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31.05.11 um 11.05 Uhr - von H. L. - - "Presse Artikel: Ohne Statistiktricks haben wir fast 600.000 Arbeitslose"
"Die Regierung sollte sich mit Jubelmeldungen also zurückhalten!"


Interessanter Artikel, weil am 31.05. ja wieder der obligate Tag der Jubelmeldung ansteht:

Der Trick mit den Arbeitslosen JOSEF URSCHITZ (Die Presse)
Ohne Statistiktricks haben wir fast 600.000 Arbeitslose. Die Regierung sollte sich mit Jubelmeldungen also noch zurückhalten. (30.05.11)

Anmerkung: Endlich Danke!
Auch diejenigen denen das PartnerInneneinkommen angerechnet wird, scheinen u.a. nicht in der Statistik auf! (Statistikfälschung)

Arbeitslosenstatistikfälschung ist Menschenzerstörung!




31.05.11 um 10.46 Uhr - von J. S*. - - "Schlechte Erfahrungen mit dem AMS auch ohne Leistungsbezug!!!"


Schlechte Erfahrungen mit dem AMS auch ohne Leistugsbezug!!!

Ich habe eine HTL abgebrochen und war nach der Suche nach einer Lehrstelle. Natürlich habe ich mich sofort ans AMS gewandt.

1.Tag: ich musste ein Formular ausfüllen und bekam erst in 1 Monat!!! einen Termin.

2.Tag: Pünktlichst komme ich ins AMS Jugendliche und setze vors Zimmer wo ich hin muss. Ich warte 1 Stunde und werde nicht ausgerufen. Dann schau ich rein und frage nach. Die Frau meint sie hat mich nicht in der Liste. Aber erkundigt sich und sagt wo ich hin muss. Die Frau mich in einen anderen Stockwerk geschickt. Dort bin ich dann reingegangen, wurde angeschrien das ich zu spät komme. Sie kann mich jetzt nicht annehmen. Ich wäre ein schlechter Arbeitnehmer usw Hat mich gar nicht ausreden lassen. Hat nur gesagt unten soll ich ein Termin holen. Ich bekam ein Temin in 2 Monaten!!!

3.Tag:Ich war überpünklichst da und bin einfach ins den Raum geplatzt. Der Mann meinte er hat mich nicht in der Liste. Dann hat er sich erkundigt und sagte mein Termin war vor einer Stunde und ganz wo anders. Aber auf dem Zettel stand eine andere Uhrzeit. Naja dann er sich doch für micheingesetzt und mir einen Berater geholt. Naja so weit so gut.

Neuer Berater: fragt was ich gemacht habe, für was ich mich interessiere. Welche Fremdsprachen ich spreche.

Dann hat er mich über meine Rechte und Pflichten aufgeklärt.
-ich muss mich beim AMS krankmelden (wozu ohne Leistungsbezug xD)
-Ich darf Österreich nicht verlassen. Auch Stundenweise. (Gefängnis?^^)

Dann meinte er das AMS kann mir keine Lehrstelle mehr vermitteln, weil ich bereits volljährig bin. Ich werde zu 99% auch keinen Erfolg haben, wenn ich selber suche.

Dann meinte er das AMS kann mich überhaupt nicht ins meinem Wunschberuf vermitteln.

Dann hat er irgendwo angerufen und mir irgendein Kurs über den Bau organisiert. Ganz ohne mich zu Fragen, ob ich das überhaupt will.

4.Tag: Nach 1 weiteren Woche habe ich endlich eine Lehrstelle in meinem Wunschberuf und habe mich dann von AMS und von komischen Kurs abgemeldet. Da warens auf einmal alle ganz freundlich^^ (30.05.11)



31.05.11 um 10.46 Uhr - von F. L*. - - "Zum ersten Mal ist mir eine ("rechtswidrige") Sperre am AMS passiert."


Sehr geehrter Herr Moser!
Zum ersten Mal ist mir eine Sperre am AMS passiert.
Habe einen vierwöchigen it-works-Kurs besucht und als ich das Angebot, einen Vertrag anzunehmen ausschlug, wurde ich - wie hunderte Andere - bezugsgesperrt.
Das erfuhr ich heute bei einem Kurzbesuch am AMS.
Habe noch keine offizielle Verständigung erhalten, welche mir wahrschweinlich heute ins Haus steht.
Für morgen konnte ich einen Termin bei meiner "Beraterin" vereinbaren.
Falls sie die Sperre nicht aufhebt, möchte ich natürlich alle mir zur Verfügung steheneden Schritte dagegen setzen.
Bitte geben Sie mir kurz an, wie ich mich verhalten muß, insbesondere einen Anwalt, der sich meiner Sache annehmen kann.
Vielen Dank
Ihr
F. L.
(30.05.11)

Antwort:
Wenn sie vom "CoacherIn" eines Deppenkurses in das schmarotzerbetrieb-eigene "DV" vermittelt wurden, so ist eine Sperre bei Weigerung rechtswidrig!
Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt!

Legen sie sofort, wenn der Bescheid kommt Berufung ein!

Bei AMSand gibts Unterstützung!
AMSand - Beratung
Donnerstag von 18 bis 20 Uhr
AMERLINGHAUS
Stiftgasse 8
1070 Wien

gegebenenfalls Möglichkeit zum RA: Kontakt! Sind sie rechtschutzversichert?
(ohne Gewähr)

2.06.11 um 10.55 Uhr - von F. L*. - Man liest ja ungemein viel auf So Ned! und ich werde immer zuversichtlicher in dieser Sache.
Lieber Herr Moser!
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Da die Donnerstage im Juni meist Feiertage sind, werde ich kaum ins Amerlinghaus kommen können, zumal ich zu den möglichen Donnerstagen Führungen halte.
Habe gestern meine eigene Darstellung meiner "Beraterin" gegeben, welche weitergeleitet wurde. Ich erwarte also jetzt den Bescheid, der allerdings irgendwann kommen wird. Bin am Ende des Juni im Ausland und hoffe, keine Fristen zu versäumen.
Sollte dieser Bescheid negativ ausfallen, schreibe ich offiziell einen Einspruch, den ich jetzt schon mal vorbereite. Habe vor in diesem Schreiben die vielen Erkenntnissen des VWGH zu erwähnen. Falls das auch nicht reicht - so brauche ich wirklich einen RA!
Man liest ja ungemein viel auf So Ned! und ich werde immer zuversichtlicher in dieser Sache.
Vielen Dank
Ihr
F. L.
PS: Möchte gerne meinen AL-Fall, der sehr intersessant ist ins Gästebuch oder wo immer schreiben. (1.06.11)



30.05.11 um 7.23 Uhr - von J. P*. - - "Notstandshilfe eingestellt"


Mir wurde vom AMS die Notstadshilfe eingestellt per 3.5.11. Ist das ohne einen Bescheid zu erhalten möglich? Von was soll ich leben? Die Notstandshilfe ist vorraussichlich bis 28.6.11 eingestellt. Wo bekomme ich Hilfe. Alle wenden sich ab sobald ich mein Problem erzähle. Danke (29.05.11)

Antwort:
"Das AMS schert sich nicht um den Rechtsstaat. Die vorläufige Einstellung des Bezugs geschieht rechtswidrig!

Verlangen sie schnellstens den Bescheid (schriftlich, eingeschrieben aufgeben oder auf Kopie Abgabe bestätigen lassen!) - den sie dann berufen!

Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung

Warum wurde ihnen der Bezug eingestellt? / Aus welcher Stadt kommen sie?

Im Notfall besuchen sie die Caritas - Ev. Einkaufgutscheine, Einzahlungen per Erlagschein, ev. Bargeld!
Gehen sie auch mit einer Begleitperson zum Sozialamt und verlangen sie Hilfe!
Ein Nein nur per schriftlichen Bescheid verlangen - Auch der ist zu berufen!"

31.05.11 um 10.13 Uhr - von J. P*. - Sozialamt schickt Leute zur Caritas!
"Staat (besser: Diese Regierung), Behörde wälzt die soziale Verantwortung an Hilfsorganisation wie Tafel Österreich ab!" - "Auch AK und VA helfen mir nicht!"

"Der Weg eines Arbeitssuchenden: Keine Arbeit, Schuldenfalle, Armut und zu guter letzt ist am besten du nimmst dir einen Strick"

Sehr geehrter Herr Moser,

vorerst herzlichen Dank für ihre rasche Antwort zu meiner kurzen Anfrage.
Stimmt das AMS schert sich nicht um den Rechtsstaat und auch nicht um Arbeitssuchende ÖSTERREICHISCHE Staatsbürger. Wenn ich die betreffenden Stellen (AMS-Geschäftsstelle, ams-help Ombudsstelle und Sozialministerium (dürften auch Einsicht haben in meinen Akt)) auf den Bescheid anspreche, bekomme ich überall die gleiche Antwort. Der Bescheid sei im Postweg unterwegs und ist am 20.5.2011 geschrieben worden. Heute haben wir den 30.5.2011 und ich habe noch immer keinen Bescheid. Im Vergleich dazu die schriftliche Mitteilung über die Bezugssperre habe ich am 26.5.2011 per Post erhalten und diese wurde ebenfalls am 20.5.2011 geschrieben. Wo zu bemerken wäre das diesen Schreiben auch schon sehr eigenartig beginnt.
Sehr geehrter Herr XY., aufgrund der von Ihnen vorgelegten Unterlagen sowie Ihrer Angaben und der gesetzlichen Bestimmungen konnte das Arbeitsmarktservice Ihre Leistung wie folgt bemessen: usw.
Ich könnte mich nicht erinnern das ich über die Bezugssperre Unterlagen bzw. Angaben gemacht habe. Aber das AMS darf sich ja alles erlauben.
Nach Auskunft der Arbeiterkammer (AK) und Volksanwaltschaft (VA) beginnt die Einspruchsfrist ab den Zeitpunkt wo mir der RS-b Brief zugestellt wird. Von da an habe ich dann 14 Tage Zeit um zu berufen. Was ich auch selber machen muss, AK und VA helfen mir in diesem Punkt nicht. Beim Sozialhilfestelle in der Bezirkshauptmannschaft (BH) war auch, diese verweist mich ebenfalls an die Caritas. Mit dieser habe auch schon tel. Kontakt aufgenommen, konnte aber erst am 15.6.2011 einen Termin erhalten. Und um nach Wien zu fahren fehlt mir jetzt das Geld. Mir kostet eine fahrt M. - Wien - M. Euro 18,- mit der ÖBB inkl.Zone Wien. Ebenso wurde ich von der BH an die Tafel Österreich verwiesen wo ich am Samstag gratis Lebensmittel erhalten kann in dieser Situation. Ich glaube nicht das ich meine Zahlungen auch mit Lebensmittel bezahlen kann (z.B. Zugfahrkarte, Gemeindeabgaben, usw.).
Die Einstellung meiner Geldleistung (Notstandshilfe) vom AMS ist angeblich habe ich eine vermittelte Arbeitsstelle vereitelt. Was meines wissen nicht stimmt. Ich habe mich bei der besagten Firma zweimal telefonisch beworben. Erst danach einen Rückruf von der Chefin am folgenden Tag erhalten. Wobei mir dieser nach dem ersten telefonischen Gespräch zugesagt wurde. Weil ich die keinen Rückruf erhalten habe, meldete ich mich nach einer Woche ein zweites mal.
Wie schon eingangs erwähnt in unserem Rechtsstaat darf sich das AMS und die Firmen alles erlauben, nur nicht der "kleine Staatsbürger", weil der wird gleich bestraft. Das darf dir sogar einen Lehrlingsstelle vermitteln, macht doch nichts gehe ich mich eben als Lehrling bewerben, obwohl ich schon fast 49 Jahre bin. Ich glaube auch nicht das mir die Berufung viel bringen wird, weil ich die ebenso bei dem AMS machen muss von der Bescheid kommt. Und die werden sicher nicht ihre Meinung ändern. Mir schon bekannt das die Berufung dann an die AMS-Landesgeschäftsstelle NÖ weitergeleitet werden soll. Die werden ja auch nicht anders entscheiden, weil ja das im Endeffekt auch der gleiche "Verein" ein. Sicher mir dann noch mal Berufung zu machen beim Verwaltungsgerichtshof bzw. Verfassungsgerichtshof. Aber dazu fehlt mir das Geld und die Zeit verläuft ja jetzt schon wo ich ohne Geld bin.
Ich kann zum Abschluss nur sagen (wie in meinem Fall) der Weg eines arbeitssuchenden: Keine Arbeit, es folgt die Schuldenfalle, dann die Armut und zu guter letzt ist am besten du nimmst dir einen Strick, klingt hart und brutal aber so ist es. Von den vielen negativen Antworten die man erhält (von MitarbeiternInnen sämtlicher Behörden und Ämtern, sowie auch von vermeintlichen künftigen ArbeitgeberInnen) gar nicht zu sprechen.

Mit freundlichen Grüßen (30.05.11)

Antwort:
"Sie machen auf alle Fälle die Berufung !
Ja, etliche Firmen und das AMS kooperieren zum Nachteil Arbeitsloser!
Der VwGH verlangt aber ("deswegen?") präzise Feststellungen über den Verlauf des Vorstellungsgespräches
Widersprüche der Parteien beim Vorstellungsgespräch

"Ja und auch richtig die demokratieschädliche AMS-eigene Gerichtsbarkeit ist eine Farce! Trotzdem wurden sehr viele Sperren schon aufgehoben!
Eben weil es "oft" ersichtlich ist, dass die AMS-BetreuerInnen nach Willkür wüten!

Sollte tatsächlich der VwGH erforderlich sein. So sollen Betroffene um Verfahrenshilfe ansuchen! Auf keinen Fall mehr alles gefallen lassen!
- Siehe VwGH-Beschwerde"



30.05.11 um 6.59 Uhr - von Ern*. - - "Sozialer Abstieg"


Hallo!

Hab da mal ne frage. Ich bin gelernter Elektriker (mit lap) und hab eine umschulung zum System Admin gemacht. Nach 4 monaten arbeitlos/suche wurde ich zum ersten Berater termin gerufen und die Beraterin sagte mir das ich im Bereich Edv keinen Jop finden werde und ich nun einen Hilfsarbeiter posten annehmen muss. Ich war geschockt darüber das ich mit meinem wissen nur zum Hilfsarbeiter gut bin.. Als ich nachfragte warum das so sein hieß es \"Die vorgabe lautet so schnell wie möglich vermitteln und keine Rücksicht auf die wunschtätigkeit zunehmen.\"


Nun frag ich mich ob das so einfach geht? Lg (29.05.11)

Antwort: "Sozialer Abstieg über Zwang!"
"Klar geht das so einfach! Die Betroffenen in den Niedrigst-Lohnsektor zu drängen ist eine der Hauptaufgaben des AMS!
Als Intensivbehandlung gibt es dann die immer wieder kehrende Vermittlung in Bewerbungskurse = Mobbingkurse/Deppenkurse - die zum Hohn als Qualifizierung ausgegeben werden!

Einen gewissen Schutz bieten die ersten drei Monate in der Arbeitslosigkeit/Arbeitslosengeld! (Zumutbarkeitsbestimmungen / §9 (3) - )"



29.05.11 um 8.15 Uhr - von Ka*. - - "Mindestsicherung-Farce"


Ich hätte bezgl. der Mindestsicherung eine Frage: Muss ich mein 15 Jahre altes etwas defektes Auto verkaufen ,wenn ich Mindestsicherung bekomme ?

freundliche grüße
Ka.
(28.05.11)

Antwort: "Mindestsicherung ein Zwangsarbeits-Instrument"
"Über diese Mindestsicherung-Farce sind keine seriösen Auskünfte zu erteilen - Da es sich, entgegen der Hundstorfer-Ankündigung, um Ländersache auf Willkür-ebene handelt!
Deshalb gibt es nicht mal von den Behörden die dieses Unterdrückungs-Instrument "Mindestsicherung" umzusetzen haben seriöse Auskünfte! - Die kennen sich, zum grossen Teil, selbst nicht aus!

Der Auto-Text/§ in der MIndestsicherungs-Farce deutet auf die ÖVP-Konstruktion der "zukünftigen" Gesellschaft (Ausbeutung) hin!
Zum Arbeiten-Fahren darf man ein Auto halten?????
Heisst: Die MIndestsicherung ist für die konzipiert, die trotz Arbeit so wenig verdienen, dass sie zum Überleben noch Sozialhilfe brauchen!

"Übrigens in Oberösterreich ist die Mindestsicherung noch immer nicht umgesetzt:
Betroffene werden "davon-geekelt". U.a. mit den Worten, " Die Sozialhilfe unterliegt einem Regress - ("heisst: Zurückzahlen")! MIndestsicherung haben wir nicht! Ev. im Sommer?!"

Mehr zur MIndestsicherungs-Farce/Sozialhilfe-schlecht!" (ohne Gewähr)



29.05.11 um 8.03 Uhr - von Ma*. - - "geschützte Bemessungsgrundlage"


Liebe MitarbeiterInnen!

Ich beziehe zur Zeit Notstandshilfe, bin seit 3 Jahren arbeitslos, werde im September 45. Habe ich ab 45 auch einen Schutz was die Höhe meiner Notstandshilfe betrifft? Das heisst wenn ich jetzt eine neue Arbeit finde, aber die Bemessungsgrundlage niedriger ist als jene auf Grund derer ich zur zeit meine Notstandshilfe beziehe - ich also bei Verlust einer neuen Arbeit (z.b. die nur 20 stunden ausmacht) weniger Arbeitslosengeld bekommen würde bzw. Notstandshilfe - wie sieht das aus? Bin ich ab 45 soweit geschützt dass ich zumindest meine bisherige Höhe an Notstand erhalte?

Mit bestem Dank!
Ma.
(27.05.11)

Antwort:
"Erst die Notstands-höhe die sie ab dem 45 Geburtstag beziehen, ist geschützt!
Werden sie einen Tag vor dem 45 Geburtstag in ein DV: vermittelt, so kommt es zu einer neuen Bemessungsgrundlage!
U. a. eine AMS-Methode um die unschuldig betroffenen Arbeitslosen in die Armut zu drängen! (geschützte Bemessungsgrundlage)"



29.05.11 um 7.36 Uhr - von Fr. - - "Mir reicht es - bin nun soweit das ich den rechtlichen Weg gehen will."


hallo christian

habe dir am 6.5. ein mail geschickt bezüglich vorbereitungsmaßnahmen für trendwerk.
den ersten versuch konnte ich noch mit einen krankenstand abwähren. leider habe ich einen neuen termin für 7.6.2011 bekommen. mir reicht es aber !!!!!!! keine lust auf deppenkurs!!!!!
bin nun soweit das ich den rechtlichen weg gehen will.
tatbestand der schweren nötigung wie amtsmissbrauch.
bevor ich richtig loslege (notstandshilfe 240.- euro) habe ich noch einige fragen an dich.
verliere ich dadurch auch meine mindestsicherung???
da knapp bei kasse, wehr hilft mir dabei???
habe mich bei der möglichkeit zur stellungnahme (wiedereingliederung in den arbeitsmarkt) auf die erkenntnis des VwGH G.Z. 2004/08/0017 bezogen, aber auch geschrieben das ich den kurs antreten werde, da mir gedroht wird meine notstandshilfe zu verlieren.
mit der bitte um baldige antwort verbleibe ich mit freundlichen grüßen fr. (27.05.11)

6.05.11 - "Wie kann ich mich gegen SchmarotzerBetriebe (SÖB) wehren?"

Antwort:
"Auf ev. rechtswidriger Sperre legen sie, wie in der Antwort vom 6.05.11 ersichtlich, Berufung ein!
u.a.
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1
*Massnahme wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!

>Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch zu verklagen! (17.01.10)

Bei der Mindestsicherung / Sozialhilfe neu/schlecht kommt es zur Kürzung!
Über diese Mindestsicherung-Farce sind keine seriösen Auskünfte zu erteilen - Da es sich, entgegen der Hundstorfer-Ankündigung, um Ländersache auf Willkür-ebene handelt!

Besuchen sie AMSand um sich Unterstützung zu holen!

AMSand - Beratung
Donnerstag von 18 bis 20 Uhr
AMERLINGHAUS
Stiftgasse 8
1070 Wien

Leider ist die Arbeitslosenbewegung nicht in der Lage finanzielle Absicherung zuzusichern!
Jeder muss das Risiko selbst tragen - Was u.a. der Grund für die "rechtswidrigen" AMS-Schweinereien ist!
- Da das AMS weiss, dass niemand auf die Existenzsicherung verzichten kann!

Aber ab einer gewissen AMS-Schweinerei-Grenze muss man auch, des eigenen Selbstwerts / der Selbstachtung wegen, Widerstand leisten!" (ohne Gewähr)



26.05.11 um 18.10 Uhr - von Mag. G. H. - - "An die Volksanwaltschaft"
"Betreff: Schikane des AMS F******"

AMS-Berater: "Im Gutachten steht, dass Tischler ausgeschlossen ist, aber Sie sind ja eh kein Tischler. Dass eine Tätigkeit als Tischlergehilfe ausgeschlossen wäre, steht nicht im Gutachten."


Betreff: Schikane des AMS F****** (Ein vom AMS selbst in Auftrag gegebenes Gutachten wird sträflich missachtet)

Datum: Wed, 25 May 2011 19:39:26 +0200
Von: "Mag. G. H."
An: post@volksanwaltschaft.gv.at


Werte Volksanwaltschaft,

ich habe mir 2001 das Schulterblatt (links) gebrochen und 2004 das linke Schlüsselbein bei einem Unfall zertrümmert. Obwohl das Schlüsselbein operiert wurde, ist die Leistungsfähigkeit seit damals eingeschränkt.
Das AMS wollte nun wissen, in wieweit ich körperlich eingeschränkt bin und hat mich zu einer Untersuchung im Berufsdiagnostischen Zentrum Linz (kurz BDZ) gedrängt. Diese Untersuchung fand nun Anfang Mai 2011 statt.
Abgesehen von einigen inhaltlichen Fehlern in der Beschreibung meines Werdeganges, die ich zwischenzeitlich beim BDZ reklamiert habe, die aber anscheinend noch nicht korrigiert wurden, kam das Gutachten u.a. zum Ergebnis, dass körperlich schwere Tätigkeiten wie z.B. Tischler, oder Bauhelfer als berufliche Tätigkeitsfelder auszuschließen sind.

Mein AMS-Berater (Hr. F.) interpretiert diese Aussage des Gutachtens jedoch anders, wie er mir vor gut einer Woche mitteilte: "Im Gutachten steht, dass Tischler ausgeschlossen ist, aber Sie sind ja eh kein Tischler. Dass eine Tätigkeit als Tischlergehilfe ausgeschlossen wäre, steht nicht im Gutachten."

Folglich werde ich wieder in den Tischlerbereich der FAB Freiwaldwerkstätten F****** zugewiesen (siehe "Teilnahmeschreiben"), wo ich vor knapp einem Jahr schon solche Schulterprobleme beim Heben der schweren Holz- und Spielplatzprodukte hatte.

Meiner Meinung nach eine reine Schikane!

Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

Ich ersuche Sie daher hiermit, korrigierend auf das AMS F******* einzuwirken und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Mag. G. H.

********* **
**** ********

Beilage (als pdf)

1) BDZ-Gutachten
2) Datenrichtigstellungen beim BDZ-Gutachten
3) "Teilnahmeschreiben" des AMS (25.05.11)

Hinweis:
Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen
Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit

29.05.11 um 8.41 Uhr - von Joe - Gehen Sie mit Ihren fachärztlichen Gutachten direkt zum Amtsarzt Ihres Bezirkes !
Der Möchtegerndienstleister namens AMS ist nachgewiesenerweise manchmal(!) und vielleicht sehr(!) selten vom Weg der Redlichkeit entfernt. Diverse Erkenntnisse des VwGH bestätigen dies.
Bei Gesundheitsproblemen gibt es nur einen Weg: siehe mein Beitrag vom "17.03.11 um 17.17 Uhr - von Joe - Viele unnötige, von Steuerzahlern bezahlte, Stunden, die das AMS zubrachte mich aus der Statistik zu bringen, anstatt die Realität zu erkennen".
Warum halten Sie sich mit ausgerechnet vom AMS empfohlenen, "zugewiesenen" Instanzen auf ?
War in Ihrem ganzen bisherigen Leben eine "Autorität" namens "Berufsdiagnostischen Zentrum Linz (kurz BDZ)" auffällig, oder wichtig
genug, um in Ihr Leben zu treten ? Lassen Sie sich nicht sekkieren,
gehen Sie mit Ihren fachärztlichen Gutachten direkt zum Amtsarzt Ihres
Bezirkes !
lg, Joe
Liebe Grüße ! (27.05.11)

30.05.11 um 6.57 Uhr - von Joe - Bezüglich "Redlichkeit" war das selbstverständlich als blanker Zynismus gemeint !
Hi Christian !
Nachtrag zum Beitrag: 29.05.11 um 8.41 Uhr - von Joe
Um explizit nicht mißverstanden zu werden, ein kleiner Nachsatz:
Bezüglich "Redlichkeit" war das selbstverständlich als blanker Zynismus
gemeint !
Das AMS handelt "selbstverständlich" ständig systematisch rechtswidrig
und menschenrechtsverletzend.
Ich möchte diesbezüglich nicht falsch verstanden werden.
Bitte veröffentliche diese Zeilen nachträglich, ich möchte da keinen falschen Eindruck erwecken !
lg, Joe (29.05.11)

12.06.11 um 18.06 Uhr - von Mag. G. H. - Zur Information!

Sehr geehrter Herr Moser,

zur Information anbei das mittlerweile eingelangte Schreiben der Volksanwaltschaft.
Darin wird zwar der Inhalt des BDZ-Gutachtens ("körperlich schwere Tätigkeiten, wie z.B. Tischler oder Bauhelfer nicht zumutbar...")konkretisiert, darüberhinausgehend jedoch gibt es wenig Erhellendes zum Sachverhalt.

Am kommenden Dienstag habe ich zu diesem Thema einen Termin mit dem Leiter des Bereichs "Service für Arbeitssuchende" beim AMS Freistadt.

mfg

G. H.

p.s. Die Arbeiterkammer hat mir ebenfalls empfohlen, im Fall, dass es "hart auf hart" gehen sollte, analog den VwGH-Urteilen auf eine Bescheid-Ausstellung zu bestehen und gegebenenfalls gegen einen ablehnenden Bescheid innerhalb der Rechtsmittelfrist zu berufen. (11.06.11)



26.05.11 um 7.31 Uhr - von H. L. - "Bericht der Volksanwaltschaft aus dem Jahre 2010."


Bericht der Volksanwaltschaft aus dem Jahre 2010.

http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=12350

Zum Thema Arbeitslosigkeit ist mir beim Durchlesen Folgendes aufgefallen:
Grundsätzlich sieht auch die VA eine steigende Fallzahl und die Problematik der Einschätzung der Arbeitsfähigkeit wurde auch gesehen. Ich meine, dass es auch aufgrund des steigendes Druckes und der öffentlich auf die Gruppe der Invaliditätspensionisten fokussierten Diskussion immer mehr Druck auf Ärzte der PVA geben wird, Arbeitsfähigkeit zu attestieren, wenn diese nicht mehr gegeben ist.

Diese technischen Versicherunglücken bei Abmeldungen von Bezug und bei geringfügigen Beschäftigen halte ich eher für gewollte, systematische Lücken. Es tut ja viel mehr weh, wenn jemand - neben dem Geld auch die Versicherung verliert. Und das AMS spart möglicheweise auch, wenn man für längere Zeit keinen Krankenversicherungsbetrag zahlen muss. Bei den geringfügigen Beschäftigungen wird pauschal unterstellt, dass die erwerbslosen Menschen sowieso noch Stunden schwar machen, deshalb, will man Ihnen das mutwillig so ungemütlich wie möglich machen. Wobei ein Aspekt von Seiten der VA vollkommen unter den Tisch gefallen lassen wurde: Ein Gros der Sperren sind ja ungesetzlich, vor allem dieses vorsorgliche Sperren, ist in einem Rechtsstaat ein Skandal. Warum soll sich jemand zwischen AMS und GKK pendeln und permanent urgieren, wenn die Person nicht rechtskonform gesperrt ist und das Abmelden von der GKK rechtlich nicht gedeckt ist. Offensichtlich hat die VA noch nicht ausreichend registriert, dass das Vorgehen zwischen AMS und GKK wohl ausgemachte Sache, den beide Seiten ersparen sich Geld, einfach weil erwerbslose Menschen viel öfter im Krankenstand sind.

Beim Thema Sozialhilfe liegt der Fokus vollkommen auf der Thematik geschlossene Sozialhilfe - also Hilfestellungen für behinderte und alte Menschen und die Mindestsicherung kommt gar nicht vor.

Soviel zu meiner Zusammenfassung des VA-Berichts, das Thema Arbeitslosigkeit betreffend. (21.05.11)

Anmerkung: "VA-Bericht, ein Skandal!"
Ich finde es einen Skandal, dass die VA das AMS "verschont"! Dies trotz systematischen Rechtswidrigkeiten!
Wie auch systematischen Menschenrechtsverletzungen! Die eben die Volksanwaltschaft nicht interessieren!
"Rechts"-Auslegung auf die Grundrechte der Menschenrechtskonvention ist in Österreich nicht möglich!" (VA:16.04.09)

Volksanwaltschaft, AK etc. als Alibi für die Regierungspolitik?

(Betroffene sendet eure Beschwerden - des Jahresberichts wegen - auch an die Volksanwaltschaft! post@volksanwaltschaft.gv.at;)

27.05.11 - Unvereinbarkeit:
Dieses sehr wichtige Kontrollorgan einer Demokratie darf nicht mit PolitikerInnen der Verursacher-Parteien besetzt werden!


26.05.11 um 6.48 Uhr - von H. L. - "AMS-Kurse - Hilfe für jene, die keine Hilfe benötigen"
AMS-Kurse
Hilfe für jene, die keine Hilfe benötigen
von Günther Oswald | 23. Mai 2011,

Arbeitslose, die Kurse absolvieren, bekommen einen Bonus vom AMS. Eine Evaluierung zeigt: Die Förderung ist nicht zielgerichtet
Arbeitslose, die mehrmonatige Kurse absolvieren, bekommen einen Bonus vom AMS. Eine Evaluierung zeigt nun: Die Förderung ist nicht zielgerichtet. Und dass länger dauernde Kurse etwas bringen, ist nicht erwiesen.
*** Wien - Während der Wirtschaftskrise wurde von Regierung und Arbeitsmarktservice (AMS) viel Geld für Arbeitsmarktpolitik aufgewendet. Unter anderem wurden die Zuschüsse für länger dauernde Kurse ausgebaut (Qualifizierungsbonus). Eine Evaluierung zeigt nun, dass das Modell erhebliche Schwächen aufweist.
Im untersuchten Zeitraum von Juli 2008 bis Juni 2010 kamen rund 31.000 Menschen in den Genuss des Qualifizierungsbonus. Wer einen drei- bis sechsmonatigen Kurs besucht, bekommt dabei 100 Euro pro Monat - zusätzlich zum Arbeitslosengeld. Ab dem siebenten Kursmonat liegt der Bonus bei monatlich 200 Euro oder 6,60 Euro pro Tag. Die Gesamtkosten beliefen sich laut der Studie der Bildungsforschungsinstitute IBW und ÖIBF auf 37 Mio. Euro.
Im Sinne der Fortbildung wäre der Bonus allerdings in den meisten Fällen nicht nötig gewesen. 88 Prozent der befragten Teilnehmer gaben an, sie hätten den Kurs "sicher" oder "wahrscheinlich" auch dann besucht, wenn sie keinen Bonus bekommen hätten. "Es zeigen sich daher hohe Mitnahmeeffekte, (...) was eine Weiterentwicklung des Förderinstruments in Richtung einer höheren Bedarfsorientierung und Zielgenauigkeit nahelegt", heißt es in der Studie.
Freilich sei die Kursteilnahme nicht das einzige Argument für Zuschüsse, argumentiert man im AMS. Schließlich werde es mit der Dauer zunehmend schwieriger, nur mit dem Arbeitslosengeld auszukommen. Dementsprechend gaben in der Studie auch 82 Prozent an, der Bonus habe zu einer "sehr wichtigen" oder "wichtigen" Verbesserung der Einkommenssituation geführt.

Neue Förderschiene
Dennoch üben die Studienautoren Kritik. Und zwar daran, dass die Einkommensverhältnisse bei der Gewährung der Förderung nicht berücksichtigt werden. Daher erhalten auch Personen eine Förderung, "die aufgrund ihrer finanziellen Situation keine finanzielle Unterstützung benötigen würden", wie es heißt. Andererseits könne der Bonus für Menschen, die wirklich knapp bei Kasse sind, zu niedrig sein. Vorgeschlagen wird daher eine eigene Förderschiene für Arbeitslose, die wegen Geldknappheit nicht an längerfristigen Kursen teilnehmen. AMS-Vorstand Herbert Buchinger lehnt das auf Standard-Anfrage ab. Für die Ärmsten gebe es die Mindestsicherung. Dass allzu viele den Bonus bekommen, ohne ihn zu benötigen, bezweifelt er: "Das sind nur relativ wenige."
Hinterfragt wird von den Autoren auch die "willkürliche" Staffelung - also dass es ab dem siebenten Monat 200 Euro gibt, davor nur 100 Euro. "A priori ist nämlich nicht erwiesen, dass länger als sechsmonatige Qualifizierungsmaßnahmen eine höhere Wahrscheinlichkeit der Vermittelbarkeit haben als Qualifizierungsmaßnahmen zwischen drei und sechs Monaten", so die Studie. Fast 40 Prozent haben im ersten Halbjahr nach dem Kurs keinen einzigen Tag gearbeitet.

Diesen Aspekt müsse man sich nochmal vertiefend ansehen, meint Buchinger. Aufgegeben wird die Staffelung nicht - allerdings ab 20. Juni modifiziert. Bei drei- bis sechsmonatigen Kursen gibt es dann erst ab dem vierten Monat den niedrigeren Zuschuss, der 3,30 Euro pro Tag entspricht. In den ersten drei Monaten gibt es keinen Bonus mehr, was die Kosten für das AMS halbiert. Dadurch sollen jene belohnt werden, die den Kurs wirklich durchhalten. Bisher hat nämlich rund ein Viertel der Teilnehmer die Schulung vorzeitig abgebrochen. (Günther Oswald, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 24.5.2011)
(24.05.11)

Anmerkung: Unverfrorene Frechheit
An die SPÖ wie österreichweit an ca. 122 Medien
"Pressekonferenz" von Faymann und Hundstorfer spiegelt unverfrorene Frechheit
und ist Indiz, dass sich mit diesen unseriösen Personen die SPÖ-Politik nicht ändern wird! (1.10.09)

23.05.11 um 11.23 Uhr - von H. L. - Krankenkassen mussten 159 Mio. an Beiträgen abschreiben
Hallo Christian,
anbei eine Meldung, die nicht unmittelbar etwas mit AMS zu tun hat, aber arme Menschen durchaus tangiert. Es wird uns doch immer gesagt, wie sehr die Kassen sparen müssen, das Leistungen eingeschränkt werden müssen, was die Arbeitslosen den Kassen kosten ... Spannenderweise hört man wenig darüber, wieviel Geld den Kassen entgeht, weil die Wirtschaft nicht zahlt. Aber das sind ja Peanuts, nicht war, wollen wird uns doch über die paar Millionen nicht aufregen, die können eh wieder woanders eingespart werden!

Lg. H.

Krankenkassen mussten 159 Mio. an Beiträgen abschreiben (orf.at)
Die Krankenkassen mussten im Vorjahr 158,8 Millionen Euro an Beitragszahlungen der Unternehmen als uneinbringlich abschreiben. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) hervor, über die „Die Presse“ in ihrer Montag-Ausgabe berichtet.
Die für die Kassen verlorenen Beiträge sind damit gegenüber 2009 um rund 33 Mio. Euro angewachsen. Seit dem Jahr 2000 belaufen sich die nicht einbringlichen Abschreibungen der Sozialversicherungen auf insgesamt 1,435 Milliarden Euro.
Der Gesamtschuldenstand der Krankenkassen beträgt zum Vergleich derzeit rund 600 Millionen Euro. Im Vorjahr haben die Kassen einen Überschuss von 361,7 Millionen erzielt.


20.05.11 um 20.35 Uhr - von H. L. - Konkursfalle Ich–AG
Statistisch schwer zu fassen, ist ihre Situation oft prekär: Bis zu 38.000 Menschen leben in Österreich eine teils unfreiwillige Selbstständigkeit. (furche.at)



25.05.11 um 7.23 Uhr - von B. G*. - "Praktikum: Ausbeutung auch von schwangeren Frauen"


Sehr geehrtes soned team!

Ich bin sein 23.5.2011 bei einem ams kurs karrierecenter und bin in der 20. woche schwanger. Der kurs ist kein proplem für mich da ich ja wenns mir schlecht geht in den krankenstand gehen kann.
Nur das anschließende Praktikum macht mir Sorgen. Bin dann in der 25. woche schwanger und sollte dann 2 wochen a 35 stunden ein praktikum machen.
Glaube kaum das ein Betrieb eine Schwangere für ein Praktikum einstellt.
Vom Ams hab ich nur zu hören bekommen das ich das machen müsste.
Deshalb was sind meine Rechte und Plichten als Schwangere?

Danke für Ihre Antwort (24.05.11)

Antwort:
Praktikum: keine Gratisarbeit / Schnuppertage statt Probetage

Sorgen sie sich nicht! Ich denke die Ärzte stehen hinter ihnen!
Natürlich können sie auch im "Praktikum" krank geschrieben werden!
Je nach "Arbeit" auch freigestellt werden!
Dazu auch der nächste LInk!
Zur arbeitsmarktpolitischen Schwangerschaft! (ohne Gewähr)


25.05.11 um 7.20 Uhr - von W. H*. - "Hat die PVA meine gesamten Gesundheitsdaten ans Ams übermittelt."


Hallo Christian!

Vielen Dank für Deine Seite. Hat mir schon oft geholfen.
Nun eine Frage. Im Rahmen des Projekts Gesundheitsstrasse hat die PVA meine gesamten Gesundheitsdaten ans Ams übermittelt. Ich selbst erhielt kein Gutachten. Meine AMS Beraterin hat es mir ausgedruckt.
Dann mußte ich feststellen, dass nicht nur der Grad meiner Arbeitsfähigkeit dem AMS gesandt wurde, sondern sämtliche Daten.

Ich werde mich an die Datenschutzkommision und den Ombudsmann der PVA wenden.
An wen soll ich noch emails versenden?

Liebe Grüße
W.
(24.05.11)

Antwort: Datenschutz ist Menschenrecht!
Es kann sein, dass sie irgend etwas unterschrieben haben, dass u. a. die Erlaubnis zur Weitergabe der Daten zum Inhalt hatte!
Bei dieser unseriösen Behörde(n) empfiehlt es sich alles - erst recht -Kleingedrucktes zu lesen bevor man etwas unterzeichnet!

"BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS darf man verweigern!" VwGH

Siehe auch Antwort im Eintrag vom 26.04.11 - von Mer*. - "Gegen Intoleranz der Gesellschaft sowie Willkuer des Staatsapparates bzw deren Vertreter in Behoerden, Aemter..."

Beschwerden an mehreren Stellen, ev. mit Aufklärung der Medien!


22.05.11 um 14.33 Uhr - von S. M*. - "SchmarotzerBetrieb Trendwerk"
"möchte aber nach Ende des Workshops keinen Dienstvertrag unterschreiben"


Sg Hr. Moser,

ich besuche derzeit einen Kurs bei Trendwerk , möchte aber nach Ende des Workshops keinen Dienstvertrag unterschreiben.

Können irgendwelche Sanktionen dadurch entstehen?

Unter den Teilnehmern herschen leider unterschiedliche Meinungen, daher bin ich mir unsicher.

Danke im Voraus für Ihre Antwort

Antwort:
"Die Betroffenen nicht aufzuklären, falsch zu informieren, anzulügen ist Absicht, um sie in den Glauben zu lassen, dass diese DV. der Schmarotzer-Betriebe Pflicht sind! (Rechtswidrige BezugsSperren des AMS tun das Ihrige dazu!)
Die Verwirrung soll dazu beitragen, dass die Betroffenen im vorauseilenden Gehorsam oder aus Angst vor Sanktionen dieses DV. eingehen, ohne sie direkt belügen zu müssen!
So können sich die MitarbeiterInnen selbst wie das eigene Gewissen "weiter" belügen und mit dem Argument: "Die Betroffenen machen das ja "eh" freiwillig" "weiter" in den Spiegel schauen!
Umso mehr bedenklich, als das "die" sich auch selbst als "sozial" und "arbeitslosen-unterstützend" einstufen!
>In Wirklichkeit leben diese SchmarotzerBetriebe und MitarbeiterInnen von den entmündigenden "Zwangs"-Anstellungen die Betroffene ausbeuten, Armut erzeugen und/oder in Armut halten und die auch den ersten Arbeitsmarkt "vernichten"!

Bei Freiwilligkeit bez. Teilnahme bekämen die Zwangsmassnahmen-MitarbeiterInnen, bei dieser Form des Massnahmen-Angebots, die selben Existenzprobleme wie ihre "Kunden/Klienten/Opfer"!

Die Schmarotzer-Betriebe wären auch zumutbare Dienstverhältnisse (seit der AlVG-Novelle 08), wenn der eigens dafür entworfene Niedrigst-KV eingehalten wird!
Nur, muss die Vermittlung zu Zwangsmassnahmen / DV. von AMS-MitarbeiterInnen kommen.

VwGH: Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt! (21.07.09)

Vom eigenen Deppenkurs aus, dürfen die "CoacherInnen" nicht unter § 10 (Bezugssperre) in ein ("betriebseigenes") DV. vermitteln!
Teilnahme nur freiwillig möglich!

Bei einer Vermittlung unter §10 handelt es sich um Nötigung
Information an Betroffene! (Nötigung)

Fragen sie den CoacherIn / Kursleiter vor Zeugen nach der Freiwilligkeit bezw. Pflicht/Zwang!
Vor den anwesenden Zwangs-DeppenKurskollegen ev. während einer "Kursstunde"

Vorsicht mit rechtswidriger Sperre muss bei dieser rechtsstaatslosen Behörde immer gerechnet werden! Dann ist der Rechtsweg zu beschreiten!
Siehe auch Antwort an Z. G.:" (ohne Gewähr)

23.05.11 um 7.37 Uhr - von S. M.
Vielen herzlichen Dank für die rasche und vor allem klare Antwort. (22.05.11)


22.05.11 um 11.10 Uhr - von W. K*. - "Unwissenheit schützt nicht vor STRAFE?"


S.g. SoNed Team
Mir ist folgendes am **.5.2011 am AMS R.gasse in Wien passiert.

Ich war vom *.3.2011 bis 13.5.2011 auf Grund eines chronischen Leidens im Krankenstand,also länger als 62 Tage.

In der Annahme ,das ich eine Woche Zeit habe(was jedoch, wie sich heraus stellte nicht der Fall ist),meldete ich mich erst eine Woche später am AMS zurück.
Ich muss lt Bedingung des AMS bis 30.5.2011 wieder neu um Notstandshilfe einreichen.
Soweit,so gut.

Diese sehr unsympatische Dame wies mich darauf hin das ich für diese fehlende Woche kein Geld bekomme da ich sofort am nächsten Tag aufs AMS hätte kommen sollen.Sie wies mich darauf hin das ich das kleingedruckte hätte lesen sollen,ausserdem steht es auf der Rückseite meiner AMS Karte ,welches aber NICHT der Fall ist und jetzt kommt das Beste,sie tadelte mich mit den Worten das Unwissenheit nicht vor STRAFE schützt.Wieso STRAFE? Ist es eine STRAFTAT wenn man einen Termin beim AMS unabsichtlich bzw unwissentlich versäumt? Ich bin doch kein Dieb,Einbrecher,Mörder o.Ä.

Leider habe ich keinen Zeugen der meine Situation bestätigen könnte

Hat es einen Sinn gegen diese STRAFE Einspruch zu erheben bzw besteht die Chance doch noch zu meinem Geld für diese versäumte Woche zu kommen? (21.05.11)

Antwort:
"Berufung, die ist kostenlos, legen sie auf den Bescheid auf alle Fälle ein!
(Auch, wenn argumentiert wird, dass Betroffene sich um Termine selbst kümmern müssen und deshalb selbst mit-verantwortlich sind)

Als Grund geben sie - fehlende Aufklärung," falschen Hinweis", an!

>Ein Freund der das selbe Problem hatte, erzählte mir, dass es sich ev. um eine rechtswidrigen Einstellung der Bezüge handelt, weil anscheinend im Informationsblatt das bei der ALG-Antragsstellung ausgehändigt wurde, darauf hingewiesen "wurde?/wird?", dass eine Krankmeldung innerhalb einer Woche am AMS bekannt zu geben ist! (ohne Gewähr - Infoblatt könnte älteres Semester sein!)
Sehen sie nach!<

Das Argument der AMS-BeraterIn macht klar, dass sich diese widerliche Arbeitsmarktpolitik nach einem "suggerierten" Feindbild ausrichtet.
Weswegen ("bis jetzt noch") das Gewissen der Behörden-Handlanger geschützt ist und es ("bis jetzt noch") keinen gesellschaftlichen Aufschrei bez. dieser menschenzerstörenden, jährlich hunderte millionen-teuren Inkompetenz gibt!

Ich bin der Meinung, dass der Spielraum vorhanden wäre, um den Antrag aus angegebenen Grund, zurück zu datieren!

Aber wie schon oft darauf hingewiesen, zählt jeder Tag an dem die AMS-MitarbeiterInnen es schaffen, Arbeitslose - egal aus welchen ("auch rechtswidrigen") Grund - aus der Statistik zu bringen/entsorgen als arbeitsmarktpolitischen Erfolg der mit Prämien belohnt wird!

Als Anreiz!
- Für Personen die zur eigenen Mannschaft gehören und mitwirken die menschenverachtende Ideologie der Bereicherung, der Ausbeutung/Ausgrenzung durchzusetzen, wird Anreiz richtig definiert/zur Anwendung gebracht!

- Nicht um einer "Strafe"/"Nachteilen" auszukommen, sondern um eine Belohnung/zusätzliche Vorteile zu erhalten!

Zynistische ÖVP-Interpretation von Anreiz siehe Eintrag darunter!

Ps.:Besuchen sie ev. mit einer Begleitperson (immer mitnehmen wenn möglich) den Vorgesetzten um dies noch vorab zu klären! Bei Erfolglosigkeit Berufung einlegen!
(Ein Versuch ist es wert)"




22.05.11 um 10.25 Uhr - von H. L. - " Führerscheinentzug wohl als Druckmittel"

"Neoliberaler Vorschlag der Wirtschaftskammer/Industriellenvereinigung"
"Ein "Anreiz" an psychisch kranke/leidende Menschen!"

("Wer sich nicht mehr ausbeuten lassen kann, weil er/sie wegen neoliberalen-politischen Rahmenbedingungen u.a. Ausbeuter-Gesetze psychisch krank geworden ist, soll stigmatisiert werden und ihm/ihr "ev." der Führerschein entzogen werden?")


Jung, psychisch krank: Keine Frühpension mehr (21.05.2011 Die Presse)

Brisanter Bericht liegt bei Hundstorfer: Sozialpartner wollen Ersatz für Invaliditätspension. Meldung von Fällen an Verkehrsämter umstritten.

>Wien. Die Zahl der Österreicher, die wegen psychischer Erkrankungen mittels Invaliditätspension vorzeitig in den Ruhestand gehen (müssen), steigt. Jetzt gibt es konkrete Pläne, dass zumindest junge Menschen, die aus diesen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind, keine Pension mehr erhalten sollen, sondern eine andere Sozialleistung.

>„Hauptursache für Invalidität“
Einigkeit bei Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen herrscht darüber, dass psychischen Erkrankungen in nächster Zeit besonderes Augenmerk geschenkt werden müsse. In dem Papier an Hundstorfer wird hingewiesen, dass psychische Krankheiten im Vorjahr „schon die Hauptursache für Invalidität darstellten“.

Anmerkung: "Dieser "Geist" ist eine Gefahr für die Gesellschaft!"
"Kein Gedanke/Wort warum die Gesellschaft psychisch krankt und mit welchen Massnahmen eine Gesundung herbei zu führen ist!

Stattdessen ein - (von gierdurchtränkten, gefühlskalten / gefühlskranken Personen interpretierter) - Anreiz für psychisch leidenden Menschen!

Faschistoide ÖVP Definition von "Anreiz"

Der Ruin der Gesellschaft steht uns bevor! Bleiben diese Kräfte/Ideologie am Ruder!"

Die ÖVP Konstruktion der "zukünftigen" Gesellschaft! / KALKÜL dieser Arbeitsmarktpolitik

Ist die SPÖ nicht schlimmer als die ÖVP? "

25.05.11 von 10.32 Uhr - Anonymer Tipp von Hans - A C H T U N G bei PVA IP Anträgen - K E I N E N Führerschein vorlegen!
beim schalter werden papiere (ausweis, identitätsdokument) verlangt

K E I N E N führerschein vorlegen,

wird von der schalterbediensteten via edv a.d. zuständigen arzt weitergeiltet, welches dieser zu fragen anlass nimmt : wie sinds den hergekommen, hams an führerschein, wie lang schon, unfallfrei................

(Alle Einträge ohne Gewähr)



22.05.11 um 9.03 Uhr - "Solidarität mit der "spanischen/griechischen Revolution"
"Europäischer Aufstand des "Humanismus" gegen die menschenverachtende neoliberale Ausbeuter-Ideologie!"


.Massenprotest: Spanische Jugend trotzt Demo-Verbot

Artikel vom 21.05.2011 Sie protestieren gegen Wirtschaftsmisere und hohe Arbeitslosigkeit: Zehntausende Jugendliche trotzen in Spanien dem Demoverbot. Behörden hatten alle Proteste am Wochenende untersagt, um eine Eskalation vor den Wahlen am Sonntag zu verhindern. (News.de)

Ps. Demo in Griechenland (Hna.de)

Anmerkung.: "Der Umbruch der westlichen Gesellschaften nimmt seinen Anfang!"
"Es ist darauf zu achten, dass die "Revolution/der Umbruch" ohne Gewalt auskommt. Nur dann schaffen wir den Weg zur aufgeklärten, friedlichen, Gesellschaft-en! / (regional/national/europäisch/global)!

Dieser Umbruch muss schleunigst stattfinden, da den derzeitigen neoliberalen - uns lenkenden - PolitikerInnen die emotionale Intelligenz "völlig" abgeht!
Ihr Handeln, der Macht die Verantwortung entzogen hat!
Sie "alleinig" ihre hyperegoistischen Interessen verwirklichen! - Die u.a. die eigene, wie die Bereicherung ihresgleichen zum Ziel hat!
Und sie wegen u.a. fehlender Empathiefähigkeit die Konsequenzen ihrer menschenverachtenden Politik verleugnen! Darum die Realität ignorieren/verweigern!
Was dazu führt, dass "logischer Weise" die neoliberalen Konsequenzen über WACHSTUM zu Katastrophen ausarten!"

Katastrophale Konsequenzen der neoliberalen Politik
(Der Ruin der Gesellschaft steht uns bevor! Bleiben diese Kräfte/Ideologie am Ruder!)


Der Widerstand arabischer Länder gegen Diktatoren als Vorbild für den Widerstand der westlichen Welt gegen die "demokratischen/totalitären-neoliberalen" Unterdrücker und Ausbeuter-Regierungen! (14.02.11)



22.05.11 um 8.13 Uhr - von Lu. - "Eine Situation, als käme man gerade aus einem Strafgefangenenlager und zur Resozialisierung darf man die übrigen Sünden umsonst abarbeiten.

Hoffentlich erhole ich mich von diesen psych.Vorfall."


Sehr geehrter Hr.Moser!

Vielen Dank für Ihre Homepage und die hilfreiche Unterstützung für alle Menschen die leider arbeitslos sind und die in zahlreichen Eigeninitiativen einen ihren Vorstellungen und Wünschen entsprechenden Job finden möchten.
Ich habe mich über den e-job-room in Eigeninitiative beim Werbeflitzer (Hr.Po.)leider beworben.
Es ist allen arbeitslosen Menschen davon abzuraten,eine Bewerbung und Vorstellungsgespräch dort über sich ergehen zu lassen.Es ist eine Situation,als käme man gerade aus einem Strafgefangenenlager und hat zahlreiche Menschen getötet und zur Resozialisierung darf man beim Hr.Po. die übrigen Sünden umsonst abarbeiten. Hoffentlich erhole ich mich von diesen psych.Vorfall.
Es ist anzunehmen,dass Hr.Po. sein Machtgehabe mit Druck und ev.Gewalt erreichen will.Ich bin vorbereitet und kann mir helfen.(bitte ohne Namen).
Mfg Lu.
(21.05.11)

Antwort:
Ihre Zeilen verraten mir: "Sie haben sich mental richtig eingestellt und sind durch Mut zu einer Kraft geworden, die sich gegen diese Ausbeuter-Schweinereien, wie den Personen die diese gesellschaftliche Schädigung umsetzen, zur Wehr setzt!
So helfen sie zugleich "Allen"! (Danke!)



21.05.11 um 13.49 Uhr - von A. M. - ".... eine kleine Chronologie ... "
"Wie inkompetent darf ein Sachbearbeiter sein, dass er vom 05.05. bis 20.05. braucht, um eine Einstufung vorzunehmen, bei der sich nichts geändert hat?"


Hallo Christian!

.... eine kleine Chronologie ...
Nach 5 1/2 Monaten war ich gezwungen, mich wieder arbeitslos zu melden, was bei mir - es war nicht anders zu erwarten - nicht ohne Komplikationen möglich war.
Mit Ende März wurde ich im Krankenstand gekündigt, 2 Urlaubstage wurden ausgezahlt, daher Ende der Versicherung: 02.04.2011. Der Krankenstand war mit 10.04.2011 zu ende, das Krankengeld konnte jedoch erst am 20.04.2011 abgerechnet werden, da mein netter Ex-Dienstgeber nicht fähig war, der GKK die richtigen Abrechnungsunterlagen zukommen zu lassen.
Mit der Mitteilung im Hinterkopf, dass alles im Computer erfasst sein, ging ich sofort zum AMS, um micht zurückzumelden. Ich bekam meinen Antrag und als Abgabetermin den 05.05.2011, den ich pünktlich wahrnahm und lt. Aussage des Sachbearbeiters hätte sich ja ohnehin nix geändert.
Die Tage gingen dahin und ich harrte der Zusendung der Einstufung bzw. der Überweisung - der letzte Bezug war das Krankengeld ende April.
Am Montag rief ich mal beim AMS an und fragte, was mit meiner Einstufung sei - die sei noch nicht bearbeitet - hiess es. Am Dienstag die gleiche Auskunft, also bat ich, den Sachbearbeiter sprechen zu dürfen. Da sich dieser nicht meldete, wurde mir ein Rückruf zugesagt ......
Am Mittwoch rief ich wieder an, die gleiche Auskunft - die Aufforderung zum Rückruf stand noch immer im PC - welch Wunder, der Sachbearbeiter rief zurück. Er druckste herum ... hhhmm ja, hat doch etwas länger gedauert (komisch - er hat doch selbst gesagt, dass alles gleich bleibt.. ) und geht heute zur Unterschrift, in längstens 2 Tagen sollte ich alles haben.
Nun - soweit, sogut - die zwei Tage sind heute um - keine Einstufung, kein Geld!
Und jetzt frage ich: wie inkompetent darf ein Sachbearbeiter sein, dass er vom 05.05. bis 20.05. braucht, um eine Einstufung vorzunehmen, bei der sich nichts geändert hat?
lg Alfred (20.05.11)



21.05.11 um 13.38 Uhr - von R. L*. - "Kur am AMS bekannt geben?"


Sehr geehrter Herr Moser
Ich bin 60 Jahre alt und seit 9. Mai 2011 arbeitslos.
Ich habe ein Heilverfahren von *.05.2011 bis *.06.2011
bewilligt bekommen.( Wo durch ich auch bei meiner Firma gekündigt wurde.)
Jetzt die Frage.
Muss ich mich beim Arzt krankmelden oder genügt das Schreiben das ich beilege.
Jetzt schon danke für Ihre Antwort. LR
Sehr geehrte Damen & Herrn

Ich .....teile Ihnen mit, dass mir von der PVA ein Heilverfahren gemäß § 307d ASVG Gesundheitsvorsorge in Bad..... bewilligt wurde.

Das Kurzentrum Bad .....hat mir den Termin Anreise am *.Mai.2011 und mit der Abreise am *. Juni. 2011 reserviert.

Ich......, kann aus diesem Grund den Kontrollmeldetermin am *.06.2011
um 10 Uhr 20 nicht nachkommen.
Ich werde den Kontrollmeldetermin nach den Kuraufenthalt unverzüglich nachkommen.
(19.05.11)

Antwort:
Ich gehe davon aus, dass sie den ArbeitslosenAntrag schon gestellt haben.
Geben sie auf alle Fälle dem AMS Bescheid, dass sie auf Kur fahren!
Senden sie dem AMS die PVA-Kopie!
Danach müssen sie die Bestätigung vom Kurzentrum bringen!
Es geht also drum, das AMS zu informieren! Das machen sie!
Probieren sie es ev. telephonisch!

22.05.11 um 9.40 Uhr - von R. L*. - per Fax Bescheid geben
Sehr geehrter Herr Moser
Danke für Ihre rasche Antwort. Ich werde dem AMS per Fax Bescheid geben,
dann habe ich was in der Hand. Ich wünsche Ihnen und ihrem Team ein schönes
Wochenende. Nochmals recht herzlichen Dank.
LG L. (21.05.11)



21.05.11 um 13.21 Uhr - von Mag. *. P*. - "Zwangs-Deppenkurs für Akademiker?"


Hallo Herr Moser,

zunächst mal Gratulation zu Ihrer Homepage, ein Freund hat mir diese
Internetseite empfohlen. Ich finde Sie sehr informativ und interessant.

Mein Name ist P. * und ich bin seit Ende Jänner beim AMS
angemeldet. Beim gestrigen Kontrollbesuch wurde mir von meinem
AMS-Berater dieses Akademiker-Training vorgeschlagen, dass anscheinend
über die GAW (Gesellschaft für Aus- und Weiterbildung) abgewickelt wird.

Meine Fragen wären nun:
- Ist das so ein typischer AMS-Kurs, der eh nur die
Arbeitslosigkeitszahlen verschönert?
- Können Sie mir Informationen zu diesem Akademiker-Training geben?
- Welche Erfahrungen gibt es zu diesem Training? Was bringt dieses Training?
- Soll ich so einen Kurs annehmen, wenn er mir vom AMS angeboten wird?
- Soll ich wenn ich einen Vertrag vorgelegt bekommen blindlinks
unterschreiben oder ist Vorsicht geboten!!!

Ich habe nächsten Di ein Erstgespräch und würde gerne wissen was hinter
diesem Akademiker-Training steckt?

Ich bedanke mich schon mal im voraus für Ihre Zeit und Ihre Mühe. Bin
für jede Info dankbar!

Mit besten Grüßen aus *
P. *.
(19.05.11)

Antwort:
Ja, das ist so ein typischer AMS-Mobbing-Statistikbeschönigungs-Kurs!
Da diese Volksvertrottelungskurse österreichweit nach dem selben Konzept ausgerichtet sind, stelle ich mir vor, dass der Unterschied von Akademiker-Deppenkurse zu "typischen" Deppenkurse darin liegt, dass sie sich in diesen Kursen für Tätigkeiten bewerben müssen, die ihrer Qulifikation entspricht!
(Was ja "eh" schon ein haushoher Unterschied ist, da es ev. nicht darum geht, die "Kunden/Klienten" in den Niedrigst-Lohn-sektor zu "zwingen"!

Das die Inhalte dem Niveau ihrer Ausbildung nahekommen will ich bezweifeln, da es ein Kurs "von der Stange" ist!
(Vorab billigst eingekauft um sie über Zwang mit Akademiker zu füllen!)

Verträge nur unterschreiben, wenn sie mit dem Inhalt einverstanden sind - Nie blindlings - schon gar nicht bei AMS und deren neoliberalen Handlanger (Zwangsmassnahmen)

Ihre Fragen lassen vermuten, dass sie nicht über ihre Defizite, wie den Kurs, der diese ausgleichen muss, aufgeklärt wurden!
Dies ist AMS-Pflicht und ("u. a.") erfolgreicher Berufungsgrund sollte dies nicht geschehen sein! Siehe Antwort an Z. G.: / (Aufsuchende Vermittlung - freiwillig!)



21.05.11 um 11.48 Uhr - von Ma*. - "Zwangs-Deppenkurs für schwangere Frauen um Statistik zu "schönen/fälschen"??"
"Ich hab Angst, weil ich nicht will dass ich in dem Kurs zusammen brech und die gleich die Rettung rufen."


Hallo!

Ich weiß nicht mehr weiter, ich bin beim AMS arbeitslos gemeldet und derzeit schwanger (22.SSW).
Das AMS will mich am Montag in einen unnötigen Wiedereinsteigerkurs nach der Karenzzeit schicken bei dem Firmen angeschaut werden (der Kurs soll auch dafür sein dass ich nicht mehr in der Statistik für Langzeitarbeitslose aufscheine). Obwohl meine Betreuerin gesagt hatte sie schicken mich vielleicht in einen Schwangerschaftskurs oder ich solle doch gleich einen Monat in Krankenstand gehen.
Nur so leicht macht die Krankenkasse auch nicht mit, war 2 wochen krankenstand, hab zum Kontrollarzt gehen müssen, der hat nur gemeint, bis höchstens Freitag, also heute, schreibt er mich krank (bin schon 3 wochen in krankenstand) oder ich stell einen Antrag auf Freistellung beim Amtsarzt.
Das hab ich gemacht war heute dort, hatte auch einen Antrag für die Freistellung mit. Habe nämlich das Problem dass ich seit fast 2 Monaten öfters Kreislaufzusammenbrüche habe. Wenn ich irgendwie nur 10 min anstehen muss fängt es richtig schlimm an, kommt soweit dass ich fast nichts mehr höre und komplett schwarz ist vor den augen. Leider wurde jetzt die Freistellung abgelehnt.
Hatte nochmals mit meiner AMS Betreuerin geredet, ob man mich nicht aus dem Kurs rausnimmt, weil 1. ich kein Wiedereinsteiger bin, 2. ich probleme habe längere Zeit zu stehen, was ja gemacht wird wenn firmen angeschaut werden, und ich auch nicht direkt einschlafen möchte dort, weil ich ständig in der nacht wach bin und nicht schlafen kann (geht leider schon fast 2 Monate so). Sie meinte nur ich muss in den Kurs gehen, ich soll halt einfach dann den Trainer meine Lage erzählen.
Ich hab Angst, weil ich nicht will dass ich in dem Kurs zusammen brech und die gleich die Rettung rufen.
Was kann ich machen?
(20.05.11)

Antwort: Dieser Kurs ist für sie nur freiwillig möglich!
Beruhigen sie sich!
Aus dem Kurs-Konzept, " Wiedereinsteigerkurs nach der Karenzzeit" lässt sich ableiten, dass für sie als "Schwangere" der Kurs nicht erfolgversprechend sein kann und deswegen zumindest ein VwGH-Erkenntnisse missachtet wird!
VwGH: Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!

Das teilen sie der AMS-BeraterIn mit!
Ev. mit den Worten: "Da ich der Versichertengemeinschaft keinen Schaden zufügen will, nehme ich an diesem Deppen-Kurs nicht teil!
- Das sollten auch diejenigen beherzigen, die die Versicherten-Gelder verwalten!"

Immer Begleitperson zu Terminen mitnehmen! - Wirkt Wunder!

>Bei einer Vermittlung in diesen "Mobbing"-Kurs unter Sanktionsandrohung (§ 10 Bezugssperre) würde es sich zudem auch um Nötigung wie Amtsmissbrauch handeln!

(Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen/zu verklagen!)

Ansonsten: Schwangerschaft und Zwangsmassnahmen!
Sie reden mit ihrem Arzt darüber! Und zwar nicht um einen Krankenstand, sondern um eine "Kursfreistellung"!
Ev. holt ihr euch (Ihr Hausarzt und sie) von einem "Facharzt" (Ev. Entbindungsarzt eines Krankenhauses - ev. dem Krankenhaus-Arzt der die Entbindung durchführt - falls sie "dort" entbinden) Unterstützung! (Ihr Arzt soll ihnen ev. eine Überweisung dorthin geben!)
Auch eine Hebammen-Meinung/Gutachten hätte Gewicht!
Menschenverachtende Arbeitsmarkt-Politik-Betroffene wurden durch Psychologen schon mehrere Monate von Mobbing-Kursen befreit!
(Viele Psychologen wissen über den Wahnsinn, der dort abgeht, schon Bescheid)
Auch dieser Weg wäre eine weitere Möglichkeit!
- Da es sich um eine aussergewöhnliche Situation handelt - gehen die Ärzte auch darauf ein! (sollten/müssten sie - viele tun es auch!)

Sollten sie wider Erwarten nicht wegen gesundheitlichen Bedenken von Statistik-Beschönigungs-Fälschungs-Kursen befreit werden, gibt es bei ev. Sperre wegen Teilnahme-Verweigerung noch die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten!
Ev. wegen fehlender Belehrung? etc.? Siehe Antwort an Z. G.:

"Versuchen sie trotzdem sich die intensive schöne Zeit einer "einmaligen/wenig-maligen" Erfahrung/Erlebnis nicht von dieser "Menschenverachtungs-Behörde" vermiesen/versauen zu lassen!" Alles Gute!
(ohne Gewähr)



21.05.11 um 11.33 Uhr - von K. F. - "Fühle ich mich dem Termin nicht verpflichtend."


S.g. Herr Moser!

Mit Bescheid wurde mir die NH eingestellt (bei derzeit getrennt lebenden Ehepartnern) - ich habe Ihnen das vor mehreren Wochen gemeldet.
Ich bekomme also keine Leistung weder noch bin ich durch das AMS krankenversichert (Berufung ist noch in Bearbeitung).
Eigenartigerweise wurde mir ein Termin seitens des AMS vorgeschrieben.
Da ich weder Leistungsbezieher noch als sonstiger Kunde anzusehen bin (ich habe während der Berufungsphase keine Antäge gestellt) , fühle ich mich dem Termin nicht verpflichtend.
Ich ersuche Sie um Ihre Meinung ob derartige Termine nun dennoch wahrzunehmen sind.
Mit bestem Gruße
K.F.
(20.05.11)

Antwort:
Wenn sie nicht wegen Pensionsversicherungszeiten beim AMS gemeldet sind, haben sie keine Verpflichtungen gegenüber dieser asozialen Behörde!
Ev. können sie diese Termine verwenden um Druck bez. der Berufung zu machen!
Nur mit Begleitperson hingehen - wenn möglich!
Und reden sie die BetreuerIn an, warum sie Termine wahrnehmen sollten, obwohl ihnen die Versicherungsleistung ("rechtswidrig") eingestellt wurde?
(ohne Gewähr)



21.05.11 um 11.23 Uhr - von H. B*. - Keinen Deppenkurs!


Sehr geehrter Herr Moser!

Wie telefonisch besprochen schicke ich Ihnen ein kurzes Mail wegen der
Vorbereitungsmaßnahme für Jobtransfair.Mein Vorstellungsgespräch ist am
**.05.2011.
Ich freue mich wenn Sie mir die besprochene Mail zusenden und wünsche
Ihnen ein schönes Wochende und verbleibe
mfg H. B.
(20.05.11)

Siehe Antwort an Z. G.:



20.05.11 um 14.18 Uhr - von Do. - "Im JOBcenter getötet"


der 1. Tote im JOBcenter
Polizeieinsatz: Tödliche Schüsse in Frankfurter Jobcenter (spiegel.de)
in Wien laufen die Arbeitslosen noch heulend aus dem AMS, nach Zwangskursen und Bezugssperren, dank unserem Sozialminister!

Anmerkung: Konsequenzen neoliberaler Arbeitsmarktpolitik!
Erniedrigt, gedemütigt, persönlich entwertet, getötet!



19.05.11 um 15.52 Uhr - von L. H. - Frau stirbt nach Schusswechsel in Jobcenter
Heute, um 11:20 Uhr
Frau stirbt nach Schusswechsel in Jobcenter
(kle/jfi) - Eine Frau ist in einem Jobcenter in Frankfurt am Main von der Polizei angeschossen worden und wenig später im Krankenhaus gestorben.

/* */
© Reuters

Nach Informationen des Nachrichtensenders "n-tv" hatte die Frau zuvor auf dem Amt randaliert. Später attackierte sie die dazugerufenen Polizisten mit einem Messer. Dabei wurde ein Beamter schwer verletzt. Daraufhin eröffnete eine Kollegin das Feuer.
Der Beamte und die angeschossene Frau wurden in Krankenhäuser gebracht. Die Frau starb rund eine Stunde später an ihren schweren Verletzungen. Wie oft die Polizistin geschossen hat und wo sie die Frau traf, war zunächst unklar. Alter und Identität der Angreiferin sind ebenso noch nicht geklärt, wie "hr-online" berichtet.

/* */
Promotion

/* */
Der Zustand des verletzten Polizisten sei stabil, so "n-tv". Am Morgen war es in einer Außenstelle des Jobcenters für Wohnungslose und Menschen mit Suchtproblemen zu einer Auseinandersetzung zwischen der Frau und dem Personal gekommen. Die Mitarbeiter des Jobcenters verständigten daraufhin die Polizei, wie "hr-online" weiter berichtet.
Als die Streife eintraf und der Polizist die Frau bat, ihre Papiere zu zeigen, holte diese laut Polizeiangaben ein Messer aus ihrer Tasche und ging damit auf den Beamten los.

24.05.11 um 7.22 Uhr - von S. - etwas ausführlicheren Darstellung des Sachverhalts
Hallo Christian,

hier ein Link von einer etwas ausführlicheren Darstellung des Sachverhalts.

http://mantovan9.wordpress.com/2011/05/19/schieserei-im-jobcenter/

Der Vorfall ereignete sich in einem Jobcenter für Wohnungslose, Suchtkranke und Flüchtlinge. Worum ging's? Um läppische 50 Euro, die eine Frau - HartzIV-Empfängerin - sofort in bar mitnehmen wollte, was aber lt. Jobcenter nicht geht, das Geld wird nämlich überwiesen. Ich finde es nicht gut, dass die Frau mit Hilfe eines Messers - wenn es tatsächlich so war - ihrem Anliegen Nachdruck verleihen wollte, jedoch finde ich es absolut schäbig und unmenschlich, dass es dem Amt nicht möglich war, der Frau mit einer unbürokratischen Sofortauszahlung von 50 Euro über die nächsten Tage zu helfen.

Die Frau ließ sich nicht beruhigen, daher rief man die Polizei, die mit zwei offenbar recht unerfahrenen und daher überforderten Beamten anrückte. Ich frage mich, warum es nicht möglich war, das Problem anders zu lösen und auch, warum man es billigend in Kauf genommen hat, unbeteiligte Menschen mit dem Abfeuern einer Schusswaffe in Gefahr zu bringen??? Vielleicht deswegen, weil's niemand "Wichtigen" erwischt hätte???

Angeblich fühlten sich Kunden - neben den Jobcenter-Mitarbeitern - wegen des Krawalls gestört. Also, das bezweifle ich, es ist für mich kaum vorstellbar, dass sich einer der Kunden deswegen beschwert hat, ich selber würde es auch nicht tun, was aber nicht heißt, dass ich mich nicht über AMS-Mitarbeiter beschweren würde, und auch schon getan habe. Wir haben's auf den Arbeitsämtern mit Personen zu tun, die ihre kleine Macht in vollen Zügen auskosten. Nirgends sonst könnten sie das tun. (20.05.11)



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