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21.11.2011 um 9.02 Uhr - von P. K*. - "In 14 Monaten hat mir das AMS viermal den Bezug, also meine finanzielle Existenz, rechtswidrig gestrichen bzw. vernichtet. Ich hab viermal Widerspruch eingelegt. Und viermal ist dem stattgegeben worden."


Seit 22 Jahren war ich ohne Unterbrechung als Angestellte beruftätig und habe mit dem AMS bisher nichts zu tun gehabt. Durch die Wirtschaftskrise hat meine Firma 30% der Angestellten (inklusive mir) gekündigt.

Daher meldete ich mich beim AMS als arbeitssuchend.

In 14 Monaten haben die mir (nur) 12 Stellen zum Bewerben \"vorgegeben\". Neun davon waren sowieso blödsinnige Stellen, weil die mit meinen Qualifikationen bei weitem nicht übereinstimmten. Das ist den AMS-Leuten jedoch egal.

In 14 Monaten habe ich mich bei über 70 Firmen beworben und kürzlich eine Anstellung erhalten, welche paßt. Das AMS wird sich das als \"AMS-Erfolg\" auf die Fahnen heften, obwohl die auch bei mir völlig versagt haben.

In 14 Monaten hat mir das AMS viermal den Bezug, also meine finanzielle Existenz, getrichen bzw. vernichtet. Ich hab
viermal Widerspruch eingelegt. Und viermal ist dem stattgeben worden. Ich konnte viermal meine Miete nicht bezahlen
und mußte meine Eltern um Geld anbetteln, damit ich mir etwas zum Essen kaufen konnte oder auch das Auto betanken konnte.

Diese AMS-Brutalitäten oder AMS-Gaunereien sind für viele existenzbedrohend; der Schutz des Existenzminimums existiert für das AMS nicht. Daher halte ich das AMS für den \"natürlichen Feind\" vieler Arbeitssuchenden.

Ich konnte mich erfolgreich wehren, sah aber, dass 3/4 der Arbeitssuchenden vom AMS derart demoralisiert wurden, dass sie wehrlos, gefügig und willfährig geworden sind. Eine AMS-Schande, was da täglich passiert!!

Besonders traurig ist, dass dort offenbar die Sachbearbeiter von den Chefitäten ständig gegen Ihre \"AMS-Kunden\" aufgewiegelt werden; anders kann ich mir diese Feindseligkeiten (Arbeitsunwilligkeit unterstellen, Existenzminimum streichen, usw.) nicht erklären.


21.11.2011 um 8.41 Uhr - von Ti. - "Kleinigkeiten mit Wirkung"


Hallo Christian!

\"Kleinigkeiten\" mit Wirkung

Eine meiner Bekannten ging - ohne mich wie besprochen als Begleitperson mitzunehmen - zum AMS-Termin. Sie bekam ein Stellenangebot, welches NUR online zu erledigen war.
Aufgrund ihrer \"Unkenntnis\" der EDV-Welt bat sie mich um Hilfe und durfte sich erst einmal eine \"Predigt\" von mir anhören.
Daraufhin erledigte ich mit ihr diese Angelegenheit und - in Ermangelung einer Bestätigungsmöglichkeit - schrieb ich eine kurze Notiz handschriftlich auf das Originalformular.
Ich bestätigte mit Unterschrift und Datum, daß ich diese Bewerbung durchgeführt habe.
Die Kopie davon hebt sie sich auf - das Original warf sie ins Postkastl beim AMS.
Tags darauf kam die Absage an meine mail-Adresse und deren Kopie wanderte genauso ins \"Kastl\".
Kurze Zeit später ein neuer Termin - WIEDER ohne mich zu verständigen - diesmal jedoch wurde die \"Dame\" vom AMS - nachdem sie die Site meiner Bekannten öffnete, plötzlich ausgesprochen \"freundlich und nett\".
(Ob da \"irgendeine\" kleine Markierung daran Schuld sei, möchte ich nur \"vermuten\")

Ich denke, diese \"nonverbale Kommunikation\" mit der Betreuerin hat irgendwie Wirkung gezeigt und ich möcht allen anraten, die Tipps von SoNed selbst anzuwenden. - WAS kann schon passieren?
Vor Allem fällt mir auf, daß MEIN Berater mir keine Stellenangebote mehr schickt.
Ich erledige diese binnen kürzester Zeit - inkl. Absage - und somit hat ER wieder mehr zu tun.
MIR ist es egal, WIEVIELE Absagen ich zurückschicke...

In diesem Sinne - Wenn sonst nix hilft, schütten wir sie halt mit ARBEIT zu!
liebe Grüsse
Ti.


20.11.2011 um 19.03 Uhr - von RA. Dr. Pochieser - "Sperren, wegen fragwürdigen Rückmeldungen potentieller Dienstgebern ans AMS, erschwert!"

"Nicht unwesentlich ist auch der Hinweis des VwGH, dass eine § 10-AIVG-Sperre Vorsatz und nicht nur Fahrlässigkeit voraussetzt."


Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,

Eine nicht unwesentlichen Fortschritt im Verfahren wegen Sperren von Arbeitslosengeld, die auf oft fragwürdige Auskünfte von involvierten potentiellen Dienstgebern gegründet sind, judiziert der VwGH mit Judikat 2008/08/02 51 (unter Hinweis auf eine Erkenntnis vom 19.01.2011, Z. 2008/08/0010):

»Liegen aber - wie hier - widersprechende Beweisergebnisse vor und kommt der Beweiswürdigung im konkreten Fall besondere Bedeutung zu, ist eine formlose Befragung (oder die Einholung einer schriftlichen Stellungnahme) nicht ausreichend, um den Grundsätzen der Amtswegigkeit des Verfahrens und der Erforschung der materiellen Wahrheit zu genügen. Diesfalls hat die Behörde jene Person, von der nur eine schriftliche Stellungnahme vorliegt, als Zeugin niederschriftlich zu vernehmen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 19. Jänner 2011, Zl. 2008/08/0010, mwN).«

Nicht unwesentlich ist auch der Hinweis des VwGH, dass eine § 10-AIVG-Sperre Vorsatz und nicht nur Fahrlässigkeit voraussetzt.

Damit wird der Praxis der Arbeitsämter, sich telefonische Auskünfte und schriftliche Stellungnahmen, die häufig den Eindruck von Gefälligkeiten für das Arbeitsmarktservice zur Herbeiführung von Sperren vermitteln, entgegengewirkt. Derartige Arbeitgeber, die oft geradezu böswillig gefärbte Mitteilungen an das Arbeitsmarktservice erstatten, bzw. deren Mitarbeiter müssen nun im Rahmen der mit der förmlichen zeugenschaftlichen Einvernahme verbundenen Wahrheitspflicht befragt werden.

Eine Änderung der Judikatur des VwGH zu den so genannten Nichtbescheiden (das sind Bescheide, die mangels gesetzmäßige Zustellung, häufig an die Partei, anstatt an ihren Vertreter, wie dies vorliegendenfalls war) ist nunmehr mit diesem Judikat offensichtlich zu verzeichnen: ein früher als Nichtbescheid qualifizierter Bescheid würde nun nach diesem Judikat ein Bescheid werden, wenn die Partei selbst von einem Bescheid ausgegangen ist und eine begründete Berufung gegen einen so genannten Nichtbescheid erhoben hat. Diese Auffassung, die zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führt, ist der behördenfreundlich und rechtlich bedenklich, da Zustellmängel auf eine andere Art und Weise, als durch das Gesetz vorgesehen (wenn der Bescheid innerhalb der Berufungsfrist der Partei dann doch zugekommen ist), nachträglich saniert werden.

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
Rechtsanwalt Dr. Pochieser

(Widersprüche der Parteien beim Vorstellungsgespräch)


20.11.2011 um 14.56 Uhr - von RA. Dr. Pochieser - "Ein wichtiges VwGH-Judikat gegen die oberflächliche Prüfung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Arbeitsmarktservice"


Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,

Ein wichtiges Judikat gegen die oberflächliche Prüfung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Arbeitsmarktservice erließ der Verwaltungsgerichtshof zur Z. 2009/08/0130:

»Wenn ein Arbeitsloser die Zumutbarkeit einer zugewiesenen Arbeitsstelle gegenüber dem Arbeitsmarktservice ganz konkret bestreitet, hat sich das Arbeitsmarktservice mit dieser Frage in der Begründung ihres Bescheides auseinander zu setzen. Das Arbeitsmarktservice hat dann - erforderlichenfalls - darzutun, welche Anforderungen mit der zugewiesenen Beschäftigung verbunden sind und ob der Arbeitslose nach seinen geistigen und körperlichen Fähigkeiten diesen Anforderungen genügt, sowie dass mit der in Aussicht genommenen Stelle auch eine konkret anzugebende, angemessene, insbesondere dem in Betracht kommenden Kollektivvertrag entsprechende Entlohnung verbunden ist (vgl. das hg. Erkenntnis vom 4. Juli 2007, Zl. 2006/08/0097).

Aus den oben wiedergegebenen Textpassagen - wie auch aus der restlichen Begründung des angefochtenen Bescheids - lässt sich nicht erkennen, ob die belangte Behörde nun davon ausging, dass es sich bei der zugewiesenen Beschäftigung um eine überwiegend im Sitzen zu verrichtende Tätigkeit handelte oder nicht. Eindeutige Feststellungen zu den Anforderungen der zugewiesenen Beschäftigung hätte die belangte Behörde aufgrund des Vorbringens des Beschwerdeführers im Berufungsverfahren aber treffen müssen, da aus dem im angefochtenen Bescheid wiedergegebenen arbeitsmedizinischen Sachverständigengutachten eindeutig hervorging, dass dem Beschwerdeführer nur eine Tätigkeit zumutbar war, die zu höchstens 33% der Arbeitszeit im Sitzen verrichtet werde. Es lässt sich daher im gegenständlichen Fall - auch vor dem Hintergrund, dass eine Tätigkeit im Call Center nach der Lebenserfahrung üblicherweise in einer sitzenden Position verrichtet wird - nicht ausschließen, dass die zugewiesene Beschäftigung für den Beschwerdeführer aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar war. Für eine abschließende Beurteilung dieser Frage fehlt es aber an entsprechenden eindeutigen Feststellungen im angefochtenen Bescheid.«

Das Judikat betrifft einen Arbeitslosen, der an Fibromyalgie leidet und für den eine sitzende Beschäftigung im Ausmaß von über 33 % (einem Drittel der Beschäftigung) in einem Call-Center gesundheitsschädlich ist.

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
Rechtsanwalt Dr. Pochieser

(Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit )


20.11.2011 um 11.03 Uhr - von T. - "Rechtswidrige Bezugseinstellung wegen Kinderbetreuungs-Pflichten" - "Vielen vielen Dank, ich bin verzweifelt."

"Rechtswidrige Bezugseinstellung wieder aufgehoben"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich habe ein Riesenproblem. Bei meinem letzten KO-Termin habe ich mich selber bemüht wg. einem E-Kurs (also es ist kein Zwangkurs vom AMS). Der Berater damals meinte es bestehe kein Grund einen zu machen etc. etc. – schließlich buchte er mich doch zu einem Infotag zu – dieser fand diesen MO 14.11. statt, nach der Info wurde ich zu einem Test für DI 15.11. eingeteilt – diesen machte ich selbstverständlich und wurde für einen Nachmittagskurs für 6 Wochen ab Jänner zugeteilt – die Kurszeit ist 13 h – 17 h. Der Kindergarten meiner kleinen Tochter (wird 5 Jahre alt) endet jedoch um 17 h und mit Fahrzeit bräuchte ich eine Betreuung bis 18 h. Somit fragte ich den Nativspeaker, ob es nicht auch einen Vormittagskurs gibt. Er meinte zur Zeit noch nicht, da erst ein Kurs für 2012 geplant wurde (die anderen Kurse werden erst geplant) und das wäre dieser, er versteht das Problem jedoch mit der Kinderbetreuung und meinte ich soll zum AMS gehen und mich neu für einen Infotag buchen lassen, dann sollten auch schon die neuen Kurse für 2012 da sein. Auch eine Dame von dem Kursanbieter meinte, das ist kein Problem, es tut ihr leid, dass sie mir keinen passenden Kurs zur Zeit anbieten kann. Ich soll das einfach beim AMS sagen – ja und das tat ich – Folge – Einstellung des Bezuges mit 14.11. (obwohl ich beim Infotag und bei der Testung am 15.11. war). Mit dem Schreiben bin ich soeben zum AMS direkt gefahren. Die Dame meinte die Begründung der Bezugeinstellung sei die Kinderbetreuung ist nicht gegeben. Habe nun für morgen einen Termin bei meinem Berater bekommen.

Nun meine Frage – die Kinderbetreuung ist gegeben und geklärt. Aber nicht bis 18 h – muss ich eine Betreuung für meine kleine Tochter bis 18 h haben? Was kann ich nun tun – morgen habe ich einen persönlichen Termin beim AMS. Weiters muss ich auch dem AMS für einen Vollzeitjob zur Verfügung stehen (auch wenn ich Teilzeit arbeiten möchte). Bitte um dringende Info was ich morgen begründen kann, damit mein Bezug wieder aufrecht ist.

Vielen vielen Dank, ich bin verzweifelt.

Danke und liebe Grüße
T
. (17.11.11)

Antwort: "Selbst bei freiwilliger Eigeninitiative wird Einer auf hinterfotziger Weise ein Strick draus gedreht!"
sie müssen dem arbeitsmarkt nur 16 stunden zur verfügung stehen -
auch dem kurs - 16 stunden.

sie werden also auf alle fälle um spätestens 17 uhr beim kindergarten sein - müssen sie - weil sie betreuungsPFLICHTEN haben

gehen sie mit begleitperson zum termin und zum vorgesetzten/geschäftsstellenleiter wenns probleme gibt.

Personen mit Betreuungsverpflichtungen (AIVG-Novelle)
für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr oder behinderte Kinder, für die nachweislich keine längere Betreuungsmöglichkeit besteht, erfüllen die Voraussetzung des Abs. 3 Z 1 auch dann, wenn sie sich für ein Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von mindestens 16 Stunden bereithalten.

wenn sie schon deppenkurse besucht haben, sind solche ev. zu bekämpfen
("ich verstehe nicht ganz dass sie sich freiwillig zu einem "AMS-Kurs/Deppen-, Mobbingkurs" melden?")

20.11.2011 um 10.13 Uhr - von T. - "Berater versteht den Bezugsstopp nicht und hat diesen wieder aufgehoben"

"Anscheinend ein gemeinsames herabwürdigendes Spiel zwischen AMS und Kursanbieter?"
Sehr geehrter Herr Moser,

danke, dass Sie sich immer um diese Anliegen kümmern.

Der Termin hat gut geklappt, der Berater meinte es ist alles eindeutig und er versteht den Bezugsstopp nicht und hat diesen mit Begründung, dass die Kinderbetreuung völlig ok ist, wieder aufgehoben. Ich bin auch total enttäuscht vom Kursanbieter, denn die haben mit geraten einen Vormittagskurs zu ordern (das sei kein Problem etc.), die riefen mich am Testtag am Nachmittag noch an und meinten es täte ihnen leid, dass sie keinen passenden Kurs zur Zeit für mich hätten und die Kurs für 2012 erst planen. Und dann gaben die weiter – ich hätte keine Kinderbetreuung – wo sind wir denn? Ich finde das alles so herabwürdigend, anscheinend ein gemeinsames Spiel zwischen AMS und Kursanbieter? Zack und wieder jemand weg vom AMS-Bezug. Am besten ist natürlich man benötigt das AMS niemals in seinem Leben, denn so schlecht wie man sich da fühlt.

Ein Nervenkitzel sage ich Ihnen. Bei jedem Termin beim AMS bin ich völlig fertig, da man meist (diesmal wirklich eine Ausnahme, lag an dem kompetenten Berater) unter jeder Gürtellinie behandelt wird.
Von Beratung beim AMS kann leider keine Rede sein, dort geht es um andere Dinge.

Liebe Grüße
T.

Anmerkung: "Hundstorfers-"SPÖ?" Arbeitsmarktpolitik: Eine Behandlung meist unter der Gürtellinie"
"Gehen Betroffene den rechtswidrigen Sperren nicht nach, weil sie etwa eingeschüchtert sind oder Angst haben, so ist das der arbeitsmarktpolitische Erfolg des AMS der mit Prämien belohnt wird!

Die hinterfotzigen Widerlichkeiten der Zwangs-Kursanbieter finden ihre Erklärung in der eigenen Existenz-Sicherung, die über diese arbeitsmarktpolitischen Erfolge gewährleistet wird!

Hundstorfer ("SPÖ?"-"sozial"-Minister) züchtet sich hier einen widerwärtigen Menschenschlag heran!
Ich frage mich immer wieder:
"Wie ist es diesen Personen - die sich sogar als Helfer und "sozial" wähnen - möglich, sich in den Spiegel zu sehen?"

------------------------- ----------------------------------- -------------

Ein Beispiel (unter vielen) das zeigt, wie wichtig es ist sich zu wehren!
"Die rechtswidrigen Sperren gehen durch, weil sich Betroffene einschüchtern lassen und sich ev. noch denken:
Ein Amt vertritt den Staat, darum gehen die nach Recht und Gesetz vor!
Wer nimmt an, dass es sich um verantwortungslose charakterlose KleingeisterInnen handelt!
Dass Gesetzesbrüche und Schweinereien zum Alltag gehören! Selbst gegen Mütter und Kleinkinder!"

An alle Betroffenen, Erniedrigten, Entwerteten, Opfer!
"Lassen sie sich das nicht mehr gefallen - auch ändert sich deren Verhalten, wenn die sehen mit dem/der kann man nicht alles machen - der/die wehrt sich!

Diese Widerlichkeiten/mitunter unfassbaren Schweinereien sollen/müssen von Allen mit voller Kraft bekämpft werden!

Nach Brechts Motto:
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat bereits verloren!

Das tut der eigenen Persönlichkeit sehr gut!
Man LEBT nur EINMAL - Und da braucht man sich von unseriösen, menschenrechtsverletzenden, ethik-morallosen, Behörden-MitarbeiterInnen/PolitikerInnen nicht zum Stümper-In formen lassen!
Gelingt dies diesen asozialen-unchristlichen Personen, so ist das das wahre Drama!
Und nicht irgendwelche Konsequenzen!
Zum Vergleich:
Jesus wurde für diesen Kampf ans Kreuz genagelt
!"


20.11.2011 um 9.54 Uhr - von G*. - "ALG-Rückzahlung wegen Urlaubsgeld?"
Kann man da was machen?"

"Arbeitslosenversicherungs-Gesetz unsachlich und verfassungswidrig?"


Hallo Christian!

kann man da was machen?

LG
G.

(ELEKTRONISCH ÜBERMITTELT)

Versicherungsnummer: ***** *** ****
AMS *******
**********
**** *******
Telefon: ********

G. *********
P*******. *
***** *******
Datum: **.11.2011
DVR: ****** Seite **
ZUGESTELLT ÜBER eAMS ****
B E S C H E I D
Gemäß § 24 Abs.2 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977 in geltender Fassung, wird der Bezug ......... ............ werden Sie zur Rückzahlung des unberechtigt empfangenen Arbeitslosengeldes in Höhe des nachstehend angeführten Gesamtbetrages verpflichtet:
von ** bis ** € ***,**
Bankleitzahl ***** / Kontonummer ****.*** - Arbeitsmarktservice OÖ
Soferne Sie im Leistungsbezug stehen, wird die Rückforderung von Ihren Ansprüchen einbehalten. Stehen Sie nicht im Leistungsbezug, ist die Rückforderung binnen 14 Tagen auf das oben angeführte Postscheckkonto
unter Angabe Ihrer regionalen Geschäftsstelle und Ihrer Sozialversicherungsnummer einzuzahlen.
........
Soferne Sie im Leistungsbezug stehen, wird die Rückforderung von Ihren Ansprüchen einbehalten. Stehen Sie nicht im Leistungsbezug, ist die Rückforderung binnen 14 Tagen auf das oben angeführte Postscheckkonto
unter Angabe Ihrer regionalen Geschäftsstelle und Ihrer Sozialversicherungsnummer einzuzahlen.
B E G R Ü N D U N G
Die gesetzlichen Bestimmungen lauten:
Gemäß § 24 Abs.2 AlVG ist die Zuerkennung des Arbeitslosengeldes zu widerrufen, wenn sie gesetzlich nicht begründet war. Wenn die Bemessung des Arbeitslosengeldes fehlerhaft war, ist die Bemessung rückwirkend zu berichtigen. Ist die fehlerhafte Zuerkennung oder Bemessung auf ein Versehen der Behörde zurückzuführen, so ist der Widerruf oder die Berichtigung nach Ablauf von fünf Jahren nicht mehr zulässig.
Gemäß § 25 Abs.1 AlVG ist bei Einstellung, Herabsetzung, Widerruf oder Berichtigung einer Leistung der Empfänger des Arbeitslosengeldes zum Ersatz des unberechtigt Empfangenen zu verpflichten, wenn er den Bezug durch unwahre Angaben oder durch Verschweigung maßgebender Tatsachen herbeigeführt hat oder wenn er erkennen musste, dass die Leistung nicht oder nicht in dieser Höhe gebührte. Die Verpflichtung zum Rückersatz besteht auch hinsichtlich jener Leistungen, die wegen Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels weiter gewährt wurden, wenn das Verfahren mit der Entscheidung geendet hat, dass die Leistungen nicht oder nicht in diesem Umfang gebührten.

Das Ermittlungsverfahren hat ergeben:
Sie haben die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung für den Zeitraum vom **.**.2011 bis **.**.2010 zu Unrecht bezogen, da Sie gleichzeitig Urlaubsentschädigung von der Firma ********* erhalten haben.

Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.
Versicherungsnummer: **** ** ** **
AMS *******
L****** **
**** *******
Telefon: ****/******** DVR: ******* Seite 2/2
ZUGESTELLT ÜBER eAMS ****
R E C H T S M I T T E L B E L E H R U N G
Gegen diesen Bescheid kann binnen zwei Wochen nach Zustellung(=Berufungsfrist) schriftlich bei der oben angeführten regionalen Geschäftsstelle die Berufung eingebracht werden. Diese muss den angefochtenen Bescheid bezeichnen und ist zu begründen.
Die Berufung hat keine aufschiebende Wirkung. Es kann ihr jedoch aufschiebende Wirkung zuerkannt werden, wenn ein derartiger Antrag innerhalb der Berufungsfrist gestellt wird, sie nicht von vornherein aussichtslos erscheint und keine begründeten Zweifel an der Einbringlichkeit allfälliger Rückforderungen bestehen.

Für den Leiter/die Leiterin
D. R:
Signaturwert *****
Unterzeichner Arbeitsmarktservice
Aussteller-Zertifikat ************
Ges. f. Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr ********
Serien-Nr. ******
Methode urn:pdfsigfilter:bka.gv.at:********
Parameter *******

Prüfinformation Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter:
http://www.signaturpruefung.gv.at
Hinweis Dieses Dokument wurde amtssigniert. Auch ein Ausdruck dieses Dokuments hat gemäß § 20 EGovernment-Gesetz die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde. Datum/Zeit-UTC 2011-11-** *******T18:45:**+***** (18.11.11)

Antwort: "Verfassungswidrige Feindbild-Gesetzgebung?"
das ams macht das einfach.
darum ist berufung angesagt.
AU - wurde der bescheid am *.**.2011 zugestellt? kontrolliere nach wann
genau - du bist sonst einen tag zu spät dran - es wären 2 wochen zeit gewesen dafür.
ev. sendest du die berufung trotzdem - aber ist ev. zu spät.
siehe : "Ruhen des Arbeitslosengeldes von Ersatzleistungen unsachlich und verfassungswidrig."

mit BERUFUNGs MUSTER:
Gleichzeitig mit der Berufung ist ein Antrag auf Zuerkennung der
aufschiebenden Wirkung gem. § 56 Abs. 2 AlVG dringend zu empfehlen.
Wortlaut:
„Ich stelle den Antrag, dieser Berufung die aufschiebende Wirkung gem. §56
Abs. 2 AlVG zuzuerkennen.“

>ich veröffentliche zur info dritter/betroffener mit zensierten daten unter initialen - okay?
diese rechtsverletzungen müssen aufgezeigt werden
die öffentlichkeit muss von diesen "ungeheuerlichkeiten" erfahren- okay? - danke

20.11.2011 um 10.31 Uhr - von G*. - "Per E-AMS Nachricht am letzten Tag abends den Einspruch deponieren können!"
hallo christian,

kannst du machen, aber von den daten und namen her so anonym wie möglich. zur übersichtlicheren darstellung hab ich im anhang die pdf-version. ich habe die ursprüngliche bescheid-nachricht vom ams leider fast zu spät gelesen und habe nur noch per e-ams nachricht am letzten tag abends den einspruch deponieren können, mit dem wortlaut wie von dir vorgeschlagen, angepasst an den fall, fürchte aber fast dass das nicht angenommen wird.

danke und grüsse
g. (19.11.11)

Antwort: "Ev. Verfahrensfehler"
Ich sehe gerade, dass in diesem Dokument ein Fehler passiert ist!
Anstatt bis 2011 wurde bis 2010 geschrieben!

>Das Ermittlungsverfahren hat ergeben:
Sie haben die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung für den Zeitraum vom **.**.2011 bis **.**.2010 zu Unrecht bezogen<

Dieser Verschreiber im Dokument stellt "ev." einen Verfahrensfehler dar!
Heisst: Wenn deine Berufung wegen Fristverstreichung nicht angenommen wird, verlangst du diesen Bescheid wegen Verfahrensfehler nochmals und kannst auf den neuen Bescheid fristgerecht Berufung einbringen!
Wenn sich das AMS dagegen wehrt! Dann gehe zum Gerichtsauskunftstag des Bezirksgerichts und hole dir kostenlos Auskunft/Unterstützung ein!
Ev. ist auch die erste Stunde bei einem Rechtsanwalt kostenlos?
(ohne Gewähr)


19.11.2011 um 11.46 Uhr - von H*. - "Zwangs-Schmarotzer-Betrieb Trendwerk"


Hallo, ich bin seit *.11.2011 bei Trendwerk,

heute hat mir mein Trainer den Vertrag zu unterzeichnen gegeben den ich bis spätestens *.11.11 abgeben muss.
(Lohn: Brutto: 944,54?, netto: ca. 800,97? für 30std)
Aus Prinzip hier was ich über Trendwerk gelesen habe möchte ich den Vertrag ablehnen.
Es gibt auch andere Gründe dass ich ein Vollzeitdienstverhältnis möchte in einem Angestellten Verhältnis und außerdem ein dauerhaftes Dienstverhältnis.
Meine bis jetztigen Bewerbungsversuche vor Trendwerk wurden abgelehnt wegen fehlenden schulischen Qualifikationen.
Aus Gedanke das meine Ablehnungsgründe für das AMS nicht reichen.
Ablehnungsgrund: Vollzeitverhältnis im Angestelltenverhältnis, befristetes Dienstverhältnis, fehlende Schulische Qualifikationen.
und ich eine Sperre kassiere, wie komme ich da raus ohne eine Sperre zu bekommen? Danke für die Hilfe.(17.11.11)

Antwort: "Mit menschenrechtsverletzenden Zwang zum Millionen-Geschäft"
das ist ein "zumutbares" DV
sie müssten arbeitnehmerrechtliche verfehlungen nachweisen - ansonsten
sperre
zu SÖB und/mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

wenigstens den vertrag nicht unterschreiben sondern folgenden text einsetzen
damit ersichtlich wird das es sich um einen menschenrechtsverletzenden
zwang handelt mit dem millionen-geschäfte mit der not der menschen gemacht werden!

Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!


19.11.2011 um 11.17 Uhr - von Gr*. - "Darf ich geringfügig dazu verdienen?"
"Meine Beraterin ihr aber die Sachlage eindeutig falsch geschildert hat"


Habe eine Frage zu einer etwas komplizierten Sachlage: Ich bin seit 2006 ordentliche Hörerin an einer österreichischen Hochschule. Seit Anfang 2009 war ich dann in einem ordentlichen Dienstverhältnis in der Gastronomie als Servierkraft beschäftigt. Mit meinem Umzug von Graz nach Wien zurück wurde ich arbeitslos. Nun habe ich die Möglichkeit auf ein dreimonatiges geringfügig bezahltes Praktikum bei einem online Magazin. Ist das AMS weiterhin dazu verpflichtet Arbeitslosengeld zu zahlen?
Bin ziemlich verzweifelt, da mit diesem Praktikum die Option auf eine Fixeinstellung einhergeht. Nach heutiger \"Beratung\", wo mir von der Abteilungsleiterin beinhart die Tür vor der Nase zugeknallt wurde, weil sie grad Mittagspause habe und meine Beraterin ihr aber die Sachlage eindeutig falsch geschildert hat und ich deswegen mich eingemischt habe um die Sachlage richtig zu stellen.
Wie siehts jetzt aus, muss ich mich zwischen Praktikum und nicht genug Geld zu Überleben und AMS Geld, aber keine Arbeit entscheiden?
(17.11.11)

Antwort:
sie dürfen geringfügig dazu verdienen - mon EUR 374,02.
Geringfügigkeitsgrenze!

17.11.2011 um 23.58 Uhr - von Gr*. - Was ich nicht erwähnt habe!
Was ich nicht dazu erwähnt habe ist das Praktikum im 40h Ausmaß zu absolvieren, da ich dem ams aber nach ihren Angaben nicht min. 20 zur Verfügung stehe, wollen sie mir die Bezüge streichen. Kann ich das irgendwie abwenden?
Mfg G.

Antwort:
Nein, - machen sie es ohne dem AMS den vollen arbeitszeit-umfang mitzuteilen.
sollte ihnen aber eine arbeit oder ein deppenkurs vermittelt werden müssen sie dem zur verfügung stehen = der vermittlung nachkommen, ausser sie werden nicht genommen oder dürfen/können den mobbing-, deppenkurs verweigern!

eine sperre dauert 6 wochen ausser sie hatten schon eine dann 8 wochen - wäre also das schlimmste was ihnen in den 3 monaten "geringfügige" arbeit passieren könnte - heisst die 3 monate könnten sie ev. ohne grossen schaden rüberkommen!
auch bestünde die möglichkeit einer erfolgreichen berufung bei deppenkurs-sperre!
und was eine vermittlung in eine arbeit betrifft - vielleicht handelt es sich bei einer DV vermittlung um eine arbeit/ DV die ihnen zusagt/interessiert?
wenn sie sich diesen überlegungen anschliessen relativiert sich vielleicht ihre verzweiflung - oder? alles gute!

zur info: zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :


19.11.2011 um 10.34 Uhr - von A*. - "Kann ich gegen eine AMS-Sperre vorgehen?"


Hallo, wollte fragen, kann ich gehen eine Sperre beim Ams vorgehen?

mit freundlichen Grüßen (17.11.11)

Antwort: "AMS/Hundstorfer pfeifen auf den Rechtsstaat wie auf die Demokratie"
klar - unbedingt
das AMS sperrt auch rechtswidrig -
immer berufung einlegen die ist kostenfrei
bescheid verlangen und innerhalb 14 tagen - am besten gleich berufung
einlegen

18.11.2011 um 17.18 Uhr - von A*. - ich verstehe das nicht?
Hallo,
ich verstehe das nicht, hab gefragt beim ams wie ich vorgehen kann und die meinen ich bin nicht gesperrt wie geht das?
ich denke das ist ein irrtum..
ich hab ja unterschrieben 28 tage sperre... lg

Antwort: "Unseriöser-verlogener Menschenschlag"
? - ?
wenn die sagen sie sind nicht gesperrt - wieso meinen sie dann sie sind
gesperrt?
was haben sie unterschrieben?
haben sie gerade zum arbeiten aufgehört und selbst gekündigt? = §11 / 4 Wochen-Sperre. §10 Verweigerung, Vereitelung auch der Mobbing-, Deppenkurse ist 6 - 8 Wochen-Sperre! - dient u.a den Millionen-Geschäften der realitäts-verweigernden Zwangskurse

"Ob es sich um Einschüchterung oder ("ev. rechtswidriger") Sperre handelt erfahren sie spätestens bei der nächsten "fehlenden" Banküberweisung!
Falls - Bescheid verlangen und Berufung einlegen!

Es hat sich in neoliberal ausgerichteten Behörden ein unseriöser-verlogener, emotional unintelligenter Menschenschlag heran gezüchtet!
Deswegen kann man Behörden (MitarbeiterInnen) / dem Staat nicht mehr zu trauen!"

Info: "Hundstorfer-("SPÖ?")/AMS - Rechtsstaat-, Demokratieverletzer"
Vorläufige Einstellung der Bezüge ist rechtswidrig

Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen

+ Muster für eine Zahlungsaufforderung bei Bezugssperre ohne Bescheid!


19.11.2011 um 10.24 Uhr - von Do. - "Mein Freund wurde jedesmal vor Deppenkurse krank und konnte nicht hingehen."


Hallo Christian!

Wieder hätte ich eine Frage. Es geht um die Deppenkurse. Mein Freund wurde jedesmal leider krank davor und konnte nicht hingehen. Nun hat das AMS gesagt - sie müssen jetzt eine Meldung an die Krankenkasse machen , weil so geht es nicht dass jedesmal vor Kursbeginn, Krankenstand gemeldet wird.

Was ist das für eine Meldung und was sind die Folgen???

VIELEN VIELEN DANK für Deine Antwort
liebe Grüsse
Do. (17.11.11)

(4.11.2011 - von Do. - "Mobbing-Kurse machen meinen Freund krank")

Antwort: "Krankenstandsflucht vor "Psychoterror/Mobbing-, Deppenkurse"
die folgen können/werden sein, dass dein freund wegen krankschreibungen sofort zum KK-chefarzt gehen muss

er soll ev. zum facharzt gehen - viele psychologInnen wissen vom
mobbing der deppenkurse schon bescheid

Dazu:
AMS: Jagd auf kranke Arbeitslose
ANFRAGE der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz...

"Das AMS/Hundstorfer wissen um den Schaden, den sie der Versichertengemeinschaften/dem Gesundheitssystem anrichten und möchten diesen anscheinend mit der totalen Zerstörung der einzelnen Betroffenen beheben?!"

"Öffentliche Aufforderung zur Denunziation als Krankenstandsbekämpfung!" (31.07.11)

1.08.2011 "Beraterin droht, dass ich mich in Zukuft nur noch über die Krankenkassa beim Chefarzt krankscheiben lassen kann.?"


19.11.2011 um 10.03 Uhr - von Ch. - "Neuberechnung der Bemessungsgrundlage bei Schwanger-, / Vaterschaft?"


Hallo Christian

Kann man beim Ams eine neuberechnung der Bemessungsgrundlage beantragen wenn man schwanger ist oder Vater wird? Hat man da eine Chance das die Bemessungsgrundlage höher wird und man mehr Geld bekommt?

MFG (18.11.11)

Antwort:
die bemessungsgrundlage richtet sich nach dem einkommen -
es gibt aber einen familienzuschuss / kinderzuschuss
teile dem AMS die geburt des kindes mit und beantrage einen familienzuschuss

19.11.2011 um 9.36 Uhr - von Ch. - Vielen Dank
Werde ich nächste Woche erledigen und dich am laufenden halten Mfg

23.11.2011 um 12.33 Uhr - von CH. - "Antwort vom Ams bezüglich Kinderzuschuss"
Hallo Christian

Wir haben jetzt eine Antwort vom Ams bezüglich Kinderzuschuss bekommen:

Im Arbeitslosenversicherungsgesetz gibt es keinen Familien oder Kinderzuschuß.
>Lediglich bei Bezug von Notstandshilfe gibt es bei Schwangerschaft entweder für die schwangere Person selbst oder den zukünftigen Vater aufgrund einer Freigrenzenerhöhung einen finanziellen Vorteil.
>Mit freundlichen Grüßen
>Ihr Arbeitsmarktservice

Diese Freigrenzen erhöhung habe ich natürlich gleich beantragt! Mal schaeun was raus kommt!

Antwort: ?
AMS Auskunft

Wer hat Anspruch auf einen Familienzuschlag?

Familienzuschlag bedeutet, dass Ihr Arbeitslosengeld um einen bestimmten Betrag, erhöht wird.

Sie haben Anspruch auf den Familienzuschlag, wenn einer oder mehrere der folgenden Punkte auf Sie zutreffen:

Sie haben minderjährige Angehörige, zu deren Unterhalt Sie wesentlich beitragen und für die ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht.
Sie haben eine/n EhepartnerIn, oder eine/n LebensgefährtIn, der/die ein Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze bekommt, und Sie haben auch minderjährige Kinder, für die Sie einen Familienzuschlag bekommen.
Sie haben volljährige Kinder, für die Sie Familienbeihilfe wegen Ausbildung oder Behinderung beziehen.

Die Höhe des Familienzuschlages beträgt täglich € 0,97 pro Person.

siehe: AMS Arbeitslosengeld-Rechner!

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