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24.01.2010 um 12.07 Uhr - von Joe - Selbst der "gefälschten" Statistik nochmal locker 100 000 Arbeitslose unterschlagen !


Hi Christian,

schau Dir mal diese Schweinerei an: In einer "Qualitätszeitung" werden
in der Statistik mal locker 100 000 Arbeitslose unterschlagen !

In der Graphik wird das Jahr 2009 mit 350 000 Arbeitlosen nicht erwähnt
(Letztstand 2008 nach gefäschter Statistik 260 000 Arbeitslose) und für
2010 wird eine "Prognose von 280 000 Arbeitslosen (steigend)" angegeben.
Da fehlen in realiter, trotz gefälschter Statistik 100 000 Arbeitslose !!!

"Das Geschäft mit der Arbeitslosigkeit": (Die Presse)

Es ist zum Kotzen ! Joe (23.01.10)

Anmerkung:
Arbeitslosenstatistikfälschung ist Menschenzerstörung!

27.01.2010 um 12.07 Uhr - von H. Sc. - Arbeitslosenhzahlen
Ich habe einige Arbeitslosenhzahlen aufgeschrieben. Kann jemand diese Zahlen ergänzen/bestätigen/berichtigen?

320 000 Arbeitslose
70 000 Kursteilnehmer
20 000 Krankenstand
10 000 gesperrt von irgendwelcher Zuwendung
20 000 Antragssteller auf Frühpension (Pensionsvorschussbezieher)

Dazu kommen Menschen, die in eine Lebensgemeinschaft im selben Haushalt eingegangen sind und deren Partner mehr als 1150 Euro netto verdient.Diese bekommen keinerlei Zahlungen und werden nicht in der Statistik erfasst.

Sämtliche Schulabgänger, die noch keinen Anspruch haben werden in der Statistik auch nicht erfasst. Und viele, die gar nicht Anspruch auf Arbeitslosengeld erheben.
Also rund 500 000 Menschen in Österreich.

Also sind das ca. von 3.2 Millionen Beschäftigte rund 16 %. Demgegenüber stehen ca. 25 000 offene Stellen.

Danke für jede Stellungnahme
H. Sc. (26.01.10)

Antwort:
Eine genaue Zahl der Arbeitslosen zu eruieren ist ein schwieriges Unterfangen!
Sie haben auch insofern Recht, als das man zu der gefälschten Statistik noch hunderttausende dazurechnen darf. Siehe Arbeitslosenzahlen (ohne Gewähr)



23.01.2010 um 12.57 Uhr - von K. B. - Erfolgreiches Urteil! (VwGH)
"BBRZ - Das Recht die Zustimmung zur Datenübertragung ans AMS zu verweigern!"
"Anderen Mut machen, nicht aufzugeben und sich nicht alles gefallen zu lassen."


Lieber Christian!

Anbei übersende ich dir die freudige Botschaft über meinen Einspruch bei Gericht.
Zur Erinnerung: lt. öfterem Krankenstand hatte man mir im Jahre 2007 die Notstandshilfe rechtswidrig für 4 Wochen gesperrt, da ich am BBRZ die Unterschrift zur Weitergabe meiner Krankengeschichte an meine AMS Beraterin verweigerte. Nun endlich hatte ich bzw. meine Anwältin (Verfahrenshilfe) vollen Erfolg. So kann ich dazu beitragen anderen Mut zu machen, nicht aufzugeben und sich nicht alles gefallen zu lassen. Es ist mir bewußt das es für manche unmöglich ist, da man ja auf das Geld angewiesen ist, aber mit Unterstützung von freunden oder verwandten geht es vielleicht doch. Bitte lasst euch nicht unterkriegen.
Auf in den Kampf - wehrt Euch!

liebe grüße und weiterhin viel Erfolg

K. B.
Veröffentlichung erwünscht!

11.05.2007 von Ka.B. - berufliches Diagnose Zentrum / Datenschutz!

15.05.2007 von Ka. B. - Meine Schikaniererei am AMS hört nicht auf!! - Arbeitssuchenden Menschen sollen sich UNBEDINGT wehren!

22.05.2007 von K. B. - Ärztliche Untersuchung - Datenschutz?!

Anmerkung: Der Arbeitslose hat das Recht die Zustimmung zur Datenübertragung an das AMS zu verweigern! (VwGH)
Bsp. Dem, BBRZ Untersuchungsergebnis ans AMS zu übermitteln, braucht nicht zugestimmt werden!!

VwGH >Eine Zustimmung des Arbeitslosen zur Übertragung von Daten ist im AlVG nicht vorgesehen. Es besteht daher keine Rechtsgrundlage dafür, dem Arbeitslosen, ohne ihn zu untersuchen, das Arbeitslosengeld nach § 8 AlVG deshalb zu entziehen, weil er vor der Untersuchung keine Zustimmung zu einer Datenübertragung gegeben hat. Vielmehr hat das AMS sicherzustellen, dass es auch ohne eine solche Zustimmung zu den entsprechenden Daten über das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung gelangt. Dabei hat das AMS nach Massgabe des AVG medizinische Sachverständige heranzuziehen, die als amtliche oder nichtamtliche Sachverständige Hilfsorgane der Behörde sind (vgl. die bei Hauer/Leikauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens, 6 Auflage, S 575 unter E 2a und 2B wiedergegebene hg. Rechtssprechung), sodass ihre Gutachten der Behörde selbst ohne weiteres zur Verfügung stehen, ohne datenschutzrechtliche Fragen entstehen können.<

Nötigung:
Werden Arbeitslose über Bezugssperrdrohung zur Unterschrift, bez. Datenübermittlung ans AMS, gedrängt/"gezwungen"! So handelt es sich um Nötigung!

>Diese Forderung bei Bezugssperre schriftlich (mit Unterschrift) geben lassen oder/und vor Zeugen aufklären/anweisen lassen!
Dann ist es möglich, Anzeige wegen "schwerer" Nötigung - "gleich" bei der Staatsanwaltschaft - zu erstatten!

Tätigt die Drohung eine AMS-MitarbeiterIn so kommt noch Amtsmissbrauch hinzu!

(Zur VwGH-Erkenntnis)

Antwort: Es macht Sinn sich zu wehren!
Freut mich das ihr Einsatz belohnt wurde!
Danke für die Rückmeldung! Gratuliere! Baut auf!
Die ist wichtig, zeigt sie uns ihren erfolgreichen Kampf - der durch die Links/früheren Einträge erst im vollen Ausmass sichtbar wird - und das es Sinn macht sich zu wehren!



23.01.2010 um 10.53 Uhr - von E. H*. - Zwangs-SÖB?


Hallo,
habe jetzt mal genug gelesen und möchte auch mal etwas für mich abklären. bin seit februar 2006 arbeitslos, war dazwischen 3 monate im krankenstand und hatte 2 kurze jobs zwischendurch, d.h. bin mittlerweile natürlich in notstandshilfe. bin jahrgang 64, d.h. mittlerweile über 45 jahre alt. von seiten des ams steht mir jetzt eine beschäftigung bei der startbahn b.v. ins haus mit einer entlohnung von ca. 1.130,-- euro brutto. wenn ich dieses \"angebot\" annehme und dieses jahr durchhalte und ich dann aber noch immer keinen richtigen job habe, welche bemessungsgrundlage gilt dann für mich? kommt hier die geschützte bemessungsgrundlag zum tragen? und ist es auch zumutbar, um 6 uhr zu arbeiten zu beginnen, d.h. für mich, da ich auch einen hund habe (wird wahrscheinlich am ams eh niemanden interessieren), um vier uhr, also mitten in der nacht, aufzustehen. ausserdem habe ich noch einen sohn, der ist zwar schon 15 jahre alt, aber er fährt mit dem zug in die schule und da kein bus f!
ährt, müsste er jeden tag, bei jedem wind und wetter, mind. eine halbe stunde zu fuß gehen. das möchte ich ihm natürlich nicht zumuten. und da ich ein angsthase bin fährt er auch nicht rad und moped schon gar nicht. viele fragen, ich weiß, aber ich habe gesehen, bei euch gibt es auch viele antworten. vielen dank und hoffentlich bis bald


Antwort:
bei ihnen kommt die geschützte Bemessungsgrundlage zum tragen - notstand kann nicht mehr weniger
werden nur mehr!
die fahrtzeit hin und zurück darf ca. 2 stunden betragen!

Wenn ein eigener Pkw erforderlich ist und der Arbeitslose über einen solchen
Pkw nicht verfügt, dann ist ihm die jeweilige Beschäftigung nicht zumutbar
(VwGH)
auf den hund wird keine rücksicht genommen!

auf das kind schon - müssen die gesetzlichen betrueungsverpflichtungen(jugendschutz) ihres bundeslandes abgeklärt werden
- aber da er schon 15 jahre alt ist kann man ihn "wahrscheinlich" in der
früh schon alleine lassen!
mit kind 20 stunden zur verfügung stehen!

das er nicht mit rad fahren mag, wäre für das AMS keine entschuldigung
(ohne gewähr)

Weiterführende Links gut durchlesen!
Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse
alles gute


23.01.2010 um 10.55 Uhr - von E. H*. - Toll dass es dich und deine Seite gibt!
hallo christian,

vielen herzlichen dank für die rasche antwort. natürlich kann ich mein kind mit 15 alleine lassen, aber ich möchte ihm einfach keinen halbstündigen fußmarsch in der früh, bei jedem wind und wetter, zumuten. ich werde den termin am 27. auf jeden fall wahrnehmen, werde mich noch einmal nach den genauen arbeitszeiten erkundigen. nottfalls muss ich eine sperre in kauf nehmen. ich sehe auch nicht ein, dass ich um vier, oder ohne hund, auch um halb fünf aufstehen soll. das ist einfach mitten in der nacht. das ist keine normale zeit. wie wenn man nicht auch um 8 bügeln oder putzen könnte. aber egal.

habe noch eine letzte frage: kann ich nach der sperre wieder dorthin geschickt werden? im prinzip immer und immer wieder?

vielen herzlichen dank nochmal und toll dass es dich und deine seite gibt.

liebe grüßen dich (22.01.10)

Antwort:
ja - dorthin können sie immer wieder geschickt werden!

machen sie sich die arbeits-zeit, (ev. 20 std.) die sie zur verfügung stehen müssen,
so aus dass sie in der früh für ihren sohn da sein können!

wenn das der grund zur sperre wird, dann berufung einlegen -
AMS haltet sich nicht immer an gesetzte! (
ohne gewähr)


23.01.2010 um 10.52 Uhr - von H*. S. - Bemessungs-Höhe?


Liebes SoNed-Team!
Bekam heute meinen Notstandshilfe-Bescheid in der Höhe von lächerlichen ? 1,53 täglich bei einer Bemessungsgrundlage von ? 2.311,--!!!!
Obwohl ich bereits 61 bin wurde nur der "normale" Ehepartner-Freibetrag von ? 495,-- berücksichtigt. Normalerweise gilt ab 55jährige der erhöhte Freibetrag für Ehepartner in der Höhe von ? 1.485,--.
Mein Freu bekommt eine Pesnin von knap ? 1.300,-- netto!
War schon mal 2007 im Notstand und da bekam ich ? 26,20 pro Tag bei gleicher Bemessungsgrundlage!
Nach der letzten Pensionserhöhung 2010 bekomme ich zukünftig gemäß diesem Bescheid gar nichts mehr an Notstandshilfe!
Kann man diese Frechheit anfechten? (22.01.10)

Antwort:
Stellen sie einen Antrag auf Bemessungsbescheid! Durch diesen wurden schon Fehler aufgedeckt die korregiert werden mussten!


23.01.2010 um 10.51 Uhr - von K. A*. - Amtsärztin?


Habe um I-Pension angesucht (auf Anraten von meinem Arzt wg.meiner gesundheitlichen Probleme). Wurde abgelehnt da mir ca.10 Beitragsmonate fehlen(nächstes Ansuchen im Nov.10 möglich).Jetzt schickt mich AMS zur Amtsärztin-die mich sicher auch für arbeitsunfähig einschätzen wird. Falls das der Fall wäre würde ich vom AMS keine Leistungen mehr erhalten (derzeit NH). Bin dann nicht mehr versichert und ebenso hänge ich finanziell in der Luft. Was kann man in so einem Fall tun? (22.01.10)

Antwort:
Wie fühlen sie sich selbst?
Es ist von Vorteil, wenn man vom Amtsarzt für vermindert Leistungsfähig geschrieben wird! (Sollte dies der Fall sein! Dies schützt dann vor bestimmten DV.)
Nicht gänzlich arbeitsunfähig schreiben lassen - "Sonnst werden sie vom AMS ausgesteuert!"
In solchen Fall stellen sie einen Antrag auf Sozialhilfe! Dann sind sie auch versichert!

Fachärztliche Untersuchung Arbeitsloser
Medizinische Untersuchungen greifen in das Grundrecht auf Privatleben nach Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention ein und daher dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach Art. 8 Abs. 2 EMRK entsprechen muss.

Die Anordnung einer medizinischen Untersuchung durch Bedienstete des AMS gegen den Willen der Partei ist daher nur insoweit rechtmäßig, als auf Grund von bestimmten Tatsachen der Verdacht besteht, dass Arbeitsfähigkeit nicht (mehr) vorliegt.

(Berufsunfähigkeitprüfung! - arbeitsmedizinischen Dienst im BBRZ)

23.01.2010 um 11.35 Uhr - von K. A*. - hast mir sehr geholfen
Danke Christian für die rasche Antwort, hast mir sehr geholfen. Schön das es
Menschen wie dich gibt.

Alles Liebe
K.



21.01.2010 um 13.43 Uhr - von An*. - Deppenkurse?


Sg. Hr. Moser !
Gratualtion an diese informative Seite !
Ich hätte eine Frage zu einem Kurs: bin seit Juni 2009 arbeitslos und soll am 15. Feb. 10 in einem Kurs namens QC3 Clearing zugewiesen werden. Dieser Termin gilt auch gleichzeitig als Kontrollmeldung im Sinne der Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetz(§49). Da ich solche Kurse schon kenne (6 Mon. Phönix),weil ich vor ein paar Jahren auch arbeitslos war,sehe ich keinen Sinn,einen solchen zu machen.Keine Lust, ganzen Tag Lebensläufe zu schreiben. Daher hab ich die Unterschrift verweigert,daß ich diesen Kurs besuchen werde. Nun sagte mir die Betreuerin,daß ich mit einer Sperre rechnen muss (§10).
Muss ich den Kurs machen um einer Sperre zu entgehen oder gibts rechtliche Möglichkeiten ,um diesen nicht machen zu müssen?

Antwort:
Obwohl Kontrollmeldetermin §49 bei privaten Firmen rechtlich problematisch ist - es bräuchte ev. eine VwGH-Rechtsprechung - Bis dahin rate ich ihn wahrzunehmen. §49 Kontrolltermin -
Ausser es findet sich wer, der bereit ist den Rechtsweg bis zum VwGH (Berufung / Beschwerde) zu beschreiten um einen Präzidentsfall zu schaffen!

Bezugsperre wegen KursVerweigerung muss über Berufung bekämpft werden!
Wurden Kurse "ähnlichen Inhalts" schon besucht sind grosse Chancen auf BerufungsErfolg gegeben!
Siehe unten! (ohne Gewähr)



21.01.2010 um 11.06 Uhr - von S. V. - Weiterer Deppenkurs?


Liebes SoNed-Team!
Beziehe Notstandshilfe 1,20 pro Tag, trotz vieler Bewerbungen habe ich - aufgrund von Alter und Überqualifikation - noch keinen Job. Erst seit 1 Woche habe ich eine Jobcoaching-Maßnahme (Individualberatung 50 St.) beendet. Bei einer weiteren, gehe ich 1-2x monatlich auch hin. Nun soll ich auch noch zur Gesellschaft für Aus- und Weiterbildung, \"Jobfinding\" nennt sich das. Bin ich dazu verpflichtet?
Danke! (20.01.10)

Antwort:
warum so wenig notstand? Partnerschaftsanrechnung?
da sie solche kurse schon besucht haben wäre eine berufung ev. erfolgreich!

kurse müssen defizite ausgleichen - wurden bei ihnen ja dann schon!
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1
*Massnahme wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!

falls Aufsuchende Vermittlung (2009) ist diese freiwillig!

Weiterführende Links gut durchlesen!
Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse (ohne gewähr)



20.01.2010 um 18.39 Uhr - von K. H.- Sperre und Demoralisierung


Lieber Christian !

Am 5.10.2009 musste ich einen Kurs von ppc-training antreten, der sich als Deppenkurs rausstellte. Im Oktober war ich dann so fünf mal zeitweise an diesem Kurs anwesend. Vom AMS war nicht zu vernehmen, dass dieser Kurs vier Monate dauern soll, und ganztägig ist, auch keine Verpflichtung war zu erkennen. Natürlich bekam ich einige Leistungsansprüche vom AMS zugestellt, immer wieder anders, und Kurs-Fehltage sollte ich nicht bezahlt bekommen. Nach einigen Unternehmungen und Schreiben, DANK SONED - DANK DEINER HILFE, erhielt ich doch für Oktober 2009 den kompletten Notstand.

Zur Info: ich erhalte € 10,02 täglich Notstandshilfe, eine Bahnfahrt zum Kurs kostet € 10,80, einen Fahrkostenzuschuß in der Höhe von € 2,66 erhalte ich für die Tage, die ich den Kurs besuche. Dazu noch € 3,95 Deckung des Lebensunterhaltes, auch nur wenn ich den Kurs besuche. Gut, zusammen 16,63, minus Bahn 10,80, bleiben € 5,83 für einen ganztägigen Kurs, wo ich mir noch etwas zum Essen und Trinken kaufen muß. Abgesehen davon, soll man ja vielleicht noch Miete, Strom, Heizung usw. bezahlen.
Und das Beste: die vom AMS interessiert das NICHT. Du musst einfach in diesen Kurs gehen (Deppenkurs) weil dies es wollen, weil die es sagen.

Wie es im Winter so ist, wird man auch mal krank. Meine Krankmeldung erreichte das AMS am 29.10.2009, somit ist ab 01.11.2009 die GKK zuständig. Durch einer Fehler bei der GKK musste ich leider bis 21.12.2009 im Krankenstand bleiben, denn: ich war bei der GKK nicht krank gemeldet, aber ich hatte die Krankmeldung von meinem Arzt, Fehler GKK. Bis ich dann registriert wurde, eine Vorladung beim Amtsarzt erhielt, und ich abgemeldet wurde, war dann auch schon der 22.12.2009 da, wo ich wieder als arbeitsfähig bezeichnet wurde. Durch die Umstände bei der GKK, meiner nicht Krankmeldung, erhielt ich erst am 28.12.2009 Geld von der GKK, somit fast zwei Monate ohne Geld.

Nun, laut AMS hätte ich mich am 22.12.2009 beim Kurs zurückmelden müssen, und diesen besuchen. Da ich aber erst mit 29.12.2009 Geld von der GKK zur Verfügung hatte (Kontoauszug), war es mir nicht möglich ein Bahnkarte in der der Höhe von € 10,40 zu lösen, mein Konto war ja auf NULL. Somit erhielt ich sofort eine 6-wöchige Sperre. Dies wiederum bemerkte ich erst, als ich im Jänner 2010 keine Zahlung vom AMS erhielt.

19.01.2010 Termin mit meinem Berater und dem Abteilungsleiter (Termin konnte ich nur mit einem Leihwagen wahrnehmen, den ich von einer Bekannten erhielt). Da kommen Aussagen wie: Das AMS ist nicht verpflichtet zu schauen, wie kommen die Leute zum AMS kommen, sie müssen kommen. Dann wieder, ich habe ja für den Kurs Fahrtkostenzuschuß bekommen (habe ich nicht, da ich krank war und sowieso nur für die Tage erhalte, wo ich am Kurs war) und: Ich hätte um Zuschuß anfragen können, damit ich zum Kursort komme. Tja, dann hört man das ist Gesetz, und das ist Gesetz, aber es wird einem nichts vorgelegt, nichts gezeigt, nur immer wieder was ein Arbeitsloser zu tun hat, und für Pflichten hat. Da ich dem AMS in einem Mail, falls sie mir die Zahlung verweigern, mit Rechtsfolgen drohte, ich auf möglichen Amtsmissbrauch hinwies, erhielt ich als Dank die Möglichkeit einen Arbeitsplatz zuerhalten wo ich eine Unterkunft habe, als Lagerarbeiter, oder Hilfsarbeiter, da ich gelernter Bürokaufmann bin, es aber keinen Job in diesem Bereich gibt, so hat das AMS das Recht mich anderwertig zu vermitteln, eben als Hilfarbeiter, so die Aussage vom Abteilungsleiter. Natürlich hat den Herrn Abteilungsleiter, der Chef Stellvertreter, nicht gefallen, dass ich Judikate ( DANK SONED) zitierte, und um umgehande Zahlung bat. Er meinte auch, alles was ich in der Zeitung, oder sonst wo lese, soll ich nicht glauben, den er ist seit Jahren beim AMS und kennt die Gesetze genau. Also nimmt der Herr Abteilungsleiter die Urteile des Verwaltungsgerichtshofes nicht ernst, und macht sich lustig über so Seiten wie SONED, unglaublich arrogant, oder so sicher weil den Leuten vom AMS nicht passieren kann, sie nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie Fehlentscheidungen treffen.

Des weiteren versuchte mich der Abteilungsleiter zu demoralisieren, indem er meine Bemühungen mich selbstständig zu machen (Arbeitsplätze wachsen ja nicht auf den Bäumen, und sind Mangelware, besonders für die über 40) schlecht machte, ja sogar sinnlos und aussichtslos darstellte. Dieser Mann kennt sich vielleicht in der Theorie etwas aus, doch von der Praxis versteht er nichts, da er noch nie selbständig war, ich jedoch schon. Er meinte auch de zitiert, ich werde es nie schaffen mich selbständig zu machen, und werde für meine Vorhaben, was auch immer, nie eine Finanzierung bekommen, da ich keine Eigenmittel habe, und man braucht ja für alles 30% Eigenmittel, so der Abteilungsleiter. Hm, dies sagt mir, er kennt sicht nicht aus, nur Theorie, aber er versucht mich zu demoralisieren.

Bzgl. meiner Sperre, musste ich mit meinem Berater eine Niederschrift machen, Begründung: sonst kann die Angelegenheit nicht bearbeitet werden, und ich erhalte kein Geld, oder keinen Bescheid. Das Ganze wird vom Regionalbeirat geprüft, sollte das AMS recht haben, so ist die Sperre gültig, sollte ich recht haben, so bekomme ich die Notstandshilfe nachbezahlt. In der Niederschrift, die sehr einseitig formuliert ist (natürlich für das AMS), habe ich die Begriffe Vereitelung, und vorzeitige Beendigung des Kurses gestrichen, und handschriftlich hinzugefügt: der Kurs wurde von mir nicht vereitelt, nicht abgebrochen, ich wollte in weiter besuchen, aber durch nicht erhalten der Notstandshilfe ich auch keine finanziellen Mittel zu Verfügung hatte, den Kurs zu besuchen. Sprich: die nehmen dir das Geld, und bestrafen dich dann auch noch dafür.

Weitere Aussagen meiner Seite, wie z. B. der Hinweis auf Urteile vom Verwaltungsgerichtshof usw. interessierten den Abteilungsleiter nicht, er sprach lediglich immer wieder davon, dass die Angelegenheit von der Rechtsabteilung geprüft wird, und ggf. gegen mich Anklage erhoben wird.

Was noch auffallend ist, im Oktober hat das AMS in der gleichen Angelgenheit nachgegeben, und sofort ausbezahlt, für Dezember verhängen sie eine Sperre, einmal so, einmal so, und es liegt doch in der Willkür des AMS und seines Gefolges.

Die Marienthal-Studie aus 1933 (wird auch heute noch an der UNI, verwendet
und gelehrt) zeigt, durch hohe Arbeitslosigkeit und die Behandlung durch den Staat entsteht bei den Menschen eine passive Resignation. Die dürfte zum Großteil heute auch noch zutreffen, und was aus dieser Situation damals passiert ist, wollen wir hier jetzt gar nicht diskutieren, damals wurden die Menschen zur Zwangsarbeit rekrudiert, wollte man nicht wurden die Menschen sogar erschossen. So Zeiten wünschen wir uns nicht mehr, vielmehr brauchen die Menschen eine Unterstützung, Menschen zur Revolte zu bewegen (im positiven Sinn). Wir dürften allerdings heute nicht weit von 1933 entfernt sein.

Lieber Christian, ich hab Dir bereits in dieser Angelegenheit mitgeteilt, das Nachgeben seitens des AMS und der Krankstand ließen nun zwei Monate vergehen, und jetzt geht es wieder los. Irgendwo habe ich mal was gelesen, es müsste mal direkt ein Angestellter des AMS verklagt werden, um ein Zeichen zu setzen, nun ja, versuchen kann man dies, wie soll ich vorgehen? Die unterschreiben ja nichts, damit hat man auch nichts in der Hand. Sicher wäre ein Judikat ideal, um die Betreuer vom AMS zu belehren, Amtsmissbrauch und Nötigung ist kein Kavaliersdelikt. Sind diverse Judikate bzgl. Sperre, Deppenkurs usw. nach der AlVG Novelle noch alle gültig? Gerne würde ich auch aussagekräftige Mails an div. Stellen verteilen.

Bitte um Rat, DANKE.

Liebe Grüße
H.

Antwort:
Muster-Schreiben als Voraussetzung um die handelnden AMS-MitarbeiterInnen
wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch zu verklagen!
(Anmerkung unterm Muster-Schreiben oder/und Information an Betroffene!
lesen)

(kommt der bescheid wegen sperre so schreiben sie mir und teilen sie mir den inhalt mit, um berufung einzulegen!)



20.01.2010 um 15.43 Uhr - von E. B*. - Vorstellbeihilfe / Urlaub


Super Seite ! Ich hab dadurch mitbekommern, das die Vorstellungsbeihilfe doch durchzusetzen ist und auch die Urlaubstage Sperre.
Nur ich find leider die Links nimmer.
Bitte mir zu mailen.

Antwort:
Vorstellbeihilfe / Urlaub

21.01.2010 um 6.21 Uhr - von E. B*. - Ruhen des Arbeitslosengeldes
Hallo !

Mit demUraub meinte ich eider die bezahlten Tage wo das ALG verfällt.
Liebe Grüsse

Antwort:
"Ruhen des Arbeitslosengeldes von Ersatzleistungen unsachlich und verfassungswidrig."



20.01.2010 um 11.45 Uhr - von H. Wi - Seit *.10.09 wegen AMS verursachter Depression im Krankenstand! / Meine Berufung war erfolgreich!
An Betroffene: Mut zum Widerstand gegen die AMS Ungerechtigkeiten!


Hallo Christian!

Wolllte Dich wiedereinmal über die neuesten Entwicklungen meines \"Falles\" informieren.
Ich bin jetzt seit *.10.09 im Krankenstand wegen Depressionen durch die \"Beratung\" des AMS. Meine Berufung im Falle der Geldsperre wegen Weigerung des Deppenkursbesuches ist durchgegangen (Ende Dez.2009). Hat lange gedauert und mir alle Nerven gekostet. Darum möchte ich allen Betroffenen Mut zusprechen den Kampf gegen Ungerechtigkeiten des AMS zu widerstehn.
Da meine Berufung durchgegangen ist, kannst du sie wenn du willst (ohne meiner persönlichen Daten) als Muster auch veröffentlichen!
Mit etwas mehr Mut, aber immer noch gesundheitlichen Problemen - verursacht durch das AMS - schicke ich dir liebe Grüsse aus Linz und danke Dir für die bisherige Unterstützung.

MfG H.

Chronolgie einer AMS-Vernichtungskampagne (21.10.2009)

Es geht, wenn man sich wehrt! (25.08.2009) / (Leider zu früh gefreut! 27.08.2009)

Ich habe heute noch einen erhöhten Blutdruck bei den Gedanken über die gestrigen Vorfälle bei meiner AMS-Aussprache wegen meines Beschwerdemails. 8.05.09

Anm.: Berufungsgrund war "fehlende Belehrung ", „Sofortzuweisung“ / (Nicht von einer MInute auf die andere) und keine Defizite, die der Kurs hätte ausgleichen können

Antwort:
Danke für die Rückmeldung! Die baut uns auch auf! Gratuliere zur erfolgreichen Berufung und dir (gesundheitlich) alles Gute!



20.01.2010 um 0.44 Uhr - von J. G*. - Meine Frau ist schon so nervös und sie hat vor jedem AMS Kontrolltermin Angst und weint oft!


Guten Abend Herr Moser,
Ich habe auf Internetseite Ihre e-Mail Adresse gefunden und ich hoffe bin ich da richtig bei Ihnen. In erste Worte möchte ich entschuldigen für mein Deutsch. Ich komme aus Polen und lebe erst seit paar Jähre in Österreich. Ich möchte Ihnen paar Fragen Stellen wegen AMS. Vielleich können Sie mir helfen oder zeigen wo bekomme ich Hilfe. Und zwar geht's um meine Gattin. Sie ist jetzt beim AMS gemeldet. Sie hat polnische Matura und eine Mittlere Schule(Technik Diplom) in Polen besucht und auch positiv abgeschlossen. In Polen hat Sie in Büro als Referentin gearbeitet. In Österreich war sie Teilhaberin einen Restaurant( Ex Mann
von meiner Frau war Besitzer und meine Frau war dort als Mitarbeiter angestellt). Meine Frau hat keine Erfahrung in Gastgewerbe(Sie war dort nur angemeldet, aber nie gearbeitet). Sie hat keinen Anspruch auf Arbeitslosgeld oder Notstandhilfe. Sie bekommt ständig von Ihre AMS Beraterin Jobangebote als Kellnerin, Serviererin usw. Obwohl meine Frau will nicht in diesen Bereich arbeitet. Sie hat auch keine Ausbildung in dieser Richtung. Oft sind die Jobangebote außer Wien( Arbeitszeit ab
5:30 in die Früh) was auf organisatorischen Gründen nicht machbar ist( erste Busfahrt um 5:45). Die Beraterin sagt immer, dass meine Frau muss alles nehmen was die Beraterin Sie gibst, wenn nicht dann Sie darf nicht in AMS gemeldet sein. Sie Beraterin ist sehr unfreundlich. Sie schreit.
Meine frau ist Krank( zu hoch Zucker und Blutdrück-Arzt Bestätigung ist jederzeit möglich) Meine frau ist schon so nervös dass hat Sie von jede AMS Kontrolltermin Angst und Sie weinen oft Ich möchte fragen, ob Sie wirklich muss immer die Jobsangebote nehmen und darf Sie nicht sofort beim Beraterin absagen? Sie Ist angemeldet in AMS nur weil sie Arbeit finden will, aber Arbeit welche für Sie passt.
Nicht egal welche. Wie kann meine Frau die Beraterin wechseln? Gibt solche Möglichkeit? Wo kann ich Beschwerde machen und ob sind die oben gegebene Gründe genug für Beschwerde?
Bitte um eine rasche Antwort, weil die nächste Kontrolltermin kommt.
Mit freundlichen Grüßen
J. G.

Antwort:
Eine Arbeit darf ihre Frau auf keinen Fall bei ihrer BeraterIn ablehnen!
Der Weg zur Arbeit darf zwei Stunden nicht überschreiten (hin und zurück)!

Wenn ein eigener Pkw erforderlich ist und der Arbeitslose über einen solchen Pkw nicht verfügt, dann ist ihm die jeweilige Beschäftigung nicht zumutbar (VwGH)

BeraterIn-wechsel ist ("fast") nicht möglich, da das AMS den "politischen" Auftrag hat die Betroffenen herablassend zu behandeln und persönlich zu entwerten!
Als Anreiz gibt es eine Prämie! Weswegen viele AMS-MitarbeiterInnen dem Auftrag besonders eifrig nachkommen und soviele Personen wie möglich aus dem Bezug, oder wie bei ihrer Frau aus der Anmeldung ekeln!
Dient eben dem, mit Prämien verbundenen, Erreichen der arbeitsmarktpolitischen Ziele!

Wirken sie beruhigend auf ihre Frau ein. Sie soll sich wenn es sich um eine "zumutbare" Beschäftigung handelt auch vorstellen gehen - möchte sie weiter beim menschenverachtenden AMS gemeldet bleiben!

In ihrem angegeben Beispiel käme ihre Frau jedesmal um einige Zeit (Fahrtweg + 15 Minuten) zu spät, weswegen dann eine andere MitarbeiterIn eingestellt werden würde!

Ja setzen sie eine Beschwerde auf und senden sie diese mind. an den wiener Ombudsmann michael.fleischlig@ams.at und AMS Österreich ams.oesterreich@ams.at wie an die AMS-Geschäftsstelle ihrer Frau!
Verlangen sie trotzdem einen Beraterwechsel!
(Alle Adressen in einem E-Mail angeben! Dann wirds schwieriger die Beschwerde im Mülleimer verschwinden zu lassen!)

Von Vorteil wäre eine Beschwerden an mehreren Stellen, ev mit Aufklärung der Medien - ist bei dem menschenfeindlichen auch vernichtenden Umgang den das AMS an den Tag legt notwendig!

20.01.2010 um 0.09 Uhr - von Stephan - ich möchte hier zwei stellungnahmen formulieren die bei genauerer betrachtungsweise jedoch unwiderruflich miteinander verbunden sind. (Mindestsicherung / §278)


hallo liebe mitstreiter.

ich möchte hier zwei stellungnahmen formulieren die bei genauerer betrachtungsweise jedoch unwiderruflich miteinander verbunden sind.

mit 1.september soll also die mindestsicherung in kraft treten.

jene regelung die den bisherigen RECHTSANSPRUCH auf leistungen aus der arbeitslosenversicherung (prämienzahlungen, daher anspruch auf leistung im versicherungsfall = versicherungsprinzip) auf das almosenprinzip "sozialhilfe OHNE rechtsanspruch" degradiert.
obwohl im verfahren Gaygusuz gegen Österreich: der EGMR sprach aus, dass auch Sozialleistungen, deren Erbringung nicht von Beitragszahlungen (wie beispielsweise in der Notstandhilfe) abhängig sind, von dem nach Art. 1 1.ZPEMRK geschützten Recht auf Eigentum umfasst sind,festgestellt wurde,dass man auch sozialhilfe unter den anwendungsbereich des "recht auf eigentum" subsumieren MUSS und innerstaatliches recht darstellen sollte,kann aufgrund unserer erfahrungen dies nur eine verschlechterung der durchsetzbarkeit seiner rechte aus al,nh,sozialhilfebezuges bedeuten.
mal abgesehen davon,dass dadurch der nettobetrag der transferleistungen gesamtheitlich betrachtet im vergleich zum jetzigen sozialhilferichtsatz nach unten gesenkt wird.
und dies wird als bereicherung des sozialstaates verkauft.


zweitens wird einem,wenn man den begutachtungsentwurf zur änderung des §278 und die stellungnahmen dazu aufmerksam verfolgt klar,dass dies zu einer völligen zerschlagung aller ngo,vereine,initativen,bürgerbewegungen, schlichtweg aller nicht dem system gehorchender/dienender gruppierungen,geeignet ist.
nur nicht der terrorismusbekämpfung oder bekämpfung mafiöser strukturen.
wenn man bedenkt,dass die GESAMTE bundesregierung bereits alle 3 punkte des § 278 (Bildung einer kriminellen organisation) erfüllt,wird einem unumgänglich bewusst,dass die ausrichtung dieser rechtsverfolgung nicht auf deren bereiche zur anwendung kommen wird,sondern lediglich diejenigen treffen wird,die sich WIRKLICH FÜR die belange,rechte und interessen der bevölkerung einsetzen.
(siehe das vorgehen gegen tierschützer,denen man bis jetzt noch immer keine strafrechtlich oder gar nach §278 relevanten vergehen nachweisen konnte.und das nach 2 jähriger bespitzelungstätigkeit!!!!)
stattdessen wurde deren gesamte infrastruktur erheblich vernichtet, so dass deren bemühen auf jahre hinaus gehemmt sein wird.
dadurch wird natürlich auch die gesamte grundeinkommensbewegung kriminalisiert und in weiterer folge wahrscheinlich auch so behandelt.

ja selbst investigativer journalismus (der bei der gleichschaltung unserer medien in Ö ohnehin nicht existent ist) wird unter diesen straftatbestand in der zu beabsichtigenden änderung subsumiert.
damit transformiert man die zensur der medien auch noch in ein rechtliches kleid,um noch mehr repressalien/kontrolle ausüben zu können.

http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/ME/ME_00119/pmh.shtml

hier zeigt sich eindeutig,in verbindung mit der vorratsdatenspeicherung,die entwicklung zu einem totalitären,diktatorischen,repressiven,gewalttätigen und gefährlichen überwachungsstaat im orwellschem sinne.

WER FREIHEIT AUFGIBT,UM SICHERHEIT ZU GEWINNEN,WIRD AM ENDE BEIDES VERLIEREN!!! abraham lincoln


hier zeigt sich eindeutig die tendenz,wie man in zukunft mit "nicht dauerhaft ausbeutbaren" menschen umzugehen beabsichtigt.
zuerst entrechtet man die bevölkerung durch den staat (welches bereits vollzogen),und dann bereitet man sich auf die effektive bekämpfung von menschen vor, die sich diese willkür und repressionen nicht mehr gefallen lassen.

man will offensichtlich eine generation von geschöpfen heranzüchten,die man beliebig missbrauchen/ausbeuten kann, ohne sich gedanken über deren wünsche oder gefühle machen zu müssen,und die man nach gebrauch einfach "entsorgen" kann.

gratulation zur erfolgreichen wiedereinführung der sklaverei,diesmal IN europa und nicht etwa, wie früher, in kolonialgebieten.

liebe grüsse stephan

Anmerkung zu §278
Ist das AMS mit dem verantwortlichen Minister Bartenstein nach §278 eine kriminelle Vereinigung oder gar Organisation und er wie die MitarbeiterInnen des AMS /Zwangsmassnahmen/Deppenkursen mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei bzw. fünf Jahren zu bestrafen?

(Wurde an sämtliche Adressen - Politiker wie Medien - gesendet)



19.01.2010 um 13.50 Uhr - von Sandra M. - Mindestsicherung: Ich schäme mich für unsere Politiker...


Herr Moser!

Wären sie so nett, und veröffentlichen sie den Link - bmsk
es handelt sich um eine genau erklärung/beschreibung der mindestsicherung.

ich schäme mich für unsere politiker... glg

Anmerkung zur Mindestsicherung:
Die schon ausgemachte 14 malige Auszahlung wurde von Minister Hundstorfer (SPÖ? und ExÖGB-Chef?) auf 12 mal gekürzt!
OÖ-Wahlniederlage - Einer der ersten Schritte der SPÖ muss jetzt sein ........
(27.09.09)

Quizfrage: Warum werden wegen der Mindestsicherung Bevölkerungs-Gruppen (untere soziale Schichten) aufeinander gehetzt! (24.10.09)

20.01.2010 um 10.58 Uhr - von G. F. - Frage zur Mindestsicherung.
Hallo Christian, ich habe eine Frage zur Mindestsicherung. Ich beziehe derzeit 466,- Euro NH und erhalte als Richtsatzergänzung vom Sozialamt 154,- Euro, da meine Miete nur 124,- Euro beträgt. Werde ich nach Einführung der Mindestsicherung auch die rund 740,- Euro erhalten, oder durch meine günstige Miete auf meinem derzeitigen Bezug von rund 620.- Euro stehenbleiben. Danke für Deine Antwort. lg GF (19.01.10)

Antwort:
Tut mir leid, eine seriöse Aussage über die Mindestsicherung ist, bis zur tatsächlichen Einführung, nicht möglich!
Beim Besuch des Sozialminister-Vorgänger Buchinger in Braunau wurde die eigentlich schon beschlossene Mindestsicherung vorgestellt/debattiert!
14 malige Auszahlung ohne gänzlicher Sperre (wie im §10 AlVG) wurde "mir" zugesichert!
Wie sich herausstellt, kann in Ausnahmefällen - was immer das heissen mag, und vermutet werden kann, kennt man den menschenfeindlichen Umgang der Behörden mit den "entwerteten Betroffenen - doch gesperrt werden!

Und wie wir gesehen haben, hat der Nachfolger Minister Hundstorfer (SPÖ? und Ex-ÖGB-Chef?) die Reduzierung von 14 auf 12 malige Auszahlung noch "erkämpft"!

"Gehen sie trotzdem davon aus, dass sie an die ca. 730 Euro bekommen werden!" (ohne Gewähr)

20.01.2010 um 16.22 Uhr - von G. F. - Politiker besitzen nicht einmal den Mindeststandard an Anstand oder sozialer Kompetenz
Hallo Christian,
herzlichen Dank für Deine Antwort!
Dann bleibt mir ja zumindest die Hoffnung, obwohl beschlossen hin-oder-her,
noch haben wir die Mindestsicherung nicht!

@ Sandra

Du brauchst Dich nicht für unsere Politiker zu schämen! Sie sind es nicht wert! Sie besitzen nicht einmal den Mindeststandard an Anstand oder sozialer
Kompetenz, wie sich gezeigt hat vergessen selbst Alt-Gewerkschafter und
Genossen ihre Gesinnung und beweisen mit der Rückkürzung auf 12 malige
anstatt 14 malige Auszahlung, das sie sich nicht schämen, den Ärmsten der
Armen noch etwas wegzunehmen!

Doch sie sollten eines nicht vergessen, sowohl Politiker als auch
Arbeitssuchende leben von Steuergeldern, leider erfolgt die Aufteilung nach
einem falschen Schlüssel!
lg GF


19.01.2010 um 13.28 Uhr - von Wolf - Bemessung des Leistungsanspruchs?


hy tolles portal, desahlb hätt ich da x ne frage :
betreff : mitteilung über leistungsanspruch
im ams bescheid befindet sich ganz rechts aussen der titel \"bemesung\" ? was bedeutet dies , lässt sich hieraus auch die etwg pension errechnen ?
im voraus danke, mfg wolf (18.01.10)

Antwort:
Bemessung: Die Höhe ihres Leistungsanspruch ergibt sich aus einer Bemessungs-Grundlage! Sie sind auch über diese Höhe pensionsversichert! (ohne Gewähr) Stellen sie diese Frage auch ihrer BeraterIn!



19.01.2010 um 11.48 Uhr - von N. O. - AMS-Antwort: "außerdem sei das AMS nicht zuständig für Weiterbildungskurse"??


Sehr geehrte Damen und Herren,

Vorige Woche habe ich meine AMS-Beraterin Frau Z. (AMS- Wien) angerufen.

Da es aus verständlichen Gründen nicht möglich ist, sofort mit dem jeweiligen Berater zu telefonieren, hat Frau Z. zurückgerufen.

Ich habe Frau Z. erklärt, dass ich eine Anstellung als Trainerin bekommen könnte, wenn ich die dafür benötigte Ausbildung hätte. Da ich diesen Beruf sehr gerne ausüben möchte, habe ich die nötigen Schritte unternommen, und mich nach einem geeigneten Job und Kurs umgesehen.

Bei WIFI - Kursbeginn mit einem Infoabend am *.01.2010 und der reguläre Beginn des Kurses am *.01.2010. Ebenfalls habe ich mir bei folgenden Anbietern Kostenvoranschläge eingeholt ( BEST, BFI usw.) damit ich diese beim AMS vorlegen kann.

Aus diesem Grund habe ich Frau Z. gebeten, meinen eigentlichen Termin vom *.01.2010 vor zu verlegen.

Bereits am *.12.2009 hat Fr. M. von der Frauenberatungsstelle der Migranten (Die mich bei der Arbeitssuche unterstützt) ein Schreiben an das AMS Redergasse gemailt, das ich eine Ausbildung als Trainern bekommen sollte, da Frau M. die Meinung vertritt,dass ich für den Trainer Beruf geeignet bin.

Die Antwort von Fr. Z. war nicht nur unprofessionell, deplatziert und demotivierend:

„Ich habe 400 Klienten und kann Ihnen keinen früheren Termin geben, außerdem sei das AMS nicht zuständig für Weiterbildungskurse. Sie müssen warten.“.........

Abgesehen davon, dass ich für die Personalpolitik des AMS nicht zuständig bin, und dies mich in keinster Weise etwas angeht, war ich von meiner Beraterin schwer enttäuscht.

Wenn nicht das AMS zuständig ist, wer dann?

Ich beziehe Notstandshilfe und kann eine derartige Ausbildung nicht aus meiner eigenen Tasche finanzieren.

Ich wünsche niemand dass er seine Arbeit verliert, aber ich versuche mit allen Mitteln das ich dem „Staat nicht auf der Tasche“ liege und dies sollte unterstützt werden.

Ich bitte um Klärung des Sachverhaltes und erwarte mir Ihrerseits eine Stellungnahme.

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen N. O. (14.01.10)

Antwort:
Leider gibt es in Österreich keinen Rechtsanspruch auf Ausbildung, dennoch würde ich ihnen raten den Formalweg zu beschreiten und ein Begehren für Instanzenweg zu verlangen, auszufüllen und abzugeben!

Tipp: ( Formalweg )
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
(Unterstrichenes ist Link)

- zugleich dieses Schreiben an mich auch an die Vorgesetzten ihrer Beraterin wie an den AMS Ombudsmann senden!

Ombudsmann - Herrn Michael Fleischlig (87871/50515 E-Mail:
michael.fleischlig@ams.at wie an ams oesterreich und auch an 'ams.redergasse@ams.at'

(Alle Adressen in einem E-Mail angeben!)


Wenn ihnen ein Termin zur Vorsprache angeboten wird, so nehmen sie eine Begleitperson mit!

Anm.: "außerdem sei das AMS nicht zuständig für Weiterbildungskurse."
Die Aussagen der AMS-Leitung und der politischen Verantwortlichen, bez. Ausbildung und Qualifizierung sogar mit zusätzlichen Anreiz von mon. 100 bis 200 Euro für diejenigen die sich ausbilden lassen, sind bei den AMS-MitarbeiterInnen wohl noch nicht angekommen!
Oder handelt es sich "nur" um Dahergeplappertes als Alibi fürs "dumme" Fussvolk!

An die SPÖ wie österreichweit an ca. 122 Medien
"Pressekonferenz" von Faymann und Hundstorfer spiegelt unverfrorene Frechheit"

>>Die Ombudsfrau hat die Unterlagen, mit Zusage eines DV. sollte Frau N. den Kurs absolvieren an das AMS Redergasse gesendet! Die Entscheidung wird ev. in den nächsten ca. 14 Tagen gefällt!

>Wir haben uns erlaubt Ihre Anfrage direkt an die Geschäftsstelle Redergasse weiterzuleiten und nehmen an, dass in der nächsten Förderausschusssitzung (tagt 14tägig) diese zur Vorlage und Entscheidung kommen wird.<

Frau N. - Nach ihren Unterlagen beurteilt eignen sie sich hervorragend für diese Stelle!

"Auch wenn der politische Geist/Wille Kompetenz immer seltener zulässt, hoffe ich doch, dass einige AMS-MitarbeiterInnen die Courage besitzen, um Kompetenz wieder als Grundlage zur Entscheidungsfindung heran zu ziehen!"
Ich wünsche ihnen alles Gute und geben sie nicht auf!

19.01.2010 um 15.50 Uhr - von C. S.- wer ist für die Kursbetreuung bei ihrem Heimat-AMS zuständig
Finden sie heraus, wer für die Kursbetreuung bei ihrem Heimat-AMS zuständig ist, und sprechen sie mit ihm oder ihr. Das garantiert zwar auch nicht das sie den Kurs den sie wollen bekommen - da es ja bekanntlich keinen Rechtsanspruch darauf gibt - aber immerhin kommen sie so schneller zu einem Ergebnis.

Vllt. haben sie ja Glück, und der oder die Kursbetreuerin hilft ihnen weiter, einen Versuch ist es allemal Wert! Stecken sie bloß nicht zurück, denn, auch wenn das AMS augenscheinlich etwas gegen Eigeninitiative hat, sollte sie das nicht davon abhalten, es wenigstens zu versuchen.



18.01.2010 um 10.03 Uhr - von E*. - Den Kampf gegen die Unmenschlichkeit des AMS aufnehmen.


Hallo Christian!!
vorweg herzlichen dank für Dein Engagement im Kampf für mehr Gerechtigkeit gegenüber uns Arbeitslosen!
Mich bewegt und beschäftigt der gedanke wie ich diesen sinnlosen kursen in zukunft entkommen kann.Sehr interesant finde ich den Abschnitt:Nötigung und Amtsmissbrauch!!

Nun hätte ich eine Frage bezüglich eines Deppenkurses!Seit Jahren drückt mir das ams solche völlig sinnlosen und demotivierende Kurse auf.Ich möchte anmerken das ich nicht so ohne weiteres klein beigebe und jedesmal heftige diskussionen mit den ams Betreuern führe und mir auch gegenüber den kursleitern kein blatt vor den Mund nehme.Aber all das Motzen und Unzufreidenheit bekunden bringt nichts.

Am *.01.2010wurde mir wiedermal ein Kurs "verordnet" da ich jedoch gesundheitlich nicht mehr so ganz fit bin,begab ich mich in den Krankenstand!
Am *.01.2010 meldete ich mich orndnungsgemäss vom Krankenstand zurück und bekam prompt einen neuen Kurs aufgebrummt Beginn *.01.2010 mit dem Hinweis,
Kursbeginn ist zugleich Kontrolltermin!!!! Bei nicht erscheinen wird sofort der Bezug gesperrt,in meinem fall die Notstandshilfe in höhe von ca.570 €

Die Fahrt zum Kursort kostet mich mit dem Bus pro tag 6€ die ich von meinem spärlichen 570€ bevorschussen muß,macht bei 2mal pro woche kurs12€x6=72€
und vom Ams bekomme ich eine fahrtkostenpauschalle von ca.45€.
Ist für mich ein riesen Verlust da mir der Kurs ja nichts bringt.

Nun aber entgültig zu meiner Frage: Besteht die Möglichkeit den Restbetrag
über eine Klage einzufordern?? Wegen der androhung mir den Bezug zu sperren
ist da auch eine Klage möglich???
Den nächsten kurs werde ich auf alle fälle verweigern,habe ich beim Ams schon anklingen lassen!!

Über Antwort würde ich mich freuen und verbleibe mit freundlichen grüssen und den besten Wünschen herzlichst E.!

Anbei die letzten Unterlagen!!
(17.01.10)

Antwort:
die fahrtkosten richten sich nach öffentliche verkehrsmittel?- sammeln und geben sie die fahrtkosten der öffentlichen verkehrsmittel - macht es mehr aus - beim AMS ab und fordern sie die differenz ein!

Obwohl Kontrollmeldetermin §49 bei privaten Firmen rechtlich problematisch ist - bräuchte eine VwGH-Rechtsprechung - rate ich ihn wahrzunehmen. §49 Kontrolltermin

es wäre eine sperre wegen verweigerung zu berufen - die gute chancen auf
erfolg hat, wurden solche kurse schon mal besucht!

und dann (bei erfolg) wäre eine klage auf nötigung angebracht und erforderlich - die arbeitslosenszene bräuchte mal eine verurteilung!

wichtig - die ams-beraterin darauf hinzuweisen - dass es bei einer bezugssperrdrohung bei. kursvermittlung um nötigung handelt, werden VwGH-erkenntnisse oder freiwilligkeit missachtet! vor zeugen oder schriftlich - eingeschrieben!

Muster-Schreiben als Voraussetzung um die handelnden AMS-MitarbeiterInnen
wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch zu verklagen!

>kommt zwar im link vor, aber die kurse müssen fehlende kenntnisse/ fähigkeiten ausgleichen!
wenn sie schon einen kurs besucht haben - noch dazu erst vor kurzem so
wurden die defizite schon ausgeglichen!?

Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1
*Massnahme wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!

ams ist auch zur aufklärung verpflichtet wenn das nicht der fall war lautet die berufung u.a.
- Ich wurde über meine Defizite nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht
eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen! -
Auch muss das AMS den "Kunden" die Gelegenheit zur Stellungnahme geben!
(Parteienghör)
Weiterführende Links gut durchlesen!
Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse
(ohne gewähr)

18.01.2010 von Joe. - Eine etwas schräge Idee: Die rote Kopfbedeckung !


Hi Christian,

ich habe eine etwas schräge Idee: Die rote Kopfbedeckung !

Angeregt durch die enorme Signalwirkung, die eine rote Kopfbedeckung (z. B. Niki Lauda) hat, kam mir die Idee, wie sich Arbeitslose ohne großen Aufwand und nur durch Mundpropaganda solidarisieren können.
Gleichzeitig ist es nicht nur möglich ziemlich einfach eine Begleitperson für den nächsten AMS-Termin zu finden, sondern auch der Öffentlichkeit zu zeigen, wie viele Menschen tatsächlich arbeitslos sind, ohne auf eine gefälschte Statistik verweisen zu müssen, die ohnehin nur die Politiker und das AMS interessiert.

Jeden (!) Montag zu den üblichen Zeiten des Anfangs und des Endes eines Arbeitstages gehen Arbeitslose spazieren, oder drehen eine Runde mit den Öffis. Mit einer roten Kopfbedeckung. Man grüßt einander höflich, vielleicht auch mit der launischen Bemerkung: \"So ned !\".

Wenn ich mir vorstelle, daß jeden Montag ca. jede(r) Zehnte auf der Straße und in den Öffis mit einer roten Kopfbedeckung daherkommt, wird die Öffentlichkeit aufmerksam und die Politiker können sich ihre gefälschte Statistik sonstwohin schieben.

Da ich annehme, daß österreichweit Arbeitsloseniniativen Deine Website besuchen, möchte ich Dich bitten, diese schräge Idee zu veröffentlichen, um die Mundpropaganda zu starten. Vielleicht wird es ja ein Selbstläufer.

Liebe Grüße, ich lüpfe mein rotes Baseball-Kapperl,
Joe (17.01.10)

Antwort:
Idee an sich wäre nicht schlecht! Dagegen spricht, dass die Beschämung gut funktioniert und das Schamgefühl wegen Arbeitslosigkeit "noch" immer zu gross ist!



16.01.2010 um 11.05 Uhr - von H. B. - BBRZ "Gesund geht man hin und als kranker geht man aus dem Kurs raus"


Hallo Christian!

Mein Sohn (24) besucht gerade das BBRZ Wien 11; und er ist heute nach Hause gekommen und hat gemeint, er kann nicht mehr, er ist schon ganz fertig. Man sieht es auch, es gehen immer mehr Kursteilnehmer in den Krankenstand, "Gesund geht man hin und als kranker geht man aus dem Kurs raus" das waren seine Worte, er weigert sich weiters an 14 Praktikum-Tagen teilzunehmen, die er sich übrigens auch selber suchen muß.
Er meinte auch daß er einen Job brauche und keine Praktikum-Tage, wo er umsonst arbeitet und dies nur für das Arbeitslosengeld.

Aber nun zu einem noch viel größeren Problem. Wie er mir sagte, wurde zu Beginn dieses Kurses eine ärztliche Untersuchung durchgeführt, er sagte mir er hat diesen Befund gelesen und ihm verwundert es, daß er weder körperliche Arbeit, noch in Kälte und Nässe und keine Nachtarbeit verrichten darf. Weiters soll er farbenblind sein, was er verneinte. Nun, er hat in der Zwischenzeit bei einem Vorstellungsgespräch bei den Wr. Linien als U-Bahn Aufsicht, eine ärztliche Untersuchung gehabt, wo keine Einschränkungen bezüglich Arbeit festgestellt wurden, außer daß er am linken Auge eine etwas stärkere Sehschwäche hat, dies aber lt. Augenarzt mit Kontaktlinsen ausgleichbar wäre, und er sofort bei den Wr. Linien anfangen kann, wenn er diese Kontanktlinsen dann trägt. Also, wie kommt der Arzt/tin des BBRZ zu dem Entschluß, (Befund) diese Arbeitseinschränkungen zu diagnostizieren, daß hätte vorher der Arzt bei der Musterung gesehen und auch der Firmenarzt der Wr. Linien. Diese Untersuchun!
g bei den Wr. Linien fand im Dezember 2009 statt. Nun meine Frage, kann es sein daß hier absichtlich falsche Befunde gestellt werden, um z.Bsp. die Zukunft und den beruflichen Werdegang von jungen Leuten beeinflussen zu können?? Ich weiß, daß mein Sohn "pumperlgesund" " ist,also kann hier mit solcher Befundung irgendwas nicht stimmen.
Ich habe meinen Sohn gebeten, mir nächste Woche eine Kopie dieses Befundes zu bringen, um diesen dann von einem anderen Arzt prüfen zu lassen. Diese Methoden sind ja zum Kotzen. Irgendwie habe ich fast keine Lust mehr da weiter zuzusehen, wie Menschen psychisch fertiggemacht werden.
Ich hoffe, halt, daß der 2te Termin beim Augenarzt am 25.1. für meinen Sohn, endlich positiv verläuft und er sich die Kontaklinsen besorgen kann um den noch ausstehenden nochmaligen Untersuchungstermin bei den Wr. Linien machen zu können, um das Arbeitsverhältnis beginnen zu können.
Viele Grüsse aus Wien (15.01.09)

16.01.2010
um 10.44 Uhr - von H. B. - So viel nur zu Versprechungen, alles nur heiße Luft. Zum Kotzen das ganze
Hallo Christian
Nachträglich zu meinem gestrigen Artikel bezüglich BBRZ Kurs meines Sohnes und genauerem Überdenken dieser Angelegenheit möchte ich noch zusätzlich die Situation genauer erklären.
Während dieses Kurses, bekam Jürgen (mein Sohn) eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch bei den Wr. Linien als U-Bahn Aufsicht (nach einem Bewerbungsschreiben das nicht vom AMS oder dem BBRZ stammt, sondern als Eigenständiger Versuch meines Sohnes diesen Job zu bekommen.)
Nach einem Aufnahmetest der positiv verlief, kam die betriebliche Untersuchung die meiner Meinung auch sehr genau verlief und bis auf die schon im gestrigen Beitrag erwähnte Sehschwäche am linken Auge, wurde keine andere Beinträchtigung des allgemeinen Gesundheitszustandes von Jürgen erkannt. Er hätte sofort das Arbeitsverhältnis beginnen, können wenn diese Sehschwäche am linken Auge nicht wäre. Nun, er hatte am 12.Jänner den ersten Termin beim Augenarzt, der feststellte, daß dies nur mit Kontaktlinsen zu korrigieren wäre, Brille oder Operation würde nichts bringen. Ein zweiter Termin am 25. Jänner ist noch ausständig, wo er dann die Zuweisung zum Optiker und den Befund bekommt, dann muß er sich nocheinmal bei den Wr. Linien zu einer Nachuntersuchung melden.
Also frage ich mich allen Ernstes wie die Ärzte des BBRZ drauf kommen, daß er weder körperliche Arbeit noch in Nässe und Kälte bzw. Nachtarbeit verrichten darf. Irgendwelche gesundheitlichen Einschränkungen müssten dann doch dem untersuchenden Betriebsarzt der Wr. Linien aufgefallen sein, dies war aber nicht der Fall war, sonst wäre er überhaupt nicht aufgenommen worden, oder? Also kann doch irgendwas nicht stimmen an dem Befund des BBRZ, mit diesem Befund, der ja ans AMS gesendet wird, würde er nie einen Job bekommen, oder irre ich mich hier?
Hier ist doch was faul, ich lasse nicht zu, daß meinem Sohn die Zukunft verbaut wird. Noch etwas: Zu Beginn des Kurses wurde ihm eine Ausbildung nach seiner Wahl versprochen, doch nach 4 Monaten Kurs, ist keine Rede mehr davon. So viel nur zu Versprechungen, alles nur heiße Luft.
Zum Kotzen das ganze
lg aus Wien

Antwort: "Politik" gegen Menschen in Not!
Alles, ohne Rücksicht auf Betroffene, wird unternommen um die realistische Lage zu verfälschen und um die politische / wirtschaftliche Verantwortung an der Arbeitslosigkeit den an dieser Situation leidenden Menschen zuzuweisen!
Geht tatsächlich auch soweit die Arbeitslosen für krank zu erklären!

Der Gipfel - Die Arbeitslosen werden von den AMS-Ärzten oft als arbeitsunfähig erklärt - auf das ihnen , suchen sie um Früh-Pension an, kurz darauf von den Pensionsversicherungsärzten die Frühpension verwehrt wird, weil sie "gesund" und arbeitsfähig sind!??
Menschenverachtende Politik auf den Rücken der Betroffenen, die dann "nicht selten" zu psychischen Erkrankungen führt!

Den BBRZ "Ärzten" ist anscheinend der
zeitgemässe hippokratische Eid (Genfer Deklaration) nicht geläufig oder sie handeln bewusst zuwider!

Die Ergebnisse dieser "Ärzte" - stehen sie nicht im Einklang mit der Auffassung ihres Sohnes und ihnen - nicht ernst nehmen! Die haben sich, zu Handlanger dieser menschenfeindlichen verlogenen Arbeitsmarktpolitik, verkauft!
(
`?´BBRZ:)!(: = soviel wie Grusel*! )

BBRZ! Bei Zuweisung zur Untersuchung auf Arbeits(un)fähigkeit ins BBRZ ist Vorsicht geboten.

Nehmen sie den Kampf gegen diese Unseriösität auf und lassen sie Gutachten von selbstgewählten Fachärzten erstellen!

Praktikum (keine Gratisarbeit) Er soll den "Arbeitgeber" gleich darauf hinweisen, dass er den Kollektivlohn erwartet/verlangt und er diesen gegebenenfalls "gerichtlich" nachfordert!
Dazu
G. L. - Honorarnote für erbrachte Leistung

Ich finde es schön, dass sie ihren Sohn die Stange halten und unterstützen! Das brauchts!


Ich wünsche euch, dass ihr Sohn, die von ihm gewünschte Stelle bekommt! Alles Gute!

(ohne Gewähr)

16.01.2010 um 12.18 Uhr - von H. B. - ich hoffe daß in Zukunft von noch mehr Leuten gegen solche Ungerechtigkeiten etwas unternommen wird.
Hallo Christian
Ich danke für diese Antwort, und ich werde natürlich, der ganzen Sache im Namen meines Sohnes auf den Grund gehen und bei Beweis eines verfälschten ärztlichen Gutachtens des BBRZ, die nötigen Schritte unternehmen auch wenn es dabei ein wenig rauher zu gehen müsste, wenn es im guten nicht geht. Ich bin deswegen schon auf 180, da ich nicht mehr zusehen kann, wie J. sich immer mehr in sein Zimmer zurückzieht und den ganzen Tag PS spielt um sich abzulenken. Nein, Christian so nicht...und ich hoffe daß in Zukunft von noch mehr Leuten gegen solche Ungerechtigkeiten etwas unternommen wird.
Also vielen Dank für die guten Wünsche und lg aus Wien

Antwort:
Ev. besuchen sie mal AMSand!
Eine Initiative die Betroffenen beisteht!

AMSand - Beratung
Donnerstag von 18 bis 20 Uhr
AMERLINGHAUS
Stiftgasse 8
1070 Wien

18.01.2010 um 11.07 Uhr - von C. S. - Die Geschichte ergibt insofern einen Sinn
H. B. - BBRZ \"Gesund geht man hin und als kranker geht man aus dem Kurs raus\"

Die Geschichte ergibt insofern einen Sinn, als das BBRZ - Berufliches Bildungs und Rehabilitations Zentrum - als Einrichtung für Behinderte und Benachteiligte auf dem Arbeitsmarkt gedacht ist.

Es ist, im Fall ihres Sohnes, auch nicht das erstemal, dass gesunde dem BBRZ zugewiesen worden wären. Mir ist selbst ein Fall bekannt, der ähnlich gelagert war. Da wurde ein vollkommen gesunder junger Mann von etwa 23 Jahren dem BBRZ zugewiesen. Er habe auch keine Ahnung gehabt, warum man ihn dahin geschickt hat, kurz zuvor beendete er noch seine Lehre als Bäcker. Dann wurde er aber Arbeitslos, und landete, nach einigen Wochen, im BBRZ Reha.

Das bei ihrem Sohn gesundheitliche Probleme festgestellt wurden, obwohl er eigentlich garkeine körperlichen Probleme hat, macht Sinn. Denn das \"Angebot\" des BBRZ richtet sich, laut Homepage, nur an behinderte / begünstig behinderte Personen.

Ihr Sohn hätte also von Rechtswegen, wenn ihm im Vorfeld nie etwas gefehlt hat, und auch keine sonstigen Einschränkungen bekannt gewesen sind, dort garnicht teilnehmen müssen. (o.G.)

Wenns möglich ist, halten sie uns doch bitte auf dem laufenden, und gehen sie der Sache nach! Ich bin schon gespannt, wie sich das AMS / BBRZ da rauswinden wird.

mfG.
C.S. (17.01.10)

Anm.: Zuweisung zum medizin./psychologischen Dienst
Bei Zuweisung zum medizin./psychologischen Dienst des AMS: schriftl. Begründung und Bescheid verlangen. Generelles medizin. Screening ohne handfesten Grund, einfach weil man dem „Berater“ „komisch“ vorkommt, ist nicht möglich. Arbeitswilligkeit/“Unwilligkeit“ kann laut RA nicht psycholog. festgestellt werden. Datenschutz gilt in bestimmten medizin. Fällen nicht.

Die Anordnung einer medizinischen Untersuchung durch Bedienstete des AMS gegen den Willen der Partei ist daher nur insoweit rechtmäßig, als auf Grund von bestimmten Tatsachen der Verdacht besteht, dass Arbeitsfähigkeit nicht (mehr) vorliegt.

Berufsunfähigkeitprüfung! - arbeitsmedizinischen Dienst im BBRZ

18.01.2010 um 12.31 Uhr - von H. B. - Antwort bezüglich des Postings von C.S.
Vielen Dank an C.S. Ich danke vielmals für diese Information, irgendwie hab ich mir sowas ähnliches gedacht, daß hier was faul sein muß. Was mir auch zu Ohren gekommen ist, daß bei den derzeitigen Mit-Kursteilnehmer meines Sohnes eigentlich die meisten keine Behinderung haben, sondern ganz normale Personen sind. Na, ja ich würde gerne, wie Christian mir das vorgeschlagen hat, einen Rechtsanwalt in dieser Sache hinzuziehn, aber hier ist es wieder die finanzielle Seite, die ich mir mit meiner Pension nicht leisten könnte.
Ich werde mich bemühen selbst soviel wie möchlich in Erfahrung zu bringen, obwohl ich selbst nirgendst eine Auskunft über diese Angelegenheit bekommen werde. Natürlich halte ich Euch, Leute auf dem Laufenden.
lg aus Wien

16.01.2010 - von No*. - Partnerschaftsanrechnung: Chef von ihr jetzt schon motzt warum er das wegen mir jedes Monat ausfüllen muss


Guten Tag Herr Moser!

Ich habe ihre Seite gelesen und viel information dadurch erhalten, und habe nun auch eine Frage . Meine Frau arbeitet Teilzeit 25 Stunden die Woche und ich bin Arbeitslos und in Notstandshilfe und wir haben nun das Problem das meine Frau monatlich wegen der Partneranrechnung eine Lohnbestätigung anfordern muss wegen mir von ihrer Firma das ich das Geld vom AMS bekomme. Ich finde das Diskriminierung eines arbeitenden da der Chef von ihr jetzt schon motzt warum er das jedes Monat ausfüllen muss wegen mir . Meine Frage lautet warum muss ich dem AMS jeden Monat eine Lohnbestätigung von meiner Frau bringen ist das rechtens würde das nicht reichen alle paar Monate? Verstehe sie mich nicht falsch aber der Arbeitgeber meiner Frau hat keinen spaß damit das er jeden Monat für mich eine Lohnbestätigung wegen mir ausfüllen muss meine Frau läuft Gefahr das sie den Job verliert. Ich bitte sie um ein paar Zeilen diesbezüglich und danke ihnen für diese sehr informative Seite. Als nach trag!
möchte ich noch erwähnen ich bin Arbeitswillig und soweit das ich jeden Job annehmen möchte egal wie er entlohnt ist aber dennnoch bekomme ich keinen obwohl ich schon hunderte Bewerbungen geschrieben habe und nicht mal eine Rückmeldung bekomme ich von den Firmen. Also ich bin nicht Arbeitfaul sondern mir gibt niemand einen Job.
Gruß No. (15.01.10)

Antwort: Feststellungsbescheid
Verlangen sie einen Feststellungsbescheid
Muster
Frau/Herr Mona Muster

Straße / Ort

An das Arbeitsmarktservice

Straße / Ort


Datum

Betreff: Antrag auf Feststellungsbescheid

Sozialversicherungsnummer 0000 tt mm jj

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut Ihrer Mitteilung über den Leistungsanspruch vom …(Datum) habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld/Notstandshilfe in Höhe von €…täglich, voraussichtlich bis zum …(Datum).

Ich beantrage einen Feststellungsbescheid über Dauer und Höhe meines/meiner Arbeitslosengeldes/Notstandshilfe.

Mit freundlichen Grüßen

AMSand Muster

"Stellt sich heraus, dass mit der mon. Lohnbestätigungs-Forderung für die PAR. wie beim "Selbständigen-Nachweis" auch die Einstellung der Versicherung betroffen ist, legen sie Einspruch ein!"
Dazu RA. Dr. Pochieser!
Jeden Monat erst nachträglich versichert. Muster-Brief für Einspruch!
(Beschwerde-Text anstatt Selbständigkeit-, auf Partnerschaftseinkommensnachweis ändern!
Geben sie in der Beschwerde auch an, dass sollte sich das Einkommen ihrer Partnerin ändern, sie das sofort bekannt geben werden!)
(ohne Gewähr)

18.01.2010 um 9.48 Uhr - von I**. - "Es reicht , wenn 1x pro Jahr maximal 3 Lohnbestätigungen vorgelegt werden."
Wenn der Partner ein monatlich gleich bleibendes Einkommen hat, reicht es, wenn 1x pro Jahr eine Lohnbestätigung erbracht wird.
Bei nicht gleich bleibenden Einkommen wird der Durchschnitt der letzten 3 Monate für die nächsten 12 Monate herangezogen. Es würde also genügen, wenn maximal 3 Lohnbestätigungen vorgelegt werden.

Anmerkung:
Kommen sie mit ihrer BeraterIn nicht weiter, gehen sie - wenn möglich mit Begleitperson - zum Vorgesetzten!

16.01.2010 - von Mir*. - Job Suche Intensiv ?


Hallo,
Ich habe heute ein Brief von AMS bekommen das ich zu den Kurs "JSI Job Suche Intensiv mit EDV für 96" beim bfi gehen muss. Gibts da mehr Informationen dazu,muss man sich da viel bewerben usw?? ist es auch ein MUSS da hinzugehen es steht auch das man dan sein Arbeitslosengeld verlieren kann aber ich bewerbe mich lieber selber.. liebe grüße (15.01.10)

Antwort:
Sollte es sich um eine aufsuchende Vermittlung handeln, wäre die Teilnahme freiwillig! Ansonsten nur zu beeinspruchen, wenn sie schon Deppenkurse besucht haben!
Weiterführende Links gut durchlesen!
Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse (ohne Gewähr)

18.01.2010 um 11.10 Uhr - von H. Sch*. - betrifft: Mir*. Job Suche Intensiv ?
Hallo ! Ich habe JSI im Winter 07 / 08 bei Ö*, in Nachbarschaft zu Itworks gemacht. Es ist ein total öder Kurs. Er gliedert sich in 3 Teile: Gruppencoaching (Morgenrunde \"Wie gehts uns heute ? Ich habe einen Schnupfen - oje ...\") Einzelcoaching und EDV-Schulung. Beim Gruppencoaching könnte man nur ständig mit dem Kopf am Tisch aufschlagen, so öde, fad und vertrottelt ist das.
Das Einzelcoaching findet bei einem Möchtegernpsychologen statt. In wirklichkeit sind das alles arb eitslose Coaches, die im freien Wettbewerb nicht bestehen können und unter dem Mantel von Ö*. arbeiten. Es wird hier im wesentlichen der Lebenslauf neu gefasst, d.h. alle Punkte durch Beistriche ersetzt, der Schrifttypus wird verändert.
Beim EDV-Training wird erklärt, wie man den Computer aus- und einschaltet oder das Internet aufmacht.
Alles in allem ein völlig sinnloser Kurs, leider mit Anwesenheitspflicht, aber sonst harmlos, d.h. die \"Trainer\" sind nett und es wird nichts verlangt, außer vielleicht ein paar Bewerbungen im Einzelcoaching. Es wird letztlich ein positiver Standardbericht an das AMS geschickt.



15.01.2010 um 11.13 Uhr - von J. D*. - Damit sich die präpotenten Behörden ein wenig einkriegen.


Immer wieder lese ich über Beschwerden über die Sozialbehörden . AMS,Bundessozialamt,Landessozialämter.Die Frau Stöckl sollte doch im Falle des behinderten Kleinkindes aus Graz den Herrn Voves anspornen, der Farce ein Ende zu setzen. Die AUVA ist eine miese Einrichtung. Streng und hart gegen die Malocher. Ein Arbeitskollege von mir kann ein Lied davon singen. Bei der Schickeria, ich denke da nur an die T.jobberin. Wer das ist weiß die Frau Stöckl schon. Da war sofort alles palette. Auch das Geschreib über die Einbrüche bei Promis ist ja bezeichnend. Und der Hubschraubereinsatz wegen des S-barden ist mir auch noch in Erinnerung. Ein wenig mehr Biß Frau Stöckl , nicht weinerliches Gegreine, wäre nur zum Vorteil der Betroffenen. Der \"kleinen\" Leute. Tacheles reden hilft. Wie ich auch aus eigener Erfahrung mit dem Vorgänger Zilk erfahren habe. Sonst ist die Einrichtung schon ok. Wie auch der Bürgeranwalt unabdingbar geworden ist. Damit sich d!
ie präpotenten Behörden ein wenig einkriegen. (13.01.10)

Rückfrage per E-Mail - Aufforderung an Fr. Stöckl Druck zu machen!
ich verstehe den eintrag als aufforderung an fr. stöckl sich kein blatt
vor dem mund zu nehmen und druck zu machen!
ihre fälle zbsp, kleinkind - um was geht es da - haben sie ev. einen link
oder können sie den fall beschreiben? danke

13.01.2010 um 14.43 Uhr - von J. D*. - "Kranke Zweijährige muß bei Gericht um Pflegegeld streiten"
Sehr geehrter Herr Moser.
In der Kronenzeitung im Beitrag auf den Seiten der Ombudsfrau ist der Fall
eingehend unter "Kranke Zweijährige muß bei Gericht um Pflegegeld streiten"
beschrieben. Die anderen Behauptungen sind von mir nicht aus der Luft
gegriffen. Es betrifft ein nach langem Streit abgeschlossenes Verfahren und
ein noch unerledigtes, das mit fadenscheinigen Vorwand abgewiesen wird. Aber
gegenwärtig nicht aktuell. Über das Bundessozialamt und die "Herzlichkeit"
der dort beschäftigten Weißkittel wäre ja auch noch einiges zu berichten.
Und die Kompetenz der an Formalismen gebundenen Gutachter.
Hoffentlich genügt mein Hinweis. Offenbar dürfte der Grazer Fall nicht der
einzige sein, der an sie herangetragen wird. Manchmal denke ich, daß die
Österreicher zusehends immer schlechtere "Karten" haben. Ein Zuzügler müßte
man sein. MfG.J.D.

Antwort: Bitte, nicht mal im Ansatz auf suggerierte Feindbilder eingehen! Danke!
"Ein Zuzügler müßte man sein."

Dazu meine Antwort an M.F. vom 3.12.09
"Schön langsam frage ich mich ob es nicht besser wäre ein Zuwanderer zu sein ............"

Ich bitte sie nicht mal im Ansatz auf suggerierte Feindbilder einzugehen! Dies ist Methode von politischen Kräften, um gesellschaftliche/untere soziale Schichten aufeinander zu hetzen und so von der asozialen gesellschaftsschädigenden Politik der eigenen Interessen abzulenken!
Dieses Feindbild und Neidmotiv ist verantwortlich dafür, dass auch Arbeitslosen wie AusländerInnen (Minderheiten) keine Wertschätzung entgegen gebracht wird und "Legitimation" warum Behörden Personen aus unteren sozialen Schicht(en) entwerten und derart widerlich behandeln können/"dürfen"!

 
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