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AMS missachtet den Rechtsstaat!
Bis zur faschistoiden AIVG-Novelle mit 1.1.08 die Unrecht zum Recht machte und sämtliche VwGH-Erkenntnisse für irrelevant erklärte, wurden Arbeitslose systematisch unter Androhung der Bezugssperre/"Existenzvernichtung" in Deppenkurse/"Motivationskurse" wie Zwangsmassnahmen / SÖB-Sozialökonomischebetriebe vermittelt! >Hier wurde der Tatbestand der "schweren Nötigung und des Amtsmissbrauch erfüllt, Bei dem Vorwurf Nötigung/Amtsmissbrauch handelt es sich um Verbrechen!< Bei Weigerung wurden die Versicherungsbezüge gesperrt! Alle Bezugssperren im Zusammenhang mit SÖB waren bis zum 31.12.2007 rechtswidrig! Die Betroffenen wurden um ihren Rechtsanspruch betrogen! (Nötigung und Amtsmissbrauch als Dienstanweisung!)
Es gibt überdies die Rechtsmeinung, dass es sich bei der praktizierten vorläufigen Einstellung der Bezüge um Verletzung grundlegender rechtsstaatlicher Anforderungen "Unverletzlichkeit des Eigentum"handelt! - ebenfalls rechtswidrig!
>Der EGMR hat mit seinem im Fall Gaygusuz gefällten Urteil [31] bereits im Jahr 1996 klargestellt, dass der öffentlich-rechtliche Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung (im Anlassfall: Notstandshilfe) unter den Eigentumsbegriff und daher den Schutzbereich des Art. 1 des 1 ZPEMRK fällt. Auch der VfGH hat diese Ansprüche inzwischen unter das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentum nach Art 5 StGG und Art 1 des 1. ZPEMRK subsumiert.<
Auch nach der AIVG-Novelle werden Betroffene weiter in Massnahmen, die laut AMS-Abteilungsleiter nur freiwillig zu besuchen sind, genötigt! Aufsuchende Vermittlung nur über Freiwilligkeit möglich! Rückbericht: Begleitenden Massnahmen nur freiwillig! -- (Zeuge bewirkt grossen Unterschied! - Zeugenschaft )
AMS hält an Rechtswidrigkeit fest! (Antwort des Abteilungsleiter - aufsuchende Vermittlung freiwillig - bestätigt Lüge und Nötigung der MitarbeiterIn)
Bei Vermittlungen in begleitende Massnahmen unter Bezugssperre-Drohung handelt es sich um Amtsmissbrauch und "schwere" Nötigung!
Auch ist in vielen Fällen die Anrechnung des Partnerschaftseinkommen rechtswidrig! Anrechnung des Partnerschaftseinkommen ist rechtswidrig!
Eine Zwangsmassnahme die sich an dem System der unfreiwilligen Vermittlungen beteiligt(e) bekommt einen Menschenrechtspreis?! Menschenrechtspreis für Menschenrechtsverletzung
Eine Arbeitsmarktpolitik gestaltet von der neoliberalen Elite, die Personen aus ihren Reihen/Unternehmen in die Politik senden und so ihre Interessen über dafür erzeugte politische Rahmenbedingungen umsetzen lassen, um die Menschen u.a. in Niedriglohn-Stellen zu zwingen / Lohndumping zu betreiben! Als Beispiel Finanzminister Grasser, Wirtschaftsminister Bartenstein! KALKÜL dieser Arbeitsmarktpolitik,
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