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24.01.2010 um 12.07 Uhr - von Joe - Selbst der "gefälschten" Statistik nochmal locker 100 000 Arbeitslose unterschlagen ! |
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Hi Christian,
schau Dir mal diese Schweinerei an: In einer "Qualitätszeitung" werden in der Statistik mal locker 100 000 Arbeitslose unterschlagen !
In der Graphik wird das Jahr 2009 mit 350 000 Arbeitlosen nicht erwähnt (Letztstand 2008 nach gefäschter Statistik 260 000 Arbeitslose) und für 2010 wird eine "Prognose von 280 000 Arbeitslosen (steigend)" angegeben. Da fehlen in realiter, trotz gefälschter Statistik 100 000 Arbeitslose !!!
"Das Geschäft mit der Arbeitslosigkeit": (Die Presse)
Es ist zum Kotzen ! Joe (23.01.10)
Anmerkung: Arbeitslosenstatistikfälschung ist Menschenzerstörung!
27.01.2010 um 12.07 Uhr - von H. Sc. - Arbeitslosenhzahlen Ich habe einige Arbeitslosenhzahlen aufgeschrieben. Kann jemand diese Zahlen ergänzen/bestätigen/berichtigen?
320 000 Arbeitslose 70 000 Kursteilnehmer 20 000 Krankenstand 10 000 gesperrt von irgendwelcher Zuwendung 20 000 Antragssteller auf Frühpension (Pensionsvorschussbezieher)
Dazu kommen Menschen, die in eine Lebensgemeinschaft im selben Haushalt eingegangen sind und deren Partner mehr als 1150 Euro netto verdient.Diese bekommen keinerlei Zahlungen und werden nicht in der Statistik erfasst.
Sämtliche Schulabgänger, die noch keinen Anspruch haben werden in der Statistik auch nicht erfasst. Und viele, die gar nicht Anspruch auf Arbeitslosengeld erheben. Also rund 500 000 Menschen in Österreich.
Also sind das ca. von 3.2 Millionen Beschäftigte rund 16 %. Demgegenüber stehen ca. 25 000 offene Stellen.
Danke für jede Stellungnahme H. Sc. (26.01.10)
Antwort: Eine genaue Zahl der Arbeitslosen zu eruieren ist ein schwieriges Unterfangen! Sie haben auch insofern Recht, als das man zu der gefälschten Statistik noch hunderttausende dazurechnen darf. Siehe Arbeitslosenzahlen (ohne Gewähr) |
23.01.2010 um 12.57 Uhr - von K. B. - Erfolgreiches Urteil! (VwGH) "BBRZ - Das Recht die Zustimmung zur Datenübertragung ans AMS zu verweigern!" "Anderen Mut machen, nicht aufzugeben und sich nicht alles gefallen zu lassen." |
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Lieber Christian!
Anbei übersende ich dir die freudige Botschaft über meinen Einspruch bei Gericht. Zur Erinnerung: lt. öfterem Krankenstand hatte man mir im Jahre 2007 die Notstandshilfe rechtswidrig für 4 Wochen gesperrt, da ich am BBRZ die Unterschrift zur Weitergabe meiner Krankengeschichte an meine AMS Beraterin verweigerte. Nun endlich hatte ich bzw. meine Anwältin (Verfahrenshilfe) vollen Erfolg. So kann ich dazu beitragen anderen Mut zu machen, nicht aufzugeben und sich nicht alles gefallen zu lassen. Es ist mir bewußt das es für manche unmöglich ist, da man ja auf das Geld angewiesen ist, aber mit Unterstützung von freunden oder verwandten geht es vielleicht doch. Bitte lasst euch nicht unterkriegen. Auf in den Kampf - wehrt Euch!
liebe grüße und weiterhin viel Erfolg
K. B. Veröffentlichung erwünscht!
11.05.2007 von Ka.B. - berufliches Diagnose Zentrum / Datenschutz!
15.05.2007 von Ka. B. - Meine Schikaniererei am AMS hört nicht auf!! - Arbeitssuchenden Menschen sollen sich UNBEDINGT wehren!
22.05.2007 von K. B. - Ärztliche Untersuchung - Datenschutz?!
Anmerkung: Der Arbeitslose hat das Recht die Zustimmung zur Datenübertragung an das AMS zu verweigern! (VwGH) Bsp. Dem, BBRZ Untersuchungsergebnis ans AMS zu übermitteln, braucht nicht zugestimmt werden!!
VwGH >Eine Zustimmung des Arbeitslosen zur Übertragung von Daten ist im AlVG nicht vorgesehen. Es besteht daher keine Rechtsgrundlage dafür, dem Arbeitslosen, ohne ihn zu untersuchen, das Arbeitslosengeld nach § 8 AlVG deshalb zu entziehen, weil er vor der Untersuchung keine Zustimmung zu einer Datenübertragung gegeben hat. Vielmehr hat das AMS sicherzustellen, dass es auch ohne eine solche Zustimmung zu den entsprechenden Daten über das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung gelangt. Dabei hat das AMS nach Massgabe des AVG medizinische Sachverständige heranzuziehen, die als amtliche oder nichtamtliche Sachverständige Hilfsorgane der Behörde sind (vgl. die bei Hauer/Leikauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens, 6 Auflage, S 575 unter E 2a und 2B wiedergegebene hg. Rechtssprechung), sodass ihre Gutachten der Behörde selbst ohne weiteres zur Verfügung stehen, ohne datenschutzrechtliche Fragen entstehen können.<
Nötigung: Werden Arbeitslose über Bezugssperrdrohung zur Unterschrift, bez. Datenübermittlung ans AMS, gedrängt/"gezwungen"! So handelt es sich um Nötigung!
>Diese Forderung bei Bezugssperre schriftlich (mit Unterschrift) geben lassen oder/und vor Zeugen aufklären/anweisen lassen! Dann ist es möglich, Anzeige wegen "schwerer" Nötigung - "gleich" bei der Staatsanwaltschaft - zu erstatten!
Tätigt die Drohung eine AMS-MitarbeiterIn so kommt noch Amtsmissbrauch hinzu!
(Zur VwGH-Erkenntnis)
Antwort: Es macht Sinn sich zu wehren! Freut mich das ihr Einsatz belohnt wurde! Danke für die Rückmeldung! Gratuliere! Baut auf! Die ist wichtig, zeigt sie uns ihren erfolgreichen Kampf - der durch die Links/früheren Einträge erst im vollen Ausmass sichtbar wird - und das es Sinn macht sich zu wehren! |
23.01.2010 um 10.53 Uhr - von E. H*. - Zwangs-SÖB? |
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Hallo, habe jetzt mal genug gelesen und möchte auch mal etwas für mich abklären. bin seit februar 2006 arbeitslos, war dazwischen 3 monate im krankenstand und hatte 2 kurze jobs zwischendurch, d.h. bin mittlerweile natürlich in notstandshilfe. bin jahrgang 64, d.h. mittlerweile über 45 jahre alt. von seiten des ams steht mir jetzt eine beschäftigung bei der startbahn b.v. ins haus mit einer entlohnung von ca. 1.130,-- euro brutto. wenn ich dieses \"angebot\" annehme und dieses jahr durchhalte und ich dann aber noch immer keinen richtigen job habe, welche bemessungsgrundlage gilt dann für mich? kommt hier die geschützte bemessungsgrundlag zum tragen? und ist es auch zumutbar, um 6 uhr zu arbeiten zu beginnen, d.h. für mich, da ich auch einen hund habe (wird wahrscheinlich am ams eh niemanden interessieren), um vier uhr, also mitten in der nacht, aufzustehen. ausserdem habe ich noch einen sohn, der ist zwar schon 15 jahre alt, aber er fährt mit dem zug in die schule und da kein bus f! ährt, müsste er jeden tag, bei jedem wind und wetter, mind. eine halbe stunde zu fuß gehen. das möchte ich ihm natürlich nicht zumuten. und da ich ein angsthase bin fährt er auch nicht rad und moped schon gar nicht. viele fragen, ich weiß, aber ich habe gesehen, bei euch gibt es auch viele antworten. vielen dank und hoffentlich bis bald
Antwort: bei ihnen kommt die geschützte Bemessungsgrundlage zum tragen - notstand kann nicht mehr weniger werden nur mehr! die fahrtzeit hin und zurück darf ca. 2 stunden betragen!
Wenn ein eigener Pkw erforderlich ist und der Arbeitslose über einen solchen Pkw nicht verfügt, dann ist ihm die jeweilige Beschäftigung nicht zumutbar (VwGH) auf den hund wird keine rücksicht genommen!
auf das kind schon - müssen die gesetzlichen betrueungsverpflichtungen(jugendschutz) ihres bundeslandes abgeklärt werden - aber da er schon 15 jahre alt ist kann man ihn "wahrscheinlich" in der früh schon alleine lassen! mit kind 20 stunden zur verfügung stehen!
das er nicht mit rad fahren mag, wäre für das AMS keine entschuldigung (ohne gewähr)
Weiterführende Links gut durchlesen! Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse alles gute
23.01.2010 um 10.55 Uhr - von E. H*. - Toll dass es dich und deine Seite gibt! hallo christian,
vielen herzlichen dank für die rasche antwort. natürlich kann ich mein kind mit 15 alleine lassen, aber ich möchte ihm einfach keinen halbstündigen fußmarsch in der früh, bei jedem wind und wetter, zumuten. ich werde den termin am 27. auf jeden fall wahrnehmen, werde mich noch einmal nach den genauen arbeitszeiten erkundigen. nottfalls muss ich eine sperre in kauf nehmen. ich sehe auch nicht ein, dass ich um vier, oder ohne hund, auch um halb fünf aufstehen soll. das ist einfach mitten in der nacht. das ist keine normale zeit. wie wenn man nicht auch um 8 bügeln oder putzen könnte. aber egal.
habe noch eine letzte frage: kann ich nach der sperre wieder dorthin geschickt werden? im prinzip immer und immer wieder?
vielen herzlichen dank nochmal und toll dass es dich und deine seite gibt.
liebe grüßen dich (22.01.10)
Antwort: ja - dorthin können sie immer wieder geschickt werden!
machen sie sich die arbeits-zeit, (ev. 20 std.) die sie zur verfügung stehen müssen, so aus dass sie in der früh für ihren sohn da sein können!
wenn das der grund zur sperre wird, dann berufung einlegen - AMS haltet sich nicht immer an gesetzte! (ohne gewähr)
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23.01.2010 um 10.52 Uhr - von H*. S. - Bemessungs-Höhe? |
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Liebes SoNed-Team! Bekam heute meinen Notstandshilfe-Bescheid in der Höhe von lächerlichen ? 1,53 täglich bei einer Bemessungsgrundlage von ? 2.311,--!!!! Obwohl ich bereits 61 bin wurde nur der "normale" Ehepartner-Freibetrag von ? 495,-- berücksichtigt. Normalerweise gilt ab 55jährige der erhöhte Freibetrag für Ehepartner in der Höhe von ? 1.485,--. Mein Freu bekommt eine Pesnin von knap ? 1.300,-- netto! War schon mal 2007 im Notstand und da bekam ich ? 26,20 pro Tag bei gleicher Bemessungsgrundlage! Nach der letzten Pensionserhöhung 2010 bekomme ich zukünftig gemäß diesem Bescheid gar nichts mehr an Notstandshilfe! Kann man diese Frechheit anfechten? (22.01.10)
Antwort: Stellen sie einen Antrag auf Bemessungsbescheid! Durch diesen wurden schon Fehler aufgedeckt die korregiert werden mussten! |
23.01.2010 um 10.51 Uhr - von K. A*. - Amtsärztin? |
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Habe um I-Pension angesucht (auf Anraten von meinem Arzt wg.meiner gesundheitlichen Probleme). Wurde abgelehnt da mir ca.10 Beitragsmonate fehlen(nächstes Ansuchen im Nov.10 möglich).Jetzt schickt mich AMS zur Amtsärztin-die mich sicher auch für arbeitsunfähig einschätzen wird. Falls das der Fall wäre würde ich vom AMS keine Leistungen mehr erhalten (derzeit NH). Bin dann nicht mehr versichert und ebenso hänge ich finanziell in der Luft. Was kann man in so einem Fall tun? (22.01.10)
Antwort: Wie fühlen sie sich selbst? Es ist von Vorteil, wenn man vom Amtsarzt für vermindert Leistungsfähig geschrieben wird! (Sollte dies der Fall sein! Dies schützt dann vor bestimmten DV.) Nicht gänzlich arbeitsunfähig schreiben lassen - "Sonnst werden sie vom AMS ausgesteuert!" In solchen Fall stellen sie einen Antrag auf Sozialhilfe! Dann sind sie auch versichert!
Fachärztliche Untersuchung Arbeitsloser Medizinische Untersuchungen greifen in das Grundrecht auf Privatleben nach Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention ein und daher dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach Art. 8 Abs. 2 EMRK entsprechen muss.
Die Anordnung einer medizinischen Untersuchung durch Bedienstete des AMS gegen den Willen der Partei ist daher nur insoweit rechtmäßig, als auf Grund von bestimmten Tatsachen der Verdacht besteht, dass Arbeitsfähigkeit nicht (mehr) vorliegt.
(Berufsunfähigkeitprüfung! - arbeitsmedizinischen Dienst im BBRZ)
23.01.2010 um 11.35 Uhr - von K. A*. - hast mir sehr geholfen Danke Christian für die rasche Antwort, hast mir sehr geholfen. Schön das es Menschen wie dich gibt.
Alles Liebe K. |
21.01.2010 um 13.43 Uhr - von An*. - Deppenkurse? |
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Sg. Hr. Moser ! Gratualtion an diese informative Seite ! Ich hätte eine Frage zu einem Kurs: bin seit Juni 2009 arbeitslos und soll am 15. Feb. 10 in einem Kurs namens QC3 Clearing zugewiesen werden. Dieser Termin gilt auch gleichzeitig als Kontrollmeldung im Sinne der Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetz(§49). Da ich solche Kurse schon kenne (6 Mon. Phönix),weil ich vor ein paar Jahren auch arbeitslos war,sehe ich keinen Sinn,einen solchen zu machen.Keine Lust, ganzen Tag Lebensläufe zu schreiben. Daher hab ich die Unterschrift verweigert,daß ich diesen Kurs besuchen werde. Nun sagte mir die Betreuerin,daß ich mit einer Sperre rechnen muss (§10). Muss ich den Kurs machen um einer Sperre zu entgehen oder gibts rechtliche Möglichkeiten ,um diesen nicht machen zu müssen?
Antwort: Obwohl Kontrollmeldetermin §49 bei privaten Firmen rechtlich problematisch ist - es bräuchte ev. eine VwGH-Rechtsprechung - Bis dahin rate ich ihn wahrzunehmen. §49 Kontrolltermin - Ausser es findet sich wer, der bereit ist den Rechtsweg bis zum VwGH (Berufung / Beschwerde) zu beschreiten um einen Präzidentsfall zu schaffen!
Bezugsperre wegen KursVerweigerung muss über Berufung bekämpft werden! Wurden Kurse "ähnlichen Inhalts" schon besucht sind grosse Chancen auf BerufungsErfolg gegeben! Siehe unten! (ohne Gewähr) |
21.01.2010 um 11.06 Uhr - von S. V. - Weiterer Deppenkurs? |
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Liebes SoNed-Team! Beziehe Notstandshilfe 1,20 pro Tag, trotz vieler Bewerbungen habe ich - aufgrund von Alter und Überqualifikation - noch keinen Job. Erst seit 1 Woche habe ich eine Jobcoaching-Maßnahme (Individualberatung 50 St.) beendet. Bei einer weiteren, gehe ich 1-2x monatlich auch hin. Nun soll ich auch noch zur Gesellschaft für Aus- und Weiterbildung, \"Jobfinding\" nennt sich das. Bin ich dazu verpflichtet? Danke! (20.01.10)
Antwort: warum so wenig notstand? Partnerschaftsanrechnung? da sie solche kurse schon besucht haben wäre eine berufung ev. erfolgreich!
kurse müssen defizite ausgleichen - wurden bei ihnen ja dann schon! Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1 *Massnahme wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind! *Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen! *Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!
falls Aufsuchende Vermittlung (2009) ist diese freiwillig!
Weiterführende Links gut durchlesen! Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse (ohne gewähr) |
20.01.2010 um 18.39 Uhr - von K. H.- Sperre und Demoralisierung |
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Lieber Christian !
Am 5.10.2009 musste ich einen Kurs von ppc-training antreten, der sich als Deppenkurs rausstellte. Im Oktober war ich dann so fünf mal zeitweise an diesem Kurs anwesend. Vom AMS war nicht zu vernehmen, dass dieser Kurs vier Monate dauern soll, und ganztägig ist, auch keine Verpflichtung war zu erkennen. Natürlich bekam ich einige Leistungsansprüche vom AMS zugestellt, immer wieder anders, und Kurs-Fehltage sollte ich nicht bezahlt bekommen. Nach einigen Unternehmungen und Schreiben, DANK SONED - DANK DEINER HILFE, erhielt ich doch für Oktober 2009 den kompletten Notstand.
Zur Info: ich erhalte € 10,02 täglich Notstandshilfe, eine Bahnfahrt zum Kurs kostet € 10,80, einen Fahrkostenzuschuß in der Höhe von € 2,66 erhalte ich für die Tage, die ich den Kurs besuche. Dazu noch € 3,95 Deckung des Lebensunterhaltes, auch nur wenn ich den Kurs besuche. Gut, zusammen 16,63, minus Bahn 10,80, bleiben € 5,83 für einen ganztägigen Kurs, wo ich mir noch etwas zum Essen und Trinken kaufen muß. Abgesehen davon, soll man ja vielleicht noch Miete, Strom, Heizung usw. bezahlen. Und das Beste: die vom AMS interessiert das NICHT. Du musst einfach in diesen Kurs gehen (Deppenkurs) weil dies es wollen, weil die es sagen.
Wie es im Winter so ist, wird man auch mal krank. Meine Krankmeldung erreichte das AMS am 29.10.2009, somit ist ab 01.11.2009 die GKK zuständig. Durch einer Fehler bei der GKK musste ich leider bis 21.12.2009 im Krankenstand bleiben, denn: ich war bei der GKK nicht krank gemeldet, aber ich hatte die Krankmeldung von meinem Arzt, Fehler GKK. Bis ich dann registriert wurde, eine Vorladung beim Amtsarzt erhielt, und ich abgemeldet wurde, war dann auch schon der 22.12.2009 da, wo ich wieder als arbeitsfähig bezeichnet wurde. Durch die Umstände bei der GKK, meiner nicht Krankmeldung, erhielt ich erst am 28.12.2009 Geld von der GKK, somit fast zwei Monate ohne Geld.
Nun, laut AMS hätte ich mich am 22.12.2009 beim Kurs zurückmelden müssen, und diesen besuchen. Da ich aber erst mit 29.12.2009 Geld von der GKK zur Verfügung hatte (Kontoauszug), war es mir nicht möglich ein Bahnkarte in der der Höhe von € 10,40 zu lösen, mein Konto war ja auf NULL. Somit erhielt ich sofort eine 6-wöchige Sperre. Dies wiederum bemerkte ich erst, als ich im Jänner 2010 keine Zahlung vom AMS erhielt.
19.01.2010 Termin mit meinem Berater und dem Abteilungsleiter (Termin konnte ich nur mit einem Leihwagen wahrnehmen, den ich von einer Bekannten erhielt). Da kommen Aussagen wie: Das AMS ist nicht verpflichtet zu schauen, wie kommen die Leute zum AMS kommen, sie müssen kommen. Dann wieder, ich habe ja für den Kurs Fahrtkostenzuschuß bekommen (habe ich nicht, da ich krank war und sowieso nur für die Tage erhalte, wo ich am Kurs war) und: Ich hätte um Zuschuß anfragen können, damit ich zum Kursort komme. Tja, dann hört man das ist Gesetz, und das ist Gesetz, aber es wird einem nichts vorgelegt, nichts gezeigt, nur immer wieder was ein Arbeitsloser zu tun hat, und für Pflichten hat. Da ich dem AMS in einem Mail, falls sie mir die Zahlung verweigern, mit Rechtsfolgen drohte, ich auf möglichen Amtsmissbrauch hinwies, erhielt ich als Dank die Möglichkeit einen Arbeitsplatz zuerhalten wo ich eine Unterkunft habe, als Lagerarbeiter, oder Hilfsarbeiter, da ich gelernter Bürokaufmann bin, es aber keinen Job in diesem Bereich gibt, so hat das AMS das Recht mich anderwertig zu vermitteln, eben als Hilfarbeiter, so die Aussage vom Abteilungsleiter. Natürlich hat den Herrn Abteilungsleiter, der Chef Stellvertreter, nicht gefallen, dass ich Judikate ( DANK SONED) zitierte, und um umgehande Zahlung bat. Er meinte auch, alles was ich in der Zeitung, oder sonst wo lese, soll ich nicht glauben, den er ist seit Jahren beim AMS und kennt die Gesetze genau. Also nimmt der Herr Abteilungsleiter die Urteile des Verwaltungsgerichtshofes nicht ernst, und macht sich lustig über so Seiten wie SONED, unglaublich arrogant, oder so sicher weil den Leuten vom AMS nicht passieren kann, sie nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie Fehlentscheidungen treffen.
Des weiteren versuchte mich der Abteilungsleiter zu demoralisieren, indem er meine Bemühungen mich selbstständig zu machen (Arbeitsplätze wachsen ja nicht auf den Bäumen, und sind Mangelware, besonders für die über 40) schlecht machte, ja sogar sinnlos und aussichtslos darstellte. Dieser Mann kennt sich vielleicht in der Theorie etwas aus, doch von der Praxis versteht er nichts, da er noch nie selbständig war, ich jedoch schon. Er meinte auch de zitiert, ich werde es nie schaffen mich selbständig zu machen, und werde für meine Vorhaben, was auch immer, nie eine Finanzierung bekommen, da ich keine Eigenmittel habe, und man braucht ja für alles 30% Eigenmittel, so der Abteilungsleiter. Hm, dies sagt mir, er kennt sicht nicht aus, nur Theorie, aber er versucht mich zu demoralisieren.
Bzgl. meiner Sperre, musste ich mit meinem Berater eine Niederschrift machen, Begründung: sonst kann die Angelegenheit nicht bearbeitet werden, und ich erhalte kein Geld, oder keinen Bescheid. Das Ganze wird vom Regionalbeirat geprüft, sollte das AMS recht haben, so ist die Sperre gültig, sollte ich recht haben, so bekomme ich die Notstandshilfe nachbezahlt. In der Niederschrift, die sehr einseitig formuliert ist (natürlich für das AMS), habe ich die Begriffe Vereitelung, und vorzeitige Beendigung des Kurses gestrichen, und handschriftlich hinzugefügt: der Kurs wurde von mir nicht vereitelt, nicht abgebrochen, ich wollte in weiter besuchen, aber durch nicht erhalten der Notstandshilfe ich auch keine finanziellen Mittel zu Verfügung hatte, den Kurs zu besuchen. Sprich: die nehmen dir das Geld, und bestrafen dich dann auch noch dafür.
Weitere Aussagen meiner Seite, wie z. B. der Hinweis auf Urteile vom Verwaltungsgerichtshof usw. interessierten den Abteilungsleiter nicht, er sprach lediglich immer wieder davon, dass die Angelegenheit von der Rechtsabteilung geprüft wird, und ggf. gegen mich Anklage erhoben wird.
Was noch auffallend ist, im Oktober hat das AMS in der gleichen Angelgenheit nachgegeben, und sofort ausbezahlt, für Dezember verhängen sie eine Sperre, einmal so, einmal so, und es liegt doch in der Willkür des AMS und seines Gefolges.
Die Marienthal-Studie aus 1933 (wird auch heute noch an der UNI, verwendet und gelehrt) zeigt, durch hohe Arbeitslosigkeit und die Behandlung durch den Staat entsteht bei den Menschen eine passive Resignation. Die dürfte zum Großteil heute auch noch zutreffen, und was aus dieser Situation damals passiert ist, wollen wir hier jetzt gar nicht diskutieren, damals wurden die Menschen zur Zwangsarbeit rekrudiert, wollte man nicht wurden die Menschen sogar erschossen. So Zeiten wünschen wir uns nicht mehr, vielmehr brauchen die Menschen eine Unterstützung, Menschen zur Revolte zu bewegen (im positiven Sinn). Wir dürften allerdings heute nicht weit von 1933 entfernt sein.
Lieber Christian, ich hab Dir bereits in dieser Angelegenheit mitgeteilt, das Nachgeben seitens des AMS und der Krankstand ließen nun zwei Monate vergehen, und jetzt geht es wieder los. Irgendwo habe ich mal was gelesen, es müsste mal direkt ein Angestellter des AMS verklagt werden, um ein Zeichen zu setzen, nun ja, versuchen kann man dies, wie soll ich vorgehen? Die unterschreiben ja nichts, damit hat man auch nichts in der Hand. Sicher wäre ein Judikat ideal, um die Betreuer vom AMS zu belehren, Amtsmissbrauch und Nötigung ist kein Kavaliersdelikt. Sind diverse Judikate bzgl. Sperre, Deppenkurs usw. nach der AlVG Novelle noch alle gültig? Gerne würde ich auch aussagekräftige Mails an div. Stellen verteilen.
Bitte um Rat, DANKE.
Liebe Grüße H.
Antwort: Muster-Schreiben als Voraussetzung um die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch zu verklagen! (Anmerkung unterm Muster-Schreiben oder/und Information an Betroffene! lesen)
(kommt der bescheid wegen sperre so schreiben sie mir und teilen sie mir den inhalt mit, um berufung einzulegen!)
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20.01.2010 um 11.45 Uhr - von H. Wi - Seit *.10.09 wegen AMS verursachter Depression im Krankenstand! / Meine Berufung war erfolgreich! An Betroffene: Mut zum Widerstand gegen die AMS Ungerechtigkeiten! |
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Hallo Christian!
Wolllte Dich wiedereinmal über die neuesten Entwicklungen meines \"Falles\" informieren. Ich bin jetzt seit *.10.09 im Krankenstand wegen Depressionen durch die \"Beratung\" des AMS. Meine Berufung im Falle der Geldsperre wegen Weigerung des Deppenkursbesuches ist durchgegangen (Ende Dez.2009). Hat lange gedauert und mir alle Nerven gekostet. Darum möchte ich allen Betroffenen Mut zusprechen den Kampf gegen Ungerechtigkeiten des AMS zu widerstehn. Da meine Berufung durchgegangen ist, kannst du sie wenn du willst (ohne meiner persönlichen Daten) als Muster auch veröffentlichen! Mit etwas mehr Mut, aber immer noch gesundheitlichen Problemen - verursacht durch das AMS - schicke ich dir liebe Grüsse aus Linz und danke Dir für die bisherige Unterstützung.
MfG H.
Chronolgie einer AMS-Vernichtungskampagne (21.10.2009)
Es geht, wenn man sich wehrt! (25.08.2009) / (Leider zu früh gefreut! 27.08.2009)
Ich habe heute noch einen erhöhten Blutdruck bei den Gedanken über die gestrigen Vorfälle bei meiner AMS-Aussprache wegen meines Beschwerdemails. 8.05.09
Anm.: Berufungsgrund war "fehlende Belehrung ", „Sofortzuweisung“ / (Nicht von einer MInute auf die andere) und keine Defizite, die der Kurs hätte ausgleichen können
Antwort: Danke für die Rückmeldung! Die baut uns auch auf! Gratuliere zur erfolgreichen Berufung und dir (gesundheitlich) alles Gute! |
20.01.2010 um 0.44 Uhr - von J. G*. - Meine Frau ist schon so nervös und sie hat vor jedem AMS Kontrolltermin Angst und weint oft! |
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Guten Abend Herr Moser, Ich habe auf Internetseite Ihre e-Mail Adresse gefunden und ich hoffe bin ich da richtig bei Ihnen. In erste Worte möchte ich entschuldigen für mein Deutsch. Ich komme aus Polen und lebe erst seit paar Jähre in Österreich. Ich möchte Ihnen paar Fragen Stellen wegen AMS. Vielleich können Sie mir helfen oder zeigen wo bekomme ich Hilfe. Und zwar geht's um meine Gattin. Sie ist jetzt beim AMS gemeldet. Sie hat polnische Matura und eine Mittlere Schule(Technik Diplom) in Polen besucht und auch positiv abgeschlossen. In Polen hat Sie in Büro als Referentin gearbeitet. In Österreich war sie Teilhaberin einen Restaurant( Ex Mann von meiner Frau war Besitzer und meine Frau war dort als Mitarbeiter angestellt). Meine Frau hat keine Erfahrung in Gastgewerbe(Sie war dort nur angemeldet, aber nie gearbeitet). Sie hat keinen Anspruch auf Arbeitslosgeld oder Notstandhilfe. Sie bekommt ständig von Ihre AMS Beraterin Jobangebote als Kellnerin, Serviererin usw. Obwohl meine Frau will nicht in diesen Bereich arbeitet. Sie hat auch keine Ausbildung in dieser Richtung. Oft sind die Jobangebote außer Wien( Arbeitszeit ab 5:30 in die Früh) was auf organisatorischen Gründen nicht machbar ist( erste Busfahrt um 5:45). Die Beraterin sagt immer, dass meine Frau muss alles nehmen was die Beraterin Sie gibst, wenn nicht dann Sie darf nicht in AMS gemeldet sein. Sie Beraterin ist sehr unfreundlich. Sie schreit. Meine frau ist Krank( zu hoch Zucker und Blutdrück-Arzt Bestätigung ist jederzeit möglich) Meine frau ist schon so nervös dass hat Sie von jede AMS Kontrolltermin Angst und Sie weinen oft Ich möchte fragen, ob Sie wirklich muss immer die Jobsangebote nehmen und darf Sie nicht sofort beim Beraterin absagen? Sie Ist angemeldet in AMS nur weil sie Arbeit finden will, aber Arbeit welche für Sie passt. Nicht egal welche. Wie kann meine Frau die Beraterin wechseln? Gibt solche Möglichkeit? Wo kann ich Beschwerde machen und ob sind die oben gegebene Gründe genug für Beschwerde? Bitte um eine rasche Antwort, weil die nächste Kontrolltermin kommt. Mit freundlichen Grüßen J. G.
Antwort: Eine Arbeit darf ihre Frau auf keinen Fall bei ihrer BeraterIn ablehnen! Der Weg zur Arbeit darf zwei Stunden nicht überschreiten (hin und zurück)!
Wenn ein eigener Pkw erforderlich ist und der Arbeitslose über einen solchen Pkw nicht verfügt, dann ist ihm die jeweilige Beschäftigung nicht zumutbar (VwGH)
BeraterIn-wechsel ist ("fast") nicht möglich, da das AMS den "politischen" Auftrag hat die Betroffenen herablassend zu behandeln und persönlich zu entwerten! Als Anreiz gibt es eine Prämie! Weswegen viele AMS-MitarbeiterInnen dem Auftrag besonders eifrig nachkommen und soviele Personen wie möglich aus dem Bezug, oder wie bei ihrer Frau aus der Anmeldung ekeln! Dient eben dem, mit Prämien verbundenen, Erreichen der arbeitsmarktpolitischen Ziele!
Wirken sie beruhigend auf ihre Frau ein. Sie soll sich wenn es sich um eine "zumutbare" Beschäftigung handelt auch vorstellen gehen - möchte sie weiter beim menschenverachtenden AMS gemeldet bleiben!
In ihrem angegeben Beispiel käme ihre Frau jedesmal um einige Zeit (Fahrtweg + 15 Minuten) zu spät, weswegen dann eine andere MitarbeiterIn eingestellt werden würde!
Ja setzen sie eine Beschwerde auf und senden sie diese mind. an den wiener Ombudsmann michael.fleischlig@ams.at und AMS Österreich ams.oesterreich@ams.at wie an die AMS-Geschäftsstelle ihrer Frau! Verlangen sie trotzdem einen Beraterwechsel! (Alle Adressen in einem E-Mail angeben! Dann wirds schwieriger die Beschwerde im Mülleimer verschwinden zu lassen!)
Von Vorteil wäre eine Beschwerden an mehreren Stellen, ev mit Aufklärung der Medien - ist bei dem menschenfeindlichen auch vernichtenden Umgang den das AMS an den Tag legt notwendig!
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20.01.2010 um 0.09 Uhr - von Stephan - ich möchte hier zwei stellungnahmen formulieren die bei genauerer betrachtungsweise jedoch unwiderruflich miteinander verbunden sind. (Mindestsicherung / §278) |
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hallo liebe mitstreiter.
ich möchte hier zwei stellungnahmen formulieren die bei genauerer betrachtungsweise jedoch unwiderruflich miteinander verbunden sind.
mit 1.september soll also die mindestsicherung in kraft treten.
jene regelung die den bisherigen RECHTSANSPRUCH auf leistungen aus der arbeitslosenversicherung (prämienzahlungen, daher anspruch auf leistung im versicherungsfall = versicherungsprinzip) auf das almosenprinzip "sozialhilfe OHNE rechtsanspruch" degradiert. obwohl im verfahren Gaygusuz gegen Österreich: der EGMR sprach aus, dass auch Sozialleistungen, deren Erbringung nicht von Beitragszahlungen (wie beispielsweise in der Notstandhilfe) abhängig sind, von dem nach Art. 1 1.ZPEMRK geschützten Recht auf Eigentum umfasst sind,festgestellt wurde,dass man auch sozialhilfe unter den anwendungsbereich des "recht auf eigentum" subsumieren MUSS und innerstaatliches recht darstellen sollte,kann aufgrund unserer erfahrungen dies nur eine verschlechterung der durchsetzbarkeit seiner rechte aus al,nh,sozialhilfebezuges bedeuten. mal abgesehen davon,dass dadurch der nettobetrag der transferleistungen gesamtheitlich betrachtet im vergleich zum jetzigen sozialhilferichtsatz nach unten gesenkt wird. und dies wird als bereicherung des sozialstaates verkauft.
zweitens wird einem,wenn man den begutachtungsentwurf zur änderung des §278 und die stellungnahmen dazu aufmerksam verfolgt klar,dass dies zu einer völligen zerschlagung aller ngo,vereine,initativen,bürgerbewegungen, schlichtweg aller nicht dem system gehorchender/dienender gruppierungen,geeignet ist. nur nicht der terrorismusbekämpfung oder bekämpfung mafiöser strukturen. wenn man bedenkt,dass die GESAMTE bundesregierung bereits alle 3 punkte des § 278 (Bildung einer kriminellen organisation) erfüllt,wird einem unumgänglich bewusst,dass die ausrichtung dieser rechtsverfolgung nicht auf deren bereiche zur anwendung kommen wird,sondern lediglich diejenigen treffen wird,die sich WIRKLICH FÜR die belange,rechte und interessen der bevölkerung einsetzen. (siehe das vorgehen gegen tierschützer,denen man bis jetzt noch immer keine strafrechtlich oder gar nach §278 relevanten vergehen nachweisen konnte.und das nach 2 jähriger bespitzelungstätigkeit!!!!) stattdessen wurde deren gesamte infrastruktur erheblich vernichtet, so dass deren bemühen auf jahre hinaus gehemmt sein wird. dadurch wird natürlich auch die gesamte grundeinkommensbewegung kriminalisiert und in weiterer folge wahrscheinlich auch so behandelt.
ja selbst investigativer journalismus (der bei der gleichschaltung unserer medien in Ö ohnehin nicht existent ist) wird unter diesen straftatbestand in der zu beabsichtigenden änderung subsumiert. damit transformiert man die zensur der medien auch noch in ein rechtliches kleid,um noch mehr repressalien/kontrolle ausüben zu können.
http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/ME/ME_00119/pmh.shtml
hier zeigt sich eindeutig,in verbindung mit der vorratsdatenspeicherung,die entwicklung zu einem totalitären,diktatorischen,repressiven,gewalttätigen und gefährlichen überwachungsstaat im orwellschem sinne.
WER FREIHEIT AUFGIBT,UM SICHERHEIT ZU GEWINNEN,WIRD AM ENDE BEIDES VERLIEREN!!! abraham lincoln
hier zeigt sich eindeutig die tendenz,wie man in zukunft mit "nicht dauerhaft ausbeutbaren" menschen umzugehen beabsichtigt. zuerst entrechtet man die bevölkerung durch den staat (welches bereits vollzogen),und dann bereitet man sich auf die effektive bekämpfung von menschen vor, die sich diese willkür und repressionen nicht mehr gefallen lassen.
man will offensichtlich eine generation von geschöpfen heranzüchten,die man beliebig missbrauchen/ausbeuten kann, ohne sich gedanken über deren wünsche oder gefühle machen zu müssen,und die man nach gebrauch einfach "entsorgen" kann.
gratulation zur erfolgreichen wiedereinführung der sklaverei,diesmal IN europa und nicht etwa, wie früher, in kolonialgebieten.
liebe grüsse stephan
Anmerkung zu §278
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