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10.05.2010 - um 11.19 Uhr - von N. C. - Rechtswidrige Partnerschaftsanrechnung! |
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Sehr geehrter Herr Moser! Liebe Mit-AMS-Geplagten!
Mein Lebensgefährte und ich sind im Mai letzten Jahres zusammen gezogen. Damals bezog ich Arbeitslosengeld, er Notstandshilfe. Im Dezember fing ich an zu arbeiten und er wird (Bescheid kommt erst) bestimmt seine Bezüge von Dezember bis jetzt zurück zahlen sollen. Dagegen möchte ich Einspruch erheben mit der Vorlage der AK. Ich habe hohe Rückzahlungsverpflichtungen (Privatkonkurs, pünktliche Zahlung sehr wichtig!) und komme alleine für die Wohnung usw. auf. Ich könnte ihn gar nicht unterstützen, selbst wenn ich wollte! Jetzt ist auch noch unser gemeinsames Kind unterwegs (Mitte Juni kommt der Schatz). Wie stehen unsere Chancen auf Erfolg bei einem Einspruch? Gibt es da positive Erfahrungsberichte in Wien? Übrigens wird sein Geld vom AMS auf mein Konto überwiesen - er hatte mit seiner Bank Probleme wegen eines Konkursverfahrens (konnte nichts beheben). Wieder mal vielen Dank im Voraus für die Antwort und allgemein für ihr Engagement! (9.05.10)
Antwort: Bescheid verlangen und sofort Berufung einlegen! da ihm kein unterhalt zusteht - dieser auch nicht freiwillig geleistet wird befindet er sich weiter in einer Notlage und daher steht ihm der notstand zu
wenn der bescheid kommt soll er sofort berufung einlegen! bescheid schnellstens anfordern! "Muster für Einspruch/Berufung wegen "rechtswidriger" Anrechnung des Partnereinkommens"
mit folgenden Text: Da es sich um keine "Lebensgemeinschafts-Partnerschaft" handelt, sondern um eine Wohnungsgemeinschaft, darf das Einkommen des "Mitbewohners" nicht angerechnet werden! Es steht mir kein Unterhalt zu und solcher wird auch nicht freiwillig geleistet! Daher befinde ich mich in einer Notlage!
Legen sie ihm eine schriftliche Erklärung/Bestätigung bei, dass sie für ihren "Mitbewohner" keinen Unterhalt leisten - unterschrieben!
Gleichzeitig mit der Berufung ist ein Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gem. § 56 Abs. 2 AlVG dringend zu empfehlen. Wortlaut: „Ich stelle den Antrag, dieser Berufung die aufschiebende Wirkung gem. §56 Abs. 2 AlVG zuzuerkennen.“
siehe auch Eintrag vom 10.04.2010 - um 16.09 Uhr von Mar. S*.
Anm.: Betroffene sollen Ö1 ihre Fälle schildern! (ohne gewähr)
12.05.2010 - um 12.45 Uhr - von N. C. - AMS-Umgang mit (Existenz-) Ängsten und Unsicherheiten verbunden Sehr geehrter Herr Moser!
Herzlichen Dank für Ihre erneute schnelle Hilfe! Und auch für Ihr Engagement nochmals Danke! Der Umgang mit dem AMS ist oft mit (Existenz-) Ängsten und Unsicherheiten verbunden und Sie geben vielen Menschen Mut sich ihr Recht zu erkämpfen! Selbstverständlich lassen wir Sie gerne wissen, wie diese Sache ausgeht!
Mit freundlichen Grüßen, T. und C. (11.05.10)
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9.05.2010 - um 11.54 Uhr - Kulturrat Österreich - Arbeitslosenversicherung Selbstständig - Unselbstständig - Erwerbslos |
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PRESSEMITTEILUNG
Die zahlreichen Änderungen der Arbeitslosenversicherung in den vergangenen Jahren haben eine Reihe von Problemen und Informationsdefiziten zur Folge. Vor allem für Personen mit Mehrfachversicherungen können sich daraus existenzgefährdende Situationen ergeben. Die übereilt eingeführte freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige wurde derart mangelhaft in das Arbeitslosenversicherungssystem eingepasst, dass Personen, deren Erwerbsbiografien nicht ausschließlich selbstständige Tätigkeiten oder unselbstständige Beschäftigungen aufweisen, mit dem drohenden Verlust ihrer Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung konfrontiert sind.
Rund um Arbeitslosenversicherung und AMS haben Interessenvertretungen im vergangenen Jahr eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen sowie Forderungen formuliert und in die politische Debatte eingebracht. Eine Verbesserung sowie einige Klarheiten konnten im Sommer 2009 erstritten werden. Der Themenkomplex Arbeitslosigkeit/Erwerbstätigkeit wird in einer vom Kulturrat Österreich herausgegebenen Informationsbroschüre dargestellt, die in dieser Veranstaltung präsentiert wird. ExpertInnen von AMS und SVA, in Wien auch von Team 4 und bm:ask werden nach kurzen einführenden Vorträgen auch für individuelle Fragen zur Verfügung stehen. Moderation: Daniela Koweindl (Kulturrat Österreich). (7.05.10)
Kulturrat.at
Kulturrat Österreich lädt österreichweit zu Informationsveranstaltungen zur Arbeitslosenversicherung (für KünstlerInnen) im Mai und Juni 2010 ein. ExpertInnen aus den involvierten Institutionen geben Auskunft. Kulturrat Österreich stellt eine gleichnamige Infobroschüre vor.
Infobroschüre zum Download - Selbstständig - Unselbstständig - Erwerbslos
16.12. 2013 - um 11.14 Uhr - Kulturrat Österreich - Arbeitslosenversicherung Selbstständig - Unselbstständig - Erwerbslos Beiblatt zur Broschüre: (1) Zuverdienstgrenzen am AMS (2) Ergänzung zum System Ruhendmeldung (3) Kleine Änderungen gegenüber dem Stand in der Broschüre
Selbstständig | Unselbstständig | Erwerbslos Neue Informationen zu AMS bzw. zur Kompatibilität von SVA und AMS (Kulturrat Österreich, Dezember 2013) "Selbstständig | Unselbstständig | Erwerbslos" (3. Ausgabe, Februar 2012 ) des Kulturrat Österreich. |
9.05.2010 - um 8.54 Uhr - von Pl. - Akontozahlung / Vorauszahlung / Vorschuss? |
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Lieber Herr Moser! Heute schreibe ich Ihnen, da ich eine Frage - welche eventuell auch andere Menschen betrifft - hätte. Es geht um eine Acontozahlung auf die NH. Bis dato folgte ich dieser Vorgehensweise: Einmal pro Antragsperiode durfte ich bisher unter Vorlage eines Erlagscheines bei der Serviceabteilung des AMS einen Teil des offenen Geldes als Aconto bei der Kassa beheben. Vor ca. eineinhalb Wochen war es wieder einmal so weit und ich wurde beim AMS vorstellig. Der "Kollege" dort erklärte mir jedoch, daß er mir kein Aconto auszahlen dürfe, weil ich eine Pfändung (Alimente) hätte und deshalb der abgezogene Betrag "schrumpfen" würde. Die Frage, seit WANN denn dies so wäre, beantwortete er mit: "Das war schon immer so." Auf das Argument, daß ich bisher - unter DENSELBEN Umständen - keine Probleme hatte, meinte er, "Das muß jemand "übersehen" haben." So ging ich denn unverrichteter Dinge wieder und mithilfe von Freunden konnte ich mein "Problem" eh erledigen. Zuhause besuchte ich dann meine eams-Seite und erfuhr in der Rubrik "Auszahlungsdaten", daß die Abzüge in den Monaten davor in der Höhe NICHTS mit der Höhe des NH-Geldes zu tun haben können, weil es zu sehr unterschiedlichen Abzügen kam. Beim Beratungstermin vorige Woche wollte ich nun Aufklärung in dieser Sache haben. Der Betreuer verwies mich an den "Kollegen" in der Serviceabteilung. Nun hätte ich gerne von Ihnen erfahren, ob Sie mir - und eben AUCH für die anderen Menschen - die korrekte rechtliche Vorgehensweise in so einem Fall erklären können, um beim nächsten mal vielleicht DOCH Erfolg zu haben. Mit herzlichem Dank und den besten Wünschen für Ihre und die Zukunft Ihrer Seite Verbleibe ich mfG Pl.
Antwort: Es handelt sich hierbei um eine "Kann.bestimmung"! Daher ist es "schwerst / nicht" möglich einen Rechtsanspruch abzuleiten ! (ohne Gewähr)
Anm.: "Bei den praktizierten Zwangsmassnahmen-Methoden geht das AMS zudem davon aus, dass Betroffene den monatlichen Versicherungsbetrag Notstandshilfe/Arbeitslosengeld gar nicht zu erwarten haben, da es "leicht" sein kann, dass der Bezug ev. wegen "Arbeitsunwilligkeit"- oder auch rechtswidrig - noch gesperrt werden kann!"
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7.05.2010 - um 17.14 Uhr - von W. T*. - Bekomme keinen Feststellungsbescheid? |
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Sehr geehrter Herr Moser! Habe lange zugewartet, aber jetzt habe ich doch einige Fragen. 1. Ich bin geringfügig selbständig, und werde immer vom Bezug abgemeldet und erst im nachhinein, nachdem ich meine Umsatzzahlen bekannt gegeben habe, wieder angemeldet. Also besteht eigentlich nie eine aufrechte KRankenversicherung ist das so übrigens gemäß dem Gesetz oder nicht? 2. Welche Kurse sind derzeit eigentlich wirklich noch erlaubt, wurde letzten Jahr zum Kurs Vermittlungshilfe Männer beim BFI zugewiesen. Geschäftstellenleiter ist auch nach meiner Bemerkung das es sich um Nötigung handelt nicht davon abgewichen, meine Frau war dabei auch anwesend. Stellte dann einen Antrag auf Feststellungsbescheid, da ich mir aber eine Sperre finanziell nicht leisten konnte, besuchte ich den Kurs, die Oberbehörde entscheidet dann einfach dass aus ihrer Sicht keine Veranlassung besteht einen Feststellungsbescheid auszustellen. Was ja eigentlich dem Grunde des Feststellungsbescheides wiederspricht, da er ja eigentlich zum Schutz des Arbeitslosen dienen sollte und nciht zum Schutz der Behörde. Also eigentlich müßten sie hier einen bescheid ausstellen, und feststellen das die Zuweisung zur Maßnahme nur freiwillig wäre, oder irre ich mich da. Bringt in diesem Fall eine Devolutionsantrag etwas, da sie ja bereits mehr als 6 Monate keinen Bescheid geschickt haben?
Ach ja, ich habe mir dann während der Maßnahme selbst Praktika gesucht wodurch ich eigentlich nie am Kurs teilgenommen habe. Weil ich immer in einem Berufspraktika war.
Liebe Grüße W.
Antwort: Feststellungsbescheid schriftlich eingeschrieben beantragen! Um einen Beweis für eine ev. Rechtsvertretung (RA) zu haben, sollte dieser schriftlich abgelehnt werden! Rechtsanspruch auf einen Feststellungsbescheid?
Feststellungsbescheid über Antwortbrief verweigert! Gegen Bescheide dieser Art soll unverzüglich eine Berufung erfolgen Nach 6 Monaten sollte, wenn die Behörde nicht aktiv wird und der Forderung nachkommt, bei Gericht ein Devolutionsantrag gestellt werden.
Jeden Monat erst nachträglich versichert. Muster-Brief für Einspruch
Kurse müssen fehlende Kenntnisse / Fähigkeiten ausgleichen! Fehlen ihnen die nachweislich nicht so wäre die Kurs-Teilnahme freiwillig! Ev. weil sie schon mehrere Kurse besucht haben? Muss im Einzelnen geprüft werden! Es braucht aktuelle VwGH-Erkenntnisse ob und inwieweit z.Bsp. "Coaching eine erlaubte §10 Massnahme ist?" Aufsuchende Vermittlung ist Teilnahme freillig! (ohne Gewähr)
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7.05.2010 - um 9.53 Uhr - von B*. - Geringstes Übel der drei Zwangsmassnahmen? |
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Herr Moser, Bitte Hilfe mit "die Berater"
Sehr geehrter Herr Moser,
Ich wollte Sie um Rat bezüglich meiner AMS Beraterin bitten. Sie hat gesagt mir einen Termin zu einem Informationstag bei "die Berater" gegeben. Oder ich kann einen Kurs für Akademiker in der Vivenotgasse 48 machen. Es steht keine Organisation. Es steht als Beschreibung nur "Infotag-sinnvoll tätig sein-Kompezenzentwicklung durch praktische Projektarbeit M 145573 V 2".
Die AMS-Beraterin hat gesagt, wenn ich nicht das bei den Beratern mache oder den Akademiker-Kurs, dann muss ich zu It works.
Kennen Sie diese Veranstaltungen? Was erwartet mich denn dort?
Bei den Beratern steht unter anderem "aktive Vermittlung und Stellenakquisition durch den Schulungsträger".
Was soll ich denn von den drei Möglichkeiten auswählen? Muss ich das machen? Gibt es keine andere Möglichkeit?
Außerdem hat sie gesagt, dass ich die Notstandshilfe verliere, wenn ich nicht dorthin gehe. Das kann ich mir auf keinen Fall leisten. Es steht, dass diese Veranstaltungen "Kontrollmeldungen im Sinne der Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes" sind. Sie hat auch gesagt, dass sie kein Budget hat für Sprachkurse, so wie ich es in den früheren Jahren bekommen habe. Stimmt das wirklich?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe. Kennen Sie noch andere Stellen, an die ich mich wenden kann? Zu AMSand werde ich auch noch gehen.
Mit freundlichen Grüßen b (Bitte Anonym)
Antwort: Ich kenne den Akademiker-Kurs nicht! Berater - sollte es sich noch immer um aufsuchende Vermittlung handeln - ist die Teilnahme freiwillig! It works ist soweit bekannt - denke ich! Auf das läuft es auch hinaus - Indem sie sich eine der Zwangsmassnahmen selbst wählen, kann ihnen Freiwilligkeit unterstellt werden! Und sie werden verstehen, dass ich keine dieser arbeitsmarktpolitischen Zwangsmassnahme empfehle, die unter "Zwang" nicht im Interesse der Betroffenen agieren, sondern das Einkommen/die Existenz der AnbieterInnen und MitarbeiterInnen sichern und das politische Kalkül mittels der Zwangsmassnahmen durchzusetzen haben! So auch für Armut sorgen! - Als Methode Arbeitslosen/Notstandsgelder zu minimieren!
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs : Ja, besuchen sie AMSand!
Anmerkung: Die moderne Barbarei! / ...eine besonders scheußliche Ausbeutung. Ich leite die Zeilen aus den OÖ Nachrichten von Monsignore Stefan Hofer, Dechant und kath. Pfarrer in Braunau-St. Stephan, an die arbeitsmarktpolitisch-tätigen Personen wie u.a. den Zwangsmassnahmen-MitarbeiterInnen weiter!
Grüß Gott von Stefan Hofer
Dienen - Verdienen
Wenn man mit Menschen und ihren Nöten zusammen kommt, hat man oft das Gefühl, in einen Dschungel zu geraten, wo Menschen zerbrochen, wo sie einfach platt gemacht werden. Die modernen Barbaren können in feinen Büros sitzen. Sie unterschreiben, ihre Hände werden nicht schmutzig. In der Welt der Kranken, Behinderten, Pflegebedürftigen, in der Welt der Menschen, die einen Fehltritt begingen, in der Welt derer, die sich selbst nicht helfen können und anderen Menschen völlig ausgeliefert sind, auch in dieser Welt kann Ausbeutung vorkommen, die genauso widerlich ist wie in der Welt der Wirtschaft. Wenn dein Beruf die Sorge für leidende Mitmenschen ist, musst du zuerst ihr Leid und ihre Not sehen und sie gern haben. Dienen ist hier unendlich viel wichtiger als Verdienen. Wer hier ausschließlich ans Verdienen denkt, versündigt sich durch eine besonders scheußliche Ausbeutung.
Manchmal ist dienen viel wichtiger als verdienen
Quelle: OÖ Nachrichten vom 6.05.2010
12.05.2010 - um 8.15 Uhr - von B*. - kann es mir nicht leisten, die Notstandshilfe zu verlieren. Sehr geehrter Herr Moser, vielen Dank für Ihre Hilfe. Das ist wirklich super, dass es Ihre Beratung gibt. Ich werde dann wahrscheinlich doch die Maßnahme bei den Beratern machen, weil das besser klingt als itworks. Und ich kann es mir nicht leisten, die Notstandshilfe zu verlieren. Noch einmal vielen Dank. Viele Grüße B
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7.05.2010 - um 7.35 Uhr - von P. P. - Ist AMS-, wie PVA-Ärzten zu trauen? |
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Hallo Ich hab letztes mal mein Problem m dem Ams berichtet das Ich mich trotz vorgelegter Befunde über meine Bandscheiben an einer Vorauswahl als Lagerarbeiter teilnehmen sollte das Ich aber ablehnte !! Ich wurde per 30.4.2010 vorübergehend gesperrt weil angeblich noch Fragen offen stehen seitens des AMS! Am Montag den 10.5.2010 muss Ich mit Befunden u Rontgenbildern zur Pensionsversicherungsanstalt bin schon neugierig was die sagen ob Ich als Lagerarbeiter tauglich bin !Vielleicht wollen Sie mich in Pension schicken od warum d ganze aufwand ? Was soll Ich machen wenn die sagen Ich kann als Lagerarbeiter tätig sein ,gibts da noch einen Wg den Ich gehen könnte ,ist die PVA überhaupt unabhängig od spielen die mit dem AMS zusammen!BITTE UM HILFE!
Antwort: "Der ganze Aufwand um Betroffene aus dem Bezug / Kosten und Statistik zu entfernen!" Sie brauchen dazu ärztliche Befunde die sie als vermindert leistungsfähig ausweisen! Und es ist ganz wichtig zu welchen Arzt sie gehen! Holen sie sich Gutachten von einem Vertrauensarzt! Die werden sie ev. brauchen! Denn die Ärztinnen die für "Körperschaften" entscheiden werden auch von diesen bezahlt! - Und die entscheiden jeweils nach "eigenen/deren" Interessen! Und vom Zusammenspiel bez. AMS-Ärzten und PVA-Ärzten kann keine Rede sein! ("Ausser ev. zum Nachteil der Betroffenen!") AMS-Ärzte bescheinigen Arbeitsunfähigkeit woraufhin die PVA-Ärzte gegenteiliger Meinung sind und Arbeitsfähigkeit diagnostizieren! Politik auf den Rücken der Betroffenen!
Genfer Deklaration des Weltärztebundes Ärzte haben ("hatten"?) zurecht grosses gesellschaftliches Ansehen. Nicht zuletzt wegen der Genfer Deklaration des Weltärztebundes (eine zeitgemäße Version des Eid des Hippokrates), die aber bei Ärzten die vom "Neoliberalismus" (ÖVP/"SPÖ?"-Politik) angestellt werden leider keine Rolle mehr spielt! Und die daher den Ruf eines hochangesehenen Berufsstands gefährden! |
6.05.2010 - um 13.48 Uhr - von M. D*. - Während Deppenkurs Bezugssperre? "So wie man sich bereits am Telefon mit mir unterhalten hat, bin ich für die eh schon ein quasi Krimineller." |
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Guten Tag!
Ich beziehe nun seit einem halben Jahr Nostandshilfe in Höhe von rund 18euro am Tag. Seit 15. März befinde ich mich nun in einem sogenannten Deppenkurs und bin, mit Verlaub, wirklich engagiert was das Bewerben in verschiedenen Sparten angeht. Das können sogar die \'Trainerinnen\' des Kurses bestätigen.
Nun wirft mir das AMS aber genau das Gegenteil vor! Gestern bekam ich die Mitteilung das meine Nostandshilfe vorerst eingestellt wird, da ich mich auf eine (angeblich) zugesandte Stellenvermittlung nicht beworben hätte. Natürlich wusste ich von der Sache nichts und hab gleich mal meinen zuständigen Betreuer angerufen. Dieser teilte mir mit, dass er mir am 17. März via eMail das besagte Stellenangebot zukommen ließ. Zu der Zeit war ich bereits im Deppenkurs und hab gewiss nie irgendwas in die Richtung geschickt bekommen oder sonst von ihm gehört. Alle meine Bewerbungen seither waren pure Eigeninitiative. Meine Frage ist ... kann ich da etwas machen? Mir erscheint das sehr willkürlich. Innerhalb einer Woche soll ich nun persönlich vorsprechen und mich dazu äußern, danach wird über die Sache entschieden. Das man mir da nicht groß zuhören wird, kann ich mir jetzt schon denken. darum wär es mir eine große Hilfe zu wissen, ob es reell überhaupt eine Chance gibt zu beweisen das ich nichts dafür kann? Wie soll ich da bei der vorsprache argumentieren? So wie man sich bereits am Telefon mit mir unterhalten hat, bin ich für die eh schon ein quasi Krimineller.
Also wenn das AMS da recht behält und jemanden der eh keine Ersparnisse hat, aber motiviert ist Arbeit zu finden, die Existenzgrundlage einfach so nimmt - dann gute Nacht. Aber Hauptsache ich bin \'freiwillig\' in dem Deppenkurs, um deren statistik zu schönen.
liebe grüße
Antwort: "Widersinnig" - Ab Bezugssperre wären sie auch nicht verpflichtet in einen Deppenkurs zu gehen? Die Sperre ist rechtswidrig! Das AMS müsste nachweisen, dass sie den Brief absichtlich nicht entgegen genommen haben - möchte es eine §10 Sanktion anwenden! Das kann es nur, wenn es den Brief eingeschrieben sendet! Dazu die VwGH-Der Brief muss zugestellt werden! Bringen sie dem AMS dieses VwGH-Urteil zur Kenntnis! Und teilen sie bei der Vorsprache mit, dass sie AMS-Briefe in Zukunft eingeschrieben zugestellt haben möchten! Wenn möglich Begleitperson mitnehmen! Wirkt Wunder! (ohne Gewähr)
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6.05.2010 - um 11.30 Uhr - von D. D*. - Sperre wegen Deppenkurs! "In meinem Fall ist dieser Kurs keine Fortbildungsmaßnahme." |
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Hallo Herr Moser,
voerst vielen vielen Dank für diese Plattform!
Nun, auch ich habe ein AMS-Problem, zu dem ich Sie gerne befragen möchte, um keine Fehler vorweg zu begehen. Ich wurde vor kurzem zu einem JSI Job Suche Intensivkurs mit EDV eingebucht, trotzdem ich eindeutig die Kompetenzen, welche in diesem Kurs gelehrt werden, besitze. In meinem Fall ist dieser Kurs keine Fortbildungsmaßnahme.
Ich habe an dem Kurs nicht teilgenommen und mir wurde schriftlich vom AMS mitgeteilt, dass mein Bezug eingestellt wurde, da ich o.a. Maßnahme nicht angetreten habe. Weiters steht im Brief, dass ich innerhalb einer Woche ab Schreibenerhalt im Info-Center vorstellig werden, bzw. bei Verhinderung einen späteren Vorsprachetermin vereinbaren solle. Aber es wird auch erwähnt, sollte die Einstellung nicht zu Recht erfolgt sein, könne ich einen Bescheid verlangen. Wenn es möglich ist, möchte ich gerne einen persönlichen Besuch beim AMS vermeiden und gleich einen Bescheid einfordern.
Ist die Vorgehensweise zu empfehlen? Oder wäre es günstiger zum AMS vorweg zu gehen? (Ich möchte keinerlei Einsprüche direkt im AMS verfassen und schon gar nicht unterschreiben) Falls ich gleich den Bescheid einfordern kann, sollte ich auf besondere Passagen/Formulierungen achten, die mein Schreiben beinhalten sollen? Und wenn ich letztendlich auch ein Bescheid bekommen sollte, welche Verletzungen seitens des AMS kann ich bei einem Einspruch zitieren?
Vielen Dank für Ihre Zeit! Schöne Grüße D.D (5.05.10)
Antwort: Ja sie müssen hingehen um das zu klären, ansonsten gibt es eine §49 (Kontrolltermin-Versäumnis)-Sperre Gehen sie den Termin gelassen an! Wichtig wäre eine Begleitperson als Zeuge! Unterschreiben sie nichts - wenn sie mit Text-Inhalt nicht einverstanden sind oder Zweifel hegen! Und natürlich verlangen sie "sofort" einen Bescheid - Den brauchts zur Berufung!
Deppenkurse werden dann freiwillig, wenn sie nachweisen können das ihnen die darin vermittelten Fähigkeiten und Kenntnisse nicht fehlen! Z. Bsp. weil sie schon Deppenkurse besucht haben!
Bei dieser Massnahme kommt aber hinzu - wenn dem noch immer so ist -, dass es sich um eine Aufsuchende Vermittlung handelt! Die Teilnahme ist freiwillig!
Für die Begründung einer Berufung ist es "Voraussetzung" zu Wissen in welche Zwangs-Massnahme man vermittelt wurde! (ohne Gewähr)
6.05.2010 - um 12.12 Uhr - von D. D. - Probleme beim Bescheidseinspruch? Hallo Herr Moser!
Vielen Dank für Ihre Informationen!
Ich habe bis dato noch keinen derartigen Kurs besucht, jedoch habe ich teilweise Bewerbungsschreiben in Kopie an meine Betreuerin geschickt.
Könnte es aufgrund der mangelnden Nachweisbarkeit Probleme ad Bescheidseinspruch geben, oder aber fällt dieser Kurs ohnehin unter "Aufsuchende Vermittlung" und ist somit eine Nachweispflicht meiner Fähigkeiten nicht notwendig? Der Kurs heißt laut AMS wortwörtlich "JSI Job Suche Intensiv mit EDV"
Schöne Grüße! D.
Antwort: "ein deppenkurs ist für sie "pflicht"" wenn es sich aber noch immer um eine aufsuchende vermittlung handelt so ist die sperre rechtswidrig! (darum ist es wichtig in erfahrung zu bringen um welchen kursinhalt es sich handelt - ev. am informationstag!) bescheid verlangen und berufung einlegen - IMMER - die ist kostenfrei! (ohne Gewähr) |
5.05.2010 - um 13.19 Uhr - von H.O*. - Keinen Staplerschein ohne Deppenkurs! |
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Sehr geehrter Herr Moser,
Ich habe Ihnen vor zwei Tagen mein Problem bgl. eines Staplerschein geschildert und habe meinen zust. AMS eine Mail mit folgenden Inhalt geschrieben:
Sehr geehrter Herr N.,
Am 28.4. habe ich via meines AMS-Kontos eine Förderung beantragt und dabei um eine Zubuchung zu einem Kurs für einen Staplerschein gebeten. Ich habe darin auch darauf hingewiesen, dass mich Hr. H. (von Büroring) ohne Staplerschein nicht vermitteln kann. Zu meinem bedauern habe sie mich zu einem 5 bzw. 9wöchigen (die gesamte Dauer geht aus dem Schreiben nicht hervor) Kurs mit aktiver Arbeitssuche inkl. Praktikum angemeldet. Ich habe in meiner Zeit bei DHL auch MitarbeiterInnen zu Staplerkursen geschickt. Davon dauerte keiner länger als 3 Tage und alle sind mit dem Staplerschein wieder gekommen.
Daher habe ich folgende Fragen:
Warum ist es nicht möglich, einen 3 tägigen Kurs, der vermutlich nur einen Bruchteil kostet, für mich zu buchen? Wifi-Wien.at Wenn nicht, soll ich Herrn H. bekannt geben, dass ich erst in rund 3 Monaten eine Beschäftigung bei ihm aufnehmen kann, da ich erst nach Ablauf dieser Zeit im Besitz eines Staplerscheins sein werde? Wie lange dauert der Kurs 4,5 oder 9 Wochen?
Auf der 1. Seite der Einladung steht: Dauer 5 Wochen Auf der 2. steht zunächst ein Gesetzestext und darunter Praktikum Aktive Arbeitssuche Kursdauer: 4 Wochen
Mit freundlichen Grüßen H. O.
Habe heute von meinem \'Berater\' einen unterdrückten Anruf erhalten und wurde darauf hingewiesen, dass für Langzeit-AL keine Förderung ohne begleitende Maßnahmen gewährt werden kann. Dies schreibe der Gesetzgeber so vor. Auf meine Frage wie lange der Kurs nun dauern wird, meinte er 5 Wochen, max. 6. Er wusste es selbst nicht genau also fragte ich, was die 4 Wochen auf der 2. Seite der \'Einladung\' bedeuten sollen. Auch das konnte Hr. N. nur vage beantworten. Möglicherweise ein Praktikum um mir Praxis mit dem Stapler anzueignen, stotterte er ins Telefon. Meine Frage, ob es überhaupt sinnvoll sei mich noch zu bewerben bevor dieser Kurs zu Ende ist, antwortete der Herr, möglicher weise habe ich den Staplerschein schon vor Ende der Maßnahme. Wenn ich dann einen Job finde, darf ich sogar die Maßnahme abbrechen und nur dann. Wie gönnerhaft dachte ich mir. Am 31.5. findet der Informationstag statt und ich werde die dort mit Fragen bombadieren. Am 4.6. habe ich noch einen Kontrolltermin und am 7.6. würde die Maßnahme (Unwort des Jahres für mich) beginnen. Ich werde am 4.6. weiter versuchen einen \'gewöhnlichen\' Staplerkurs zu bekommen und hoffe der 31.5. liefert mir einige Argumente hierfür. Kann es wirklich sein, dass ein herkömmlicher Staplerkurs (der meine Chancen in dieser Branche erheblich steigern würde) von Gesetzeswegen für mich unmöglich zu buchen ist?
Mit freundlichen Grüßen und weiter so H. O.
Antwort: dem AMS geht es nicht um sie oder kompetenz, sondern die haben das politische kalkül mittels der deppenkurse durchzusetzen! damit sie bei deppenkursen von qualifikation reden können werden eben module eingebaut wie z.Bsp. staplerschein! (4-6 wochen deshalb - weil sie ab "28 tage" kursdauer aus der statistik fallen - dafür erhalten die AMS-mitarbeiterInnen auch eine prämie - jeder AMS-MitarbeiterIn weiss das!)
gut so, dass sie eine anfrage stellen - auch wäre beschwerden an mehreren adressen sinnvoll! (für alle, wenn das genügend tun)
Massnahmenproblematik
5.05.2010 - um 14.24 Uhr - von H.O. - ich werde mich weiter beschweren Vielen Dank für die Antwort, ich werde mich weiter beschweren und alle Energie dafür verwenden einen 'normalen' Kurs zu bekommen. Selbstverständlich bin ich mit einer Veröffentlichung einverstanden. Alles Gute noch H. |
5.05.2010 - um 10.03 Uhr - von M. K. - Vom AMS belogen und betrogen ! "Ich war entsetzt, konnte mich kaum noch ausdrücken, zitterte am ganzen Körper das ich es nicht einmal schaffte meinen Namen in Blockbuchstaben zu schreiben." |
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Sehr geehrter Herr Moser, ich habe leider erst jetzt gesehen das diese beiträge nicht sofort veröffentlich werden, und gebe daher gerne sofort meine Daten bekannt. Hier nochmal mein langer Text in verbesserter Form:
Sehr geehrter Herr Moser,
vorweg möchte ich ihnen für diese Plattform danken und begrüße Ihre Initiative.
Nach einem langen Krankenhausaufenthalt und einem noch längerem darauf folgenden Krankenstand, hat meine letzte Firma einen Weg gefunden mich wieder auf dem Arbeitsmarkt auszusetzen.
Nun bin ich seit Mitte September vorigen Jahres leider wieder auf Arbeitssuche / Arbeitslos.
Da ich leider das Problem habe keine abgeschlossene Ausbildung oder sonstige Zertifikate zu besitzen, habe ich es sehr schwer mich gegen meine Mitbewerber durchzusetzen. Mangels handwerklicher Ausbildung od. Berufserfahrung ist es selbst als Hilfsarbeiter schwer einen Job zu ergattern.
Seit meinem Erstbesuch beim AMS hat mir das AMS noch keine Stelle vermitteln können. Statt dessen wurde mir nur ständig Druck gemacht ich MÜSSE eine Maßnahme besuchen da mir sonst die Leistungen eingestellt werden.
Jegliches Ansuchen auf Kurse oder Ausbildungen die mir auch nur annähernd eine Tür öffnen könnte wurden abgelehnt oder belächelt. Einzig wurde mir die \"Möglichkeit\" nach langem Drängen meinerseits, geboten, ein Institut im 23. Bezirk zu besuchen das Microsoft - Zertifikate im Ausbildungsprogramm angeboten hatte. Leider stellte sich das Ganze als Flopp heraus da der Kurs über 6 Monate dauern würde, mir aber seitens des Kursinstituts mitgeteilt wurde das sie nur noch 2 Wochen mit dem AMS zusammenarbeiten würden und ab dann dieser Kurs nicht mehr angeboten werde. Ich kann den Kurs aber trotzdem gerne besuchen und \"schaun wie weit ich komme\", muss mir aber im Klaren sein das ich in der ersten Woche verpflichtend ein Bewerbungscoaching besuchen müsse. Ich hätte also 1 Woche Zeit um einen Kurs abzuschließen der in der Regel 6 Monate dauern würde. Ich kam mir ein wenig \"auf den Arm genommen\" vor, da ich mir nicht vorstellen konnte, dass meine sog. \"Beraterin\" das nicht wisse. Nach Anfrage bei meiner Beraterin wurde mir dann außerdem noch mitgeteilt das die Maßnahme mir gegen die Einstellung des Leistungsbezugs nichts bringen würde da die Maßnahme (ich kann das Wort mittlerweile nicht mehr hören) mindestens 5 Wochen zu dauern habe.
Daraufhin wurde ich zu einem weiteren Institut geschickt, das mir dann ein Spanisch-Angebot für das AMS mitgab ... (ich habe noch nie auch nur ein Wort Spanisch gelernt). Ich dachte mir gut, warum nicht, zumindest etwas. Zurück beim AMS mit dem Angebot lachte mich meine Beraterin aus, zerriss das Anbot und meinte, das ginge nur wenn ich belegen kann das ich damit auch sofort eine Stellung bekäme. Beim gleichen Besuch wurde mir dann erklärt das \"wir\" noch 1 Woche Zeit haben eine Maßnahme zu finden, aber sie keinen Termin mehr in dieser Zeit frei habe. Somit musste ich an diesem Tag entscheiden was ich für eine Maßnahme antreten musste.
Zu \"meinem Glück\" (lt. Beraterin) hatte sie dann auch noch einen Platz frei in einem 5 Wochen langem Intensiv-Coaching (5 Wochen Berwerbungstraining) habe und mich sofort zu buchen könne. Der Versuch das abzulehnen wurde sofort mit den Worten: \"Dann werden Sie ihren Leistungsbezug verlieren\", abgeschmettert.
Ich kam mir sehr überrumpelt und hilflos vor, vor allem weil bereits Monate vergangen waren seit meinem ersten AMS - Besuch, und immer noch keine Stellung oder Besserung in Aussicht war.
Ich sah mich gezwungen dieser Maßnahme zustimmen.
Zu meinem Unglück wurde ich auch noch krank am Wochenende bevor mein Kurs beginnen sollte, was am 15.03.10 sein sollte.
Zu erwähnen wäre noch das ich trotz AMS Geld und Mietzinsbeihilfe von Wiener Wohnen mit meinen Rechnungen schwer in Verzug geraten bin (was man sich gut vorstellen kann wenn man sich gerade ein Jahr zuvor versucht hatte eine Existenz aufzubauen, und laufende Verträge wie Handy, Internet und dergleichen nicht ohne Stornogebühren kündbar waren - die ich natürlich nicht aufbringen konnte; und pro Monat 100 ? weniger bekam als meine Fixkosten ausmachten (Essen mit eingerechnet - mit 30 ? pro WOCHE !! kalkuliert).
Gleichzeitig mit der Unterschrift zur Maßnahme wurde mir noch der Antrag auf Notstandshilfe ausgehändigt, womit ich dann nochmal 100 ? / Monat verlor.
Das war mein finanzielles Ende, ich konnte meine Strom/Gas Rechnung nicht mehr bezahlen.
Am 15.03 meldete ich mich sofort telefonisch beim AMS und gab meine missliche Lage und meinen Krankenstand bekannt. Der Krankenstand wurde vermerkt, der Rest natürlich ignoriert.
Am 16.03 ging ich immer noch fiebrig, Richtung Arzt, als mir im Stiegenhaus ein Wien Energie Techniker entgegenkam der dabei war mir Strom und Gas abzuschalten. Nach langer Diskussion (die natürlich nichts gebracht hatte), waren die Türen meines Arztes verschlossen, mein Licht aus und die Heizung kühlte langsam ab da ihr das Gas fehlte.
Schnell reagiert ich um mein Fieber zu senken und ein Warmes Platzerl zu finden wo ich meine Krankheit auskurieren konnte packte ich schnell 2 Reisetaschen voll mit Gewand und bin die nächsten 4,5 Wochen von Freund zu Freund, und teils zu meiner Mutter (bereits in Pension) \"gewandert\" und habe dort genächtigt und gelebt.
Der Versuch am 19.03 nochmal meinen Arzt aufzusuchen und mir meinen Krankenstand zu bestätigen ist natürlich fehlgeschlagen.
Das Ganze ist mir ziemlich zu Gemüt gestiegen, ich habe viele meiner Freunde in der Zeit verloren, soziale Kontakte waren kaum noch vorhanden, ich wurde immer ängstlicher und wusste nicht mehr was ich tun sollte. Gegen 10. April fand ich dann einen Brief seitens des AMS das mir mein Bezug mit 15.03 wegen \"ungeklärter Verhältnisse\" eingestellt wurde, in meinem Postkasten.
Immer noch ohne Strom und Gas war ich am Boden zerstört, hatte Angst nochmal zum AMS zu gehen, die mich ja teils in diese Lage manövriert hatten, oder mich zumindest in meiner misslichen Lage alleine ließen (absolut ohne Beratung was ich tun könne) zu gehen. Mit 19.04.10 hatte ich es dank Verkauf meiner letzten Habseligkeiten und dank Unterstützung meiner Mutter (die nur mind. Pension bekommt, und selbst auch keine finanziellen Rücklagen besitzt) Strom/Gas wieder aufdrehen lassen und die Rechnung bezahlen. Dafür hatte ich jetzt eine Miete Rückstand, denn irgendwo musste ich etwas \"opfern\" um meine Wohnung wieder bewohnbar zu machen.
Am 22.04 (meinem 26. Geburtstag) hatte ich dann all meinen Mut gefasst und bin zum AMS gegangen um mich zu erklären und hoffte auf Verständnis. Mir wurde ein Termin am 26.04 zugeteilt der laut Infomitarbeiterin sowieso noch auf meinen Namen gebucht war (aha!?).
Diesen nahm ich dann auch wahr, und wurde mit den Worten begrüßt: \"Aus welchem Kurs kommen Sie nochmal zurück\".
Aus meinem verdutzen Blick konnte die MA des AMS wohl Bände lesen und hat sofort nochmal meine \"Geschichte\" am Computer nachgelesen und meinte das wird eine 6 Wochen geldsperre nach sich ziehen, die aber mit heutigem Datum zu Ende gehen würde weil ja genau 42 Tage vergangen waren. Somit müsse sie keinen §10 aufnehmen und ich solle das so hinnehmen.
Ich war entsetzt, ich hatte mich meiner Beraterin versucht zu öffnen, die sich auch sehr diplomatisch und hilfsbereit verhielt und pochte darauf dagegen Einspruch zu erheben. Die Worte \"Da muss ich jetzt einen § 10 aufnehmen\" liegen mir heute noch im Ohr und ich bat darum. Wir haben dann einen sehr schönen Einspruch erarbeitet und ich verließ ohne zu wissen wie ich meine letzte und meine aktuelle Miete bezahlen solle, mit gemischten Gefühlen das AMS mit einem neuen Termin der am 20.05 sein sollte.
Kaum einen Tag später meldete sich das AMS per Mail bei mir und teilte mir mit das sich mein Termin um 17 Tage vorverlegt und ich solle am 03.05.10 um 11:45 zur Vorsprache erscheinen.
Ich schöpfte doch tatsächlich Hoffnung, dass sich meine Beraterin für mich eingesetzt hatte (so naiv wie ich war) und nahm diesen Termin wahr.
Leider stellte ich fest das meine Beraterin nicht da war und vertreten wurde, von einer Person die ich noch nie gesehen hatte. Mir wurde flau im Magen, mich nochmal einem Menschen dermaßen Privat öffnen zu müssen. Diese meinte dann schon bei der Kartenabgabe: \"Sie haben ja gar nicht Termin\" und erst nach 2 maligen hinweisen das ich ein Mail bekommen hatte bekam ich die schnippische Antwort ... \"das muss ich mir dann ansehen, ich rufe sie\".
Diese Dame war sehr unhöflich, schnippisch und arrogant mir gegenüber. Es fielen Meldungen wie: \"Naja wenn's ihre Rechnung nicht zahlen muss ihnen das doch klar sein\" und \"Da sind's bei uns falsch da müssen sie sich an die Regierung wenden\". Ich war entsetzt, konnte mich kaum noch ausdrücken, zitterte am ganzen Körper das ich es nicht einmal schaffte meinen Namen in Blockbuchstaben zu schreiben.
Diese Dame teilte mir mit, dass mein Einspruch gelöscht wurde, weil meine übliche Beraterin der Meinung war, ich käme schneller zu meinem Geld wenn ich die 6 Wochen einfach hinnehmen würde. Worauf ich meinte das kann nicht sein, da ich das mit ihr lang und breit besprochen hatte und dann einen sehr schönen Einspruch verfasst hatte. Nach mehrmaligen nachhacken meinerseits (die Dame wurde immer unfreundlicher und genervter ... immerhin stand sie kurz vor ihrer Mittagspause ... es war 2 vor 12 bereits) meinte sie dann, es wäre ein Fehler von meiner Beraterin gewesen einen §10 aufzunehmen, da es eigentlich ein §49 sein hätte müssen, und daher der §10 samt meines Einspruchs gelöscht wurde.
Auf meine Anfrage hin das ich das bitte schriftlich haben könne, holte sie wohl den \"Abteilungsleiter\", oder was auch immer, es haben sich ja beide nicht bei mir vorgestellt (Auf die Frage wie sie heiße meinte sie: Das steht dann am Zettel), der mir ausdrücklich klarmachte das ich nichts schriftlich haben kann über das Ereignis, ich aber gerne einen Einspruch erheben kann, dann MÜSSE aber jetzt nachträglich ein §49 aufgenommen werden. Das nahm ich natürlich in Anspruch um irgendwie die Aussicht auf mein verlorenes Geld zu haben.
Diese Dame schrieb den Einspruch selbst, und auf meine \"Zwischenrufe\" wie sie es nannte reagierte sie schnippisch, mit \"einen Moment ich schreibe gerade\".
Den Zettel druckte sie mir aus und legte ihn mir zur Durchsicht und Unterschrift hin, dabei packte sie bereits ihre Sachen, bereit fürs Mittagessen.
Mal abgesehen von schweren Rechtschreib und Grammatikfehlern war kein einziger zusammenhängender Satz in diesem \"Dokument\" zu finden, und die Druckertinte war auch schon fast ausgegangen, was es sehr schwer machte das ganze überhaupt zu lesen. Auf meinen Einspruch gegen dieses \"Werk\" meinte die Dame, ich koenne das unterschreiben oder es lassen. Ich sah keinen Ausweg und unterschrieb, wurde mit den Worten: Sie bekommen vielleicht in den nächsten 4 Tagen Bescheid, und der Termin am 20. bleibe aufrecht, aus der Tür gedrängt. Ich hatte noch so viele Fragen:
Bin ich noch Krankenversichert!? Bekomme ich jetzt zumindest ab jetzt wieder meinen Bezug!? Wie und wo kann ich mich mit meinen Mietproblemen wenden!? Muss ich jetzt obdachlos werden!? Bin ich durch den \"Rost gefallen"!? Die Möglichkeit dazu hatte ich nicht mehr denn die Tür wurde sofort hinter mir verschlossen und abgesperrt.
Ich fühle mich seitens des AMS schwer gemobbt. Ich weiß nicht mehr was ich tun soll. Ich habe Zahnschmerzen und weiß nicht mal ob ich zum Arzt gehen kann oder nicht, das soll aber mein geringstes Problem sein, denn seit Wochen plagen mich Schlafrythmusstörung, Schlaflosigkeit und Alpträume. Auch Angstzustände und Perspektivenlosigkeit gehören zu \"meinem täglich Brot\".
Ich habe Angst davor am 20.05 nochmal das AMS zu besuchen, Angst davor nochmal bei dieser Person zu landen.
Sehr geehrter Herr Moser, ich bitte um ihren Rat, um ihre Hilfe, da ich nicht mehr weiß wohin ich mich wenden soll.
Ich danke Ihnen im Voraus um ihre Auskunft, und erhoffe das ich noch Möglichkeiten habe mich zur Wehr zu setzen ohne das ich dabei meine ganze Zukunft aufs Spiel setzen muss.
mit freundlichen Grüßen (4.05.10)
Antwort: "Um die Versicherungsleistung mit Rechtsanspruch betrogen!" Ihnen wurde rechtswidrig der Bezug gesperrt! Vorweg, Warnung! Vertrauen sie dem AMS nichts an - Es wird gegen sie verwendet!
Und, nichts unterschreiben (bei Unklarheiten oder wenn sie nicht einverstanden sind!) Die haben ihnen über falsche Auskunft eine Unterschrift abgenommen um aus der eigenen Misere/(Schweinerei) raus zu kommen! - Die haben die rechtswidrige §10 Sperre schon zugegeben! (Deshalb hätte diese sofort aufgehoben gehört! Die ist nicht willkürlich übertragbar!)
>>Gehen sie "vorher" mit einer Begleitperson zum GeschäftstellenleiterIn und machen sie ihm das klar! Eine wochenlange Sperre kann man im nachhinein nicht umwidmen! Spätestens vor dem VwGH hält das nicht mehr!<<
§49 Sperre heisst! Bezugssperre wegen Kontrolltermin-Versäumnis bis zur Wiedermeldung! Sie waren ein paar mal beim AMS! Also von wann bis wann soll gesperrt werden?
Sie müssen einen Bescheid verlangen, der ist zu berufen! Das wäre gleich wegen der §10 Sperre angesagt gewesen!
Bezugeinstellung ohne Bescheid unzulässig (VwGH) –
Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung (Bescheid verlangen, sollte solcher nicht innerhalb eines Monats ausgestellt werden muss das Geld ausbezahlt werden!)
Das AMS medet oft von der Krankenkassa widerrechtlich ab!
Besuchen sie die Caritas und bitten sie um Hilfe! Sie können dort angeben, dass ihnen der Bezug rechtswidrig gesperrt wurde!
Verlangen sie per Post eingeschrieben den Bescheid! Und melden sie sich wegen der Berufung wieder! Es geht darum, ob sie beweisen können, dass die erste Sperre eine §10 Sperre war und diese dann auf §49 ausgebessert wurde! Wenn sie das können muss ihnen das AMS sofort das Geld ausbezahlen! Deswegen ist es wichtig eine Begleitperson mit zu nehmen!
"Dem AMS sowieso und "vielen" MitarbeiterInnen ist nicht ("mehr") zu trauen! Sie sind falsch! Haben kein Mitgefüh / zerstören so das soziale Gefüge! Inkompetenz ist Dienstanweisung! - Sie sind zu feige, um sich gegen die angewiesene Vernichtung der Menschen aufzulehnen! Sie wirken mit und bekommen dafür eine Prämie! Im AMS hat sich ("offensichtlich") ein eigener realitätsferner, schamlos-widerlicher Menschenschlag herangebildet!
Es ist einfach nicht zu glauben, was sich auf dieser Horror-Behörde abspielt, hat man selbst nicht mit diesem auch "verbrecherischen" "Amt" zu tun!"
Und besuchen sie AMSand - dort gibts Unterstützung! AMSand - Beratung Donnerstag von 18 bis 20 Uhr AMERLINGHAUS Stiftgasse 8 1070 Wien
Senden sie auch eine schriftliche Beschwerde an mehreren Adressen! (Auch über das Verhalten dieser "*"/BeraterInnen, die wegen Arbeitslosen einen existenzsichernden Job haben!) unbedingt auch der Volksanwaltschaft! - Leicht möglich, dass die sich für sie persönlich einsetzen! Den ihr Fall ist ein Beispiel, wie diese Behörde den Rechtsstaat aufhebt!
Anm.: "Der politische verantwortliche für die "Vernichtung" von Menschen in Not ist "Sozial"-Minister Hundstorfer "SPÖ?"!"
5.05.2010 - um 18.46 Uhr - von G. L. - Ich finde das ist ein Skandal Sehr geehrter Herr Moser! Zu dem Bericht des Herrn M.K. muß ich sagen, das dieses Vorgehen des AMS einer breiten Masse (Tageszeitung) vor Augen geführt werden sollte. Ich finde das ist ein Skandal. Herr M.K. hat 2 Möglichkeiten, vorübergehend Hilfe zu bekommen. 1., Auf das Gemeindeamt in seinem Bezirk gehen und einen Antrag stellen. Es gibt da ein Formular zumindest in NÖ das einen Zuschuss zu seinem Lebensunterhalt beiträgt. zb. Einmaliger Zuschuss. 2. Alle Unterlagen und offenen Zahlscheine mitnehmen und zur Caritas in den 4. Bezirk gehen. Hier wird Ihnen vielleicht einmalig geholfen, damit Herr M.K. nicht unter der Brücke schlafen und frieren muß. Mfg
6.05.2010 - von Joe - Sarkastisch unterlegt - zur Veröffentlichung in SoNed Herr M.K. ist doch bloß ein Fake ! Es gibt in Österreich keine solch verzweifelte Menschen, das ist ja Alles bloß erfunden ! Österreich ist ja eines der reichsten Länder der Welt, wo sich nur 30.000 Arbeitslose um üppige 400.000 Arbeitsstellen balgen müssen, oder ist es etwa umgekehrt ? Ein realitätsferner, schamlos-widerlicher Menschenschlag spielt sich hier mit dem Feuer ! Siehe: "AMS-MitarbeiterInnen sind sehr wohl persönlich haftbar!" lg, Joe (5.05.10)
6.05.2010 - um 10.16 Uhr - von M. K. - Ich werde Sie und Ihre Leser gerne über meine Vorgangsweise und dessen Erfolg/Misserfolg auf dem Laufenden halten! Erstmals möchte ich mich nochmals für Ihren Einsatz bedanken. Ganze 4 Emails an nur einem Tag im meinen Postfach - das hatte ich ehrlich nicht erwartet. So möchte ich gleich ein kleines Info-Update geben.
Ich habe wie von Ihnen empfohlen bekommen, eine schriftliche Beschwerde an mehrere Adressen gesendet. In dieser Beschwerde befindet sich der Text einer Email die ich an die Leiterin des AMS-Wien verfasst habe und einiges an Hintergrundinformationen die dem Text den ich an Sie gesendet habe sehr ähnlich sind. Zu meinen Adressanten gehören: 'ombudsman@kronenzeitung.at'; 'service@bmwfj.gv.at'; 'infopool@gruene.at'; 'am@akwien.at'; 'infoteam@oevp.at'; 'briefkasten@bmsk.gv.at'; 'spoe@spoe.at'; 'post@volksanwaltschaft.gv.at'; 'info@derStandard.at'
Wobei die Adresse 'briefkasten@bmsk.gv.at' nicht mehr aktuell ist.
Des weiteren werde ich heute noch das Sozialreferat MA40 besuchen, da ich deren Serviceline kontaktiert habe bezüglich meiner Notstandshilfe-Streichung, und ich die Information bekam ich solle mit sämtlichen offenen Rechnungen und meinen Dokumenten an der für mich zuständigen Außenstelle erscheinen, man könne mir dort mit Sicherheit helfen.
Bezüglich ihres Tipps zur eventuellen Krankenkassensperre suche ich heute noch deren Kundencenter in Floridsdorf auf, um mir erneut einen Versicherungsdatenauszug zu holen, damit ich schwarz auf weiß habe ob mich das AMS abgemeldet hat oder nicht.
Bezüglich des Bescheids, weiß ich nicht genau wie ich diesen verfassen / beantragen soll. Können sie mir da eventuell Tipps geben ? Soll ich das eingeschrieben an das AMS schicken, recht formlos, und wenn ja, an wen genau ? Oder kann ich das auch direkt an der AMS-Servicestelle Floridsdorf persönlich anfordern (im Beisein meiner Mutter - als Zeuge).
Des weiteren werde ich heute, sofern es die Zeit noch zulässt (wie Sie merken ist mein Tagesprogramm schon ziemlich voll - und die Infozone des AMS sperrt ja um 14 Uhr zu) mit meiner Mutter den Geschäftsstellenleiter des AMS - Floridsdorf aufsuchen um ihn damit zu konfrontieren das man eine wochenlange Sperre nicht im Nachhinein umwidmen kann und das es sich wohl kaum um einen §49 handeln könne, da ich ja keinen Termin am AMS hatte, sondern einen Kursbeginn den ich aus gesundheitlichen Gründen nicht einhalten konnte. Selbstverständlich verweise ich auch darauf das diese "Umwidmung" vor dem VwGH nicht standhalten werde.
Ich werde Sie und Ihre Leser gerne auf dem laufenden halten, wenn Sie das wünschen, wie ich weiter vorgegangen bin und was ich erreicht oder auch nicht erreicht habe.
Desweiteren habe ich den selben Text den ich an Sie für mich veröffentlich haben an den RA Dr. Werner Pochieser gesendet der mir zu einem persönlichen Beratungsgespräch rät sobald ich meine Verwaltungsakt vom AMS erhalten habe.
Nochmals vielen vielen Dank Schöne Grüße M.
Antwort: ja gut - bin gespannt wie das gespräch mit dem geschäftstellenleiter ausgeht!
falls - können sie dort dann auch, mit der mutter als zeuge - deponieren, dass sie "schnellstens" einen bescheid über die sperre wollen!
ja informieren sie uns/mich weiter! danke! |
4.05.2010 - um 12.42 Uhr - von Mag. A.F. - HUMANINSTITUT STUDIE: "SCHICKSAL ARBEITSLOSIGKEIT" Versteckt in der Statistik oder in sinnlosen Schulungen! ANALYSE der ARBEITS- LOSIGKEITS- THEMATIK in ÖSTERREICH. |
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....und wieder: ein kleiner feiner Medienbericht zum Thema Schulungen:
Keine guten Noten für AMS-Schulungen
72 % der Österreicher empfinden die Schulungsmaßnahmen im Rahmen der Arbeitsmarktinitiative als sinnlos und wenig zielführend im Sinne der Eingliederung in den Arbeitsmarkt.
Die Marktforscher vom "Humaninstitut" haben die Perspektive der Arbeitslosen und deren Befindlichkeit untersucht: 61 % der 850 Befragten gaben an, dass auf die Befindlichkeit und die individuellen Vorstellungen der Arbeitssuchenden "Gar Nicht" eingegangen wird.
Auf die Frage welche Bedeutung die laufend veröffentlichten Arbeitslosenstatistiken hätten, gaben 53% an, dass diese "Zur Beruhigung & Beschönigung der Realität" dienen.
Dieser Bericht ist hier nachzulesen: Keine guten Noten für AMS-Schulungen - oe24.at
um 12.56 Uhr - von Mag. A.F. - ...zum HUMANINSTITUT: 72% der Österreicher empfinden Schulungsmaßnahmen im Rahmen der Arbeitsmarktinitiative als sinnlos und wenig zielführend im Sinne der Eingliederung in den Arbeitsmarkt.
HUMANINSTITUT: "SCHICKSAL ARBEITSLOSIGKEIT" Versteckt in der Statistik oder in sinnlosen Schulungen! - ANHANG
(PR-inside.com 04.05.2010 10:18:02) - 72% der Österreicher empfinden die Schulungsmaßnahmen im Rahmen der Arbeitsmarktinitiative als sinnlos und wenig zielführend im Sinne der Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Das Humaninstitut als tiefenpsychologisch orientiertes Meinungsforschungs-Institut hat die Perspektive der Arbeitslosen und deren Befindlichkeit in den Fokus der Untersuchung gestellt. Dazu gaben 61% der 850 Befragten an, dass auf die Befindlichkeit und die individuellen Vorstellungen der Arbeitssuchenden "Gar Nicht" eingegangen wird. Auf die Frage welche Bedeutung die laufend veröffentlichten Arbeitslosenstatistiken hätten, gaben 53% an, dass diese "Zur Beruhigung & Beschönigung der Realität" dienen.
Frage an Experten: (Personalverantwortliche, Private Jobvermittler und Arbeitslose) "Arbeitslos zu sein bedeutet für die Betroffenen..." Massive Herabminderung des Selbstwertgefühls 96% Arbeitssuche verbunden mit dem Gefühl der Abhängigkeit 90% Selbstinitiative wird durch Bürokratie behindert 85% Anspruch auf Beruf entsprechend der Befähigung wird zur banalen Jobsuche 72% HUMANINSTITUT Markt- & Meinungsforschungsinstitut www.humaninstitut.at Anhänge zu dieser Aussendung finden Sie als Verknüpfung im AOM/Original Text Service, sowie über den Link "Anhänge zu dieser Meldung" unter www.ots.at Rückfragehinweis: HUMANINSTITUT Dr. Franz Witzeling Tel.: 0664 / 522 4930 Digitale Pressemappe;
Hier der Link: Pr-Inside.com
Liebe Grüße, Mag. A.F.
Anmerkung: AMS-Chef Kopf ist anderer Meinung! Zufriedenheit der AMS-Kunden trotz Krise weiter gestiegen? ! (15.04.10) Die Realitätsverweigerung und die Lügen dieser Person(en) sind unerträglich, erst recht wenn man die Schäden die diese Arbeitsmarktpolitik/AMS anrichtet kennt!
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4.05.2010 - um 11.28 Uhr - von Doron - Deppenkurse sorgen für Diskussionen |
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Diskussion über AMS-Schulungen Immer mehr Menschen sitzen in AMS-Schulungen und das sorgt für Diskussionen. Laut Wirtschaftsforschungsinstitut sind die Kurse nur begrenzt sinnvoll.
http://noe.orf.at/stories/440370/
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4.05.2010 - um 11.21 Uhr - von Katrin - Verfahrenshilfe bewilligt bekommen" "Rechtswidrige Anrechnung des Einkommens meines Lebensgefährten" |
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Hallo Christian,
vielleicht kannst du dich noch an mich erinnern. Ich hatte schon öfters Fragen wegen der Anrechnung des Einkommens meines Lebensgefährten.
Da der Berufung nicht stattgegeben wurde habe ich auf deinen Rat hin einen Antrag auf Verfahrenshilfe gestellt. Ich musste jetzt fast 6 Wochen auf Antwort warten, aber ich habe sie bewilligt bekommen!!! Habe mich auch sofort mit dem Rechtsanwalt in Verbindung gesetzt und habe nächste Woche gleich einen Termin. Ich freue mich so und hoffe nur das Beste. Gibt es etwas worauf ich noch achten muss oder ist der steinige Weg jetzt zu Ende?
Ich freue mich, dass jetzt endlich der Stein ins Rollen kommt und hoffe dass wirklich alles gut ausgeht. Ich selbst habe ein sehr positives Bauchgefühl.
Eine Freundin von mir hat bereits dasselbe erlitten wegen der Anrechnung und auch sie besteht nun auf ihr Recht. Ich hoffe dass noch viele den Schritt machen, damit die Damen und Herren vom AMS sehen, dass man sich nicht alles gefallen lässt.
Ein Mensch darf seine Würde nicht verlieren und sollte auf sein Recht bestehen. Leider machen das viel zu wenige und so steigt die Zahl derer die unfair behandelt und diskriminiert werden.
Schöne Grüße, Katrin aus dem Schärdinger Bezirk
Der Berufung wurde nicht stattgegeben. Anrechnung des Partnereinkommens (25.03.2010)
Antwort: Gratuliere! Alles weitere wird der RA mit dir beraten! Ev. gibst du ihm den SoNed-Hinweis! - Wie die "Grünen"-Interpretation! Wir sind mit dir gespannt auf den Ausgang! Bitte um Rückmeldung! |
4.05.2010 - um 10.30 Uhr - von He. - Die Angelegenheit wird immer gemeiner: "Ich bin am Rande eines Nervenzusammenbruches" |
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Hallo Christian!
Die Angelegenheit wird immer gemeiner:
am Dienstag war ich beim AMS mit dem Neuanmeldungsformular, wie vom AMS verlangt. Die Dame war über mein pünktliches Erscheinen, in Begleitung, sehr genervt. Sie erklärte mir, dass ich seit Beginn meines Krankenstandes, das war Anfang Jänner, beim AMS abgemeldet bin. Auf meine Frage wieso, meinte sie ich hätte mich ja nicht vom Krankenstand zurück gemeldet. Auf meine Meldung, dass ich mich nur an die Anordnung vom Kursbetreiber gehalten hätte erklärte sie, dass sie das nicht interessiert. Ich versuchte ihr auch noch zu erklären, dass eine Bestätigung vom Kursbetreiber vorliegt, aus der hervor geht, dass mich keine Schuld trifft. Daraufhin ging sie aus dem Zimmer und kam nach ca. 10 Minuten wieder sagt, dass die Angelegenheit geprüft wird und ich gehen kann. Die gesamte Unterhaltung wurde von ihr in einem Ton geführt, dass ich mich fühlte wie ein Verbrecher und die Verabschiedung glich einem Rausschmiss. Am folgenden Tag erhielt ich vom Kursbetreiber die schriftliche Unterlage der Anordnung wie sich jeder Kursbesucher im Falle eines Krankenstandes zu verhalten hat(Rückmeldung ausschliesslich beim Kursbetreiber und nicht beim AMS). Ausserdem wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um die Anornung des AMS handelt. Gestern kam dann der Hammer: ich ging zu meinem Hausarzt und dieser erklärte mir, dass ich nicht versichert bin. Ein Rückruf bei der GKK bestätigte dass ich seit Anfang Jänner beim AMS abgemeldet bin und nicht wieder angemeldet wurde obwohl mir damals zugesagt wurde, dass ich ab dem Zeitpunkt meiner Meldung in der Infozone wieder versichert bin. Welche Folgen sich aus diesem Umstand ergeben liegt auf der Hand. Eine Zahlungsaufforderung habe ich bereits in der Landesgeschäftsstelle abgegeben und die Übernahme bestätigen lassen. Am Montag werde ich nochmals zu meinem AMS gehen und mit dem Geschäftsführer/in sprechen. Sollte das auch nicht zum Erfolg führen werde ich mich an die Volksanwaltschaft wenden, da ich wegen der Leistungseinstellung noch immer nichts schriftliches vom AMS bekommen habe und daher auch keinen Einspruch machen kann. Ich bin am Rande eines Nervenzusammenbruches, da ich Angst habe alles was ich mir in meinem Leben geschaffen habe zu verlieren.
Liebe Grüße
P.S.: Ich bin sicher nicht arbeitsunwillig und bewerbe mich laufend, habe jedoch das Manko, dass ich nicht mehr 25 sondern über 50 Jahre (ob alt ist reine Ansichtssache)bin. In den paar Jahren bis zur Pension würde ich schon gerne meine Berufserfahrung in einem Betrieb einbringen. (1.05.10)
Anmerkung: Krankenkassa - widerrechtliche Abmeldung!
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4.05.2010 - um 8.25 Uhr - von Pl. - Sperre ohne auf körperlichen Einschränkungen einzugehen |
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meine notstandshilfe wurde per 30.04.2010 eingestellt weil ich an einer vorauswahl nicht teilgenommen habe! ich muss hinzufügen das ich letztes jahr im dezember die ausbildung zum elektroinstallateur abrechen musste aufgrund meiner bandscheiben und ich laut arzt nur mehr 5 kg heben darf und das mit 34 jahren!!jetzt wurde mir die notstandshilfe eingestellt obwohl ich dem ams alle befunde zukommen lies gleich nach ausbildungsabbruch ( diese wurden vom ams berater nur kopiert) und anscheinend die betreuerin zu bequem war 1. meine betreuungsvereinbarung zu ändern und 2 die dazu erforderlichen verfahren nicht eingeleitet hat was soll ich tun? danke pl.
Antwort: Wenn das AMS die Befunde aufliegen hat, so hat ihre Berufung - die legen sie auf den Sperr-Bescheid, den sie "sofort" verlangen, ein. - gute Chancen auf Erfolg!
Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit
Bewerbung an anonyme Arbeitgeber ("nicht rechtmässig")
Dienstverhältnis ablehnen. Kann man ein Dienstverhältnis ablehnen wenn weder über Arbeitszeit noch Höhe des \'Gehalts\' informiert wird?
Bei Problemen mit der AMS-BeraterIn - beschweren beim Vorgesetzten! "oder/und" Begleitperson mitnehmen wirkt Wunder! (ohne Gewähr)
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3.05.2010 - um 12.41 Uhr - von Al. M. - Abermillionen für Deppenkursveranstalter Die aus dem Boden wachsen wie Pilze bei Regenwetter |
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Hallo!
Ich habe im Laufe meiner arbeitslosen Zeit schon einige Coachingkurse absolvieren müssen. In jedem dieser Kurse wurde dezitiert erklärt, dass Fortbildungsmassnahmen, die vom Kursinstitut dem AMS empfohlen werden dem Arbeitssuchenden auch zugeteilt werden. Dem ist absolut nicht so, im Gegenteil, man bekommt wieder einen Deppenkurs, zwar mit anderem Namen, aber letztendlich ist es immer dergleiche Mist. Von den empfohlenen Fortbildungsmassnahmen keine Spur. Entweder dringen diese Empfehlungen gar nicht zu den persönlichen Betreuern durch oder aber diese haben kein Interesse daran, andere Kurse zu vergeben, als die Deppenkurse, egal unter welchem Mäntelchen auch immer versteckt. Durch Intervention der Bezirksvertretung gelang es mir, einen Officekurs zu ergattern. Fazit: die erste Kurswoche war Coaching! Dann bekam ich einen Englischkurs - das gleich wieder. Zwei Module zu je 6 Wochen Kursdauer, davon 1 Tag pro Woche Coaching allerdings in beiden Modulen das gleiche Coaching! In den Kursbestätigungen scheinen diese Zeiten allerdings nicht auf.
Es erhebt sich nun die Frage: warum wird einem im Brustton der Überzeugung versichert, dass man gute Chancen habe, diesen oder jenen Kurs zu bekommen, von dem man sich Jobchancen verspricht, wenn von vornherein bekannt ist, dass das AMS keinerlei Ambitionen hat, diesen Vorschlägen nachzukommen. Schön langsam komme ich zur Überzeugung, der Staat pumpt Millionen und Abermillionen in Kursmassnahmen lediglich zu dem Zweck, um Deppenkursveranstalter gut leben zu lassen. Diese Institute wachsen aus dem Boden wie Pilze bei Regenwetter, ohne Daseinsberechtigung, wo man diese Steuermillionen sicher besser verwenden könnte. |
3.05.2010 - um 11.32 Uhr - von L. H. - Volksanwaltschaft präsentiert Jahresbericht 2009 |
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Text: Klagsverband · erstellt am: 2. Mai 2010 09:39 Uhr Volksanwaltschaft präsentiert Jahresbericht 2009
Wieder umfangreiche Prüfung von Diskriminierungsfällen besonders aufgrund einer Behinderung, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts und des Alters.
Logo Volksanwaltschaft Seit einigen Jahren enthält der Jahresbericht der Volksanwaltschaft (VA) in seinem Grundrechtsteil ein eigenes Kapitel "Antidiskriminierung (7.9) ".
Einige besonders interessante Fälle im aktuellen Bericht:
* Die VA sieht unterschiedliche Mindestalter für SeniorInnenermäßigung als Diskriminierung (7.9.1.1). Die "Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr", die den Beförderungsbedingungen der einzelnen Verkehrsbetriebe zugrunde liegt, wird bereits vom Verfassungsgerichtshof geprüft. (Diese Verordnung enthält auch eine Klausel, die "Schwerkriegsbeschädigten" freie Fahrt ermöglicht - während "Zivilinvalide" den vollen Preis zu bezahlen haben. Diese Bestimmung ist aus Sicht des Klagsverbands eine Diskriminierung aufgrund der Behinderung.) * Die VA erreichte auch eine Änderung der "Oberösterreichischen Tuberkulose-Reihenuntersuchungsverordnung" die eine systematische TBC-Untersuchung von Personen aus den neuen EU-Staaten vorsah (7.9.2.2) * Die VA stellt auch klar, dass überzogene Anforderungen an die Deutschkenntnisse von Stellenbewerberinnen und Stellenbewerbern eine mittelbare ethnische Diskriminierung darstellen, die dem Gleichbehandlungsgesetz und den Antidiskriminierungsrichtlinien der EU widersprechen (7.9.2.3). * Ein weiterer Kritikpunkt ist das mangelhafte Angebot des ORF für hör- und sehbehinderte Menschen (7.9.3.2).
Den Jahresbericht 2009 gibt es als Kurzbericht und in der Vollversion. http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=11257
Anmerkung: Sendet eure Beschwerden auch an die Volksanwaltschaft! Um adäquat im Bericht aufzuscheinen braucht es Beschwerden! |
3.05.2010 - um 9.58 Uhr - von A. M*. - Invaliditätspension? |
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Frage: Ich bin österr. staatsbürger seit 1991 und bisher legal erwerbetätigt gewesen. Aber jetzt bin ich 54 j. und seit 7 jahre lang wegen depression, verspannung kopfschmerzen in behandlung. jetzt erlebe ich sehr schwere zeit mit vergesslichkeit, zurückgezogene gefühl und ängste und diese symptome beeinflusst meine tätigkeit als Nachtportier. Seit 2 jahre tätige ich diese Stelle. Konnte jemanden mich beraten, ob diese Gründe. gut genug ist invaliditätspension zu ansuchen? Danke, (2.05.10)
Antwort: Wenn die Beeinträchtigungen in ihrem derzeitigen Beruf stark sind, dann sollten sie mit einem/ihrem Fach-Arzt reden! Auch wegen einer ev. Invaliditätspension. Und in weiterer Folge mit ihrem Arbeitgeber! (Ev. wäre ein Arbeitsplatzwechsel eine Depressionslinderung (Am Tag mit mehr sozialen Kontakten! - und bei der es ev. nicht aufs Merken ankommt!)
Was ich mitbekomme sind die Kriterien zur Invaliditätspension sehr "streng"! "Wird nicht so leicht vergeben - aber wegen psychischer Beeinträchtigung häufig! Das kann ich nicht beurteilen! Vielleicht treten sie mit AMSEL in Kontakt! Dort finden sie sicher ein unterstützendes Gespräch - Unterstützung! (ohne Gewähr)
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2.05.2010 - um 10.24 Uhr - von W. B. - AMS Burgenland Konsequenzenkatalog für Trainerinnen. Was soll man dazuuuuu noch sagen ? |
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Was soll man dazuuuuu noch sagen ?????
Konsequenzenkatalog für Trainerinnen - Punktesystem.
bald überall so gehandhabt werden.
Gruß W* (1.05.10)
Anmerkung: "Konsequenzenkatalog zur Demokratielosigkeit"! Eine Behörde die den Rechtsstaat mit Füssen tritt! Die Menschenrechte verletzt! Für die Ethik und Moral "raumleere" Bezeichnungen sind, erstellt einen Konsequenzenkatalog für ihre willfährigen Handlanger! Kritik an diesen Tatsachen führt zur Konsequenzpunkte und zum Verlust der Versicherungsleistung auf die Rechtsanspruch besteht!
Konsequenzenkatalog auch zum Lohndumping!
Dann wäre noch eine Frage offen - und wieviele Punkte gibt es für Menschenrechtsverletzung; Nötigung; Amtsmissbrauch; Ignorieren der Realitäten; Für das Mitwirken beim Druck der psychische Krankheiten und Suizidgedanken hervorruft; Das Missachten der VwGH-Erkenntnisse (Rechtsstaat!) etc. Und vor allem welche Sanktionen gibt es beim Erreichen einer bestimmten Punkteanzahl?
3.05.2010 - um 0.08 Uhr - von M. - Zuchthaus Bildungsmaßnahme Hier ein Hinweis auf einen real existierenden Sanktionskatalog des AMS Burgenland http://www.arbeitsmarktservice.org/bgld/14167_7052.html
BGLD_Kriterien- und Konsequenzenkatalog PDF (44.87 KB)
Foucault ("Überwachen und Strafen") und Bentham (Panoptikum) lassen grüßen ! Zurück in die Anfänge der "Moderne" und ihren Organisationsstrategien der Macht !
17.13 Uhr - von M. - Link zu den zitierten Autoren Vielleicht noch ein link zu den zitierten Autoren. Nicht jeder weiß, wer sie sind. Foucault hat unter anderem die fein ausgeklügelten Foltermethoden im Mittelalter beschrieben, welche ein Maximum an Pein mit einem Minimum an Lebensgefahr verbanden, um die Qualen möglichst lange ausdehnen zu können, und er hat die Weiterentwicklung der Bestrafungssysteme in die Moderne verfolgt, als das Subjekt mit seinen geistigen Eigenschaften und Fähigkeiten entdeckt und zum Gegenstand der Kontrolle wurde, mit allen Anstrengungen mentaler Zurichtung
http://de.wikipedia.org/wiki/Panopticon
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1.05.2010 - um 11.04 Uhr - von Mag. A. F. - Kurier-Bericht über Deppenkurs! "Auch wenn er eigentlich "nicht mehr an diese Zeit denken will: Für den KURIER , versetzt er sich noch einmal in diese AMS-Kursen Zeit!" |
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Sehr geehrter Herr Moser, Lieber Christian,
Es gibt wieder einen Medienbericht zu den Themen: AMS-Kurse, Bewerbungskurse, Jobcoaching uvm.
Dieser Bericht ist hier nachzulesen, hier ist der Link Am Arbeitsamt sind alle Menschen gleich (Kurier.at)
Liebe Grüße, Mag. A. F. (30.04.10)
Anmerkung: "Bildung" die den menschlichen Geist beleidigt! Jedes Jahr hunderttausende Euro über die Jahre Milliarde Euro Kosten/Schaden für die Versichertengemeinschaft/"Gesellschaft" - für diesen u.a. krankmachenden Irrsinn! Diese Kurse als Schulung oder Qualifikation bezeichnet, beleidigt den menschlichen Geist!
1.05.2010 - um 11.29 Uhr - von Werner aus Wien - Krone.at "Starker Anstieg bei den Schulungen" \"wieder weniger\" arbeitslose, treffend suggestiv formuliert : bitte fleissig posten ! Krone.at
| Zum Eintrag<<<< - 135 - >>>>
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