Hallo!
Bin öfter auf dieser Seite und finde sie wundervoll nun habe ich auch eine Frage.Ich habe für die NH eingereicht bin abgewiesen worden da mein Lebensgefährte scheinbar Schwerverdiener ist.Jetzt zur Frage mir wurde geschrieben das ich mich selber versichern muss oder mich mitversichern muss.Mir wird nur ein jahr die Pensionsversicherung gewährt.Bitte können Sie mir sagen ob das Rechtens ist?Wenn ja frag ich mich was das für einen Sinn hat denn wie sollte ich mich selbst versichern mit welchen Geld denn?
Lg Und ein grosses Dankeschön
Antwort: Antrag auf Feststellungsbescheid (Muster) - über rechtswidrige Partnerschafts-Einkommen-Anrechnung
Sollte ihnen "gesetzlich" kein Unterhalt zustehen oder/und dieser von ihrem "Freund"/"Mitbewohner" nicht freiwillig geleistet werden so ist die Anrechnung des Partnerschafts-Einkommen rechtswidrig!
(Dann handelt es sich nämlich um eine Wohngemeinschaft - und keine "Lebensgemeinschaft" - dann steht ihnen die Notstandshilfe zu!)
Stellen sie einen Antrag auf Feststellungsbescheid
(Eingeschrieben an die AMS-Geschäftsstelle aufgeben - oder persönlich abgeben und dies auf einer Kopie bestätigen lassen!)
Frau/Herr Mona Muster