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30.11.2011 um 13.18 Uhr - von W. H. - "Rechtswidrige Bezugssperre wegen Datenverweigerung"
"Schwere Nötigung und Amtsmissbrauch sind Verbrechen wie "der rechtswidrige Entzug der Versicherungsleistung"!" |
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Sehr geehrter Herr Moser! Wurde am 17.11.2011, in eine SÖB-IT-WORKS massnahme zugebucht,da ich dort die Bekanntgabe meiner persönlicher Daten verweigerte (Ausfüllen eines personaldatenblattes), ich gab nur meinen Namen,Sozial-versnnr.und letzten Arbeitgeber an,wurde mir als Vereitelung der Kursmassnahme ausgelegt,und wurde mir dann sofort der AMS-Bezug gesperrt. Kann ich mich dagegen wehren? Ist die Einstellung rechtens? Danke für ihre Auskunft,und was ich dagen tun soll. mfg- W. H.
Antwort: Ihnen wurde der Bezug rechtswidrig gesperrt! "(Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung 5.10.10 / Datenschutz ist Menschenrecht) Sperr-Bescheid abwarten/schnellstens verlangen und Berufung einlegen!
Oder besuchen sie mit einer Begleitperson ihre AMS-BeraterIn bzw./oder/und den Vorgesetzten und lassen sie die Sperre sofort per "Berufungsvorentscheid" aufheben! Sollte das nicht passieren, erklären sie, dass es sich hierbei (Datenforderung per rechtswidriger Sperre / SperrDrohung ) um "schwere" Nötigung und Amtsmissbrauch handelt - die sie zur Anzeige bringen werden!
Ev. senden sie zugleich eine schriftliche Beschwerde (Aufsichtsbeschwerde) ans AMS (Geschäftsstelle) ev. an sämtlichen Adressen!
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung: Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich! (16.02.11)
Dazu auch ein aktueller Standard-Artikel vom 28.11.2011: Müssen Bewerber Versicherungsdaten preisgeben? (Keine Pflicht: "Bewerber sind nicht verpflichtet, den Versicherungsdatenauszug auszuhändigen, es ist keine absolute Notwendigkeit", sagt der AK-Experte.)
Zur Orientierung: Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen/ zu verklagen!" (17.01.10)
Ps.: Frage: wurde die Sperre - bez, ihres Eintrags - von 2007 aufgehoben?
16.12 Uhr - W. H. - Meine damalige Bezugssperre 2007, ging durch und wurde aufgehoben, auch da nochmals dankeschön für Ihre Hilfe.
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30.11.2011 um 11.59 Uhr - Neue VwGH-Erkenntnis zur Arbeitserprobung "Blosse Arbeitserprobung ist nicht als eigenständige Wiedereingliederungsmaßnahme zulässig - Sperren sind rechtswidrig!" |
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VwGH-Erkenntnis Zl. 2009/08/0294-7 / Eingegangen 21.11.11 Eine bloße Arbeitserprobung ist nicht als eigenständige Wiedereingliederungsmaßnahme zulässig - und insbesondere nicht nach § 10 Abs. I des Arbeitslosenversicherungsgesetz sanktionierbar.
unter: Arbeitstraining (ohne Gewähr)
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29.11.2011 um 9.26 Uhr - von Chr*. - "Pensionsvorschuss-Mindestsicherung" |
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ich habe da eine frage bezueglich pensionsvorschuss, dass konnte ich im internet nicht herausfinden und beim servicetelefon der ma40 wussten die dass nicht genau:
habe ich anspruch auf mindestsicherung in der zeit wo ich pensionsvorschuss erhalte (der antrag auf fruehpension laeuft).
vielen herzlichen dank mit freundlichen gruessen chr.
Antwort: mindestsicherung müssten sie bekommen in wien gibt es ca 750 euro mindestsicherung stellen sie den mindestsicherungsantrag. auf diesen betrag lassen sie sich den pensionsvorschuss über die mindestsicherung anheben/deckeln. (ohne gewähr) |
28.11.2011 um 19.30 Uhr - von E. - "Eine junge Frau aus OÖ ist voll unglücklich." |
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AMS zerstört das Leben einer jungen Frau
Eine junge Frau aus OÖ hat nur einen Traum- Fachsozialbetreuerin Behindertenbegleitung werden. Sie besucht einmal die Woche die SOB Caritas Salzburg. Nebenbei bräuchte sie dringend einen Job in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung. Sie hätte auch schon was gehabt- über eine Stiftung in einer Tagesheimstätte der Lebenshilfe Oberösterreich. Aber die größte Frechheit ist, dass sie nachdem sie bei der Lebenshilfe Oberösterreich eine Lehre zur Bürokauffrau gemacht hat über die Stiftung nicht mehr in einer Lebenshilfeeinrichtung arbeiten darf. Jetzt droht ihr der Notstand oder ein AMS Kurs den sie nicht will. Den Notstand könnte sie sich nicht leisten, dies hat sie dem AMS bereits gesagt. Darauf hin hat das AMS nur gesagt: ,,Die Zeit auf Anspruch ist vorbei, dann müssen sie halt mit der Notstandshilfe auskommen." Aber das sie dann auf das Essen verzichten muss und nicht mehr durchkommt, ist dem AMS egal. Sie ist aufgrund der Behandlung vom AMS und weil sie ihren Traum ! nicht leben darf voll unglücklich..
(22.11.2011 um 7.05 Uhr - von E*. - " Ist so was fair?")
29.11.2011 um 10.31 Uhr - von E. - Jetzt sagt das AMS aus heiterem Himmel auf einmal ja Sehr geehrter Herr, jetzt wo alle Praktikumsplätze bei der Lebenshilfe vergeben sind, sagt das AMS aus heiterem Himmel auf einmal ja sie dürfen über die Stiftung bei der Lebenshilfe arbeiten. Ich finde so was voll unfair. Wieso entscheide die sich jetzt erst dafür und nicht damals als ich was hatte. Könnten Sie das bitte zu meinem Eintrag hinzufügen?
Mit freundlichen Grüßen E.
29.11.2011 um 10.33 Uhr - von E. - vorher so und dann auf einmal was anderes? Sehr geehrter Herr Moser, macht dass das AMS immer so, dass sie vorher so und dann auf einmal aus heiterem Himmel auf einmal was anderes? Ich kenne mich schön langsam gar nicht mehr aus. Können sie mir bitte weiterhelfen? Ich bin ehrlich gesagt ziehmlich verzweifelt.
Mit freundlichen Grüßen E.
Antwort: Gehen sie zur Lebenshilfe und teilen sie denen mit, dass das jetzt in Ordnung geht. Da sie eine Gratis-Unterstützung wären, kann es sein dass sie doch genommen werden! Geben sie nicht auf und bleiben sie dran! Die Ausbildung wäre toll! |
28.11.2011 um 10.14 Uhr - von Se*. - "Krankengeldanspruch für ein und denselben Versicherungsfall" |
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Sg. Christian Moser, heute hat mir eine Freundin auf der Straße von dieser Seite erzählt .....pf da gibt's viel zu lesen und da hätte ich auch viel dazuzuschreiben . Akut plagt mich dass diese Freundin mir sagte, dass ich wenn ich über einen bestimmten Zeitraum mit der selben Krankheit krankgeschrieben bin nicht mehr versichert bin. Ich bin derzeit arbeitssuchend gemeldet mit einem geringfügigen Einkommen dazu. Ich habe 4 Kinder und bin Alleinerzieherin. Ich habe mir im laufe der Jahre als Keramikerin meine linke Schulter dermaßen durchgescheuert , dass die Rotatorenmanschette gerissen ist. Ich wurde schon vor 5 Jahren erfolglos von einem faschistischen Arzt der mich wohl als unwertes Leben mit keiner Zusatzversicherung operierte. so zusagen versaut und jetzt nach insgesamt 10 Jahren Wahnsinnsschmerzen im Kombipack mit Kinder- und Tonschleppen warte ich seit Monaten auf einen neuen OP Termin. Die Schmerzen sind unerträglich und die Wahrscheinlichkeit dass sich dieses Knorpelband noch operieren lässt wird immer geringer. Dazu kommt jetzt dass ich wohl bald nicht einmal mehr versichert bin. Ich habe bei der GKK angerufen die behaupten dass es keine Abmeldung von der Versicherung gibt. Von wo geht das aus vom AMS??????? Ich blicke da nicht durch. In jedem Fall werde ich durch die derzeitigen Ereignisse in eine totale Berufsunfähigkeit gedrängt und frage mich ob ich um Frühpension ansuchen soll mit 4* ? ob das geht? ich hoffe ich überfordere Sie nicht mit meinen Fragen mfg Se.
Antwort: Krankenstand wegen selber Krankheit sind 26 Wochen /ev. erhöht sich die Dauer! ASVG - § 139. Dauer des Krankengeldanspruches (siehe auch Krankenkassa) Geben sie acht, dass sie während sie Arbeitslosengeld/Notstandshilfe beziehen nicht im Krankenstand sind! Nur wenn es unbedingt notwendig ist! Heisst im Zusammenhang mit einem DV. / SÖB Transitarbeitsplatz oder ev. Mobbingkurs! Besorgen sie sich ein Gutachten über ihre Krankheit! = verminderte Leistungsfähigkeit! Diese schützt sie vor gewisse DV und Vermittlungsvorschläge!
(Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen. siehe:
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