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27.08.2009 um 11.53 Uhr - von W. - RECHNUNGSHOF BESCHWERDE


Die Tatsache, daß vom AMS fortlaufend Die Gesetze des VwGH ignoriert werden, daß Kurskosten nicht gerechtfertigt sind, wenn Kenntnisse nicht fehlen, ist sicher durch den RECHNUNGSHOF prüfungsbedürftig. Es ist eine gute Maßnahme um die Ignoranz des AMS gegenüber Gesetzen aufzuzeigen und die Öffetnlichkeit über die wahren Zustände zu informieren. Weiters geht es um Verschwendung von Steuergeld

Post brieflich und per E-Mail:
an:
RECHNUNGSHOF
Abteilung für int/ext. Kommunikation
S 5 - 1
zu Hd. Fr. Stroh
Dampfschiffstraße 2
1031 Wien
Tel.: 01/71171 - 0

Eure Unterlagen dürfen formlos und sollten gut begründet sein. Können brieflich und auch per Mail eingereicht werden. Beispielsweise mit Belegen zu Zwangskurse; Kostennoten etc..
Alles Gute

Beschwerden an den Rechnungshof machen grossen Sinn! (13.08.08)



26.08.2009 um 14.04 Uhr - von S. K. - Für Fragen bereit!


Finde ich gut, weiter so. Falls mal fragen auftauchen sollten die an einem im AMS-Kontext trainierenden Trainer gerichtet werden mit x-Erfahrung, einfach melden



26.08.2009 um 10.10 Uhr - von H. P. - Nur Wohngemeinschaft
- Diese menschenverachtende Politik hat kürzlich einen Freund von mir in den Suizid getrieben!


Hallo Christian,nochmals vollen Respekt und Dank an Dich, was Du hier für diese Leidensgemeinschaft leistest.
ich wende mich an Dich mit folgender Bitte um Hilfe.
Ich habe, um den AMS Druck und Horror zu vermeiden, eine selbständige Tätigkeit angenommen,von der ich leider nicht leben kann, und ich daher den Gewerbeschein zurückgeben muss.
Bin hier sicher nicht der einzige-der sich sowas angetan hat.

Nun muss ich gezwungenermassen wiederum um Notstandshilfe ansuchen,vorheriger Bescheid Euro 8,35,wegen Partnerschaftseinkommens. Meine Frage,kann ich bei dem Antrag schreiben, dass ich ledig bin, es besteht in meinem Fall ja wirklich und tatsächlich nur eine Wohngemeinschaft und keine Wirtschaftsgemeinschaft,da meine Partnerin nur geringfügig über der Bemessungsgrundlage liegt, und diese mich wirklich nicht \"erhalten\" kann.Prüfen die das?Kann mir deswegen ein Strick gedreht werden,da ich vor 4 Monaten sie als Lebensgefährtin angegeben habe.
Ich kann mit diesem Bettel an Geld echt nicht überleben-mein psychischer Gesundheitszustand ist leider derartig schlecht, dass ich auch kaum in der Lage bin, mir mit voller Kraft einen Job zu suchen-bin einfach fertig. und habe schwere Depressionen. Mit 54 bist Altes Eisen-und am Arbeitsmart wertlos.
Habe auch Bewerbungsgespräche gehabt, bin 100 e Km gefahren, nicht einmal eine Rückantwort auf diese Bewerbungen habe ich erhalten-von Spesenersatz gar nicht zu reden.
Derzeit machen die Firmen mit Leuten was sie wollen-Hauptsache Gewinnmaximierung-wie es dem einzelnen dabei geht, ist den meisten doch vollkommen egal.
Diese menschenverachtende Politik hat kürzlich einen Freund von mir in den Suizid getrieben-wieder einer weniger, mit dem sich unsere \"Wertegemeinschaft\" auseinandersetzen muss.

Ich weiss mir wirklich keinen Rat mehr-bitte gib mir bekannt, ob diese
asoziale Regelung endlich beendet wurde, bzw. wird.
Man kann hier verrecken-wird in die Armut getrieben-bis man nicht mehr kann.
Liebe Grüsse
und bitte reinstellen, mit Abkürzung der Initialien.-Danke
Für Dich und Deine Kinder das Allerbeste, habe auch Deinen Schicksalsbericht gelesen-und bewundere Dich voll.

Antwort: Danke!
Wenn dir kein Unterhaltsanspruch zusteht und der auch freiwillig nicht geleistet wird darf das Einkommen des Partners nicht angerechnet werden!
Somit besteht keine Lebensgemeinschaft! Meiner Meinung dürfte/bräuchte dann auch nicht angegeben werden, dass es sich um eine Lebensgemeinschaft/Wirtschaftsgemeinschaft handelt! (ohne Gewähr)

Weitere Antwort an U. lesen!

27.08.2009 um 10.06 Uhr - von Helga - zu Herrn H.P.: Sie haben in allen Punkten recht!
Es gibt schon hunderte 1-Mann Unternehmen. Jeder dieser 1-Mann Unternehmen kämpft ums überleben. 1-Mann Unternehmer (in) werden oftmals gegründet um aus Arbeitslosigkeit, AMs und Armut zu
flüchten.
Die bittere Realität holt einem spätestens dann ein, wenn man um Förderungen ansucht, weil man eben kein Eigenkapital hat. Kredit gibts nur dann, wenn eine 2. Person dafür "haftet". Maschinen/Geräte können erst nach Einreichung eines Ansuchens bzw. nach Genehmigung dieses Ansuchens mit einem kleinen Prozentsatz des Kaufpreises "gefördert" werden (bitte mit was soll der Jungunternehmer bis dahin arbeiten?). Weitere Kriterien zur Förderung wären: 1-2x wöchentlich einen Kursus bei der WKO zu besuchen (wann soll denn bitte der Jungunternehmer seine Aufträge und Termine erfüllen?). Ja und ganz kurios dann ein Kredit-ja, wenn man selbst ein Sparbuch vorweisen kann! Ausser: ha ha fällt mir dazu nichts ein. Besitze ich ein Sparbuch so bauche ich garantiert nicht um einen kleinen Betrag bei der WKO "sudern".
Geht das Unternehmen dann nicht gut oder kann man von den Einnahmen nicht leben, dann kommt erst recht der große Jammer.
Auch wird immer davon gesprochen, kleine Unternehmen zu entlasten! Hm, wo ist diese Entlastung? Bei Konzernen sieht es wohl anders aus! Kann man ja tagtäglich in den Medien verfolgen...........
Einige - nennen wir es Gesellschaften - erhalten Förderungen in einer Höhe, die man sich als "kleiner Mann/kleine Frau" nicht einmal annähernd vorstellen kann. Diese Förderungen, welche noch dazu aus dem Steuergeld eines jeden Österreichers stammen, werden dann in Nachbarländern ausgegeben. Kein Scherz!
Bevor mich hier wieder ein Besserwisser kritisiert und dementiert: Trauen Sie sich das nicht, denn ich könnte auch die Liste der geförderten Firmen mitsamt der Höhe der Förderungen in die Medien bringen!!!
Und hier geht dieses seltsame Spiel weiter: Förderungen sollten dazu verwendet werden, um Arbeitsplätze zu erhalten bzw. zu schaffen. Es sollte endlich einmal geregelt sein, dass Fördergeld in Österreich und für die österr. Wirtschaft verwendet werden muss! Es würde uns allen besser gehen.
Bei Gelegenheit nehmt Euch einmal die Wirtschaftzeitung vor: Hier werden sogenannte "Förderungen" laufend angepriesen. Wirtschaftsstandort: Tschechien, Polen usw. Ich denke, Fragen zu allen diesen Themen erübrigen sich damit!
Was bleibt ist Arbeitslosigkeit im eigenen Land. Armut wo man nur hinschaut! Sei es jetzt, in dem man wie Herr H.P. den Schritt in die Selbständigkeit gewagt hat, sei es jetzt aufgrund längerer Arbeitslosigkeit.
So und ich frage mich schon seit langem: Spinn ich oder spinnt das ganze System!
Und da ich mir selbst vertraue, so sage ich ruhigen Gewissens: ich spinne nicht!
Und der Satz lieber Herr H.P.: Man kann hier verrecken, wird in die Armut getrieben, bis man nicht mehr kann - der Satz ist real!
Dennoch liegt es nicht an den einzelnen Menschen! Diese programmierte Armut liegt nicht an uns, Herr H.P.! Sie und tausende andere Menschen können nichts dafür!!! Diese Dinge werden nicht von uns gemacht! Wir können diese Dinge nicht mehr beeinflussen! Wir alle können nur weiterhin versuchen, nicht zu verrecken!
Es wird zwar immer gesagt, man soll die Hoffnung nicht aufgeben. Aber wer glaubt in Zeiten wie diesen noch an ein Wunder?
lg Helga

27.08.2009 um 14.09 Uhr - von W. - Geh zur Zeitung
Freund Suizid! Bitte wenn du die Kraft hast - geh zur zeitung und veröffentliche die geschichte!

28.08.2009 um 8.27 Uhr - von H. P. - Zu den Verantwortlichen kann ich nur sagen: Schämt Euch für Euer menschverachtendes Verhalten
An He.Wi bzw.Helga
Hallo Ihr Lieben, vielen Dank für die Antworten-Zeitung ist gut gemeint, nur wie soll ich das beweisen?????
Behaupten kann das ja jeder-und die Verwandten befragen??Trau ich mich einfach nicht-die hatten schon genug Leid!
Liebe Helga-genau so wie Du das schilderst ist es-
-WIR WOLLEN JA WAS TUN-WENN MAN UNS LASSEN WÜRDE.
Mit über 50 stellt einem keiner mehr an, Frauen haben dieses Problem leider noch viel früher!
Die psychische Situation mit Depressionen ist das allerschlimmste-und ich weiss wirklich, wovon ich spreche.
Ich hatte gestern eine Diskussion mit einem Freund, der meinte, ja die Arbeitslosen-welch diskiminierende Bezeichnung überhaupt-.die sollen doch arbeiten gehen-ich habe darauf hefitig reagiert und ihm gesagt, er solle mir doch einen Job verschaffen-da war dann grosses Schweigen angesagt.
Das Ausspielen von Bevölkerungsgruppen gegeneinander-ja das wird gut beherrscht.
Wir müssen uns wehren-so gut es eben geht-Demonstrationen bringen meines Erachtens nicht viel-weil sich die Leute schämen-so wie viele, die sich auf Grund vom Verlust des Selbstwertgefühls kaum noch auf die \'Strasse trauen.Und sich vielleicht noch von irdenwelchen Idioten anpöbeln zu lassen? Also meine Sache wär das nicht.
Nur wie??? können wir uns wehren-was machen wir wirklich?
Es wird absolut nur GEGEN UNS GEARBEITET-OHNE RÜCKSICHT AUF IRGENDWAS!
Zu den Verantwortlichen kann ich nur sagen:
Schämt Euch für Euer menschverachtendes Verhalten-ihr seid gewählt um unsere Interessen zu vertreten-da gehören auch wir beschäftigungssuchenden Menschen dazu-geht das in Eure Köpfe nicht rein?
Ihr habt die verdammte Pflicht-Menschen die schon genug mitmachen und am Rande der Gesellschaft leben zu unterstützen-und nicht zu schikanieren!

Ich wünsche Euch allen viel viel Kraft-um diese Situationen durchzustehen.
Liebe Grüße



25.08.2009 um 15.27 Uhr - von He. Wi. - Es geht, wenn man sich wehrt!


Hallo Christian!
Länger nichts gehört von mir, aber trotzdem geht der Kampf gegen den AMS-Krampf weiter!
Mir wurde am 10. 8. 2009, ohne Belehrung und Möglichkeit der Stellungnahme ein LINK-Qualifizierungskurs aufs "Auge" gedrückt!

AMS-Zusendung: Einladung zu "LINK Qualifizierung und Vermittlungsunterstützung Linz" Beginn Montag, 17. 8. 2009 9.00 Uhr
Programmüberblick:
Profiling und Beratung -Berufliche Orientierung -Erstellen eines individuellen Bildungsplans
Qualifizierung:
EDV/ECDL - Verkauf/Handel - Lager/Stapler Büro/Sektretäriatsbereich - Kaufmännischer Bereich / EBCL - Sprachen: Englisch, Deutsch, Französisch, Tschechisch - Individuelle Qualifizierungen -
Betriebspraktikum - Bewerbunsgdunterstützung - Einzelcoaching im Bedarfsfall
durchführend: ARGE IBISACAM-MENTOR
Auf diese Zuweisung habe ich ein Mail an meinen Betreuer im AMS Linz gesandt:

Sehr geehrter Herr Ka.!
Mit heutiger Post erhielt ich ein Schreiben des AMS über LINK Qualifizierung und Vermittlungsunterstützung Linz M 79587 V 1 für Montag, 17. 8. 2009, 9.00 Uhr!
Im beiliegenden „Programmüberblick“ stehen folgende Punkte unter dem Titel Qualifizierung:
EDV / ECDL - Verkauf / Handel - Lager / Stapler - Büro / Sekretariatsbereich -Kaufmännischer Bereich - Kursdauer: max. 12 Wochen

Folgende Fragen tauchen bei mir auf:
Nach VwGH Erkenntnis sind solche Massnahmen nur zielführend wenn
*Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!

Welche „Qualifizierung“ und Fähigkeiten in den Bereichen – EDV/Verkauf/Lager/Stapler..... sind bei mir nicht gegeben, die mir diese „Massnahme“ angedeihen lassen könnte?

Nachdem keine Angaben über eine freiwillige Teilnahme an dieser Veranstaltung in dem Schreiben angeführt sind, ersuche ich Sie um nähere Auskunft über die weitere Vorgehensweise, da ich nicht gewillt bin an einer Steuergeld verschwendenden „Sinnlosigkeit“ teilzunehmen nur damit die Statistik wieder stimmt!
In dieser Zeit (Kurs Mo-Do 8-16.30 und Fr 8-12) werde ich den immer schwieriger werdenden Arbeitsmarkt nach geeigneten, meine Ausbildung und Fähigkeiten entsprechenden Jobangeboten durchsuchen!
Meine Ausbildung und meine Qualifizierungen liegen in meinem Akt beim AMS auf!
Mit Dank für Ihre rasche Stellungnahme zu diesem „Kurs“ verbleibe ich
mit freundlichen Grüssen
He. Wi.

Reaktion darauf kam keine, nur eine "vorläufige Bezugseinstellung" mit Wirkung vom 17.8.2009, da ich zu dem Kurs nicht erschienen bin!
Darauf erfolgte gestern eine Diskussion, soweit als möglich, mit den Herrn des AMS bei meinem Kontrollmeldetermin.
Und heute ein Mail an das AMS-Linz:

Sehr geehrte Damen und Herren!
Da bei dem gestrigen „Beratungsgespräch“ durch Hrn. M.und dem Abteilungsleiter (Name unbekannt), in keinster Weise auf meine Argumentationen in Bezug auf die Zuweisung des LINK-Qualifizierungskurses eingegangen wurde, wie fehlende Belehrung über Defizite meiner Qualifikation durch das AMS VOR der Kurszuweisung mit der Möglichkeit der Stellungnahme meinserseits!
Massnahmen nur dann sinnvoll sind , wenn Kenntnisse nicht nicht ausreichen!
Kosten nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen! Nur dann zumutbar, wenn erfolgversprechend! und ich VOR der Zuweisung zur LINK-Qualifizierung nicht über meine Defizite aufgeklärt wurde, kann der Kurs nicht eruierte Defizite auch nicht ausgleichen!
fordere ich Sie hiermit SCHRIFTLICH auf, die rechtswidrige „vorläufige Einstellung“ meines Bezuges ab 17. 8. 2009 entweder aufzuheben, oder in einen Bescheid mit Begründung umzuwandeln!
Nach VwGH-Urteil 2001/08/0067 Rechtssatz 2 ist eine Bezugsein­stellung ohne Bescheid rechtswidrig!
Im Falle behaupteter Arbeitsunwilligkeit oder Vereitelung einer vorgeblich rechts­konformen AMS-Maßnahme bzw. einer vorgeblich zumutbaren Beschäftigung ist es rechtswidrig, das Recht auf Parteiengehör durch im AlVG nicht vorgesehene „vorläufige Bezugseinstellungen“ zu umgehen und durch verfassungs- und menschenrechtswidrigen Existenzentzug mich in der Wahrnehmung meiner Rechte zu hindern.

Weiters können Sie für durch eine rechtswidrig erfolgte „vorläufige“ Bezugseinstellung entstandene Schäden materieller (Wohnungsverlust, Kreditzinsen, Bankzinsen, …) und immaterieller Art (Gesundheits­ge­fährdung) nach der Amtshaftung und auf dem Zivilrechtsweg haftbar gemacht werden. Ausserdem können Dienstaufsichtsbeschwerden, Beschwerden bei der Volksanwaltschaft, sowie eine Sachverhaltsdarstellung an den Bundesrechnungshof und den VwGH über die geplante missbräuchliche Verwendung von Steuergeldern erfolgen.

Zur weiteren Abklärung dieser Sachlage, werde ich den mir vorgeschriebenen Kontrolltermin am 27.8.2009 um 14.15 Uhr persönlich mit Ihrem dafür zuständigen Abteilungsleiter wahrnehmen!
Mit Gruss

Keine 15 Minuten später die Antwort per Mail des zuständigen Abteilungleiters - ...die Bezugseinstellung wurde aufgehoben...!!!

Es geht, wenn man sich wehrt!
Meine Zustimmung zu Veröffentlich hast du!
Grüsse aus Linz He.

27.08.2009 um 16.39 Uhr - von He. Wi. - Leider zu früh gefreut!
Mir wurde heute beim Kontrolltermin vom "Berater" M., wie immer ohne Begrüssungswort, ein Zettel hingeschmissen - Ich wurde über meine Defizite belehrt......
Während ich das Schreiben durchlas, unter anderem stand da...sofortige Spontanzuweisung LINK-Qualifikation...
hatte dieser "Berater" schon das Tel in der Hand und sprach - ohne ein Wort mit mir geredet zu haben, mit einer Dame von der Kursmassnahme!
Spontanzuweisung - Hr. W. SozVnr. wird dann bei Ihnen erscheinen! Habe kurz gesagt - keine Unterschrift und die Frau Sowieso kann lange warten.
Bin dann, obwohl mir anders zumute war.....grusslos gegangen.
Offensichtlich kehren menschenrechtswidrige, gesetzlose, vom österreichischen Gesetzgeber (geht nicht die Macht vom Volke aus???) gedeckte und durch solche bereitwilligen Vasalen des Unrechts Methoden ein, ohne Angst vor möglichen Konsequenzen!
Einmal davon abgesehn, dass solche Induvidien, die nicht einmal die normalen Regeln der menschlichen Beziehung mächtig sind (Grusswort!!!), Entscheidungen treffen, die andere Menschen vernichten können, frage ich mich, wie lange es NOCH dauern muss, um diesem Treiben ein Ende zu setzen!
Ich werde mich mit allen Mitteln wehren - Vorfallbeschreibung an die zuständigen Stellen /aber nicht an eine Ombudsstelle des AMS!!!)- Prüfung durch die Staatsanwaltschaft einer Anzeige wegen Amtsmissbrauch und Nötigung gegen diesen "Berater". Einschaltung der Medien!
Entzug der Lebensgrundlage, so wie in diesem Fall und in unzähligen anderen hier auf SONED, sollen und werden nicht Alltag werden, solange es Menschen gibt die sich was trauen!
GMEINSAM SIND WIR STARK! UND WIR SIND DAS VOLK!!!!!

Antwort:
Klar holt er sich ein Erfolgserlebnis in dem er ihnen zeigt, dass sie nicht zählen und er auch Unsinniges mit ihnen machen kann/darf und soll!
Wichtig immer vergewissern um welche Massnahme es sich handelt - nur so ist eine Berufung abzustimmen! Ein Davon-laufen freut den Betreuer - kann er ohne Probleme auf unwillig eine Arbeit anzunehmen argumentieren!

Die u.a. von ihnen angesprochenen VwGH-Erkenntnisse sind noch immer gültig!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!


RECHNUNGSHOF BESCHWERDE

Schlechte Behandlung
Bei schlechter Behandlung durch den Berater: Anschreien, beschimpfen, Drohungen ausstoßen, Mobbing anderer Art: Die Drohung, durch Bezugssperre den Existenzunterhalt zu entziehen, stellt eine existenzielle Gefährdung dar. In diesem Falle ist eine schriftliche Aufsichtsbeschwerde mit Beschreibung des Vorfalles anzuraten.

Mobbing durch das AMS
RA gibt zu bedenken, dass jede/r die/der aus AMS“Betreuung“ rausfliegt, den sowieso überforderten „Beratern“ Arbeit erspart, und diese es durchaus auch so anlegen. Er nennt es Mobbing durch das AMS und denkt daran, mit einer Mobbingberatungsstelle Kontakt aufzunehmen. Grundsätzlich ist in einem solchen Fall nach einem demütigenden AMS-Besuch ein/e PsychologIn, ÄrztIn oder PsychiaterIn aufzusuchen, die den Zustand festhält und bestätigen kann. Dann sind Schmerzensgeldforderungen möglich, wobei RA Hilfe anbietet.

Wie verhalte ich mich bei Mobbing!

Bewusstes ignorieren von Recht


25.08.2009 um 12.15 Uhr - von I. Z. - Möchte eine bestimmte Ausbildung und nicht wieder in irgendwelche (Deppen)kurse geschickt werden


Ich habe eine Frage zu einer Kursförderung.
Vor meiner Schwangerschaft habe ich Notstandshilfe bezogen, da ich in meinem Beruf als Verkäuferin nur Aushilsjobs gefunden habe. Ich habe jetzt eine Umschulung gefunden bei der ARGE als Lebens und Sozialberatung, die ich gerne in der Karenz machen möchte.
Mein Ams in Niederösterreich hat mir leider abgesagt da diese Umschulung nur vom AMS Wien bezahlt wird. :-( Leider kann ich mir die Ausbildung nicht selber leisten, und sehe auch keine Chance bei den Kindergartenöffnungszeiten als Alleinerziehende einen Job in Niederösterreich zu bekommen.
Eine Freundin hat mir jetzt angeboten mich als Nebenwohnsitz bei ihr in Wien zu melden, damit ich die Ausbildung machen kann.
Ich weiß dass diese Ausbildung in Wien bereits über dass AMS vollständig bezahlt wurde.
Wie stelle ich es am besten an dass mir diese Möglichkeit gegeben wird, und ich nicht wieder in irgendwelche (Deppen)kurse geschickt werde an denen ich kein Interesse habe, und mich beruflich auch nicht weiterbringen.
Ist es auch möglich bereits in Karenz eine Weiterbildung zu absolvieren, oder erst wenn ich offiziell wieder Notstandshilfe beziehe.

Ich hoffe sie können mir weiterhelfen dass ich eine Chance auf meine Traumausbildung habe. Danke :-)

Antwort:
Auf dieses AMS-Geschwätz würde ich nichts geben - und könnte das funktionieren in Wien eine Ausbildung machen und das Kind in NÖ. im Kindergarten unterbringen? - Möchten sie auf den Karenz verzichten? Bleiben sie solange als möglich beim Kind!
Das wirkt sich später mal im Charakter - emotionalen Intelligenz / Selbstbewusstsein / Selbstsicherheit aus!

Auf Ausbildung gibt es keinen Rechtsanspruch!
Qualifizierungen werden dort wie da abgelehnt, weil das AMS eine gewisse Stückzahl an Arbeitslosen in die schon billigst gebuchten Deppenkurse/Mobbingkurse verfrachtet!

Beschreiten sie den Formalweg
Begehren-Formular verlangen, ausfüllen und abgeben!
( Formalweg ) Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Wenn möglich Begleitperson zum Termin mitnehmen!

>aus der Antwort an Cl.
wenn sie meinen das richtige für sie gefunden zu haben, dann geben sie nicht auf und kämpfen darum!
sie lassen das nicht alleine ihren berater entscheiden!
sie gehen am besten mit einer begleitperson zum vorgesetzten und legen ihren vorschlag, mit recherche was kursplatz, dauer, kosten, zeitraum betrifft mit ev. anschliessender berufsplanung / berufsmöglichkeit etc., vor.
"an dieser/ihrer "arbeit" und ihrem engagement ist abzulesen, wie gross ihre motivation ist und wie "sehr" man davon ausgehen kann, dass sie diese ausbildung auch durchstehen/fertigmachen werden!"
lassen sie nicht locker!
und auch, sollte die rückmeldung nicht positiv sein, so verlangen sie ein begehren-formular füllen es aus und geben es ab. am besten eingeschrieben oder abgabe auf einer kopie bestätigen lassen!<


25.08.2009 um 12.11 Uhr - von Sabine - Kurs im bbrz Simmering


Hallo , ich besuche nächstes Monat einen Kurs im bbrz Simmering , BPA/Rehaplanung (berufspotentialanalyse und Rehaplanung) , jetzt möche ich gerne wissen ob welche von euch schon erfahrungen gemacht haben , was hier genau gemacht wird , muss ich auf irgendetwas acht nehmen , ist der Kurs sinnvoll , bitte um antworten danke

Antwort:
Ich habe übers BBRZ nichts Gutes zu berichten - siehe unten!



25.08.2009 um 9.46 Uhr - von D. W. - Kontrollmeldetermin bei den Beratern


Guten Tag
ich habe einen Kontrollmeldetermin bei den Beratern bekommen. Ich habe immer geglaubt Kontrollmeldetermine gibt es nur bei AMS.
Muß ich zu einer privaten Firma gehen und mich zu einem Kontrollmeldetermin melden? will soll ich mich verhalten um nicht eine Sperre zu bekommen (24.08.09)

Antwort:
Besuchen sie den Termin und bringen sie die "Freiwilligkeit zur Sprache!

Die Berater (aufsuchende Vermittlung) -Infoveranstaltung/Kontrolltermin
Ergebnis Teilnahme ist freiwillig.

Um die r
echtswidrige Anordnung eines Kontrolltermins auf den Grund zu gehen bräuchte es den Rechtsweg zum VwGH!
Oder ev. Antrag auf Erlassung eines Feststellungsbescheides

(ohne Gewähr)


25.08.2009 um 9.45 Uhr - von Sandra. - Geringfügig mit Urlaubsgeld!


herr moser können sie mir wieder mal helfen
o meine Frage:
Ich erhalte ca. 510 euro Notstand.
Übe einen geringfügigen Job aus. 8 h / woche (stundensatz 7,81 euro)
Start war april , dienstverhältnis endet mit august.
Jetzt liegt die grenze bei 345 euro pro monat und ich habe jetzt einmal urlaubsgeld bekommen, es waren insgesamt aber über 345 euro.. (etwa 420 euro oda so)
muss ich jetzt bereits dem ams alles zurück bezahlen??? das wäre mein ende...
wie wird das nur gerechnet. (22.08.09)


Antwort: AMS-Mitarbeiter3
Die Sonderzahlungen haben keinen Einfluss auf die Geringfügigkeit einer Beschäftigung.
Aufzupassen ist aber, wenn an Ende einer geringfügigen Beschäftigung die noch offenen Plusstunden ausbezahlt werden, dieses Geld hat sehr wohl einen Einfluss auf die Geringfügigkeit! (Geringfügigkeitsgrenze!)


25.08.2009 um 9.44 Uhr - von Wo. - Verfügbarkeit bei Betreuungspflichten!


Hallo,
Vielleicht können sie mir Auskunft geben zu folgenden Fragen geben.
Meine Frau ist Arbeitslos und soll einen ganztägigen Kurs besuchen. Unser Sohn ist 10 Jahre alt. Muss meine Frau einen ganztagskurs besuchen oder maximal 20 Std verfügbar sein? lg wo. (24.08.09)


Antwort:
wenn nachweislich keine längere Betreuungsmöglichkeit besteht -

ihre frau soll das im kurs (im AMS) ansprechen, - wenn sie auch nicht zur
verfügung stehen!
"um den kurs auf ca. 20 stunden zu befristen!"

Personen mit Betreuungsverpflichtungen (AIVG-Novelle)
für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr oder behinderte Kinder,
für die nachweislich keine längere Betreuungsmöglichkeit besteht, erfüllen
die Voraussetzung des Abs. 3 Z 1 auch dann, wenn sie sich für ein
Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von mindestens
16 Stunden bereithalten.

Kinderbetreuungsbeihilfe - rechtzeitig beim Berater bekannt geben!

Kinderbetreuung
(ohne gewähr)



24.08.2009 um 11.12 Uhr - von N. S*. Schon nach ein paar Tagen sollte ich mich bei einem höcht ominösen Verein melden. Zweck? DEUTSCHKURS!!!


Hallo liebe Leidensgenossen!

Ich möchte hier keine Frage stellen, sondern meine persönliche Geschichte erzählen.

Folgender Sachverhalt (kurz zur Erklärung):
Ich bin 31 Jahre alt, ausländische Staatsbürgerin aber hier geboren und beschult worden, seit letzten Sommer alleinerziehende Mutter von drei Kindern, sehr stark sehbehindert und stark sonnenbrandgefährdet.

Seit vorigen Sommer bin ich auch am AMS Linz als arbeitslos gemeldet. Schon nach ein paar Tagen flatterte ein nettes Brieflein in meinen Postkasten. Ich solle mich doch bitte am Montag (genaueres Datum weiß ich nimma) bei einem höcht ominösen Verein melden. Zweck? DEUTSCHKURS!!! Habe daraufhin sofort meine Betreuerin angerufen, die meinte zu mir, ich muss dahin, weil es mir bestimmt was bringt! Ja gehts denn noch? Ich habe in Österreich die Schule besucht, habe nur österreichische Freunde, meine Kinder sprechen nur Deutsch, warum das Ganze?

Als die Gute meinte, ich muss dahin, sonst Sperre, blablabla, hab ich mich am nächsten Tag vom Hausarzt krankschreiben lassen.

Ist das noch normal? Was hätte ich in diesem Deutschkurs getan? Hätte ich den Trainern Deutschunterricht geben sollen?

Noch immer verwunderte Grüsse (23.08.09)

Anmerkung:
Krankenstand ist im Interesse des AMS! Erzeugt politischen Erfolg über Arbeitslosen-Statistikbeschönigung und verhilft AMS-MitarbeiterInnen zur Prämie weil arbeitsmarktpolitische Ziele erreicht werden!?
Ein verantwortungsvolles zusammenhängendes Denken ist von den politischen Protagonisten nicht zu erwarten!
Grosser gesellschaftlicher Schaden! - Diese Arbeitsmarktpolitik verursacht der AL.-Versichertengemeinschaft wie dem Gesundheitssystem (Krankenversicherung) über millionenschwere Zwangsmassnahmen und Deppenkurse/Mobbingkurse grossen Schaden!

Arbeitslosenstatistikfälschung ist menschen-, wie gesellschaftszerstörend!

Gefälschte Realität über bewusst falsch erhobener Statistik!

Wie die Volksanwaltschaft u.a in ihrem Jahresbericht feststellt, flüchten viele Betroffene vor diesen Massnahmen in den Krankenstand!

Doris Jobtransfair-Deppenkursbericht! "4." Tag (2.06.09)
Wieviele Krankenstände resultieren aus Zwangsmassnahmen?
JTF. Klagsandrohung sollte ich den Eintrag nicht löschen!


Prämien als Motivation führen im neoliberalen Gebrauch zur sukzessiven - weiterschreitenden Übertretung/Abstumpfung der moralisch/ethischen Grenzen!


24.08.2009 um 8.40 Uhr - von C. Mi. - Doch Arbeitslosengeld mit geringfügiger selbständiger Tätigkeit? ("WKO-Tipp" "Kleinstunternehmerregelung")


Die Auskunft der Dame des AMS, die Sie mir letzte Woche zugeschickt haben, ist daher schlichtweg FALSCH! Bitte dies an die Dame weiterleiten, ich vermute sie wurde falsch informiert! CM

ARBEITSLOSENGELD BEI AUFNAHME ODER BEENDIGUNG EINER SELBSTÄNDIGEN TÄTIGKEIT
Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit während eines Kalendermonats
Das Arbeitsmarktservice vertritt die Ansicht, dass bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit während eines Kalendermonats für den gesamten Kalendermonat kein Arbeitslosengeld bezogen werden kann.

Aus dem Newsletter der WKO

Arbeitslosigkeit_WKO_at.mht
- (Stand: August 2009)

Kopie des letzten Absatzes des Newsletters:
Beispiel: "Kleinstunternehmerregelung"

Der Arbeitnehmer B übt neben seinem Beschäftigungsverhältnis eine
selbständige Tätigkeit mit Einkünften unter der Geringfügigkeitsgrenze
aus. Es besteht in Folge der "Kleinstunternehmerregelung" seit Aufnahme
der selbständigen Tätigkeit eine Ausnahme von der Pflichtversicherung.
Das Beschäftigungsverhältnis wird beendet, die selbständige Tätigkeit
mit Einkünften unter der Geringfügigkeitsgrenze fortgeführt. Gilt B als
arbeitslos?

B gilt als arbeitslos. Er hat zwar seine selbständige Tätigkeit nicht
beendet, unterliegt jedoch in Folge der Ausnahme von der
Pflichtversicherung seit Aufnahme der selbständigen Tätigkeit nicht der
Pensionsversicherung. B kann daher Arbeitslosengeld beziehen.


21.08.2009 um 10.22 Uhr - Warap klärt auf! Moderner Sklavenhandel: ARBEITSLOS - Entrechtet und geknechtet?


Alleine die Wörter Arbeitsloser oder Notstandsbezieher versetzen mittlerweile schon viele Menschen wegen der mehr und mehr ausufernden Wirtschaftskrise in Angst und Schrecken.
Die ausbezahlten Almosen des AMS, welche zumeist sogar weit unter dem gesetzlichen Existenzminimum liegen und die bei der AMS - Obrigkeit schon fast erbettelt werden müssen, reichen nicht mehr zum Leben oder gar zur Führung eines einfachen Lebensstiles, wie es in der Exekutionsordnung so schön beschrieben steht.
Aber Androhungen von (rechtswidrigen) Sanktionen reichen schon aus, um viele dieser Betroffenen mundtot, wehr- und willenlos zu machen!
Da werden sinnlose Idiotenkurse bei parteinahen Organisationen und sogar kirchennahen Vereinen vermittelt bzw. bei Bedarf auch tausende Menschen in diese fragwürdigen Maßnahmen genötigt
Alle wissen um diese Geschehnisse inzwischen aus den Medien bzw. Internetforen und können diese Maßnahmen (fragwürdigen Jobs) trotzdem nicht ablehnen, denn die Existenz vernichtenden Sanktionen erwarten sie als Strafe. Disziplinierungsmaßnahmen dieser Art stehen wohl auf der Tagesordnung, für besonders erfolgreiche AMS – Mitarbeiter soll es sogar ein eigenes Prämiensystem geben ?!?
Diesen Betroffenen wird somit vorsätzlich jegliche Menschenwürde geraubt, es wird rechtswidrig gehandelt und sogar VwGH-Urteile werden hierbei vorsätzlich missachtet.
Da werden Hausbesuche in Projekten wie Phönix durchgeführt, Menschen unter Drohungen gegen ihren freien Willen bevormundet und vieles mehr.
Geistig gefestigte Personen fragen sich nur noch:
Wie weit dürfen diese AMS – Schergen noch straffrei ihre Volksnötigungen betreiben ?
DU FELIX AUSTRIA !
Der Bürger muss Rechenschaft über seine persönlichen Bemühungen ablegen.
Da werden Betreuungsvereinbarungen mit hohen Auflagen, bei sonstigen Sanktionen erteilt.
Der eingeschüchterte und rechtsunkundige Arbeitssuchende hat nur die eine Wahl:
Er unterschreibt oder erhält kein Geld !!! (Im Sinne des AlVG oder der Gesellschaft ?)
Für jede sinnvolle Maßnahme muss der Betroffene bei seinem Betreuer betteln, um Erlaubnis fragen
oder Anträge stellen. Diese Anträge werden in den meisten Fällen generell (aus Kostengründen) abgelehnt.
Die letzte AlVG – Novelle und dadurch ermöglichte Rechtswidrigkeiten bedeuten: Ein Betroffener,
ein so genannter (entrechteter) „AMS – Kunde“ zu sein.
Damit hat die Regierung Gesetze geschaffen, die es erlaubt Arbeitslose auf ganz legale Weise zu schikanieren, sie gefügig zu machen und ihnen nach Lust und Laune die Existenzgrundlage rauben zu können.
Das bedeutet aber noch mehr. Internationale Menschenrechte sind somit in diesem Lande außer Kraft gesetzt worden !
Wir haben dadurch einen Diktaturstaat erhalten, schlimmer wie zu K&K – Zeiten, so schlimm, wie ihn in diesem Land noch keiner erlebt haben kann.
Unschuldig wurden und werden so Zigtausende von Menschen durch Entzug der Persönlichkeitsrechte
in den offenen Strafvollzug der AMS – Maßnahmen geschickt - jedoch ohne einer Begnadigungsmöglichkeit.
Gegenteilig zu diesem Strafvollzug hat jeder verurteilte Schwerverbrecher gültige Rechte lt. dem Strafvollzugsgesetz. Er hat irgendwann seine Strafe abgebüßt und kann danach wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden. Der Staat gewährt diesen Personen hierbei sogar das Recht auf Straftilgung.
Nicht so bei den Arbeitslosen und Notstands-/Sozialhilfebezieher, denn viele dieser Betroffenen werden sterben, ohne jemals diesen Status "als genannter Sozialschmarotzer zu gelten", verlassen zu können.
Diese Diffamierungen und Entrechtungen der Betroffenen kann doch keinem Staatsbürger gefallen?
Warum gehen die mündigen Bürger dieses Staates nicht auf die Barrikaden?
Einige sind der Meinung, wir können ja sowieso nichts ändern.
Aber der größte Teil unserer Gesellschaft hat Angst – Angst sich aktiv bei Arbeitslosenbewegungen
zu beteiligen oder sich gar mit Arbeitslosen identifizieren zu lassen.
Immer wieder hören wir Sätze, wie z.B. Ich /mein Sohn hat noch
Arbeit. Ich möchte nicht, dass wir diese durch solche verpönten Aktivitäten verlieren könnten.
Oder nur bloß Angst, dass eine namentliche Erwähnung in diesem Zusammenhang geschehen könnte.
Aber genau diese Ängste schüren Behörden, wie das AMS, das zuständige Ministerium und sogar die Politiker dieser Regierung, die ihre ach so humane Sozialpolitik propagieren wollen.
Sie spalten die Arbeitnehmer von den Arbeitslosen, hetzen sogar noch die Pensionierten auf und schüren damit ganz bewusst die Angst unter der gesamten Bevölkerung.
Die Angst davor selbst zum Betroffenen zu werden oder Verwandte in diese Situation bringen zu können!
(Sippenhaftung nach Vorbild der Notstandshilfeberechnung)
Die Schikanen dieser unmenschlichen Sozialpolitik kann man aber nur dadurch bekämpfen, in dem man sich dagegen wehrt.
Je mehr und länger man sich zur Wehr setzt, desto weniger ist man diesen Schikanen ausgesetzt.
Ich spreche aus Erfahrung:
Es wurde sogar eine gegen mich rechtswidrig ausgesprochene Bezugssperre ohne Ermittlungsverfahren / Berufung nach einiger Korrespondenz mit Dr. Buchinger (Vorstand im AMS) höchstpersönlich vom AMS selbst, rückgängig gemacht und als gegenstandslos aufgehoben.
Schlussfolgerung:
Wir alle können dieser menschenverachtenden Sozialpolitik nur dann richtig entgegenwirken, wenn wir
uns einig sind und sämtliche (alle) Missstände öffentlich aufzeigen und anprangern.
Eine weitere Möglichkeit zur Gegenwehr ist es ihnen so viel zusätzliche Arbeit als möglich auf zu bürden.
Sie einfach mit Anträgen laut unseren gesetzmäßigen Rechten zu drangsalieren. (Datenschutzauskünfte, Untersagung der Weitergabe persönlicher Daten, Verlangen von Bezugsbescheiden, Belehrungen und Aufforderungen unsere Rechte zu wahren, usw.)
Wenn das genug Betroffene durchziehen ist das AMS mit diesen Arbeiten mehr als nur ausgelastet und es würde somit auch keine (wenig) Zeit bleiben, in der sie Betroffene nötigen könnten.

H. Kopriva / Obmann
Verein WARAP – Zur Wahrung aller
Rechte Arbeitsloser und Pensionierter
www.warap.at.lv warap@gmx.info



20.08.2009 um 12.39 Uhr - von K.G. - Bemessungsgrundlagenschutz ?


Hallo Christian !
Bräuchte dringendst deine Hilfe
War im Jahr 2007 nur ca. 4 monate berufstätig den Rest arbeitslos-hatte eine Bemessungsgrundlage das ich auf Tagessatz von fast 20 Euro täglich kam. Ab November 2007 wieder berufstätig bis ca.Juli 2008. (Vollzeit, nto.Einkommen rund 1040,-Euro). Juli gekündigt gleichzeitig krankgemeldet (krankengeld noch aus berufstätigkeit erhalten).

Dann erst Anfang des Jahres 2009 arbeitslos gemeldet. Das AMS rechnet 18 monate zurück und nimmt jetzt bemessungsgrundlage vom Jahr 2007 = inkl. 2 Kinderzuschläge ein Tagsatz von 15 Euro sind 450 Euro im Monat.(Vom Sozialamt bekomme ich nichts dazu, da meine Tocher ja schon verdient (3.Lehrjahr 680 Euro) und ich auch Alimente bekomme. Derzeit immer noch AL aber Pensionsvorschuss, da ich um Berufsunfähigkeitspension angesucht habe.( chronisches Erschöpfungssyndrom).Jetzt meine Frage: bin heuer im Juni 46 Jahre alt geworden, greift bei mir da ein Bemessungsgrundlagenschutz ? K.G.

Antwort:
Da bräuchte es genaue Angaben! Aber soviel!
Das was du ab dem 45igsten Geburtstag an Notstand/(Arbeitslosengeld) bekommen hast bleibt die niedrigste Grenze! Weniger kann es nicht mehr werden! ...nur mehr.

Ev. Antrag auf Bemessungsbescheid stellen!


20.08.2009 um 11.03 Uhr - von Larissa - `?´BBRZ:)!(: = soviel wie Grusel*!


Hallo
Habe einen Termin bekommen für eine §8 Begutachtung.Ich hatte zwar schon mal eine Amtsärztliche Begutachtung aber anscheinend ist der Beschreibung nach diese Stell zu der ich diesesmal muss eine private Einrichtung?Kennt zufällig jemand bbrz reha Gesbh in Simmering?
Morgen ist es soweit bitte Daumen drücken das alles mal io geht.
Lg Larissa (19.08.09)

(*Grusel: Von der Ausrichtung / Motiv her!)

Antwort: BBRZ ist Vorsicht geboten.

Fachärztliche Untersuchung Arbeitsloser -

Berufsunfähigkeitprüfung! - arbeitsmedizinischen Dienst im BBRZ

"Ja das BBRZ hat (nach Informationen) auch Fachärzte, um den vom VwGH geforderten Ablauf zu gewährleisten!"?
Für die unterste Kaste der Arbeitslosen tuts eine Gesundheitsstraße,
"Wie wir es bei Massenabfertigungen der Viecher (Nutztiere) kennen! "
oder handelt es sich um Dritte-Reich-Methoden?

Asozialminister Hundstorfer für demütigende Zwangsuntersuchungen Arbeitsloser!

Es scheint in Mode gekommen zu sein Langzeitarbeitslose für geistig behindert zu erklären

Den BBRZ-Ärzten die Genfer Deklaration vorlegen und fragen ob sie mit diesen Werten etwas anfangen können! (zeitgemäße Version des Eid des Hippokrates)

Datenschutz ist Menschenrecht!

Sensible Daten nicht weitergeben!
Informationen werden natürlich z.Bsp. vom BBRZ weitergegeben, aber das müssen arbeitsvermittlungsrelevante Daten sein!
Z.Bsp. nach meiner Auslegung reicht es, dass ein Betroffener nur mehr "10 Kilo heben darf, aber dem AMS geht es nichts an warum nur 10 Kilo?
Oder zu so und so viel Prozent vermindert arbeitsfähig, aber es geht dem AMS nichts an - warum!
Und in diesem Bereich wird auf die Rechte der Arbeitslosen schon gar keine Rücksicht genommen! Darum unbedingt Beschwerden schreiben!

Datenschutzkommission, Bundeskanzleramt, Ballhausplatz 1, A-1010 Wien, Tel.: 01-50105/2525, http://www.dsk.gv.at, dsk@dsk.gv.at
ARGE DATEN – Österreichische Gesellschaft für Datenschutz, 0676-9107032, www.argedaten.at, webmaster@argedaten.at

Das AMS wurde vom Wirtschaftsminister (ÖVP/spö Regierung) zur folgenden Datenverarbeitung ermächtigt!

(ohne Gewähr)

21.08.2009 um 14.15 Uhr - von Larissa - so veräppelt wie gestern wurde ich überhaupt noch nie.
Hallo
War gestern beim BBRZ abgesehen davon das dort kein Amtsarzt war,hiess es gleich zum Einstieg das psychische Erkrankungen nicht gewertet werden.Und nach einer kurzen Untersuchung meinte sie ich hab auch keinen grösseren Vogel wie ich.
Danach gab es einen Deutschkurs für alle die dort zur Untersuchung waren,ich muss eines sagen so veräppelt wie gestern wurde ich überhaupt noch nie.Und das Asthma wurde gar nicht beredet.Danach gabs ein kurzes Gespräch worin mir erklärt wurde das das ams sicher noch ein paar Kurse für mich hätte.
Würde ich nicht das Sozialgeld verlieren wegen dem Ams wen ich nicht gemeldet wäre ich würde mich abmelden,egal ob ich versichert bin oder nicht.Ich bin echt bald soweit das es mir langsam egal ist ob ich etwas bekomme oder nicht.
Weil ich einfach nicht mehr weiss wie lange ich den Druck noch aushalte.
lg Larissa

Ps:Kann ich verlangen von einem echten Amtsarzt begutachtet zu werden?

Antwort:
Verlangen sie es!
Oder lassen sie sich anhand der Befunde - so es welche gibt - von ihrem Arzt / Facharzt vermindert arbeitsfähig schreiben!

Antrag beim Bundesamt für Soziales auf Feststellung einer Behinderung stellen.



 
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