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2.01.2012 um 23.08 Uhr - "Begleitung bei Vorstellungsgesprächen ( Phönix ) hat entmündigenden Charakter"
"Die Weigerung, solche begleiteten Vorstellungsgespräche zuzulassen, kann daher nicht die Sanktion des § 10 (Bezugssperre) nach sich ziehen.“ |
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VwGH: Begleitung und Vertretung bei und das Moderieren von Bewerbungsgesprächen als persönliche Unterstützung bei der Arbeitssuche gem § 9 Abs 8 AlVG?
>Bei der Auslegung des Begriffs der "Unterstützung" in § 9 Abs 8 AlVG ist zu berücksichtigen, dass eine zwingend zu duldende Begleitung und Moderierung bei Vorstellungsgesprächen durch Dritte gegen den Willen der arbeitslosen Person nicht mehr dem Begriff der Unterstützung unterstellt werden kann, zumal eine derartige Bewerbungssituation entmündigenden Charakter hat und einem Bloßstellen gegenüber dem potentiellen Dienstgeber<
>Enthält eine Maßnahme zur Wiedereingliederung die Pflicht, dem Maßnahmenträger mittels privatrechtlicher Vereinbarung die Begleitung bei Vorstellungsgesprächen einzuräumen, ist daher auch nach § 9 Abs 8 letzter Satz AlVG von keiner zulässigen Maßnahme iSd § 9 Abs 1 AlVG auszugehen. Die Weigerung, solche begleiteten Vorstellungsgespräche zuzulassen, kann daher nicht die Sanktion des § 10 Abs 1 Z 3 AlVG nach sich ziehen.< 07.12.2011 Sozialrecht (jusguide.at) / VwGH: GZ 2009/08/0044, vom 19.10.2011
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2.01.2012 um 17.02 Uhr - von H. L. - "Antragstellung wegen Krankenstand verschoben“ |
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Hallo Christian, ich habe vom AMS einen Bestätigung bekommen, dass ich für AMS Geld nun vorgemerkt sei. Dazu folgende Fragen: Als ich in Krankenstand ging, war der Bezug ein paar Tage vor dem Auslaufen - allerdings hatte mir das AMS damals noch keinen Antrag ausgefertigt. Ich bin dann sofort nach dem Krankenstand wieder zum AMS gekommen und der Antrag war erst mit Ende Dezember datiert - was sich jetzt durch Übersiedelung nochmals verschoben hat. 1) Das AMS Geld wird dann schon vom Zeitpunkt der Antragsstellung aus rückwirkend gezahlt. 2) Die Daten des AMS stimmen nachweislich nicht, weil ein Krankenstand im Vorfeld bei der Bezugsdauer nicht berücksichtigt wurde. Wie kann ich das AMS dazu bringen korrekte Bezugszeiten zu rechnen? Herzlichen Dank! H.L.
Antwort: Der Antrag müsste ab Ende des Krankenstands laufen, so du gleich danach beim AMS warst und den Antrag gestellt hast. Hast du beim AMS schon die Krankenstandsbescheinigung von der Krankenkassa abgegeben. Kannst du belegen wann du beim AMS warst! Gehe ev. zum Vorgesetzten um das abzuklären! Mit Begleitperson wenn möglich!
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2.01.2012 um 10.04 Uhr - von L. H. - "FORBA-Forschungsbericht: Die Situation von „älteren“ Arbeitslosene“ |
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„... da kräht kein Hahn nach Ihnen.“
Die Situation von „älteren“ Arbeitslosen und ihre Chancen auf Reintegration in Beschäftigung FORBA-Forschungsbericht 1/2007 Engagement
"Die über 50-Jährigen sind jene Gruppe, die in besonders hohem Ausmaß von den Ausschlussmechanismen der Unternehmen bedroht ist, während die 45 – 50-Jährigen diesbezüglich noch relativ bessere Reintegrationschancen aufweisen."
"Unabhängig davon, ob die „älteren“ Frauen und Männer positive oder negative Erfahrungen in den Kursen gemacht haben, bezweifeln die meisten von ihnen deren Sinnhaftigkeit in Bezug auf ihre Arbeitssuche." (28.12.11)
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1.01.2012 um 10.04 Uhr - von D. S. - "Alles Liebe und Gute“ |
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Hallo Christian,
ich wünsche Ihnen alles erdenklich Gute für das neue Jahr! Gute Gesundheit, viel Erfolg und Glück! Vielen Dank für Ihr Engagement - Sie helfen sehr vielen Leuten! DANKE!!
Alles Liebe und Gute D. (31.12.11)
Antwort: Danke!
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31.12.2011 um 10.35 Uhr - von M. A*. - "Versicherten-Gemeinschaftsschädigende Zwangsmassnahmen“ |
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Sehr geehrter Herr Christian Moser
Leider bin ich seit längerer Zeit Arbeitslos und kenne inzwischen sehr viele dieser Zwangsmaßnahmen. Zurzeit bin ich noch immer in der Firma In-Takt in der ich nunmehr 12 Monate in kürze voll habe. Kurz vorher habe ich einen Link-Kurs besucht bei dem ich den ganzen Tag Bewerbungen geschrieben habe und der 3 Monate dauerte. Jetzt stelle ich mir die Frage ob mich das AMS wieder in einen Kurs stecken darf oder muss das AMS einen mindest Zeitraum von 6 Monaten einhalten. Vielleicht haben Sie eine Andere Möglichkeit der nächsten Zwangsmaßnahme zu entkommen.
Artikel darf natürlich Veröffentlicht werden aber bitte nicht den Vollständigen Namen. DANKE
Mit freundlichen Grüßen M. A. (20.12.11)
Antwort: es kann sein das sie ev. eine "kurze" zeit ruhe haben - darauf gibts keine gewähr gegen kurse kann man sich nur mit dem rechtsweg (Berufung auf rechtswidrige Sperre!) wehren, falls gesetzliche bestimmungen verletzt werden. (Zwangsmassnahmen.) |
29.12.2011 um 17.07 Uhr - von RA. Dr. Pochieser - "Es ist nicht angebracht, zu sagen, dass es die Armutskonferenz, „wie Dr. Pochieser macht“ |
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Ob die Armutskonferenz, wie ich, gegen Armut vorgeht, möchte ich dennoch sehr dahingestellt lassen:
"Die Armutskonferenz hat große Verdienste um die soziologische Erforschung der Armut und ihrer Auswirkungen. Was die rechtlichen und vor allem menschenrechtlichen Aspekte anlangt, möchte ich behaupten, ist es nicht angebracht, zu sagen, dass es die Armutskonferenz, „wie Dr. Pochieser macht“. Es sind offenbar ganz unterschiedlichen Konzepte: die Armutskonferenz ist mit der sog. , von ihr schon verinnerlicht durch den Kürzel: „BMS“, Mindestsicherung weitestgehend zufrieden (was „bedarforientiert“ ist, ist schleierhaft, vielmehr ist dieses Attribut ein Etikettenschwindel, weil eine Deckelung der Leistungen – ohne Rücksicht auf Bedarf im Einzelfall – stattfindet); ich hingegen verfolge die Überwindung dieses politischen und gesetzgeberischen Täuschungsmanövers." (E-Mail Auszug 27.12.11)
Ps.: Ich teile auch Ihre Ansicht, dass die Armutskonferenz große Verdienste, das Thema Armut in der Öffentlichkeit darzustellen, hat.
Bemerkenswert ist, dass das zB. "Wiener Armutnetzwerk" die Begriffe "Bedarfsorientierte Mindestsicherung" und "Mindestsicherung" praktisch Synonym verwendet. In Wien ist überhaupt nichts mehr "bedarfsorientiert", sondern gibt es nur noch eine Mindestsicherung. Das entsprechende Gesetz verwendet den Begriff "Bedarfsorientierte "gar nicht.
Da könnte sich jemand verdient machen, den großen Unterschied zwischen den beiden Begriffen zu erläutern. Ob das in den Seminaren der Armutskonferenz gelehrt wird? Fragen Sie einmal nach. (Ich weiß nicht ob dies der Fall ist). Auch hier tut Aufklärung not. (29.12.11)
unter: 25.12.2011 um 10.35 Uhr - von RA. Dr. Pochieser - "Mit Recht gegen Armut" "Erste Verfassungsgerichtshofbeschwerden gegen das Wiener Mindestsicherungsgesetz und der dazugehörigen Verordnung sind nun eingebracht!" |
29.12.2011 um 14.53 Uhr - von Ga. - "SÖB-Tandem" |
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Herr Moser. Habe weder die Betreuungsvereinbarung noch die Zuweisung Unterschrieben.Mündlich sagte ich dass ich mir das Anschauen werde da ich sonst gesperrt würde. Bitte um RECHTLICHE Beurteilung. M.f.G. Ga.
Antwort: Im Anhang steht "Training"- DLU" Eine Transitarbeitsplatz-Anstellung muss nach KV. entlohnt werden. Die Notstandshilfe mit einem Bonus von ? Euro als Entlohnung wäre nicht zulässig! Ist dem so? Darf dieses DV nicht unter § 10 / Bezugssperre subsumiert werden! Wäre nur freiwillig möglich!
Vorsicht Training Arbeitstraining – Beim Zwangs-Arbeit-straining ist das letzte Wort noch nicht gesprochen!
30.11.2011 - VwGH-Erkenntnis Zl. 2009/08/0294-7 / Eingegangen 21.11.11 Eine bloße Arbeitserprobung ist nicht als eigenständige Wiedereingliederungsmaßnahme zulässig - und insbesondere nicht nach $ 10 Abs. I des Arbeitslosenversicherungsgesetz sanktionierbar.
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