Hallo!
Ich bin leider seit Anf. Nov. arbeitslos aber aufgrund Krankheit. Habe mich im Juli künigen lassen, da es aufgrund meiner ständigen Probleme im Rücken meinen alten Job (EZ-Handel) nicht mehr ausüben konnte.
Im Oktober entschied ich mich für eine Umschulung bei der Wifi. Da ich so eine \"super\" Betreuerin beim AMS habe, wurde mir die Übernahme der Kosten seitens des AMS komplett verweigert. So muss ich mir den Kurs in der Höhe von ? 4.000,-- selbst zahlen.
Das ist eigentlich ja nicht so das Problem aber ich hatte Ende Nov. 11 einen Termin mit der PVA und da wurde mir gesagt, dass, wenn ich früher nen Termin mit den Beratern von der PVA gehabt hätte, mir der Kurs ev. bezahlt wäre. Leider kann ich mich bei meiner AMS Betreuerin bedanken, die den Termin 3x verschoben hatte (mit dem Hintergedanken, dass ich den Anspruch auf Bezahlung verliere).
Meine AMS Bertreuerin wurde von mir in Kenntnis gesetzt, dass ich den von mir bezahlten Kurs besuche (WE-Kurs) und ich somit meine Ansprüche behalten kann. Jetzt, wo ich mitten in meiner Umschulung stecke, will mich das AMS wieder in Fortbildungsmaßnahmen stecken, die mir eigentlich überhaupt nichts bringen. Event. Bürokurs oder für den EZ-Handel.
Mir würde eine Fortbildung im Bereich meiner jetzigen Umschulung mehr bringen, als Weiterbildungen die meine ehemalige Ausbildung (Büro und EZ-Handel) betreffen. Da ich in beiden Bereichen gar nicht mehr arbeiten will, da ich aufgrund meiner Rückenerkrankung nicht mehr in den Bereichen arbeiten soll, soll ich wieder solche AMS Kurse besuchen.
1.) wie kann ich dem AMS vermitteln, dass mir sowas bei meinem zukünftigen Beruf nicht weiterhilft, sondern eine Weiterbildung die speziell meine aktuelle Berufsausbildung betrifft?!?!?!
2.) mir bringt eine Ausbildung zum Visagisten mehr als ein Bewerbungskurs oder andere \"deppen Kurse\"!
Was soll ich dagegen unternehmen, dass ich ev. eine Chance/Hoffnung habe, dass sie mir den Kurs bewilligen? Weil ich wurde seitens des AMS informiert, dass keine Wifi Kurse bezahlt werden (ist komplett falsch, mir wurde schon öfters ein Wifi Kurs vom AMS bezahlt und das WIFI arbeitet mit dem AMS auch zusammen).
3.) Darf ich mich aufgrund Therapie auch in den Krankenstand melden? Diese Therapie findet jeden Tag (3 Wochen) 2 Std. am Vormittag statt. Da ich eine TZ-Angestellte war (2 kleine Kinder) bin ich beim AMS auch für eine TZ-Stelle vorgemerkt und somit nur vormittags vermittelbar.
Der Amtsarzt sagte mir, dass ich aufgrund Therapie und Arbeitslosigkeit nicht in den Krankenstand gehen darf.... Auf gut Deutsch: bin ja eh die ganze Zeit daheim und soll nicht auch der GKK auf der Tasche liegen? Somit meine Frage: darf ich aufgrund der oben genannten Schilderung in Krankenstand gehen?
Lg und danke im Voraus....
Antwort: "Vorsicht gehässiges, boshaftes inkompetentes AMS!"
"Genau, dass war der Fehler! Nämlich dem AMS mitzuteilen, dass sie einen Kurs besuchen den sie sich selbst bezahlen.
(Ev., je nach Dauer und Tageskurszeiten, ist es klüger erst gar keinen selbstgesuchten/selbstbezahlten Kurs zu besuchen)
Wahrscheinlich ist das jetzt der Grund der Deppenkurs-Vermittlung.
Sie müssen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen - so der Vorwand.
Indem sie einen Kurs, den sie sich selbst bezahlen, besuchen, stehen sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
Mit einer Deppenkursvermittlung wird das belegt.
Entweder sie besuchen den Deppen-, Mobbingkurs, - der ev. in der selben Zeit wie der Selbstgesuchte stattfindet und müssen also den Eigeninitiative-Kurs abbrechen, oder es wird ihnen der Bezug gesperrt!
Zum Amtsarzt: Unterscheiden sie da richtig?
Handelt es sich um den Krankenkassa-Vertrauensarzt oder meinen sie tatsächlich den Amtsarzt von der Bezirkshauptmannschaft!
Vom KK.-("auch Pensions-Versicherungs")-Arzt das Krankenstand-Verbot zu hören ist nicht verwunderlich, ist der ja für die Krankenkassa tätig um Kosten einzusparen!
Es kommt bez. Krankenstand natürlich darauf an ob sie krank sind oder nicht.
Bezüglich der Therapie, könnte sich die Situation insofern ändern, als das sie ev. in der Zeit in der die Therapie stattfindet in einen Deppenkurs müssen.
Dann müssen sie bez. Kursfreistellung (oder "Krankenstand?") mit ihrem Arzt reden.
Im Kampf gegen den Mobbingkurs können sie ev. mit Betreuungspflichten argumentieren.
Sie müssen dem Arbeitsmarkt - je nach Alter der Kinder - nur 16 - 20 Stunden zur Verfügung stehen! Auch einem Deppen-, Mobbingkurs!
Haben sie schon Deppenkurse besucht? - So hätten sie ev. einen Grund zum ablehnen! Die Deppenkurse müssen fehlende Kenntnisse/Fähigkeiten ausgleichen, nur dann ist der Zwang gerechtfertigt!
Wenn sie schon einen/einige besucht haben fehlen ihnen diese Kenntnisse/Fähigkeiten nicht mehr.
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1
*Massnahme wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!
auch müssen sie ev. aufgeklärt werden.
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs : (Links folgen)
Zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
BEVOR SIE TEILNEHMEN
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann an Michael M.
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet mir, den Formalweg zu berschreiten und mir ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)
Sie müssen wissen, dass ihre Interessen nicht zählen. Im Gegenteil schafft es ihre BeraterIn sie irgendwie aus dem Bezug zu ekeln gibts dafür eine Prämie.
Deshalb schrecken die BeraterInnen vor keiner Widerlichkeit; Gehässigkeit, Menschenrechtsverletzung auch Rechtswidrigkeiten zurück!
Dieser Handlungsspielraum wird denen, genau aus diesem Grund verliehen!
Es geht nicht um eine kompetente Arbeitsmarktpolitik sondern um ein neoliberales Kalkül
Die ÖVP Konstruktion der "zukünftigen" Gesellschaft! (ohne Gewähr)
9.01.2012 um 6.59 Uhr - von Ka*. - "Bis jetzt hatte ich ua mit eurer Hilfe viel Erfolg"
Hallo!
Danke für eure rasche Antwort.
Zum Thema Therapie: der Arzt ist von der GKK, also unser Amtsarzt . Der legte mir nahe, nicht mehr in den Krankenstand zu gehen. Die Beraterin von der PVA riet mir das Gegenteil - also bei Therapie sofort in den Krankenstand zu gehen - .
Da leider meine Frage bzgl. Krankenstand bei Therapie nicht ganz beantwortet wurde, möchte ich gerne wissen: ich bin (noch) bei keinem AMS Kurs dabei also daheim. da darf ich mich doch in den Krankenstand melden, da ich in dieser Zeit am Vormittag nicht vermittelbar bin. Ua kann mir der Amtsarzt von der Gebietskrankenkasse den Buckel runter rutschen. Meine Freundin ging auch in Krankenstand wg Therpie (hat Job).
- Bzgl. Kurs: ich muss doch dem AMS mitteilen, dass ich einen Kurs besuche, dieser findet am Wochenende abends statt, oder?
Ich bin/war der Meinung, dass sie mich dann mit lästigen Kursen in Ruhe lassen (derzeit hab ich noch Ruhe von Deppenkursen und bekomme auch keine Jobangebote).
Ich werde nichts unversucht lassen, dass die mir eine Kursspezifische Weiterbildung zahlen. Bis jetzt hatte ich ua mit eurer Hilfe viel Erfolg (im Jahr 05 & 07) bei den \"I......\" und ich denke, dass es auch diesemal wieder klappen könnte/würde.
Abschließend möchte ich noch erwähnen, obwohl ich sämtliche Gutachten von Neuro. und Orthopäden und anderen Ärzten beigelegt habe, interessiert dies das AMS nicht die \"Bohne\". Krank = Fall für die PVA und ev. Frühpension.
LG (8.01.12)
Antwort:
Wie angenommen. Es ist logisch dass ihnen der GKK-Arzt den Krankenstand nicht "erlaubt"! Er ist wie geschrieben für die Krankenkassa tätig und hat die Aufgabe seinem Arbeitgeber Kosten zu ersparen!
Reden sie - so wie vom Pensionsarzt geraten - mit ihrem Arzt wegen einem ev. Krankenstand.
Den sie ja eigentlich jetzt noch nicht bräuchten - oder?
Erst wenn sie tatsächlich in einen Deppenkurs müssen!
Dann nehme ich an würden sie auch einen bekommen, oder eine Deppenkurs-Freistellung!
Aha, ihr Kurs ist nur am Wochenende, dann kann es mit einem ev. Deppenkurs keine Überschneidungen geben! Hat soweit keinen Einfluss auf AMS-"Machenschaften"
Nein, sie werden nicht in Ruhe gelassen, "nur" weil sie am Wochenende einen selbstgesuchten Kurs besuchen.
Wie oben erklärt, ist es nicht selten und meine Erfahrung, dass wenn jemand einen Kurs, ohne AMS Erlaubnis, unter der Woche besucht, sich den auch selbst bezahlt, er/sie grösste Probleme bekommt! In letzter Konsequenz der Bezug gesperrt werden würde, weil die Betroffene dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht!
Dann ist damit zu rechnen, dass es genau zur gleichen Zeit eine Deppenkursvermittlung gibt!
>Da dies bei ihnen nicht der Fall ist, ändere ich ein wenig die sehr kritische Überschrift!
Die aber grundsätzlich erlaubt ist, weil es sich bei solchen AMS-Vorgängen um keine Einzelfälle handelt! Sich gewisse AMS-BeraterInnen daran auch noch ergötzen, können sie über der bisschen Macht die ihnen eingeräumt wird, Arbeitslose selbstgesuchte Weiterbildungen verunmöglichen. / In grösste Schwierigkeiten bringen! Erst recht wenn ein teurer Kurs schon bezahlt/gebucht wurde!<
10.01.2012 um 6.21 Uhr - von Ka. - Begehren?
Hallo!
Danke für eure Antwort. Ich hätte da eine Frage bzgl. Formalweg zur selbstgewählten Ausbildung: Habt ihr online ein Formular, welches zum Download bereit steht oder könnt ihr mir ein paar Tipps geben??? Ich möchte jetzt einen Antrag diesbezügl. beim AMS stellen....
Danke, LG
Antwort:
Begehren - vordruck vom AMS verlangen - ausfüllen und abgeben
AMS-beraterIn mag das ev. nicht raus geben - dann vom vorgesetzten verlangen.
begleitperson mitnehmen.
oder ev. eingeschrieben per post verlangen - zusenden lassen