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24.07.10 um 12.57 Uhr - von H. R. - Ein Hammer! "Sperre wegen Postfehler - Datenschutzauszug" |
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Als ich im vor einigen Monaten auf der Bank dein Eingang der Notstandshilfe kontrollierte, musste ich feststellen dass nur ein Teil überwiesen wurde. Ein sofortiger Anruf beim AMS brachte mir die Auskunft, dass ein Schriftstück welches an mich adressiert war, an den AMS mit dem Vermerk \"unbekannt verzogen\", zurückgeschickt wurde. Meine aufwendigen Recherchen bei der Post ergaben dann, dass es sich um einen Fehler der Post handelte!
Die Notstandshilfe wurde aufgrund dieser fehlerhaften Rücksendung Sofort gesperrt.
Es wurde aber vom AMS weder versucht mich telefonisch zu erreichen, noch wurde ich per E-Mail über die Sperre verständigt. (Da sie es nicht per Post versuchten ist klar, da der AMS aufgrund des Postfehlers die Annahme vertrat, ich sei ja verzogen.)
So war ich, ohne es zu wissen, mehrere Wochen auch nicht krankenversichert.
Ich verständigte die Post sowie das AMS per eingeschriebenen Brief über die Sachlage und dass ich die Post für etwaige Folgeschäden verantwortlich machen werde. Die Post hat dann meine Betreuerin angerufen und die Sache aufgeklärt und zugegeben, dass er ihr Fehler war. Ich musste dann noch meinen Meldezettel an den AMS schicken.
Daraufhin wurde ich nachversichert und das fehlende Geld wurde nachträglich an mich überwiesen.
Als ich neulich einen Datenschutzauszug verlangte, musste ich feststellen, dass Dieser Fall gar nicht genauer dokumentiert wurde.
Ein Auszug daraus:
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Datum. Informationen/Gesprächsnotizen/Vermerke Wurde übermittelt
Vorsorglich BE veranlasst
Datum. Informationen/Gesprächsnotizen/Vermerke Wurde übermittelt
Tel. mit dem Kunden - aktueller MZ wird nachgereicht, mit dem Kursinstitut wird sofort Kontakt aufgenommen
Diese Vereinbarung gilt bis längstens: Datum. Sonstige Wurde übermittelt
Datum.. Maßnahmen/Veranstaltungen - Bericht zur Person Wurde übermittelt
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(Ich nehme an \"BE\" bedeutet Bezugseinstellung und \"MZ\" = Meldezettel)
Ich war ziemlich verwundert, dass hier keine konkreten Angaben gemacht wurden, warum es zur (ungerechtfertigten) Bezugssperre kam und wie sich der Fall (zum Glück glimpflich) auflöste. (Für den AMS-\"Kunden\" nachteilige Vermerke werden hingegen offensichtlich immer gemacht.)
Nun meine eigentlichen Fragen:
1) War das Vorgehen des AMS korrekt?
2)Kann ich mir die die Aktenangaben: \"Informationen/Gesprächsnotizen/Vermerke bzw. Bericht zur Person\" genauer aufschlüsseln lassen? d.h. eine Korrektur des Datenschutzauszuges verlangen?
Der Fall ist zwar letztendlich - außer meinem Nichtwissen über den Stopp der Krankenversicherung, der Sperre, jeder Menge Stress und die verspätete Auszahlung -ja noch gut ausgegangen, trotzdem bleibt das Gefühl zurück, Datenschutzauszüge seien nicht vollständig bzw. manipuliert. MfG F.
Antwort: "Praktizierte Feindbild-Politik" Ich finde es nicht korrekt! Hier wird auch die fehlende Wertschätzung gegenüber ihrer "Kundschaft" sichtbar! Wie man nicht nur in SoNed nachvollziehen kann, geht es drum den Betroffenen den letzten Nerv zu rauben und sie in die Verzweiflung zu treiben!
Ja stellen sie einen Antrag auf Auskunft - Gemäß § 26 Datenschutzgesetz 2000
3.09.10 um 11.30 Uhr - von H. R. - folgende Antwort vom AMS erhalten Hallo Hr.Moser !
Auf meinen Einspruch habe ich folgende Antwort vom AMS erhalten:
"Ihnen wurde am .. .. 2010 nachweislich ein Datenschutzauszug gem. § 26 DSG zugestellt. Datenschutzauszüge sind immer vollständig, andere Daten liegen dem AMS nicht vor und können Ihnen auch nicht zur Verfügung gestellt werden. Sie haben noch die Möglichkeit, eine Akteneinsicht in Ihren Leistungsakt zu tätigen. Diese ist, wie bereits schriftlich mitgeteilt, nur nach Terminvereinbarung persönlich vor Ort möglich. Leider kann ich Ihnen auch keinen Feststellungsbescheid ausstellen, da Ihnen in dieser Zeit kein Leistungsanspruch aberkannt wurde. Ihr Leistungsanspruch wurde lediglich vorsorglich eingestellt, weil ein Poststück mit "unbekannt verzogen" zurückkam. Sofort nach Klärung wurde der Leistungsanspruch wieder aufgemacht. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, bin ich gerne - nach vorheriger Terminvereinbarung - zu einem persönlichen Gespräch gerne bereit."
...also, wie fast erwartet, abgewimmelt.
Gruß H.R. (2.09.10) |
23.07.10 um 14.58 Uhr - von D. J. - "Muss ich ein Erbe dem AMS melden?" |
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an den engagierten Herrn Moser, ich beziehe aus gesundheitlichen Gründen seit 10 Jahren Notstandshilfe. Pensionsansuchen wurden natürlich abgelehnt (dort hört dir überhaupt keiner richtig zu, Diagnosen entweder falsch oder fehlen ganz!!!). Ich werde demnächst ein Haus+Grundstück und etwas Barmittel (die sicher nicht bis an mein Lebensende reichen!) erben. Muss ich das dem AMS mitteilen, bekomme ich weiter meine ?520,- monatlich? Ich muss ja das Haus usw. erhalten. Für eine Antwort werde ich mich nach Abschluss des Nachlasses gerne mit einer Spende bedanken. Alles Liebe dj (22.07.10)
Antwort: Gibts bei Vermögen (Sparbuch) Notstandshilfe? (ohne Gewähr) Alles Gute dazu! Das Erbe soll ihnen Erleichterung verschaffen! |
23.07.10 um 14.57 Uhr - von R. - "Will man sich im Ausland bewerben, egal ob 1km hinter der Grenze oder 500km dahinter, muss man sich vom Bezug abmelden.?" |
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Hallo Herr Moser,
der Ärger reißt nicht ab..
Da es dem AMS ja \"nicht möglich\" ist, mich zu vermitteln, Umschulungen und Weiterbidlungen allesamt abgelehnt werden, dachte ich mir, dass ich es mal im grenznahen Ausland probiere.
Dazu muss man allerdings die Grenze passieren. Um sich an Ort und Stelle über Möglichkeiten und Freie Stellen zu erkundigen muss man dorthin. Allein schon um zu testen, wie lange brauche ich von hier nach dort.
Gesagt getan...AMS angerufen und über meinen Plan informiert. Freudige Erregung seitens des AMS, Entsetzen auf meiner Seite.
Will man sich im Ausland bewerben, egal ob 1km hinter der Grenze oder 500km dahinter, muss man sich vom Bezug abmelden. Man könnte zwar einen Antrag stellen auf Nachsicht, aber ob dieser genehmigt wird liegt im Ermessen des AMS. Hierbei ist es auch völlig egal wie lange ich mich im Ausland aufhalte.
Klartext: Würde ich meine Bewerbung in einem Betrieb abgeben der 1km hinter der Grenze liegt und ich nach höchstens 30 Min. wieder im Inland wäre, dann würde mich das den gesamten Tagesbezug kosten. Sollte man dann zum Vorstellen müssen wäre der zweite Tagesbezug zu streichen. Sollte man dann für 2 Tage Schnuppern gehen, wären der 3 und 4 Tagesbezug zu streichen.
Würde man einen Tagesbezug von 25? (Beispiel) haben, wären 100? weg im Monat. Sollte man dann nochmal fahren müssen wegen Vertragsverhandlungen, wären auch diese Tage vom Bezug zu streichen. Dazu kämen dann noch die Fahrkosten, die man selbstverständlich auch selbst tragen muss. Ersetzt wird nichts, da einem Antrag auf Nachsicht nicht zugestimmt werden muss.
Wer soll sich das leisten können?
Ich weiß da wirklich nicht mehr, was ich machen soll. Bisher ist das AMS für mich eher ein Arbeitsverhinderungsbetrieb.
Soviel wie ich kotzen möchte kann ich gar nicht essen (fehlt mir das Geld dazu)
LG R.
23.07.10 um 19.19 Uhr - von R. - "Setzt man einen Fuß über die Landesgrenze erlischt die Krankenversicherung sofort." Hallo Christian,
diese Auskünfte bekam ich am 22.07.2010 vom AMS Wels.
Wer übrigens denkt, dass einem dann "nur" der Bezug flöten geht, der irrt. Man ist auch nicht versichert. Nachversicherungzeit (6 Wochen) bei der GKK besteht nur innerhalb des Landes Österreich. Setzt man einen Fuß über die Landesgrenze erlisch die Krankenversicherung sofort. Bezug und Versicherung setzen erst wieder ein, wenn man sich persönlich beim AMS zurück meldet.
Vielen Dank ans AMS, dass sie auch hier wieder Mittel und Wege finden um eine Arbeitsaufnahme zu verhindern.
LG R
Anmerkung: "So wird "SPÖ" zum Schimpfwort!" Für mich fast ein Ding der Unmöglichkeit mich bei Antworten festzulegen! 2 verschiedene Antworten zum selben Thema! (Auslandsbesuch) Die MitarbeiterInnen der Behörden etc. kennen kein Verantwortungsgefühl/Schamgefühl gegenüber der niedrigsten Kaste (untere soziale Schicht!) Stimmt die Antwort die sie geben nicht wird nachher halt alles abgestritten! Auch und erst recht wenn der Betroffene dadurch grösste Schwierigkeiten bekommt! Das ergibt sich aus der praktizierten Feindbild-Politik die hebt jeglichen Rechtsanspruch/Rechtsstaat für Betroffene auf!
So wird "SPÖ" nur mehr zum Schimpfwort!
Deshalb ist es ganz wichtig bei Auskünften einen Zeugen dabei zu haben! Staatlichen Einrichtungen / Institutionen etc. ist nicht zu trauen! Ein Horror! Wir BürgerInnen sind gefordert wieder Anstand, Moral und Ethik in die "Behörden" zu bringen! - Für ein Österreich auf das man stolz sein kann!
26.07.10 um 10.12 Uhr - von (*) - bei eintägigen Auslandsaufenthalten kann es zu keinem "Ruhen" kommen. Im AlVG heist es sinngemäß: "Das Arbeitslosengeld ruht während des Aufenthaltes im Ausland" (stark verkürzt) Hier ist allerdings zu bedenken, dass des Ausreisetag noch als Inlandstag gewertet wird, es also bei eintägigen Auslandsaufenthalten zu keinem "Ruhen" kommen kann. Eine Meldepflicht besteht allerdings. |
22.07.10 um 11.04 Uhr - von A. M. - " Ohne nach möglichen offenen Stellen zu sehen - sofort eine Zuweisung in einen Schmarotzer-Betrieb gegeben" "Beschwerde gegen meine Betreuerin eingereicht" |
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Hallo Herr Moser!
Ich hatte heute einen Meldetermin am AMS. Meine Beraterin hat - ohne im PC nach möglichen offenen Stellen zu sehen - mir sofort eine Zuweisung für morgen früh bei IT-Works gegeben. Was kann ich dagegen tun? Im AMS-PC sind genug Stellen, wo man arbeitslos gemeldet sein muss - mit Comeback-Aktion. Solche Stellen bekomme ich nicht, immer nur Kurse.(21.07.10)
Antwort: "Unter anderem über Prämien gekauft!" "Das AMS hat realitätsbezogen logischer Weise "keine" Arbeit zur Vermittlung! Sie geben ihre Aufgaben/Tätigkeit an Schmarotzerbetrieben, VolksVertrottelungsKursen und Verleihfirmen ("moderne Sklaverei") ab und kommen so zu ihren Vermittlungs-Erfolgen - "getürkte Statistiken auch für Prämien!" So kann sich die Politik sicher sein, dass sie ("nicht nur vor Wahlen") weitere Erfolge am Arbeitsmarkt verkünden "dürfen"! Der Schwindel/"Betrug" wird über "gesicherte" Anstellung mit gutem Einkommen, Karriere und Prämien gekauft! Deshalb werden die "Lügen" der Politik von Arbeitsmarktexperten abgesegnet!"
zu SÖB und/mit vorgeschaltenen Deppenkurs :
21.07.10 um 18.21 Uhr - von A. M. - Beschwerde gegen meine Betreuerin eingereicht Hab auch gleich gegen meine betreuerin beschwerde eingereicht nach dem ich heute itworks bekommen habe siehe Brief mal sehn obs was bringt.
AMS Wien Landesgeschäftsstelle
Landstraßer Hauptstraße 55 - 57 1030 Wien
Beschwerde
Sehr geehrte Damen und Herren!
Hiermit möchte ich gegen meine Beraterin Frau xxxxxxx eine Beschwerde einreichen, da ich bei den Vorsprachen (Meldeterminen) keine Jobangebote, sondern nur Zuweisungen zu Kursen bekomme. Frau xxxx findet es nicht der Mühe wert, im PC nachzusehen, ob für mich in Frage kommende offene Stellen da sind, obwohl Stellen als Security frei waren, eine sogar im Sinne der ComeBack - Aktion. Auch scheint es Frau xxxx in keiner Weise zu interessieren, ob ich mich um Jobs bemüht habe bzw. welche Jobs.
In den ungezählten Coachingkursen, die ich mittlerweile besuchen "durfte" wurde immer wieder erklärt, daß Kursempfehlungen dann auch gewährt werden. Ich habe bereits zweimal um den Kurs des Kaufhausdetektives gebeten, mir wurde nicht mal zugehört.
Ich bitte daher, mir einen anderen BeraterIn zuzuteilen, der vielleicht mit mir spricht und mir auch zuhört und mir nicht nur "Maßnahmen" aufzwingt, die im Endeffekt nichts bringen.
Mit freundlichen Grüssen
28.07.10 um 18.21 Uhr - von A. M. - Das Drama geht in den zweiten Akt! Hallo Herr Moser!
Das Drama geht in den zweiten Akt! Nachdem ich ja am 21.07. eine Zuweisung für 22.7. zu it-works ausgefasst hatte - ich entschloss mich kurzerhand, für diesen Zeitpunkt einen Vorstellungstermin wahrzunehmen (mit schriftlicher Bestätigung) - meldete ich diesen Umstand am Freitag, 23.07. am AMS und bekam prompt für heute 27.07. den nächsten Termin bei meiner Betreuerin. Da ich mich auch mündlich beim AMS-Help über diese Dame beschwert hatte (sie redet ja nicht mit mir!) flatterten am 23.07. fünf Stellenangebote ins Haus! Alle aus dem Security-Bereich und alle mit Vorgaben, die nicht erfüllbar sind (Waffenbesitzkarte oder Waffenschein, Sicherheitszertifikat nach SFK, eigener PKW, perfektes Englisch in Wort und Schrift, ...). Mit einem Wort: wieder nur heisse Luft! Ich habe mir die Arbeit gemacht, Kurs samt Kosten für SKF zu suchen und auszudrucken, habe aus dem Jobroom selbst Jobs rausgesucht und bin so gerüstet heute zum Kontrolltermin erschienen.
Heute hatte es den Anschein, dass die liebe Dame mir zuhört, allerdings: Kurskosten werden nur dann übernommen, wenn man eine Einstellungsbestätigung vorweisen kann. Ob ich den 22.07. (versäumter Kontrolltermin bei it-works) bezahlt bekomme, wird sich erst weisen, darüber befindet die Kommission.
Der nächste Schritt war dann der Griff zum Telefon um den nächst möglichen Termin bei it-works für mich zu erfahren - es ist der 29.07.! Mein Einwand, dass dies ja auch Coaching ist und ich Bewerbungen schreiben kann, wird widerlegt, dass ich ein Manko ausgleichen müsse. Mein Manko sind meine Lohnpfändungen und da kann ein Coachingkurs auch nicht helfen. Die wortwörtliche Erwiderung meine Betreuerin: \" Tja Herr M., so lange und je länger sie bei uns arbeitslos gemeldet sind, desto öfter werden Sie sowas bei uns machen müssen - im Einverständnis mit meiner Chefin.\"
Zu dieser Aussage fehlen mir einfach die Worte!
P.S.: Falls Sie Interesse habe, ich habe das heutige Gespräch aufgenommen und kann Ihnen gerne eine Kopie übermitteln in Bild und Ton (27.0710)
Antwort: Beschreiten sie den ( Formalweg ) Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung - Begehren, für Instanzenweg, abgeben! Ombudsmann an Michael M. Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet mir, den Formalweg zu berschreiten und mir ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
5.08.10 um 11.29 Uhr - von A. M. - Antwort des AMS auf meine Beschwerde "Ein wunderschön langer Brief, aus dem kurz gesagt nichts anderes zu entnehmen ist als: es bleibt alles beim Alten!" Hallo Herr Moser!
Hier nun die Antwort des AMS auf meine Beschwerde vom 21.07.2010 (Abschrift)
Selbstverständlich ist es der vordringlichste Auftrag den das Arbeitsmarktservice zu erfüllen hat, Arbeitslose wieder in Beschäftigung zu bringen, dahingehend sind auch meisten Maßnahmen die das Arbeitsmarktservice anbietet, ausgerichtet und je nach Dauer der Vormerkung wird auch die Teilnahme an Wiedereingliederungs- und Integrationsmaßnahmen wahrzunehmen sein. Um-, Weiter- und Höherqualifizierungen sind grundsätzlich nicht Förderschwerpunkt des Arbeitsmarktservice und müssen im Einzelfall genauestens überprüft werden, ob und inwieweit der Arbeitsmarkt jeden einzelnen dieser Ausbildungswünsche überhaupt Rechnung trägt und entsprechende Nachfrage besteht. Soferne die bestehende Ausbildung, Qualifikation und Berufslaufbahn am aktuellen Arbeitsmarkt nachgefragt ist, wird ausschließlich in Wiedereingliederung und Integration gefördert, ob diese dann tatsächlich erfolgreich sein werden ist auch im Wesentlichen von Ihnen und natürlich letztendlich vom Dienstgeber abhängig.
Als Arbeitsuchender ist es Ihr Schwerpunkt sich selbständig um ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis umzusehen und alles daran zu setzen, Ihre Arbeitslosigkeit so kurz als möglich zu halten. Zur Arbeitsuche stehen Ihnen selbstverständlich die infrastrukturellen Möglichkeiten auf Ihrer regionalen Geschäftsstelle zur Verfügung. Sie können dort täglich während der Öffnungszeiten die aktuellen Arbeitsangebote abfragen und dann Ihre Bewerbungen starten.
Die Überprüfung Ihres Betreuungsverlaufes hat keine Beanstandung ergeben und die vorgeschriebenen und für die Beraterin einzuhaltenden Betreuungsschritte und Aktivitäten entsprechen den Richtlinien des Arbeitsmarktservice.
Dem von Ihnen gewünschten BeraterInnenwechsel kann daher aus Sicht der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien nicht entsprochen werden.
Wir empfehlen Ihnen eventuell auch einmal das Gespräch mit der zuständigen Beratungszonen-Abteilungsleitung zu suchen um möglicherweise beim nächsten Termin bei Ihrer Beraterin ein Sechs-Augen-Gespräch durchzuführen und so doch bestehende Missverstänisse ausräumen zu können.
Wir hoffen, mit diesen Ausführungen eine klärenden Beitrag geleistet zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen _____________________________________________
Ein wunderschön langer Brief, aus dem kurz gesagt nichts anderes zu entnehmen ist als: es bleibt alles beim Alten! Weiterhin Deppenkurse nach Lust und Laune der Beraterin und das OG-Erkenntnis, dass Kurse nur dann gerechtfertigt sind, wenn ein Manko auszugleichen ist wird scheinbar dahingehend interpretiert, dass mein Manko die fehlende Arbeit ist und da ich keinen Job finde, muss ich eben weiter üben, Bewerbungen zu schreiben, bis ich einen Job gefunden habe. (4.08.10)
Anmerkung: bez. Volksanwalt-Antwort vom 3.07.10 an Horst Oschmalz (Bis sie den unerträglichen Unsinn, die Ignoranz und Realitätsverleugnung selbst kotzen!) Zwecks Beschwerdestatistik trotzdem Beschwerden einbringen! dazu >Antwort der Volksanwaltschaft "gleich Ignoranz und Realitätsverleugnung"! (3.07.2010)
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22.07.10 um 7.54 Uhr - von W*. - "Sonderzahlungen-Sozialhilfe?" |
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Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich beziehe seit ca. 3 Jahren Notstandshilfe vom AMS Klagenfurt. Zusätzlich erhalte ich monatlich als Ausgleichszahlung zum Lebensbedarf vom Sozialamt Zahlungen. Jetzt habe ich von Sonderzahlungen (Juni u. Dezember doppelt) gehört, die ich aber niemals erhalten habe. Meine Frage: Kann ich diese Sonderzahlungen nachfordern?
Mit Dank im Voraus
mfg W.
Antwort: Sozialhilfe: auch unterschiedlichste Handhabung der Länder! Genaue Kenntnis darüber bringt erst der Versuch diese anzufordern! Tun sie es! suchen sie schriftlich (eingeschrieben / oder auf Kopie bestätigen lassen) um die Sonderzahlungen an - "auch rückwirkend"!
Schriftlicher Bescheid ist gegebenenfalls auch zu berufen!
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21.07.10 - (20.07.10 um 13.56 Uhr - von M. C. - Information) - Zu Spenden! |
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"Passt wieder!"
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Spende an
Salzburger Sparkasse Bank AG Christian Moser Bankleitzahl: 20404 Kontonummer: 06605827399
Danke!
Antwort an A. - Zu Spenden: Ich werde von 2 Freunden einer Firma grossartig unterstützt! Ich könnte mir die Seite etc. sonst nicht leisten! Dazu kommt dass ich einen alten Computer habe der mir einiges an Geduld abverlangt Neue Geräte anzuschaffen wäre eine Erleichterung und würde mir Nerven sparen! Auch bei Reisen, in dieser Angelegenheit kamen/kommen Kosten zusammen! Geschweige denn, dass es für mich eine grosse Nerven - Entspannung wäre, wenn meine Tätigkeit finanziert werden würde und ich nicht selbst auch noch von der "Höhle des Löwen" (AMS) abhängig wäre!
Es ist/war mir aber klar, dass es genau in diesem Bereich der Arbeitslosigkeit zu Probleme und Schwierigkeiten mit freiwilligen Spenden kommt, da viele Betroffene selbst an der Armutsgrenze oder weit darunter leben!
Trotzdem: Sollte es für den eine(n) oder andere(n) möglich sein, so ist jede Spende (egal wie hoch) eine Hilfe! Danke!
Ps.: Und ich bedanke mich bei allen, die mir bis jetzt Spenden zukommen liessen! Neben der Hilfe hat es mich jedesmal gefreut, weil darin auch eine Wertschätzung zu sehen ist! Die ich aber auch ohne finanzielle Unterstützung bekomme - was mich aufbaut! Danke!
23.07.10 um 14.41 Uhr - von P*. - "dass man auch Dir unter die Arme greift." Lieber Christian,nachdem ich das alles von Deiner persönlichen Situation gelesen habe,höchster Respekt-echt. Bin zwar erst wieder 2 Monate in Beschäftigung, sehe mir aber jeden Tag Deine Seite an. Super-wie offen Du über Dich geschrieben hast, -das haben sicher hier viele nicht gewusst, wie es auch Dir persönlich geht. Ich werde Dir wiederum was zukommen lassen-und bitte auch weitere Forumsteilnehmer das selbe zu tun, wenn es halt irgendwie möglich ist. Du bist so vielen eine Hilfe und Stütze-und gerade Du verdienst es wirklich-dass man auch Dir unter die Arme greift. Viel Kraft weiterhin für Dich und Deine Kinder, tu weiter-die Menschen hier brauchen Dich. Liebe Grüsse aus Graz (22.07.10)
Antwort: Meine Situation spitzt sich finanziell auch deswegen zu, weil mein Sohn mit der HTL fertig ist und mit Juli die Familienbeihilfe eingestellt wurde! Das ist ein grober Brocken! Schönen Dank - auch für deine Zeilen!
24.07.10 um 13.49 Uhr - von H. B. - "Auch Ich möchte mich mit einer Spende an Dich beteiligen" Hallo Christian! Auch Ich möchte mich mit einer Spende an Dich beteiligen und danke auch nochmals für die Ratschläge, die Du mir (im Falle meines Sohnes) schon gegeben hast. Er hat nun einen Job im Wachdienst! Na, ja ist nicht gerade das gelbe vom Ei...viele, viele Stunden und wenig Geld (im Vergleich mit den Stunden) das ist im Wachdienst halt so, aber immerhin noch besser als vom AMS und den verschiedenen Institutionen sekkiert zu werden. Also nochmals herzlichen Dank und eine Spende kommt von mir, wenn ich meine Pensi nächste Woche bekomme. Ich hoffe auch, daß sich mehrere hier im Forum an dieser Spendenaktion beteiligen, denn ich denke, von den ärmeren kann man mehr haben, als von jenen die es sich leisten können. lg Grüsse und viel Glück aus Wien
Antwort: Ja kann ich verstehen, wenigstens ist er vom AMS weg! Ich hoffe deinen Sohn gefällt es einiger Massen! Ich wünsche ihm alles Gute bei seiner Tätigkeit! Schönen Dank - für deine Unterstützung! - Alles Gute auch für dich! |
21.07.10 um 10.19 Uhr - von A. - "Tipps , wie ich diese 2 Termine wahrnehmen kann, ohne meine kostbare Zeit dort zu vergeuden! " |
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Hallo Christian,
erst mal bin ich über deinen gestrigen Eintrag etwas verunsichert. Ich hoffe, dass die „SoNed“ HP noch länger die Menschen über die Unmenschlichkeit des AMS informieren wird!!??
Es vergeht kein Tag, ohne das ich mich im Gästebuch über Neuigkeiten schlau mache!
Ich habe natürlich wieder einmal ein Problem und hoffe du kannst mir auch diesmal wieder einen Rat geben!
(Im Übrigen, „guter Rat ist Teuer“. Ich wäre dafür, dass du als 1. Eintrag im Gästebuch, um Spenden für Antworten auf Anfragen freiwillig bittest. Ich denke € 1-2,- kann sich jeder leisten. Dein Eintrag auf Spenden findet man nur, wenn man wirklich sucht. Ich werde dir auf jeden Fall nächstes Monat einen kleinen „aber von Herzen“ Betrag als Dankeschön überweisen!)
Jetzt zu meinem Problem:
Ich habe Anfang Juli eine Zuweisung zu einem SÖB bekommen. Justament war dieser genau in der Woche, wo ich mich in Österreich natürlich, etwas Auspannen wollte. Ich ging natürlich erst ein paar Tage vorher zu meinem Betreuer und erklärte ihm, dass ich nicht zu diesem Termin erscheinen könne. Er meinte, dass es nicht vorgesehen ist, bei Arbeitslosigkeit auch Urlaub zu machen und schon gar nicht wenn ich in dieser Zeit eine Zuweisung habe. Ich erklärte ihm, dass ich das bereits lange vor der Zuweisung gebucht habe. Nachdem es ein abgelegener Ort ist, wäre es mir auch nicht möglich, mich in der nächsten Stadt bei AMS zu melden. (Außerdem finde ich es krank, dass ich mich im Urlaub in einer AMS Landesstelle melden muss-Wo bleibt da der Urlaub???) Da kann ich gleich zuhause bleiben!
Er meinte ich solle mich vom Bezug abmelden. Nachdem ich das allerdings nicht eingesehen habe und weiter diskutierte, meinte er müsse das mit seinem Chef besprechen. Nach einer längeren Wartezeit, wurde mir mitgeteilt, dass ich zwar den Termin in meiner Urlaubswoche nicht war nehmen muss, ich aber dafür nach dem Urlaub zu 2 Termine bei SÖBetrieben gehen MUSS.
Tolle Wahl!!!
Da er vergessen hat, das in den Betreuungsplan zu vermerken, habe ich dass auch nicht unterschrieben!! Nun, stehen diese 2 Termine in den nächsten Tagen an und ich habe die Panik.
Ich hatte gehofft bis dahin bereits selber einen Job gefunden zu haben, aber leider bis dato nur absagen, wenn überhaupt.
Ich habe das ganze Gästebuch durchsucht, nach Einträgen über SÖB´s. Leider habe ich für mich nicht so viel Verwertbares gefunden. Außer, dass man KV Entlohnung bekommen muss! Das bedeutet, dass ich nicht nur zum Infotag gehen muss, sondern so einen „Trainingsarbeitsplatz“ annehmen muss! Ich wäre dir wirklich dankbar, wenn du dazu irgendwelche Tipps hättest, wie ich diese 2 Termine wahrnehmen kann, ohne meine kostbare Zeit dort zu vergeuden! (Einer ist übrigens bei „Die Berater“, die sind sich nicht zu schade, bei der Ausbeutung Arbeitsloser mitzumachen. Es wird immer kurioser!!!)
Den jedesmal in Krankenstand gehen, ist keine Lösung!
Vielen lieben Dank und lg A.
Antwort: Es gibt leider kein "Zauberwort", dass von den SchmarotzerBetrieben/Deppenkursen befreit! Berater: wenn das noch immer eine aufsuchende Vermittlung ist - ist freiwillig! Unterstichenes sind LInks: Durchgehen! zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :
Praktikum (keine Gratisarbeit!) AMS sperrt auch, wenn Betroffene im Recht sind, rechtswidrig! Deshalb müssen Sperren mit Berufung bekämpft werden und nicht zuletzt deshalb sind Auskünfte ohne Gewähr!
Antwort zu Spenden:
21.07.10 um 14.44 Uhr - von Mag. A.F. - Urlaub Scheinbar ist der AMS-Berater über das Thema Urlaub nicht sonderlich informiert.
Sehr wohl dürfen Bezieher von Arbeitslosengeld (wie das bei Notstandshilfe ist, weiß ich leider nicht) auf Urlaub gehen/fahren, d.h. auch Arbeitslose haben einen Anspruch auf Urlaub!!
Beim Inlandsurlaub wird der Bezug weiter bezahlt, bei Urlaub im Ausland wird die Leistung für die Dauer des Urlaubes unterbrochen.
Nach Beendigung des Urlaubes muss man wieder beim AMS erscheinen und sich zurück melden, damit der Bezug weiterbezahlt wird.
Kontrolltermine im Urlaub finde ich allerdings schon etwas schräg - am besten einen Urlaub bei AMS fixieren bzw. anmelden und danach gleich den nächsten Kontrolltermin vereinbaren.
Liebe Grüße, Mag. A.F.
Anmerkung: Urlaub |
21.07.10 um 10.19 Uhr - von T*. - "Pension abgelehnt - Wer hilft beim Einspruch?" |
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ich habe einen Antrag für Arbeitsunfähigkeitspension gestellt und bin abgelehnt worden wo kann ich hingehen die mir hilft einen Einspruch zu machen.Lg. (19.07.10)
Antwort: Besuchen sie AMSand - Die leisten grossartige ehrenamtliche kompetente Hilfe! AMSand - Beratung Donnerstag von 18 bis 20 Uhr AMERLINGHAUS Stiftgasse 8 1070 Wien |
21.07.10 um 10.18 Uhr - von Man. - "SchmarotzerBetrieb-Vertrag für 2 Monate unterschreiben?" |
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so seit gestern Jobtransfair in Wien 6 Nach 4 Wochen Trainig-Deppenkurs MÜSSEN wir einen Vertrag dort unterschreiben befristet für zunächst 2 Monate, wie kann man das verhindern ?(20.07.10)
Antwort: Handelt es sich um einen Transitarbeitsvertrag? diese DV. sind Pflicht wenn KV - Entlohnung eingehalten wird
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