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23.04.2010 - um 11.55 Uhr - von B. - "Ohne Bescheid seit 1 Monat gesperrt?" |
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Hi erstmal
War heute beim AMS weil ich ja seit 1 Monat nicht über meine Sperre Benachrichtigt wurde.Ich bin heute direkt zum Amtsleiter von der AMS-Stelle gegangen wegen meiner sperre.Der war der meihnung er druckt mir das Schreiben jetzt aus und ich sollte es gegenzeichen um so mit den erhalt zu bestätigen.Ich weigerte mich natürlich.Er liess auch nicht zu das ich einen Mündlichen Einspruch mache,sondern jetzt kommt es.Er meinte auf die Art und weisse das es meine Schuld wäre das es soweit gekommen ist.Ich hätte ja nur an dem Kurs teilnehmen müssen.Und das beste ist,ich habe Hausverbot,und wen was wäre sollte ich mich beim BMI im 1 Bezirk beschweren,und ich könnte auch da gleich meinen Einspruch machen.Ist das nochnormal frage ich mich? Meine frage ist nun was soll ich machen da ich ja weder Unterlagen der Sperre noch sonst was Schrieftlich habe.Wäre nett wegen HILFE in der Sache.
MFG .B.
Antwort: "Rechtswidrig gesperrt!" Lassen sie sich nicht pflanzen und gehen sie so vor wie ich ihnen geantwortet habe! Verlangen sie - "eingeschrieben" (Post) - einen Bescheid!
(Da sie auch keine Mitteilung bekommen haben senden sie gleichzeitig eine Zahlungsaufforderung an das AMS! Muster für eine Zahlungsaufforderung "wurde kein Geld ohne Bescheid überwiesen!")
28.04.2010 - um 9.22 Uhr - von B. - "Bescheid ohne Kennzeichnung?" Hi mal War heute in der Landesgeschäftsstelle in Wien 3.Laut aussage von dennen muss ein Bescheid nicht Eingeschreiben zusendet werden.Mit anderen Worten kann das auch wie eine Postwurfsendung aussehen den laut dem Berater wurde mir das Schrieftstück zugesendet. Alle Unterlagen die ich nun habe tragen aber keine Unterschrieft von mir oder auch nur vom Berater selbst der Name vom Berater steht auch nicht drauf. Finde ich etwas eigenartig den sollte das nicht vorhanden sein wer die Niederschrift einst gemacht hat?.Komisch das ich aber keines erhalten hier steht nun aussage gegen aussage.Mir wurde aber eingeräumt das ich mit dem heutigen Datum 26.04.2010 14 Tage nun Zeit habe einen Einspruch zu tättigen. Ausserdem wurde mir mitgeteilt das es seit 2009 so aussieht das man Leute doch sperren kann wen sie keinen Kurs besuchen weil es scheinbar ein neues Gesetz gibt (seit 2009) wo das erlaubt ist und Kurse Pflicht sind.BITTE um sehr sehr rasche HILFE. mfg .B. (26.04.10)
Antwort: Ahnungsloses menschenfeindliches Personal AMS-MitarbeiterInnen reden mitunter viel Mist! Klar doch, da sie sich nicht an Gesetze orientieren müssen und u.a. den Auftrag haben Arbeitslose zu demütigen und erniedrigen wird von ihnen auch kein qualifiziertes anständiges Verhalten verlangt! Warum sollen sie dann irgend etwas lernen / wissen!"
machen sie auf den bescheid eine berufung! die ist kostenlos! VwGH-erkenntnisse sind gültig - es kommt auf den fall und die begründung an!
besuchen sie ev. AMSand dort gibts hilfe AMSand - Beratung Donnerstag von 18 bis 20 Uhr AMERLINGHAUS Stiftgasse 8 1070 Wien
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23.04.2010 - um 10.45 Uhr - von Go. - "Die wußten nichts von einer Bezugseinstellung und trotzdem wurde der Bezug "vorsorglich" eingestellt?" |
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Hallo Christian,
hatte vor deinen Rat zu beherzigen und auf den Bescheid über die Bezugseinstellung wegen Kursabbruch zu warten. Da seit 16. März nun über ein Monat vergangen war und noch kein Bescheid kam, rief ich beim AMS an um mich zu erkundigen. Die wußten allerdings nichts von einer Bezugseinstellung und meinten, das Kursinstitut habe ihnen nicht Bescheid gegeben, dass ich seit 16. nicht anwesend war.
Trotzdem wurde doch aber der Bezug eingestellt, wie die Dame beim Ams meinte "vorsorglich". Nun hab ich ihr versichert, dass ich wirklich abgebrochen habe und gerne einen offiziellen Bescheid darüber erhalten würde. Dazu meinte sie, dass sei nur möglich, wenn ich vor Ort mit meinem Berater einen Termin ausmache und dort eine Niederschrift tätige die die Gründe meines Abbruches zum Inhalt hat.
Für mich sieht das Ganze recht willkürlich aus und ich bin mir nicht sicher, ob ich den Termin plus Niederschrift machen soll und wenn, was ich als Begründung angeben soll, aber vermutlich die gleichen Gründe mit denen ich gegen den Beischeid Einspruch erhoben hätte (Defizite...), oder?
lg, A. (22.04.10)
Antwort: "Vorsorgliche rechtswidrige Bezugs-Sperre!" geben sie gründe an aber die niederschrift nicht unterschreiben (wenn sie mit dem inhalt nicht einverstanden sind )
senden sie eine zahlungsaufforderung! Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung -
"ev./zusätzlich" einen bescheid schriftlich verlangen - eingeschrieben abgeben oder schriftstück auf kopie bestätigen lassen!
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23.04.2010 - um 7.32 Uhr - von Ge*. - Als "Dank" dafür will sie mich jetzt dem Projekt Phönix zuweisen. |
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Sehr geehrter Herr Moser!
Dank Google bin ich auf ihre Seite gekommen als ich mich über das Projekt "PHÖNIX" informieren wollte. Ich freue mich ehrlich das es eine Seite wie die ihre gibt um Arbeitssuchenden zu helfen! Aufmerksam habe ich die Einträge zu diesem Projekt "PHÖNIX" durchgelesen. Jetzt zu meinem konkreten Fall. Da meine Betreuerin auf eine andere Dienststelle versetzt wurde bekam ich eine neue die (im Gegensatz zur Früheren) unfreundlich ist und keinerlei Widerspruch duldet. Ich habe sie darauf hingewiesen das Unfreundlichkeit keinen Sinn macht. Als "Dank" dafür will sie mich jetzt dem Projekt Phönix zuweisen. Auf dem Merkblatt steht als Veranstalter die "Gesellschaft für Aus- und Weiterbildung GmbH". Kann ich das jetzt ablehnen? Dem Inhalt des Merkblattes nach beseitigt das weder mögliche Bildungsdefizite noch sehe ich irgendeinen Nutzen für eine erfolgreiche Vermittlung. Sie hat auch gleich damit gedroht das eine Weigerung eine Sperre des Bezuges nach sich zieht. Haben die Urteile die sie hier auf der Seite haben nach der Novelle immer noch Gültigkeit? Wie kann/soll ich mich gegen das meiner Meinung nach sinnfreien Projekt wehren? Eine Sperre würde mich sehr hart treffen da ich 2 Kinder zu versorgen habe. Ich bin auch dahinter gekommen das die auch auf ihrer Seite erw! ähnte Personalvermittlung "Selecta" unter der selben Adresse residiert wie dieses Projekt. Ob das ein Zufall ist wage ich zu Bezweifeln. Zum Thema Zeugen mitnehmen... Da es mir nicht möglich ist einen Zeugen mitzunehmen kann ich das Gespräch nicht auch aufzeichnen? Moderne Handys bieten diese Möglichkeit oder ein Diktafon verwenden. Ist sowas erlaubt/rechtlich gedeckt bzw. ein vollwertiger "Zeugenersatz"?
mit freundlichen Grüßen
G. (22.04.10)
Antwort: Wenn es sich noch immer um die aufsuchende Vermittlung handelt ist die Teilnahme freiwillig!
Rechtswidrige Sperren sind nicht ausgeschlossen! Fragen sie die TrainerIn vor Zeugen ob es sich um eine freiwillige Teilnahme handelt!
Weitere Antwort zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :
Verhalten in heiklen Gesprächen / Den Vorschlag, bei Gesprächen stets ein Tonband mitlaufen zu lassen, (Ev. für Medien?) (ohne Gewähr)
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23.04.2010 - um 0.01 Uhr - von E. R. - "Abschließend möchte ich alle Leidensgefähten ermutigen sich nicht demoralisieren zu lassen," |
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Hallo Christian!
Nun der versprochene bericht meiner beschwerde gegen das ams, bezüglich der fahrtkosten,die man mir nicht bezahlte da ich die unterschrift unter der "zwangsbeglückung" deppenkurs verweigerte.
meine beschwerde ging an die volksanwaltschaft vwgh,rechnungshof,die grünen,fpö,etc. und natürlich an den AMS ombudsmann/frau. letztere kann man sich getrost sparen da mit hundertprozentiger sicherheit nichts bei rauskommt. war bereits meine dritte beschwerde und jedesmal... eine stereotype antwort-"es wurde geprüft und die vorgehensweise des ams für richtig befunden, fahrtkostenzuschuss kann keiner gewährt werden da sie die kursbedinungen nicht unterzeichnet haben etc.etc."
Geantwortet haben mir alle,allerdings konkret auf mich zugekommen ist nur die fpö und zwar der klubobmann LAbg Waldhäusl, der hat mich persöhnlich zu hause besucht, sich alles notiert,und versprochen zu intervenieren!!
das AMS selbst ist auch "aktiv" geworden und verpaßte mir einen psychologischen eignungstest mit der prämisse,mir eine umschulung zu "ermöglichen"!!!bin 56 jahre und zu 40prozent erwerbsunfähig!!allergischer asthmatiker auf einem auge blind und die knochen werden auch schon etwas müde!!! bin mal gepannt welchen beruf sie mir aufs auge drücken wollen!!!
Nun zu der antwort der volksanwaltschaft: bezüglich des fahrtkostenzuschusses konnten sie auch nichts erreichen da dieser im gesetz nicht vorgeschrieben ist! AAbeeer was die deppenkurse betrifft da schauts gut aus. das AMS antwortete der volksanwaltschaft, daß sie,das AMS,je nach Ergebniss der untersuchung durch den psychologen, wird man noch ein letztes mal versuchen mich mit einer Ausbildung zu unterstützen!
sollte ich dieses angebot ablehnen oder mich wieder nicht kooperativ (wer zeigt sich im deppenkurs schon kooperativ?? ich nicht!!)zeigen,so wird sich die betreuung des AMS " ausschließlich auf die vermittlung von arbeitsstellen beschränken"!!!!
hoffentlich halten sich die damen und herren auch daran und beschränken ihre tätigkeit ausschließlich auf die vermittlung von arbeitsstellen,würden mich glücklich machen damit!!!deppenkurs mach ich onehin keinen mehr, da fährt die eisenbahn drüber, versprochen!!!
Abschließend möchte ich alle Leidensgefähten ermutigen sich nicht demoralisieren zu lassen,schreibt beschwerden steht auf und bietet ihnen die stirn. in diesem sinne wünsche ich allen ,alles gute und viel glück!!
Dir lieber christian gebührt für das tolle Forum deinem engagement und deiner hilfe der allerhöchste repekt!!! herzlichst ernst!!
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22.04.2010 - um 10.56 Uhr - von G. - "3 Reich Methoden" |
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Sehr geehrter Herr Moser!
Ich habe heute per Mail ein Begehrenformular gefordert und nun habe ich eine Mail retur erhalten wo mir mit geteilt wird das der Amtsleiter ja schon sagte mir werde der Fahrlehrer nicht bezahlt und nun bekomme ich kein Begehrenformular . Das AMS erlaubt sich mit uns arbeitslosen was es will und treibt uns noch zum ausrasten. Wie gehe ich vor das ich zu dem Begehrenformular komme und wäre es ratsam sich villeicht an die Volksanwaltschaft zu weden bezüglich eines kurses....könne die mir dort villeicht helfen? Was mich am meisten ärgert ist die Beraterin die mir das Trendwerk zugeteilt hat hat es schriftlich getan und ist nicht mal meine Beraterin und wenn ich mit der unverschämten Person reden möchte bekomme ich sie nicht mal an Tel. dieses feige vorgehen stinkt zum Himmel, man kann sich am AMS nicht mal mehr zu einen auserordentlichen Termin wenden da man sich nur mehr in der Infozone melden muss und nicht mal zum Berater gehen darf da dort wie in einen Straflager die Security wacht das sind ja meiner Meinung nach 3 Reich Methoden. Weiter ärgert mich auch das man diese unverschämte Person die solche Kurse zuteilt nicht mal selbst verklagen kann wenn sie etwas unrechtes macht sie versteckt sich hinter dem AMS und das versteckt sich hinter der Politik usw. was sind das für Methoden? Man kommt in ein Straflager bekommt Quasi beim Trendwerk einen vertrag der unterschrieben werden muss wenn nicht wird Geld gesperrt und die entschuldigen sie den ausdruck die * Personen die das veranlassen verstecken sich da frage ich mich sind wir im Krieg? Danke fürs zuhören und danke für ihre Aufrichtigkeit
Gruß G.!
Antwort: ein formular müssen sie bekommen! dieses leitet den instanzenweg ein - die private meinung der AMS-mitarbeiterInnen interessiert nicht! auch sollte dem begehren nicht statt gegeben werden! der bescheid ist dann eine behördliche stellungnahme / vorgehensweise - auf dem einspruch erhoben werden kann!
ev. mit begleitperson am AMS verlangen und dokumentieren!
ja unbedingt, senden sie eine beschwerde diesbezüglich an den VA. wichtig! so wird dessen inkompetenz dokumentiert! (kommt auch vor, dass sich die VA (für sie) einsetzt und erfolge erzielt!)
auch wenn sie sich nicht gegen die zwangsmassnahme wehren können - keine unterschrift unterm vertrag leisten, sondern folgenden text einsetzen!
Weitere Antwort zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :
Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch zu verklagen!
Anmerkung: Aus der Nazizeit lernen! "Wenn wir eins aus der Nazizeit gelernt haben ("sollten"), dann dass sich die Umsetzer der Menschenverachtung / Vernichtung mit schuldig machen!
Ein habe nichts gewusst oder muss man ja mittun - befreit (die AMS-MitarbeiterInnen mit Anderen) nicht von einer Schuld!
Wer diese gefühls-kranke faschistische Politik der ÖVP/"spö?" umsetzt trägt bez. gesellschaftlichen Konsequenzen Mitverantwortung!
Gehen sie nicht davon aus, dass das Entnazifizierungsprinzip immer Anwendung findet und von der mit-Schuld befreit!"
An AMS-MitarbeiterInnen die sich Menschlichkeit/Anstand/Charakter bewahren wollen: Solidarisiert euch und leistet endlich auch Widerstand - Ihr könnt doch wohl nicht diesen widerlichen Menschenschlag abgeben wollen?
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22.04.2010 - um 10.56 Uhr - von Th. - Kaputtes Verständnis von Coaching! |
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da ich zur zeut in einen kurs bin ha ich einige fragen 1. wenn mir der trainer sagt das ihm meine meinung nicht interessiert und meine antworten auch nicht was kann man dagegen tun 2. wen er einen sozialversicherungsauszug haben möchte muss ich den vorweissen oder nicht das waren meine wichtigsten fragen bitte per mail antworten danke (20.04.10)
Antwort: diese vorgehensweise widerspricht in perversester art und weise dem sinn des coachings! gehen sie umgehend zum vorgesetzten beschweren oder/und am besten schriftlich an die kursleitung und auch ans AMS bei mündlicher beschwerde begleitperson mitnehmen - wenn möglich!
sozialversicherungsauszug freiwillig abzugeben! sie dürfen verneinen!
Beschwerden am besten an mehrere Stellen - Aufklärung auch an Medien - , senden! ohne gewähr
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21.04.2010 - um 13.50 Uhr - von Do. - Beschwerden an die Volksanwaltschaft machen Sinn! |
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Nicht locker lassen. Es macht Sinn, sich zu Beschweren Pressekonferenz der Volksanwaltschaft:
\"Die meisten Beschwerden in der Bundesverwaltung gab es im Sozialbereich.\" Volksanwaltschaft - Quelle Orf
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21.04.2010 - um 12.18 Uhr - von Wa. - "Aktion 4000" An die Vizebürgermeisterin Wien! |
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Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin,
zur "Aktion 4000" schreiben Sie in einer APA-Aussendung u.A.: ... mehr als 400 Personen konnten in den Arbeitsmarkt zurückbegleitet werden.
Diese Gruppe erhält weniger Lohn für die gleiche Arbeit wie jemand bei der MA40 z.B. (BAGS-KV). Eine Tätigkeit, fast gratis für die Gemeinde. Von Markt kann keine Rede sein. Warum stellt die Gemeinde niemand ein wenn Arbeitskräfte benötigt werden (z.B. 40 für die Antragsannahme zur Mindestsicherung)?
Ich fühle mich als bald 60jähriger der Jahrzehnte bei Siemens Ing. war, gedemütigt und verraten und "nicht geholfen"! Und das ist keine Einzelmeinung unter den alten Arbeitslosen.
Mit freundschaftlichen Grüßen Wa.
21.04.2010 - um 16.52 Uhr - von H. - Zur Aktion 4000: "Der wahre Skandal ist aber das Schweigen der Gewerkschaften dazu!" Ähnliches gibts auch anderswo:
Die Städte und Gemeinde beschaffen sich dadurch billige Arbeitskräfte und die solcherart verpflichteten werden beschämt! Warum schreibt die Stadt diese Jobs nicht aus, wenn es den Bedarf gibt? Gerade Arbeitsplätze bei der Stadt Wien sind sehr beliebt (Wartelisten). Ich bin überzeugt, dass sich genügend Bewerber finden würden!
Der wahre Skandal ist aber das Schweigen der Gewerkschaften dazu! Es kann doch nie und nimmer mit den Zielen der Gewerkschaftsbewegung zusammengehen, dass man unterschiedliche Klassen von Arbeitnehmern in einem Unternehmen oder einer Körperschaft hat! Jene mit adäquat bezahlten Jobs, mit gewissen Sicherheiten und ins Unternehmen eingebunden.
Und die Indianer, die vom AMS zwangsverpflichtet zugeteilt werden. Ich halte das vor allem für eine Gängelung der Öffentlichkeit. Einerseits will man Arbeitslose damit verstecken (die Leute sind von der Statistik weg und diese werden nicht zu Langszeitsarbeitslosen) und andererseits hat man damit auch ein Drohpotential gegenüber den arbeitslosen Menschen.
Ein netter Zusatzeffekt kann sein, dass Menschen damit eine wesentliche Verschlechterung ihrer Bemessungsgrundlage haben. Und die Krönung des Ganzen ist die oftmals praktizierte Dequalifizierung.
Wenn eine qualifizierte Kraft einmal Hundstrümmerlsammler war, dann kann er oder sie quasi für alles eingesetzt werden!
H.
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21.04.2010 - um 12.10 Uhr - von Do. - Film über Jobcenter! |
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FILM ÜBER JOBCENTER - http://orf.at/100419-50318/index.html
Wenn überhaupt, steht hier ein Wirtschaftssystem am Pranger, in dem der Ausschluss vieler Menschen kaltblütig einkalkuliert wird. Hauptsächlich aber liefert der Film den Hintergrund zu einer Debatte, in der das Argument \"Selber schuld\" immer noch häufig bemüht wird.
Anmerkung: >Die Arbeitslosigkeit bleibt eine Leerstelle und ist abseits der Statistiken noch immer ein Tabu - und das bei diesen Zahlen.< >"Selber Schuld"?< "Arbeitslosenstatistikfälschung zerstört Menschen und schädigt die Gesellschaft!" |
21.04.2010 - um 12.09 Uhr - von Dan. - ZUMUTUNG für jeden Menschen der in Würde leben möchte. |
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Hallo Herr Moser ! Ich hätte \"leider\" wieder eine Frage um einen Rat an Sie.Muss man sich von einem AMS Mitarbeiter Sprüche gefallen lassen wie \"Sie werden ja noch zum Sandler\" sowie unhöfliche Benehmensweisen und Mailboxanrufe ?? Gibt es eine Möglichkeit sich irgendwo zu beschweren ? Es wird immer schlimmer ,was sich dieser Verein erlaubt. Ich werde herumverwiesen von einen Kurs in den anderen. Wie ein \"entmündigter\" komme ich mir vor. Schön wäre wirklich wenn die Menschen hier einmal versammelt auf die Strasse gehen würden um Ihren Ärger kund zu tun. Die Banken erhalten \"Sozialhilfe\" in Milliardenhöhe und der Bürger bekommt weder einen Kredit und als Arbeitsloser ist man das Kasperl vom Staat. Bei der letzten Zuweisung an TAO (soziale Arbeit) hat die dortige Leiterin behauptet ich wollte nicht als Vollzeitkraft arbeiten, obwohl ich zugestimmt hatte !!! FOLGE: Arbeitslosengeld gesperrt. Einspruch sowie eine Beschwerde beim Volksanwalt haben nichts gebracht.Man wird! nicht einmal gefragt zum Sachverhalt, nach dem Einspruchsschreiben. Ich hoffe das man das AMS eines Tages durch sinnvollere Institutionen ersetzt, denn das ist eine ZUMUTUNG für jeden Menschen der in Würde leben möchte.Zwischendurch habe ich immer wieder Jobs welche mir dieses Theater ersparen gottseidank. Schöne Grüße Dan. (20.04.10)
Antwort: haben sie die berufung schon zurück bekommen? Widersprüche der Parteien beim Vorstellungsgespräch
Schlechte Behandlung / Mobbing / Verhalten in heiklen Gesprächen
Beschwerden an mehreren Stellen, mit Aufklärung der Medien,
und ein grosser vorteil wäre, eine begleitperson mitnehmen - wirkt wunder!
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20.04.2010 - um 12.47 Uhr - von R. Sc*. - Gesundheitliches Problem meines Sohnes! |
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hallo, mein sohn ist zur zeit in einem drogensubstitutionsprogramm, war jetzt 3 monate kran geschrieben (vorher mehrere jahre durchgehend berufstätig als gelernter schlosser, mit Führerschein B); aufgrund seiner medikation ist er zur zeit nicht an maschinen einsetzbar und hat auch sein auto verkauft, da er zur zeit lieber nicht auto fahren möchte; der chefarzt wird ihn mit ende des monats arbeitsfähig schreiben und er muß zum ams; von seiten der GKK wurde er dahingehend beraten, daß er einmal befristet für ein jahr einen antrag auf pensionsvorschuß/pension stellt und dabei nicht vermittelt würde und in diesem jahr noch auf entzg und reha gehen könnte; nun meine frage: ist das gescheit (er ist 23 jahre alt); soll er sich einfach arbeitslos melden und angeben, daß er abreitsfähig, aber nicht mobil ist oder wäre ein antrag auf pensionsvorschuß sinnvoller? auch fürchtet er, daß er nachteile hat, wenn er angibt im drogenentzugsprogramm zu sein..................
herzlichen dank für ihren rat im voraus r. sc. (19.04.10)
Antwort: Kommt auch darauf an wie er sich selbst fühlt! Wenn er der Meinung ist er ist arbeitsfähig, dann sollte er sich als "arbeitsfähig aber nicht mobil" zurück melden bzw. Arbeitslosenantrag stellen. Ev. gut überlegen ob er im AMS Bescheid sagt! (Wenns nicht sein muss, dann nicht!) Warnung! Vertrauen sie dem AMS nichts an - Es wird gegen sie verwendet!
Und Pensionsvorschuss sollte er sich als Trumpf im Ärmel aufheben - Sollte es wirklich mal grobe Schwierigkeiten mit dem AMS - und gesundheitliche Probleme - geben! Vielleicht hat er ja auch Glück und er findet eine Tätigkeit die er "relativ gerne" macht/ machen kann! (ohne Gewähr)
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20.04.2010 - um 9.53 Uhr - von Ge. - "Statt Feststellungsbescheid Zwangsmassnahme" |
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Sehr geehrter Herr Moser!
Ich möchte sie nun informieren das ich bis heute keinen Feststellungsbescheid erhalten habe und auf meine Nachfrage am Ams ich nun eine zuweisung zum Trendwerk erhalten habe. Das Ams ignoriert mein Einschreiben bezüglich des Feststellungsbescheides es ignoriert das ich dort gebeten habe um eine Ausbildung beim Wifi als Fahrlehrer statt dessen bekomme ich Trendwerk. Meine Frage lautet muss ich dort hin gehen und einen Arbeitsvertrag unterschreiben bzw. was kann ich tun um am Ams doch beim Wifi die Ausbildung bezahlt zu bekommen ? Ich bitte höflichst um ein paar Zeilen . Sie dürfen gerne veröffentlichen unter den initialen. Herzliche Grüße Ge.
Antwort: feststellungsbescheid kann einige zeit/"wochen" dauern! ich hege auch die vermutung, dass sich immer mehr arbeitslose nicht mehr alles gefallen lassen (Was ich gut finde und auch "ein" erfolgserlebnis der arbeitsloseninitiativen widerspiegelt!), weswegen mehr eingaben gemacht werden, die einige bearbeitungs-zeit in anspruch nehmen!
verlangen sie bez. gewünschten kurs ein begehren, füllen sie das aus und geben es ab - ev. auf einer kopie bestätigen lassen oder eingeschrieben aufgeben! Tipp: ( Formalweg ) Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Weitere Antwort zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :
Weiterführende Links gut durchlesen! Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse / Zum Thema (ohne Gewähr)
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19.04.2010 - um 9.43 Uhr - von W. *. - "Eingliederungsbeihilfe / Schmarotzertum auf Steuerzahlers kosten!" |
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Hallo Christian
Ich bitte Dich gleich Vorweg meinen Namen und email adresse komplett zu schwärzen und auch nicht abzukürzen,da in diesem Fall besagte Firma,sofort schliessen könnte wer ich bin.
Es geht diesmal um Fördermassnahmen des AMS an Betriebe die Arbeitnehmer ab 45 einstellen.
http://www.ams.at/_docs/001_EB_Infoblatt.pdf
Besagte Firma ist ein Bewachungsunternehmen ****** und *******
------------------ --------------------------- Stellenbeschreibung
................................................................. .................................................................
Auftragsnummer: *******
------------------------ ------------------------------------
Besagte Firma,bei der ich selbst beschäftigt war,handhabt es so:einstellen wie im Inserat beschrieben Menschen ab 45 (wegen "Come back" Förderungen) und entläßt diese wieder spätestens vor Ablauf der 2 Jahre, (meistens aber schon nach 6 Monaten) um sofort wieder zu inserieren und die Förderungen weiter zu beziehen.
Besagte Firma handhabt dies schon seit Jahren so.DAS nenne ich Schmarotzertum,auf Steuerzahlers kosten.
Ich bin felsenfest davon überzeugt,das diese Firma kein Einzelfall ist und 66,7% an Brottobezug plus 50% Pauschalkosten für Nebenkosten,so lässt sichs Leben.
Mit freundlichen Grüßen W. *. |
18.04.2010 - um 12.27 Uhr - von M. K. - Neuerlichen Antrag zur Frühpension! |
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Hallol Leute, Ich habe eine frage an euch, was ist der Unterschied zwischen einer Behinderung und Invalidität?? Ich sehe da keinen. Den ich bin 44 Jahre, habe seit der frühesten Kindheit eine beidseitige Gehörbehinderung was mich dazubewegte im Jahr 2008 eine Invaliditäts Pension zu beantragen wobei ich bei der PVA Stelle an der Rossauerlände untersucht wurde. Diese wurde nach den Untersuchungen abgewiesen, Ich ging dann in die Berufung beim Arbeikt und Sozial Gericht Wien wo ich dann bios zum November 2009 diverse Untersuchungen inn ehatte wie z.b. HNO Arzt der keinen Audiotest durchführte sondern nur mich ansah, dann war ich be einem Dermatologen wegen Hautausschlag wegen Chemikalien. Auch beim Psychiater war ich auch, da wurde nur fragen gestellt. Am 8. April war dann die Tagsatzung beim Gericht wo auch die sachverständige anwesend waren. Ich wurde abgewiesen. Nun bekam ich eine Bescheid das ich einen neuerlichen Antrag machen kann und auch neu eÄrztliche Atteste vorlegen kann bei der PVA. Dies werde ich machen. Mien Berufsweg war folgende: August 1981 - Nov 1981 Fliesenleger Lehre abbruch weil zuviele Lehrling eim Betrieb. Dezember 1981 - März 1994 Textildruckerei Sommer Danach abgang wegen Chemikalien Allergie dazwischen diverse kleine Jobs bei Post AG. sowie März 2000 - Juli 2000 Hypo NÖ Hnadball Verein Mai 2005- Mai 2006 als Geschirrabräumer bei EUREST IBM Ich werd eneue und weitere Untersuchungen machen lassen und diese der PVA vorlegen. Ist das ratsam oder?? Lg M. K. Bitte meinen Familienname nicht vollständig anzeigen, danke (17.04.10)
Antwort: Klar unbedingt wenn neues ärztliches Attest vorliegt. "Ausserdem hat es den Anschein, dass Ablehnungen die grundsätzliche Ausrichtung der PVA sind! Deshalb auch müssen sie um ihr "Recht" kämpfen und dürfen nicht aufgeben!"
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16.04.2010 - um 19.36 Uhr - von W. B. - Krone.at - AMS veranstaltet mit Steuergeldern wirre Schulungen "Endlich nehmen sich die Print Medien der sinnlosen Schikane Kursen an,weiter so!" |
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\"Wir haben eine selbstgebackene Apfeltorte gegessen und dann noch Reise zum Mond gespielt\" - das ist die bittere Bilanz der Langzeitarbeitslosen Claudia F. (46) nach einem sechswöchigen Kurs beim Arbeitsmarktservice. Kosten für die AMS-Schulung: rund 800 Euro. Zahlen darf die sinnlosen Maßnahmen der Steuerzahler.Seit zehn Jahren sucht Claudia F. aus Fünfhaus (mit jeweils kurzen Unterbrechungen) einen Job. Jeden Tag werden Bewerbungen verschickt, Telefonate geführt. \"Ich will wirklich arbeiten. Aber wer nimmt heute schon eine 46-Jährige auf?\", so die gelernte Einzelhandelskauffrau zur \"Krone\".
\"Die behindern mich eher bei der Suche\" Vom AMS erwartet sie schon lange keine Hilfe mehr: \"Die behindern mich eher bei der Suche. Die letzte Bewerbungsschulung war völlig sinnlos!\"
Auch Thomas H. kann von solchen Schulungen ein Lied singen, allerdings ein sehr trauriges: Der Akademiker wurde sukzessive vom Wissenschaftler zur Hilfskraft umgeschult - und steht immer noch ohne Job da. Wer für die ganzen sinnlosen Kosten aufkommt? Natürlich die Steuerzahler.
AMS veranstaltet mit Steuergeldern wirre Schulungen Quelle: Krone.at
Endlich nehmen sich die Print Medien der sinnlosen Schikane Kursen an,weiter so
18.04.2010 - um 12.20 Uhr - von W. B. - An die Wiener Krone "Danke für ihre Berichte über sinnlos Kurse und Steuergeldverschwendung" From: ********** To: wiener.stadtkrone@kronenzeitung.at Subject: Berichte über AMS vom 11.04.2010 und 16.04.2010 Date: Sat, 17 Apr 2010 14:31:38 +0200
Werte Redaktion
Danke für ihre Berichte über sinnlos Kurse und Steuergeldverschwendung von AMS Massnahmen (Kurse).
Dazu möchte ich folgenden Hinweis geben unter meiner Sichtweise: KEINE einzigen vom AMS zugekaufte Kurse (diese werden jeweils vorab für ein Jahr zugekauft) entsprechen einer \"Weiterqualifizierung\", \"Qualifizierung\" am Arbeitsmarkt.(Ausnahmen wie Staplerschein und Sprachkurse bestätigen die Regel).
Schauen sie mal unter AMS http://wbdb.ams.or.at/wb/amskurse.htm /wien
Nichts wie \"Jobcoaching\",mit so herlichen Unterrichtsgegenständen,wie nutze ich Internet und Medien zur Jobsuche. (Fast jeder Haushalt hat heute Internet und kauft Zeitungen),wie bewerbe ich mich richtig,wie schreibe ich einen Lebenslauf (Jeder kann über Internet Lebenslaufvorlagen runterladen). Und eine 24 jährige Magistra braucht mir (55 Jahre) sicher nicht erklären wie ich mich zu bewerben habe.
Weiters muss ausgeführt werden,das all diese zugekauften Kurse,da sie ja im voraus (durch Steuergelder bezahlt sind),ohne Rücksicht auf Verluste besetzt werden müssen.So schickt man eben ganz einfach Akademiker zum Hubstaplerschein machen.(Weil halt grad a Platzerl frei ist).Wehrt man sich dagegen,wird einem sofort mit Sperre bis auf 6 Wochen des Arbeitslosengeldes gedroht.Somit wird einem die Existenzgrundlage völlig entzogen. Da verwundert es nicht weiters,das 90% der Arbeitslosen ja und amen sagen (müssen) und sogar aus Angst vor Sanktionen,positive Bewertungen zu den Zwangskursen abgeben.
Ich wünschte mir,das noch viel mehr Medien sich mehr den Arbeitslosen widmen würden,da diese gar keine Lobby oder Vertretung hat.
Da die im Volksmund betitelten Deppenkurse meist \"nur\" 6 Wochen dauern,aber als \"Qualifizierungsmassnahme\" gelten,sind die 100? bzw 200? die Herr Faymann vollmundig propagiert (sollte man Kurse besuchen die 3 Monate oder länger dauern),eine reine Pflanzerei und Augenauswischerei und stellen noch dazu die Arbeitslosen als Pack hin,das man durch \"Prämien\" ermuntern muss,sich qualifizieren zu lassen.
Den Artikel des Profil \"Die große Joblüge\" kann nur zustimmen.
Die Politiker sollten mal aufwachen und uns erklären,wie man 260.309.Arbeitslose gegenüber 10.333 offene Stellen (Bilanz 2009) zu Jobs bringt,ob mit oder ohne Deppenkurse.
mit freundlichen Grüßen ******** (17.04.10) |
15.04.2010 - um 16.55 Uhr - von H. L. - "Ich soll anscheinend so oft in Kurse zugebucht werden, bis ich genervt das Handtuch werfe." |
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Hallo Herr Moser,
ich bitte Sie um Ihren Rat: Momentan übertrippelt sich das AMS für mich geradezu. Ich hatte vor einer Woche eine Zuweisung zu einer Beratung zugeschickt bekommen. Die Beratung bei dem Institut war eigentlich ganz okay mit dem Ergebnis einer schriftlichen Empfehlung für eine vernünftige WIFI Ausbiludng, die ich durchaus auch gerne machen würde und die im Mai beginnen würde. Empfehlung habe ich beim AMS abgegeben. Vor vier Tagen habe ich eine Zuweisung zu einem Jobcoaching ab kommender Woche bekommen und heute habe ich eine Zuweisung zu Trendwerk ab Ende April erhalten. Vollkommen schwachsinnig das Ganze, weil ich mich ja kaum dritteln kann, mal abgesehen davon, dass ich weder zum Jobcoaching, noch für Trendwerk Interesse habe. Das würde mir genau Null bringen.
Frage, wie soll ich mich verhalten? Meine Idee ist, dass ich in Krankenstand gehe, um die Kontrolltermine zu umgehen. Wobei ich auch tatsächlich körperlich krank bin und daher nur mehr mit einer guten Ausbildung eine Chance habe, einen dauerhaften Job zu bekommen. Jobcoaching etc. wäre reine Geldvernichtung! Andererseits möchte ich Sie fragen, ob man gegen diesen Wahnsinn der x-fachen Zuweisung etwas machen kann? Dereit habe ich einfach den Eindruck, dass man versucht mich so oft in Kurse zuzubuchen, bis ich genervt das Handtuch werfe.
Herzliche Grüße H.
Antwort: Wie gewohnt - widerliche AMS-Taktik! Scheint AMS-Strategie zu sein. Sie in Deppenkurse bzw. Schmarotzer-Betriebe (SÖB) zu vermitteln, damit sich die Zwangmassnahmen-Dauer mit dem Beginn ihres selbstgewählten Qualifikationskurses uberschneidet! So sichert man den SÖB (Schmarotzenden - Österreichischen - Betrieben) ihre Geschäfte mit den Arbeitslosen und spart sich weiter die 100 - 200 Euro die "Alibihalber" den Weiterbildungs-"Willigen" Arbeitslosen als Anreiz versprochen wurden!
Wenn sie schon Deppenkurse besucht haben, dann können sie diese auf Grund folgender VwGH-Erkenntnisse verweigern! Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1 *Massnahme wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind! *Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen! *Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!
Mit rechtswidriger Bezugssperre muss gerechnet werden! Der Berufung bzw. Beschwerde an den VwGH muss aber statt gegeben werden!
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