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Dieses Bild vom ÖGB wurde noch in Schilling gemalt und ist nach wie vor aktuell. Bemerkenswert der prognostizierte Realismus!

Auf einen Farbtupfer möchte ich allerdings eingehen. Es wird Zeit, dass sich der ÖGB von der Vorstellung der Vollbeschäftigung löst und seine hier zum Ausdruck gebrachte Erkenntnis, dass es in dieser wirtschaftlichen Lage unter diesen Voraussetzungen und Umständen keine Vollbeschäftigung geben kann, politisch umsetzt.
Eine Vollbeschäftigungspropaganda beschädigt den Ruf arbeitsloser Menschen. Rückt sie ins Lichte der Faulheit und Arbeitsunwilligkeit und macht sie zu Schmarotzern und zu Feindbildern.

Christian Moser

FPÖVP-Pakt:

Belastungspaket: In den Auswirkungen extrem unsozial und ungerecht!

Das FPÖ-ÖVP-Regierungsübereinkommen ist am 3. Februar 2000 vorgelegt worden. Der ÖGB hat nach einer genauen Analyse politisch positioniert: Ein am 16. Februar zum Thema einberufener außerordentlicher Bundesvorstand lehnte den Regierungspakt als unsozial ab. Seit seiner Vorlage haben die Experten der Interessenvertretungen der Arbeitnehmer das Regierungsübereinkommen durchgearbeitet. Das Bild ist eindeutig: Der FPÖ-ÖVP-Pakt ist ein massives Belastungspaket auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Von Richard Leutner

Der Blick auf Einkommensverteilung, das Kräfteverhältnis zwischen den sozialen Gruppen und die Beschäftigung zeigt dabei, dass vor allem die Arbeiter vom Belastungspaket besonders betroffen sein werden. Das machen vor allem die geplanten Verschlechterungen im Pensionsrecht deutlich. Aber auch für Jugendliche, Arbeitslose und Kranke gibt es massive einseitige Belastungen. In der Frauenpolitik geht der Pakt von einem traditionellen Frauenbild aus. Die geplanten Veränderungen in der Familienpolitik begünstigen in ganz überwiegendem Maß die nichtberufstätigen Frauen. Dagegen fehlt das Thema »bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie« (z. B. im Wege des Ausbaus von Kinderbetreuungseinrichtungen).
In einer Gesamtbewertung des Paktes haben wir folgende Situation vor uns:

  • Das FPÖ-ÖVP-Regierungsprogramm ist ein Programm der Umverteilung zu Lasten der Arbeitnehmer und zu Gunsten der Unternehmen, es verschlechtert das Pensionssystem, kürzt die Mittel für den Arbeitnehmerschutz, will die Arbeitnehmerrechte beschneiden und von Kranken neue Selbstbehalte einheben.
  • Es verlässt das Ziel der Vollbeschäftigung und gefährdet Zehntausende Arbeitsplätze.
  • In einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen, im Besonderen beim Infragestellen des Kollektivvertrages, wird klar: Die Entscheidungsverhältnisse in der Gesellschaft sollen zu Lasten der Arbeitnehmer und zu Gunsten der Unternehmer verändert werden.
  • Für die Arbeitnehmer wichtige Reformen fehlen, vor allem der Schutz der Arbeitnehmer in einer globalisierten Wirtschaft, wie z. B. die dringend notwendige Verbesserung der Mitbestimmung der Betriebsräte in der Arbeitsverfassung oder eine echte Verbesserung der Aus- und Weiterbildung.
  • Letztlich: Vorhaben, die zu Gunsten der Arbeitnehmer gedacht waren, wie die Änderung bei der Abfertigung und bei der Angleichung der Arbeiter, erfüllen bei weitem nicht die Forderungen der Arbeitnehmervertretungen und müssen zudem von den Arbeitnehmern mit Verschlechterungen im Besonderen beim Urlaub teuer erkauft werden.


Verteilung: Milliardenbelastung für die Arbeitnehmer finanzieren Milliardenbegünstigungen für die Unternehmen

Die Verteilungwirkungen des FPÖ-ÖVP-Regierungsübereinkommens können als wohl einmalig in der Zweiten Republik bezeichnet werden. Halten wir uns vor Augen: Unternehmen, Selbstständige und Landwirtschaft sollen nach dem Paket mehr als 20 Milliarden Schilling erhalten1). Davon entfällt der größte Teil (13 Milliarden Schilling) auf die Unternehmungen und die (nicht landwirtschaftlichen) Selbstständigen. Sehr hoch ist auch die Summe der Entlastungen und Begünstigungen für die Landwirtschaft (netto zirka 5,8 Milliarden Schilling). Weiters ist trotz angespannter Budgetsituation immer noch Geld für die Steuersenkung bei Hauseigentümern (Vermietern) vorhanden (zirka 1,5 Milliarden Schilling).
Finanziert werden die Begünstigungen dieses Paketes aus Sozialleistungskürzungen und Milliardenbelastungen bei den Arbeitnehmern, Pensionisten und bei den sozial Schwächeren in der Gesellschaft. So werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Paket mit Belastungen von mehr als 13 Milliarden Schilling bedacht, 2,6 Milliarden Schilling davon sind direkte Lohnkürzungen (bei der Urlaubsaliquotierung und beim geplanten Entfall des Postensuchtages). Der Rest der Belastungen sind Steuer- und Gebührenerhöhungen (Kfz-Steuer, Vignettenpreiserhöhung, Tabaksteuer).
Der größte Teil der Belastungen resultiert allerdings aus den geplanten Verschlechterungen im Pensionsrecht, wo überwiegend wieder die ASVG-versicherten Arbeitnehmer und die öffentlich Bediensteten besonders betroffen sind. 15 Milliarden Schilling sollen bei jenen, die in den nächsten Jahren in Pension gehen, eingespart werden. Durch eine Erhöhung des Pensionssicherungsbeitrages wird der öffentliche Dienst (insbesondere seine Pensionisten) noch zusätzlich mit insgesamt 0,7 Milliarden Schilling belastet. Abgerundet wird das Bild schließlich durch eine ganze Reihe von Maßnahmen, die verteilungspolitisch überwiegend zum Nachteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wirken - ohne dass genaue Zuordnungen möglich erscheinen:

  • Entzug von Mitteln im Bereich des Arbeitsmarktservice;
  • massive Selbstbehalte in der Krankenversicherung;
  • einschränkende Maßnahmen bei der Notstandshilfe.

Diese benachteiligen natürlich vor allem kleine Einkommensbezieher.
Summa summarum: Der Pakt stellt eine massive Umverteilungspolitik zu Gunsten von Unternehmen, Selbstständigen und Landwirtschaft und zu Lasten der Arbeitnehmer und der künftigen Pensionisten dar.

Abschied von der Vollbeschäftigungspolitik
In seinem Memorandum an die künftige Bundesregierung vom 17. November 1999 hat der ÖGB erneut darauf hingewiesen, dass die wichtigste Aufgabe einer künftigen Bundesregierung Vollbeschäftigungspolitik sein muss, welche die Schaffung neuer und den Schutz bestehender Arbeitsplätze als Hauptaufgabe hat. Dort liegt der Schlüssel für die Lösung vieler Herausforderungen in der Gesellschaft, insbesondere bei der Pensionsfinanzierung. Im neuen Regierungspakt fehlen entsprechende Initiativen, im Gegenteil: Eine Vielzahl von Maßnahmen lässt ein Ansteigen der Arbeitslosigkeit in Österreich für die nächsten Jahre befürchten.
1. Die Anhebung des Pensionsanfallsalters hat negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt für Ältere. Expertenschätzungen rechnen mit einem Anstieg der Zahl der Altersarbeitslosen um rund 20.000, die noch dazu deutlich länger in der Arbeitslosigkeit verharren müssen. Schon heute kann gerade noch die Hälfte der »Neu-Pensionisten« aus einem aufrechten Arbeitsverhältnis in Pension gehen. Der übrige Teil kommt schon aus der Arbeitslosigkeit.
2. Die Zulassung von 15.000 zusätzlichen Saisonarbeitskräften auf den österreichischen Arbeitsmarkt unter übrigens prekären Verhältnissen (Kurzbefristungen der Arbeitsverhältnisse) wird insbesondere im Tourismus die Arbeitslosigkeit erhöhen.
3. Der Stellenabbau im öffentlichen Dienst (Nichtnachbesetzung von 9000 Stellen) schlägt sich in einer Reduzierung der Gesamtbeschäftigung nieder, verstärkt durch die geplanten Maßnahmen im Bereich der Universitäten.
4. Das Einfrieren der Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik erhöht die Arbeitslosigkeit, da weniger Mittel für Umschulung, Wiedereingliederung, Weiterbildung usw. zur Verfügung stehen. Die Ziele des Nationalen Aktionsplanes für Beschäftigung stehen in Frage.
5. Eine beschäftigungssenkende Wirkung geht weiters von der Einschränkung der Infrastrukturinvestitionen aus, da die zum Punkt ÖBB-Schieneninfrastrukturgesetz getroffenen Vorgaben (Einsparungen von rund 4 Milliarden Schilling) unvermeidlich zu einer Senkung der Investitionen und/oder zu einer Reduktion der Beschäftigung führen.
6. Zu einer Verunsicherung von Zehntausenden Arbeitnehmern führt darüber hinaus die angekündigte Privatisierungspolitik der Bundesregierung insbesondere dort, wo ein Abverkauf der Anteile die Unternehmungen schutzlos den mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwartenden feindlichen Übernahmen preisgibt. Sobald diese tatsächlich erfolgen, ist mit Beschäftigungsreduktionen bei den heutigen Unternehmenszentralen und den einzelnen Standorten zu rechnen.
7. Durch das wahrscheinliche Auslaufen des Jugendausbildungssicherungsgesetzes (»Auffangnetze für Lehrlinge«) und die weiterhin rückläufige Entwicklung des Lehrstellenangebotes ist mit zusätzlich 8000 nichtvermittlungsfähigen Jugendlichen auf dem Lehrstellenmarkt zu rechnen.
Sogar ohne den letztgenannten Effekt auf dem Jugendarbeitsmarkt wird sich per saldo die Arbeitsmarktbilanz in Österreich nach ersten Analysen bis zum Jahr 2003 um 42.000 verschlechtern (siehe Tabelle 2 bei Bruno Rossmann, Seite 22 dieses Hefts).

Kräfteverhältnisse in der Gesellschaft: Die Unternehmen werden gestärkt, die Rechte der Arbeitnehmer beschnitten
Bei der Gesamtbeurteilung des Regierungspaktes ist wichtig zu sehen, dass es nicht nur um ein finanzielles Belastungspaket für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geht und die Beschäftigungspolitik in Frage steht. Es geht im Besonderen auch um eine Verschiebung des Kräfteverhältnisses in der Gesellschaft.
1. Es gibt eine ganze Reihe von arbeitsrechtspolitischen Vorhaben der FPÖ-ÖVP-Regierung, die auf eine Reduktion der Löhne zu Gunsten der Unternehmen und eine Erhöhung der Verfügungsgewalt der Arbeitgeber über Arbeitnehmer hinauslaufen (Urlaubsaliquotierung, Entfall des Postensuchtages, Einführung eines Teilkrankenstandes, Flexibilisierung des Arbeitszeitrechtes im Handel, Reduzierung des Jugendarbeitsschutzes). Entscheidender Punkt im Pakt ist aber, dass die zentrale Grundlage des österreichischen Arbeitsrechtes, der Kollektivvertrag, vor allem im Zusammenhang mit der Arbeitszeit massiv in Frage gestellt wird. Angestrebt wird eine Verlagerung der Regelung von Arbeitszeit/Betriebszeit vom Kollektivvertrag weg auf die betriebliche Ebene. Das gilt vor allem für die flexible Arbeitszeit, wo es ohne Schutz der Kollektivverträge keinen finanziellen Interessenausgleich zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (»Gegenfahrbahn« für die Arbeitnehmer bei flexibler Arbeitszeit) mehr gibt. Allein auf der Betriebsebene sind die Arbeitnehmer dem Diktat der Arbeitgeber bei der Arbeitszeit ausgeliefert.
2. Es gibt vor allem auch in Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt eine Reihe von Maßnahmen, die Lohndruck erzeugen sollen und die Arbeitnehmer in ungünstigere Beschäftigungsverhältnisse drängen werden4). So sollen die Anspruchsberechtigungen auf Arbeitslosengeld verschlechtert und durch Abbau der Zumutbarkeitsbestimmung (»Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit einer Beschäftigung hat die Berücksichtigung der künftigen Verwendung im bisher ausgeübten Beruf bei fehlenden Beschäftigungsmöglichkeiten zu entfallen«) die Arbeit Suchenden noch stärker als bisher gezwungen werden, jede Arbeit anzunehmen. Darüber hinaus wird die Verpflichtung von Arbeitslosen eingeführt, für ein »Bürgergeld«, das heißt für eine Entlohnung deutlich unter dem Kollektivvertrag, zu arbeiten.
3. Als äußeres Zeichen für die Verlagerung des Kräfteverhältnisses zu Lasten der Arbeitnehmer wird schließlich das Sozialministerium zerschlagen. Die Kompetenzen für die für die Arbeitnehmer entscheidenden Bereiche der Sozialpolitik wie Arbeitsrecht, Arbeitsschutz und Arbeitsmarktpolitik werden vom Sozialministerium zum Wirtschaftsministerium verschoben. Sie werden damit ein Anhängsel des Wirtschaftsministers: »Die Arbeitnehmer werden Standortfaktoren«.

Verschlechterung der Pensionen, die die Lebensplanung in Frage stellen - länger arbeiten - weniger Pension
Im Kern werden die Menschen aktuell von folgenden geplanten Maßnahmen bei der Pension getroffen sein:

  • Die Altersgrenze für den Pensionsantritt (60 Jahre Männer, 55 Jahre Frauen) werden um 18 Monate auf 56,5 Jahre für Frauen und 61,5 Jahre für Männer angehoben. Die Anhebung beginnt am 1. Oktober 2000 (!) in Zweimonatsschritten pro Quartal. Ab 1. Oktober 2002 gelten die Altersgrenzen 61,5 Jahre für Männer und 56,5 Jahre für Frauen5).
  • Im gleichen Zeitraum wird das Zugangsalter zur vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit, eine Regelung, die vor allem von (ungelernten) Arbeitern mit 57 (Frauen mit 55) aus Gesundheitsgründen in Anspruch genommen werden muss, angehoben und damit praktisch aufgehoben.
  • Dazu kommt noch, dass der zwingend vorgeschriebene spätere Pensionsantritt mit schwer wiegenden Abschlägen in der Pensionshöhe verschärft wird: Zusätzlich zur Anhebung des Pensionsalters wird es einen Malus für Pensionsantritt vor 65 (Männer) und 60 (Frauen) beginnend mit 2 Prozent bei Antrittsalter 64/59 bis zu 20 Prozent bei Antrittsalter 60/55 geben.
  • Gleichwertige - im Detail noch nicht näher bestimmte - Maßnahmen sind für die Beamtenpensionen vorgesehen.

Die Analyse der Auswirkungen der neuen Pensionspläne fällt nicht allzu schwer:
1. Für künftige Pensionsbezieher bedeutet dies nicht nur spätere Pensionsmöglichkeit, sondern auch Pensionskürzungen mit zweistelligen Prozentsätzen, die in die mehrere tausend Schilling pro Monat gehen können (siehe Grafiken Seite 41).
2. Die großen Verlierer des vorgelegten Konzepts sind ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Anhebung des Pensionsalters wird die Arbeitslosigkeit Älterer verlängern.
3. Die Anhebung des Frühpensionsalters bereits in sieben Monaten (!) im Oktober 2000 trifft die Arbeitnehmer überfallsartig; Vertrauensschutz, Planbarkeit der Pension stehen in Frage. Mit großer Wahrscheinlichkeit sind die Pensionspläne überhaupt verfassungswidrig.
4. Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - das gilt vor allem für Frauen, die nach Kündigung keine Notstandshilfe bekommen - sind gezwungen, eine deutlich verringerte Pensionshöhe hinzunehmen, ohne soziale Abfederung.
5. Die Maßnahmen werden zu einem Anstieg der Altersarbeitslosigkeit führen, die zu Zusatzbelastungen in der Arbeitslosenversicherung von rund 2,1 bis 2,8 Milliarden Schilling führen werden. Hingegen sind die im Pakt angesprochenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Altersarbeitslosigkeit - im Gegensatz zu den Pensionsregelungen - noch völlig unbestimmt. Die in jüngster Zeit dazu immer wieder kolportierte Verbesserung des Kündigungsschutzes für die Zeit der Anhebung des Pensionsanfallsalters stellt offenbar auf eine Bindung des Kündigungsschutzes an ein bestimmtes Lebensalter ab (60/55?). Damit ist er aber wirkungslos, weil der Arbeitnehmer Gefahr läuft, vor Eingreifen des Kündigungsschutzes »rechtzeitig« gekündigt zu werden.
Insgesamt fügen sich also auch die Pensionspläne in das Bild des Regierungspaktes. Unternehmen, Selbstständige und Bauern werden finanziell entlastet und begünstigt; die Arbeitnehmer und die künftigen Pensionisten müssen das bezahlen.



Abfertigung neu: Angleichung der Rechte der Arbeiter - von den Arbeitnehmern bezahlt mit drastischen Verschlechterungen beim Urlaubsrecht
Grundsätzlich positiv bewertet können zwei Vorhaben im Regierungspakt werden. Es geht um zwei traditionelle Anliegen des ÖGB, nämlich die Reform des Abfertigungsrechts und die Gleichstellung zwischen Arbeitern und Angestellten bei Krankheit und Entgeltfortzahlung, die im Regierungspakt angesprochen sind. Aber auch sie sind insgesamt so angelegt, dass sie im Ergebnis eine starke Umverteilungswirkung zu Lasten der Arbeitnehmer haben.
Zur Reform der Abfertigung, deren Detailanalyse hier den Rahmen sprengen würde, hier nur so viel: Abfertigungsansprüche werden in Zukunft aus dem Betrieb (Kassenregelungen) ausgelagert und sollen auch bei Selbstkündigung zustehen. Für alle Arbeitsverhältnisse, die unter dem ersten Jahr gelöst werden, wird allerdings auch in Zukunft keine Abfertigung zustehen. Das betrifft 750.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich, vor allem auch im Tourismusbereich und in kurzzeitigen Beschäftigungen. Die Forderung »Abfertigung für alle Arbeitnehmer« bleibt offen.
Im Arbeitsrecht ist darüber hinaus die Angleichung der Arbeiter bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei der Dienstverhinderung aus wichtigen Gründen geplant. »Bezahlt« werden muss diese Verbesserung allerdings von allen Arbeitnehmern durch massive Verschlechterungen beim Urlaub. Hier haben die bekannten Forderungen der Wirtschaft nach »Urlaubsaliquotierung« vollen Einzug in den Regierungspakt gefunden. Danach besteht der Anspruch auf Urlaub nur noch im Verhältnis zu der im Arbeitsjahr zurückgelegten Dienstzeit.
Das bedeutet, dass über den vollen Urlaubsanspruch erst immer am Ende des zurückgelegten Arbeitsjahres verfügt werden kann. Je nach Beginn des Arbeitsjahres besteht in den Haupturlaubszeiten (Februar, Sommermonate, Weihnachtszeit) kein bzw. nur ein geringer Urlaubsanspruch. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird es darüber hinaus anstelle der vollen Vergütung nicht verbrauchten Urlaubs durch Urlaubsentschädigung lediglich zu Ansprüchen auf aliquote Urlaubsabfindung kommen. Der finanzielle Verlust für den Arbeitnehmer kann dabei in mehrere zehntausend Schilling gehen. Gesamt wird diese Maßnahme die Arbeitnehmer 4,3 Milliarden Schilling kosten, die zu den Unternehmen umverteilt werden.


Bei Jugendlichen, Arbeitslosen und Kranken gibt es massive Verschlechterungen durch das Belastungspaket

Beispiel: Derzeit:
Ein Arbeitnehmer begann am 1. Mai 1998 ein Dienstverhältnis und verbrauchte im ersten Dienstjahr seinen Urlaubsanspruch. Am 1. Mai 1999 entstand der neue Anspruch in voller Höhe, und der Arbeitnehmer konnte im Sommer mehrere Wochen auf Urlaub gehen.

FPÖVP-Modell:
Würde der Urlaub nur noch aliquot anwachsen, bekäme der Arbeitnehmer für Mai und Juni je 2,5 Urlaubstage (30 Werktage geteilt durch zwölf Monate) gutgeschrieben und hätte daher Anfang Juli nur fünf Tage zur Verfügung.

Finanzielle Nachteile einer Aliquotierung:
Ein Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 20.000 Schilling wird nach drei Jahren und einem Monat Betriebszugehörigkeit vom Arbeitgeber gekündigt. Die Urlaubsansprüche für die ersten drei Jahre wurden verbraucht.

Geltendes Recht:
Der mit Beginn des vierten Jahres neu entstandene Urlaubsanspruch muss in Geld abgegolten werden, was netto etwa 20.700 Schilling ausmacht.

FPÖVP-Vorschlag:
2,5 Urlaubstage werden ausgezahlt, was netto 1700 Schilling ausmacht.
Damit haben wir folgendes Bild: Die Angleichung der Rechte der Arbeiter bei der Entgeltfortzahlung wird die Unternehmen 2 Milliarden Schilling kosten. Die Urlaubsaliquotierung bringt hingegen den Unternehmen 4,3 Milliarden Schilling. Das heißt, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich die Angleichung selbst zahlen, die Unternehmen greifen ihnen noch mit zusätzlich 2,3 Milliarden Schilling in die Tasche.

Richard Leutner ist Leitender Sekretär im ÖGB

Quelle: Arbeit-Wirtschaft
6.07.2005


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