Hallo Herr Moser!
das AMS hat 2008 mein Geld gesperrt wegen §10 ohne mir einen Bescheid zu schicken. Nachdem ich lange genug lästig war hat man mir nun endlich den Bescheid geschickt. Sperre wurde Ende 2008 verhängt und der Bescheid darüber kommt Sommer 2010.
Mein AMS streitet ab das sie säumig sind und sie fühlen sich im Recht. Ich glaube die sind entweder verrückt oder man will mich im Kreis schicken bis ich aufgebe (10.07.10)
Antwort: Das AMS war säumig!
hier wäre eine rechtsvertretung RA. (haben sie eine rechtsschutzversicherung?) von vorteil!
sie hätten den bescheid schriftlich verlangen müssen!
einen monat nachdem sie den bescheid begehrten, hätte ihnen das geld ausbezahlt werden müssen.
können sie die bescheid-forderung ev. über zeugen nachweisen?
auf alle fälle gehen sie in berufung - die ist kostenfrei
10.07.2010 um 19.19 Uhr - von P*. - Ich darf nun endlich berufen gnädigerweise.
Hallo Herr Moser
ich habe schon im Juli 2009 dem AMS eine Mitteilung geschrieben das sie mir das Geld auszahlen sollen. Das AMS hat auf dieses Schreiben 1 Jahr nicht reagiert obwohl ich für dieses Schreiben einen Stempel von der Posteinlauftstelle habe.
Jetzt hat man mir endlich diesen Sperrbescheid geschickt allerdings nur eine Kopie. Ich darf nun endlich berufen gnädigerweise.
Aber ich frage mich ob die nicht schon säumig sind und ihre Fristen selber versäumt haben? VLG P.
Antwort: AMS "eine staatliche Behörde?"?
das AMS war säumig - RA wäre gut: Erste Stunde ev. Gratis-Auskunft.
Kostenloser Gerichtsauskunftstag im Bezirk besuchen!
- oder in wien zu
AMSand - Beratung
Donnerstag von 18 bis 20 Uhr
AMERLINGHAUS
Stiftgasse 8
1070 Wien
14 tagefrist ab bescheid-zustellung - unbedingt in berufung gehen:
"Einen Monat nach ihrem Beschwerde-Begehren hätte ihnen das AMS das Geld ausbezahlen müssen!"
>VwGH-Die bezugsberechtigte Person hat das Recht, binnen vier Wochen nach Zustellung der Mitteilung einen Bescheid über die Einstellung oder Neubemessung zu begehren. Wird in diesem Fall nicht binnen vier Wochen nach Einlangen des Begehrens ein Bescheid erlassen, so tritt die Einstellung oder Neubemessung
rückwirkend außer Kraft und die vorenthaltene Leistung ist nachzuzahlen.
Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung
> Besuchen sie unbedingt eine Rechtsvertretung wie oben beschrieben!
Rechtsschutzversicherung: "Als AMS-"Kunde ein muss" - Ich weiss leider können sich viele dieser Bevölkerungsgruppe eine Solche nicht leisten!
Schutz vor dem kaputten Charakter dieser Behörde und dessen "MitarbeiterInnen?"!
Wenn sie sich um eine Erledigung dieses "Problems?" bemühen. Nehmen sie eine Begleitperson / Zeuge mit!
So müssen sie sich nicht jeden "Scheiss" anhören, weil die AMS-Bediensteten dann acht geben was sie äussern!
Mit Zeugen ist es ihnen nämlich nicht möglich, ihren traditionellen Umgang zu pflegen und "alles" (Inkompetenz, Einschüchterung, Demütigung, Lügen etc.) im nachhinein wieder abzustreiten!
12.07.2010 um 8.18 Uhr - von P*. - Termin zur Akteinsicht
guten morgen Herr Moser!
heute habe ich in meinem Fall das AMS aufgesucht um Akteinsicht zu nehmen.
Wie man mir mitteilte ginge das nur mit vorheriger Terminverinbarung.
Also einen Termin dafür bekommen und unverrichteter Dinger wieder weggegangen!viele Grüße Peter
13.07.2010 um 20.26 Uhr - von G. Z. - Eine Ex-AMS-Langzeit-Gequälte zur Sache Akteneinsicht
Servas Christian!
Eine Ex-AMS-Langzeit-Gequälte zur Sache Akteneinsicht von P*. - Termin zur Akteinsicht
Ja, dass mensch nicht immer sofort Akteneinsicht nehmen kann ist verständlich. Bei mir hat es 2 Mal ad hoc geklappt, lediglich 1 Mal bekam ich hierfür einen Termin. Den habe ich aber auch wahrgenommen.
Peter hätte sich aber gleich ein Antragsformular \"Antrag auf Auskunft gemäß § 26 Datenschutzgesetz 2000\" aushändigen lassen und ev. ausfüllen und abgeben sollen. Beim Ausfüllen ist zu berücksichtigen (ergänzend anzuführen), dass mensch auch alle Datenverarbeitungen von Auftragnehmern des AMS (Organisationen, Institutionen, Projektstellen, potenzielle Dienstgeber, Schulungsveranstalter etc.) zu denen das AMS (Standort) zugewiesen hat, haben möchte.
Das AMS hat dann eine gesetzliche Frist (4 Wochen?) in der es diesem Antrag nachkommen muss.
Eine separate Akteneinsicht ist lediglich zusätzlich/ergänzend, da die Daten beinahe zur Gänze elektronisch erfasst werden und nur mittels \"Antrag auf Auskunft gemäß & 26 Datenschutzgesetz 2000\" erhoben werden können.
In meinem Fall befanden sich im Akt ergänzend sämtliche meiner Arbeitslosen- und Notstandshilfe-Ansuchen, einige alte Dienstzettel sowie ganz wichtig, abgefasste Niederschriften mit handschriftlichen Anmerkungen. Habe mir alles (zwar mit viel Zittern, aber doch bestimmt) kopieren lassen. Möglicherweise muss mensch für die Kopien Gebühren zahlen. In meinem Fall wurde jedoch nichts verlangt.
mglg aus GU-Süd
G.
P. S.: Obwohl inzwischen mit viel, viel \"Schwein\" erwerbstätig, lese ich täglich \"SONED\". Und, ich bin heilfroh diesen \"AMS-Anstalten\" entkommen zu sein! (12.07.10)