Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,
demnächst sind zwei Richterposten beim Verfassungsgerichtshof nachzubesetzen.
Obwohl meine Appelle an die sogenannte Zivilgesellschaft in der Vergangenheit ohne einen Widerhall blieben, rufe ich vor allem die NGOs neuerlich auch bei dieser Gelegenheit wieder auf, anstatt dieses Feld den Parteipolitikern zu überlassen, für sich, nämlich die Zivilgesellschaft ein Nominierungsrecht für einen Verfassungsrichter, der mE ein Menschenrechtsanwalt sein muss, einzufordern und Vorschläge zu unterbreiten.
Spätestens seit der Asylgesetznovelle und der Implementierung des Asylgerichtshofes und dem seither gegebenen Totalausfall der menschenrechtlichen Kontrolle der Entscheidungen des vormaligen UBAS, sollte klar sein, dass es nicht unerheblich ist wer und mit welcher Einstellung das Richteramt beim Verfassungsgerichtshof ausübt. Anstatt zu lamentieren lade ich die Zivilgesellschaft auch ein, auch Initiativen und Verantwortung für eine Änderung der Situation zu ergreifen.
Nur zur Klarstellung: mit diesem Aufruf handelt es sich nicht um ein Lobbying in eigener Sache, da ich selbst dafür nicht zur Verfügung stehe. Mir ist bekannt, dass Kollege Dr. Ludwig Weh, bei dem es sich sicherlich um einen der profiliertesten, wenn nicht sogar um den profiliertesten Menschenrechtsanwalt Österreichs handelt, dafür zu gewinnen sein sollte, möglicherweise auch Kollege Dr. Heinrich Vana.
Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser eh.