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8.02.2012 um 14.13 Uhr - von Ro*. - "Bei Sperre versichert?"


Ist man wenn man für 6 oder 8 Wochen gesperrt wird eigentlich noch krankenversichert? (7.02.2012)

Antwort:
Ja - Bin ich trotz Bezugssperre versichert?


8.02.2012 um 14.05 Uhr - von Jo*. - "Zu niedrige Versicherungsleistung?"


Hallo,

ich bin seit kurzem leider Arbeitslos geworden. Ich habe vom AMS ich eine Bezugsbescheinigung bekommen, die zu niedrig war. Ich habe im Jahr 2010 900 Euro Netto im Monat verdient, habe aber nur auf 400 Euro Anspruch. Ich habe per Einschreiben einen Widerspruch eingelegt.

Seit 2 Wochen höre ich nichts von denen. Soll ich weiter warten? Noch ein Brief schreiben? Hingehen?

Was ist die beste Lösung?. (7.02.2012)

Antwort:
Verlangen sie einen Bemessungsbescheid (Muster)
Ev. über die MIndestsicherung auf ca. 750 Euro deckeln lassen! "Antrag beim AMS stellen" Reden sie mit der BeraterIn!
Leben sie in einer Partnerschaft?


7.02.2012 um 15.25 Uhr - von M. A. - "Möchte Ihnen den Wahnsinn mitteilen der nach diesem Kurs gelaufen ist."


Sehr geehrter Herr Christian Moser

Ich habe Ihnen ja vor kurzem eine Mail geschrieben bezüglich dieser Zwangsmaßnahmen und möchte Ihnen nun den Wahnsinn mitteilen der nach diesem Kurs gelaufen ist.

Am letzten Tag der In-Takt Tischlerei Zwangsmaßnahme die nach 9 Monaten trotz meiner Einwende auf 12 Monate verlängert wurde und die ich dann trotz allem Erfolgreich beendet habe wurde mir von der Zuständigen Sozialbetreuerin gesagt das ich in die Firma Proba Bauservice gehen muss, da ich dem Zweiten Arbeitsmarkt angehöre so die Erklärung.
Dieser Termin wurde mir kurz vorher per Post zugestellt.
In dieser Terminvereinbarung ist ein Termin für den 09.01.2012 um 8Uhr vorgesehen gewesen.
Zur gleichen Zeit habe ich aber einen schriftlichen Termin für den 09.01.2012 um 8 Uhr beim AMS gehabt.
Dieser Vorgehensweise habe ich entnommen das Sie mir mit Absicht die Notstandshilfe streichen
wollen.
Auf diese Frechheit hin habe ich bei der Serviceline Angerufen und mir den Termin am AMS bestätigen lassen.
Dies habe ich Insgesamt drei mal gemacht da ich nicht wusste wo ich hin sollte wurde mir von der Serviceline geraten mich auf jeden Fall bei dem Termin des AMS zu Melden da sonst die Bezugsperre drohen würde.
Ich bin dann am 09.01.2012 um kurz vor 8.00 Uhr in das Zimmer des G.W. im ersten Stock im AMS Linz eingetreten.
Dieses Gespräch verlief meiner Meinung nach Relativ normal der Herr telefonierte dann mit der FAB Proba und es wurde mir gesagt ich müsse gleich im Anschluß zur Fab Proba Bauservice um mich dort zur Informationsveranstaltung einzufinden.
Ich machte mich nach diesem Termin zu dieser Infoveranstaltung auf und dort wurde mir gesagt das die frei zu besetzten Stellen schon vergeben wurden.
Ich habe mir das Erscheinen dort zum Glück schriftlich bestätigen lassen.

Mit dieser Info bin ich dann zurück zum AMS Linz um dort dies Bekannt zu geben.
G.W. im 1.Stock im AMS Linz hat mir beim eintreten in sein Zimmer gesagt er habe mir den Bezug
gesperrt. Begründung der Bezugssperre hat er angegeben das ich nicht zu dem Termin bei der Fab Proba gegangen sei ?????????????????????????????????????????????????????
Nun hat mir der Herr G.W. aber mündlich versichert das der Bezug wieder laufend ist.
So sind ein paar Tage ins Land gezogen.
Auf ein ungutes Gefühl habe ich bei der Serviceline angerufen und es wurde mir gesagt das der Bezug gesperrt ist.
Ich habe es einfach nicht glauben können. Ich habe dann noch einmal angerufen und es wurde mir wieder gesagt das der Bezug gesperrt ist " Unglaublich "
Es wurden alle Termine Fristgerecht eingehalten und trotzdem wurde mir der Bezug gesperrt.
Auf das hin habe ich einige Zeilen Verfasst und nach längerem hin und her wurde der Bezug natürlich wieder freigegeben da ja alles eingehalten wurde.

Jetzt habe ich aber trotzdem noch eine Frage.
Ich habe auf das hin mündlich und schriftlich dem AMS erklärt das ich einen Beraterwechsel möchte.
Dies wurde aber in allen Fällen abgelehnt.
Was kann ich tun um einen anderen Berater zu bekommen.

Diesen Artikel dürfen Sie natürlich wieder Veröffentlichen
Natürlich werde ich Sie auch mit Spenden Unterstützen.

Danke
M. A.

Antwort: "Eigentlich unfassbar - ausser man kennt das AMS"
"BeraterInnenwechsel ist auf Grund eigenen Wunsches fast ein Ding der Unmöglichkeit!
Trotz dieser Zeile versuchen sie für einen Beraterwechsel zu kämpfen!
Dieser unglaubliche Vorgang wäre eigentlich eine gewichtige Begründung für einen Wechsel!
Senden sie eine schriftliche Beschwerde an den Vorgesetzten / GeschäftstellenleiterIn mit dem Sachverhalt und fordern sie einen Betreuerwechsel! Es wäre ev. angebracht und wirksam diese Beschwerde und Forderung an weitere Adressen zu senden!"

Zur Info: Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:


6.02.2012 um 20.16 Uhr - von Da*. - "Bezugssperre wegen Leasingfirma"


Sehr geehrte Damen und Herren !!

Das AMS droht mir mit einer Bezugssperre, weil ich einen Job von einer Leasingfirma nicht angenommen habe. Den Job bekam ich aber nicht vom AMS zugestellt sondern die Leasing Firma rufte mich selber an. Eine Woche darauf hatte ich einen Kontrolltermin und der AMS angestellte sagte zu mir die Leasingfirma habe angerufen und ich habe einen Job nicht angenommen, da ich Notstandshilfe bekomme müsse ich jede Stelle annehmen und er müsste mit mir eine Niederschrift machen. Aus Angst und Dummheit vor der Bezugsperre machte ich eine Niederschrift und sagte dass mir der Stundenlohn zu wenig wäre und ich vorrausichtlich wo anders im Februar anfange. Da ich mich sonst für jede von AMS ausgestellte und vorgeschriebene Stelle beworben habe, bin ich mir keiner Schuld bewusst eine Bezugsperre zu akzeptieren. Was noch zu erwähnen wäre das ich Herzrhytmusstörrungen habe und das AMS mich nicht in Gewisse Berufsgruppen vermitteln kann, habe aber es nicht in der Niederschrift erwähnt .Ein paar !
Tage drauf wie es der Zufall will wurde ich wieder Ambulant aufgenommen. Wahrscheinlich wegen den Stress und Verlustängsten was wegen den Idioten habe .Ich wollte mal fragen wie es rechtlich für mich ausschaut, wegen der Leasingfirma wegen Datenschutz und wegen AMS falls ich mein Geld nicht bekomme und dadurch Schäden materieller (Wohnungsverlust, Kreditzinsen, Bankzinsen, .) und immaterieller Art (Gesundheitsgefährdung) bekomme.

Mit Freundlichen Grüßen
Da. (2.02.12)

Antwort:

legen sie berufung ein
begründung
Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt!

auch müsste gesundheitliche eignung überprüft werden
Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen

"Ein wichtiges Judikat gegen die oberflächliche Prüfung der gesundheitlichen
Beeinträchtigungen durch das Arbeitsmarktservice" (20.11.2011)

Beschwerde bez. Datenschutz an webmaster@argedaten.at / www.argedaten.at und dsk@dsk.gv.at / http://www.dsk.gv.at Datenschutzkommission senden!

"ARGE Datenschutz hat ein Formular bereitgestellt:"
Formular Beschwerde Datenschutzkommission (29.03.11)

OHNE GEWÄHR

7.02.2012 um 3.01 Uhr - von Fl. - Datenschutz.
Rufnummer Sperren lassen am AMS.
Datenschutz.
Darf nicht im Job-Room für Arbeitgeber Angegeben werden.
Persöhnliche Erfahrung.
MfG
Fl. (ohne Gewähr)

7.02.2012 um 12.43 Uhr - von Da*. - "tolle Sache"
Danke für die Rasche Hilfe !!
Find ich eine tolle Sache wenn Sie Menschen helfen die sowieso finanziell nicht gut da stehen und vom System noch eins drauf bekommen !!
Sollte man nicht als selbverständlich ansehen, also nochmals Danke !!
Mfg Da.


6.02.2012 um 19.40 Uhr - von Sv*. - "Kann ich ab Februar 2012 (Semesterbeginn fürs Sommersemester) Notstandshilfe beantragen?"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich habe Ende Jänner 2012 an der Uni alle Lehrveranstaltungen für mein Masterstudium abgeschloßen (die Masterarbeit ist bereits erfolgreich absolviert und benotet). Anfang April 2012 habe ich noch die ausstehende Masterprüfung.
Meine Frage: Kann ich ab Februar 2012 (Semesterbeginn fürs Sommersemester) Notstandshilfe beantragen? Sv. (2.02.12)

Antwort:
Sie müssen dem Arbeitsmarkt / AMS zur Verfügung stehen. Heisst ev. Mo - Fr einer Vollzeit-Arbeit nachgehen können. Ev. ist es möglich während einem Studium
ALG/Notstand zu beziehen, wenn sie "nur" 20 WochenStunden zur Verfügung stehen! Das muss vorher ausgemacht werden.
Ich weiss bis jetzt nicht nach welchen Kriterien dies gewährleistet wird oder eben nicht! - Willkür-Entscheidung?
Da auf tatsächliche Ausbildung kein Rechtsanspruch besteht! Nur die Pflicht zu Mobbingkursen/Deppenkursen!
Mit diesen Lohndumpinginstrumenten werden Millionengeschäfte gemacht!
"Millionen-Geschäfte für politische Freunderl-Klienten"
(Ohne Gewähr)

Zur Info: Hochschulstudium auch für arbeitslose Personen


5.02.2012 um 10.41 Uhr - von E. N. - "Das Sparen bei Pensionen führt uns die perfide ÖVP-Politik vor Augen"


ÖVP will Verlängerrung der Korridorpension um ein Jahr!
Hier wird uns wieder die perfide ÖVP-Politik vor Augen geführt.Die Möglichkeit die Korridorpension in Anspruch zu nehmen betrifft fast ausschließlich ältere Arbeitslose die in diesem ausbeuterischem System völlig chancenlos sind noch einen Arbeitsplatz zu bekommen.Was ist also das Kalkül?ganz einfach,man lässt sie ein Jahr länger beim AMS dunsten und spart sich somit die geringfügig höheren Pensionen auszuzahlen.Ja das nennt man sparen,Gratulation Hr.Spindelegger für so viel menschliche Wärme.
Mit traurigen Grüßen
E.N.

Anmerkung: Sozialer Frieden?:
Bei der Erhöhung der Pensionsgrenze(n) werden Zusammenhänge ignoriert


5.02.2012 um 8.47 Uhr - von A. S*. - "Eventueller Versuch in die Selbstständigkeit"


Hallo Hr. Moser!

betrf.: Eventueller Versuch in die Selbstständigkeit

Ich wende mich mit einer Situation an Sie, zu der ich trotz intensivem Suchen im Internet keine Rat gefunden habe. Vielleicht können Sie mir raten?

Bin 45 Jahre alt, leider seit 2 Jahren arbeitslos. Habe zuvor 25 Jahre gearbeitet, allesamt in der IT-Branche, in der SW-Entwicklung und im Projektmanagement . Trotz intensivem Suchen gelang es mir bis jetzt nicht, wieder einen Job zu finden. Für viele bin ich zu alt, viele sagen, ich bin zu überqualifiziert, da ich auch einen akademischen Grad mein Eigen nenne.

Nun zu meiner Frage: vor ca. 4 Jahre - als ich noch berufstätig war, habe ich in meiner Freizeit für einen befreundeten selbstständigen Osteopathen unentgeltlich - ein reiner Freundschaftsdienst - ein Softwareprogramm selbst entwickelt und geschrieben. Dieser arbeitet seitdem fleissig mit dem Programm und ist hoch zufrieden. Vor ca. 2 Monaten fragte er mich, warum ich mich nicht versuche, mit diesem Programm selbstständig zu machen. Er wäre der Meinung, das Programm hätte am Markt eine Chance, da es Features enthält, die in anderen Programmen nicht enhalten sind. Dieser Fakt scheint zu stimmen, denn im Internet findet man nichts darüber.

Ich bin mir noch nicht im Klaren, ob ich es wage und wie ich vorgehe! Ich möchte so vorgehen: zuerst mal herausfinden, ob wirklich ein entsprechend großes Interesse anderer Osteopathen vorhanden ist an so einem Programm. Dazu würde mir mein Freund den Kontakt zu einer leitenden Person dieser Fachgruppe herstellen, der auch Vorträge, Kurse und Seminare abhält., der würde sich mein Programm gerne mal anschauen, signalisiert Interesse am Programm und würde mir dann sagen, ob ich damit eine reelle Chance am Markt hätte.

Wenn ich nun nichts anderes mache, als jemanden mein Programm präsentiere und herzeige, muss ich dann jetzt bereits das AMS über diesen Schritt informieren??? Ich stehe ja trotzallem dem AMS zur Stellenvermittlung nach wie vor 100% zur Verfügung und werde auch meine Eigeninitiative betreffend Bewerbungen nicht vernachlässigen. Ich bin der Meinung, ich mache ja keinerlei Werbung für mein Programm, ich habe keinerlei Arbeit mehr mit dem Programm, da es ja seit Jahren nachweislich fertig und einsatzbereit ist, ich verdiene nichts, ich zeige es lediglich her, präsentiere es und gebe ein oder zwei Testversion des Programmes weiter (die existieren auch bereits seit 4 Jahren). Muss ich das AMS da bereits im vorhinein über den Versuch informieren oder erst zu dem Zeitpunkt, zu dem ich eine Rückmeldung erhalte, es wäre Interesse da, man könnte den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Wenn ich nichts verdiene und nichts pfusche, geht es dem AMS ja nichts an oder?? Sollte wirklich g!
roßes Interesse da sein, ist klar, dann brauche ich einen Gewerbeschein und sofortiges Feedback an das AMS, logisch! Aber zum jetztigen Zeitpunkt?

Denn wenn ich das AMS zum jetztigen Stadium bereits informiere, würde deren Reaktion sicher so sein, ok, machen Sie das und melden Sie sich vom Bezug ab, denn Sie wollen ja Profit machen damit..

Aber vorerst ist die einzige Tätigkeit, herauszufinden, ob Interesse vorhanden ist - und das würde auch nicht ich machen, sondern mein Freund und dessen vortragender Kollege, der die Beziehungen hat im Fachkreis. Die Zeit, die ich aufwenden müsste, wäre - sagen wir - einmalig 2 oder 3 Stunden in allem.

Kann mir das AMS schwierig machen, wenn sie irgendwie herausfinden, dass ich sie zu dem jetztigem Stadium nicht informiert habe?

Wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir Ihre Meinung äussern könnten.
Vielen Dank und freundliche Grüße
A.S.

Antwort:
Tun sie das! Probieren sie den Schritt in die Selbständigkeit!
Ein Problem bez. ihrer Versicherungsleistung hätten sie wenn sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen würden und ev. Einkünfte hätten, die die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten würde!
Das ist nicht der Fall!
Sie können natürlich mit Hilfe ihres Freundes herausfinden ob ihr Programm am Wirtschafts-Markt gebraucht wird! Ev. Absatz findet!

Vielleicht wäre "zum gegebenen Zeitpunkt" das Unternehmensgründungsprogramm für sie ein Thema!
Das Arbeitsmarktservice bietet Ihnen mit dem Unternehmensgründungsprogramm eine Unterstützung auf dem Weg von der Arbeitslosigkeit zur Selbstständigkeit.

Der Kulturrat bietet Infos zur Selbständigkeit (Broschüre)
Kulturrat Österreich - Arbeitslosenversicherungstipps zu
Selbstständig - Unselbstständig - Erwerbslos (9.05.2010) (ohne Gewähr)

5.02.2012 um 11.50 Uhr - von A. S*. - folgende direkte Frage
Hallo Hr. Moser!

Nachfrage zum Eintrag "event. Versuch in die Selbstständigkeit\"

Herr Moser, vielen herzlichen Dank für Ihre rasche Antwort und die Links.
Bitte beantworten Sie mir folgende direkte Frage: Muss ich das AMS zu jetztigem Stadium \"Bedarfserhebung, ob überhaupt Interesse am Markt vorhanden ist\" und \"Präsentieren meines Programmes bzw. Weitergabe von Testversionen\" bereits informieren??? Oder erst dann, wenn ich den Schritt in die Selbstständigkeit wagen sollte?

Bitte seien Sie so nett!
Vielen Dank A.S.

Antwort:
wenn sie dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen und kein einkommen
erwirtschaften brauchen sie es m. E. nicht melden - (ohne gewähr)


4.02.2012 um 19.02 Uhr - von G. - "5 Euro für Pflegefreistellung?"


Sehr geehrter Herr Moser,

meine Tochter ist erkrankt und soweit es stimmt, hat man auch Anrecht auf eine Pflegefreistellung. Ich habe beim AMS gefragt, die meinten ja, aber sie würden es nicht einreichen. Beim Arzt habe ich wegen einer Pflegefreistellung gefragt, ist natürlich kein Problem, jedoch kostenpflichtig mit € 5,- Wenn das AMS eine solche Bestätigung fordert, wer bez. dann die € 5,-

Was soll ich tun?

Danke und freundliche Grüße
G. (3.02.12)

Antwort: "An allem und jeden verdienen?"
Gehen sie, ev. mit einer Begleitperson, zum Vorgesetzten ihrer BeraterIn und ersuchen/fordern sie die 5 Euro! Sollten diese 5 Euro bei ihnen hängen bleiben, so wäre eine Möglichkeit die Caritas. Dort gibt es ev. Unterstützung!


4.02.2012 um 16.17 Uhr - von G*. - "Wie hoch wird unsere Versicherungsleistung sein?"


Guten Tag!

Ich habe an sie eine Frage ,ich beziehe Notstandshilfe ,meine Frau arbeitet aber die Firma macht zu sie wird dann auch am AMS sein . Ich mache mir sorgen da ich Notstandshilfe beziehe und meine Frau dann auch wie viel werden wir beide bekommen bzw. gibts da einen anrechenbaren Bezug für beide in der Ehe ? Ich erkläre ihnen kurz wie ich das meine ich habe 770 Euro Notstandshilfe wir haben 2 Minderjährige Kinder und meine Frau hat in der Arbeit 1000 Euro verdient war 2 Jahre in der Firma . Was würde nun meine Frau bekommen an Arbeitslosen Unterstützung oder Notstandshilfe wenn ich 770 Euro Notstandshilfe bekomme? Verzeihe sie aber am AMS hab ich leider keine Auskunft bekommen die sagen mir da nichts. Ich bitte sie falls es ihre Zeit erlaubt mir ein paar Zeilen zu schreiben .

Mfg. G
.

Antwort:
Ihre Frau wird Arbeitslose bekommen und diese wird auf ihren Notstand angerechnet. Beider Einkommen wird ca. 1150 Euro, ohne Freigrenzen, betragen:

Was sind Freigrenzen und eine Freigrenzenerhöhung?
Freigrenzen sind Beträge, die das anrechenbare Einkommen des/der Partners/in reduzieren. Die Höhe der zu gewährenden Freigrenze ist abhängig vom Alter und den Beschäftigungszeiten des/der Leistungswerbers/in sowie von der Anzahl der noch zu versorgenden Familienmitglieder. Unter bestimmten Voraussetzungen (wie z.B.Krankheit, Behinderung, Schwangerschaft und Kredite) können die gesetzlichen Freigrenzen erhöht werden. (Häufig gestellte Fragen (14) AMS)
(ohne Gewähr)

4.02.2012 um 18.45 Uhr - von G*. - "Das geht sich nie und nimmer aus da bleibt nichts mehr zum Essen übrig"
Hallo Herr Moser!

Wir haben jetzt zusammen 1770 ..darf ich das so verstehen das wir dann zusammen nur mehr 1150 haben werden? Damit würden wir nie und nimmer auskommen mit 2 Kindern ,das geht sich nie und nimmer aus da bleibt nichts mehr zum Essen übrig .Darf ich das so verstehen?

Gruß G!

Antwort:
Ich befürchte ja! Nehmen sie das aber noch nicht als 100% sicher! "Ca." je nach dem erhöhen ev. Freigrenzen diesen Betrag? (ohne Gewähr)


4.02.2012 um 5.01 Uhr - von Mo*. - "Habe Angst durch das Ams in eine echte finanzielle Notlage zu geraten"


Leider in die Notstandshilfe gerutscht

Sehr geehrter Herr Moser,

Ich bin mit heutigen Tag in die Notstandshilfe gerutscht (sofern ich überhaupt was kriege).
Zur Vorgeschichte:
Ich bin nach dem Karenz Arbeitslos gemeldet gewesen, nach 2 Monaten habe ich ein 3 Monatigen \"wiedereinsteigerinenkurs\" benötigt den ich sogar mit erfolgreichen ECDL Prüfung abgeschlossen hab. Auch brav unzählige bewerbungen abgeschickt, aber es scheint kaum jemand sich für eine 40 jährige mit einem unter 2 jährigen Kleinkind interessieren, teilweise hab nicht mal eine absage bekommen. Deshalb habe ich mich einen weiterführenden Kurs mit einvertändniss der Ams betreuerin angemeldet welcher abgesagt wurde zuwenig anmeldungen. Ok - ein zweiter Kurs welcher wirklich gut wäre, bin ich leider auf der Warteliste gelandet, zwar auf Platz 1 was mich nix nützt.
Habe anruf von Kursbetreuer bekommen, das er es der Betreuerin meldet, und sie sich bei mir zwegs Terminvereinbarung bei mir meldet, Ich warte 3 Tage gehe zum Ams, kriege am Infostand die gleiche meldung, das sie sich bei mir meldet, warte nochmal 2 Tage Telfonier nochmal wieder selbige ausage, diese Montag war ich nochmal persönlich dort, hies es wieder ich soll auf Termin von ihr warten, Mittwoch nochmal angerufen sagte man mir wenn sie sich nicht melde müsse ich eben am Freitag Notstandshilfe beantragen , auf meine Aussage das ich das ich eben verhindern wolle, meinte di an der Info, das sie das auch nicht ändern könne. Gestern war ich Dort und hab den Antrag zumindest abgeholt, und erfahren das die Betreuerin hier gar nicht mehr arbeitet, und nun eine neue hab. Die war erst der meinung der ds ich im Kurs bin, erst bei tiefern Graben im System sah sie das ich auf der Warteliste bin.
Meine Angst ist einfach das durch das Ams in eine echte Finanzielle Notlage komme da ich fürchte das mein etwas zuviel verdient, und die ca 700 Euro sind für unser überelben vornemlich auch für schuldenrückzahung (nicht nur Hauskredit ) schon hart an der Grenze sind.
Dabei war ich eigentlich brav, hab keinen Termin versäumt, Kurs absolviert und und und...also nix zu schulden kommen lassen, hät im Notfall auch irgend ein Deppenkurs gemacht..
ich frag mich grad was ich noch alles machen kann...

Antwort: Diese Politik/Parteien/Regierung/Hundstorfers-AMS erzeugen Armut!
Beim Notstand wird das Einkommen des Partners angerechnet! (Dazu siehe Antwort oben) Sind sie verheiratet?

Falls ja: Pensionsversicherungszeiten wenn die PartnerIn zuviel verdient!

Zur Info:
Das AMS / "Sozial"-Ministerium (Hundstorfer "SPÖ?") diskriminiert Frauen!
VwGH: Anrechnung des Partnerschafts-Einkommen:
>Verlust der Pensionsversicherungszeiten ist eine nicht zu rechtfertigende Diskriminierung (28.06.11)

Ps.: Die AK strebt, mit Betroffenen, einen Prozess vorm europäischen Gericht an.
An Partnerschafts-Anrechnungs-Betroffene:
"Grundsätzlich immer Berufung einlegen, da die Anrechnung des Partnerschafts-Einkommen vom EU-Gericht wegen "Diskriminierung" als "rechtswidrig" gekippt werden "wird", und dann der Notstand "ev." erst durch den Einspruch, rückwirkend angerechnet/ausbezahlt wird!" - ohne Gewähr! (1.05.11)

Betreuungspflichten:


Selbst gewählte Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!

Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann an Michael M.
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet mir, den Formalweg zu berschreiten und mir ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)


3.02.2012 um 0.18 Uhr - von Ma. - "Arbeitsamt Besuch"
"Na ja ich bin froh das es so ausging"


Sehr geehrter Herr Moser,

Komme leider erst jetzt dazu Ihnen zu schreiben.
Wie besprochen melde ich mich wieder.

So war ich am 1.2.auf den Termin beim AMS.
Am Vortag habe ich noch auf Ihrer Seite einige nützliche Rechts tipps gefunden.
Da hatte ich die Idee meiner netten Bearbeiterin, auf die Frechheit mir das Geld zu sperren zu antworten.
Ich kopierte also den Text vom Anwalt, fügte meinen Namen und Datum ein.
Es war der Text, mit dem gegen die Vorläufige Sperre, das das Ungesetzlich ist.
Am besagten Tag mein kleiner Sohn Jahre ist krank, so hatte ich Verstärkung beim AMS Termin.
Wir sind dort hingefahren, ich mit echt Wut im Bauch. Mein Sohn qwengelte die ganze Zeit, auch gut.
Nach einer halben Stunde Warte Zeit, ruft sie mich auf, so wie immer.
Sie sehr freundlich lacht , ich stink sauer, sag gleich was mir seit fast 2 Wochen schwer im Magen liegt.
Ich sagte: "Sagen sie wie kommen Sie eigentlich dazu mir mein Geld zu streichen?
Was denken Sie sich dabei meinen Kinder das Essen wegzunehmen?
Ich habe sie nicht zu Wort kommen lassen.
Sie sagte:"Ich habe Ihnen nichts gestrichen, was ist los ,sie sind immer so freundlich und wir sind immer gut ausgekommen?
Ja sag ich, aber des heißt net das ich nur weil ich nett bin, mich verarschen lasse.
Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen, da lesen sie , Zettel hingelegt.
Sie wissen sehr wohl das ich Kinder habe, die noch klein sind, was soll das mit dem Wochenende Dienst?
Sie sagt ich habe das nicht gestrichen, das war der vom andern AMS weil sie nicht gekommen sind.
Ich sagte:" Ich bin laut Paragraph nicht verpflichtet, extra in den 22. zu fahren, auf eine Vorendscheidung wo ich schon vorher weiß das ich weder die Praxis noch die Dienstzeit in Frage kommen.
Sie meinte, ja das ist eben schwer in Ihrer Lage, aber sie sind Verpflichtet
sich um Kinderbetreuung um zusehen, auch fallweise für Samstag.
Sie können ja die Familie oder Freunde fragen.
Da war ich aber heiß auf so eine Aussage. Das wissen sie ja, ob ich Familie habe oder?
Die liegen bis auf meine Oma 86 am Friedhof, leider. Wollen sie meine Oma anrufen, ja?
Oder noch besser sie kommen am Wochenende zu mir, eh nur ein paar Stunden
passen auf meinen Sohn auf, dann geh ich arbeiten.
Weil das in Wien nicht mal Samstag Vormittag Kindergarten gibt ist ja net meine Schuld, oder?
Sie sagte na eh nicht, habe ich nicht gewusst, das sie keine Familie haben.
Und dann sagte ich so als Drüberstreuer..ja und so wie so muss ich Ihnen nur 20 Stunden Kinderbetreung haben, da habe ich jetzt schon Mo-Fr 8-14Uhr 30 Stunden, also was wollen sie eigendlich?
Mein Sohn( mein Held) war an diesem Tag sehr lästig..haha
Er hat die ganze Zeit gequengelt ich will gehn, ich habe Hunger, Hunger, Klo gehn usw...
Sie hat gesagt bitte kommen sie nächste Woche .. Das war Ihr zuviel Kind..lach.
Hat mir Termin gegeben wegen Neuantrag 9.2.
Später bin ich noch in die Verrechnung, die Dame war sehr nett, hat meinen Sohn Kekse gegeben und was zu malen.
Sie sagte seit 23.2 ist die Sperre aufgehoben, weil ich da bei der Info schon
Probleme gemacht habe. Na ja ich bin froh das es so ausging.
Habe wirklich andere Sorgen als Rechtsstreitigkeiten.
Brauche meine Energie für meine Tochter sie sucht Lehre und ich suche Job
bei dem ich genug Zeit habe für meinen kleinen Liebling.
Den Geld ist wichtig, leider, aber meine Kinder sind Nummer 1
Es ist halt nicht einfach mit einem 20 Stunden Job zu überleben,
aber das ist mir die Zeit mit den Kindern wert.
Ich gebe die Hoffnung auf einen 20 Stunden Job in der passenden Zeit nicht auf.
Und noch was für meine Schwestern da draußen, Ihr seit nicht alleine, trauts euch was zu sagen!
Lasst euch nicht zu Sklaven machen.
Gott ist für die Gerechten, auch wenn´s manchmal nicht so auschaut.
Beten hilft, mache ich auch.
Gott ist nicht käuflich und nicht koruppt, deshalb bete ich immer das er mir Menschen schickt die Korrekt sind.
Man nennt sie auch" ENGEL"
Herr Moser ist einer von diesen "ENGELN"

Ihnen lieber Herr Moser" Möge Gott sie und Ihre Familie mit Glück, Gesundheit und Wohlstand segnen,DANKE!

Mit herzlichen Grüssen, M.

(23.01.2012 um 7.31 Uhr - von Ma*. - "AlleinerzieherIn: AMS-Beraterin behandelt mich wie Dreck"
"Hundstorfers Behörde sperrt alleinerziehenden Mutter das Geld rechtswidrig!)


Antwort:
Freut mich für sie - Und Danke für ihren Wunsch - Alles Gute!


1.02.2012 um 13.03 Uhr - von Ma*. "Studium? - ich bin verzweifelt"
"Hä?! sind diese Leute alle verrückt"


so jetzt hab ich vorhin voll lang geschrieben und erklärt und es ist weg oh nein also nachmal :)
ich hab vom sozialamt obwohl ich studentin bin geld beommen ich hab mich auf anraten des ams betreuers dort hingewendet
ich studiere schon länger und bin jederzeit für arbeit verfügbar weil ich mir mein studium selber finanzieren muss
also abendlvs und blocktermine am we
bei step2job hat mir meine betreuerin gesagt dass es eine gute idee ist selbstständig zu werden mit meiner idee und dass ich den kurs beim ösb machen soll der ein halbes jahr dauert um besser ein unternehmen gründen zu können
wenn mich der amsler zubucht
dann war ich bie ma40 um folgeantrag zu stellen
hab mit einer referentin geredet die meine unterlagen kopiert hat weil sie meinte sie braucht das dabei handelte es sich um ein schreiben einer sozialarbeiterin vom step2job für die ma50 die mir leider keine wohnung geben wollten ich bin wohnungslos gemeldet und habe eine postadresse im frauenwohnzimmer im 2.
aus diesen unterlagen entnahm sie dass ich noch studentin bin
ich bestätigte das und erklärte ihr meine situation dass ich 100% beim ams und step2job verfügbar bin und nur dann auf die uni gehe wenn zeit ist sie sagte mir sie wird die zahlung sofort stoppen
die sozialarbeiterin im nachbarzimmer sagte mir dass das ein missverständnis war
und das ich ja werksstudentin bin also nur in meiner freizeit auf die uni gehe
und das ich mir keine sorge machen muss
dass der referent der für mich zuständig ist dies bestätigt hat und ich im blödstenfall von step2job eine bestätigung brignen soll dass ich da voll engagiert bin und nicht aufgrund von uni nicht an kursen teilnehme
das hab ich der dann so geglaubt
leider habe ich weder eine info noch ein geld bekommen erst als ich angerufen habe
hat man mir gesagt dass der zahlungsstopp nicht aufgehoben wurde undman mir im moment nicht helfen kann weil der zuständige herr erst mitte februar wieder da ist aber man soll vonstep2job mal eine bestätigung schicken weil die akten auf kollegen aufgeteilt werden und ich in den kommenden tagen bescheid bekommen würde
die dame von step2job hat angerufen und der hat man dann was ganz anderes gesagt
das man nichts macht bis der wieder da ist und dass ich falsche angaben gemacht hätte beim erstantrag
das stimmt nicht ich bin ja zu schalter gegangen und hab gesagt ich bin studentin kann es mir aber nicht mehr leisten und bin beim ams und dann hat man mir eh schon gesagt antrag ausfüllen und da gibt es ja kein feld zum ankreuzen sind sie auf der uni gemeldet im moment ja oder nein
meine höste bildung bis jetzt matura das hab ich angegeben
also hab ich sicher keine falschen angaben gemacht - ich muss doch nichts zurückzahlen ??
so und dann hat man der betreuerin von step2job auch noch gesagt man ist nur dann werksstudent wenn man für eine firma arbeitet vonder man bezahlt wird und dann auf die uni geht

kann mir bitte jemand sagen wie es wirklich ist ??
ich bin verzweifelt

dann sagt die dame die immer gesagt hat ich soll den kurs da machen wieso ich nicht einfach arbeiten gehe und dass die idee unrealistisch ist und so weiter
hä?!
sind diese leute alle verrückt

ich bin hingegangen wiel ich gehofft habe eine weiterbildung machen zu können oder irgedwas mit dem ich in zukunft geld verdienen kann weil mein studium nicht gerade eines ist mit dem das all zu leich gehen wird
ich habe auch davor immer gearbeitet als ich noch geld bekommen habe
freunde haben mir gesagt dass ich vielleicht beim ams etwas finde bei dem ich mehr verdiene es war bis jetzt meistens geringügig oder nur wenig darüber so dass ich weniger verdient habe und mehr gearbeitet :(

also meine konkreten fragen

muss ich was zurückzahlen
ist es möglich einen kurs beim ams zu machen und von der ma 40 geld für den unterhalt zu bekommen wenn man theoretisch noch auf der uni ist dies aber keineswegs die teilnahme beinflusst

vielen dank für die hilfe :)
liebe grüße ma
(31.01.12)

Antwort: "Willkür, Sittenwidrigkeit, Lügen etc. ist Behörden-Alltag!"
"Studium ist möglich, wenn man trotzdem dem Arbeitsmarkt ("mind. 20 Stunden die Woche") zur Verfügung steht! (Vorher abklären!)
Klären sie das - ev. beim Vorgesetzten ab! Begleitperson mitnehmen oder schriftliche Auskunft dazu einholen!
- Grösste Vorsicht! Schwammige Formulierungen geben der Willkür viel Platz!
"Jede" Behörde (und MitarbeiterInnen) ist im Bezug auf niedrige Statistiken tätig!
Sei es auch über Unseriösität, Lügen, Sitten-, Rechtswidrigkeiten etc. Schamgefühl, Gewissen, Anstand ist nicht mehr zu finden.

Gehen sie mit einer Begleitperson zum Vorgesetzten und klären sie die Angelegenheit! SOFORT! Erzählen sie von den verschiedenen MitarbeiterInnen-Aussagen und das ihnen gegenüber erwähnt wurde, dass alles in Ordnung sei.
(Nennen sie den Namen des Mitarbeiters)

Wenn das zu keinem Erfolg führt besuchen sie AMSand! Dort gibts ev. Unterstützung!
Geben sie nicht auf! Auf das hoffen die Behörden! Sie zermürben die Betroffenen! Klar sitzen sie/die Betroffenen auf einem extrem kürzeren Ast! Aber trotzdem erkämpfen sie sich ihr Recht!

AMSand - Beratung
Donnerstag von 18 bis 20 Uhr
AMERLINGHAUS
Stiftgasse 8
1070 Wien


>Grundsätzlich:
Die Betroffenen werden mündlich mit irgend einen Blödsinn abgewimmelt

Darum, immer Namen der MitarbeiterInnen notieren. Am Besten wichtige Fragen unter Zeugen stellen,
oder "alles" auch schriftlich einbringen! Abgabe auf Kopie bestätigen lassen oder eingeschrieben senden. Muss bearbeitet werden. So kann man etwas belegen und beeinspruchen / berufen! - Sonst wird im Nachhinein oft alles abgestritten.
Ich warte auf ihre Rückmeldung! Alles Gute!"

>Heuchler-Innen: PolitikerInnen, Beamte jammern wegen Personen ohne Ausbildung!
Streben Betroffene eine Qualifizierung an werden ihnen Steine in den Weg gelegt! In letzter Konsequenz auch Bezüge/Existenzsicherung gesperrt!<

(Qualifikation / Weiterbildung? - Inkompetenz, Lug und Trug!)


1.02.2012 um 10.44 Uhr - von P. K*. "Psychische Kriegsführung der unfreundlichen Berater"

"Bei Deppenkurs-Verweigerung wird den Eltern die Kinderbeihilfe gestrichen?
"


Sehr geehrter Herr Moser!

Ich bin 15 Jahre alt und bin auch beim AMS als Lehrstellensuchend vorgemerkt. Am 24.1.2012 erhielt ich einen Brief vom AMS, in dem ich "herzlich eingeladen" bin an einem Bewerbungstraining für Jugenliche teilzunehmen. Diese Maßnahme dauert 2 Tage, heute war mein erster Tag. Wäre ich heute zu dieser Maßnahme nicht erschienen, hat das AMS gedroht, meinen Eltern die Kinderbeihilfe zu streichen. Meine Frage an Sie, darf das AMS den Eltern die Kinderbeihilfe streichen, bei nichterscheinen solcher Kurse? Als "Kunde" wird man beim AMS nicht behandelt, eher wie ein Stück Dreck. Mein Berater ist auch unfreundlich, wie fast alle. Die Sanktionen sind psychische Kriegsführung. Wozu werden diese Kurse überhaupt veranstaltet, die bringen doch eh keinem was. Es ist wie in einem Gefangenenlager, wer nicht das tut was die AMS-Berater sagen bekommt Strafen. Ich habe so das Gefühl, dass diese angedrohte Sanktion rechtswidrig ist. Hoffe Sie können mir weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
P. K.
(31.01.12)

Antwort: "Hundstorfers faschistische Behörde"
Eine solche Sanktions-Androhung habe ich noch nicht gehört? Hier dürfte es sich um eine Lüge der BeraterIn handeln!
Ich gebe allerdings zu, dass ich des öfteren und immer mehr selbst verunsichert werde/bin, da es sich bei Österreich um ein Land handelt, das den faschistischen Weg eingeschlagen hat und bez. dieser Ideologie / Ideen in Höchstform aufläuft!
Erst recht wenn es darum geht Sanktionen zu kreieren!
Bei Hundstorfers unseriösen, realitäts-verleugnenden Faschisten-Behörde ist es oft schwierig auf Anhieb Lügen zu erkennen! Hier handelt es sich aber um eine Lüge!
Eine Realisierung würde mich aber überhaupt nicht wundern, da die Realität verweigert wird und über Statistikfälschung versucht wird dem Einzelnen die Schuld an der Arbeitslosigkeit zu geben!
Und das obwohl es für hunderttausende Menschen keine ("angemessen entlohnte") Arbeit gibt! (ohne Gewähr)

Anm.: Verantwortlich für die Arbeitslosigkeit ist die/unsere neoliberale Politik, dessen Regierung / PolitikerInnen die Schuld individuallisieren!
Arbeitslosigkeit ist politische Absicht! / Arbeitslosenstatistikfälschung ist Menschenzerstörung!
unter:
"gefälschte ArbeitslosenStatistik"

(arbeitsmarktpolitisches Kalkül / Die ÖVP Konstruktion der "zukünftigen" Gesellschaft!)


1.02.2012 um 9.53 Uhr - von A. W*. "Schweinerei pur / Rechtswidrige Sperre!"


guten tag, mir wurde der bezug der notstandshilfe gestrichen, weil ich mich, lt. begründung des ams, gegenüber der ams-betreuerin unfreundlich verhalten haben soll und wegen überzogener gehaltsforderungen. die bewerbung ist aufgrund einer \"blindbewerbung\" erfolgt, d.h. das ams hat mir nicht mitgeteilt, um welche firma es sich handelt. die angabe meines letztgehaltes (die angeblich überzogene gehaltsforderung) hat dazu geführt, dass ich nicht zum vorstellungsgespräch an die firma vermittelt wurde. ich habe heute den bescheid über die 6 wöchige sperre der notstandhilfe erhalten.
ich möchte den bescheid beeinspruchen. genügt dazu der hinweis auf der m.e. rechtswidrigkeit des bescheids lt. vwgh urteil geschäftszahl 2004/08/0148, rechtssatznummer 2: Bei der Zuweisung einer Beschäftigung überlässt das Gesetz es der arbeitslosen Person selbst, vorerst die näheren Bedingungen der ihr von der regionalen Geschäftsstelle bekannt gegebenen Beschäftigungsmöglichkeit (wie Inhalt der Arb eitsverpflichtung, Arbeitszeit, Entlohnung u.ä.) mit dem potenziellen Arbeitgeber zu besprechen, und verpflichtet sie sodann, dessen Angebot - wenn dies nach den gesetzlichen Kriterien zumutbar ist - anzunehmen (Hinweis E 23. Februar 2005, Zl. 2003/08/0039).

ich hatte nicht die chance mit dem potentiellen arbeitgeber zu sprechen.
danke für die unterstützung und die rasche antwort - die frist läuft! mfg a. w. (31.01.12)

Antwort: "Prämien für Statistikfälschung?"
Rechtswidrige Sperren schönen die AL-Statistik! - Legen sie sofort Berufung ein!

Zu AMS bzw. Blindbewerbungen / Arbeitsmarktförderungsgesetz:
Auf Verlangen sind den Arbeitsuchenden schriftliche Unterlagen über die angebotene Stelle zur Verfügung zu stellen.
§6 (2) Das AMFG – Arbeitsmarktförderungsgesetz
Beschäftigung ist die Leistungserbringung für einen Dienstgeber!

Anm. Siehe: Schreiben von Ge aus Tirol an die AK-Tirol / Lohndumping


1.02.2012 um 9.50 Uhr - To*. "Wegzeit auch für (Zwangs-Deppen)-Kurse?"


gilt die zumutbare wegdistanz kalkulation ebenso für AMS kurse und ähnliches? im gesetzestext ist immer von einer beschäftigung die rede. danke (31.01.12)

Antwort:
Ja die Wegzeit gilt auch für Zwangs-Deppen-Kurse - Vollzeit ca. 2 Stunden / Teilzeit ca. 1,5 Stunden "ausser Wohnort befindet sich weit ausserhalb". (trotzdem ohne Gewähr)


31.01.2012 um 6.55 Uhr - Ge*. aus Tirol - An die AK-Tirol - "Prekäre Hungerlöhne und deren Verursacher"

"AK, ÖGB-Tirol und AMS Pressekonferenz in der "prekäre" und unterbezahlte Jobs, aber nicht die Verursacher kritisiert wurden" "?"


Sehr geehrter Herr Zangerl,

vor einigen Wochen habe ich in einer Tiroler Zeitung über "prekäre" Dienstverhältnisse gelesen.

Da haben Sie als AK-Vertreter offenbar mit ÖGB-Tirol und mit AMS-Kern eine Pressekonferenz gehabt, in der Sie "prekäre" und unterbezahlte Jobs kritisierten. (Aber nicht die Verursacher.)

Gewundert hat mich, dass AMS-Kern auf "Ihrer Seite" gesessen ist, weil das den (falschen) Eindruck macht, als würde das AMS auch gegen "prekäre" / unterbezahlte Jobs sein und als würde das AMS auch zu den Kritikern von unterbezahlten Jobs zählen.

In Wahrheit fördert das AMS (was der P.R.-Mann und spindoctor Hr. Kern genau weiss) die prekären / unterbezahlten Jobs, damit ja die AL-Statistik wieder nach unten gepusht wird und "sein" Minister ein besseres Image kriegt.

Beispiel: das AMS-Tirol streicht ALG-Bezüge häufig mit dem Argument "überhöhte Gehaltsvorstellungen im Bewerbungsgespräch geäußert".

Wenn man also z.Bsp. als Arbeitsloser (die das AMS als "Kunden" tituliert, weil dies diverse spindoctors dort so einführten) bei Bewerbungsgesprächten die alte Gage zu bekommen, die deutlich über Kollektiv liegt, dann melden einige Firmen "der Bewerber hat überhöhte Gehaltsvorstellungen genannt", weil das AMS über eine Telefonzentrale diese Firmen durchtelefoniert.

Das AMS-Tirol äußert mit derartigen ALG-Streichungen , dass man dort jene als "arbeitsunwillig" einstuft, die Gehalts-vorstellungen äußern, die über oder deutlich über Kollektivvertrag liegen. Vorteil für das AMS: Geld "gespart" (bzw. "AMS-Kunden" begaunert) und beim nächsten Mal, sieht sich der AL gezwungen, als "Gehalts-Vorstellung" maximal den Kollektivlohn zu äußern, sodass er von der ohnehin getricksten AL-Statistik verschwindet, was ja so wichtig ist.

In dieser Weise fördert das AMS prekäre Dienstverhältnisse, weil bei Teilzeit (25, 30 oder 35 Wo.Stunden) Gagen entstehen, von denen man in Innsbruck bzw. Tirol nicht leben kann.

Weiterführend (betrifft Tirol): http://www.soned.at/ams_missachtet_rechtsstaat

Wenn Sie zurecht die niedrigen, Tiroler Gagen kritisieren, dann sollten Sie "an Ihrer Seite" keine Leute wie AMS-Kern dulden, der wohl so eine Art Troyaner darstellt, wenn er auf ÖGB- oder AK-Seite "sitzt". Denn der senkt Ihnen das Tiroler Einkommen enorm.

Fragen Sie den mal, wieviele der 30.000 Tiroler Arbeitslosen vom AMS unter 500,- p.m. kriegen oder unter 600,-. Sie werden staunen!

MfG
Ge.

p.s. Ich nenne hier meinen vollen Namen nicht, um nicht die üblichen AMS-Repressalien erdulden zu müssen; denn das Streichen der Existenz (ALG) erfolgt recht locker ohne "vier-Augen-Prinzip", was ein Skandal für sich ist.

Bekanntlich unterliegt das Existenzminimum einem Pfändungsschutz, aber *ein* einzelner AMS-MitarbeiterIn kann bei schlechter Laune, 100% der finanziellen Existenz eines AL sperren, weil es da kein 4-Augen-Prinzip gibt. Da gehen derartige "AMS-Kunden" dann auf den Strich oder gehen einbrechen / stehlen, oder überfallen mit einem Messer eine Tankstelle in Seefeld, was ich schon verstehen kann.?? (23.01.12)


30.01.2012 um 9.12 Uhr - Ra*.- "Wird Einkommen der Mutter angerechnet?""


Keiner kann mir eine klare Antwort geben!!
Hallo ich bin Alleinerziehende Mutter von zwei Kindern ich bin seit mitte Nov. 2011 wieder beim AMS!! (Leider) Ich komme von der Karenz und musste in meinem alten Beruf KÜNDIGEN da ich keinen Kindergrippenplatz bekam!! So man hat mich weder über Mindestsicherung noch sonst was augeklärt bekomme 540 Euro Arbeitslose habe sie jetzt selbst eingereicht muss noch immer auf eine Antwort vom soz. warten!! Zu meinem eigentlichen Problem Ich wohne bei meiner Mutter im Haushalt da das Geld um alleine zu wohnen momentan nicht reicht bzw ich mir keine wohnung u einrichtung leisten kann!! habe ich anspruch auf mindestsicherung und dannach auf notstandshilfe?? oder wird das gehalt meiner mutter auch mitgerrechnet?? Danke für eine AW

Antwort:
Sie haben Anspruch - auch auf die Notstandshilfe, da das Einkommen der Eltern nicht angerechnet wird!


29.01.2012 um 10.59 Uhr - Rechtsanwalt Dr. Pochieser - "Oberflächliche und bedenkliche Judikatur des VwGH"

"§ 10-AlVG-Sperren: Judikatur des VwGH wird bedenklich; geht der VwGH vor der Propaganda gegen Arbeitslose auf die Knie?"


Zunehmend oberflächlich und bedenklich wird die Judikatur des VwGH zu den Sperren nach § 10 AlVG:

Der Senat 8 des Verwaltungsgerichtshofes, der in Arbeitslosenversicherungsrechtssachen zuständig ist, hatte bislang eine sehr hoch stehende und differenzierte Judikatur, die zunehmend zu verfallen scheint.

Es scheint nun auch bei diesem Senat möglicherweise das Phänomen herauf zu dräuen, dass der Verwaltungsgerichtshof aufgrund der Überlastung, die durch die Verwaltungsbehörden und durch die Gesetzgebung produziert wird, vor Missständen auf die Knie geht. In einigen mündlichen Verhandlungen musste ich nun wahrnehmen, dass beim Verwaltungsgerichtshof eine gewisse Uninformiertheit über das Ausmaß der Heimtücke der Gesetzgebung und der darauf bezughabenden Praxis mit der Implementierung der so genannten sozialökonomischen Betriebe und gemeinnützigen Beschäftigungsprojekte vorherrscht. Versuche meinerseits, diese Uninformiertheit in der mündlichen Verhandlung zu beseitigen, sind auf harsche Worte gestoßen. Allerdings harren einige Beschwerden, in denen geltend gemacht wird, dass es sich um sittenwidrige verfassungswidrige Umgehungskonstrukte zur Außerkraftsetzung gesetzlicher Ansprüche auf Arbeitslosengeld handelt, der Entscheidung.

Der ansonsten bisher nicht oberflächlich entscheidende Senat 8 des VwGH lieferte nun ein in verschiedenster Hinsicht bedenkliches Judikat, das ich anschließe (Zl. 2009/08/0264-10). Eine vollständige Analyse und Wiedergabe der Bedenken gegen dieses Erkenntnis kann an dieser Stelle nicht erfolgen, sondern nur auf einige wenige Punkte auszugsweise hingewiesen werden. Vergleicht man jedoch die Beschwerde, die eingebracht wurde, mit dem Erkenntnis, so muss man konstatieren, dass der VwGH über die Sache darübergefahren ist.

Der Senat 8 weist zunehmend eine Tendenz auf, Bescheide der Arbeitsmarktverwaltung zu halten.

Folgende besonders bedenklich Passagen in dem Judikat sind hervorzuheben:

»Ergänzend ist darauf zu verweisen, dass es ohne Relevanz ist, wenn die belangte Behörde das Verhalten der arbeitslosen Person bloß nicht dem richtigen Tatbestand des § 10 Abs. 1 A1VG unterstellt hat, sofern die Voraussetzungen für die Verhängung einer Sperrfrist nach einem anderen Tatbestand vorlagen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 22. Dezember 2010, Zl. 2007/08/0128).«

Verwaltungsrechtlich besonders kritisch ist, dass damit den Verwaltungsbehörden ein Freibrief für rechtliche Willkür eingeräumt wird, wenn der Verwaltungsgerichtshof im Nachhinein nur irgendeinen Grund, den die Verwaltungsbehörde selbst gar nicht erkannte, findet, um eine Sperre zu rechtfertigen. Eine derartige so genannte Wattierung von Bescheiden durch den Verwaltungsgerichtshof selbst, ist an sich unzulässig. Diese Sichtweise widerspricht grundlegenden verwaltungsrechtlichen Prinzipien.

»Diese Aufforderung zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch ist (auch) eine Aufforderung zur Eigeninitiative, deren Verweigerung iSd § 10 Abs. 1 Z 4 A1VG zum Verlust des Anspruches auf Arbeitslosengeld führt.«

Zunehmend müssen Arbeitslose erfahren, dass sie im Nachhinein vom Verwaltungsgerichtshof belehrt werden, wie sie die Dinge sehen hätten sollen/müssen. Dass damit aber ein notwendiger Vorsatz im Bezug auf die Vereitelungshandlung auf Seiten des/der Arbeitslosen ausgeschlossen ist, fällt dem Verwaltungsgerichtshof nicht ein.

»Das Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG) regelt in seinem zweiten Abschnitt (§§ 2 bis 9 AMFG) die Arbeitsvermittlung. § 6 AMFG enthält Bestimmungen über die Erhebung, Verarbeitung und Veröffentlichung von Daten im Rahmen der Arbeitsvermittlung. Nach § 6 Abs. 2 AMFG gilt die Aufnahme einer offenen Stelle als Zustimmung zur Weitergabe der Daten an Arbeitsuchende, wobei gerechtfertigte Einschränkungen aber zu beachten sind. Nach dem zweiten Satz dieser Bestimmung sind den Arbeitsuchenden auf Verlangen schriftliche Unterlagen über die angebotene Stelle zur Verfügung zu stellen.

Da im zu beurteilenden Fall aber keine Vermittlung vorliegt, sondern der Beschwerdeführerin vom potentiellen Dienstgeber direkt ein Vorstellungsgespräch angeboten wurde, ist diese Bestimmung hier nicht anwendbar.«

Das Arbeitsmarktservices hat im vorliegenden Fall und unauthorisiert Daten an einen SÖB/GBP weitergegeben, der dann die Mandantschaft angerufen hat. Diese Methode wurde vom Verwaltungsgerichtshof ohne die Frage des Datenschutzes zu vertiefen, gebilligt und hat er den Vermittler gleich zu einem Beschäftiger gemacht (was der Betroffenen völlig unklar war, worauf nicht weiter eingegangen wurde) und die Arbeitslose damit auch gleich des Anspruches auf schriftliche Unterlagen über die angebotene Stelle beraubt.

Verwaltungsgerichtshof Quo vadis?

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
Rechtsanwalt Dr. Pochieser
(25.01.12)


27.01.2012 um 6.46 Uhr - von Ma*. - "Erschreckend einfach erschreckend was so alles im Arbeitslosen-Background ab-läuft"


gratulation zu portal, und zugriffen,

unglaublich was so alles im arbeitslosen background ab-läuft, bzw welches szenarion sich einem dar-bietet, erschreckend einfach erschreckend
und die inhaber der schandlisten sehen zu u. kassieren ab.
daher die frage : warum gibts f. die ca 1.000.000 arbeitslosen noch keine eigene partei !?
es ist mir aufgrund des kaufkraftverlustes schon unverständlich. im kontext kirche u. sozial äusserst befremdlich !?
warum findet sich niemand der diese millionen (?) lukrieren möchte
selbst der kleinste ort hat irgendeinen verein, ja auch die pensionisten ihre vertretung ?
ob der greul (sparpaket) vorwiegend auf kosten sozial schwacher sollte sich doch jemand finden !?

alles gute und nochmals hochachtung und danke (26.01.12)


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