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27.08.2009 um 11.53 Uhr - von W. - RECHNUNGSHOF BESCHWERDE |
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Die Tatsache, daß vom AMS fortlaufend Die Gesetze des VwGH ignoriert werden, daß Kurskosten nicht gerechtfertigt sind, wenn Kenntnisse nicht fehlen, ist sicher durch den RECHNUNGSHOF prüfungsbedürftig. Es ist eine gute Maßnahme um die Ignoranz des AMS gegenüber Gesetzen aufzuzeigen und die Öffetnlichkeit über die wahren Zustände zu informieren. Weiters geht es um Verschwendung von Steuergeld
Post brieflich und per E-Mail: an: RECHNUNGSHOF Abteilung für int/ext. Kommunikation S 5 - 1 zu Hd. Fr. Stroh Dampfschiffstraße 2 1031 Wien Tel.: 01/71171 - 0
Eure Unterlagen dürfen formlos und sollten gut begründet sein. Können brieflich und auch per Mail eingereicht werden. Beispielsweise mit Belegen zu Zwangskurse; Kostennoten etc.. Alles Gute
Beschwerden an den Rechnungshof machen grossen Sinn! (13.08.08) |
26.08.2009 um 14.04 Uhr - von S. K. - Für Fragen bereit! |
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Finde ich gut, weiter so. Falls mal fragen auftauchen sollten die an einem im AMS-Kontext trainierenden Trainer gerichtet werden mit x-Erfahrung, einfach melden
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26.08.2009 um 10.10 Uhr - von H. P. - Nur Wohngemeinschaft - Diese menschenverachtende Politik hat kürzlich einen Freund von mir in den Suizid getrieben! |
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Hallo Christian,nochmals vollen Respekt und Dank an Dich, was Du hier für diese Leidensgemeinschaft leistest. ich wende mich an Dich mit folgender Bitte um Hilfe. Ich habe, um den AMS Druck und Horror zu vermeiden, eine selbständige Tätigkeit angenommen,von der ich leider nicht leben kann, und ich daher den Gewerbeschein zurückgeben muss. Bin hier sicher nicht der einzige-der sich sowas angetan hat.
Nun muss ich gezwungenermassen wiederum um Notstandshilfe ansuchen,vorheriger Bescheid Euro 8,35,wegen Partnerschaftseinkommens. Meine Frage,kann ich bei dem Antrag schreiben, dass ich ledig bin, es besteht in meinem Fall ja wirklich und tatsächlich nur eine Wohngemeinschaft und keine Wirtschaftsgemeinschaft,da meine Partnerin nur geringfügig über der Bemessungsgrundlage liegt, und diese mich wirklich nicht \"erhalten\" kann.Prüfen die das?Kann mir deswegen ein Strick gedreht werden,da ich vor 4 Monaten sie als Lebensgefährtin angegeben habe. Ich kann mit diesem Bettel an Geld echt nicht überleben-mein psychischer Gesundheitszustand ist leider derartig schlecht, dass ich auch kaum in der Lage bin, mir mit voller Kraft einen Job zu suchen-bin einfach fertig. und habe schwere Depressionen. Mit 54 bist Altes Eisen-und am Arbeitsmart wertlos. Habe auch Bewerbungsgespräche gehabt, bin 100 e Km gefahren, nicht einmal eine Rückantwort auf diese Bewerbungen habe ich erhalten-von Spesenersatz gar nicht zu reden. Derzeit machen die Firmen mit Leuten was sie wollen-Hauptsache Gewinnmaximierung-wie es dem einzelnen dabei geht, ist den meisten doch vollkommen egal. Diese menschenverachtende Politik hat kürzlich einen Freund von mir in den Suizid getrieben-wieder einer weniger, mit dem sich unsere \"Wertegemeinschaft\" auseinandersetzen muss.
Ich weiss mir wirklich keinen Rat mehr-bitte gib mir bekannt, ob diese asoziale Regelung endlich beendet wurde, bzw. wird. Man kann hier verrecken-wird in die Armut getrieben-bis man nicht mehr kann. Liebe Grüsse und bitte reinstellen, mit Abkürzung der Initialien.-Danke Für Dich und Deine Kinder das Allerbeste, habe auch Deinen Schicksalsbericht gelesen-und bewundere Dich voll.
Antwort: Danke! Wenn dir kein Unterhaltsanspruch zusteht und der auch freiwillig nicht geleistet wird darf das Einkommen des Partners nicht angerechnet werden! Somit besteht keine Lebensgemeinschaft! Meiner Meinung dürfte/bräuchte dann auch nicht angegeben werden, dass es sich um eine Lebensgemeinschaft/Wirtschaftsgemeinschaft handelt! (ohne Gewähr)
Weitere Antwort an U. lesen!
27.08.2009 um 10.06 Uhr - von Helga - zu Herrn H.P.: Sie haben in allen Punkten recht! Es gibt schon hunderte 1-Mann Unternehmen. Jeder dieser 1-Mann Unternehmen kämpft ums überleben. 1-Mann Unternehmer (in) werden oftmals gegründet um aus Arbeitslosigkeit, AMs und Armut zu flüchten. Die bittere Realität holt einem spätestens dann ein, wenn man um Förderungen ansucht, weil man eben kein Eigenkapital hat. Kredit gibts nur dann, wenn eine 2. Person dafür "haftet". Maschinen/Geräte können erst nach Einreichung eines Ansuchens bzw. nach Genehmigung dieses Ansuchens mit einem kleinen Prozentsatz des Kaufpreises "gefördert" werden (bitte mit was soll der Jungunternehmer bis dahin arbeiten?). Weitere Kriterien zur Förderung wären: 1-2x wöchentlich einen Kursus bei der WKO zu besuchen (wann soll denn bitte der Jungunternehmer seine Aufträge und Termine erfüllen?). Ja und ganz kurios dann ein Kredit-ja, wenn man selbst ein Sparbuch vorweisen kann! Ausser: ha ha fällt mir dazu nichts ein. Besitze ich ein Sparbuch so bauche ich garantiert nicht um einen kleinen Betrag bei der WKO "sudern". Geht das Unternehmen dann nicht gut oder kann man von den Einnahmen nicht leben, dann kommt erst recht der große Jammer. Auch wird immer davon gesprochen, kleine Unternehmen zu entlasten! Hm, wo ist diese Entlastung? Bei Konzernen sieht es wohl anders aus! Kann man ja tagtäglich in den Medien verfolgen........... Einige - nennen wir es Gesellschaften - erhalten Förderungen in einer Höhe, die man sich als "kleiner Mann/kleine Frau" nicht einmal annähernd vorstellen kann. Diese Förderungen, welche noch dazu aus dem Steuergeld eines jeden Österreichers stammen, werden dann in Nachbarländern ausgegeben. Kein Scherz! Bevor mich hier wieder ein Besserwisser kritisiert und dementiert: Trauen Sie sich das nicht, denn ich könnte auch die Liste der geförderten Firmen mitsamt der Höhe der Förderungen in die Medien bringen!!! Und hier geht dieses seltsame Spiel weiter: Förderungen sollten dazu verwendet werden, um Arbeitsplätze zu erhalten bzw. zu schaffen. Es sollte endlich einmal geregelt sein, dass Fördergeld in Österreich und für die österr. Wirtschaft verwendet werden muss! Es würde uns allen besser gehen. Bei Gelegenheit nehmt Euch einmal die Wirtschaftzeitung vor: Hier werden sogenannte "Förderungen" laufend angepriesen. Wirtschaftsstandort: Tschechien, Polen usw. Ich denke, Fragen zu allen diesen Themen erübrigen sich damit! Was bleibt ist Arbeitslosigkeit im eigenen Land. Armut wo man nur hinschaut! Sei es jetzt, in dem man wie Herr H.P. den Schritt in die Selbständigkeit gewagt hat, sei es jetzt aufgrund längerer Arbeitslosigkeit. So und ich frage mich schon seit langem: Spinn ich oder spinnt das ganze System! Und da ich mir selbst vertraue, so sage ich ruhigen Gewissens: ich spinne nicht! Und der Satz lieber Herr H.P.: Man kann hier verrecken, wird in die Armut getrieben, bis man nicht mehr kann - der Satz ist real! Dennoch liegt es nicht an den einzelnen Menschen! Diese programmierte Armut liegt nicht an uns, Herr H.P.! Sie und tausende andere Menschen können nichts dafür!!! Diese Dinge werden nicht von uns gemacht! Wir können diese Dinge nicht mehr beeinflussen! Wir alle können nur weiterhin versuchen, nicht zu verrecken! Es wird zwar immer gesagt, man soll die Hoffnung nicht aufgeben. Aber wer glaubt in Zeiten wie diesen noch an ein Wunder? lg Helga
27.08.2009 um 14.09 Uhr - von W. - Geh zur Zeitung Freund Suizid! Bitte wenn du die Kraft hast - geh zur zeitung und veröffentliche die geschichte!
28.08.2009 um 8.27 Uhr - von H. P. - Zu den Verantwortlichen kann ich nur sagen: Schämt Euch für Euer menschverachtendes Verhalten An He.Wi bzw.Helga Hallo Ihr Lieben, vielen Dank für die Antworten-Zeitung ist gut gemeint, nur wie soll ich das beweisen????? Behaupten kann das ja jeder-und die Verwandten befragen??Trau ich mich einfach nicht-die hatten schon genug Leid! Liebe Helga-genau so wie Du das schilderst ist es- -WIR WOLLEN JA WAS TUN-WENN MAN UNS LASSEN WÜRDE. Mit über 50 stellt einem keiner mehr an, Frauen haben dieses Problem leider noch viel früher! Die psychische Situation mit Depressionen ist das allerschlimmste-und ich weiss wirklich, wovon ich spreche. Ich hatte gestern eine Diskussion mit einem Freund, der meinte, ja die Arbeitslosen-welch diskiminierende Bezeichnung überhaupt-.die sollen doch arbeiten gehen-ich habe darauf hefitig reagiert und ihm gesagt, er solle mir doch einen Job verschaffen-da war dann grosses Schweigen angesagt. Das Ausspielen von Bevölkerungsgruppen gegeneinander-ja das wird gut beherrscht. Wir müssen uns wehren-so gut es eben geht-Demonstrationen bringen meines Erachtens nicht viel-weil sich die Leute schämen-so wie viele, die sich auf Grund vom Verlust des Selbstwertgefühls kaum noch auf die \'Strasse trauen.Und sich vielleicht noch von irdenwelchen Idioten anpöbeln zu lassen? Also meine Sache wär das nicht. Nur wie??? können wir uns wehren-was machen wir wirklich? Es wird absolut nur GEGEN UNS GEARBEITET-OHNE RÜCKSICHT AUF IRGENDWAS! Zu den Verantwortlichen kann ich nur sagen: Schämt Euch für Euer menschverachtendes Verhalten-ihr seid gewählt um unsere Interessen zu vertreten-da gehören auch wir beschäftigungssuchenden Menschen dazu-geht das in Eure Köpfe nicht rein? Ihr habt die verdammte Pflicht-Menschen die schon genug mitmachen und am Rande der Gesellschaft leben zu unterstützen-und nicht zu schikanieren!
Ich wünsche Euch allen viel viel Kraft-um diese Situationen durchzustehen. Liebe Grüße |
25.08.2009 um 15.27 Uhr - von He. Wi. - Es geht, wenn man sich wehrt! |
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Hallo Christian! Länger nichts gehört von mir, aber trotzdem geht der Kampf gegen den AMS-Krampf weiter! Mir wurde am 10. 8. 2009, ohne Belehrung und Möglichkeit der Stellungnahme ein LINK-Qualifizierungskurs aufs "Auge" gedrückt!
AMS-Zusendung: Einladung zu "LINK Qualifizierung und Vermittlungsunterstützung Linz" Beginn Montag, 17. 8. 2009 9.00 Uhr Programmüberblick: Profiling und Beratung -Berufliche Orientierung -Erstellen eines individuellen Bildungsplans Qualifizierung: EDV/ECDL - Verkauf/Handel - Lager/Stapler Büro/Sektretäriatsbereich - Kaufmännischer Bereich / EBCL - Sprachen: Englisch, Deutsch, Französisch, Tschechisch - Individuelle Qualifizierungen - Betriebspraktikum - Bewerbunsgdunterstützung - Einzelcoaching im Bedarfsfall durchführend: ARGE IBISACAM-MENTOR Auf diese Zuweisung habe ich ein Mail an meinen Betreuer im AMS Linz gesandt:
Sehr geehrter Herr Ka.! Mit heutiger Post erhielt ich ein Schreiben des AMS über LINK Qualifizierung und Vermittlungsunterstützung Linz M 79587 V 1 für Montag, 17. 8. 2009, 9.00 Uhr! Im beiliegenden „Programmüberblick“ stehen folgende Punkte unter dem Titel Qualifizierung: EDV / ECDL - Verkauf / Handel - Lager / Stapler - Büro / Sekretariatsbereich -Kaufmännischer Bereich - Kursdauer: max. 12 Wochen
Folgende Fragen tauchen bei mir auf: Nach VwGH Erkenntnis sind solche Massnahmen nur zielführend wenn *Kenntnisse nicht ausreichend sind! *Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen! *Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!
Welche „Qualifizierung“ und Fähigkeiten in den Bereichen – EDV/Verkauf/Lager/Stapler..... sind bei mir nicht gegeben, die mir diese „Massnahme“ angedeihen lassen könnte?
Nachdem keine Angaben über eine freiwillige Teilnahme an dieser Veranstaltung in dem Schreiben angeführt sind, ersuche ich Sie um nähere Auskunft über die weitere Vorgehensweise, da ich nicht gewillt bin an einer Steuergeld verschwendenden „Sinnlosigkeit“ teilzunehmen nur damit die Statistik wieder stimmt! In dieser Zeit (Kurs Mo-Do 8-16.30 und Fr 8-12) werde ich den immer schwieriger werdenden Arbeitsmarkt nach geeigneten, meine Ausbildung und Fähigkeiten entsprechenden Jobangeboten durchsuchen! Meine Ausbildung und meine Qualifizierungen liegen in meinem Akt beim AMS auf! Mit Dank für Ihre rasche Stellungnahme zu diesem „Kurs“ verbleibe ich mit freundlichen Grüssen He. Wi.
Reaktion darauf kam keine, nur eine "vorläufige Bezugseinstellung" mit Wirkung vom 17.8.2009, da ich zu dem Kurs nicht erschienen bin! Darauf erfolgte gestern eine Diskussion, soweit als möglich, mit den Herrn des AMS bei meinem Kontrollmeldetermin. Und heute ein Mail an das AMS-Linz:
Sehr geehrte Damen und Herren! Da bei dem gestrigen „Beratungsgespräch“ durch Hrn. M.und dem Abteilungsleiter (Name unbekannt), in keinster Weise auf meine Argumentationen in Bezug auf die Zuweisung des LINK-Qualifizierungskurses eingegangen wurde, wie fehlende Belehrung über Defizite meiner Qualifikation durch das AMS VOR der Kurszuweisung mit der Möglichkeit der Stellungnahme meinserseits! Massnahmen nur dann sinnvoll sind , wenn Kenntnisse nicht nicht ausreichen! Kosten nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen! Nur dann zumutbar, wenn erfolgversprechend! und ich VOR der Zuweisung zur LINK-Qualifizierung nicht über meine Defizite aufgeklärt wurde, kann der Kurs nicht eruierte Defizite auch nicht ausgleichen! fordere ich Sie hiermit SCHRIFTLICH auf, die rechtswidrige „vorläufige Einstellung“ meines Bezuges ab 17. 8. 2009 entweder aufzuheben, oder in einen Bescheid mit Begründung umzuwandeln! Nach VwGH-Urteil 2001/08/0067 Rechtssatz 2 ist eine Bezugseinstellung ohne Bescheid rechtswidrig! Im Falle behaupteter Arbeitsunwilligkeit oder Vereitelung einer vorgeblich rechtskonformen AMS-Maßnahme bzw. einer vorgeblich zumutbaren Beschäftigung ist es rechtswidrig, das Recht auf Parteiengehör durch im AlVG nicht vorgesehene „vorläufige Bezugseinstellungen“ zu umgehen und durch verfassungs- und menschenrechtswidrigen Existenzentzug mich in der Wahrnehmung meiner Rechte zu hindern.
Weiters können Sie für durch eine rechtswidrig erfolgte „vorläufige“ Bezugseinstellung entstandene Schäden materieller (Wohnungsverlust, Kreditzinsen, Bankzinsen, …) und immaterieller Art (Gesundheitsgefährdung) nach der Amtshaftung und auf dem Zivilrechtsweg haftbar gemacht werden. Ausserdem können Dienstaufsichtsbeschwerden, Beschwerden bei der Volksanwaltschaft, sowie eine Sachverhaltsdarstellung an den Bundesrechnungshof und den VwGH über die geplante missbräuchliche Verwendung von Steuergeldern erfolgen.
Zur weiteren Abklärung dieser Sachlage, werde ich den mir vorgeschriebenen Kontrolltermin am 27.8.2009 um 14.15 Uhr persönlich mit Ihrem dafür zuständigen Abteilungsleiter wahrnehmen! Mit Gruss
Keine 15 Minuten später die Antwort per Mail des zuständigen Abteilungleiters - ...die Bezugseinstellung wurde aufgehoben...!!!
Es geht, wenn man sich wehrt! Meine Zustimmung zu Veröffentlich hast du! Grüsse aus Linz He.
27.08.2009 um 16.39 Uhr - von He. Wi. - Leider zu früh gefreut! Mir wurde heute beim Kontrolltermin vom "Berater" M., wie immer ohne Begrüssungswort, ein Zettel hingeschmissen - Ich wurde über meine Defizite belehrt...... Während ich das Schreiben durchlas, unter anderem stand da...sofortige Spontanzuweisung LINK-Qualifikation... hatte dieser "Berater" schon das Tel in der Hand und sprach - ohne ein Wort mit mir geredet zu haben, mit einer Dame von der Kursmassnahme! Spontanzuweisung - Hr. W. SozVnr. wird dann bei Ihnen erscheinen! Habe kurz gesagt - keine Unterschrift und die Frau Sowieso kann lange warten. Bin dann, obwohl mir anders zumute war.....grusslos gegangen. Offensichtlich kehren menschenrechtswidrige, gesetzlose, vom österreichischen Gesetzgeber (geht nicht die Macht vom Volke aus???) gedeckte und durch solche bereitwilligen Vasalen des Unrechts Methoden ein, ohne Angst vor möglichen Konsequenzen! Einmal davon abgesehn, dass solche Induvidien, die nicht einmal die normalen Regeln der menschlichen Beziehung mächtig sind (Grusswort!!!), Entscheidungen treffen, die andere Menschen vernichten können, frage ich mich, wie lange es NOCH dauern muss, um diesem Treiben ein Ende zu setzen! Ich werde mich mit allen Mitteln wehren - Vorfallbeschreibung an die zuständigen Stellen /aber nicht an eine Ombudsstelle des AMS!!!)- Prüfung durch die Staatsanwaltschaft einer Anzeige wegen Amtsmissbrauch und Nötigung gegen diesen "Berater". Einschaltung der Medien! Entzug der Lebensgrundlage, so wie in diesem Fall und in unzähligen anderen hier auf SONED, sollen und werden nicht Alltag werden, solange es Menschen gibt die sich was trauen! GMEINSAM SIND WIR STARK! UND WIR SIND DAS VOLK!!!!!
Antwort: Klar holt er sich ein Erfolgserlebnis in dem er ihnen zeigt, dass sie nicht zählen und er auch Unsinniges mit ihnen machen kann/darf und soll! Wichtig immer vergewissern um welche Massnahme es sich handelt - nur so ist eine Berufung abzustimmen! Ein Davon-laufen freut den Betreuer - kann er ohne Probleme auf unwillig eine Arbeit anzunehmen argumentieren!
Die u.a. von ihnen angesprochenen VwGH-Erkenntnisse sind noch immer gültig! *Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen! *Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!
RECHNUNGSHOF BESCHWERDE
Schlechte Behandlung Bei schlechter Behandlung durch den Berater: Anschreien, beschimpfen, Drohungen ausstoßen, Mobbing anderer Art: Die Drohung, durch Bezugssperre den Existenzunterhalt zu entziehen, stellt eine existenzielle Gefährdung dar. In diesem Falle ist eine schriftliche Aufsichtsbeschwerde mit Beschreibung des Vorfalles anzuraten.
Mobbing durch das AMS RA gibt zu bedenken, dass jede/r die/der aus AMS“Betreuung“ rausfliegt, den sowieso überforderten „Beratern“ Arbeit erspart, und diese es durchaus auch so anlegen. Er nennt es Mobbing durch das AMS und denkt daran, mit einer Mobbingberatungsstelle Kontakt aufzunehmen. Grundsätzlich ist in einem solchen Fall nach einem demütigenden AMS-Besuch ein/e PsychologIn, ÄrztIn oder PsychiaterIn aufzusuchen, die den Zustand festhält und bestätigen kann. Dann sind Schmerzensgeldforderungen möglich, wobei RA Hilfe anbietet.
Wie verhalte ich mich bei | | |