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31.07.2008 um 11.10 Uhr - von Mike - Sperre wegen Kündigung in der Probezeit |
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zu M.B wegen Sperre wegen Kündigung in der Probezeit (nach eige. Angaben).
Von Arbeiterkammer Wien: Während einer Probezeit (max. 1 Monat) kann das Arbeitsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen gelöst werden. Eine Probezeit muss entweder vereinbart werden oder sie ist im anzuwendenden Kollektivvertrag geregelt. Hoffe du kannst damit was anfangen! ;)(30.07.2008)
31.07.2008 um 11. 11 Uhr - von K. Ho. zu M. B. - § 11 Sperre wer in der probezeit das dienstverhältnis löst kann nicht von sperre bedroht werden. gehen sie zur AK, melden sie es der volksanwaltschaft 0800223223 verlangen sie einen bescheid, schriftlicher einspruch gegen sperre... Zusätzlich würde ich noch empfehlen, den zuständigen AMS Ombudsmann/frau von diesen zuständen in kenntnis setzen und um rechtshilfe ansuchen.. auf diesem AMS müßte dringend aufgeräumt werden, da es gesetzte mißbräuchlich anwendet. Schließlich gibt es AMS Ämter die nicht sanktionieren. es ist ihr gutes recht in der probezeit das dienstverhältnis zu lösen !!! wer sich nicht zur wehr setzt dem kann auch nicht geholfen werden... (30.07.2008)
Antwort: Vorsicht! Hier gibt es auch Sperren! Hier brauchts höchstgerichtliche Entscheidung! Sollte es aus diesem Grund eine Sperre geben, unbedingt Berufung/Beschwerde einlegen! Kündigung in der Probezeit! (RA)
Kündigung in der Probezeit! (Arbeitslose Fragen) |
30.07.2008 um 8.40 Uhr - von S. An. - Schlau machen um zu kämpfen! |
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Hallo Habe in einem Ams Kurs von dieser Seite erfahren und mich versucht schlau zu machen um zu kämpfen, danke und weiter so. mfg An.
31.07.2008 um 10.46 Uhr - von K. Ho. - Über AMS: wer sich einschüchtern läßt, wird weiterhin gemobbt, schickaniert und dergleichen. an und für sich ist der AMS beraterIn ein feiger mensch. er versteckt sich hinter verordnungen und paragrafen. gibt man demselben mal contra, wird dieser sofort freundlicher. glaub es mir. wer sich einschüchtern läßt und den kopf in den sand steckt der wird weiterhin gemobbt, schickaniert und dergleichen. Verhalten am AMS: ständig korrekt sein und bleiben, aber gleichzeitig konsequent und nachdrücklich auf die wenigen rechte des arbeitslosen pochen und diese auch fordern. nur wer glaubt g´scheiter zu sein, darf auch nciht über kosequenzen jammern.
31.07.2008 - von K. Ho. -Zu Alo. - SÖB Trainee-Zeit - bis max. 2 Mon wie immer ich kann nur von mir ausgehen! ich würde beim SÖB schriftlich um gehaltserhöhung fordern, denn trainee ist eine ausbildung (meist im handel als marktleiter) also höhere positon. ich würde darauf bestehen welche ausbildung ich bekomme, ob die staatlich, mit prüfung ist etc....
gleichzeitig würd ich die AK aufsuchen, arbeitsrechtliche situation abklären lassen - eventuell begeht dieser SÖB massive arbeitsrechtliche verfehlungen, gegen die vorgegangen werden kann, Mobbing, nachweislich ist ein allzweckmittel und wird streng gerichtlich verfolgt und bestraft. merke: die meisten haben angst vor SÖB, da sie sehr eng mit AMS zusammenarbeiten - dies ist jedoch nicht notwendig. Auch SÖBs unterliegen kontrollen und gesetzten. Durch SÖBs werden nur angst und falschinformationen verbreitet. einschüchterungs-taktik. mehr mut zur gegenwehr.
31.07.2008 - von K. Ho. - An- und Abmeldung zur GKK die An- und Abmeldung zur GKK dient auch als ersatz für Arbeitsbescheinigung... es stehen die selben informtionen zur verfügung. es liegt nur am Berater ob der sich auskennt oder nicht... funktioniert bei mir tadellos, nachdem ich mich mal schriftlich beschwert hatte.(30.07.08).
(Grundsätzliche Information: Alle Einträge ohne Gewähr) |
30.07.2008 - von M. B. - § 11 Sperre |
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Sehr geehrte Damen und Herren!
Habe in Linz bei der Lising Firma M. & S. gearbeitet. Habe eine Entsendungsmitteilung für voraussichtlich 3 Monate im AKH Linz bekommen. Ich kündigte in der Probezeit zu gunsten auf eine Gemeindeanstellung, somit musste ich jedoch noch für 3 Wochen arbeitslosenunterstützung beantragen. Wodurch mir das AMS Amstetten laut § 11 A1VG für die dauer von 4 Wochen das Arbeitslosengeld gesperrt wurde. Dadurch ergibt sich das ich meine Miete nicht mehr bezahlen kann. Frage: Was kann man dagegen machen? Mit freundlichen Grüßen (29.07.08)
Antwort: antragstellung war wichtig! bei arbeitsantritt hebt sich die bezugssperre auf! (ohne gewähr) § 11 Arbeitslose, deren Dienstverhältnis infolge eigenen Verschuldens beendet worden ist oder die ihr Dienstverhältnis freiwillig gelöst haben, erhalten für die Dauer von vier Wochen, gerechnet vom Tage der Beendigung des Dienstverhältnisses an, kein Arbeitslosengeld. § 10 Abs. 2 gilt sinngemäß.
§ 10 (2) Der Ausschluß vom Bezug des Arbeitslosengeldes ist in berücksichtigungswürdigen Fällen, wie zB Aufnahme einer anderen Beschäftigung, ganz oder teilweise nachzusehen. Vor dieser Nachsicht sowie vor Erlassung einer Entscheidung gemäß Abs. 1 ist der Regionalbeirat anzuhören.
versuchen sie in der zwischenzeit bei der caritas oder am sozialamt (einmalige hilfe) unterstützung zu bekommen!
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29.07.2008 um 11.46 Uhr - von Da*. - Karenz während Ausbildungs-Kurs? |
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Lieber Herr Moser!
Danke das es diese Seite gibt, hab mir schon viel Info und Tipps von hier geholt. Nun zu meinen Fragen. Ich mußte aus gesundheitlichen Gründen meinen Beruf aufgeben und mache nun eine Umschulung (von mir ausgesucht) die PVA und AMS zusammen zahlen. Die Ausbildung dauert ein Jahr. Nun ist meine Frau schwanger geworden so wie es ausschaut mit Zwillingen. Gibt es hier dann zusätzliche Unterstützung oder irgendwelche Rechte und Pflichten für mich. Die Kinder kommen während meiner Ausblidung auf die Welt. Kann ich auch in Väterkarenz gehen? Danke Daniel (28.07.2008)
Antwort: Sie bekommen in der Ausbildungszeit DLU (Deckung des Lebensunterhalts) Das dürfte ein wenig mehr sein als die Arbeitslose! Ab 1 Juli mehr Geld für Arbeitslose in Schulungen (ohne Gewähr)
Antwort vom Ministerium WA. zum Karenz! Sehr geehrter Herr Moser!
Nach Rücksprache mit unserer Fachabteilung III/7 (Legistik, Verwendungsschutz, Landarbeitsrecht) teilen wir Ihnen mit, dass eine Karenz nur in Verbindung mit einem bestehenden Arbeitsverhältnis möglich ist. Falls es sich bei Ihrer Anfrage um den Bezug von Kinderbetreuungsgeld handelt, wenden Sie sich an das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz unter der Telefonnummer (01) 71100-4266, E-Mail: sozialtelefon@bmsk.gv.at. Die Fachabteilung IIII/7 erreichen Sie unter der Telefonnummer (01) 71100-2161 oder über E-Mail (post@iii7.bmwa.gv.at). Wir hoffen, Ihnen geholfen zu haben, und verbleiben
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team im Servicecenter
Ref. IK/2b - Servicestellen, Marketing & CD Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Federal Ministry of Economics and Labour A-1011 Wien, Stubenring 1 Tel.: +43 (01) 71100-5555 Hotline: 0810 135 71 (zum Ortstarif) Fax: +43 (01) 7108573 mailto: service@bmwa.gv.at http: //www.bmwa.gv.at
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29.07.2008 um 0.01 Uhr - Anonym - "Begehren" tu ich diesen Kurs nicht! |
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ich hätte da eine frage..
ich wurde zu einer maßnahme geschickt. geld vom ams habe ich noch nicht erhalten (bin praktisch frisch dazugekommen)
am ersten \"kurstag\" wurde mir mitgeteilt das der kurs voll ist. dies sei auch schon länger bekannt ich soll in 1 woche nochmals kommen und ein begehren unterschreiben (es handelt sich um ein intensiv kurs bewerbungsunterlagen soll ich schon vorab per mail senden, gleich \"durfte\" ich nicht unterschreiben bzw. gar das formular sehen oder gar mitnehmen) sobald das begehren unterschrieben ist beginnt einige tage später der kurs für 2 wochen natürlich werde ich hingehen..meine frage ist nur..was ist wenn ich nicht unterschreibe... ich würde den kurs auch so besuchen nur begehren tu ich diesen kurs nicht auch finde ich es arg mit den fahrkosten 1 wochenkarte zum spaß dann einmal hinfahren wegen dem begehren dann weitere 2 wochenkarten bei der 2. (praktisch 3. wochenkarte) sollte ich dann auch zum ersten mal geld vom ams bekommen
schon mal danke im voraus tolle seite!
Antwort:
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