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27.01.2012 um 6.45 Uhr - von Ri. - "Schwere immer wiederkehrende Depressionen" |
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hallo liebes team,wer weiss rat? bin vor ca.2-3 jahren schon nett von euch kurzzeitig betreut worden. Es ging darum,dass ich seit jahren schwere immer kehrende depressionen habe und panikattaken.ich wurde ständig in alle möglichen kurse vom ams gesteckt,wo ich jedoch nur selten teilnehmen konnte, daher immer wieder im krankenstand war. auf anraten habe ich dann doch vor ca. 1 1/2 jahren um vorrübergehende berufsunfähigkeit angesucht, die trotz meinen erklärungen und befund und medikamentenangabe abgelehnt wurde. jedoch wurde mir ein 6 wöchentlicher aufenthalt in einer reha klinik angeboten.dies konnte ich nicht annehmen, da ich mich nur in meiner wohnung mit meinen sachen beschützt und wohl fühle.es hätte mich noch mehr gestresst und wäre auch nicht mit 6 wochen getan gewesen.da sich bis jetzt nichts an meinem zustand gebessert hat, im gegenteil,da mir die krankenkassa gesagt hat, ich würde kein krankengeld mehr bekommen und ich solle nochmal bei der pva ansuchen,hab ich das getan.jetzt habe ich einen anruf, einer von der pva bestellten psychologin bekommen und sa: einen ter! min bei ihr.seit ich das weiss,bin ich total daneben und nicht fähig irgendwas zu tun.was kann ich ihr denn nun sagen in meiner panik,was mir nicht schadet und mich endlich mal durchatmen lässt. ich will wieder arbeiten gehen,nur das wird dauern,bis das wieder geht. es geht doch nur um eine auszeit ohne druck von ausserhalb,wo ich mich endlic auf mich und eine therapie konzentrieren kann,sonst geht das ewig so weiter. hoffe auf antwort,liebe grüsse (26.01.12)
Antwort: Beruhigen sie sich! Um den I-Pensionsanspruch festzustellen brauchts diesen PsychologInnen-Termin! Schildern sie ihr so aufrichtig wie möglich wie es ihnen geht! Wie lange es sich schon hinzieht! Nehmen sie ihre Befunde/Medikamentenverordnungen mit! Und erklären sie warum sie nicht arbeiten gehen können und nicht dass sie wollen! Sie brauchen sich nicht aufgrund des konstruierten Feindbilds rechtfertigen, wenn sie krank sind! Dass sie krank sind sollte ersichtlich sein - ist ersichtlich! Wenn, dann kann es sowieso sein, dass die Pension befristet genehmigt wird. ...... ....... - Dafür brauchen sie nicht zu argumentieren! Es ist gut, dass sie diesen Termin bei der Psychologin bekommen haben! Ich wünsche ihnen alles Gute dazu!
29.01.2012 um 10.09 Uhr - von Ri. - "Zu jung für I-Pension" Hallo,war wie erwähnt heute bei der Psychologin von der PVA. Eine I-Pension wird nicht gehen meinte sie, ich müsse zuerst alles ausschöpfen. Reha,Therapie usw. und ich wäre zu jung. Wie soll ich auf Reha gehen,wenn ich mein gewohntes Umfeld brauche und auch ambulant nicht weiss, ob ich jeden Tag hinfahren kann,mit den Zuständen und Panikattacken. Vielleicht weiss jemand,wo ich einen Arzt finde, der auf das eingehen kann und für die PVA was gscheites schreibt? Kann echt bald nimmer! (28.01.12)
Antwort: sprechen sie mit ihrem hausarzt/vertrauensarzt darüber - ev. weiss er zu welchen facharzt er, bez. auch ihrer interessen, am besten überweist. |
26.01.2012 um 7.04 Uhr - von Fi*. - "Verminderte Leistungsfähigkeit ignoriert" |
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bin nach langer krankeit und pension wieder am Ams gemeldet.habe um behilfe für Umschulung angesucht als Sozialbegleiter bei Bifi Wien und ist Abgeleht worden.Meinen alten Beruf Kann ich nicht mehr ausüben(behindertenpass50%,lebenslang künstlicher Bluter wegen 3x Insult und 2x Lungenembolie) ams stellt aber trotzdem stellenangebot als Bodenleger online,totz befunde und Gutachten? frage:kann ich dagegen was tun? Herzlichen dank im voraus! (25.01.12)
Antwort: Ja, lassen sie ev. im Betreuungsplan aufnehmen welche Tätigkeiten für sie aufgrund ihrer verminderten Leistungsfähigkeit von 50% "überhaupt" nicht in Frage kommen. Nehmen sie, wenn möglich, eine Begleitperson zu AMS-Termine mit! Sollte es weiterhin Probleme geben, besuchen sie den Vorgesetzten!
Sollte bei DV volle körperliche Leistugsfähigkeit verlangt werden dürfen sie ohne Probleme ablehnen!
Auch muss das AMS bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen! Tut es das nicht darf nicht gesperrt werden oder es handelt sich um eine rechtswidrige Bezugssperre! Auf die Berufung einzulegen ist!
Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit
"Ein wichtiges Judikat gegen die oberflächliche Prüfung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Arbeitsmarktservice" | |