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2.01.2012 um 23.08 Uhr - "Begleitung bei Vorstellungsgesprächen ( Phönix ) hat entmündigenden Charakter"

"Die Weigerung, solche begleiteten Vorstellungsgespräche zuzulassen, kann daher nicht die Sanktion des § 10 (Bezugssperre) nach sich ziehen.“


VwGH: Begleitung und Vertretung bei und das Moderieren von Bewerbungsgesprächen als persönliche Unterstützung bei der Arbeitssuche gem § 9 Abs 8 AlVG?

>Bei der Auslegung des Begriffs der "Unterstützung" in § 9 Abs 8 AlVG ist zu berücksichtigen, dass eine zwingend zu duldende Begleitung und Moderierung bei Vorstellungsgesprächen durch Dritte gegen den Willen der arbeitslosen Person nicht mehr dem Begriff der Unterstützung unterstellt werden kann, zumal eine derartige Bewerbungssituation entmündigenden Charakter hat und einem Bloßstellen gegenüber dem potentiellen Dienstgeber<

>Enthält eine Maßnahme zur Wiedereingliederung die Pflicht, dem Maßnahmenträger mittels privatrechtlicher Vereinbarung die Begleitung bei Vorstellungsgesprächen einzuräumen, ist daher auch nach § 9 Abs 8 letzter Satz AlVG von keiner zulässigen Maßnahme iSd § 9 Abs 1 AlVG auszugehen. Die Weigerung, solche begleiteten Vorstellungsgespräche zuzulassen, kann daher nicht die Sanktion des § 10 Abs 1 Z 3 AlVG nach sich ziehen.<
07.12.2011 Sozialrecht (jusguide.at) / VwGH: GZ 2009/08/0044, vom 19.10.2011


2.01.2012 um 17.02 Uhr - von H. L. - "Antragstellung wegen Krankenstand verschoben“


Hallo Christian,
ich habe vom AMS einen Bestätigung bekommen, dass ich für AMS Geld nun vorgemerkt sei. Dazu folgende Fragen: Als ich in Krankenstand ging, war der Bezug ein paar Tage vor dem Auslaufen - allerdings hatte mir das AMS damals noch keinen Antrag ausgefertigt. Ich bin dann sofort nach dem Krankenstand wieder zum AMS gekommen und der Antrag war erst mit Ende Dezember datiert - was sich jetzt durch Übersiedelung nochmals verschoben hat. 1) Das AMS Geld wird dann schon vom Zeitpunkt der Antragsstellung aus rückwirkend gezahlt. 2) Die Daten des AMS stimmen nachweislich nicht, weil ein Krankenstand im Vorfeld bei der Bezugsdauer nicht berücksichtigt wurde. Wie kann ich das AMS dazu bringen korrekte Bezugszeiten zu rechnen?
Herzlichen Dank!
H.L.

Antwort:
Der Antrag müsste ab Ende des Krankenstands laufen, so du gleich danach beim AMS warst und den Antrag gestellt hast.
Hast du beim AMS schon die Krankenstandsbescheinigung von der Krankenkassa abgegeben.
Kannst du belegen wann du beim AMS warst! Gehe ev. zum Vorgesetzten um das abzuklären! Mit Begleitperson wenn möglich!


2.01.2012 um 10.04 Uhr - von L. H. - "FORBA-Forschungsbericht: Die Situation von „älteren“ Arbeitslosene“


„... da kräht kein Hahn nach Ihnen.“

Die Situation von „älteren“ Arbeitslosen und ihre Chancen auf Reintegration in Beschäftigung
FORBA-Forschungsbericht 1/2007
Engagement

"
Die über 50-Jährigen sind jene Gruppe, die in besonders hohem Ausmaß von den Ausschlussmechanismen der Unternehmen bedroht ist, während die 45 – 50-Jährigen diesbezüglich noch relativ bessere Reintegrationschancen aufweisen."

"Unabhängig davon, ob die „älteren“ Frauen und Männer positive oder negative Erfahrungen in den Kursen gemacht haben, bezweifeln die meisten von ihnen deren Sinnhaftigkeit in Bezug
auf ihre Arbeitssuche." (28.12.11)


1.01.2012 um 10.04 Uhr - von D. S. - "Alles Liebe und Gute“


Hallo Christian,

ich wünsche Ihnen alles erdenklich Gute für das neue Jahr! Gute Gesundheit, viel Erfolg und Glück!
Vielen Dank für Ihr Engagement - Sie helfen sehr vielen Leuten! DANKE!!

Alles Liebe und Gute
D.
(31.12.11)

Antwort: Danke!


31.12.2011 um 10.35 Uhr - von M. A*. - "Versicherten-Gemeinschaftsschädigende Zwangsmassnahmen“


Sehr geehrter Herr Christian Moser

Leider bin ich seit längerer Zeit Arbeitslos und kenne inzwischen sehr viele dieser Zwangsmaßnahmen.
Zurzeit bin ich noch immer in der Firma In-Takt in der ich nunmehr 12 Monate in kürze voll habe.
Kurz vorher habe ich einen Link-Kurs besucht bei dem ich den ganzen Tag Bewerbungen geschrieben habe und der 3 Monate dauerte.
Jetzt stelle ich mir die Frage ob mich das AMS wieder in einen Kurs stecken darf oder muss das AMS einen mindest Zeitraum von 6 Monaten einhalten.
Vielleicht haben Sie eine Andere Möglichkeit der nächsten Zwangsmaßnahme zu entkommen.

Artikel darf natürlich Veröffentlicht werden aber bitte nicht den Vollständigen Namen. DANKE

Mit freundlichen Grüßen

M. A. (20.12.11)

Antwort:
es kann sein das sie ev. eine "kurze" zeit ruhe haben - darauf gibts keine gewähr
gegen kurse kann man sich nur mit dem rechtsweg (Berufung auf rechtswidrige Sperre!) wehren, falls gesetzliche bestimmungen verletzt werden. (Zwangsmassnahmen.)


29.12.2011 um 17.07 Uhr - von RA. Dr. Pochieser - "Es ist nicht angebracht, zu sagen, dass es die Armutskonferenz, „wie Dr. Pochieser macht“


Ob die Armutskonferenz, wie ich, gegen Armut vorgeht, möchte ich dennoch sehr dahingestellt lassen:

"Die Armutskonferenz hat große Verdienste um die soziologische Erforschung der Armut und ihrer Auswirkungen. Was die rechtlichen und vor allem menschenrechtlichen Aspekte anlangt, möchte ich behaupten, ist es nicht angebracht, zu sagen, dass es die Armutskonferenz, „wie Dr. Pochieser macht“. Es sind offenbar ganz unterschiedlichen Konzepte: die Armutskonferenz ist mit der sog. , von ihr schon verinnerlicht durch den Kürzel: „BMS“, Mindestsicherung weitestgehend zufrieden (was „bedarforientiert“ ist, ist schleierhaft, vielmehr ist dieses Attribut ein Etikettenschwindel, weil eine Deckelung der Leistungen – ohne Rücksicht auf Bedarf im Einzelfall – stattfindet); ich hingegen verfolge die Überwindung dieses politischen und gesetzgeberischen Täuschungsmanövers."
(E-Mail Auszug 27.12.11)

Ps.:
Ich teile auch Ihre Ansicht, dass die Armutskonferenz große Verdienste, das Thema Armut in der Öffentlichkeit darzustellen, hat.

Bemerkenswert ist, dass das zB. "Wiener Armutnetzwerk" die Begriffe "Bedarfsorientierte Mindestsicherung" und "Mindestsicherung" praktisch Synonym verwendet. In Wien ist überhaupt nichts mehr "bedarfsorientiert", sondern gibt es nur noch eine Mindestsicherung. Das entsprechende Gesetz verwendet den Begriff "Bedarfsorientierte "gar nicht.

Da könnte sich jemand verdient machen, den großen Unterschied zwischen den beiden Begriffen zu erläutern. Ob das in den Seminaren der Armutskonferenz gelehrt wird? Fragen Sie einmal nach. (Ich weiß nicht ob dies der Fall ist). Auch hier tut Aufklärung not. (29.12.11)

unter:
25.12.2011 um 10.35 Uhr - von RA. Dr. Pochieser - "Mit Recht gegen Armut"
"Erste Verfassungsgerichtshofbeschwerden gegen das Wiener Mindestsicherungsgesetz und der dazugehörigen Verordnung sind nun eingebracht!"


29.12.2011 um 17.00 Uhr - "Attacken auf AMS-MitarbeiterInnen nehmen zu"


Attacken beim AMS

Für Mitarbeiter von Justiz oder Polizei ist es leider nicht so ungewöhnlich, während der Arbeit körperlich attackiert zu werden. Aber auch die Berater des Arbeitsmarktservice erleiden immer häufiger Attacken. Jetzt werden Schutzmaßnahmen getroffen. orf2

Anmerkung: Eine parlamentarische Anfrage brachte zutage: Attacken an AMS-MitarbeiterInnen nehmen zu!
Anscheinend wagt es niemand die Frage zu stellen. Warum?

Warum attackieren Betroffene die Hilfe brauchen und wollen, die Behörden-MitarbeiterInnen die helfen?

("Angst vor der Antwort!")

Wachdienst schützt AMS - Drohungen gegen Mitarbeiter 13.03.2007

Verantwortlich für "Übergriffe" ist das AMS selbst!
Anmerkung unterm Profil-Artikel! Die große Job-Lüge!
(27.03.2010)

Kopf 2010: Zufriedenheit der AMS-Kunden trotz Krise weiter gestiegen? (15.04.10)

AMS missachtet demokratischen Rechtsstaat

Perverse Arbeitsmarktpolitik

1.01.2012 um 10.04 Uhr - von Ha*. - "zu Attacken beim AMS"
AMS lässt seine Mitarbeiter von Securitys schützen (Krone.at)

hhhhmmmmm
WER schützt die Arbeitslosen vor der Willkür so manche(r)s AMS Mitarbeiter(s) ????
Guten Rutsch wünsche ich dir Christian und Euch Allen (30.12.11)


29.12.2011 um 14.53 Uhr - von Ga. - "SÖB-Tandem"


Herr Moser.

Habe weder die Betreuungsvereinbarung noch die Zuweisung Unterschrieben.Mündlich sagte ich dass ich mir das Anschauen werde da ich
sonst gesperrt würde.
Bitte um RECHTLICHE Beurteilung.

M.f.G. Ga.

Antwort:
Im Anhang steht "Training"- DLU"
Eine Transitarbeitsplatz-Anstellung muss nach KV. entlohnt werden.
Die Notstandshilfe mit einem Bonus von ? Euro als Entlohnung wäre nicht zulässig!
Ist dem so? Darf dieses DV nicht unter § 10 / Bezugssperre subsumiert werden!
Wäre nur freiwillig möglich!

Vorsicht Training
Arbeitstraining Beim Zwangs-Arbeit-straining ist das letzte Wort noch nicht gesprochen!

30.11.2011 - VwGH-Erkenntnis Zl. 2009/08/0294-7 / Eingegangen 21.11.11
Eine bloße Arbeitserprobung ist nicht als eigenständige Wiedereingliederungsmaßnahme zulässig - und insbesondere nicht nach $ 10 Abs. I des Arbeitslosenversicherungsgesetz sanktionierbar.

(Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Praktikum / Schnuppertage statt Probetage ) (ohne Gewähr)


29.12.2011 um 11.45 Uhr - von Is*. - "Meine Geschichte ist ein ziemliches Ärgernis, dessen Konsequenzen mir vielleicht nun eine Pfändung einbringen"


Hallo,

meine Geschichte ist ein ziemliches Ärgernis, dessen Konsequenzen mir vielleicht nun eine Pfändung einbringen.

Es begab sich so, daß ich im Monat November als freier Dienstnehmer bei einer Firma angestellt war. Sicherheitshalber - weil mich eben dieser freie Dienstnehmer doch etwas sehr, sehr verunsichert - habe ich am 20. Oktober schriftlich beim AMS nachgefragt, ob ich denn nach Beendigung des Dienstverhältnisses, wieder Notstandsunterstützung erhalten würde. Damals antwortete man mir, daß ich durchwegs wieder berechtigt bin Notstandsgeld zu bekommen.
Hier sollte ich vorwegschicken, daß ich bereits zuvor für die gleiche Firma unter der Geringfügigkeitsgrenze tätig war, mich nun - Aufgrund des erhöhten Arbeitsanfalles - aber zu mehr Stunden hinreißen lies.
Nach dem Monat November war es jedoch so, daß die Auftragslage der Firma wieder drastisch zurück ging & ich deshalb wieder unter der Geringfügigkeitsgrenze tätig war.
Trotzdem meldete ich mich am 1. Dezember - wie zuvor ja abgesichert gefragt - abermals arbeitslos.
Am 12. Dezember erhielt ich einen Anruf der Mitarbeiterin, welche mir damals die o.a. Auskunft erteilte. Sie meinte, daß ich nicht berechtig wäre Bezüge vom AMS zu bekommen, da ich damals bei der Meldung über meinen neuen Job angab, selbstständig zu sein, & aber als freier Dienstnehmer von der Firma angestellt wurde.
Im Laufe des Tages brütete ich sehr darüber & meldete mich abermals - schriftlich - bei der gleichen Mitarbeiterin. Ich fragte, ob es denn nur dieses Problem war, daß mir den Bezug kostete.
Da meinte sie, daß es daran liegen würde, daß ich ein Monat nicht für die gleiche Firma geringfügig tätig sein darf.
Als ich aber dann meinte, daß es ja eigentlich damals im Oktober geheißen hat, ja, ich würde meine Bezüge bekommen & ich nun das Problem hätte, im Monat Jänner nicht einmal Miete bezahlen zu können, meinte die Mitarbeiterin, daß mich die Firma eben über geringfügig melden sollte.
Als ich dann fragte, ob mir denn dann zumindest die Mindestsicherung zustehen würde, bekam ich nur die Antwort, daß ich mich da an die BH wenden müsse.

Nun bleibe ich am Ende dieser Geschichte aber leider auf der Strecke; hätte ich zuvor gewußt, daß ich nur 350,- Euro, statt der normalen, viel höheren AMS-Zahlung bekommen würde, wäre ich natürlich nicht einer geringfügigen TÄtigkeit bei der gleichen Firma nachgegangen. Mich beschäftigt seither die Frage, ob es denn noch Möglichkeiten gebe, trotzdem auf meinen Bezug zugreifen zu können, da der \"Fehler\" ja nicht der Meinige war?

Des Weiteren möchte ich generell erwähnen, daß die Personen, welche sich Personal des AMS M. nennen unter jeder Kritik sind: ihr - angenehme Ausnahmen gibt es natürlich auch - Verhalten ist mitunter sehr anmaßend & zumeist überaus frech!

Am 27. hatte ich erst einen Termin... Dachte ich...
Als ich nämlich das AMS-M. an dem Tag besuchte, war mein Berater nicht da.
Als ich dann zu der Informationsstelle ging hielt ich den Mitarbeiter anscheinend wirklich von seiner Zigarettenpause ab:
Er überlegte doch tatsächlich, ob er nocheinmal an seinen Arbeitsplatz zurückkehren oder vielleicht doch Rauchen gehen sollte!!!
Als ich ihm dann meinen Termin schilderte, entgegnete er mir nur mit, ich zitiere bitte:
Des kaun i ma ned vuastön.
Ich lachte schallend & meinte, daß ich mir das auch nicht vorstellen kann. Lustig dabei war ja wirklich nur, daß eben der gleiche Mitarbeiter vom AMS mir den Termin gegeben hatte.
Er sah sich die Terminkarte an & starrte lange darauf. Danach tippte er nervös in seinem PC herum & meinte dann, daß das Datum in der Terminkarte der 27.01 wäre.
Da frage ich mich natürlich, warum der Mitarbeiter seine eigene Schrift nicht lesen kann bzw. - & verzeihen Sie nun die Anmaßung - warum ich eigentlich nicht den Arbeitsplatz dieses Mitarbeiters habe?
Jeder Arbeitslose könnte den Job besser machen, da jeder Einzelne mehr Verständnis aufbringen würde für das Gegenüber & sicherlich auch mehr Höflichkeit an den Tag legen würde, wie manch Mitarbeiter des AMS M.!

MfG
Is. (28.12.11)

Antwort:
Verlangen sie über diese Entscheidung einen schriftlichen Bescheid, den sie berufen!
Da es sich um eine Falschauskunft handelt müsste die Berufung erfolgreich sein!
Das Problem ist die Beweisführung - Ob die BeraterIn die Aussagen bestätigt!
Deshalb immer (erst recht bei heiklen Angelegenheiten) Begleitperson als Zeugen mitnehmen. - Oder Infos, Antworten in heiklen Angelegenheiten schriftlich verlangen!
AMS - Haftung
Die bekl. Partei hat für die Folgen der falschen Auskunft ihrer Organe einzustehen!



"Wenn sie Anspruch auf ALG/Notstand hatten, steht ihnen ein Solches auch zu.
Ev. dürfen sie diese geringfügige Tätigkeit nicht mehr leisten, weil sie vorher fest angestellt waren?
Gehen sie aber zum Vorgesetzten, mit Begleitperson wenn möglich, und klären sie die Angelegenheit ab. Ob und unter welchen Umständen ev. eine geringfügige Anstellung bei dieser Firma "doch noch" möglich wäre?"
Ev. verlangen sie den Gesetzestext! (ohne Gewähr)

Info zum Thema :
Geringfügigkeitsgrenze!

Doch Arbeitslosengeld mit geringfügiger selbständiger Tätigkeit? ("WKO-Tipp" "Kleinstunternehmerregelung") 24.08.09

Geringfügige Beschäftigung berücksichtigen?


28.12.2011 um 12.15 Uhr - von C. R*. - "Möchte gerne schildern wie doppelseitig das Sozialamt Armut, Sicherung und unwürdiges Dasein sieht"


Hallo! Ich bin Bezieher der Mindestsicherung. Ich bin zur Zeit in einer Notlage und möchte gerne schildern wie doppelseitig das Sozialamt Armut, Sicherung und unwürdiges Dasein sieht.

Meine alte Kombitherme hatte einen total-Ausfall. Ich habe also weder Warmwasser noch kann ich heizen. Hinzu kommt das das Gerät dermassen defekt ist, das es nur noch ersetzt werden kann. Das Gerät stellt schon eine Gefahr da, weshalb der Installateur es abgestellt hat und gesagt hat das ich nicht versuchen darf es wieder anzustellen.

Da ich mir nicht anders helfen kann, habe ich beim Sozialamt einen Antrag auf Hilfe in besonderen Lebenslagen gestellt. Zeitgleich gab ich einen Antrag auf Änderung ab, da durch ein Mißverständnis meine Mindestsicherung um 100 euro im monat gekürzt wurde. Mit dem AMS wurde das bereits geklärt. Man sah dort ein das einfach ein Bericht nicht weitergeleitet wurde und es wurde meine abmeldung aufgehoben.

Ich habe bis heute keinen Bescheid ob das jetzt beim sozialamt angekommen ist, und 100 Euro weniger ist schon sehr tragisch.

Wie auch immer, man kam erst nach wochen drauf, das man noch gern 3 weitere dokumente hätte: einen 2. Kostenvoranschlag, eine bestätigung das die therme wirklich nicht repariert werden kann und ersetzt werden muss und eine Bestätigung über meine eigenmittel. Die ersten beiden verstehe ich, den 3. punkt..das empfinde ich schon mehr oder minder als Frechheit. Für die Mindestsicherung muss man mittellos sein (war zumindest noch so als ich den Antrag stellte) und das ich das bin, wissen die. auch auf den neuen antrag habe ich angegeben das ich keine Rücklagen, Sparbücher oder sonstwas habe. Was habe ich? ja das was sie mir überweisen, und das wissen die erst recht, genauso das es knapp kalkuliert ist und man da nicht eben mal was zur seite legen kann. Es war übrigens ein Freitag, an dem ich diesen Brief erhielt, und man erwartete das ich bis DI alles bringe. Fristverlängerung. Habe heute alles nachgebracht.

Ich fragte wie ich bestätigen kann das ich keine Eigenmittel habe. Die Dame meinte nur recht schnippisch : \"Dann schreibens halt drauf: keine Eigenmittel möglich! Aber wenns nicht selbst was übernehmen können wirds wahrscheinlich eh abgelehnt. so a therme kostet ja viel. 2000 oder mehr (anm. es sind 2.800 bzw. 2900 lt Kostenvoranschlag), da könnens nicht erwarten das wir das übernehmen!\"

Bezüglich des Geldes übringens bis dato immer noch keine Meldung (und dazu haben sie alle dokumente).

Ich hab ja vielleicht viel sinn für humor, bin mir heute aber regelrecht verar...t vorgekommen.

Wie vereinbart sich denn der Satz? wie kann man gleichzeitig mittellos sein, aber über höhere Rücklagen verfügen?

Hätte ich wohl höhere Rücklagen, bräuchte ich das Sozialamt nicht und würde mir das nicht antun und vor allem nicht im Winter solange ohne Heizung dasitzen und ohne warme duschmöglichkeit. Man kann leicht reden wenn man im Überheizten amt sitzt, zuhause genug zu essen hat und sich ein warmes Bad gönnen kann wann immer man will, nicht mit 2 decken dasitzen muss..

Ich denke das Sozialamt ist für arme Härtefälle da? Für Leute die sonst nichts mehr haben? War wohl eine große täuschung!

Im übrigen keine Heizung im Winter wird als unwürdig angesehen! nicht ohne grund darf man sogar die miete kürzen wenn im winter die Heizung ausfällt. Ausserdem..feuchten die wände schon ein, da es so auch nciht gewährleistet ist die mindesttemperatur zu halten. Für das Sozialamt ist das offenbar aber völlig ok, zu frieren und wie ein garstiger bock zu riechen.

So..das war mal meine Schilderung. Tut mir leid, aber ich musste mal luft machen.

Wie es aussieht wird also höchstwahrscheinlich abgelehnt werden..

Wenn es so wäre, was für Möglichkeiten bleiben mir dann noch?

Antwort:
Grundsätzlich: Ansuchen/Anfragen nur schriftlich einbringen! Auf schriftliche Bescheide ist Berufung möglich! - (Eingeschrieben aufgeben - oder auf einer Kopie Abgabe bestätigen lassen! Und/Oder wenn möglich, immer Begleitperson / Zeugen mitnehmen!)
Besuchen sie ev. in ihrer Stadt eine Sozial-Beratungsstelle-(n) und lassen sie sich unterstützen.

- Entweder gleich oder nach der ev. Absage
wäre auch ein Besuch bei der Caritas vorteilhaft. Vielleicht könnten die einen Teil der Kosten übernehmen. Sie zugleich beim Sozialamt unterstützen - Mit ihnen dort ev. vorsprechen. Auf dass die Chancen empor steigen und sie zur Kombitherme kommen!

"Wir haben es - (zur Zeit Dank Hundstorfer "SPÖ?") - in Österreich mit faschistoiden ("sozial")-Behörden zu tun, die über Realitätsverweigerung/Lügen und Betrug/Statistikfälschung Betroffene zum Feindbild erklären, das bei gutem Gewissen (psychisch) vernichtet werden darf.
Daher nochmal:
Zum Schutz vor widerlichen Behörden-Charakteren Begleitperson zum Termin mitnehmen!"

U. a. Ev. Sozialberatung Wien-Herold / Anwältin der „Unterschicht“ / Aktive-Arbeitslose


28.12.2011 um 10.00 Uhr - von L. K. - "Diskriminierung und Nötigung"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich ersuche Sie höflichst, um Unterstützung bei folgender Begebenheit.

Ich bekam die Zuweisung zu einem Infotag zu einer Arbeit, ohne zu wissen, welche Arbeit, welcher Kollektivvertrag.
Außerdem habe ich den Behindertenpass mit Einstellschein und habe den Pflege und Betreuungspreis 2011 in der Kategorie
Für pflegende Angehöriger bekommen, da ich meine Eltern – Vater Pflegestufe 2 – 91 Jahre – Mutter – Pflegestufe 3 – 88 Jahre pflege.

Die AMS Beraterin meinte, dass ich meine Eltern in ein Heim geben müsste, damit ich diesen Job ausüben kann.
Da ich aber zum Kreis der begünstigten Behinderten gehöre, gilt dies nach den Bundesbehindertengleichstellungsgesetz als Diskriminierung und Nötigung.

Können Sie dies weiterleiten oder mir bekanntgeben, wer für diesen Fall zuständig ist.

Besten Dank für Ihre Bemühungen im voraus und
Wünsche Ihnen nachträglich ein Frohes Fest und glückliches Neues Jahr

Mit freundlichen Grüßen
L. K. (26.12.11)

Antwort:
Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen. -
(Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit /

"Ein wichtiges Judikat gegen die oberflächliche Prüfung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Arbeitsmarktservice" - 20.11.2011)

- Passiert das nicht, darf auf Verweigerung der Bezug nicht gesperrt werden.
bzw. Ist die Berufung/VwGH-Beschwerde erfolgreich!
Wird bei diesem Vermittlungsvorschlag mit §10 gedroht, so handelt es sich um Nötigung und Amtsmissbrauch! (Machen sie ev. ihre Beraterin darauf aufmerksam - ev. schriftlich oder unter Zeugen / immer Begleitperson mitnehmen!


Nötigung/Amtsmissbrauch und Diskriminierungsanzeigen gleich bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft einbringen!
An die Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien
Universitätsstrasse 5
1010 Wien (schriftlich eingeschrieben)

(zu SÖB und/mit vorgeschaltenen Deppenkurs : )(ohne Gewähr)

28.12.2011 um 12.00 Uhr - von H. L. - "Klagsverband"
zu.Diskriminierung und Nötigung. Ich rate zu Kontaktaufnahme zum Klagsverband. http://www.klagsverband.at/kontakt


28.12.2011 um 9.22 Uhr - von Fl. - "Schriftstücke eingeschrieben?"


Hallo Christian,
Wende mich mal wieder mit einer Frage an dich.
Wie kann es sein das (zumindest in Wien) die Gerichte ihre Schriftstücke über das Bundesrechenzentrum als \"normale Briefsendungen\" verschicken,
aber das AMS, Jobvorschläge als \"RsB bzw. Behördliches Schriftstück\" versendet?!
(27.12.11)

Antwort:
"ev. gab es bei gerichts-schriftstücken noch keine/wenig probleme/beschwerden.
bzw. werden schriftstücke mit hoher wichtigkeit auch vom gericht eingeschrieben versendet. - nehme ich an.
und
da auch ein nicht erhalten von AMS-schriftstücken mit bezugssperre sanktioniert wird - fehlende bewerbung auf AMS-aussendungen/vermittlungsvorschläge - macht es notwendig, dass diese eingeschrieben versendet werden.
oder es darf zu keinen sperren führen.
auf die das AMS aber nicht verzichtet.

- das AMS sperrte bezüge auch, weil sich betroffene auf vermittlungsvorschläge
nicht rührten.
darunter waren sicher "einige/viele?", die die aussendungen nicht erhielten - aus
welchen gründen auch immer. -
es ist also zu begrüssen, dass der VwGH dem einen riegel vorschob
- auf dass es von seiten des AMS nicht ("so leicht") möglich ist - ev. auch stellenvorschläge zurück zu halten - also gar nicht wegzuschicken, um dann den bezug zu sperren, weil sich betroffene nicht bewerben - / oder kontrollterminversäumnisse weil der brief von AMS-MitarbeiterInnen erst gar nicht abgesenset wurde! - als methode quwasi um die betroffenen zu schikanieren/disziplinieren!" (ohne gewähr)


26.12.2011 um 14.56 Uhr - von Ma*. - "Möchte nicht, dass mein neuer Arbeitgeber erfährt, dass ich kurz arbeitslos war/bin"


Hallo!

Durch Zufall bin ich auf diese Seite gestoßen und erhoffe mir eine Antwort, auf die mir schon seit einigen Tagen auf dem Herzen brennenden Frage:

Ich habe im November einvernehmlich gekündigt und bin ab 1. Jänner arbeitslos.
Nun habe ich auch schon eine neue Stelle gefunden, die mit 1. Februar beginnt.

Ich möchte nicht, dass mein neuer Arbeitgeber erfährt, dass ich für 1 Monat arbeitslos gemeldet bin.

Da ich mich nächste Woche beim AMS arbeitslos melden möchte, will ich nun wissen, ob ich beim AMS meinen neuen Job angeben muß und ob das AMS dies auch nachprüft? (-und mein neuer Arbeitsgeber nun somit erfährt, dass ich im Jänner arbeitslos bin)

Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe!

MFG
M.
(25.12.11)

Antwort:
Die (meist) ersten drei Monate hat man vom AMS eher noch Ruhe!
Ev. sagen sie dem AMS noch nichts von dem neuen Arbeitsplatz! Sie bekommen den Antrag und haben dann (über Termin) ca. 2 Wochen Zeit diesen ausgefüllt wieder abzugeben. Die restlichen 2 Wochen könnten auch noch ohne grossen Druck ablaufen.
Dadurch könnte das eine Monat vergehen ohne dass das AMS gross lästig wird oder nachfragt!
Im Notfall könnten sie noch immer Bescheid geben - dass sie am 1 Februar schon wieder ein DV haben - Und sie aber nicht wollen, dass ihr neuer Arbeitgeber was von der Arbeitslosigkeit erfährt!
Also: Bei ihrer kurzen Arbeitslosigkeit könnte das ohne Probleme über die Runde(n) gehen! Alles Gute (ohne Gewähr)

26.12.2011 um 16.17 Uhr - von Ma. - "das beruhigt mich ein wenig"
Sehr geehrter Herr Moser,

vielen herzlichen Dank für Ihre rasche und kompetente Auskunft, das beruhigt mich nun ein wenig und ich werde es nun so machen!

Schöne Feiertage noch!
MFG Ma.


25.12.2011 um 10.35 Uhr - von RA. Dr. Pochieser - "Mit Recht gegen Armut"

"Erste Verfassungsgerichtshofbeschwerden gegen das Wiener Mindestsicherungsgesetz und der dazugehörigen Verordnung sind nun eingebracht!"


Mit Verfassungsrecht gegen Armut:
Perspektiven, Verfassungsgerichtshofbeschwerden auf Schiene;
"Wer sich nicht wehrt, hat verloren"


Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,

Gegen das Wiener Mindestsicherungsgesetz und die dazugehörige Verordnung sind nun die ersten Verfassungsgerichtshofbeschwerden eingebracht.

Grundzüge der Beschwerde stichwortartig:

- unklare Regelungen betreffend das Inkrafttreten (verfassungswidrige dynamische Verweisung, wann das Wiener Mindestsicherungsgesetz in Kraft tritt);

- unklares Übergangsrecht: unklar ist, wie weit das alte Sozialhilfegesetz außer Kraft gesetzt ist oder noch weiter gilt (ich vertrete die Auffassung, dass die alte Richtsatzüberschreitungtatbestand des § 13 Abs. 4 Wiener Sozialhilfegesetz und der § 13 Abs. 6 (Sonderbedarfe) nach wie vor gelten und nicht außer Kraft gesetzt sind;

- verfassungswidrige absolute Deckelung (sodass eine einzelfallbezogene Bedarfssituation nicht mehr beachtlich ist) der Leistungen (Sonderproblem: verfassungswidrig, da unsachlich niedriger und undifferenzierter Satz für Kinder); Vorhalt des Harz-4-Judikats des deutschen Bundesverfassungsgerichts;

- Durchschlagen des Verschlechterungsverbots nach der Art. 15-A-Vereinbarung und seine verfassungsrechtliche Beachtlichkeit.; (Insbesondere Beseitigung des Bekleidungszuschusses und Heizkostenbeihilfe); Beseitigung der Menschenwürde als Maßstab mit dem Wiener Mindestsicherungsgesetz; (Stichwort: Überlebenssicherung ist noch nicht mit Menschenwürde gleichzusetzen; tendenzielle Verletzung des Art. 3 EMRK – Recht keiner unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung unterzogen zu werden – durch das Wiener Mindestsicherungsgesetz);

- Fehlende Verfahrenshilfe im Berufungsverfahren vor dem unabhängigen Verwaltungssenat (Diskriminierung gegenüber Asylwerbern im Verfahren vor dem Asylgerichtshof und Beschuldigten ein Verwaltungsstrafverfahren).

Zum letzten erwähnten Aspekt darf ich die Empfehlung aussprechen, dass Menschen, die gegen einen Bescheid der MA 40 Berufung erheben, auch einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe (im vollen Umfange, insbesondere auch durch Beigebung eines Rechtsanwalts/Rechtsberaters für das UVS-Verfahren) stellen müssen (wohl wissend, dass dieser Antrag vor dem Hintergrund der derzeitigen Gesetzeslage abgewiesen werden muss; aber nur so kann die Verfassungswidrigkeit geltend gemacht werden). Auf diese Art und Weise muss versucht werden, für Sozialhilfebezieher eine Gleichstellung im Rechtsschutz im Verfahren vor der Berufungsbehörde mit Asylwerbern, umgesetzt zu erhalten.

Zu bemerken ist, dass sowohl der Verwaltungsgerichtshof wie auch und vor allem der Verfassungsgerichtshof nach jahrelanger Verweigerung der Verfahrenshilfe für Sozialhilfebezieher, die die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts anrufen wollten, nun doch wieder Verfahrenshilfe bewilligen. Ob dies als Bereitschaft des Verfassungsgerichtshofes, auf verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Rechtslage einzugehen, zu deuten ist, wird sich weisen.

Ich empfehle insbesondere all jenen, die seit dem Wiener Mindestsicherungsgesetz (dies gilt im übrigen auch für die anderen entsprechenden Gesetze anderer Bundesländer), weniger bekommen, als früher, unbedingt Berufung gegen die Bescheide der Sozialhilfebehörde zu erheben, um in weiterer Folge den Verfassungsgerichtshof anrufen zu können. Kürzlich gab ich einer der größten türkischen Wochenzeitschriften, die auch eine Österreichausgabe hat, ein Interview. All das, was ich grundsätzlich der türkischen Community in Österreich vermittelt habe (siehe beiliegendes Interview, auch zur Tendenz der Rechtlos-Legung durch Gesetzgebung und Vollziehung), gilt für sämtliche anderen Rechtsbereiche, vor allem aber auch in der Anti-Armuts-Arbeit: "Wer sich nicht wehrt, hat verloren".

Spezieller Hinweis zu so genannten Ergreiferprämie: sollte der Verfassungsgerichtshof ein Gesetz aufheben, kommen in den Genuss der bereinigten Rechtslage nur jene Personen, die zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung bzw. der Beratung des Gerichtshofes eine Beschwerde eingebracht haben; es sei denn, der Verfassungsgerichtshof dehnt die Anlassfallwirkung aus (Stichwort: "wer zu spät kommt, den bestraft das Leben").

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
Rechtsanwalt Dr. Pochieser eh. (22.12.11)

(Interview: Dr. Pochieser in Zaman)

28.12.11 - PRESSEAUSSENDUNG der AKTIVEN ARBEITSLOSEN
klärt uns über "ROT/GRÜNE"?" Mindestsicherung auf:
1 Jahr Mindestsicherung in Wien: Bombenüberraschungen für Hilfe Suchende!

25.12.2011 um 11.27 Uhr - von L. H. - Auch die Armutskonferenz macht`s wie Dr. Pochieser und geht "mit Recht gegen Armut" vor!
(Für dieses Engagement ein Danke)

Armutskonferenz: BMS-Seminar - Mit Recht gegen Armut
Eine Veranstaltung von DIE ARMUTSKONFERENZ in Kooperation mit der Vorarlberger Armutskonferenz
mit
MUSTER-Beispiele
1. Beiblatt verfahrenseinleitender Antrag – S. 2
2. Vollmacht - S. 3
3. Mandatsbescheid - S. 4
4. Vorstellung – S. 5
5. Bescheid – S. 7
6. Berufung – S. 8
7. Vorlageantrag – S. 10
8. Devolutionsantrag – S. 11
(24.12.11)

29.12.2011 um 17.07 Uhr - von RA. Dr. Pochieser - "Es ist nicht angebracht, zu sagen, dass es die Armutskonferenz, „wie Dr. Pochieser macht“
Ob die Armutskonferenz, wie ich, gegen Armut vorgeht, möchte ich dennoch sehr dahingestellt lassen:

"Die Armutskonferenz hat große Verdienste um die soziologische Erforschung der Armut und ihrer Auswirkungen. Was die rechtlichen und vor allem menschenrechtlichen Aspekte anlangt, möchte ich behaupten, ist es nicht angebracht, zu sagen, dass es die Armutskonferenz, „wie Dr. Pochieser macht“. Es sind offenbar ganz unterschiedlichen Konzepte: die Armutskonferenz ist mit der sog. , von ihr schon verinnerlicht durch den Kürzel: „BMS“, Mindestsicherung weitestgehend zufrieden (was „bedarforientiert“ ist, ist schleierhaft, vielmehr ist dieses Attribut ein Etikettenschwindel, weil eine Deckelung der Leistungen – ohne Rücksicht auf Bedarf im Einzelfall – stattfindet); ich hingegen verfolge die Überwindung dieses politischen und gesetzgeberischen Täuschungsmanövers."
(E-Mail Auszug 27.12.11)

Ps.: Ich teile auch Ihre Ansicht, dass die Armutskonferenz große Verdienste, das Thema Armut in der Öffentlichkeit darzustellen, hat.

Bemerkenswert ist, dass das zB. "Wiener Armutnetzwerk" die Begriffe "Bedarfsorientierte Mindestsicherung" und "Mindestsicherung" praktisch Synonym verwendet. In Wien ist überhaupt nichts mehr "bedarfsorientiert", sondern gibt es nur noch eine Mindestsicherung. Das entsprechende Gesetz verwendet den Begriff "Bedarfsorientierte "gar nicht.

Da könnte sich jemand verdient machen, den großen Unterschied zwischen den beiden Begriffen zu erläutern. Ob das in den Seminaren der Armutskonferenz gelehrt wird? Fragen Sie einmal nach. (Ich weiß nicht ob dies der Fall ist). Auch hier tut Aufklärung not. (29.12.11)


24.12.2011 um 13.54 Uhr - von M. - "Ein frohes Fest und ein bisschen Ruhe und Entspannung"


wünsche ihnen für ihren unermüdlichen informativen einsatz auf diesem wege ein frohes fest und ein bisschen ruhe und entspannung! viele grüße !! (23.12.11)

Antwort:
Danke! Entspannungswünsche auch an alle behördenunterdrückten, behördenschikanierten Betroffenen!

24.12.2011 um 14.33 Uhr - von E. R. - "Ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest"

Lieber Christian wünsche Dir und Deiner Familie ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Danke für dein Engagement für uns Arbeitslosen.
Herzlichst E. R.


23.12.2011 um 7.41 Uhr - von Doris - "Allen Lesern ein besinnliches Weihnachten"


ich wünsche dir lieben christian und deiner familie ein besinnliches weihnachten und das ganze wünsche ich natürlich auch allen lesern
doris
(22.12.11)

Anm: Dem schliesse ich mich an!


23.12.2011 um 7.36 Uhr - von Bu*. - "Neue Bemessungsgrundlage"


Hallo,

Ich beziehe momentan noch wenige Wochen Notstandhilfe, dann müßte ein
neuer Antrag gestellt werden.

Ich habe nun die Möglichkeit einen gut bezahlten Job anzunehmen,
allerdings besteht ein gewisses Risiko, dass das Projekt an dem ich
mitarbeite in 2 oder 3 Monaten beendet sein könnte. Falls ich dann wieder
arbeitslos bin und um einen neuerlich Notstandshilfe ansuchen muss, ist
die Bemessungsgrundlage dann geringer als vorher? Ich habe einmal etwas
von 62 Tagen Unterbrechung gelesen, hat das in meinem Fall eine Bedeutung?

mfG und Danke (20.12.11)

Antwort:
nach einem 28 wöchigen DV kommts zu einer neuen bemessungsgrundlage - die
richtet sich danach was sie in der zeit verdient haben - ob weniger oder
mehr wie vorher

rahmenstreckfrist - wird über 5 jahre zusammengezählt bis 28 wochen
beieinander sind (ohne gewähr)

22.12.2011 um 18.56 Uhr - von Bu*. - Respekt
Hallo Herr Moser,
Danke für die schnelle Antwort und generell für die sehr informative Seite,
die Sie da betreiben. Respekt.
mfG


21.12.2011 um 19.58 Uhr - "Mutter ertränkt Tochter"
"Nur Kollateralschaden der österreichischen "SPÖ?"/ÖVP ("Arbeitsmarkt") Politik?"


Aus heiterem Himmel“ – Mutter ertränkt Tochter (Die Presse)

"Diese "scheinbar" unerklärliche und "doch" unfassbare Tat findet in mir, über Erfahrungen mit der österreichischen Arbeitsmarktpolitik, die sich, umgesetzt vom AMS, über Menschenverachtung auszeichnet und in letzter Konsequenz über Psychoterror funktioniert, eine Erklärung!
Gerade bei AlleinerzieherInnen kann das Hundstorfer-AMS mit unmenschlichen widerlichen Druck voll punkten!"

"Einige Einträge auch von AlleinerzieherInnen geben "m. E." darüber Aufschluss!"

Anm.:
AlleinerzieherInnen: Das AMS Feindbild!?
Betreuungs-PFLICHTEN!! - "Mütter
sind ein leichtes Opfer für`s AMS"!
AMS-Sprecher in der Krone:
"Der Gesetzgeber nimmt auf Aufsichtspflichten keine Rücksicht"
In welcher Gesellschaft ist diese Schande nur möglich? (20.02.11)


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