Gesellschaft für aus und Weiterbildung
Sehr geehrter Herr Moser
Ich wurde vergangene Woche per Rsb Brief von meinem zuständigen ams Berater zur Teilnahme an einem "Informationsgespräch" bez. Projekt "Outsourcing 2010" aufgefordert. Ich wollte mich im Vorfeld im i-net über das Projekt erkundigen, fand jedoch keine Informationen darüber. Erst bei dem Informationsgespräch erfuhr ich, das es sich um die "Gesellschaft für aus und Weiterbildung" handelt, die dieses Projekt durchführt, ich für die nächsten 18 Monate unter deren Betreuung stehen würde. Es wurde auch gleich ein Folgetermin für ein Einzelgespräch vereinbart, wo dann sämtliche Details betreffend meiner Person, wie Ausbildung, Kurse, Berufserfahrung, Bewerbungsunterlagen, Krankheiten, Schulden, Suchtprobleme etc. besprochen werden. Unterschrieben habe ich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr als die Anwesenheitsliste.
Auf Ihrer sehr informativen Homepage ist zu dem Namen "Gesellschaft für Aus und Weiterbildung" (früher Phönix??) einiges an Information zu entnehmen, und sehr viele Fallbeispiele beschrieben, anscheinend agiert diese Truppe tatsächlich auf einem rechtlich sehr dünnem Eis.
Habe meine Arbeitsstellen leider immer durch Konkurs, oder Schließung des Betriebes verloren. Ich bin weder faul, noch arbeitsscheu, noch genieße ich mein Verweilen in der sozialen Hängematte.
Nun zu meinen Problemen bzw. Fragen.
Ich habe nicht vor, der Dame von der Gesellschaft für Aus und Weiterbildung persönliche Informationen über mich wie Schulden, Suchtproblemen etc. zu geben. Bin ich dazu verpflichtet?
Ich werde die Betreuungsvereinbarung, die mir die Gesellschaft vorlegt, in dem ich einem begleitenden und moderierten Vorstellungsprinzip zustimme, nicht unterschreiben. Weder möchte ich das mich jemand von den Herrschaften abholt, mich besucht, zu Hause kontrolliert oder sonstiges. Weiters bin ich nicht damit einverstanden meine Bewebungsgespräche im Beisen einer Person der Ges.f.A.u.W. zu führen.
Die Unterschrift einfach mit den Worten : "das unterschreibe ich nicht" zu verweigern, scheint mir wenig überlegt, daher meine 2. Frage, wie soll ich die Verweigerung am besten (schriftlich) auf der Vereinbarung begründen (Formulierung)?
Darf die o.a. Gesellschaft Daten die ich ihnen bekannt gebe, bzw. die sie ermitteln, dem ams ohne meine Zustimmung übergeben, bzw. kann so ein Datenaustausch zu einer Leistungssperre führen?
Auf der ams Homepage wird dieses Projekt so beschrieben:
Für Langzeitbeschäftigungslose (LZBL)-Personen mit multiplen Problemlagen und Motivationsproblemen.
Beides trifft bei mir nicht zu. Kann ich von meinen ams Berater eine schriftliche Stellungnahme mit der Begründung für die Zuteilung zu dieser Maßnahme fordern?
Danke für Ihre Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
R.
Antwort: Aufsuchende Vermittlung freiwillig!
Geben sie sensible Daten nicht Personen denen sie nicht trauen!
Argumentieren sie mit Datenschutz!
Datenschutz ist Menschenrecht!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.