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6.04.11 um 12.23 Uhr - von L. H. - Zwangsmassnahmen-Millionen-Geschäfte
Arbeitsmarktservice: Nach Bordellbesuch weitere Vorwürfe gegen AMS



Der gemeinsame Bordellbesuch des steirischen AMS-Chefs mit einem Kunden sorgt für Aufregung. Wie sauber ist die Auftragsvergabe beim Arbeitsmarktservice?
Wien - Sie waren die ganz großen Krisengewinner: Anbieter von AMS-Schulungen. Zum Höhepunkt der Job-Krise Anfang 2010 absolvierten rund 80.000 Menschen pro Monat einen Kurs, Anfang 2011 waren es noch immer 69.000. Aber wie wird kontrolliert, wohin die öffentlichen Gelder fließen? Gibt es Aufträge des Arbeitsmarktservice gegen Gefälligkeiten?

Seit bekannt wurde, dass der steirische AMS-Chef Karl Heinz Snobe mit dem Leiter eines Schulungsbetriebs gemeinsam ein Bordell besuchte, sind diese Fragen wieder in den Fokus gerückt. Im Fall Snobe werden nun alle Auftragsvergaben neuerlich geprüft.

Missstände gebe es aber quer durch alle AMS-Landesstellen erzählen Branchenvertreter hinter vorgehaltener Hand. In Wien kursiert das Gerücht, der frühere Leiter der AMS-Vergabeabteilung, Franz-Otto Söchting, habe Berufliches mit Privaten vermischt.

Neben seinem Job im AMS besitzt der Beamte eine Immobilienfirma. Wer mit ihm Mietverträge abgeschlossen habe, sei leichter an Aufträge gekommen, heißt es. Söchtling bestreitet den Zusammenhang auf Standard-Anfrage entschieden, bestätigt aber, dass seine Wohnungen unter anderem für Kurs-Trainer gemietet werden. Er habe immer alles im Internet ausgeschrieben, ihm sei die Herkunft der Mieter egal. Warum er die schiefe Optik nicht vermieden habe? "Wenn man die Mieter kennt, ist das angenehmer."

Eine Unvereinbarkeit besteht laut AMS nicht. Es handelt sich um eine bewilligte Nebenbeschäftigung. Nach dem 2009 aufgeflogenen Fall "Venetia" wurde Söchting aber immerhin aus der Vergabestelle abgezogen, jetzt ist er für "Sonderprojekte" zuständig. Venetia ist jenes Bildungsinstitut, das in einen gigantischen Betrugsfall verwickelt ist. Ein Beamter der Bundesbuchhaltungsagentur hat fast 17 Mio. Euro an befreundete Firmenchefs transferiert, 4,8 Mio. gingen an Venetia. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat vor wenigen Tagen Anklage erhoben.

Mit Venetia war Söchting ebenfalls im Geschäft. Die Ermittlungen und zwei Kontrollen durch den Rechnungshof hätten aber keine Vorwürfe gegen den Beamten ergeben, erklärt man beim AMS. Söchting selbst meint, Venetia sei für seine Immobilienfirma ein Verlustgeschäft gewesen, weil er in Folge des Konkurses um Mieteinnahmen umgefallen sei.

Also alles nur schiefe Optik und falsche Gerüchte? Bernhard Kleemann, Interessensvertreter der Trainervereinigung Vöbet, schließt das aus: "Wir wissen, dass Institutsvertreter unter Druck gesetzt werden, Gefälligkeiten zu leisten, Eigentumswohnungen zu kaufen und zu mieten, Reisen zu bezahlen oder Bordellbesuche zu finanzieren." Bis 100.000 Euro kann das AMS übrigens ohne Ausschreibung vergeben.

100 Euro Grenze

AMS-Bundeschef Herbert Buchinger hat hingegen von Gefälligkeiten "keine Wahrnehmung", wie er zum Standard sagte. "Da sind viele Fantasien unterwegs, die harten Fakten belegen das aber nicht." Geschenkannahmen seien für Mitarbeiter grundsätzlich verboten, nur "orts- und landesübliche" Präsente von geringem Wert seien zulässig. Eine genaue Grenze gibt es zwar nicht, man könne aber von 100 Euro ausgehen, sagt Buchinger.

Trainer-Vertreter Kleemann meint hingegen, im Gegenzug für Gefälligkeiten werde bei der Abrechnung von Trainern und Stunden nicht so genau hingeschaut. Andere Quellen meinen sogar, Kurse, die gar nicht stattgefunden haben, würden zum Teil beim AMS abgerechnet.

Buchinger sagt, Rechnungen, die vom Kostenvoranschlag abweichen, würden geprüft. Außerdem gebe es stichprobenartige Vorortkontrollen in den Kursen. Rund zwölf Prozent aller Kurse würden so kontrolliert. Beim AMS-Wien heißt es, fünf Prozent des Förderbudgets müsse jedes Jahr geprüft werden. Wie viele Fälle beeinsprucht werden, konnte man auf Anfrage nicht sagen. An gröberen Abrechnungsmissbrauch glaubt Buchinger aber nicht: "Ein Restrisiko besteht natürlich immer, aber ich glaube wir haben das ziemlich minimiert." (Günther Oswald, DER STANDARD, Printausgabe, 6.4.2011) STANDARD.at

>AMS-Chef von Freund auch in Haubenlokal eingeladen? (4.04.11)
unter: AMS Chef SNOBE und sein Kumpel von Alea & Partner am Pranger...!

Anmerkung: "Hunderte Millionen VersichertenGemeinschaftsgelder zu verteilen"
"Bitte sehr, wer hat noch nicht, wer will nochmal"
"Da Betroffene bez. Qualifizierung/Weiterbildung/Ausbildung nicht mitreden dürfen, arbeitsmarktpolitisch auch andere Interessen dahinter stehen, kommt es zu den hunderte Millionen Zwangsmassnahmen - Deppenkurse-Geschäfte-Sumpf!
Wegen dieser SchwachsinnsKurse, deren hauptsächliche Aufgabe die Disziplinierung und Repression ist, werden "Steuergelder" beim Fenster raus geschmiessen und die Versicherungsgemeinschaft mit enormen Summen geschädigt!

Ja, es wird schon längst Zeit, dass dieses AMS hinterfragt und kontrolliert wird!
Wie ist es möglich, dass Personen mit hoher Ausbildung und auch Akademiker-Titeln derart inkompetent handeln!
Die Antwort darauf könnte uns Angst machen!

An euch AMS-VerantwortungsträgerInnen
Hinterfragen sie den arbeitsmarktpolitischen Auftrag! Haben sie endlich den Mut die realistische Situation zu sehen und der Politik die tatsächliche Lage mitzuteilen und ev. unsinnige Aufträge/Anweisungen auch als solche zurückzuweisen!

Ich glaube, ihr habt keine Ahnung, wem gegenüber ihr noch Verantwortung schuldet!
Auch wenn der falsche, zerstörerische Weg u.a. mit Prämien belohnt wird, ihr seid nicht nur denen gegenüber verantwortlich die euch bezahlen, sondern auch der Gesellschaft, jedem "Kunden"/Menschen, eurem Gewissen und (euern) "Gott"/"allumfassenden Geist", egal welcher Glaubensgemeinschaft jemand angehört!

Setzt der Inkompetenz/dem menschenverachtenden Horror endlich ein Ende, richtet euch hauptsächlich an Ethik, Moral, Menschenrechte aus und bringt einen Selbstreinigungs-Prozess in Gang!

Die Informationsgesellschaft wird noch viel Verdecktes aufdecken!
Macht jetzt selbst, mit dem AMS/Arbeitsmarktpolitik-Wahnsinn, Schluss!"

(18.04.11 um 22.00 Uhr - von M. L. - \"Freunderlwirtschaft\"???
unter:
9.04.11 um 11.27 Uhr - von H. L. - "Die ganze Branche ist in Aufruhr" Zwangsmassnahmen-BetreiberInnen im Konkurrenz-"Krieg")


6.04.11 um 8.44 Uhr - von R. K. - "Thema Zeugenschaft"



Sehr geehrter Herr Moser !

Thema Zeugenschaft
Gibt es eine gesetzliche Grundlage das ich eine Begleitperson bzw Zeugen zu meinem AMS Termin mitnehmen kann ?
Hierzu kamen schon folgende Aussagen der AMSler : wer sind sie ? was wollen sie hier ? sie müßen den Raum verlassen, wozu bzw wofür wollen sie hier Zeugenschaft ablegen usw...
Ist wohl in Mode gekommen die Begleitperson gleich vorweg mal zu pisaken ....

lg RK
selbstverständlich können Sie meinen Beitrag ins Forum stellen ?

Antwort: Selbstverständlich darf ein Zeuge/Begleitperson mit!
Jeder "Kunde?" hat das Recht sich von einer Vertrauensperson begleiten zu lassen!
Es ist darauf zu achten, dass nur stumme Zeugen erlaubt sind!
Ansonsten darf der Zeuge "rausgeschmiessen" werden!
"Also der Zeuge soll nur als Zuhörer mitgehen und nichts reden!"

Sollte das nochmal vorkommen, dass die SachbearbeiterIN den Zeugen nicht mit rein lässt, so bestehen sie darauf, auf der Stelle den Vorgesetzten hinzu zu ziehen/zu holen!


4.04.11 um 14.59 Uhr - von W. W. - An das Sozialministerium
Rechnungshof, Finanzministerium, Volksanwaltschaft und an alle im Parlament vertretenen Parteien

"Steuergeldverschwendung seitens des AMS (Arbeitsmarktservice) durch wiederholte Zuteilung in die gleichen (sinnlosen) Kurse"


An das Sozialministerium

Kopien: s. tieferstehend
Steuergeldverschwendung seitens des AMS (Arbeitsmarktservice) durch wiederholte Zuteilung in die gleichen (sinnlosen) Kurse

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich (56 Jahre, kaufmännische Ausbildung - Handelsschule und bisher in der Zeit von 1973 - Ende 1997 als Exportsachbearbeiter und im Verkauf beschäftigt) werde vom AMS immer wieder - unter Androhung der Bezugssperre der Notstandshilfe - in die selben Clearing-, Aktivierungs- und Coachingkurse genötigt, die eines gemeinsam haben, sie sind vollkommen sinnlos für mich und auch für die meisten anderen Betroffenen, da sie keinerlei fachliche Kenntnisse vermitteln, die einem zu einer erfolgreichen Arbeitsaufnahme verhelfen würden. Ich gelte beim AMS als schwer vermittelbar und ist dies in der Betreuungsvereinbarung zwischen AMS und mir festgehalten (eine Arbeitsaufnahme wird durch das fortgeschrittene Alter, die lange Abwesenheit vom Arbeitsmarkt, das geringe Stellenangebot und durch div. gesundheitliche Einschränkungen erschwert).
Diese Vermittlungshindernisse können jedoch naturgemäß durch keinen Kurs ausgeglichen bzw. aufgehoben werden.

Ein aktueller Lebenslauf von mir liegt dem AMS vor und weiters übermittle ich meiner Betreuerin immer und regelmäßig Kopien meiner Bewerbungen und ev. Antworten der Firmen per E-Mail.

Ich habe bisher bereits 7 dieser Claering-/Aktivierungs-/Coaching-Kurse (unfreiwillig) besuchen müssen:

Zeitraum Name der Kursmaßnahme

12.10. - 13.11.1998 Bewerbungstraining
09.08. - 16.08.1999 Integrationsmaßnahme für Ältere
14.10.2002 - 03.01.2003 Career Coaching Center - Arbeitssuche auf neuen Wegen

21.05. - 18.06.2007 Clearing: Einstiegsmodul und Persönlichkeitstraining
03.12.2007 - 11.01.2008 Clearing: Einstiegsmodul und Persönlichkeitstraining

14.07.2008 - 14.07.2009 "Aufbruch"
18.05. - 05.08.2010 Erfahrung zählt! Aktivierung und Orientierung für Ältere

wie Ihnen vielleicht auffällt, habe ich im Zeitraum 21.05.07 - 11.01.2008 den gleichen Kurs Claering: Einstiegsmodul und Persönlichkeitstraining beim selben Kursveranstalter 2 x besuchen müssen.

Teilweise sieht man schon aufgrund des Namens der Maßnahme, dass es sich dabei um ein und dieselben handelt - jedenfalls sind sie alle nach dem gleichen Muster "gestrickt":
vorstellen der Teilnehmer, feststellen der persönlichen Stärken und Schwächen, Gestaltung von Lebenslauf und Bewerbungsschreiben, Vermittlung von Grundkenntnissen der EDV und Internet, Üben von Bewerbungsgesprächen, suchen von offenen Stellen in Zeitungen und per Internet, Bewerbungsschreiben gestalten und an die Firmen senden.
Da manche Kurse mehrere Wochen oder Monate dauern, herrscht kein Zeitmangel und so wird sicherlich bis zu ¼ der Kurszeit durch Diskussionen über Themen, die nicht Kursinhalt sind verplempert, nicht zuletzt auch durch Diskussionen über die Sinnhaftigkeit derartiger Kursmaßnahmen selbst.

Weiters habe ich noch die Kurse (ich hatte die Wahl zwischen diesen und den üblichen AMS-Sinnloskursen und habe mich für diese entschieden, da sie wenigstens fachliche und brauchbare Kenntnisse vermittelt haben - die EDV- und Personalverrechnungkurse habe ich auf meinen Wunsch und vollkommen freiwillig absolviert) besucht:

03.04. - 16.04.2000 Einführung in die EDV inkl. Textverarbeitung
08.08. - 03.09.2000 CAD-Grundlehrgang
15.10. - 27.11.2001 Europäischer Computerführerschein ECDL
17.03. - 13.05.2003 Personalverrechnung inkl. PV am PC
27.03. - 23.06.2006 Aktivierende Maßnahme inkl. Qualifizierung, Lagerfachkraft mit Stapler
22.06. - 07.08.2009 Personalverrechnung I inkl. PV am PC

Leider führte keiner dieser Kurse zu einer erfolgreichen Vermittlung, da mir lt. Aussage der potenziellen Arbeitgeber die entsprechende Praxis in diesen Berufen fehlt.

Nunmehr wurde ich mit Schreiben vom 22.03.2011 zu einer neuerlichen Kursmaßnahme mit Titel:"Q4Y - Qualification 4 You new generation reloaded: BO. Persönlichkeitstraining" beginnend 26.04.2011 "eingeladen".
Dem - der Einladung - beigefügten Infoblatt kann ich entnehmen, dass es sich wiederum um eine der üblichen AMS-Sinnlos-Kurse handelt, in dem in keinster Weise mir eventuell fehlende, weiterhelfende und fachliche Kenntnisse/Vermittlungsdefizite behandelt werden bzw. die nicht schon sowieso durch mehrmalige vorherige Kurse bereits behandelt wurden.

Es gibt Entscheidungen des VwGH (Verwaltungsgerichtshofes), die eindeutig aussagen,
dass Kurse nur dann bzw. die Kosten hiefür gerechtfertigt sind, wenn:

das AMS vor bzw. mit dem Einladungsschreiben ev. nichtvorhandene Vermittlungs-/Qualifikationsdefizite bzw. fehlende Kenntnisse definiert, die mit dem Kurs beseitigt werden können (NICHTERUIERTE DEFIZITE KÖNNEN MIT EINEM KURS NICHT BEHOBEN WERDEN)
etc.

In der Regel geschieht eine solche Feststellung von Defiziten seitens des AMS nicht, es wird einfach ein Schreiben zugestellt, dass man am .... an der Adresse ... zum Kurs .... zu erscheinen hat (unter Androhung der Bezugssperre von Arbeitslosengeld/Notstandshilfe).
So auch in meinem Fall.
Das AMS ignoriert mit der Nichteinhaltung von Gerichtsentscheidungen den Rechtsstaat.

Auf Anfragen, welche ev. nichtvorhandene Defizite der (die) Kurs(e) beheben soll(en), erhält man in der Regel nur ausweichende bzw. überhaupt keine Antworten.
Einmal erhielt ich auf meine Frage, warum ich schon wieder einen solchen Kurs machen muss die Antwort " es gibt eine Order von OBEN" (wer mit OBEN gemeint ist, wurde mir leider nicht erklärt).

Nachstehend noch einige "Schmankerln", wie es in solchen Kursen noch zugeht (von mir selbst miterlebt):

Ein Kursteilnehmer erscheint am ersten Kurstag so stark betrunken, dass er am zweiten Kurstag nicht mehr weiß, dass er schon einmal hier war - Konsequenz: er wird vom Kursleiter belehrt, dass eine Wiederholung einen sofortigen Ausschluss aus dem Kurs zur Folge hat - diese Aussage zieht den armen Kerl derartig hinunter, dass er in der Mittagspause nochmals kräftig nachtankt und dann vom Kursleiter nach Hause geschickt werden muss

Hygienische Zustände der Sanitäreinrichtungen an einem Kursort:
Alle Clomuscheln waren mit Papier total verstopft
Clobrille, Spülkasten und Wände vermutlich mit Clobürste mit Kot verschmiert

ausländische Kursteilnehmer haben keine ausreichenden Deutschkenntnisse, um dem Kurs folgen zu können (warum erhalten solche Personen nicht zuerst einen Deutschkurs?)

Den besuchten Lagerkurs leitete eine Dame, die nach eigener Aussage eigentlich ansonsten Maler und Anstreicher betreut - sie hatte naturgemäss von der Materie keine Ahnung - der Kurs wurde dann weitgehend von 2 Kursteilnehmern, welche aus dem Lagerbereich kommen, geleitet. Aber eigentlich spielte sich der Kurs so ab, dass die Kursteilnehmer abwechselnd einige Seiten aus dem ausgehändigten Manuskript vorlasen, was an Monotonie kaum zu übertreffen war - Erfolg des "Kurses" gleich NULL
Außerdem wurde die schriftliche Prüfung für den Staplerschein für einige Kandidaten, die ansonsten durchgefallen wären, solange wiederholt, bis ein positives Ergebnis vorlag

Bei der Prüfung zum Europäischen Computerführerschein traten als Prüfer Mitarbeiter des durchführenden Kursinstitutes auf und halfen bei der Prüfung ebenfalls bei einigen Kandidaten, die sonst durchgefallen wären, kräftig nach

Neben einem ehemaligen Kursveranstaltungsort in 2130 Mistelbach gibt es einige "Heurige", die von einigen Kursteilnehmern in der Mittagspause gerne angenommen wurden - mit fortschreitender Kursdauer wurden die Mittagspausen auch immer länger (Überzug bis zu 1 ½ Stunden) - Konsequenzen seitens der Kursleitung: keine

Bei einem anderen Kurs, der in modulweise abgehalten wird , werden pro Tag 4 Module zu jeweils 12 Personen in verschiedenen Räumen abgehalten (die Teilnehmer tragen sich mit Namen und Unterschrift in einer Liste ein und werden von den Kursleitern kontrolliert und während der Dauer des Moduls unterrichtet bzw. beaufsichtigt)
Jene Teilnehmer die an diesem Tag keinen Modulplatz erhalten haben, sollen sich (unbeaufsichtigt) selbst beschäftigen (Stellensuche aus Zeitungen und Internet)
Diese Personen tragen sich in eine separate Liste im Vorraum mit Namen und Unterschrift ein - eine spätere Anwesenheit wird nicht mehr kontrolliert - manche nützen dies aus, tragen sich ein und gehen nach Hause (dem AMS gegenüber werden diese Personen jedoch als anwesend weitergegeben) - einige surfen im Internet - schauen sich "einschlägige" Internetseiten an - oder spielen PC-Kartenspiele wie "Solitair" etc.

Um derartige Missstände und um sinnlose Ausgaben von Steuergeld zu vermeiden schlage ich eine Novellierung des entsprechenden Paragraphen im AlVG (Arbeitslosenversicherungsgesetz) etwa wie folgt vor:

Kurszuteilungen seitens des AMS sind nur dann gerechtfertigt wenn:

Es sich um eine erstmalige Teilnahme an einer Maßnahme handelt (bei mehrmaliger Arbeitslosigkeit fällt jede neue Arbeitslosigkeit darunter)

Die Kursteilnahme im Einvernehmen zwischen AMS und Arbeitslosem gewünscht wird, also freiwillig durchgeführt wird

Bei mehrmaligen Kurszuteilungen währen einer Arbeitslosigkeit muss das AMS eventuell nicht vorhandene Defizite /Vermittlungshindernisse / fehlende Qualifikationen (rechtzeitig bis spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn) definieren und diese eventuell festgestellten Defizite dem Arbeitslosen mitteilen, damit er dazu Stellung beziehen kann. Diese eventuell festgestellten Defizite müssen in dem Kurs behandelt werden und dürfen in einem vorhergegangenen Kurs nicht schon einmal behandelt worden sein.

Weiters gibt es seit der letzten Novellierung des AlVG bezüglich zumutbarer täglicher Wegzeit zur und von der vom AMS vorgeschlagenen Arbeits- und Kursorten immer wieder Streitigkeiten und Unklarheiten - so heißt es im betreffenden Gesetzestext:

Zumutbare Wegzeit lt. AlVG § 9 Abs. 2

Die zumutbare tägliche Wegzeit für Hin- und Rückweg beträgt jedenfalls 1 1/2 Stunden und bei einer Vollzeitbeschäftigung jedenfalls 2 Stunden. Wesentlich darüber liegende Wegzeiten sind nur unter besonderen Umständen, insbesondere wenn am Wohnort lebende Personen üblicherweise eine längere Wegzeit zum Arbeitsplatz zurückzulegen haben oder besonders günstige Arbeitsbedingungen geboten werden, zumutbar.

Da es sich beim 2. Satz um eine zeitlich nicht klar eingegrenzte Aussage handelt, wurde diesbezüglich eine VwGH Eintscheidung notwendig (diese Entscheidung betrifft eine teilzeitbeschäftigte Person) - die Entscheidung des VwGH lautete sinngemäß wie folgt:

Für Personen, die in einer Wohnsituation - wie im 2. Satz geschildert - sind, gilt für teilzeitbeschäftigt Personen eine Wegzeit von:

1 ½ Stunden (90 Minuten) + 1 /3 dieser Zeit = ½ Stunde (30 Minuten) = insgesamt 2 Stunden (120 Minuten)

als maximale Wegzeit zumutbar

Hätte man dies nicht gleich statt des 2. Gummiparagraphensatzes in den Gesetzestext aufnehmen können (dies hätte Geld erspart und würde die Gerichte entlasten)

Für Vollzeitbeschäftigte gibt es meines Wissens noch keine diesbezügliche VwGH-Entscheidung.
Diese müsste - um den Gleichheitsgrundsatz zu wahren und um Vollzeitbeschäftigte nicht zu diskriminieren - sinngemäss wie folgt lauten:

Für Personen, die in einer Wohnsituation - wie im 2. Satz geschildert - sind, gilt für
vollzeitbeschäftigte Personen eine Wegzeit von:

2 Stunden (120 Minuten) + 1/3 dieser Zeit = 40 Minuten = insgesamt 2 Stunden und 40 Minuten

als maximale Wegzeit zumutbar.

Diese Regelung gilt sinngemäß auch für AMS-Kursteilnehmer.

Ich schlage daher vor, diesen Punkt ebenfalls gleich entsprechend zu novellieren.

Mit freundlichen Grüßen

W. W.
**** B.

Kopien dieses Schreibens ergingen an:

Rechnungshof
Finanzministerium
Volksanwaltschaft
an alle im Parlament vertretenen Parteien (2.04.11)

Anmerkung: Zum Nachmachen!



4.04.11 um 13.34 Uhr - von S. A*. - Auch wenn Kritik am AMS System berechtigt ist, wirklich menschenliebend ist auch der Tenor dieser Seite nicht.


meine Beobachtungen beim Lesen der Seiten:
auch wenn Kritik am AMS System berechtigt ist, wirklich menschenliebend ist auch der Tenor dieser seite nicht. wer Menschen so abwertet, sollte sich nicht wundern wenn er schlecht behandelt wird. Hier werden Berater, Kurse und vor allem Politiker pauschal verurteilt. wofür? dafür das jene Menschen pauschal in Kurse stecken, die wenig kosten dürfen, denn niemand will mehr steuern zahlen und jeder wählt die gleichen alten Parteien. man will Veränderung aber nichts dazu beitragen.
ich war selber in 2 AMS Kursen und einer hat mir hat mir extrem viel gebracht, weil ICH dazu beigetragen habe und nicht erwartet habe, das die Trainer/Berater alles für mich tun. außerdem war ich nicht so negativ wie viele andere Kursteilnehmer. und genau diese weltmeister im Sudern haben keinen Job gedunden in der Zeit. das hätte auch ihr Weltbild gestört. ich weiß das diese Menschen auch irgendwo \"arm\" sind. aber das sind dann auch die Trainer und Berater die in diesem System möglichst angenehm zu überleben versuchen. Politiker inbegriffen. schimpfen wir nicht auf teile UNSERES Systems. verbessern wir das ganze System, gemeinsam, ohne jammern, ohne Sündenböcke (2.04.11)

Antwort: "Das Gesamte in Betracht ziehen"
"Die Menschen die andere Menschen so behandeln, auch wenn es über ein System geschieht dürfen mit keiner "Menschenliebe" rechnen!
Bei dieser Arbeitsmarktpolitik handelt es sich um keine Naturgewalt,
sondern um einen Plan der MitbürgerInnen schlechter stellt und sie über Menschenrechtsverletzungen wie Rechtsstaatsverletzung einem Druck aussetzt der viele krank macht! Wieviele den letzten Schritt zum Suizid gehen müsste untersucht werden!
Hierfür gibts Verantwortliche!
Man darf diesen Bereich nicht aus der Sicht eines Einzelnen, dem es darum geht unter allen Umständen eine Arbeit zu finden, interpretieren!
So ist es nicht möglich das Gesamte in Betracht zu ziehen!
Ab dann wird nämlich klar, dass es sich um eine neoliberale Strategie handelt!
Dessen Kalkül über Realitätsverweigerung (Statistikfälschung) und einer daraus suggerierten Feindbildsicht funktioniert!
(Wie ich mitbekomme sehr erfolgreich!)

Um zu verstehen lesen sie einige Seiten durch!
Die ÖVP Konstruktion der "zukünftigen" Gesellschaft!

Die katastrophalen Konsequenzen dieser Politik

Anstatt kompetente Arbeitsmarktpolitik zu machen. Den Betroffenen tatsächliche selbst gewünschte Ausbildungen zu gewähren, werden hunderte Millionen jährlich für Mobbingkurse aus dem Fenster geworfen!
Dazu einige konträre Meinungen zu ihrer!

AlleinerzieherInnen: Das AMS Feindbild!?
AMS-Sprecher: Der Gesetzgeber nimmt auf Aufsichtspflichten keine Rücksicht
In welcher Gesellschaft ist diese Schande nur möglich?

AMS missachtet den Rechtsstaat!


Etc. etc.
Und wenn sie danach noch immer glauben, dass alles findet seine Ursache im "SUDERN" der Betroffenen, dann dürfen sie sich als Einen, der dieses menschenverachtende / vernichtende System funktionieren lässt, sehen!"

6.04.11 um 14.02 Uhr - von Pi. - Zu Sa*. / Im Grunde völlig richtig, aber: meine persönliche Erfahrung würde noch weit Rüderes zulassen und auch rechtfertigen,
>4.04.11 von S. A*. - Auch wenn Kritik am AMS System berechtigt ist, wirklich menschenliebend ist auch der Tenor dieser Seite nicht.<

dazu möchte ich was sagen, auch, wenn die seite hier eigentlich keinen forencharakter hat...:

im grunde völlig richtig, aber: meine persönliche erfahrung würde noch weit rüderes zulassen und auch rechtfertigen
meine aktuellen erfahrungen in meinem ersten ams-kurs ist folgende:

obwohl ich auf diese massnahme richtig gespannt war, und von meiner vermittlerin lediglich wissen wollte, welche defizite in diesem kurs behoben werden sollten, wurde mir gleich mal bezugsverlust angedroht. ich habe daraufhin (ich hatte zuvor drei tage zeit hier und andernorts zu lesen) die anzeigen wegen nötigung und amtsmissbrauch angeboten und die dame so zu einer art kommuikation nötigen können. zwei tage später begann der kurs.

ich fange mit einem lob aller mir bekannten dozenten an. die können aus dem ding auch nicht wirklich was sinnvolles machen, aber sie geben sich mühe und helfen, wenn sie können, nach kräften. allerdings ist die zusammensetzung der teilnehmer ein schlechter witz. manche stehen bloss noch monate vor der pension, andere besuchen genau diesen und einige ähnliche kurse schon zum wiederholten mal, erwachsene menschen, die sich über die bedürfnispyramide des menschen austauschen, diskutieren, wie man im alltag sparen kann (hat mir sehr geholfen, meine einsparungsmöglichkeiten waren mir schon vorher klar: nix essen oder nix heizen...) der witz ist: manche waren schon wochen vorher da, haben das ganze genau dort bereits durchgemacht, dann kamen die \"neuen\" und es ging von vorn los... und genau die haben noch einen monat vor sich, während mein kurs diese woche zuende geht. und alle, die am ersten tag da waren, haben gesagt, sie wären unter androhung der leistungssperrung in diesen k!
urs vermittelt worden.

stimmt, das eine ist das system, das andere die menschen, die ihm angehören und die vorgaben umsetzen. und bestimmt gibt es auch im ams richtige menschen. keine frage. aber das ändert nichts daran, dass im falle meiner mit-kursler 100% amtsmissbräuchliche nötiger am werk sind, und was während der pausen über einzelne personen ausgetauscht wurde... ich spare mir die suche nach einer einzelnen vokabel.

hinzu kommt, dass hier zt verzweifelte und gequälte menschen schreiben. dass sie das hier tun lässt schon tief blicken. sie brauchen hilfe, sie brauchen information, sie brauchen zuspruch, und dergleichen ist fast nirgendwo zu kriegen. deshalb lasse mich von meinem einstiegslob hier auch nicht ab. eine einzelne person leistet grosses. und es steht dieser person zu, die eigene, persönliche - und politische - meinung auf dieser seite lautstark zu vertreten. in ideologischen dingen muss man vielleicht nicht zwangsläufig einer meinung sein, das kann man hier wohl auch sagen, aber das ändert nichts daran, dass hier wichtige informationen, ratschläge, vielleicht auch unterstützung zu finden sind. beim ams kriegt man nichts dergleichen. ich behaupte aus eigener erfahrung, dass man da belogen, verarscht, ausgetrickst und niedergemacht wird, wenn man nicht ganz klar macht, dass die befähigung des sesselwärmens nicht ausreicht, sich über intelligente und solidarische menschen willkürl!
ich zu erheben.

nix für ungut, aber im KLARTEXT könnte noch weit schlimmeres über diese geldvernichtende ams-führung und ihre handlanger, über deren politische hintermänner und auch über die gefühlskrüppel und minderbehirnten systemknechten in den amtsstuben schreiben. die verallgemeinerung lässt sich da gar nicht vermeiden, aber in deinem sinne: ausnahmen bestätigen hoffentlich auch hier die regel, auch beim ams sollten respektabele, kompetente personen zu finden sein. grundsätzlichen hat man es auch da mit menschen zu tun. das problem: wer andere nicht menschlich behandelt, sie belügt, bedroht, nach belieben degradiert und widerrechtlich sekkiert, der darf nicht wirklich erwarten von den betroffenen als mensch gesehen zu werden. (5.04.11)

6.04.11 um 14.13 Uhr - von S. - Betrifft: S.A.* / Nehmen Sie die Scheuklappen ab, wir leben in einer Welt, die ein Feindbild braucht, um sich selber besser zu fühlen
Wer nur zwei Kurse des AMS besuchen muss und sich diese auch noch selber aussuchen darf, kann wohl kaum das \"Sudern\" diverser Kursteilnehmer nachvollziehen. Man könnte es auch als oftmals berechtigte Kritk am Kursgeschehen und ganz allgemein an der in regelmäßigen Abständen erfolgenden Sinnlos-Kurs-Zuteilung des AMS sehen. ---

Wer zum x-ten-mal seinen Lebenslauf auf Anraten der Trainer auf den neuesten Stand bringen muss, auch wenn dies erst vor kurzer Zeit in einem anderen Kurs passiert ist; wer dazu verpflichtet wird, jeden Tag Stelleninserate zu suchen, die es für diesen Zeitaufwand einfach nicht gibt; wen die immer wieder gerne von den Kursinstituten, angebotenen
\"Bewerbungstrainings\", die mit bewerben nur am Rande zu tun haben und einem Kursteilnehmer nichts für die Bewerbung verwertbares bringen, inzwischen nerven; wer nicht wie im Kindergarten
\"Stille Post\" spielen will; wer nicht zum 1000sten-mal seinen beruflichen Werdegang langatmig vortragen muss; wer nicht in einem EDV-\"Kurs\" für absolute Anfänger sitzen will, der jedoch großartig für Fortgeschrittene angepriesen wird; wer nicht von Trainern, die ihr
geknicktes Ego an uns \"Randgruppen\", die wir schon lange keine mehr sind, niedergemacht/vorgeführt/diszipliniert wurde ..usw.....wer das alles nicht kennt, der sollte sich mit Kritik lieber dezent zurückhalten. -----

Glauben Sie ernsthaft, guter Wille und Engagement der Kursteilnehmer bringt automatisch Arbeit??? Wachen Sie auch, Sie machen sich was vor! ------

Sie, Herr/Frau S.A., dürfen davon ausgehen, dass ich weiß, was sich gehört, um diese altmodische Bezeichnung zu verwenden, trotzdem wurde ich von meiner vorigen AMS-Beraterin, die mich nicht kannte, beim ersten Meldetermin vorsichtshalber gleich angebrüllt.
Korrektes Benehmen, pünktliches Wahrnehmen des Meldetermins, ohne Aufforderung vorgelegte Initiativ-Bewerbungen, Einhalten aller
vom AMS vermittelten Vorauswahl- oder Vorstellungstermine, schützen nicht vor schlechter Behandlung, Unfreundlichkeit und auch nicht vor Statistikkursen. ------

Nehmen Sie die Scheuklappen ab, wir leben in einer Welt, die ein Feindbild braucht, um sich selber besser zu fühlen.



4.04.11 um 10.18 Uhr - von L. M. - Geringfügigkeit?


hallo Herr Moser
ich habe im Februar bei meiner Betreuerin erwähnt,daß ich eine Geringfügigkeit (350?,grafische Arbeit, zu Hause am eigenen Computer) zu erwarten habe. Worauf sie mir ein Formular -Übereinkommen gab, das ausgefüllt abzugeben sei. darin ist in einer Spalte anzugeben, wann die geringfügige Tätigkeit gemacht wurde.Ich habe da 10.bis 17. Feb angegeben, wo ich jetzt gesehen habe, daß mir für diesen Zeitraum die Notstandshilfe abgezogen wurde. Meine Frage, ist das korrekt, warum gibt es dann eine Geringfügigkeits grenze von 366.-
vielen Dank
lg L.m

Antwort:
Das AMS sperrt schnell auch rechtswidrig, deshalb im Umgang mit dem AMS immer höchste Vorsicht walten lassen!
Der Bezug wurde ev. mal "vorsorglich" eingestellt?
Sie müssen dem AMS die Einkommensbescheinigung dieser Zeit vorlegen!
Achtung es gibt auch die tägliche Geringfügigkeits-Grenze - Bei einem Beschäftigungsverhältnis für eine kürzere Zeit als einen Kalendermonat - die liegt 2011 bei 28,72 Euro (wird jährlich angepasst!)
Geringfügigkeitsgrenze! (ohne Gewähr)



3.04.11 - Neues Forum zum Austausch arbeitsloser Personen!
- JOBIOO.com das social network für jobsuchende


Es gab schon oft Anfragen und Anregungen an mich ein Forum zum direkten Austausch zu eröffnen!
Nach dem SoNed mit einem Forum, ohne Barriere und Anmeldung startete, stellte ich nach Monaten wegen sehr schlechter Erfahrungen auf ein "Kontrolliertes" um!

Dehalb gebe ich gerne das nun "öffentliche" Forum eines Soziologiestudenten bekannt!
JOBIOO.com das social network für jobsuchende



1.04.11 um 12.56 Uhr - von S. S*. - "Nachzahlung wegen rückwirkender Neuberechnung bis 2008?"
"Ich bin echt verzweifelt und habe Magenschmerzen wenn ich den Briefkasten öffne"


Hallo lieber Christian Moser!

Zuerst will ich mich für die Seite Soned! bedanken, es ist tröstlich zu lesen das es anderen auch nicht viel besser ergeht als mir!
Respekt und weiter so!

Ich bin seit 2004 arbeitslos ( Notstand)! Vorher habe ich bei der Firma Gr. gearbeitet im Schichtbetrieb, Fließband, dann kamen unsere Kinder und ich war in Karenz als Gr. in Konkurs ging. Seither habe ich verschiedenes versucht, Gastgewerbe, Callcenter, Siemens, aber ich kann körperlich nicht mehr 8 Stunden und mehr stehen und habe darum Schwierigkeiten , einen Job zu finden. Versteife mich zur Zeit auf Callcenter ( Sitzende Arbeit). Dazu kommt, das ich klein und dick bin, 2 Kinder habe, das erschwert mir die Suche zusätzlich.

Jetzt zu meinem eigentlichen Problem. 2006 hatte ich die Scheidung. Wir haben uns getrennt, sind wieder zusammen gezogen, haben uns wieder getrennt, streit um die Vormundschaft der Kinder, es waren stressige Jahre, Nervenzermürbende Jahre. Mein GROßER Fehler war, als ich einen neuen Antrag auf Notstand stellte, waren wir getrennt, dann sind wir wieder zusammen gezogen und ich habe nicht daran gedacht das am AMS zu melden, kurz darauf trennten wir uns wieder, ein jahr danach neuer Antrag ( da waren wir getrennt) und dann haben wir es wieder versucht. Ich verstehe heute auch nicht, warum ich nie daran dachte am AMS zu melden das wir mal 2 Wochen , mal ein paar Monate wieder zusammen lebten, auf jeden fall sind sie jetzt darauf gekommen und werden mich bis 2008 zurück neu berechnen und ich werde das Nachzahlen müßen. Das ich durch die Beziehungsprobleme keinen Kopf hatte interresiert die natürlich nicht.

Meine Frage jetzt, habe ich irgendwelche Chancen damit in Berufung zu gehen? Reich wurde ich sicher nicht in der Zeit und wir drehen sowieso schon jeden Groschen um, da mein EX- wieder Lebensgefährte auch hoch verschuldet ist. Kann ich das in Raten zurück zahlen?
Wie hoch oder niedrig kann ich die Raten vorschlagen? Ich bin echt verzweifelt und habe Magenschmerzen wenn ich den Briefkasten öffne.

Ich hoffe du kannst mir einen Rat geben

Liebe Grüße
S. S. (31.03.11)

Antwort:
Ja sie gehen unbedingt, wenn der schriftliche Bescheid in dieser Angelegenheit kommt, in Berufung !
Wenn ihnen in der WiederVereinigungs-Versuchzeit kein Unterhalt zustand, dieser auch nicht freiwillig geleistet wurde (Vom Ex-Mann schriftlich bestätigen lassen), so handelte es sich um "Wohngemeinschafts-(Partnerschaft) und keine Lebensgemeinschaft!

Auch die Grünen empfehlen:
"Grünen Tipp: Beim AMS "die Lebensgemeinschaft" nicht angeben, sofern keine Unterhaltspflicht besteht - und ein Unterhalt auch nicht freiwillig geleistet wird!" (21.12.10)
Auch aus dieser Überlegung heraus wäre es auch okay gewesen, dass sie nicht Bescheid gesagt haben - Wenn es eine Wohngemeinschaft war?

OGH-Urteil: Geschiedene Ehegatten teilen sich eine Wohnung. Trotzdem Wohngemeinschaft und keine Lebensgemeinschaft/Wirtschaftsgemeinschaft.


Wenn es eine Wohngemeinschaft war lautet daher der Einspruchs-, Berufungstext:
"Da es sich um keine "Lebensgemeinschaft-Partnerschaft" handelt, sondern um eine Wohnungsgemeinschaft, darf nach VwGH-Erkenntnisse das Einkommen des "Mitbewohners" nicht angerechnet werden!
Es steht mir kein Unterhalt zu und solcher wird auch nicht freiwillig geleistet!

Legen sie eine schriftliche Erklärung/Bestätigung ihres Mitbewohners bei - unterschrieben!"
"Muster für Einspruch gegen rechtswidriger Anrechnung des Partnereinkommens"(10.02.10)

(Muster) Antrag auf Feststellungsbescheid - über rechtswidrige Partnerschafts-Einkommen-Anrechnung (10.04.10)

Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ
Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen? (12.05.2010)

Weitere Links unter Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"!

Das AMS nimmt ansonsten bei Pfändungen keine Rücksicht auf die existenzielle Lage der Betroffenen! Es behält sich "bis" 50% der Versicherungsleistung/Bezug ein!
Trotzdem sollte eine Nachzahlung eintreten besprechen sie ihre Vorstellung und Möglichkeiten! Begleitperson zu AMS-Termine mitnehmen! Alles Gute! (Ohne Gewähr)


1.04.11 um 12.03 Uhr - von W. W. - Zur jetzigen Kurseinladung habe ich folgende E-Mail ans AMS gesandt
"Bisher ist es mir aufgrund Ihrer großartigen Seite schon 2x gelungen von Söbs und 1x von einem Deppenkurs \"befreit\" zu werden"


Bin für 26.4. wieder in einen Deppenkurs eingeladen (bisher ist es mir aufgrund Ihrer großartigen Seite schon 2x gelungen von Söbs und 1x von einem Deppenkurs \"befreit\" zu werden)

Zur jetzigien Kurseinladung habe ich folgende E-Mail ans AMS gesandt:

Von: ...
An: ams....
Betreff: Kursmaßnahme ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

Name: ...
Adresse: ..

An das
Arbeitsmarktservice ...
...
..., .......2011

Feststellungsbescheid
Wegen § 49 AlVG
(Gegen die rechtswidrige Anordnung eines Kontrolltermins)
und wegen § 9 Abs. 2 AlVG
(gegen die rechtswidrige Überschreitung der zumutbaren Wegzeit)

Antrag auf Erlassung eines Feststellungsbescheides

a) Gemäß § 49 Abs. 1 AlVG hat sich der Arbeitslose zur Sicherung des Anspruches auf Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe bei der nach seinem Wohnort zuständigen regionalen Geschäftsstelle unter Vorweisung der Meldekarte persönlich zu melden. Diesen Meldungen komme ich nach.
Die Ausschreibung einer Kontrollmeldung im Rahmen einer Kursveranstaltung an einer anderen Adresse als die der zuständigen lokalen Geschäftsstelle hat nichts mit dem Wesen einer Kontrollmeldung nach § 49 AlVG zu tun. Die Vorgangsweise des AMS Mistelbach ist daher gesetzwidrig, ebenso wie die Ankündigung der Streichung der Notstandshilfe im Falle der Nichtbefolgung.

b) Gemäß § 9 Abs. 2 AlVG beträgt die zumutbare tägliche Wegzeit für Hin- und Rückweg jedenfalls eineinhalb Stunden und bei einer Vollzeitbeschäftigung jedenfalls zwei Stunden. Wesentlich darüber liegende Wegzeiten sind nur unter besonderen Umständen, insbesondere wenn am Wohnort lebende Personen üblicherweise eine längere Wegzeit zum Arbeitsplatz zurückzulegen haben oder besonders günstige Arbeitsbedingungen geboten werden, zumutbar.
Diesbezüglich liegt eine Einscheidung des VwGH mit der Zahl 2006/08/0157-8 vor, aus der hervorgeht, dass für teilzeitbeschäftigte Personen deren Wohnsitz in Gebieten lt. des 2. Satzes § 9 Abs. 2 AlVG einzuordnen ist, die maximale zumutbare Wegzeit 2 Stunden (statt sonst 1 ½ Stunden) hin und retour (inkl. Gehzeit Wohnadresse - öffentliches Verkehrsmittel und Gehzeit öffentliches Verkehrsmittel - Adresse Arbeitsort) beträgt.
Da es sich lt. tieferstehender E-Mail des Kursveranstalters ... um eine "Teilzeitveranstaltung" handelt, würde in meinem Fall die maximal zumutbare Wegstrecke 2 Stunden (s. oben) betragen.
Um pünktlich um ... Uhr an der Adresse ... sein zu können, muss ich um ... mein Haus verlassen - Gehzeit zum Bahnhof ...Minuten, Abfahrt der Bahn ...- Ankunft ..., Anschluss nach .. um ... - Ankunft ..., für die Gehzeit zum Kursort veranschlage ich ... Minuten - daraus ergibt sich eine Wegzeit von ... Stunde ... Minuten, also insgesamt von ... Stunden ... Minuten hin und retour.
Es liegt daher eine deutliche Überschreitung der maximal zumutbaren Wegzeit von insgesamt ... Stunde und ... Minuten vor.

Da ich aufgrund der Ankündigung im Falle der Nichteinhaltung dieses Kontrolltermins im Rahmen einer Kursveranstaltung meinen Anspruch auf Notstandshilfe zu verlieren habe, habe ich jedenfalls ein rechtliches Interesse auf die Feststellung, dass es sich bei diesem Termin um KEINEN Kontrolltermin im Sinne des § 49 Abs. 1 AlVG handelt.

Ich stelle daher den
Antrag,
festzustellen, dass es sich bei dem Termin vom 26.04.2011 8.00 und der anschließenden Kursmaßnahme bis mindestens 27.05.2011 bei "die Berater", 1210 Wien, Brünnerstraße 73 B um KEINEN Kontrolltermin im Sinne des § 49 Abs. 1 AlVG handelt und die Einstellung des Leistungsbezuges im Falle der Nichteinhaltung des Termins rechtswidrig ist, sowie die zumutbare Wegzeit von 2 Stunden gemäß § 9 Abs. 2 AlVG und der VwGH-Entscheidung Zl. 2006/08/0157-8 deutlich überschritten wird

Hochachtungsvoll

Bin auch diesmal wieder guter Dinge, dass es mir gelingt befreit zu werden (das AMS teilt mir dann immer mit, dass nun doch kein Platz mehr frei ist, oder dass der Kurs nur für eine spezielle Gruppe etc. vorgesehen ist).

Grüße (31.03.11)

(31.03.11- von W. W. - "Praktikum- und Stillschweigens-Verpflichtung?")

9.04.11 um 13.38 Uhr - von W.W. - "Es gab eine längere Diskussion aber
im Endeffekt muss ich den Deppenkurs am 26.4.2011 nicht machen"
Sehr geehrter Herr Moser,
nehme Bezug auf meinen Eintrag v. 1.4.2011 - hatte heute kurzfristig Termin beim AMS - habe auf meinen Standpunkten beharrt - Betreuerin hat den Abteilungsleiter zugezogen -
es gab eine längere Diskussion aber
im Endeffekt muss ich den Deppenkurs am 26.4.2011 nicht machen - dies wurde mir auf dem \"Einladungsschreiben\" bestätigt.

Ein Erfolg auf allen Linien.
Grüße



31.03.11 um 19.55 Uhr - von Co. O*. - "Zwangsmassnahme/Mindestsicherung"
"Ich bin gerade ziemlich verzweifelt."


Massnahme SÖB/Mindestsicherung.

Hallo!

Ich bin gerade ziemlich verzweifelt.
Ich beziehe die Mindestsicherung, erhalte keine Leistungen seitens des AMS. Jetzt ist es seit Einführung der Mindestsicherung ja so, das das Sozialamt diese nun auch zu 100% sperren kann.

Ich bin zur Zeit bei itworks, wo ich mich bei meinem neuen Betreuer nicht wirklich gut aufgehoben fühle.

Ich bekam eine Kursmaßnahme vom AMS \"JSI-Jobsuche Intensiv\", beginnend Anfang Mai. Damit bin ich sehr zufrieden, da ich schon mal dort war und sehr zufrieden war. Man bekommt tolle Unterstützung seitens der Betreuer, wird intensiv bei der Jobsuche unterstützt, gute soziale Beratungen und vor allem sie sind darauf bedacht, das man sich wohlfühlt und man bekommt nicht irgendwas aufgezwungen. So weit so gut.

Nun kam mein Betreuer bei itworks aber auf die Idee, mich in ein SÖB bei wienwork zu drängen. Gastronomie. Morgen muss ich mir die Zuweisung beim AMS abholen. Er sagte gleich, das SÖB habe vorrang. da hat man 8 wochen praktikum und dann eine befristete Stelle.

Damit bin ich nun sehr unglücklich. Ich bin Verkäuferin. Gastronomie liegt mir nun gar nicht und ich bezweifle das ich mich sehr eigne. Ausserdem habe ich in der branche ja noch nie gearbeitet.

ABER: Ich war schon mal im Wienwork und habe sehr schlechte Erfahrungen während des Praktikums gemacht. Man wurde regelrecht alleingelassen und abgestellt. Wir Praktikanten mussten in einem kleinen Extraraum arbeiten. Lüften und miteinander während der Arbeit reden war uns verboten! Mir hat das sehr zugesetzt und ich habe mich nicht gut dabei gefühlt.

Jetzt meine Frage: Weiß jemand ob ich das machen muss? Muss ich das Praktikum machen? Was passiert wenn ich zum Infotag hingehe und mich dann nicht für ein Praktikum entscheide? Ich würde viel lieber zum JSI. Wird mir dann die Mindestsicherung gesperrt oder nicht?

Antwort:
"Über die Mindestsicherung wage ich es ("noch immer") nicht genaueres zu sagen, obwohl ich diese seit Buchingers Vorschlag verfolge, der mir auch zugesagt hatte, dass es keine gänzliche Sperre gibt! Stufenweise bis 50% war von ihm verlautbart worden!
Mittlerweile ist sie stufenweise zum Schlechteren für Betroffene mutiert!

Es sollte beim ersten mal noch nicht ganz gesperrt werden! Mit einem bestimmten Prozentsatz müssen sie rechnen!
Aber eine völlige Sperre "in Ausnahmefällen" ist möglich! (Was immer das heissen mag!)
Die wurde eingeführt um "Zwangs"/"Pflichtarbeit" umzusetzen!
so auch die Geschäfte der "Zwangs"-Schmarotzerfirmen zu sichern!"
(Die ÖVP Konstruktion der "zukünftigen" Gesellschaft!)

"Gesundheitsbezogene Problematik bez. Zwangsmassnahmen in Küche"
In einer Küche dürf(t)en wegen gesundheitlicher Bedenken nur freiwillige MitarbeiterInnen aufgenommen werden!

Keine Gratis-Arbeit
Praktikum / Schnuppertage statt Probetage

zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs : (ohne Gewähr)

Nehmen sie zu den Behörden immer eine Begleitperson mit!


"Menschenwürde-Vergewaltiger erklären Menschen in Not/Armut zu Feindbildern und können so mit dem Instrument "Hundstorfer-Mindestsicherung" endlich "Zwangs"-Arbeit einführen!" (3.03.11)

"Ich habe so das Gefühl das sie überhaupt nicht zahlen sollen oder wollen!" (15.02.11)
Mit sämtlichen weiterführenden Links zur "Mindestsicherung"/Sozialhilfe"


31.03.11 um 14.46 Uhr - von W. W. - "Praktikum- und Stillschweigens-Verpflichtung?"


Betr.: unbezahlte Praktika in Deppenkursen

Sehr geehrter Herr Moser,

wie in Ihrer Seite schon mehrmals geschildert und ich selbst schon einigemale davonbetroffen war, kommt diese Vorgangsweise immer mehr in Mode

Ich wurde soeben wieder für einen Deppenkurs \"eingeladen\" in dem ein (sicher wieder unbezahltes) Praktikum \"angeboten\" wird.

beim letzten Kurs 2010 haben wir vom Kursleiter einen Vordruck erhalten:

Praktikumsvereinbarung
zwischen
Praktikumsbetrieb: ....
Praktikant(in) ....

Das Praktikum beginnt am ... und endet am ...
Der/Die Praktikant(in) wird in der Abteilung ... als ... eingesetzt.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt ... Stunden.

Dem Praktikumbetrieb entstehen keinerlei Kosten, da der/die PraktikantIn im Rahmen des Seminarlehrganges vom Arbeitsmarktservice versichert ist und eine Unterstützung bezieht.

Der/Die PraktikantIn ist verpflichtet, über alle ihm/ihr zur Kenntnis gelangenden Firmenangelegenheiten und Vorgänge, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Praktikums.

Datum ...
Unterschrift Unternehmen ... PraktikantIn ...
TrainerIn ... Tel.: ...

Ich habe das zwar unterschrieben aber folgenden Nachsatz hinzugefügt:

\"Da ich die Kursmaßnahme mit dem dazugehörigen Praktikum nur unter Zwang (Androhung der Einstellung des Arbeitslosengeldes/der Notstandshilfe) absolviere, werde ich die von mir geleistete Arbeit während des Praktikums genau dokumentgieren und behalte mir eine Nachforderung über diese geleistete Arbeit lt. dem gültigen Kollektivvertrag vor.\" Unterschrift: ...

Daraufhin ist es mir \"leider\" nicht gelungen, einen (unbezahlten) Praktikumsplaltz zu erhalten.

Grüße

Antwort: "Ausbeutungs-Kurse"
Ihr Zusatz war gut - führte anscheinend auch zum "Erfolg", aber soetwas erst gar nicht unterschreiben!
Wenn die Unterschrift unter Bezugssperrdrohung verlangt wird, dann den Spiess umdrehen und selbst mit einer NötigungsAnzeige drohen!
Wenn ein Zeuge (ev. KursKollege) dabei ist, der die Bezugssperrdrohung bestätigt, dann zur Anzeige bringen!

Keine Gratis-Arbeit
Praktikum / Schnuppertage statt Probetage


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