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4.03.2025 um 12.32 Uhr - von W*. - "Kann auf Grund der körperlichen und stressbedingten Belastung nicht mehr in dieser Branche arbeiten"



Guten Abend, beruflich war ich als Restaurantfachfrau tätig, habe 3 Autoimmunerkrankungen und kann auf Grund der körperlichen und stressbedingten Belastung nicht mehr in dieser Branche arbeiten. Dies ist alles ärztlich bestätigt.
Wurde vom Ams dem BBRZ zugewiesen, musste auf Grund von einem Schub unterbrechen und warte seit 11/2024, auf den bewilligten Platz in der Therme Oberlaa für med.Reha, lt.Oberlaa (Stand 11/2024) zw.März und Mai 2025. Nun behauptet die Ams Beraterin, ich würde absichtlich das hinauszögern und schrieb als "Strafsanktiion" in einer neuen Betreuungsvereinbarung, ich suche erneut eine Stelle als Restaurantfachfrau. Auf mein Gegenargument, das dies nicht mehr zumutbar sei, antwortete sie: " Selber schuld, und hören Sie mit Ihren Autoimmunerkrankungen auf, ich kann es nicht mehr hören." und "wenn die Reha nicht bald beginne, könne sie mich vor Ihrem Vorgesetzten nicht mehr schützen, nach der Reha müsse ich umgehend mit BBRZ Camino fortfahren", (ich hatte Monate davor gebeten, direkt eine Umschulung machen zu können, da im BBRZ sinnlos und fast 30 Wochenstunden am Computer zu absolvieren ist, was meine Augen krankheitsbedingt nicht mehr schaffen.
Frage:
1) darf sie mich als Restaurantfachfrau überhaupt arbeitssuchend registrieren, wenn ich a) dies ärztlich bestätigt nicht mehr machen kann, b) ich auf die Reha warte und daher nicht fit genug für Job/ Kurs bin?
2) bin ich überhaupt verpflichtet, BBRZ Camino (Dauer 4 Monate/ 30 Wochenstunden zu absolvieren, wenn a) mir das bzgl. Umschulung nichts bringt (die meisten bekommen KEINE Bewilligung auf Umschulung), b) ich keine Arbeit am Computer verrichten kann?
Wie gehe ich vor, wie kann ich gegenargumentieren?
Danke im Voraus für Ihre Hilfe und herzliche Grüße, (3.03.25)

Antwort:
Lassen sie sich verbal nicht in den "Wahn" treiben. Das AMS muss sich nach ärztliche Atteste / Befunde richten. Das ist der übliche Psycho-Terror der von ihrer Beraterin ausgeht.
Wenn sie laut Arzt nicht mehr als Restaurantfachfrau arbeiten können, das auch vom Arzt bestätigt bekommen, dann kann sich ihre Beraterin auf dem Kopf stellen - was aber dann auch nichts nützen würde!
Auch wenn man auf tatsächliche Ausbildung keinen Rechtsanspruch hat, so erledigen sie diese Anfrage schriftlich - auf dass vielleicht noch andere AMS-Mitarbeiterinnen hinzu kommen / mitwirken und diesbez. nicht nur ihre Beraterin entscheidet!

Anmerkung zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
(Wo und Wann findet die Ausbildung statt; Wer richtet sie aus; Wie lange dauert sie; Was kostet sie?)

Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann B. von der LGS-Steiermark rät, den Formalweg zu beschreiten und sichein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
>"Begehren zu Aus- und Weiterbildungsbeihilfen" §34, 35 AMSG."<
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" )

Versuchen sie es und seien sie ruhig lästig, auf dass DIE mitbekommen wie ernst es ihnen ist!
Eine tatsächliche Umschulung sollte freiwillig sein, da solche Schulungen / Kurse etwas kosten und die Gelder nicht beim Fenster rausgeschmissen werden sollen!
Es muss ihnen klar sein, dass einige Deppenkurse verpflichtend sind und es ihnen ev. passieren kann, dass sie in so einen "Mobbingkurs" landen?

Ev. gibt es Möglichkeiten sich gegen solche "Zwangskurse" zu wehren!
Siehe: Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Grundsätzlich haben Betroffene (Feindbilder) geringste bis keine Rechte gegenüber der Behörde - aber wenn sie über ärztliche Befunde / Atteste abgesichert sind - so haben sie diesbez. im Grossen und Ganzen nichts zu befürchten.
Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit
Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen.

"Ein wichtiges Judikat gegen die oberflächliche Prüfung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Arbeitsmarktservice

Fachärztliche Untersuchung Arbeitsloser / BBRZ / Datenschutz
(Ohne Gewähr)

26.02.2025 um 10.52 Uhr - von I*. - "Der letzte AMS-Termin löste bei mir einen Mix aus Demütigung aus"

"Raum Graz: Steh als Begleitperson zu AMS-Terminen zur Verfügung"



Guten Abend! Ein Mix aus Demütigung löst der letzte AMS-Termin bei mir aus. Nicht nur, dass mir das AMS-Geld nicht gewährt wird; Ich darf auch noch beim AMS pflichtbewusst erscheinen und muss mir den Quark anhören und mich demütigen lassen.
Sorry, dass war emotional; Erklär nun auf Sachebene. Bin ab 16. März offiziell "arbeitssuchend" und wurde gekündigt. AMS-Antrag gestellt; Wurde abgelehnt mit der Begründung, dass ich vom Stundenpensum von teilzeit auf geringfügig gewechselt habe. Muss dazusagen, dass bei meinem Job nur nach Auftragslage bezahlt wurde. Da das ein Job im Freien war, hab ich logischerweise im Winter weniger gearbeitet.
Die Begründung meiner Absage war "Sie haben, ohne sich beim AMS zu melden, selbsständig von Vollzeit auf geringfügig gewechselt.
Die Begründung der Absage erschließt sich mir nicht; Ab Mitte März gelte ich als arbeitssuchend und ab diesem Zeitpunkt hab ich recht auf AMS-Geld. Hab über vier Jahre im gleichen Unternehmen gearbeitet. Was hat mein Stundenpensum mit meiner zukünftigen Arbeitslosigkeit zu tun? Ich meine, ich verstehe das mit der Geringfügigkeit zum Teil schon, dass es da seitens des AMS´s Regelungen gibt. Aber das ist ja Vergangenheit. Das hat doch nichts mit meiner Arbeitslosigkeit ab 1*.3. zu tun, oder!?

Hab dannach sofort per Einschreiben "Berufung" eingelegt & "Zuerkennung auf aufschiebende Wirkung".
Hab noch keine Antwort erhalten. Als weitere Schikane durfte ich gestern beim AMS erscheinen und mir verbale Schikane pur reinziehen. War nur ein kurzer Termin am Schalter und wurde oberflächlich abgehandelt wie eine Nummer. Bin hartnäckig und sachlich geblieben und verwies im Gespräch immer darauf, "dass ich trotz Büro-Lap offen für andere Branchen bin". Daraufhin folgte die Antwort "Hören Sie. Ich hab ihnen schon mehrmals erklärt, dass sie alles weitere mit ihrer Beraterin beim nächsten Termin besprechen sollen. Ich kann ihnen keine weitere Infos geben. Schauen Sie, wenn sie so beruflich bewandert sind; Dann melden sie sich nicht beim AMS an, Dann hätte ich eine Person weniger zu bedienen."
Ich dachte ich bin im falschen Film. Energisch konterte ich "Ich seh nicht ein, wieso ich meine Pflichten erfüllen darf und beim Termin erscheinen muss, aber das AMS mir unbegründet meine Existenzgrundlage entzieht". Weiter ging der schikanöse Wortsalat.
Hab ich alles richtig gemacht oder gibt es noch eine Möglichkeit, wie ich handeln kann zwecks Ablehnung meines AMS-GEldes? Wie gesagt; Antwort hab ich zwecks meiner Berufung noch keine erhalten.
Dafür wurde ich zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. DAs heisst ich darf weiterhin "mÄNNCHEen machen" und "ja&amen"sagen, bis die Herrschaften vom AMS sich dazu erbarmen, meinen Berufungsantrag zu bearbeiten?!

Nebenfrage: Ich frag mal in die Runde, ob es Gleichgesinnte gibt, die auch eine Begleitperson zu AMS-Terminen suchen/ICH steh zur Verfügung im Raum Graz.
Zu meiner allgemeinen Ausgangssituation: Ich leide seit 25 Monaten in meinem überteuerten Garconniere an massiven Lärmkonflikten mit Nachbarn. Und hab heute sogar Kontakt mit den Notschlafstellen aufgenommen. Da ich nun auch durch die Sozialunterstützung "aufstocke", hab ich auf dem Wohnungsmarkt sowieso keine Chancen. Werde von allen Makler(Vermietern)abgelehnt und die kommende Arbeitslosigkeit. Verstehe die Vermieter nicht; Was gibt es denn bitte an sichereres Einkommensquelle als die Mindestsicherung!? Sorry, dass ich meine gesamte Lage schildere; aber die Streichung des AMS-Geldes ist an meine Existenz-u. Wohnsituation sehr stark gebunden. (25.02.25)

Antwort:
Sie müssen einer Regelung nachkommen, die da lautet, wenn sie in der selben Firma von einem arbeitslosenversicherungspflichtigen Einkommen (das ist / war ihre Teilzeitarbeit) in eine geringfügige Arbeit wechseln, bekommen sie kein Arbeitslosengeld!
Zuerst müssen sie sich ein Monat lang von dieser Firma abmelden! So erhalten sie sofort Arbeitslosengeld und können nach einmonatiger Pause bei der selben Firma wieder geringfügig arbeiten!
Also wichtig: Zuerst ein Monat lang von "ihrer" Firma abmelden!
Ein niedriges Arbeitslosengeld / Notstandshilfe können sie über die Mindestsicherung aufstocken lassen! (Ohne Gewähr)

Zur Info
Vorsicht - Geringfügigkeit!
Wird wegen einem zweiten monatlichen Einkommen ein geringfügiges DV. zum arbeitslosenversicherungspflichtigen Einkommen ("zur Vollbeschäftigung?") erklärt, muss dieses geringfügige DV. für einen Monat abgemeldet werden, um weiter Arbeitslosengeld / Notstandshilfe beziehen zu können!
Ansonsten - auch wenn sie im guten Glauben das geringfügige DV. weiter ausüben - wird das Arbeitslosengeld / die Notstandshilfe eingestellt!
Erst nach
einem Monat Pause können sie - zum Arbeitslosengeld / Notstandshilfe - dieses geringfügige DV. bei der selben Firma wieder aufnehmen! (16.07.24)

26.02.2025 um 10.24 Uhr - von H*. - "Berufsunfähigkeitspension"



Sehr geehrter Herr Moser,
ich habe um Berufsunfähigkeitspension angesucht und möchte wissen, ob man bis zur Entscheidung durch die PVA tatsächlich vom AMS Ruhe hat?
Ich habe einmal irgendwo gelesen, dass man in so einem Fall 3 Monate nicht zur Verfügung stehen muss, finde den Artikel aber leider nicht mehr.
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße (25.02.25)

Antwort:
Nach der Antragstellung haben sie bis zur Entscheidung über die I-Pension (PVA-Bescheid) Ruhe vorm AMS - längstens bis 3 Monate? Sie müssen die I-Pension-Antragstellung dem AMS mitteilen! (Ohne Gewähr)

24.02.2025 um 15.49 Uhr - von J*. - "Vorauswahl-Einladung "



Sehr geehrter Herr Moser,
ich habe eine Vorauswahl-Einladung zu einem Job Day erhalten. Dort wird es ein Vorstellungsgespräch geben.
Ich weiß, dass das verpflichtend ist und gehe gerne und positiv gestimmt hin.
Bei zwei Fragen bin ich unsicher. Bei der Gehaltsvorstellung und ob ich überhaupt Interesse habe.
Ich bin ja verpflichtet, mich dort zu bewerben.
Soll ich ehrlich antworten oder soll ich sagen: Natürlich habe ich (großes) Interesse.
Kann ein hoher Gehaltswunsch als Verweigerung ausgelegt werden? Ich habe früher wirklich deutlich mehr verdient.
Vielen Dank (19.02.25)

Antwort:
Kein interesse ..... - ist gefährlich - kann als Vereitelung ausgelegt werden!
Einkommenshöhe - ev. aufrichtig ---- soll zur angebotenen stelle und zur eigenen ausbildung passen. Sonst so ehrlich wie möglich?

24.02.2025 um 15.46 Uhr - von B*. - "Frage zu einem Vermittlungsvorschlag"



Guten Tag
ich hätte eine frage zum einem Vermittlungsvorschlag vom AMS.
Bekommt der Arbeitgeber bei dem ich mich Bewerben muss auch ein schreiben das ich einen Vermittlungsvorschlag der ausgeschrieben Stelle bekommen habe ?
MIt freundlichen Grüßen (18.02.25)

Antwort:
Grundsätzlich "denke" ich nicht! Ausnahmen kanns ev. geben - vorstellbar auch dann, wenn es sich um eine Stelle handelt, die eine hohe Qualifikation erfordert? Aber sie müssen die Bewerbung ev. belegen?
Anders verhält es sich auch bei SÖB-Transitarbeitsplätzen - hier werden ev. die "Kunden"-Listen im vorhinein an den "Verein" gesandt! Die stehen auch im andauernden Kontakt! (Ohne Gewähr)

25.02.2025 um 16.20 Uhr - von B*. - "Er bekommt vom AMS immer die Namen"
Guten Tag
Ich war bei einem Vermittlungsvorschlag des AMS und fragte nach ob der Arbeitgeber auch etwas von mir bekam.
Er sagte mir er bekommt vom AMS immer die Namen die sich bei ihm Vorstellen müssen.
Bewirbt sich innerhalb 8 Tage derjenige nicht informiert er das AMS.Somit bekommen die Arbeitgeber auch bescheid das man den Vermittlungsvorschlag erhalten hat.
Mit freundlichen Grüßen (24.02.25)

16.02.2025 um 10.27 Uhr - von M*. - "Bezugssperre"



Hallo Herr Moser und zwar geht es um eine Bezugsperre.
Das AMS hat mir für 6 Wochen den Bezug eingestellt da ich den Termin nicht war nahm bei der Gesundheitstrasse und die legen das so aus als ich es verweigert hätte was so auf keinen Fall stimmt sondern es war so ich war beim AMS bekam den Zettel zwecks Termin bei der pva und ich war überzeugt dass ich den Termin am 2* November habe nun am 2* November am Abend wollte ich meine Unterlagen zusammen suchen für den Termin und sah dass der Termin am 2* war ich habe sofort den AMS geschrieben und bin am 2* November hingegangen wir haben eine Niederschrift gemacht und es kam zur Bezugsperre ich saß dort habe geweint etc meine AMS Beraterin hat sofort geschaut wann der nächste freie Termin bei der Gesundheitstrasse ist und da stand Mitte Dezember sie wollte mich zu buchen für den Termin aber es ging nicht sie ruftr bei der pva an warum das nicht geht die Dame sagte der Termin ist schon vergeben der nächste freie Termin wäre der * janner so ich auch hingegangen bin .
Nun zu mir ich nehme Bedarfsmedikamente und bin manchmal Vergesslich habe einen 50 prozentigen Behindertenpass wegen meiner psychischen Erkrankung und mir ging es in dieser Woche wo der Termin war nicht gut .
Meine Frage wäre warum hat mir das AMS den Bezug eingestellt obwohl ich gleich mich beim AMS gemeldet habe und warum steht im Vorlageantrag dass ich mich verweigert habe wenn das ja nicht stimmt sondern mich beim Datum vertan habe und ich kann nichts dafür dass die pva erst 6 Wochen später einen Termin frei hat sonst wäre ich zum nächstmöglichen Termin gegangen somit ist es für mich keine Verweigerung.ich habe mich immer beim AMS gemeldet und mich an alles gehalten wieso dann so eine lange Sperre wenn ich mich gleich gemeldet habe bei meiner Beraterin ich weiss nicht weiter ich kann jetzt einen Einspruch erheben aber ich weiß nicht wie ich so etwas vormolieren soll

Antwort:
Auf den schriftlichen Sperr-Bescheid können sie Berufung einlegen / Beschwerde erheben! Haben sie den Bescheid schon erhalten?
Die erste Sperre beträgt immer 6 Wochen - jede weitere Sperre dauert 8 Wochen.
Klicken sie den Link an, um zu erfahren auf was sie acht geben müssen - und dann beschreiben sie den Sachverhalt.
Erklären genauso wie hier, warum sie den Termin versäumt haben und wie sie dann reagiert haben - auch geben sie ihre gesundheitlichen Probleme an, dass diese ev. / durchaus im Zusammenhang eine wesentliche Rolle gespielt haben - "etc.".
Falls, lassen sie die Berufung dem BVwG vorlegen! Alles Gute! (Ohne Gewähr)


15.02.2025 um 10.50 Uhr - von R*. - " Sozialberatung Wien eingeben"



Hallo Herr Moser
Vielen lieben Dank für Ihre Nachricht .
Das klingt echt gut . Ich habe auch etwas gefunden die Sozialberatung Wien gefördert von der Arbeiterkammer. Hilft wenn man Stress mit der MA 40 hat die machen Einsprüche rechnen Bescheide aus geben Auskünfte über Rechte und Pflichten usw gratis komplett unkompliziert alles über Telefon oder Mail .Falls jemand Hilfe benötigt kann ich nur empfehlen .
Ich wünsche Ihnen alles Gute
Einfach im Netz Sozialberatung Wien eingeben (14.02.25)

unter: "Ich kann nicht mehr" (18.01.25)


10.02.2025 um 11.25 Uhr - von L. - "Datenweitergabe verbieten?"



Guten Tag Hr.Moser,
der AMS hat ja meinen Ablehnungsbescheid von der PVA auch erhalten-was mich überrascht hat, auch das gesamte ärztliche Gutachten und psychologische Gutachten mit Auswertung, wo man meine komplette familiäre und private Lebensgeschichte nachlesen kann.
Das hat mich sehr aufgeregt, weil das absolut private Sachen sind.
Ich habe auch bei der AK nachgefragt bzgl. Datenschutz. Lt. Auskunft darf der AMS das alles haben!
Nun wird mich das AMS bald zu BBRZ schicken wollen (sozioökonomische Betriebe..) Nun ist meine Frage: Das AMS darf aber nicht meine Gutachten von der PVA weitergeben oder?
Danke für die Auskunft!
Mit freundlichen Grüßen
L. (8.02.25)

Antwort:
Was in die eine Richtung geht, sollte auch in die andere Richtung möglich sein.
"BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH
Drum verbieten sie es dem AMS: "Sie wollen nicht, dass das bbrz ihre sensiblen daten erhält!
"Sie verweigern die Zustimmung der Datenübertragung ans BBRZ!"
Und wichtig
Ev.wenden sie sich mit diesen Fragen bez. Datenschutz an ARGE DATEN – Österreichische Gesellschaft für Datenschutz, 0676-9107032, www.argedaten.at, webmaster@argedaten.at -
Die sind kompetent und können es ihnen genauer sagen! (siehe auch: Datenschutz)
Ohne gewähr

11.02.2025 um 17.07 Uhr - von L. - "werde bei der ARGE nachfragen"
Hallo!
lieben Dank für die Auskunft! Ich werde mal bei der ARGE nachfragen, Lg (10.02.25)



6.02.2025 um 9.53 Uhr - von S.L*. - "Ein kleiner Gewinn (toller Erfolg) für uns!"

"Interwork kontaktierte mich laufend ohne meine Erlaubnis"

"Beschwerde an das Fernmeldebüro wegen eines unerlaubten Werbeanrufs brachte dann das Ganze ins Rollen !"



Guten Tag,
um es nicht zu lang zu machen beschreibe ich kurz was passiert ist. Interwork kontaktierte mich ohne meine Erlaubnis. Sie boten Jobs an die außerhalb von Wien waren und kontaktierten mich immer über SMS Nachrichten die noch dazu immer sehr lang waren und die auch Samstags kamen. Ich weiß viele Leute arbeiten auch Samstags aber ich bin es gewohnt Montags bis Freitags zu arbeiten und für mich war das Wochenende eigentlich immer frei. Noch dazu hatte ich ein normales Tastentelefon und diese SMS waren so lang dass ich auf einmal gleich drei oder vier SMS reinbekommen habe.
Ich schrieb ein paar E-Mails um klar zu machen dass ich dies nicht Wünsche und dass ich sowieso für die Job Position nicht passen würde weil ich nur im Raum Wien arbeiten kann.
Später rief ich sogar dort einmal an und hatte eine unangenehme Diskussion. Hierin ist z.b folgender Satz gefallen: "Es gibt keinen Datenschutz in Österreich.„ Ich machte dann noch klar dass sie von meinem Anwalt hören werden. Er hat zwar gelacht aber man sagt ja nicht umsonst: "Wer zuletzt lacht lacht am besten.„ Nicht nur dass ich Recht bekommen habe nein auch bei der Beschwerde von Interwork wurde die Beschwerde von ihnen abgeschmettert.
Das fühlt sich verdammt gut an auch wenn es jetzt keine riesige Sache war aber es fühlt sich trotzdem richtig gut an.
Die haben einfach die Daten vom e-job Room vom AMS genommen und in ihre eigen Datenbank getan und haben allen diesen Kandidaten einfach SMS Angebote geschickt.
Und trotz meiner Untersagung haben sie einfach weitergemacht!
Ich bin froh dass es nun geregelt ist.
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen dass ich die einzige bin bei der sie so gehandelt haben. Die haben das doch ganz bestimmt auch mit anderen Leuten und Telefonnummern gemacht. Das war ganz bestimmt nicht eine Verschwörung nur gegen mich persönlich.....
Eigentlich müsste jeder eine Beschwerde an das Fernmeldebüro schreiben wegen eines unerlaubten Werbeanrufs bzw. Werbe SMS so wie ich es auch gemacht habe. Denn dadurch ist das ganze dann ins Rollen gekommen.
Mit freundlichen Grüßen, (5.02.2025)

Dazu auch RA,. Dr. Pochieser zur Aufsuchenden Vermittlung / "Zwangsmassnahme" wie Phönix (2006)
>Sollten allfällige „Betreuer“ auf den Gedanken kommen, Sie telefonisch zu belästigen oder gar zu Hause aufzusuchen, erklären Sie der Firma, dass ihre Besuche unerwünscht und daher einzustellen sind bei sonstiger Unterlassungsklage. Detto kann man bei Telefonterror mit Strafanzeige nach dem Telekommunikationsgesetz drohen bzw. diese auch tatsächlich durchführen.<

Antwort:
Danke für den Hinweis - Gratuliere und es ist doch ein tolles Ding, wenn sich ein Mensch aus einer schwächeren Position heraus durchsetzt!
Es ergeht sicherlich vielen so wie ihnen, denen sie jetzt als Vorbild dienen!
Kann mir gut vorstellen, dass der Eine oder die Andere es ihnen nachmacht!
Alles Gute weiterhin!


27.01.2025 um 9.53 Uhr - von B*. - "JobTransFair: Also geht mein Martyrium mit dem AMS leider weiter!"



Sehr geehrter Herr Moser!
Leider bin ich von der PVA bereits zum vierten Mal für die Invaliditätspension abgelehnt worden! Also geht mein Martyrium mit dem AMS leider weiter! Ich bin bereits 59 Jahre alt, hatte schon mehrfach Bandscheibenvorfälle, habe Rheuma, Durchblutungsstörungen und vor kurzem auch noch einen Schlaganfall erlitten und trotz all dem hat mir mein AMS Berater eine Einladung für Mitte Februar zu JobTransFair gegeben! Ich habe keine Ahnung wie ich das durchstehen soll, da ich ja weder lange sitzen, noch lange stehen, nichts heben darf und auch keinen Stress haben sollte! Das psychische Fertigmachen seitens des AMS hört und hört einfach nicht auf! Ich kann es mir aus finanziellen Gründen aber auch nicht leisten nicht dort hin zu gehen, da sonst meine Existenz auf dem Spiel stehen würde! Hätten Sie gute Tips für mich wie ich es schaffen kann nicht bei JobTransFair aufgenommen zu werden ohne dass mir der Bezug gestrichen wird? Des weiteren würde ich gerne wissen ob Sie eine Empfehlung für eine Rechtsschutzversicherung haben, die auch gegen das AMS vorgeht? Ich habe zwar eine, ABER die greift leider NICHT gegen das AMS! Sage schon mal vielen Dank vorab für ihre hoffentlich hilrfeiche Unterstützung!
PS.: Kann natürlich ohne meinen Namen veröffentlicht werden, da ich denke es geht eventuell anderen auch so! (26.01.25)

Antwort:
So wie ich dies Zeilen lese, sind sie vermindert leistungsfähig! Haben sie eine aktuelle ärztliche Bestätigung / Atteste / Befunde? Eine Solche schützt vor gewissen Dienstverhältnissen! Ev. besorgen sie sich eine ärztliche Bestätigung etc. - denn daran muss sich das AMS halten / ausrichten!

Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen.
Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit

"Ein wichtiges Judikat gegen die oberflächliche Prüfung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Arbeitsmarktservice

Siehe auch: Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Rechtsschutzversicherung: Leider Neid - Von der ich gewusst habe, hat die Unterstützung bei AMS / Verwaltungsangelegenheiten auch eingestellt.

Falls, besuchen sie die AK und versuchen von dort Unterstützung zu bekommen.

Zur Info:
Anzuraten wäre eine Begleitperson als Zeugen mitzunehmen - so ist mit einer anderen Umgangsform zu rechnen!
Bei:
Schlechter Behandlung / Mobbing durch das AMS (Ohne Gewähr)


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