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19.05.2010 - um 12.55 Uhr - von B. L*. - Weiterhin Notstand? |
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Hallo ich hätte bitte eine frage, ich war von november 2009 bis april 2010 20 wochen arbeitslosengeldbezieherin dann gleich weiter 2 tage notstandbezieherin dann gleich weiter neuer job 6 wochen beschäftigt, jetzt wieder arbeitslos. wie werde ich jetzt eingestuft - bekomme ich jetzt arbeitslose oder notstand und bleiben die beträge gleich? danke vielmals l.
Antwort: Zurückmelden ans AMS! Sie bekommen weiter - wie zuletzt - Notstand, in gleicher Höhe!
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19.05.2010 - um 10.17 Uhr - von M. M. - AMS-Abmeldung um einer Sperre auszukommen? |
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hi lieber herr moser frage: wenn ich mich in einem SÖB(itworks) befinde, (zweite woche , ohne noch einen arbeitsvertrag unterschrieben zu haben), muss ich erwarten, nachträglich , wenn ich mich vom AMS abmelde (für längere zeit, sagen wir mal 5,6,7 wochen) mit einer sanktion , sprich sperre rechnen? trotzdem ich mich vorher abgemeldet habe? .ist dringend. danke. KURZ NOCHMAL: ich melde mich vom AMS ab obwohl ich beim ITWORK bin , können die mich nachträglich sperren? ja oder nein..(sonntag abmeldung, montag sperre?...hm? liebe grüße (18.05.10)
Antwort: bei abmeldung vom AMS geht man davon aus das der arbeitslose eine arbeit angenommen hat! dann gibt es keine sperre! (wenn sie nicht beim AMS sind und keine versicherungsleistung beziehen kann es keine sanktion geben!)
wenn sie sich zBsp. 6 Wochen abmelden - ist das nicht viel anderes als für 6 Wochen kein geld zu beziehen! gut! es bliebe für das AMS ev. weniger möglichkeit eine generelle arbeitsunwilligkeit ( mehrere vereitelungen/verweigerungen) zu konstruieren!
und wer sagt ihnen das sie nicht gleich wieder in einen deppenkurs vermittelt werden - sobald sie sich wieder arbeitslos melden?
wenn sie schon des öfteren solche deppenkurse besucht haben - ist es ev. gescheiter eine sperre wegen verweigerung zu berufen! die chancen auf erfolg sind dann nicht gering! (ohne gewähr) |
18.05.2010 - um 11.30 Uhr - von W*. - Rechtswidrige Partnerschaftsanrechnung! |
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Lieber Herr Moser!
Mit viel Interesse habe ich Ihre Internetseite soned.at besucht und möchte Ihnen vorab ein großes Lob für die Vielzahl an Informationen, Berichten und Rechtsgrundlagen aussprechen, welche Sie veröffentlichen bzw. behandeln.
Ich bin derzeit arbeitssuchend und hatte heute einen Termin beim AMS Graz, um einen Antrag auf Notstandshilfe entgegenzunehmen. Mit dem Antrag wurde mir ein Formular überreicht, welches zur Erfassung des Einkommens meiner Partnerin dient und zusammen mit meinem Antrag auf Notstandshilfe beim AMS abgegeben werden muss.
Da ich weder verheiratet bin, noch in einer eingetragenen Partnerschaft lebe, möchte ich nun gerne wissen, ob das Einkommen meiner Lebensgefährtin, mit der ich zusammen wohne, dazu herangezogen werden kann, um meinen Anspruch auf Notstandshilfe zu verringern bzw. ganz zu streichen.
Vielleicht könnten Sie mir einen Tipp geben, wie ich nun weiter vorgehen soll (zB. abwarten, bis mein Anspruch berechnet wurde, Berufung einlegen, ...).
Sollten Sie weitere Informationen von mir benötigen, geben Sie mir bitte kurz Bescheid.
Ich bedanke mich bereits im Voraus bei Ihnen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen W
Antwort: Sollte ihnen "gesetzlich" kein Unterhalt zustehen oder/und dieser von ihrer "Partnerin"/"Mitbewohnerin" nicht freiwillig geleistet werden so ist die Anrechnung des Partnerschafts-Einkommen rechtswidrig! (Dann handelt es sich nämlich um eine Wohngemeinschaft - und keine "Lebensgemeinschaft" - dann steht ihnen die Notstandshilfe zu!)
Teilen sie das dem AMS mit bezw. auf Bescheid Berufung einlegen! ... Feststellungsbescheid verlangen! siehe Eintrag vom 10.04.2010 - um 16.09 Uhr von Mar. S*.
AMS OÖ - Fragenkatalog zur Berufung! Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft - Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen? (12.05.2010)
Anm.: Betroffene sollen Ö1 ihre Fälle schildern!
Bei AMSEL / Grazer Arbeitslosen-Stammtisch gibt es Unterstützung! (ohne gewähr)
18.05.2010 - um 15.42 Uhr - von W*. - melde mich wieder Hallo Herr Moser! Haben Sie vielen Dank für Ihre rasche Antwort! Ich melde mich wieder bei Ihnen, sobald ich mehr weiß. Liebe Grüße W
20.05.2010 - um 11.40 Uhr - von W*. - Beraterin sagte mir, das sei egal Hallo Herr Moser!
Bei Vorlage meines Antrages zur Notstandshilfe habe ich beim AMS vorgebracht, dass ich weder verheiratet bin, noch in eingetragener Partnerschaft lebe, sondern lediglich mit meiner Freundin in einer Wohngemeinschaft lebe.
Die Beraterin sagte mir, das sei egal, es handelt sich auf jeden Fall um eine Lebensgemeinschaft und ich müsse die Lohnbescheinigung meiner Freundin ehestmöglich nachreichen, weil wir zusammen wohnen.
Ich werde das verlangte Formular also demnächst beim AMS einreichen und warten, bis mein Anspruch per Bescheid berechnet wurde. Sollte dieser Bescheid negativ ausfallen, werde ich Ihrem Rat folgen und einen Feststellungsbescheid beantragen bzw. Berufung einlegen.
Sie bekommen von mir neue Informationen, sobald ich mehr weiß.
Mit freundlichen Grüßen W.
Antwort: BeraterInnen halten sich nicht mehr an rechtsstaatliche Anforderungen! Ja, der Beraterin ist das egal! Die halten sich nicht mehr an rechtsstaatlichen Anforderungen! Und vielen fehlt einfach auch Wissen! Zu was auch?! Wie in den "30 / 40" Jahren des letzten Jahrhunderts tun sie halt einfach was man ihnen sagt! "Egal auch wenn es sich um Rechtswidrigkeiten/"Verbrechen" handelt!"
Geben sie an: "Ihnen steht kein Unterhalt zu und ein solcher wird auch freiwillig nicht geleistet!"
Machen sie es so wie sie sagen! Auf den Bescheid legen sie mit dieser Begründung Berufung ein!
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18.05.2010 - um 10.00 Uhr - von Su. - SÖB = Schmarotzerbetriebe dienen der Schlechterstellung von Arbeitslosen! .... Dann dürfen sie sich an Arbeitslosen "dumm und deppert" verdienen! |
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hallo, finde ihre seite toll und danke in voraus für ihre hilfe bei meiner frage: ich wurde vom ams zum jobtransfer geschickt. nach 1 monat hat man mir nahegelegt einen "dienstvertrag zu unterschreiben" - ich hab es getan weil sonst wäre ich wie schon mal der fall war, für 6 wochen oder länger vom ams gesperrt. beim unterschreiben des vertrages versicherte mir der berater, es ändere sich nix beim ams und nach den 2 monaten bekomme ich genau denselben betrag vom ams. ich gin nach dem letzen "arbeitstag" beim job transfair /wo ich 2 monate keine einzige frage oder hilfe erhielt, nciht mal eine frage, wie es mir geht, bloss wie ein idiot herumsitzen musste...). in dem abshlussprotokoll stand: dienstverhältnis 63 tage! ich ging zum ams danach und...man druckte mir in die hand einen neuen antrag! was soll das nun bedeuten? ich habe den antrag erst ende mai zu stellen. inzwischen habe ich seit 30.3. kein geld vom ams bekommen obwohl ich dort rechtzeitig vorgesprochen habe also gleich nach dem "dienstverhältnis" beim jobtransfair. meine frage: ist das berechtigt, dass ich kein geld bekomme bis zum nächsten antrag? und vor alle: warum der neue antrag??? bedeutet das neubemessung aufgrund dessen, was ich dort "verdient" habe? wenn das so ist, würde ich um fast 50% weniger vom ams bekommen als es der fall vor dem "dienstverhältnis" war...ist die neubemessung nach 63 tage korrekt und nach 62 tage noch im rahmen??? war dieser eine tag in dem abschlussprotokoll"hineingetrickst"damit eben meine leistung weniger wird? ich habe alle diese fragen direkt auch m jobtransfair gestellt und hoffe, bald eine antwort zu bekommen....danke für die hilfe, grüsse, su. (17.05.10)
Antwort: "Wer dem AMS und den SÖB = Schmarotzerbetrieben noch glaubt, braucht sich nicht wundern!" Wer SoNed liest weiss, dass diese "Betriebe" lukrative Geschäfte (in Millionenhöhe) mit den Arbeitslosen (Menschen in Not) machen dürfen, wenn sie die menschenverachtende "asoziale-unchristliche" ÖVP Ideologie umsetzen! (Die ÖVP Konstruktion der "zukünftigen" Gesellschaft!)
Diesen mitarbeitenden Charakteren ist nicht zu trauen! Alles ist auf Realitätsverweigerung und Lügen aufgebaut, die sie auch selbst brauchen um ihr Gewissen einiger Massen zu schützen!
Asoziale widerliche AMS-Zwangsmassnahmen Strategie! (AL-Bezugskürzung über neue/niedrigere Bemessungsgrundlage) Ja, diese Zwangsmassnahmen-Zeit wird über die Rahmenfrist-Streckung (seit 2009 auf 5 Jahre) ihre neue Bemessungsgrundlage! Wenn innerhalb "5" Jahren 28 Wochen DV. zusammen kommen! "SPÖ Kanzlerschaft löst den ersten Arbeitsmarkt auf" (mit einem SÖB-Beispiel der Kürzung Braunauer Zwangsmassnahme (NB anstatt "SÖB") beutet aus sorgt für Lohndumping und stürzt Betroffenen nach der Kündigung in grösste existenzielle Schwierigkeiten / psychische Probleme!)
Durch "63" tägige Unterbrechung ist ein neuer Antrag fällig! "Da es nicht möglich ist die Arbeitslosenzahl durch "reale" Anstellungen zu verringern, wird diese Zahl über Statistikfälschungen manipuliert! Das zu ermöglichen ist mitunter die Aufgabe der "menschenfeindlichen" Zwangsmassnahmen!
>Ich hoffe doch das sie den Antrag gestellt haben?
>>"Sie sind jetzt bei Jobtransfair angestellt und werden von denen entlohnt! Nach Beendigung des DV. stellen sie einen neuen AL-Antrag!"-?
Senden sie uns die Antwort von Jobtransfair! (ohne Gewähr)
Anmerkung: Katastrophale Konsequenzen der ÖVP-"SPÖ?"-Politik Der Ruin der Gesellschaft steht uns bevor! Bleiben diese Kräfte/Ideologie am Ruder!
18.05.2010 - um 11.02 Uhr - von K. H*. - kriminell die meisten arbeitskräfteüberlasser und SÖBs sind kriminell und nützen die arbeitslosen aus!!! man verdient nichts und wenn man die arbeit verliert (immer nach kurzer zeit) wird man auch noch neu berechnet u. bekommt viel weniger arbeitslose als vorher!
Anmerkung: Kriminell bedarf einer Interpretation! In dem Sinne, als das auf Menschenrechte, Menschenwürde etc. keine Rücksicht genommen wird und die ÖVP/"SPÖ" Protagonisten Politik für die eigenen wie die Interessen ihres Klientel kreieren, die letztendlich neben der Entrechtung der Bürger für Ausbeutung - zum eigenen Vorteil - dient! "Verbrechen gegen Menschen" wird in Gesetze gegossen und so legalisiert! Auch im Bewusstsein der arbeitsmarktpolitisch tätigen Personen, dass im zusammenhängenden Praktizieren dieser Arbeitsmarktpolitik auf den Rechtsstaat wie Menschlichkeit geschiessen wird! Menschen werden auch rechtswidrig um ihre Versicherungsleistung, auf die sie Rechtsanspruch haben, betrogen um das ÖVP-KALKÜL (u.a. Lohndumping) erfolgreich durchzusetzen!
Ich will "kriminell" so verstanden wissen, dass die arbeitsmarktpolitisch tätigen Personen in ihrem Handeln den Menschen und der Gesellschaft grossen Schaden zufügen! Ein Handeln aus niedrigen Beweggründen - Der eigenen Bereicherung wegen!
Die moderne Barbarei! / ...eine besonders scheußliche Ausbeutung. Von Monsignore Stefan Hofer, Dechant und kath. Pfarrer in Braunau-St. Stephan. An die sogenannten Helfer! Dienen - Verdienen - Quelle OÖ Nachrichten) ( 7.05.10)
18.05.2010 - um 11.40 Uhr - von Su. - Akademikerlaufbahn zum Toiletten-putzen! ja, klar sollte die öffentlichkeit aufgeklärt werden, denn es wird ja immer schlimmer! ich habe noch was ganz wichtiges vergessen ihnen zu sagen und zwar: ich bin eine akademikerin, und aufgrund meines alters (über 50!) kann ich keinen job so einfach finden. daher bin ich seit ein paar jahren schon arbeitslos und eben vom kurs zu kurs gezwungen...wissen sie eh... beim letzen ams termin hat mir der berater 2 stelen in die hand gedrückt die zwingend sind also ich muss mich zu einem bestimmten zeitpunkt bei einer firma vorstellen gehen sonst verliere ich den bezug. ok, aber jezt kommt es: die beiden stellen sind eindeutig putzstellen udn zwar mit betonung auf "reinigung von sanitäranlagen" also auf gut detusch: toilletten putzen! DAR MAN MIR BITTE SO WAS ANTUN? MUSS ICH MICH DA BEWERBEN GEHEN? zum glüch steht bei den stellen unter anforderungen: belastbarkeit und keine allergien... OK ich könnte hier mit einem arkument punkten: bin allergisch auf chemikalien...kann nur ph neutral verwenden. gerade vor einem monat ca. hatte ich einen anfall an einer lebensmittelallergie, da musste der notartz kommen denn ich hatte erstickungsgefühl... also...ich bin so weit, dass ich mich hier weigern werde, ich will und werde nicht als toilletenreinigung arbeiten! die folge: ich werde für länger als 6 wochen vom bezug gestriechen, denn 1x wurde ich schon wegen weigerung jobtransfairevertrag zu untrzeichen eben für 6 wochen gesperrt! ist das ein rechtsstaat? geht man mit akademikern so um? kann ich was dafür dass hier schlecht mit der verteilung der arbeitsstellen umgegangen wird? danke für ihr ohr, grüsse, s.
Antwort: Holen sie sich vom Arzt eine Allergie-"Bestätigung"! Dann können sie diese Stelle aus gesundheitlichen Gründen verweigern! (ohne Gewähr)
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18.05.2010 - um 9.12 Uhr - von P. P*. - Betreuungspflichten! - Volksanwaltschaft eingeschaltet |
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Hallo habe eine frage!und zwar neben meiner körperlichen einschränkung bei der ich schon bei der pva war und noch auf antwort warte bin ich zusätzlich noch in karenz dies ist der 2 grund!der abteilungsleiter des ams hat mir telefonisch gesagt das es kein grund sei bei der vorauswahl als lagerarbeiter nicht teilzunehmen es wäre ein vollzeitjob gewesen obwohl ich in karenz zusätzlich bin und somit dem ams nur 20 std pro woche zur verfügung stehe! stimmt das ?ich habe bereits die volksanwaltschaft eingeschaltet
Antwort: Karenz hat/ist eine Schutzfunktion der sie unterliegen! Darüber hinaus muss das AMS natürlich auf Betreuungspflichten Rücksicht nehmen!
Personen mit Betreuungsverpflichtungen (AIVG-Novelle) für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr oder behinderte Kinder, für die nachweislich keine längere Betreuungsmöglichkeit besteht, erfüllen die Voraussetzung des Abs. 3 Z 1 auch dann, wenn sie sich für ein Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von mindestens 16 Stunden bereithalten. (ansonsten 20 Stunden!)
Dieser Grund darf zu keiner Bezugssperre führen! Finde ich gut, dass sie gleich die Volksanwaltschaft eingeschalten haben!
Betroffene macht es P. P. nach! Ist notwendig um dieser Behörde und den MitarbeiterInnen wieder Anstand, Sozialität, Recht-staatlichkeit beizubringen! (ohne Gewähr)
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17.05.2010 - um 13.21 Uhr - von Br*. - Erfolgreiche Berufung |
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hallo!bin schon länger auf soned unterwegs und habe nun selbst ein problem mit AMS. habe einen termin bei SÖB whrgenommen und keinen DV unterschrieben, keine stelle als buchhalterin sondern im postversand , kv brutto so hoch wie NH netto.habe nun eine sperre bekommen einspruch erhoben und nun einen bescheid sperre v *03-*05 nachsicht wurde nicht erteilt.frage möchte berufung einlegen und hätte gerne eine vorlage wie das rechtens geht. vielleicht kann mir jemand helfen.danke das man ansprechpartner in der not hat.lg (15.04.10)
Antwort: Deshalb Berufung immer einlegen! sie haben eine "zumutbare arbeit" abgelehnt - da heissts aufpassen! ihnen wurde "freundlich" das geld gesperrt! und leider gibt es da "wenig bis keine chancen" auf erfolgreiche berufung! wäre möglich, wenn arbeitsrechtliche bestimmung nicht eingehalten werden! keine KV.-entlohnung etc. trotzdem berufung ist kostenfrei - deshalb berufung einlegen! - die bescheidnummer angeben! schreiben sie ihre begründung!
wäre was anderes wenn sie vom SÖB nicht genommen worden wären! aber diese vermittlung hat kalkül, denn danach würden sie um einige hundert euro weniger notstand bekommen!!
20.04.2010 - um 12.43 Uhr - von Br*. - BERUFUNG, je mehr Leute sich zu Wehr setzen umso größer ........! Hallo Christian! habe berufung eingelegt, auch wenn vermutlich keine chance auf erfolg. AMS ist beschäftigt und je mehr leute sich zu wehr setzen umso größer die aussicht das man auch von amt´s wegen zur kenntnis genommen wird und sich einer kundenfreundlicher betreung erfreut. danke für hilfe lg
BERUFUNG Guten Tag, gegen den Bescheid vom *.04.2010 betreffend Anspruchsverlust Notstandshilfe §38 und §10 AIVG,BGBI 609/1977 erhebe ich innerhalb der offenen Frist das Rechtsmittel der Berufung.
Die Berufung richtet sich gegen folgenden Punkt/ folgende Punkte des Bescheides: Bezugssperre * Nachsicht wurde nicht erteilt
Begründung: DV mit 6-monatiger Befristung im Expedit Verarbeitung bis zur Anlieferung und Aufgabe Postamt entspricht nicht den Maßnahmeziel Come and Work, Förderung zur beruflichen Re-Integration. War mehr als 30 Jahre als gelernte Buchhalterin tätig.
Zumutbare Beschäftigung ist jede von SÖB. Fürchte ich bin im Postversand der Fa.Scriptura nicht zumutbar.....
Ich stelle den Antrag dieser Berufung die aufschiebende Wirkung gem.§56 ABS.2 AIVG zuzuerkennen. ................... mfg Br.
17.05.2010 - um 10.54 Uhr - von Br*. - Erfolgreiche Berufung "da Bezug auf Dienstverhältnis und nicht zugewiesene Maßnahme genommen wurde." Hallo Christian, habe heute bescheid vom AMS bekommen,daß meine berufung erfolgreich war und eine nachzahlung bewilligt wurde. begründet wurde aufhebung der sanktion durch formalen fehler meiner geschäftsstelle bei niedershrift da bezug auf dienstverhältnis und nicht zugewiesene maßnahme genommen wurde. Danke lg b
Antwort: Zum Nachmachen! Gratuliere und Danke für Rückmeldung - die ist wichtig, motiviert Betroffene und erzeugt "Mut und Hoffnung"! |
17.05.2010 - um 8.53 Uhr - von G. S*. - Armutsgefährdet / Ausbildung! |
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Guten Tag
Ich hätte eine Frage.Ich bin 19 Jahre alt und bin beim AMS gemeldet.Ich versuche meine Lehre fertig zu machen komme püktlich zu meinen Terminen ,nehme die Kurse an und besuche sie auch und mach eigentlich alles damit das AMS zufrieden sein sollte.Leider ist nun mein BFI Kurs zu Ende und da keine Lehrstelle in AUssicht ist beziehe ich nun wieder Arbeitslosegeld.Leider sind das nur 140 Euro.Ich habe ein eigenes Haus , muss für alle Rechnungen aufkommen usw (im Monat so 450 Euro).Nun war ich beim AMS und habe meine Betreueri gefragt ob es nicht möglich sein da iwas zu mache da ich ja Ansosten meine Rechnungen bezahlen kann.Sie hat mir gesagt das es da nichts gebe und das einzige was Möglich wäre das ich zum Sozialamt gehe dort müsse ich aber das Geld wieder zurückzahlen also eine Art Kredit . Da ich nun echt nicht mehr weiter weiß wollte ich sie fragen ob denn das auch so stimmt das ich keine Möglichkeiten habe Unterstützung zu bekommen. (Meine AMS beraterin hat schon öfter nic! ht ganz die Wahrheit gesagt.
mfg
Antwort: Sie müssen aufs Sozialamt - Dort bekommen sie den SozialhilfeRichtsatz! "Auf Regressforderung wird auch verzichtet!" (in Notfällen auch zur Caritas um Einkaufgutscheine u.a.!)
Es gibt Zusagen aus der Arbeitsmarktpolitik, dass für Jugendliche eine Lehrstelle zur Verfügung gestellt wird! Wir Wissen, dass es sich meist um Lügen handelt! Aber diese Herrschaften gehören mit ihren "Alibi"-Äusserungen konfrontiert!
Stellen sie diesen Anspruch! Gehen sie mit einer Begleitperson zum AMS-Vorgesetzten und fordern sie das ein! Und geben auch ein Begehren ab! Für den Wunsch/Ihr Engagement zur Ausbildung bestreiten sie den Formalweg ( Formalweg ) Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
(ohne Gewähr)
17.05.2010 - um 15.30 Uhr - von G. S*. - Habe Glück gehabt und eben eine Zusage eines Betriebes bekommen Danke, Ich habe Glück gehabt da ich eben eine Zusage eines Betriebes bekommen habe . Ich kann meine Lehre weitermachen und bekomme normales Lehrlingsgehalt also bleibt mir der Weg zum Sozialamt zum Glück erspart.
LG
Antwort: Toll - Alles Gute! |
17.05.2010 - um 1.44 Uhr - von D *. - "Die Frage nach einem sinnvollen Kurs oder Weiterbildung wurde sofort abgelehnt" - und ab in den Deppenkurs! |
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Hallo,
vielleicht können Sie mir auch helfen.
Ich habe hier einiges gelesen nur waren das meist ältere Beiträge oder nicht ganz das was ich suchte.
Also mein \"Problem\" ist folgendes. Ich bin seit etwa Juli 2009 Arbeitslos und seit 1 Monat in Notstandshilfe. Nun wurde mir zwar ein WIFI Kurs schon bezahlt jedoch in der Notstandshilfe wurde mir ohne zu wollen sofort ein wie in dem Forum oft genannter \"Deppenkurs\" zugeschanzt und zwar \"Aktivierungs- und Praktikumsbörse\".
Die Angestellte beim AMS sagte mir weder was das ist noch wie lange das geht, bis ich sie fragte nur da wusste Sie auch nicht wie lange weil es ja nicht auf dem Ausdruck stand. Was es sei sagte sie mir in etwa... kurz gefasst unsinniger Kurs für den Wiedereinstieg - ich dachte ok ist ja nur 1 Tag weil nicht mehr auf dem Zettel stand.
Die Frage nach einem Sinnvollen Kurs oder Weiterbildung wurde sofort abgelehnt - jetzt sollten wir mal das machen und dann schau ma weiter.... obwohl ich bei dem vorherigen Termin schon sagte so etwas ist unnütz und brauch ich nicht.
Nachdem ich im Internet nachgeforscht habe ist das scheinbar ein 12 Wochen Kurs und das Ganztägig mit dem ich ganz und gar nicht einverstanden bin.
Da ich nebenbei auch Selbständig bin aber einen Zusätzlichen Job suche das ich davon leben kann. Wenn ich also schon einen Kurs oder Weiterbildung bekomme die den ganzen Tag sein muss dann kein blöder Bewerbungstrainings Kurs oder Wiedereinstieg Schnick Schnack das mir nichts bringt.
Jetzt meine Frage ob es eine rechtliche Möglichkeit gibt davon aus zusteigen ohne gleiche eine Bezugssperre zu bekommen?
Leider fängt diese Veranstaltung schon heute 8Uhr früh an. Werde mir das kurz anschauen aber wenn dass dann wirklich 12 Wochen jeden Tag ist dann sehe ich keinen Sinn darin, da die Kosten dafür für einen Kurs den ich auch will bzw. mir etwas bringt eingesetzt werden könnten.
Es muss hier nicht veröffentlicht werden, wäre mit einer schnellen und einfachen Antwort auch zufrieden.
Danke.
Antwort: Sie müssen über den Kurs genau aufgeklärt werden - auch über die Länge/Dauer wie ihre Defizite die der Kurs "ja" ausgleichen/aufheben soll! Und auch Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen! Parteiengehör!
Aufsuchende Vermittlung
Weiterführende Links gut durchlesen! Vorsicht: Verleihfirmen, Zwangsmassnahmen und Deppenkurse
Sollte in einen Kurs, der freiwillig zu besuchen wäre, unter §10 (Bezugssperre) vermittelt werden so handelt ers sich um Nötigung und Amtsmissbrauch!
Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen/zu verklagen! (17.01.10)
Für selbstgewählte Ausbildung/Kurs Formalweg beschreiten! ("besteht kein Rechtsanspruch") ( Formalweg ) Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung - Begehren, für Instanzenweg, abgeben! (10.06.09)
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14.05.2010 - um 10.50 Uhr - von Ing. R. *. - "SÖB"-Startbahn": Vom mittlerem Management, Projektleitung, Abteilungsleitung, Personalentwicklung zu Schmarotzer-Betriebs-Tätigkeiten wie Heckenschneiden, Kochen oder Rasenmähen. |
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Sehr geehrter Herr Moser,
Leider muss ich Sie erneut um Rat bezüglich einer Zwangsmassnahme des ams bitten. Sie haben mir schon einmal durch Ihre Informationen, damals ging es um die Gesellschaft für Aus und Weiterbildung, geholfen. Ich wusste bis heute nicht, welche merkwürdigen Zwangsmassnahmen das AMS noch zu bieten hat, nun ist es aber wieder soweit, diesmal handelt es sich um das Projekt Startbahn.
Ich wusste nicht, was die Startbahn ist, und war anfangs im Hinblick auf eine mögliche offene Stelle am Arbeitsmarkt erfreut. Bis ich mich genauer darüber informierte… Sie kennen den Verein ganz sicher, man muss an dieser Stelle nichts weiter darüber schreiben.
Meine Tätigkeiten im wirklichen Berufsleben spielten sich bis jetzt immer und ausschließlich im mittlerem Management ab, Projektleitung, Abteilungsleitung, Personalentwicklung. Der Tätigkeitsbereich im Projekt Startbahn dreht sich mehr um Heckenschneiden, Kochen oder Rasenmähen. Das ganze bei einer Bezahlung von der kein normaler Österreicher überleben könnte. Ich habe nicht vor, diese Tätigkeit anzunehmen. Ich nehme an das es bei einer Verweigerung zu einer sofortigen Sperre kommt. Könnte ich nach einer Sperre sofort wieder an die Startbahn vermittelt werden?
Welche Möglichkeiten habe ich, wie soll ich mich verhalten? Danke für Ihre Hilfe LG R. (8.05.10)
Antwort: u.a. Ressurcenverschwendung (Wissen/Kenntnisse/Fähigkeiten) als transit-arbeitsplatz getarnt sind diese zwangsmassnahmen pflicht - wenn "arbeitnehmerrecht" eingehalten wird! Kv. entlohnung! ev. soll man als abschreckendes beispiel auftreten und alles was in diesen "moderenen sklavenfirmen" passiert unter die lupe nehmen und die öffentlichkeit informieren! diese drohung ruhig richtig formuliert anbringen! "SPÖ Kanzlerschaft löst den ersten Arbeitsmarkt auf" (15.07.2009)
z.bsp auch eine diskussion um eine betriebsratgründung führen etc. Arbeitsverfassungsgesetz (Betriebsratgründung in SÖB)
ja, die gefahr besteht, dass arbeitsunwilligkeit konstruiert wird indem sie wieder und wieder in die selbe zwangsmassnahme vermittelt werden und das geld auf dauer gesperrt wird!
Zur Zwangs-Massnahmen-Problematik
E-Mail mit Eintrag und Frage an den SÖB-Verein Startbahn! (Die SPÖ und AK als menschenverachtende Zwangsmassnahmen-Betreiber! 16,05,09) (Keine Antwort ist auch eine Antwort! 26.05.09)
12.05.2010 - um 13.48 Uhr - von Ing. R. *. - Das Aufscheinen solch einer Arbeitsstelle in meinen, bis jetzt tadellosen beruflichen Werdegang bzw. Lebenslauf würde tatsächlich meine Chancen am reellen Arbeitsmarkt verringern . Hallo Herr Moser, ab heute ist es amtlich, mit Montag den 17.5. bin ich bei der Startbahn als Heckenschneider beschäftigt. Es waren ca. 30 Mann bei der Jobbörse der Startbahn, und trotzdem einige Jahrelang im Gärtnerbereich gearbeitet haben entschied man sich unter anderem für mich, obwohl ich bis jetzt nicht einen Tag meines Berufslebens mit handwerklicher Tätigkeit verbracht habe (bis jetzt nur im mittlerem Managment tätig). Ich werde die Stelle nicht annehmen, da das Aufscheinen solch einer Arbeitsstelle in meinen, bis jetzt tadellosen beruflichen Werdegang bzw. Lebenslauf tatsächlich meine Chancen am reellen Arbeitsmarkt verringern würde. Ich rechne natürlich mit einer Sperre.
Ich werde das Nichtannehmen natürlich schriftlich begründen, und gegen die Sperre Einspruch erheben, sollte das ganze durch meine Rechtsschutzversicherung gedeckt sein, übergebe ich das auch meinen Anwalt, wobei ich bis jetzt mit der Versicherung * eher schlechte Erfahrungen gemacht habe.
Meine Frage an Sie: Welche Begründung, oder Begründungen wären sinnvoll zu Erwähnen? Wie würde sich das Annehmen solch eines Arbeitsplatzes auf meine finanzielle Zukunft auswirken? Sinkt die Notstandshilfe danach? In welche Berechnungen würde das Jahr bei der Startbahn Einfluss nehmen (Arbeitslosengeldanspruch in der Zukunft etc..)??
Danke LG R.
Antwort: wenn sie verweigern - geben sie ihre begründung an. ev. hilft die berufung nicht gegen eine sperre! aber es wird die inkompetenz und ressourcenvergeudung sichtbar!
Berufung ist kostenfrei - immer einlegen!
nach 28 wöchigen DV ist dies die neue berechnungsgrundlage - wenn sie eine hohe AL. haben dann fallen sie ev. auf 600 - 500 notstand ab! (ohne gewähr) |
14.05.2010 - um 10.30 Uhr - von He*. - Danke für E-Mail Antwort - Hier kurzer Bericht für SoNed! "Keine Auskunft dafür wird man behandelt wie der letzte Dreck!" |
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hallo danke zuerst für die schnelle antwort mein sohn bekam von ams eine lehre für bauspengeler ist seit ende april dabei einmal wurde er nachhause geschickt von der schule weil er eine geschwollene backe hat ist zum arzt gegangen und dort erfuhr er das er nicht versichert ist er brauchte mehrere tage um das zu klären obwohl das nicht seine schuld gewesen ist bekam er dafür kein geld dann er hat bis jetzt noch nicht einmal etwas von diesem beruf gesehen ist nur in der schule und macht schulaufgaben was man in einer hauptschule macht. ich bin in pensionsvorschuss und mir wurde einmal das geld eingestellt weil ich angeblich den termin versäumt habe obwohl ich keine termin bekomme in pensionsvorschuss bin leider sehr krank ich habe auch vorher gearbeitet und bekomme nie mehr es bleibt seit jahren immer der selbe betrag in jahr 2008 habe ich in sicherheitsdienst gearbeitet anschliessend wurde ich wieder in frühpension geschickt auf grund meinen op vielleicht hilft das anderen personen auch ausserdem wird man behandelt wie der letzte dreck , auskunft über irgend was bekommt man nicht mein sohn hat gefragt ob er familienbeihilfe und wohnbeihilfe oder die schülerkarte bekommt wenn man eine lehre macht mit fast 24 jahren die antwort fragen sie sich durch liebe grüsse he. (12.05.10)
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14.05.2010 - von H. O. - "Er wollte mich total einschüchtern" |
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Hallo Christian,
Zu dem Beitrag von D.D. möchte ich noch folgendes dazusenfen, ich wurde 10/2009 zu genau dem gleichen Kurs wie D.D. verpflichtet. Ich habe damals meinem Betreuer eine Mail geschrieben und konnte statt dessen dann einen Englischkurs (der aber eh auch nichts wert war) machen. Im Anhang noch meine damalige Mail und die überaus witzige Antwort. Wobei ich fairerweise zugeben muss, dass dieser Betreuer voll in Ordnung war. Kaum zu glauben, aber die gibt es auch. Der Esteplatz hat , nach meinen Erfahrungen, mehrheitlich angenehme Berater. Ich hatte dort 5 verschiedene in 13 Monaten. Davon war nur einer unangenehm, an seinen Namen erinnere ich mich nicht mehr, jedenfalls hatte ich nur einen Termin mit ihm und zwar am 13.10.09 da Hr. K. krank war. Zunächst musste ich 3 mal erklären, warum mein Termin nicht in der Karte vermerkt ist. Als ich dann bei ihm war ist mich der sowas von unfreundlich angegangen und wollte mich total einschüchtern, meinte wegen meiner Mail, "Man kann sich ja gegen alles mit Händen und Füßen wehren und so gut könnte ich ja beim Job suchen im Netz gar nicht sein, denn ich suche ja schon so lange" Ich habe mir überhaupt nichts gefallen lassen und den Typ zusammengefaltet. Ich habe ihm gesagt: Es wundert mich keineswegs, dass sie meine Einwände nicht nicht verstehen, denn wenn man ihnen 3 mal erklären muss, dass man auch einen Termin haben kann der nicht auf der Karte vermerkt ist, dann erwarte ich mir auch nichts. Ich klärte ihn dann noch über den Arbeitsmarkt auf und zeigte mich verwundert, dass man Berater beim AMS sein kann sein ohne Kenntnisse über den aktuellen Arbeitsmarkt zu besitzen. In der Folge habe ich diesen wertlosen Englischkurs bekommen. Liebe Grüße und weiterhin viel Erfolg. H. (6.05.10)
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14.05.2010 - um 9.56 Uhr - von K. - Arbeitsantritt um einen Tag später? |
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Hallo Christian,
Mein Lebensgefährte hat am 7.4 wieder zu arbeiten begonnen und hat vom Ams nur bis zum 5.4 Geld bekommen. Eigentlicher Beschäftigungsbeginn wäre am 6. gewesen, hat sich aber auf den 7. verzögert. Ich habe für Ihn beim Ams angerufen, da er ja in der Arbeit war. Anscheinend wurde mein Anruf nicht berücksichtigt. Was sollen wir jetzt tun? Genügt es eine Zahlungsaufforderung zu senden mit der Kopie vom Dienstvertrag wo das richtige Datum noch mal bestätigt drin steht? Lg K
Antwort: Senden sie die Sachverhaltsdarstellung mit Beleg des tatsächlichen Arbeitsantritts an das AMS! Ev. erledigt diese Angelegenheit auch eine persönliche Vorsprache mit Unterlagen beim AMS! Wird dann sicherlich erledigt! Telefonische Mitteilung wurde anscheinend nicht weiter gegeben! |
12.05.2010 - um 14.49 Uhr - von K. P. - (AMS) / Sachverhaltsdarstellung ist beim BAK - Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention! "Ich vergleiche das sogar mit den Mißbrauchsfällen in der Kirche" |
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Hallo Christian,
da Du meinen Fall veröffentlichen möchtest, um auch anderen AMS-Geplagten Mut zu machen, kann ich Dir hiermit ganz offiziell mitteilen, dass ich eine Sachverhaltsdarstellung beim BAK - Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention eingebracht habe, nach einem ausführlichen, sehr interessanten Gespräch mit einem Mitarbeiter dieser "neu" geschaffenen Behörde. Ich war erstaunt, überrascht und auch erfreut, wie dieser Mitarbeiter bestens über das AMS Bescheid wusste. Weiters kann ich Dir mitteilen, dass mit Hilfe von Herrn Rechtsanwalt Dr. Pochieser ein ähnlich gelagerter Fall von mir bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft liegt (hier hat sich wieder mal meine Rechtsschutzversicherung bewährt). Ich bin mir durchaus bewusst, dass einzelne Fälle wohl auch hier noch nicht zur Genüge recherchiert werden. Deshalb bedarf es vieler verschiedenartiger Anzeigen, die dann das Bild über die "Arbeitsweise" des AMS abrunden. Ich vergleiche das sogar mit den Mißb! rauchsfällen in der Kirche: Zuerst wird keinem geglaubt, alle die sich etwas zu sagen trauen, werden stigmatisiert (wohl Einzelfälle - selber dumm!!), aber dann plötzlich eines Tages kommt die Sache ins Rollen..... Also wollen wir hoffen, dass dies im Falle des AMS sehr bald ist..... Auch was das AMS hier betreibt ist Missbrauch - psychischer!! Manche nehmen es eben schwerer, manche leichter, manche werden dadurch nur noch stärker..... Ich kann nur jedem raten, sich zu wehren. Kein Arbeitsloser ist so dumm, minderwertig oder unterqualifiziert, wie ihn das AMS gerne darstellen möchte. Beweist Euch das selber, geht gegen das AMS vor - zeigt es denen, was ihr draufhabt und lasst Euch auf keinen Fall das Selbstwertgefühl von denen zerstören.
Grüsse von K.P.
Anmerkung bez. Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung "und Nachahmung"! Anzeige gegen AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch ist am Rollen! 24.04.2010
(BAK - Kontaktadresse)
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12.05.2010 - um 11.30 Uhr - von M*. R. - Einschüchterung im Deppenkurs! |
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Hallo
ich wollte nur fragen, ob das Geld (Notstand) während einer Kursmaßnahme gestrichen werden kann, wenn man keinen Praktikumsplatz gefunden hat? (Bin momentan in so einem Kurs (Dauer: ein halbes Jahr), mir wurde gesagt (Laut Trainer) nach 4 Tagen MUSS ich 2 Praktikumsplätze gefunden haben, wenn nicht wird mir wortlos das Geld gesperrt obwohl ich noch in diesem Kurs bin..
Muss aber noch dazu sagen, der Kurs findet nach dieser Woche nur 1x in der Woche statt (Besprechung) ... die restlichen Tage würde ich dämlich zu Hause sitzen. Also wo liegt der Sinn in diesem Kurs? Und vor allem, können die das wirklich durchziehen mit dem Geld sperren?
Mfg (11.05.10)
Antwort: TrainerInnen ohne Genierer Die TrainerInnen befinden sich abseits der Realität und zeigen dort nicht den geringsten Genierer! Es ist mit die Aufgabe der TrainerInnen für sie einen Praktikumsplatz zu finden! Lassen sie sich nicht von couragelosen, inkompetenten, realitätsfremden Personen einschüchtern! Die haben den ÖVP-Faschismus - heute heisst dieser umgewandelt in eine Wirtschafts-Ideologie "Neoliberalismus" - umzusetzen! Und deren Kalkül durchzusetzen!
Die ÖVP Konstruktion der "zukünftigen" Gesellschaft!
Praktikum (keine Gratisarbeit) Die Firma die sie zum Praktikum einstellt machen sie darauf aufmerksam, dass sie den KV.-Lohn ev. nachfordern!
Offen ist auch noch ob der VwGH solche "Begleitkurse" als §10 AMS-Massnahme definiert! (Die mit Bezugssperre sanktioniert werden darf?) Da braucht`s noch VwGH-Erkenntnisse?
Hierbei könnte es sich um einen "Kurs" handeln dessen Teilnahme freiwillig ist! Ist das so und sie wurden unter §10 dorthin vermittelt so wäre das Nötigung und Amtsmissbrauch!
Information an Betroffene! (trifft auf alle Massnahmen hin die (nach VwGH) freiwillig zu besuchen sind!)
Aber Vorsicht gesperrt wird auch rechtswidrig! (ohne Gewähr)
12.05.2010 - um 13.01 Uhr - von M. R. - Es macht mich einfach schon krank. Ich kann nicht mehr! Hallo! Danke für die rasche Antwort!!
Ums genauer zu beschreiben ist der Kurs für Jugendliche, da ich leider noch keine 25, sondern erst 24 bin, wurde ich LEIDER auch in diesen Kurs geschickt ... Wir bieten KOSTENLOSE Praktikumsplätze an (bzw. müssen wir) weils die Trainer so wollen. Heute hatten wir in diesem Kurs wieder eine Diskussionsrunde über dieses Thema und es macht mich einfach schon krank. Ich kann nicht mehr!
Diese erste Woche (4 Tage) müssen wir einen kostenlosen (für die Firma) Praktikumsplatz finden, wenn dies nicht der Fall ist - Geldsperre. Wenn allerdings die Trainer der Meinung sind, dass man brav dran arbeitet einen Platz zu finden, dann würde man sein Geld bekommen (Das sieht man in 4 Tagen ob derjenige für die ganzen 6 Monate einen Platz sucht?) wenn die Trainer der Meinung sind, dass man nichts tut gibt's auch eine Geldsperre. Egal was man drauf sagt, man wird vertröstet und immer mit dem Satz "JEDER BEKOMMT EINEN PRAKTIKUMSPLATZ" .. nur ist es halt schade, dass bis jetzt 5 Teilnehmer noch keinen Praktikumsplatz gefunden haben, obwohl sie schon mind. 150 Firmen angerufen haben und eigentlich nur mehr bis Freitag Mittag die Möglichkeit haben einen zu finden...
Unsere Trainerin sagte uns heute auch "Auch wenn ich für euch ein gutes Wort einlege, und das AMS ist der Meinung ihr tuts nichts - dann bekommts ihr auch kein Geld!" .. ja wie will denn jetzt das AMS sehen dass ich was tu? Meine Beraterin weiß ja sowieso, dass ich etwas mache, weil ich ihr beim letzten Termin mein Heft vor die Nase geschmissen habe, wo pro Tag mind. 10 Bewerbungen gestanden sind.
Also ich weiß nicht, nach was für einem System die gehen, ich weiß nur, dass mich das System fertig macht, denn fehlt mir, Dank diesem Trallali Trallala, für einen Monat das Geld verliere ich so gut wie alles !! Ich muss auch noch dazu sagen, ich bin die einzige in diesem Kurs (auch die älteste) die überhaupt ein Geldbezug vom AMS bekommt, den anderen ist es also ziemlich wurscht ob sie einen Praktikumsplatz finden oder nicht, sie haben ja nichts zu verlieren!
Und die Trainer helfen uns auch nicht wirklich einen Praktikumsplatz zu finden, sie lassen uns von 8 Uhr früh bis 17:00 Uhr vor unseren Computern sitzen. Das einzige was sie machen ist, dass sie unsere Bewerbungen kontrollieren, ob wir eh brav schreiben und wahllos irgendwelche Firmen anrufen!
Was meine nächste Frage dann wäre, könnte ich, wenn ich sowieso dann kein Geld bekommen würde (was ich allerdings nicht hoffe), einfach aus diesem Kurs austreten?!
Antwort: "Wenn ihr nicht brav seid, dann sage ich`s und dann kommt der böse schwarze Mann -"ähm" das AMS und dann ..........!?" Eure TrainerIn erzählt euch viel Unsinn! - Soll der Einschüchterung dienen! wenn "nur" die trainerInnen das verlangen - dann kann das nur freiwillig sein und ein verweigern darf zu keiner sperre führen!
verlangen sie die antwort schriftlich (mit Unterschrift) oder fragen sie vor zeugen nach!
durch die bezugssperrdrohung handelt es sich ev. um nötigung! (drohen sie, die Nötigung ev. zur Anzeige zu bringen!)
lasst euch das nicht gefallen! nochmal Information an Betroffene! (trifft auf alle Massnahmen hin die (nach VwGH) freiwillig zu besuchen sind!)
wenn sie in der bezugssperre sind - kann es natürlich keine sanktionen geben und der kursbesuch ist dann freiwillig! sie müssen dann nicht in den kurs!
sollte es zur sperre wegen diesem kurs kommen, dann Berufung einlegen!
ausserdem Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor. Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.
stellen sie sich auf die beine! (ohne Gewähr)
Anmerkung: An die "TrainerInnen, CoacherInnen/"HelferInnen"! Die moderne Barbarei! / ...eine besonders scheußliche Ausbeutung. Von Monsignore Stefan Hofer, Dechant und kath. Pfarrer in Braunau-St. Stephan. An die sogenannten Helfer! Dienen - Verdienen - Quelle OÖ Nachrichten ( 7.05.10)
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12.05.2010 - um 10.45 Uhr - von St. - Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ - Es gilt also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen |
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Hallo Christian,
im Zuge meines Berufungsverfahrens gegen den Bescheid, mangels Notlage (Anrechnung Einkommen der nichtehelichen Lebensgefährtin) keine NH zu bekommen, wurden meine Freundin und ich gestern zur Aufnahme einer Niederschrift an das AMS Linz geladen. Der Fragenkatalog war der Betreuerin vorgegeben, stammt von der Landesgeschäftsstelle OÖ. und könnte vielleicht auch andere Betroffene interessieren.
Viele Grüße Robert
1. Wohnsitz und -verhältnisse Gibt es einen Mietvertrag? Gibt es einen Untermietvertrag? Gibt es Mietzinszahlungen des Arbeitslosen an den Lebenspartner? Falls es sich um Wohnungseigentum handelt: Wem gehört die Wohnung?
2. Wie ist die räumliche Aufteilung der Wohnung? Größe der Wohnung? Gibt es getrennte bzw. gemeinsame Räumlichkeiten?
3. Gibt es gemeinsame finanzielle Verbindlichkeiten? Gibt es ein oder mehrere gemeinsame Konten?
4. Wie erfolgt die Bezahlung der laufenden Kosten für die Wohnung?
5. Gibt es gemeinsame Anschaffungen wie Wohnung, Haus, PKW? Wenn ja, wie wurden diese Anschaffungskosten aufgeteilt?
6. Gibt es gemeinsame Lebenshaltungskosten? bezüglich täglichem Einkauf, Kochen, Nahrungszubereitung? Gibt es eine gemeinsame Haushaltskassa?
7. Wird die Wäsche gemeinsam gewaschen und gebügelt?
8. Gibt es gemeinsame Kinder? Welche Unterhaltszahlungen sind für diese zu leisten?
9. Wie erfolgt die Freizeitgestaltung? Gemeinsam oder getrennt? Wird gemeinsam in Urlaub gefahren?
10. Welchen Familienstand gibt der Arbeitslose auf Anträgen, Formularen etc. an? ledig oder Lebensgemeinschaft?
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11.05.2010 - um 9.54 Uhr - von E*. - Berater-Wechsel? |
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s.g. Hr. Moser
habe folgendes Problem, ohne auf vorhandene Indizien im Fall einzugehen. Was kann man machen, wenn der "Berater" selbst psychomedizinische Symptome zeigt, aus denen heraus dieser nicht mehr in der Lage ist, objektiv zu handeln?
Ein detailiertes Ansuchen um Beraterwechsel wurde von der Abteilungsleitung abgelehnt.
.) gibt es ein Recht auf Beraterwechsel? .) gibt es Möglichkeit mithilfe externer Supervision auf so etwas hinzuweisen?
Antwort: "Grundsätzlich" Dann müssen sie ihre Vorwürfe belegen/beweisen können? Oder aber ihre Vorwürfe werden von anderen geteilt (Zeugen) - und/oder es kann eine Sammelbeschwerde aufgesetzt werden!
Auf Beraterwechsel gibt es keinen Rechtsanspruch! Bringen sie auch alleine schrift. Beschwerde(n) ein! - Auch zum Vorgesetzten mit Begleitperson gehen und die Beschwerde mündlich vorbringen!
wichtig auch an "allen" - Beschwerden an mehreren Stellen, mit Aufklärung der Medien, senden!
11.05.2010 - um 12.40 Uhr - von E*. - Rechtsanspruch auf Qualifizierung? vielen Dank für die prompte Antwort, ich habe nichts gegen eine Veröffentlichung, wenngleich ich darum bitte, meinen Namen nicht voll auszuschreiben, da seitens der "Beratung" zuletzt auch Verdächtigungen ausgesprochen wurden, und ich rechtliche Folgen nicht ausschließen kann.
Mittlerweile stehe ich in der bizarren Situation, daß nach dem Erwerb einer Zusatzqualifikation (WIFI mit Diplom) das berufliche Bewerbungsfeld zu meinem nachteil eingeschränkt wurde, und mein aktives Engagement quasi als "Regelwidrigkeit" geahndet wird, was mich trotz leidvoller Erfahrung nun doch schockiert.
Weiters, um (nun doch) zu einer weiteren sich anschließenden Frage zu kommen, wurde mir inoffiziell (Telefon) mitgeteilt, dass man vom Sozialamt kommend ohnehin keinen Anspruch auf ein qualifizierende Maßnahme hätte. Stimmt das?
Antwort: Auf Qualifizierung / Ausbildung gibts keinen Rechtsanspruch!
Tipp: ( Formalweg ) Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
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11.05.2010 - um 8.33 Uhr - von Sa. S. - Monatlich weniger als 783,99.-€ BETEILIGUNG am MASSEBESCHWERDEVERFAHREN (Feststellungsbescheid-Muster) |
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betrifft: NotstandshilfebezieherInnen, die monatlich weniger als 783,99.-€ bekommen. BETEILIGUNG am MASSEBESCHWERDEVERFAHREN
Wenn euer Tagsatz unter dem Ausgleichsrichtsatz von monatlich 783,99 € liegt, der im Arbeitslosengeldbezug als Ergänzungsbetrag gewährt werden kann, im Notstandshilfebezug aber nicht mehr, dann könnt ihr euch beteiligen. Besonders stark getroffen sind AlleinerzieherInnen,die mit 3 Kindern vom AMS auch mit weniger als 400.- € abgespeist werden, es trifft aber auch Kinderlose. Ich möchte alle Menschen mit weniger als 783,99 € Notstandshilfebezug bitten, einen Brief - für den Ihr Euch einen Eingangsstempel vom AMS holt - oder das Ganze als Einschreiben zu schicken. Erst wenn ihr eine schriftliche Ablehnung der Erhöhung vom AMS bekommen habt (dazu haben sie bis zu sechs Monate Zeit), könnt ihr euch am Massebeschwerdeverfahren beteiligen und habt die Chance, dass ihr nach - sagen wir eineinhalb Jahren - rückwirkend Geld bis zum Ausgleichsrichtsatz bekommt. Aber nur die, die sich am Massebeschwerdeverfahren beteiligt haben. Für alle anderen wird es eine Übergangsfrist geben und sie bekommen rückwirkend kein Geld. Es bestehen gute Chancen, dass wir mit Hilfe des Rechtsanwalts und EU-Armutbotschafters Dr. Pochieser und mit finanzieller Unterstützung des Vereins Frauenrechtschutz gewinnen. Ich bitte daher besonders auch AlleinerzieherInnen darüber zu informieren - aber auch alle anderen - damit sich möglichst viele beteiligen und wir durchs! etzen können, dass wir Recht bekommen und nicht auf der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ausrutschen, denn damit wären wir viel schlechter gestellt als mit einem annehmbaren Notstandshilfebezug. Das finanzielle Risiko wenn ihr euch am Massenbeschwerdeverfahren beteiligt wird sich im Rahmen von ca. 150 bis 0 € bewegen oder aber ganz vom Verein Frauenrechtschutz getragen werden. Zu gewinnen für jeden, der sich beteiligt, ist aber eine rückwirkende Aufstockung ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Eingabe, wie oben beschrieben, am AMS. Die Sache eilt insofern, als ich Dr. Pochieser bereits als Rechtsvertreter beauftragt habe und ich meine schriftliche Aufforderung ans AMS schon im März geschickt habe. Es können nur diejenigen mitmachen, die bis zur Verhandlung am Verwaltungsgerichtshof oder Verfassungsgerichtshof ihre schriftliche Ablehnung vom AMS erhalten haben. Also schickt eure Briefe ans AMS, achtet auf den Eingangsstempel oder schickt es als Einschreiben, damit ihr eine Chance habt. Auch diejenigen, die wegen eines Ehepartners keine oder nur wenig Notstandshilfe bekommen, sollten sich beteiligen. Die Notstandshilfeverordnung ist schlachtreif, auch deswegen, weil die EU-Bestimmungen mit der Notstandshilfeverordnung nicht eingehalten werden und weil wir mitten in der Wirtschaftskrise sind. Wenn eine Alleinerzieherin oder eine Familie mit Kindern plötzlich am Hungertuch nagen und keine Arbeit finden? Mir hat niemand gesagt, dass ich jetzt aufs Sozialamt gehen soll. Und als ich nach Monaten aufs Sozialamt gegangen bin, haben die mir gesagt, dass ich, sollte ich von ihnen Geld bekommen, das deutlich weniger sein würde, als der Betrag, den "normale SozialhilfebezieherInnen" bekommen. Diese Auskunft war aber falsch, wie ich später im Ministerium erfahren habe, wo man mir geraten hat, einen schriftlichen Bescheid anzufordern und dagegen Einspruch zu erheben. Und das wollen wir jetzt tun, aber am AMS, solange wir noch die Möglichkeit haben und noch nicht als BezieherInnen der bedarfsorientierten Mindestsicherung KundInnen des Sozialamts wurden. Ihr könnt mich bei Fragen unter sabine.sebastian@gmx.at kontaktieren.
Unter http://www.ams.at/sfu/14182.html findet ihr die Maßgebende Werte aus der Arbeitslosenversicherung für 2010
Ausgleichszulagenrichtsatz Monatlich EUR 783,99
Einheitswert (Land-/Forstwirtschaft) EUR 12.211,00
Existenzminimum Monatlich EUR 914,00
Familienzuschlag Täglich EUR 0,97
DER BRIEF ANS AMS: (Muster - Feststellungsbescheid) Und zwar als Erstes Euer Name, Adresse, Sozialversicherungsnummer, Datum und der Betreff: Feststellungsbescheid.
Euer Text kann auch von Hand geschrieben sein: Da ich der Meinung bin, dass mein Notstandshilfebezug unrichtig berechnet und zu gering ist, fordere ich das AMS zu einer Neuberechnung und schriftlicher Bescheiderteilung auf. Da der an mich bezahlte Notstandshilfebezug in der Höhe von täglich.....zum Leben nicht reicht, fordere ich eine Ergänzungszahlung bis zur Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes, so wie er auch im Arbeitslosengeldbezug gewährt wird.
Mit freundlichen Grüßen XXX -- (10.05.10)
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11.05.2010 - von Mar. - Ist Schmarotzer-Betrieb Pflicht? "Ich habe nun wirklich Angst! vor einer Sperre da ich 3 Kinder habe und so schon fast am Hungertuch nagen muß." |
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Sehr geehrtes Team, Ich bin in der 3. Woche bei Jobtransfair. Mir wurde schon nachegelegt das sie mich für weitere 3 Monate anstellen möchten für knappe 750,- netto für 30 std anwesenheitspflicht/ 20 stunden anwesenheitspflicht. Ich habe schon dem Berater zu verstehen gegeben das ich kein Interesse habe täglich 4 Stunden dort zu sitzen und fürs nichtstun bzw für Arbeit suchen Geld zu erhalten da ich selber einen Pc zuhause habe und es effizienter ist von zuhause aus ordentliche Bewerbungen die mich auch interessieren zu schreiben anstatt unter Druck nur \"Pseudo\" Bewerbungen zu schreiben nur damit mann vorweisen kann das man was getan hat. Daraufhin erhielt ich die Antwort das ich mit Konsequenzen zu rechnen hätte - Streichung der Notstandhilfe ect. Ist das nur Angstmacherei oder können Sie das wirklich? Ich kann nachweisen das ich absulut auf arbeitsuche bin und auch wöchtentlich im schnitt meine 5-10 Bewerbungen inkl Vorstellungsgespräche habe. Ich habe nun wirklich Angst! vor einer Sperre da ich 3 Kinder habe und so schon fast am Hungertuch nagen muß. Aber weitere 3 Monate dort zu verbringen die einem nichts bringt außer mich zur Verzweiflung druck ich sicher nicht durch. Wobei ich erwähnen muß das es für manch einen schon ein Schmanckerl ist (zbsp für solche die nichts vom AMS bekommen) Ich finde es ist eine Zeit und Geldverschendung - Womit kann ich rechnen falls ich ablehne? Bzw es wurde hingewiesen das mann/frau sowieso ein Probemonat hat - aber dann ist das doch freiwillig oder irre ich mich da? Bitte um rasche Antwort da ich sicher morgen noch einmal gefragt werde. Danke (10.05.10)
Antwort: "Probemonat" = "ev. für die Öffentlichkeit, damit es aussieht als laufe "eh" alles nach Recht und Vorschrift?" Aber Vorsicht! Kündigung in der Probezeit! (RA)
Kündigung in der Probezeit! (Arbeitslose Fragen)
Diese Schmarotzer-Betriebe zählen als zumutbares Dienstverhältnis zu SÖB - mit vorgeschaltenen Deppenkurs :
Arbeitnehmerrechtliche Auskunft verlangen! Dienstzettel etc. Dienstverhältnis ablehnen? (ohne gewähr)
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11.05.2010 - um 2.31 Uhr - von F. S*. - Zwangsmassnahme - Kann man zu so etwas genötigt werden, wenn man vom AMS noch nicht einmal ein Job-Angebot bekommen hat! |
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Sehr geehrter Herr Moser,
Erst einmal Danke für die vielen nützlichen Informationen, die ich Ihrer Seite bisher entnehmen konnte!
Nun habe auch ich eine Frage: Hat irgend jemand Erfahrung mit der Veranstaltung \"Neu starten - Jobsuche mit Kompetenz intensiv\" bei BEST Training in der D.str. *, * Wien? Welche Art Maßnahme ist das und wie lange dauert das? Die Webseite schweigt sich dazu leider aus. http://www.best.at/gefoerderte-personalentwicklung/neu-starten
Kann man zu so etwas genötigt werden, wenn man vom AMS noch nicht einmal ein Job-Angebot bekommen hat, und wegen Urlaubsersatzleistung (von der letzten Firma) das AL-Geld ruht?
Die Ladung bezeichnte das zwar als Kontrolltermin und droht Bezugssperre an (welcher Bezug eigentlich?), nennt aber keinen Paragrafen, sondern nur \"im Sinne der Bestimmungen des AlVG\".
Mit bestem Dank, F.S.
Antwort: Diese Schmarotzer-Betriebe zählen als zumutbares Dienstverhältnis (handelt es sich um einen Transitarbeitsplatz) Aufsuchende Vermittlung freiwillig!
zu SÖB - mit vorgeschaltenen Deppenkurs : Kontrolltermin §49 AlVG
Vorsicht! Das Ruhen von Arbeitslosengeld verlängert sich um die Sperrfrist!
"Ruhen des Arbeitslosengeldes von Ersatzleistungen unsachlich und verfassungswidrig." Bescheid verlangen der das "Ruhen" ausweist (oder haben sie einen solchen schon?) und darauf Berufung einlegen! (ohne Gewähr) |
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