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16.07.11 um 15.50 Uhr - von K. P*. - "Österreich & Sklaverei"


"Hallo
Wenn man bedenkt das ein ganzer Kontinent einen blutigen Bürgerkrieg geführt hat um die Sklaverei abzuschaffen, ist es schon bedenklich das sie ein kleines Land wie Österreich wieder einführen möchte, bzw. es schon getan hat"

12.07.11 um 22.15 Uhr - von K. P. - "Da ich selber gerade einen Kreuzzug gegen das ach so heilige AMS führe"
Sehr geehrter Herr Moser

Mit Interesse habe ich Ihren “SoNed” Blog studiert, da ich selber gerade einen Kreuzzug gegen das ach so heilige AMS führe (Rechtsanwalt bereits eingeschaltet) würde ich mich freuen wenn Sie mir eventuell mit Rat oder mit Ihren vorhergegangen Erfahrungen zur Seite stehen könnten.

Wenn Sie weiterhin Ihrer Ideologie Treu geblieben sind würde ich mich über eine persönliche Kontaktaufnahme sehr freuen

Mit freundlichen Grüßen

K. P.
K**** S****G. **
**** ****

Tel: *********

E-Mail: ******

Rückfrage:
Worum handelt es sich genau?

15.07.11 um 12.43 Uhr - von K. P. - "Da ja der Fisch (ams) am Kopf schon stinkt"
Sehr geehrter Hr.Moser!
Ich gehöre zu den Arbeitslosen die nur krankenversichert sind,da meine Gattin etwas zuviel verdient.(leider kinderlos).Meine Betreuerin macht einen Fehler nach dem anderen,mittlerweile denke ich,es ist reine Schikane seitens des Ams.Man schickt mich zu IT-works,da macht man einen Hoffnung auf einen Arbeitplatz bei der Fa.S. -dort stellt sich heraus das IT-works die Kursteilnehmer zu Haufen herankarrt-4 Tage Arbeit und keine Chanceauf einen Job.(selbst die Fixangestellten schütteln den Kopf).Entgeld habe ich dann viel später erhalten da ich am Ams Klartext gesprochen habe.
Hatte einenTermin am31.3,wurde seitens Ams nicht wahr genommem.Nach Stunden erhielt ich von einen anderen Berater Termin am 25.5!! In der zwischenzeit wurde mir die Krankenversicherung gestrichen,da ichmeinen Termin am 31.3 nicht eingehalten habe!!!! Daraufhin am 12.4 in die Infozone um die Sache zu klären-neuerTermin am29.4-am 29.4 pünktlich wie immer fragte ich nach 1 1/2 std nach-wörtlich die Beraterin :"Sie haben keinen Termin."(in einem Tonfall der das Fass zum überlaufen bringt)Sofort in die Infozone-die Dame in der Infozone telefoniert mit Beraterin und erhält frech die Antwort ich war nicht pünktlich!!!! Neuer Termin am 12.05
Beraterin ist überfreundlich:sie möge das Missverständnis klären(Absage vom 31.3 wäre schriftlich rausgegangen).Nur seltsam,jeder Erlagschein findet seinen Weg,aber solche Schreiben lösen sich in Luft auf! Erhalte 2 Jobangebote,und am 30.5 einen Infotag bei Phönix.Neuer Termin am 5.7.
Zwischenzeitlich erfahre ich durch Zufall ,beim Hausarzt ,ich bin bei meiner Gattin mitversichert.Nach nervenaufreibenden Telefonaten,stellt sich heraus,dass meine Betreuerin am12.05 vergessen hat mir einen neuen Antrag auszuhändigen.Am 4.7 war ich in der Infozone um den Sachverhalt zu klären,darauf hin erhielt ich einen Termin für satte 5 Stunden später!!(wurde auch in der Infozone gefragt :können Sie deutsch,oder sind Sie nicht mündig???anm.gehe nur mehr in Begleitung meiner Gattin,da ich sichtlich Zeugen brauche.Habe die 5 std nicht abgewartet,sondern bin gleich zu Beratin.Diese hat anfangs schreiend behauptet man kann ihr nicht alles unterschieben,und die Mitversicherung sei kostenlos.Sie hätte noch nie davon gehört,das kinderlose Paare dafür zahlen müssen!!Nach 10 min.erhielt ich neuen Antrag,mit der Bemerkung sie hätte es am 12.05 vergessen.Auf anraten der Ak ,bat ich um rückwirkend per 10.05.Aw:rückwirkend gibt es nicht.Somit bat ich um Bescheid.(Ak hat dann 2 Wochen Zeit für Einspruch)Zum Schluss war sie dann überfreundlich ,Antragabgabe am 20.7,neuer Terimin am 30.8. Zwischenzeitlich habe ich meinen Rechtschutz eingeschaltet,der mir den Rat gab,den Sachverhalt an die Bundesgeschäftstelle Ams,Disziplinaraufsicht zu melden.
Da ich aber keine Adresse hatte,wendete ich mich an Ombudsfrau des Ams Fr.F.,die unfreundlich und sichtlich unerfreut war,da sie die Geschäftstelle verleugnet hat.Mein Rechtsanwalt ließ mir dann die Adr. zukommen.Welche Möglichkeiten stehen mir noch offen,da ja der Fisch (ams) am Kopf schon stinkt??
Mit freundlichen Grüssen
K. P.

Antwort:
setzen sie die schritte die ihnen von ihrem rechtsbeistand geraten wurden -
führen sie die beschwerden fort

wichtig auch - beschwerde an die volksanwaltschaft senden - oft hilft die
aus alibigründen einzelnen. post@volksanwaltschaft.gv.at

und beschwerden u.a. auch an den "kopf" der wie sie schreiben schon längst
stinkt!
beschwerden an mehreren adressen senden - unter cc. die sollen sehen wer die
beschwerde noch bekommen hat.

("sie sollen aus der AL-meldung geekelt werden - ist aus gründen der statistik ein
arbeitsmarktpolitischer erfolg - dafür gibts für die AMS-mitarbeiterInnen eine prämie!")

Ps.: Werden Sperren wegen Gratis-Arbeitskurse verhängt, sind diese rechtswidrig!
Bzw. handelt es sich bei Vermittlung unter Sperr-Drohung bzw. Krankenkassa/Pensionsversicherungs-Abmeldungs-Drohung um Nötigung und Amtsmissbrauch, wenn die "Kurse" nur freiwillig zu besuchen wären!

(Informieren/Fragen sie ihren RA)

Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden
AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch
anzuzeigen/zu verklagen! (17.01.10)

Keine Gratisarbeit
Praktikum / Schnuppertage statt Probetage

zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

(ohne Gewähr)

>> An Partnerschafts-Anrechnungs-Betroffene:
Die AK strebt, mit Betroffenen, einen Prozess vorm europäischen Gericht an.
"Grundsätzlich immer Berufung einlegen, da die Anrechnung des Partnerschafts-Einkommen vom EU-Gericht wegen "Diskriminierung" als "rechtswidrig" gekippt werden "wird", und dann der Notstand "ev." erst durch den Einspruch, rückwirkend angerechnet/ausbezahlt wird!" - ohne Gewähr! (1.05.11)

Das AMS / "Sozial"-Ministerium (Hundstorfer "SPÖ?") diskriminiert Frauen!
VwGH: Anrechnung des Partnerschafts-Einkommen:
>Verlust der Pensionsversicherungszeiten ist eine nicht zu rechtfertigende Diskriminierung (28.06.11)

>ich veröffentliche unter initialen - okay?

16.07.11 um 13.14 Uhr - von K. P. - Halte Sie am laufenden.
Vielen dank für Ihre rasche Antwort,selbverständlich ist die veröffentlichung ok! Halte Sie am laufenden. Mit freundlichen Grüssen K. P.

um 20.53 Uhr - von K. P. - Adresse AMS Disziplinaraufsicht
ich weiss nicht ob nach meinen mehrmaligen versuchen heute
sie die adr. bekommen haben:

AMS Bundesgeschäftstelle Österreich, Disziplinaraufsicht,
1200 Wien Treustrasse 35-43 z.H.:Hr. Mag.Kopp (laut Rechstbeistand)

vielleicht ist anderen Leidensgenossen geholfen
Lg P.



15.07.11 um 7.32 Uhr - von Pie. - "Sperre auch der Mindestsicherung"


hallo.

als letztes berichtete ich von dem coachingkurs, an dem ich teilgenommen habe. freiwillig, weil die androhung des bezugsverlustes nicht ernst zu nehmen war. danach habe ich per akteneinsicht den abschlussbericht gelesen. 7 sätze, die unnötiger nicht sein könnten. vor allem die feststellung, ich hätte eine kritische einstellung gegenüber dem ams.

darauf habe ich per parteiengehör erwidert und recht bald eine antwort vom dienststellenleiter bekommen. er teilte mir mit, er hätte sich mit dem anbieter verständigt und erfahren, der kurs sei nicht zielführend verlaufen.

gut, dass ich das mitgeteilt bekomme. auf andere belange, zb die widerrechtliche feststellujng meiner feststellung meiner einstellung zum ams, ging er mit keinem wort ein.

bald darauf wurde mir eine betreuungsvereinbarung ausgefolgt, derzufolge ich diversem zugstimmt hätte, was aktenkundig nicht der fall ist. ich weigere mich, ein e-ams-konto einzurichten, und das kann ich kompetent begründen. ausserdem bin ich dazu nicht verpflichtet, auch nicht, wenn das in eine angebliche vereinbarung rein geschrieben wird. ich bin auch nicht verpflichtet, oft auch nicht in der lage, meine mails regelmässig abzurufen, soll aber zugestimmt haben, das zu tun. vor allem: es soll vereinbart sein, dass ich einem beschäftigungsprojekt vermittelt werden soll. dabei wurden meine defizitie weder in noch durch den coachingkurs, und schon gar nicht durch das ams vermittelt. in der betreuungsvereinbarung, die wohl den gesetzlich vorgeschriebenen betreungsplan ersetzen soll, wird lediglich meine langzeitarbeiteslosigkeit festgestellt, und, dass ich nach eigenen angaben meine eingeschränkte mobilität wegen mieser verkehrsmittel genannt hätte.

ich wollte zu meinem letzten kontrolltermin in erfahrung bringen, welche defizitie noch festgestellt wurden und wie die durch diese transitarbeit behoben werden sollen. der termin wurde am vortag abgesagt, gegen meinen protest, mit der begründung, ich bräuchte ja keinen termin mehr. ich widersprach, weil ich ja noch das parteiengehör geltend machen wollte, aber es gab schlicht keinen termin, nicht in den nächsten drei tagen. am vierten fuhr ich hin. alle waren in einer dienstbesprechung, wie man an der anmeldung feststellte, nachdem meine sozialversicherungsnummer eingegeben war. nicht einer war da, um meine einbringung entgegen zu nehmen und den erhalt zu bestätigen.

heute war ich wieder da. ich bestand auf einen termin. die vermittlerin wollte mir den erhalt der schreiben, drei an der zahl, nicht bestätigen. sie holte sich den dienststellenleiter zur hilfe, mit dem ich mich immerhin darauf einigen konnte, dass ich den erhalt bestätigt bekam. allerdings nur das \"erste blatt\", kopiert und gestempelt. damit hatte ich eine empfangsbestätigung für das anschreiben an seine person. das parteiengehör zu dieser betreungsvereinbarung und vor allem die einbringung, auf die einhaltung welcher rechtssätze ich bestehe, waren nicht dabei. die sollte ich auch nicht kriegen, weil der herr dienststellenleiter meinte, ich hätte ihm nicht vorzuschreiben was er zu tun hätte. das hatte ich auch nicht vor, dazu ist schliesslich der gesetzgeber da.

jetzt habe ich die bestätigung. jetzt weiss ich, dass denen wurscht ist, welche widerrechtlichkeiten festgestellt wurden. nicht nur von mir. ich danke martin von den aktiven arbeitslosen. die rechtslage ist klar und deutlich. aus diesem grund sollte ich ja auch gar nicht eingestellt werden, wäre es nach dem projekt selbst gegangen. vier stunden, nachdem man mir absagte, kam ein weiterer anruf. das ams hat meine anstellung angewiesen.

zum drüberstreuen: ich werde ende des jahres dieses land verlassen. blutenden herzens, irgendwie. das projekt ist auf ein jahr anberaumt und soll der wiedereingliederung in den arbeitsmarkt dienen. ehe das jahr um ist bin ich nicht mehr hier. diese \"beschäftigung\" verhindert, dass ich mich bis dahin um eine stelle im nachbarland kümmern kann. ein zimmer habe ich schon, fix zugesagt, frühestens im november, spätestens im dezember. der transport meiner habseligkeiten und anderes war eigentlich schon halbwegs geplant. das geht sich jetzt auch nicht aus.

heute durfte ich mir ins gesicht sagen lassen, dass man mir sowieso nicht glaube, dass ich österreich verlassen wollte, und bis dahin müsste ich dann halt arbeiten gehen.

montag soll ich anfangen. die permanente arroganz, die überhebliche dummheit, die abscheuliche bereitschaft, gegen jedes gesetz, gegen alles zu verstossen, was auch nur im ansatz mit anstand zu tun hat, hat mich ziemlich mitgenommen. morgen kommt das ergebnis meiner blutwerte. montag soll ich zum röntgen. damit wäre das mit dem arbeitsantritt schon mal passé... vielleicht werde ich kaputtgeschrieben. wenn nicht... um so besser. besser arm und gesund als arm und krank.

was habe ich zu erwarten, wenn ich diese transitarbeit nicht antrete? ich beziehe mindestsicherung. streichen die mir alles, einen anteil, befristet oder wie? da das angelegenheit der bh sei, habe ich darüber beim ams keine auskunft erhalten. (14.07.11)

Antwort: "Mindestsicherungs-Farce ein Zwangsarbeits-Instrument" ("?")
"AU, die MindestsicherungsbezieherInnen kommen sogar noch nach den Notstandshilfe-BezieherInnen - wenn dazwischen "überhaupt" noch Platz ist!
Dieses Feindbild hat "überhaupt" keine Rechte mehr!

Ich befürchte, dass es Rechtsstreitigkeiten bedarf, um festzumachen ob bei den MIndestsicherungsbezieherInnen das AlVG "überhaupt" zur Anwendung kommt!

Wenn ja, was meiner Meinung, sein müsste, so wäre die Sperre schon alleine aus dem Grund rechtswidrig, als das das AMS verpflichtet ist über Rechtsfolgen zu belehren! (VwGH Über Rechtsfolgen belehren)

Bei der Mindestsicherung, sollte nur um einen Teil gekürzt werden!
Eine seriöse Auskunft ist bei dieser Mindestsicherungsfarce, die entgegen der Hundstorfer Verlautbarung, doch Ländersache/Willkürsache ist, nicht möglich!"
(ohne Gewähr)

(zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :)

Die ÖVP Konstruktion der "zukünftigen" Gesellschaft!

15.07.11 um 17.13 Uhr - von Pie. - "Sollen sie mich obdachlos machen, sollen sie mich in die Kriminalität treiben - zum entrechteten Sklaven machen die mich nicht !"
ich sehe es auch so, dass es da einer verhandlung bedarf. einmal mehr. obwohl die rechtslage bezüglich der vermittlung klar juridiziert ist, wird gegen solche rechtssätze vorsätzlich verstossen. und das landesweit. obwohl die kosten durch rechtswidrige vermittlung nicht gerechtfertigt sind, setzt sich das ams souverän darüber hinweg.

auch die kosten, die für prozesse anfallen, die geltendes recht nur noch bestätigen können, werden vom ams in kauf genommen. ein prozess mehr kann da durchaus nicht schaden, finde ich. ich hätte auch nichts dagegen, wenn die betreuerin und der herr dienststellenleiter sich der staatsanwaltschaft erklären müssten.

mir reicht\'s jedenfalls. sollen sie mir die kohle streichen, sollen sie mich obdachlos machen, sollen sie mich in die kriminalität treiben - dramatisch, gelle? - zum entrechteten sklaven machen die mich nicht.

sobald die bezirkshauptmannschaft beschieden hat, werde ich widersprechen und das sozialreferat der landesregierung einschalten. ob der einspruch aufschiebende wirkung hat oder nicht liegt, so weit ich weiss, im ermessen der behörde. irgendwas sagt mir, dass da gar nix aufgeschoben wird.



15.07.11 um 6.58 Uhr - von Pe*. - "AMS-Nachfrage bez. Bewerbungen?"


Guten Tag
ich habe eine Frage ??
Ist es denn erlaubt, vom AMS bei Bewerbungen nachzufragen, ob diese auch tatsächlich stattgefunden haben ??
Mfg. Pe.
(14.07.11)

Antwort:
"Das AMS nimmt Überprüfungen vor. Hier besteht eine Partnerschaft zwischen den Firmen und dem AMS.
Hauptsächlich im Niedriglohnsektor kooperieren Firmen mit dem AMS so eng, dass es keine freiwillige Entscheidung des Arbeitsuchenden bez. angebotener Stelle gibt!
Die Firmen wissen, ein Rückruf und das Geld des Arbeitsuchenden ist (auch rechtswidrig) weg!
Zu erfahren, wieviele Betroffene zu Stellen vermittelt werden, die schon längst vergeben wurden - oder die es gar nicht gibt, nur um die "Chance" auf eine "rechtswidrige" Sperre zu wahren - wäre eine Untersuchung wert!

Eine Hand wäscht die andere! Die Firmen haben genug Arbeitslosenmaterial um den Niedriglohnsektor zu besetzen / Lohndumping zu betreiben!
Und für das AMS ist jede (auch rechtswidrige) Sperre ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg, der mit einer Prämie belohnt wird!"

Unter Berücksichtigung eines gewissen Datenschutzes - den es bei Arbeitslose nicht gibt - ist eine Rückmeldung/Nachfrage ob das Treffen stattgefunden hat - mit welchem Ergebnis - "sicherlich" erlaubt!" (ohne Gewähr)



14.07.11 um 6.41 Uhr - von Ja. - "BBRZ-Wahnsinn"


Hallo Christian

Mal wieder einige Fragen zum BBRZ. Auch bei mir steht ein Besuch beim BBRZ an. Meine Sachbearbeiterin wollte auch nicht einen Befund (auch Fachärzte) sehen. Sie sagte nur dann müssen Sie eben zum BBRZ. Auf Frage was ich da solle sagte sie nur, es muss geprüft werden ob PVA oder andere Kassen die Weiterbildungskosten ihrer Berufsunfähigkeit übernehmen.

Hallo? Steht die BU schon etwas fest? Von einer AMS Bearbeiterin festgestellt?

Meine Ärzte sagten körperlich schwere Arbeiten gehen nicht mehr aber z.B. Berufe im Büro oder mit leichten körperlichen Tätigkeiten.

Daher habe ich auch schon eine realistische Entscheidung getroffen, mir eine Umschulung im Bürobereich ausgesucht die nicht lange dauert und auch nicht sehr teuer ist, aber ich werde wie ein Entmündigter beim AMS behandelt.

Nun zu meinen Fragen:

1. Muss ich der Übermittlung all meiner Daten durch das BBRZ an das AMS wirklich zustimmen und dafür unterschreiben? (gibt es eine Rechtsquelle?)

2. Wenn ich im BBRZ sage ich stimme der Übertragung aus Datenschutzgründen nicht zu wäre aber mit einer groben Zusammenfassung einverstanden, müssen die mich dann trotzdem untersuchen? Oder dürfen die mich wegschicken und behaupten ich verweigere mich auch der Untersuchung?

3. Kann man mir das Arbeitslosengeld streichen nur weil ich einer detalierten Befundübermittlung nicht zustimmen möchte?

4. Wenn ich von einem Arzt untersucht werden sollte und er schickt mich wieder nach Hause weil ich einer detalierten Befundübermittlung nicht zustimme wo kann man sich beschweren? Ärztekammer ginge doch oder? Und wegen dem Datenschutz, wo kann ich mich da beschweren?

5. Ich habe schon mehrfach gelesen dass diese \"Befunde\" vom BBRZ und AMS unter Verschluß gehalten werden und der Arbeitslose die Informationen nicht erhält.
Muss mir, wenn auch Arzt beim BBRZ, der Arzt nicht meinen eigenen Befund mitteilen? Beschwerde auch an die Ärztekammer? Oder kann man gerichtlich vorgehen?

6. Meine Ärzte und auch ich sind der Meinung dass KEINE BU vorliegt. Aber eine Umschulung sinnvoll wäre.
Wenn das BBRZ in Zusammenarbeit mit dem AMS nun aber willkürlich eine BU festlegt um die Statistiken zu schönen und die Zuständigkeiten zu verschieben, wie kann man dagegen vorgehen?

Macht es Sinn bei der PVA über diese Zustände Bericht/Beschwerde zu erstatten weil man die Pseudogutachten des BBRZ für falsch hält? Die haben doch sicher ein Interesse so etwas abzuwenden weil die eigentlich auch nicht zahlen wollen, oder?

Also, wenn man gar nicht in die BU will die Gutachten des BBRZ und AMS falsch sind würde man durch Beschwerde bei der PVA Unterstützung gegen diese Praktiken finden?

Würde die PVA ein Gegengutachten machen was laut AlGV zu akzeptieren ist vom AMS?

7. Ich soll nur zur Abklärung körperlicher Beschwerden ins BBRZ. Wenn die mich, weil ich beim AMS selbstsicher aufgetreten bin und mein Unverständnis kund getan habe, zu einem Psychologen schicken sollten kann ich das ablehnen? Oder eine Begründung fordern und mich bei der Ärztekammer wegen falscher ärztlicher Behandlung zu Gunsten des AMS beschweren?

8. Welche Stellen für Beschwerden kommen dann noch alles in Frage die einem helfen würden gegen diese menschenverachtende Praxis des BBRZ und AMS?

9. Wenn die Ergebnisse vom BBRZ ankommen und AMS verweigert mir die Auskunft, wo/wie kann ich mich beschweren und wie rechtlich dagegen vorgehen?

Vielen herzlichen Dank, auch für die tolle Arbeit hier.

Viele Grüße
Ja.
(13.07.11)

Antwort:
Sie haben das Recht, die Datenübertragung ans AMS zu verbieten!
Es darf keine Sperre geben, auch nicht wenn das BBRZ sie wegschickt!
Kommts zur rtechtswidrigen Sperre, legen sie die Kopie des Links bei!
Bzw. Legen Berufung auf den Bescheid ein!

"BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH

"ARGE Datenschutz hat ein Formular zur Beschwerde bereitgestellt:"
zu finden unter:
Datenschutz:

Ärztekammer ist eine gute Idee: Es ist wichtig die Beschwerden zugleich an mehrere Adressen zu senden! siehe unten!

Verlangen sie schriftlich Auskunft über sämtliche Daten (Befunde)
Auskunft gemäß Datenschutzgesetz („Datenschutzauskunft“) mit Muster

Zu einem Facharzt (Psychologen) können sie nur durch einen "praktischen" Arzt überwiesen werden. Was aber bei den Massenabfertigungsinstrument "Gesundheitsstrasse" kein Problem ist, denn die haben dort alles zusammen gepanscht! = Effiziente Handlanger der neoliberalen Kräfte!
Deswegen schreiben sie Beschwerden!


Die "gekauften" AMS/BBRZ-Gutachten haben "fast" keine Bedeutung!
Wie sie schreiben - sie werden dann von den PVA-Ärzten eingeladen, die sie als arbeitsfähig einstufen um ihnen keine Pension zu gestatten!"
"Die Widerlichkeit dieser "Sozial"-Politik sprengt das Vorstellungsvermögen!"

"Das AMS soll sich die erkauften BBRZ-"Gutachten" irgend wohin stecken!"

Beschwerden an mehreren Stellen, mit Aufklärung der Medien,
Wie auch ans BBRZ!

(siehe auch: 9.07.11 - von A. B*. - "Berufsunfähigkeitprüfung! BBRZ-Wahnsinn")

In diesem Zusammenhang veröffentliche ich einen (leider) anonymen Eintrag "doch"!

14.07.11 um 7.30 Uhr - Anonym - Irrsinn mit BBRZ
Ich hab mich an paar Tipps von SoNed gehalten - und alles hat funktioniert!
ich war da, ich war anwesend..
jedoch hab ich ausdrücklich immer darauf hingewiesen das ich der Weitergabe v. Daten nicht zustimme
außerdem hab ich dann bei dem komischen Arzt darauf hingewiesen das ich ihn nicht als arzt meines vertrauens sehe, das ich weitergabe v. daten nicht zustimme ... alles immer mündlich und schriftlich
ich hab mir den namen v. arzt notiert und lächelnd zu ihm gesagt ich freu mich schon, wenn er aus fadenscheinigen gründen gültige ärztliche dokumente atteste anzweifelt und ams-konform umschreibt....
daraufhin hat er resigniert - keine konsequenzen für mich alles fein. (12.07.11)

15.07.11 um 6.47 Uhr - von Warap - Vertrauensgespräche ausschließlich mit selbsterwählten \"Vertrauensärzten\"
- die den Datenschutz und ihre beruflichen Geheimhaltungspflichten gewährleisten - führen!
Zu Eintrag \"BBRZ - Wahnsinn\"

Ergänzend zum anonymen Eintrag soll erwähnt sein, daß nach einer schriftlichen Mitteilungen an AMS und BBRZ meistens sofort von derartigen \"BBRZ - Zwangszuweisungen\" abgesehen wird, wenn deutlich klargestellt wird, daß die Datenweitergaben zwischen dem BBRZ und dem AMS explizit gemäß dem gültigen DSG untersagt ist und man sich nicht von BBRZ - Ärzten angreifen (untersuchen) lassen wird bzw. dies sogar strafrechtlich als Nötigung und/oder versuchte Körperverletzung entgegen des freien Willen und der Zustimmung des zu Untersuchenden betrachten wird.
Dies gilt im Zusammenhang und Hinsicht einer \"bloß unterstellten\" (vom AMS vermuteten) körperlichen Berufsunfähigkeit.
Sollten das AMS dadurch jedoch zu der Meinung kommen, nunmehr eine psychische BU mittels BBRZ konstruieren zu wollen, ist gleichzeitig festzuhalten, daß man jederzeit bereit wäre, sich mit
BBRZ -Psychologen über die allgemein bekannten Datenschutzverletzungen und sonstigen
AMS - Rechtswidrigkeiten und Nötigungsversuchen zu unterhalten....!
JEDOCH ... wird man sich nicht dahingehend nötigen lassen, daß man \"persönliche\" Themen zu den eigenen Lebensumstände mit derartigen \"Pseudopsychologen und Gutachtern\" erörtert wird, denn derartige Vertrauensgespräche bleiben ausschließlich den selbsterwählten \"Vertrauensärzten\"
- die den Datenschutz und ihre beruflichen Geheimhaltungspflichten gewährleisten -
vorbehalten!!!
Ansonsten wäre man aber jederzeit bereit, sich nach einer bescheidmäßigen
- JEDOCH aber einer gesetzeskonformer Zuweisung -
die Zeit in einem BBRZ totschlagen zu wollen bzw. die Anwesenheitspflicht zu erfüllen, wobei man sich aber weiterhin sämtliche Beschwerden an den AMS - Vorstand, Bundesrechnungshof, der Volksanwaltschaft und einer Strafanzeige wegen Amtsmißbrauch und Nötigung im Falle einer weiterhin aufrechterhaltenen und rechtswidrigen \"Zwangszuweisung\" vorbehält...!
Diesbezüglich sollte dieses Schreiben inkl. einem \"Widerruf gemäß DSG 2000\" und weiterer, wie \"Mitteilung - Strafanzeige\"
- (www.warap-network.at unter \"Download\") bereitgestellt -
an das BBRZ und dem AMS nachweislich gesendet und die Kenntnisnahme gefordert werden!!!
In der Regel ist dann kein AMS mehr bereit, daß sie Kosten für eine bloße Anwesenheit in einer Gesundheitsstrasse ausgeben, wenn sie ohnehin kein Feedback oder eine sonstige Rückmeldung zur Verwertung gegen ihre Kunden bekommen können...!!! (12.07.11)

(Alle Einträge ohne Gewähr)



14.07.11 um 6.32 Uhr - von L. H. - "Zeitarbeit macht krank"


Krankenkassen-Warnung - "Zeitarbeit macht krank"
Leiharbeit: Ein Fließband, viele Arbeitgeber

Heute hier, morgen dort - Leiharbeit belastet Arbeitnehmer oft stärker als ein fester Arbeitsplatz. Die Folge: mehr Krankheitstage als bei allen anderen Beschäftigten. Auf diesen Zusammenhang macht nun eine große Krankenkasse aufmerksam. Dabei sind nicht nur nervliche Probleme zu beobachten.
Als Hauptursache für die höheren Fehlzeiten von Zeitarbeitern nennt die Krankenkasse die oftmals körperlich belastenden Jobs. Zu einem Drittel liege die Ursache aber nicht an den einzelnen Tätigkeiten, sondern in der Zeitarbeit selbst. Arbeitsplatzunsicherheit, mangelnde Entwicklungsmöglichkeiten, die Wechsel der Einsatzorte und die Entlohnung auf der Basis von Mindestlöhnen gingen offenkundig "auf die Nerven und auf die Knochen".
Das spiegelt sich laut der TK-Erhebung auch in den Krankheitsdaten wider. Muskel-Skelett-Erkrankungen sind demnach Spitzenreiter bei den Diagnosen unter Zeitarbeitern. Sie verursachten 2010 pro Kopf 3,4 Fehltage. Auch psychische Störungen gehören zu den Hauptursachen für Fehlzeiten. 2010 meldete sich jeder Zeitarbeiter im Durchschnitt knapp zwei Tage psychisch bedingt arbeitsunfähig. Binnen zwei Jahren stiegen die Fehlzeiten aufgrund psychischer Diagnosen um zwölf Prozent. (mehr auf Spiegel.de)
(13.07.11)



12.07.11 um 7.11 Uhr - von T. - "Zwangsarbeitstraining"


Hallo Christian!

Wie ich Dir vor ein paar Wochen geschrieben habe, werde ich zu einem Trainingsarbeitsplatz vermittelt. Dazu habe ich natürlich noch einige Fragen:

Wie ist während dieser Zeit die Bezahlung geregelt? Ist es rechtswidrig wenn nur die Notstandshilfe zur Entlohnung heran gezogen wird, und gibt es eine Bezahlung nach KV?

Wie ist die Arbeitszeit geregelt und wieviele Wochen darf die Dauer max. sein?
Gibt es einen Urlaubsanspruch?
Sind Probe- oder Schnupperarbeitstage verpflichtend?
Ist folgendes VwGH Erkenntnis noch gültig:
Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt!

Vielen Dank für Deine Hilfe!
Tom (11.07.11)

Antwort:
"Es gibt kein Befreiungswort! Das AMS sperrt den Menschen in Not auch rechtswidrig die Bezüge!
(Stellt neben Ängste, psychische Probleme die "Vernichtung" der Würde sicher!
Ist wichtig um das ÖVP/SPÖ Kalkül durchzusetzen!
Die ÖVP Konstruktion der "zukünftigen" Gesellschaft!)

Deshalb muss man sich das Recht über den Rechtsweg erkämpfen.
Und leider gibt es über die Urteile keine Konsequenzen für die "Rechtsbrecher", weshalb das AMS eine Behörde "voller" "WiederholungstäterInnen" ist, die uns den Rechtsstaat beschädigen/zerstören!

Die Behörde ist aber zur Aufklärung auch über ihre Defizite verpflichtet, ist das nicht geschehen, so ist das ein Berufungsgrund!
Sie müssen über diese "Zwangsmassnahme/Zwangsarbeit" aufgeklärt werden, Fehlende Belehrung

siehe auch: 20.04.11 um 13.29 Uhr - von Solidaritätsgruppe - "AMS / Neue Judikatur"

Beim Zwangs-Arbeit-straining ist das letzte Wort noch nicht gesprochen!
Wurde dieses Arbeits-Training - ("Zwangsarbeit") nicht definiert so ist das ein weiterer Grund für die Berufung!

Zwangs-Gratisarbeit ist illegal!
Praktikum / Schnuppertage statt Probetage

Urlaub gibt es bei den Transitarbeitsplätze der Schmarotzer-SÖB, nicht bei Zwangs-Arbeitstraining etc.


Die Transitarbeitsplätze der Schmarotzer-SÖB sind "zumutbare Arbeitsverhältnisse", wenn ("z. T.") "arbeitnehmerrechtliche" Bestimmungen eingehalten werden!
Weiterführende Links anklicken!
zu SÖB mit vorgeschaltenen/und Deppenkurs

Das VwGH-Erkenntnis ist noch gültig!
Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt!

Bei einer Sperre legen sie auf den Bescheid sofort Berufung ein!

Nehmen sie wenn möglich immer eine Begleitperson zu AMS-Terminen mit! - Wirkt Wunder!

Ps.: Wird bei einer Vermittlung für eine Massnahme die Freiwilligkeit voraussetzt mit einer Bezugssperre gedroht, so handelt es sich um "schwere" Nötigung wie Amtsmissbrauch!

Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen/zu verklagen!
(ohne Gewähr)

Ps.: Es wäre sehr interessant, was die AK dazu sagt! Diese Zwangs-arbeitstrainings etc. betreffen ihr Ressort. "Arbeitnehmerschutz"?
Ev. besuchen sie die mal und fragen um Unterstützung! Ev. mit Begleitperson!

Sollte jeder machen, um ihnen wenigstens mal - "den einen oder anderen" - ein Schamgefühl zu verursachen! ("So/Dann treiben wir sie vor uns her!")"



9.07.11 um 10.46 Uhr - von A. B*. - "Berufsunfähigkeitprüfung! BBRZ-Wahnsinn"

"Mein Motivationsschreiben, meine Aubildungsurkunden, Dienstzeugnisse, der Interessentest und ärztlichen Befunde wurden nicht zur Kenntnis genommen, der Bearbeiter wollte es nicht einmal sehen."


Guten Tag und ein ganz großes Lob für die tolle Arbeit hier.
Auch ich habe einige Fragen und hoffe dass mir hier jemand helfen kann.

Ausgangssituation: Ich habe 2 abgeschlossene Ausbildungen in denen ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr eingesetzt werden kann.
Daher hatte ich mir einen Job im Handel (Supermarkt - keine Ausbildung dafür) gesucht. Die letzten 3 Jahre habe ich dort gearbeitet bis gesundheitliche Probleme auftraten. Mir machen die Bandscheiben im Hals zu schaffen und ausstrahlende gelegentliche Taubheitsgefühle, besonders bei körperlicher Belastung.
Seit letztem Sommer habe ich damit zu tun, da war ich kurz krank geschrieben, da mein Chef mich permanent anrief von mangelndem Personal und evtl. Kündigung sprach ging ich vorzeitig wieder arbeiten. Meine Ärztin empfahl mir damals schon eine Umschulung aber ich war ja nicht arbeitslos. Also was sollte ich machen als wieder arbeiten zu gehen und die Zähne zusammenzubeißen. Mit Schmerzmittel ging es ja auch. Gegen Ende des Jahres verschlechterte sich allerdings mein Zustand, ich wurde in dem dann folgenden Krankenstand (fristgerecht) gekündigt.
Seit Anfang des Jahres 2011 bin ich nun beim AMS gemeldet. Mein Zustand verschlechterte sich zusehends trotz fehlender körperlicher Betätigung.
Mein Hausarzt schrieb mich krank und es folgten unzählige ärztliche Untersuchungen und eine Krankenhausbehandlung. Da es sich nicht um einen Bandscheibenvorfall sondern um eine Vorstufe handelt kann nicht operiert werden. Zur Zeit kann dies nur mit Schmerzmittel und körperlicher Entlastung behandelt werden. Im ärztlichen Befund steht auch dass eine körperliche Entlastung verordnet ist. Die Empfehlung des Facharztes (Neurochirurgie) ist mir einen andern Job zu suchen.
Da ich ca. 3 Monate krank geschrieben war, mich berufliche und existenzielle Ängste plagen und auch die Besuche beim ärztlichen Dienst der WGKK oft unerfreulich sind, habe ich mich auf eigenen Wunsch gesund schreiben lassen aber kann nach wie vor nicht im Handel arbeiten (Gewichte, körperliche Belastung).
Ich suchte umgehend meine AMS Beraterin auf um mit ihr wegen einer Umschulungsmaßnahme zu sprechen. Den angeordneten Interessenstest habe ich gemacht und darauf beruhend und aufgrund meiner Fähigkeiten habe ich mich für eine Umschulung entschieden. Wie von ihr vorgeschlagen habe ich mich bestens informiert und von einer anerkannten Bildungseinrichtung, heute bei einem ganz anderen Bearbeiter, die Kostenvoranschläge vorgelegt.
Was ich mir heute anhören musste ist mir wirklich unklar und vielleicht können Sie mich aufklären.
Erst einmal wurde mir gesagt so schnell würde es ja eh nicht gehen (erster Kurstermin in 2 Wochen, nächste Anfang September). Mein Motivationsschreiben, meine Aubildungsurkunden, Dienstzeugnisse, der Interessentest und ärztlichen Befunde wurden nicht zur Kenntnis genommen, der Bearbeiter wollte es nicht einmal sehen.
Auch meinte er ich wäre nicht in der Gruppe des zu fördernden Klientels.
Da ich mich für leichtere Tätigkeiten (z.B. Büro/Sachbearbeitung) sehr wohl für arbeitsfähig halte und meine gewünschte Umschulungsmaßnahme in genau diese Richtung geht wollte er nicht einmal wissen.
Bei dem Wort "gesundheitliche Einschränkung" wurde er aber scheinbar hellhörig. Mir wurde nun ein Termin im Beruflichen Diagnosezentrum (BDZ) angeordet. Als ich fragte was dort mit mir geschehen solle, meinte er man müsse abklären ob die Pensionskasse oder Krankenkasse für Kosten aufkommen könne. Was soll das? Ich bin nicht Invalid, ärztliche Bescheinigungen (Facharzt) liegen vor und ich möchte so schnell wie möglich meine vorgeschlagene Umschulung beginnen.
Ich weiß auch nicht was die Ärzte dort neues finden wollen zudem diese Maßnahmen sinnlos Geld kosten weil die Befunde eh schon erstellt sind.
Er meinte man wird dann viele berufsorientierte Tests machen. Wozu wenn ich schon weiß wo meine Stärken liegen, ich eine sinnvolle Entscheidung aufgrund des Interessenstest und meiner Fähigkeiten gefällt habe.
Ich empfinde dies als eine sinnlose Maßnahme, die unnötig Geld kostet und mich meiner Zeit beraubt in der ich die ca. 3monatige Umschulung längst positiv abschließen könnte. Ich bin mittlerweile sogar schon bereit die Kosten der Umschulung selber zu zahlen und würde dem AMS eine Ratenzahlung anbieten. Hauptsache ich kann mich beruflich weiterbilden und schnell wieder ins Berufsleben einsteigen.
1. Was wird mich im BDZ erwarten, macht es wirklich Sinn?
2. Muss ich wirklich zustimmen dass alle Befunde an die (nicht ärztlichen) AMS Bearbeiter gehen? Wenn ich nicht zustimme wird mir das Arbeitslosengeld gestrichen?
3. Kann ich mich irgendwie dagegen wehren oder mich beschweren dass mir vielleicht doch noch meine gewünschte Umschulung bezahlt wird?
4. Ein Fall für die Pensionskasse oder Krankenkasse bin ich nicht. Ich befürchte hier wird nur auf meine Kosten versucht die Zuständigkeiten hin und her zu schieben. Aber was kann ich dagegen tun? Ich bin motiviert und hatte aber auch alle Unterlagen dabei aber es interessierte niemanden - außer die "hohen Kosten". Ich habe nun wirklich intensive Initiative gezeigt und weiß nicht weiter.
5. Ich vermute auch dass es ein Versuch sein könnte mich bewusst in die Notstandshilfe zu schicken um mir dann lauter sinnlose Kurse anzudrehen. Ich habe mich nebenberuflich ohnehin schon angefangen weiter zu bilden und mit der Berufsreifeprüfung auf dem 2. Bildungsweg begonnen. Ich muss nur noch 1 Fach belegen und die Prüfung machen. Ist dass alles unwichtig?
6. Was würden Sie mir im großen raten, wie soll ich mich verhalten und wenn wie kann ich aktiv werden?

Vielen herzlichen Dank.
Sie können mich auch gern per Mail kontaktieren.
Viele Grüße (5.07.11)


Antwort: "Dieses behördliche System richtet sich nach den eigenen (politisch ideologischen) Interessen, nicht nach ihren und auch nicht an die, einer gesunden Gesellschaft! (nicht zuletzt Dank der "SPÖ?")"
"Gut, dass sie Gutachten von "Vertrauens/Fach"-Ärzten haben!
Die nehmen sie mit und argumentieren auf vermindert leistungsfähig - das schützt sie vor bestimmten Tätigkeiten - die sie gesundheitlich nicht mehr ausüben können!
Und! nicht gänzlich arbeitsunfähig, dass wünscht sich das AMS in ihrem Fall, weil die dann den Versuch unternehmen sie in den Pensionsvorschuss/die I-Pension zu senden! (arbeitsmarktpolitischer Erfolg durch niedrige Statistik)
>Da diese Einrichtung im Interesse der Behörden arbeiten - dies mehr oder weniger eine Zwangszuweisung ist - werfe ich den Ärzten dieser Einrichtungen "Interessensgekauft! vor!

"Die Widerlichkeit dieser "Sozial"-Politik sprengt das Vorstellungsvermögen!"

Berufsunfähigkeitprüfung! - arbeitsmedizinischen Dienst im BBRZ
<

Bringen sie sich ein und beharren sie auf ihren Standpunkt!
Da sie ihren letzten Beruf (körperlich anstrengende) nicht mehr ausüben können, wollen sie sich umschulen! Legen sie alles vor, aus dem ersichtlich wird, welch grossartiges Engagement sie in diese Richtung schon gesetzt haben!

Wenn sie die dortigen "MitarbeiterInnen" überzeugen können, kann es sein oder kommt es auch vor, dass die "ev." in ihrem Sinne bez. "REALISTISCHEN" Wunsch argumentieren und sie das Gutachten "ev." unterstützt. (ohne Gewähr)

Sie dürfen die Datenweitergabe ans AMS verweigern!
"BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH

Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung 5.10.10


Verlangt doch eine Datenschutzerklärung Nur die Daten, die man nicht herausgibt, sind wirklich geschützt. 28.10.10

Es gibt auf tatsächliche Qualifizierung/Ausbildung keinen Rechtsanspruch.
Nur die "Pflicht" zu Mobbing-Deppenkursen!

Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!

Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann an Michael M.
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet mir, den Formalweg zu berschreiten und mir ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium. (ohne Gewähr)

Alles Wichtige schriftlich beantworten lassen und
wenn möglich immer Begleitperson zu Terminen mitnehmen - Wirkt Wunder!

Die Betroffenen sollen/müssen Beschwerden über diesen menschenverachtenden, geldverschwenderischen Wahnsinn an mehreren Adressen senden - zur Aufklärung ev. auch an Medien !

14.07.11 um 7.36 Uhr - von Joe - Gehen Sie mit fachärztlichen Gutachten direkt zum Amtsarzt Ihres Bezirkes
Sehr geehrte(r) A.B. !

Mein Rat: Gehen Sie mit fachärztlichen Gutachten direkt zum Amtsarzt Ihres Bezirkes, zuständige BH, lassen Sie einfach die ganzen AMS-Spielchen mal bei Seite. Amtsärzte lügen nicht bei Tatsachen, Amtsärzten wird auch nicht die Existenz seitens des AMS entzogen und lügen auch nicht angesichts Gutachten von "fachlich besseren" Kollegen, da Alles, jede Kleinigkeit bei einer Norm-Untersuchung, beim jeweiligen Facharzt, tausendfache(Labor)-Fakten schafft, die beweiskräftige Argumente sind.
Lesen Sie den Beitrag: 17.03.11 um 17.17 Uhr - von Joe - Viele unnötige, von Steuerzahlern bezahlte, Stunden, die das AMS zubrachte mich aus der Statistik zu bringen, anstatt die Realität zu erkennen. Ein amtliches Gutachten Ihres Amtsarztes wird zur Kenntnis genommen. Verlangen Sie (nach einer Bearbeitungszeit von ca. 6-8 Wochen, ansonst steht das vielleicht noch nicht "offiziell" drin) eine schriftliche Auskunft nach Datenschutzgesetz für Ihren gesamten Akt*, das wird zur Kenntnis genommen werden und innerhalb von Tagen wahrgenommen !
All die leisen Hinweise in meinen paar Zeilen können Sie sich in soned.at herausfiltern, wollte nicht zu sehr in´s Detail gehen.
Halten Sie die Ohren steif !
* Akt: Das ist einmal jährlich kostenlos und enthält wichtige Informationen für die eigene rechtsfreundliche Vertretung, im Falle eines Falles
. Steht auch wo auf soned.at .
Liebe Grüße,
Joe (11.07.11)


7.07.11 um 7.08 Uhr - von A. F*. - "Rechtswidrige Sperre"


Hallo, meine Notstandshilfe wurde laut Bescheid vom 27.06.2011 rückwirkend mit 14.06.2011 für 6 Wochen gesperrt. Begründung überzogene Gehaltsvorstellung. Ich habe bei einem Dienstgeber vorgesprochen und ihm schriftlich meine Gehaltsvorstellung mitgeteilt. Der DG hat mir allerdings nie gesagt, was er für diese Stelle an Gehalt bezahlen würde. Ganz im Gegenteil er hat an das AMS geschrieben, dass ich die Stelle aufgrund meiner Gehaltsvorstellung den Job nicht erhalten habe? Kann das AMS deshalb einfach so den Bezug stoppen? Außerdem wurde mir das Geld rückwirkend per 14.06.2011 gesperrt, da dies der Eintrittstermin des Jobs gewesen wäre. Der DG hat mit mir diesen Termin aber nie besprochen. Was kann ich tun? Danke und mit freundlichen Grüßen (5.07.11)

Antwort:
Sie verlangen schnellstens den Bescheid - Auf den sie dann Berufung einlegen!
Sie haben das Recht ihre Gehaltsvorstellung zu äussern.
Die Vorstellungen müssen mit dem DG ausgehandelt werden!

Sie hätten von dem DG vor einer Entscheidung ihrerseits umfangreich aufgeklärt werden müssen: Auch Gehaltshöhe!

Da das anscheinend nicht passiert ist, waren sie nicht verpflichtet die Stelle anzunehmen!
Die Sperre ist somit rechtswidrig!

VwGH:
Rechtssatz
Bei der Zuweisung einer Beschäftigung überlässt das Gesetz es der arbeitslosen Person selbst, vorerst die näheren Bedingungen der ihr von der regionalen Geschäftsstelle bekannt gegebenen Beschäftigungsmöglichkeit (wie Inhalt der Arbeitsverpflichtung, Arbeitszeit, Entlohnung u.ä.) mit dem potenziellen Arbeitgeber zu besprechen, und verpflichtet sie sodann, dessen Angebot - wenn dies nach den gesetzlichen Kriterien zumutbar ist - anzunehmen
(Hinweis E 23. Februar 2005, Zl. 2003/08/0039).
Dokumentnummer
JWR/2004080148/20060215X02

Widersprüche der Parteien beim Vorstellungsgespräch (VwGH) (ohne Gewähr)


7.07.11 um 7.08 Uhr - von K. H*. - "Brauche dringend eine Auskunft"


Hallo, Brauche dringend eine Auskunft.
Bin derzeit in Krankenstand und meine Notstandshilfe läuft aus. Habe bereits einen Terrmin am 13.7. zur neuen Ansuchung. Da ich danach wieder um Invaliditätspension ansuchen will (mein Gesundheitszustand hat sich verschlechtert lt. Befund) möchte ich wissen wie ich am besten vorgehen soll, damit ich keine Finanziellen Einbussen habe. Habe auf meiner Krankenmeldung stehen Ausgang von 9-14 Uhr. Soll ich am 13.7 aufs AMS gehen oder wie soll ich weiter vorgehen? Danke im Vorraus.
(5.07.11)

Antwort:
ja machen sie das so - auf alle fälle gleich wieder um notstand ansuchen und
dann (mit dem AMS) um die I-pension. -
gehen sie zum AMS - termin



6.07.11 um 13.08 Uhr - von U. L. - "Es ist wirklich an der Zeit GEMEINSAM etwas gegen die Übermacht und Willkür der Ämter zu unternehmen."
"Die Verweigerung der Herausgabe von Kopien ist rechtswirdrig"


Lieber Herr Moser,

vielen lieben Dank für Ihre schnelle Antwort. Es ist wirklich an der Zeit GEMEINSAM etwas gegen die Übermacht und Willkür der Ämter zu unternehmen.
Am kommenden Donnerstag ahbe ich einen bTErmin bei der Sozialreferentin der Arbeiterkammer in der beschriebenen Angelegenheit.
Ihr Worte sind leider mehr als wahr. Man muss SOFORT von jedem Schritstück eine Kopie verlangen. Oder eine Bgelitpersoin mitnehmen. Gestern war ich persönlich bei der GKK um für das Gespräch bei der AK die nötigen Kopien mitzubringen. Das heißt, Kopie des Begutachtungstermins und Schirebens, der Kranksdchreibung, des vom Chefarzt bestätigen Auszhalungsscheines. Man hat es mir verweigert. Kopien - nachträgliche - gäbe es nicht. Man dürfe nur bei der Abgabe eine Kopie verlangen, danach nciht mehr. Allein DAS ist ein Skandal. Man hat mir auch veweigert, mir eine Kopie eines - angeblich - im Oktober von mir unterfertigten Formulars betreffend die Abtretung an die SVA zu geben. Ich selbst weiß von keiner derartigen Unterschrift, denn da lag ich auch im Krankenhaus.

Die Verweigerung der Herausgabe von Kopien ist rechtswirdrig - das habe ich im Internet recherchiert. Und wird Teil der Beschwerde bei der AK sein. Man steht dieser Willkür total ohnmächtig gegenüber.

Mit freundliche Grüßen

U.L. (5.07.11)

(2.07.11 um 10.44 Uhr von U. L*. - "Rechtswidrige Abmeldung von der Kranken-Versicherung!
"Selbst Behörden-MitarbeiterInnen können die "Rechtswidrigkeiten", denen Betroffene im Zusammenspiel, Krankenkassa <> AMS, ausgeliefert sind, nicht glauben?"
An welche Stelle wende ich mich wegen einer Beschwerde gegen die GKK
.)


Antwort: Macht es bez. Beschwerde-Schreiben U. L. nach!
Das von SachbearbeiterInnen abwimmeln lassen erschweren/"verunmöglichen" indem man alles/"Fragen" schriftlich einbringt!

Verlangen sie auch Auskunft über ihre Daten!
Auskunft gemäß Datenschutzgesetz
(„Datenschutzauskunft“ - mit Antrag auf Auskunft Gemäß § 26 Datenschutzgesetz 2000)

RA: Wird der Aufforderung nicht nachgekommen, kann eine Beschwerde bei der Datenschutzkommission eingereicht werden: siehe unter:
Fragen, die neulich beim Rechtsanwalt besprochen wurde:



6.07.11 um 11.17 Uhr - von Joe - "Für die untere soziale Schicht gibt es in Österreich keinen Rechtsstaat/keine Menschenrechte!"

"Freizügiger Umgang mit Daten bei der Mindestsicherung: Der Vermieter erfährt's vom Amt"


Hi Christian,

hier ein Hinweis bzgl. Mindestsicherung und Datenschutz:

>Wer am Rand der Armut steht und bedarfsorientierte Mindestsicherung braucht, wird zum gläsernen Menschen, kritisieren Experten

Freizügiger Umgang mit Daten bei der Mindestsicherung: Der Vermieter erfährt's vom Amt (Standard)

Liebe Grüße,
Joe
(5.07.11)

Anmerkung: Österreich braucht schleunigst eine humanistische-soziale Partei!
Die Möglichkeit der Gründung einer neuen Partei!

Datenschutz ist Menschenrecht!

7.07.11 um 6.48 Uhr - von Joe - NACHTRAG
"Mit Armutsverhinderung durch Überbrückungshilfen hat das nichts mehr zu tun."
Mindestsicherung und Datenschutz: Offenbarungseid für Arme (Standard) (6.07.11)


6.07.11 um 11.15 Uhr - von K*. - "Wieviel Urlaubsanspruch hat ein Arbeitsloser?"


Hallo,
wieviel Urlaubsanspruch hat ein Arbeitsloser? Wieviele Tage/Wochen kann man hintereinander nehmen? Hab darüber nichts im Arbeitslosengesetz gefunden.
Danke
mfg (5.07.11)

Antwort: "Keinen Urlaubsanspruch"?
Die Frage ist "so" nicht zu beantworten!
Ins Ausland dürfen sie ohne sich vom Bezug abzumelden soundso nicht fahren.
Und im Innland verhält es sich so, dass sie Bescheid geben "müssen" wo sie hinfahren und wie lange. Das können sie, aber das AMS hat die Möglichkeit, sie zu dem regionalen AMS ihres Aufenthaltsorts zu bestellen.
Ev. wird das nicht gemacht bei kürzerem Aufenthalt! - Urlaub - (ohne Gewähr)


6.07.11 um 8.51 Uhr - von R. S*. - "Zwangs-Arbeit - sTraining?"


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vor 3 Monaten ein Traineeprogramm von Jobtransfer absolviert. Einen Arbeitsvertrag habe ich zu diesem Zeitpunkt nicht unterschrieben wollen, weil ich kurz vor meinem privaten Konkurs gestanden bin. Diesen habe ich jetzt abgeschlossen. Ich bin auf der Arbeitssuche und möchte einen guten Job finden, bei dem ich nicht nur 1-9 Monate angestellt bin.

Jetzt habe ich vom AMS einen Termin für Ende Juli erhalten (Arbeitstraining für Jobtransfer) bei dem ich vorstellig werden muss, um mein Arbeitslosengelde nicht zu gefährden. Mein AMS Berater hat mir gesagt, dass ich den 5 wöchentlichen Kurs nicht mehr machen muss. Ich gehe davon aus, dass ich einen Arbeitsvertrag unterschreiben soll. Das möchte ich nicht machen, weil wenn ich diesen unterschreibe ich in eine niedrigere Gehaltsstufe falle und dann voll vom Sozialamt abhängig bin.
Kann mich das AMS dazu zwingen einen Arbeitsvertrag bei einem Sozialökonomischen Betrieb zu unterschreiben?

Besten Dank für Ihre Antwort
Mit besten Grüßen
R. S.
(5.07.11)

Antwort: Armutserzeugende, ausbeutende Schmarotzer-Betriebe-SÖB
Diese Schmarotzer-SÖB beuten aus und hieven Arbeitslose über neue Bemessungsgrundlage in die Armut!
(Braunauer Zwangsmassnahme (NB=Neoliberale Betriebe anstatt "SÖB") beutet aus sorgt für Lohndumping und stürzt Betroffenen nach der Kündigung in grösste existenzielle Schwierigkeiten / psychische Probleme!)

Sie müssen über diese "Zwangsmassnahme/Zwangsarbeit" aufgeklärt werden, ansonsten ist die Berufung bei rechtswidriger Sperre erfolgreich!
Fehlende Belehrung

Beim Zwangs-Arbeit-straining ist das letzte Wort noch nicht gesprochen!
Wurde dieses Arbeits-Training - ("Zwangsarbeit") nicht definiert so ist das ein weiterer Grund für die Berufung!


Die Transitarbeitsplätze der Schmarotzer-SÖB sind "zumutbare Arbeitsverhältnisse", wenn ("z. T.") "arbeitnehmerrechtliche" Bestimmungen eingehalten werden!
Weiterführende Links anklicken!
zu SÖB mit vorgeschaltenen/und Deppenkurs

Bei einer Sperre legen sie auf den Bescheid sofort Berufung ein!

Nehmen sie wenn möglich immer eine Begleitperson zu AMS-Terminen mit! - Wirkt Wunder!

Ps.: Wird bei einer Vermittlung für eine Massnahme die Freiwilligkeit voraussetzt mit einer Bezugssperre gedroht, so handelt es sich um "schwere" Nötigung wie Amtsmissbrauch!

Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen/zu verklagen!
(ohne Gewähr)



6.07.11 um 7.12 Uhr - von S*. W. - "Rechtswidrige Sperre wegen einem Schmarotzer-SÖB?"


Guten Tag Herr Moser,

ich habe heute versucht in Forum zu posten, aber erfolglos.
Ich brauche dringend Ihre Hilfe. Ich bin leider viel zu spät auf die Seite Soned gestoßen.

Ich bin ausgebildete Pädagogin, ich habe in Russland Anglistik und Germanistik studiert. Seit 7 Jahren in Österreich.
Hier habe ich mehrjährige Erfahrung in Sozialen Bereich sowie Übersetzungstätigkeiten u.a. im Bereich Stadtverwaltung.

Wegen Private Gründe sollte ich in letzte Sommer einen Bundesland wechseln.
Als ich überzogen bin, habe ein AMS-Kurs " Berufliche Neueorientierung und Perspektivensuche" teilgenommen und absolviert.

Nach paar Monate habe ich wieder von meinem AMS Berater neuen Angebot bekommen, da er meinte dass ich hier keine Chance habe einen passenden Job für mich zu finden. Meine bitte um weiterbildungsmöglichkeiten wurde von ihm abgelehnt und auch die Finanziele Unterstützung meinen Dyplom nostrafizieren zu lassen. Ich bin Alleinerziehende Mutter und habe drei Kinder. Nach einiger Zeit erhielt ich einen Brief von ABF mit einem Termin für einen Transferjob befristet auf 6 Monate.
"http://www.abf-feldkirch.at/" Der Link für die Seite.

Beim Termin sagte der Abteitlungsleiter, das ich keine Chance hätte mit meiner Erfahrung bzw Ausbildung einen Arbeitsplatz zu finden.

Aus Angst das AMS Notstandshilfe sperrt hatte ich den Transferjob übernohmen.Der Job war eine Vollzeitbeschäftigung - 40 Std. und nur mit € 980 monatlich. Ich habe einen Monat Probezeit gehabt und in diesem Monat habe ich meine AMS Leistung bekommen.
Von den Vertretter der Geschäftleitung wurde ich ständig kritisiert und meinte ich sei unfähig für diesen Job und das in laufe der ganzen Probemonat. Das hat mich sehr Deprimiert und mitgenommen.
Der Geschäftsleiter wusste von der Sache, aber kümmerte sich nicht darum.

Ich habe mich entschieden nach Probezeit aufzuhören und das auch den Geschäftsleitern gesagt.
Danach habe ich AMS angerufen & gesagt das ich dort nicht mehr Arbeiten kann. Mein AMS Berater meinte ich solle zuerst mit der Geschäftsleitung sprechen und danach einen Termin mit ihm auszumachen, er sagte das wenn ich aufhöre die Notstandshilfe gesperrt werden wird, also habe ich es genau so gemacht wie der Berater es wollte aber der Geschäftsleiter wollte nicht mal hören was ich zusagen habe sondern sagte ich soll zur Verpackungsabteilung ( Teilzeit) wechseln. Das habe ich abgelehnt.

Nach einer Woche hatte ich dann einen Termin mit meinem AMS Berater, dort hat er mir aufmerksam zugehört und schrieb einen Bericht wo meine Gründe aufgeschrieben worden sind, also hat er gesagt das es möglich sei das die Leistung gesperrt werden kann bis zur 8 wochen.

Daher frage ich sie was ich tun kann sobald das Bescheid bei mir eintrifft. Was sollte ich auf der Berufung schreiben oder wie ich es schreiben sollte.

Ich bin Fassungslos da ich nicht weiß was nun machen soll.

Ich hoffe sie finden Zeit um diese Nachricht zu lesen und mir zu helfen.

Ich danke Ihnen im voraus,
--
Freundliche Grüße,

S. W.
fon ********** (5.07.11)

Antwort:
Ein Transitarbeitsverhältnis muss nach dem eigens dafür geschaffenen niedrig-KV. entlohnt werden! Das war bei ihnen nicht der Fall!
Als "Lohn" die Notstandshilfe ist nicht "rechtens" - Daher wäre es eine freiwillige Angelegenheit gewesen!
Sie hätten auch über diese Zwangsmassnahme aufgeklärt werden müssen. Auch über ihre "Defizite" - Auch muss ihnen anschliessend Parteiengehör eingeräumt werden!

(Fehlende Belehrung / zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :)

Oder ob es sich ev. um ein Praktikum oder "Arbeitstraining"? handelt.

(Keine Gratisarbeit: Praktikum / Schnuppertage statt Probetage

Beim Zwangs-Arbeit-straining ist das letzte Wort noch nicht gesprochen!)

Wird bei einer Vermittlung für eine Massnahme die Freiwilligkeit voraussetzt mit einer Bezugssperre gedroht, so handelt es sich um "schwere" Nötigung wie Amtsmissbrauch!

Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen/zu verklagen!

Nehmen sie wenn möglich immer eine Begleitperson zu AMS-Terminen mit! - Wirkt Wunder!
Ev. besuchen sie mit Begleitperson den Vorgesetzten/AMS GeschäftsstellenleiterIn und erläutern ihm, dass ein DV. mit Notstandshilfe als Lohn verboten ist - im Bezug auf eine Sperre!

Gibts eine Sperre, so legen sie auf den Bescheid sofort Berufung ein! Alles Gute!

zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Bei selbstgewählter Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann an Michael M.
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet mir, den Formalweg zu berschreiten und mir ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium. (ohne Gewähr)


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