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13.01.11 um 17.21 Uhr - von B. O*. - "Rechtswidrige" Bezugs-Sperre: "Auf Nachfrage beim AMS wie ich nun meine Rechnungen bezahlen soll wurde mir gesagt \"Das was i ned,I bin jo ka Lebensberater\" |
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Sehr geehrte Damen und Herren! Ich wende mich an Sie in einer für mich äußerst dringenden Angelegenheit,doch zuerst möchte ich Ihnen meinen Dank ausprechen,das Sie sich in dieser Sache aktiv machen und auch diese Informationsplattform online stellen.
Ich habe vom AMS eine Sperre meiner Bezüge auferlegt bekommen und habe gegen diese Sache auch Einspruch eingelegt.
Gerne möchte ich diese Situation schildern um danach meine Frage zu stellen: Ich hatte am 6.12.2010 ein Bewerbungsgespräch bei der Firma FitnessLounge Bar ,Hr. Ö. führte mit mir das Gespräch und wird meinen gesundheitlich desolaten Zustand an diesem Tag bestätigen können. Es wurde ein Probetag Ende der Woche vereinbart. Wegen steigenden Fiebers und Grippesymptomen habe ich dann meinen Hausarzt aufgesucht, welcher mich Krankgeschrieben hat und mir auch Bettruhe verordnete. Ich habe Hrn. Ö. von der Firma FitnessLoungeBar den ausgemachten Termin dann abgesagt, da ein Probetag mit Grippe und Fieber gesundheitlich nicht zumutbar ist und auch meines Erachtens nach für den Chef in einem Gastronomiebetrieb nicht erfreulich. Ich habe keinerlei Reaktion auf meine Nachricht erhalten. Da Hr. Ö, auch mehrmals betonte, mehrere interessante Bewerber zu haben und die Stelle schnellstmöglich besetzen zu wollen, habe ich angenommen, die Stelle wäre inzwischen vergeben und habe auch nicht mehr Kontakt aufgenommen. Nun habe ich am 4.1.2011 mein Arbeitslosengeld erhalten und war wirklich schockiert, eine Überweisung von 25? zu erhalten. Auf Nachfrage habe ich nun erfahren, das nun aufgrund dieser Sachlage meine Bezüge von 3.12 bis 13.1. eingestellt wurden. Ich habe bereits Einspruch eingelegt und hoffe auf schnelle Bearbeitung (mir wurde versichert, mit einer Reaktionszeit von 4-6 Wochen ist zu rechnen) da ich auf diese Bezüge angewiesen bin und Miete zahlen muß, Nahrungsmittel einkaufen, ich will Sie nicht mit der Auflistung der Kosten eines Lebens langweilen.Auf Nachfrage beim AMS wie ich nun meine Rechnungen bezahlen soll wurde mir gesagt \"Das was i ned,I bin jo ka Lebensberater\" Es wird auch nicht leichter den Forderungen des AMS weiter nachzukommen, es fehlt das Geld für Telefonguthaben. Ohne die Unterstützung meiner Freunde wäre mein Kühlschrank leer und ich kann Ihnen versichern, die Vermittelbarkeit steigt nicht bei unterernährten Menschen und die Chance eines guten Eindrucks sinkt auch wenn man einige Zeit nichts gegessen hat. Ich habe Angst, beim Schwarzfahren erwischt zu werden, ich könnte keine Strafe bezahlen. Meine Fragen: .)Ist es rechtens, die Bezüge für einen so langen Zeitraum einzustellen, ohne der entsprechenden Person die Möglichkeit zur Richtigstellung der Sachlage zu geben, bevor diese Entscheidung zum tragen kommt? .)welche Lösungen können Sie mir noch empfehlen? Ich weiß nicht wie ich nun meine Miete bezahlen kann, habe mich an alle Anweisungen Seitens des AMS gehalten und habe nun wirklich Existenzprobleme..
Vielen Dank für Ihre Mühe!!
Antwort: "So wie es aussieht wurde auch ihnen der Bezug rechtswidrig gesperrt" Der Rechtsstaat zählt im AMS nichts, weswegen es die vorläufige rechtswidrige Einstellung der Bezüge grundsätzlich praktiziert!
Wie es aussieht ist auch ihre Sperre rechtswidrig verhängt worden! Die Sperre ist wegen dieser Angelegenheit am 3.12. verhängt worden, obwohl sie erst am 6.12. das Bewerbungsgespräch geführt haben! Bei dem anscheinend auch kein Sperrgrund / (Verweigerung/Vereitelung) vorlag, da ihr euch einen Schnuppertag ausgemacht hattet. Der aus Gründen einer, vom Arzt bestätigten, Erkrankung nicht eingehalten werden konnte. Eine Krankschreibung ist keine Vereitelung und darf natürlich nicht sanktioniert werden? Somit müsste jede Sperre in dieser Angelegenheit die ev. nach ihrem Krankenstand eine Begründung fände einen anderen Tag als Sperrbeginn ausweisen!
"Da aber die Sperre ab 3.12. ? begann, kann ab diesem Zeitpunkt kein Vergehen ihrerseits vorliegen! Was zeigt dass die Sperre aus der Luft gegriffen ist und sie um die Versicherungsleistung auf die sie einen Rechtsanspruch haben, "betrogen" werden sollten!"
Es kommt also darauf an was der potentielle Arbeitgeber dem AMS erzählte? Und der VwGH ist in solcher Sache sehr penibel wie der Link zeigt! VwGH-Widersprüche der Parteien beim Vorstellungsgespräch
Bestätigt die demokratie-verstossende AMS-eigene "Gerichtsbarkeit?" die Sperre, so spiegelt diese Entscheidung keines Falls "Recht" und Gerechtigkeit! Das hiesse unbedingt mit Verfahrenshilfe Beschwerde beim VwGH erheben! Mit grosser Aussicht auf Erfolg stellt sich die Sachlage so dar wie sie schildern!
>Weil sich zudem der potentielle Arbeitgeber nach ihrer Mitteilung bez. der Krankheit nicht mehr gemeldet hat um weiteres Interesse zu bekunden bzw. einen neuen Termin für den Schnuppertag festlegte!
In der Zwischenzeit besuchen sie die Caritas und bitten um Hilfe! Dort gibts Einkaufsgutscheine; Miete, Strom per Erlagschein oder ev. auch Bargeld!
Ev. probieren sie auch beim Sozialamt Unterstützung zu bekommen! Obwohl auch bei rechtswidrigen Sperren von Arbeitsunwilligkeit ausgegangen wird und Hilfe entsagt wird! (Ist Ländersache! Einige Länder denken sich anscheinend:"Die Leute sollen halt einbrechen gehen?")
Als Argumentationshilfe kopieren sie sich die OÖ-Statistik der rechtswidrigen Sperren / gewonnenen Berufungen! (Link unten) Da die widerliche - menschenverachtende Arbeitsmarktpolitik österreichweit umgesetzt wird, kann man davon ausgehen, dass es sich in anderen Bundesländern ähnlich verhält, was zur hohen Wahrscheinlichkeit beiträgt, das ihre Sperre ebenfalls rechtswidrig verhängt wurde! Weswegen das Sozialamt/Caritas nicht von "Arbeitsunwilligkeit" ausgehen darf!
AMS-Geld-Sperre: Einspruch lohnt sich! - "OÖ: 70 von 186 Sperren werden rechtswidrig verhängt!"
Alles Gute!
15.01.11 um 18.06 Uhr - von B. O. - Mut zum Wehren Danke für Ihre Antworten ich werde nun die entscheidung der berufungskomission abwarten (müssen) und im fall eines nichterfolges ihrem rat folgen und beschwerde einlegen vielen dank für Ihre Mühe sie haben mit Mut gemacht! Danke dafür alles Liebe und Gute!!
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13.01.11 um 3.41 Uhr - Anonymisiert - "AMS Strategie Wien-Niederösterreich" |
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AMS Strategie Wien-Niederösterreich
In Wien werden AMS Kurse mit über 16 Stunden durchgeführt, damit die Leute Schulungsgeld bekommen. In NÖ werden AMS Kurse unter 16 Wochenstunden organisiert, damit das AMS kein Schulungsgeld bezahlen muss.
Ich weiss nicht, ob das generell für NÖ gilt, aber im Weinviertel gilt es. D.h. Manche Bewohner müssen aus Niederösterreich nach Wien übersiedeln, um Anspruch auf Schulungsgeld zu haben und um dieses zu erhalten. Es dürfte Strategie sein Kurse in Wien zu zentrieren und dass Leute aus NÖ nach Wien fahren müssen, um Kurse zu besuchen. (Identität ist bekannt)
14.01.11 um 17.28 Uhr - Anonymisiert - Insider über die AMS -TrainerInnen Beziehung / "Ausgeliefert und behandelt wie Nichtsnutze!" So geschehen im Vorjahr: das AMS engagiert Trainer, ( qualifizierte Leute mit abgeschlossenem Studium und Zusatzausbildung ), hat dann komischerweise nicht genügend "Kunden" ( ?????? ) für die Kurse der Trainer. Ich frag mich, wie gibt's das? Die Trainer werden "nach Hause geschickt". ( Terminologie AMS ), natürlich ohne Abgeltung, Verdienstentgang oder dgl. Nun, das heißt: Trainer sind arbeitslos. Der nächste Schritt: wie auch alle anderen Arbeitslosen werden die qualifizierten Trainer dazu verdonnert sich arbeitslos zu melden und Zusatzkurse zu absolvieren. Für die Durchführung einer nachweislich höchst qualifizierten Arbeit wären diese Kurse nicht erforderlich. Nur um über das AMS später wieder einen Auftrag zu erhalten, muss der Kurs besucht werden. ( Das AMS sichert sich dadurch seine eigenen Kunden, schreibt also Kurse aus, bekommt dafür Mittel genehmigt, die Kurse finden nicht statt, die involvierten Personen werden genötigt und benötigt, um weitere Kurse zu plazieren und deren finanzielle Mittel zu bekommen ). Ist das nicht eigenartig? Wie sieht es da mit der Kursplanung des AMS aus? Was macht das AMS mit dem Geld, das es für die Abhaltung der ersten Kurse erhält, bei denen die Trainer dann nach Hause geschickt werden?
Leute, die mittels Gewerbeschein als Trainer arbeiten, erhalten in dieser Zeit nicht einmal Arbeitslosengeld, selbst, selbst wenn sie oder jemand anderer für sie jahrelang Arbeitslosenbeiträge bezahlt hat.
Besitz eines Gewerbescheins bedeutet: kein Arbeitslosengeld.
Andererseits, das AMS stellt die Leute nicht an. Sollen die Leute pfuschen? Also ist das eine Aufforderung zu Schwarz- arbeit? Das AMS verlangt von den Trainern, dass diese zu Honoraren arbeiten, die wirtschaftlich unter jeder Kritik sind. Jeder Gewerbebetrieb hat einen gewissen Stundensatz, der errechnet wurde, da davon Steuern, Sozialabgaben, Betriebsmittel, Raummiete, Vorbereitungszeit, etc. selbst finanziert werden müssen. Das AMS zahlt aber den Trainern lediglich so viel, als wären sie bei Billa angestellt, ( Grössenordnung ) und zwar NETTO. Die Differenz zwischen Brutto und Netto muss der Trainer selbst irgendwo herzaubern.
Nun gut, das nur so nebenbei: Die Kurse für Trainer haben folgende Themen: Bewerbungstraining, Gender und Diversity (!!!!), Kommunikation, usw. Leute, die das professionell können, müssen diese Kurse über sich ergehen lassen, und machen das in der Hoffnung, im Anschluss daran vielleicht doch wieder über das AMS als Trainer angestellt zu werden. Ohne AMS gibt es auf dem freien Markt keine Kurse mehr, selbst öffentliche Stellen finanzieren ihre Kurse über das AMS, jene öffentlichen Stellen, die sich bzw. dem AMS dafür auch die finanziellen Mittel genehmigen. Wenigstens diese öffentlichen Stellen könnten so fair sein und das den Markt regeln lassen - und nicht das AMS. Herzl. Grüsse (13.01.11)
14.01.11 um 14.07 - Uhr - Anonymisiert - Zitate, die TrainerInnen zu hören bekommen: "Seid froh, dass ihr überhaupt Geld bekommt!" - "Unterrichten kann ja eh a jeder!" - "Ich habe genug Bewerbungen am Schreibtisch liegen!" - "Lasst´s mich in Ruh´, verschwind´s, i hob ka Zeit!" ... "Geht ja nie zur Arbeiterkammer oder gar zu einem Rechtsanwalt, denn dann kriegt ihr in ganz Wien keinen Kurs mehr!"
Ergänzung: nicht nur in Wien, das AMS spielt mit ganz Österreich. |
12.01.11 um 15.03 Uhr - von J. K*. - "Notstandshilfe vorläufig "rechtswidrig" gesperrt" |
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Hallo, ich bin, nach einigen Recherchen auf diese Webseiten gekommen und habe gesehen das hier Tipps, bzw Hilfe denjenigen geboten werden, die sonst keine Hilfe erhalten bzw. nicht wüssten wo sie Sie erhalten könnten, daher möchte ich nun den Versuch machen und selbst um einen Tipp oder eine kleine Hilfestellung bitten:
Am 19.Dezember 2010 wurde mir schriftlich mitgeteilt, dass mir meine Notstandshilfe vorläufig mit dem 15.Dezember 2010 gesperrt wird, da meine Bewerbung für eine vom AMS erhaltene Stelle nicht im Sinne des AMS gewesen war. Fakten sind: Die Stelle wurde vom AMS vermittelt und ich musste mich schriftlich beim AMS Korneuburg bewerben. Ach Fakt ist, das ich eine Bewerbung geschrieben habe, aber aus versehen vergessen hatte einen Lebenslauf anzuhängen. Ebenfalls ist anzumerken dass ich am 15. Dezember eine Email vom AMS Korneuburg erhalten habe, in der mir mitgeteilt wurde, dass sie meiner Bewerbung nicht nachkommen könnten, da ein Lebenslauf fehlen würde. Diese Email habe ich leider erst einige Tage später gelesen, nämlich am Wochenende am Sonntag Abend. Daraufhin habe ich sofort eine neue Bewerbung geschrieben und einen Lebenslauf diesesmal angehängt.
Am 20.Dezember war ich bei einem Bewerbungsgespräch für eine weitere Stelle, die mir ebenfalls das AMS vermittelt hatte und hatte mir es bestätigen lassen.
Am 21. Dezember 2010 war ich dann beim AMS Korneuburg bei meiner Betreuerin und gab ihr zuerst die Bestätigung der Stelle vom Vortag und dannach wurde eine Niederschrift verfasst, in der ich erklärt habe, das ich es lediglich vergessen hatte und sofort nach Erhalt der E-Mail des AMS eine korrekte Bewerbung verschickt hatte. Die Betreuerin sagte mir, das die Entscheidung nicht bei ihr liegen würde, sondern bei einer dafür vorgesehenen Stelle, die über meinen Fall im Jännerr 2011 entscheiden würde.
Heute, dem 12.Jänner 2011 habe ich beim AMS angerufen und habe mich informiert ob mein Fall bereits bearbeitet wurde oder nicht und mir wurde gesagt, dass man für eine Sperre gegen mich entschieden hat. Den schriftlichen Bescheid soll ich noch im laufe dieser Woche erhalten.
Nun zu meiner Frage, ist das wirklich rechtens das mir das AMS Korneuburg meine Notstandshilfe einfach sperren lässt nur wegen einem fehlenden Lebenslauf, mir keine zweite Chance gibt den wirklich lächerlichen Fehler wirdergutzumachen?
Kann ich in diesem Fall irgendetwas tun ? Desweiteren müsste ich unbedingt auch Mindestsicherung anfordern für mich und meine Lebensgefährtin, was ich nun auch nicht kann, da ich ja eine Bezugssperre habe, ich komme derzeit überhaupt nicht mehr klar und weiss nicht wo hinten und vorne ist, ich bin so verzweifelt das ich wirklich keinen Ausweg sehe.
Rückfrage war das eine blindbewerbung ans AMS oder wussten sie für welche firma sie sich beworben haben?
von J. K. um 15.10 Uhr - Ja ich wusste für welche Firma Hallo Chrstian
Ja ich wusste für welche Firma ich mich bewerbe, es stand ebenfalls dabei, Bewerbung inklusive Lebenslauf, nun für mich ist es ja normal bei einer Bewerbung einen Lebenslauf IMMER mitzuschicken, nur habe ich es einfach übersehen oder vergessen zu dem Zeitpunkt.
herzliche grüße J. K
Rückfrage warum mussten sie sich beim AMS bewerben und nicht gleich bei der firma? um welche firma handelte es sich?
von J. K. um 15. 53 Uhr - AMS Wien-MitarbeiterIn: Eine Geldsperre wegen sowas ist unverständlich und "nicht normal"! Hallo,
Es handelte es sich um eine Schlosserei (nehme ich an, es war nur der Name des Arbeitgebers angegeben, das war Georg Koch in Stockerau) und das es sich um eine Arbeit als Werkstatthelfer handeln würde. Die Bewerbung für diese Stelle wurde über das AMS geregelt, man musste also eine schriftliche Bewerbung an das AMS Korneuburg verschicken um in eine engere Auswahl zu kommen.
Ebenfalls möchte ich eine kleine Anmerkung machen, ich habe mit der Schwester meines besten Freundes gesprochen, die beim AMS Wien arbeitet, und sie meinte das es unverständlich und "nicht normal" wäre, das eine Geldsperre wegen sowas verhängt wird.
Ich weiss es nicht wieso, aber diese Vorgehensweise ist recht üblich beim AMS Korneuburg und meiner persönlichen Meinung nach handelt in solchen Fällen das AMS Korneuburg als direkter Personalvermittler würde ich mal sagen.
schöne grüße
Antwort: Ihnen wurde rechtswidrig der Bezug gesperrt! Sie haben weder verweigert, noch passt das "versehendliche" Nicht-Mitsenden des Lebenslaufs mit der "rechtzeitig" abgegebenen Bewerbung als Verhalten nicht in das Schema der, vom VwGH definierten, Vereitelung!
VwGH: Vereitelung: Bei der Beurteilung, ob ein bestimmtes Verhalten eines Vermittelten als Vereitelung zu qualifizieren ist, kommt es zunächst darauf an, ob dieses Verhalten überhaupt für das Nichtzustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses ursächlich war. Ist aber die Kausalität zwischen dem Verhalten des Vermittelten und dem Nichtzustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses zu bejahen, dann muß geprüft werden, ob der Vermittelte hiebei vorsätzlich gehandelt hat, wobei bedingter Vorsatz (dolus eventualis) genügt (vgl. die Erkenntnisse vom 30. September 1985, Zl. 85/08/0084, und vom 20. Oktober 1992, Zl. 92/08/0042). Die Annahme einer Beschäftigung (das Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses) kann vom Arbeitslosen auf zwei Wegen vereitelt werden: nämlich dadurch, daß der Arbeitslose ein auf die Erlangung des Arbeitsplatzes ausgerichtetes Handeln erst gar nicht entfaltet (Unterlassung der Vereinbarung eines Vorstellungstermines, Nichtantritt der Arbeit), oder aber, daß er den Erfolg seiner (nach außen zutage getretenen) Bemühungen durch ein Verhalten, welches nach allgemeiner Erfahrung geeignet ist, den potentiellen Dienstgeber von der Einstellung des Arbeitslosen abzubringen, zunichte macht (vgl. u.a. die Erkenntnisse vom 24. November 1992, Zl. 92/08/0132, vom 11. Mai 1993, Zl. 92/08/0149, und vom 30. September 1994, Zl. 93/08/0268).
Als seriöses Unternehmen würde man den Betroffenen mitteilen, dass zur Bewerbung auch der Lebenslauf erforderlich ist! Und er/sie diesen "bitte" schnellstmöglich nachzubringen hat! (Und nicht aus diesen Grund die Existenz-sicherung entziehen)
Als zusätzliche Begründung geben sie das eigentümliche Vermittlungsverständnis / Bewerbungsverständnis des AMS an, das auf ev. Vereitelung schliesst, ohne das ein Bewerbungstermin vereinbart wurde, während diesen sie ihr Recht in Anspruch hätten nehmen können, sich über die näheren Bedingungen der Beschäftigungsmöglichkeit (wie Inhalt der Arbeitsverpflichtung, Arbeitszeit, Entlohnung u.ä. - siehe VwGH-Rechtsatz) zu informieren, das ihnen vor einer Arbeitsplatz-Entscheidung zustünde!
VwGH-Rechtssatz Bei der Zuweisung einer Beschäftigung überlässt das Gesetz es der arbeitslosen Person selbst, vorerst die näheren Bedingungen der ihr von der regionalen Geschäftsstelle bekannt gegebenen Beschäftigungsmöglichkeit (wie Inhalt der Arbeitsverpflichtung, Arbeitszeit, Entlohnung u.ä.) mit dem potenziellen Arbeitgeber zu besprechen, und verpflichtet sie sodann, dessen Angebot - wenn dies nach den gesetzlichen Kriterien zumutbar ist - anzunehmen (Hinweis E 23. Februar 2005, Zl. 2003/08/0039). Dokumentnummer JWR/2004080148/20060215X02
Zur Information: Bewerbung an anonyme Arbeitgeber so ein vorgehen ist uns nicht bekannt und wir konnten im Gesetz dafür auch keine Regelung finden. Was es natürlich schon gibt, ist da mensch dem AMS seine Daten bekannt gibt, und diese dann in eine Datenbank eingetragen werden, und diese dann von den Firmen abgerufen werden kann.
Falls es sich wirklich um eine direkte anonyme Bewerbung handelt, halten wir diese nicht für rechtmäßig. Falls es so ist, würden wir uns über mehr Informationen freuen. Solidaritätsgruppe 18.03.09
Dienstverhältnis ablehnen. Kann man ein Dienstverhältnis ablehnen wenn weder über Arbeitszeit noch Höhe des \'Gehalts\' informiert wird?
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Sie legen sofort wenn sie den Bescheid erhalten Berufung ein!
Oder/Und besuchen sie ev. vorher, mit einer Begleitperson und der SoNed-Antwort-Kopie den AMS-Geschäftstellenleiter! Ich könnte mir vorstellen, wenn "die" merken, dass sie sich wehren und gegebenenfalls bis zum VwGH gehen, "die" diese "Gemeinheit" einstellen und die rechtswidrige Sperre aufheben!
Mit dem Weg zum VwGH immer rechnen, denn die AMS-eigene demokratie-verstossende "Gerichtsbarkeit" bestätigt des öfteren auch rechtswidrige Sperren! (Ausser Behörden-Rechtswidrigkeit stinkt gegen den Wind! wie hier! Meines Erachtens) Sollte es aber soweit kommen, ist, sofern sie den Geschäftsstellenleiter besuchen und aufklären, sichtbar, dass bei stattgegebener Beschwerde eine mutwillige (nicht)-Handlung/Verhalten des Geschäftsstellenleiter voraus ging!
Anmerkung: "Verdrängung verunmöglichen erzeugt reinigendes Schamgefühl!" Hier geht es drum einen Menschen in grösste Not und Verzweiflung zu stürzen, findet das Ganze auch noch rechtswidrig statt, so kann man von Schweinerei reden! Zu dieser sich oftmals die AMS-MitarbeiterInnen gar nicht mehr stehen trauen und deswegen über Feigheit irgendwen im AMS die Schuld geben!
Ich denke aber, dass schon viele AMS-MitarbeiterInnen wissen, dass ihre Arbeit nichts mit Kompetenz und aufrichtiger Hilfe zu tun hat, sondern sie der ÖVP / Hundstorfer"SPÖ?"-Politik als Lohndumping-Instrument dienen! (Siehe Sozial-Bericht)
Mit dem Wissen auch über die daraus entstehenden Konsequenzen wie psychische Erkrankungen, Suizide (müsste untersucht werden) der "unschuldigen" Arbeitslosen ist es klar, dass sie Verdrängen müssen um ihr Gewissen zu schützen! (Wie kann man sich in den Spiegel schauen, wenn man so ein Unheil anrichtet? - Dies auch noch zum Alltag gehört!)
Diese Erkenntnis führt auf Dauer trotz Anreiz (Lug und Trug-Prämie) zum Motivationsverlust und zur Gefährdung der eigenen psychischen Gesundheit!
Eine Aufgabe der Arbeitslosenbewegung ist es also den AMS-MitarbeiterInnen ein Verdrängen, der Rechtsverletzungen, Menschenrechtsverletzungen, der Versicherten-Gemeinschaftsschädigung in hunderten Millionen Euro Höhe, der Schäden an Leib und Seele der Menschen, zu verunmöglichen! Auf das es gar keine andere Möglichkeit mehr gibt, als eine kompetente menschenfreundliche Arbeitsmarktpolitik durchzusetzen!
Meine Hoffnung begründet sich in der Annahme, dass, wenn auch nicht alle, so doch eine Mehrheit der AMS-MitarbeiterInnen noch zum Schamgefühl fähig sind! Das zeigt sich eben, im nicht mehr zu den vorgegebenen berufsbedingten Handlungen stehen zu wollen, wie bei ihrer BeraterIn (stellvertretend) zu sehen ist! Wie mit Lügen und Statistikfälschungen (Lug und Trug) versucht wird eine andere (eigene) Realität zu zeichnen! Wird also die Öffentlichkeit über das tatsächliche AMS-Gebaren/Wirken aufgeklärt und werden dann von ihr Fragen dazu gestellt, so wird das kollektivlich - mehrheitliche Schamgefühl seine Kraft entfalten!
Arbeitslosenbewegung = österreichweite Initiativen / Vereine und jede(r) Betroffene der sich für sein Recht einsetzt! Und sich so auch für das Recht "Aller" einsetzt!
An AMS-MitarbeiterInnen die sich Menschlichkeit/Anstand/Charakter bewahren wollen: Solidarisiert euch und leistet endlich auch Widerstand - Ihr könnt doch wohl nicht diesen widerlichen Menschenschlag abgeben wollen?
Wie funktioniert`s Verzeihen! ("Bei schweren Vergehen!") "Verzeihen im evolutionärem Sinne!" Christian Moser (30.08.09)
13.01.11 um 10.05 Uhr - von J. K*. - Sobald ich den Bescheid erhalte, werde ich sofort alles Einleiten um in die Berufung zu gehen Hallo Christian,
Ich danke vielmals für die wirklich rasche Antwort und Hilfe am gestrigen Tag und entschuldige mich, dass ich erst heute wieder schreiben kann, aber uns ist ein Autounfall passiert auf dem Weg zum Einkaufen und ich stand noch ein wenig unter Schock und kam nicht mehr an den PC.
Nun zu meinem Fall: Nochmal, wie bereits gesagt, danke vielmals für die rasche Antwort und vor allem auch Hilfe, sobald ich den Bescheid erhalte, werde ich sofort alles Einleiten um in die Berufung zu gehen und werde mich dann, sobald ich neue Informationen habe wieder melden.
Vielen dank für alles.
Schöne Grüße J. K. aus S*
19.01.11 um 8.17 Uhr - von J. K*. - Weil ich mir denke das man gegen die sowieso nicht ankommt, aber durch dich und die webseite SoNed habe ich wenigstens Hoffnung das ich mich irre. Hallo, Danke schön für die wiederholte Hilfestellung, heute gebe ich die Berufung beim AMS Korneuburg persönlich ab, leider gibt es in meinem Bescheid keine Bescheidnummer, daher habe ich das so gelöst, das ich eine kopie des bescheids zur Berufung als Anhang beigelegt habe (zusammengeheftet) mit der Hoffnung das es so passen wird. Ich werde über den Ausgang der Berufung dann bescheid geben, ich habe zwar irgendwie Angst das das AMS Korneuburg das einfach amwimmelt, weil ich mir denke das man gegen die sowieso nicht ankommt, aber durch dich und die webseite http://www.soned.at/ habe ich wenigstens Hoffnung das ich mich irre. Liebe grüße J. K. aus S*
Antwort: Berufung einlegen ist ihr Recht! Der Bescheid müsste eine Nummer haben! Aber passt, machen sie das wie sie vorhaben und fragen sie ev. beim AMS nach! Sie sollen die Nummer eintragen! Wenn möglich eine Begleitperson mitnehmen und Abgabe auf einer Kopie bestätigen lassen!
Anmerkung: Wir reissen jetzt zum Vorteil einer gerechten und menschlichen Gesellschaft die Mauern der Hemmung nieder! Genau dort lag das Problem! Weil alle denken, dass sie gegen "die" sowieso nicht ankommen (Was auch suggeriert wird) hat sich jede(r) alles gefallen lassen! Deshalb auch hat das AMS und Zwangsmassnahmen in ihrer Arroganz und Ignoranz die Grenze des Anstands, der Menschlichkeit, der Ethik/Moral, der Rechtsstaatlichkeit bei weitem überschritten! Entsteht in jedem, wie bei ihnen und schon vielen Betroffenen, Hoffnung und fangen alle an sich gegen die behördliche Rechtswidrigkeit wie charakterliche Widerlichkeit zu wehren, werden wir das AMS etc. zur Läuterung und Veränderung zwingen und den MitarbeiterInnen wieder Anstand beibringen!
Was denen auch wieder die Möglichkeit zur Kompetenz eröffnet! Jede(r) der für sein Recht kämpft, kämpft zugleich für das Recht aller!
Ps.: Danke für das Kompliment! Es ist mir, in diesem Sinne, ein Erfolgserlebnis!
13.01.11 um 11.01 Uhr - von K. P. - Das AMS sucht nach neuen Möglichkeiten die Bezüge zu sperren Das AMS sucht klarerweise nach neuen Möglichkeiten die Notstandshilfe zu sperren, da der AMS-Obrigkeit in letzter Zeit ja einige Möglichkeiten dazu abhanden gekommen sind (siehe neue VwGH-Urteile). Also alles beweisen zu können, was man tut im Umgang mit dem AMS hat höchste Priorität. Das gilt sogar für Bewerbungen, die man tätigt.
Anmerkung: "Rechtswidrige Existenzvernichtung ist neoliberales Kalkül!" Um wieviele Betroffene es sich wohl handeln möge, die Sperren als rechtens und/oder unabwendbares Schicksal hinnehmen, obwohl es sich um willkürlich rechtswidrige Taten boshafter Menschen/("Beamtinnen u.a.") handelt! Wieviele eine solche Farce über sich ergehen lassen, weil sie Angst haben sonst noch widerlicheren Behandlungen und Sanktionen ausgeliefert zu sein! Würden alle, denen das Geld gesperrt wurde Berufung eingelegt haben, so wäre die Statistik der gewonnenen Berufungen noch weit höher ausgefallen! Obwohl diese jetzt schon so katastrophal hoch ist, dass man erschreckender Weise von systematischer behördlicher Rechtswidrigkeit sprechen muss!
AMS-Geld-Sperre: Einspruch lohnt sich! "OÖ: 70 von 186 Sperren werden rechtswidrig verhängt!" |
11.01.11 um 14.33 Uhr - von I. A*. - "Alles" kommt mal zurück! |
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Leute, Ihr seid echt toll drauf! Vielen Dank Herr Moser, dass Sie den Ausgebeuteten helfen! Alles kommt mal zurück.
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11.01.11 um 14.20 Uhr - von B*. - "Lohndumping-Kartell" "Ein SchmarotzerBetrieb nach dem anderen! Habe heute die ganze Zeit geheult!" |
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Auch ich habe ein Problem: Bin fast 55 Jahre, seit 8 Jahren leider arbeitslos und muss seit heute in Wien IT-Works (gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung) besuchen, habe erst mit Ende August bei BFI ein Job-Coaching beendet, jetzt muss ich wieder zu einem. Wie gesagt - heute erster Tag, und die Personaltrainerin sagte mir sofort, dass ich keinen "Zumutbarkeitsschutz" (??) mehr besitze, und da ich keine anderen Kenntnisse als knapp 30 Jahre EDV-Erfahrung besitze, muss ich einen Job im Wachdienst (Security) oder bei Billa Regale schlichten - annehmen. Habe heute die ganze Zeit geheult, denn nach Jobtransfair, BFI-Jobcoaching und noch etlichen anderen habe ich es noch nicht erlebt, dass mir wer das so kühl ins Gesicht sagt. Jetzt zu meinen Fragen: Den Job muss ich wahrscheinlich annehmen - oder ?? Kann ich jetzt noch Berufsinvalidität einreichen ?? Was hilft mir ein Krankenstand ?? Darf die Bezahlung unter meinem Arbeitslosengeld (990 Euro) liegen - denn da kann ich mir sowieso heute schon die Kugel geben, denn ich versuche mit Müh und Not meine Eigentumswohnung zu erhalten. Wie lange muss ich so einen Job machen ?? Derzeit habe ich nur unterschrieben, dass ich für vier Wochen bei der Vorbereitung "zum Dienstantritt" bleibe, aber so wie die Dame gesprochen hat, muss ich ziemlich sofort dorthin. Heule nur mehr und bin ziemlich verzweifelt, bei allen Jobcoachings, die ich bisher mitgemacht habe, wurde mir schriftlich bestätigt und auch dem AMS mitgeteilt, dass ich sehr wohl arbeitswillig bin. Habe auch schon mehr als genug Bewerbungen abgeschickt. Bitte um baldige Antwort !!! Bitte meinen Namen nicht veröffentlichen !!! Mit traurigen Grüssen B. (3.02 Uhr)
Antwort: "Mobbing als Methode des Lohndumping-Kartells"! Warten sie nicht den totalen Nervenzusammenbruch ab. Besuchen sie ihren Hausarzt und lassen sie sich wenn nötig zu einem Facharzt überweisen! Viele Psychologen wissen, bez. der Mobbing-Methoden dieser Arbeitsmarktpolitik und seinen willfährigen HandlangerInnen, bereits Bescheid!
Betroffene mit den selben, von AMS und Mobbingkursen verursachten, gesundheitlichen Problemen wurden natürlich krank und sogar auf Monate hinaus Deppen-, Mobbingkurs-untauglich" geschrieben!
Wie verhalte ich mich bei Mobbing!
Sie könnten sich gegen den Deppenkurs wehren! Ich befürchte aber, dass ihnen dieser Kampf zu sehr belasten könnte! Umso mehr, als das wir es mit einer Behörde zu tun haben die auf den Rechtsstaat "scheisst" und die Bezüge rechtswidrig sperrt!
Halten sie es aber in den realitätsverweigernden, menschenverachtenden / psychisch vernichtenden Volksvertrottelungskurs(en) gar nicht mehr aus, so legen sie, auf ev. Teilnahme-Weigerung und folgender rechtswidriger Sperre, Berufung ein!
Niederschrift nicht unterschreiben und Sperr-Bescheid schnellstens verlangen! Auf diesen ist dann die "erfolgreiche" Berufung möglich!
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1 *Massnahme wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind! *Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen! *Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!
Wenn möglich immer Begleitperson zu AMS-Terminen mitnehmen!
Widerliche Geschäftemacherei mit der Not dem Leid und der Verzweiflung der Menschen! - Deshalb ist den willfährigen HandlangerInnen in keinster Weise zu trauen! (zu SÖB und/mit vorgeschaltenen Deppenkurs :) (Ps.: Ich kenne aber CoacherInnen die sind in Ordnung - das sind diejenigen, die diese Arbeitsmarktpolitik selbst als inkompetent, contraproduktiv und auch menschenverachtend kritisieren! Die haben selbst ein grosses Unvereinbarkeitsproblem!)
Sie können jederzeit in den Pensionsvorschuss wechseln und um BerufsunfähigkeitsPension ansuchen! Auch wenn wenig Chancen darauf besteht so haben sie wenigstens vor dem AMS-Horror eine Zeit Ruhe! Das AMS unterstützt sie dabei, weil sie dann aus der AL-Statistik fallen - Was ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg ist der mit einer Prämie belohnt wird! („Klassengesetzgebung“ - Profil-Artikel! ) Wenn sie gesundheitlich angeschlagen sind, dann lassen sie sich vom Arzt verminderte Leistunsfähigkeit bescheinigen, das schützt vor bestimmten Tätigkeiten!
Sie müssen auch DV. annehmen deren Entlohnung unter der Höhe ihres Arbeitslosengeld liegt! Es muss aber nach "niedrigsten" KV. entlohnt werden. Da sie über 45 Jahre sind ist wenigstens ihr Alg-Bezug geschützt! geschützter Bemessungsgrundlage
11.01.11 um 3.05 Uhr - von B. - Die Stelle selber muss mein AMS-Berater vermitteln ? Noch eine letzte Frage - habe irgend etwas auf Deiner Seite gelesen, die Stelle selber muss mein AMS-Berater vermitteln ?? Denn dann hätte ich noch die Chance, mit ihm zu sprechen, der war bisher sehr nett, aber wahrscheinlich muss er auch mit der Vermittlung einverstanden sein, denn entscheiden tut ja wahrscheinlich eh die "Obrigkeit" !!! Danke für die Beantwortung meiner letzten Frage. lg B
Antwort: Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt!
13.01.11 um 2.47 Uhr - von B. - Manchmal muss man auch ein Lob aussprechen ! Also - bin jetzt bei einem anderen Berater, der früher selber in der EDV tätig war und daher einige Beziehungen zu IT-Fachkräften hat. Der hat seine Connections ausgespielt und versucht mir einen Job im IT-Bereich zu verschaffen !!! Habe jetzt wieder Hoffnung und hoffe, dass es klappt !!! Danke trotzdem für Deine Informationen !!! lg B
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11.01.11 um 11.33 Uhr - von S. L. - "Jeder Beitrag; sei er noch so klein, formiert sich zu etwas Großem!" |
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Hallo! Gibts es eine Möglichkeit irgendwie \"mitzuhelfen\"? Irgendetwas sinnvolles zu tun was letztendlich jedem zugute kommt? Irgendwelche Tätigkeiten? Denke auch das mit der Spende ist ok! Wenn jeder etwas Kleines hergibt, ergibt etwas Großes! Obdachlosen geb ich auch etwas, weil ich mir denk, ob ich jezz die 1,20.- die ich einstecken hab behalt od. jemanden gebe der es noch nötiger hat; is doch schon egal,od? Jeder Beitrag u/od. Betrag; sei er noch so klein, formiert sich zu etwas Großem! (10.01.11)
10.01.11 um 21.57 Uhr - von S. L. - "Bedingungslose Liebe" Hallo, lieber Christian!
Möchte dir gerne einen Link schicken; weil du über die "bedingungslose Liebe" geschrieben hast! (das tun nicht viele bzw. wissen die Menschen nicht "was" es bedeutet und zu was "wir" alles fähig sind! http://www.puramaryam.de/liebewas.html
Glaube, das du schon viel Energie von den Menschen zurückbekommst; sonst wäre deine Arbeit in diesen Maße gar nicht zu bewerkstelligen. Hoffe das es dir viel Freude bereitet und mir persönlich hat es sehr, sehr geholfen und ich begann viele Dinge anders zu sehen (und zu verstehen).
Ich wünsche dir, deiner Familie vom ganzen Herzen ein Leben in Liebe! Gruß S.! |
10.01.11 um 15.55 Uhr - von Mag. *. - "Stelle fest, dass diese Firma keine Gewerbeberechtigung am Standort Wien hat!!" - ("habe Anzeige erstattet") "AK-Mitarbeiter am Telefon: Dazu darf ich nichts sagen." |
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Lieber Christian, anbei sende ich dir meine derzeitige Korrespondenz mit dem AMS: Sehr geehrter Herr …..,
am 28.12.2010 erhielt ich über das e-AMS-Konto einen Vermittlungsvorschlag bzw. ein Stellenangebot seitens des AMS, mit folgender Auftragsnummer: ADG: 4557726 409 UF2
Noch am selben Tag habe ich mich für diese Stelle beworben, allerdings noch keine Recherchen zu dieser Firma durchgeführt. Am 03.01.2011 wurde ich von der Firma Job Plus GmbH kontaktiert und machte einen Vorstellungstermin für Donnerstag, 13. 01.2011 aus.
Um mich nun auf das Bewerbungsgespräch vorzubereiten, schließlich soll man dies ja tun, beginne ich über diese Firma zu recherchieren.
Da über das Internet nur sehr wenig über diese Firma zu finden ist, führe ich meine Recherchen nun über das Zentrale Gewerberegister des Bundesministeriums für Arbeit durch, und stelle fest, dass diese Firma keine Gewerbeberechtigung am Standort Wien hat!! Dies wurde mir nach Telefonaten mit dem Bundesministerium für Wirtschaft, MA 63 sowie durch das zuständige Magistratische Bezirksamt bestätigt.
· Wie soll ich mich nun verhalten?
· Schließlich macht es keinen guten Eindruck beim Bewerbungsgespräch, wenn ich den Personalverantwortlichen auf eine nicht vorhandene Gewerbeberechtigung anspreche?
· Wie sieht dies nun arbeitsrechtlich aus?
· Wäre der Arbeitsvertrag rechtlich gültig?
· Mache ich mich eventuell strafbar wenn ich in einer Firma arbeite, welche keine Gewerbeberechtigung hat?
Haftet die Firma Job Plus GmbH für die Richtigkeit, der im e-Jobroom veröffentlichten Stelleninserate?
Was ist nun aber, wenn wesentliche Punkte NICHT im veröffentlichten Stelleninserat stehen, zumal auf der Homepage der Firma, in der ich zu arbeiten beginnen kann, ein komplett anderes Stellenprofil zu finden ist
· INSERAT - Assistentin der Geschäftsleitung…..gesucht wird lt. Firma Sellgate Austria GmbH allerdings eine Finanz- und Lohnbuchhalterin
· INSERAT - keine Angabe über benötigte Berufspraxis …..gesucht wird lt. Firma Sellgate Austria GmbH eine Finanz- und Lohnbuchhalterin zum Aufbau einer Finanz- und Lohnbuchhaltung mit mehrjähriger Praxis in der Buchhaltung, die u. a. Jahresabschlüsse nach UGB durchführen muss etc.
Das Stelleninserat jener Firma finden Sie unter folgendem Link
· Für diese Stelle bringe ich nicht die dafür benötigten Voraussetzungen mit.
· Ich finde es der Firma Sellgate Austria GmbH und den Stellensuchenden gegenüber unfair, Bewerber unter falschen Voraussetzungen zu vermitteln.
Mit freundlichen Grüßen,
…………………
ca. 2 Stunden später erhielt ich von meinem AMS-Berater folgende E-Mail:
Sehr geehrte Frau ......, nach Rücksprache mit der zuständigen Beraterin des Service für Unternehmen des Arbeitsmarktservice Oberösterreich Frau Z. kann ich Ihnen wie folgt mitteilen: Die Firma hat Ihren Geschäftssitz in Linz und dort auch eine Gewerbeberechtigung, sie sucht jedoch vielfach nach Arbeitskräften im Raum Wien. Ich gehe daher davon aus, daß Sie sich bedenkenlos bei der Firma vorstellen können, daß ein potentielles Arbeitsverhältnis rechtens ist, daß Sie sich bei Beschäftigungsaufnahme nicht strafbar machen und daß die Stellenzuweisung mit §9 AlVG korrespondiert. Ich glaube auch nicht, daß sich für jeden Wortlaut eines Stelleninserates die Haftungsfrage stellt. Hinsichtlich Ihrer Kritik an den graduellen Unterschieden der Inserate kann ich nur kommentieren, daß diese ausschließlich in der Sphäre der Unternehmen liegen. Ob und für welche genaue Position Sie geeignet sind, wird letztlich sicher das Vorstellungsgespräch zeigen, für das ich Ihnen natürlich das Allerbeste wünsche. Mit freundlichen Grüßen....... Die Job Plus GmbH liegt übrigens in der Felbigergasse 38, dort wo Trendwerk ist. Liebe Grüße, Mag. *.
Rückfrage: darf ich das veröffentlichen - danke
10.01.11 um 16.26 Uhr - von Mag. *. - Werde dann wohl wieder etwas zu berichten haben Ja bitte veröffentliche!! Am Mittwoch 28.01.2011 habe ich übrigens meinen nächsten AMS-Termin und am 13.01.2011 das angesprochene Bewerbungsgespräch. Werde dann wohl wieder etwas zu berichten haben, auch wenn es für mich vielleicht nicht positiv ist. lg
10.01.11 um 17.34 Uhr - von Mag. *. - "Verstoß gegen § 366 GewO" an die Behörden weitergeleitet, man kann auch sagen ich habe Anzeige erstattet. Ich habe übrigens mein Anliegen betreffend fehlender Gewerbeberechtigung "Verstoß gegen § 366 GewO" an die Behörden weitergeleitet, man kann auch sagen ich habe Anzeige erstattet. Das Bundesministerium für Arbeit, die MA 63 waren sehr kooperativ. Das Magistratische Bezirksamt waren ebenfalls sehr kooperativ und hat sich sehr dafür interessiert. Der Mitarbeiter hat selbst eine Suche via PC durchgeführt (das konnte ich hören) und auch keinen Eintrag zu dieser Firma gefunden. Die Arbeiterkammer hingegen war nicht kooperativ, der Mitarbeiter am Telefon meinte nur: Dazu darf ich nichts sagen. In einem Forum für Juristen bekam ich folgende Antwort, hier der Link zum Nachlesen, falls es dich interessiert
Anmerkung: "Lohndumpingkartell?" - "Interessen der AK?" Stichwort: Sozialbericht / Lohndumpingkartell! Ein AMS als brutales Lohndumping-Instrument!
Volksanwaltschaft, AK etc. als Alibi für diese Regierungs-Politik? (21.05.09)
Die AK und die Gewerkschaft sehen nicht nur zu, sondern beteiligen sich in-direkt an dieser menschenverachtenden ungerechten "Arbeitsmarktpolitik"! "Ihr Kind" das BFI sichert sich über diese Arbeitsmarktpolitik mehrstellige Millionenbeträge! Neoliberaler menschenverachtender Arbeitsmarktsumpf!
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