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20.04.11 um 13.29 Uhr - von Solidaritätsgruppe - "AMS / Neue Judikatur" |
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Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit der Novellierung des AlVG durch BGBl I 104/2007 wenden sich nur mehr selten arbeitslose Menschen mit der Frage an uns, ob die Beauftragung von privaten Dienstleistern durch das AMS rechtskonform ist oder nicht. Routinemäßig prüfen wir dann aber immer doch, ob es vielleicht neue Judikatur zu dieser Frage gibt. Und siehe da, unlängst sind wir fündig geworden. Die Entscheidung des VwGH zur Zahl 2009/08/0105 ist zugegebenermaßen eine der merkwürdigsten, die uns hier je untergekommen ist. Das Gericht nimmt fast ein wenig menschliche Züge an, es wirkt richtiggehend beleidigt. Man/frau stelle sich vor, da entwickelt es in mühsamer Kleinarbeit eine stringente Linie der Rechtssprechung und dann kommt der Gesetzgeber daher und vermasselt ihm das alles durch eine Gesetzesänderung ... Jedenfalls sind uE drei Dinge klargestellt:
1. Damit das AMS arbeitslose Menschen zu "Maßnahmen" bei seinen privaten Dienstleistern zwingen kann, müssen konkrete "Defizite" vorliegen, die die Vermittlung verhindern und die eben durch diese "Maßnahme" verringert oder beseitigt werden sollen. 2. Darf sich das AMS eben nicht genau dieser privaten Dienstleister bedienen, um angebliche Defizite des/der Arbeitslosen überhaupt erst zu erheben, das muß es schön selber tun, vor allem, da sich doch beim AMS die ausgewiesenen ExpertInnen der Arbeitsvermittlung tummeln ... 3. Den begründungslosen Bescheid, den das AMS so gern hätte, darf es spätestens im Berufungsverfahren nicht mehr geben. Und zwar, so schön, können Rechtssachen manchmal sein, weil ja das Gericht ansonsten an der Nachprüfung gehindert ist, ob nicht eigentlich die Voraussetzungen für einen begründungslosen Bescheid vorgelegen hätten. Bitte Vorsicht: Dieses Judikat bedeutet nicht die Aufhebung der Novelle und quasi eine Wiedereinführung der alten Rechtslage auf kaltem Weg. Es ist jeder Einzelfall genau zu prüfen, da das Kostenrisiko einer VwGH-Beschwerde (auch auf Verfahrenshilfebasis) ja nicht gering ist. Trotzdem könnten durchaus Beschwerden wieder aussichtsreich sein, va da sich ja das AMS weitgehend der privaten Dienstleister für eine Art soziales Screening der Arbeitslosen bedient. An der unbefriedigenden Situation, daß der Rechtsweg in AMS-Sachen ungebührlich lange dauert und immer erst im Nachhinein greift, ändert das alles natürlich überhaupt nichts. Mit freundlichen Grüßen,
Solidaritätsgruppe Schottengasse 3A/1/4/59 1010 Wien Tel.: (0699) 112 25 867 Fax: (01) 532 74 16 E-Mail: info@solidaritaetsgruppe.org http://solidaritaetsgruppe.org
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20.04.11 um 12.01 Uhr - von H. L. - "Neoliberales Europa - BRD: Die soziale Kluft wächst" |
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Serie: Wie gerecht ist Deutschland? Die soziale Kluft wächst Während die Unternehmensgewinne steigen, bekommen Arbeiter und Angestellte immer weniger ab. Die Politik verschärft die Polarisierung. Von A. Endres (Zeit.de) |
20.04.11 um 9.08 Uhr - von K. - "Neue Justizministerin bitte gleich mal das Arbeitsmarktservice, dessen Zwangsarbeitsbetriebe und Schulungsunternehmen durchleuchten" |
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Es gibt eine neue Justizministerin. Sie ist Expertin im Arbeitsrecht, Sozialrecht und Europarecht. Sehr gut! Dann bitte gleich mal das Arbeitsmarktservice, dessen Zwangsarbeitsbetriebe und Schulungsunternehmen durchleuchten! Bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft dürften ja schon genug Fälle zum weiteren Studium abgelegt worden sein. Danke, damit auch die Kleinen und Nicht-Prominenten nicht weiterhin ihrer grundlegenden Rechte beraubt werden.
Arbeitsrechtlerin für das Problemressort Justiz Krone.at Na, da hat sich der Snobe vorige Woche wohl schnell noch in der Kleinen Zeitung, in der Kronen Zeitung und im ORF selber "reingewaschen", während in der Zeitschrift NEWS folgendes zu lesen war: "AMS-Affäre: Snobe geht
Wechsel in Regionalgeschäftsstelle
Die News-Enthüllung über den Besuch eines einschlägigen Etablissements des steirischen AMS-Chef Karl-Heinz Snobe mit einem AMS-Auftragsnehmer hat Folgen. Snobes Tätigkeit als AMS-Landesgeschäftsführer wird diese Woche enden, er soll in eine Regionalgeschäftsstelle wechseln.
Jetzt ermittelt die Korruptionsstaatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung."
Und heute (20. April) liesst man in der Kronen Zeitung (Auszug): "Denn in der Bundeshauptstadt nimmt man ihm die Reinwaschungs-Initiative anscheinend mehr als krumm............."
"Auch dass die Innenrevision in Marsch gesetzt wurde, um "vertiefende Prüfungen" durchzuführen, deutet darauf hin, dass die Zentralstellen auf Snobe nicht sehr gut zu sprechen sind........."
Grüsse .
(18.04.11 um 22.00 Uhr - von M. L. - \"Freunderlwirtschaft\"??? unter: 9.04.11 um 11.27 Uhr - von H. L. - "Die ganze Branche ist in Aufruhr" Zwangsmassnahmen-BetreiberInnen im Konkurrenz-"Krieg")
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19.04.11 um 19.02 Uhr - von C. K*. - "Ende meines Krankenstandes" |
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Guten abend,
ich hätte da mal eine Frage: bin nach Arbeitslosenanspruch mittlerweile Notstandempfänger. Am 3. März wurde ich krank, meldete dies via eams meiner Beraterin. 10 Tage danach, ging ich dirket vom Arzt zur GKK um mich dort abzumelden. Mitarbieter von GKK sagt mir, er faxt die Info über das Ende meines Krankenstandes diekt ans AMS. Bekomme ein paar Tage danach auch von GKK einen Schrieb darüber, mit dem Vermerk: per Fax ans AMS! Heute hatte ich ein Telefonat mit einer Betreuerin, die mir sagte, ich wäre seit 3. März im Krankenstand, weil ich mich nicht per Mail oder persönlich bei Ihnen abgemeldet hätte!
Meine Fragen dazu:
1) gilt die Bescheinigung der GKK vom Ende meines Krankenstandes nicht als: Mandant nicht mehr krank - alles wie vorher?????
2) welchen offiziellen Status hätte ich denn nach \"Gesundmeldung\" beim AMS: gesund aber nicht AMS gesund weil ich mich nicht direkt und höchstpersönlich abgemeldet habe????
Telefoniere morgen nochmals mit meiner Betreuerin, die heute nicht mehr für ein klärendes Gespräch anzutreffen war, und bin gespannt!
Danke für etwaige nützliche Hinweise!!!
Antwort: Mit dem AMS ist in solchen Fällen höchste Vorsicht geboten! Am Besten: Sie holen sich von der KK. die Krankenstandsbescheinigung und bringen diese zum AMS. Sie wären bei negativen Ausgang zwar krankenversichert (Schutzfrist 6 Wochen) bekämen aber für die Zeit von der Gesundschreibung bis zur Wiedermeldung beim AMS keinen Notstandsbezug! Da sie die Bestätigung von der Krankenkasse vorliegen haben, dürfte es aber keine Probleme geben sie rückwirkend, ab dem Zeitpunkt der Gesundmeldung, wieder in den Status "arbeitsuchend" aufzunehmen. (ohne Gewähr) |
18.04.11 um 19.18 Uhr - von T*. - "Ich habe im Moment auch ein kleines Problem mit dem AMS." |
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Sehr geehrter Herr Moser!
Nach Tipp einer Bekannten habe ich mir die Internetseite Soned angesehen und war total begeistert davon. Ich habe im Moment auch ein kleines Problem mit dem AMS. Nach Karenz (2 1/2) Jahre habe ich mich im Februar arbeitslos gemeldet. Die wollten mich gleich zu so einem Deppenkurs schicken, habe ich aber nicht mit mir machen lassen und gleich eine Eintrittszusage meines Chefs besorgt bei dem ich vor der Karenz gearbeitet habe und auch vorhabe wieder dort anzufangen. Die Mitarbeiter vom AMS haben mir unmissverständlich mitgeteilt, dass ich mit **. Mai dann abgemeldet werde und ich ja nicht vorher wiederkommen sollte weil ich die Arbeit nicht annehme oder es mit der Kinderbetreuung nicht klappt. Tja nun ist es halt passiert und ich bin wieder schwanger geworden und werde sicher nicht am **. Mai anfangen zu arbeiten, Arbeitsort ist 60 km entfernt und werde den Stress in meinem Zustand nicht auf mich nehmen. Jetzt meine Frage, was kann ich da noch tun, kann ich bis zum Mutterschutz arbeitslos gemeldet bleiben oder muss ich mich abmelden lassen? Kann ich hingehen und sagen ich will einen Arbeit in meiner näheren Umgebung (20-25 km) finden. Ich wäre dankbar für eine rasche Nachricht, weil ich wirklich nicht weiß was ich im Moment machen soll.
Vielen Dank im Voraus M. (17.04.11)
Antwort: ihr zustand (schwangerschaft) verlangt natürlich eine neubewertung der situation. deshalb: lassen sie sich nicht einschüchtern - und klar melden sie sich weiter arbeitslos - gehen sie erst kurz vor dem **. zum AMS damit sie noch eine zeit ruhe haben
nehmen sie zum AMS termin eine begleitperson mit - wirkt wunder - weil die betreuerIn ihre ("aufgetragene") menschenverachtung nicht mehr zur gänze ausspielen kann! alles gute!
18.04.11 um 14.07 Uhr - von T*. - vom weiteren "Ausgang" berichten. Sehr geehrter Herr Moser!
Danke für dich rasche Antwort, ich werd dies berücksichtigen und Ihnen dann vom weiteren "Ausgang" berichten.
Veröffentlichung passt mir wie gesagt unter Initialen. Danke nochmals |
18.04.11 um 19.17 Uhr - von Do. - "AUFRUF - ANZEIGE BEIM RECHNUNGSHOF." |
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AUFRUF - ANZEIGE BEIM RECHNUNGSHOF. Mehrmalige Kurse (Deppenkurse) durch das AMS sind rechtswidrig und sind Steuergeldverschwendung und daher strafbar. Eine Möglichekeit diese Praxis aufzuzeigen sind Anzeigen beim RECHNUNGSHOF. Wehrt Euch gegen den Korruptionssumpf! http://www.rechnungshof.gv.at/ / office@rechnungshof.gv.at |
18.04.11 um 9.26 Uhr - von Th*. - "Bemessungsgrundlage richtet sich nach einem Stichtag" |
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Hallo! Ich habe folgendes Problem. Habe vor kurzem meinen Job gekündigt, da mir das weite fahren mit dem Auto (ca. 2h jeden Tag) zu anstrengend geworden ist. Nun hab ich meine Bemessungsgrundlage vom AMS bekommen und war im ersten Moment sehr geschockt, da diese nicht sehr hoch war, obwohl ich bei meinem letzten Arbeitgeber sehr gut verdient habe. Nach einigen Recherchen habe ich jetzt erfahren, das die Bemessungsgrundlage für das AMS Geld nach einem Stichtag erfolgt. Das heißt bis 30.06. wird die Berechnung des Arbeitslosengeldes vom Jahr 2009 vorgenommen und ab 01.07. von Jahr 2010. Da ich allerdings erst Anfang 2010 bei meinem letzten Arbeitgeber angefangen habe zu arbeiten, ist meine Bemessungsgrundlage dadurch auch nicht so hoch. Da ich eine spezielle Ausbildung habe und ich in diesem Bereich nur schwer eine Arbeit finde, werde ich wahrscheinlich einige Monate benötigen, um wieder einen passenden Arbeitgeber zu finden.
Antwort: Richtig: Bei Antragstellung bis einschliesslich Juni wird das vorletzte Jahr als Bemessungsgrundlage herangezogen. Ab Juli das letzte Jahr! |
16.04.11 um 0.20 Uhr - von Ma*. - "Dauerhafte Sperre wegen Mobbingkurse ist arbeitsmarktpolitischer Erfolg" |
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sehr geehrter herr moser!!
ich habe folgendes problem!!
also ich bin schon seit geraumer zeit arbeitslos!!und vor ca einen halben jahr wurde ich darauf hingewiesen,dass wenn ich mich noch einmal in dem jahr 2010 sperren lasse,weil ich mich wegen einem zwangskurs schon 2 mal hab sperren lassen ,ich meinen leistungsbezug für immer verlieren werde.ich kann erst wieder einen beziehen wenn ich für ein halbes jahr arbeiten war.so die eigentliche geschichte ist diese,dass ich mir dann vor diesem besagten kurs eine geringfügige arbeit gesucht habe um diesen nicht machen zu müssen.meine ams betreurin hat mir aber gesagt das ich diesen kurs trotzdem machen muss und meine termine war nehmen muss.da mein chef nicht mit diesem einverstanden war ,wollte er mich nicht weiter beschäftigen.aus lauter verzweiflung und um diesen kurs nicht machen zu müssen hab ich mich dann für gut 1,5 monaten krank schreiben lassen aus gründen die ich hier nicht nennen möchte.hab mich aber dann, als mich die kontrollärztin abgeschrieben hat nicht mehr bei ams zurü! ckgemeldet.da ich einiges an geld gespart habe ,hab ich mich seit gut einem halben jahr nicht mehr zurück gemeldet.nun meine frage ist,kann mich das ams jetzt trotzdem für immer sperren und was passiert wenn ich mich zurück melde?und ich möchte nach wie vor nicht in diesen kurs gehen,da es meines erachtens viel sinnvollere kurse gibt als rasenmähen und äste schneiden.aber mir wurde nie ein anderer kurs angeboten auch nach mehrerer nachfrage nach alternativen,hat es geheissen ich muss diesen kurs machen.erst nach beendigung des kurses kann man über andere weiterbildungsmöglichkeiten reden.da ich kein geld mehr besitze ,muss ich mich in den nächsten zwei wochen zurückmelden.nehmen wir das schlimmst mögliche an und ich kann wirklich keinen bezug mehr beziehen,welche alternativen gibt es zum ams?sozialhilfe?würd mich sehr freun auf ihre antwort!! MFG
Antwort: Mit ihrem Verhalten kommen sie dem AMS nicht aus. Im Gegenteil, freut es dem AMS wenn sie aus der Statistik verschwinden, da dies als arbeitsmarktpolitischer Erfolg gewertet wird der mit einer Prämie belohnt wird. Sie hätten sich gegen die Deppenkurse anders wehren müssen! Meist werden Betroffene nicht aufgeklärt, was zu einer erfolgreichen Berufung führt! Auch müssen Deppenkurse fehlende Kenntnisse ausgleichen! Jetzt müssen sie wirklich aufpassen. Eine dritte Sperre führt zur dauerhaften Sperre/Existenzvernichtung! Sollten sie aus Gründen dieser Mobbingkurse psychische Probleme bekommen, so reden sie mit ihrem Hausarzt darüber, auf dass er sie zu einem Facharzt überweist. Es wurden Personen auch monate-lang kursuntauglich geschrieben.
Die Möglichkeit der MIndestsicherung ist gegeben! Die ÖVP/"spö?" Politik sorgt aber dafür, Menschen der Ausbeutung auszusetzen, deswegen ist auch in diesem Fall eine gänzliche Sperre möglich! Trotzdem machen sie es diesen unsozialen Personen/Behörden nicht so leicht. Stellen sie die Anträge! Und wie gesagt, wenn sie diese Volks-Vertrottelungs-Kurse und SÖBs nicht aushalten kann nur ein ärztliches Attest helfen! Mit den zwei Sperren - bei denen nicht klar ist ob die rechtens oder rechtswidrig verhängt wurden - haben sie sich mit dem Rücken an die Wand drängen lassen! Das Risiko auf Dauersperre engt den Spielraum bez. Rechtsweg bei Deppenkurs-Weigerung extrem ein. Eine verlorene Berufung hätte fatale Folgen!
(zu SÖB und Deppenkurs :) |
15.04.11 - INFORMATION |
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Habe mir ein starkes Virus-Problem eingefangen! Könnte sein, dass ich auf Daten der letzten Tage nicht mehr zugreifen kann. (Es wird daran gearbeitet) Deshalb bitte: Einträge und E-Mails die ab 10.04 - 14.04.11 gesendet wurden nochmals senden! Sorry, Danke! |
10.04.11 um 13.21 Uhr - von L*. - "Nun habe ich schriftlich auf die Mindestsicherung verzichtet" |
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Hallo. Ich hab ein ganz anderes Problem.Bin Mutter von 2 Kindern,habe mein erstes schon sehr früh bekommen und habe deshalb die Mindestsicherung bezogen.Dadurch ich von der zuständigen BH so unter Druck gesetzt wurde, indem ich 40Std arbeiten gehen soll, obwohl ich eine Ausbildung jetzt abgeschlossen habe,reicht denen es nicht da ich 20std Arbeiten gehen möchte.Nun seit August 2010 ist mein Freund Zweitwohnsitz bei mir gemeldet,nun ständig hab ich Kontrolle vom Sozialamt.Obwohl sie wissen das mein Freund von Zeit zu Teit bei mir wohnt.Nun habe ich schriftlich auf die Mindestsicherung verzichtet jedoch nicht auf meine Sozialversicherung. Nun wurde mir heute gesagt ich wäre nicht versichert,möchte aber keine Leistung mehr in Anspruch nehmen da mein Freund sich ab nächsten Monat Hauptwohnsitz bei mir anmeldet. Was kann ich tun das ich wieder versichert bin? (6.04.11)
Antwort: Personen mit Betreuungsverpflichtungen (AIVG-Novelle) für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr oder behinderte Kinder, für die nachweislich keine längere Betreuungsmöglichkeit besteht, erfüllen die Voraussetzung des Abs. 3 Z 1 auch dann, wenn sie sich für ein Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von mindestens 16 Stunden bereithalten. (ansonsten 20 Stunden!)
auch wenn der freund bei ihnen wohnt musst das keine partnerschaft im sinne der anrechnung sein !
zur info ein text und zwar wenn ihnen kein unterhalt zusteht und der freund diesen nicht leistet! (Muster) Antrag auf Feststellungsbescheid - über rechtswidrige Partnerschafts-Einkommen-Anrechnung (10.04.10)
auf was zu achten ist! Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen? (12.05.2010)
ich würde also die mindestsicherung trotzdem empfehlen! die steht ihnen zu! Nehmen sie die "Unterschrift" zurück! Wenn möglich: Immer Begleitperson zu den Terminen mitnehmen! Wirkt Wunder!
ansonsten Pensionsversicherungszeiten wenn die PartnerIn zuviel verdient!
Kostenlose Mitversicherung von Lebensgefährten (ohne gewähr) |
10.04.11 um 13.20 Uhr - von AKTIVEN ARBEITSLOSEN starten Protestaktion gegen die "Transitarbeitskräfteregelung" im BABE- und BAGS-Kollektivvertrag" |
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Schluss mit der Umgehung von Kollektivverträgen durch die Gewerkschaften gpa-djp und vida!
AKTIVE ARBEITSLOSE starten Protestaktion gegen die "Transitarbeitskräfteregelung" im BABE- und BAGS-Kollektivvertrag
E-Mail-Formular: http://www.aktive-arbeitslose.at/cgi-bin/emailaktion_babe_2011.cgi
Während die Gewerkschaften gpa-djp und vida unter dem Motto "mehr Geld für gutes Angebot an Pflege und Betreuung" für Verbesserungen im BAGS-KV (Gesundeits- und Sozialberufe) einsetzen und bei den Verhandlungen zum BABE-KV (Erwachsenenbildung) zähe Verhandlungen beklagen, verschweigen sie, dass sie in beiden Kollektivverträge mit der "Transitarbeitskräfteregelung" für ArbeitnehmerInnen in AMS-Zwangsmaßnahmen zum Teil die eigenen Kollektivverträge aushebeln und so möglicherweise den Grundstein für eine Armutsindustrie nach Vorbild von Hartz IV legen.
Forderungen:
* Abschaffung der Umgehung regulärer Kollektivverträge durch die menschenrechtswidrige "Transitarbeitskräfteregelung" * Kein "2. Arbeitsmarkt" auf dem ArbeitnehmerInnen weniger Rechte haben und schlechter bezahlt werden * Schaffung von Arbeitslosenbetriebsräten in allen AMS-Maßnahmen * Demokratisch legitimierte Organisierung Arbeit suchender ArbeitnehmerInnen in den Gewerkschaften mit ausreichend Ressourcen für deren Kampf um die vollen ArbeitnehmerInnenrechte.
So hebelt die Gewerkschaft ihre eigenen Kollektivverträge aus:
Wer vom AMS einer "Wiedereingliederungsmaßnahme" in Form eines (Transit)Arbeitsplatzes zugewiesen wird, wird dank den von gpa-djp und vida zu verantwortenden Transitarbeitskräfteregelungen immer seltener nach den regulären Branchenkollektivverträgen entlohnt, sondern muss auf viele Rechte verzichten, die sonst ein Arbeitnehmer hat:
* Vordienstzeiten bzw. Berufserfahrung und Ausbildung werden nicht berücksichtigt, jeder bekommt den gleich niedrigen Pauschallohn. * Egal wie oft jemand solchen "Transitarbeitsplätzen" zugewiesen wird, er oder sie kommt nie in den Genuss von Lohnvorrückungen und wird so beim Gehalt am untersten Niveau gehalten. * Recht auf Arbeitskampf für bessere Arbeitsbedingungen (Streikrecht) besteht de facto auch nicht, weil dieser vom AMS als "Vereitelung einer Maßnahme" gewertet werden würde. * "Transitarbeitskräfte" sind in der Regel weniger als ein halbes Jahr im Betrieb und können daher auch keine Betriebsräte wählen, das Recht auf Vertretung wird ihnen so verwehrt. Betriebsräte – soferne überhaupt vorhanden - vertreten daher in der Regel eher die TäterInnen ("Schlüsselarbeitskräfte") als die Opfer ("Transitarbeitskräfte") dieser Zwangsmaßnahmen.
Transitarbeitskräfte werden so mit Hilfe der Gewerkschaften zu ArbeitnehmerInnen zweiter Klasse degradiert. Laut AMS-Richtlinie soll für "sozialökonomische Betriebe" der BAGS-KV und BABE-KV mit der billigen "Transitarbeitskräfteregelung" schon alleine durch Mitgliedschaft in den entsprechenden Berufsvereinigungen anwendbar werden, womit Tür und Tor für Umgehung regulärer Branchenkollektivverträge gelegt wird. Besonders umstritten sind die "gemeinnützigen Personalüberlasser" deren "Gemeinnützigkeit" aus Sicht der Betroffenen, die oft mehr Schaden als Nutzen in diesen Zwangsmaßnahmen sehen, fraglich ist. Hier werden nach wie vor teilweise rechtswidrige Dienstverträge "angeboten".’
Armutsfalle "Transitarbeit"
Die Zuweisung zu solchen "Transitarbeitsplätzen" erfolgt unter menschenrechtswidriger Androhung des Existenzentzuges (Bezugsperre). Obwohl diese Arbeitsplätze laut Definition "für nicht unmittelbar in den ‚primären’ Arbeitsmarkt vermittelbare Personen" eingerichtet sind und eine "sozialpsychologische Betreuung" beinhalten, werden mit dem stetigen Anwachsen von dauerhaft vom "ersten Arbeitsmarkt" ausgeschlossenen Langzeiterwerbslosen immer öfter Menschen, die direkt am "ersten Arbeitsmarkt" einsetzbar wären, unter Zwang zugewiesen um aus der Langzeiterwerbslosenstatistik zu verschwinden. Für die Betroffenen bieten diese der Zwangsarbeit ähnlichen Beschäftigungen oft keine Zukunftsperspektiven und werden als entwürdigend und bloßstellend empfunden.
Es droht nicht nur Verfestigung der Armut, sondern Armutsverschärfung: Wer innerhalb von 5 Jahren 6 Monate lang in solchen "Arbeitsverhältnissen" gearbeitet hat und unter 45 Jahre alt ist, "erwirbt" sich eine neue Bemessungsgrundlage und kann so einen deutlich geringeren AMS-Bezug weit unter der Armutsgrenze runter fallen.
In der Steiermark wurde in der "Aktion Gemeinde" von "gemeinnützigen Beschäftigungsträgern" rechtswidrig die Transitarbeitskräfteregelung für in Gemeinden arbeitenden "TransitarbeiterInnen" angewandt. Dabei handelte es sich aber um Personalüberlassung und es hätte die ortsübliche Bezahlung des Beschäftigerbetriebs (der Gemeinden) gezahlt werden müssen. Trotz Nachfrage durch Arbeitsloseninitiativen zeigten sich die Gewerkschaften unwillens, gegen diese Umgehungsverträge etwas zu unternehmen.
Das Menschenrecht auf gleichen Lohn auf gleiche Arbeit wird so zerstört und die Gewerkschaften geben den Anschein, als seien die menschenrechtswidrigen AMS-Zwangsmaßnahmen – weil kollektivvertraglich geregelt – eh in Ordnung.
Bei der "Transitarbeitskräfteregelung" handelt es sich daher nach Meinung der AKTIVEN ARBEITSLOSEN um nichts anderes als Hartz-IV auf österreichisch und sollte daher von jeder seriösen Gewerkschaft aufs schärfte bekämpft werden.
AMS-Sumpf: ArbeitnehmerInnenrechte in Gefahr!
Was der ÖGB und seine Teilgewerkschaften offenbar noch nicht verstanden haben: Arbeitslosenrechte sind ArbeitnehmerInnenrechte. denn Die Entrechtung Arbeit suchender Menschen bedeutet
1. dass der Druck, Arbeit um jeden Preis anzunehmen steigt, und so die Gehälter aller ArbeitnehmerInnen unter Druck geraten 2. dass die Angst der Lohnarbeit habenden ArbeitnehmerInnen vor der Lohnarbeitslosigkeit steigt und diesen so schlechtere Arbeitsbedingungen leichter aufgezwungen werden können. 3. dass letztlich auch die Postition der Gewerkschaften geschwächt wird.
Anfragen seitens der AKTIVEN ARBEITSLOSEN an die Gewerkschaften gpa-djp und vida zu deren Position zur äußerst problematischen "Transitarbeitskräfteregelung" blieben bislang unbeantwortet. Ob das damit zu tun hat, dass so mancher Betrieb, der von menschenrechtswidrigen AMS-Zwangsmaßnahmen lebt als partei- bzw. sozialpartnernahe gilt, stellt sich angesichts des wohl nur die Spitze des Eisbergs darstellenden Skandals um den Bordellbesuch von AMS-Steiermark-Vorstands Karl-Heinz Snobe mit einem befreundeten Auftragnehmer des AMS nun ganz besonders.
Gewerkschaften und AK sind in Bundes-, Landes- und regionalen Geschäftsstellen maßgeblich involviert und so politisch mitverantwortlich für die zweifelhaften Firmengeflechte rund ums AMS. Das geht voll zu Lasten der Versicherungsgemeinschaft und der Arbeit suchenden ArbeitnehmerInnen, die nach wie vor keine politische Interessensvertretung mit entsprechenden Mitspracherechten haben.
Auf eine Mailanfrage der AKTIVEN ARBEITSLOSEN vor zwei Wochen zur Position der Gewerkschaften gpa-djp und vida in Bezug auf die umstrittenen Transitarbeitsplätze war beiden Gewerkschaften nicht einmal die Mühe wert, auf die Anliegen der Betroffenen Lohnarbeitslosen einzugehen und zu antworten. Ein Konzept für eine Interessensgemeinschaft für Lohnarbeitslose ArbeitnehmerInnen verstaubt seit über 5 Jahren in der Schulblade gpa-djp und vom ÖGB nach dem BAWAG-Skandal versprochenen Pilotprojekt für Arbeitslose ward seither nichts mehr gehört oder gesehen. Auch sonst zeigen die Gewerkschaften wenig engagement, ihrer Aufgabe als Vertretung ALLER ArbeitnehmerInnen nachzukommen.
Daher starten die AKTIVEN ARBEITSLOSEN nun eine Protestmailaktion an die Gewerkschaftsvorstände von gpa-djp und vida gegen die Zerstörung von ArbeitnehmerInnenrechte durch die Transitarbeitskräfteregelung in BABE- und BAGS-KV.
Unterschrift möglich unter: http://www.aktive-arbeitslose.at/
Rückfragehinweis:
Ing. Mag. Martin Mair Obmann "AKTIVE ARBEITSLOSE" Tel. +43 676 35 48 310 kontakt@aktive-arbeitslose.at (7.04.11) |
9.04.11 um 11.27 Uhr - von H. L. - "Die ganze Branche ist in Aufruhr" Zwangsmassnahmen-BetreiberInnen im Konkurrenz-"Krieg" |
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"Die ganze Branche ist in Aufruhr" von Walter Müller | 08. April 2011, 18:37
Detektivfotos von Bordellbesuchen, Peilsender unter Autos: Der Kampf um die lukrativen AMS-Millionenetats im Schulungsbereich wird härter Detektivfotos von Bordellbesuchen, Peilsender unter Autos: Der Kampf um die lukrativen AMS-Millionenetats im Schulungsbereich wird immer härter. Ein Opfer fürchtet um die Familie und berichtet von neuen Beschattungen.
Graz - Stephan Sticher ist über das Getratsche in der Branche empört: "Was? Ich soll das gewesen sein? Also bitte, ich meine, mit diesen Dingen haben wir absolut nichts zu tun. Da distanzieren wir uns. Es ist ein Wahnsinn, dass ich jetzt durch den Dreck gezogen werde." Auch Sticher, der Chef des Schulungs-Unternehmens Bit hat eigenen Worten nach "keine Ahnung", wer hinter der ominösen Bordell-Detektivüberwachung steht. Fotos einer Observierung des steirischen Chefs des Arbeitsmarktservices, Heinz Snobe, und des Leiters des privaten Schulungsbetriebes Alea zeigen beide bei einem Nachtclubbesuch in Wien. Die Bilder waren letzte Woche an die Öffentlichkeit gespielt worden. Sticher legt im STANDARD-Gespräch die Spur nach Wien: "Die ganze Branche ist momentan in Aufruhr, vor allem in Wien. Weil große Bieter auch in Graz mitgetan haben und nicht zum Zug gekommen sind." In der steirischen Szene, die eher davon ausgeht, dass die Detektivüberwachung - an einem Auto wurde ein Peilsender angebracht - von einem der Ihren beauftragt wurde, wird indessen spekuliert, dass nicht der AMS-Chef Snobe Ziel der Observierung war, sondern sein Bordellbegleiter Andreas Hammerschmied, der früher bei Stichers Bit gearbeitet und 2008 den Schulungsbetrieb Alea mitgegründet hatte. Alea, ein kleiner Player, hat sich in letzter Zeit bei Ausschreibungen - als Teil eines Bieterkonsortiums - ins Spiel gebracht. "Großer Kampf" in der Szene Hammerschmied im Gespräch mit dem STANDARD: "Mir wurde zugetragen, dass wir nach wie vor beschattet werden. Ich habe ein ganz furchtbares Gefühl, vor allem wegen meiner Familie, man weiß ja nicht, aus welchen Kreisen das kommt und wohin das abzielt. Der Kampf in der Szene ist sehr groß, seit das AMS die Strategie auf Großprojekte umgestellt hat. Weil jetzt geht es um große Etats. Man hört, dass die Branche in ganz Österreich aufgewühlt ist." Es geht tatsächlich um viel Geld. Mit Beginn der Krise ist die Beraterszene rapid angewachsen. Neben den großen Nonprofit-Organisationen - dem schwarzen Wifi und dem roten BFI - sind Dutzende private Bildungsfirmen entstanden. Über das AMS flossen dreistellige Millionenbeträge in diese Einrichtungen. Allein in der Steiermark, dem momentan offenbar am heißesten umkämpften Markt, werden jährlich rund 60 Mio. Euro für Schulungsprogramme verteilt. Österreichweit wurden zuletzt knapp 700 Mio. Euro für Qualifizierungsmaßnahmen in den Schulungsmarkt gepumpt. Jetzt, da die Konjunktur wieder anspringt, werden die AMS-Etats zurückgeschraubt, die Kuchen kleiner. Mehr ehemalige Arbeitslose sind wieder im Job, die in den letzten Jahren aus dem Boden gestampften privaten Bildungsbetriebe klagen nun über Auslastungsprobleme. (Walter Müller, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 9./10.4.2011) (8.04.11)
(6.04.11 um 12.23 Uhr - von L. H. - Zwangsmassnahmen-Millionen-Geschäfte Arbeitsmarktservice: Nach Bordellbesuch weitere Vorwürfe gegen AMS)
Anmerkung: "Zwangsmassnahmen-Millionen-Geschäfte mit der Not der Menschen!" Nur zur Erinnerung: Das sind die, die angeben im Interesse der Arbeitslosen tätig zu sein. Ihnen Hilfe zu sein, sie zu "qualifizieren" und zu "coachen"?
15.04.11 um 11.00 Uhr - von K. - "AMS-Affäre: Snobe geht Wechsel in Regionalgeschäftsstelle" Lt. NEWS vom 14. April 2011 AMS-Affäre: Snobe geht Wechsel in Regionalgeschäftsstelle Die News-Enthüllung über den Besuch eines einschlägigen Etablissements des steirischen AMS-Chef Karl-Heinz Snobe mit einem AMS-Auftragsnehmer hat Folgen. Snobes Tätigkeit als AMS-Landesgeschäftsführer wird diese Woche enden, er soll in eine Regionalgeschäftsstelle wechseln. Jetzt ermittelt die Korruptionsstaatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Anmerkung: Klar gilt für diese Typen wieder mal die Unschuldsvermutung, nur für Arbeitslose gilt sie nicht! Bezüge werden eingestellt, nur weil irgendein AMS-Mitarbeiter Schikaneabsichten hegt. Hoffentlich macht Bandion-Ortner der Korruptionsstaatsanwaltschaft auch in diesem Fall ein bißchen Feuer unter dem Dach……….. Die Meldung in der Krone lautet leider etwas anders: "AMS-Chef sieht sich "von Vorwürfen reingewaschen"
18.04.11 um 22.00 Uhr - von M. L. - \"Freunderlwirtschaft\"??? Alea + Partner hatten auf Ihrer Homepage eine Teamseite mit den Bildern/Namen und Kontaktdaten aller Mitarbeiter. Diese ist seit einigen Tagen spurlos verschwunden. Alle Reste wurden aus dem Netz entfernt. Warum wohl?
Es gibt bei Alea eine Mitarbeiterin mit dem Namen J. Snobe!!!
War unter unser Team - alea und partner unter folgenden Kontaktdaten eingetragen: J. Snobe bakk.phil. Jobworker *43(0)****/**** und E-mail Adresse j.snobe@ ..... (15.04.11)
Rückfrage: wissen sie ob da ein verwandtschaftliches verhältnis besteht?
16.04.11 um 18.02 Uhr - von M. L. - "bin mir nicht 100% sicher, aber" Hallo Herr Moser,
bin mir nicht 100% sicher, aber dürfte die Tochter sein, das wurde mir auch mal von einem Alea Mitarbeiter bestättigt. Auszug aus Bericht der Kleinen Zeitung vom 15.04. - " Karl Heinz Snobe, geboren am 19. Jänner 1964 in St. Andrä" Suchanfrage über J. Snobe im Internet ergiebt - "J. Snobe. weiblich. 2* Jahre. **** St. Andrä". Das ist doch zuviel der Zufälle, insbesondere da ja alle Teamdaten bei Alea gelöscht wurden. Habe noch vor einigen Tagen eine Suchanfrage über Altavista gerettet - siehe Anhang Worddokument -ist ein Bildschirmdruck. Inzwischen wurden auch diese Reste aus dem Netz entfernt. Die waren ganz schön gründlich, ist wohl das schlechte Gewissen.
Viel Spass beim Nachforschen Schöne Grüße M. L. |
9.04.11 um 11.20 Uhr - von D. P*. - "Unsinniger Deppenkurs bedroht in ernstem Maße meine Gesundheit" |
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hallöchen mal; bin seit 4.4.2011 von meiner A.M.S.-Dresdnerstraße-Betreuerin für eine Kurs-Maßnahme angemeldet (\"Perspektiven f junge Erwachsene\"-Die BERATER-Siebenbrunnengasse).Das ganze war so eine Art Strafe, u das bessere von 2 Übeln; nämlich mir das Geld 6 Wochen zu streichen...Nun befinde ich mich seit einigen Jahren in einem Substitutions-Programm u habe auch noch einige psychische Probleme (Depression,Sozialphobie u ä).Der Besuch dieses \"Kurses\", dessen \"Angebote\" von lächerlich über unnötig bis uninteressant bedroht in ernstem Maße meine Gesundheit. Es ist mir aus meheren Gründen DERZEITIG einfach nicht möglich einen täglichen Kurs, der ein Aufstehen um 06:30 nötig macht u am anderen Ende Wiens liegt, zu besuchen. Wie aber soll ich DAS am besten (u bei/gegenüber wem) argumentieren, bzw geltend machen?? Ich habe ja alles diagnostiziert u so; aber wenn mich meine Ams-Betreuerin (trotz \"besseren Wissens\") zu diesen \"BERATERN\" schickt (die ja pro Kursteilnehmer, also auch fü! r mich) bezahlt werden; denke ich nicht, dass meine Einwände berücksichtigt werden... Um jegliche Hilfe oder Anregeung, wie ich am besten weiterverfahren soll/könnte wäre ich sehr dankbar!! (8.04.11)
Antwort: Ohne ärztlichen Beistand bleiben sie diesem AMS ausgeliefert! Um ihr Problem zu minimieren braucht es Ärzte! Nur ein "Hausarzt/Facharzt"-Attest könnte ihnen Schutz (vor diesen Mobbingkursen) bieten! Hütten sie sich davor (soweit es geht) ihrer BeraterIn (zuviel) von ihren Problemen mitzuteilen. Dann bekommt sie/er erst recht ihre Feindbildsicht bestätigt. Nach einem Solchen, mit Generalverdacht, und nicht nach Kompetenz ist diese Arbeitsmarktpolitik ausgerichtet! Deshalb: Warnung! Vertrauen sie dem AMS nichts an - Es wird gegen sie verwendet!
Wenn dieser Kurs (noch immer) eine Aufsuchende Vermittlung ist, dann ist die Teilnahme freiwillig!
Weitere Gründe die eine §10 Sperre bei Zwangsmassnahmen-vermittlungen verbieten! zu SÖB und/mit vorgeschaltenen Deppenkurs : Alles Gute! |
7.04.11 um 13.50 Uhr - von B. O. - Nicht nachvollziehbare Sperre VwGH-Beschwerde! |
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Sehr geehrter Herr Moser! Ich habe im Jänner diesen Jahres bereits Kontakt mit Ihnen gehabt(Ihre Gästebuchseite 160) und würde Sie gerne auf dem laufenden halten und erneut um Ihren Rat bitten. Nach meinem Einspruch am 10.Jänner ist erstmal lange gar nichts passiert. Am 10.März habe ich ein email (???) erhalten(Datum:10.3.2011),mit einem PDF File,in dem der Sachverhalt geschildert wird und ich aufgefordert wurde,bis 15.3.2011 eine Bestätigung meines Hausarztes abzugeben (obwohl die Krankenbestätigung bereits im Dezember am AMS abgegeben wurde) und zum Sachverhalt ergänzungen einzubringen,da ich \"ein Verhalten gesetzt hätte,das die Fa. F. L. B. von meiner Einstellung abgesehen hat\"in dem ich \"lediglich\" per SMS einen ausgemachten Probetag aufgrund des Krankenstandes abgesagt habe. Ich habe den Ausdruck der WGKK mit meiner Krankenstandsbestätigung und weitere 2 A4 Seiten mit Ergänzungen zum Sachverhalt und erneute Erklärung meinerseits,krank gewesen zu sein und per sms abgesagt zu haben,habe wieder erwähnt keine stimme gehabt zu haben und bettruhe verordnet bekommen zu haben. In einem weiteren Schreiben vom 15.3.2011 wird mir vorgeworfen,nicht auf dieses email reagiert zu haben (?) und erneut aufgefordert die Bestätigung abzugeben und ergänzungen anzubringen.Diesmal geht die Frist laut ebendiesem Schreiben bis 30.3.2011-für Unterlagen,die längst eingereicht waren. Daraufhin habe ich diese Unterlagen ein weiteres mal-diesmal per Fax an die zuständige Abteilung übermittelt. Am 27.3.(oder 28.3.) habe ich von der Post ein Schreiben abgeholt,datiert mit 25.3.2011 (die 25 handschriftlich eingefügt) wird mir beauskunftet das mein Einspruch abgelehnt wurde,da ich ein \"verhalten gesetzt hätte,bei dem der Dienstgeber von einer Einstellung absieht\".Die Absage per Sms wird als \"vereitelung\" angesehen. Nun bleibt mir nur der Weg vor Gericht.... Ich würde gerne ein paar Digne wissen:wie kommt diese Verschiebung der Einspruchsfristen zsutande?warum ist am 25.3. ein Beschluß gefasst obwohl die Einspruchs/ergänzungsfrist noch 5 Tage dauert? Was passiert wenn ich Verfahrenshilfe beantrage,diese erhalte und verliere?welche kosten kommen dann auf mich zu?können sie mir einen anwalt empfehlen,der sich mit der materie gut auskennt und nicht die welt kostet um im Vorfeld die Sache nochmal abzuklären? Ich laboriere immer noch an dem Ressurcenmangel durch diese Bezugssperre und habe mich finanziell noch immer nicht stabilisiert und könnte das Geld gut gebrauchen,allerdings wären Gerichtskosten für 2 partein mein Todesurteil. Vielen Dank und liebe Grüße aus Wien, B. (6.04.11)
(13.01.11 - "Rechtswidrige" Bezugs-Sperre: "Auf Nachfrage beim AMS wie ich nun meine Rechnungen bezahlen soll wurde mir gesagt \"Das was i ned,I bin jo ka Lebensberater\")
Antwort: Ja, erheben sie Beschwerde beim VwGH. - Uber die Verfahrenshilfe_VwGH. Wenn die Beschwerde erfolglos ausgeht, dann fallen Kosten an. Beschwerde beim VwGH
Als Rechtsanwalt bietet sich Rechtsanwalt Dr. Pochieser an.
Ev. besuchen sie vorher AMSand. Dort gibts kompetente Unterstützung!
AMSand - Beratung Donnerstag von 18 bis 20 Uhr AMERLINGHAUS Stiftgasse 8 1070 Wien
So wie sie die Sachlage schildern ist für mich diese Sperre unfassbar! "Holen sie sich ihr Geld!" Alles Gute! |
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