An das Sozialministerium
Kopien: s. tieferstehend
Steuergeldverschwendung seitens des AMS (Arbeitsmarktservice) durch wiederholte Zuteilung in die gleichen (sinnlosen) Kurse
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich (56 Jahre, kaufmännische Ausbildung - Handelsschule und bisher in der Zeit von 1973 - Ende 1997 als Exportsachbearbeiter und im Verkauf beschäftigt) werde vom AMS immer wieder - unter Androhung der Bezugssperre der Notstandshilfe - in die selben Clearing-, Aktivierungs- und Coachingkurse genötigt, die eines gemeinsam haben, sie sind vollkommen sinnlos für mich und auch für die meisten anderen Betroffenen, da sie keinerlei fachliche Kenntnisse vermitteln, die einem zu einer erfolgreichen Arbeitsaufnahme verhelfen würden. Ich gelte beim AMS als schwer vermittelbar und ist dies in der Betreuungsvereinbarung zwischen AMS und mir festgehalten (eine Arbeitsaufnahme wird durch das fortgeschrittene Alter, die lange Abwesenheit vom Arbeitsmarkt, das geringe Stellenangebot und durch div. gesundheitliche Einschränkungen erschwert).
Diese Vermittlungshindernisse können jedoch naturgemäß durch keinen Kurs ausgeglichen bzw. aufgehoben werden.
Ein aktueller Lebenslauf von mir liegt dem AMS vor und weiters übermittle ich meiner Betreuerin immer und regelmäßig Kopien meiner Bewerbungen und ev. Antworten der Firmen per E-Mail.
Ich habe bisher bereits 7 dieser Claering-/Aktivierungs-/Coaching-Kurse (unfreiwillig) besuchen müssen:
Zeitraum Name der Kursmaßnahme
12.10. - 13.11.1998 Bewerbungstraining
09.08. - 16.08.1999 Integrationsmaßnahme für Ältere
14.10.2002 - 03.01.2003 Career Coaching Center - Arbeitssuche auf neuen Wegen
21.05. - 18.06.2007 Clearing: Einstiegsmodul und Persönlichkeitstraining
03.12.2007 - 11.01.2008 Clearing: Einstiegsmodul und Persönlichkeitstraining
14.07.2008 - 14.07.2009 "Aufbruch"
18.05. - 05.08.2010 Erfahrung zählt! Aktivierung und Orientierung für Ältere
wie Ihnen vielleicht auffällt, habe ich im Zeitraum 21.05.07 - 11.01.2008 den gleichen Kurs Claering: Einstiegsmodul und Persönlichkeitstraining beim selben Kursveranstalter 2 x besuchen müssen.
Teilweise sieht man schon aufgrund des Namens der Maßnahme, dass es sich dabei um ein und dieselben handelt - jedenfalls sind sie alle nach dem gleichen Muster "gestrickt":
vorstellen der Teilnehmer, feststellen der persönlichen Stärken und Schwächen, Gestaltung von Lebenslauf und Bewerbungsschreiben, Vermittlung von Grundkenntnissen der EDV und Internet, Üben von Bewerbungsgesprächen, suchen von offenen Stellen in Zeitungen und per Internet, Bewerbungsschreiben gestalten und an die Firmen senden.
Da manche Kurse mehrere Wochen oder Monate dauern, herrscht kein Zeitmangel und so wird sicherlich bis zu ¼ der Kurszeit durch Diskussionen über Themen, die nicht Kursinhalt sind verplempert, nicht zuletzt auch durch Diskussionen über die Sinnhaftigkeit derartiger Kursmaßnahmen selbst.
Weiters habe ich noch die Kurse (ich hatte die Wahl zwischen diesen und den üblichen AMS-Sinnloskursen und habe mich für diese entschieden, da sie wenigstens fachliche und brauchbare Kenntnisse vermittelt haben - die EDV- und Personalverrechnungkurse habe ich auf meinen Wunsch und vollkommen freiwillig absolviert) besucht:
03.04. - 16.04.2000 Einführung in die EDV inkl. Textverarbeitung
08.08. - 03.09.2000 CAD-Grundlehrgang
15.10. - 27.11.2001 Europäischer Computerführerschein ECDL
17.03. - 13.05.2003 Personalverrechnung inkl. PV am PC
27.03. - 23.06.2006 Aktivierende Maßnahme inkl. Qualifizierung, Lagerfachkraft mit Stapler
22.06. - 07.08.2009 Personalverrechnung I inkl. PV am PC
Leider führte keiner dieser Kurse zu einer erfolgreichen Vermittlung, da mir lt. Aussage der potenziellen Arbeitgeber die entsprechende Praxis in diesen Berufen fehlt.
Nunmehr wurde ich mit Schreiben vom 22.03.2011 zu einer neuerlichen Kursmaßnahme mit Titel:"Q4Y - Qualification 4 You new generation reloaded: BO. Persönlichkeitstraining" beginnend 26.04.2011 "eingeladen".
Dem - der Einladung - beigefügten Infoblatt kann ich entnehmen, dass es sich wiederum um eine der üblichen AMS-Sinnlos-Kurse handelt, in dem in keinster Weise mir eventuell fehlende, weiterhelfende und fachliche Kenntnisse/Vermittlungsdefizite behandelt werden bzw. die nicht schon sowieso durch mehrmalige vorherige Kurse bereits behandelt wurden.
Es gibt Entscheidungen des VwGH (Verwaltungsgerichtshofes), die eindeutig aussagen,
dass Kurse nur dann bzw. die Kosten hiefür gerechtfertigt sind, wenn:
das AMS vor bzw. mit dem Einladungsschreiben ev. nichtvorhandene Vermittlungs-/Qualifikationsdefizite bzw. fehlende Kenntnisse definiert, die mit dem Kurs beseitigt werden können (NICHTERUIERTE DEFIZITE KÖNNEN MIT EINEM KURS NICHT BEHOBEN WERDEN)
etc.
In der Regel geschieht eine solche Feststellung von Defiziten seitens des AMS nicht, es wird einfach ein Schreiben zugestellt, dass man am .... an der Adresse ... zum Kurs .... zu erscheinen hat (unter Androhung der Bezugssperre von Arbeitslosengeld/Notstandshilfe).
So auch in meinem Fall.
Das AMS ignoriert mit der Nichteinhaltung von Gerichtsentscheidungen den Rechtsstaat.
Auf Anfragen, welche ev. nichtvorhandene Defizite der (die) Kurs(e) beheben soll(en), erhält man in der Regel nur ausweichende bzw. überhaupt keine Antworten.
Einmal erhielt ich auf meine Frage, warum ich schon wieder einen solchen Kurs machen muss die Antwort " es gibt eine Order von OBEN" (wer mit OBEN gemeint ist, wurde mir leider nicht erklärt).
Nachstehend noch einige "Schmankerln", wie es in solchen Kursen noch zugeht (von mir selbst miterlebt):
Ein Kursteilnehmer erscheint am ersten Kurstag so stark betrunken, dass er am zweiten Kurstag nicht mehr weiß, dass er schon einmal hier war - Konsequenz: er wird vom Kursleiter belehrt, dass eine Wiederholung einen sofortigen Ausschluss aus dem Kurs zur Folge hat - diese Aussage zieht den armen Kerl derartig hinunter, dass er in der Mittagspause nochmals kräftig nachtankt und dann vom Kursleiter nach Hause geschickt werden muss
Hygienische Zustände der Sanitäreinrichtungen an einem Kursort:
Alle Clomuscheln waren mit Papier total verstopft
Clobrille, Spülkasten und Wände vermutlich mit Clobürste mit Kot verschmiert
ausländische Kursteilnehmer haben keine ausreichenden Deutschkenntnisse, um dem Kurs folgen zu können (warum erhalten solche Personen nicht zuerst einen Deutschkurs?)
Den besuchten Lagerkurs leitete eine Dame, die nach eigener Aussage eigentlich ansonsten Maler und Anstreicher betreut - sie hatte naturgemäss von der Materie keine Ahnung - der Kurs wurde dann weitgehend von 2 Kursteilnehmern, welche aus dem Lagerbereich kommen, geleitet. Aber eigentlich spielte sich der Kurs so ab, dass die Kursteilnehmer abwechselnd einige Seiten aus dem ausgehändigten Manuskript vorlasen, was an Monotonie kaum zu übertreffen war - Erfolg des "Kurses" gleich NULL
Außerdem wurde die schriftliche Prüfung für den Staplerschein für einige Kandidaten, die ansonsten durchgefallen wären, solange wiederholt, bis ein positives Ergebnis vorlag
Bei der Prüfung zum Europäischen Computerführerschein traten als Prüfer Mitarbeiter des durchführenden Kursinstitutes auf und halfen bei der Prüfung ebenfalls bei einigen Kandidaten, die sonst durchgefallen wären, kräftig nach
Neben einem ehemaligen Kursveranstaltungsort in 2130 Mistelbach gibt es einige "Heurige", die von einigen Kursteilnehmern in der Mittagspause gerne angenommen wurden - mit fortschreitender Kursdauer wurden die Mittagspausen auch immer länger (Überzug bis zu 1 ½ Stunden) - Konsequenzen seitens der Kursleitung: keine
Bei einem anderen Kurs, der in modulweise abgehalten wird , werden pro Tag 4 Module zu jeweils 12 Personen in verschiedenen Räumen abgehalten (die Teilnehmer tragen sich mit Namen und Unterschrift in einer Liste ein und werden von den Kursleitern kontrolliert und während der Dauer des Moduls unterrichtet bzw. beaufsichtigt)
Jene Teilnehmer die an diesem Tag keinen Modulplatz erhalten haben, sollen sich (unbeaufsichtigt) selbst beschäftigen (Stellensuche aus Zeitungen und Internet)
Diese Personen tragen sich in eine separate Liste im Vorraum mit Namen und Unterschrift ein - eine spätere Anwesenheit wird nicht mehr kontrolliert - manche nützen dies aus, tragen sich ein und gehen nach Hause (dem AMS gegenüber werden diese Personen jedoch als anwesend weitergegeben) - einige surfen im Internet - schauen sich "einschlägige" Internetseiten an - oder spielen PC-Kartenspiele wie "Solitair" etc.
Um derartige Missstände und um sinnlose Ausgaben von Steuergeld zu vermeiden schlage ich eine Novellierung des entsprechenden Paragraphen im AlVG (Arbeitslosenversicherungsgesetz) etwa wie folgt vor:
Kurszuteilungen seitens des AMS sind nur dann gerechtfertigt wenn:
Es sich um eine erstmalige Teilnahme an einer Maßnahme handelt (bei mehrmaliger Arbeitslosigkeit fällt jede neue Arbeitslosigkeit darunter)
Die Kursteilnahme im Einvernehmen zwischen AMS und Arbeitslosem gewünscht wird, also freiwillig durchgeführt wird
Bei mehrmaligen Kurszuteilungen währen einer Arbeitslosigkeit muss das AMS eventuell nicht vorhandene Defizite /Vermittlungshindernisse / fehlende Qualifikationen (rechtzeitig bis spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn) definieren und diese eventuell festgestellten Defizite dem Arbeitslosen mitteilen, damit er dazu Stellung beziehen kann. Diese eventuell festgestellten Defizite müssen in dem Kurs behandelt werden und dürfen in einem vorhergegangenen Kurs nicht schon einmal behandelt worden sein.
Weiters gibt es seit der letzten Novellierung des AlVG bezüglich zumutbarer täglicher Wegzeit zur und von der vom AMS vorgeschlagenen Arbeits- und Kursorten immer wieder Streitigkeiten und Unklarheiten - so heißt es im betreffenden Gesetzestext:
Zumutbare Wegzeit lt. AlVG § 9 Abs. 2
Die zumutbare tägliche Wegzeit für Hin- und Rückweg beträgt jedenfalls 1 1/2 Stunden und bei einer Vollzeitbeschäftigung jedenfalls 2 Stunden. Wesentlich darüber liegende Wegzeiten sind nur unter besonderen Umständen, insbesondere wenn am Wohnort lebende Personen üblicherweise eine längere Wegzeit zum Arbeitsplatz zurückzulegen haben oder besonders günstige Arbeitsbedingungen geboten werden, zumutbar.
Da es sich beim 2. Satz um eine zeitlich nicht klar eingegrenzte Aussage handelt, wurde diesbezüglich eine VwGH Eintscheidung notwendig (diese Entscheidung betrifft eine teilzeitbeschäftigte Person) - die Entscheidung des VwGH lautete sinngemäß wie folgt:
Für Personen, die in einer Wohnsituation - wie im 2. Satz geschildert - sind, gilt für teilzeitbeschäftigt Personen eine Wegzeit von:
1 ½ Stunden (90 Minuten) + 1 /3 dieser Zeit = ½ Stunde (30 Minuten) = insgesamt 2 Stunden (120 Minuten)
als maximale Wegzeit zumutbar
Hätte man dies nicht gleich statt des 2. Gummiparagraphensatzes in den Gesetzestext aufnehmen können (dies hätte Geld erspart und würde die Gerichte entlasten)
Für Vollzeitbeschäftigte gibt es meines Wissens noch keine diesbezügliche VwGH-Entscheidung.
Diese müsste - um den Gleichheitsgrundsatz zu wahren und um Vollzeitbeschäftigte nicht zu diskriminieren - sinngemäss wie folgt lauten:
Für Personen, die in einer Wohnsituation - wie im 2. Satz geschildert - sind, gilt für
vollzeitbeschäftigte Personen eine Wegzeit von:
2 Stunden (120 Minuten) + 1/3 dieser Zeit = 40 Minuten = insgesamt 2 Stunden und 40 Minuten
als maximale Wegzeit zumutbar.
Diese Regelung gilt sinngemäß auch für AMS-Kursteilnehmer.
Ich schlage daher vor, diesen Punkt ebenfalls gleich entsprechend zu novellieren.
Mit freundlichen Grüßen
W. W.
**** B.
Kopien dieses Schreibens ergingen an:
Rechnungshof
Finanzministerium
Volksanwaltschaft
an alle im Parlament vertretenen Parteien (2.04.11)
Anmerkung: Zum Nachmachen!