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23.04.2010 - um 11.55 Uhr - von B. - "Ohne Bescheid seit 1 Monat gesperrt?"


Hi erstmal

War heute beim AMS weil ich ja seit 1 Monat nicht über meine Sperre Benachrichtigt wurde.Ich bin heute direkt zum Amtsleiter von der AMS-Stelle gegangen wegen meiner sperre.Der war der meihnung er druckt mir das Schreiben jetzt aus und ich sollte es gegenzeichen um so mit den erhalt zu bestätigen.Ich weigerte mich natürlich.Er liess auch nicht zu das ich einen Mündlichen Einspruch mache,sondern jetzt kommt es.Er meinte auf die Art und weisse das es meine Schuld wäre das es soweit gekommen ist.Ich hätte ja nur an dem Kurs teilnehmen müssen.Und das beste ist,ich habe Hausverbot,und wen was wäre sollte ich mich beim BMI im 1 Bezirk beschweren,und ich könnte auch da gleich meinen Einspruch machen.Ist das nochnormal frage ich mich?
Meine frage ist nun was soll ich machen da ich ja weder Unterlagen der Sperre noch sonst was Schrieftlich habe.Wäre nett wegen HILFE in der Sache.

MFG .B.

Antwort: "Rechtswidrig gesperrt!"
Lassen sie sich nicht pflanzen und gehen sie so vor wie ich ihnen geantwortet habe!
Verlangen sie - "eingeschrieben" (Post) - einen Bescheid!

(Da sie auch keine Mitteilung bekommen haben senden sie gleichzeitig eine Zahlungsaufforderung an das AMS!
Muster für eine Zahlungsaufforderung
"wurde kein Geld ohne Bescheid überwiesen!")

28.04.2010 - um 9.22 Uhr - von B. - "Bescheid ohne Kennzeichnung?"
Hi mal
War heute in der Landesgeschäftsstelle in Wien 3.Laut aussage von dennen muss ein Bescheid nicht Eingeschreiben zusendet werden.Mit anderen Worten kann das auch wie eine Postwurfsendung aussehen den laut dem Berater wurde mir das Schrieftstück zugesendet. Alle Unterlagen die ich nun habe tragen aber keine Unterschrieft von mir oder auch nur vom Berater selbst der Name vom Berater steht auch nicht drauf. Finde ich etwas eigenartig den sollte das nicht vorhanden sein wer die Niederschrift einst gemacht hat?.Komisch das ich aber keines erhalten hier steht nun aussage gegen aussage.Mir wurde aber eingeräumt das ich mit dem heutigen Datum 26.04.2010 14 Tage nun Zeit habe einen Einspruch zu tättigen.
Ausserdem wurde mir mitgeteilt das es seit 2009 so aussieht das man Leute doch sperren kann wen sie keinen Kurs besuchen weil es scheinbar ein neues Gesetz gibt (seit 2009) wo das erlaubt ist und Kurse Pflicht sind.BITTE um sehr sehr rasche HILFE.
mfg .B. (26.04.10)

Antwort: Ahnungsloses menschenfeindliches Personal
AMS-MitarbeiterInnen reden mitunter viel Mist!
Klar doch, da sie sich nicht an Gesetze orientieren müssen und u.a. den Auftrag haben Arbeitslose zu demütigen und erniedrigen wird von ihnen auch kein qualifiziertes anständiges Verhalten verlangt! Warum sollen sie dann irgend etwas lernen / wissen!"

machen sie auf den bescheid eine berufung! die ist kostenlos!
VwGH-erkenntnisse sind gültig - es kommt auf den fall und die begründung an!

besuchen sie ev. AMSand
dort gibts hilfe
AMSand - Beratung
Donnerstag von 18 bis 20 Uhr
AMERLINGHAUS
Stiftgasse 8
1070 Wien


23.04.2010 - um 10.45 Uhr - von Go. - "Die wußten nichts von einer Bezugseinstellung und trotzdem wurde der Bezug "vorsorglich" eingestellt?"


Hallo Christian,

hatte vor deinen Rat zu beherzigen und auf den Bescheid über die Bezugseinstellung wegen Kursabbruch zu warten. Da seit 16. März nun über ein Monat vergangen war und noch kein Bescheid kam, rief ich beim AMS an um mich zu erkundigen. Die wußten allerdings nichts von einer Bezugseinstellung und meinten, das Kursinstitut habe ihnen nicht Bescheid gegeben, dass ich seit 16. nicht anwesend war.

Trotzdem wurde doch aber der Bezug eingestellt, wie die Dame beim Ams meinte "vorsorglich". Nun hab ich ihr versichert, dass ich wirklich abgebrochen habe und gerne einen offiziellen Bescheid darüber erhalten würde. Dazu meinte sie, dass sei nur möglich, wenn ich vor Ort mit meinem Berater einen Termin ausmache und dort eine Niederschrift tätige die die Gründe meines Abbruches zum Inhalt hat.

Für mich sieht das Ganze recht willkürlich aus und ich bin mir nicht sicher, ob ich den Termin plus Niederschrift machen soll und wenn, was ich als Begründung angeben soll, aber vermutlich die gleichen Gründe mit denen ich gegen den Beischeid Einspruch erhoben hätte (Defizite...), oder?

lg, A. (22.04.10)

Antwort: "Vorsorgliche rechtswidrige Bezugs-Sperre!"
geben sie gründe an aber die niederschrift nicht unterschreiben (wenn sie mit dem inhalt nicht einverstanden sind )

senden sie eine zahlungsaufforderung!
Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen -
mit Muster für eine Zahlungsaufforderung -

"ev./zusätzlich" einen bescheid schriftlich verlangen - eingeschrieben abgeben oder
schriftstück auf kopie bestätigen lassen!


23.04.2010 - um 7.32 Uhr - von Ge*. - Als "Dank" dafür will sie mich jetzt dem Projekt Phönix zuweisen.


Sehr geehrter Herr Moser!

Dank Google bin ich auf ihre Seite gekommen als ich mich über das Projekt "PHÖNIX" informieren wollte.
Ich freue mich ehrlich das es eine Seite wie die ihre gibt um Arbeitssuchenden zu helfen!
Aufmerksam habe ich die Einträge zu diesem Projekt "PHÖNIX" durchgelesen.
Jetzt zu meinem konkreten Fall.
Da meine Betreuerin auf eine andere Dienststelle versetzt wurde bekam ich eine neue die (im Gegensatz zur Früheren) unfreundlich ist und keinerlei Widerspruch duldet. Ich habe sie darauf hingewiesen das Unfreundlichkeit keinen Sinn macht. Als "Dank" dafür will sie mich jetzt dem Projekt Phönix zuweisen. Auf dem Merkblatt steht als Veranstalter die "Gesellschaft für Aus- und Weiterbildung GmbH". Kann ich das jetzt ablehnen? Dem Inhalt des Merkblattes nach beseitigt das weder mögliche Bildungsdefizite noch sehe ich irgendeinen Nutzen für eine erfolgreiche Vermittlung. Sie hat auch gleich damit gedroht das eine Weigerung eine Sperre des Bezuges nach sich zieht. Haben die Urteile die sie hier auf der Seite haben nach der Novelle immer noch Gültigkeit? Wie kann/soll ich mich gegen das meiner Meinung nach sinnfreien Projekt wehren? Eine Sperre würde mich sehr hart treffen da ich 2 Kinder zu versorgen habe. Ich bin auch dahinter gekommen das die auch auf ihrer Seite erw!
ähnte Personalvermittlung "Selecta" unter der selben Adresse residiert wie dieses Projekt. Ob das ein Zufall ist wage ich zu Bezweifeln.
Zum Thema Zeugen mitnehmen...
Da es mir nicht möglich ist einen Zeugen mitzunehmen kann ich das Gespräch nicht auch aufzeichnen?
Moderne Handys bieten diese Möglichkeit oder ein Diktafon verwenden. Ist sowas erlaubt/rechtlich gedeckt bzw. ein vollwertiger "Zeugenersatz"?

mit freundlichen Grüßen

G. (22.04.10)

Antwort:
Wenn es sich noch immer um die
aufsuchende Vermittlung handelt ist die Teilnahme freiwillig!

Rechtswidrige Sperren sind nicht ausgeschlossen!
Fragen sie die TrainerIn vor Zeugen ob es sich um eine freiwillige Teilnahme handelt!

Weitere Antwort zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Verhalten in heiklen Gesprächen / Den Vorschlag, bei Gesprächen stets ein Tonband mitlaufen zu lassen, (Ev. für Medien?)
(ohne Gewähr)


23.04.2010 - um 0.01 Uhr - von E. R. - "Abschließend möchte ich alle Leidensgefähten ermutigen sich nicht demoralisieren zu lassen,"


Hallo Christian!

Nun der versprochene bericht meiner beschwerde gegen das ams, bezüglich der fahrtkosten,die man mir nicht bezahlte da ich die unterschrift unter der "zwangsbeglückung" deppenkurs verweigerte.

meine beschwerde ging an die volksanwaltschaft vwgh,rechnungshof,die grünen,fpö,etc. und natürlich an den AMS ombudsmann/frau.
letztere kann man sich getrost sparen da mit hundertprozentiger sicherheit nichts bei rauskommt. war bereits meine dritte beschwerde und jedesmal...
eine stereotype antwort-"es wurde geprüft und die vorgehensweise des ams für richtig befunden, fahrtkostenzuschuss kann keiner gewährt werden da sie die kursbedinungen nicht unterzeichnet haben etc.etc."

Geantwortet haben mir alle,allerdings konkret auf mich zugekommen ist nur die fpö und zwar der klubobmann LAbg Waldhäusl, der hat mich persöhnlich zu hause besucht, sich alles notiert,und versprochen zu intervenieren!!

das AMS selbst ist auch "aktiv" geworden und verpaßte mir einen psychologischen eignungstest mit der prämisse,mir eine umschulung zu "ermöglichen"!!!bin 56 jahre und zu 40prozent erwerbsunfähig!!allergischer asthmatiker auf einem auge blind und die knochen werden auch schon etwas müde!!! bin mal gepannt welchen beruf sie mir aufs auge drücken wollen!!!

Nun zu der antwort der volksanwaltschaft: bezüglich des fahrtkostenzuschusses konnten sie auch nichts erreichen da dieser im gesetz nicht vorgeschrieben ist!
AAbeeer was die deppenkurse betrifft da schauts gut aus. das AMS antwortete
der volksanwaltschaft, daß sie,das AMS,je nach Ergebniss der untersuchung durch den psychologen, wird man noch ein letztes mal versuchen mich mit einer Ausbildung zu unterstützen!

sollte ich dieses angebot ablehnen oder mich wieder nicht kooperativ (wer zeigt sich im deppenkurs schon kooperativ?? ich nicht!!)zeigen,so wird sich die betreuung des AMS " ausschließlich auf die vermittlung von arbeitsstellen beschränken"!!!!

hoffentlich halten sich die damen und herren auch daran und beschränken ihre tätigkeit ausschließlich auf die vermittlung von arbeitsstellen,würden mich glücklich machen damit!!!deppenkurs mach ich onehin keinen mehr, da fährt die eisenbahn drüber, versprochen!!!

Abschließend möchte ich alle Leidensgefähten ermutigen sich nicht demoralisieren zu lassen,schreibt beschwerden steht auf und bietet ihnen die stirn. in diesem sinne wünsche ich allen ,alles gute und viel glück!!

Dir lieber christian gebührt für das tolle Forum deinem engagement und deiner hilfe der allerhöchste repekt!!! herzlichst ernst!!


22.04.2010 - um 10.56 Uhr - von G. - "3 Reich Methoden"


Sehr geehrter Herr Moser!

Ich habe heute per Mail ein Begehrenformular gefordert und nun habe ich eine
Mail retur erhalten wo mir mit geteilt wird das der Amtsleiter ja schon sagte
mir werde der Fahrlehrer nicht bezahlt und nun bekomme ich kein Begehrenformular
. Das AMS erlaubt sich mit uns arbeitslosen was es will und treibt uns noch zum
ausrasten. Wie gehe ich vor das ich zu dem Begehrenformular komme und wäre es
ratsam sich villeicht an die Volksanwaltschaft zu weden bezüglich eines
kurses....könne die mir dort villeicht helfen? Was mich am meisten ärgert ist
die Beraterin die mir das Trendwerk zugeteilt hat hat es schriftlich getan und
ist nicht mal meine Beraterin und wenn ich mit der unverschämten Person reden
möchte bekomme ich sie nicht mal an Tel. dieses feige vorgehen stinkt zum
Himmel, man kann sich am AMS nicht mal mehr zu einen auserordentlichen Termin wenden da man sich nur mehr in der Infozone melden muss und nicht mal zum Berater gehen darf da dort wie in einen Straflager die Security wacht das sind
ja meiner Meinung nach 3 Reich Methoden. Weiter ärgert mich auch das man diese unverschämte Person die solche Kurse zuteilt nicht mal selbst verklagen kann wenn sie etwas unrechtes macht sie versteckt sich hinter dem AMS und das
versteckt sich hinter der Politik usw. was sind das für Methoden? Man kommt in
ein Straflager bekommt Quasi beim Trendwerk einen vertrag der unterschrieben
werden muss wenn nicht wird Geld gesperrt und die entschuldigen sie den
ausdruck die * Personen die das veranlassen verstecken sich da frage ich
mich sind wir im Krieg? Danke fürs zuhören und danke für ihre Aufrichtigkeit

Gruß G.!

Antwort:
ein formular müssen sie bekommen! dieses leitet den instanzenweg ein - die
private meinung der AMS-mitarbeiterInnen interessiert nicht! auch sollte dem
begehren nicht statt gegeben werden! der bescheid ist dann eine behördliche
stellungnahme / vorgehensweise - auf dem einspruch erhoben werden kann!

ev. mit begleitperson am AMS verlangen und dokumentieren!

ja unbedingt, senden sie eine beschwerde diesbezüglich an den VA. wichtig!
so wird dessen inkompetenz dokumentiert! (kommt auch vor, dass sich die VA
(für sie) einsetzt und erfolge erzielt!)

auch wenn sie sich nicht gegen die zwangsmassnahme wehren können - keine unterschrift unterm vertrag leisten,
sondern folgenden text einsetzen!

Weitere Antwort zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch zu verklagen!


Anmerkung: Aus der Nazizeit lernen!
"Wenn wir eins aus der Nazizeit gelernt haben ("sollten"), dann dass sich die Umsetzer der Menschenverachtung / Vernichtung mit schuldig machen!

Ein habe nichts gewusst oder muss man ja mittun - befreit (die AMS-MitarbeiterInnen mit Anderen) nicht von einer Schuld!

Wer diese gefühls-kranke faschistische Politik der ÖVP/"spö?" umsetzt trägt bez.
gesellschaftlichen Konsequenzen Mitverantwortung!

Gehen sie nicht davon aus, dass das Entnazifizierungsprinzip immer Anwendung findet und von der mit-Schuld befreit!"

An AMS-MitarbeiterInnen die sich Menschlichkeit/Anstand/Charakter bewahren wollen: Solidarisiert euch und leistet endlich auch Widerstand - Ihr könnt doch wohl nicht diesen widerlichen Menschenschlag abgeben wollen?


22.04.2010 - um 10.56 Uhr - von Th. - Kaputtes Verständnis von Coaching!


da ich zur zeut in einen kurs bin ha ich einige fragen
1.
wenn mir der trainer sagt das ihm meine meinung nicht interessiert und meine antworten auch nicht was kann man dagegen tun
2.
wen er einen sozialversicherungsauszug haben möchte muss ich den vorweissen oder nicht
das waren meine wichtigsten fragen bitte per mail antworten danke (20.04.10)

Antwort:
diese vorgehensweise widerspricht in perversester art und weise dem sinn des coachings!
gehen sie umgehend zum vorgesetzten beschweren oder/und am besten schriftlich an die kursleitung und auch ans AMS
bei mündlicher beschwerde begleitperson mitnehmen - wenn möglich!

sozialversicherungsauszug freiwillig abzugeben! sie dürfen verneinen!

Beschwerden am besten an mehrere Stellen - Aufklärung auch an Medien - , senden!
ohne gewähr



21.04.2010 - um 13.50 Uhr - von Do. - Beschwerden an die Volksanwaltschaft machen Sinn!


Nicht locker lassen.
Es macht Sinn, sich zu Beschweren
Pressekonferenz der Volksanwaltschaft:

\"Die meisten Beschwerden in der Bundesverwaltung gab es im Sozialbereich.\"
Volksanwaltschaft -
Quelle Orf



21.04.2010 - um 12.18 Uhr - von Wa. - "Aktion 4000" An die Vizebürgermeisterin Wien!


Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin,

zur "Aktion 4000" schreiben Sie in einer APA-Aussendung u.A.:
... mehr als 400 Personen konnten in den Arbeitsmarkt zurückbegleitet
werden.

Diese Gruppe erhält weniger Lohn für die gleiche Arbeit wie jemand bei
der MA40 z.B. (BAGS-KV).
Eine Tätigkeit, fast gratis für die Gemeinde. Von Markt kann keine Rede
sein.
Warum stellt die Gemeinde niemand ein wenn Arbeitskräfte benötigt werden
(z.B. 40 für die Antragsannahme zur Mindestsicherung)?

Ich fühle mich als bald 60jähriger der Jahrzehnte bei Siemens Ing. war,
gedemütigt und verraten und "nicht geholfen"!
Und das ist keine Einzelmeinung unter den alten Arbeitslosen.

Mit freundschaftlichen Grüßen
Wa.

21.04.2010 - um 16.52 Uhr - von H. - Zur Aktion 4000:
"Der wahre Skandal ist aber das Schweigen der Gewerkschaften dazu!"
Ähnliches gibts auch anderswo:

Die Städte und Gemeinde beschaffen sich dadurch billige Arbeitskräfte und die solcherart verpflichteten werden beschämt! Warum schreibt die Stadt diese Jobs nicht aus, wenn es den Bedarf gibt? Gerade Arbeitsplätze bei der Stadt Wien sind sehr beliebt (Wartelisten). Ich bin überzeugt, dass sich genügend Bewerber finden würden!

Der wahre Skandal ist aber das Schweigen der Gewerkschaften dazu! Es kann doch nie und nimmer mit den Zielen der Gewerkschaftsbewegung zusammengehen, dass man unterschiedliche Klassen von Arbeitnehmern in einem Unternehmen oder einer Körperschaft hat! Jene mit adäquat bezahlten Jobs, mit gewissen Sicherheiten und ins Unternehmen eingebunden.

Und die Indianer, die vom AMS zwangsverpflichtet zugeteilt werden. Ich halte das vor allem für eine Gängelung der Öffentlichkeit. Einerseits will man Arbeitslose damit verstecken (die Leute sind von der Statistik weg und diese werden nicht zu Langszeitsarbeitslosen) und andererseits hat man damit auch ein Drohpotential gegenüber den arbeitslosen Menschen.

Ein netter Zusatzeffekt kann sein, dass Menschen damit eine wesentliche Verschlechterung ihrer Bemessungsgrundlage haben. Und die Krönung des Ganzen ist die oftmals praktizierte Dequalifizierung.

Wenn eine qualifizierte Kraft einmal Hundstrümmerlsammler war, dann kann er oder sie quasi für alles eingesetzt werden!

H.


21.04.2010 - um 12.10 Uhr - von Do. - Film über Jobcenter!


FILM ÜBER JOBCENTER - http://orf.at/100419-50318/index.html

Wenn überhaupt, steht hier ein Wirtschaftssystem am Pranger, in dem der Ausschluss vieler Menschen kaltblütig einkalkuliert wird. Hauptsächlich aber liefert der Film den Hintergrund zu einer Debatte, in der das Argument \"Selber schuld\" immer noch häufig bemüht wird.

Anmerkung:
>Die Arbeitslosigkeit bleibt eine Leerstelle und ist abseits der Statistiken noch immer ein Tabu - und das bei diesen Zahlen.< >"Selber Schuld"?<
"Arbeitslosenstatistikfälschung zerstört Menschen und schädigt die Gesellschaft!"




21.04.2010 - um 12.09 Uhr - von Dan. - ZUMUTUNG für jeden Menschen der in Würde leben möchte.


Hallo Herr Moser ! Ich hätte \"leider\" wieder eine Frage um einen Rat an Sie.Muss man sich von einem AMS Mitarbeiter Sprüche gefallen lassen wie \"Sie werden ja noch zum Sandler\" sowie unhöfliche Benehmensweisen und Mailboxanrufe ?? Gibt es eine Möglichkeit sich irgendwo zu beschweren ? Es wird immer schlimmer ,was sich dieser Verein erlaubt. Ich werde herumverwiesen von einen Kurs in den anderen. Wie ein \"entmündigter\" komme ich mir vor. Schön wäre wirklich wenn die Menschen hier einmal versammelt auf die Strasse gehen würden um Ihren Ärger kund zu tun. Die Banken erhalten \"Sozialhilfe\" in Milliardenhöhe und der Bürger bekommt weder einen Kredit und als Arbeitsloser ist man das Kasperl vom Staat. Bei der letzten Zuweisung an TAO (soziale Arbeit) hat die dortige Leiterin behauptet ich wollte nicht als Vollzeitkraft arbeiten, obwohl ich zugestimmt hatte !!! FOLGE: Arbeitslosengeld gesperrt. Einspruch sowie eine Beschwerde beim Volksanwalt haben nichts gebracht.Man wird!
nicht einmal gefragt zum Sachverhalt, nach dem Einspruchsschreiben. Ich hoffe das man das AMS eines Tages durch sinnvollere Institutionen ersetzt, denn das ist eine ZUMUTUNG für jeden Menschen der in Würde leben möchte.Zwischendurch habe ich immer wieder Jobs welche mir dieses Theater ersparen gottseidank. Schöne Grüße Dan. (20.04.10)

Antwort:
haben sie die berufung schon zurück bekommen?
Widersprüche der Parteien beim Vorstellungsgespräch

Schlechte Behandlung / Mobbing / Verhalten in heiklen Gesprächen

Beschwerden an mehreren Stellen, mit Aufklärung der Medien,

und ein grosser vorteil wäre, eine begleitperson mitnehmen - wirkt wunder!


20.04.2010 - um 12.47 Uhr - von R. Sc*. - Gesundheitliches Problem meines Sohnes!


hallo, mein sohn ist zur zeit in einem drogensubstitutionsprogramm, war jetzt 3 monate kran geschrieben (vorher mehrere jahre durchgehend berufstätig als gelernter schlosser, mit Führerschein B); aufgrund seiner medikation ist er zur zeit nicht an maschinen einsetzbar und hat auch sein auto verkauft, da er zur zeit lieber nicht auto fahren möchte; der chefarzt wird ihn mit ende des monats arbeitsfähig schreiben und er muß zum ams; von seiten der GKK wurde er dahingehend beraten, daß er einmal befristet für ein jahr einen antrag auf pensionsvorschuß/pension stellt und dabei nicht vermittelt würde und in diesem jahr noch auf entzg und reha gehen könnte; nun meine frage: ist das gescheit (er ist 23 jahre alt); soll er sich einfach arbeitslos melden und angeben, daß er abreitsfähig, aber nicht mobil ist oder wäre ein antrag auf pensionsvorschuß sinnvoller? auch fürchtet er, daß er nachteile hat, wenn er angibt im drogenentzugsprogramm zu sein..................

herzlichen dank für ihren rat im voraus
r. sc. (19.04.10)

Antwort:
Kommt auch darauf an wie er sich selbst fühlt! Wenn er der Meinung ist er ist arbeitsfähig, dann sollte er sich als "arbeitsfähig aber nicht mobil" zurück melden bzw. Arbeitslosenantrag stellen. Ev. gut überlegen ob er im AMS Bescheid sagt!
(Wenns nicht sein muss, dann nicht!)
Warnung! Vertrauen sie dem AMS nichts an - Es wird gegen sie verwendet!

Und Pensionsvorschuss sollte er sich als Trumpf im Ärmel aufheben - Sollte es wirklich mal grobe Schwierigkeiten mit dem AMS - und gesundheitliche Probleme - geben!
Vielleicht hat er ja auch Glück und er findet eine Tätigkeit die er "relativ gerne" macht/ machen kann! (ohne Gewähr)


20.04.2010 - um 9.53 Uhr - von Ge. - "Statt Feststellungsbescheid Zwangsmassnahme"


Sehr geehrter Herr Moser!

Ich möchte sie nun informieren das ich bis heute keinen Feststellungsbescheid
erhalten habe und auf meine Nachfrage am Ams ich nun eine zuweisung zum
Trendwerk erhalten habe. Das Ams ignoriert mein Einschreiben bezüglich des
Feststellungsbescheides es ignoriert das ich dort gebeten habe um eine
Ausbildung beim Wifi als Fahrlehrer statt dessen bekomme ich Trendwerk. Meine
Frage lautet muss ich dort hin gehen und einen Arbeitsvertrag unterschreiben
bzw. was kann ich tun um am Ams doch beim Wifi die Ausbildung bezahlt zu
bekommen ? Ich bitte höflichst um ein paar Zeilen . Sie dürfen gerne
veröffentlichen unter den initialen.
Herzliche Grüße
Ge.

Antwort:
feststellungsbescheid kann einige zeit/"wochen" dauern!
ich hege auch die vermutung, dass sich immer mehr arbeitslose nicht mehr alles gefallen lassen (Was ich gut finde und auch "ein" erfolgserlebnis der arbeitsloseninitiativen widerspiegelt!), weswegen mehr eingaben gemacht werden, die einige bearbeitungs-zeit in anspruch nehmen!

verlangen sie bez. gewünschten kurs ein begehren, füllen sie das aus und geben es ab - ev. auf einer kopie bestätigen lassen oder eingeschrieben aufgeben!
Tipp:
( Formalweg )
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!

Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Weitere Antwort zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Weiterführende Links gut durchlesen!
Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse / Zum Thema
(ohne Gewähr)

19.04.2010 - um 9.43 Uhr - von W. *. - "Eingliederungsbeihilfe / Schmarotzertum auf Steuerzahlers kosten!"


Hallo Christian

Ich bitte Dich gleich Vorweg meinen Namen und email adresse komplett zu schwärzen und auch nicht abzukürzen,da in diesem Fall besagte Firma,sofort schliessen könnte wer ich bin.

Es geht diesmal um Fördermassnahmen des AMS an Betriebe die Arbeitnehmer ab 45 einstellen.

http://www.ams.at/_docs/001_EB_Infoblatt.pdf

Besagte Firma ist ein Bewachungsunternehmen ****** und *******

------------------ ---------------------------
Stellenbeschreibung

.................................................................
.................................................................

Auftragsnummer: *******

------------------------ ------------------------------------

Besagte Firma,bei der ich selbst beschäftigt war,handhabt es so:einstellen wie im Inserat beschrieben Menschen ab 45 (wegen "Come back" Förderungen)
und entläßt diese wieder spätestens vor Ablauf der 2 Jahre, (meistens aber schon nach 6 Monaten) um sofort wieder zu inserieren und die Förderungen weiter zu beziehen.

Besagte Firma handhabt dies schon seit Jahren so.DAS nenne ich Schmarotzertum,auf Steuerzahlers kosten.

Ich bin felsenfest davon überzeugt,das diese Firma kein Einzelfall ist und 66,7% an Brottobezug plus 50% Pauschalkosten für Nebenkosten,so lässt sichs Leben.

Mit freundlichen Grüßen
W. *.



18.04.2010 - um 12.27 Uhr - von M. K. - Neuerlichen Antrag zur Frühpension!


Hallol Leute, Ich habe eine frage an euch, was ist der Unterschied zwischen einer Behinderung und Invalidität?? Ich sehe da keinen.
Den ich bin 44 Jahre, habe seit der frühesten Kindheit eine beidseitige Gehörbehinderung was mich dazubewegte im Jahr 2008 eine Invaliditäts Pension zu beantragen wobei ich bei der PVA Stelle an der Rossauerlände untersucht wurde. Diese wurde nach den Untersuchungen abgewiesen, Ich ging dann in die Berufung beim Arbeikt und Sozial Gericht Wien wo ich dann bios zum November 2009 diverse Untersuchungen inn ehatte wie z.b. HNO Arzt der keinen Audiotest durchführte sondern nur mich ansah, dann war ich be einem Dermatologen wegen Hautausschlag wegen Chemikalien. Auch beim Psychiater war ich auch, da wurde nur fragen gestellt. Am 8. April war dann die Tagsatzung beim Gericht wo auch die sachverständige anwesend waren. Ich wurde abgewiesen. Nun bekam ich eine Bescheid das ich einen neuerlichen Antrag machen kann und auch neu eÄrztliche Atteste vorlegen kann bei der PVA. Dies werde ich machen.
Mien Berufsweg war folgende:
August 1981 - Nov 1981 Fliesenleger Lehre
abbruch weil zuviele Lehrling eim Betrieb.
Dezember 1981 - März 1994 Textildruckerei Sommer
Danach abgang wegen Chemikalien Allergie
dazwischen diverse kleine Jobs bei Post AG. sowie März 2000 - Juli 2000 Hypo NÖ Hnadball Verein
Mai 2005- Mai 2006 als Geschirrabräumer bei EUREST IBM
Ich werd eneue und weitere Untersuchungen machen lassen und diese der PVA vorlegen. Ist das ratsam oder??
Lg M. K.
Bitte meinen Familienname nicht vollständig anzeigen, danke (17.04.10)

Antwort:
Klar unbedingt wenn neues ärztliches Attest vorliegt.
"Ausserdem hat es den Anschein, dass Ablehnungen die grundsätzliche Ausrichtung der PVA sind! Deshalb auch müssen sie um ihr "Recht" kämpfen und dürfen nicht aufgeben!"





16.04.2010 - um 19.36 Uhr - von W. B. - Krone.at - AMS veranstaltet mit Steuergeldern wirre Schulungen
"Endlich nehmen sich die Print Medien der sinnlosen Schikane Kursen an
,weiter so!"


\"Wir haben eine selbstgebackene Apfeltorte gegessen und dann noch Reise zum Mond gespielt\" - das ist die bittere Bilanz der Langzeitarbeitslosen Claudia F. (46) nach einem sechswöchigen Kurs beim Arbeitsmarktservice. Kosten für die AMS-Schulung: rund 800 Euro. Zahlen darf die sinnlosen Maßnahmen der Steuerzahler.Seit zehn Jahren sucht Claudia F. aus Fünfhaus (mit jeweils kurzen Unterbrechungen) einen Job. Jeden Tag werden Bewerbungen verschickt, Telefonate geführt. \"Ich will wirklich arbeiten. Aber wer nimmt heute schon eine 46-Jährige auf?\", so die gelernte Einzelhandelskauffrau zur \"Krone\".

\"Die behindern mich eher bei der Suche\"
Vom AMS erwartet sie schon lange keine Hilfe mehr: \"Die behindern mich eher bei der Suche. Die letzte Bewerbungsschulung war völlig sinnlos!\"

Auch Thomas H. kann von solchen Schulungen ein Lied singen, allerdings ein sehr trauriges: Der Akademiker wurde sukzessive vom Wissenschaftler zur Hilfskraft umgeschult - und steht immer noch ohne Job da. Wer für die ganzen sinnlosen Kosten aufkommt? Natürlich die Steuerzahler.

AMS veranstaltet mit Steuergeldern wirre Schulungen Quelle: Krone.at

Endlich nehmen sich die Print Medien der sinnlosen Schikane Kursen an,weiter so

18.04.2010 - um 12.20 Uhr - von W. B. - An die Wiener Krone
"Danke für ihre Berichte über sinnlos Kurse und Steuergeldverschwendung"
From: **********
To:
wiener.stadtkrone@kronenzeitung.at
Subject: Berichte über AMS vom 11.04.2010 und 16.04.2010
Date: Sat, 17 Apr 2010 14:31:38 +0200

Werte Redaktion

Danke für ihre Berichte über sinnlos Kurse und Steuergeldverschwendung von AMS
Massnahmen (Kurse).

Dazu möchte ich folgenden Hinweis geben unter meiner Sichtweise:
KEINE einzigen vom AMS zugekaufte Kurse (diese werden jeweils vorab für ein Jahr zugekauft) entsprechen einer \"Weiterqualifizierung\",
\"Qualifizierung\" am Arbeitsmarkt.(Ausnahmen wie Staplerschein und Sprachkurse bestätigen die Regel).

Schauen sie mal unter AMS http://wbdb.ams.or.at/wb/amskurse.htm
/wien

Nichts wie \"Jobcoaching\",mit so herlichen Unterrichtsgegenständen,wie nutze ich Internet und Medien zur Jobsuche. (Fast jeder Haushalt hat heute Internet und kauft Zeitungen),wie bewerbe ich mich richtig,wie schreibe ich einen Lebenslauf (Jeder kann über Internet Lebenslaufvorlagen runterladen).
Und eine 24 jährige Magistra braucht mir (55 Jahre) sicher nicht erklären wie ich mich zu bewerben habe.

Weiters muss ausgeführt werden,das all diese zugekauften Kurse,da sie ja im voraus (durch Steuergelder bezahlt sind),ohne Rücksicht auf Verluste besetzt werden müssen.So schickt man eben ganz einfach Akademiker zum Hubstaplerschein machen.(Weil halt grad a Platzerl frei ist).Wehrt man sich dagegen,wird einem sofort mit Sperre bis auf 6 Wochen des Arbeitslosengeldes gedroht.Somit wird einem die Existenzgrundlage völlig entzogen.
Da verwundert es nicht weiters,das 90% der Arbeitslosen ja und amen sagen (müssen) und sogar aus Angst vor Sanktionen,positive Bewertungen zu den Zwangskursen abgeben.

Ich wünschte mir,das noch viel mehr Medien sich mehr den Arbeitslosen widmen würden,da diese gar keine Lobby oder Vertretung hat.

Da die im Volksmund betitelten Deppenkurse meist \"nur\" 6 Wochen dauern,aber als \"Qualifizierungsmassnahme\" gelten,sind die 100? bzw 200? die Herr Faymann vollmundig propagiert (sollte man Kurse besuchen die 3 Monate oder länger dauern),eine reine Pflanzerei und Augenauswischerei und stellen noch dazu die
Arbeitslosen als Pack hin,das man durch \"Prämien\" ermuntern muss,sich qualifizieren zu lassen.

Den Artikel des Profil \"Die große Joblüge\" kann nur zustimmen.

Die Politiker sollten mal aufwachen und uns erklären,wie man 260.309.Arbeitslose gegenüber 10.333 offene Stellen (Bilanz 2009) zu Jobs bringt,ob mit oder ohne Deppenkurse.

mit freundlichen Grüßen
******** (17.04.10)


15.04.2010 - um 16.55 Uhr - von H. L. - "Ich soll anscheinend so oft in Kurse zugebucht werden, bis ich genervt das Handtuch werfe."


Hallo Herr Moser,

ich bitte Sie um Ihren Rat: Momentan übertrippelt sich das AMS für mich geradezu. Ich hatte vor einer Woche eine Zuweisung zu einer Beratung zugeschickt bekommen. Die Beratung bei dem Institut war eigentlich ganz okay mit dem Ergebnis einer schriftlichen Empfehlung für eine vernünftige WIFI Ausbiludng, die ich durchaus auch gerne machen würde und die im Mai beginnen würde. Empfehlung habe ich beim AMS abgegeben. Vor vier Tagen habe ich eine Zuweisung zu einem Jobcoaching ab kommender Woche bekommen und heute habe ich eine Zuweisung zu Trendwerk ab Ende April erhalten. Vollkommen schwachsinnig das Ganze, weil ich mich ja kaum dritteln kann, mal abgesehen davon, dass ich weder zum Jobcoaching, noch für Trendwerk Interesse habe. Das würde mir genau Null bringen.

Frage, wie soll ich mich verhalten? Meine Idee ist, dass ich in Krankenstand gehe, um die Kontrolltermine zu umgehen. Wobei ich auch tatsächlich körperlich krank bin und daher nur mehr mit einer guten Ausbildung eine Chance habe, einen dauerhaften Job zu bekommen. Jobcoaching etc. wäre reine Geldvernichtung! Andererseits möchte ich Sie fragen, ob man gegen diesen Wahnsinn der x-fachen Zuweisung etwas machen kann? Dereit habe ich einfach den Eindruck, dass man versucht mich so oft in Kurse zuzubuchen, bis ich genervt das Handtuch werfe.

Herzliche Grüße
H.

Antwort: Wie gewohnt - widerliche AMS-Taktik!
Scheint AMS-Strategie zu sein. Sie in Deppenkurse bzw. Schmarotzer-Betriebe (SÖB) zu vermitteln, damit sich die Zwangmassnahmen-Dauer mit dem Beginn ihres selbstgewählten Qualifikationskurses uberschneidet!
So sichert man den SÖB (Schmarotzenden - Österreichischen - Betrieben) ihre Geschäfte mit den Arbeitslosen und spart sich weiter die 100 - 200 Euro die "Alibihalber" den Weiterbildungs-"Willigen" Arbeitslosen als Anreiz versprochen wurden!

Wenn sie schon Deppenkurse besucht haben, dann können sie diese auf Grund folgender VwGH-Erkenntnisse verweigern!
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1
*Massnahme wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!

Mit rechtswidriger Bezugssperre muss gerechnet werden! Der Berufung bzw. Beschwerde an den VwGH muss aber statt gegeben werden!

Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Weitere Antwort zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Weiterführende Links gut durchlesen!
Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse / Zum Thema


"Eine Krankenstandsflucht, mit der sich viele Betroffene ihre psychische Gesundheit schützen, kann und werde ich nicht empfehlen, um nicht mal in die Nähe einer Aufforderung zum Versicherungsbetrug gebracht zu werden!"
(Da ich zudem nicht wissen kann, ob wer tatsächlich krank ist?)

"Eine Diskussion um eine Betriebsratsgründung würde SÖB nervös machen"

"Pressekonferenz (zur Weiterbildungsprämie als Anreiz)"
von Faymann und Hundstorfer spiegelt unverfrorene Frechheit und ist Indiz, dass sich mit diesen unseriösen Personen die SPÖ-Politik nicht ändern wird!

"Es sieht so aus, dass die 100 - 200 Euro mon. Weiterbildungsprämie als "Anreiz" erst recht den Wunsch nach tatsächlichen Qualifikationskursen entgegen stehen, da dieses Geld durch AMS-Ausbildungsverweigerung eingespart werden kann / (wird)!"

Beschreiten sie trotzdem den Formalweg und geben sie ein Begehren ab! -
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!


Und was schwafelt der jetzige politische verantwortliche Minister Hundstorfer über mehrfach Zwangs-Kurszuweisungen!
(Seiner Meinung nach sind TrainerInnen von Zwangs-Deppenkursen auch Ressurcen-, und Zeitverschwender! - "Logischer Weise dann auch Geldverschwender")

(ohne Gewähr)


15.04.2010 - um 10.48 Uhr - von W*. - Deppenkurszuweisung - Er handelt in meinem interresse(lol) ??


hallo hr. moser,
ich bin seit 2 1/2 jahren aus gesundheitlichen gründen arbeitslos!ich wurde schon 2 mal an die PVA verwiesen, das erste mal um eine berufsunfähigkeitspension zu erlangen( wurde abgelehnt), das 2 mal um eine umschulung genehmigt zu bekommen. ich habe den antrag auf eine berufliche umschulung ende * 2009 an die PVA gestellt. am *. februar 2010 bekam ich eine einladung zu einem QC3 Claering und persönlichkeitstraining M134531 V1, einstiegstermin 06.04 2010( ich war sehr überrascht darüber). im * diesen jahres war die fachärtzliche untersuchung, welche sehr unpersönliche und dessinterresiert geführt wurde und nicht länger als 15-20 min dauerte. eine woche vor kursbeginn hatte ich noch immer keine entscheidung seitens der PVA, also rief ich den betreuer an, der mich zu diesem kurs verdonnert hatte!Ich erklärte ihm was sache ist,erzählte ihm meine ganze ams laufbahn und das ich diesen kurs für unnötig halt!ich habe ja einen beruf gelernt, im 2. bildungsweg die matu!
ra nachgeholt und danach ein studium angefangen!weiters fragte ich den berater wieso eigentlich er mich in diesen kurs einteilte und nicht mein persönlicher berater!die antwort war eh klar; er war mein neuer berater! mir wurde 3 monate nicht mitgeteilt das ich einen neuen berater habe!alle argumente meiner seits wurden von ihm immer wieder abgeschmettert mit so sätzen wie ich bin schon zu lange zu hause , er handelt in meinem interresse(lol) usw.....
ich fragten ihn auch um einen persönliche termin in den nächsten tagen, was er ablehnte mit der begründung er hätte keinen termin frei, erst wieder mitte mai(na klar nach dem deppenkurs)lol

also ging einfach am ersten kurstag(ich meldete mich tel. beim veranstalter) zum ams und setzte mich einfach vor die türe meines beraters und wartete bis er kam! in dem gespräch habe ich noch einmal versucht meinen standpunkt darzulegen, wieder ohne erfolg!er sagte so dinge wie : wenn ich diese masßnahme nicht ergreifen möchte soll ich mich doch vom ams abmelden!!er streiche mir meine bezuge wenn ich nicht hingehe........
Darauf verlangte ich seine abteilungsleiterin zu sprechen!was mir dann auch gelang, aber auch nicht viel brachte! ich fragte sie warum ich diesen kurs brauchen würde?Sie sagte sie hat keine ahnung was sie mit mir machen sollte, weil ich nicht vermittelbar wäre , von der PVA schon einmal abgewiesen wurde, daher muss ich diesen kurs machen! ?????? Wahnsinn oder?
der kurs lauft jetzt schon die 2 woche und ich momentan im krankenstand auf grund einer nasennebenhöhlen stirnhöhlenentzündung! heute hab ich den bescheid von der PVA bekommen, mein antrag wurde abgelehnt!!! die begründung: ich könnte bürojobs sehr wohl ausüben!!! ich hatte schon 3 bürojobs und alle drei musste ich gesundheitlichen gründen wieder aufgeben!

meine frage nun : was kann ich tun um diesen deppenkurs nicht zu besuchen müssen?( abgesehen vom krankenstand)
und wie soll ich mich dem ams gegenüber verhalten!
danke im voraus

und ein ganz dickes lob für diese sehr sehr gelungene Homepage!!!

lg W.

Ps: ich werde in nächster zukunft meine ganze ams -geschichte hier nieder schreiben! ein weiteres "schmankerl"..... (14.04.10)

Antwort:
Haben sie schon mal so einen Deppenkurs besucht?

Zu beachten wäre zu "heiklen" Gesprächen immer eine Begleitperson mitzunehmen!
Dann tun "die" sich schwerer ihre Ignoranz und Inkompetenz, die ihr Bericht im vollen Umfang aufzeigt, zu artikulieren!
Die haben ("in Einzelgesprächen") kein Schamgefühl mehr! Dafür u.a. werden die, von unserem Geld, entlohnt!
Kommt es im nachhinein zu einer Beschwerde über dieses Vorgehen wird alles abgestritten!
Trotzdem ist es wichtig sich zu beschweren! Es handelt sich nicht nur um fehlenden Respekt gegenüber Mitmenschen, sondern zudem kostet dieser menschenverachtende Unsinn/Wahnsinn der Versichertengemeinschaft jedes Jahr hunderte Millionen Euro!
Beschwerden am besten an mehreren Stellen, mit Aufklärung der Medien, senden!

Weiterführende Links gut durchlesen!
Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse / Zum Thema

Anmerkung zu Zufriedenheit der AMS-Kunden trotz Krise weiter gestiegen
(zu fehlendem Schamgefühl!)
AMS: Österreich, Wien, 18.03.2010

................... erstmals seit der Durchführung der Umfrage die Zufriedenheitswerte der Arbeitsuchenden sogar über jenen der Unternehmen liegen,“ freut sich Johannes Kopf, Vorstandsmitglied des Arbeitmarktservice (AMS) Österreich. So lag 2009 der Anteil der Top-Box-Werte (Note 1 und 2 der sechsteiligen Bewertungsskala) bei den Arbeitsuchenden bei 74,7% (2008: 69%), bei den Unternehmen bei 74,1% (2008: 71,3%).
So lag bei den Arbeitsuchenden der Anteil der Unzufriedenen im Vorjahr bei 2,1 % (2008: 2,8 %) und der sehr Unzufriedenen bei 1,1 % (2008: 1,5 %). Bei den Unternehmen lag der Anteil der Unzufriedenen bei 2 % (2008: 2,1 %), 1,1 % (2008: 1,5 %) waren sehr unzufrieden.

------------------- ----------------------------- -----------------------

AMS-Kopf kann uns sicherlich erklären warum sich das AMS - bei einer so hohen Zufriedenheit und einer sehr niedrigen Unzufriedenheit von nur 1.1% der AMS Kunden - mit einer Security-Firma vor AMS-"Kunden" schützen muss?

Und warum er dann gleichzeitig angibt, dass der Zorn auf AMS-BetreuerInnen auch eine Reaktion der persönlichen Misere der Arbeitslosen darstellt??
>>nebenbei empfinden die Arbeitslosen den Aufenthalt in der sozialen Hängematte, weswegen Hundstorfer (SPÖ?-"Sozial"-Minister) die Mindestsicherung von 14 auf 12 malige Auszahlung gekürzt hat, doch als Misere??

Und er kann uns auch sicherlich noch erklären wie sich die Krankenstandsflucht vor AMS-Zwangsmassnahmen - wie nicht nur die Volksanwaltschaft feststellt - auf Zufriedenheit zurückführen lässt?

Oder haben wir es hier nur mit einem Lügner und unseriösen Person zu tun - der nicht weiss welche Verantwortung er, auch im Bezug auf den sozialen Frieden in unserem Land, inne hat?

"Kurs"-Beurteilungsbögen werden aus Angst falsch ausgefüllt und dienen dehalb der Rechtfertigung dieses psychisch-krankmachenden millionenteuren Unsinns! (22.09.09)

4.05.2010 - um 12.42 Uhr - von Mag. A.F. - HUMANINSTITUT STUDIE:
72% der Österreicher empfinden die Schulungsmaßnahmen im Rahmen der Arbeitsmarktinitiative als sinnlos

(PR-inside.com 04.05.2010 10:18:02) -
72% der Österreicher empfinden die Schulungsmaßnahmen im Rahmen der Arbeitsmarktinitiative als sinnlos und wenig zielführend im Sinne der Eingliederung in den Arbeitsmarkt.
Das Humaninstitut als tiefenpsychologisch orientiertes Meinungsforschungs-Institut hat die Perspektive der Arbeitslosen und deren Befindlichkeit in den Fokus der Untersuchung gestellt.
Dazu gaben 61% der 850 Befragten an, dass auf die Befindlichkeit und die individuellen Vorstellungen der Arbeitssuchenden "Gar Nicht" eingegangen wird. Auf die Frage welche Bedeutung die laufend veröffentlichten Arbeitslosenstatistiken hätten, gaben 53% an, dass diese "Zur Beruhigung & Beschönigung der Realität" dienen.


14.04.2010 - um 18.19 Uhr - von Doris - An den Bundespräsidenten


servus christian
hab mi lange net gemeldet doch muss da nun was schicken was ich an den bundespräsidenten eben geschickt habe

sehr geehrter Herr Fischer,
ich weis das sie diese Zeilen nicht persönlich lesen doch ich möchte trozdem meine Meinung sagen es stehen Wahlen an leider kann Mann nicht die Person wählen sonder man wählt damit auch die ganze Partei damit. Ich schätze sie als Mensch doch die Partei nicht mehr die war mal sozial was ich damit ausdrücken mag ich bin 41 Jahre alt oder jung und schon zulange arbeitslos ich mag arbeiten und nicht mehr vom Ams abhängig sein mit ihren Straflagern sprich verschiedene Straflagern was die anbieten jobtransfair Abz Wien trendwerk und wie die alle Heissen die vereine und ihr Kollege Hundsdorfer lobt dies auch noch ,geb ihnen einen tipp nehmen sie mit mir kontakt auf bezüglich einer Arbeit ich hab morgen wieder übrigens einen Termin am Ams welch eine Freude hab deswegen schon Magenweh und schaun sie sich bitte mal die
Seite soned.at an da sind viele betroffene
lieben dank

mir lag des am herzen lieben dank christian und super mach ja weiter mir schaffen es



14.04.2010 - um 15.50 Uhr - von Po*. - Sozialhilfe


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich komme aus Deutschland und kenne mich daher leider nicht mit der Rechtslage in Österreich aus.
Mein Mann(Österreicher) und unser Sohn beziehen Sozialhilfe seit Jänner 2010. Ich würde in der ersten Berechnung nicht mit eingebracht,da ich zu diesem Zeitpunkt meine Anmeldebescheinigung noch nicht hatte (sie war noch in Bearbeitung). Diese habe ich Anfang Febuar 2010 nachgebracht und man hat mir gesagt die neue BErechnung dauere ca.6 Woche,nun haben mir Mitte April und es ist noch nichts gekommen. Stattdessen haben wir einen Zahlungsstop bekommen, mit der Begründung,das wir ja Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld erhalten würden. Wir kriegen aber Familienbeihilfe erst seit April und haben von dem KInderbetreuungsgeld noch nicht mal eine Bestätigung. Auf unsere Anfrage haben wir auch erst vom Zahlungstop erfahren,da keine schriftliche Mitteilung gesendet wurde. Die Sachbearbeiterin gibt an uns seit über 2 Woche per Telefon erreichen zu versuchen,aber da sie uns nicht erreicht hat, hätten wir es versäumt,davon unterrichtet zu werden. Nun ist meine Frage ist das rechtsk!
räftig? ich kenne es leider aus Deutschland nur,und da ist es so, dass man immer eine Schriftliche Benachrichtigung bekommen muss,bevor das Geld einbehalten wird. Außerdem stellt sich mir die Frage,wie lange eine neue Berechnung dauern kann? Über ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar.

MIt freundlichen Grüßen
Po.

Antwort:
Sozialhilfe ist Ländersache, daher gibt es unterschiedliche Richtsätze!
Trotz der von ihnen angesprochenen Unterstützung bekommen sie bis zum Familien-Richtsatz noch Sozialhilfe!
Besuchen sie das Sozialamt mit Begleitperson (ihrem Mann) und verlangen sie einen schriftlichen Bescheid - steht ihnen auch in Österreich zu!
Der ist ggfalls zu berufen! (ohne Gewähr)


14.04.2010 - um 15.25 Uhr - von Man*. - Zwei Wochen im Inland auf Urlaub


wie sieht es aus wenn ich im Mai für eine oder zwei Wochen im Inland auf Urlaub fahren möchte (zelten/Öberösterreich) ? Ich habe die Möglichkeit per Laptop eines Freundes weiterhin die Jobangebote zu empfangen und mein Handy ?

Antwort:
Geben sie kurz vorher dem AMS Bescheid! Urlaub


14.04.2010 - um 12.57 Uhr - von Thomas - Selbst gewählten Kurs?


ich habe mir einen Kurs beim BFI ausgesucht und beim AMS nachgefragt dort wurde mir heute mitgeteilt das momentan keine Kurse auf Kurskostenbasis genehmigt werden, was heisst das genau ? (13.04.10)

Antwort:
"Das AMS schmeisst das Budget für Zwangs-Deppenkurse aus dem Fenster, weshalb für selbst gewählte "Qualifizierungs"-Kurse kein Geld übrig bleibt!"

Trotzdem nicht von SachbearbeiterInnen abwimmeln lassen und Begehren abgeben!
Tipp:
( Formalweg )
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!

(ohne Gewähr)

14.04.2010 - um 13.45 Uhr - von Thomas - der Kurs kostet lächerliche 400 Euro
Danke Christian
ich werde mir einen Termin geben lassen und meiner Betreuerin das Schreiben vom BFI vorlegen,der Kurs kostet lächerliche 400 Euro und dauert 5 Wochen,Beginn Mitte Mai, ich hatte die Betreuerin formlos per Mail angefragt, war wohl zu wenig.
LG Thomas

Antwort:
Nehmen sie wenn möglich eine Begleitperson mit! Ev. besuchen sie auch die Vorgesetzte ihrer Betreuerin! Bei Erfolglosigkeit trotzdem Begehren abgeben!

14.04.2010 - um 14.49 Uhr - von S. - Meine Vermutung
Warum werden derzeit vom AMS keine selbst ausgesuchten WEITERBILDUNGSkurse genehmigt?

Meine Vermutung:

*** Man weiß, dass es sowieso keine Arbeit gibt - wozu dann einen Weiterbildungskurs bezahlen?
*** Es gibt immer mehr Anbieter von Deppenkursen und die bereits vorhandenen eröffnen in allen Billiggegenden nach der Reihe Geschäftsstellen - diese müssen schließlich mit Arbeitslosen versorgt werden.
*** Man ist sich sicher, dass die hohe Arbeitslosigkeit nicht unbedingt auf die mangelnde Qualifikation der arbeitslosen AMS-Kunden zurückzuführen ist. Diese Weisheit behält man aber aus naheliegenden Gründen lieber für sich.

Am - angeblich - nicht vorhandenen Geld kann es nicht liegen, dass keine Qualifizierungskurse genehmigt werden - das glaubt nicht einmal meine Katze :-)) - also, woran liegt\'s dann??
Soll sich jeder selber seinen Reim machen.


14.04.2010 - um 7.47 Uhr - von B. - 4 Wochen Zeit für Sperre-Bescheid?


Hi erstmal

Habe vom AMS laut §10 eine Sperre erhalten (Dauer 22.03.010- 17.05.010) Das AMS meinte aber sie werden mich Schrieftlich noch davon in Kenntnis setzen.Seit nunmehr 3Wochen habe ich von dennen nicht gehört weder Schrieftlich noch sonst noch in irgend einer Art und weiße.Vorrige Woche habe ich das Schreiben abgegeben (sollte Schaden entstehen ect).NUn zu meiner eigendlichen Frage.Das Ams hat ja 4 Wochen Zeit sich bei mir wegen der Sperre zu melden nach Ablauf der Frist wie wäre in so einem Fall die richtige vorgehensweisse. Möchte das gerne richtig machen damit sich keine fehler einschleichen bzw kaum fehler.

mfg B.

PS: Achja den Mitarbeiter vom AMS habe ich unter vier Augen auch gleichzeitzig mitgeteilt sollte ich ein Schreiben vom AMS erhalten ich mir die Anzeige wegen schwerer Nötigung und Amtsmissbrauch noch im Ärmel habe.Weil er ja wollte das ich das Unterschreibe wegen der Sperre ich mich aber weigerte.Den jemanden zu nötigen was zu unterzeichnen damit man eine Copie erhält ist doch eine Anzeige wert denke ich ^^

Antwort:
Begehren sie schriftlich (eingeschrieben) oder mündlich mit Zeugen einen Bescheid über die Sperre! Auf den legen sie dann Berufung ein!
Bescheid über Sperre immer schnellstens/sofort verlangen!
Gibt es 4 Wochen nach dem Begehren keinen Bescheid muss das rechtswidrig gesperrte Geld vom AMS nachbezahlt werden!

Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung ("wurde kein Geld ohne Bescheid überwiesen!")

Für eine Anzeige wegen Nötigung/Amtsmissbrauch ist ein Zeuge oder schriftlicher Beweis wichtig! (Link als Beispiel)

"Nötigung/Amtsmissbrauch liegt vor, wenn über eine "rechtswidrige" Sanktion/Sperr-Drohung ein "bestimmtes Verhalten" verlangt/"erzwungen" wird! Dies sollte dem SachbearbeiterIn auch bewusst sein! Deswegen vorher darüber aufklären!" (ohne Gewähr)



13.04.2010 - um 10.54 Uhr - von Lar. - Datenschutz? Anrufe von diversen Firmen!


Hallo
Nach langem melde Ich mich hier wieder einmal da Ich ein kleines Problem habe.
Seit gestern erhalte Ich anrufe von Diversen Firmen die mir arbeit anbieten,was ja super wäre wenns die richtige wär.
Als Mülsortiererin und im Lager,habe dann am Ams angerufen und gefragt wie diese Leute an meine Nummer kommen,daraufhin sagte die Dame es wurde ein Inserat von Ams für mich gestaltet.Ich fragte was drinnen steht und sie sagte:Hilfskraft für tätigkeiten aller Art,ich verwies sie aufs vom Ams geforderten Bbrz Gutachten und sagte sié solle es richtigstellen(nur Bürotätigkeiten lt bbrz),woraufhin sie meinte das geht nicht,das kann nur der Betreuer,ausserdem gehört die Telefonumer nicht mir sondern meinem Nachbarn und angegeben habe ich sie nur dem Ams wegen erreichbarkeit fürs amt und nicht das fremde leute anrufen.Ich möchte das meine Email Addy angegeben ist.
Wohin kann ich mich wenden wegen einer schnellen Änderung hab erst wieder in 6Wochen Termin bei der Bearbeiterin?
Und dürfen die einfach so meine daten preisgeben?

Antwort:
sie haben bez. inserat wahrscheinlich zugestimmt
schreiben sie "per e-mail" ihrer beraterin sie soll das inserat - laut BBRZ gutachten - umändern und e-mail adresse anstatt tel-nr. angeben!
besser sie schauen mit begleitperson selbst vorbei oder senden einen
eingeschriebenen brief! gibts probleme gehen sie zum vorgesetzten! (mit begleitperson) ansonsten ev. das inserat wieder raus nehmen lassen!
Datenschutz ist Menschecht!



12.04.2010 - um 17.43 Uhr - von Wo. La. AMSEL - Gabelstaplerkurs für promovierte Publizistin (Krone-Artikel)
"menschen(rechte)verachtende, völlige I g n o r a n z seitens AMS-Angestellter"


AMS will Doktorin zur Gabelstapler-Fahrerin machen (Krone.at)

Um es gleich vorwegzunehmen: es geht hier n i c h t um irgendeine Wertung verschiedener Berufe(z.B.Gabelstaplerfahrer/-in versus Publizistikwissenschaftler/-in), k e i n e r ist irgendeinem anderen über oder unterlegen, d a s ist jetzt n i c h t das Thema...
A b e r es geht hier um die menschen(rechte)verachtende, völlige I g n o r a n z seitens AMS-Angestellter gegenüber den von deren Kunden (jawohl, das sind diese - ganz offiziell) geäußerten Wünschen bez. berufsbegleitenden bzw. -(unter-)stützenden Fortbildungs-(evtl.Umschulungs-)Kursen während der Zeit der Arbeitsuche - darin offenbart sich der ganze Zynismus und die völlige Absurdität der AMS-"Maßnahmen" für Arbeitsuchende - natürlich nicht in allen "Fällen", aber doch immer öfter: der hauptsächliche und vorrangige Zweck dieser Maßnahmen" (eher AMS-Zwangs"behandlungen") ist ganz offensichtlich eine
manipulative Schönung der real-existierenden - in Zeiten der großen Wirtschafts- u.Finanzkrise leider horrend hohen - Arbeitslosenzahlen ohne Rücksicht auf persönliche Lebensplanungen und die Würde von arbeitsuchenden Menschen.
Dass dabei der e i g e n t l i c h e Auftrag, die hauptsächliche Aufgabe des AMS, nämlich aufbauend auf der Ausbildung, den (vor-)beruflichen Erfahrungen, dem Know-how und den persönlichen Fähigkeiten und Talenten eines jeden "Kunden" die für d i e s e n hilfreichsten und sie/ihn am effektivsten auf ihrem/seinem bisher eingeschlagenen Berufsweg (oder einem neuen) optimalsten und effektivsten Kurse bzw."Maßnahmen" anzubieten bzw.zu ermöglichen, völlig links liegengelassen wird (politisch so gesteuert, ja gewollt?), ist ein Skandal und verursacht unserem Staat außerdem gewaltige, verschwendete Kosten: für Betroffene völlig unnütze, aber teure Kurse, Förderung von psychischen Erkrankungen der arbeitsuchenden Menschen, deren Würde sehr oft mit Füßen getreten wird und deren Behandlung, evtl.Heilung, der österreichischen Volkswirtschaft riesige Kosten verursacht und etliches andere....
Selbstverständlich werden sich, auch mit den besten AMS-Kursen und -Maßnahmen, nicht für alle Arbeit Suchenden, egal welche Ausbildung und Berufspraxis diese hatten, eine ihrer Vorbildung und Erfahrung angemessene Arbeitsstelle finden lassen....aber dann,"werte" AMS-(Führungs-)Kräfte, quält wenigstens die euch anvertrauten Kunden, sprich Menschen, nicht mit menschenverachtenden "Maßnahmen", die eh schon "angeknackste Existenzen" völlig aus der Bahn werfen, ja sogar brechen und - im schlimmsten Fall auslöschen könnten!

Wolfgang Lambrecht ********-Strasse *
8052 Graz
(Sprecher des Vereins AMSEL = arbeitslose Menschen suchen effektive Lösungen) Mobil: ****-*******


12.04.2010 - um 16.15 Uhr - von Li. S*. - Jobtransfair - "Ich war vor einigen Jahren bei diesem Verein schon einmal und es war der blanke Horror "


Ich habe heute von meiner AMS Beraterin eine Zubuchung zu Jobtransfair SÖBÜ 2010 bekommen - muß nächste Woche Montag mal zum Erstgespräch direkt im AMS und alles weitere erfahre ich dann dort. Ich war vor einigen Jahren bei diesem Verein schon einmal und es war der blanke Horror - Lt Beraterin soll ich mir das mal angucken und falls es nicht so ist wie es mir vorstelle soll ich nochmal zu ihr um das zu besprechen - glaube aber nicht so an diesen Friedensangebot bzw schönreden der Beraterin. Wie ist das nun wirklich - sind diese 5 wochen verpflichtend?, was danach? muß ich einen Vertrag abschließen? darf ich ablehnen oder droht mir die Sperre? Muß dazusagen das ich 3 Kinder habe und alleinerziehend bin und so schon vielzuwenig notstandhilfe bekomme gerade mal heiße 524,-?. Wie weit muß mann/frau sich noch erniedriegen um ein wenig zu überleben?
Ich wäre für aktuelle Infos über Jobtransfair dankbar damit ich weiß wie ich mich am Montag zu verhalten habe. Danke

Antwort:
Nehmen sie das "Angebot" der BeraterIn trotzdem an!
Ansonsten könnten sie sich wehren, wenn sie solche Deppenkurse schon besucht haben!

Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1
*Massnahme wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!

Weiterführende Links gut durchlesen!
Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse / Zum Thema

Dazu auch folgende Antwort



12.04.2010 - um 11.22 Uhr - von Sa. Se*. - "Bitte melden für Sammelklage"
"Wegfall der Ausgleichszulage für niedrigverdienende Frauen"


zum thema wegfall der ausgleichszulage für niedrigverdienende frauen beim eintritt in den notstandshilfebezug suche ich argumentationshilfen für meinen instanzenweg. ich bin selbst betroffen und habe erfahren, dass es vielen frauen und müttern so geht wie mir und dabei spreche ich noch nicht von denjenigen frauen, die keine notstandshilfe bekommen, weil der partner normal verdient und auch nicht von denen deren antrag auf notstandshilfe- laut auskunft eines AMS-mitarbeiters - zuerst einmal mit daumenmass vom AMS abgelehnt wird (wozu es sogar eine rechtliche grundlage gibt!)solange diese frauen nicht insistieren.

frauen und alleinerzieherinnen haben laut AK OÖ einen notstandshilfebezug von durchschnittlich 500 ? im monat! egal wieviele kinder sie zu versorgen haben. dass diese frauen dann zum sozialamt gehen wird anscheinend angenommen - oder aber dass sie sich einen mann als versorger suchen - hierbei motiviert durchs AMS?
in wirtschaftlich schwierigen zeiten wird die situation für mütter immer problematischer und es gibt mehr druck von allen seiten. für mich sieht der wegfall der ausgleichszulage - die im arbeitslosengeldbezug für ehemalige niedrigverdienerinnen gewährt wird (in der Höhe von rund 25.-? täglich)- wie eine \"anspannung\" der mütter aus, wenn sie in den notstandshilfebezug kommen.
während bei den - meist männlichen - normalverdienern in der notstandshilfe auf den ausgleichsrichtsatz hinunter-nivelliert wird wird bei den niedrigverdienern nicht hinauf-nivelliert. ich fordere also das AMS auf, diesen fehler zu korrigieren und von ihrer menschenverachtenden praxis an alleinerzieherInnen und müttern abzugehen und diese nicht länger \"anzuspannen\" im Notstandshilfebezug. Die \"bedarfsorientierte Mindestsicherung\" am Sozialamt ist keine Lösung und verdient nicht den namen mindestsicherung!
am 22.april habe ich einen termin bei einem engagierten rechtsanwalt und möchte die sache dann an die frauenrechtshilfe übergeben. dazu suche ich noch argumentationshilfen und interessentinnen für eine sammelklage.
ihr könnt mich auch telefonisch unter ****/****** sabine.sebastian@gmx.at erreichen.

mfg
sa. se. (11.04.10)

Antwort:
Ev. stellen sie auch einen Antrag auf Bemessungsbescheid!
Gibt genauere Auskunft über Berechnung - Auch wurden schon Fehler entdeckt und korrigiert!
*"Ob und wieweit es sich ev. um Wegfall der "Kurszulage/Fahrtgeld" handelt?"
(*E-Mail-Info!)
Ja, der Sache unbedingt nachgehen und ihren Weg der Gegenwehr weiter verfolgen!
Wir sind absichtlich einer armutserzeugenden widerlichen ÖVP/SPÖ Politik ausgesetzt, die vom AMS über Erniedrigung und auch Rechtswidrigkeiten gegenüber Betroffenen umgesetzt wird!
Soll Abhängigkeit schaffen und zur ÖVP Konstruktion der "zukünftigen" Gesellschaft führen! (Eigene "Klientel"-Bereicherung über Ausbeutung der unteren sozialen Schichten!)
Deshalb finde ich ihr Engagement grossartig! Ich hoffe es melden sich noch Betroffene bei ihnen! Bitte um Rückmeldung über Ausgang!

Anmerkung:
Österreich braucht "schleunigst" eine "neue" humanistische-soziale Partei!

Denn auch die gesellschaftlichen Schäden unterliegen einem Wachstum!

Die Möglichkeit der Gründung einer neuen Partei!

18.12 Uhr - Anfrage an Mag. S. - BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz oder besser betitelt als "A-K-S für a-sozialen Kundenumgang?"
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich sende Ihnen meine Bitte um möglichst vollständige Informationen über die rechtlichen Grundlagen und jeweilige Zuständigkeiten in NÖ und Wien bezüglich Bestimmungen im Wechsel vom Arbeitslosengeldbezug zur Notstandshilfe. Und zwar zum Zweck einer Sammelklage oder Durchsetzung durch eine Interessensvertretung oder beides. Ich suche aber auch Informationen, die es mir ermöglichen eine Zusammenfassung der Fallstricke im System ins Internet zu stellen, sodass die Opfer weniger werden.
In erster Linie geht es um den Wegfall eines Ergänzugsbetrags (am AMS genannt Ausgleichszulagenrichtsatz) der im Jahr 2009 25,75.-/Tag betragen hat. Dieser Betrag wird im Arbeitslosenbezug denjenigen Personen ausbezahlt,die aufgrund eines niedrigeren Verdienstes und einer niedrigen Bemessungsgrundlage einen niedrigeren täglichen Bezug hätten als diese 25,75.- Euro.
Sobald aber Notstandshilfe beantragt wird, wird diesen Personen - meistens Frauen und sehr oft Alleinerzieher/Innen - diese Aufstockung des Tagesgelds auf einen täglichen Mindestbetrag nicht mehr gewährt.
Wir sehen uns hier mit einer Situation konfrontiert, in der schlecht verdienende Frauen und Männer, von denen viele Alleinerzieher/Innen sind, im Notstandshilfebezug quasi "angespannt" werden, schleunigst eine Anstellung zu suchen. Wie sonst ist es vorstellbar, dass Schlechterverdienende und alleinerziehende Mütter von täglich 17,90/Tag im Notstand (25,75/Tag im Arbeitslosenbezug) leben sollen? Die 17,90/Tag gründen allerdings auf eine Bemessungsgrundlage von über 1100.- Euro. Ich kenne eine alleinerziehende Mutter mit drei Kindern, deren Notstandhilfebezug 400.-/Monat ausmacht, in Wien.
Interessant auch, dass mich niemand am AMS darauf hingewiesen hat, dass ich am Sozialamt eine Aufstockung der monatlichen Leistungen zu erwarten hätte - ich wohne im Waldviertel, Bezirk Waidhofen/Thaya. Und ich kenne andere Mütter, denen nicht bekannt war, dass man im Notstandshilfebezug auch zum Sozialamt gehen sollte, es wurde ihnen einfach nicht gesagt. Und wie meinen diese Politiker, sieht der Tagesablauf einer alleinerziehenden Mutter aus? Hat Sie wirklich die volle Verpflichtung, sich über alle Eventualitäten zu informieren, weil man ihr Informationen vorenthält. Und vielleicht damit spekuliert, dass sich diese Frau am besten schnell einen Mann suchen soll? Diesen Rat habe auch ich vor einigen Jahren von meinen AMS-Berater bekommen und es wurde dies von meinem juristischen Berater, einem guten Freund, bestätigt. Anscheinend vertreten auch die zuständigen Arbeitsausschüsse und Organisationen insgeheim dieselbe Meinung. Ist das möglicherweise ein Art von unausge!
sprochener strukturimmanenter Nötigung? Nach "Anspannung" durch einen plötzlichen Absturz im täglichen Mindestbezug in der Notstandshilfe und das in wirtschaftlich schweren Zeiten? Wo sind die guten Menschen, die dagegen auftreten und den Benachteiligten helfen?
Da ich jetzt in der Lage bin geringfügig dazuzuverdienen und in Fortbildung bin, kann ich davon leben, allerdings erfahre ich, wie Finanzielles sich auf das Familienleben auswirkt.
Abgesehen davon, in meinem Fall lag ich, als ich das Sozialamt aufsuchte,knapp unter dem Betrag, den das Sozialamt gewährt und wurde abgelehnt. Allerdings hätte ich ohne meine 15-jährige Tochter, die bei mir gemeldet war (jetzt bei meiner Mutter lebt), also als allein lebende Erwachsene, ein "Recht" auf höheres "Einkommen" gehabt als mit Kind, in meinem Fall hätte ich ohne Kind vom Sozialamt Zahlungen zu erwarten gehabt.
Der Betrag, den das Sozialamt mir als Notstandhilfebezieherin aufgestockt hätte, wäre 12 mal auszubezahlen. Diesen aufgestockten Monatsbetrag, der mir dann zustünde, wird an eine "richtige Sozialhilfebezieherin" aber 14mal ausbezahlt (nämlich als zusätzliche Ausstattungshilfe und quasi Weihnachtsgeld, in NÖ, so hat man mich am Sozialamt informiert).
Diese interessanten Details verdienen unsere Aufmerksamkeit.
Ich ersuche Sie daher, diese Unstimmigkeiten ins Visier zu nehmen und bitte Sie dringend, mich die Resultate Ihrer Hintergrundrecherchen (genaue Quellenangaben im jeweiligen Bundesgesetzblatt bzw. im kommentierten Arbeitslosenversicherungsgesetz) wissen zu lassen. Denn ich bin absolut entschlossen in dieser Angelegenheit Schritte zu setzen bzw. dieses auch ins Internet zu stellen, im Detail und Überblick.

Für ein Leistunstipendium gilt Wehrdienst als Studienverzögerungsgrund, nicht aber Schwangerschaft und Geburt. Und es würden sich noch andere Beispiele finden lassen.
Obwohl von Seiten des AMS damit argumentiert wird, dass im Herbst die Grundsicherung nach Österreich kommt, bin ich sicher, dass diese strukturellen Ungleichheiten im wesentlichen die gleichen bleiben werden, wenn nicht auf dem Instanzenweg dagegen vorgegangen wird oder eine Interessensvertretung sich der Sache annimmt. Ich ersuche Sie um detaillierte Information (genaue Quellenangaben im jeweiligen Bundesgesetzblatt, Arbeitslosenversicherungsgesetz, etc...). Es ist mir bekannt, dass Frauenberatungsstellen und andere geförderte Beratungsstellen, die Order haben, von sich aus nicht zu recherchieren, sondern die Hilfesuchenden an AMS, Sozialamt, Rechtspfleger etc. weiterzuschicken. Im Gegensatz dazu, bin ich überzeugt, dass man nicht beraten kann, wenn man nicht weiß, welche Wege ausgelegt sind und wo die Fallstricke sind. Ich werde die Ergebnisse meiner Recherchen gemeinsam mit einer anderen Mutter ins Internet stellen und den Leser/Innen die Möglichkeit auf der Homepage!
geben, sich und Ihre Erfahrungen in geeigneter Weise einzubringen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Sa. Se. Tel.: ****/******

Betreff: MinisterkorrespondenzSa. Se. - Neues zum Ausgleichszulagenrichtsatz
Sehr geehrte Frau Se.,
ihr Mail an zum og. Betreff wurde an das für Angelegenheiten der Arbeitslosenversicherung zuständige Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz weiter geleitet.
Angelegenheiten der Sozialhilfe fallen in die Zuständigkeit der Länder; weiter unten finden sie dennoch ein paar Anmerkungen zu Ihren diesbezüglichen Erfahrungen.
Sie haben recht, dass es beim Arbeitslosengeld einen sog. Ergänzungsbetrag gibt, wenn das Arbeitslosengeld unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegt, wodurch die Leistung angehoben wird. Bei der Notstandshilfe gibt es dies derzeit noch nicht, wodurch es doch zu erheblich niedrigeren Leistungen kommen kann, wenn das Arbeitseinkommen nicht sehr hoch war.
Es ist geplant dieses System des Ergänzungsbetrages im Zuge der Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ab September 2010 auch bei der Notstandshilfe anzuwenden. Damit wäre die Notstandshilfe in diesen Fällen nur um 5 Prozent niedriger als das Arbeitslosengeld.
Weiters soll durch die Möglichkeit, Anträge auf die Bedarfsorientierte Mindestsicherung auch beim AMS einzubringen, eine Lücke geschlossen werden. Dies wird auch zu einem wesentlich verbesserten Informationsfluss und zur Erleichterung der Inanspruchnahme führen.
Die Regelungen betreffend Arbeitslosengeld und Notstandshilfe sind bundesweit einheitlich geregelt und haben ihre Grundlage im Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (insbes. § § 21, 21 und 36), welches ich Ihnen in der Anlage zusende.
Im Internet gibt es zahlreiche Informationsplattformen von Arbeitsloseninitiativen, z.B.: http://www.arbeitslosennetz.org, http://www.arbeitslosensprecherin.at, http://www.warap.at.lv. Die Aufzählung erfolgt ohne Anspruch auf Vollständigkeit bzw. inhaltliche Bewertung.

Es erscheint in der Tat wenig nachvollziehbar, dass AlleinerzieherInnen nach den meisten Sozialhilfegesetzen der Länder – so auch in Niederösterreich – derzeit einen geringeren Sozialhilfeanspruch haben, als wenn sie alleinlebend (ohne Kind) wären. Das Sozialministerium hat daher im Zuge der Verhandlungen mit den Ländern über die Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) dieses Ungleichgewicht auch thematisiert. Dabei konnte erfreulicherweise ein Konsens darüber erzielt werden, dass AlleinerzieherInnen und Alleinlebende mit der Umsetzung der BMS betraglich gleichzustellen sind.

Wie aus Ihrer E-Mail hervorgeht, wurde Ihnen vom zuständigen Sozialamt mitgeteilt, dass Ihnen als Notstandshilfeempfängerin keine Sonderzahlung gebührt.

Dem steht folgender § 4 der NÖ Richtsatzverordnung gegenüber, aus dem eine Differenzierung nach der Art des Einkommens des/der Hilfebedürftigen nicht erkennbar ist:
§ 4
Weitere Leistungen
Die Richtsätze für weitere Leistungen nach § 10 des NÖ Sozialhilfegesetzes 2000, LGBl. 9200, welche zur Deckung eines notwendigen Bedarfes zuerkannt werden, betragen für:

1. Beihilfen zur Anschaffung von Bekleidung in den Monaten Mai und November jeden Jahres jeweils bis zur Höhe des auf Grund des nach § 1 Abs. 1 anzuwendenden Richtsatzes;

2. Beihilfen zur Anschaffung des notwendigen Heizmaterials in den Monaten November bis März des Folgejahres jeweils monatlich bis zu € 115,20.

Leider ist Ihrer E-Mail nicht zu entnehmen, ob sie nach dem Umzug Ihrer Tochter noch einmal einen Sozialhilfeantrag als Alleinlebende gestellt haben. Die derzeit gültigen monatlichen Sozialhilfewerte für 2010 als Alleinlebende wären eine Richtsatzleistung in Höhe von € 540,3 sowie eine Mietbeihilfe in Höhe von € 101,2, also zusammengefasst monatlich € 641,5. Für die Berechnung des Sozialhilfeanspruches werden allerdings – laut Auskunft der zuständigen Abteilung beim Amt der NÖ Landesregierung - auch noch zusätzlich jeweils die Jahreszwölftel der Leistungen laut obigem § 4 der NÖ Richtsatzverordnung herangezogen. Sollten Sie noch keinen Sozialhilfeantrag gestellt haben, würden wir Ihnen anraten, dies zu tun und darüber hinaus auf jeden Fall einen schriftlichen Bescheid zu verlangen, gegen den Sie berufen können.

Wie Sie völlig richtig festgestellt haben, gibt es in Österreich gerade im Zusammenhang mit den Sozialhilfeleistungen immer wieder Informationsdefizite, die dafür verantwortlich sind, dass sich Menschen Richtsatzergänzungen beim Sozialamt nicht „abholen“. In diesem Zusammenhang ist im Rahmen der geplanten Vereinbarung des Bundes und der Länder über die BMS vorgesehen, dass das AMS die erforderlichen Informationen über die Leistungen der BMS anbietet.


Beilage AlVG
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bundesminister:

 
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