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16.03.2010 um 17.57 Uhr - von Dr. Pochieser - Rechtsinformation AlVG: Getrenntleben unter einem Dach - keine Anrechnung von Partnereinkommen


Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,

Die Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandhilfe führt immer wieder zu dramatischen Situationen in Ansehung beträchtliche Rückforderungsansprüche.

Obwohl sich die Ehegatten oder Lebensgefährten oft Jahre oder Jahrzehnte lang aus einander gelebt haben und ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ansonsten getrennt haben, können sie es sich oft aufgrund der wirtschaftlichen Not, in die sich gerade mit der Notstandhilfe geraten, nicht leisten, an getrennten Wohnsitzen zu leben. Nicht nur ausnahmsweise ist es so, daß die vormaligen Partner dann in einer Wohnung oder in einem Haus (dies war in der vorliegenden Entscheidung so) bleiben, wo sie allerdings ihre Wohnbereiche für sich abgrenzen (eigenes Zimmer oder eine eigene Wohnung in einem Haus, wie im vorliegenden Fall).

Das Arbeitsmarktservice schließt von einem Meldezettel unter einer Adresse auf einen gemeinsamen Haushalt im Sinne des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, womit dann eine Anrechnung des Partnereinkommens stattfindet. Dies ist auch grundsätzlich möglich und zulässig, es sei denn es wird im Verwaltungsverfahren vorgebracht und bewiesen, dass trotz einer Indizwirkung des gemeinsamen Wohnsitzes kein gemeinsamer Haushalt besteht und an Hand von Fakten genau untermauert wird.

Die beiliegende Entscheidung des VwGH gibt richtungsweisende Kriterien für die Führung eines Verwaltungsverfahrens. Weil in der vorliegenden Angelegenheit das Arbeitsmarktservice noch genauere Abklärungen vornehmen hätte müssen, wurde der Bescheid wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Die Entscheidung zeigt auch auf, was ausnahmsweise noch im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof als zulässige Neuerungen geltend gemacht werden kann.

Allerdings muss ich davor warnen, eine Auffassung zu vertreten, die da lautet: "Der Anwalt wird es - in der Verwaltungsgerichtshofsbeschwerde - schon richten." , sondern muss dringend empfehlen, all das, wie es aus dem im VwGH-Erkenntnis wiedergegebenen Vorbringen meines Mandanten hervorgeht, schon im Verwaltungsverfahren auszuführen. Ich gebe zu, dass ich große Sorge hatte, dass wir "das Ding derheben“, das heißt die Beschwerde durchbringen. Der Rückforderungsanspruch, der meinem Mandanten aufgrund der vorgenommenen Anrechnung des Partnereinkommens drohte (und noch nicht endgültig vom Tisch ist) beträgt immerhin Euro 34.124,00, womit auch nach Eintritt der Pensionierung der Betroffene wirtschaftlich ruiniert gewesen wäre.

Ich darf bei dieser Gelegenheit in Erinnerung rufen, dass von mir gerade auch für NGOs, die in der Anti-Armutsarbeit tätig sind, Seminare für die Führung von Verwaltungsverfahren speziell auch in diesem Bereich vor dem Arbeitsmarktservice gegeben werden, womit solche Situationen vermieden werden können.

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen

Rechtsanwalt Dr. Pochieser

Botschafter für das Europäische Jahr
gegen Armut und soziale Ausgrenzung
Näheres: http://www.2010gegenarmut.at/

Getrenntleben unter einem Dach - keine Anrechnung von Partnereinkommen
Ehegatten_getrennt_vwerk_1_.pdf (VwGH) (14.03.10)


16.03.2010 um 13.00 Uhr - von H. - Projekte / Deckmantel


Hallo Christian

Was ich nicht verstehe diese Projekte laufen unter dem Deckmantel, Wiedereinstieg ins Berufsleben und verbesserte Chancen auf Vermittlung, heisst das ich darf in Zukunft nur mehr als Putzfrau arbeiten, sollen das meine Chancen sein, als Dankeschön dass ich Jahrzehnte fest eingezahlt habe, 6 Jahre meinen eigenen Arbeitsplatz geschaffen habe, viel Steuer und Sozialabgaben getätigt habe????? Und das Beste die blockieren mich 1 Jahr, was soll ich tun, ausserdem
bekomme ich weniger Lohn als Bezug vom AMS?
Ausserdem steht unter diesen Projekten unter anderem:

Förderbar sind Langzeitarbeitslose, Leute mit keinen Kenntnissen, etc und
auch nur dann wenn:
1) Verlust der sozialen Kompetenz
2) Verlust der Produktivität
3) Haft
4) Drogen
5) Schulden
6) unterstandslos

Heisst dass dass ich ein entweder drogensüchtig, dämlich oder sozial nicht
tragbar bin? Wer unterstellt mir das??

Glaubst du macht es Sinn sich an die AK zu wenden?
Danke und liebe Grüße (14.03.10)

Antwort:
die AK beteiligt sich über ihr "kind" dem BFI an dem lohndumpingwahnsinn der
deppenkurse
trotzdem versuche es
und zwar auch aus dem grund, dass die die beschwerden mitbekommen!
die argumentieren nämlich - "da es keine/wenig beschwerden gibt ist alles in ordnung"!
und ""wer weiss ev. kann ja mit einem telefonat was geregelt werden""

Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse (ohne gewähr)

Hilft die AK Arbeitslose?

Anmerkung: "Soziale Kompetenz"
"Wenn der Umgang des AMS mit Mitmenschen als "sozial" interpretiert wird, dann darf die AMS-Feststellung " Verlust der sozialen Kompetenz" als Kompliment aufgefasst werden!"

16.03.2010 um 14.06 Uhr - von H. - Werde Einspruch erheben
Hallo Christian,

danke für deine Unterstützung, ich warte jetzt auf den Bescheid und werde
dann Einspruch erheben, werde mir alles was wichtig ist zusammen stellen und
dann an die Landesstelle senden.

Ich informiere dich was passiert
Liebe Grüße


16.03.2010 um 12.58 Uhr - von W*. - AMS Schulungen = Deppenkurs


Hallo,

ich hätte eine Frage zu AMS Schulungen.

Ich bin seit 1 Februar zum ersten Mal arbeitslos und 27 Jahre jung :)
Ich bin Studentin und habe 5 Jahre Berufserfahrung im Personalbereich.

Das AMS hat mir gestern einen Brief zugeschickt, dass ich mit 29.3. eine 6 wöchige Schulung zum Thema \"Richtig Bewerben, EDV gestützte Jobsuche\" (die genaue Bezeichnung weiß ich leider nicht) besuchen muss. Diese Schulung dauert 6 Wochen von Montag bis Freitag.
Da ich, wie gesagt in dem Bereich arbeite, weiß ich genau wie man sich bewirbt und die Online Job Portale kenne ich auch.

Außerdem kann ich es mir von der Uni aus nicht leisten 6 Wochen lang an einer Schulung teilzunehmen und von meinen Vorlesungen und Prüfungen fern zu bleiben.

Gibt es eine Möglichkeit mit denen zu reden, oder MUSS ich da hin?

Was außerdem noch dazukommt- ohje ich weiß mein Fall ist kompliziert- Ich habe vor einem halben Jahr einen 2wöchigen Urlaub gebucht, der auch noch in diese Zeitspanne reinfällt.

Ich bin grad ziemlich hilflos!

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Antwort:
Urlaub ist über Meldung nur im Inland möglich, ansonsten müssen sie sich für diese Zeit vom AMS abmelden! Über eine Schutzfrist bleiben sie die 2 Wochen versichert!
Vorsicht! Melden sie sich nicht ab steigt die Versicherung aus - müssen sie diese im Ausland in Anspruch nehmen!
("Arbeitslose sind Täter und müssen bestraft werden")

Hochschulstudium auch für arbeitslose Personen / siehe unter Bildung


Zum Deppenkurs siehe unten (ohne Gewähr)



16.03.2010 um 12.58 Uhr - von M*. - Deppenkurs?


Hallo,Hr.Moser!
Finde es toll das es diese Plattform gibt,hätte auch einen Tipp "Ihreseits"notwendig.
Ich bin seit ca.15Jahren Krankheitshalber Langzeitarbeitslos bzw.in Pensionsvorschuß da ich so ca. nach 1.Jahr AMS wieder um I.P. bei Gericht ansuche und ständig mit wiederkehrenden Fließbandgutachten div.Sachverständigen abgelehnt werde-dies nur zur vorinfo.
Mein Problem ist : das ich durch eine neue AMS Beraterin jetzt in einen von mir nicht gewollten Kurs:QC3 Clearing u.Persönlichkeitstraining gesteckt werde,habe nichts Unterschrieben oder eine Belehrung erhalten und auf meine Frage ob der Kurs freiwillig sei und ich den ablehnen könnte habe ich noch keine Antwort erhalten weder von d. Beraterin noch von der Kursleitung.
Daher meine Frage/Bitte an Sie,wie kann ich dem Zwangskurs od.der Beraterin entgegenwirken.
besten Dank i. Vorraus

Antwort:
es kommt darauf an um welchen kurs es ich handelt und ob sie solche schon besucht haben!

Aufsuchende Vermittlung

bzw. ihnen dort fehlende kenntnisse nicht vermittelt werden können, weil sie ev. beruflich damit zu tun hatten!

Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1
*Massnahme wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!

Sie müssen vom AMS auch aufgeklärt werden, ansonsten ist Berufung erfolgreich!
"Fragen an die Verantwortlichen des AMS / Deppenkurs unter Zeugen stellen
Die sind unseriös und streiten sonst alles im nachhinein ab! bzw. muss geantwortet werden. Ansonsten haben sie bei einer ev. Untersuchung (behördlich-gerichtlich) Erklärungsbedarf"!

Weiterführende Links gut durchlesen!
Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse / Zum Thema

Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Rechtswidrige Bezugssperre muss mit Berufung bekämpft werden! (ohne Gewähr)



14.03.2010 um 10.44 Uhr - von M. D*. - Kostet Geduld und nun auch Nerven


Sehr geehrter Herr Moser,

wir ein kleiner Kreis von arbeitssuchenden haben ein kleines Problem welches uns viel Geduld und nun auch Nerven kostet.

Wir wollten alle Kurse besuchen die uns beruflich weiterbringen würden, dank AMS durften wir uns (teilweise mussten wir ) 3-4 verschiedene Kostenvoranschläge div. Schulungsfirmen einholen. Nicht nur das es mühsam ist diese zu erlangen , da die meisten nicht die gewünschten Möglichkeiten anbieten , schickte man einige von uns sogar zu div. Pflichtschulungen . Die die das Glück hatten den entsprechende Kostenvoranschlag zu ergattern freuten sich über diese, nur leider ist die Freude nun zu Ende.

Ich war heute bei meinem Berater am AMS wie von dort geordert und legte meine mühsam zusammen getragenen Kostenvoranschläge vor ( wobei ich da wirklich bei zwei Centern das Gefühl habe, mit der Ausbildung wieder Fuß fassen zu können) sagt mir der Berater das dies hinfällig sei, es werden keine Weiterbildungen vom AMS gefördert weil die Regierung das nicht will.Ich könne mir die Ausbildung ja selbst bezahlen oder falls eine Firma an mir Interesse hat könne diese die Ausbildung bezahlen. Als langjähriger Büroangestellter wäre es gut auf dem laufenden zu sein nur ein ECDL für Office 2007 kostet leider über 1000 Euro . Wie soll ich mir das Leisten können bzw. wieso sollte sich das eine Firma für mich leisten wenn die nicht mal wissen ob ich ins Team passe.

Haben sie eine Idee was ich/ wir weils ja einige meiner Bekannten betrifft machen können.

Der Berater vom AMS meinte nur schnippisch beschweren sie sich bei der Regierung !!

Vielen Dank M. D. (11.03.10)

Antwort: Qualifikation und Ausbildung - Lug und Trug!
Folgen sie ja nicht der verantwortungslosen Anweisung ihres Beraters!
Besuchen Arbeitslose selbstgesuchte / selbstbezahlte Kurse, so verlieren sie den Bezug, weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen!

Qualifikation und Ausbildung-Äusserungen von Politikern und AMS sind Lug und Trug!
Antwort zum Thema - bestreiten des Formalwegs siehe unten!

Und sendet unbedingt eine Beschwerde an mehreren Adressen - von euch allen unterzeichnet an:

17.03.2010 um 11.15 Uhr - von M. D*. - "Gesundheit vor Kurs "
Hallo,Hr.Moser!
Danke für die rasche und hilfreiche Antwort.
Der Vollständigkeithalber hatte ich im Vorbrief 2.wesentliche Punkte vergessen zu erwähnen,die da wären:Bin zu 50% als Behindert eingestuft(Behindertenpass)und noch keinen Kurs besucht aber meiner Beraterin ein Schreiben meines Gesetzlichen Vertreters bei Gericht vorgelegt das ich aufgrund meiner medizinischen Einschränkungen nicht mehr Kursfähig sei und dies bei der weiteren Betreuung zu berücksichtigen.Anwort meiner Beraterin:solange ich noch leichte Arbeiten machen kann bin ich auch Kursfähig,werde mir desshalb jetzt von meinem Facharzt diesbezüglich holen und meiner Beraterin vorlegen denn soviel ich weiß geht "Gesundheit vor Kurs "oder was meinen Sie??. L.G von M.D*---- (16.03.10)

Antwort:
Tun sie das und ihr Facharzt soll dezitiert vom Kursbesuch befreien!



14.03.2010 um 10.32 Uhr - von M. H*. - Schmarotzer-Zwangs-SÖB?


Sehr geehrte Damen und Herren, ich wurde vom AMS Baden zu einem Massenvorstellungsgespräch mit dem Verein Startbahn in Baden eingeladen, man hat mich vorher nicht über §10 informiert, man hat uns Damen Arbeit als Wäscherinne und Putzfrauen angeboten, mit einer geringeren Bezahlung als mein AMS Notstandsbezug, ich habe gesagt dass ich das eigentlich nicht will, bin 40 Jahre alt, habe eine gute Ausbildund und sehe mich nicht in Zulkunft als Putzfrau, jetzt droht mir eine Bezugseinstellung von 6 Wochen. Muss ich denn jede Arbeit annehmen auch wenn sie niederiger entlohnt wird als mein Bezug ist? Bzw hätte das AMS mich nicht auf § 10 aufmerksam machen müssen?
Freue mich auf ihe Antwort (13.03.10)

Antwort:
Diese Aufklärung muss sein - werden sie in einen ""Kurs"" vermittelt!
Eine befristete SÖB-Zwangsmassnahme (Transitarbeitsplatz) ist seit 2008 ein zumutbares DV. Und eine Weigerung führt zur Bezugssperre!
Weitere Antwort siehe unten!


14.03.2010 um 10.24 Uhr - von Ch. - Schmarotzer-Zwangs-SÖB machen mit der Not der Menschen Geschäfte, vernichten den ersten Arbeitsmarkt und erzeugen Armut!


Hallo!
Ich habe schon einiges gelesen über JobTransfair, bin aber total verunsichert was ich machen soll bzw. wie ich mich verhalten soll.
Am 22.3.2010 steht für mich folgendes auf dem Programm:

Vorbereitungsmaßnahme für Jobtransfair GmbH
Sehr geehrter Herr H.,
wir können Ihnen im Rahmen eines vom Arbeitsmarktservice geförderten sozialökonomischen Betriebes ein Arbeitsverhältniss anbieten.

Was nun?
Danke schon jetzt für die Hilfe!!

Antwort:
Handelt es sich um einen vorgeschaltenen Deppenkurs! (Pflichtpraktikum?)
so müssen sie vom AMS aufgeklärt werden
Weitere Antwort siehe unten! (ohne Gewähr)

Anm.: "SPÖ Kanzlerschaft löst den ersten Arbeitsmarkt auf"



14.03.2010 um 10.07 Uhr - von S.V*. - Anrechnung des Partnereinkommens auch beim Pensionsvorschuss?


Sehr geehrter Herr Christian Moser

Habe durch Zufall im Internet diese Seite entdeckt, weil ich auf der suche war wo man sich über die Selbstherrlichkeit mancher AMS Mitarbeiter beschweren kann.

Konkret geht es um eine erneute nicht angekündigte gänzliche Streichung meines Bezuges, erfahren habe ich das alles erst, als ich auf unseren Familienkonto meinen Eingang nicht vorfand und nach Rückfrage die mir vom AMS mitteilten mein Bezug sei eingestellt. Ende Jänner erhielt ich einen Bescheid, dass zwar mein Anspruch auf 300 Euro mtl Pensionsvorschuss reduziert wurde, dieser Anspruch aber vorrausichtlich bis August aufrecht bleibt. Meine Gattin hat einen 1000 Euro Job während der Saison, und erhält Kombilohnbeihilfe. Es wurde uns nicht mitgeteilt, dass bei Bezug der Kombilohnbeihilfe der Bezug sprich Pensionsvorschuss des anderen Ehepartners dadurch gestrichen wird.

Ich möchte jetzt noch nicht so ausführlich darüber berichten, Tatsache ist, dass wir erneut nicht mehr wissen wie wir als dreiköpfige Familie über die Runden kommen sollen.

Sollten Sie eventuell eine Lösung finden wäre ich Ihnen sehr dankbar, - mit freundlichen Grüßen verbleibt (12.03.10)

Antwort:
sie sprechen ein problem an, dass mir nicht im vollen umfang bekannt war!
ich ging davon aus, dass nur beim notstand das einkommen der partnerIn angerechnet wird!
heisst noch lange nicht das ich unrecht habe und "die" etwas vermischen, deswegen würde ich auf alle fälle einen einspruch schreiben (feststellungsbescheid) -
festzustellen, dass beim pensionsvorschuss das partnereinkommen nicht angerechnet!
eingeschrieben aufgeben!

und im notfall besuchen sie die caritas - einkaufsgutscheine, miete strom per erlagschein, ev. bargeld etc.

Frage weiter geleitet!

16.03.2010 um 13.51 Uhr - von "*" - PensionsVorschuss wird vom AMS bezahlt?
Der Pensionsvorschuß ist von der Höhe her genauso wie das Arbeitslosengeld, bzw. wie die Notstandshilfe, allerdings begrenzt mit der durchschnittlich zu erwartenden Pension (wird vom Sozialminister jährlich festgelegt, heuer täglich € 29,53 für die Invaliditätspension und € 35,80 für die Alterspension).

Wenn der Pensionsvorschuss auf Basis der Notstandshilfe gezahlt werden soll, erfolgt die Anrechnung auf die an sich gebührende Notstandshilfe (allerdings eben "gedeckelt" wie oben erwähnt).

Der Pensionsvorschuss wird vom AMS bezahlt, kommt es allerdings zu einer Pensionszuerkennung kommt es zu einer Rückverrechnung mit der Nachzahlung Pensionsbeantragung bis Zuerkennung) der Pension. (15.03.10)

Rückfrage: Politik zum Nachteil der Menschen in Not / Armut-Erzeugung!
heisst das, die partnereinkommens-anrechnung wird - wenn pension zuerkannt wird - rückwirkend aufgehoben und "defizit" nachbezahlt?????

17.03.2010 um 6.56 Uhr - von "*" - Wenn also die Pension zumindest so hoch ist, wie der Pensionsvorschuss (vor Anrechnung) hast du recht
Bei Pensionszuerkennung rechnet das AMS aus wie viel Geld bevorschusst wurde (Vorschsstage mal ausbezahltem täglichen Pensionsvorschuss). Findet dieser Betrag in der Pensionsnachzahlung Deckung, dann wird er von der PVA ans AMS überwiesen. Den Rest bekommt der Pensionist. Wenn also die Pension zumindest so hoch ist, wie der Pensionsvorschuss (vor Anrechnung) hast du recht



11.03.2010 um 17.28 Uhr - von B*. - ItWorks.


Hi erstmal
Wo kann man Gerichtsurteile nachlesen wen sowas möglich ist.Habe vom AMS einen Kurs bekommen bei ItWorks.Den ich aber nicht machen möchte.Man drohte mir sofort mit mit sperre.Da ich aber sagte das es ein Urteil gibt wodurch es Illegal wäre teilte mir der AMS-Betreuer mit das dieses Urteil mit dem Jahr 2009 aufgehoben sei.ES gibt ein neues und das AMS darf zu jeder Zeit Kurse und Sperren verteilen.Bitte hierfür um etwas hilfe.Danke schon mal im Vorfeld.

Antwort:
Deppenkurse = Bewerbungskurse müssen Defizite ausgleichen!
Fehlen ihnen die Kenntnisse/Fähigkeiten nicht die dort vermittelt werden oder haben sie solche Kurse schon besucht, ist die Sperre über Berufung zu bekämpfen!
Weitere Antwort siehe unten!


11.03.2010 um 12.23 Uhr - von M. B*. - Keine Qualifikation?


Ich war heute bei meinem AMS Berater weil ich einen Kurs wollte den ich mir auch suchen sollte. Nachdem ich einige Schulungsfirmen aufgesucht habe, die gewünschten Kostenvoranschläge endlich zusammen hatte sagt mir mein Berater heut einfach. Der Staat hat die Kursgelder gestrichen ich soll mir schnell eine Job suchen. Ja wie denn wenn mir die Grundlagen dazu fehlen?

Antwort: "Das AMS hat politische Anweisung zur Inkompetenz!"
Die "ca. 85 000" Plätze der im vorhinein gebuchten Deppenkurse müssen besetzt werden, daher werden Ausbildungswünsche verwehrt, weil es auf Qualifikation keinen Rechtsanspruch gibt! - ("Deppenkurs-Kosten jedes Jahr hunderte Millionen Euro!")
- Ausbildungslügen gibts von den AMS-Verantwortlichen und Politikern "Hundstorfer" etc. nur um die Öffentlichkeit für dumm zu verkaufen und Kompetenz vorzugauckeln!

Gipfelt in der Ankündigung/Frechheit:
Anreize von 100 - 200 Euro mon. mehr, wenn sich Arbeitslose weiterbilden!

"Pressekonferenz (zur Weiterbildungsprämie als Anreiz)"
von Faymann und Hundstorfer spiegelt unverfrorene Frechheit und ist Indiz, dass sich mit diesen unseriösen Personen die SPÖ-Politik nicht ändern wird!

>"Es sieht sogar so aus, dass die 100 - 200 Euro mon. Weiterbildungsprämie als "Anreiz" erst recht den Wunsch nach tatsächlichen Qualifikationskursen entgegen stehen, da dieses Geld durch AMS-Ausbildungsverweigerung eingespart werden kann / (wird)!"<

Tipp:
( Formalweg )
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!


"Über Realitätsverweigerung wird von den Arbeitslosen (unter Bezugssperrdrohung) verlangt was AMS-MitarbeiterInnen selbst nicht können! "Freie Arbeitsstellen finden"!"
Wie auch, bei ca. 400 000 Arbeitslose (nach gefälschter Statistik) und ca. 30 000 offene Stellen! Ebenfalls falsche Zahlen, da es diesbezüglich viele Doppelmeldungen gibt!


11.03.2010 um 10.01 Uhr - von Ni. - Erfahrungsbericht BBRZ
"Untersuchung meiner psychischen Gesundheit",


hallo herr moser,
wie ausgemacht, hier mein erfahrungsbericht "untersuchung meiner psychischen gesundheit beim bbrz", offizieller titel "wir müssen nur schauen, ob sie arbeitsfähig sind"

zu beginn werden immer mehrere personen zur selben uhrzeit zu einer bestimmten tür bestellt, also nicht wundern, dort steht man dann eine zeit lang herum, wenn viel los ist.
dort drinnen bekommt man dann formulare zum ausfüllen, das muss man
draussen machen und sich dann wieder neu anstellen, egal, wie viel los ist, das ist etwas eigenartig und lästig.
diese formulare geben dem bbrz das recht, das ergebnis ans ams weiterzuleiten. man kann seine unterschrift jederzeit widerrufen, aber vorsichtig, nach der letzten
untersuchung wird das ergebnis sehr schnell ans ams weitergeleitet, dann geht nichts mehr.

die erste station war ein arbeitsmediziner / eine arbeitsmedizinerin.man wird sehr freundlich behandelt, es gibt die üblichen fragen und untersuchungen wie z.b.
blutdruckmessung, hämmerchen aufs knie, fragen über appetit, ob man genug wasser trinkt,
ob man raucht, alkoholkonsum, tabletteneinnahme, gewicht, grösse, es wird geschaut, ob man sich drehen oder bücken kann (also bewegungseingeschränkt ist), aber alles läuft sehr nett ab.
ich habe einen eintrag bekommen, dass ich mehr pausen brauche, weil ich diabetes habe, aber das ist zu meinen gunsten und hilfreich für mich. das hatte ich vorher gar nicht, also ein plus!

die zweite station war ein psychologe / eine psychologin, ein ca. halbstündiges gespräch. dort geht es dann ein wenig ans eingemachte, die fragen sind sehr persönlich und ich denke, es kommt drauf an, was man preisgeben will. man wird gefragt, ob man allein lebt, freunde hat, oft traurig ist oder auch das gegenteil, wie man sich mit eltern/verwandten versteht, warum man glaubt, dass man
hierhergeschickt wurde, was man gerne weiter machen / arbeiten würde, was man bisher gemacht hat,
ausbildung, werdegang (ein lebenslauf wär nicht schlecht, wenn man den mithat). wie das gespräch abläuft, kommt sicher auf den psychologen /
die psychologin an, ich hatte glück, es war ein sehr nettes gespräch, ich sagte von anfang an, dass es mir unangenehm sei, hier zu sein, so eine "zwangsuntersuchung" und dass ich nervös sei. auf alles, was man sagt, wird nett und freundlich eingegangen. für mich unterm strich ein
positives erlebnis.

die dritte station ist ein "konzentrationstest" und anschliessend ein "deutschtest".
da sitzt man dann für 1-2 stunden, je nachdem wie lange man braucht, wer fertig ist, kann gehen,
und kreuzt an, wie man glaubt, dass die "logische reihe§ weitergeht, welches symbol als nächstes kommt. viele, viele symbole, 80 seiten lang..
dann der deutschtest, gross und kleinschreibung, der richtige artikel
(der,die,das), worte zu einem sinnvollen satz zusammenfügen und zum schluss eine geschichte lesen, weglegen und in eigenen worten niederschreiben.

und die letzte station war dann ein besuch bei einem psychiater. das war eigenartig, dauerte nur 16 minuten statt der veranschlagten halben stunde und die fragen kamen wie aus einem maschinengewehr.
ich hatte das gefühl, des öfteren provoziert und dann wieder in sicherheit gewogen zu werden.
ich weiss nicht, ob das eine bestimmte taktik ist, um menschen aus dem
gleichgewicht zu bringen oder
ob der arzt einen schlimmen tag hatte. eigentlich war es mir auch egal, es war nur ein wenig befremdlich und unangenehm. was solls, es waren 16 minuten.
ich möchte aber hinzufügen, dass er sich auch über etwas, das mich betrifft, lustig gemacht hat und das finde ich wirklich auf einigen ebenen unpassend!

die ganze untersuchung ist im haus des bbrz und auf mehrere tage verteilt.
fürchten braucht man sich nicht, böses passieren tut gar nichts.
man wartet teilweise lang, das gebäude ist stark überheizt, also immer "etwas zum ausziehen" mitnehmen.
eine befundkopie kann man sich beim bbrz nachher abholen, das ams
kann eine kopie weitergeben, muss es aber nicht tun.

so, ich denke, das war alles. ich hoffe, es hilft weiter. information
ist alles, hat schon der alte "petzl" gesagt..

gruss
ni.

Anmerkung:
"BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS darf man verweigern!" (VwGH)

14.03.2010 um 10.22 Uhr - von St*. - der Bericht war sehr hilfreich
Betrifft: Erfahrungsbericht BBRZ
\"Untersuchung meiner psychischen Gesundheit\"

Vielen Dank dem Autor für den Bericht und Ihnen, Herr Moser, für die Veröffentlichung. Mir steht die \"Berufsdiagnostische Woche\" demnächst bevor und der Bericht war sehr hilfreich als Vorbereitung.
Allen Arbeitslosen alles Gute! (13.03.10)



10.03.2010 um 18.34 Uhr - von Luisa - Urlaub / Versicherung?


Sehr geehrte Damen und Herren,

bin zurzeit beim Ams gemeldet, würde gerne für 3 monate \"Urlaub\" gehen da ich grad an meiner Dipl. Arbeit schreibe, sonst würd sich das Semester nicht ausgehen......d.h ich verzichte auf das Arbeitslosengeld für ca. 3 Monate..bin ich in diesen Zeitraum versichert sowie auch im ausland...mir gehts nur um die Krankenversicherung da ich diese selber nicht bezahlen möchte bitte um genaue Antwort bzw Optionen wie ich meine Krankenversicherung nicht Verliere....6 Wochen Nachfrist ist mir bekannt

lg Luisa

Antwort:
Die restliche Zeit nach der Frist müssen sie sich ev. privat versichern! Reden sie mit der KK.



10.03.2010 um 12.52 Uhr - von Katrin - Betroffene sollen Ö1 ihre Fälle bez. "rechtswidrige" Anrechnung des Partner-Einkommens schildern!


Hallo Christian

Ich habe mich schon ein paar mal wegen der Anrechnung des Einkommens meines Partners gemeldet.

Ich habe auch ein paar Mails an ein paar Parteien gesendet und habe von den Grünen nach etwa 2 Stunden eine Antwort bekommen, ob ich für Ö1 meinen Fall schildern will und evtl. ein paar Leute kenne, denen es genauso geht.
Ö1 wird es anonym behandeln und sogar die Stimmen verzerren und dann im Morgenjournal ausstrahlen.
Vielleicht hat nochjemand interesse daran, seinen Fall publik zu machen, dann muss man an infopool@gruene.at senden.

eine andere frage hätte ich noch. wie lange dauert es eigentlich bis man nach einer Berufung Bescheid bekommt ob sie erfolgreich war?
Ich habe die Berufung mit 25.2. eingeschrieben versendet und warte seitdem auf eine Antwort.

Schöne Grüße aus dem Schärdinger Bezirk
Katrin

Antwort:
Kann einige Wochen/"Monate" dauern!

Anmerkung:
Wäre schön, wenn sich weitere Betroffene bei den Grünen wegen Ö1-Sendung melden würden!


10.03.2010 um 11.49 Uhr - von E. K*. - Fristen / Brief-Zustellung?


Sehr geehrter Herr Moser,

zuerst einmal Gratulation zu dieser hervorragenden Seite und ein großes Danke für die Hilfe, die Sie Menschen wie mir bieten.

Meine konkrete Frage:
Sind Ihnen Fristen bekannt, in denen vom AMS Termine zu Infotagen und ähnlichem festgesetzt werden können?

Ich habe heute ein Schreiben vom AMS bekommen, in dem ich bei Androhung von Bezugssperre \"eingeladen\" werde, an einem Infotag itworks bereits morgen teilzunehmen. Es kann doch nicht sein, daß so ein Termin so kurzfristig festgesetzt wird. Gibt es da vielleicht Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofs oder anderer österreichischer Gerichte über eine solche Terminfestsetzung?

Außerdem würde mich interessieren, wie es denn mit dem Nachweis der Postzustellung aussieht. Ich erhalte solche Briefe mit Terminen immer wieder als ganz normale Postbriefe. Ich frage mich, ob es denn für eine Behörde wie das AMS nicht Pflicht sein müßte, solche Aufforderungen mit Androhung von existenzbedrohenden Maßnahmen wie Bezugssperre als eingeschriebene Briefsendungen abzuschicken. Was geschieht, wenn so ein Brief verloren geht oder mir vielleicht erst viele Tage später aus irgendeinem Verschulden der Post zugestellt wird? So etwas passiert ja doch immer wieder.

MfG

Antwort:
Kommt darauf an wie kurz?
Bezüglich Arbeitsvermittlung kommt der VwGH zur Erkenntnis, dass nicht von einen Tag auf den anderen vermittelt werden darf!
Arbeitsverhältnis nicht von einer Minute auf die andere

Obwohl Kontrolltermine "ausserhalb der Behörde" / "bei privaten Anbietern" rechtlich fraglich sind, rate ich zur Teilnahme am Infotag als Kontrolltermin, um sich auch Informationen bez. Begründung einer ev. Berufung anzueignen!

>"Unseriösität: Um es dem AMS bzw. den Zwangsmassnahmenanbieter`n zu verunmöglichen sich im Nachhinein zum Nachteil des Betroffenen für eine Zwangsmassnahme zu entscheiden!
Beispiel: Argumentiert der Betroffene in der Berufung gegen eine Deppenkurs-Teilnahme - in welche er ev. auch tatsächlich vermittelt wurde - heisst es unter Umständen auf einmal es handelte sich um eine zumutbares SÖB-Transit-Dienstverhältnis! - "Von einem Deppenkurs / "Coaching" war nie die Rede!"
Um diese unseriöse Strategie zu verunmöglichen, ist es gescheit, den Infotag zu besuchen, um genau zu wissen, in welche Zwangsmassnahme man vermittelt wurde!"<

(Ansonsten ev. Antrag auf Erlassung eines Feststellungsbescheides

Das AMS trennt die Deppenkurs = Bewerbungskurs-Zuweisungen nicht mehr von den SÖB-Transitarbeitsplätzen = zumutbare DV. weil die SÖB-SchmarotzerBetriebe solche Bewerbungs-Coaching-Kurse den "Transitarbeitsplatz-Zwangsmassnahmen" vorgeschalten haben!

Das AMS ist aber verpflichtet zur Aufklärung - über den Kurs und den Defiziten der Betroffenen - Auch muss ParteienGehör gegeben sein!
Kommts bei Verweigerung zur rechtswidrigen Sperre ist die Berufung mit folgender Begründung erfolgreich! - "erst recht" handelt es sich um einen Deppenkurs von einigen Wochen!

- Ich wurde über meine Defizite nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen! -
Auch muss das AMS den "Kunden" die Gelegenheit zur Stellungnahme geben! (Parteiengehör) Fehlende Belehrung

(AUSNAHME: "Vorsicht "die neoliberalen Ausbeuter"/Bartenstein ÖVP hat einen "Entrechtungs-, Unterdrückungssatz" in den Gesetzestext aufgenommen!" 11.03.11)

Arbeitsverhältnis SÖB muss sich an KV:-Entlohnung halten!
Weiterführende Links gut durchlesen!
Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse / Zum Thema

Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen/zu verklagen!


>Tipp an SÖB-Betroffene
(ich würde jedem zwangsbeglückten SÖB-Mitarbeiter empfehlen, zu kontrollieren, ob der jeweilige Betrieb über die gesetzlich vorgeschriebenen gewerberechtlichen Bewilligungen verfügt.)
"Illegale "Firma" erwirkt(e) im Zusammenspiel mit dem AMS rechtswidrige Bezugs-Sperren"(10.07.2010)

>In dieser Angelegenheit müssen "entrechtete" StaatsbürgerInnen dieser Arbeitsmarkt-Politik den Kampf ansagen. Gibt es "anscheinend" "Sonderbestimmungen?", die Arbeitslose bei Bezugssperre (in letzter Konsequenz Existenzvernichtung) privaten Firmen ohne Gewerbeberechtigung ausliefern!
Entrechtete ArbeitnehmerInnen: Bringt Beschwerden/ev. Anzeigen ein!

Erspart der AK / ev. der Gewerkschaft nicht die peinlichen Antworten bez. dieser Unvereinbarkeit / Wo bleiben die Arbeitnehmer-Rechte?
Verlangt von denen auf eure Beschwerden/Fragen Antworten - ev. schriftlich!
Macht ihnen Druck!
Die AK befindet sich seit einiger Zeit im Verfassungsrang? Zu was, wenn ArbeitnehmerInnen sobald sie arbeitslos werden, Arbeitsverhältnissen "ausgeliefert" werden, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen?

- wie auch einer psychosozialen "Bearbeitung" ausgesetzt werden!<
"Illegale "Firmen" erwirkt(e)n im Zusammenspiel mit dem AMS rechtswidrige Bezugs-Sperren"


VwGH-"Der Brief muss zugestellt werden!" Vom AMS "EinschreibeBrief" einfordern!
(Immer auch mit rechtswidrigen Sperren rechnen!) (ohne Gewähr)



10.03.2010 um 10.47 Uhr - von An*. - "Gott sei Dank nicht persönlich betroffen, aber ich erlebe es derzeit über meinen Sohn hautnah mit!
...... ich überhaupt nicht von einem Sozialstaat Österreich sprechen kann und immer mehr das Gefühl habe in einer Diktatur zu leben!"


hallo christian,
ich bin gott sei dank nicht persönlich betroffen, aber ich erlebe es derzeit hautnah mit, da mein sohn einen job sucht. nachdem ich mich über die handlungen des ams wahnsinnig ärgere, ich überhaupt nicht von einem sozialstaat österreich sprechen kann und immer mehr das gefühl habe in einer diktatur zu leben muss ich meinen unmut los werden, sei es über unsere selbstherrlichen politiker oder ihre "soldaten"!
bin aber gerne bereit auch vor gericht meine meinung abzugeben, da ich es immer mehr satt habe wie mit uns steuerzahlern und unseren hart erarbeiteten steuergeldern umgegangen wird! immer wieder höre ich von sinnlosen kursen, es werden einseitige ausbildungen angeboten, halb österreich besitzt einen computerführerschein - wozu? gibt überhaupt keine garantie ab einen job dadurch zu erhalten, aber diverse kursanbieter haben eine sicheres einkommen; es wurden unzählige ordinationshilfen ausgebildet - wozu? ein großer teil dieser damen ist für diesen beruf überhaupt nicht geeignet, hildegard von bingen machts möglich (ist scheinbar das kurszentrum) usw. usw., es werden menschen kurz vor ihrer pensionierung in kurse gezwängt nur um die arbeitslosenzahlen zu beschönigen, wozu muss ein mann 1 jahr vor seiner pensionierung einen englischkurs besuchen???
versuchen sich einzelne personen dagegen zu wehren haben sie schon verloren - demokratie, freie meinungsäußerung - wo, schon lange nicht mehr in österreich!

meiner meinung nach sollten sich nicht nur arbeitssuchende menschen mehr um ihre rechte bemühen sondern alle -wie man uns ja so gerne nennt - kleinen menschen :);
was das ams betrifft - auch als betrieb der freie arbeitsstellen zu bieten hätte fühlt man sich von den damen und herren ziemlich gefrotzelt; ich habe schon mehrmals versucht über das ams mitarbeiter für meine abteilung zu finden, sinnlos!
es werden immer und immer wieder alle möglichen personen geschickt nur nicht dem jobprofil entsprechende anwerter, daher verzichten wir inzwischen auf die "hilfe" des ams und inserieren lieber in den tageszeitungen.

also wenn ich behilflich sein kann, bitte melden!
ich würde so gerne die österreichische seele wach rütteln, alle raunzen, aber keiner tut etwas;

wünsche noch einen schönen abend,
liebe grüße - an*. (9.03.10)


10.03.2010 um 10.35 Uhr - von Fl. - Bei ItWorks wurde nur ausweichend geantwortet!


hallo,

also...
war heute bei ItWorks, Meldemannstr. 1-14, 1200 Wien

mit 30 leuten in einem raum eingepfercht zum sogennanten einführungsgespräch, der "trainer" hat groß und breit erklärt wie toll und super man sich um uns kümmern wird blablabla...
zusammen mit ein paar anderen den braten gerochen und unangenehme fragen gestellt, es wurde nur ausweichent geantwortet bzw. "weiss ich nicht da müssens wen anderen fragen"... defakto wertlos da der typ keinen schimmer von seinem job hat.

also so schauts aus:
die ersten 4 wochen 8-12 uhr "wake up" training mit coaching und modulen (selbstfindung, qui gonq, und was weiss ich was alles für ein scheiss...)

danach übernahme in ein arbeitsverhältnis mit ItWorks
ABER!!!
dienstvertrag:
maximal 2 monate anstellung, mit 20 jedoch maximal 30 !!! Wochenstunden mit maximal brutto: €906,11 bzw. netto: €768.00 verdienst (2 urlaubstage pro monat die nicht ausbezahlt werden).
sollte in dieser zeit kein job gefunden werden geht es retour zum AMS,
ansonsten weitere 6 monate itwors und überlassung an einen dienstgeber der auch noch 30% zuschuss bekommt.

dann ab zur Personalberaterin bei der ich eine beratungs- betreuungsvereinbarung unterschreiben musste.
was mich allerdings stutzig werden lies ist folgender punkt in der vereinbarung:
.)Begleitung und Unterstützung bei Vorstellungsgesprächen

kann ich annehmen das es sich hier um aufsuchente begleitung handelt?

wenn ja und ich weigere mich mitzumachen (es wird mit mit sicherheit meine AMS beraterin mit sperre drohen, allerdings weiss ich nicht nach welchem paragraphen), ist die vorgehensweise mit anzeige wegen nötigung 100% aktuell?

außerdem habe ich am freitag eine weitere "einladung" bekommen obwohl ich schon eine maßnahme besuche, übrigens die dritte! in 3 monaten.

Information für E.B.A Wien Süd
Die Berater, Siebenbrunnengasse 21, 1050 Wien 13:00 (itworks ended um 12 uhr!)

danke und lg (9.03.10)

Antwort:
Aufsuchende Vermittlung ("Berater"?) freiwillig!

Information an Betroffene! ("Nötigung und Amtsmissbrauchs-Beweis" - BeraterIn darauf aufmerksam machen mit Zeugen!
oder ev. mit
Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch zu verklagen!

Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Weiterführende Links gut durchlesen!
Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse / Zum Thema
(ohne Gewähr)



10.03.2010 um 10.30 Uhr - von Eva - "Weniger Notstand?"


ich stelle jetzt erst fest, dass ich im märz 2009 einen anspruch auf Notstandshilfe in Höhe von 33,94 ? hatte. nach 7 monaten teilzeitarbeit bekomme ich seit dezember 2009 nur mehr ? 30,91 an ALG. ich bin bereits in der geschützten bemessungsgrundlage und dachte, es kann nicht weniger werden als die zuletzt bezahlte leistung. haben sich die vom AMS verrechnet oder ist dieser niedrigere betrag (immerhin ca. 10%) rechtens. danke für eine Info. (9.03.10)

Antwort:
stellen sie einen antrag auf bemessungsbescheid

dort wird aufgelistet wie der bezug berechnet wird und was der grund der
"erlaubten" kürzung ist!
...wurden schon fehler festgestellt!



9.03.2010 um 12.26 Uhr - von G. Kr. - "AMS ist in keinster Weise bereit mir einen Feststellungsbescheid zu geben"


(3.03.2010 von G. Kr. - "Rechtswidrige Praxis!"? / Jeden Monat erst nachträglich versichert. "AMS bestreitet das und sagt ich solle sie halt klagen"?)

Hallo Christian!

Habe nach dem ich den Feststellungsbescheid per Mail und auch eingeschrieben an das AMS gesendet habe mit dem AMS heute kontakt aufgenommen und das AMS ist in keinster weiße bereit mir einen Feststellungsbescheid zu geben noch haben sie vor etwas zu ändern was die monatlichen einstellungen an geht. Ich habe heute eine Beschwerde an den Volksanwalt geschrieben und dort den Fall geschildert und hoffe das der mir nun weiter helfen kann. Das AMS sagte mir das sie im Recht sind und es kein Gerichts Beschluß gebe das sie das nicht monatlich einstellen dürfen.Wie gesagt Christian das AMS hält sich überhaupt nicht an rechte es macht was es will man hat so wie es ausschaut gar keine rechte nicht mal auf einen Feststellungsbescheid. Vileicht hast ja dun noch Ahnung was ich jetzt noch tun kann? Gruß Ge.! (8.03.10)

Antwort: "Rechtsanspruch auf einen Feststellungsbescheid"
der eingeschriebene brief ( hast du doch gemacht oder?) muss bearbeitet
werden und kann sicher eine zeit dauern!
war eine gute idee dem volksanwalt zu schreiben! ev. kann er diese
angelegenheit regeln!
ich werde den text an mich veröffentlichen! okay? würde gerne die zeilen an
den VA mitveröffentlichen - sende sie mir wenns dir recht ist! danke!

kommt wirklich nichts dabei raus, brauchts unbedingt einen Rechtsanwalt
(erste stunde beratung ist ev. kostenlos)
daraus kann es sich ergeben ob es sinn macht was zu unternehmen und die
kosten ev. die andere partei tragen muss!

"Rechtsanspruch auf einen Feststellungsbescheid"

ev teilst du das dem VA mit!

8.03.2010 um 10.22 Uhr - von G. Kr. - Beschwerde an den Volksanwalt
Hallo Christian!
Ja ich habe den Brief eingeschrieben an das AMS gesendet! Ja du kannst das gerne veröffentlichen und ich schicke dir auf gerne den Text mit was ich an die
volksanwalt geschickt habe kannst auch gerne veröffentlichen .

Guten Tag Herr Volksanwalt!

Ich habe folgendes Problem und wende mich an sie da ich nicht mehr weiß an wem ich mich wenden soll. Ich bin am AMS Wien E.z 2 Notstandshilfe bezieher und das AMS stellt jeden Monat meinen Bezug ein weil meine Frau arbeitet und die Firma die Lohnbescheinigung faxen muss wegen der Partneranrechnung. Ich bin Rezeptgebühr befreit und nun wird mir auch jedes Monat die Gebührenbefreiung eingestellt da das AMS den Bezug jeden Monat ende einstellt mit der Begründung das die Lohnbescheinigung fehlt, die aber die Firma meiner Frau jedes Monat erst am 5 faxt an das AMS vorher ist es der Firma nicht möglich .Ich habe erst erfahren von der Bezugseinstellung als ich beim Arzt erfahren habe das meine Rezeptgebühren befreiung nicht mehr aktuell ist also ich habe keine information bekommen vom AMS . Darauf hin habe ich mich an das AMS gewandt und man hat mir geschrieben das diese so gehandhabt wird am AMS und rechtens ist. Ich finde das das AMS mir doch etwas Zeit geben muss jeden Monat bis die Firma die Lohnbescheinigung faxt so das der Bezug weiter geht ohne Einstellung? Ich brauche täglich Medikamente die mir langsam ausgehen und ich müsste normal keine Medikamente bezahlen da ich Gebührenbefreit bin aber nun muss ich sie selbst bezahlen ,das kann ich mir aber nicht leisten . Ich bitte sie mich dahingehend zu informieren ob das AMS das machen darf oder ob sie Rechtswidrich handeln.

9.03.2010 um 12.00 Uhr - von G. Kr. - Mail vom AMS - Feststellungsbescheid in Bearbeitung
Hallo Christian!
Habe heute eine Mail bekommen vom AMS wo drauf steht das mein Feststellungsbescheid in bearbeitung ist , also wie es ausschaut bekomme ich
doch einen . Was die monatlichen einstellungen angeht denke ich wird sich nichts
ändern.
Gruß Ge.!


9.03.2010 um 12.00 Uhr - von G. - "Paragraphenlose Entscheidungs-Willkür?"
(Kurskosten-Übernahme?)


Lieber Herr Moser,

vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.

Ich hätte noch einen Beitrag fürs Gästeforum abzuliefern:
Mir ist jetzt schon das zweite Mal bei Antritt einer Maßnahme aufgefallen, dass der Vertragsabschluss mit dem Kursinstitut nicht wie früher von meinem Betreuer durchgeführt wird, sondern ICH auf das Institut geschickt werde und dort einen Vertrag unterschreibe. Ungefähr eine Woche nach Antritt der Maßnahme kommt dann ein Brief vom Ams, dass sie sich freuen, mir mitzuteilen, dass die Mittel für meine Maßnahme bewilligt worden sind. Auf die Frage an meinen Betreuer, wer denn die Kosten für den Kurs (Englischkurs, ? 576.-) im Falle einer Vereitelung übernimmt, kam heraus: ICH. Das bedeutet, dass man im Falle einer Vereitelung nicht nur den Verlust des Bezuges auf sich nehmen muss, sondern auch noch die Kurskosten. Auf meine Frage, was passiert, wenn ich mich mittendrinnen einfach vom Ams abmelde, was ja mein gutes Recht ist, kam die Antwort: Wenn es wegen eines Arbeitsantritts ist, keine Übernahme der Kurskosten. Wenn es wegen Erkrankung der Eltern, die weit weg wohnen, ist, d!
a werden die Betreuer mal nicht so sein. Wenn es wegen eines reichen Freundes ist, der einem ganz kurzfristig auf einen Urlaub mitnehmen will, dann muss man die Kurskosten übernehmen. Auf meine Frage, in welchem Paragraphen das alles steht, kam die Antwort, genau steht das nirgendwo. Das klären wir dann, wenn es soweit ist, dass mich ein reicher Freund auf einen Urlaub einlädt.
Ich habe geglaubt, ich träume.
Also wenn sich jemand während einer Maßnahme vom Bezug abmelden möchte, sollte er die Umstände vorher genau prüfen.

Herzliche Grüße
Ga.(7.03.10)

4.03.2010 von G*. - Armen-, Neid-Datenbank!



7.03.2010 um 10.39 Uhr - von A. J*. ist Trainer, Coach, Erwachsenenbildner -
Zu AMS MitarbeiterInnen: Man spürt weder soziale noch fachspezifische Kompetenz, und kein Hauch an Menschlichkeit!


Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

das Arbeitsmarktservice Wien, **** ist wirklich das Letzte, was man an Menschenwürde noch kennt.Das die Angestellten dermaßen frustriert sind und die Menschen, die es notwendig haben auf solche Art und Weise zu verarschen und entwürdigen, überschreitet alle Hürden.Ich bin Trainer, Coach, Erwachsenenbildner, derzeit leider ohne Job und bin mehr oder minder auf die Notstandshilfe des AMS angewiesen.Monat für Monat verlangt man von meiner Lebensgefährtin eine Lohnbescheinigung.Ich muss aber gestehen, der Arbeitsplatz meiner Lebensgefährtin ist daurch schon gefährdet, da die Buchhaltungs- und Lohnverrechnungsstelle andere Sachen zum Bearbeiten hat und nicht Monatlich etwas für meine Lebensgefährtin auszufüllen und einen Monat im Voraus berechnen, was nicht möglich ist.Ich werde jede Woche zu einen Termin in der **** bestellt.Natürlich, um meinen Leistungsbezug nicht zu verlieren, erscheine ich immer pünktlich, doch meine Beraterin, Frau K. informiert mi!
ch in keinerlei Weise darüber, dass eine Lohnbescheinigung notwendig ist, um meinen Leistungsbezug berechnen zu können.Das geht jetzt schon seit Dezember so.Außerdem sollte ich wieder in eine Maßnahme gesteckt werden, wo ich Englisch lernen soll, obwohl es vorgemerkt ist, dass Englisch meine Muttersprache ist und ich 11 andere Sprachen in Wort und Schrift beherrsche, diese als Unterricht zum Erlernen der Sprache, sowie Trainings und Coaching anbiete.Und wenn ich meinen Termin wahrnehme, sagt meine Beraterin nichts, lächelt mich nur an, als ob alles perfekt wäre und gibt mir Stellenbeschreibungen, die in keinerlei Weise meinem Profil entsprechen.Aber inzwischen wundert es mich nicht mehr, was das AMS für Leute aufnimmt, wobei die Ausbildung ein ganzes Jahr dauert, frage ich mich nur noch, was wird den TeilnehmerInnen dort in Linz, während dieser Ausbildung gelehrt und beigebracht?Man spürt weder soziale Kompetenz, noch fachspezifische und nicht ein Hauch an Menschlichkeit is!
t zu spüren.Was kann ich dagegen machen?Ich habe sicher besser!
es zu tu
n, mich darum kümmern einen Job so schnell wie nur möglich zu erhalten, um das Gebäude des AMS nie wieder betreten zu müssen, als jede Woche ein, bis zweimal dort zu erscheinen(vormittags) und nachmittags eine Maßnahme besuchen.Bitte um Ihren Rat und bedanke mich ganz herzlich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
A. J. (5.03.10)

Antwort:
"Monat für Monat verlangt man von meiner Lebensgefährtin eine Lohnbescheinigung."
"Jeden Monat erst nachträglich versichert. - Diese Praxis ist rechtswidrig!"
Siehe Antwort an G. Kr.

Die Deppenkurse müssen fehlende Kenntnisse und Fähigkeiten ausgleichen, daher wäre bei ihnen eine Berufung erfolgsversprechend, sollte es tatsächlich wegen Teilnahme-Verweigerung zu einer "rechtswidrigen" Sperre kommen!
"Erst recht bei mehrmalige Kursbesuche"

Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1
*Massnahme wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!

Weiterführende Links gut durchlesen!
Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse / Zum Thema

Sollte ihnen "gesetzlich" kein Unterhalt zustehen oder dieser nicht freiwillig geleistet werden so ist die Anrechnung des Partnerschafts-Einkommen rechtswidrig!
"Muster für Einspruch wegen Anrechnung des Partnereinkommens"
(ohne Gewähr)

16.03.2010 um 12.48 Uhr - von A. J*. - Abteilungsleiterin hatte sich bei mir entschuldigt,
Lieber Christian,
das AMS hat mich letzte Woche telefonisch kontaktiert. Es war die Abteilungsleiterin persönlich.Nachdem ich ihr erklärte, es sei rechtswidrig, von meiner Lebensgefährtin eine Lohnbescheinigung im Voraus zu verlangen, hatte sie
sich bei mir entschuldigt, da die Information von der Ombudsstelle an diese weitrgeleitet wurde.Ihnen danke ich herzlich für alles und wünsche Ihnen alles Gute!
Beste Grüße
Post Scriptum:
am *.03.2010 beginne ich zu arbeiten und
somit ist das AMS für mich, gottseidank, Geschichte ;-))) (14.03.10)




6.03.2010 um 19.50 Uhr - von P. C*. - Beschwerde gegen AMS-Berater
Betreff:
Schwere Nötigung und Amtsmissbrauch


Betreff: schwere Nötigung und Amtsmissbrauch
Beschwerde gegen AMS-Berater Hr.Ml.
AMS-H. 1*** Wien

Vorsetzlicher Tatbestand des Ams-Beraters,dadurch Behinderung meiner
Ausbildung als Selbstständiger Wanderführer - Almhalter und Hüttenwirt.
Der dadurch entstandene Schaden ist Existenzbedrohend.

Unter §10 Androhung ( Bezugssperre ) bin ich in eine ( Freiwillige )
Massnahme die unter §10 laut VwGH-Erkenntniss rechtswidrig ist gezwungen
worden daran teilzunehmen.

Dadurch ist der Tatbestand "schwere Nötigung und Amstmissbrauch " erfüllt.

Die Angedrohte Bezugssperre bei nichteinhaltung einer Massnahme ist
rechtswidrig und somit unzulässig.

Kurse die Sachbezogen sind wären angebracht und nicht Kurse die nur zur
Verschönerungen der Statistik dienen.

Hr.P. C.
T******* ***/**
1*** Wien
Tel:************

Vielen Dank (5.03.10)

6.03.2010 um 19.50 Uhr - von P. C*. - Weitere Beschwerden sende ich demnächst an: AMS-Vorstand, Volksanwaltschaft, Rechnungshof u. Ombudsmann.

Hallo!
Danke für die Prompte Antwort.

1. Sie dürfen die Beschwerde veröffentlichen.

2. Die Kurseinteilung des 1. Berater waren okay.
Im Sommer 2009 seitens des AMS Beraterwechsel.
Dieser ist weder hilfreich, noch kompetent.
"I bin AMS-Berater und kann sie hinschicken wo ich will"

3. Jobsuche intensiv mit EDV ( Wiederholungskurs )
ZIB-Training ( Deppenkurs. Brückenbasteln,kein Qualifikationswert ).

4. Ich war bis zum Konkurs in der NO NAME CITY als Selbstständiger
Stunt-Showreiter tätig.
Jetzt möchte ich mich als Wanderführer und Almhalter Selbstständig
machen.
Da ist das AMS nur bedingt hilfreich.

5. Weitere Beschwerden sende ich demnächst an:
AMS-Vorstand, Volksanwaltschaft, Rechnungshof u. Ombudsmann.

Danke P. C.



6.03.2010 um 14.45 Uhr - von Ol. M*.- "Implacement" - Stiftungen - Nur reine Geldverbrennungsmaschinen für Fördergelder?
AMS- nach wie vor ein Paradebeispiel von Hilflosigkeit und Inkompetenz!


Nun, die ursprüngliche Idee so genannter Implacement- Stiftungen, scheint auf den ersten Blick für wirklich un- und niedrig qualifizierte Arbeitssuchende interessant zu sein, jedoch kommt es ja auch immer wieder vor, wenn man den Erfahrungsberichten betroffener (ehemaliger) Stiftungsteilnehmer hier und auf anderen Plattformen folgt, dass auch gut und sehr gut qualifizierte Arbeitsuchende (irrtümlich oder bewusst ?) seitens des AMS zu Stellen so einer Stiftungsmaßnahme, die eigentlich keine Arbeitsstellen sind, geschickt werden.

Als "Schmankerl" habe ich hier zur Ansicht mal die Rahmenbedingungen und Zielsetzung der Implacement Stiftung des BFI hineinkopiert:

1.0 Einleitung - Rahmenbedingungen

Um die arbeitsplatzbezogene Personalrekrutierung- und Qualifizierung zu unterstützen hat das Arbeitsmarktservice (AMS) das Instrument Implacement Stiftung (= Qualifizierung von arbeitssuchenden DienstnehmerInnen, entsprechend der Nachfrage der Dienstgeber, die andernfalls nicht am Arbeitsmarkt befriedigt werden kann) - zum Einsatz gebracht.

2.0 Zielsetzung

Zielsetzung der Implacement Stiftung ist, einerseits jene offenen Stellen zu besetzen die nicht unmittelbar vom AMS besetzt werden können, andererseits gleichzeitig und schwerpunktmäßig beim AMS vorgemerkte Arbeitssuchende mittels arbeitsplatzbezogener Aus- und Weiterbildung, in Kooperation mit potentiellen Unternehmen in Beschäftigung zu bringen.

Und jetzt mal ganz aus der Sicht bereits gut/ sehr gut und hoch qualifizierter Arbeitsuchender und ArbeitnehmerInnen:

Immer wieder wollen, sowohl solche Stiftungen als auch AMS, die ja in dieser Beziehung in einem Boot sitzen, Arbeitssuchende für dumm verkaufen indem Sie, völlig ungeachtet von deren Qualifikationen, diese zu Vorstellungsterminen zu Stiftungen zu schicken wo eben angeblich ein Pseudo-Arbeitsverhältnis mit "Qualifizierung von arbeitssuchenden DienstnehmerInnen, entsprechend der Nachfrage der Dienstgeber, die andernfalls nicht am Arbeitsmarkt befriedigt werden kann" erfolgt und dann im Anschluss an diese Qualifizierung eine tatsächliche "echtes" Anstellungsverhältnis folgen sollte.

Immer wieder aber entdeckt man aber Stellenangebote solcher Stiftungen wo eigentlich schon eine gute bzw. hohe Qualifizierung von Kandidaten/ Bewerbern gefordert wird, die Rede ist in der Stiftungsbeschreibung auch von "arbeitsplatzbezogener Aus- und Weiterbildung".
Klingt gut und schön - nur was ist eine solche spezielle"arbeitsplatzbezogene Aus- und Weiterbildung" wert deren Qualifizierungsmaßnahmen während der Stiftungsdauer eben nur auf diesen speziellen Arbeitsplatz abzielt? Noch dazu - wer garantiert einem/ einer betroffenen StiftungsteilnehmerIn, der/die sich darauf einlässt, dass er diesen "in Aussicht gestellten" Arbeitsplatz auf Jahre hinweg sicher hat? Und selbst wenn einige Zeit dieser Arbeitsplatz besetzt wird - was geschieht nachher mit dem/der ArbeitnehmerIn, und vor allem was war dann im Endeffekt diese "arbeitsplatzbezogene Aus- und Weiterbildung" wert wenn diese doch nur auf diesen Stiftungs-Arbeitsplatz abzielt?

Das grenzt doch schon an Entmündigung betroffener Arbeitsuchender und ist nichts anderes als die Vorspiegelung falscher Tatsachen, stellen diese angeblichen Qualifizierungen während der Stiftungsdauer doch keine "anerkannte" Weiterbildung für den Arbeitsuchenden/ Arbeitnehmer in der Wirtschaft dar und können den Weiterbildungs- und Qualifizierungsangeboten von renommierten Bildungsinstituten nicht mal annähernd das Wasser reichen (ich verfüge selbst über entsprechende Erfahrungen in diesem Zusammenhang).

Das AMS sollte sich (wieder und vor allem) darauf konzentrieren, Arbeitsuchenden wirklich sinnvolle Qualifizierungen und Weiterbildungsangebote anerkannter Bildungseinrichtungen
zu bieten und zu finanzieren welche auch von Unternehmen und in den jeweiligen Branchen und Fachbereichen anerkannt werden.

Alles andere, wie eben auch diese Implacement Stiftungen, sind (möglicherweise bis auf wenige Ausnahmen wenn wenig qualifizierte Arbeitsuchende dadurch wirklich die Aussicht auf einen "echten" Arbeitsplatz haben) überwiegend einfach nur Geldverschwendung durch gut gemeinte aber nicht wirklich generell verwertbare Qualifizierungsmaßnahmen weil diese ja eine "arbeitsplatzbezogene Aus- und Weiterbildung" darstellen.

Ergänzend dazu ein "Best Of" meiner Erfahrungen mit AMS, SÖB & Co.:

Steckbrief zu meiner Person:
Mitte 30, Beruf Bautechniker (Weiterbildung im 2. Bildungsweg). Ursprünglich erlernter Beruf: Schlosser/ Metallfacharbeiter, durch jahrelange schwerste körperliche Tätigkeiten als Facharbeiter im Stahlbau-, Baunebengewerbe habe ich irreparable Schäden am Bewegungsapparat davongetragen welche keine handwerklichen Tätigkeiten zuließen. Nach jahrelangen Diskurs und mühsamer Auseinandersetzung mit dem AMS konnte ich durchsetzen dass ich nicht mehr für körperliche/ handwerkliche Tätigkeiten vermittelbar bin und dennoch arbeitsfähig geblieben bin. Entsprechende arbeits- und fachmedizinische Befunde und Gutachten wurden vom AMS schlussendlich anerkannt, unter anderem durfte ich dabei auch das Institut BBRZ "kennen lernen" wo schätzungsweise 80 Prozent von den Teilnehmern die "psychologischen und arbeitsmedizinischen Begutachtungen und Testungen" nicht "überlebten" oder nicht entschlossen oder stark genug waren sich gegen die dort vorherrschende Bevormundung, Entmündigung und herabl!
assende Behandlung der beim BBRZ tätigen Psychologen und Experten zu wehren damit Sie nicht in eine oft sinnlose Ausbildung abgeschoben wurden.

Schlussendlich habe ich nach dem BBRZ durchgesetzt dass ich eine ordentliche Aus-/ Weiterbildung an einem anerkannten Bildungsinstitut in Wien absolvieren konnte die das AMS finanzierte.
Nach Abschluss dieser Weiterbildung habe ich es geschafft im Bauwesen eine Beschäftigung aufzunehmen wo ich über ein Jahr in gehobener, leitender Position tätig war. Dazu habe ich beste Referenzen aus dieser Tätigkeit sowie weitere fachspezifische Lehrgänge zur Weiterbildung absolviert.

Ergänzend dazu habe ich in den letzten 10 Jahren über ein dutzend klassischer AMS- Maßnahmen besucht, etwa 2 mal Trendwerk, mehrere Coachings, Persönlichkeits- & Bewerbungstrainings etc., wie sinnvoll ein (mehrfacher) Besuch solcher Maßnahmen ist wird ja jedem, der das auch durchgemacht hat, bekannt sein.

Dennoch ist es auch für mich als (sehr) qualifiziertem Arbeitnehmer mit erster Berufserfahrung in einer leitenden Position (ich weiß, es gibt immer auch noch höher qualifizierte Arbeitsuchende) aufgrund der Lage am Arbeitsmarkt nicht leicht eine adäquate Beschäftigung aufzunehmen.

Vom AMS erhält man überwiegend völlig unpassende Stellen oder Stellen die schon vergeben/ unaktuell sind oder Stellen von unseriösen Personalvermittler die oft bewusst für interessante und verantwortungsvolle Positionen das Gehalt eines Hilfsarbeiters zahlen wollen - mit dem Vorsatz "irgendein verzweifelter Idiot der (finanziell) schon so tief am Boden ist wird schon für dieses Lehrlingsgehalt arbeiten - Hauptsache wir verdienen mit der Personalbereitstellung viel Geld.

Dies ist aber nur ein Beispiel von vielen, generell hat man denn Eindruck dass alle Unternehmen nur mehr "Zauberer, Hellseher oder die so genannte "Eier legende Wollmilchsau" suchen - am besten mit akademischen Abschlüssen, aber ein lächerliches Gehalt zahlen wollen.

Erst kürzlich hatte ich mich als Projektmitarbeiter bei einem Technik-Konzern beworben - und erhielt, obwohl ich über keine höhere/ akademische Ausbildung verfüge, eine Absage mit der Begründung dass ich "überqualifiziert" bin und für diese Stelle eigentlich einen ganz jungen Mitarbeiter/ Schulabgänger suchen. "Übersetzt" bedeutet dies einfach nur dass ich für diese Stelle möglicherweise zu teuer gewesen wäre aufgrund meiner Weiterbildung und meiner letzten Tätigkeit.

Im krassen Gegenteil dazu erhält man als qualifizierter Bewerber immer wieder Absagen weil man nicht die jahrelange Erfahrung verfügt die sich ein Unternehmen eben für eine Position vorstellt, selbst beste schriftliche Referenzen und anerkannte Weiterbildungsabschlüsse helfen da nicht weiter.

Man kann einfach nur allen Arbeitsuchenden, die wirklich arbeiten wollen sich aber nicht vom AMS und sonstigen zweifelhaften Institutionen erniedrigen und für dumm verkaufen lassen, wünschen dass sie bald eine Beschäftigung aufnehmen - zu Bedingungen die fair und angemessen sind.

Also Leute - lasst Euch vom AMS und von AMS- nahen Instituten nicht verarschen, bevormunden oder gar entmündigen!

FAZIT:
Ohne außerparteiische Kontrolle und einflussnahme "Unabhängiger" sind (AMS-) Maßnahmen wie Implacement Stiftungen, SÖB`s wie Trendwerk, WienWork etc. sowie die berüchtigten Coachings und Bewerbungstrainings (in Anbetracht der Kosten & Förderungen) reine Geldverbrennungsmaschinen und in der derzeitigen (unkontrollierten) Form absolut sinnlos.

Zum Thema:
TrainerIn-Bericht anonymisiert: - Implacementstiftung So wird aus einer guten Idee eine verzerrte Optik, die nur den Firmen dient, aber keinesfalls den Arbeitssuchenden. (16.07.2009)



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