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5.07.11 um 7.13 Uhr - von S*. - "Mindestsicherung Zusatz-Verdienst?"


Hallo,

ich würde gerne wissen wie das mit dem lieben Sozialamt und Honorrarnoten aussieht, laut denen darf ich ja dank mindestsicherung nix dazu verdienen bzw muss es melden und es wird mir von der mindestsicherung abgezogen - mal ehrlich wer geht denn arbeiten damit er dann nicht mal nen euro mehr hat? na jedenfalls hätte ich jz eine arbeit bei der ich das geld via honorarnote ausbezahlt bekomme - kann ich damit diese regelung umgehen? Danke und mit freundlichen Grüßen S (4.06.11)

Antwort:
"Diese Regelung ist bei allen zusätzlichen Einkommen gültig! Auch bei der Honorarnote! Sie müssen wissen, wenn sie das machen, dass sie dann "illegal" handeln! Kommen die ihnen später drauf, haben sie mit "rechtlichen Konsequenzen (auch Abgaben/Steuerhinterziehung) / finanziellen Einbussen" zu rechnen!"


4.07.11 um 14.27 Uhr - von A*. - "Über Voll- oder Teilzeit selbst entscheiden?"


Hallo,

ich bräuchte eine dringende Info, ich beziehe Notstandshilfe und möchte nur einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Nun meinte das AMS, dass dies nicht ginge, jedoch meinte ich, dass ich doch selbst entscheiden kann ob ich Voll- oder Teilzeit arbeiten gehen möchte. Ich muss doch mit meinem Geld auskommen.

Bitte um kurze Info
Danke
mfg

Antwort:
"Das AMS will sie so schnell wie möglich wieder loswerden. Auf eigene Wünsche wird nicht Rücksicht genommen!
Lassen sie den Wunsch trotzdem in den Betreuungsplan aufnehmen!
Jede Arbeit die sie selbst finden und dessen Gehalt über der Geringfügigkeitsgrenze liegt entfernt sie aus der Notstandshilfe!
>Ab einem 20 StundenDV (zumutbares DV) kann ihnen das AMS eine Stelle vermitteln, die sie nicht ablehnen dürfen! - ansonsten Bezugssperre!"


4.07.11 um 7.44 Uhr - von A. T. - "Schmarotzer-SÖB"


Guten Abend Herr Moser !

Der meiner Lebensgefährtin wurde mit der Firma Trendwerk zwangsbeglückt ,er wollte eine Arbeit und ihm wurde die Arbeit ausgeredet und dafür Trendwerk

Ausgestellt , nun möchte man wissen mit welchen Mitteln man sich gegen diese Zwangsmaßnahme wehren zumal sie ja nix bringt….

Am Mittwoch muß er sich dort vorstellen u8nd der Herr tobt jetzt schon … L

Ich bitte sie um eine kleine Hilfe ihrerseits, ich danke

Schöne Grüße
A..T. (3.07.11)

Antwort:
Ausgeredet??
Die Transitarbeitsplätze der Schmarotzer-SÖB sind "zumutbare Arbeitsverhältnisse", wenn ("z. T.") "arbeitnehmerrechtliche" Bestimmungen eingehalten werden!
Weiterführende Links anklicken!
zu SÖB mit vorgeschaltenen/und Deppenkurs :


3.07.11 um 8.22 Uhr - "Veruntreuung"?

"Veruntreuen Minister Hundstorfer und das AMS die ihnen anvertrauten Gelder?"
Hier brauchts unbedingt eine Untersuchung!

>"Nicht zuletzt bestünde die Möglichkeit, dass der für die Misswirtschaft Verantwortliche nach dem Organhaftungsgesetz auch persönlich zur Verantwortung gezogen wird."


Minister Hundstorfer zur Arbeitsmarktpolitik:

"Es geht aber nicht an, beispielsweise drei- oder vier-mal einen Kurs, wie man sich richtig bewirbt, aufgebrummt zu bekommen. Das ist für alle Beteiligten Zeit- und Ressourcenverschwendung." - inkludiert Geldverschwendung! (an die Krone)

Das ist "sozial"-Minister Hundstorfer bewusst!
Dadurch besteht m. E. der Verdacht des Tatbestands der Veruntreuung?

(Ps.: Innerhalb kurzer Zeit nach Hundstorfers Äusserung in der Krone wurden die DeppenkursePlätze mit ca. 50 000 auf ca. 70 000 Stück Arbeitslose aufgestockt!)

AMS-Chef "Kopf", zur Arbeitsmarktpolitik:

Belegt wird das m. E. durch AMS-Chef "Kopf", der einräumt, dass es sich bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik um eine Lüge handelt!

"Ein Geständnis?
Veruntreuung, eines mehrstelligen Millionenbetrags, mit einer Lüge verdeckt?"

Es werden also jährlich hunderte Millionen Euro beim Fenster rausgeschmissen!
Geld, der ÖsterreicherInnen/Versichertengemeinschaft, das "wir" zur Verfügung stellen um eine Arbeitsmarktpolitik zu gestalten, die Hilfe und Unterstützung für Betroffene zum Ziel hat!
Darunter ist u.a. eine "an Ethik/Menschenrechte/Rechtsstaat gebundene" Vermittlungsunterstützung wie tatsächliche Qualifizierung/Ausbildung zu verstehen!
Und nicht das Geld anderer über Lügen zu verschleudern!

Der Gipfel der Frechheit/Schweinerei. Werden Betroffenen die Bezüge "rechtswidrig" gesperrt, weil sie "den Erfolg solcher Massnahmen vereiteln!"

"Einen Erfolg den es laut AMS-Chef "Kopf" gar nicht geben kann und der sich nur über eine ("sympathische") Lüge definiert?!"

Deppen-, Mobbingkurse: Lüge ersetzt Kompetenz! (1.05.11)

Artikel im Profil! Die große Job-Lüge!
Sinnlose Kurse, Scheinaktivitäten, leere Versprechungen: wie die Statistiken geschönt und Arbeitslose mit Zwangsmaßnahmen gedemütigt werden.

(Mit Anmerkung: Verantwortlich für "Übergriffe" ist das AMS selbst!)" (27.03.10)

Tatbestand Untreue
Der einschlägige Normtext aus dem Strafgesetzbuch:

§ 153. (1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich mißbraucht und dadurch dem anderen einen Vermögensnachteil zufügt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Wer durch die Tat einen 3 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wer einen 50 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

Um sich u.a. mit dieser Frage auseinander zu setzen besuchte Maria RA. Dr. Pochieser!
Fragen an den Rechtsanwalt
"Verhalten der Staatsanwaltschaft?" / Untreue / Datenschutz /
In Sachen Anrechnung des PartnerInneneinkommens bei Notstandshilfe:"

Es gilt (ausser bei Arbeitslosen) die Unschuldsvermutung!

zu finden unter: "Das Arbeitsamt \"quält\" mich mit unnötigen Kursen" (2.07.11)


2.07.11 um 21.10 Uhr von C. B*. - "Das Arbeitsamt \"quält\" mich mit unnötigen Kursen"


Sehr geehrter Herr Moser, lese hier sehr viel mit, habe aber noch keine Antwort gefunden---Das Arbeitsamt \"quält\" mich unnötigen Kursen, habe da bereitwillig mitgespielt - jetzt solls ITWORKS sein und dies will ich so nicht mehr hinnnehmen. Was passiert, wenn ich mich am Kursbeginn (oder wie auch immer das nennt) abmelde und dann wieder anmelde - also auch ein bisschen spiele. Kann man mir da einen Strick drehen? - bin satt auf die \"netten\" Leute dort ...2 Jahre Arbeitslos, kein vernünftiger Jobvorschlag...Vielen Dank (27.06.11)

Antwort:
sie sind wenn sie sich abmelden nicht im bezug - zwar weiter k-versichert 6
wochen
aber es ist davon auszugehen, dass sie bald wieder in einen kurs vermittelt
werden
sie müssen 5 wochen aus der statistik fallen. - kurs, krank oder abgemeldet
dann haben sie ev. ein paar monate ruhe - ohne gewähr
ev. wehren sie sich - und bekämpfen die "rechtswidrige" sperre mit berufung
- ist übrigens auch das geld weg - wie wenn sie sich abmelden.
bringen sie heraus um welchen deppenkurs oder massnahme (transitarbeitsplatz
es sich handelt.
wichtig für die begründung zur berufung. folgen sie sämtlichen links (unterstrichen)

Bin ich trotz Bezugssperre versichert? unter: Arbeitslose-fragen (29.06.11)

30.06.2011 um 10.29 Uhr von C. B*. - Jedesmal, wenn ich einen fixen SÖB Antretungstermin bekomme mich abmelden- mal für einen Tag, beim 2mal für mehrere - möchte praktisch ein "Spiel" spielen und auch deren Bürokratie "ärgern"
Hallo Herr Moser,

vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort und Ihre tolle Arbeit!

Ich möchte meine Frage spezifizieren: das Arbeitsamt quält die Leute also uns mit den SÖBs - Mobbing wos geht...ich möchte jedesmal, wenn ich einen fixen SÖB Antretungstermin bekomme mich abmelden- mal für einen Tag, beim 2mal für mehrere - möchte praktisch ein "Spiel" spielen und auch deren Bürokratie "ärgern".

Was kann mir da passieren? Irgendeine Verweigerung irgendwelcher Art? - ich melde mich ja AB....oder..

Jedes Anmelden dann bringt mir dann doch einige Tage "Vorsprung" bis die Bürokratie wieder in Schwung kommt und dann der eingeschriebene geschickte Termin mit dem neuen SÖB Termin dauert auch....denke so wirds sich maximal 1 SÖB Termin pro Monat ausgehen....
Finaniziell gesehen ist es auch egal, denn beim SÖB bekommt man 700 Euro netto auf die Hand - ich habe ca. 1000 pro Monat, also ist mir egal, ob ich mich für einen Tag, eine Woche, oder 2 abmelde, das Geld wäre durch SÖB eh auch weg
Ich habe über 250 Bewerbungen dokumentiert (in einem Jahr) ausgesendet, aber die Branche wo ich normalerweise tätig bin ist im Moment danieder (TV-Film)..will in eine andere Branche wechseln, aber das dauert bis da
die Leute "anbeissen"...und das AMS schickt mich dauern als Lagerarbeiter, oder als Tellerwäscher, oder als Putzmann zu Firmen (bei den letzten 3 zu der Caritas - aber der Projektleiter dort war eh ein vernünftiger Mann, der
da auch auf die AMS angefressen war, weil das kann ja nicht so funktionieren, stiehlt auch seine Zeit...guter Mann)

Die letzte Frage - Sie schreiben 5 Wochen Krankenstand etc. bringt vielleicht etwas - ich dachte es müssen 63 Tage sein, wo man nicht direkt am AMS ist..bitte da um eine Antwort..

VIELEN DANK

Herzliche Grüße
Chr.

Antwort: Die befristeten "Zwangs"-DV der SchmarotzerBetriebe/"SÖB" sorgen für das gute Einkommen der BetreiberInnen/MitarbeiterInnen, bescheren AMS-MitarbeiterInnen eine Prämie wegen arbeitsmarktpolitischen Erfolg und drängen Betroffene in die Armut!
Das müssten sie versuchen! Ich habe diesbezüglich keinen Erfahrungsbericht!
Ich bin mir nicht sicher, ob das AMS, mit der Zeit, bei ihrer nicht endend wollenden Phantasie, was Schlechterstellung, Existenzsicherungs-entzug etc. betrifft, aus den Abmeldungen nicht ein "Vereitelt den Erfolg von Massnahmen/DV-Anstellungen" macht?
Auch könnte ich mir vorstellen, dass sie schnellstens/noch am gleichen Tag der Wieder-anmeldung, die SÖB-Vermittlung von neuem bekommen!
>Soll dann ein andauerndes Abmelden - ohne Bezug - folgen?

Sollten sie das probieren, dann halten sie uns auf dem Laufenden!

28 Tage / 62 Tage Unterbrechung
Langzeitbeschäftigungslos und nicht mehr Langzeitarbeitslos!
(ohne Gewähr)

Vorsicht bez. mehreren Bezugssperren!
Ein verheerender Entscheid: Wenn ein E ArbeitsloseR binnen kurzer Zeit mehrere Arbeitsangebote ungerechtfertigt ablehnt, kann daraus geschlossen werden, daß der/die Arbeitslose in Wirklichkeit "dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht" und der Anspruch auf Notstandshilfe erlischt auf Dauer.

3.07.11 um 8.22 Uhr - "Veruntreuung"?
"Veruntreuen Minister Hundstorfer und das AMS die ihnen anvertrauten Gelder?"
Hier brauchts unbedingt eine Untersuchung!
>"Nicht zuletzt bestünde die Möglichkeit, dass der für die Misswirtschaft Verantwortliche nach dem Organhaftungsgesetz auch persönlich zur Verantwortung gezogen wird."

Minister Hundstorfer zur Arbeitsmarktpolitik:

"Es geht aber nicht an, beispielsweise drei- oder vier-mal einen Kurs, wie man sich richtig bewirbt, aufgebrummt zu bekommen. Das ist für alle Beteiligten Zeit- und Ressourcenverschwendung." - inkludiert Geldverschwendung! (an die Krone)

Das ist "sozial"-Minister Hundstorfer bewusst!
Dadurch besteht m. E. der Verdacht des Tatbestands der Veruntreuung?

(Ps.: Innerhalb kurzer Zeit nach Hundstorfers Äusserung in der Krone wurden die DeppenkursePlätze von ca. 50 000 auf ca. 70 000 aufgestockt!)

AMS-Chef "Kopf", zur Arbeitsmarktpolitik:

Belegt wird das m. E. durch AMS-Chef "Kopf", der einräumt, dass es sich bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik um eine Lüge handelt!

"Ein Geständnis?
Veruntreuung, eines mehrstelligen Millionenbetrags, durch eine Lüge gedeckt?"

Es werden also jährlich hunderte Millionen Euro beim Fenster rausgeschmiessen!
Geld, der ÖsterreicherInnen/Versichertengemeinschaft, das "wir" zur Verfügung stellen um eine Arbeitsmarktpolitik zu gestalten, die Hilfe und Unterstützung für Betroffene zum Ziel hat!
Darunter ist u.a. eine "an Ethik/Menschenrechte/Rechtsstaat gebundene" Vermittlungsunterstützung wie tatsächliche Qualifizierung/Ausbildung zu verstehen!
Und nicht das Geld anderer über Lügen zu verschleudern!

Der Gipfel der Frechheit. Werden Betroffenen die Bezüge "rechtswidrig" gesperrt, weil sie "den Erfolg solcher Massnahmen vereiteln!"

"Einen Erfolg den es laut AMS-Chef "Kopf" gar nicht geben kann und der sich nur über eine ("sympathische") Lüge definiert?!"

Deppen-, Mobbingkurse: Lüge ersetzt Kompetenz! (1.05.11)

Artikel im Profil! Die große Job-Lüge!
Sinnlose Kurse, Scheinaktivitäten, leere Versprechungen: wie die Statistiken geschönt und Arbeitslose mit Zwangsmaßnahmen gedemütigt werden.

(Mit Anmerkung: Verantwortlich für "Übergriffe" ist das AMS selbst!)" (27.03.10)

Tatbestand Untreue
Der einschlägige Normtext aus dem Strafgesetzbuch:

§ 153. (1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich mißbraucht und dadurch dem anderen einen Vermögensnachteil zufügt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Wer durch die Tat einen 3 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wer einen 50 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

Um sich u.a. mit dieser Frage auseinander zu setzen besuchte Maria RA. Dr. Pochieser!
Fragen an den Rechtsanwalt
"Verhalten der Staatsanwaltschaft?" / Untreue / Datenschutz /
In Sachen Anrechnung des PartnerInneneinkommens bei Notstandshilfe:"

Es gilt (ausser bei Arbeitslosen) die Unschuldsvermutung!


2.07.11 um 18.41 Uhr von H. A*. - "Ein Deppen/Mobbingkurs nach dem anderen?


Hallo Hr. Moser,

Ich 30Jahre alt, seit 2 Jahren Arbeitslos, befinde mich seit drei Monaten in einem Kurs bei ibisacam (BBE-Midestsicherung Gesamtkurszeit 6M, 2Tage die Woche bis 14:00Uhr).

Vor 2 Monaten hab ich aber meine 3. Einladung zu Trendwerk bekommen, nachdem ich aber mit dem Kursleiter schon einige längere Gespräche über den Sinn dieser Maßnahme unterhalten hab und was ich davon halte, konnte ich nach ein paar Minuten auch wieder gehen.

Diesen Mittwoch kam noch mal die Einladung zur Vorbereitungsphase bei Trendwerk, diesen Termin hab ich auf anraten der Kursleiterin (ibis) verschoben, weil am gleichen Tag ein Vortrag über Arbeits- und Sozialrecht gehalten wurde.

Diese Verschiebung dürfte dem AMS nicht gefallen haben, weil nun für nächsten Dienstag (5.Juli) die Einladung zu einem speziellen Infotag im Briefkasten lag.

Diese Maßnahme wäre beim BFI und nennt sich "Vermittlungshilfe Männer" auf der BFI Homepage ist von einer Kursdauer von 8-12 Wochen die Rede, mit dem Schwerpunkt durch gezielte Praktikumsplätze einen Job zu finden.

Irgendwann ist aber gut! Ich hab wirklich keine Lust diesen Kurs auch noch zu machen, vor allem weil ich vor einem Jahr beim BFI einen ähnlichen Kurs (5 Wochen mit einer Woche gratis Arbeit "Praktikum") abgesessen hab, möchte ich mich endlich mal währen.
Zuerst dachte ich an eine "freiwillige Bezugssperrung" aber seit ich diese Seite gefunden habe, hoffe ich auf eine andere Lösung.

Nun zu meinen Fragen:

-Handelt es sich bei "Vermittlungshilfe Männer" um einen freiwilligen Deppenkurs oder ist dieser verpflichtend?

In einigen Gästebucheinträgen hab ich gelesen, dass ein Kurs: Defizite oder fehlende Kenntnisse ausgleichen muss.

-Kann ich mit diesem Argument schon am Infotag den Kurs abwähren, sollte ich dazu schriftliche Nachweise z.B. aktuellen EU Lebenslauf bzw. Bewerbungsmappe, Bewerbungsliste mitnehmen.

Einige Kurskollegen mussten bereits bei anderen Kursen anfangen, da lt. AMS Abteilungsleiter der ibis Kurs eine untergeordnet Beschäftigungstherapie sei und nicht wirklich zählt. (warum ich ihn dann machen muss frag ich mich jetzt auch)

Auf die Nachfrage was passiert wenn sie die anderen Kurse nicht besuchen, wurde mit sofortiger Bezugssperrung gedroht.

Ich denke mal, wenn ich am DI dem hoffentlich "freiwilligen" Kurs nicht antreten möchte, dass ich beim AMS vorsprechen muss.

Einen Begleitperson kann ich leider keine auftreiben, sollte er mit einer Bezugssperre drohen glaub ich wird er mir dieses nicht schriftlich geben.

-Darf ich, wenn ich ihn darauf hinweise, dass Gespräch auch aufzeichnen ist ja mit den heutigen Handys kein Problem. Würde ein Mitschnitt überhaupt was bringen?

Danke
H.A.

Antwort:
Das AMS kennt kein "freiwillig" - Deppenkurse betreffend!
In vielen Fällen nötigen AMS-MitarbeiterInnen Betroffene unter Amtsmissbrauch in Mobbingkurse! - Und sperren dabei auch rechtswidrig die Bezüge!

Passiert dies müssen sie sich gegen die rechtswidrige Sperre wehren!
Niederschrift nicht unterschreiben - wenn sie mit Inhalt nicht einverstanden sind!

Verlangen sie sofort einen Bescheid auf den sie dann Berufung einlegen!

Sie müssen über ihre Defizite wie den Kurs aufgeklärt werden! fehlende Belehrung Auch muss ihnen das AMS Gelegenheit zur Stellungnahme geben! (Parteiengehör)

Deppenkurse/Mobbingkurse = Bewerbungskurse

Die Defizite muss der Deppenkurs ausgleichen! Da sie schon welche besucht haben fehlen ihnen diese Kenntnisse / Fähigkeiten nicht mehr! - Haben die Deppenkurse den selben Inhalt - Was meistens der Fall ist!

Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1
*Massnahme wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!

Aufsuchende Vermittlung - freiwillig!

zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Beim Zwangs-Arbeit-straining ist das letzte Wort noch nicht gesprochen!

Praktikum / Schnuppertage statt Probetage

Entweder sie fragen um Erlaubnis ob sie das Gespräch aufnehmen dürfen oder sie machen das heimlich! Das ist dann wahrscheinlich vor Gericht kein Beweis - wird nicht anerkannt -, ist aber ev. bei Medien zu verwenden!

Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen/zu verklagen!

Information an Betroffene!

2.07.11 um 10.44 Uhr von U. L*. - "Rechtswidrige Abmeldung von der Kranken-Versicherung!

"Selbst Behörden-MitarbeiterInnen können die "Rechtswidrigkeiten", denen Betroffene im Zusammenspiel, Krankenkassa <> AMS, ausgeliefert sind, nicht glauben?"

An welche Stelle wende ich mich wegen einer Beschwerde gegen die GKK.


Guten Tag Herr Moser,

an welche Stelle wende ich mich wegen einer Beschwerde gegen die GKK. Ich war heute auch bei der Ombundsfrau - ich glaube das Problem wird nur verniedlicht und ich bin der Willkür irgendwelcher Bearbeiter ausgesetzt.
Zur Info:
Seit 1.6.2010 Bezug der Notstandshilfe. Der Bearbeiterin sagte ich, dass es ein laufendes Verfahren gegen den ehemaligen Arbeitgeber wegen Umwandlung von Werkvertrag in Vollanstellung gibt. ZUsage, dass ich nachträglich das Arbeistlosengeld nachverrechnet bekommen würde, wenn das verfahren abgeschlossen ist.

Bin dann am 3. September krank geworden, 2 Operationen, Zusammenbruch, 7 Wochen Klinikaufenthalt etc etc.
Habe seit diesem 3. September Krankengeld - etwas niedriger als Notstandshilfe bezogen. Jedes Monat Begutachtungstermin und weitere Krankschreibung durch geforderte Fachärzte. Im Mai d.J. wurde das Verfahren gg den ehemaligen Arbeitgeber abgeschlossen, und ich erhielt vom AMS die Nachricht mit dem neuen, erhöhten Tagessatz und eine automatzische Nachzahlung für den zeitraum vom Beginn der Arbeitslosigkeit bis zum Beginn des Krankenstandes. Man teilte mir mit, dass ich mich an die GKK wenden solle, weil ich auch beim Krankengeld die Differenz nachträglich ausbezahlt bekommen würde. Vor 1 Monat war ich bei der GKK - noch imemr krank geschrieben - und habe um Nachberechnung und Überweisung ersucht. Am letzten Montag nachgefragt, da noch immer nichts ausbezahlt bekommen und keine Nachricht. Am Dienstag war ich persönlich bei der GKK - jeder ssagte mir etwas anderes. Sie hätten jetzt ALLES storniert, auch meinen bisherigen Bezug. Es müsse alles neu beerchnet und geprüft werden, !
ich würde aber das Krankengeld für den laufenden Monat Juni in der bisherigen Höhe der Notstandshilfe bekommen. Auszahlungsschein für Juni vom Chefarzt abgestempelt abgegeben. Ich teilte dem Bearbeiter mit, dass ich so nicht überleben könne, wenn ich mein Geld nicht bekomme und auch keine Informationen darüber. Ich müßte mich dann wohl oder übel gesund melden. Was ich per 1. Juli tat (letzter Tag der Arbeitsunfähigkeit am 30.6.) Am 9.7. hätte ich einen weiteren Begutachtungstermin mit anzunehmendem weiteren Krankenstand gehabt. Der Bearbeiter bei der GKK drohte mir daraufhin, dass er dies vormerke, dass NUR ICH selbst der Meinung bin, wieder gesund zu sein, und ich, falls ich durch das AMS nicht vermittelbar wäre, weder Notstandshilfe noch irgendwelche Leistungen aus der Krankenkasse beziehen würde. Ich teilte ihm mit, dass dies nicht seine Sorge sei, dass ich eine ärztliche Gesundschreibung am nächsten Tag vorlegen und mich beim AMS wieder anmelden würde.Nur 20 Minuten (!)!
nach diesem Gespräch war ich bei meinem Hausarzt um eine Infu!
sion und
ein rezept zu bekommen. Die Ordinattionshilfe steckte meine E_Card und teilte mir mit, dass ich leider nicht mehr behandelt werden könne, da im Computer die Karte mangels Versicherung gesperrt wäre.

Aus der Ordination rief ich bei der GKK an, wurde an insgesamt 5 Stellen weiterverbunden, war fix und fertig, als mir eine Mitarbeiterin der GKK sagte, dass ich rückwirkend per 21. 6. nicht mehr versichert wäre, weil der Kollege ihr dies so mitgeteilt hätte (am Tag zuvor war die Karte jedoch noch nicht gesperrt). Gnädigerweise würde sie die Karte am 30. noch einmal für die Infusionsgabe entsperren und am nächsten Tag wieder sperren (obwohl ich ihr sagte, dass ich am Weg zum AMS wäre). Ich ging sofort zum AMS - die konnten das Gesagte nicht glauben, weil sie mir mitteilten, dass es ohnehin eine Schutzfrist gäbe, und 20 Minuten vom Telefonat mit der Gesundmeldung (mit dem nächsten Tag beginnend) nicht eine Einstellung der Versicherungsleistung bedeuten konnte.
Das AMS meldete mich sofort per 1. Juli wieder an, und meinte, dass über Nacht die Daten ins Zentralregister übertragen würden, und ich auf jeden Fall versichert wäre. So oder So. Heute, 1. Juli wieder dasselbe: Arzt, Infusion, Karte gesperrt.
Bin daraufhin sofort zur Ombudsfrau, die dabei nicht ganz durchgeblickt hat, und meinte, ich würde alles missverstehen, die Karte könne gar nicht gesperrt sein (habe ihr alle Unterlagen vorgelegt. Erstens weil ich am 30.6. ohnehin noch im ganz offiziellen Krankenstand wäre, und zweitens, weil es eben diese Schutzfrift gäbe. Auf mein Ersuchen ließ sie dann trotzdem die Karte prüfen, und stellte fest dass diese von der Mitarbeiterin WIEDER gesperrt worden war. Auch der Abteilungsleiter wußte nicht weshalb. Er wollte die Karte entsperren lassen. Beim AMS bin ich außerdem seiot heute wieder arbeitslos gemeldet.
Die Ombudsfrau ist jetzt leider bis Ende August nicht im Haus wegen Urlaub und Fortbildung. Als wir zur Sicherheit vor dem Gehen nochmals die E-Card testeten, war diese wieder gesperrt, und der Beamte am Schlater teilte ihr (und mir mit) dass dies eben so wäre, wenn \"irgendwann\" einmal eben keine weitere Versicherungsleitung wegen Gesundmeldung gegeben wäre...
Da war es bereits 12:30 und die GKK sperrt am Freitag um 12:15 und die Ombudsfrau ist nicht mehr verfügbar bis Ende August. Das Krankengeld bekomme ich aus unerfindlichen Gründen laut einer Frau S. B. nicht bis zum 30.6. (Ende des Krankenstandes), sondern bis 21.6. ausbezahlt. Und von der Nachzahlung auch keine REde - dass müsse erst berechnet werden (seit einem Monat). Und ich weiß nciht, wie ich meine Lebenskosten auf diese Art und Weise decke. WO und BEI WELCHER Stelle kann ich Hilfe und Unterstützung gegen dieses willkürliche Vorgehen bekommen????? Ich warte dringlichstens auf Rat!!!!!!!! (1.07.11)

Antwort: "Sie werden einer verantwortungslosen, rechtswidrigen Widerlichkeit ausgeliefert!"
Senden sie eine Beschwerde sichtbar gleich an mehreren Adressen.
Hauptsächlich an den GKK - Vorstand und unter cc., falls per e-mail, die Adressen des Links! (Wichtig auch an die Volksanwaltschaft! post@volksanwaltschaft.gv.at Ev. setzen die sich für sie ein! Geschieht in Einzelfällen!)
Dies wäre auch ein Fall für die Medien! Ev. senden sie die Beschwerde auch an mehreren Medien!

(Per Post immer eingeschrieben aufgeben. Oder Abgabe im "Amt/Behörde" auf Kopie bestätigen lassen.)

Lassen sie sich auch nicht mehr nur mündlich abspeisen. Die Behörden müssen ihr Vorgehen mit einem schriftlichen Bescheid begründen! Den verlangen sie schnellstens. Am Besten auch schriftlich!
Wenn möglich nehmen sie in Zukunft immer eine Begleitperson mit - Wirkt Wunder!
(So ist es den Behörden-MitarbeiterInnen "nicht mehr/schwerst" möglich sich rechtswidrig/sittenwidrig/willkürlich zu verhalten!
Ohne Zeugen oder schriftlichen Beweis streiten die halt "alles" im nachhinein ab!
-Ist ihre Methode so können sie ihre menschenverachtenden/widerlichen Vorgehensweisen "ohne grosse Probleme" durchziehen!

(Wir werden ihnen wieder Anstand/Ethik und Moral beibringen!
Wenn sie für ihr Recht kämpfen - was ich sehr gut finde - kämpfen sie zugleich für das Recht aller! - ("so wie jede(r), die das macht")
Es werden, wie auch in SoNed zu sehen ist immer mehr!
Kommt hinzu, dass die Grenze des Erträglichen überschritten wurde und man sich das wirklich nicht mehr gefallen lassen kann/DARF!
Es hat niemand das Recht, das "eine" Leben eines Anderen zu "terrorisieren/zu vergewaltigen!")

Ich würde ihnen zusätzlich raten, sich Unterstützung von Rechtsgelehrten zu holen.
Besuchen sie ev. den Gerichtsauskunftstag ihres Bezirks!
Oder holen sie sich Rat ein bei einem Rechtsanwalt - Erste Stunde ev. gratis!
Dann ist ev. die Schuldfrage zu klären. Was auch heisst wer die Kosten für einen Rechtsstreit zu tragen hat.
So bestünde ev. die Möglichkeit, dass sich der RA. die Kosten von der Gegenseite holt, wenn der Fall für ihn klar ist! (Eine Rechtschutzversicherung wäre ein Vorteil)
- Schadensersatzklagen möglich!

Wenns ganz eng wird besuchen sie das Sozialamt (Versuch) ev. "einmalige Hilfe.
Bei einem "NEIN" verlangen sie ebenfalls einen schriftlichen Bescheid. Jeder Bescheid ist zu berufen!
Oder/Und gehen sie auch zur Caritas. Dort gibts ev. Einkaufsgutscheine, Miete, Strom per Erlagschein, ev. Bargeld.
"Erst recht, wenn die sehen, dass Rechtswidrigkeiten/Schweinereien der Behörden zur Not führen!" (ohne Gewähr)

Rechtswidrige Abmeldung von der Krankenversicherung! (schriftlich den Versicherungsschutz einfordern)

Widerrechtliche Abmeldung

1.07.11 um 7.30 Uhr - Kein Vertrauen in die Justiz!


Jeder Fünfte hat kein Vertrauen in Justiz (Kurier)

Anmerkung: "Politisch motiviertes Rechtsverständnis"
Ist auch im Umgang mit der sozial unteren Schicht festzumachen!
Anzeigen gegen Behörden-MitarbeiterInnen wegen Amtsmissbrauch und "schwere" Nötigung werden von der Staatsanwaltschaft - "ohne (aufrichtige) Untersuchung" - zurück gelegt! Wodurch die Demokratie grossen Schaden erleidet!

Und genau deswegen - um diesen Vorwurf belegen zu können - ist es sehr wichtig, dass Betroffene - vorerst auch ohne grosse Erfolgschancen - Anzeigen/Klagen einbringen!

Das zwingt die Staatsanwaltschaft zu Erklärungen, womit sie grosse Schwierigkeiten bekommen "werden/würden"!

Werden trotzdem weiter Anzeigen/Klagen eingebracht, muss die "Justiz"/Staatsanwaltschaft" - früher oder später - Gerechtigkeit/Rechtsstaatlichkeit walten lassen!

30.06.11 um 0.11 Uhr - von C. S*. - "Deppenkurse?"


Vorrerst möchte ich sagen sehr schöne und informative Seite, habe hier einiges wissenswertes erfahren.

Meine Sache sieht so aus ich in 2 Wochen einen Kurs bei der Jugendwerkstatt im 22 Bezirk teilnehmen muss.
Meine Beraterin meinte das ich einen Kurs davor noch besuchen müsste bevor ich zum AMS der Erwachsenen zugestellt werde.
Da ich in paar Monaten 21 werde und ich eigentlich genau weis was ich machen möchte, sowie ich die Deutsche Sprache beherrsche, Bewerbungen schreiben kann sowie gute Kentnisse
in den jeweiligen ausgewählten Beruf habe, sehe ich recht wenig sinn mich 4,5 Monate täglich 6 stunden mich teils mit 15-16 herumzuqäulen.

Das problem ist das ich vor ca 4 Wochen den Antrag auf Mindessicherung gestellt habe und der laut AMS 6-8 Wochen bearbeitungs zeit benspruchen wird.
Meine Frage ist wenn ich den Kurs nun nach paar Wochen abbreche habe ich noch anspruch auf den austehenden betrag der Mindesicherung?
Eine streichung der Bezüge für 6 Wochen wird mir sicher sein, da sie es mit \"Keine berufliche erfahrung\" begründen werden.
Daher wäre mein vorhaben mich vorerst mal ganz vom AMS abzumelden und allein weiter tägig dann zu werden.
Wie wäre meine Lage am besten zu handhaben?

gruß

Antwort:
Für sie wie "alle" wartet ein Deppenkurs/Mobbingkurs nach dem anderen!
Wenn ihnen wegen Weigerung das Geld gekürzt (Bei der Mindestsicherung soll "nur" bis 50% gekürzt werden - In Ausnahmefällen gänzlich)

Auch daher ist ein Abmelden sinnlos - Sie bekommen in dieser Zeit kein Geld und müssen davon ausgehen, dass sie schnellstens wieder in einen Deppenkurs vermittelt werden!

Sie müssen aber aufpassen, dass sie Gründe haben sich "erfolgreich" zu wehren!
Nach dreimaliger Weigerung kann wie bei der Notstandshilfe der Bezug "dauerhaft" eingestellt werden.

Folgen sie den Links (unterstrichen) um zu sehen, ab wann "überhaupt" gesperrt werden "darf"

Zum Beispiel müssen sie belehrt werden.
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Ich kann nicht garantieren, ob bei der Mindestsicherung das AlVG zur Anwendung kommt! Umsomehr als das diese Mindestsicherungsfarce, entgegen Minister Hundstorfers Verlautbarung wieder Ländersache/"WillkürSache" ist!

28.06.11 um 21.22 Uhr - von L. H. - Das AMS / "Sozial"-Ministerium (Hundstorfer "SPÖ?") diskriminiert Frauen!

VwGH: Anrechnung des Partnerschafts-Einkommen:
>Verlust der Pensionsversicherungszeiten ist eine nicht zu rechtfertigende Diskriminierung

15.09.13 - "Auch beim Verlust der Notstandshilfe durch die Partnerschaftsanrechnung muss es sich um eine nicht zu rechtfertigende Diskriminierung von Frauen handeln?"


VwGH-Erkenntnis zu Notstandshilfe-Aberkennung (orf.at)

Der Verlust von Pensionszeiten für arbeitslos gemeldete Personen durch eine Aberkennung der Notstandshilfe ist diskriminierend. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in einer Entscheidung festgestellt.

Die oberösterreichische Arbeiterkammer hatte den Fall einer Frau durch alle Instanzen vor das Höchstgericht gebracht, das nun einen entsprechenden Bescheid des Arbeitsmarktservice wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben hat.
„Zu hohes“ Einkommen des Partners

Der betroffenen, 1950 geborenen Frau wurde die Notstandshilfe gestrichen, weil ihr Partner ein „zu hohes“ Einkommen hatte. Die schmerzliche Folge für die Frau: Sie musste nicht nur auf Geld verzichten, sondern verlor auch noch die Pensionsversicherungszeiten.

Der VwGH hat nun entschieden, dass der Verlust der Pensionsversicherungszeiten für arbeitslos gemeldete Personen eine nicht zu rechtfertigende Diskriminierung darstelle. Der Frau müssen diese Versicherungszeiten gutgeschrieben werden.
Fast nur Frauen betroffen

Die Abhängigkeit der Gewährung von Pensionsversicherungszeiten vom tatsächlichen Bezug der Notstandshilfe stellt laut VwGH-Entscheidung eine indirekte Diskriminierung von Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit dar. Frauen sind nämlich signifikant häufiger davon betroffen, dass sie wegen Anrechnung des Partnereinkommens keine Notstandshilfe bekommen können. Laut AK sind fast 90 Prozent der Betroffenen Frauen.

Anm.: Rechtswidrige Anrechnung des Partnerschaftseinkommen!
Weitere Links unter Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"!

(Erster Erfolg für die AK bei der Notstandshilfe: VwGH stellt klar, dass Verlust der Pensionszeiten diskriminierend ist - ots.at)

15.09.13 - Beim Verlust der Pensionsversicherungszeiten durch die Partnerschaftsanrechnung handelt es sich um Diskriminierung von Frauen!

Warum handelt es sich dann nicht auch bei der Kürzung bzw. beim Verlust der Notstandshilfe durch die Partnerschaftsanrechnung
um Diskriminierung von Frauen?

Antwort an J.

"Sie haben auch recht, handelt es sich bei der Partnerschaftsanrechnung um Diskriminierung der Frauen!"
"Das hat der VwGH im Bezug auf den Verlust der Pensionsversicherungszeiten festgestellt!
Diese Partnerschaftsanrechnungs-Erkenntnis betrifft merkwürdiger Weise aber nicht die Kürzung bzw. den Verlust des Notstandshilfe-Bezugs / (Versicherungsleistung)?

Ich frage mich warum hier nicht die selbe Erkenntnis zum Tragen kommt?
>Weil ev. die Justiz nicht im Sinne der unteren sozialen Schicht / (künstlich geschaffenen Feindbildern) "umfangreiches" Recht sprechen möchte?
>Macht die Justiz / der VwGH hier einen Kniefall vor der Regierung bzw. den Verantwortlichen dieser Diskriminierung, dessen Bereinigung (diesen menschenverachtenden Pfusch`s) um einiges mehr kosten würde, als die monatlichen Pensionsversicherungsbeiträge?
- Oder wäre bei umfangreicher Bereinigung die Summe zusammen(Pensionsversicherungsbeiträge + Notstandshilfe-Bezüge + Versicherungsleistung) zu hoch?
(Obwohl sie sicherlich nur einen - im Vergleich, nicht der Rede wert seienden - kleinst-Teil der Bankenmilliarden ausmachen würde!?)
>Oder wollte der VwGH dem AlVG (dieser Arbeitsmarktpolitik), das der Wirtschaftselite als Lohndumping-Instrument dient, nichts an Schärfe nehmen?
(Stichwort: "Neoliberale Gesinnungs-Genossen / Kartell")

Wäre nämlich der VwGH den eingeschlagene Weg - bei dem er zur Erkenntnis gelangte, dass die Partnerschaftsanrechnung, wegen dem Verlust der Pensionsversicherungszeiten, Diskriminierung von Frauen bedeutet - zu Ende gegangen, so hätte der VwGH in selbiger Angelegenheit auch bez. der Bezugskürzungen bzw. dem Verlust der Notstandshilfe (Versicherungsleistung) zum Schluss kommen müssen, dass es sich hier ebenfalls nur um Diskriminierung von Frauen handeln kann!" - "?"

>Dies ist mein Reim - den sich in diesem Zusammenhang jeder selber machen muss!<

28.06.11 um 18.47 Uhr - von M. - "Was Oesterreichs Buerger nicht wissen duerfen"


Was Oesterreichs Buerger nicht wissen duerfen (standard)

http://www.amtsgeheimnis.at/

Liebe Grüße M.

Information ist die Währung der Demokratie"
Thomas Jefferson, Politiker

28.06.11 um 18.22 Uhr - von E*. - "Das Geld wird mir nachbezahlt und ich soll schnellstens die rechtswidrige Berufung zurückziehen" ?


Sehr geehrter Herr Moser,

Ich habe am ******* eine Berufung gegen Geldsperre beim Regionalem AMS Wien eingereicht.
Heute, ******* habe ich ein Telefonat von AMS bekommen. Eine Frau hat gesagt, dass zum Erstes: die Berufung ist Rechtswidrig, weil ich keine Bescheid bekommen habe, Zweitens: das Geld wird mir nachbezahlt und ich soll schnelstem die Berufung zurückziehen.

Soll ich die Berufung zurückziehen ?
Kann pasieren, das ich Berufung zurückziehe und das Geld nicht nachbezahlt wird ? Kann ich im diesen Fall noch einmal Berufung einreichen ?

Liebe Grüsse
E.
(27.06.11)

Antwort: "Ab wann darf/muss man das AMS und MitarbeiterInnen VERBRECHER-Innen nennen?"
"Der Widerspruch in sich sagt einiges/alles über unsere Behörde(n)!
Die "rechtswidrige" Berufung - nicht gültige Berufung soll zurück gezogen werden?

Hier geht es anscheinend um eine "rechtswidrige" Sperre, die durch ihre "voreilige"/"rechtswidrige?" Berufung dokumentiert ist!
Ev. ist das der Grund? - und das soll nicht aufliegen!
Mit dem hinfällig sein der Sperre und der Auszahlung des Bezugs im nachhinein soll auch gleich wieder Gras über die rechtswidrige Schweinerei wachsen! (Nehme ich an?)

Dem AMS ist in keinster Weise zu trauen - so auch nicht den unseriösen MitarbeiterInnen! Deshalb wäre es bei solchen Ansagen wichtig einen Zeugen zu haben - oder eine schriftliche Bestätigung!

Aber auf alle Fälle ist es so, dass es vorher einen Bescheid geben muss, auf dem man dann eine Berufung einlegt!
Daher können sie jederzeit wieder eine Berufung einlegen, wenn der Bescheid kommt! Den sie schnellstens verlangen, sollte die Sperre weiter bestehen bleiben!

Ihr Fall macht die Riesenschweinerei des AMS sichtbar!
Viele Betroffenen glauben nämlich den unseriösen BeraterInnen und unternehmen nichts gegen eine Sperre!
Wenn auch sie das gemacht hätten, so wäre diese rechtswidrige Einstellung ihres Bezuges durchgegangen!
"Ich frage mich ob es sich bei solch einer Vorgehensweise nicht um ein Verbrechen handelt! Ich denke schon, weil die Betroffenen bei rechtswidriger Einstellung des Geldes um den Bezug betrogen werden!"

Die AMS-MitarbeiterInnen werden über einen "Anreiz" zu dieser Vorgehensweise ermuntert! Gibt es für "rechtswidrige Sperren", die sich auch in der Arbeitslosenstatistik niederschlagen (= weniger Arbeitslose) doch eine Prämie wegen arbeitsmarktpolitischen Erfolg!

Deshalb bei einer/jeder Sperre immer sofort einen Bescheid verlangen und Berufung einlegen!

>Es bleibt ihnen überlassen, ob sie die voreilige Berufung zurück ziehen oder nicht!
Daraus kann ihnen ("in dieser Angelegenheit") kein Nachteil entstehen, denn wenn die Einstellung des Bezugs rechtlich gedeckt wäre, so wäre die Sperre trotz ihrer voreiligen Berufung nicht aufgehoben worden!"
(ohne Gewähr)

28.06.11 um 7.28 Uhr - von A. B*. - "Ich unbedingt einen anderen \"Berater\" möchte der kompetenter ist!"


Lieber Herr Moser

Bitte an welchen Rechtsbeistand wende ich mich am besten hier in Wien wegen Beschwerde gegen AMS-Schikane?

Hier hänge ich eine mail-korrespondenz an in welcher deutlich wird das mich eine \"Betreuerin\" des AMS immer wieder zu längst abgelaufenen Stellen hin und her schickt und ich unbedingt einen anderen \"Berater\" möchte der kompetenter ist !
(27.06.11)

Antwort:
Besuchen sie AMSand - dort gibts Unterstützung!
AMSand - Beratung
Donnerstag von 18 bis 20 Uhr
AMERLINGHAUS
Stiftgasse 8
1070 Wien

Ja lassen sie sich das nicht gefallen, obwohl BeraterInnenwechsel auf Grund eigenen Wunsches fast ein Ding der Unmöglichkeit ist!

Kämpfen sie trotzdem darum!
Nehmen sie in Zukunft auch Begleitperson zum Termin mit

>"Immer Begleitperson zu Terminen mitnehmen - um nicht der SachbearbeiterIn ausgeliefert zu sein! Viele sind Personen des niedrigsten Niveaus/emotionalen Intelligenz - werden anscheinend absichtlich ausgesucht!
Die brauchen keinen Anstand, sollen sie auch nicht haben! Die sollen auf Menschenrechte, Moral und Ethik pfeifen, die Betroffenen unter Druck setzen auch anlügen, und im nachhinein einfach alles abstreiten!
Kompetenz ist nicht gefragt! Im Gegenteil gibts doch eine Prämie, wenn sie Betroffene egal mit welchen Mitteln aus der Statistik jagen/ekeln!

Beschwerde an sämtlichen Adressen!

28.06.11 um 7.13 Uhr - von Doris. - "Nachdem ich bei meinen letzten AMS-besuch erfolgreich einen Kurs ablehnen konnte erwischte es mich heute besonderes arg "


sodala muss mi auch mal melden lieber christian
nachdem ich bei meinen letzten ams besuch erfolgreich einen kurs ablehnen konnte erwischte es mich heute besonderes arg
straflager beginn 1 august bis 19 oktober und am ende der welt von mir konnte diesmal nur argumetieren wie damals wegen fähigkeiten und kenntnisse die beraterin meinte das wird mir alles am info tag gesagt sie machte auch eine niederschrift weil ich etwaswiederspruch machte ggg auch wollte sie das ich die neue vereinbarung unterschrieb hab es natürlich nicht getan auch nicht die niederschrift sie sagte ok sei nicht zwingend meine unterschrift .
des weiteren erwähnte ich das ich im septemper urlaub in österreich mache sie sagte ja währe kein problem na schau ma mal ggg
du christian 1 frage ich vermute der kurs ist halbtagst also 3 oder 4 stunden jetzt meine frage wie lange darf da die wegstrecke sein weil von mir bis zu den institut fahr ich 1 strecke 1 stunde und 35 minuten
danke dir christian
doris (27.06.11)

"Erfolg, Dank deiner Seite" - "Liebe Leute macht es wie ich kämpft!" (15.05.11)

Antwort:
Ja diese Wegzeit von 1 Stunde und 35 Minuten könnte bei halbtags durchgehen!
Kommt es zur Sperre auf alle Fälle in der Berufung angeben!
Nach mehreren Deppenkursen lautet eine ev. Berufung: Keine fehlenden Kenntnisse und Fähigkeiten! Auch fehlende Aufklärung!
zu SÖB mit vorgeschaltenen/und Deppenkurs :

Deppenkurse/Mobbingkurse = Bewerbungskurse

Aufsuchende Vermittlung - freiwillig! (2009) (ohne Gewähr)

27.06.11 um 11.41 Uhr - von F. T. - "Was kann ich jetzt eigentlich gegen diese Zeitschinderei tun"
"Die wissen ja, das ich damit zum Anwalt will."


Hallo ersteinmal!

Habe auch ein Riesenproblem mit AMS. Zur Schilderung: Ich war im Dezember bei meiner Beraterin und habe gesagt das ich gern koche und mein Hobby zum Beruf machen würde. Damals war ja noch alles in Butter. Ich habe daraufhin im Jänner den Grundkurs in einer bekannten Berufsschule angefangen und im Mai mit gutem Erfolg abgeschlossen. Witer wäre es mit einer Stiftungsausbildungsstelle mit Praktikum in einem bekannten Hotel weitergegangen. Jetzt kommt das eigentliche Problem. NMein Auto ist eingegangen und ich habe es dem Praktikumgeber ordnungsgemäss mitgeteilt. Ich habe mir auch überlegt in Salzburg weiterzumachen da ich in ner Grossstadt kein Auto bräuchte und ich mir die Reparatur nicht hätte leisten können. Über dides habe ich auch mit dem Ams gesprochen und war sogar persönlich uin Salzburg bei der Gesellschaft für Aus- und Weiterbildung.
Dann aber hat der Vater meiner Freundin das Auto reparieren lassen für bescheidene 950 Euro und habe gesagt das ich weitermachen könnte. Allerdings war die >Stelle die ich schon hatte im Eimer. Ich hatte allerdings eine andere in Aussicht die mich sogar genommen hätte für eine Stiftungsausbildung. Dann aber hat die Beraterin mir diese nicht genehmigt. Und weil ich die andere Stelle vereitelt hätte mir auch noch das Geld gesperrt. Jetzt warte ich sogar schon fast ne Woche auf den Bescheid. Kein Wunder. Die wissen ja, das ich damit zum Anwalt will. Was kann ich jetzt eigentlich gegen diese Zeitschinderei tun und wie könnte ich derweil evtl. noch vorgehen. Vielen Dank im Vorraus. m.f.G.:
F.T.

Antwort:
Gehen sie mit einer Begleitperson zum Vorgesetzten und klären sie das bzw./und machen sie Druck!
Ev. je nach dem - Drohen sie mit Beschwerde an sämtlichen Adressen! Tun sie das auch, wenn das Gespräch nicht zielführend ist!

>"Immer Begleitperson zu Terminen mitnehmen - um nicht der SachbearbeiterIn ausgeliefert zu sein! Viele sind Personen des niedrigsten Niveaus/emotionalen Intelligenz - werden anscheinend absichtlich ausgesucht!
Die brauchen keinen Anstand, sollen sie auch nicht haben! Die sollen auf Menschenrechte, Moral und Ethik pfeifen, die Betroffenen unter Druck setzen auch anlügen, und im nachhinein einfach alles abstreiten!
Kompetenz ist nicht gefragt! Im Gegenteil gibts noch eine Prämie, wenn sie Betroffene egal mit welchen Mitteln aus der Statistik jagen/ekeln!

Das wird schwieriger - bzw. ist einiges an Schweinereien nicht mehr möglich, ist ein Zeuge anwesend!"

Wenn der Bescheid kommt legen sie sofort Berufung ein!

Auf "tatsächliche" Ausbildung gibts keinen Rechtsanspruch, aber folgende Vorgehensweise!
>Zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!

Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann an Michael M.
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet mir, den Formalweg zu berschreiten und mir ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.

27.06.11 um 7.32 Uhr - von Martina - "Musterbrief zur Aufforderung, die gespeicherten Daten zu löschen "


Schönen guten Morgen!

Bezüglich Delta Vista: Auf der Internetseite der Österreichischen Datenschutzkommission gibt es einen Musterbrief zur Aufforderung, die gespeicherten Daten zu löschen (gilt auch für den KSV). Das ganze per Einschreiben senden und jährlich wiederholen, da diese Firmen wie Delta Vista und Co. die Daten immer wieder speichern.

Nur nicht mit dieser dubiosen Firma Delta Vista telefonieren. Die sind rotzfrech und geben auch nicht bekannt, woher sie die Daten haben, man ärgert sich nur.

Bei der österreichischen Datenschutzkommission gibt es viele nützliche Hinweise und die sind auch am Telefon sehr freundlich und helfen weiter.

Lg Martina

(Datenschutz ist Menschenrecht!)

27.06.11 um 7.30 Uhr - von D. H*. - "Leide unter einer psychischen Erkrankung die mir es derzeit unmöglich macht einer Arbeit/AMS-kurs nachzugehen."


sehr geehrter herr moser,

ich beziehe derzeit notstandshilfe und leide unter einer psychischen erkrankung die mir es derzeit unmöglich macht einer arbeit/ams-kurs nachzugehen.

ich habe darum bereits einmal einen ams kurs verweigert und eine 6 wöchige sperre in kauf genommen.
derzeit kann ich mir aber finanziell keine neuerliche sperre wegen verweigerter kurse/stellenangebote leisten.

dem ams habe ich bis jetzt meine erkrankung nicht mitgeteilt. ich bin derzeit bei drei ärzten in psychologischer behandlung - könnte also einen entsprechenden befund vorlegen.

wie sollte ich mich weiter verhalten? den befund vorlegen?
wechsle ich dann in den krankenstand und bekomme krankengeld von der gkk?
wie lange könnte so ein krankenstand theoretisch dauern?
oder muss ich auch noch zu einem \"amtsarzt\" des ams?

vielen dank für die antwort! d. h. (26.06.11)

Antwort:
Es gibt auch die Möglichkeit, sich von einem Facharzt ev. für einige Monate kursuntauglich schreiben zu lassen!
(Viele Ärzte/Psychologen wissen mittlerweile über die menschenverachtenden-krankmachenden Mobbingkurse bescheid!)
Auch haben sie jederzeit die Möglichkeit, sich "punktgenau" für einige Zeit krank schreiben zu lassen!

Teilen sie - wenn möglich - dem AMS nicht ihr Krankheitsbild mit - wenn es nicht unbedingt sein muss!
Es reicht die ärztliche Bestätigung, dass das aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist!
>Ein Betroffener hat seinem Arzt die SoNed-Einträge gezeigt woraufhin ihm der Arzt geglaubt hat!
Und der Arzt "anscheinend"/"wahrscheinlich" zu dem Schluss kam, dass der Patient im Krankheitszustand vor diesen Mobbingkursen geschützt werden muss!
Daraufhin wurde der Betroffene krank geschrieben!

(20.08.10 um 12.01 Uhr - von Ano. - Mit der Hausärztin ein paar Seiten auf deiner Homepage (als Beweis) angeschaut, das hat gereicht um mich krankzuschreiben!
- zu finden unter:)


Ich könnte mir gut vorstellen - besser: es ist leicht möglich, dass ihre erste Sperre rechtswidrig war! (fehlende Aufklärung, Aussicht auf Erfolg etc.)
Immer auf die "rechtswidrigen" Sperren Berufung einlegen!

Klicken sie die weiterführenden Links an, um zu erfahren ob sie sich auch anders gegen diese Deppenkurse wehren können!
zu SÖB mit vorgeschaltenen/und Deppenkurs :

Deppenkurse/Mobbingkurse = Bewerbungskurse

Aufsuchende Vermittlung - freiwillig! (2009) (ohne Gewähr)

25.06.11 um 16.26 Uhr - von P. H*. - "Freier Dienstnehmer vs. Angestellter;"


Freier Dienstnehmer vs. Angestellter;

ich habe mich bewusst als freier Dienstnehmer angemeldet, zumal die Ausübung eines Gewerberechtlichen Geschäftsführers eine typische, unabhängige, weisungsungebundene Tätigkeit nach §§ 4 Abs. 4 ASVG darstellt. Jetzt ruft die Wgkk bei meiner Firma an, und meint, dass freier Dienstnehmer nicht möglich ist.

Wenn Dienstgeber und Dienstnehmer die freie Dienstnehmerschaft befürworten, dass Dienstverhältnis dem freien Dienstnehmer-Gesetz wie angegossen passt, wieso macht dann die Wgkk solchen Terror.

Jetzt war ich bei der Wgkk Ombudsfrau, die mich darauf aufmerksam machte, dass ich einen Bescheid verlangen kann.

Diesen habe ich nun schriftlich eingeschrieben gefordert.

Wie wird die Sache weitergehen, Wer hat schon mal so einen kniffligen Fall durchgefochten? mfg. P. h.

Antwort:
Sie haben genau richtig gehandelt!
Im Bescheid gibts die Begründung - die natürlich notwendig ist - und der dann ev. zu berufen ist! Melden sie sich ev. wieder, wenn sie den Bescheid erhalten!

27.06.11 um 7.25 Uhr - von L. H. - Als kostenlose Infoquelle in solchen Fragen die AK kontaktieren!
zu Freier Dienstnehmer vs. Angestellter!
Vor allem die WGKk prüft sehr streng, ob es ihrer Ansicht nach ein Werkvertrag, freier Dienstnehmerfreitag oder Angestelltenverhältnis ist. Das hat natürlich finanzielle Gründe, die den Unterschied für die Kasse ausmachen! Deshalb sollte man sich immer vorher bei der GKK erkundigen, ob die eine bestimmte Form auch anerkennen würden! Ich würde als kostenlose Infoquelle in solchen Fragen die AK als erste Adresse sehen, weil es sich um eine klassische Arbeitnehmerfrage handelt und für Arbeitnehmer fühlen sie sich ja zuständig - im Gegensatz zu den Arbeitslosen. (26.06.11)

25.06.11 um 11.58 Uhr - von W*. - "Kreditschutzverband-Eintrag?"


Sehr geehrter Herr Dr. Christian Moser

ich habe seit längerer Zeit einträge von 3 verschiedenen Banken und auch ein paar Netzbetreibern (A1, orange und drei) im Kreditschutzverband und Delta Vista bekommen sprich die haben mich eingetragen weil diverse umstände zum zahlungsverzug gekommen sind! meine Frage ist dürfen die das und was kann ich dagegen tun dass sie diese LÖSCHEN! weil an und führ sich ist eine eintragung und speicherung meiner daten nur mit meiner einverständniss möglich soviel ich weiß!

Erbitte um ein kurzes telefonat mit ihnen unter **** ********

Mit freundlichen Grüßen
W.
(24.05.11)

Antwort:
Ich bin kein Doktor!
Hier brauchts Rechtsgelehrte!
Da sie eine Rechtsschutzversicherung (telef.) haben, bietet sich ev. Dr. Pochieser an.

Kostenlose Rechtsberatung:
Per E-Mail ev.
die Solidaritätsgruppe
Schottengasse 3A/1/4/59
1010 Wien
Tel.: (0699) 112 25 867
Fax: (01) 532 74 16
E-Mail: solidaritaetsgruppe@chello.at
http://www.solidaritaetsgruppe.org/

24.06.11 um 17.20 Uhr - von H. L. - Der tödliche Schuss im Frankfurter Jobcenter und die psychosoziale Belastung von Hartz IV


Der Tod der Mutter einer elfjährigen Tochter weist auf die zunehmend konfliktbeladene Schnittstelle zwischen den "Kunden" und den Mitarbeitern der Jobcenter hin. Das Verhalten ihrer Klientel werde immer unberechenbarer und gewalttätiger, so die Leiterin des Frankfurter Jobcenters in einem Zeitungsbericht. Der Grund: Bei vielen "Kunden" gehe es inzwischen schlichtweg um die Existenz.

Wut und Dauerdämpfung - Rudolf Stumberger 23.06.2011 (telepolis.de)

>Neoliberale Arbeitsmarktpolitik!
Erniedrigt, gedemütigt, persönlich entwertet, getötet!
"Im JOBcenter getötet" / (De.) (20.05.11)

24.06.11 um 14.22 Uhr - von P*. - Wie weit muss man zu Fuß zur Arbeit gehen?


wie weit muss man zu fuß gehen als langzeitarbeitsloser wenn keine öffis vorhanden sind um den zukünftigen arbeitsplatz zu erreichen ? mfg p. (22.06.11)

Antwort:
wegzeit
ca. 2 stunden - hin und zurück / ist der wohnort "sehr" abgelegen ist eine längere wegzeit erlaubt!

22.06.11 um 20.51 Uhr - von P*. Vielen dank ! mfg p.

22.06.11 um 7.07 Uhr - von Mag. K. T*. - Beschwerde ans AMS
Kursbudgets & Förderungsmissbrauch

"Durch BFI-Kurs nur einige wenige Gemeindebetriebe in den Genuss der kostenlosen "Zwangsarbeiter" kommen!"

Verdacht des Amtsmissbrauches und der Vorteilsnahme bzw. -zuwendung, weshalb ich dem AMS angedroht habe, eine Klage bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft einzubringen, falls diese Zustände nicht sofort abgestellt werden.

"Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht". (Brecht)


Sehr geehrter Herr Moser!

Über eine Bekannte - selbst AMS-Opfer - bin ich auf Ihre Website aufmerksam geworden, die ich sehr gut finde, da sie einem durch die vielen Postings von Betroffenen wirklich die Augen öffnet, aber auch ermuntert, Widerstand zu leisten.

Ich habe nun eine konkrete Bitte an Sie :
ich bin auf der Suche nach Statistiken, wieviel das AMS jährlich für einzelne Kurse an externe Trainingsinstitute wie z.B. das BFI ausgiebt, die sie so treffend als "Deppenkurse" bezeichnen.

Hintergrund: mein Schwager ist z.Zt. auch arbeitslos und wurde vom AMS-Burgenland (schon zum 3. mal) in den Kurs "Vermittlungshilfe Männer 45+" geschickt. Hier müssen die Arbeitslosen 4 Tage die Woche in Gemeinden Parkanlagen und Straßen säubern und nur an einem halben Tag jeweils am
Freitag Vormittag in einem "EDV und Bewerberkurs" sitzen, um zu lernen, wie man sich Jobs aus der AMS-Datenbank heraussucht, eine ordentlilches Bewerbungsschreiben verfasst und dann in einem Berwerbungsgespräch verhält.

Für die 4 Tage Arbeitsleistung in den Gemeinden erhalten diese "Kursteilnehmer" nur die Arbeitslosenunterstützung und € 2,50 Fahrtkostenzuschuss, sonst nichts.

Ich habe jetzt beim AMS-Burgenland eine Beschwerde eingereicht und beanstandet, dass den AMS-Arbeitern für die Arbeisleistungen ein voller Lohn inkl. aliquoter Sonderzahlungen zusteht.
Darüber hinaus habe ich empfohlen, dass das AMS diese BFI-Kurse sofort aussetzen soll und nur den Halbtag als echten Kurs anerkennen und honorieren soll. Damit sind die Arbeiter voll erwerbstätig, zahlen Lohnsteuern und SV-Beiträge, die Dienstgeber ihre Lohnnebenkosten und entlasten somit das AMS-Budget. Die Reduktion der BFI-Kuse auf einen Halbtag entlastet ebenfalls das (sehr) angespannte AMS-Budget.

Ich habe das AMS auch informiert, dass durch obige BFI-Kurs nur einge wenige
Gemeindebetriebe in den Genuss der kostenlosen "BFI-Kursteilnehmer" - besser
gesagt Zwangsarbeiter - kommen und die BFI-Aufseher einigen Bürgermeistern die "tüchtigeren" Arbeiter vermitteln und diese zwingen, auf deren Befehl dort zu arbeiten.
Hier liegt der Verdacht des Amtsmissbrauches und der Vorteilsnahme bzw. -zuwendung nahe, weshalb ich dem AMS angedroht habe, eine Klage bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft einzubringen, falls diese Zustände nicht sofort abgestellt werden.

Die AMS-Landesstellenleiterin hat mir heute per E-Mail zugesichert, sich darum zu kümmern.
Falls das AMS-Bgld. bis Anfang Juli keine entsprechenden Maßnahmen setzt und die Arbeiter weiterhin ohne Lohn arbeiten müssen, werden wir alles an die Korruptionsstaatsanwaltschaft weiterleiten und beim Arbeitsgericht eine Klage einreichen.
Wir werden sehen, was dann wirklich herauskommt.

Ich möchte daher schon vorbeugend möglichst viel "Munition" gegen das AMS und seinen Helfers-Helfern sammeln, um ev. für das Gericht, den Staatsanwalt und auch für die Medien genug Fakten über die enorme Geldverschwendung vorweisen zu können.

Können Sie mir dabei helfen?

Ich freue mich schon auf Ihre Antwort und wünsche Ihnen inzwischen viel Energie und Mut für Ihre weiteren Intitiativen. Auch ich schließe mich Ihrem Zitat von Berhold Brecht an:
"Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht".

Mit freundlichen Grüßen

Mag. K. T.
Z.......... *, **** ....
Tel. ................
Fax. ...............
E-Mail .........@ .....
www. .............. (21.06.11)

Antwort: Diese "DV" müssen zudem nach KV. entlohnt werden!
Werden Betroffene unter Bezugssperrdrohung in diese "DV"/"Zwangsarbeit" vermittelt so handelt es sich um den Tatbestand der "schweren" Nötigung und Amtsmissbrauch!

(Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen / zu verklagen!)

Massnahmen-Zuschläge (AMS.at)
aktueller Stand: 07.06.2011

AMS missachtet Rechtsstaat!

Unsere Gesellschaft braucht Engagement`s - wie das ihre! Danke!

22.06.11 um 7.00 Uhr - von H. L. - Hitler-Ehrenbürgerschaft auch in Braunau?


Hitler-Ehrenbürgerschaft angeblich auch in Braunau

BRAUNAU. Nachdem Ende Mai eine Meldung über eine angebliche Hitler-Ehrenbürgerschaft in Schalchen im Innkreis für Aufregung gesorgt hat, gibt es nun wieder Wirbel, und zwar ausgerechnet in Braunau: Adolf Hitler dürfte in seiner Geburtsstadt noch immer als Ehrenbürger geführt werden. (Nachrichten.at) (20.06.11)

Anmerkung: "Fix nu a moi!"
Es reicht schon dermassen mit dem "Nazi-Österreich", dessen Geist noch immer in dieser-unserer Politik, Regierung, Behörden, Gesellschaft wirkt!
Jetzt aber schnell der Sache nachgehen und "falls" sofort aberkennen!

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