. a. die Sache mit dem Kollektivvertrag, gleiche Arbeit/gleicher Lohn, etc. Aufgebracht meinte sie, mich mit dieser Einstellung da nicht hinschicken zu können. Weiters hatte ich den Eindruck, dass ohnehin nach dem \"Praktikum\" keine Anstellung erfolgen würde (no na!) und laufend Leute für diese Firma gesucht würden. Eine Firmenimperium, das stinkt vor Geld, bereichert sich noch mehr auf dem Rücken der Ärmsten.
Ich kann gar nicht so viel fressen wie ich kotzen möchte!
Bezugssperre hatte mein \"Verhalten\" NICHT zur Folge! Ich denke, die nehmen nur Leute, die nichts hinterfragen und stillschweigend alles erdulden. MfG -S.P. |
16.06.2008 um 9.22 Uhr - von D. - Noch immer aktuell !?! Anrechnung des PartnerIneinkommens möglicherweise EU-rechtswidrig |
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Hallo Herr Moser Im Jahr 2006 ist das bei der AK-NÖ immer noch ein Thema :-)
AK-NÖ / Antraege AUGE Experimentelle Arbeitsmarktpolitik Abschaffung der Anrechnung des PartnerIneinkommens bei Notstandshilfe MfG D.
Anrechnung des PartnerIneinkommens möglicherweise EU-Rechtswidrig
Mit Muster Anträge der AK Ich stelle daher den Antrag, den angefochtenen Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufzuheben und mir die Notstandshilfe in voller Höhe zu gewähren.
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14.06.2008 um 13.05 Uhr - von Moser Christian - Danke an Irland! |
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"Nein" beim Referendum zur neoliberalen EU-"Überbleibstel-Verfassung" Danke Irland
14.06.2008 um 15.35 Uhr - von T. - schließe mich voll inhaltlich zum irland referendum an!!!! hallo christian! schließe mich voll inhaltlich zum irland referendum an!!!! na nooooo!!! aber es wird nichts nützen da die mächtigen trotzdem voll drüberfahren werden notfalls mit 1001 abstimmungen bis das genehme resultat passt! verbindung zu deiner homepage passt jetzt wieder! ich hätte eine bitte betreffend posting von H. erlebniß der sonderklasse und im besonderen die bemessungsgrundlage. könntest du ihm bitte eine anfrage von mir an ihn schicken betreffend meiner bemessungsgrundlage? ich habe eine bemessungsgrundlage von * was lächerliche * taggeld ausmacht. er müßte wissen aufgrund seiner erfahrungen ob dies korrekt ist. da seine email natürlich geschützt ist könntest nur du mir da weiterhelfen.
was ist mit dem thema bericht? immer mehr poster scheinen den fahlen gestank der österreichischen realität zu riechen!!! alles gute
16.03 Uhr von T. - ein tip: wie hält man die Menschen im Griff.
wie ich menschen mehrarbeit aufhalse. meiner meinung in relativ wenig worten sehr sehr gut die gesammtsituation von günter mannich der marionettenstaat beschrieben. bitte für alle anderen und ganz besonders unseren grossen bruder bartenstein auf der page veröffentlichen!!!! Wie treibt man die Menschen zur Mehrarbeit ? Und wie hält man die Menschen im Griff. |
14.06.2008 um 13.00 Uhr - von Su. - sehe ich regelmässig hier vorbei weil ich diese zeit mit dem AMS nie!!! vergessen werde. |
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nach fast 3 jahren habe ich endlich einen job (der noch dazu spass m acht und auch ordentlich bezahlt wird) gefunden und arbeite nun schon seit über 2 monaten. trotzdem sehe ich regelmässig hier vorbei weil ich diese zeit mit dem AMS nie!!! vergessen werde.
langsam erhole ich mich auch finanziell, schritt für schritt. reinstrudeln tut man schnell, raus dauerts leider etwas länger. nun ist mir passiert das ich etwas nicht zahlen konnte, daraufhin wurde ein inkassobüro eingeschaltet. bei diesem habe ich jedoch NIE etwas unterschrieben. die offene grundforderung habe ich direkt an den gläubiger bezahlt. nun will das inkassobüro die gebühren von mir. ich habe mal gelesen das diese büros ohne unterschrift vom schuldner keine rechtsgrundlage haben. weis jemand ob diese info richtig ist oder an wen ich mich wenden kann umd eine korrekte auskunft? derzeit habe ich keinen privaten rechtsschutz, im moment zahle ich die wichtigen dinge ab.
herzlichen dank und ich bleibe euch treu!
Antwort: Schön, freue ich mich mit - dass sich ihre Situation verbessert hat! und sie eine Arbeitnehmerin sind, der man "Arbeitslose(r)" nicht mehr als Feindbild suggerieren kann! Bevor sie zahlen stellen sie die Frage der Solidaritätsgruppe! (kostenlose Rechtsauskunft!) Per E-Mail: solidaritaetsgruppe@chello.at möglich! Alles Gute!
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13.06.2008 um 12.20 Uhr - Si. - Fortsetzung meines Kampfes mit dem AMS! Sehr bestürzt, dass Thema offensichtlich doch den Schwanz eingezogen hat |
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Lieber Christian,
sorry, das ich mich so lange durch meine OP im März und den Psychoterror vom AMS seit 13.2. nicht mehr bei Dir gemeldet habe. Bin noch immer (seit 13.2.) im Krankenstand und nun ist sogar eine Kurmaßnahme durch die PVA geprüft worden, wo ich in den nächsten Wochen Bescheid erhalten soll.
Heute finde ich erstmals Zeit Dir den weiteren Verlauf meiner Angelegenheit zu dokumentieren und im Anhang mein TUN zur Info zu senden. Was mich ebenfalls sehr bestürzt ist die Tatsache das die Redaktion Thema offensichtlich doch den Schwanz eingezogen hat. Schon alleine aus dem Grund, dass ich trotz meiner OP sogar mit Krücken den Weg zum ORF nicht gescheut habe, weil ich auch mit meiner Geschichte etwas bewirken wollte. Wir "Betroffene" haben uns absolut bemüht und unsere Seele vor dem Redakteur ausgeschüttet, was auch mir, als fast Medienprofi nicht einfach war und wofür....Irgendwie habe ich es schon bei dem Interview mit dem Redakteur gespürt....das dieses Thema AMS in den Redaktionssitzungen auf keinen Fall so prisant gewertet wird, wie eine Frau Kampusch oder der Fall Fritzl.
Folgend der weitere Ablauf nach Datum geordnet: 14.03. Mail der AK
04.04. Mailverkehr mit Redakteur der ORF-Thema Redaktion
08.04.Mail an den AMS Ombudsmann, Herr Fleischlig
09.04. Meine Mail an die Landesgeschäftsführerin des AMS, Frau Finster
09.04. Nachtrag einer Mail an Frau Finster betreffend meiner Abrechnung das AMS "Das AMS hat plötzlich meinen Anspruch RÜCKWIRKEND zum 28.01.2004 !!!!!! nachgerechnet !!!!!!"
18.04. Mail an ORF-Redaktion Thema
18.04. weitere Mail an den ORF Redakteur als Anlage die Antwort der AMS Landesgeschäftsführerin
26.05. SV zwischen ORF Thema zum Verschieben der Sendung
03.06.SV zwischen AMS Landesgeschäftsführerin Frau Finster und meine Stellungnahmen auf welches ich voller Ärger über die ART und Weise noch nicht geantwortet habe, weil ich NICHT der Meinung bin, wenn man die Antwort liest, das ich ERNST genommen werde !!!! Aus diesem Grund habe ich nach verrauchtem Ärger am 6.6. den Weg des Einspruch/Berufung genommen.
06.06. 14:33 Uhr !!!!!! Mail an Berufungsstelle und Herrn Hinterholzer Einspruch/Berufung
09.06. Montag 09:26 Uhr Meldung des Servers, da ich IMMER eine Lesebstätigung anforder, da das AMS schon mehrmals behauptet hat, meine Mails nicht erhalten zu haben. Also am Freitag, 6.6. 14:33 Uhr werden offensichtlich KEINE Mails mehr gelesen !!!!!!
Folgende Institutionen sind über den Vorfall seit Beginn informiert worden: Volksanwaltschaft Arbeiterkammer Bundesminster Dr. Buchinger inkl. diverser Parteivorsitzende Arbeitslosenanwalt Arbeitslosenvertreter Rechnungshof AMS Help Ombudsstelle Medien
Lieber Christian, wie Du siehst hat sich wiederum viel unglaubliches in der Zwischenzeit getan, aber ich werde weiterhin um mein RECHT kämpfen und sicherlich nicht aufgeben !
Meine einzige Frage an Dich, ist es rechtlich OK, wenn das AMS RÜCKWIRKEND zum 28.1.2004 !!!!!!! mein ausbezahltes Arbeitslosengeld auf nunmehr Notstandshilfe verändert und sodann die mir zu Recht (habe um Überprüfung gebeten aufgrund meiner familiären Situation - verheiratet, aber getrennt lebend und nunmehr Klage auf Unterhalt vom BG abgelehnt wurde, wie vom AMS gefordert um weiterhin Notstandshilfe zu beziehen) zustehende Nachzahlung (wegen falscher Berechnungen) dadurch verringert, also ABZIEHT ? Das AMS wollte doch das ich die Unterhaltsklage einreiche und aufgrund der Ablehnung durch das BG wurde jetzt endlich OFFIZIELL anerkannt, dass ich seit 1.1.2000 getrennt lebe und sodann mir die volle Notstandshilfe, als ALLEINSTEHEND zusteht und hatte dies auch zu korregieren!!!!
Aufgrund dieser Überprüfung sind die offenbar aber draufgekommen, dass sie einen Fehler gemacht haben und mir ab 28.1.2004 (war bis zu diesem Zeitpunkt seit 1998 selbständig) keine Arbeitslose, sondern nur Notstandshilfe zugestanden hätte ???? Wobei ich keine Ahnung habe, ob das rechtlich auch richtig ist. Da ich vor 1998 immer unselbständig gearbeitet habe. Sondern nur von 1998 bis 2004 eine eigene Firma betrieben habe. Darf das sein bzw. hat das AMS das Recht hierzu ?
Halte Dich auf dem Laufenden......
Freue mich auf Deine Antwort - bzw. auf Deine entsprechenden Veröffentlichungen ! Da ich diese reglemäßig verfolge und dann das Mail von Frau Landesgeschäftsführerin in Wien, dass sie Gespräche mit ihren MitarbeiterInnen führen würd für lächerlich, wenn sich am Umgang mit Betroffenen weiterhin aber gar nichts verändert hat.
Mit ganz lieben Grüßen Si. PS: Hätte gerne auch so ein T-Shirt für zukünftige AMS Besuche :-)))))
13.16 Uhr von Si Lieber Christian,
natürlich kannst Du ALLES veröffentlichen was Du möchtest....da meine Identität so und so auf Deiner Seite von den Betroffenen immer gewahrt wird. Und da ich davon ausgehe, das AMS liest fleißig mit - das ist mir so was von egal, die können das ruhig wissen !!!! Ist mir sogar ganz recht !!!!
Da ich jetzt wieder etwas mobiler und auch psychisch stabiler bin - der Teilerfolg gegen das AMS stärkt mich schon ein wenig - habe ich wieder mehr Kraft etwas weiterzubewegen.
Ganz liebe Grüsse Si.
Antwort: Gratuliere und Respekt und grosse Achtung für deinen Kampf, den du nicht nur für dich, sondern für uns alle, führst! Danke! Ich bitte dich diese Frage an die Solidaritätsgruppe (Rechtsgelehrte) zu stellen! E-Mail: solidaritaetsgruppe@chello.at
Werde mich um ein T-Shirt bemühen!! Alles Gute! Weiter so! |
12.06.2008 um 0.18 Uhr - H. - Ein Erlebnis der Sonderklasse beim AMS Wien. Dank SoNed stellte ich einen Antrag auf Bemessungsbescheid! Ergebnis: Seit etwa SECHS JAHREN um ca.? 2,30 pro Tag weniger erhalten! |
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Guten Abend Hr. Moser,
Ein Erlebnis der Sonderklasse beim AMS Wien. Ich kann nur, genau so wie Sie, jedem Menschen empfehlen, der mit dem AMS zu tun hat, über seinen Leistungsanspruch einen Bemessungsbescheid zu fordern. Fordern deshalb: Nach längerem Krankenstand gab ich zum vereinbarten Termin einen neuen Antrag für NH in dem dafür genannten Räumlichkeiten ab. Dank Soned schrieb ich auf den Antrag: Ich stelle den Antrag auf Ausstellung eines Bemessungsbescheides. Als der "Betreuer" dies las: " Wos wolln´s, an Feststellungsbescheid?", Nein einen Bemessungsbescheid, so wie es dort steht. "Nau des is eh des gleiche, sie wolln sehn wos kriagn, für wos brauchs des?" Ich versuchte zu erklären, daß ich wissen möchte wie die Bemessung zustande kommt, und um Rechtsicherheit zu haben. "Jo,Jo" war die Antwort. Ich glaube es wäre besser wenn das AMS seine finanziellen Mittel für Schulungen seiner Mitarbeiter einsetzt, aber offensichtlich ist dies dort nicht erstrebenswert. Nun kam schneller Post als ich dachte, ca. 5 Tage später 4 Briefe vom AMS, alle 'Mitteilung über Ihren Leistungsanspruch'. Keine Spur eines Bescheides. Allerdings zu meiner ersten Verwunderung bis ins Jahr 2002 zurück, diese Aufstellungen ergaben ergaben bisher, daß ich seit etwa SECHS JAHREN um ca.? 2,30 pro Tag weniger erhalten habe, als auf den Mitteilungen aufscheint. Die jährlichen Mitteilungen bisher deckten sich allerdings mit den Auszahlungen. Es ist Bemerkenswert, daß das AMS in dieser Zeit mind. 5 neue Anträge bearbeitet hat, und sogenannte Mitteilungen über den Leistungsanspruch zig mal versendet hat, (nach Unterbrechungen u. Krankenstand) offenbar ohne sich einmal die Mühe zu machen und nachzurechnen. Nun muss ich versuchen Nachzahlungen zu erwirken, wobei zu klären sein wird wer die zu gering bemessenen Krankentage nachzahlt, und wieviel Jahre rückwirkend gefordert werden kann. Ich denke ich muss Ihnen das Schreiben, um auch jeden einzelnen zu Aufmerksam z! u machen, besteht auf Eure Rechte, das AMS rührt sonst keinen Finger um seine "Kunden" gerecht zu behandeln. LG. H.
Antwort: Danke für die Rückmeldung! In diesem Rechtsstreit ist ein Anwalt vorteilhaft! Ich empfehle ihnen Dr. Pochieser! Ev. vorher Verbindung mit AMSand aufnehmen oder kostenlose Rechtsberatung auch per E-Mail von der Solidaritätsgruppe! |
11.06.2008 um 13.13 Uhr - Ka. B. - Thema-ORF - die reinste Verpürzelung!!! |
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Thema - ORF : Das ist ja die reinste Verpürzelung!!! Ich glaube nicht mehr an eine Aussstrahlung. Schade das die Journalisten doch soooo wenig Courage besitzen. Trotzdem danke ich dir für die prompte Information, nun wissen wir ohnehin wie wir dran sind, l e i d e r.........
14.20 Uhr von R. W. ORF Thema - Ein bißchen verarscht fühl ich mich schon. Ein schlechter scherz seitens Des Thema Reporter Teams? Ein bißchen verarscht fühl ich mich schon. Leider ist dieses Thema \"Arbeitslos sein, ausgeliefert sein gegenüber dem AMS\" ein Minderheiten Thema und wird verschoben bis nach St. nimmerleinstag. Liebes Thema Team, bitte bringt diesen Bericht noch vor der Sommerpause, gegebenfalls einen Bericht vor der Sommerpause und danach noch einen Bericht.
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11.06.2008 um 13.13 Uhr - anonymisierte mündliche Information Vorsicht AMS-Servicestelle gibt falsche Auskunft! / ÖVP/spö Politik nicht zu fassen! |
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Auf Anfrage um Arbeitslosengeld bei 20 Stundenjob lautete die Servicestelle-Antwort: Kein Anspruch!
Weiters eine Antwort zur ÖVP(Unternehmerpartei)/spö Politik! AMS Antwort/Beraterin auf die Frage um Arbeitslosengeld bei geringfügiger Beschäftigung! In diesem Fall bekommen sie einen Monat kein Arbeitslosengeld, da verhindert werden soll, das Firmen ihre Angestellten nicht von "Vollbeschäftigung" in ein Ggeringfügigkeitsverhältnis anmelden??????????????!
Um Firmen Einhalt zu gebieten, werden "nur" Arbeitnehmer in Not bestraft?! NICHT ZU FASSEN!
Daraus ist auch die Unvereinbarkeit zu erkennen, die sich ergibt, wenn Arbeit"nehmer"minister und Wirtschaftsminister in einer Person (Bartenstein) zu finden sind! Interessant auch wie er Konsequenzen zu Vergehen einer Seite der anderen Seite zukommen lässt?
Anmerkung: Es ist ein ständiges aktuallisiertes Wissen von Gesetzen, Verordnungen, Bestimmungen, etc auch über aktuelle VwGH-Erkenntnisse notwendig, um sich in diesem AMS-§-Dschungel zurecht zu finden! Daher sehe ich BeraterInnen Irrtümer bei Auskünften durchaus nach! Aber wenn eine Antwort oder Handlung zum Schaden arbeitsloser Menschen führt, verlange ich eine Überprüfung der Sachlage bevor bestimmende Aussagen getätigt werden!
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11.06.2008 um 10.48 Uhr - von St. - ich habe ein riesen problem! |
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Hallo, ich habe ein riesen problem, wir (2 erwachsene, 2 kinder)leben von dem lohn meines Lebensgefährten das sind ca. 1200 euro Netto! Damit wir über die runden kommen bräuchten wir ca. 1900 euro pro monat! ich besitze keinen führerschein, wir wohnen in einem dorf wo kein bus , kein zug besser gesagt gar nichts fährt. Geld für den führerschein habe ich nicht. Ich bin jetzt seit februar aus dem mutterschutz , eine betreuung für meinen kleinen sohn hab ich nicht da ich keinen FS habe und die tagesmütter ihn nicht holen würden. Beim ams wollte ich mich arbeitslos melden und habe gleich klargestellt das ich nur Teilzeit arbeiten möchte, ich wurde dann darauf hingewiesen das ich aber JEDE arbeit annehmen muss egal ob vollzeit oder teilzeit sonst wird mir das arbeitslosen geld gestrichen! Können die mir das wirklich aufdrängen das ich jede arbeit annehmen muss? Kann ich Notstandshilfe beantragen ? Lg St. (10.06.08)
Antwort: Das Partnereinkommen wird leider angerechnet. Ev über Freigrenzen / Kinder-zuschuss, etc. bekommen sie einen gringen Betrag! Darum auf alle Fälle Antrag beim AMS ausfüllen/abgeben! Sie müssen für 16 Std zur Verfügung stehen! Betreuungspflichten! / Wegen Betreuungspflichten nicht verfügbar ?! Scheuen sie sich in Notfällen nicht die Caritas zu besuchen! Einkaufsgutscheine, Ev. Strom, Miete etc. . Erledigung über Zahlscheine oder Barsumme! Halten sie auch mal am Sozialamt Rücksprache über ev. Möglichkeiten der Hilfe!
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11.06.2008 um 9.31 Uhr - G. Wi.- Zum Zwangs-Arbeitsmedizinischendienst |
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guten tag, ich habe eine frage zum AMD - Arbeitsmedizinischendienst- das AMS hat mich verplichtet den AMD aufzusuchen-2mal musste ich wegen terminen diesen Besuch beim AMD verschieben- das AMS teilt mir heute mit, dass wenn ich wieder einen Termin verschiebe der Bezug ruhend gestellt wird bis ich die Termine einhalte. Würde ich , wenn es zu einer Ruhestellung meines Bezuges kommt - und ich Termine beim AMD wahrgenommen habe, würde ich den Bezug rückwirkend zurück bekommen oder ist der Bezug verloren? Ich habe wieder einen Notar Termin der sich mit dem AMD termin kreuzt.
Das AMS - meine Betreuerin- meint das ich andere Termine verschieben soll, das Ams musst keine Kontrolltermine verschieben. Nach dem Motto - das Termine des AMS zuerst kommen... . 2. Frage - muss ich den Psychologischen test beim AMD machen? Die medizinische Untersuchung ist ja ok, aber die psychologische Untersuchung ist für mich nicht ok , es wurde mir keine Infos gegeben wieso ich auch psychologisch Untersucht werde. Vielleicht hofft man das ich Arbeitsunfähig bin - das AMS würde sich sicherlich darüber freuen. danke -- mit freundlichen gruß G. Wi. (10.06.08)
Antwort: Uns regieren Leute, die eine enorme Gefahr für unsere Gesellschaft darstellen! Berufsunfähigkeitprüfung! / Fachärztliche Untersuchung! Keinesfalls als arbeitsunfähig erklären lassen! ist gleich - zum verrecken freigegeben*! Wohingegen eine verminderte Leistungsfähigkeit von ?% vor gewissen Tätigkeiten schützt! *Den Verantwortlichen ist bewusst, dass durch Schnittstellen**, die Betroffenen in die soziale Katastrophe/Not geschickt werden! **Schnittstelle: Z.Bsp. "Arbeitsamt"-Ärzte schreiben die "Kunden" arbeitsunfähig, worauf natürlich die Frühpension greifen müsste! Aber nein, denn diese "Pensions"-Ärzte erklären den Betroffenen als arbeitsfähig! Bleibt meistens die Sozialhilfe, ist aber Länderangelegenheit!
Das Ergebnis der Armutskonferenz: Je nach Bundesland, je nach Bezirk, je nach Gemeinde herrschen andere, und häufig willkürliche Vollzugspraktiken. Studie "Sozialhilfevollzug in Österreich" Grobe und rechtswidrige Mängel
Gesetzwidrige Verweigerung der Sozialhilfe in Wien für Selbständige Was dazu führt das nur 40% aller Hilfesuchenden die Sozialhilfe in Anspruch nehmen! Beschämung als soziale Waffe! Natürlich ist die Frage nach zunehmenden gesundheitlichen Schäden der Menschen und der Anstieg der Kriminalität beantwortet! Uns regieren Leute, die eine enorme Gefahr für unsere Gesellschaft darstellen! Ihr Motiv: Macht, eigene Bereicherung, etc. Die Menschen, der von ihnen/dieser Gesellschaftsform, zwecks Ausbeutung, hervorgebrachten / am Leben erhaltenden unteren sozialen Schichten sind ihnen egal! Heisst nicht ganz egal, denn ihre Ausbeutung sichert der oberen sozialen Schicht ihren hart erarbeiteten Wohlstand!
Auf politischer Ebene sind Schnittstellen Verantwortungs-ableiter: Die berufsbedingte, verpflichtende Verantwortung über Menschen wird fragmentiert (zerstückelt), und am besten an Private verteilt!
Schnittstellen dienen, bei dieser praktizierten Menschenverachtung / Menschenvernichtung, auch dazu, das Gewissen der Handlanger nicht zu sehr zu belasten! Sie sichern die Möglichkeit, die Verantwortung hin und her zu schieben! |
11.06.2008 um 8.50 Uhr - von Ma. - Komme ohne Geld nicht zur Arbeit! |
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Habe bitte noch eine Frage: da ich jetzt schon länger kein Geld bekommen habe und ich in einer notlage bin habe ich kein geld um meinen neuen arbeitsplatz zuerreichen. Wenn ich jetzt den vertrag unterzeichnet habe und dann aber nicht zur arbeit erscheine weil ich kein geld habe,kann mir da dann das AMS eine Bezugssperre geben und wie gehe ich vor wenn das geschied? Vielen Dank
Antwort: Natürlich wird ihnen dann der Bezug neuerlich gesperrt! Wenn sie keine Möglichkeit haben, sich Geld auszuleihen, dann besuchen sie das Sozialamt! Über eine einmalige Hilfe bestehen gute Chancen auf Unterstützung! Weitere Möglichkeit ist die Caritas! Ev. nur im äussersten Notfall, fragen sie in der Firma um einen Vorschuss für`s Fahrtgeld! Am besten, nach ein paar fleissigen Arbeitstagen! Vielleicht bekommen sie für die ersten Tagen Hilfe von Verwandten/Freunde/Bekannte! Unter Umständen probieren sie, einen Betrag für diesen Zweck auch von AMS zu bekommen! Gebe ich als letzte Hoffnung/letzten Versuch an! Ev. über soziale Einstellung der/eines Zuständigen möglich!
12.06.2008 um 12.07 Uhr - von L. Jo, - Geld vom AMS bekommen Ich habe Geld vom AMS für Arbeitskleidung bekommen, ist schon ein Paar Jahren her, aber ein \"Vorschuß\" sollte möglich sein. Beim Arbeitslosen/Notstand-Anmeldestelle. (11.06.2008)
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10.06.2008 um 15.04 Uhr - von E. G. - 2 Bewerbungen pro Woche / Sperre? |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
am *.04.2008 hat mich das AMS angewiesen zwei Bewerbungen pro Woche in Berichtsform mit Kopien meiner Bewerbungen nachzuweisen, bei sonstiger Bezugssperre. Ich habe mich damals per E-Mail an Sie (ALS.) gewandt, und habe folgende Antwort erhalten. Zur Auflage der Eigeninitiative: Es gibt dazu ein Erkenntnis, das besagt, dass Sie keine Sanktionen zu erwarten haben, wenn Sie der Aufforderung, eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachzuweisen, nicht genügen. M. H.
(VwGH) Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.
Am 04.06.2008 habe ich meinem AMS-Berater den geforderten Bericht verweigert und mich dabei auf obiges VwGH Erkenntnis berufen.
Anstatt des geforderten Berichts habe ich angegeben, mich in den letzten Jahren über 200-mal beworben zu haben, was mich ca. 500 Euro gekostet hat. Dies wurde auch schriftlich festgehalten. Heute erhielt einen Bescheid (Kopie im Anhang) vom AMS mit einer 6 bzw. 8-wöchigen Bezugssperre. Da ich beim Rechtsmittel keinen Fehler machen möchte, ersuche ich Sie, mich dabei zu unterstützen. Mit freundlichen Grüßen E. G.
Antwort: ob es sich um eine rechtswidrige sperre handelt wird sich weisen, aber nur dann, wenn sie sofort berufung einlegen!
und geben sie acht: sie müssen zur arbeitssuche beitragen, die lässt sich aber nicht nur anhand vorgelegter bewerbungen bestimmen, die es laut "VwGH nicht unbedingt braucht" bezw. dies nicht zu einer sperre führen darf! (trotzdem vorsicht, wenn von einer "bestimmten" zahl die rede ist!!) m. hat ihnen die VwGH-erkenntnis mit gesendet!
dies ist natürlich der berufungsgrund / übrigens lassen sie sich die erstattung der vorstellungskosten in den betreuungsplan schreiben! die vermeidung derer, darf aber nicht zur passivität bei der arbeitssuche führen!
wie schauen sie sich um arbeit um! sehen sie sich immer wieder zeitungsanoncen an. oder haben sie selbst schon mal in einer firma nachgefragt / angerufen? etc. falls würde es nicht schaden dies in der berufung anzugeben!
auch wie oft sie eine stellenvermittlungsvorschlag von AMS bekommen haben? wann das letzte mal? daraus ist ev. zu lesen, dass wenige möglichkeiten für vorstellungstermine vorhanden sind! Berufung / Beschwerde
11.06.2008 um 6.05 Uhr - von Walter - Erstattung von Unkosten \"lassen sie sich die erstattung der vorstellungskosten in den betreuungsplan schreiben! die vermeidung derer, darf aber nicht zur passivität bei der arbeitssuche führen! Hat man dann auch die Chance wirklich etwas bezahlt zu bekommen oder ist das nur etwas das im Betreuungsplan steht?
Antwort: Erstattung von Unkosten - Vorher abklären! |
10.06.2008 um 9.58 Uhr - von C. Millwisch - *In eigener Sache* - Deppenkurse und unsinnige Zwangsmassnahmen ohne Sperre verweigern? |
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Sehr geehrter Herr Dr. Pochieser! Sehr geehrter Herr Moser!
Auf Grund der Vorgangsweise des AMS im Zusammenhang mit der Integrationsoffensive 08 Deutsch und der hohen Investitionskosten für das Projekt und der ausbleibenden Zahlung des AMS, habe ich mich unter anderem auch aus Wut Anfang Mai arbeitslos gemeldet. Zuvor hatte ich ( in Ihrer homepage soned ) recherchiert, dass es möglich ist ehrenamtlich und unentgeltlich zu arbeiten und gleichzeitig "arbeitslos" zu sein und Arbeitslosengeld zu bekommen.
*Schikane Nummer 1.* Heute hatte ich meinen Kontrolltermin. Da hat man mir mitgeteilt, dass mein Akt an die "Landesgeschäftsstelle in der Landstrasser Hauptstrasse" weitergegeben wurde, um zu klären, ob ich Arbeitslosengeld erhalten werde. Meine Frage ob das üblich ist, "nein", aber es muss überprüft werden.
*Schikane Nummer 2:* Ich werde mit Schulungsterminen eingedeckt. Den ersten habe ich schon versäumt, weil die Post nicht zugestellt werden konnte, der 2. ist jetzt ab 23. Juni bis 28.7. zur Massnahme "Information 50 plus". In dieser Zeit bin ich aber unabkömmlich, weil ich ( ehrenamtlich und unentgeltlich ) als Organisatorin und Leiterin des Sommercamps im Einsatz bin. Darauf nimmt das AMS keine Rücksicht. ( no-na! ). Ich habe daher die vorgelegte Niederschrift nicht unterschrieben und habe gesagt ich würde mich erkundigen, ob ich das unterschreiben muss, ob ich daraufhin hinausgehaut werde, oder ob ich für 6 Wochen vom Arbeitslosengeld, ( für das ich sowieso keine Zusage habe, weil das wird ja erst in der Landesgeschäftsstelle untersucht!!!!!!! wird ) gestrichen werde. Ich kenne diese 50+ Kurse aus den Schilderungen von Leuten, die bei uns vorbeikommen. Also die Katastrofe. Aber das wissen Sie eh!
Als nächstes wurde ich verdonnert zur Schulung. "Menschen schaffen Perspektiven" von 18.8. bis 8 Wochen(?) bis 10.9. ( das wären allerdings keine 8 Wochen ). Den würde ich auch gerne besuchen, weil ich mich gerne weiterbilde".
Die AMS Beraterinnen geben weder eine exakte schriftliche Auskunft darüber von wann bis wann der Kurs dauert ( Uhrzeit ), noch steht auf der Niederschrift wie lange ( Wochenangaben ). Schmecks!
*Schikane Nummer 3 *Und all das verlangt man neben der Tatsache, dass sie nicht einmal wissen, ob ich Anspruch auf "Rechte" = Arbeitslosengeld habe. Daher habe ich ein Mail geschrieben, dessen Kopie ich auch schicke.
Falls ich etwas falsch mache, bitte melden!
10.06.2008 um 9.58 Uhr - von C. Millwisch - Betrifft: Termin: heute 10.6.
Sehr geehrte Frau H.!
Bei meinem heutigen Kontrolltermin haben Sie mir mitgeteilt, dass die Landesgeschäftsstelle erst überprüft, ob ich überhaupt in das Arbeitslosenchema hineinfalle bzw. ob ich überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld habe. Da dies derzeit offensichtlich noch nicht geklärt ist, möchte ich bezüglich jeglicher weiteren Schritte auf die diesbezügliche Stellungnahme des AMS warten.
Ich halte hiermit ausdrücklich fest, dass ich die Teilnahme an Veranstaltungen nicht verweigere, sondern davon abhängig mache, ob ich überhaupt in das System der Arbeitslosenversicherung mit den erforderlichen Pflichten, aber auch dem Erhalt von Rechten hineinfalle.
MfG C. Millwisch *******
Antwort: ehrenamtliche tätigkeiten heben die verfügbarkeits-pflicht nicht auf! (ev. unter politischer fürsprache?) sollten sie sich keinesfalls vorstellen können, einen deppenkurs zu besuchen, dann würde ich vorschlagen, den kurs, je nach welcher, aus inhaltlichen gründen zu verweigern!
bei den 6-8 wöchigen kursen, gibt der gesetzestext raum für interpretationen, was dazu führen könnte, das der VwGH einiges "weiterhin" anders als das AMS sieht!
konkret meine ich Die, von SPÖVP beschlossene, menschenverachtende AIVG-novelle hat Arbeitslose entrechtet und setzt sie den unsinnigen peinlichen Deppenkursen /Zwangsmassnahmen aus! Da der Gesetzestext Spielraum für Interpretationen lässt, der VwGH einiges anders als das AMS sieht, besteht in einigen Punkten gute Chancen auf erfolgreiche Berufungen / Beschwerden
Z.Bsp. ist eine Definition erforderlich, wieweit eine psychosoziale Betreuung gehen darf, Stichwort: Anrufe wie Hausbesuche, Begleitung zum Vorstellungstermin etc., und ob diese Coaching als erlaubte Massnahme ausweist!
Begründungspflicht gilt ganz allgemein!
fehlende Belehrung
Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse Arbeitslose sind nach der AiVG-Novelle auch Verleihfirmen ausgeliefert! Jedoch gelten arbeitnehmerrechtliche Bestimmungen! KV.- Entlohnung/"branchenüblich?" Dienstzettel etc. Dienstverhältnis ablehnen.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern! Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt der Unterschrift! In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung, das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage stellen zu können, keine Unterschrift.
Eine Unterschriftsverweigerung wie auch immer (sei es am AMS, BBRZ etc.) kann in KEINEM Fall eine Bezugssperre irgendwelcher Art nach sich ziehen!!!!!!!!!! Verifiziert von RA. Bo.
Der VwGH kommt betreffend unsinniger Massnahmen u.a zu folgenden Erkenntnissen!
Massnahme wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!
bei einer verweigerung, ist mit (rechtswidriger vorläufiger) sperre zu rechnen, die es dann zu bekämpfen gilt! es wären zwar nerven erforderlich, aber es macht sinn, denn sie kämpfen nicht nur für sich alleine, sondern für alle (betroffenen / also auch für die gesellschaft, die gerade von skrupellosen giereigen menschen in die falsche richtung geführt wird!) Wir brauchen wieder aktuelle VwGH-Erkenntnisse! (ohne Gewähr) |
9.06.2008 um 16.55 Uhr - von H. G. - ein abgekartertes Spiel, das die Ausbeutung von Lohnabhängigen und Arbeitssuchenden zum Ziel hat. |
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Guten Tag, Herr Moser! Vielleicht haben Sie in der folgenden Sache für mich ein paar Ihrer brauchbaren und hilfreichen Tipps.
Das Arbeitsamt Baden sandte mir, H. G./ Werkmeister für Maschinenbau, ein Stellenangebot mit dem Hinweis, dass bei unentschuldigtem Fernbleiben eine Sperre gemäß §49 AlVG eintritt.
Das Stellenangebot: Ein Betrieb im Bereich Elektrohandel stellt zur Erweiterung des Teams 1 Elektrowarenverkäufer/in ein. Berufsausbildung sowie Praxis erforderlich. Arbeitszeit: Vollbeschäftigung im Ausmaßvon 38,5 Stunden pro Woche, Entlohnung: nach Vereinbarung.
Persönliche Vorstellung ausschliesslich am Montag, 9.6.2008 um 10Uhr im AMS Baden, bei Frau S. Josefsplatz 7, 2500 Baden!
Am 9.6.2008 erschienen meine Begleitperson und ich pünktlich um 10 Uhr am Arbeitsamt. Die Abteilungsleiterin Frau S. empfing uns mit den bedauernden Worten: "Der Firmenchef is no net da, aber er hat mir verprochen, den Termin einzuhalten." Tatsächlich erschien 13 Minuten nach dem vereinbarten Termin der vermutlich per Telefon eiligst verständigte Firmenchef der in der Nachbargemeinde ansässigen Firma. Frau S. bat uns in ihr Zimmer und begann das Gespräch mit folgenden Worten: "Der Herr Ernst (wurde uns als Chef der Elektrohandlung Butta vorgestellt) hat sich bereit erklärt, Sie einzustellen." Herr Ernst, der sich durch ein T-Shirt mit dem Aufdruck ELETRO ERNST legitimisierte, saß auf seinem Platz, blickte kurz auf und bejahte nickend vermutlich seine Absicht, mich ohne mich je vorher gesehen oder mit mir gesprochen zu haben, einzustellen. Mein Hinweis, als Elektrowarenverkäufer/in weder über die geforderte Berufsausbildung noch Praxis zu verfügen, wurden von Frau S. kurzerhand dadurch behoben, dass Sie auf dem Rückmeldeformular der Fa. Butta die Stelle des Elektrowarenverkäufers vor durch handschriftliches Durchstreichen vor unseren Augen zu der eines Servicetechnikers umfunktionierte und im gleichen Atemzug den Arbeitsbeginn mit kommendem Montag festsetzte. Weiters teilte Sie uns mit, dass es bei sich bei diesem Stellenangebot um eine "Art JOB-Börse" handle. Wozu Herr Ernst wiederum, nach unserer Ansicht zwar überrascht, dennoch bejahend nickend beipflichtete.
Nachdem das geklärt war, interessierte sich Herr Ernst zirka eine Minute lang für die von mir vorgezeigten Zeugnisse und Qualifikationen und erklärte mich, ohne sich auch nur im Geringsten nach meinem Lebenslauf oder Lebensumständen zu erkundigen, für bestens geeignet.
Auf meine Nachfrage, was seine Erwartungen in Bezug auf meine zukünftige Tätigkeit seien, erklärte er, ich würde angelernt und nach dem Kollektivvertrag entlohnt werden.
Ausgehend von einer Fixanstellung, die mir offeriert wurde, nahm ich an, Herr Ernst sei dem Anlass und seiner Absicht entsprechend mit Dienstvertrag oder zumindest einem der Branche üblichen Angebot vorbereitet, und fragte freundlich, ob ich den Dienstvertrag zur Einsicht mitnehmen kann um diesen ggf. auch von neutraler Stelle zur Beurteilung der Sachlage prüfen lassen zu können. Sofort wandte Frau S. heftigst ein, dies sei nicht üblich, einen Dienstvertrag gäbe es bei Arbeitsantritt am Montag. Auch diesen Umstand bejahte Herr Ernst nickend und bedauerte, weder Dienstvertrag noch Firmenstempel mitzuhaben, bestätigte jedoch den Eintrittstermin mit Montag, 16.6.2008 um 7.15Uhr und ließ mich weiterhin trotz intensiver Nachfrage meinerseits über Entlohnung, Arbeitszeit sowie Arbeitsplatz im Unklaren. Er unterschrieb jedoch eine Einstellungszusage ab 16.6.2008 als Servicetechniker. Ich sagte meinerseits zu, den Dienstvertrag am Montag bei der Fa. Butta abzuholen.
Da alle meine Fragen abgeschmettert wurden und ein stereotypes Wiederholen "Arbeitsbeginn ist also Montag", folgte, und ohne die für ein ordentliches Dienstverhältnis erforderlichen Informationen, verließen meine Begleiterin und ich das Zimmer.
Nach meiner Ansicht und dem Eindruck, den auch meine Begleitperson gewann, handelte es sich bei dem oben beschriebenen Vorfall einerseits um einen zusätzlichen Kontrolltermin, den ich hiermit auch eingehalten habe. Andererseits könnte man bei diesem Stellenangebot und der Art und Weise, wie es zustande kam und ablief, und den im Betreuungsplan enthaltenen Zusagen von Fördergeldern für den potentiellen Dienstgeber schließen, dass es sich hierbei um ein abgekartertes Spiel handelt, das die Ausbeutung von Lohnabhängigen und Arbeitssuchenden zum alleinigen Ziel hat.
Meiner persönlichen Erfahrung nach endeten drei meiner über das AMS zustande gekommene Dienstverhältnisse auf diese Weise (Zusagen von Fördergeldern für den potentiellen Dienstgeber) entstandenen Dienstverhältnisse exakt nach Auslaufen der Fördergelder. Der dadurch für mich entstandene Schaden war materiell und psychisch schwerwiegend und langfristig, daher sehe ich mich außer Stande, mich auf ein solches, bereits in seinem Entstehen entwürdigendes Dienstverhältnis einzulassen.
Fragen: Wie schütze ich mich vor derart abgekarterten Situationen? Gibt es ggf. Rechtsgrundlagen/§, die mir in meiner Situation helfen? Da ich de facto kein ordentliches Beschäftigungsangebot, das ja ein ein Vertragsangebot mit folgenden Merkmalen ist, Name des Vertragspartners bzw. der Firma Gehaltsbedingungen Arbeitsbedingungen Arbeitszeit erhalten habe und nicht einmal eine Stellenausschreibung vorliegt, bin ich der Ansicht, dass ich dieses mir in dieser Farce angebotene Arbeitsverhältnis lt. § 2 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz ablehnen kann. Stimmt das?
Für Ihr bemerkenswertes Engagement möchte ich Ihnen bei dieser Gelegenheit aufrichtig danken und meinen Respekt aussprechen.
Mit freundlichen Grüßen, H. G.
Antwort: §49 betrifft Kontrolltermin-Sperre Arbeitslose sind nach der AiVG-Novelle auch Verleihfirmen ausgeliefert! Jedoch gelten arbeitnehmerrechtliche Bestimmungen! KV.- Entlohnung/"branchenüblich?" Dienstzettel etc. !Dienstverhältnis kann man ablehnen wenn weder über Arbeitszeit noch Höhe des \'Gehalts\' informiert wird? Holen sie sich am besten eine Rückversicherung von der AK! Aber Vorsicht, die AK sitzt teilweise im gemeinsamen AMS / BFI-Deppenkurse / Boot! Nehmen sie die Kopie des Links mit! Dann werden Ausflüchte schwieriger! Ja, in diesem Bereich handelt es sich grossteils um unseriöse Geschäftemacherei mit Arbeitslosen / lukrative Machenschaften mit Menschen in Notlagen! Das Letzte!
(Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse) (ohne Gewähr) |
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