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21.12. 2024 um 11.30 Uhr - von G*. - "Antrag auf Reha-Aufenthalt gestellt" |
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Hallo lieber Herr Moser,
ich bin in der Notstandshilfe. Mein Arzt hat wegen meiner Erkrankung einen Antrag auf Rehaaufenthalt gestellt. Nach 5 Wochen ist immer noch kein Bescheid der PVA da, obwohl ich schon mehrfach bei der Ombudsstelle angerufen habe. Was kann ich noch machen? LG G. (18.12.24)
Antwort: Was sagt die Ombudsstelle? Reden sie nochmal mit ihrem Arzt, ob er was bekommen hat oder was er dazu meint? Vielleicht unterstützt er sie weiter, wenn sie ihn darum bitten. Auf alle Fälle dran bleiben! (Ohne Gewähr - Alles Gute) |
17.12. 2024 um 10.34 Uhr - von S. M.- "AMS strich dreifacher Mutter die Notstandshilfe" |
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Sehr geehrter Herr Moser,
AMS strich dreifacher Mutter die Notstandshilfe. Die Arbeiterkammer legte im Namen der Linzerin Beschwerde beim AMS ein – mit Erfolg. Der negative Bescheid wurde aufgehoben.
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13.12. 2024 um 11.32 Uhr - von Dr. Pochieser - "Licht am Horizont für erwerbsarbeitslose Menschen: VwGH judiziert zumutbare Wegezeiten differenziert" |
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Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde,
Es geschehen noch Zeichen und Wunder, was im Zusammenhang mit den Arbeitslosen zugewiesenen Wegzeiten, wo sich die Politik (und in ihrem Gefolge der Ösi-Journalismus) beim Arbeitslosen-Bashing besonders hervor tut, erfreulich ist:
Berücksichtigung von Wartezeiten vor und nach Dienstbeginn bei der zumutbaren Wegzeit für Arbeitslose.
BEARBEITER: M... L. • ARD 2024/10 • 11.12.2024 Bei der einem Arbeitslosen zumutbaren Wegzeit sind auch „Stehzeiten“, die mit dem Warten auf den Arbeitsbeginn nach der spätestmöglichen Ankunft mit einem öffentlichen Verkehrsmittel bzw mit dem Warten auf die Abfahrt mit dem frühesten nach Arbeitsende verfügbaren Verkehrsmittel verbracht werden müssen, zu berücksichtigen.
Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
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10.12. 2024 um 11.24 Uhr - von N*. - "Schulungszuschlag für SozialhilfebezieherInnen" |
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Ich mache seit paar Monat einen Kurs beim AMS ich bekomme vom AMS jeden Monat einen Schulungszuschlag wo man sich minimal freuen könnte das es mehr Geld gibt. Leider beziehe ich auch noch Mindestsicherung und so kam es wieder mal das ich das Geld zurück zahlen durfte. Das ganze finde ich aber seltsam den es gibt ein Neus Gesetz das eben genau Mindestsicheruns Bezieher diesen ab 2024 nicht mehr zurück zahlen sollten. Jetzt frage ich mich wann soll dieses Gesetz in Kraft treten? Hier noch der Link dazu: sozialministerium.at (9.12.24)
Antwort: Da ein Teil, je nach Höhe des Schulungszuschlag, von den Ländern ausbezahlt wird, kann es regional zeitliche Unterschiede geben. Wie im Link zu lesen ist sollte es schon stattfinden und innerhalb 7 Monate ab Herbst 2024 überall ausbezahlt werden? Wenn sie in den Genuss dieses Schulungszuschlags kommen sollten, so legen sie ev. bei der Behörde eine Kopie / Ausdruck des Textes vor und fragen nach, ob sie jetzt schon damit rechnen können! Alles Gute (Ohne Gewähr)
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8.12. 2024 um 10.53 Uhr - von G*. - "Arbeitsstipendium / negativen PVA -Bescheid" |
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Sehr geehrter Herr Moser,
vielen Dank für die wertvollen Informationen. Bevor ich mich an den Kulturrat wende, möchte ich bitte noch fragen, ob ich während des AL-Bezuges ein Arbeitssstipendium des BMKOES, das einmalig ausbezahlt und steuerfrei ist, beziehen kann. Es liegt über der Geringfügigkeitsgrenze. Weiters möchte ich bitte fragen, ob man sich gegen einen negativen Bescheid der PVA nach Kurantrag wehren könnte. Herzliche Grüße, G. (7.12.24)
Antwort: Versuchen sie es ! Stellen sie einen Antrag an das BMKOES auf zweimalige Auszahlung des Arbeitsstipendium. Es ist problematisch, wenn es sich um ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze handelt. Ev. droht die Einstellung des AL-Bezugs für den Monat in dem sie das Stipendium erhalten? Besuchen sie auch den AMS Geschäftsstellenleiter und versuchen die Angelegenheit zu klären. Vielleicht gibt's eine andere Lösung als auf das Stipendium zu verzichten? Und reden sie mit dem Kulturrat, die haben sicherlich diesbez. Erfahrung.
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5.12. 2024 um 12.03 Uhr - von J*. - "Hilfe Geringfügigkeit" |
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Guten Abend Herr Moser, es geht um die Sozialunterstützung. Sämtliche Unterlagen werden wieder seitens des Sozialamtes von mir angefordert: Kontoauszüge, Lohnzettel, etc. Alles gut und schön. Bin es ja gewohnt, dass wir österreichischen Bürger von den AMS und SozialamtsOrganen schikaniert werden und uns immer wieder aufs Neue "nackig machen müssen". Dieses Mal hab ich den Antrag pünktlich eingebracht zwecks Verlängerung der Sozialunterstützung. Mir ist ebenso bewusst, dass das AMS und Sozialamt "unter einem Hut stecken". Ich zitiere ihnen folgenden Satz, der bei mir am "Mitwirkungsauftrag" steht: AMS ARBEITSLOS MELDUNG-SONST LEISTUNGSKÜRZUNG FÜR DREI MONATE(BEI GERINGFÜGIGER ANSTELLUNG MÜSSEN SIE BEIM AMS GEMELDET BLEIBEN). Folgender Sachstand: Ich arbeite seit fünf Jahren als Fahrradkurier und die Auftragslage ist immer verschieden; Im Juli zB hab ich mehr verdient, als zB im Oktober. Die Geringfügigkeit geht bis €510,--. Verstehe ich das nun richtig; Muss ich mich nun quasi entscheiden zwischen meinem langjährigen Job und der Aufstockung der SUG? Ich dachte bis dato, dass man das Recht auf eine Aufstockung hat; Dies gilt aber nur wenn man über 510,-- verdient??!!Ich bin nun bürokratisch total überfordert, da ich in der Vergangenheit schon sooft seitens des Sozialamtes "durch den Fleischwolf gezogen wurde". Mit ultralangen Wartezeiten und Nachreichung sehr persönlicher Daten. Das geht mir ehrlichgesagt zu weit. Fakt ist, dass ich meinen Job wie bisher durchführen möchte; Wie gesagt mein Verdienst schwankt je Auftragslage. Wie stellt das Sozialamt sich das vor. Ich kann doch nicht an meinen Arbeitgeber herantreten und die Forderung stellen, dass ich er mich einen Monat lang abmelden soll und dann wieder einstellen soll. ICH möchte mich im Voraus höflichst für ihre Hilfestellung bedanken. Mein Arbeitgeber ist sehr zufrieden m.meiner Arbeitsleistung u. ich denke, dass ich im Job schon ein gewisses Standing habe. Aber ich habe Angst, dass ich meine Arbeit verliere, wenn ich den Chef das mitteile, dass ich 1 Monat "arbeitslos" sein muss, um SUG zu erhalten. Ich kann ohne SUG mein Leben nicht bewältigen. Bitte weisen sie mich darauf hin, ob ich das richtig verstanden habe? Ich interpretier das so, dass das Sozialamt von mir verlangt,d ass ich meinen Job kündige. Wenn ich das nicht tue, hab ich kein Recht (MEHR!!!!) auf SUG?! Bitte bekräftigen Sie mich auch darin, mit meinem Chef eine einvernehmliche Lösung diesbezüglich zu finden. Mach meine Arbeit gerne aber ich bin in der Zwickmühle; Vorallem jetzt im Winter kann ich als Fahrradkurier kaum Teil-oder Vollzeit arbeiten. Erst vor drei Monate musste ich meine Kontoauszüge vom ganzen Jahr einreichen. Dazu bin ich extra in meine ehem. Heimat m.dem Zug gefahren. Was soll diese ganze Schikane. Bin neugierig, wielange sich es dieses Mal in die Länge zieht, bis ich diese paar Euro bekomme, die ich aufstocken lassen (muss!!!!)Ich finde die Verfahrensweise vom Sozialamt so widerspr üchlich. Einerseits wollen die, dass arbeitssuchende Bürger so schnell wie möglich ne Arbeit finden, andererseits stehen in meinem Mitwirkungsauftrag so Sätze wie "Wenn sie sich nicht arbeitslos melden, dann bekommen sie ne Kürzung". he, wo is die Logik. Hab ja nen Knochenjob. (4.12.24)
Antwort: Was die Mindestsicherung / Sozialhilfe Aufstockung bei geringem Einkommen betrifft, so dürften sie kein Problem haben, wenn das Einkommen immer die selbe Höhe hat, ansonsten müssen sie nachweisen wie hoch das mon. Einkommen ist - und ja, sie müssen sich gleichzeitig beim AMS melden!
Bei Arbeitslosengeld Notstandshilfe-Bezug! Es ist grösste Vorsicht geboten - wird eine geringfügiges Einkommen. zu einem arbeitslosenversicherungspflichtigen Einkommen - muss man sich für ein Monat bei der Geringfügigkeits-Firma abmelden erst dann gibts wieder Arbeitslosengeld Notstandshilfe! Siehe auch Vorsicht - Geringfügigkeit!
Bei dieser Strategie gegen die "Geringfügigkeit" handelt es sich lautt BvWG um eine Rechtswidrigkeit - Bei zwei von der AK unterstützten Verfahren hat das BvWG bereits zu Gunsten der Betroffenen entschieden! Das AMS hat Rechtsmittel erhoben. Das letzte Wort hat jetzt der VwGH! - heisst noch abwarten was der VwGH sagt!
Erfreulich: Die Arbeiterkammer gewährt ausnahmslos Rechtsschutz.
Melden sie sich bei Problemen bez. ihrem Geringfügigen-DV. unbedingt bei der AK, dort finden sie Unterstützung! Auch räumt man im Gespräch leichter ein Missverständnis aus - erst recht, wenn es sich um eine komplizierte Materie handelt! (Ohne Gewähr) |
4.12. 2024 um 12.03 Uhr - von G*. - "Auf die Transparenzdatenbank des Finanzministeriums gestoßen" |
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Sehr geehrter Herr Moser,
ich war Künstlerin und beziehe zwischen meinen jährlichen Engagements überbrückungsweise Arbeitslosengeld, so auch jetzt. Zufällig bin ich über das Digitale Amt auf die Transparenzdatenbank des Finanzministeriums gestoßen und habe festgestellt, dass immer diesselbe AMS Mitarbeiterin aus der AMS Zentrale ca im Abstand von 3 Monaten meine Daten der letzten 3 Jahre abfragt (Covid-Hilfen, AL-Geld, Tanzstipendien). Wozu werde ich regelmäßig abgefragt? Was könnte man dagegen tun? Vielen Dank, mfg G. (3.12.24)
Antwort: Die Behörden häufen soviele Daten über Betroffene an wie möglich, um daraus relevante Schlüsse zu ziehen - Ev. auch um zu kontrollieren, ob ihre Angaben richtig sind? etc.. Ev. richten sie Fragen bez. Datenschutz an ARGE DATEN – Österreichische Gesellschaft für Datenschutz, 0676-9107032, www.argedaten.at, webmaster@argedaten.at - hier wären sie an kompetenter Stelle! Und hatten sie schon mal Kontakt zum Kulturrat Österreich - Könnte mir vorstellen, dass ein ev. Erfahrungsaustausch hilfreich wäre! Sie können selbst einmal im Jahr „Datenschutzauskunft“ begehren, um zu wissen welche Daten über sie gespeichert wurden / werden! (siehe Datenschutz) (Ohne Gewähr)
8.12. 2024 um 10.53 Uhr - von G*. - "Arbeitsstipendium / negativen PVA -Bescheid" Sehr geehrter Herr Moser,
vielen Dank für die wertvollen Informationen. Bevor ich mich an den Kulturrat wende, möchte ich bitte noch fragen, ob ich während des AL-Bezuges ein Arbeitssstipendium des BMKOES, das einmalig ausbezahlt und steuerfrei ist, beziehen kann. Es liegt über der Geringfügigkeitsgrenze. Weiters möchte ich bitte fragen, ob man sich gegen einen negativen Bescheid der PVA nach Kurantrag wehren könnte. Herzliche Grüße, G. (7.12.24)
Antwort: Versuchen sie es ! Stellen sie einen Antrag an das BMKOES auf zweimalige Auszahlung des Arbeitsstipendium. Es ist problematisch, wenn es sich um ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze handelt. Ev. droht die Einstellung des AL-Bezugs für den Monat in dem sie das Stipendium erhalten? Besuchen sie auch den AMS Geschäftsstellenleiter und versuchen die Angelegenheit zu klären. Vielleicht gibt's eine andere Lösung als auf das Stipendium zu verzichten? Und reden sie mit dem Kulturrat, die haben sicherlich diesbez. Erfahrung.
PVA: Wenn sie einen schriftlichen Bescheid erhalten haben können sie dagegen Beschwerde erheben! - Auf die Frist achten! (Ohne Gewähr) |
25.11. 2024 um 9.28 Uhr - von S. - "Die Wut war mein Motor, mich endlich zu wehren" |
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Sehr geehrter Herr Moser, Dank Ihrer Informationen habe ich das Ams sehr gut in den Griff bekommen, man lässt mich in Ruhe. Als Arbeitslose mit 50 plus wurde ich zu jedem erdenklichen Nutzloskurs gegen meinen Willer verschachert, sehr schade um unsere Gelder. Vor allem bei "den B*. am H*. ist mir großer Schaden entstanden, man hat dort meine Krankenstandsbestätigung verschlampt, ich hatte deshalb Bezugssperre. Das Schlimme ist, dass sofort der Bezug gesperrt wird ohne zu prüfen, ob das überhaupt gerechtfertigt ist. Man ist daher sofort in Zahlungsnot und kann seine Miete nicht bezahlen. Bei mir wartet der Vermieter ohnedies nur darauf, dass ich die Miete nicht entrichten kann, denn das ist sein einziger Kündigungsgrund. Ich habe einen sehr alten Mietvertrag und bezahle entsprechend wenig Miete. Mit der sofortigen Bezugssperre wird Obdachlosigkeit gefördert, erst viele Wochen später wird diese Sperre wieder aufgehoben, es entschuldigt sich keiner. Weil mich diese Deppenkurse dermaßen genervt haben, habe ich mich fortwährend an den Ombundsmann des Ams und an den Rechnungshof gewandt. DAS will das AMS überhaupt nicht! Das Amt ist nämlich dazu verpflichtet mit öffentlichen Geldern sp |
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