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20.06.11 um 20.39 Uhr - von H*. - "Minusstunden bei Geringfügikeitsjob?"


Ein Hello an alle,

Meine Freundin ist Arbeitslos und hat sich einen Geringfügikeitsjob gesucht und arbeitet bereits seit 1 1/2 jahren bei dieser Firma. Die Arbeitszeiten wurden vom Dienstgeber vorgeschrieben und auf Grund von wenig Arbeitsanfall sind Minusstunden entstanden. Laut Aussage vom Arbeitgeber kein Problem, da diese im September eingearbeitet hätten werden sollen. Vom AMS hat Sie einen Kurs Vormittags besucht , dieser dauerte 7 Wochen. Während des Kurses wurde sie vom Arbeitgeber sehr wenig zum Dienst eingeteilt, obwohl sie die vorgeschriebene Wochenstundenanzahl erbringen konnte. Nun wurde das Dienstverhältnis seitens des Arbeitgebers gekündigt und Jetzt meint Ihr Arbeitgeber Sie müsse die angefallenen Minustunden nachholen. Ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet die Dienste so einzuteilen, dass keine Minusstunden anfallen, bzw. muß sie diese nacheinarbeiten? So wie sie nun in der Kündigungszeit arbeiten müsste - wären dies statt monatlich 40 Stunden 67 Stunden. Laut ARbeiterkammer!
ist dies nicht eindeutig geklärt. Würde mich über eine kurze Info freuen.
Danke, H. (19.06.11)

Antwort:
Wenn ihre Freundin den Lohn für diese Stunden schon bekommen hat, "müsste/sollte" sie die Stunden erbringen!
Es geht anscheinend um eine interne Abmachung! Ich denke aber, es wäre auch eine Abmachungsangelegenheit wie ihre Freundin bez. "Wochenstunden" die Minusstunden herein arbeitet!
Auch würde ich es nicht anraten im Monat soviel zu arbeiten, dass die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird:
Erwähne ich deswegen, weil so klar wird, dass Abmachungen dieser Art auch diskret behandelt werden sollten/müssten.
Ich frage mich ob es nicht Probleme machen könnte, wenn eine so hohe Stundenanzahl an Arbeit dokumentiert ist. Und ihre Freundin weit über der Geringfügigkeitsgrenze liegt! Sie so Gefahr laufen könnte, die Notstandshilfe zurück zahlen zu müssen!

(In diesem Sinne müsste der Arbeitgeber die Arbeitszeit natürlich so einteilen, dass die ArbeitnehmerIn nicht mehr arbeitet als die Geringfügigkeitsgrenze! erlaubt!

Macht ihre Freundin die Stunden nicht, so liegt es am Arbeitgeber ob er diese einklagt und als Streitfall vor Gericht bringt! (OHNE GEWÄHR)



20.06.11 um 13.47 Uhr - von G. F*. - "Sperre wegen "Blind-Bewerbung" / "Anonym-Bewerbung"?"


Hallo Herr Moser,
da ich selbst betroffen bin, schau ich des öfteren auf Ihrer Website rein - Gratulation und weiter so!
Nun habe ich selbst ein Problem, und zwar folgendes:
ich bin über 50 Jahre jung und seit über 2 Jahren arbeitslos (also praktisch langzeitarbeitslos), werde immer wieder in normale oder auch sog. \"Deppenkurse\" geschickt, alles kein Thema. Dazwischen arbeite ich manchmal in einem geringfügigen Dienstverhältnis.
Vorige Woche war ich bei meiner Betreuerin, die mir mehrere Stellenangebote übergab, auf die ich mich bewerben sollte. Unter anderem auch ein Angebot, wo ich mich im Rahmen einer Vorauswahl direkt beim AMS bewerben sollte. Ich habe schon meiner Beraterin gesagt, dass das angegebene Mindestentgelt von 1.300,00 brutto/Monat für mich nicht tragbar wäre (ich war unter anderem leitende Angestellte). Sie meinte, dass es sich hier ja nur um das KV-Gehalt für \"Einsteiger\" handeln würde.
Die Dame beim Vorstellungsgespräch sah das dann etwas anders - 1.300,00 bzw. etwas mehr, viel mehr wäre nicht drinnen, da es sich hier um den Gastgewerbe-KV handelt.
Ich habe die Stelle abgelehnt, nicht nur wegen der Bezahlung sondern auch wegen den Arbeitszeiten (Wechseldinest - genaueres konnte mir die Dame nicht sagen).
Zwei Tage später kam ein Schreiben vom AMS, worin mir mitgeteilt wurde, dass aufgrund offener Fragen mein Leistungsbezug ab ..... vorläufig eingestellt wurde.
Heute war ich beim AMS in der Info-Zone, wo man mir sagte, die Einstellung wäre wegen eben diesem Vorstellungsgespräch vorgenommen worden.
Ich habe nun morgen einen Termin bei einer \"kompetenten\" Beraterin beim AMS (meine Beraterin ist auf Urlaub).
Lieber Herr Moser, wie soll ich mich verhalten, bzw. sehen Sie irgend eine Möglichkeit, wie ich aus dieser Sache möglichst unbeschadet rauskomme?
Vielen Dank und herzliche Grüße aus Wien
G. F.

Antwort: Rechtswidrige Sperre!
"Vorsicht! Dies als Methode eignet sich, um viele Arbeitslose über eine ("fiktive?"/"freie?") Stelle in die Bezugssperre zu manövrieren!"

Eine Sperre ist rechtswidrig, wenn sie nicht die Möglichkeit hatten mit dem potenziellen Arbeitgeber ein Vorstellungsgespräch zu führen! - Bei dem sie über alle relevanten Angelegenheiten bez. des Arbeitsplatzes aufgeklärt wurden!
z. Bsp.: Stichwort: Dienstzettel
Dienstverhältnis ablehnen.
Kann man ein Dienstverhältnis ablehnen wenn weder über Arbeitszeit noch
Höhe des \'Gehalts\' informiert wird?

Dazu der VwGH-Rechtssatz
Bei der Zuweisung einer Beschäftigung überlässt das Gesetz es der arbeitslosen Person selbst, vorerst die näheren Bedingungen der ihr von der regionalen Geschäftsstelle bekannt gegebenen Beschäftigungsmöglichkeit (wie Inhalt der Arbeitsverpflichtung, Arbeitszeit, Entlohnung u.ä.) mit dem potenziellen Arbeitgeber zu besprechen, und verpflichtet sie sodann, dessen Angebot - wenn dies nach den gesetzlichen Kriterien zumutbar ist - anzunehmen

§6 (2) Das AMFG – Arbeitsmarktförderungsgesetz
Die Aufnahme einer offenen Stelle gilt als Zustimmung zur Weitergabe der Daten an Arbeitsuchende; gerechtfertigte Einschränkungen, insbesondere sachlich gebotene Sperrvermerke, sind jedoch zu beachten. Auf Verlangen sind den Arbeitsuchenden schriftliche Unterlagen über die angebotene Stelle zur Verfügung zu stellen.

Siehe auch unten:
Blindbewerbungen dürfen zu keiner Sperre führen!

Ps.: Einen Einkommensschutz gibt es nur die ersten drei Monate in der Arbeitslosigkeit bzw. im Arbeitslosengeld! Zumutbarkeitsbestimmungen ("ohne Gewähr")

18.06.11 um 12.45 Uhr - von J. S*. - "Blind-Bewerbungen / Anonym-Bewerbung"


Lieber Herr Christian Moser,

ich gratuliere zu dieser umfangreichen und informativen Seite!

Ich würde Artikel zum Thema "Bewerbung" (AMS verlangt, dass ich mich aufgrund einer Vorauswahl bei einem AG bewerbe - über Namen des AG, Anschrift etc. bin ich in dem Schreiben nicht informiert worden; Bewerbung geht selbst an AMS, welches dann meine Bewerbung ev. an AG weiterleitet) suchen, vermisse aber eine Suchfunktion. Gibt es keine solche im Forum?

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
J. S. (17.06.11)

Antwort: Blindbewerbungen dürfen zu keiner Sperre führen!
siehe: 26.03.11 um 12.06 Uhr - von Ar*. - "AMS-Bewerbungen?"

§6 (2) Das AMFG – Arbeitsmarktförderungsgesetz
Die Aufnahme einer offenen Stelle gilt als Zustimmung zur Weitergabe der Daten an Arbeitsuchende; gerechtfertigte Einschränkungen, insbesondere sachlich gebotene Sperrvermerke, sind jedoch zu beachten. Auf Verlangen sind den Arbeitsuchenden schriftliche Unterlagen über die angebotene Stelle zur Verfügung zu stellen.

>Wird bei "Freiwilligem" mit einer Bezugssperre gedroht, so handelt es sich um Amtsmissbrauch wie "schwere" Nötigung!
Beispiel:
Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch zu verklagen!

Eine Suchfunktion gibt es auf AKTUELL! - Etwas eingeschränkt nur zur Unterstützung! (ohne Gewähr)



18.06.11 um 11.16 Uhr - von E. L*. - "Arbeitstraining nicht zielführend"


Hallo....

ich bin Langzeitarbeitsloser (2 Jahre) und muss jetzt nach einigen Deppenkursen in ein Arbeitstraining.
Zur Zeit beziehe ich ein Taggeld von ? 8,26/tgl. und die Hin- und Rückfahrt zu diesem Training überschreitet dieses sogar noch - aber das interessiert das AMS ja nicht.
Auch kann dieses Arbeitstraining nicht zielführend sein, denn auch im besten Falle einer Übernahme als Grünanlagenbetreuer wird meine Situation nicht geändert, da ich aus einer erfolglosen Selbständigkeit Unterhaltsrückstand und somit Pfändungen 25% unter Existenzminimum habe.
Die einzige Möglichkeit sehe ich mit Arbeit auf der Strasse (LKW Fahrer, Aussendienst), was ich auch die letzten 15 Jahre gemacht habe.
All das interessiert das AMS nicht wirklich und das für mich sinnlose Arbeitstraining interessiert mich eben nicht.

Muss ich das also wirklich machen????

Vielen Dank schon mal (17.06.11)

17.06.11 um 11.48 Uhr - von E. L*. - Alles das weiß mein zuständiges AMS
Sehr geehrter Herr Moser,

mein Name ist E. L., ich bin im Bezirk ........... .. wohnhaft.
Nach langem Stöbern bin ich auf Ihre tolle Seite gestossen und hoffe, dass ich hier Hilfe finde.

Zu meiner Situation:

Ich bin gelernter Werkzeugmacher, war jahrelang in der Gastronomie unterwegs und die letzten 15 Jahre im Aussendienst tätig. Seit 2000 läuft mein Leben leider alles andere als normal oder geregelt, da ich nach einer erfolglosen Selbständigkeit ein dicken Minus mit mir umher trage.
Ich bin 2004 in Privatkonkurs gegangen. Als ich dann seit 2007 wieder arbeitslos wurde und das Jugendamt ........... wegen Unterhaltsrückstand die Einstellung meines Konkurses beantragte und dessen zugestimmt wurde, ging alles nur noch bergab.
Nicht nur, dass ich von Gläubigern gepfändet werde (was ja auch ok ist), aber das Jugendamt geht da auch nochmal 25% darunter und somit bleiben mir bei einem "normalen" Gehalt nach Abzug max. € 630,-
Davon soll ich jetzt noch Alimente in Höhe von € 264,- zahlen und vom Rest kann ich dann "leben".
Somit habe ich nur die Möglichkeit im Aussendienst eine Festanstellung zu suchen, wo mir eben PKW gestellt wird und man den Lohn auf Diäten und Kilometergeld splitten kann, was ja nicht pfändbar ist.
Da erfahre ich aber immer öfter, dass sich kaum ein Unternehmer mir Drittschuldner Erklärungen herumplagen will und es somit jedesmal zu einer Absage kommt.

Alles das weiß mein zuständiges AMS und somit komme ich zu meinem jetzigen Problem.
Ich habe ein Taggeld von stolzen € 8,26,- und bekomme etwas an sozialer Unterstützung, damit komme ich auf rund € 500,-.
Jetzt soll ich in ein Arbeitstraining vom AMS, welches über die FAB geleitet wird. Dort soll ich als Grünanlagenpfleger tätig sein, am Besten natürlich ganztags. Wenn ich das einen vollen Monat mache, bekomme ich auch keine soziale Unterstützung mehr und auch der Mietzuschuss verringert sich. Unterm Strich habe ich in etwa das Selbe zur Verfügung, eher sogar noch weniger. Denn ich muss ja die Hin- und Rückfahrt immer vorfinanzieren und das fällt mir eben bei € 8 etwas mehr als schwer (Bahnticket kostet mich pro Tag € 10,20,-).

Zudem ja auch die Zielführung dieser Maßnahme keinesfalls gegeben ist, da ich auch im Falle einer Übernahme diese Arbeit nicht machen kann, da unterm Strich zuwenig Geld fürs (Über)leben übrig bleibt.
Leider interessiert all das das AMS nicht und drohen wie immer gleich mit Einstellung des Bezuges, wenn ich mich dieser Maßnahme weigere.

Es kann doch nicht sein, dass ich als Arbeitsloser keinerlei Rechte habe und alles hinnehmen muss, auch wenn ich es mir definitiv NICHT leisten kann.

Ich habe vor einigen Tagen auch eine Einstellzusage einer Transportfirma bekommen, aber dazu muss das AMS den C-E Führerschein finanzieren, da ich mir das nicht leisten kann. Hierzu habe ich aber vom AMS noch keine Antwort bekommen.

Ich hoffe, Sie können mir dazu ein paar Ratschläge geben, ich verzweifle echt schon und weiß nicht mehr weiter.



Für etwaige Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

mit freundlichen Grüßen

E. L.
A - **** ********,
S....... *
tel. ..... / ......
+43 .... / .........
e-mail ............@ ....(17.06.11)

Antwort:
Beim Zwangs-Arbeit-straining ist das letzte Wort noch nicht gesprochen!

Keine Gratisarbeit
Praktikum / Schnuppertage statt Probetage

Dem AMS sind ihre Interessen völlig egal. Es ist Handlanger der neoliberalen ÖVP - möglich nur über den SPÖ-Verrat an der sozialen Gesinnung - und drängt/zwingt Betroffene in den Niedriglohnsektor und/oder in die Armut!
>Irgendwer muss doch der oberen sozialen Schicht / Elite ihre wahnwitzigen hohen (Millionen) Einkommen erwirtschaften/erarbeiten!

Die ÖVP Konstruktion der "zukünftigen" Gesellschaft!

KALKÜL dieser Arbeitsmarktpolitik

Bei Arbeitstrainings-Verweigerung
gibts rechtswidrige Bezugssperre die mit Berufung / VwGH-Beschwerde bekämpft werden muss!

Zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann an Michael M.
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet mir, den Formalweg zu berschreiten und mir ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium. - Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!

Auf tatsächliche Qualifizierung/Ausbildung gibts keinen Rechtsanspruch!
Doch sind persönlichkeitsentwertende Deppen-, Mobbingkurse Pflicht!
Diese Volks-Vertrottelungs-Kurse kosten uns jährlich hunderte Millionen Euro!

15.06.11 um 13.17 Uhr - von R*. - "Mich beim AMS anschwärzen"


Hallo,
erstmals finde ich das toll das sich doch leute finden die sich durch diesen §dschungel kämpfen und was dagegen machen.
So nun zu meinen problem!

Ich wohne alleine (1zimmer wohnung 22qm) habe aber eine freundin mit der ich weder im gemeinsamen haushalt (abweichende meldeadresse) lebe noch eine wirtschaftsgemeinschaft habe.
Jetzt erwog meine exfreundin die gleichzeitig die mutter meiner kinder ist mir zu drohen sie würde mich beim ams anschwärzen das meine freundin bei mir wohne und
Ich dadurch kein geld bekomme. nun zu meiner horrorvorstellung was ist wenn die wirklich hingeht und das zum ams sagt und die glauben ihr wird dann mein geld einfach so eingestellt oder wie läuft das ab geht das so einfach du unwahrheit über wem anderen zu sagen, werde ich da auch befragt oder oder oder?

Würde mich freuen wenn ihr mir helfen könnt

Mfg will anonym bleiben (11.06.11)

Antwort:
"das müsste bewiesen werden"
das AMS hat auch kontrolleure die hausbesuche abstatten.
ob ihnen das AMS den bezug vorläufig rechtswidrig einstellt oder auch nicht traue ich mich nicht zu sagen!

15.06.11 um 11.58 Uhr - von H. L. - Ausstieg aus Hartz-IV ist oft von kurzer Dauer


Ausstieg aus Hartz-IV ist oft von kurzer Dauer
Die Vermittlungsquote von Hartz-IV-Beziehern ist gut. Doch laut einer aktuellen Studie landet jeder Zweite innerhalb von 6 Monaten erneut im Leistungsbezug (heise.de)

12.06.11 um 16.53 Uhr - von H. S*. - "Bericht zum Krankenstand während eines Deppenkurses"


An alle die Coachingmaßnahmen machen oder machen werden:

Ein Krankenstand unterbricht den sechswöchigen deppenkurs nicht sondern der Kurs gilt als absolviert! Von 6 Wochen war ich 4 Wochen in Krst. Die 5 Bewerbungen pro woche werden auf Grund von Personalmangel vom Ams nicht überprüft. Nach dem Kurs gilt man nicht mehr als Langzeitarbeitslos und die politisch Verantwortlichen könne wieder weitermachen wie bisher. Der Coachingplan wird von den Coaches immer zu gunsten des bewerbers ausfallen!

Also keine Angst haben und Teetrinken. (9.06.11)

Anmerkung:
"SoNed rät nicht zum "simulierten" Krankenstand!"


12.06.11 um 16.34 Uhr - von P. F*. - "Muss ich diesen Deppen-kurs wirkliche besuchen"


Hallo,
ich bein seit einem halben jahr arbeitslos und beziehe jetzt seit 20. Mai notstand.
Von Jänner bis 18. Mai habe ich einen selbst ausgesuchten kurs bei der wifi gemacht und vom ams bezahlt bekommen. Bei meinem letzten ams Termin hat mein Berater mir gesagt, dass ich einen kurs (zukunft aktiv gestalten) besuchen MUSS weil ich jetzt ein halbes Jahr arbeitslos und unter 25 Jahre bin.
Muss ich diesen kurs wirkliche besuchen oder wird mir dann die notstandshilfe gesperrt?
(8.06.11)

Antwort:
Bei Weigerung gibts (auch rechtswidrig) eine Bezugssperre!
Sie müssen aber aufgeklärt werden!
Auch muss der Deppenkurs fehlende Kenntnisse/Fähigkeiten ausgleichen!

Das (trifft was zu) sind Berufungsgründe sollte ihnen ev. wegen Weigerung das Geld gesperrt werden!
Deppenkurse/Mobbingkurse = Bewerbungskurse

zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

8.06.11 um 14.51 Uhr - von T. H*. - "Entgegen meiner Mitteilung falschen Termin eingetragen?"


Schönen guten Tag, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen, da ich noch nicht fündig geworden bin.

Ich war arbeitslos bis 31.05.2011. Seit 1.06. habe ich eine Beschäftigung aufgenommen. Meiner Betreuerin habe ich mitgeteilt, dass ich ab 1.06. abgemeldet werden möchte. Sie hat mir zugesagt, dass ich mit 1.06. abgemeldet werde. Was hat sie aber gemacht: mich mit 5.05. abgemeldet. Habe ich Anspruch auf nachträgliche Auszahlung; schließlich hat sie Falschangaben gemacht. Was meinen Sie? Danke (6.06.11)

Antwort:
Gehen sie, wenn möglich mit einer Begleitperson, zur SachbearbeiterIn, ansonsten zum Vorgesetzten um dies zu regeln. Klären sie über den "Irrtum" auf!
Sie müssen das Geld bekommen! Ansonsten auf Bescheid Berufung einlegen!

12.06.11 um 16.53 Uhr - von H. L. - Alles in Schriftform machen / Worte sind da oftmals nur Schall und Rauch!
Zum Eintrag_Entgegen meiner Mitteilung falschen Termin eingetragen?\"Auch ich habe bereits ähnliche Erfahrungen gemacht und daraus die Konsequenz gezogen, dass ich alle Infos auch schriftlich via E-Mail an meine Betreuerin sende (+ Leute sichtbar als CC, damit klar ist, ich habe das Mail gesandt) und dann noch hinschreibe, dass Ihre Kenntnisnahme die Korrektheit bestätigigt. Würde ein Termin dann zum Beispiel an einem anderen Termin sein, dann kann ich belegen, dass ich vom AMS mit dessen Kenntnisnahme falsch informiert wurde. Beim AMS immer alles schriftlich nachreichen, geht leider bei diesem Amtl nicht anders. Vertrauen kann da teuer kommen! Terminvereinbarungen, Krankmeldungen, Inhalte der Beratungsgespräche, Ergebnisse von Bewerbungen, einfach alles in Schriftform!!! Worte sind da oftmals nur Schall und Rauch! (10.06.11)

8.06.11 um 12.34 Uhr - von D. W*. - "Seit ca. 7 Jahren kämpfe ich mit dem AMS!
Bin echt ratlos und verzweifelt. "


Hallo,

es geht um folgendes: ich bin gelernte Hotel-und Gastgewerbeassistentin (übe den Beruf aber aufgrund von Bandscheibenpertrusionen HWS und LWS, sowie Skoliose nicht mehr aus). Es hat alleine 5 Jahre gedauert, bis ich meinen Betreuer davon überzeugen konnte. Habe natürlich auch ein Gutachten von der Vertrauensärztin des AMS. Hinzu kommen Befunde vom LKH und vom Orthopäden in denen steht, das ich keine Berufe ausüben darf, in denen ich lange stehe, lange sitze und über 3 kilo heben darf.
Wie es natürlich AMS üblich ist, wurden mir etliche \"Kurse\" aufs Auge gedrückt (ca. 5 an der Zahl mit dem ziemlich gleichen Inhalt).
Nun ist es so, dass ich unbedingt die Studienberechtigungsprüfung machen will und dann Sozialpädagogik studieren möchte. Das habe ich dem AMS mitgeteilt. Es wurden neue Befunde von mir verlangt, ein Motivationsschreiben (bei welchem mir unterstellt wurde, dass es meine Mutter geschrieben hätte..ich bin 32 Jahre und kann sowas ganz gut alleine), damit geprüft werden kann, ob irgendeine Möglichkeit der Förderung bei mir bestehen würde. Letzte Woche wurde mir bei einem Termin gesagt, das wohl die Förderungen für Hochschulausbildungen gelockert werden würden und das es doch ganz gut für mich aussehen würde. (Es geht lediglich um Kosten von insgesamt ? 2000 für die Vorbereitungskurse für die SBP, denn ich kann schon dort Studienbeihilfe beziehen) und wenn ich bedenke, was so manch andere Kurse kosten, ist das in meinen Augen wirklich im Rahmen, besonders mit der Aussicht, das ich dann total weg vom AMS bin. Hätte auch schon eine Möglichkeit, nach dem Studium einer Arbeit nachzuge!
hen.
Vor gut einer Stunde bekam ich einen Anruf von meinem Berater, der mich gleich niedermachte, mein Wirbelsäulenleiden wäre ja nicht sooo schlimm und ich sollte doch wieder im Gastgewerbe arbeiten, denn da wären genug offene Stellen. Er hätte mit dem Chef gesprochen und der sähe das genauso. Und das in meinem Fall mit Sicherheit auch die Pensionsversicherung nicht mit einsteigen würde. Nächste Woche wäre ein Sprechtag der PV im AMS und mein Berater überlegt sich noch, ob er meinen Fall anbringt. Ich sagte ihm natürlich gleich, dass ich dort lieber persönlich mit meinen Befunden hingehen möchte; das wies er aber sofort ab!
Seit ca. 7 Jahren kämpfe ich mit dem AMS! Egal mit was ich komme, es wird abgelehnt. Habe natürlich auch schon Alternativen geboten, wie Kolleg oder Kurse zum Sozialbetreuer usw.! Aber alles wird abgelehnt. Da soll ich lieber weitere Kurse machen und mir meine Gesundheit ruinieren.
So nun meine Frage: was kann ich noch machen? Wo kann ich mich noch hinwenden? Bin echt ratlos und verzweifelt.

Vielen Dank schonmal. LG (7.06.11)

Antwort: "Wer sitzt im Boot dieser Menschenverachtung/psychischen Vernichtung der Menschen?"
"Diese, jährlich hunderte Millionen-Euro-teure, Inkompetenz und Dummheit des AMS ist politischer Wille und wird von der "SPÖ?"/ÖVP (vorher FPÖ / BZÖ) getragen.
Weshalb hier auch AK und Volksanwaltschaft mit den "neoliberalen TäterInnen" in einem Boot sitzen! ("Hilfe in Einzelfällen als Alibi")
Das sich AMS-MitarbeiterInnen mit solchem Eifer gegen Menschenrechte/Rechtsstaat engagieren, hängt damit zusammen, dass sie für den Erfolg dieser Arbeitsmarktpolitik mit einer Prämie belohnt werden!
Der verordnete Spielraum der einzelnen AMS-BeraterIn Richtung Menschenverachtung, lässt so jede Grenzen des Anstands, der Ethik/Moral überschreiten. - Da genau diese Verhalten zum Erfolg führen! Wichtig ist für das AMS und den "momentanen" PolitikerInnen die Arbeitslosen aus der Statistik zu bringen!
Da es keine "offenen/angemessen entlohnte" Arbeitsplätze" gibt, (In die Relation gesetzt/AL-Statistik)
ist es egal wie: Über Krankenstand, Deppenkurse, Frühpension, aus der Anmeldung ekeln, etc. Selbst Suizid ist ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg - verringert er doch die Statistik!

Deshalb nie alleine zu Terminen - wenn möglich Begleitperson mitnehmen, alles wichtige schriftlich erledigen / bestätigen lassen oder Abgabe auf einer Kopie bestätigen lassen.
Es geht drum die Machenschaften nachzuweisen.
Alles was Betroffene ohne Zeugen mit BeraterInnen reden zählt überhaupt nix - aber sowas von überhaupt nix!

Dies wird einfach im nachhinein abgestritten.
Es gibt am AMS keine Seriösität!

Die Lügen müssen wir der Öffentlichkeit aufdecken!
Auf das den PolitikerInnen ihre Jubelreden im Halse stecken bleiben!

Auch wenn das sehr depremierend ist! Geben sie ihr Vorhaben ja nicht auf!
Im Gegenteil - Kämpfen sie dafür!

>Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!

Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann an Michael M.
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet mir, den Formalweg zu berschreiten und mir ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.

(Wenn ihr Berater den Fall nicht einbringt, tun sie es schriftlich!)

Auf Ausbildung gibts keinen Rechtsanspruch! Nur die Pflicht zu Volksvertrottelungs-Kursen!
Gegen rechtswidrige Sperren wegen Deppenkursverweigerung müssten sie Berufung einlegen!
Weil ihnen z. Bsp. die Fähigkeiten die solche Mobbingkurse ausgleichen müssten nicht mehr fehlen können! Haben sie doch Deppenkurse schon oft besucht!

zu SÖB und/mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Schreiben sie trotzdem Beschwerden bzw.: Unterstützungsansuchen an mehreren Adressen! unbedingt auch der AK und Volksanwaltschaft!Beschwerden an mehreren Stellen - auch an Medien senden! - diese aufzuklären wäre auch sehr wichtig!

Da die Betroffenen glauben das nützt sowieso nichts, liegen nirgends Beschwerden auf! Das wird von den VerursacherInnen und HandlangerInnen als Argument verwendet: "Es muss doch alles in Ordnung sein, sonst gäbe es ja Beschwerden?"

Zu Glauben das nützt sowieso nichts - stimmt nur solange bis "ALLE/viele" Betroffene Beschwerden versenden! - Was im übrigen, wie in SoNed zu sehen, zunimmt!
Werden es immer mehr, so wird sich etwas ändern!
Nur so werden wir ihnen "wieder" Anstand beibringen

>Schauen sie, dass sie zukünftig Inkompetenz, Rechtsbruch und Gemeinheiten des AMS belegen können! - schriftlich oder über Zeugen!"

15.06.11 um 13.44 Uhr - von E. R. - Heute hast Du mein Herz erfreut als ich Deine Antwort an D.W. gelesen habe.
Hallo Christian!

Heute hast Du mein Herz erfreut als ich Deine Antwort an D.W.vom 8.6.11
gelesen habe.

Besonders den Satz :Weshalb hier auch AK und Volksanwaltschaft mit den "neoliberlaen" TäterInen in einem Boot sitzen!/Hilfe in Einzelfällen alls Alibi!!

Genauso ist es lieber Christian, besonders die Volksanwaltschaft pfeift sich einen Dreck um unsere Sorgen und Nöte, hab ich bei meinen zahlreichen schreiben an diese Institution mehrmals feststellen müssen!

Du kannst Dir nicht vorstellen wie mich dieser Satz aufbaut und in meinem weiteren Kampf gegen diese Polit-Banditen bestärkt!

Wen ich konnte würde ich Dich umarmen!!

Mit allerfreundlichsten Grüssen und noch viel Kraft und Energie wünscht Dir
herzlichst E.!! (9.06.11)

Antwort:
danke, hast du gerade getan

9.06.11 um 17.10 Uhr - von D. W*. - "Das lass ich nicht auf mir sitzen.
Jetzt ist erst recht mein Kampfgeist geweckt"
Hallo!
vielen dank für die rückmeldung. bin wieder ein bisschen schlauer und weiß
was zu tun ist. wollte nur noch kurz die neuigkeiten berichten, da mein
berater mich am gleichen nachmittag nochmal angerufen hat und doch
tatsächlich (mit unverkennbarer schadenfrohheit in der stimme) mir
mitteilte, das er doch schon mit der PVA gesprochen hätte und denen meinen
fall geschildert hätte. natürlich wurde mein fall sofort und ohne weitere
befragung abgelehnt. ich hatte meinem berater ausdrücklich gesagt, dass ich
mit der PVA selber sprechen möchte. und nun zieht der das einfach hinter
meinem rücken ab. morgen (donnerstag den 9.juni) soll ich nochmal zu einem
termin kommen, damit wir weiterschauen, wie es bei mir nun weitergeht.
natürlich gehe ich nicht alleine zu diesem termin. ich lasse mir auch den
namen und die nummer der ansprechperson von der PVA geben und verlange einen
termin beim chef. so einfach lasse ich das nicht auf mir sitzen. jetzt ist
erst recht mein kampfgeist geweckt. der glaubt mit sicherheit, dass er mich
jetzt kleingekriegt hat. aber dem ist nicht so! ich bin schon gespannt, was
er mir morgen zu sagen hat.
lg (8.06.11)

12.06.11 um 16.53 Uhr - von W. S. - VORSICHT mehrmalige Erfahrung
ZU : \"9.06.11 um 17.10 Uhr; Entgegen meiner Mitteilung falschen Termin eingetragen?\"

VORSICHT ! Aus mehrmaligen Erfahrungen weiss ich , daß mündlich genannte Termine und schriftliche zum selben Thema nicht immer ident sind.
Hat das mein Berater mit Absicht gemacht, oder war er so überarbeitet ? Diese Frage stellte sich mir.
Hatte dann auch ne Sperre zur Folge.
Also bitte genau LESEN !! (10.06.11)

8.06.11 um 11.13 Uhr - von G. P*. - "Kürzung der BMS, weil karitative Tätigkeit statt "Idiotenkurs" angestrebt wurde"
"Wie "Schildbürgerstreiche" der Behörde mittlerweile aussehen können."


Sehr geehrter Hr. Moser!
Zuerst schliesse ich mich den Unzähligen an, die aus Ihrem Engagement Mut und Hoffnung schöpfen. Vielleicht wollen Sie nachfolgenden Einspruch an den UVS (unabhängiger Verwaltungssenat) gegen die Kürzung der BMS durch die MA40 veröffentlichen, denn darin wird ziemlich deutlich, wie "Schildbürgerstreiche" der Behörde mittlerweile aussehen können. Wenn es nicht zum Weinen wäre, könnte man herzlich lachen. Meinetwegen können Sie alle Namen so stehen lassen, denn ICH habe gewiss nichts zu verbergen.

Aber zuerst darf ich mich kurz vorstellen:
Mein Name ist G. P., ich bin 52 Jahre alt, abgeschlossenes Studium der Soziologie/Philosophie in Wien , Langzeitarbeitsloser, lebe mit meiner volljährigen Tochter (besucht die Modeschule) in einer Wiener Gemeindewohnung (****) von der Mindestsicherung.

Nachfolgend nun originalgetreu mein Einspruch beim unabhängigen Verwaltungssenat
(UVS) gegen den Bescheid der MA40. (2.06.11)

Anmerkung: Der Einspruch beinhaltet einen E-Mail-Verkehr mit der "Zwangsmassnahme" step2job

Rückfrage:
bitte könnten sie mir eine zusammenfassung zum veröffentlichen senden

7.06.11 um 7.09 Uhr - von G. P*. - "Kürzung der BMS, weil karitative Tätigkeit statt "Idiotenkurs" angestrebt wurde"
Als Langzeitarbeitsloser bin ich von je her schon in den Händen der MA40. Seit dem Gesetz für bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) im Vorjahr wurde natürlich auch ich zu step2job geschickt, um dort zu unterschreiben - was ich auch tat.

Relativ bald wurde klar, dass die Kursmassnahmen in meinem Fall (habe selbst ein abgeschlossenes Studium der Geisteswissenschaften) NICHT der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt dienlich sein konnten. Das wurde sogar eingesehen von meiner Betreuerin bei step2job, vom AMS und von der MA40. Mein Vorschlag, die Kurszeiten nicht sinnlos, sondern durch karitative Tätigkeiten zu ersetzen, wurde AKZEPTIERT, aber - 2 Stunden im Monat sollte ich doch noch bei step2job "vergeuden".

Meine Anfrage an das Amt, warum die zwei Stunden, wurde nicht beantwortet - eine weitere, gleich lautende auch nicht. Keine Antwort bedeutete für mich: alles klar, es gibt keinen Grund für die zwei Stunden, also "kündigte" ich per E-Mail bei step2job (das dem Vertragsgegenstand - Hilfe zur Wiedereingliederung - ja nicht entsprechen konnte), sandte eine Kopie dieser Kündigung an die MA40 - DIE MIT KÜRZUNG DER BMS REAGIERTE.

Der Einspruch meinerseits musste an die MA40 gerichtet werden, welche den Erhalt bestätigte mit dem Hinweis der Weiterleitung an den UVS (unabhängigen Verwaltungssenat).

Diese Weiterleitung alleine dauerte knapp EIN Monat, und der UVS teilte mir mit, dass bis zur Klärung weitere SECHS Monate vergehen können.

Tja - kürzer ging es nicht.
Lieben Gruß
G. P. (5.06.11)

5.06.11 um 15.03 Uhr - von N. S*. - "Weiß einfach nicht mehr weiter"

Arbeitsmarktpolitische Farce: "Bekomme den gewünschten Ausbildungs-Kursplatz nicht, weil sich ein anderes AMS die Plätze eingekauft hat?"


Hallo,

habe ein großes Problem und weiß einfach nicht mehr weiter.

Zu mir :
Ich bin 24 Jahre alt, hab sehr früh ein Kind bekommen und den Hauptschulabschluss nachgemacht. Nach dem hab ich 2 Jahre lang verschiedene kleine Jobs gemacht. Dann war ich ein Jahr durchgehend in einer Firma beschäftigt die in Konkurs ging.

Irgendwie war ich froh darüber, dass ich dort weg gekommen bin, da mir in dem einem Jahr klar wurde das ich unbedingt eine Lehre machen will um es im Leben weiter zu bringen.

Hab mich also arbeitslos gemeldet, mit der Bitte, einen Kurs mit LAB zu finden.
Zwei Monate war das so ein hin und her, und ich musste zu drei verschiedenen Berufscentren. Dort allerdings konnte man mir auch nicht weiterhelfen da diese entweder nur Technische Berufe angeboten haben, oder 8-wöchige(für mich sinnlose) Kurse.

Diese habe ich abgelehnt mit der Begründung, dass ich nichts anderes als einen Kurs mit Lehrabschluss im Bereich Büro möchte. Jedes mal wurde ich runter gezogen, von wegen, als würde ICH mit meinem lächerlichen Hauptschulabschluss jemals etwas im Büro bekommen. Das es sogar für Maturanten schwer ist, etwas in diesem Bereich zu bekommen. etc.

War natürlich jedes mal total runtergezogen und fertig aber immer noch mit MEINEM Ziel vor Augen. Nach den Berufscentren dachte ich mir noch, ich nehme es selbst in die Hand, da ich anscheinend nicht viel Hilfe erwarten konnte.
Als ich wieder einen Termin beim AMS hatte, wollte ich sie darüber informieren, dass ich jetzt zusätzlich versuchen werde, etwas zu finden. Dann allerdings gab es eine große Überraschung! ENDLICH - eine Einladung zu einem einjährigen Kurs mit Lehrabschluss zur Bürokauffrau.
Allerdings erst drei Monate später und jeden Tag 3!!Stunden reine Fahrzeit. Egal dachte ich mir, das nehme ich in Kauf - immerhin endlich genau DAS, was ich unbedingt machen will.

Die drei Monate sind vergangen, bin also mit der Einladung zum Infotag, dort musste ich eine Anmeldung ausfüllen. Dort wurde natürlich per Liste Kontrolliert, ob auch alle da sind - um es dann dem AMS mitzuteilen.

Eine Stunde lang wurde über den Kurs erzählt, es war einfach alles perfekt für mich.
(Es waren auch einige ungeeignete Frauen da, z.B. eine hatte schon den Lehrabschluss, mehrere waren über 50 Jahre alt, hatten keine Ahnung von PCs und schienen kein Interesse zu haben.)
Hab die Anmeldung also ausgefühlt, und abgegeben - Bescheid wird zugeschickt hieß es. Bei dem Wort "Bescheid" war mir dann klar, das wohl nicht alle genommen werden. Gleichzeitig dachte ich mir, ich hätte bestimmt gute Chancen, da ich ja noch jung bin und "nichts in der Tasche habe". Schade, dass es keinen Aufnahme Test gab, ich denke Grundkenntnisse sollte man zumindest haben und da hätte ich mich sofort Beweisen können.

Eine Woche später, immer noch kein Bescheid. Ich hab dann also herum telefoniert, um zu erfahren ob ich aufgenommen wurde. Dann der Schock, ich steh auf keiner Liste und der Kurs ist voll. (für Absagen gibt's dann wohl auch keinen Bescheid..) Ich war total traurig, wollte aber nicht aufgeben!! Hab also in der Weltgeschichte herum telefoniert um zu erfahren warum ich nicht genommen wurde. Die zuständige Leiterin sagte mir: "Sie stehen nicht auf der Liste, weil ihr zuständiges AMS keinen Platz dort gekauft hat. Die Plätze gingen an andere Arbeitsmarktservices in Niederösterreich."
Ich hab noch versucht zu betteln, ob es nicht doch irgendeine Möglichkeit gibt - gibt es aber keine, weil nur 12 Plätze zu Verfügung stehen und 14!? wurden bereits vergeben.

Ich war geschockt, denn immerhin hat mich das AMS dort hin geschickt!! Das war kein Kurs den ich mir selbst ausgesucht (wie z.B. mit einem Kostenvoranschlag) habe - es war durch Zufall genau das was ich haben wollte. Normalerweise musste ich alle AMS Maßnamen immer wahr nehmen, es gab NIE zu wenige Plätze.. und ausgerechnet das was ich wollte, soll voll sein ?

Einen Tag nach dem Telefonat hatte ich dann einen Termin beim AMS. Hab also nach einer Erklärung verlangt. Ihr (meiner Meinung nach lächerlicher) Grund war, dass zur damaligen Zeit zu wenig Interessenten angemeldet waren. Wären zu wenige Frauen von den anderen Arbeitsmarktservices gekommen, hätten sie ihnen (also "meinem" AMS) den Platz geschenkt.

Das ist doch echt das letzte oder ? Ich werde da hingeschickt, in dem Wissen, dass gar keine Plätze gekauft wurden!!! Das lustige ist, wäre ich dort nicht hin gegangen, hätte es natürlich eine Geldsperre gegeben. :)

Außerdem wurde mir mitgeteilt das mein Arbeitlosen Geld abläuft, und mein Ex-Freund (wohnen zusammen sind aber getrennt, ist außerdem nicht der Vater meines Kindes) zu viel verdienen wird für Notstandshilfe. Außerdem wurde mir ein 9-wöchiger Kurs mit 15 Std. pro Woche gegeben. Mit der Anmerkung "sie MUSS mir etwas geben". Sie würde mir aber empfehlen, dass ich mich vom AMS abmelde, da ich für so eine geringe Stundezahl auch kein Geld bekomme und der Kurs in meinem Fall sowieso Sinnlos ist. Angeblich gibt's ab 16 Stunden Geld vom AMS?
Soll mich aber kurz vor Sept. wieder anmelden, da es dann einen neuen Kurs in der Richtung gibt.

So.. jetzt steh ich da, ohne Ausbildung und ohne Geld weil ich mich auf das AMS verlassen hab. Ich komm mir zur Zeit so was von hilflos vor.
Mein letzter Plan wäre jetzt, zu Fragen ob sie mir den ECDL Kurs bezahlen. Da der jetzt bald beginnen würde und meiner Meinung nach auch sinnvoll ist. Außerdem hätte ich Finanzielle Unterstützung und wäre auch kurz vor Sept. fertig damit ich die (hoffentlich diesmal fixe) Ausbildung beginnen könnte. Nur ich befürchte, so was bekomm ich bestimmt nicht Genehmigt. Oder wenn doch, darf ich vielleicht die Ausbildung nicht machen..

Ich weiß einfach nicht mehr weiter.. haben sie vielleicht einen Tipp für mich wie ich das ganze weiter angehen soll ? Sorry, das es so lang geworden ist.

Antwort:
Geben sie trotzdem nicht auf! Auch wenn es sich noch zieht!
Es ist ganz wichtig auch für den eigenen Lebenssinn-Inhalt, etwas zu tun das einen auch interessiert!

Es ist einfach der reine Irrsinn was das AMS österreichweit abliefert!
Sie melden sich nicht ab!

Und sie stellen auch den Antrag zur Notstandshilfe - wenn?

Es gibt laut VwGH eine Differenzierung der Partnerschaft im Bezug auf die Anrechnung des Partnereinkommens!

Sollte ihnen ("Ihr oder ihm") "gesetzlich" kein Unterhalt zustehen oder/und dieser von ihrem "Freund"/"Mitbewohner" nicht freiwillig geleistet werden so ist die Anrechnung des Partnerschafts-Einkommen rechtswidrig!
(Dann handelt es sich nämlich um eine Wohngemeinschaft - und keine "Lebensgemeinschaft" - dann steht ihnen die Notstandshilfe zu!)

"Muster für Einspruch gegen rechtswidriger Anrechnung des Partnereinkommens"

Lesen sie auch den
Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ
Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen? (12.05.2010)

Weitere Links unter Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"!

Bei legaler Anrechnung des Partnereinkommens
Für Lebensgemeinschaften:
Kostenlose Mitversicherung von Lebensgefährten

Pensionsversicherungszeiten wenn die PartnerIn zuviel verdient!
(ohne Gewähr)

Deppenkurse die sie nicht wünschen sind per Rechtsweg (bei BezugsSperre) zu bekämpfen, wenn sie z.Bsp. nicht aufgeklärt wurden oder ihnen die Fähigkeiten die dort vermittelt werden müssen, nicht fehlen.
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs : / den Links folgen!

Anmerkung zu selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium"
Begehren, für Instanzenweg, abgeben! (Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!)
Ombudsmann an Michael M.
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet mir, den Formalweg zu berschreiten und mir ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.

Auf Ausbildung gibts keinen Rechtsanspruch
-
nur die Pflicht zu gesellschaftsschädigenden Volksvertrottelungskursen

5.06.11 um 13.26 Uhr - von M. R*. - "Methoden um Betroffene die Mindestsicherung zu verwehren"
"Keinen Parteienverkehr? fehlende od. unvollständige Auskunft, hinhalte-Taktik, um nach Zeitverlust wegen Fristenüberschreitung abzulehnen?"


liebes team, bin neu hier, hab über einen bekannten von euch erfahren...
habe bis ende dezember 2010 durchgehend bei einer firma für 25 jahre gearbeitet, bin seit 21.01. arbeitslos gemeldet, da ich nicht so viel al geld erhalte hat mir meine beraterin vorgeschlagen antrag für mindestsicherung abzugeben bzw. auch mietzinsbeihilfe. nachdem ich gut 1 monat nichts von der ma 40 klestil platz gehört habe hab ich dort mal angerufen, man hat mir gesagt es gibt dort keinen parteienverkehr, und es dauert sowieso 4-6 wochen. ich wollte ja aber nur mal wissen ob ich vielleicht was nachschicken muss, bzw, ob mit meinem antrag eh alles passt...also wie gesagt 4-6 wochen. am15.märz hab ich anruf von einem hrn. erhalten von ma40 mit bitte um rückruf, ist auch gleich passiert, er hat mir dann erklärt was ich alles als kopie nachschicken soll...hab ich am 17.märz direkt bei ma40 z hdn diese hrn abgegeben....wieder ein monat später erfahr ich dass ich lichtbildausweis, letzten lohnzettel v.dez.2010 nachschicken muss, gesagt getan.....ende april erneuert ein brief!
, plötzlich fehlt zulassungsschein...der hat natürlich vorher noch nicht gfehlt (???) und lohnzettel von firma wo ich seit mai geringfügig beschäftigt bin.....also das mit lohnzettel hat etwas gedauert und so hab ich frist um 2 tage versäumt und jetzt sagn die mir es hat alles zu lange gedauert und ich wurde abgewiesen.....hättns mir gleich gsagt was genau verlangt wird ...hätts eh geschickt... (4.06.11)

Antwort: "Dieser behördliche Umgang mit Betroffenen muss bekämpft werden!"
Nehmen sie nichts ernst, was ihnen telephonisch oder mündlich von SachbearbeiterInnen mitgeteilt wird!
Im Aufgabengebiet der sozialen Verantwortung sind die österreichischen Behörden
äusserst unseriöse! Politisch gewünscht!
Immer schriftlichen Bescheid verlangen, der ist zu berufen!
Geben sie nicht auf! Bemühen sie sich um ihr Recht!
Besuchen sie mit einer Begleitperson diese Behörde, in der es angeblich keinen Parteien-Verkehr gibt!
Es muss in diesem Bereich eine Zuständigkeit geben, die sich herablässt mit "Kunden/Klientel" in Kontakt zu treten!
Zu diesen menschenverachtenden Behörden immer Begleitperson mitnehmen!

Wenn sie mit dem Arbeitslosengeld und geringfügigen Einkommen zusammengerechnet auf die ca. 750 Euro kommen, so werden sie "vermutlich" keine Mindestsicherung bekommen!
Bei der Mindestsicherung wird jedes Einkommen angerechnet!

Trotzdem gehen sie der Sache nach. Eine solche Behandlung brauchen sie sich nicht gefallen lassen!
Dieser behördliche Umgang mit Betroffenen muss bekämpft werden!

Wichtig wäre Beschwerde an mehreren Stellen - mit Aufklärung der Medien - zu senden!

>Jede(r) der für sich kämpft, kämpft gleichzeitig für "ALLE"
und hilft mit die "staatlichen Schweinereien" zu beseitigen!

5.06.11 um 0.29 Uhr - von M. J*. - "Geld rechtswidrig einbehalten"
"Ruhen des Arbeitslosengeldes wegen Urlaubsgeld"


S.g. Herr Moser!
Mit Interesse habe ich Ihren Artikel "Ruhen des Arbeitslosengeldes von Ersatzleistungen unsachlich und verfassungswidrig" gelesen. Ich befinde mich nämlich gerade in der Situation. Ich habe mit meinem vorhergehenden Arbeitgeber per 15.05. eine einvernehmliche Auflösung des DV vereinbart und eine Auszahlung des Resturlaubes (2 Wochen). Da ich noch keinen neuen Job in Aussicht habe/hatte bzw. vor habe, mich selbstständig zu machen, kam mir das gerade recht, da ich ohnehin keinen Urlaub geplant hatte und das zusätzliche Geld für meine weitere Planung gut benötigen kann.
Nun bekomme ich vom AMS den Bescheid dass mir für den verbleibenden Mai keine Auszahlung zusteht. Können Sie mir hier weiterhelfen, dass ich vielleicht doch zu meinem Recht komme?
Danke erstmal im Voraus.
Freundliche Grüsse
M. J.

Antwort:
Bestreiten sie den Rechtsweg und legen sie auf den Bescheid Berufung ein!
Begründung: "Ist verfassungswidrig, weil dies unsachlich ist und damit dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht" - siehe:
"Ruhen des Arbeitslosengeldes von Ersatzleistungen unsachlich und verfassungswidrig."

4.06.11 um 7.22 Uhr - von H. S*. - "Ich stosse auf taube Ohren"


liebes \"soned\" team
wurde voriges jahr im oktober,bereits im 51 lebensjahr,gekündigt.war im modehandel.die firma,wo ichvorher beschäftigt war,hat mich als geringfügig beschäftigte zurückgenommen.mein chef würde mich gerne für mind.20 std. anmelden,aber die momentane lage lässt es finanziell einfach nicht zu.am ams wurde mir mitgeteilt,dass ich mindestens ein jahr arbeitslos sein müsste?!bekomme alle möglichen und unmöglichen vorschläge,bewerbe mich auch,aber alles absagen (denke doch,dass es das alter ist).habe auch erklärt,mein chef würde mich ,wenn er die wiedereingliederungshilfe bekäme gerne aufnehmen,doch ich stosse auf taube ohren.

freundlichst
h. s.


Antwort:
Nehmen sie eine Begleitperson zu Termine mit, ansonsten wurde alles - was besprochen wurde - nicht besprochen! ("Heikles" wird auch im nachhinein abgestritten)
(Das AMS ist äusserst unseriös, das überträgt sich auf deren MitarbeiterInnen
- Die politischen Anforderungen zwingen auch dazu!)

Machen sie in Zukunft alles - was für sie wichtig ist - schriftlich!
(Gegebenenfalls per Post eingeschrieben aufgeben oder Abgabe auf einer Kopie bestätigen lassen)

Reden sie mit ihrem "Chef" und stellen sie gemeinsam einen Antrag auf Eingliederungsbeihilfe ("Come Back")

3.06.11 um 13.59 Uhr - von Ar. - "Rechtswidrige Partnerschaftsanrechnung"
VwGH-Verfahren gegen das AMS nach 4 Jahren !!! zu meinen Gunsten, , entschieden worden."


hallo christian, das verfahren gegen das AMS vorarlberg vor dem VWGH ist jetzt zu meinen gunsten, nach 4 jahren !!! , entschieden worden. obwohl ich jetzt wieder in deutschland wohne, werde ich auch von hier aus,meine gemachten erfahren mit dem AMS weiter veröffentlichen. außerdem habe ich deine seite auf meiner hp
www.clearing-institut.de
verlinkt. da ich beruflich an sehr vielen öffentlichen veranstaltungen im gesamten deutschsprachigen raum teilnehme, wird meine AMS erfahrung auch immer wieder von mir zur diskusion gestellt, denn eine breite öffentlichkeit ist immer sehr hilfreich. außerdem bleibe ich weiterhin mit dr. pochiesser in kontakt, auch um eventuell anderen betroffenen auch materiell helfen zu können. an dieser stelle nochmal von herzen danke, für deine wunderbare hilfe.
ar.


(Einträge von Ar. vom 27.01.2007 um 7.48 Uhr
und 20.02.2007 um 14.18 Uhr zu finden auf Seite 4 / Forum.doc (Links leider defekt!)


Antwort:
Freut mich! Gratuliere! und Danke für die Rückmeldung und auch für deine Öffentlichkeitsarbeit!

3.06.11 um 11.29 Uhr - von E. R. - "Gesundheitsstrasse: "So wie es Hundsdorfer propagiert ist es nicht!"
- Das ganze macht den Eindruck einer Husch und Pfusch GSMBH"


Hallo Christian!

Möchte Dir mal einen kurzen Bericht abgeben wies in der Gesundheitsstrasse
abläuft. Gleich vorneweg, so wie der Hundsdorfer es propagiert hat ist es
sicherlich nicht. Das ganze macht den Eindruck einer Husch und Pfusch GSMBH

Also am 09.05.2011 hatte ich um 9Uhr30 in der PVA St.Pölten den Termin den ich natürlich pünktlich wahrgenommen habe.Der "Spass" hat nicht länger als
knapp 30 Minuten gedauert.Die einzige Untersuchung war die, das man mich
gewogen hat,meine grösse feststellte,mir den Blutdruck gemessen hat und ein EKG machte."Nehmen sie draußen bitte platz sie werden aufgerufen"!!

Nach kurzem Platznehmen wurde ich auch schon von einer "süsselnden" und
überfreundlichen Ärztin in ein Zimmer gebeten.
Fragen wurden gestellt,warum ich glaube Arbeitsunfähig zu sein. meine Antwort:"Ich habe nie behauptet Arbeitsunfähig zu sein". ob ich verheiratet
bin? wieviele Kinder?,wie ich wohne?,ob ein Alkoholproblem vorliegt?und jetzt Achtung,Alkohol trinke ich natürlich hin und wiedermal bei Feiern etc.,was mir fehle und noch so ein paar fragen.
dan muste ich den Oberkörper frei machen und sie horchte mich ab. Bücken
und Arme hinter den Kopf etc. Danke sie sind fertig auf Wiedersehen!

Habe das Gutachten bei der PVA angefordert die gab mir zur Antwort ich solle mich mit dem AMS darüber auseinander setzen.

Heute hab ich mir das Gutachten also vom AMS abgeholt, ich solle es mir durchlesen und beim nächsten Ternin mitteilen ob ich es anerkenne oder nicht so mein neuer Betreuer!
Nach dem Durchlesen hatte ich Schluckbeschwerden, der gesamte Krankenakt
einschließlich des letzten Spitalsberichtes war dem Gutachten angeschlossen!Und aufgepasst,-zur Frage des Alkohols,wo ich bluäugig sagte GELEGENTLICH, fand sich unter weitere Leiden Z.N.ÄTHYLISMUS, Umschreibung für Alkoholiker!! Ich finde es schlicht und einfach eine Frechheit und werde mir dieses PFUSCH_GUTACHTEN micht gefallen lassen!

Weiters wird auch über das Geistige Leistungsvermögen,psychische Belastbarkeit,Arbeitstempo,Nachtarbeit,Zwangshaltungen,Arbeitshaltungen etc
Befunden und das alles Resultierend aus einem 10 Minütigen Gespräch und aus Teiweise Jahrealten Befunden und noch dazu von einer Allgemeinmedizinerin. Ich wurde weder auf meine derzeitige Lungenfunktion,
habe seit 20 Jahren COPD und Asthma, noch auf meinen Psychischen Zustand
untersucht!!!

Auf Grund des festgestellten Leidenszustandes des Versicherten reicht das Gesamtleistungskalkül für Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aus!
Der Versicherte ist nicht Invalid gemäß §255(3) Ende!

Jetzt wollte ich mich natürlich schlau machen, ob eine Anfächtung des Gutachtens möglich ist,jedoch bekommt man keine Antworten auf "lästige"
Fragen. Als nächsten Schritt werde ich die PVA bei der Datenschutz Kommission Anzeigen,das Gutachten beim AMS in Frage stellen und abwarten Was weiter passiert, den so bitte kanns nicht weitergehen. Auch den Medien werd ich diesen Fall mal nahebringen. Herzlichen Gruß E.! (1.06.11)

Anmerkung: "Das Ganze erinnert mich an die Nazi-zeit!
Damals als Judenbeschau ob sie arbeitstauglich sind oder "aussortiert" werden!"

(Asozialminister Hundstorfer für demütigende Zwangsuntersuchungen Arbeitsloser! - 29.05.2009)

2.06.11 um 10.33 - von Su*. - "Illegale Anrechnung des Partnereinkommens"
"Regierung, AMS erzeugen (u.a. rechtswidrig) Armut!"


Hallo! .. Ich weiß ich bin sicher die 100ste die das selbe Problem aufschreibt, aber ich blick langsam nicht mehr durch und weiß auch nicht was ich tun soll.. Mir ist richtig schlecht ^^.. und zwar bin ich im März von NÖ nach Wien zu meinem Freund gezogen, bin in der zwischenzeit auf Notstand gefallen und musste natürlich die Lohnbescheinigungen meines Partners abgeben. Als erstes hat man mich natürlich nicht informiert das ich Kredite auch dazulegen kann. Somit habe ich das alles schön mitgenommen zur Verrechnungsabteilung wo mir dann gesagt wurde \"hat ihnen die Betreuerin nicht die Zettel gegeben die sie von den Banken wo dieser Kredit bezahlt wird ausgefüllt werden muss?\" Dachte ich mir super -.- bin wieder herumgerannt, hab mir das alles zusammengesucht.. abgegeben und die Betreuerin nett informiert das auch wenn mein Partner durchschnittlich 1500 euro netto verdient er über 1200 euro fixkosten hat, und ICH somit nichts zum leben habe. Als Antwort bekam ich \"das ist e!
gal, es interressiert nur das Nettoeinkommen\". Heute bekam ich dann den Brief das mein Notstand eingestellt ist seit dem 01.05 und ich somit auch nicht mehr krankenversichert bin. Es steht nirgends das die Kredite berücksichtigt worden sind, nur der Freibetrag wird erwähnt. Was soll ich tun?! Ich möchte auf diese 500 Euro nicht verzichten, was ich auch nicht kann, den wie sollen 2 Menschen mit 300 euro im Monat auskommen?! Ich hab auch keine Ahnung wie ich den Brief bzw die Berufung richtig formulieren soll, oder was mein Partner mitteilen und unterschreiben soll.. Mein Kopf raucht nur mehr.. Probleme über Probleme...

Hoffe das Sie mir helfen können..
LG - (1.06.11)

Antwort: Rechtswidrige Anrechnung!
Legen sie unbedingt Einspruch/Berufung ein!

Sollte ihnen ("oder ihm") "gesetzlich" kein Unterhalt zustehen oder/und dieser von ihrem "Freund"/"Mitbewohner" nicht freiwillig geleistet werden so ist die Anrechnung des Partnerschafts-Einkommen rechtswidrig!
(Dann handelt es sich nämlich um eine Wohngemeinschaft - und keine "Lebensgemeinschaft" - dann steht ihnen die Notstandshilfe zu!)

"Muster für Einspruch gegen rechtswidriger Anrechnung des Partnereinkommens"

Weitere Links unter Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"!

Bei legaler Anrechnung des Partnereinkommens
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(ohne Gewähr)

2.06.11 um 17.02 Uhr - von Su*. - Vielen lieben Dank, ihre Seite ist ein Segen
Hallo, also einfach diesen Text schreiben und unterschreiben lassen + die Bestätigung von meinem Freund. Da reichts eh wenn er nur reinschreibt das mir eben gesetzlich kein Unterhalt zusteht und er diesen auch nicht freiwilig leisten wird? Glauben Sie, das das so durchgeht? Wissen Sie ob,falls das funktioniert, ich das Geld dann rückwirkend auch für Mai bekomme?

Vielen lieben Dank, ihre Seite ist ein Segen :)
LG

Antwort:
Garantie kann und darf ich keine geben.
Nur, hatten Betroffene schon Erfolg, weil die "Anrechnung" nicht der gesetzlichen Regelung entspricht!
Deshalb müssen "die" aufpassen, dass "die" eine Gewährung der Notstandshilfe individuell begründen, da dies sonst aufzeigt/beweist, dass die Anrechnung, aus Gründen des Geld-Einsparens und der Statistik, bei "ALLEN" systematisch rechtswidrig erfolgt! = (Systematischer Rechtsbruch!)

Machen sie also "gleich" die Berufung! (Wie beschrieben)
Wenn ihnen Recht gegeben wird, so bekommen sie das Geld rückwirkend bis zur Antragstellung!

Lesen sie sich auch den Fragenkatalog durch!
Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ
Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen?

Alles Gute!

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