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SEHR AUFBAUEND!

19.10.2011 um 14.18 Uhr - von Do. -
"Die Französischen Jobcentermitarbeiter erklären sich solidarisch mit den hilfesuchenden Erwerbslosen und verweigern Sanktionen, Sippenhaft oder andere Schikanen

...... machen es den Deutschen ("und den Österreichischen") KollegInnen vor"

Die Erklärung der Französischen Jobcenterangestellten

als MORALISCHE UNTERSTÜTZUNG FÜR JEDE(N) ARBEITSLOSE(N)!


Die Französischen Jobcentermitarbeiter machen es den Deutschen Kollegen vor: Sie erklären sich solidarisch mit den hilfesuchenden Erwerbslosen und verweigern Sanktionen, Sippenhaft oder andere Schikanen.

Sachbearbeiter, Fall- und Casemanager Deutschlands – schaut auf diese Eure Kollegen in Frankreich - Quelle: hartzkritik.bplaced.net:

Anmerkung: Ein Vorbild im Widerstand gegen den rücksichtslosen Neoliberalismus!
(national wie international)

Meinen allergrössten Respekt an die französischen arbeitsmarktpolitisch-tätigen Angestellten / Bediensteten!
Die mit ihrer Haltung/Handlung weit über den Arbeitslosen-Bereich hinaus wirken!
Ist ihr Bekenntnis, eins zu Ethik/Moral/Menschenrechte!
Ein Bekenntnis zu einer Wertevorstellung, die im Bezug auf einer sozialen, gerechten, gesunden, friedlichen Gesellschaft unentbehrlich ist!
Über diese Erklärung setzen sie sich "auch als Behörde" an die Spitze des (nationalen, europäischen, globalen) gewaltlosen Widerstands gegen den (menschenverachtenden / menschenvernichtenden) Neoliberalismus!

- Für mich persönlich ein extrem positiv-motivierender "Umstand", weil ich zum Ersten (mit dieser Courage) "noch" nicht gerechnet habe und zum Zweiten, weil er uns Menschen zeigt, denen der katastrophale (uns vernichtende) Zustand bewusst ist und die auch schon Schritte aus diesem unserem Dilemma setzen!

- "Die Möglichkeit, über couragierten und ethischen Verhalten, für uns Menschen ein "Paradies" auf Erden zu gestalten - das zeigen sie mir/uns!")

"AMS-SachbearbeiterInnen Österreichs schaut auf diese Eure Kollegen in Frankreich!"

"Leitbild zur "arbeitsmarktpolitischen" Tätigkeit!"

Die Erklärung der Französischen Jobcenterangestellten:
Erklärung zur beruflichen und bürgerlichen Ethik von Sud ANPE
(Gewerkschaft in der Agentur für Arbeit)

„Unsere Aufgabe ist es vor allem, den Arbeitsuchenden zu helfen, eine Beschäftigung zu finden und das erwarten die Arbeitsuchenden von uns. Aber es gibt einfach keine Arbeit für alle. Die Zunahme von Gesprächen, die ständigen Aufforderungen zum Besuch der Agentur werden keine Arbeit schaffen, sondern erhöhen nur das Risiko für die Arbeitsuchenden, gezwungen, schikaniert und abgestraft zu werden.

Wir, die Beschäftigten der ANPE, erklären, dass wir auf keine Weise Menschen schaden wollen, die schon durch den Verlust der Beschäftigung und des Einkommens verletzt sind.

Wir verweigern uns, sie auszugrenzen und wir werden keine Streichungen mehr durchführen, ohne vorher die moralischen und menschlichen Folgen mit zu beachten.

Wir schlagen Angebote vor, wir zwingen aber Angebote nicht auf. Wir werden die Arbeitsuchenden nicht zwangsweise in kleine Kästen stecken. Wir erpressen sie auch nicht mit Streichung.

Wir verweigern uns auch, der Wut der Arbeitsuchenden ausgesetzt zu werden. Wir verweigern uns, eine soziale Polizei zu sein, angewiesen zur Unterdrückung, anstatt als öffentlicher Ratgeber für Beschäftigung agieren zu können.

Weder Arbeitsuchende noch Beschäftigte der ANPE sind verantwortlich für den Zustand des Arbeitsmarktes und für die wachsende Prekarisierung. Wir sind mit den Arbeitsuchenden solidarisch.

Wir weigern uns, falsche Zahlen, unlautere Angebote und leere Unterhaltungen zu produzieren und wir werden unsere beruflichen Praktiken dazu einsetzen, den Nutzern unserer Dienste zu helfen, im vollen Respekt ihrer bürgerlichen Rechte.”

Die Beschäftigten der ANPE aus Tarn sind gewerkschaftlich organisiert bei SUD
(Sud-anpe.81@wanadoo.fr).

An die "österreichischen" AMS-MitarbeiterInnen
Übernehmt die Erklärung eurer französischen KollegInnen ebenfalls als Leitbild zur "arbeitsmarktpolitischen" Tätigkeit!

Ps.: Im Umkehrschluss birgt diese Ethik-Erklärung eurer französischen KollegInnenen schwerwiegende Vorwürfe bez. eures "arbeitsbedingten" gesellschaftsschädigenden-, menschenverachtenden/vernichtenden Verhaltens!

Diese französische Ethik-Erklärung gereicht euch zur Schande!
- schliesst ihr euch diesem "Leitbild" nicht an!

>An AMS-MitarbeiterInnen die sich Menschlichkeit/Anstand/Charakter bewahren wollen:
Solidarisiert euch und leistet endlich auch Widerstand - Ihr könnt doch wohl nicht diesen widerlichen Menschenschlag abgeben wollen? (29.09.2009)

Wie funktioniert`s Verzeihen! ("Bei schweren Vergehen!")
"Verzeihen im evolutionärem Sinne!" (30.08.09)


19.10.2011 um 10.25 Uhr - von H. W*. - "Ist die Sperre legitim?"
- Selbstgesuchte Stelle - im "Taxi"un"wesen" - abgesagt!


Habe heute einen Bescheid über idie Sperre meines Notstandshilfebezugs erhalten. Im Vorfeld (nach Erhalt der Information über die vorläufige Sperre) hatte ich nachstehende Darstellung vorgebracht:
Gedächtnisprotokoll zu meinem Vorstellungsgespräch beim Taxiunternehmen H. K. Am *. 8. 2011 rief ich Herrn K., der ein Taxiunternehmen in K. betreibt, an und fragte ihn, ob er Fahrer suche. Er bejahte und wir vereinbarten einen Termin für Mittwoch, den *. 8. 2011 um 19 Uhr. Allerdings nicht am Firmenstandort, sondern im "Il Café" am S.platz.
Als ich zum vereinbarten Zeitpunkt dort eintraf (Herr K. hatte mich kurz zuvor telefonisch darüber informiert, er säße auf der Terrasse ganz links), fand ich dort zwei Männer vor, die mich zwar begrüßten, sich mir aber nicht vorstellten. Erst im Laufe des folgenden Gesprächs, fand ich heraus, welcher von den beiden Herr K. ist, was der andere - ein gewisser "C." - bei diesem Gespräch zu tun hatte, blieb mir verborgen. Die beiden redeten in Folge beide auf mich ein, erklärten mir aber recht wenig. Vielmehr blieb vieles sehr schwammig, ich konnte allerdings wenig nachfragen, da sie mich durch ziemlich private Fragen ziemlich aus dem Konzept brachten. So wurde ich beispielsweise nach meinen Wohnverhältnissen befragt, ebenso ob ich eine Freundin hätte, wie mein Familienstand sei, wie lange ich schon getrennt lebe, ob eine Widervereinigung möglich sei und vieles andere mehr.
Als es dann zum Geschäftlichen überging, wies ich sofort darauf hin, dass ich Schulden hätte und im Falle einer Einstellung in der Firma mit Gehaltsexekutionen zu rechnen sei. Darauf kam die Frage, woher die Schulden kämen und ob ich etwa spielsüchtig sei. Dann kam die Rede auf die Bedingungen bei der Firma und dabei kristallisierte sich heraus, dass ein Wechselschichtdienst im Ausmaß von mindestens 6 - 7 Tagen, teils Tag-, teils Nachtdienst Bedingung sei, wobei eine Schicht 12 Stunden dauert. Meine Frage, wie es dabei mit der Bezahlung aussehe, wurde recht nebulös beantwortet. Einmal war die Rede von 1000 ? brutto, ein anderes Mal von 35 % Umsatzbeteiligung. Wie das genau ablaufe könne man ja später noch ausführlicher besprechen, das hinge nämlich vom jeweiligen "Arbeitszeitmodell" ab. Dann wollte mir Herr K. seine Taxis zeigen und mir bei dieser Gelegenheit (sollte ich mich für eine Anstellung entscheiden) auch gleich die firmeninternen Abläufe erklären. Daher fuhr!
en wir mit dem Auto von Herrn K. zum Firmenstandort in der R.straße.
Dort angekommen, erklärte mir Herr K., dass er im Hauptberuf bei der Firma "Skoda *" in V. tätig sei. Seine Fahrzeuge, Modell Skoda Superb Kombi, würden nach einer gewissen Kilometerleistung weiterverkauft, weshalb man besonders auf sie aufpassen und sie intensiv pflegen müsse. Dies sei ein Muss für jeden Fahrer. Die Erklärung der Fahrzeuge selbst, die Funktionsweise der eingebauten Handys, der Navigationsgeräte und anderer Feinheiten übernahm besagter "C.". Dabei wurde ich auch darauf hingewiesen, dass man immer wieder auch den sogenannten "Leitwagen" zu übernehmen habe, was in der Praxis bedeutet, dass man die Anrufe der Kunden entgegenzunehmen und die einlangenden Fahraufträge an die Kollegen weiterzugeben habe, auch wenn man selbst gerade mit Kundschaft unterwegs sei. Befremdlicherweise erfuhr ich auch, dass bei manchen Autos abgefahrene Winterreifen montiert seien, weil sie für den Sommer "immer noch gut genug seien". Beides Punkte, die meinem Vers!
tändnis von Verkehrssicherheit und der erhöhten Verantwortung, die man bei der gewerblichen Personenbeförderung zu übernimmt, widersprechen. Weiters fand ich es reichlich seltsam, dass es Firmenusus sei, jedem Kunden ein kleines Fläschchen Schnaps zu überreichen sei, um "die Konkurrenz auszubremsen".
Danach führte mich Herr K. (ohne "C.", der blieb in der R.straße) mit seinem Pkw wieder zurück zum S.platz, wo ich mein Fahrrad abgestellt hatte. Während dieser Fahrt fragte er mich, ob ich mir eine Zusammenarbeit vorstellen könne. Ich antwortete, dass ich im Prinzip dringend Arbeit suche, mir sein Angebot aber erst durch den Kopf gehen lassen müsse. Irgendwann im Zuge dieser Unterhaltung fiel auch die Andeutung, dass eine geringfügige Beschäftigung ebenfalls in Betracht komme, über die genaueren Bedingungen müsse man sich dann bei Gelegenheit nochmals unterhalten. Da ich bereits einer geringfügigen Beschäftigung beim Pizzaservice "P." nachgehe (die derzeit wegen schlechter Auftragslage und Überbesetzung unterbrochen ist), sagte ich, dass ich mir das erst überlegen müsse, da es da zu Konflikten in mehrfacher Hinsicht kommen könnte.
Nachdem ich zu Hause angekommen war, versuchte ich mir alle Für und Wider vor Augen zu halten. Zum einen weiß ich, dass seit dem EU-Beitritt Österreichs und dem damit einhergehenden Wegfall der sogenannten "Bedarfsprüfung" durch die Wirtschaftskammer, die Zahl der vergebenen Konzessionen nicht mehr limitiert ist. Seither ist die Anzahl der zugelassenen Taxis in Klagenfurt von rund 40 auf mehr als 120 angestiegen. Das heißt, das Angebot hat sich verdreifacht, die Nachfrage ist aber gleichgeblieben. Für mich heißt das konkret, dass eine Umsatzbeteiligung nicht in Frage kommt, denn 35 % auf dem Papier sind in der Praxis 0, wenn keine Fahrten eingehen, oder niemand am Standplatz einsteigt. Die andere Variante von 1000 ? brutto, erscheint mir auch nicht attraktiv, da ich bei einer derart geringen Bezahlung meine Schulden sicher nicht reduzieren kann. Im Gegenteil, ich müsste mir dazu einen zweiten Job besorgen, was aber bei einer Arbeitszeit im Ausmaß von 72 bis 84 Wochenstunden !
unmöglich ist. Zählt man die Zeit dazu, die man für die verlangte gründliche Autopflege täglich aufwenden muss, kommt man sogar noch auf einen höheren Wert und die Entlohnung dafür ist ausgesprochen gering.
Außerdem vermute ich, dass die Fragen nach meinen Lebensumständen darauf hinausgingen, dass ich mich bei einer eventuellen Lebensgefährtin - die ich derzeit nicht habe - mitversichern lassen könnte. In diesem Fall wäre eine offizielle geringfügige Beschäftigung kein Problem und der Unternehmer müsste mich nur unfallversichern, um die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen, während vom Dienstnehmer die Arbeitsleistung einer Vollzeitbeschäftigung verlangt wird. Diese Praxis ist unter Taxiunternehmern weit verbreitet, wie ich in der Vergangenheit erfahren musste.
Darüber hinaus muss ich darauf verweisen, dass meine Gesundheit ziemlich angeschlagen ist. Ich leide an Psoriasis-Arthritis, eine Krankheit die schubweise auftritt, und damit zusammenhängend auch an depressiven Verstimmungen. Wegen beiden bin ich in ständiger ärztlicher Behandlung. In Stresssituationen (wie es ein derartiges Arbeitspensum, wie das hier verlangte, für mich darstellt), ist damit zu rechnen, dass beide Krankheiten massiv auftreten und ich arbeitsunfähig bin. Herr K. hat mich übrigens auch nach Krankenständen befragt und ich habe ihm wahrheitsgemäß geantwortet, dass ich in den vergangenen 12 Monaten zwar keine hatte, dies aber jederzeit passieren könne. Das einzige, was ich verschwieg, ist, dass ich vorbestraft bin. Da dies schon länger zurückliegt, erachte ich es auch als nicht relevant, auf Anfrage hätte ich jedoch auch hier die Wahrheit gesagt.
Am selben Abend erhielt ich ein SMS von einem Kollegen der Fa. P., der mir in Aussicht stellte, ich könnte den Dienst bald wieder aufnehmen, da im Herbst das Geschäft wieder besser liefe und viele Ferialpraktikanten ausscheiden. Ich bräuchte nur zuzusagen und in wenigen Wochen würde ich dann wieder bei P. angemeldet. Daher schickte ich Herrn K. ein SMS (das Wort "lukrativ", wie es Herr K. angibt, kam darin allerdings nicht vor), in dem ich mich herzlich für sein Angebot bedankte, dieses aber ablehne, weil ich ein anderes hätte und bereits zugesagt habe.
Nach meinem Verständnis hatte das Gespräch mit Herrn K. den Charakter einer unverbindlichen Anfrage. Von mir gab es zu keiner Zeit weder eine mündliche noch eine schriftliche Zusage. Deshalb ist mir sein Verhalten unverständlich.
Klagenfurt, 7. 9. 2011 H. W.
Ist die Sperre legitim? (12.10.11)

Antwort:
aus "AMSsperrtechnischer-sicht" war es sehr unüberlegt ihm abzusagen, weil sie ein anderes angebot haben? "das ist eine weigerung"!
- ausser sie können bei einer vollzeit-Stelle gleich / innerhalb ca. 6 wochen anfangen,dann wird ev. die sperre aufgehoben - davon ist auszugehen

und geringfügige beschäftigungen spielen keine rolle - darf man zum ALG/notstand dazuverdienen!

die sperre trotzdem mit berufung bekämpfen

sie müssten mitgeteilt bekommen was sie verdienen.
es wäre zu versuchen nachzuweisen, dass es sich um kein zumutbares DV
handelt.
KV entlohnung? - müsste stimmen! wie arbeitszeit etc.
Dienstverhältnis ablehnen. - Kann man ein Dienstverhältnis ablehnen wenn weder über Arbeitszeit noch Höhe des \'Gehalts\' informiert wird?

ev. Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt!

im falle unbedingt Beschwerde an den VwGH erheben, denn der nimmt diese Probleme genauer unter die Lupe
Widersprüche der Parteien beim Vorstellungsgespräch (VwGH)

"Auch ein Grund"
sie sollten sich auch ein ärztliches attest über ihre krankheit besorgen. das schützt vor bestimmten DV und vermittlungsvorschlägen des AMS
- Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen. (ohne gewähr)

18.10.2011 um 18.06 Uhr - von H. W. - Berufungsargument Kollektivvertrag
vielen dank für Ihre mails. habe die berufung gestern eingeschrieben aufgegeben. fand ein gutes argument: kollektivvertrag.

An das
AMS K........
R...........l **
**** K.......... - K.......... , 15. 10. 2011

Betr.: Berufung gegen den Bescheid vom ********* , Vers.-Nr.: **** ** ** **
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid, datiert mit ********, der mir nach Urgenz (**. 10. 2011 per E-Mail) erst am **. 10. 2011 zugestellt wurde, Berufung ein.

Zur Begründung verweise ich im Wesentlichen auf das Ihnen vorliegende Gedächtnis-protokoll zu meinem Vorstellungsgespräch beim Taxiunternehmer H. K..

Im Besonderen führe ich folgende Punkte an:
• Von zwei mir unbekannten Männern sehr detailliert über mein Privatleben ausgefragt zu werden, ist meiner Erfahrung nach kein übliches Vorgehen bei Vorstellungsgesprächen, wirkte auf mich äußerst befremdlich und muss zumindest bei seriösen Unternehmen als grenzwertig betrachtet werden.
• Trotz mehrmaliger Nachfrage keine konkrete Auskunft über den tatsächlichen Verdienst zu erhalten, kann keine Grundlage für den Antritt eines Dienstverhältnisses darstellen. Auch wenn im Gespräch mit Herrn K. einmal von den im Bundeskollektivvertrag für die Taxibranche angeführten € 1000/Monat die Rede war, entspräche das im vorliegenden Fall nicht den kollektivvertraglichen Bestimmungen, da:
• Laut Kollektivvertrag beträgt die Normalarbeitszeit für Taxifahrer 55 Wochenstunden bei einer Entlohnung von € 1000 brutto/Monat. Herr K. verlangt 72 bis 84 Wochenstunden (die Zeiten für die Autopflege noch nicht mit eingerechnet) bei Wechselschichtdienst, was die Höchstarbeitszeit (einschließlich Überstunden) von maximal 60 Wochenstunden deutlich übersteigt.
• Autos mit abgefahrenen Winterreifen als „Sommerreifen“ für die Personen-beförderung einzusetzen und von Lenkern zu verlangen, auch mit Kundschaft an Bord fahrend eingehende Telefongespräche entgegenzunehmen und telefonisch andere Fahrer zu koordinieren, mag zwar branchenüblich sein, entspricht aber nicht meiner Auffassung von der besonderen Sorgfaltspflicht im Personenverkehr, zu der ich mich mit dem Erwerb der Taxilenkerberechtigung verpflichtet habe.

Mit freundlichen Grüßen

Anmerkung:
In der Berufung immer Bescheidnummer angeben!

19.12.2011 um 19.32 Uhr - von H. W. - "Berufung erfolgreich"
hallo herr moser,

berufung durch,jetzt warte ich auf die nachzahlung.

danke für die unterstützung
mfg
h. w.

Anm.: "Wegen Überschreitung von kollektivvertraglich festgelegten Zeiten nicht zumutbar"

Antwort:
Freut mich! Gratuliere und Danke für die Rückmeldung!


19.10.2011 um 10.20 Uhr - von Warap - "Sozialgütesiegel: Mit bezahlter Werbung Menschen für dumm verkaufen "


Wie die Menschen mit bezahlter Werbung für dumm verkauft werden sollen...!

\"Sozialgütesiegel\" für SÖBSA - Einem Betrieb der sich mit Zwangsverpflichteten AMS-Kunden am Leben erhält und nicht einmal ausreichende Gewerbeberechtigungen hat... So gesehen in der \"Kleinen\" Zeitung? (12.10.11)


19.10.2011 um 9.16 Uhr - von T. S*. - "Sperre nach Kündigung?"


hallo

bin von Ams 6Wochen gesperrt da mich mein Arbeitgeber so gekündigt hat das es so aussieht als hätte ich gekündigt.. nun meine Frage, muss ich zu Terminen, Vorstellungsgespräche und dergleichen?

Immerhin hab ich kein Geld, wie soll ich die Fahrten bezahlen??:

Antwort:
Wenn sie Zweifel hegen so besuchen sie die AK um sich bei arbeitnehmerrechtliche Frage unterstützen zu lassen! Um dann ev. auf die Sperre Berufung einzulegen! AlVG §11 sind 4 Wochen Sperre!

Während einer Sperre kann es keine weiteren Sperren geben!
Zu Terminen immer - wenn möglich - Begleitperson mitnehmen - Wirkt Wunder!


18.10.2011 um 8.06 Uhr - von B . A*. - "Lehre anstatt Studium"


guten tag!

ich beziehe dedzeit notstandshilfe und bin gerade vom burgenland nach wien-favoriten gezogen.ich habe keinen erlernten beruf ich habe jediglich die studienberechtigungsprüfung für veterinärmedizin und habe 2 semester studiert.das studium musste ich aufgrund von psychischen problemen unterbrechen.ich habe ein bbrz gutachten worin ich nur eingeschränkt tätigkeiten durchführen kann.jetzt würde ich gerne weiter studieren aber während bezug darf man das ja nicht auch nicht wenn ich dem arbeitsmarkt zur verfügung stehe..... ich habe die letzten monate immer eine stelle als tierpflegerin bzw.als bürohilfskraft gesucht und das war nie ein problem.nun bin ich in wien am ams und meine neue beraterin wollte mir einen kurs geben indem ich den lehrabschluss für bürokauffrau machen soll da ich das nicht möchte sagte sie das sie mich in den genannten berufen nicht vermitteln kann und ich niedere tätigkeiten wie reinigung machen muss.ich habe meiner beraterin gesagt das ich eine hausstaubmi!
lben allergie habe daraufhin meinte sie das sie ebenfalls eine hausstaub allergie hat und das man mit dieser allergie bodenwischen kann.darf sie mich wenn ich ihr einen befund vom allergieambulatorium vorlege das ich eine hausstaub allergie habe für die reinigung vermitteln?ich muss jetzt einen edv kurs machen der mindestens 29 tage dauert kann sie mich auch zu ausbildungen wie den lehrabschluss zwingen?wenn ich mich nun für einem monat vom arbeitslosenbezug abmelde werde ich dann vom ams für ein paar monaten mit kursen in ruhe gelassen oder muss ich dann nach diesem monat einen kurs machen?wenn ich einen rechtsbeistand benötigen würde an welchen anwalt wende ich mich da am besten haben sie vielleicht adressen von anwälten in wien bzw. umgebung?
vielen dank!

mit freundlichen grüssen
b. a. (15.10.11)

Antwort: Auf tatsächliche Qualifizierung besteht kein Rechtsanspruch!
Ein Monat vom AMS abmelden hiesse (hier) ein Monat kein Geld bekommen und dann geht das Selbe wieder weiter! Also Unsinn!

Das AMS muss auf ihre gesundheitlichen Einschränkungen eingehen! Erst recht, wenn sie ein ärztliches Attest haben!

Doch - "vereinzelt" bekommen auch Studenten "Arbeitslosengeld" Willkürregelung?
Versuchen sie nachzuweisen, dass sie auch dem Arbeitsmarkt für ca. "20" Stunden zur Verfügung stehen!
Lassen sie sich nicht von ihrem BeraterIn aufhalten!
Besuchen sie mit einer Begleitperson "auch" den Vorgesetzten/GeschäftsstellenleiterIn

zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann an Michael M.
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet mir, den Formalweg zu berschreiten und mir ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)

Bildung: + von AMS-Mitarbeiter3 - Leistungsbezug trotz (selbstgewählter) Ausbildung: / Hochschulstudium auch für arbeitslose Personen

Eine berufliche Ausbildung kann "eigentlich" nur unter Freiwilligkeit vermittelt werden! (Was ich bei vielen Betroffenen und als arbeitsmarktpolitische Massnahme gut finde!)


Zwangsmassnahmen und Deppenkurse sind hingegen "Pflicht" und Verweigerung heisst Bezugs-Sperre!
- AUSSER? weiterführende Links anklicken!
Aufsuchende Vermittlung freiwillig / zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Bei "rechtswidrigen" Bezugssperren immer Berufung einlegen - Die ist kostenfrei!

Für RA müsste die Finanzierung gesichert sein - Haben sie ev. eine Rechtsschutzversicherung

Besuchen sie AMSand dort gibts Unterstützung:
AMSand - Beratung
Donnerstag von 18 bis 20 Uhr
AMERLINGHAUS
Stiftgasse 8
1070 Wien
(Ohne Gewähr)


18.10.2011 um 7.38 Uhr - von M. H. - "Betreuungsvereinbarung"
"Sehr viele Menschen die aus Angst vor`m AMS "kuschen"!"


hallo herr moser,

dankeschön für die Rückmeldung, Iich werde mich bei dieser Firma bewerben. Nun geht es beim mir jedoch Schlag auf Schlag. Das sich das AMS nicht mit meiner Weigerung (den LINK Qualifizierung und Vermittlungsunterstützung, Linz) zu besuchen nicht einfach zufrieden gibt, habe ich mir schon gedacht. Jetzt hat mr meine Beraterin am Freitag noch eine neue Betreuungsvereinbarung geschickt (zusätzlich zu einem neuen Kontrolltermin) indem Sie anführt das ich an dem LINK-Kurs teilnehme, obwohl ich das nicht mit ihr vereinbart habe. Zitat:
Sie nehmen am vereinbarten Kurs teil

Begründung für die beabsichtigte Vorgehensweise:

Der LINK Kurs ist eine Hilfestellung zur aktiven Arbeitssuche.Im Kurs werden Sie Alternativen zu herkömmlichen Bewerbungsstrategien entwickeln uws. (kennen wir ja bereits)
Weitere Vereinbarungen;: Linkzuweisung nicht im Einverständnis der Kundin, daher Kontrolltermin (19.10.) zur Klärung!
So nun stellt sich für mich die Frage, ob die Vereinbarung gültig ist, da ich sie ja nicht mit dem AMS getroffen habe, sondern dies einseitig vom AMS erfolgte. Der Kurs beginnt morgen und ich werde diesen nicht besuchen. Oder bin ich dazu verpflichtet nur weil meine Beraterin dies im NACHHINEIN in die Betreuungsvereinbarung mit einbezogen hat? Ich denke schon das ich hier im recht bin, da sie ja auch angeführt hat, das ich damit nicht einverstanden bin und dies angeblich am Mittwoch geklärt werden soll. Worauf ich ehrlich schn gespannt bin, da ich ja nicht weis was mich erwartet.

Ausserdem wurde mir am Freitag noch eine neue Teilnahmevereinbarung zugesendet seitens AMS zur Informationsveranstaltung "Englischkurs" der beim AMS direkt ist, dauert 2-3 Stunden und gilt gleichzeitig als Kontrolltermin. Dieser Termin ist dann am 25.10. was für mich bedeutet das ich trotz Onlinebetreuung mittlerweile jede Woche einmal zum AMS fahren muss.

Ich wäre nochmal sehr dankbar für deinen Rat und ich wäre auch sehr dankbar, wenn sich alle an deinem Forum beteiligen würden, die auch derzeit Arbeitssuchend sind und ihre Erfahrung bekanntgeben. Denn ich denke schon das es wirklich sehr viele Menschen gibt, die vom AMS "kuschen" aus Angst und in dem Irrglauben sie hätten keine Rechte. Jeder Mensch hat Rechte und das kann nicht angehen das sich eine Behörde darüber hinwegsetzt nur um die Statistik zu ändern..

Ganz liebe Grüße
M. H.
(16.10.11)

("15.10.2011 um 9.46 Uhr - von M. H. - "Habe nun den Eindruck das mir auf diesem Wege "Druck" gemacht werden soll")

Antwort:
Betreuungsvereinbarung ist "mehr oder weniger" für die Würste oder fürs Klo als WC-Papier!
Diesen "Zettel"/"Abmachung" gibt es "nur" als Alibi um behaupten zu können, "alles" passiert im beiderseitigen Einverständnis!
Wenn sie ein zumutbares Arbeitsverhältnis, "oder Deppen-Kurse die ein solches herbeiführen", verweigern/vereiteln wird ihnen der Bezug/Geld gesperrt!
Wobei Zwangsmassnahme SÖB / Transitarbeitsplatz auch als zumutbares DV zählt!
Klo-Papier hin oder her! Ähm... Betreuungsvereinbarung!

Aufsuchende Vermittlung freiwillig / zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :


16.10.2011 um 11.55 Uhr - von Gi. - "Bewerbungs-Muster zum Schutz vor Dequalifikation"
"Sämtliche Qualifikationen in Bewerbung für (z.Bsp.) "Abwäscherstelle" angeben
- kann vor Dequalifizierung schützen"


SERVAS, Christian,

zu deinem Eintrag von heute
- 15.10.2011 - von M. H. - "Habe nun den Eindruck das mir auf diesem Wege "Druck" gemacht werden soll" -

mich hat das AMS mit derart unpassenden Stellenangeboten auch am laufenden Band schikaniert. Hab' mich darauf immer unter Bezugnahme auf den Stellenvermittler schriftlich beworben. Angehängt eines meiner derartigen Stellenbewerbungen. Sollte das Unternehmen nicht gerade mit dem AMS in irgend einer Form verbunden sein, kommt es garantiert zu keinem Vorstellungsgespräch, geschweige denn zu einem Dienstverhältnis.

Ich weiß nicht, ob das eine gute Idee war/ist; doch so hab' ich mich den "NETTEN" Stellenangeboten des AMS gegenüber verhalten.

mglg aus GU-Süd
Gi.
(15.10.11)

Bewerbung:

Traditionsgasthof H........
Herrn R...... N.......
S........ **
**** F...........

03. Oktober 2009


Abwascherin


Sehr geehrter Herr N...........!

Unter Bezugnahme auf das mir vom AMS G....., Frau Mag. A...... D........, am 1. dM ausgehändigte Stellenangebot, ADG 399........... ***, bewerbe ich mich für die gegenständliche Stelle.

Ich bin gelernte Bürokauffrau sowie ausgebildete Diplom-Wirtschaftssekretärin mit langjähriger Praxis in verschiedensten Branchen. In Ausübung meines Berufes erledigte ich in erster Linie alle typischen administrativen Assistenztätigkeiten einer Sekretärin. Individuelle Sonderaufgaben, wie die

- kontinuierliche Erhebung von Daten, deren Wartung und Auswertung,
- Ab- und Weiterverrechnung von Kosten und Gebühren,
- Erstellung von Plan-Ist-Vergleichen,
- Kontaktierung interner und externer Ansprechpartner zu anfallenden Themen,
- Auftragsbearbeitung von der Bestellannahme bis zur Fakturierung, etc.,

ergänzten mein Routineprogramm.

Ich verfüge über sehr gute MS-Office-Kenntnisse (insbesondere Word und Excel) und schätze es, eigenständig, sorgfältig und zuverlässig zu arbeiten. Gerne übernehme ich in Ihrem Traditionsgasthof H........... den Abwasch. Eine Einschulung bzw. Einarbeitung ist nicht erforderlich, zumal ich diese Tätigkeit aus dem Effeff beherrsche.

Sehr geehrter Herr N........., ich freue mich über eine Rückmeldung von Ihnen und bedanke mich dafür im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Lebenslauf
Auflistung Fortbildungskurse
Dienstzeugnis Milchfrisch
Wisek-Diplom Wifi
AMS-Infoblatt Förderung
AMS-Formular für DG




15.10.2011 um 15.09 Uhr - von S*. - "Bezugssperre über SÖB-SchmarotzerBetrieb"


Guten Tag! Ich stecke in einer Zwickmühle. Weil ich mich geweigert habe bei Jobtransfair den von denen vorgeschlagenen Job (Call Center Keilerei obwohl ich einen Bürojob suchte) sofort anzunehmen wurde ich am Ende des Deppenkurses nicht übernommen und bin \"selbstständig\" ausgestiegen (sonst würde es ja für sie blöd klingen). Paar Tage später bekam ich einen Brief vom Sozialamt das meine Mindestsicherung um 25% bei der nächsten Auszahlung gekürzt wird (200 Euro weniger). AMS fühlt sich nicht zuständig und Sozialamt hat sich nie mit mir in Kontakt gesetzt um meine Sicht der Dinge zu hören sondern einen Formalbrief geschickt. Meine Frage: Lohnt sich der Einspruch? Habe ich überhaupt eine Chance? Wenn Einspruch dann mit welcher Begründung.

Vielen Dank im Vorraus (12.10.11)

Antwort:
Sie müssen das "selbstständig ausgestiegen" definieren! Weigerung eines "zumutbaren" SÖB-Dienstverhältnis falls es eine war, heisst Bezugssperre/Kürzung!
Also was heisst "selbstständig ausgestiegen"? Sind sie der Meinung, dass sie in diese Weigerung / BezugsKürzung hinein-manövriert wurden? Ev. durch falsche Auskunft/ Informationen!
Was Call Center betrifft so:
Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt!
auch wäre ev. nachzuprüfen ob solche Firmen den arbeitnehmerrechtlichen Bestimmungen nachkommen! KV-Entlohnung etc.einhalten!
(Zur Info: Dienstverhältnis ablehnen.)

Legen sie auf alle Fälle Berufung ein! - Die ist kostenfrei!


15.10.2011 um 13.58 Uhr - von W. T*. - "Kann ich als Privatperson vom AMS ein Gutachten über meine Chancen am Arbeitsmarkt bekommen?"


Hallo!

Ich möchte wissen, ob ich (als Privatperson) vom AMS ein Gutachten über meine Chancen, einen neuen Job zu finden, bekommen kann. (Im Auftrag des Arbeits- und Sozialgerichts werden solche Gutachten erstellt.)

Ich bekämpfe meine Kündigung wegen Sozialwidrigkeit vor Gericht, wobei der Richter hat durchblicken lassen, dass er sich dem Ergebnis eines Gutachten anschließen wird, das feststellen soll, ob ich innerhalb der nächsten 6 Monate leicht einen Job finden kann. Wenn ja, dann habe ich verloren, wenn nein, dann ist die Kündigung aufgehoben.

Interessanterweise hat die beklagte Partei ein Gutachten durch das AMS vehement abgelehnt; es wurde jetzt ein privater Gutachter vom Gericht bestellt. Ich vermute dahinter, dass man befürchtet, dass ein AMS-Gutachten zu günstig für mich ausfallen könnte.

Ich bin 61 Jahre, Akademiker mit erstklassigen Qualifikationen und 30 Jahren Berufserfahrung (und wurde durch billigere Arbeitskräfte ersetzt).

Der springende Punkt sind meine fehlenden Versicherungsmonate (langes Studium), weshalb ich erst 2015 in Pension gehen kann. Mein Problem ist daher, die Zeit bis dahin finanziell zu überbrücken.

MfG
WT (13.10.11)

Antwort: Gutachten wäre grosser Vorteil für Betroffene!
Das ist eine tolle Idee!
Sie bräuchten einen Rechtsanwalt, der die Forderung vor Gericht unterstützt und einbringt!
Der/Die "falls"/ev. auch ein "unzureichendes" Gutachten eines "privaten" Gutachters zerpflückt und ein Gegen-Gutachten erstellen lässt/einfordert!
Es wäre für sie "dann" auch wichtig, die Kostenfrage zu klären! Auskunft über Verfahrenshilfe etc.
Ev. kontaktieren sie einen RA. "Erste Stunde ev. gratis?"
Haben sie eine Rechtsschutzversicherung?

Ein solches Gutachten wäre für alle Betroffenen hilfreich/unterstützend!
Ich bitte sie mir/uns das Gutachten (auch vom "privaten" Gutachter) zukommen zu lassen! Danke! Alles Gute!

Wenn RA.-Finanzierung gesichert wäre, wäre Rechtsanwalt Dr. Pochieser geeignet!

27.10.2011 um 19.15 Uhr - von W.T. -
"AMS macht keine privaten Gutachten"
AMS macht keine privaten Gutachten (Nachtrag zum Eintrag vom
15.10.2011 um 13.58 Uhr)

Ich habe nun die offizielle Antwort vom AMS bekommen (siehe unten), dass Beurteilungen über die Jobsituation nur auf Antrag des Gerichts erfolgen.

Das entscheidet aber der Richter, und in meinem Fall hat er einen privaten Gutachter bestellt.

Text der Antwort vom AMS:
\"Nach Rücksprache mit der Bundesgeschäftsstelle des AMS Österrreich muss ich Ihnen mitteilen, dass das AMS Gutachten bzw. Expertisen hinsichtlich Arbeitsmarkt- bzw. Vermittlungschancen einzig auf Anfrage eines Gerichts abgibt.
Somit bedauere ich Ihrem Wunsch nicht nachkommen zu können.
Vielleicht können Sie ja doch noch eine Anfrage durch das Gericht erwirken. \".


15.10.2011 um 11.40 Uhr - von S. - "Beraterin hat Angaben bzgl. gesundheitlicher Einschränkungen, ohne meine Zustimmung, aus dem Akt genommen"


Hallo Herr Moser,

vielen Dank für Ihre Antwort! Bin so froh das es dieses Forum gibt.
Beim letzten Termin bei meiner Beraterin ist diese nochmals meinen Akt durchgegangen und hat ohne meine Zustimmung Angaben bzgl. gesundheitlicher Einschränkungen, in meinem Fall Panikattaken und psychische Probleme, herausgenommen. Entweder man ist arbeitsfähig oder nicht, sonst hätte man man bei ihr nichts zu suchen.
Nun ich möchte arbeiten gehen und einen Job annehmen der meinen Fähigkeiten entspricht. Von meiner Betreuerin bekomme ich nun Jobs mit Reisetätigkeit und Vertretertätigkeit mit Erfolgsdruck zugewiesen. Ich habe schon vor Jahren, nachdem ich einige Schnuppertage in den verschiedensten Vertreterjobs machen durfte, festgestellt, dass ich absolut ungeeignet dafür bin. (Ich würde verhungern, den ich kann nicht Arsch kriechen und andere von Dingen überzeugen, von denen ich nicht überzeugt bin. Dazu komme ich mit dem damit verbundenen Leistungsdruck nicht zurecht.)

Was soll ich bei derartigen Angeboten tun? Am liebsten wäre mir ein anderer Berater, denn mit der jetzigen kann ich überhaupt nicht. Hatte eine Vertretung die mich viel menschlicher behandelt hat.

L.G. (13.10.11)

Antwort:
Grundsätzlich: Sie müssen den Vermittlungsvorschlägen ab 20 Wochenstunden nachkommen, ansonsten wird ihr Versicherungsanspruch, auf den sie einen Rechtsanspruch haben, gesperrt!"
Bei Vorstellungsgesprächen können sie ev. von ihren Beeinträchtigungen sprechen - Auch das das AMS davon weiss und wie es umgeht damit! - Sollte ihnen im Falle eine Bezugssperre/Existenzvernichtung drohen!
Der Arbeitgeber nimmt natürlich BewerberInnen die besser geeignet sind!
Siehe auch Antwort unten:
"Habe nun den Eindruck das mir auf diesem Wege "Druck" gemacht werden soll")

Was das willkürliche/mutwillige Entfernen von gesundheitlichen Daten aus ihrem "Betreuungsvereinbarung" betrifft, so verlangen sie von der AMS-BetreuerIn die sofortige Wiederherstellung! / Aufnahme der Daten!
Gehen sie bez. dieser Forderung mit einer Begleitperson zur Betreuerin! Ev. auch zum GeschäftsstellenleiterIn!
Drohen sie ev. mit einer Amtsmissbrauchs-Anzeige!
Selbst wenn sie kein ärztliches Attest über ihre Krankheit haben, so muss die BetreuerIn die Feststellung der gesundheitlichen Eignung in die Wege leiten! Und eine ärztliche Untersuchung anstreben!

Und liegt ihrerseits ein Gutachten/Attest vor, so muss sie auf die verminderte Leistungsfähigkeit eingehen!
Ev. soll/kann sie In letzter Konsequenz dem Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung ausgesetzt werden! Eine Klage angedacht werden!

Widerstandsmethode: Aufklärung der Öffentlichkeit!
Schriftliche Beschwerden an mehrere Stellen - zur Aufklärung an Medien - senden!

BeraterInnenwechsel ist auf Grund eigenen Wunsches fast ein Ding der Unmöglichkeit!


15.10.2011 um 11.11 Uhr - "AKTIONSTAG" "Weltweite Proteste / Auch in Österreich"


"Der politische Umbruch geht von "unten" aus"

Generation "Es reicht" ruft zum Protest
In 1000 Städten weltweit protestieren heute die "Empörten" dafür, dass ihre Stimmen nicht länger überhört werden. (15.10.11)

"Die Menschen fühlen sich nicht mehr von der Politik vertreten"
Auch in Österreich gehen heute, Samstag, Unzufriedene auf die Straße. (Kurier)

Protestaktionen sind u.a. in Wien, Salzburg, Linz, St. Pölten und Graz geplant.

Das ist AUCH die Demo für Arbeitslose!

Wem`s möglich ist - HINGEHEN!

Siehe Termin!

Anmerkung:
Der Widerstand arabischer Länder gegen Diktatoren als Vorbild für den Widerstand der westlichen Welt gegen die "demokratischen/totalitären-neoliberalen" Unterdrücker und Ausbeuter-Regierungen! (14.02.11)

"Der Umbruch der westlichen Gesellschaften nimmt seinen Anfang!"
unter: "Solidarität mit der "spanischen/griechischen Revolution"
"Europäischer Aufstand des "Humanismus" gegen die menschenverachtende neoliberale Ausbeuter-Ideologie!" (22.05.11)


15.10.2011 um 10.09 Uhr - von E. - "Schmarotzer-Betrieb Trendwerk"


Wer kann mich aufklären, wer hinter \"Trendwerk\" steckt??
Habe vom AMS ohne Ankündigung ein Schreiben bekommen, dass ich einen Kurs \"wie bewerbe ich mich richtig\" für 5 Wochen besuchen soll. Danach würde ich vielleicht eine Anstellung erhalten, also nicht definitiv. Ich bin 56 Jahre, wenn ich bis heute nicht weiss wie ich mich bewerben kann/muss, dann ist was falsch gelaufen. Also vielleicht kann mir wer helfen, was ich machen soll?? Danke für die Rückmeldung!!! (13.10.11)

Antwort:
Sie sollen einen Deppenkurs besuchen und nach diesen Wochen in den Deppenkurs-Betrieb-eigenen-Transitarbeitsplatz ("Zwangsmassnahme/Zwangsarbeit"?) arbeiten!
Ein befristetes "Zwangs"-"Arbeitsverhältnis" mit eigens dafür angefertigten NiedrigLohn KV und der Lizenz zum psychologischen "umher-fuhrwerken")
- auf Basis einer pathologischen Realitätsverdrängung/verweigerung!
Nur so kann die Feindbild-ausrichtung seine Rechtfertigung finden!

zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

15.10.2011 um 10.37 Uhr - von A. H. - Trendwerk-Infotag - Protokoll
hallo christian,

habe vom infotag v. trendwerk ein protokol angefertigt. wäre vielleicht für alle betroffenen interessant, damit sie schon vorab informiert sind, was auf sie zukommt. lg (14.10.11)

Infotag_Protokoll_Trendwerk.pdf

Anmerkung zur Info: Keine Gratisarbeits-Pflicht
Nur freiwillig!
Praktikum / Schnuppertage statt Probetage

18.10.2011 um 7.08 Uhr - von E. - Werde eine "Berufsunfähigkeits-P." beantragen
Danke für die Info. Werde zur Pensionsversicherung um eine
"berufsunfähigkeit" einreichen, vielleicht habe ich eine Chance. Tatsächlich
müsste ich noch bis Februar 2015 arbeiten, danach kann ich sowieso offiziell
in Pension gehen. Habe dafür schon ein Schreiben von der PVAng. Oder wissen
Sie wie ich diese Zeit ohne Kurse vom AMS übergehen kann?
Danke für Ihre Rückantwort!!! Gruss (17.10.11)

Antwort:
Nein Zwangsmassnahmen / Deppenkurse kommt niemand aus! _ Die richten sich nicht nach Sinnhaftigkeit! Müsste jede Zuweisung (ev. Sperre wegen Verweigerung) extra bekämpft werden!



15.10.2011 um 9.46 Uhr - von M. H. - "Habe nun den Eindruck das mir auf diesem Wege "Druck" gemacht werden soll"


Hallo Herr Moser,

vorerst mal dankeschön für die Antwort. Ich habe gester meiner Beraterin per E-Mail (da Onlineberatung und schriftlich immer besser als mündlich ist) mitgeteilt, dass ich an dem "Kurs" nicht teilnehmen werde. Ich habe ihr auch gleich die VwgH-Mitteilung die ich auf Deiner Seite gefunden habe (das es eine fehlende Belehrung gab, das mit keine Defizite bekannt sind usw. mitgeschickt) Bisher habe ich noch keine Rückmeldung erhalten (lediglich eine Lesebestätigung). Heute jedoch habe ich von meiner Beraterin einen Vermittlungsvorschlag erhalten und ich habe nun den Eindruck das mir auf diesem Wege "Druck" gemacht werden soll, d.h. "ich weigere mich den Kurs zu besuchen, nun schicken Sie mir alle möglichen Vermittlungsvorschläge die meiner Qualifikation nicht entsprechen". Ich bin seit 21 Jahren Buchhalterin - ich habe auch nur diesen Beruf ausgeübt und habe auch bei meinen ersten Gespräch beim AMS angegeben das ich natürlich in diesem Beruf weiterarbeiten möchte. Heute kam ein Vermittlungsschreiben in dem angeführt ist, dass eine Firma für die Konfektionierung von Stempeln und Bedienung der Graviermaschine jemanden für 20 Stunden sucht! (Voraussetzung: handwerkliches Geschick, technisches Verständnis) Das hat mit meiner Qualifikation und Berufserfahrung null zu tun! Nun meine Frage: Muss ich diesem Vorschlag folge leisten? Prinzipiell hab ich kein Problem damit, da ich mir sicher bin, das mich diese Firma sowieso ablehnen wird, da ich ja Null Ahnung von dem habe. Doch ich habe wirklich den Eindruck, das das AMS aufgrund meiner Weigerung für die Maßnahme einfach Stellen schickt die absolut nicht in mein Berufsbild passen. Ich denke auch (weiss ich aus Vorstellungsgepsrächen und eigener Erfahrung von Bewerber bei meiner ehemaligen Firma) das es immer einen sehr guten Eindruck macht, wenn man einen Lebenslauf vor sich hat der aufzeigt, das man sein bisheriges Leben immer in der gleichen Branche gearbeitet hat. Würde die Firma mich nehmen dann denke ich schon das dies einen "komischen" Eindruck in meinen Lebenslauf macht, wenn dann nach 21 Jahren Buchhalterin auf einemal Mitarbeiter Konfektionierung von Stempel und Bedienung der Graveirmaschien steht.

Für Ihren Rat bin ich Ihnen sehr dankbar und ich habe auch nichts dagegen wenn Sie dieses Mail auch wieder veröffentlichen

Mit freundlichen Grüßen
M. H. (14.10.11)

(12.10.2011 - von M. H*. -"Deppenkurs: u.a. Steuergeldverschwendung")

Antwort:
"Ja seien sie vorsichtig! Dass ist der Fall! "Es geht dem AMS (ihrer BeraterIn) darum, sie in eine Sperre zu manövrieren!"
Sie müssen den Vermittlungsvorschlägen ab 20 Wochenstunden nachkommen, ansonsten wird ihr Versicherungsanspruch, auf den sie einen Rechtsanspruch haben, gesperrt!"
Wird das (die "Schikane") augenscheinlich, ev. über Anforderungen, so versenden sie eine schriftliche Beschwerde!
- Wie zBsp Voraussetzung: handwerkliches Geschick, technisches Verständnis,
so sie diese nicht besitzen!
Darum würden sie in diesem Falle auch nicht genommen werden! Erst recht nicht bei vielen BewerberInnen!
Aber trotzdem zum Vorstellen gehen!

Beschwerden an mehreren Stellen, mit Aufklärung der Medien:
Oder/Und MIT BEGLEITPERSON Vorgesetzten/(GeschäftsstellenleiterIn) besuchen und Beschwerde vorbringen! (ev. Gedächnisprotokoll anlegen)

Zur Info:
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!


12.10.2011 um 20.08 Uhr - von E. R. - "Das gesamte Prozedere wird diesesmal von meiner Begleitung dokumentiert!"


hallo christian!
da mir der amtssarzt ein positives gutachten bezüglich meiner gesundheitlichen einschränkungen (wegstrecke ist nicht zu bewältigen) ausgestellt hat, mir das ams natürlich den bezug nicht sperren konnte,was eigentlich schade ist, den dan wären sie sicherlich fällig gewesen, schicken mich die "raubritter" wiedermal in die gesundheitsstrasse pva,dieses jahr bereits zum zweiten male. bin gespannt was diesesmal rauskommt!!
Volksanwaltschafts beschwerde und dienstaufsichtsbeschwerde wurden eingebracht. werde dir natürlich eine genauen bericht abgeben sobald ich wieder mehr weis. das gesamte prozedere wird diesesmal von meiner begleitung dokumentiert!
wünsche dir alles gute und verbleibe mit freundlichen grüssen Ernst!

(28.09.2011 um 8.42 Uhr - von E. R. - "Amtsarzt-Gutachten vom AMS nicht anerkannt: Anzeige wegen Gesundheitsgefährdung und Amtsmißbrauch plus Dienstaufsichtsbeschwerde!!")


12.10.2011 um 19.26 Uhr - von L*. - Ich war schon einmal bei dieser Maßnahme vom AMS und wurde eigentlich nur schikaniert.


Sehr geehrter Herr Christian Moser!

Können Sie mir sagen was es mit dem Verein Outplacement Stiftung auf sich hat.

Ich war schon einmal bei dieser Maßnahme vom AMS und wurde eigentlich nur schikaniert.

Habe leider nur schlechte Erfahrungen damit gemacht, eigene Meinungen darf man dort nicht vertreten, geschweige denn Äußern!

Ich muss noch dazu sagen das ich gewisse Tätigkeiten nicht mehr ausüben darf bzw. kann (nach eingehender Untersuchung nachweislich, darunter auch Untersuchungen und Attests vom AMS- Amtsarzt selbst), deshalb musste ich aus gesundheitlichen Gründen teilweise Jobs ablehnen und wurde gleich als Neinsager bezeichnet.

Zwei Personen redeten auf mich ein und drehten mir die Worte im Mund um, ausserdem waren die "Trainer" total unfreundlich.
Das war jetzt nur ein kleiner Auszug was mir alles schon dort passiert ist.

An und Für sich dient diese Maßnahme ja nicht zur Aus,- bzw. Weiter,- oder Fortbildung, noch dazu ist sie in unregelmäßigen Zeitabständen (das heißt, sie ist nicht täglich)!
Ist dies dann gesetzlich korrekt, dass ich diese Maßnahme besuchen muss?? Kann ich den Versicherungsschutz bzw. den Bezug vom AMS verlieren, wenn ich dort nicht hingehe??
Vieleicht kann mir wer weiterhelfen, oder jemand sagen, wo ich mich da am besten hinwenden kann?

Vielen Dank schon mal im Vorhinein und freundlichen Grüßen
L.

Antwort: "Zynismus und Hohn des Gesetzgebers"
"Wenn sie nicht hingehen wird ihnen der Bezug "rechtswidrig" gesperrt!
Das widerliche CoacherInnen-Verhalten ergibt sich einerseits aus einer pathologischen Realitätsverweigerung und andererseits brauchen die "50 - 70%?" Vermittlungsquote trotz fehlender angemessen entlohnte Arbeitsplätze!
Deswegen hilfts auch wenn man durch sie die Statistik irgendwie schönt!
Ev. Bezugssperre, etc.

"Wenn Betroffene die Meinung sagen und diese die Realitätsverweigerung der arbeitsmarktpolitisch tätigen Personen aufdeckt, so kommts in letzter Konsequenz zur Sperre, weil sie dann den "Erfolg dieser Massnahme vereiteln"!
-Hieraus ist der Zynismus und Hohn des Gesetzgebers zu erkennen!

>Sie sind eine Stückzahl mit der (in Summe) Millionengeschäfte getätigt werden!
Ihre Interessen zählen nicht! Zudem dienen Deppenkurse einem Kalkül!

Es gibt aber VwGH-Erkenntnisse an die sich das AMS halten müsste!
Weil das AMS dies nicht tut, sind diese rechtswidrigen Sperren erfolgreicher Berufungen ausgesetzt!
Es ist AMS Pflicht sie aufzuklären und ihnen Parteiengehör zu gewähren!
Erfolgreicher Berufungsgrund bei fehlender Belehrung:

*Massnahme wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1

Z.Bsp. ist Coaching`s eine erlaubte "Zwangs"-Massnahme!

Aufsuchende Vermittlung - freiwillig!


Weiterführende Links anklicken - zu SÖB und/mit vorgeschaltenen Deppenkurs :
(ohne Gewähr)


12.10.2011 um 16.39 Uhr -von M. H*. -"Deppenkurs: u.a. Steuergeldverschwendung"


hallo,
ich bin seit 01.05.2011 arbeitslos gemeldet, mit einer dreiwöchigen Unterbrechung. Jedenfalls habe auch ich gestern ein Schreiben vom AMS erhalten zur Teilanahme der Maßnahme : LINK Qualifizierung und Vermittlungsunterstützung, Linz. Meine Beraterin hat mich nicht informiert was das ist und das ich daran teilnehmen muss. Ich habe sofort meine Beraterin kontaktiert und darum gebeten mir mitzuteilen, um was es dabei geht und wie lange das dauert (auf dem Schreiben steht lediglich wo das ist und das ich um 9:00 pünktlich dort sein muss) Als Antwort erhielt ich, das es sich hierbei um einen Kurs handelt, der für Bewerbungsgespräche und Optimierung meiner Bewerbungsunterlagen dienen soll und somit meine Arbeitslosigkeit verkürzt werden, und dadurch eine Arbeitsaufnahme erfolgen soll. Ich möchte dazu noch anmerken, das mir auf nochmaliges Nachfragen mitgeteilt wurde das dieser Kurs 12 Wochen jeweils von Mo-FR dauern soll. Ich habe seit 21 Jahren gearbeitet (bin 40 Jahre alt) und i!
ch habe auch schon einiges an Bewerbungsschreiben und -gesprächen hinter mir. Die Rückmeldungen der Firmen waren immer sehr positiv gehalten, dass sie meine Unterlagen mit großen Interesse gelesen hätten und es nicht an meiner Qualifikation liegt das sie mir eine Absage geschickt haben (meistens war immer jemand dabei der eben schon in der jeweiligen Branche tätig war) Ich habe sehr stark den Eindruck, das ich nur in den Kurs gesteckt werde, damit ich aus der Statistik der Arbeitslosen herausen bin und mir der Kurs mit großer Wahrscheinlichkeit gar nichts bringt, ausser das es Zeit - sowie Steuergeld verschwendung ist. Nun habe ich auf der SoNED Seite schon einiges über AMS Vorgehensweisen gelesen. Kann mir das AMS diesen Kurs tatsächlich einfach so Vorschreiben - mich dazu verpflichten ohne das sie mich vorab darüber informieren und ich eventuell auch erklären kann, das es bei mir mit Sicherheit nicht an meinen UJnterlagen bzw. Bewerbungsgesprächen liegt, das ich noch kein!
e Zusage erhalten habe? Ich habe auch diese Woche noch zwei Vo!
rstellun
gsgespräche offen, was ja eigentlich auch daraufhin deutet das ich sehr wohl einen Job suche und so traurig es auch klingen mag doch gibt es noch immer sehr viele Firmen die lieber eine sehr jüngere nehmen die auch weniger Geld kostet. Ich bin ein positiv gestimmter Mensch und ich bin auch sicher das ich einen Job finden werde, doch wenn ich 12 Wochen in einen Kurs sitze von Montag - Freitag wirds doch schwieriger da man zeitlich eingeschränkt ist und nicht so wie jetzt sehr flexibel für Vorstellungsgespräche.
Für Euren Rat bzw. Eurer Wissen ob ich mich gegen den Kurs weigern kann wäre ich sehr dankbar. Mfg MH:.

Antwort: Deppenkurs oder - auch rechtswidrige - Bezugssperre!
Sie sind eine Stückzahl mit der (in Summe) Millionengeschäfte getätigt werden!
Ihre Interessen zählen nicht! Zudem dienen Deppenkurse einem Kalkül!
Es ist aber AMS Pflicht sie aufzuklären und ihnen Parteiengehör zu gewähren!

Bei Bezugssperre wegen Weigerung wäre ihre Berufung oder Beschwerde an den VwGH erfolgreich!
Erfolgreicher Berufungsgrund bei fehlender Belehrung:

Weiterführende Links anklicken - zu SÖB und/mit vorgeschaltenen Deppenkurs :


12.10.2011 um 8.21 Uhr - von Stephan - "Für Banken ist Geld vorhanden"


hallo christian.

die untenstehende aussage von fekter ist doch zu bahnbrechend um unwidersprochen zu bleiben.

http://www.orf.at/#/stories/2083745/

da beschleicht einem doch gleich wohlige behaglichkeit,angesichts einer derartigen jubelmeldung.
da sind wir aber ALLE froh,dass für die unterstützung der banken ausreichend geldmittel zur verfügung zu stehen scheinen,zugleich jedoch aber keine mittel für altenversorgung,krankenversorgung,bildung (und zwar den talenten und fähigkeiten entsprechende!!!!!!!! bildung,keine zwangsdressur bei deppenkursen oder ähnlichem),und auch kein geld für schulen.kindergärten,spitäler,feuerwehr,rettung,oder andere schutz-und/oder hilfsbedürftige menschen oder gruppierungen.

ja sie fordert auch sogleich:
Fekter sagte weiters, dass sich alle Banken europaweit mit Eigenkapital für den Krisenfall rüsten müssten. Und auch die Staaten müssten entsprechend Gesetze erarbeiten, um im Fall der Fälle die Banken zu stützen.

man soll also gesetze!!!!!!! erarbeiten, wobei den bürgern also, verfassungsmässig (wenn möglich), die immerwährende!!!!!!! haftung für verluste von banken aufs auge gedrückt werden soll (die liste der zu unterstützenden ansammlungen von mittätern, bei diesem globalen enteignungsprogramm, wird sich in bälde um versicherungen,grosskonzerne,pharmafirmen,saatguthersteller wie monsanto,pioneer und vielen mehr erweitern) um zugleich die macht-und geldkonzentration auf einige wenige, zentralisierte, schaltstellen zu transferieren.

wer glaubt,dass die haftung \"NUR\" für banken verwendung finden wird,hat entweder ein sehr kindliches gemüt,oder ist den hypnotischen angriffen der finanz-oligarchie bereits hoffnungslos verfallen.

zu diesem zweck empfehle ich die eingehende lektüre der fakten über den geplanten ESM (europäischer stabilitätsmechanismus) und dessen dramatischen auswirkungen, auf youtube usw.

in kürze werden ALLE menschen das dasein einer henne in der legebatterie teilen,welches die tägliche ration höchst minderwertigen futters zugeteilt bekommt,damit äusserst zufrieden zu sein hat,sowie letztendlich auch noch selber glaubt,dass der bauer nicht so böse sein kann,wenn er sie doch jeden tag mit futter versorge.

viel spass beim bösen erwachen.

liebe grüsse stephan (11.10.11)



12.10.2011 um 7.40 Uhr - von Ho*. - Laut AMS hat die Krankenkassa Meldung gemacht das ich im Krankenstand bin?


Bitte um Info

Am 29.09-2011 hatte ich eine Untersuchung im LKH.
Nun wo meine Notstandshilfe kommt, fehlen 200 Euro. Laut AMS hat die Krankenkassa Meldung gemacht das ich im Krankenstand bin.
Bin ich aber nicht und bekomme mein Geld zurzeit als Pensions-Bevorschussung.
Was läuft da ab. Ist das Datenschutz oder hat die VGKK das Recht meine Daten weiterzuleiten. (11.10.11)

Antwort:
Frage kann es sein, dass sie nicht mitbekommen haben, dass sie vom LKH-Arzt krank geschrieben wurden?
Wenn das der Fall ist erkundigen sie sich wie lange?
Krankengeld bekommen sie dann von der Krankenkassa!

>Wenn sie nicht im Krankenstand sind, so gehen sie sofort zu den Behörden und klären das!
"Laut AMS ?" Haben sie das schriftlich bekommen?
Oder haben sie das von einer AMS-BeraterIn erfahren?

Gehen sie zuerst zur Krankenkassa und verlangen sie eine Erklärung - bzw. lassen sie sich ihre Krankenmeldung zeigen!
Und fragen sie nach wie "die" dazu kommen dem AMS einen Krankenstand mitzuteilen!
"Die" sollen ihnen schriftlich bestätigen, dass kein Krankenstand vorliegt. Mit dieser Bestätigung gehen sie zum AMS und verlangen dort eine Erklärung und die sofortige Auszahlung des fehlenden Betrags!
BEGLEITPERSON mitnehmen!

Sollte keine Klärung möglich sein erledigen sie das schriftlich!
Als Muster für eine Zahlungsaufforderung verwenden

"Wenn tatsächlich ein Krankenstand vorliegen würde, die KK das dem AMS mitteilt, so wäre zu diskutieren inwieweit eine Datenschutzverletzung vorliegt!
Es wäre ihre Aufgabe/Verpflichtung dem "Arbeitgeber" in dem Fall AMS die Krankmeldung mitzuteilen!

Bei Verletzungen des Datenschutz senden sie eine Beschwerde an die Datenschutzkommission und Arge Daten!
http://www.dsk.gv.at, dsk@dsk.gv.at
und Arge Daten
www.argedaten.at, webmaster@argedaten.at

Beschwerden ev. an mehrere Adressen senden!


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