Ich habe heute vom AMS Wien eine Sperre meiner Bezüge für die Dauer von 6 Wochen bekommen.
Die Begründung war die, das ich mich auf ein Stellenangebot vom AMS nicht beworben habe.
Ist sowas rechtens, kann ich da etwas dagegeen unternehmen?
Das Stellenangebot habe ich beim letzten Termin bei meiner Beraterin mitgenommen. Das Stellenangebot wurde mir dabei nicht einmal zugeteilt. Ganz im Gegenteil. Ich bin mit der Beraterin diverse Stellenangebote durchgegangen und dieses war das einzige was irgendwie in Frage gekommen wäre.
Da ich zur selben Zeit gerade eine vielversprechende Bewerbung in einer anderen Firma laufen hatte (erstes Vorstellungsgespräch war sehr positiv), habe ich die Bewerbung bei der AMS-Stelle schlichtweg vergessen.
Nun soll ich jedenfalls 1,5 Monate ohne Bezüge auskommen. Ich habe keine Ahnung wie sich das das AMS vorstellt. Im schlimmsten Fall fliege ich aus meiner Wohnung raus und sitz auf der Strasse.
Gibt es irgendeine Möglichkeit, wie ich das noch geregelt bekomme? Was kann ich tun.
Weiters wäre zu erwähnen, das ich mir bisher beim AMS nichts zu Schulden kommen lassen hab. Ich habe mich immer auf alles beworben und bin auch unabhängig vom AMS auf der Suche nach einem Job.
Ich finde die Arbeitslosigkeit nicht so toll, ich gehe gerne arbeiten. Ich habe auch meinen letzten Job nicht wegen meiner \"Faulheit bzw. Arbeitsunwilligkeit\" verloren sondern, weil die Firma zugesperrt hat.
Das AMS kann mir doch dann nicht einfach so die Bezüge abdrehen, ich habe zuvor schliesslich lang genug gearbeitet und auch genügend Sozialabgaben gezahlt.
Falls jemand also einen Tipp hat, wie ich die Sache am Besten angehen kann, bitte her damit.
Danke schon mal....
Antwort: "Sperre ist arbeitsmarktpolitischer Erfolg und sorgt für Prämien"
Die Frage: "Ob irgendwas rechtens ist", stellt sich beim AMS nicht!
Die sperren die Bezüge auch rechtswidrig! Deshalb heisst es grösste Vorsicht mit dieser "asozialen" Behörde!
Ihre Sperre ist Teil des arbeitsmarktpolitischen Erfolgs ("Statistik") und sorgt für eine Prämie - also auch für Freude bei den MitarbeiterInnen!
Trotzdem verlangen sie schnellstens einen Bescheid auf den sie Berufung legen.
Geben sie in der Berufung die Begründung an die sie uns hier mitgeteilt haben!
Dass es sich nach ihrer Auffassung "nur" um ein Gespräch handelt und es sich um keine konkrete Vermittlung handelte! - Wenn`s so war.
Auch wenn die Chancen schlecht stehen unbedingt Berufung einlegen! Die ist kostenlos!