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14.08.10 um 11.18 Uhr - von Ro*. - "Lebensgemeinschaft widerstrebt mir,.. was kann ich dagegen tun?"


Hallo ich hoffe sie können mir helfen,.
ich bin vor 2 mon. zu meienr Freundin nach Mattersburg gezogen,. ich sehe mich nur als Mitbewohner und beteilige mich auch nicht an den Kosten der Wohnung und was sonst noch anfällt, nur mein essen und mein handy gebühren bezahle ich selbe und was mi noch zusteht,..
wir haben auch keine gemeinsame Haushaltkasse, wie erwähnt zahlt sie alles,. nun ist es so das die von ams uns als Lebensgemeinschaft sieht was mich sehr widerstrebt,.. was kann ich dagegen tun? Lg R. (13.08.10)

Antwort:
(Muster) Antrag auf Feststellungsbescheid - über rechtswidrige Partnerschafts-Einkommen-Anrechnung

Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ
Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen?

dazu mehr:
"Rechtswidrige Anrechnung des Partnerschaftseinkommen!"
Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"!


12.08.10 um 15.33 Uhr - von A. M. - "Meine Beschwerde hat offensichtlich doch etwas bewirkt "


Hallo Herr Moser!

Meine Beschwerde vom 21.7.2010 hat offensichtlich doch etwas bewirkt und zwar dahingehend:
Ich hatte gestern, 11.8., einen Kontrolltermin und war sehr überrascht, dass ich zu einer anderen Beraterin eingeteilt bin. Die Dame war sehr freundlich, hat mich jedoch gleich darauf hingewiesen, dass ich, sollte mir bei it-works ein Arbeitsvertrag angeboten wird, diesen akzeptieren müsse, ( auch wenn der Vertrag nur für 2 Monate ist ) da eine Ablehnung einer Arbeitsvereitelung gleichkäme.
mfg

Antwort:
"Wenn es ihnen mit der neuen Beraterin besser geht ist das gut so!
Aber sie sehen, die Vorgehensweisen ändern sich nicht!
Die BeraterInnen haben nichts zu melden (geringster Spielraum), sondern setzen diese inkompetente, menschenverachtende, versichertengemeinschaftsschädigende Arbeitsmarktpolitik um!
Die BeraterIn wird ihnen bei Weigerung genauso den Bezug sperren!

Aber ich verstehe, es ist schon was wert, wenn BeraterInnen die Existenzvernichtungsversuche nicht als persönlichen Erfolg ansehen! bzw.
Das Biegen des Rückrats wenigstens keine Freude/Erfolgserlebnis auslöst!"


12.08.10 um 14.27 Uhr - von L. H. - "Neoliberalismus" oder die Ausbeutung der Gesellschaft!
"BRD-
Staat subventioniert Gewinne von Arbeitgebern mit Milliarden"


Staat subventioniert über Aufstocker Gewinne von Arbeitgebern mit Milliarden
Seit der Einführung von Hartz IV wurden mehr als 50 Milliarden Euro für Aufstocker ausgegeben (heise.de)

Anmerkung: Wie wir auch aus Österreich wissen,
senden Konzerne/Grossunternehmen ihre MitarbeiterInnen in die Politik und lassen sich ihre "Profit"-Interessen in Gesetze schmieden!
(Z.Bsp.: Grasser, Bartenstein, etc.
Als AMS-Chef wird dann noch ein von der Industrieellenvereinigung dressierter emotional unintelligenter Typ "Kopf" installiert der "m.a." diese Lohndumping-Strategie mit ungeheurer Brutalität umsetzt! Und Bingo!)
Anschliessend erzeugen diese "Gesellschaftsschädlinge" Feindbilder und hetzen die Ausgebeuteten aufeinander, um die Schuld an den daraus entstehenden gesellschaftlichen Probleme an Unschuldigen aufzuhängen!

"Zahlen den Betroffenen niedrigste Löhne und wettern auf die Mindestsicherung-sempfänger, für die es gar keine (angemessen entlohnte) Arbeit gibt, weil diese den Anreiz zur Arbeit vernichten?"
Warum werden wegen der Mindestsicherung Bevölkerungs-Gruppen (untere soziale Schichten) aufeinander gehetzt!

An ArbeitnehmerInnen:
Vorsicht: Strategie der "Gegenseite" - "Feindbild Arbeitsloser" richtet sich gegen euch ArbeitnehmerInnen! (Ein Paradoxon)

Die ÖVP Konstruktion der "zukünftigen" Gesellschaft!

Auch an AMS-, und Zwangsmassnahmen-MitarbeiterInnen:
Seht euch das Video an und macht euch bewusst, wer die Politik gestaltet(e) die euch anweist Menschen schändlichst zu behandeln sowie psychisch zu vernichten, darüber hinaus auch euch selbst krank macht - und welches Motiv dahinter steckt!

Neoliberales Welt-, und Menschenbild!
Zeitgeistanalyse von Christian Moser 28.08.2006


Der Ruin der Gesellschaft steht uns bevor! Bleiben diese Kräfte/Ideologie am Ruder!

Österreich braucht unbedingt/schleunigst eine soziale-humanistische Partei!

11.08.10 um 12.49 Uhr - von L. H. - "Überwachung - Unsoziale Datenschützer"
Überwachung - Unsoziale Datenschützer (Teit.de)
Für den Datenschutz von Hartz-IV-Empfängern und Migranten interessiert sich kaum jemand. Dabei müssen die wirklich die Hosen herunterlassen.

Anmerkung:
In Österreich verhält es sich nicht anders!
Bei der behördlichen Unterdrückung, persönlichen Entwertung, psychischen Vernichtung
und den daraus resultierenden katastrophalen Konsequenzen, handelt es sich nicht etwa um eine Naturgewalt!
Nein, das ist neoliberale (in Österreich - SPÖ / ÖVP / >bzö/fpö<) Politik!

Unsere Arbeitsmarkt-Politik zerstört Menschen und die Gesellschaft!

Die ÖVP Konstruktion der "zukünftigen" Gesellschaft!

16.08.10 um 12.46 Uhr - von L. H. - Gesundheitsrisiko Arbeitslosigkeit
DGB schlägt Alarm
Die Arbeitslosigkeit ist eine Plage der Menschheit: Betroffene haben nicht nur ein erhöhtes Armutsrisiko, sondern werden einer DGB-Studie zufolge auch häufiger krank.
Armut und Siechtum: Arbeitslosigkeit führt bei den Betroffenen nicht nur zu Einkommensproblemen, sondern auch zu Krankheit. Dies zumindest ist das Ergebnis einer Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).
Süddeutsche.de

Anmerkung: Neoliberale menschenverachtende Arbeitsmarktpolitik wie auch in Österreich!
"Warum bin ich nur der Meinung, dass in dieser/solcher Studie der psychisch krankmachende Umgang, bez. persönlicher Entwertung, Entwürdigung, Abdrängung in die Armut, Rechtstaatentzug etc. etc., der Behörden mit Arbeitslosen nicht mit einfliesst!
Bzw.: Sowie auch die Krankenstandsflucht vor den Zwangsmassnahmen SÖB, Erniedrigungs u. Mobbing-"kursen"!"?


12.08.10 um 11.15 Uhr - von M. T*. - AMS konnte mir keine Auskunft erteilen wieso das gegen die Abmachung geregelt wurde?


Hallo.

Ich habe bis vor einem Monat Notstandshilfe vom AMS bekommen in Höhe von 25.69? Da ich nun wegen Krankheit meinen Beruf nicht mehr ausführen kann wurde mir eine neue Ausbildung im BBRZ zugesagt in der ich eine Beihilfe von 6,60? pro Tag sowie einen Qualifizierungsbonus von 0,60? bekommen soll.

Seit ich nun in dieser Ausbildung bin, wurde das Geld auf 18,50? gekürzt und als Deckung des Lebensunterhalts ausgeschrieben.

Darf das AMS einfach die Beihilfe Kürzen? Denn mit den Bonizahlungen komme ich wieder auf 25.70? und mir wurde das vorher so erklärt das ich die Bonis zusatzlich zu den 25,69? bekomme.

auf Anfrage beim AMS konnte mir keine Auskunft erteilt werden wieso das so geregelt wurde.

Ich hoffe sie können mir weiterhelfen. MFG M. (4.08.10)

Antwort:
das AMS wendet halt einfach methoden zum nachteil des kunden und zum "eigenen" vorteil an!
senden sie schriftlich eine beschwerde an die landesgeschäftsstelle ev. auch regionalgeschäftsstelle und fordern sie als DLU die zugesagten 25.69 und "Boni"
teilen sie auch mit, dass sie sich hinters licht geführt fühlen, da es eine andere abmachung gab!

12.08.10 um 8.31 Uhr - von M. T*. - Nachdem ich nun persönlich bei der Beschwerdestelle war, wurde mir wieder die volle Leistung zugesagt plus die Bonuszahlungen.
Hallo!
Nachdem ich nun Persönlich bei der Beschwerdestelle war, wurde mir gesagt das eigentlich die PVA den Rest bezahlen würde. Das AMS hat eine Anfrage auf Zuschuß bei der PVA beantragt und meinte ich hätte was davon hören sollen. Also wenn das AMS einen Antrag ausschickt, wieso sollte ich dann eine Antwort bekommen? Der Mitarbeiter hat dann bei der PVA nochmals angerufen. Gleichzeitig mehrmals gesagt das ich doch Zuhause nachschauen solle ob ich nicht eine Ab oder zusage bekommen habe. Ich habs einfach mal wortlos im Raum stehenlassen.
Nachdem dann die PVA im Mittgeteilt hat das ich von Ihnen keine Leistungen beziehe, wurde mir wieder die volle Leistung zugesagt plus die Bonuszahlungen.

Das schönste an dem ganzen Gespräch war eigentlich als er mich am ende fragte wieso ich überhaubt Erwerbslos bin und wieso ich mit 30 noch eine Ausbildung machen muss und wieso ich keine Bewerbungen schreibe. Bevor mir irgendetwas rausrutscht bin ich lieber gegangen...
Manchmal frage ich mich wie diese Leute es geschafft haben Arbeit zu finden...
greetz



11.08.10 um 11.18 Uhr - von S. - "Intelligenz und Allgemeinbildung wäre bei
AMS-Mitarbeitern doch eher störend, um nicht zu sagen, vollkommen überflüssig."


Heute hatte ich wieder einmal einen Meldetermin am AMS-Redergasse zu überstehen und durfte während der Wartezeit den "besonderen" lautstarken Umgang mit den arbeitslosen "Kunden" anhören. Ich habe extra nachgeschaut, WER da so schreit (nicht meine Beraterin und auch nicht der "Kunde"!), und als Frau K. aus ihrem Zimmer kam, dachte ich mir, der unterirdische Tonfall passt genau zur Person. Nicht das erste Mal frage ich mich, von wo das AMS ihre Mitarbeiter anwirbt, denn heute war's wieder extrem.
"Wie lange wollen Sie noch daheim herum sitzen??? Wird Zeit, dass Sie wieder einmal was arbeiten!!! Wenn Sie..?......nicht machen, dann gibt's eine Sperre." Locker drei Mal war das zu vernehmen und das im extremsten Dialekt.

Diese Art und Weise, mit ihren "Kunden" umzugehen, dürfte inzwischen normal am AMS-Redergasse sein, denn auch ich kam vor einigen Wochen, als ich wegen einer SÖB-Zuweisung um ein Gespräch mit Frau H./Vorgesetzte der Berater bat, in den Genuss der mehr als gewöhnungsbedürftigen Ausdrucksweise. Beispiel, "ob ich denn vorhabe, nach der schon jahrelangen Arbeitslosigkeit gleich in die Pension zu gehen? " Mit dem Rechnen hat sie's nicht so, die Frau H., aber Intelligenz und Allgemeinbildung wäre bei
AMS-Mitarbeitern doch eher störend, um nicht zu sagen, vollkommen überflüssig.
Im obigen Tonfall ging's eine Weile weiter, und als die gute Frau mit ihren einstudierten Propagandareden (DAFÜR habe ich inzwischen ein Gefühl entwickelt) anfing, habe ich sie immer wieder unterbrochen, sachlich, aber doch bestimmt, was sie mir
später _ so _ vorhielt, "wenn ich mich bei einem Bewerbungsgespräch auch so aggressiv (?) verhalte und den Chef nie ausreden lassen (das tue ich selbstverständlich nicht!), dann wundert es sie nicht, dass mich keine Firma einstellen will....blah, blah, blah....."
Sie verwechselte wohl emotional mit aggressiv.
Da hat's mir gereicht und ich habe Frau H. mit den Worten "das Gespräch ist für mich beendet", einfach sitzen gelassen.
Obwohl ich nicht gerade zu den "Dickhäutern" gehöre, nehme ich das, was ich am AMS höre, nicht persönlich, auch wenn's genau so gemeint ist. Jemand, der die Lizenz zum Arbeitslose schinden und auch noch Spaß daran hat, gebe ich keine Macht über mich, indem ich mir unnötig über ihn den Kopf zerbreche.

Frau H. hatte mit ihren erstaunlichen hellseherischen Fähigkeiten bereits nach kurzem Gespräch "gewusst", was sie von mir zu halten hat und wie ich bin. "Sie kennen mich gar nicht, sind ein Mensch voller Vorurteile", und DAS, ohne laut zu werden, war meine Antwort.
Das Gespräch mit Frau H. wegen der SÖB-Zuweisung - ich hatte mir eine menschliche Lösung erhofft - hat zwar nichts gebracht, trotzdem war ich stolz auf mich, denn ich hab' mich auf feindlichem Gebiet gut gehalten.

Die wieder in den Gängen des AMS herum streifenden Securityleute - sie waren heute zu zweit - und der Securitymann im Blickfeld zur Eingangstür (KEINE Uniform, aber für mich ganz offensichtlich Security!), wären dringend nötig, um UNS vor dem Menschenschlag, der leider heutzutage das Sagen hat, zu schützen.

Meine Beraterin nahm heute wieder einige längere Passagen in meine Betreuungsvereinbarung auf und überreichte mir gleich eine Zuweisung zu einem weiteren AMS-Volksverblödungskurs, mit schnellst möglichem Termin. Die von BEST Training angebotene Kursmaßnahme nennt sich bescheiden: "JSI Job Suche Intensiv mit EDV", über die ich sicher berichten werde.
Ja, wer sich beschwert und noch dazu die angebliche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt (SÖB) vereitelt, so wie ich, wird diszipliniert. (10.08.10)

Anmerkung: "Schriftliche Aufsichtsbeschwerde mit Beschreibung des Vorfalles anzuraten."
Das AMS braucht BeraterInnen ohne Realitätsbezug, Skrupel und Gewissen - Die gewährleisten das die menschenverachtende Arbeitsmarktpolitik zur vollsten Zufriedenheit umgesetzt wird!

RA. zu Schlechte Behandlung: Schreiben sie eine Beschwerde!
Bei schlechter Behandlung durch den Berater: Anschreien, beschimpfen, Drohungen ausstoßen, Mobbing anderer Art: Die Drohung, durch Bezugssperre den Existenzunterhalt zu entziehen, stellt eine existenzielle Gefährdung dar. In diesem Falle ist eine schriftliche Aufsichtsbeschwerde mit Beschreibung des Vorfalles anzuraten.

Wie verhalte ich mich bei Mobbing!

Nehmen sie eine Begleitperson zu Terminen mit! Wirkt Wunder!

>Provozierte Reaktionen / ("Gewalt")
"Brandanschlag auf Wiener AMS - Reedergasse"

12.08.10 um 10.19 Uhr - von W. - Beleidigungen am AMS:
nächstes Mal:
1) Handy Aufnahme einschalten
2) Mini-Diktiergerät einschalten
3) Beschwerde an MOBBINGBERATUNGSSTELLEN senden und Beweise vorlegen (Auch an Zeitungen schicken)
MOBBING hier: ÖGB.at (11.08.10)

Anmerkung: Gewerkschaft "in-direkt" am Mobbing beteiligt
Auch wenn die Gewerkschaft "in-direkt" am Mobbing beteiligt ist -
Ist das BFI etc., das über Geschäfte mit Arbeitslosen Millionen-Umsätze erwirtschaftet, doch ein Kind von Gewerkschaft und AK.
- sollten die Beratungsstellen in Anspruch genommen werden!
Und wenn nur alleine aus dem Grund, sie mit ihren heuchlerische Unvereinbarkeiten zu konfrontieren!

Neoliberaler menschenverachtender Arbeitsmarktsumpf!

Geschäfte mit der Not der Menschen!

12.08.10 um 10.25 Uhr - von We. - JSI Kurse bei weitem nicht so schlimm wie z.b jobtransfair.
Hallo Christian,
ich besuche momentan einen dieser JSI Kurse bei best, es ist bei weitem
nicht so schlimm wie z.b jobtransfair.
ich möchte dich bitten, leite meine mailaddy an diesen S. weiter
wenn er fragen hat, kann er mich kontaktieren.
danke
lg w.

14.08.10 um 11.34 Uhr - von Wo. - "Mit mp3-Playern nicht nur Musik hören"
"Wann kommt endlich eine "Gaug-Behörde" um in der AMS-Primitiv-Stasi aufzuräumen!"

Ich war ebenfalls im 5. Bezirk am AMS. Als ich mir das erste mal einen Datenauszug geben haben lassen musste ich feststellen dass dieser vor Lügen strotzte. Die Stasi könnte kein besseres Lügengebäude \"konstruieren\". Ich habe dann eine Lügen schriftlich beeinsprucht - mit dem einzigen Erfolg dass mich meine AMS-Beraterin \"Frau K.\" (eine schon \"reifere\" Dame) beim nächsten Termin drittklassigst zusammengebrüllt hat.

Darum - mit mp3-Playern kann man nicht nur Musik hören ....! Es erhöht auch die Selbstsicherheit gegenüber dem AMS - denn die werden dann natürlich alles abstreiten.

Ich kann das AMS (und deren \"Freunderl\") inzwischen nur mehr als drittklassigstes Primitivstasiansehen die Mitarbeiterinnen wie \"Frau K.\" wohl brauchen.

Wann kommt endlich eine "Gaug-Behörde" um in der AMS-Primitiv-Stasi aufzuräumen!

Durchhalten! (13.08.10)

17.08.10 um 10.26 Uhr - von S. - hätten sie nicht ihre Institution hinter sich, wären sie alle nur kleine Wichte.
Zum Glück ist Frau K. nicht meine Beraterin. :-))
Insgeheim habe ich mich während der Amtshandlung, die durch sämtliche Gänge des AMS drang, gleich drei Mal
bekreuzigt, dass sich da auch nie was ändern wird! Obwohl, meine vorige Beraterin war auch kein Lämmchen.
Sie hat mich, obwohl wir noch nie miteinander zu tun hatten, vorsichtshalber gleich angebrüllt. Selbstverständlich
habe ich mich beschwert. Wenn ICH höflich sein kann, auch wenn\'s manchmal schwer fällt, dann verlange ich
das auch von den AMS-Beratern.
DAS Selbstbewusstsein, um mit diesen Leuten umzugehen habe ich, denn - hätten sie nicht ihre Institution hinter
sich, wären sie alle nur kleine Wichte. :-) (14.08.10)



11.08.10 um 7.11 Uhr - von E. N. - "Kalkül hinter dieser unmenschlichen Existenzvernichtung"


Hallo!
Man sollte sich mal vor Augen führen um welche Größenordnung des Geldbetrages es sich bei Sperren des AMS handelt.
Original AMS-Seite:
\"2009 kletterte die Zahl der Sperren auf ein Niveau von insgesamt 93.000.\"

Multipliziert man diese Zahl mit dem Existenzminimum (2010,783Euro) dann ergibt das einen Betrag von 72.819.000Euro.
Spätestens jetzt sollte jeder erkennen welches Kalkül hinter dieser unmenschlichen Existenzvernichtung steht.
L.G. N.E.

Antwort/Anmerkung:
Es gibt Tabellen an Hand dieser das Existenzminimum ausgerechnet wird!
Den ca.-Betrag kann man ev. mit "950" Euro angeben!
(Das Existenzminimum / (bzw. Armutsgrenze) spielt aber für das AMS keine Rolle!
Die behalten sich bei z.Bsp. Übergenuss die Hälfte des monatlichen Bezugs als Rate ein!
Heisst Arbeitslose müssen auch mit 3 - 400 Euro auskommen - auch weniger!)
Trotzdem treffen sie die Dramatik!
Die Sperren mit den Durchschnittsbetrag der ALg./Notstandshilfe multiplizieren trifft die Zahl genauer! Aber nicht das Leid vieler Betroffenen, die bei Sperren (auch rechtswidrig) mit Würdeverlust / Armut etc. konfrontiert sind!

KALKÜL dieser Arbeitsmarktpolitik

Die ÖVP Konstruktion der "zukünftigen" Gesellschaft!


10.08.10 um 14.35 Uhr - von Sozialarbeiter K. G*. - "Pensionsvorschuss - Methode zur Statistikbeschönigung/ Verlust des Kombilohns"
"Arbeitssuchende werden vom AMS \"gezwungen\" hoffnungslose Invaliditätspensionsanträge zu stellen."


Methode zur Statistikbeschönigung/ Verlust des Kombilohns

In meiner Tätigkeit als Sozialarbeiter fällt mir immer wieder auf, dass Arbeitssuchende vom AMS \"gezwungen\" werden hoffnungslose Invaliditätspensionsanträge zu stellen. Die Begründung seitens des AMS lautet, dass sie sich nicht verpflichtet fühlen, Notstandshilfe auszuzahlen, wenn es einen Anspruch auf eine Versicherungsleistung gibt.
Das Gefinkelte daran ist, auch wenn ein Positivbescheid mehr als unwahrscheinlich ist, erhält der/die Antragsteller/in ab dem Datum der Antragsstellung einen Pensionvorschuss. Dieser wird aber von der PVA ausgezahlt und damit ist die Person nicht mehr beim AMS gemeldet, sondern eben bei der PVA... und wieder ein Arbeitsloser weniger.
Dramtisch wird das Ganze meiner Meinung nach dann, wenn innerhalb von 128 Tagen nach Ende des Pensionsvorschusses eine Arbeit aufgenommen wird, weil -sofern der/die Betroffene über 50 ist- das formale Kriterium der durchgehenden Meldung beim AMS von 128 Tagen für den Kombilohn nicht mehr gegeben ist und damit der/diejenige die 300,- bzw. 150,- ? monatlich (für das erste Jahr der Anstellung) als Zuschuss nicht erhält.
Rechtlich gesehen leider einwandfrei (zumindest nach meiner ersten Einschätzung)...

Antwort: "AMS-Gebaren?"
Ich bekam folgende "AMS-MitarbeiterIn-Auskunft" auf die Frage:
Wer bezahlt den Pensionsvorschuss - die P-Versicherung oder das AMS?

>"Der Pensionsvorschuss wird vom AMS bezahlt, kommt es allerdings zu einer Pensionszuerkennung kommt es zu einer Rückverrechnung mit der Nachzahlung Pensionsbeantragung bis Zuerkennung) der Pension."<

Der Betroffene scheint nicht in der AL-Statistik auf!

Wenn die 128 Tage Regel beim Kombilohn - wie sie berichten - trotzdem zur Anwendung kommt, braucht man sich nicht Wundern! AMS-Gebaren halt!

Anstoss:
Wenn man nachweist, dass der Pensionsvorschuss tatsächlich vom AMS bezahlt wird kann man in solchen Fällen "ev." die 128 Tage-Regelung ausser Kraft setzen?
(ohne Gewähr)

"Gefälschte Statistiken braucht die Politik und AMS-MitarbeiterInnen für die Prämien!"
Arbeitslosenstatistikfälschung ist Menschenzerstörung!

11.08.10 um 14.27 Uhr - von K. G. - "Für die Pensionsvorschuss-Zeit wird bei Ablehnung kein Pensionsversicherungsbeitrag bezahlt"?
Erratum: Der Pensionsvorschuss wird vom AMS ausbezahlt. Sollte der Pensionsantrag positiv bescheidet werden, dann holt sich das AMS den Vorschuss von der PVA zurück. Bei einem Negativbescheid gilt der Pensionsvorschuss rückwirkend als geleistete Notstandshilfe. So weit, so gut. Spannend ist die Tatsache, dass sich das AMS ab Zeitpunkt der Antragstellung bis inklusive der drei(!) Monate Einspruchsfrist nach Ausstellung des Bescheids nicht für die Person interessiert, d.h.: Entbindung von allfälligen AMS- Verpflichtungen. Das hat allerdings einen Preis: diese Monate zählen nicht zur Versicherungszeit dazu und werden als neutrale Monate gehandhabt, d.h.: ein negativ beschiedener Pensionsantrag kann - je nach Dauer der Überprüfung - eine "versicherungslose" Zeit von bis zu sechs Monaten bedeuten und das kann wiederum ein Problem werden, wenn die für die Pension notwendig Versicherungszeiten nicht erreicht werden.

Diese \"neutrale\" Zeit ist auch der Grund, warum das AMS hier eine Unterbrechung der Meldung sieht, denn nach einem Negativbescheid muss der/die Betroffene neuerlich einen Antrag auf Notstandshilfe stellen. Widersprüchlich bleibt für mich die Tatsache, dass das AMS einen geleisteten Pensionsvorschuss rückwirkend als Notstandshilfe deklariert (siehe hier: http://www.ams.at/sfa/14080_802.html ), aber gleichzeitig eine rückwirkende durchgehende Meldung und damit auch Versicherung leugnet.

12.08.10 - Rückfrage an K. G.
ich gehe schon davon aus, dass, wird rückwirkend der notstand anerkannt auch
die pensionsversicherungszeiten bezahlt werden! oder?
wissen sie das genau
werden die versicherungsbeiträge in der pensionsvorschuss-zeit nicht im
nachhinein einbezahlt, wenn der P-antrag abgelehnt wird?

habe ich das so richtig verstanden - danke

Anfrage an AMS-Fachmann:
12.08.10 um 10.48 Uhr - von (*) - Also das wäre mir neu
Also das wäre mir neu und davon hab ich auch noch nie gehört!
wo hat den der kollege sein wissen her ( aus dem link im mail geht das ja nicht hervor!).

16.08.10 um 14.19 Uhr - von K. G. - "hat mir ein AMS- Berater bestätigt"
Sehr geehrter Herr Moser!

Pensionsvorschuss wird bei Negativbescheid der PVA rückwirkend vom AMS als Notstandshilfe bzw. Arbeitslosengeld deklariert. Allfällige Differenzen werden aber nicht ausbezahlt. siehe hier:

http://www.ams.at/sfa/14080_802.html letzter Absatz...

Dass die Zeit des Pensionsvorschusses als neutrale Zeit - also _nicht_ als Versicherungszeit - gilt, hat mir ein AMS- Berater "verraten", allerdings nur mündlich, nichts Schriftliches. Meinen Hinweis, dass dies doch einige Monate sein können und diese dann bei der Versicherungszeit fehlen, hat er bestätigt und gesagt, dass dem AMS dieser Zustand bekannt ist und deswegen daran gearbeitet wird, Pensionsbescheide schneller von der PVA zu erwirken.(was natürlich nichts an der dreimonatigen Einspruchsfrist verkürzt, die vom AMS zugewartet werden - mit Pensionsvorschuss für die Klientel).

Wenn Sie wollen kann ich meinen Klienten fragen, ob er mir relevante Dokumente zur Verfügung stellen kann. Wobei ich hier nur die nachträgliche Umwandlung von Pensionsvorschuss zu Notstandshilfe beweisen kann. Unter Umständen willigt mein Klient ein, einen aktuellen Sozialversicherungsdatenauszug zu besorgen, um den Versicherungsstatus während des Pensionsvorschusses nachzuweisen.

Hierbei handelt es sich um den gleichen Klienten der wegen des Pensionsvorschusses um seinen Kombilohn umgefallen ist, weil die 128-tägige durchgehende Meldung aufgrund der neutralen Zeit des Pensionsvorschuss bei Zeitpunkt der Antragstellung nicht gegeben war. Dies wurde mir ebenfalls nur mündlich mitgeteilt.

Mit freundlichen Grüßen
K.G.

Antwort:
Wenn sie mir helfen einen Nachweis zu erbringen, wäre ich ihnen dankbar!
>>>"Solange gilt die - mittlerweile in Österreich allseits bekannte - Unschuldsvermutung!!"<<<

19.08.10 um 15.46 Uhr - von (*) - Es ist definitiv nicht so.
Lieber Christian,
auch ich hab mich umgehört: es ist definitiv nicht so.
Der Sozialarbeiter soll mir die Sozialversicherungsnummer zukommen lassen, dann könnt ich den Fall konkret ansehen lassen.

29.08.10 um 10.44 Uhr - von K.G. - "Die Angelegenheit wird immer abstruser, denn bei jeder neuen Anfrage diesbezüglich beim AMS, erhalte ich jedes Mal eine andere Information."!
Sehr geehrter Herr Moser!

Die Angelegenheit wird immer abstruser, denn bei jeder neuen Anfrage diesbezüglich beim AMS, erhalte ich jedes Mal eine andere Information.

Der "aktuelle" Stand: Bei einem Pensionvorschuss wird der entsprechende Personendatensatz bei fortgesetzter Auszahlung ruhend gestellt. Der Versicherungsstatus bleibt aufrecht. Das habe ich über den Sozialversicherungsdatenauszug verifizieren können. Dort wird die Zeit des Pensionsvorschusses als "Notstandshilfe/Überbrückungshilfe" deklariert. Damit ist die Information des AMS- Beraters über eine "neutrale" Zeit schlichtweg falsch. So weit, so gut.

Das Problem ist, dass die Ruhendstellung vom "System" als Unterbrechung wahrgenommen wird, obwohl an sich nichts unterbrochen wird, weder Meldung noch Versicherung. Einzig und allein die Voraussetzungen, die für einen Bezug der Notstandshilfe(!) notwendig sind, werden ausgesetzt. Meiner Meinung nach ist das eine redundante Feststellung, da ja eben keine Notstandshilfe, sondern ein Pensionsvorschuss bezogen wird, dessen einzige Voraussetzung der gestellte Pensionsantrag ist.

Ich habe bereits die Landesgeschäftsstelle kontaktiert und habe eine schriftliche Bestätigung mit Referenz (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien o.ä.) angefordert. Wenn es tatsächlich so sein sollte, dann sollte jede/r Arbeitssuchende über 50 Jahre, der einen negativ beschiedenen Pensionsantrag hatte, nach Ablauf der Rechtsmittelfrist (formales Ende des Pensionsvorschusses) noch 128 Tage zuwarten bevor er eine mögliche Arbeit aufnimmt, da ansonsten die Voraussetzung für den Kombilohn nicht gegeben ist.

Ich melde mich wieder, wenn ich eine Antwort von der LGS erhalten habe.

Mit freundlichen Grüßen
K.G. (27.08.10 )

30.08.10 um 9.59 Uhr - von G. G. - Regelung ist im Alvg §23 zu finden.
Hallo Hr. Moser!
ad: Pensionsvorschuß und AMS
aktulle Regelung ist im Alvg §23 zu finden. Es kommen die gleichen Rahmenbedingungen wie für das Alg bzw. NH , mit Ausnahme der Arbeitsfähigkeit gemäß § 7 Abs. 3 Z 1, zur Anwendung.
Hoffe ein wenig Klarheit geschaffen zu haben.
mfg

Antwort: ("Pensionsvorschuss unterstützt Statistikfälschung")
Danke! Auch der Gesetzestext verbietet die 128 Tage-Regelung - so das vorkommt!

>Alvg §23 (7) Wird eine Pension gemäß Abs. 1 nicht zuerkannt, so gilt der
Vorschuß in der geleisteten Dauer und Höhe als Arbeitslosengeld bzw.
Notstandshilfe!<
Daher gibt es keine "Nicht gemeldete Zeit" und darf die 128 Tage Regelung bez. Kombilohn nicht zur Anwendung kommen!(ohne Gewähr)

An Sozialarbeiter K. G. Wurde/Wird bei ihrem Klientel "wegen dem Pensionsvorschuss" die 128 Tage-Regelung bez. Kombilohn angewendet?

2.09.10 um 12.09 Uhr - von Sozialarbeiter K. G. - "Ja, genau das ist passiert:"
Sehr geehrter Herr Moser!

Ja, genau das ist passiert: mit Hinweis auf den Bezug des Pensionsvorschusses wurde der Kombilohn nicht gewährt.

Die Antwort der AMS - Landesgeschäftsstelle steht noch aus, aber ich werde versuchen mit ihrem Hinweis noch einmal bei der RGS zu intervenieren.

Vielen Dank und freundliche Grüße (1.09.10)

2.09.10 um 13.03 Uhr - von G. G. - 182 Tage nicht 128 !
ad K.G. Kombilohnregelung:
es sind 182 Tage Vormerkung erforderlich und nicht 128 !
Quelle: AMS

8.09.10 um 12.03 Uhr - von K. G- "Viel Staub aufgewirbelt. Ich habe jetzt die Arbeitsanweisungen erhalten, diese Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen"
" Eine rückwirkende Statusänderung gibt es nicht.?"?

Sehr geehrter Herr Moser!

Meine Recherchen haben leider etwas viel Staub aufgewirbelt. Ich habe jetzt die Arbeitsanweisungen erhalten, diese Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen.

Die letzte Information, die ich bekommen habe, war, dass eine Person, die Pensionvorschuss erhält, nicht als arbeitslos vorgemerkt ist. Erst mit Ablauf des Pensionsverfahren (inkl. der Rechtsmittelfrist) wird der Status wieder auf arbeitslos geändert - natürlich nur bei negativen Bescheiden. Eine rückwirkende Statusänderung gibt es nicht.

Die Moral von der Geschichte ist, dass wenn der Kombilohn geltend gemacht werden möchte, sollte die Voraussetzung der durchgehenden 182-tägigen Vormerkung als arbeitslos in Hinblick auf eine Unterbrechung dieser Vormerkung durch einen etwaigen Pensionsvorschuss geprüft werden.

Danke für Ihre Unterstützung und Tipps. Mit freundlichen Grüßen
K.G.

>Rückfrage: heisst das tatsächlich
die pensionsvorschusszeit gilt, wenn die pension nicht zuerkannt wird, weiter als unterbrechung, weswegen es dann keinen kombilohn gibt? danke<

Anmerkung: "Ungerechtfertigte Betroffenen-Schlechterstellung verschweigen/verdecken?"
Anstatt den Misstand zu ändern werden Aufdecker Mundtod gemacht!

9.09.10 um 16.07 Uhr - von Sozialarbeiter K. G - Ja, das heisst es
Sehr geehrte Herr Moser!
Ja, das heisst es und wurde bei meinem Klienten auch so angewandt.
Mit freundlichen Grüßen
K.G.

Antwort: "Diskriminiert?"
Danke für die Information:
Auch wenn sie das auf sich beruhen lassen "müssen" so kann Ihr Klient auf den "Bescheid" Einspruch/Berufung einlegen! (Begründung schriftlich verlangen!)
Der, siehe Alvg §23 (7), für ihn erfolgreich ausgehen müsste!

>Alvg §23 (7) Wird eine Pension gemäß Abs. 1 nicht zuerkannt, so gilt der
Vorschuß in der geleisteten Dauer und Höhe als Arbeitslosengeld bzw.
Notstandshilfe!<

Also keine Unterbrechung abzuleiten! - weswegen ihr Klient Anspruch auf den Kombilohn haben muss! - Ist er insgesamt (mit Pensionsvorschusszeit) 182 Tage vorgemerkt!
(ohne Gewähr)



10.08.10 um 11.33 Uhr - von Su*. - "Partnerschafts - Anrechnung"


Hallo!
Ich, (verheiratet, st. ca. 2 J. getrennt lebend v.G) bin nach langer Arbeitslosigkeit u. Krankh. wieder berufstätig. (A. C.). Mein Mann ist Notstandbezug. Nun will das AMS meine Lohnzettel...zur Anrechnung!? Ich werde aufs Existenzmin. gepfändet-und mein getrennter Mann soll dadurch auch weniger bekommen? Es sind 2 Wohnungen zu erhalten, weil wir nicht zusammenleben. Können die das machen? Wie gehe ich vor?
Ahja! Und ein dickes Danke! Für alle Informationen! (VwGH - Einspruch, nach 6 w. sperre, dauert leider lange....) Is wichtig und gut das es dies hier gibt!!! Lg Su. (9.08.10)

Antwort:
Da sie nicht im gemeinsamen Haushalt leben, darf das Einkommen des Partners nicht angerechnet werden!
Was, wenn der Ehepartner nicht im gemeinsamen Haushalt lebt?

(Muster) Antrag auf Feststellungsbescheid - über rechtswidrige Partnerschafts-Einkommen-Anrechnung
(Einspruchstext konzentriert sich bei ihnen auf getrennte Wohnung! Sie führen keine Lebensgemeinschaft!)
(Ohne Gewähr)



10.08.10 um 11.20 Uhr - von Be*. - Eine frustrierte Mutter


Sg.Herr Moser!
Bei meinem Sohn hat heuer AMS mässig noch nie etwas geklappt! 4Anträge auf Notstandshilfe sind auf wundersame Weise immer wieder verschwunden. Das heißt: Antrag abgegeben, am Monatsanfang auf Geld gewartet - nichts! Wieder aufs AMS - ja wir haben keinen Antrag und das 4 Mal! Im April 56? am Konto, zeitgleich ein Arztbesuch und laut Ecard kein Versicherungsschutz!? Heute wieder am AMS weil wieder kein Geld gekommen ist obwohl voriges Monat wieder der Antrag abgegeben wurde - die Auskunft wieder \" wir haben keinen Antrag von ihnen\" Kann man eigentlich eine Bestätigung das man den Antrag abgegeben hat verlangen? Ausserdem hätt ich noch die Frage: warum bitte muß mein Sohn - nur weil er bei mir wohnt - mein Gehalt angeben? Er ist 25 Jahre alt, da bin ich doch nicht mehr verpflicht ihn zu erhalten oder? Es ist fast nicht möglich alles zu schreiben was mich so zornig macht geschweig denn dort hin zu gehen und einmal ordentlich zoff zu machen da ich ja nur meinen Kinder schade! M!
eine Tochter ist leider auch von dem Verein abhängig obwohl die ja sowieso nichts tun für sie. Seit 4 Jahren möchte sie den Kurs für medizinische Schreibkraft machen, den bekommt sie aber nicht nur alle anderen unnötigen Kurs bekommt sie! In Summe wäre der andere Kurs schon zig-mal drinnen gewesen.
Mein Vorschlag wäre ein Motivationskurs für die Leute die auf Bewerbungen immer nur Absagen oder keine Antwort bekommen.Aber sinnvolle Kurse sind ja nicht Sache des AMS!!
Mit freundlichen Grüßen
eine frustrierte Mutter
Tel. ************ (9.08.10)

Antwort:
Ja klar gibt es eine Bestätigung für die Antragsabgabe! "Eigentlich automatisch weil ein Teil des Antrags abgetrennt wird - Der dient zur Bestätigung?
Begleiten sie ihn zur Antragsabgabe!
Wobei, wenn schon Geld auf dem Konto war so müsste die Angelegenheit schon erledigt sein? Da schon eine Zeit her - müsste auch eine Mitteilung über die Bezugshöhe / Dauer erfolgt sein?
Hat es vielleicht etwas anderes beim AMS!
Ev. Bezugssperre wegen Deppen-Kurs-Verweigerung? Oder Kontroll-Termin-Versäumnis? Begleiten sie ihren Sohn als stummen Zeugen zum AMS!
"Und lassen sie/ihr Sohn die K.-Versicherung wieder aktivieren!?"

Leider gibt es für Qualifizierung keinen Rechtsanspruch deswegen werden hunderte Millionen Euro über die Deppenkurse beim Fenster hinaus geworfen!

Ihre Tochter sollte den Formalweg beschreiten!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann an Michael M.
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet mir, den Formalweg zu berschreiten und mir ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.




10.08.10 um 0.34 Uhr - von Le*. - "Arbeitsanweisung in einer der größten Personalleasingfirmen Österreichs"
"Das AMS ist eine der größten Steuerverschwender Österreichs."


Das AMS ist eine der größten Steuerverschwender Österreichs. Über sinnlose Kurse und Vermittlung brauchen wir da gar nicht weiter diskutieren - das ist bekannt.

Personalleasingfirmen haben auch eine Art Daseinsberechtigung..aber das mit einer riesengroßen Einschränkung.
Einvernehmliche Kündigungen stehen da an der Tagesordnung - gemäß dem Motto: wenn Du nicht willig bist für die einvernehmliche Kündigung (wenn der Kunde der Leasingfirma den geleasten Mitarbeiter nicht mehr benötigt) wirst Du nicht wieder eingestellt...dann haben wir genug andere Arbeitswillige. Kündigungsfristen - ja, gibts auf dem Papier und wenn Arbeitnehmer drauf besteht wird dies auch eingehalten. Aber mit der mündlichen Garantie, dass er keinen weiteren Job vermittelt bekommt.

So meine Arbeitsanweisung seit Jahren - in einer der größten Personalleasingfirmen Österreichs.
Ich kündige Leute einvernehmlich - ich stelle Leute ein mit dem Versprechen, es wäre langfristig ...

Kettenarbeitsverträge...nicht erlaubt. deshalb wird jeder Job als unbefristet tituliert. Im Probemonat krank werden - geht nicht. So schnell kann AN gar nicht schauen wird er gekündigt. um dann wieder nach paar Tagen wieder eingesetzt zu werden.

Antwort:
hallo l.
ich veröffentliche weil die Arbeitsmarktpolitik diese vorgangsweise ermöglicht/erfordert und kann schwer wissen ob ihre angaben genau-so stimmen?
haben sie schon mal überlegt - dies unter identität zu veröffentlichen bzw. der öffentlichkeit mitzuteilen -
danke für die info / eintrag

15.08.10 um 1.57 Uhr - von Le. - AMS bringt mich täglich zum Wahnsinn. Leute MÜSSEN sich vorstellen bei mir für Jobs, die in keinster Weise ihren Qualifikationen entsprechen!
lieber christian,

ich weiß nicht wie sie das nun tatsächlich meinen...
ich kann im moment nur incognito auftreten, da ich (noch..) in dieser firma arbeite....

Ich kann ihnen nur eines verraten: auch den internen mitarbeitern dieser firma geht es nicht besser als den externen (sprich leihpersonal). die recruter und jobmanager werden zu willenlose sklaven gemacht - und wer nicht spurt, der wird gekündigt. ganz einfach.

ahnen sie welche firma ich meine?

abgesehen davon - die geschichte mit dem AMS bringt mich täglich zum wahnsinn.leute MÜSSEN sich vorstellen bei mir für jobs, die in keinster weise ihren qualifikationen entsprechen - wir bekommen zb leute vom AMS geschickt für jobs, für die ein pkw erforderlich ist - die aber nicht einmal einen führerschein besitzen, usw usf..
viele bangen um ihre arbeitslose und werden daher vorstellig bei uns - um sich den stempel abzuholen. Nehmen stundenlange bahnfahrten in kauf, da sie sich bewerben MÜSSEN bei uns, wohlwissend, dass sie die erfordernisse nicht erfüllen..

AMS kurse - rausgeschmissenes geld, da die arbeitsgeber und auch die personalleasingfirmen wissen was dahinter steckt. nämlich nix.
AMS kurse haben keine relevanz für uns - bis auf wenige ausnahmen.

vor kurzem hatte ich einen bewerber bei mir, der perfekt deutsch sprach. das AMS verdonnerte ihn zu einem deutschkurs für anfänger....(??!!)

man könnte meinen, den mitarbeitern beim AMS ist langweilig..

ich kann ein buch schreiben. über alkfahnen jahrelanger notstandshilfeempfänger in aller hergottsfrüh bis zu den arbeitswilligen motivierten, denen nur steine in den weg gelegt werden. vom ams.

es krankt.
gewinner sind die capos der leasingfirmen.

zu ihrer seite erlaub ich mir anzumerken: vielleicht wäre ein forum der bessere weg, weil strukturierter u übersichtlicher?
zb https://www.phpbb.de/ kostenlos und einfach in die HP einzubinden.

--ich erwähne das bloß, da ich selbst anfangs etwas schwierigkeiten hatte mich bei 'soned' zurechtzufinden.

alles gute und
lg l.


Antwort:
Danke für ihren aufschlussreichen Bericht / Informationen!

Ja, wegen der Strukturierung habe ich mir selbst schon Gedanken gemacht und öfters Kritik erhalten!
Ich halte aber die Strukturierung bei - die sich im Grossen und Ganzen chronologisch ordnet! Ich werde mich aber mal darauf konzentrieren um es ev. übersichtlicher zu gestalten!
Es sind mittlerweile eine Fülle von wichtigen Informationen, die es mir schwer machen das Augenmerk auf bestimmte Inhalte zu lenken, da zunehmend Informationen/Einträge daher kommen die von der Öffentlichkeit gesichtet werden müssten/sollten!

Ich hatte am Anfang ein barrierefreies Forum, indem jeder Zugang hatte und ohne Kontrolle seine Berichte/Meinung veröffentlichen konnte, als Wunsch!
Leider hatte (n) sich auch extrem Rechte(r) darin verbissen, der meinte er müsse ohne Kenntnis/Wissen und Seriösität (mehrere Nicknamen) auf alle Einträge antworten!
Und beleidigte die Menschen, die "bewundernswerter Weise" zu den Mut fanden ihre Berichte/Anfragen in SoNed zu veröffentlichen, aufs Gröbste!
Unvereinbarkeit, Peinlichkeit, Unwissenheit, Beleidigungen auch unter der Gürtellinie war das Ergebnis und gefährdete den Zweck und das Vorhaben von SoNed, weswegen ich nach einigen Monaten auf ein "kontrolliertes" Gästebuch/Forum umgestiegen bin!
Der Anfang vom SoNed-"Erfolg"!

SoNed-Seite Beschreibung:
Forum/Gästebuch: Die aktuellsten Einträge befinden sich auf der höchsten Seite! ("chronologisch gereiht") Auf Seite 1 sind hingegen die ältesten/ersten Einträge zu finden!

Ein Stern (*) hinter den Initialen ist als Zeichen so zu verstehen, dass es sich wahrscheinlich um einen erstmaligen Eintrag handelt!
(Ohne Gewähr: Keine hundertprozentige Sicherheit, da z. Bsp.: eine E-Mail Adresse auch gewechselt werden kann?)

Ich empfehle vorerst die Antworten/Kommentare gänzlich durchzulesen und anschliessend den Links (= unterstrichen) nachzugehen!


8.08.10 um 14.57 Uhr - von K. P. - "Österreich eine Korruptions-Oase"


OECD-Experte nennt Österreich \"Korruptions-Oase\"
Kommentar überflüssig. Korruption hat ja bekanntlich viele Facetten. (7.08.10)

Anmerkung: Auch an AMS-, und Zwangsmassnahmen-MitarbeiterInnen:
Seht euch das Video an und macht euch bewusst, wer die Politik gestaltet(e) die euch anweist Menschen schändlichst zu behandeln sowie psychisch zu vernichten, darüber hinaus auch euch selbst krank macht - und welches Motiv dahinter steckt!

Auf den Punkt gebracht von Robert Misik
(Ein paar Minuten für Bildung)
Z. Bsp. Karl Heinz Grasser: Aber wie funktioniert diese Schattenwirtschaftsbranche genau? (4.06.2010) Mit Anmerkung: Hass und Gewalt! (5.06.10)


6.08.10 um 11.01 Uhr - von Fr*. - "Hat man als arbeitsloser Bürger keine Menschenrechte mehr und muss sich von Nutzniesern solcher Kurse auch noch beschimpfen lassen?"


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich würde Ihnen gerne einmal schildern wie mit arbeitslosen Menschen hier in Österreich umgegangen wird. Zuerst einmal: Ich bin leider selbst davon betroffen!

Zum Leben bleiben mir, abzüglich Miete - Strom - etc, monatlich ~ 185?. Bei einem Taggeld von 22,93?

Derzeit besuche ich eine Veranstaltung in der W* St. Pölten, welche rund 110km von meinem Wohnort entfernt ist. Ich lege somit täglich eine Strecke von 220km zurück. Normalerweise würde man dafür vom AMS einen Zuschuss von 4,01? täglich bekommen! Wie soll man da bitte die tatsächlichen Fahrtkosten decken? Ich habe mir dann in mühseeliger Kleinarbeit eine Pauschale von 10,20? erstritten. Diese deckt aber bei weitem nicht den täglichen Bedarf an Benzinkosten. Diese kann ich bei den derzeitigen Spritkosten mit 19? täglich beziffern. Ich lege also das mir verbleibende Geld oben drauf. OK. Man will ja nicht undankbar sein und etwas für seine Zukunft tun. Gott sei Dank ist meine Mutter noch am Leben und versorgt mich mit Essen. Denn ich würde mir nicht mal eine Semmel kaufen können.

Nun kam es zu einem Umstand, welchen ich Ihnen gerne, in einem persönlich Gespräch, erklären würde, dass wir uns über die Behandlung seitens des Dienstleisters W* beschwerten. Geschlossen die ganze Gruppe von 12 Personen.

Wir wurden daraufhin von Mitarbeitern des W* persönlich angegriffen und uns ins Gesicht gesagt: \"Wir gehen für sie arbeiten damit sie solche Kurse besuchen können und auch vom AMS Geld bekommen! Ihr seit nichts als Schmarotzer!\"

Nun meine Frage an Sie: Kennen Sie Menschen die stolz darauf sind arbeitslos zu sein? Hat man als arbeitsloser Bürger keine Menschenrechte mehr und muss sich von Nutzniesern solcher Kurse auch noch beschimpfen lassen? Ist es einem arbeitslosen, lernwilligen Menschen nicht mehr gestattet zu essen oder sich Artikel des täglichen Gebrauchs leisten zu können?

All das ist eine zum Himmel schreiende \"Sauerei\" und ich würde darüber gerne näher berichten.

Mit vorzüglichen Grüßen
Fr.

Antworten: Lasst euch das nicht schimpfen!
Setzt eine schriftliche Sammelbeschwerde auf! Von allen unterzeichnet! Oder per E-Mail - Namen, Adressen der Beschwerdeführer angeben!
Und Beschwerden an mehreren Stellen, ev. mit Aufklärung der Medien, senden!
Diese Vorgangsweise schliesst ("interne") Beschimpfungen / anschliessende Einschüchterungsversuche aus!
Wichtig: An mehreren Adressen gesendet! Heisst für "die" vorsichtig sein im Umgang mit ihren "Kunden" und erst recht mit deren Beschwerden!
"Auch wenn es sich um entrechtete arbeitslose Menschen handelt!"

Führen sie/führt über Beleidigungen und herablassende Behandlungen ein Gedächnis-Protokoll!

Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen
(Fahrtweg darf 1 1/2 - 2 Stunden betragen!)

(ohne Gewähr) Senden sie mir ihre Berichte!

7.08.10 um 17.57 Uhr - von Fr. - Ich habe den gestrigen und heutigen Tag damit verbracht mein Schreiben an die Zeitungen sowie an Parteien zu übermitteln.
Hallo Christian,

Danke für die rasche Antwort!

Die Beschimpfung kam eben wegen einer solchen Beschwerdeschrift zustande!
Wir haben uns darüber beschwert, dass 30 min vor Kursbeginn der Kurstag, wegen plötzlicher Erkrankung des Trainers, der dann am Abend in den Urlaub geflogen ist, abgesagt wurde. Somit sind 6 Kursteilnehmer bis zu 220km umsonst gefahren.

Ich, der den Brief verfasst hat, bekam dann eine Abmahnung mit der Androhung mit dem sofortigen Rauswurf aus der Maßnahme, obwohl dieser nur noch bis 13.8.2010 läuft!

Dass nebenbei der Kurs, Ausbildung für Windows 7 und Server 2008 R2, eine Farce ist, sei angemerkt ;)

Ich habe den gestrigen und heutigen Tag damit verbracht mein Schreiben an die Zeitungen: Österreich, Heute, Krone und der Falter .... sowie an die grüne Partei und HC Strache zu übermitteln. Ich habe auch dem jetzigen Trainer erklärt, dass es von meiner Seite aus keine Mitarbeit mehr gibt und das auch begründet.

Zur Anfahrt: Dem AMS und der W* ist es, entschuldigung für den Ausdruck, scheiss egal wie man dort hinkommt... und wenn dann mal ein Kurstag auf einen Samstag verlegt wird und man nicht kommen kann, weil zB keine öffentlichen Fahren oder das Ganze zu einer Odyssee wird, dann wird einem kurzerhand der Tag vom Bezug abgerechnet. Als Belohnung dann auch gleich noch den Sonntag!

Ich habe es satt in Österreich als Staatsbürger wie der letzte Dreck behandelt zuwerden! Wenn ich mir dann noch ansehe was ich für Stellenangebote vom AMS bekommen hab graust es mir gewaltig! zB Erntehelfer im Machfeld, Salat, für 5? Brutto die Stunde.. 12 Stunden täglich.... dafür darf man sich aber am Abend ein Happerl Salat mitnehmen *lol*

Ich habe ganz ehrlich gesagt resigniert und habe für den Staat Österreich nur noch Spott und Hohn übrig!

Sollten noch Fragen bestehen bin ich gerne bereit weitere Auskünfte zu geben

Mit besten Grüßen
Fr.

7.08.10 um 20.22 Uhr - von Wo. - Auch meine Erfahrung ist dass man nach jeglicher Kritik mit unerträglichsten Reaktionen rechnen muss.
Auch meine Erfahrung ist dass bei diesen \"Zwangsmaßnahmen\" (aber auch beim AMS selbst) man nach jeglicher Kritik mit unerträglichsten Reaktionen rechnen muss. Ich habe z.B.: beim (damals 3-ten) BFI Zwangskurs Kritik geäußert. Dann erst nach ca. 3 Jahre (!!!) habe ich erfahren dass die Trainer/inner dort einen Bericht an das AMS gesandt den man nur als STASI Bericht (Ansammlungen von Lügen die \"geheim\" dann in den AMS Akten gespeichert werden) bezeichnen kann. Primitiver geht es nicht.

Mein volles Verständnis

Kopf hoch - es muss weitergehen!

Liebe Grüße


5.08.10 um 13.18 Uhr - von Flo aus Wien - "Ich sag Euch jetzt mal was und vorallem denen die meinen daß Ihnen die \"hasserfüllten Tiraden\" gegen AMS Mitarbeiter auf die Nerven gehen:"


Hallo Leute!

Ich sag Euch jetzt mal was und vorallem denen die meinen daß Ihnen die \"hasserfüllten Tiraden\" gegen AMS Mitarbeiter auf die Nerven gehen:

\"Ihr Gemäßigten werdet alle noch aufwachen! Warum ich das sage? Na weil Ihr anscheinend noch im Tiefschlaf seid! Man versucht Eure Bemessungsgrundlagen runterzudrücken, Euch unfreundlich entgegenzutreten, auf versch. Wegen ala` ...ich buche Sie vorsichtshalber zu einem SÖB zu... Euch hinters Licht zu führen usw.!\"

Jeder der sich entscheidet sich nicht zu wehren oder kleinlaut zu sein, der soll das bitte auch weiterhin machen! (selbst Schuld) Tretet am AMS auf, das ist EURE Bühne, Ihr seid Männer...meist erwachsen, seid Euch dessen bewußt (mit allen sideffekts die aus Männlichkeit eben so entspringen)!!! Denn Ihr seid sonst Opfer und müsst Euch darüber aufregen und das wollt Ihr dann widerum nicht,...also seid Akteure auf Eurer Bühne und bleibt nicht passiv Gelenkte!

Auch an Euch Frauen! Redet nicht immer von Gleichbehandlung sondern seid Euch selbst als Mütter und als Menschen mit Charakter treu!

Wenn Euch jemand blöd kommt am AMS dann lasst es progressiv zurückkommen. Seid nicht schüchtern, Ihr seid wer Ihr seid und aus! Niemand darf Euch runterdrücken, Euch Motivation nehmen und Sie mit Sorgen ersetzen...

Nehmt Euren Mut für die nächsten Termine zusammen und sagt nein...man muß es in Euren Augen sehen können wenn Ihr die Türe zu dem Berater öffnet, hört ganz genau hin was Sie sagen und zögert nicht NEIN zu sagen...

Wir sind Menschen und keine Sklaven und wenn Ihr jemanden braucht der im Notfall mit euch mitgeht, dann schreibt mir eine mail flow_chi@live.at wenn Ihr sonst niemanden habt!

Ihr müsst lernen Euch selbst kennenzulernen, was mitunter nach jahrelangem Sklaventum nicht leicht ist wenn man sich einer solchen Anstalt gegenüber seht!

Trotzdem: \"...forward the spiritual REVOLUTION...ich denk an Euch Alle und bin mit EUCH!\"

Gruß vom Flo aus Wien (4.08.10)

Anmerkung:
Unsere Arbeitsmarktpolitik zerstört Menschen und die Gesellschaft!


5.08.10 um 11.29 Uhr - von A. M. - Antwort des AMS auf meine Beschwerde
"Ein wunderschön langer Brief, aus dem kurz gesagt nichts anderes zu entnehmen ist als: es bleibt alles beim Alten!"


Hallo Herr Moser!

Hier nun die Antwort des AMS auf meine Beschwerde vom 21.07.2010 (Abschrift)

Selbstverständlich ist es der vordringlichste Auftrag den das Arbeitsmarktservice zu erfüllen hat, Arbeitslose wieder in Beschäftigung zu bringen, dahingehend sind auch meisten Maßnahmen die das Arbeitsmarktservice anbietet, ausgerichtet und je nach Dauer der Vormerkung wird auch die Teilnahme an Wiedereingliederungs- und Integrationsmaßnahmen wahrzunehmen sein.
Um-, Weiter- und Höherqualifizierungen sind grundsätzlich nicht Förderschwerpunkt des Arbeitsmarktservice und müssen im Einzelfall genauestens überprüft werden, ob und inwieweit der Arbeitsmarkt jeden einzelnen dieser Ausbildungswünsche überhaupt Rechnung trägt und entsprechende Nachfrage besteht. Soferne die bestehende Ausbildung, Qualifikation und Berufslaufbahn am aktuellen Arbeitsmarkt nachgefragt ist, wird ausschließlich in Wiedereingliederung und Integration gefördert, ob diese dann tatsächlich erfolgreich sein werden ist auch im Wesentlichen von Ihnen und natürlich letztendlich vom Dienstgeber abhängig.

Als Arbeitsuchender ist es Ihr Schwerpunkt sich selbständig um ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis umzusehen und alles daran zu setzen, Ihre Arbeitslosigkeit so kurz als möglich zu halten. Zur Arbeitsuche stehen Ihnen selbstverständlich die infrastrukturellen Möglichkeiten auf Ihrer regionalen Geschäftsstelle zur Verfügung. Sie können dort täglich während der Öffnungszeiten die aktuellen Arbeitsangebote abfragen und dann Ihre Bewerbungen starten.

Die Überprüfung Ihres Betreuungsverlaufes hat keine Beanstandung ergeben und die vorgeschriebenen und für die Beraterin einzuhaltenden Betreuungsschritte und Aktivitäten entsprechen den Richtlinien des Arbeitsmarktservice.

Dem von Ihnen gewünschten BeraterInnenwechsel kann daher aus Sicht der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien nicht entsprochen werden.

Wir empfehlen Ihnen eventuell auch einmal das Gespräch mit der zuständigen Beratungszonen-Abteilungsleitung zu suchen um möglicherweise beim nächsten Termin bei Ihrer Beraterin ein Sechs-Augen-Gespräch durchzuführen und so doch bestehende Missverstänisse ausräumen zu können.

Wir hoffen, mit diesen Ausführungen eine klärenden Beitrag geleistet zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
_____________________________________________

Ein wunderschön langer Brief, aus dem kurz gesagt nichts anderes zu entnehmen ist als: es bleibt alles beim Alten! Weiterhin Deppenkurse nach Lust und Laune der Beraterin und das OG-Erkenntnis, dass Kurse nur dann gerechtfertigt sind, wenn ein Manko auszugleichen ist wird scheinbar dahingehend interpretiert, dass mein Manko die fehlende Arbeit ist und da ich keinen Job finde, muss ich eben weiter üben, Bewerbungen zu schreiben, bis ich einen Job gefunden habe. (4.08.10)

>22.07.10 um 11.04 Uhr - von A. M. -" Ohne nach möglichen offenen Stellen zu sehen - sofort eine Zuweisung in einen Schmarotzer-Betrieb gegeben" "Beschwerde gegen meine Betreuerin eingereicht"<

Anmerkung: bez. Volksanwalt-Antwort vom 3.07.10 an Horst Oschmalz
(Bis sie den unerträglichen Unsinn, die Ignoranz und Realitätsverleugnung selbst kotzen!)
Zwecks Beschwerdestatistik trotzdem Beschwerden einbringen!

Ps.: BeraterInnenwechsel ist auf Grund eigenen Wunsches fast ein Ding der Unmöglichkeit!


4.08.10 um 10.35 Uhr - von Fe*. - Gestern hatte ich einen AMS-Termin, der mich ins Bodenlose stürzte.


Sehr geehrte Damen und Herren.

Gestern hatte ich einen AMS-Termin, der mich ins Bodenlose stürzte. Der Berater hielt in der Betreuungsvereinbarung (welche einseitig ist) folgendes fest. \"Das AMS unterstützt sie bei der Suche nach einer Stelle als Hilfsarbeiter wechselnder Art bzw. Büroangestellter.\" Die bis dato psychischen Einschränkungen wurden als gesundheitliche Einschränkungen umformuliert.

Nach meinem BurnOut 2007 mit Krankenhausaufenthalt und laufender ärztlicher medikamentöser Behandlung, sowie Schlaflosigkeitsattacken ist mir von ärztlicher Seite empfohlen jeglichen Stress zu vermeiden.

Seit 1977 bin ich nach ASVG Angestellter in Gruppe 3 mit nunmehr 33 Dienstjahren und war EDV-Spezialist. Davor lernte ich Koch, den ich jedoch nur kurzfristig ausübte.

Der AMS-Berater begründete seine Feststellung, mich als Hilfsarbeiter vermitteln zu wollen damit, dass dies in den Bereich der Zumutbarkeitsregelung falle. Im ASVG aber ist festgehalten, dass im Falle einer Verminderung meines Wertes (Angestellter und Dienstjahre), ich beim Dienstgeber veranlassen müsse eine Richtigstellung im Dienstzettel vorzunehmen, da ich sonst meine Kollektivvertraglichen Rechte verliere.

Im jetzigen Fall denke ich mir, dass ich als Hilfsarbeiter gar nicht anfangen dürfte, so ich mir nicht schaden wolle.

Frage: Ist das AMS berechtigt solch eine Herabsetzung durchzusetzen, ist die Vorgangsweise Rechtskonform und was kann ich gegen dieses Vorgehen unternehmen?

mfg Fe.

Antwort: Dem AMS interessiert nicht ob sie sich durch eine Anstellung schaden!
Zumutbarkeitsbestimmungen "Nach drei Monaten müssen sie nehmen was ihnen vermittelt wird!"
Nehmen sie eine Begleitperson mit zu den Terminen! Erst recht beim Erstellen eines Betreuungsplans auch wenn dieser nur einem "Alibi" dient!
(Heuchelt "Kunden"-Interesse vor, obwohl er auch/meist einseitig formuliert wird!)
Holen sie sich von ihrem Arzt das Attest! Ihre gesundheitliche Einschränkung führt zur verminderten Leistungsfähigkeit von ?%! Mit solcher sind sie vor vielen Arbeiten geschützt, da bei fast allen Hilfsarbeiten volle körperliche Belastbarkeit verlangt wird!

Ps.: Wie verhalte ich mich im AMS richtig!



4.08.10 - von Wo. - Schlagzeilen \"Niedrigste Arbeitslosigkeit der EU\" - 3.9%


Schlagzeilen \"Niedrigste Arbeitslosigkeit der EU\" - 3.9%

So lauteten die Schlagzeilen der Wochenengazetten (Angaben hier aus Standard 31.7.2010 - Seite 1 und 14).

Gleichzeit liest man: \"In absoluten Zahlen waren 284.610 Menschen ohne Arbeit, knapp 72.000 davon absolvierten eine Schulung [...]\". (S.14)

Wenn 284.610 Arbeitslose eine Prozentrate 3.9% dann gibt es in Österreich 7.297.692 (über 7 Millionen) Menschen die der arbeitsfähigen Bevölkerung zuzurechnen sind (Berechnung: 284.610 * (100/3.9%) ). Bei einer Bevölkerung von ca. 8.000.000 (8 Millionen) schon erstaunlich.

Ich vermute diese Zahlen werden vom AMS erstellt ... - über deren \"Kompetenz\" weiß; man ja Bescheid.

Erstaunlich nur dass die EU-Statistiker (sollten eigentlich Mathematiker / Statistiker sein) diese Zahl einfach übernehmen. (3.08.10)

5.08.10 um 11.23 Uhr - von W. S. - Wird das alles gesteuert ?
Zufälle gibts...
Seit einigen Jahren werden die Qualifizierungsanforderungen bei der Jobsuche immer höher, die Qualität unserer schulischen Ausbildung immer niedriger.
Z.B. eine Reinigungskraft braucht neben Englischkenntnissen auch welche in der EDV.
Sprachkenntnisse verstehe ich ja - aber EDV ?
Es gibt viele solcher Beispiele.
Und die Frau Fekter fordert eine kontrollierte Zuwanderung.
Der arbeitslose Österreicher ist sich ja für gewisse Arbeiten zu schade - sagt man.
Wird das alles gesteuert ? (4.08.10)


4.08.10 um 10.27 Uhr - von G. B*. - "Deppenkurs ist eine absolute Katastrophe, um nicht zu sagen eine ekelerregende Perversion."


Sehr geehrter Herr Moser!

Ich bin vom AMS in einen Deppenkurs (\"Jobsuche intensiv\") vermittelt worden. Derselbe ist eine absolute Katastrophe, um nicht zu sagen eine ekelerregende Perversion. Ich habe bislang 2 Wochen der vorgesehenen 6 Wochen absolviert. Mein Plan, um dieser Perversion zu entkommen (halte es nämlich nicht mehr aus), ist, mich 1-2 Wochen vom AMS abzumelden und mich dann wieder anzumelden, um wieder Notstandshilfe beziehen zu können.

Nun zu meiner Frage:
Sollte ich mich eine Woche vom AMS abmelden und mich dann wieder anmelden, besteht dann die Gefahr den selben Deppenkurs weiter besuchen zu müssen. Dass ich also in den selben Deppenkurs wieder einsteigen muss, zumal ich ja nur eine Woche vom AMS abgemeldet war und der Kurs ja noch nicht zu Ende ist.

Und noch eine Frage: Sollte ich nicht in den selben Deppenkurs wieder einsteigen müssen, besteht dann die Gefahr, dass ich vom AMS so schnell wie möglich in einen anderen Deppenkurs vermittelt werde?

LG und Gratulation zu Ihrer Web-Site!
G. B. (3.08.10)

Antwort:
So ist es! Die Deppenkurse dienen keiner Qualifikation! = Welch Hohn, sondern sind Mobbing-Instrumente genannt Arbeitsmarktpolitik!
Ich habe zuwenig Erfahrenswerte (Rückmeldungen) bez. kurze Abmeldung vom AMS!
Ich rate aber ab davon, denn Volks-Vertrottelungskurse gibt es zum saufüttern und sie sitzen sofort wieder in einem!
"Achtung denen ist alles zuzutrauen!"
Da die "Kunden" unter Bezugssperrdrohung "genötigt" werden, die Begehren für die Kosten zu unterzeichnen, kann das ev. als Indiz verwendet werden um Freiwilligkeit zu "unterstellen" / zu belegen!
Und ich bin nicht sicher, wenn es hart auf hart kommt ob in solchen Fällen (frühzeitiger Ausstieg) nicht die Kurs-Kosten vom Kunden eingefordert werden könnten?
Begehren steht doch für Freiwilligkeit?

Handelt es sich bei Jobsuche intensiv um eine Aufsuchende Vermittlung? - die muss "tatsächlich" freiwillig sein!



3.08.10 um 14.27 Uhr - von A. R*. - "Beschwerde über AMS und deren aufgezwungenen Maßnahmen"


Hallo,
Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich finde die Unwissenheit der AMS-Berater eine Frechheit sondergleichen.
Mir wurde von meiner "neuen" Beraterin eine Maßnahme aufs Auge gedrückt, die lautet "Jobsuche intensiv mit EDV". Diese Maßnahme allein ist schon eine Frechheit.
Ich habe meine Beraterin informiert, dass ich bei einer Firma geringfügig angefangen habe zu arbeiten.
Die Firma hat auch in Aussicht gestellt mich aufzunehmen.
Das habe ich ihr auch gesagt.
Sie hat gesagt, sie braucht eine schriftliche Zusage, dann müsse ich die Maßnahme nicht machen.

Die Firma hat mir auf meine Bitte eine schriftliche Zusage geschrieben.
Nun wollte ich mich telefonisch beim AMS informieren, ob ich die Zusage faxen kann und mir bestätigen lassen, das ich an der Maßnahme nicht teilnehmen muß.
Dies ist nicht möglich, da meine Beraterin darüber keine Notiz gemacht hat, und sie momentan in Urlaub ist.
Ich müßte mir jetzt einen neuen Termin ausmachen und das mit ihrer Vertretung besprechen, ob ich diese Maßnahme besuchen muß oder nicht.
Die Maßnahme würde dauern von 02.08. - 13.09.2010, zu arbeiten würde ich beginnen am 01.09.2010.

Meine Frage an sie ist das jetzt notwendig!!!
Eine Maßnahme machen, wenn man schon eine schriftliche Zusage von einer Firma hat, für einen Job.
Oder schon zum 2. Mal zu einer Informationsveranstaltung "Migin für Frauen", wo nur Frauen mit Migrationhintergrund sind, die seit kurzem in Österreich sind, die keine Arbeit haben und Probleme haben Arbeit zu finden wegen der "deutschen Sprache".
Ich bin in Wien geboren, habe hier die Schule absolviert und nur in Östereich gelebt.

Die Damen und Herren, die diese Informationsveranstaltung abhalten, haben mir gesagt, das ich da nicht hingehöre. Dies haben sie auch beim ersten Mal an das AMS weitergeleitet.
Jetzt habe ich nachdem mir meine Beraterin so eine Maßnahme aufgebrummt hat, wieder so eine Einladung zur Informationveranstaltung "Migin für Frauen" bekommen.
Als ich einen Kurs beantragt habe zur Weiterbildung, wurde der vom meiner Beraterin abgelehnt, "da der Kurs 4 Tage zu kurz war".

Aber die Maßnahmen und Informationsveranstaltungen, die unnötig sind, gehen OK.

Können Sie mir die Logik des AMS erklären.
Solche Ungerechtigkeiten gehören wirklich an die Öffentlichkeit.

Obwohl man schon eine schriftliche Zusage einer Firma hat, wird man trotzdem traktiert, das man diese bescheuerte Maßnahme besuchen muß und noch hundert Mal zu AMS gehen muß.

Ist das notwendig???
Ich hoffe, das mein Mail bei ihrem Aufruf hilft.

Mit freundlichen Grüßen
A. R. (14.07.10)

Antwort: Zur "Logik"
KALKÜL dieser Arbeitsmarktpolitik

Die ÖVP Konstruktion der "zukünftigen" Gesellschaft!


2.08.10 um 13.11 Uhr - von R. - Bekomme ich während der Kurs-Zeit wieder das Arbeitslosengeld?


Hallo,
ich beziehe z.Zt. Sozialhilfe in der Höhe von ? 3,-- / Tag, da meine Lebensgefährtin scheinbar zuviel verdient. Wenn ich einen Kurs vom AMS bezahlt bekomme, bekomme ich dann während dieser Zeit wieder das Arbeitslosengeld in der vollen Höhe oder weiterhin die 3,-- ? ?

Vielen herzlichen Dank im voraus.
lg R.

Antwort:
Während eines Kurses gibt es ev. Kursgeld von ein paar Hundert Euro!
"War auch schon von 200 Euro zu hören - ev. bis 500 Hundert?" (ohne Gewähr)
Reden sie mit ihrem BeraterIn darüber! Zeuge mitnehmen wäre vorteilhaft!

3.08.10 um 10.14 Uhr - von Mag. A.F. - Ganz WICHTIG ist es, den zuständigen Berater auf diese Beihilfen ansprechen!!!!!!!!!
Betreff Beitrag: Bekomme ich während Kurs Arbeitslosengeld?
Am 19. Juli 2010 trat eine Neue BUNDESRICHTLINIE in Kraft, vieles ist gleich geblieben, einiges ist neu dazugekommen, auch im Hinblick auf die Mindestsicherung:
\"Bundesrichtlinie: Aus- und Weiterbildungsbeihilfen (BEMO)\", vormals auch \"Beihilfen zur Förderung der beruflichen Mobilität\" genannt.

Hier ist der Link, für alle, die sich vorweg über Kursförderung informieren wollen:
http://www.ams.at/_docs/001_bemo_RILI.pdf

...und ganz WICHTIG ist es, den zuständigen Berater auf diese Beihilfen ansprechen!!!!!!!!!
...und nicht abwimmeln lassen, ev. diese Bundesrichtlinie bei einem Gespräch erwähnen - dann sieht der jeweilige Berater des AMS, dass man sich informiert hat!!!!!!
Denn leider bekommt man diese Beihilfen nicht automatisch verrechnet wenn man einen Kurs (der diesen Kriterien entspricht) absolviert!!
Liebe Grüße,
Mag. A.F.



2.08.10 um 11.30 Uhr - von G. T. - OP-Termin?


Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bin Ende Juni von Wien ins Waldviertel, zu meinem Lebensgefährten gezogen.
Ich habe bis zu diesem Zeitpunkt in Wr. Neudorf gearbeitet, musste diese Stelle allerdings aufgeben, da die Entfernung natürlich zu groß war.
Kaum eingezogen, bekam ich natürlich die ersten Jobangebote vom AMS Zwettl, das erste Angebot war in Spitz a.d. Donau, nur, man wollte dort einfach nicht mit mir sprechen zwecks Vorstellungstermin.
nach ca. 2 Tagen und unzähligen Kontaktaufnahmeversuchen, habe ich das AMS Zwettl natürlich informiert, das es nicht einmal zu einer telefonischen Terminvereinbarung kam.
Kurz darauf hab ich mir den Rücken bei Aufräumarbeiten des Hochwassers verrissen und ging in den Krankenstand, da ich nicht mal fähig war, ins Auto ein bzw aus zu steigen, meinen Kopf so zu drehen, das ein unfallfreies Auto fahren gewährleistet gewesen wäre.
Ich bekomme derzeit noch Infusionen, lass mich aber mit Mittwoch als letzten Tag abschreiben.
Nun zur eigentlichen Frage, ich muss am 28.10. 2010 zwecks Venenoperation ins Krankenhaus, da ich sonst offene Beine bekommen würde.
Wann muss ich dies dem AMS melden?
Wenn es möglich wäre, würd ich mich freuen, wenn Ihr mir bis spätestens kommenden Mittwoch antworten könntet, da ich mich ja am Donnerstag wieder beim AMS Zwettl melden muss.
Übrigens, die Herrschaften die am AMS Zwettl arbeiten, sind bis jetzt sehr nett gewesen, und ich kann mich über Unfreundlichkeit nicht beklagen, aber wie gesagt, bis jetzt...ich kenn es aus Wien ganz anders.

Schönes Wochenende wünscht Euch G. T. aus dem schönen Waldviertel :-) (31.07.10)

Antwort:
sie können es gleich bekannt geben oder sie warten bis kurz vor dem termin!

1.08.10 um 21.54 Uhr - von G. T. - Werde am Donnerstag gleich bekanntgeben, das ich operiert werden muss.
Hallo Christian...herzlichen Dank für die rasche Antwort, soweit ich mich erinnern kann, hatten wir schon mal das Vergnügen, vor ca. 3,5 Jahren, als man mir am AMS Wien Kurse aufs Auge drücken wollte, die mir absolut nix brachten...
Nun gut, ich werde am Donnerstag gleich bekanntgeben, das ich operiert werden muss.
Ich hoffe, das man mich nicht aufgrund der Tatsache, das ich ab Oktober nicht vermittelbar bin, nicht in irgendwelche Kurse jetzt gesteckt werde ???
Veröffentlichung unter Initialen wäre in Ordnung.
Danke nochmals
Lg, G


2.08.10 um 11.17 Uhr - von A. K*. - Eine komplizierte Frage.


Eine komplizierte Frage. Meine Frau war Langzeitarbeitslos, ist 30% Invalide, hat bei einem vom AMS geförderten Verein eine Tätigkeit begonnen die Sie nach einem Tag mit einem Krankenstand aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen beendete und nicht mehr weiterausführen konnte.. Sie war als Projektmitarbeiter angemeldet, ein schönfärberischer Ausdruck für Transitarbeitskraft. Dieser Verein hat aber eine Behaltefrist von 29 Tagen. Sie hat sich dann beim AMS wieder gemeldet. Ich bin selber Arbeitslos gemeldet, bezihe eine sehr kleine Arbeitslose und arbeite aber geringfügig angemeldet bei einer Firma. Das AMS hat die Notstandshilfe meiner Gattin wiederaufgenommen, verlangte aber Einkommensbescheide von mir( obwohl geringfügig). Nun bekam Sie die Mitteilung über Ihren Leistungsanspruch. Ihre Notstandshilfe wurde massiv gekürzt. Warum und wieso, ist unverständlich! Angeblich wird der Leistungsanspruch anders bemessen, wenn man eine Transitarbeitskraft ist als wenn man in!
einer Firma beschäftigt wird. Kann dazu wer was sagen. Ich finde dazu im Arbeitslosenversicherungsgesetz keinen Satz dazu? (1.08.10)

Antwort:
Erst nach einem erneuten 28 wöchigen DV. gibt es eine neue Bemessungsgrundlage! Mit den Zwangs-SchmarotzerBetrieben werden so u.a. höhere Bezüge gekürzt!
Dies hat aber in ihrem Fall keinen Einfluss!
Sondern ihr Geringfügigkeits-Einkommen wird jetzt angerechnet und ihrer Frau abgezogen!
Gehen sie von ca. 1150 Euro als Richtsatz beim Partnerschaftseinkommen aus!
Was darüber von einem Partner verdient wird, wird bei Notstand dem anderen angerechnet und abgezogen, so dass das errechnete Gesamteinkommen wieder auf die ca. 1150 Euro kommt!

Ps.: Eine Möglichkeit wie es zu einer neuen Bemessungsgrundlage kommen kann ist, dass über die Rahmenstreckfrist ("5 Jahre") 28 Wochen DV. erreicht werden!

 
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