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29.02.2012 um 18.02 Uhr - von Ad. - Ich empfinde das als absolute Frechheit. Meine Verzweiflung wächst!!!!! Aber auch meine Wut!!!!!


Hallo Christian, sehr geehrter Herr Moser,

vielen Dank für ihre rasche Antwort!

Hatte heute einen AMS-Termin bei dem Abteilungleiter - und hatte einfach das Gefühl, sowieso keine Chance zu haben, nicht an dieser Maßnahme teilzunehmen. Und jetzt halte ich noch dazu eine Niederschrift in Händen, die ich auch noch unterschrieben habe. Allerdings wurde ich beim Durchlesen durch dauerndes Reden gestört. Aber jetzt habe ich´s schwarz auf weiß:

"Um eine zumutbare Beschäftigung nach Lage des in Betracht kommenden Arbeitsmarktes zu erlangen, liegen bei Ihnen leider keine ausreichenden Kenntnisse und Fähigkeiten in folgenden Bereichen vor:
- Selbsthilfe/Eigeninitiative
- aktuelle Berufspraxis
- Qualifikation (!!!)

Die Arbeitssuche wird durch folgende Umstände zusätzlich erschwert:
- lange Vormerkdauer

Der Besuch des Kurses "Tandem" wird Ihre Arbeitsmarktchancen aus folgenden Gründen deutlich verbessern bzw. erst ermöglichen:
- Unterstützung bei der Vermittlung
- individuelles Bewerbungschoaching
- Unterstützung der Eigeninitiative
- Qualifizierung
- Steigerung des Selbsthilfepotenzials"

und danach erfolgt das Rechtsmittelblabla

Ich empfinde das als absolute Frechheit. Dieser Herr sah ich heute zum ersten Mal, wie will sie mich beurteilen? Glauben Sie, ein Anwalt kann mich noch vor diesem drohenden Abstieg retten? Oder heißt´s jetzt Augen-zu-und-durch? Meine Verzweiflung wächst!!!!! Aber auch meine Wut!!!!! Ist doch eine wunderbare win-win-Situation fürs AMS. Melde ich mich krank, muss es nichts zahlen, verweigere ich die Teilnahme, werden die Bezüge gestrichen und ich muss jederzeit wieder mit einer Zwangseinweisung rechnen.

Ach ja, und für alle, die´s interessiert: Tandem ist KEIN Kurs (obwohl es oben noch so genannt wird) sondern eine wunderbare, gaaaanz neue Maßnahme, um unqualifizierten Menschen wie mir wieder eine Chance zu geben. Da freut sich doch das Arbeitslosenherz! Nur: meine Dankbarkeit hält sich in bescheidensten Grenzen...

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, hier habe ich zumindest das Gefühl, nicht ganz alleine zu sein. lg - a. (27.02.12)

Antwort: Nochmal zusammen gefasst!
Wie in den Links zu sehen: Eine zumutbares DV ist Tandem nur, wenn nach KV entlohnt wird!
Keine Gratisarbeit!
Praktikum / Schnuppertage statt Probetage

Beim Zwangs-Arbeit-straining ist das letzte Wort noch nicht gesprochen! - Arbeitstraining

(30.11.2011 - VwGH-Erkenntnis Zl. 2009/08/0294-7 / Eingegangen 21.11.11
Eine bloße Arbeitserprobung ist nicht als eigenständige Wiedereingliederungsmaßnahme zulässig - und insbesondere nicht nach §10 Abs. I des Arbeitslosenversicherungsgesetz sanktionierbar.)

Es ist unzulässig, eine Schulungs-, Umschulungs- oder Wiedereingliederungsmaßnahme in das rechtliche Kleid eines Arbeitsverhältnisses zu jener Einrichtung zu hüllen, welche die Maßnahme durchzuführen hat.

Ansonsten muss ein "Deppenkurs" Defizite ausgleichen!
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs : (ohne Gewähr)

Betroffene sollen/müssen Beschwerden an mehreren Adressen senden! auch Medien aufklären
- Diese Arbeitsmarktpolitik dient dem Lohndumping bzw. zwingt Betroffene bei Existenzvernichtung / Drohung in den Niedriglohnsektor ("Ausbeutung")!
Und ist ein Millionengeschäft für die Arbeitslosen-Dealer (Zwangsmassnahmen-BetreiberInnen), das nur über Realitätsverweigerung/Ignoranz/Lügen und "Betrug"/(Statistikfälschung) möglich ist!
Auf die Interessen der betroffenen Menschen lässt "SPÖ?"-"SOZIAL" besser
A-SOZIAL-Minister Hundstorfer "scheissen"!
Umgesetzt von ethik-, morallosen, menschenrechtsverletzenden Behörden / MitarbeiterInnen!

(Unsere Arbeitsmarktpolitik zerstört Menschen und die Gesellschaft 27.02.10)

unter:
23.02.2012 um 18.56 Uhr - von Ad*. - "Tandem, kann mir irgendjemand was dazu sagen???" "Mir erscheint der ganze Betrieb mehr als schwindlig. - Mir ist echt schlecht!"
(die verschiedenen Links anklicken)


29.02.2012 um 18.00 Uhr - von Ch*. - "Praktikum während Mindestsicherung?"


hallo

ich befinde mich gerade im ersten jahr der mindestsicherung. ich möchte die zeit gerne nutzen um ein praktikum zu machen. wird mir dann der bezug eingestellt, oder, wenn das praktikum mit ca. 300e/monat bezahlt wird, der bezug gekürzt?
ausserdem ist die frage ob nach ablauf des prAKTIKUMS wieder bei null angefangen wird und ich in diesen basiskurs bei bezugsanfang zurück muss?
wär über erfahrungen diesbezüglich dankbar l
g ch (26.02.12)

Antwort
praktikum wäre mit der behörde auszuverhandeln
keine geringfügigen einkünfte bei der mindestsicherung - wird abgezogen
den vorletzten satz verstehe ich nicht - weiss nicht was sie genau meinen?
deppenkurse/mobbingkursen werden sie immer wieder ausgeliefert sein? (ohne Gewähr)


29.02.2012 um 13.05 Uhr - von Co*. - "Mir wurde heute gedroht"


Mir wurde heute gedroht das ich bald nicht mehr kommen brauche Die Beraterin meinte wortwörtlich gengans wo anders hin nur weil ich von den Stellenvorschlägen Absagen erhalten habe ,ich bewerbe mich eigenständig und gehe allen Stellenvermittlungsvorschlägen nach
Weil ich im Jänner die Vermittlungsvorschläge nicht gleich abgegeben habe wurde mir eine Sperre verhängt ist mir egal ehlichgesagt aber wofür bitte ist ein berater da solche Aussagen sind eine Frechheit .Es gibt genug die keine Lust zu arbeiten haben die straft niemand . vom AMS gekündigt sozusagen geht sowas

Antwort: "Einschüchterungs-Versuche beim Arsch vorbei gehen lassen!"
Legen sie auf alle Fälle gegen die Sperre Berufung ein, die ist kostenfrei!
Und lassen sie sich nicht einschüchtern!
BeraterInnen wollen ihre "Kundschaft" aus dem Bezug/aus der Arbeitslosmeldung ekeln, um einen arbeitsmarktpolitischen Erfolg einzufahren - damit verbunden Prämien als Belohnung kassieren!
Gehen sie wenn möglich nur mehr mit Begleitperson zu den Terminen!
("Wirkt Wunder" - Sie müssen sich dann nämlich zusammenreissen, weil sie ihre Lügen, ihren Schwachsinn wie ungebührliches Verhalten bzw. Schweinereien im nachhinein nicht mehr abstreiten können! - Ist sonst ihre Methode zum arbeitsmarktpolitischen Erfolg und zu Prämien)

Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich! (16.02.11)


29.02.2012 um 12.35 Uhr - von C. D. - "BetreuerIn weist selbst auf Willkür hin"


Sehr geehrte Damen und Herren,
Hallo Christian,

ein kurzbericht: Ich war heute beim AMS mit einem Begleiter, wir haben eine Niedrschrift aufgenommen, alles verlief korrekt, die betreuerin meinte, sie selber würde auf so eine rückmeldung die diese fa. gemacht hat keine aktionen setzen, die bei einem kunden zu einer bezugssperre führen würde. Die niederschrift geht jetzt an die AMS- zusätndige Stelle und aus erfahrung wisse sie, das die einstellung des bezugs trotzdem nicht aufgehoben werden würde, sondern ich einen bescheid bekommen werde, auf den ich berufung einlegen soll.
Das werde ich auch machen.

ich bekamm einen ausdruck der niederschrift ausgehändigt.

lieben gruß
c. (28.02.12)

Antwort: "BeraterInnen haben die Courage und das eigene Denken aufgegeben! Werden so zu feigen, peinlichen HandlangerInnen faschistischer menschenverachtender Politik!"
Deren BeraterInnen-blabla ist schwer auszuhalten! Sowas Peinliches zutiefst Respektloses muss man als künstlich konstruiertes Feindbild über sich ergehen lassen!
Die meisten BetreuerInnen sind sogar zu feige um zu ihren widerlichen Schwachsinn/Schweinereien zu stehen.
"Auskünfte wonach viele BetreuerInnen selbst "solche" Bezugssperren nicht in die Wege leiten würden - gibt es zu Hauf!
Nur, es kann sich keine MitarbeiterIn mehr von den AMS-Schweinereien distanzieren! Jede(r) weiss darüber Bescheid, dass es ab Niederschrift zur rechtswidrigen Sperre/Einstellung der Versicherungsleistung kommt!
Dies ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg ist, der zu Prämien führt!
Die Ausrede der beruflichen Erforderlichkeit wird nicht mehr erlaubt und mindert die Schuld keineswegs!

Wenn der Sperrbescheid kommt legen sie sofort wie beantwortet Berufung ein
Auch Betreuungspflichten "nur 20 Wochenstunden" anführen.
"Da dieses DV mehr Stunden die Woche vorsieht, hätten sie auch ohne Sperre verweigern dürfen! - Eine §10 Sperre kommt von Haus aus nicht in Frage."
(ohne Gewähr)

"Hundstorfers widerliche Arbeitslosen-Hetzer-Bande!" (25.02.2012)

"Ethik-Erklärung gleich arbeitsmarktpolitisches Leitbild"
- warum nicht auch für`s AMS?
Die Französischen Jobcentermitarbeiter erklären sich solidarisch mit den hilfesuchenden Erwerbslosen und verweigern Sanktionen, Sippenhaft oder andere Schikanen.
als MORALISCHE UNTERSTÜTZUNG FÜR JEDE(N) ARBEITSLOSE(N)!
und andererseits als ungeheuerlichen Vorwurf ans AMS wie seinen MitarbeiterInnen!
(19.10.11)

Grundsätzlich: Demokratiezerstörend!
Da das AMS unvereinbarer Weise eine eigene demokratieverletzende "Gerichtsbarkeit" besitzt, die sich bei Berufungen auch rechtswidrige Bezugssperren selbst bestätigt, ist es "oft/meist/ev. immer" angebracht, Beschwerde beim VwGH zu erheben! (ev. über Verfahrenshilfe!)


29.02.2012 um 10.36 Uhr - von Dr. Pochieser - "Achtung die AlVG-Novelle hat mit 01.01.2008 eine nicht unbeträchtlichen Änderung für das Verwaltungsverfahren gebracht"

"Wertvoll wären Informationen über die Abläufe der mittlerweile als "Deppenkurse" bezeichneten Maßnahmen und sonstige Unzulänglichkeiten (wie beispielsweise nicht ausreichend vorhandene Bildschirmarbeitsplätze bzw. nicht funktionierenden Computer)"

"Entrechtung der so genannten Langzeitarbeitslosen"



sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde,

Achtung: Wie schon vor einiger Zeit einmal in einer Aussendung mitgeteilt, hat die Neufassung des § 9 mit seinem § 9 Absatz 8 AIVG seit 01.01.2008 eine nicht unbeträchtlichen Änderung für das Verwaltungsverfahren gebracht:

VwGH 6. 7. 2011, 2011/08/0013.
»Bei Vorliegen der in § 9 Abs 8 AlVG geregelten Voraussetzungen kann eine (ausführlichere) Begründung der Maßnahme vor Zuweisung entfallen und sohin die Begründung der Notwendigkeit oder auch Nützlichkeit der Maßnahme noch im Verwaltungsverfahren nachgeholt werden; ein Ausschluss vom Bezug der Geldleistung setzt aber jedenfalls voraus, dass entsprechende Gründe für die Zuweisung zu einer Maßnahme vorliegen« (Hervorhebung durch mich)

Immer wieder werde ich damit konfrontiert, dass Arbeitslose nach der alten Judikatur vor der Änderung der Rechtslage der Meinungs sind, dass sie eine vorweg-Defizit-Feststellung verlangen können. Dies ist bei so genannten Langzeitarbeitslosen nach dieser Judikatur nicht mehr der Fall. Die Verwaltungsbehörde kann, worauf ich bereits hingewiesen habe, auch erst im Nachhinein, unter Umständen sogar erst im Berufungsbescheid die Gründe für die Zuweisung einer Maßnahme liefern (das Ergebnis dieser Judikatur ist, dass Arbeitslose zuerst einen unrechtmäßigen Kurs über sich ergehen lassen müssen, um sich im Nachhinein – nach der Absolvierung – nicht mehr beschweren zu können, was in dieser Hinsicht praktisch eine Entrechtung bedeutet). Die Textbausteine der Arbeitsmarktsverwaltung sind mittlerweile stark verbessert worden, insbesondere im Hinblick auf Langzeitarbeitslosigkeit und scheint der Verwaltungsgerichtshof nach einer zuletzt ebenfalls von mir mitgeteilten Entscheidung der Auffassung, dass die Annahme der Verwaltungsbehörde, dass man nach jahrelanger Arbeitslosigkeit gewissermaßen nicht mehr am letzten Stand sei, um eine realistische Einschätzung der eigenen Jobchancen ohne eine derartige Maßnahme treffen zu können, genügen zu lassen.

Sperren wegen Verweigerung von Maßnahmen sind nun beträchtlich schwerer zu bekämpfen, als nach der alten Rechtslage. Es bedarf in jedem Fall für die Einbringung einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde initiativ einer Darlegung, weswegen eine bestimmte Maßnahme, insbesondere eines bestimmten Anbieters nichts bringt.
Für mich als Vertreter in derartigen Beschwerdeführungen wäre es wertvoll, von ehemaligen Teilnehmern oder auch Teilnehmern aus laufenden Kursen Informationen über die Abläufe der mittlerweile als "Deppenkurse" bezeichneten Maßnahmen und sonstige Unzulänglichkeiten (wie beispielsweise nicht ausreichend vorhandene Bildschirmarbeitsplätze bzw. nicht funktionierenden Computer, was mir immer wieder auch berichtet wird) zu erhalten. Informationen werden von mir vertraulich behandelt und nur anonymes wird verwertet. 2 verständlich wäre es auch wünschenswert, wenn ich zeugenschaftlich belegte Dokumentationen hätte.

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
Rechtsanwalt Dr. Pochieser (28.02.12)


29.02.2012 um 9.46 Uhr - von L*. - "Einen Deppenkurs nach dem anderen"
Versichertengemeinschaftsschädigende Handlungen in der Höhe von hunderten Millionen Euro jährlich"

"Hilfe, nicht zuletzt wegen dem AMS seelisch krank."


HILFE!!!
Habe gestern eine Niederschrift erhalten (habe sie aber nicht unterschrieben da ich keine Brille mit hatte) wo mir 2 Bewerbungen/Woche vorgeschrieben wurden. Es war ein normaler Termin. Ich wurde nicht informiert, dass bei diesem Termin irgendwas vereinbart werden soll. Auf meine Frage was passiert wenn ich zB 1 Berwerbung weniger vorweisen kann, wurde mir gesagt, dass ich dann auf 6 Wochen gesperrt werde.

Zur info ich bekomme kein Arbeitslosen oder Notstands-Geld (verheiratet) bekomme Pensionsersatzzeiten u. Sozialvsicherung bezahlt.

Wie hat ein Einwand auszusehen (Musterbrief ?)und an wen kann ich den richten.
Mir fehlt der geeignete Text etc.

Habe seit Herbst eine Odyssee hinter mir. Vorher (seit Apr. 08) war ich ganz brav, habe alle Kurse gemacht, war pünktlich ....
aber im Herbst erlaubte ich mir eine Frage zu stellen, seither gings los, ich war krank (Seelisch vom 30.11. bis 15.1.) war schon vollkommen fertig. Nicht zuletzt wegen des AMS.

Kopiere hier den E-mail verkehr:
bitte ganz unten zu lesen anfangen (Anm. Handeln von u.a. einer Anfrage bez. wiederkehrendem Deppenkursbesuch)

Bitte um (Hilfe)Antwort. Danke!!

Übrigens in dem Text vom AMS Herrn K. kommt vor das das nur ein VORSCHLAG war. LÜGE !!!
Ich habe die Unterlagen noch da ... das war kein Vorschlag ... verbindlich vorgeschrieben ... bei verweigerung verliere ich Geldleistungen.... sonst Sperre ...

mfG (28.02.12)

Antwort: Vorsicht: Das AMS ist eine unseriöse Behörde die mit realitätsverweigernden Argumenten und künstlich konstruierten Feindbildern die Millionengeschäfte des menschenrechts-verletzenden Zwangsmassnahmen-Wirtschaftszweig "der u.a. Freunderln?" rechtfertigt!
Die faschistische AlVG-Novelle der SPO/ÖVP entrechtet betroffene Staatsbürger und liefert sie würde-raubende, menschenrechtsverletzende Situationen/Verfahren aus!
Eine AL-Versicherung, die Menschen erniedrigt, persönlich entwertet und psychisch krank macht wie auch in Suizid-Gedanken drängt.
Wieviel den letzten Schritt gehen muss untersucht werden.

Umgesetzt von Behörden-MitarbeiterInnen bzw. den Blockwarts!
Die die "politischen"/"eigenen" Lügen brauchen wie einen Bissen Brot!
"Ist dies doch der einzige Schutz ihres ("kaputten") Gewissens!"

Die Deppenkurse müssen ihre Defizite ("fehlenden Kenntnisse/Fähigkeiten?") ausgleichen. Wenn sie schon welche besucht haben, wurden ihnen die Kenntnisse/Fähigkeiten die ihnen angeblich fehlen schon beigebracht?
Dann hat ihre Berufung gegen rechtswidrige Sperre(n) grosse Chance auf Erfolg!
Deppenkurse/Mobbingkurse = Bewerbungskurse

zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

"Die AMS-eigene Kapitulation bez. Vermittlungsmöglichkeit wird ignoriert, aber Selbiges bei Betroffenen unter Sanktion gestellt?!"
"Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.?"(14.02.11)

Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.
Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.

Warum diese Schweinereien?
Die ÖVP Konstruktion der "zukünftigen" Gesellschaft!

KALKÜL dieser Arbeitsmarktpolitik,


29.02.2012 um 9.15 Uhr - von Ba*. - "Bemessungsgrundlage"


Hallo,

ich bin seit 2008 arbeitslos/notstand, bin 46 jahre,sollte ich neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerben wird dann meine Bemessungsgrundlage von 2008 aufgewertet.? Vielen Dank (28.02.12)

Antwort:
Nur wenn sie im Bemessungszeitraum ein höheres Einkommen erwirtschaftet haben.
Das Arbeitslosengeld kann aber bei geringerem Einkommen nicht mehr weniger werden, wie es jetzt ist! (geschützte Bemessungsgrundlage)


27.02.2012 um 7.21 Uhr - von A*. - "Angst auch vor Mobbingkursen"


Hallo,

ich finde es toll, diese Seite gefunden zu haben.
Bin momentan sehr verzweifelt.
(Bitte nicht die Mail-Adresse veröffentlichen!)

Bin nun seit 4 Monaten arbeitslos. (Habe vorher 1/2 Jahr gearbeitet)
Vorige Woche hatte ich einen Termin beim AMS wo mir mittgeteilt wurde, dass wenn ich mich zu keinem Kurs freiwillig melde, mir dennoch in der nächsten Zeit (wie Plätze frei sind) ein Kurs zugewiesen wird per Post, den ich besuchen muss...ansonsten droht die Geldsperre von 6 Wochen.

Leider habe ich das Problem, dass ich seit Jahren eine Angststörung habe und ich es nicht schaffe einen (Gruppen-)Kurs zu besuchen. Davon weiß mein derzeitiger Betreuer glaube ich nichts!
Jedoch bin ich mir nicht sicher, ob er nicht doch was weiß, da ich vor meiner 6-monatigen Arbeit auch arbeitslos war, aber bei einem anderen Betreuer. Der damalige Betreuer meldete mich zu einem Kurs an... allerdings rief ich bei der AMS-Servicehotline an und sagte der Dame am Telefon, dass sie mich mit meinem Betreuer verbinden sollte. Das hat sie nicht gemacht und fragte mich am Telefon so lange aus, bis ich ihr sagte, dass ich zu einem Kurs angemeldet wurde zu dem ich nicht gehen kann...auf weiterem Fragen gab ich schließlich zu dass ich Angstzustände habe... der Dame war es so ziemlich egal und meinte nur, dass ich zu dem Kurs gehen muss.
Letztendlich ging ich wie erwartet nicht zu dem Kurs.
Beim nächsten AMS-Termin dann wurde ich gefragt warum ich nicht zu dem Kurs erschien. Ich war der Meinung dass die Dame am Telefon damals meinem Betreuer alles sagte, aber das tat sie nicht. Er wusste von meinem Anruf nichts und ich glaube auch, dass er es mir gar nicht so recht glaubte.
Letztendlich habe ich meinem Betreuer gesagt, dass ich diese Angst habe. Wirklich ernstgenommen wurde ich nicht. Geld konnte mir jedoch keins gestrichen werden, da ich vom AMS damals kein Geld bezog!
Ich weiß nicht, ob mein damaliger Betreuer sich das notierte und meinen jetzigen Betreuer darüber informierte.
Angesprochen wurde ich jedoch auf mein \"Geständnis\" nie...weder beim alten noch beim neuen Betreuer.

Während meiner 6-monatigen Arbeit lief es meistens recht gut, was meine Arbeitsleistung angeht. Für mich war es allerdings alles andere als leicht.
War ständig innerlich sehr sehr angespannt. Und die Sicherheitsvertrauensperson empfand mich als extrem schüchtern.

Natürlich stellt sich mir die Frage, was ich nun machen soll. Zumal sich meine Ängste seit Jänner aus unerklärlichen Gründen wieder verstärkt haben.

Ich will auf keinen Fall als arbeitsunfähig gelten - dafür bin ich 1. einfach zu jung und 2. würde sich an meinem Zustand durch dieses \"Nichts-Tun\" nichts ändern..wenn nicht sogar verschlechtern! Und dann wars das für mich, nehme ich an.

Gibt es so etwas wie Einzel-Kurse?
Zu sowas, wo ich nur mit einer Person in einem Raum bin, würde ich sofort gehen...denn in einer Arbeit bzw in einem Gruppenkurs sehe ich mich zurzeit nicht.

Meinen Betreuer getraue ich mich wegen einem Einzelkurs nicht fragen, aus Angst ausgefragt zu werden...und auch aus Angst fertig gemacht zu werden, weil ich weiß, dass mich meine Angst hindert, mich richtig zur Wehr zu setzen und ich dann still schweige und einstecke.

Nächste Woche muss ich zum AMS um einen Antrag auf Notstand auszufüllen, da im März mein derzeitiges Geld ausläuft.

Jeden Tag muss ich damit rechnen, dass ein Brief kommt wo drin steht, dass ich zum Kurs muss - das macht mir wahnsinnige Angst.
Ich hoffe sehr auf eine Antwort, denn Leute wie ich, haben beim Arbeitsamt so gut wie keine Chancen denke ich.
Ich habe es lange geschafft alles zu verheimlichen, aber momentan ist es nicht mehr möglich.
Vielen Dank!!! (
26.02.2012)

Antwort:
Ja seien sie vorsichtig was sie den BetreuerInnen erzählen. Hätte auch keinen Sinn, denn es wird nicht anerkannt. Im Gegenteil geben sie diesen asozialen Personen (berufsbedingt) etwas in die Hand was gegen sie verwendet wird!

Nichts testo trotz müssen sie ihren angeschlagenen Gesundheitszustand ernst nehmen und am Besten zum Arzt (Überweisung zum Facharzt) gehen.
Sie brauchen ein ärztliches Attest damit sie einen gewissen Schutz vor dieser menschenverachtenden Behörde haben!
Und richtig! Sollte zu keiner Arbeitsunfähigkeit führen, sondern zur verminderten Leistungsfähigkeit von ?%.

Sie müssen über Deppen-Kurse wie ihren Defizite aufgeklärt werden, die solche Kurse ausgleichen müssen. Auch haben sie das Recht auf Parteiengehör.
(Es muss mit ihnen gesprochen werden und sie dürfen etwas dazu sagen - Schützt zwar nicht vor Deppen-, Mobbingkurse, aber verhilft, wenn darauf verzichtet wurde, zur erfolgreichen Berufung!)

Sollten sie nicht aufgeklärt werden und in einen Deppenkurs - den sie verweigern - vermittelt werden, ist auf die ev. Bezugssperre Berufung einzulegen.

Auch müssen ihnen Fähigkeiten/Kenntnisse fehlen, damit diese Deppenkurse ihre Rechtfertigungen finden!
siehe: Deppenkurse/Mobbingkurse = Bewerbungskurse

zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Ev. melden sie sich wieder wenns soweit ist!

Ja es gibt solche Einzel-Kurse! - Alle 1 - 2Wochen eine Treffen / Einzelcoaching. Weiss allerdings nicht ob auch in ihrer Gegend!

Sprechen sie trotzdem mit dem BetreuerIn darüber! Ein ärztliches Attes würde den Wunsch unterstützen! (ohne Gewähr)

Warnung! Vertrauen sie dem AMS nichts an - Es wird gegen sie verwendet!

4.03.2012 um 10.35 Uhr - von A*. - Habe auch ein Attest
Habe folgendes in meiner ersten Anfrage vergessen dazuzuschreiben:
Ich nehme regelmäßig psychotherapeutische Gespräche wahr.
Habe auch ein Attest von 2008.
Zusätzlich zum Geld vom AMS bekomme ich Wohnbeihilfe und einen kleinen Beitrag vom Sozialamt, um auf die Mindestsicherung zu kommen. (26.02.12)

Antwort:
Psychotherapeutische Gespräche und das Attest können sie bei ihrer Argumentation verwenden bzw. darauf berufen (
ohne gewähr)


26.02.2012 um 11.11 Uhr - von W*. - "Trotzdem will mich das AMS als Putzfrau vermitteln"


ich bin jetzt seit 1 jahr und einem monat beim arbeitsamt gemeldet. ich bekomme keinen notstand, da mein lebensgefährte genug verdient. ich habe matura und eine fast 20jährige berufserfahrung vorzuweisen, jedoch ist es schwer am land in meiner branche einen job zu finden. ich suche ständig adressen, bei denen ich mich bewerben kann, bei einer jungen agentur habe ich zeitweise aufträge mit aussicht auf \"mehr\", wenn sie sich etablieren kann. außerdem mache ich jetzt einen kurs, den ich mit einem diplom abschließen kann und mir selber finanziere, um mir ein 2tes standbein zu schaffen. Trotzdem will mich das ams als Putzfrau vermitteln. kann ich was tun? (23.02.12)

Antwort: "Niedriglohnsektor-, Lohndumping-, Dequalifikationsbehörde"
Nein sie können nichts tun ausser sich beim AMS abmelden lassen! Was das AMS auch will! Wäre das ja ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg für den es eine Prämie als Belohnung gibt!
Nach drei Monaten Arbeitslosigkeit entfällt jeder Schutz und Betroffene auch Akademiker müssen jede Arbeit über 20 Wochenstunden annehmen! Eine Weigerung führt so wie bei ihnen zur Abmeldung oder zur Bezugssperre! Zumutbarkeitsbestimmungen

Womöglich hätte es sein können, dass bei ihnen keine Partnerschaft im Sinne einer Partnerschafts-Einkommens-Anrechnung besteht, sondern eine Wohngemeinschaft?
Wenn nämlich keine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht und ein Unterhalt auch nicht freiwillig geleistet wird.
Dann würde ihnen der Notstand zustehen!

"Grünen Tipp: Beim AMS "die Lebensgemeinschaft" nicht angeben, sofern keine Unterhaltspflicht besteht - und ein Unterhalt auch nicht freiwillig geleistet wird!" (21.12.10)


(Muster) Antrag auf Feststellungsbescheid - über rechtswidrige Partnerschafts-Einkommen-Anrechnung (10.04.10)

"Muster für Einspruch gegen rechtswidriger Anrechnung des Partnereinkommens"(10.02.10)

Weitere Links unter Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"!

( Pensionsversicherungszeiten wenn die PartnerIn zuviel verdient! )

29.02.12 - Ps.: - ev. zum bewerbungsgespräch gehen und die ausbildung / geistiges niveau angeben - viele dieser arbeitgeber wollen keine überqualifizierte person.
gewisser einkommens-berufs-schutz nur die ersten 3 monate in der arbeitslosigkeit/arbeitslosengeld Zumutbarkeitsbestimmungen - ohne gewähr


25.02.2012 um 15.06 Uhr - von C. D*. - "Hundstorfers widerliche Arbeitslosen-Hetzer-Bande!"
"Mir wurde gestern mitgeteilt, dass mein Bezug der Notstandshilfe eingestellt wurde."


Ich bin so dankbar für diese Seite, viel Information, so viele, dass ich nicht alle Einträge auf einmal lesen kann.

Meine Fragen sind:
Muss man sich bei einem Test, egal ob bei Auswahlverfahren oder für AMS- Weiterbildungskurse, bemühen? Muss man ein negatives Ergebnis rechtfertigen vor Arbeitgeber oder AMS. Darf man als Argument sagen: Ich habe mich nicht bemüht ich hätte es sicher besser machen können, aber ich hatte Kopfschmerzen. Wenn man den Test nicht als schwer empfindet, soll man besser lügen und sagen, ich habe so schlecht abgeschnitten, weil der Test so schwer war oder soll man gleich zugeben, dass man so blöd ist?

Wenn man unter chronischer Migräne leidet, darf man das dem Arbeitsamt mitteilen?

Sind Firmen befugt, schon zum Vorstellungsgespräch einen Versicherungsdatenauszug zu fordern?

Hat man 7 Tage Zeit um sich nach einem Krankenstand telefonisch gesund zu melden ohne Konsequenzen zu befürchten.

Muss man einen Job annehmen, als Telefonistin zb wo es keine Regelung über den Kollektivvertrag gibt und aus teilweisem geringen Grundgehalt besteht und der Rest auf Provisionsbasis.

Mir wurde gestern mitgeteilt, dass mein Bezug der Notstandshilfe eingestellt wurde.

Folgendes war passiert:
Ich meldete mich am ersten Tag nach 10 tägigen Krankenstand (der erste Krankenstand nach 5 Jahren) telefonisch beim AMS wieder gesund, wobei mir der AMS-Mitarbeiter sagte, dass ich nach einem Krankenstand 7 Tage Zeit hätte um mich telefonisch gesund zu melden. Ich habe mich vorsichtshalber gleich gesund gemeldet, weil ich nicht sicher wusste, ob das auch stimmt, würde ja bedeuten, das AMS lasse einem noch 7 Tage in Ruhe. Das war am Mittwoch. Ich bekam dann auch gleich am Telefon einen Termin bei meiner AMS-Betreuerin für Freitag, also noch in derselben Woche. Ich ging hin, meine Betreuerin war nicht da und ich kam zu einer Vertretung. Da ich zum ersten Mal dort war, fragte sie mich, wie ich meine Stellen suche, ich sagte ihr, unter anderem über das AMSJobroom und das ich immer alle Stellen absuche, da ich schon lange aus meinem Beruf weg bin, über 12 Jahre, und mich auch keiner in den Jobs nimmt, bzw es keine offenen Stellen gibt, in den Berufen die ich über AMS-Maßnahmen!
erlernte. Egal, sie las mir 2 Stellen vor im Bereich Telefonieren, die ich kommentarlos von ihr annahm. Sie las eine Stelle vor, bei der ich mich erst vor ein paar Wochen beworben hatte und wo ich auch ein Vorstellungsgespräch hatte, bei dem ich sehr motiviert war und das auch dort sicher so wahrgenommen wurde. Leider mussten sie mir absagen, da ich über zu wenig Praxis (nur ein paar Tage) verfügte, das sagte ich meiner Betreuerin und sie war sehr ungläubig, obwohl ich ja eine firmenmäßige schriftliche Bestätigung beim letzten Termin bei meiner Beraterin abgegeben habe und das auch in meinem eAMSKonto dokumentiert habe. Dann sah sie eine Stelle als Telefonverkäuferin und meinte aber sofort, das wird aber eher nichts für Sie sein, die Stelle ist auf Provisionsbasis, Ich bestätigte Ihr, das ich auf Provision nicht arbeiten wolle , da ich Alleinerzieherin sei und mir diese Einkommensquelle zu ungewiss ist. Und das ich auch nicht unbedingt gerne im Telefonverkauf arbeite, das !
es mir unangenehm ist, Leute am Telefon zu belästigen, weil ic!
h das se
lber auch nicht gerne habe. Außerdem sei Telefonieren im Allgemeinen ein sehr anstrengender Job, und da ich unter Migräne leide, kann ich mir eine dauerhafte Stelle in diesem Bereich schwer vorstellen kann und ich doch persönlich nach langfristigen Tätigkeiten Ausschau halte. Auch wird es mir schwer fallen, beim Hilfsarbeitertätigkeiten, wo ich mich runterbeugen muss zu arbeiten, da mir dann vor Schmerz der Kopf wegfliegt, ich habe seit drei Jahren Migräne und bin auch beim Neurologen gewesen, die Behandlung beschränkt sich auf Schmerztabletten, die nur selten wirklich helfen, je nach Schwere des Anfalls. Ich wurde vor 2 Monaten auch deswegen von meiner Betreuerin zur Gesundheitsstraße geschickt, wo ich aber noch keine Rückmeldung vom AMS bekommen habe, was ich dann auch gleich erwähnte. Sie sah in den Computer und meinte, dass das sowieso nur eine Untersuchung zur Invaliditätsprüfung war, und da ich nicht invalide sei, dies sowieso keine Rolle spiele. Dann fragte sie sic!
h mich über mein Kind aus, wie alt er sei und was für Schule er besucht etc. ich gab Auskunft und erzählte ihr gerne von meinem Kind, auf das ich zugegebener Maßen sehr stolz bin. Dabei erwähnte ich auch, dass ich einen Vollzeitjob suche, bereit bin, jeden Job anzunehmen und das ich aber auch gerne weniger Gehalt bei einem 30 Stunden Job in Kauf nehme, um noch meinem Kind, das noch in die Schule geht, gerecht zu werden. Er ist zwar schon 15 Jahre, aber eben noch nicht erwachsen. Die Beraterin lächelte viel, stimmte mit Kopfnicken zu.
Am selben Tag am Nachmittag hatte ich ein Auswahlverfahren bei einer Firma. Ich war pünktlich dort, wir mussten alle unsere Versicherungsdatenauszüge der GKK aushändigen. Gleich zu Beginn gab es einen Test, wobei man diesen Test bestehen musste um zu einem anderen Termin zu einem weiteren Gespräch geladen zu werden. Ich bestand den Test nicht und da wir gleich nach dem Test der Reihe nach einzeln zum Nachgespräch gebeten wurde, wurde mir bald klar, dass ich die wenigste Punktezahl hatte, da ich als letzte aufgerufen wurde, und die Herauskommenden ihre Punktezahl in absteigender Folge verkündeten.
Alle hatten zu wenig Punkte, keiner bestanden, der Erste Teilnehmer hatte nur einen Punkt zu wenig und er meinte beim Gehen, dass er nicht bestanden habe und nicht zu einem weiteren Gespräch geladen wurde. Als ich dann vor den drei Mitarbeiterin des Betriebes stand, fragte ich gleich noch im Stehen, ob es wahr ist, das keiner den Test bestanden hatte, worauf mir geantwortet wurde, "nein - einer schon", was mich verwirrte. Dann wurde mir meine Punktezahl verlesen und ich meinte aus Verlegenheit, "AH, doch so viel!" Worauf promt die Frage kam, haben sie mit weniger Punkten gerechnet? Ich hatte mit gar nix gerechnet und wusste auf der Stelle auch nicht, was ich sagen soll, also meinte ich: Naja, ich habe mich nicht sooo bemüht, worauf sofort die Frage folgte, wollen sie keinen Job? Ich darauf, "natürlich will ich einen Job, vielleicht war bemühen nicht das richtige Wort, aber ich war vor kurzem erst krank und fühle mich noch ein bisschen angeschlagen, ich habe auch Kopfweh heut!
e. Ich hätte den Test sicher besser machen können und mich mehr anstrengen können."
Da ich wusste, dass man in drei Monaten wieder antreten kann, lenkte ich das Gespräch in diese Richtung und erwähnte auch, weil mich die Dame in der Dreierrunde mich nett anlächelte, meinen 15-jährigen Sohn. Nur mit den Worten: ich habe einen 15jährigen Sohn. Ich wollte damit auf die persönliche Ebene wechseln und vermitteln, dass ich auch nur ein Mensch bin, der einen schlechten Tag haben kann.
Genau 7 Tage später lag in meine eAMSKonto der Bescheid über die Einstellung meines Bezuges von diesem Tag an, an dem ich bei meiner Betreuerin war und das Auswahlverfahren hatte. Ich rief sofort beim AMS an, wo man mir die Auskunft gab, bei der Rückmeldung des Betriebes wäre gestanden, ich hätte nach dem Test gesagt, ich hätte mich nicht bemüht. Und das ich sagte, ich würde sowieso nicht arbeiten gehen wollen aus diesen und jenen Gründen und weil ich einen 15 jährigen Sohn habe.
AHA.
Da meine Beraterin, auch die nächsten 2 Wochen nicht da ist, wird mich am Montag bis 12 Uhr die Beraterin anrufen, bei der ich letzten Freitag war, um mit mir einen Termin zu vereinbaren, wo entschieden wird, ob der Bezug gestrichen bleibt oder nicht. Ich telefonierte gleich am selben Tag noch mit dem Herrn der Firma, bei der ich den Test hatte und er sagte mir, ja er habe geschrieben, dass ich gesagt hätte, "ich habe mich nicht bemüht", aber nicht, das ich gesagt hätte ich wolle nicht arbeiten, weil ich einen 15jährigen Sohn habe, was ja auch nicht stimmt und er wolle am Montag noch mit dem AMS reden. Ich bin mir nicht sicher, nachdem ich im Internet gelesen habe, das eine Streichung nur dann Rechtens ist, wenn man sich allgemein und überhaupt unwillig zeige, ob nicht die Betreuerin vom letzten Mal diejenige ist, die behauptet ich hätte gesagt ich wolle sowieso nicht arbeiten weil ich einen Sohn habe etc. (also arbeitsunwillig)

Was auch nicht stimmt. Auf jeden Fall finde ich das ganze sehr dubios. Meine eigentliche Betreuerin, bei der ich bisher auch nur 2 Mal war, mit der habe ich bis jetzt nicht über meinen Sohn geredet, die hat sich auch nicht nach ihm erkundigt, ich habe letztens nur von ihm geredet, weil ich nach ihm gefragt wurde und habe auch sonst nie behauptet ich könne oder wolle nicht arbeiten, im Gegenteil, ich sagte, ich würde jeden Job annehmen. Ich habe mich sehr schlecht gefühlt, am Solarplexus so einen Druck, regelrecht als wenn da ein dumpfer Angstknödel war und ich dachte mir, aha, so müssen sich die Juden gefühlt haben, die nicht wussten, wann und wo die Gestapo vor der Tür steht. Und mir war auch übel deswegen, wo ich mich eh schon als beruflicher Versager fühle, jetzt noch als schlechte Mutter dargestellt zu werden, weil ich angeblich meine Sohn vorschiebe, dass ich nicht arbeiten kann.
Ich habe gearbeitet, als er noch in den Kindergarten ging und alle AMS Kurse waren so geplant, das sie über den Sommer gingen, wo die Kindergärten und Schulen zu haben. Habe immer alles gut gemanagt. In der AMS Vereinbarung steht, dass ich meine letzte längere Tätigkeit im Feb. 2007 hatte, wobei ich im Jahre 2007 und im Frühjahr 2008 noch mehrere Tage gearbeitet habe. Ich fürchte mich schon vor dem Gespräch mit dem AMS, da ich schon nicht mehr weiß, was ich sagen soll oder nicht, und das jedes Wort einem im Mund umgedreht wird. Ich bin nicht so schlagfertig und redegewandt und auch oft perplex über die Fragen und indirekten und direkten Unterstellungen. Leider habe ich keine Familie, die mich unterstützen kann und auch keinen Freundeskreis mehr, so kann mich zu diesem Gespräch keiner begleiten. Auf jeden Fall war diese Seite schon sehr hilfreich, da ich nicht mehr so Angst habe, ich werde mich auf das Gespräch gut vorbereiten und werde auch Berufung einlegen wenn es sein mu!
ss, und ich finde auch, dass jeder sich wehren solle, wenn er/frau vom AMS und seinen Handlangern unkorrekt behandelt wird oder auch nur ungerecht behandelt fühlt.

Antwort: "Schamlose rechtswidrige Bezugssperre"
Ja, sie haben bloss den Fehler gemacht und wollten sich vor diesen "Typen" wegen dem schlechten Abschneiden beim Test rechtfertigen, um sich nicht zu blamieren!
Das war der Fehler!
Hätten sie den Mund gehalten, wäre es erst gar nicht zu einer Sperre gekommen.
Zum Zweiten:
Vor diesen widerlichen Charakteren brauchen sie sich keinesfalls schämen.
Auch nicht durch ein schlechtes Abschneiden weil sie gesundheitlich nicht in der Höhe waren!
Zum Ersten:
Teilen sie beim AMS-Termin genau diesen Grund mit! Dass es ihnen peinlich war und meinten, dass sie mit solcher Antwort besser dastünden, als hätten sie geantwortet: "Ich habe es nicht besser gekonnt"
Sie wollten nicht als dumm dastehen, deswegen haben sie sich mehr oder weniger ("bewusst") versprochen!

Sie müssen in Zukunft acht geben was sie sagen! Hier sind widerlichste Charaktere am Werken die im Zusammenspiel auf eigene Vorteile bedacht sind und auf Betroffene (Menschen in Not) "scheissen".
Es gibt zwischen AMS und Wirtschaftstreibenden Kooperationen die zum Nachteil der Betroffenen wirken.
Zum einen werden die Wirtschaftstreibenden vom AMS mit Arbeitslosenmaterial versorgt, die sich optimal für den Niedriglohnsektor / Ausbeutung eignen und zum Anderen führen die miesen negativen Rückmeldungen der ArbeitgeberInnen zu Bezugssperren.
Für die die AMS-MitarbeiterInnen Prämien bekommen!
>Fallen Gesperrte doch aus der Statistik was ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg ist!
-Anscheinend gibt es einen AMS-intern Wettkampf, indem es darum geht Arbeitslose aus der Statistik zu ekeln oder über Sperren zu entfernen. Steigert die Prämien!

Also es kann und soll ihnen völlig egal sein was diese "Schlechtmenschen" von ihnen denken!
Und wenn sie sich tausend mal denken: " Sie sind dumm" - sollen sie!
Völlig egal wenn ihnen dafür der Bezug nicht gesperrt wird / nicht die Existenzsicherung vernichtet wird!

Ausserdem handelt es sich um einen Menschenschlag dem keinerlei Respekt und Ansehen zusteht! Auch von daher völlig Wurst, was die sich denken!

Da ihr Sohn noch Schüler ist müssen sie Betreuungspflichten nachkommen!
Deswegen ist es natürlich relevant, dass sie über ihr Kind Bescheid gaben.

Bei Betreuungspflichten muss man dem Arbeitsmarkt nur 20 Stunden zur Verfügung stehen!
Sollten sie dem Arbeitsmarkt nur 20 Stunden zur Verfügung stehen müssen, sind sie nicht verpflichtet das DV anzunehmen wenn es sich um eine Arbeit mit mehr WochenStunden handelt.
Eine Weigerung darf dann nicht mit §10 Bezugssperre sanktioniert werden!

Auch steht es ihnen zu vorsichtig mit sensiblen Daten umzugehen. Diese brauchen sie keiner Person/Firma aushändigen, wenn zudem noch gar nicht klar ist ob sie eine Anstellung bekommen!

Also nochmal! Sie sagen beim AMS-Termin, dass sie aus gesundheitlichen Gründen (Kopfschmerzen) schlecht beim Test abgeschnitten haben und nicht weil sie nicht wollten oder weil sie sich nicht bemüht haben!
Aus der Verlegenheit heraus haben sie sich versprochen!
Dass es nicht stimmt, das sie gesagt haben sie wollen wegen ihrem Kind nicht arbeiten wurde von "diesem" Arbeitgeber "eh" richtig gestellt!

Es käme ausserdem auf eine VwGH-Erkenntnis an wie man sich bei einem erzwungenen Test verhalten muss!
Ich bin der Meinung, dass ein erzwungener Test bei dem man logischer Weise nicht motiviert ist und schlecht abschneidet, eher unter der VwGH-Erkenntnis
"Beschäftigung gerne oder ungerne annehmen ist unerheblich!"
subsumierbar ist. ?

Lassen sie sich von miesen AMS-BeraterInnen nicht mehr in die Enge drängen.
Überlegen sie was sie sagen. Sie brauchen kein schlechtes Gewissen haben und brauchen nicht den Zwang verspüren sich für die Arbeitslosigkeit zu rechtfertigen!
>Wir haben ca. 350 000 Arbeitslose ("nach gefälschter Statistik - in Wirklichkeit um Hunderttaussende mehr! Hier handelt es sich um Betrug/Statistikfälschung um ein Feindbild zu konstruieren!")
bei ca. 30 000 offenen Stellen! ("ebenfalls über Doppelmeldungen - der Verleihfirmen - gefälscht")

Es wäre wichtig, dass sie eine Begleitperson zu Terminen mitnehmen!
Wenn sie keine Möglichkeit haben, so liefern sie sich nicht mehr nur ihrer BeraterIn aus!
Verlangen sie ev. die Anwesenheit des Vorgesetzten! Bei Problemen gehen sie sofort zum GeschäftsstellenleiterIn!
Und legen sie sich ein "Gedächnis"-Protokoll an! Schreiben sie ev. wichtige Sachen "gleich" mit!
Es soll die BeraterIn nervös werden!
Die wissen nämlich meist, dass sie unseriös sind! Sie sind sich nur sicher, dass man ihnen das nicht nachweisen kann!
Aber durch die Tätigkeit der Arbeitsloseninitiativen schrumpft ihre Glaubwürdigkeit in der Öffentlichkeit!

Apropos
Besuchen sie den Verein AMSEL - dort gibts Unterstützung - Vielleicht lässt sich auch eine Begleitperson finden!

Und halten sie sich zurück! Reden sie sich nicht wieder in Schwierigkeiten! Wenn möglich!

Warnung! Vertrauen sie dem AMS nichts an - Es wird gegen sie verwendet!
(ohne Gewähr)

Warte auf Rückmeldung nach dem AMS-Termin/ nach Erledigung! Alles Gute!

26.02.2012 um 11.45 Uhr - von C. D*. - "Irgendwie hat das AMS jetzt nur bei mir erreicht, meinen Kampfwillen zu mobilisieren!"
hallo,

ich war die ganze zeit über heute auf ihrer seite und auch über die links auf anderen, und ich muss sagen was ich da alles gelesen habe, mir ist noch mehr
schlecht. Unglaublich das alles, ich werde auf jeden fall alles niederschreiben in zukunft was mir alles beim ams passiert und mich weiter schlau machen, was ich wem und in welcher form (Politiker, Presse) weiterleiten kann.

Ich bin eine Kämpfernatur, und so schlecht mir momentan auch körperlich ist, irgendwie hat das ams jetzt nur bei mir erreicht, meinen kampfwillen zu mobilisieren,
ich bin auch schon gemobbt worden bei der PVA und rausgeekelt worden,
ich habe in jungen Jahren schon 2 mal auf meinen bezug verzichtet, weil ich so dermassen fertiggemacht wurde von den ams-betreuern, war insgesamt fast drei jahr unversichert und habe "mich über wasser gehalten", auch da musste ich viel lehrgeld zahlen. erst als ich schwanger wurde, und allein war, musste ich mich dem AMS
unterwerfen, sonst hätte ich mein kind weggeben müssen.

egal was die nächsten tage passieren wird mit mir persönlich, auch wenn ich den bezug ohne berufung weiterbezahlt bekomme, ich mache ihre seite zu meiner startseite, habe heute auch schon links an leute verschickt, die ich über solche deppenkurse kennengelernt habe und von denen ich weiss , das auch sie schon mit den nerven fertig sind. Auf ihrer seite im inet stehen so viele artikel und
ich muss das erst einmal ordnen. es ist so schade, das ich auch zu den leuten gehöre, die kein selbstwergefühl mehr haben, und das ich mich nicht so gebildet ausdrücken kann, aber auch einfache leute haben das recht beschwerden einzureichen. ich werde sie auf jeden fall auf dem laufenden halten, wie es mit mir und dem ams weitergeht, wenn ihnen das recht ist.

ganz viele liebe grüße

c. d.

(und ich bin froh, wenn ich nur einem menschen helfen kann, der aus meiner erfahrung vllt. nutzen zieht, der meinen link lesen wird)
ich bin auch so dankbar, das es menschen wie sie gibt, die ein herz und ein hirn haben. ;)) (25.02.12)

26.02.2012 - Muster der Inquisition

1.
Die Identität zwischen Staat und Denkhaltung. Die Denkhaltung hat den Staat in seiner Strukturierung bestimmt, insofern hat die Denkhaltung Macht über den Staat. Die Identität ist nahtlos, daher unfauffällig, anonym.

2. Die Denkhaltung ist nicht "weltlich" (politisch tätig) und überläßt die Exekutive dem Staat.

3. Die Denkhaltung stützt sich auf Formen der Macht (Glaubenssätze - Wissenschaftsdoktrin) und urteilt. Sie ist in allen Schattenstellen der Macht präsent und sorgt für die Verbreitung und Einhhaltung der Urteile.

4
Die Ausschaltung anders Denkender ist durch die Identität von Staat und Denkhaltung legitimiert.

Wolfgang Döbereiner,Die Weigerung des Christopherus, veröffentlicht 1991

Mit vielen lieben Grüßen
C


25.02.2012 um 14.48 Uhr - von Chri*. - Itworks: Bitte um Hilfe"


Hallo!

Ich bin nun den ersten Tag nach dem ich Krank war wieder im Hause von itworks.. Früh morgens musste ich schonmal ewig herumsuchen bis ich überhaupt einen freien Platz am Computer fand (andere haben diesen gar nicht)!

Da ich mich nicht damit zufrieden geben will, diesen Vertrag nach 1 monat zu unterschreiben bin ich noch immer auf der Suche nach wichtigen Infos!

Habe jetzt 2 \"wichtige\" Paragraphen entdeckt, die für mich eigentlich gelten sollten!

1.Kentnisse nicht ausreichend:
Ich habe eine Ausbildung als EDV-Kaufmann & Rettungssanitäter beides mit Auszeichnung abgeschlossen und mache gerade miene Matura nach, wüsste nicht was mir für Kentnisse fehlen!

2.Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
ich würde wirklich sehr gerne wissen was ich hier für Fähigkeiten beigebracht bekomme bzw. welche mir FEHLEN .. Außer vielleicht der Fähigkeiten die Ruhe zu bewahren.. jetzt zahlt der Steuerzahler tausende Euro nur um die Arbeitslosenqoute runterzudrücken und in der Welt gut dazustehen! Das Geld könnte wesentlich besser verwendet werden..

3.unzulässig, in das rechtliche Kleid eines Arbeitsverhältnisses zu hüllen!

dies macht doch itworks nach den ersten 4 wochen! Ist das jetzt legal oder nicht? Habe kurz davor oder dannach einen Kontrolltermin beim AMS, gibt es die Chance etwas zu tun?

bitte um Hilfe
LG Chri. (23.02.12)

Antwort: "Versichertengemeinschaftsschädigende Volks-Vertrottelungskurse"
Das AMS "scheisst" auf illegal oder legal und sperrt die Bezüge auch rechtswidrig!
Daher muss in so einem Fall Berufung eingelegt werden! Sollten sie eine Teilnahme verweigern und ihnen in Folge dessen der Bezug gesperrt werden!

Der Deppenkurs indem sie jetzt sitzen, muss fehlende Kenntnisse/Fähigkeiten ausgleichen ansonsten darf eine Teilnahmeweigerung nicht zur Sperre führen!
Bzw. hätte eine Berufung Erfolg!

nach einem Monat gibts ein Zwangsmassnahmen-Arbeitsverhältnis!

siehe Link: zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Ev. Berufungsgrund bei Weigerung und Sperre:
Wenn vom Deppenkurs aus in das eigene "Zwangs"-Arbeitsverhältnis vermittelt wird!
Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt!

Es ist unzulässig, eine Schulungs-, Umschulungs- oder Wiedereingliederungsmaßnahme in das rechtliche Kleid eines Arbeitsverhältnisses zu jener Einrichtung zu hüllen, welche die Maßnahme durchzuführen hat.

Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

siehe auch die Antwort des Eintrags darunter! (ohne Gewähr)


25.02.2012 um 9.56 Uhr - von A. T*. - ".... da mir nächste Woche eine Zwangsbeschäftigung droht"
"SÖB sehr rufschädigend und zukunftshindernd!"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich bin gestern auf Ihre Seite gestoßen und bin echt überglücklich Sie gefunden zu haben.
Ich bitte Sie dringend um eine Auskunft da mir nächste Woche eine Zwangsbeschäftigung droht:

Das Problem sieht folgendermaßen aus: Ich bin Musikproduzent und Tontechniker und leider schon seit 2006 beim AMS gemeldet. Hab natürlich schon 5-6 Kurse machen müssen und hab mich auch mal überreden lassen eine geförderte Stelle als Ton-und Lichttechniker anzunehmen, die ich dann wegen zu geringen Lohns (560netto) einvernehmlich kündigen musste nach 2 monaten. Seit Oktober 2010 bin ich wieder beim AMS gemeldet und musste eh wieder im September 2011 einen 5wöchigen Kurs machen. Dan im Jänner 2012 zu einer Jobbörse mit verpflichtenden Bewerbung.

Meine Betreuerin weiß, dass ich zur Zeit mit meiner noch unbezahlten Tätigkeit gut vorankomme (das habe ich ihr vor ein paar wochen mitgeteilt) und sich realistische Chancen für eine baldige Selbstständigkeit zeigen. Und sie weiß, dass ich vorwiegend eine Teilzieitstelle suche um eben weiter an der Selbstständiglkeit zu arbeiten. Nun hat sie mir aber gestern beim Kontrolltermin (alle 2-3 wochen) aufgetragen zu einer Jobbörse am 29.02 zu gehen und mich für 2 VOLLZEIT-stellen als Recycling-und Grünpfleger zu bewerben (und das obwohl es bei dieser Jobbörse auch Teilzeitstellen im Kulturbereich gäbe). Mit anderen Worten, ich soll ein Vollzeit-Müllmann werden, und das obwohl ich mit Freunden zusammen eine Record-Label betreibe, eine Wöchentliche Regionale Radiosendung habe und wir im Grunde unbezahlte Jugendkulturförderung betreiben.

Das heißt, sie schneidet mir komplett die Zukunft ab, indem ich gezwungen bin mich für die Stelle als Müllmann zu bewerben (natürlich ist die Stelle befristet und eine SöB-Stelle) unter Androhung von §10ALVG und einer Existenzvernichtung, und diese Stelle hat gar keine Voraussetzungen. Das heißt ich bin ausgeliefert oder mir wird Vereitelung unterstellt wenn ich die Stelle nicht bekomme. Ich glaube nämlich sie will mich zur Vereitelung provozieren, weil sie weiß, dass ich mir sowas nicht gefallen lasse.

Weiters wurde mir sowieso schon 2mal der Bezug willkürlich gestrichen ohne mich zu benachrichtigen, was ich dann über Umwege wieder erkämpfen musste.
Ich halte das echt nicht mehr aus und ich weiß nicht wie ich die Stelle als Müllmann umgehen kann ohne meinen Bezug zu verlieren. Bitte helfen Sie mir mit einem Tip ihrerseits :-)

Kann ich mich vielleicht an dem besagten Datum ins Ausland abmelden für 2 Tage? Fällt das dass unter §10 oder würde das gehen (als unmittelbare Maßnahme zunächst)?. Der Betrieb bei dem Ich mich bewerben muss ist ERfA.
Weiter ist dieser Job meiner Meinung nach sehr rufschädigend und Zukunftshindernd für mich und ich bin gelernter Tontechniker mit College-Abschluss und guter Matura und bin eindeutig ein intelligenter Mensch, und diese Arbeit könnten andere Personen viel dringender gebrauchen.

Ich bitte Sie um Auskunft (gerne auch telefonisch --)
Weiters bitte ich Sie persönliche Daten von mir zu zensieren falls Sie das im Forum veröffentlichen wollen.

Vielen vielen Dank schon mal im Voraus!
lg, A.T

PS: in der Einladung zur Jobbörse steht \"Sie haben mit uns die Teilnahme an einer Jobbörse verinbart\". Also ich hab gar nichts vereinbart (und nichts unterschrieben). Ich hab eh noch gesagt:\"Muss das sein?\". Nur so am Rande :-) (23.02.12)

Antwort: "Persönlichkeits-entwertende SÖB "Zwangs"-Arbeit im Niedriglohnsektor!"
"Diesem Zwang zur Niedriglohn-Arbeit / "Lohndumping" kommen sie nur aus würden dort arbeitnehmerrechtliche Bestimmungen verletzt werden!
Dank Bartenstein jetzt Hundstorfer/SPÖ/ÖVP/"Gewerkschaft/AK" wurden Sonderbestimmungen verankert, die Arbeitslose entrechten und zur Ausbeutung freigeben! Geht soweit, dass persönlichkeits-entwertenden SÖ-"Betriebe" ohne Gewerbebewilligungen agieren und sich mit dem AMS an ein System beteiligen, das Arbeitslose die Versicherungsleistungen ("rechtswidrig") sperrt!

Unfassbarer Skandal bez. der/einer Demokratie?
U.a ist eine sozialpädagogische Betreuung in einem "Zwangs"-"Dienst-Verhältnis?" mit Psychoterror / Entmündigung gleichzusetzen, da es in der bezeichneten Pseudo-"Partnerschaft" ein Kräfteverhältnis zu Ungunsten bzw. gegen Betroffene gibt, das sich auf Existenzvernichtung (oder/und Drohung) stützt!

Es wird "zunehmend" schwieriger diese entmotivierenden, persönlichkeits-entwertenden "DV?" auszukommen!
Es braucht gegen diese faschistische/totalitäre Arbeitsmarktpolitik unbedingt breiten Widerstand! - ("Widerstand gegen den Weg ins "dritte Reich")"

(Besonderes Grausen ruft die Tatsache hervor, dass der zuständige und verantwortliche Minister Hundstorfer, der sich "Sozialminister" schimpft und sogar aus der "SPÖ?" kommt, vorher Gewerkschaftschef war? - Unfassbarer Hammer!)

Dazu eine Arbeit/Schreiben von H. W. bez. SÖB Tandem auf dessen Überlegungen ein (rechtlicher) Widerstand aufzubauen ist!

Ev. ("Auszüge") als Muster verwenden!

*, 20..02.2011

Betrifft: Kenntnisnahme der Rechtslage über die Zuweisung zu „gemeinnützige Personalüberlasser“

Sehr geehrte Fr. Mag. F.,

mit diesem Schreiben setze ich Sie über die Rechtslage bezüglich Zuweisungen zu gemeinnützigen Personalüberlassern zur Kenntnis und bitte Sie um Bestätigung der Kenntnisnahme.

§ 9 Absatz 7 AlVG lautet: „(7) Als Beschäftigung gilt, unbeschadet der erforderlichen Beurteilung der Zumutbarkeit im Einzelfall, auch ein der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt dienendes Arbeitsverhältnis im Rahmen eines Sozialökonomischen Betriebes (SÖB) oder eines Gemeinnützigen Beschäftigungsprojektes (GBP), soweit dieses den arbeitsrechtlichen Vorschriften und den in den Richtlinien des Verwaltungsrates geregelten Qualitätsstandards entspricht. Im Rahmen dieser Qualitätsstandards ist jedenfalls die gegebenenfalls erforderliche sozialpädagogische Betreuung, die Zielsetzung der mit dem Arbeitsverhältnis verbundenen theoretischen und praktischen Ausbildung sowie im Falle der Arbeitskräfteüberlassung das zulässige Ausmaß überlassungsfreier Zeiten und die Verwendung überlassungsfreier Zeiten zu Ausbildungs- und Betreuungszwecken festzulegen.“

Mit dem „Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz“ wurden gemeinnützige Personalüberlasser im Artikel 1 Absatz 4 Arbeitskräfteüberlassergesetz (AÜG) von den Arbeitnehmerschutzbestimmungen der §§ 10 bis 16a AÜG ausgenommen. Dabei handelt es sich zum Teil um grundlegende Bestimmungen des Arbeitsrechts bzw. um Kollektivvertragsrecht, womit gemeinnützige Personalüberlasser nun prinzipiell keine zumutbaren Arbeitsverhältnisse nach § 9 AlVG mehr sein können! Die Erlassung des Arbeitskräftegesetzes war nämlich Voraussetzung für die Zumutbarkeit von Leiharbeit.

Punkt 6.6.2 der AMS-Bundesrichtlinie BGS/AMF/0722/9985/2008 (SÖB-Richtlinie) lautet: „Nach dem Eintritt in ein Dienstverhältnis darf die Stehzeit bis zur effektiven Überlassung im Durchschnitt nicht mehr als 3 Wochen betragen. Der Anteil der Stehzeiten während der gesamten Transitbeschäftigung darf im Durchschnitt nicht mehr als ein Drittel betragen. Die überlassungsfreien Zeiten sind für Ausbildungs- und Betreuungszwecke zu nutzen.“ Übereinstimmenden Berichten von gemeinnützigen Personalüberlassern zugewiesenen Personen sind dieses Einrichtungen durchwegs weit von diesen Zielvorgaben entfernt. Das AMS hat mir bislang keine Belege zur Kenntnis gesetzt, aus denen die Erfüllung der gesetzlich geforderten Qualitätskriterien hervor geht. Somit überwiegt auch der Betreuungsanteil!

Bezüglich Transitarbeitsplätze stellt VwGH-Urteil 2006/08/0252 unmißverständlich fest: „Ein befristeter Transitarbeitsplatz, der im Rahmen eines vom Arbeitsmarktservice vermittelten Kurses angeboten wird, wobei der potentielle Dienstgeber mit dem Kursveranstalter identisch ist, wird am Arbeitsmarkt nicht üblicherweise angeboten. Er stellt somit auch keine "sonst sich bietende" Beschäftigungsmöglichkeit im Sinne des § 9 AlVG dar, und seine Ablehnung kann folglich auch nicht den Sanktionen des § 10 AlVG unterliegen.“

Die Erläuternden Bestimmungen der AlVG-Novelle 2007 legen zu § 9 Abs. 7 und 8 AlVG fest: „Sozialökonomische Betriebe dienen der Förderung der Beschäftigung von arbeitslosen und schwer vermittelbaren Personen in Produktions- oder Dienstleistungsbetrieben von gemeinnützigen Trägern. Sie stellen marktnahe, befristete Arbeitsplätze (so genannte „Transitarbeitsplätze“) zur Verfügung und haben den Auftrag, vor allem Personen mit eingeschränkter Produktivität bei der Wiedererlangung jener Fähigkeiten zu unterstützen, die Einstiegsvoraussetzung in den regulären Arbeitsmarkt sind. Im Rahmen eines Wirtschaftsbetriebes werden Betreuungs- und Trainingsmöglichkeiten für am Arbeitsmarkt benachteiligte Personen geboten sowie die Reintegration in den regulären Arbeitsmarkt durch Beseitigung von Vermittlungshemmnissen und durch Qualifizierungsmaßnahmen vorbereitet.“ Bei SÖB’s handelt es sich somit um begründungspflichtige Transitarbeitsplätze, die bislang vom VwGH auch als Wiedereingliederungsmaßnahmen gewertet wurden!


§ 9 Absatz 8 AlVG legt fest: „Bei Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt hat das Arbeitsmarktservice der arbeitslosen Person die Gründe anzugeben, die eine Teilnahme an einer derartigen Maßnahme als zur Verbesserung der Wiederbeschäftigungschancen notwendig oder nützlich erscheinen lassen, so weit diese nicht auf Grund der vorliegenden Umstände wie insbesondere einer längeren Arbeitslosigkeit in Verbindung mit bestimmten bereits z.B. im Betreuungsplan (§ 38c AMSG) erörterten Problemlagen, die einer erfolgreichen Arbeitsaufnahme entgegen stehen, als bekannt angenommen werden können.“

Diese Problemlagen liegen bei mir nicht vor, wurden mit mir nicht erörtert und ich hatte daher auch keine Gelegenheit zur Stellungnahme.

Da lt. Auskunft meiner AMS-Beraterin Fr. Mag. F. über „tandem – Kooperation am Marktplatz Arbeit GMBH“ noch keinerlei Erkenntnisse vorliegen, konnten auch folgende Punkte nicht erfüllt werden

fehlende Belehrung über Defizite meiner Qualifikation durch das AMS VOR der Kurszuweisung mit der Möglichkeit der Stellungnahme meinerseits! (Langzeitarbeitslosigkeit stellt kein Qualifikationsdefizit dar!)
Maßnahmen nur dann sinnvoll sind , wenn Kenntnisse nicht ausreichen!
Kosten nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
Nur dann zumutbar, wenn erfolgversprechend!

Ein bei der Zuweisung erfolgter Rechtsmangel kann nach Beginn der Maßnahme nicht nachgebessert werden. Die Zuweisung bleibt ungültig. (Siehe z.B. VwGH 2000/19/003 Rechtssatz 4).

Hingewiesen sei insbesonder auf das bereits zur Rechtslage nach der AlVG-Novelle 2007 ausgesprochene VwGH Urteil 2009/08/0105:
Die Zulässigkeit einer Zuweisung zu einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt setzt voraus, dass das Arbeitsmarktservice davor seiner Verpflichtung nachgekommen ist, dem Arbeitslosen die Gründe, aus denen das Arbeitsmarktservice eine solche Maßnahme für erforderlich erachtet, zu eröffnen, ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und den Arbeitslosen über die Rechtsfolgen einer Weigerung, an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt teilzunehmen, zu belehren. Von einer ungerechtfertigten Weigerung des Arbeitslosen, an Maßnahmen zur Schulung, Umschulung oder Wiedereingliederung teilzunehmen, kann nur dann gesprochen werden, wenn sich die Zuweisung auf eine zulässige Maßnahme bezieht und die Weigerung in objektiver Kenntnis des Inhaltes, der Zumutbarkeit und der Erforderlichkeit einer solchen Maßnahme erfolgt. Dazu muss die Behörde die Voraussetzungen für eine solche Zuweisung in tatsächlicher Hinsicht ermittelt und das Ergebnis ihres Ermittlungsverfahrens dem Arbeitslosen - unter Hinweis auf die Rechtsfolgen einer Weigerung - zur Kenntnis gebracht haben. Ein Arbeitsloser, dem Maßnahmen im Sinne des § 9 Abs. 1 A1VG ohne nähere Spezifikation und ohne Vorhalt jener Umstände zugewiesen werden, aus denen sich das Arbeitsmarktservice zur Zuweisung berechtigt erachtet, kann im Falle der Weigerung, einer solchen Zuweisung Folge zu leisten, nicht vom Bezug der Geldleistung aus der Arbeitslosenversicherung im Sinne des § 10 Abs. 1 AlVG ausgeschlossen werden. Diesbezügliche Versäumnisse anlässlich der Zuweisung des Arbeitslosen zur Schulungsmaßnahme können im Rechtsmittelverfahren nicht nachgeholt werden (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 21. Jänner 2009, Zl. 2006/08/0012, mwN).

Das sich die Begründungspflicht auf §§ 29 und 31 AMSG bezieht gelten für mit AMS-Geldern finanziert „Arbeitsverhältnisse zur Wiedereingliederung“ nach wie vor z.B. folgende Verwaltungsgerichtshofurteile:

VwGH-Urteil 2002/08/0262 Rechtssatz 3:
Die Zuweisung zu einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt bedarf des Nachweises, dass der Arbeitslose ohne diese Wiedereingliederungsmaßnahme nicht in der Lage ist, einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erlangen. Dabei ist allerdings nicht nur darauf abzustellen, in welcher Weise sich der Arbeitslose selbst um eine Stelle auf dem Arbeitsmarkt bemüht hat; die mit der Anwendung einer derartigen Wiedereingliederungsmaßnahme verbundenen Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn dem Betroffenen jene darin vermittelten Fähigkeiten auch tatsächlich fehlen.

VwGH Urteil 2006/08/0241 Rechtssatz 2:
Voraussetzung für die Vereitelung des Erfolges einer Umschulung ist Vorsatz (zu dieser aus dem Vereitelungsbegriff abgeleiteten Schlussfolgerung Hinweis E 5. September 1995, 94/08/0050). Um in Bezug auf eine bestimmte Maßnahme von Vereitelung ihres Erfolges sprechen zu können, ist daher Voraussetzung, dass der Arbeitslose weiß, an welchen Defiziten er leidet, und die Ziele kennt, die mit der Maßnahme erreicht werden sollen. Wurden dem Arbeitslosen weder seine Ausbildungsdefizite dargelegt noch ihm erklärt, welcher Erfolg demnach mit der Maßnahme erreicht werden soll, kann ihm nicht unterstellt werden, er habe deren Erfolg vorsätzlich vereitelt (§ 10 Abs. 1 zweiter Teilstrich AlVG).

Ich weise Sie darauf hin, dass ich alle Voraussetzungen zum Bezug des Arbeitslosengeldes / der Notstandshilfe dauerhaft erfülle und bereit bin, nach Klärung aller Voraussetzungen unstrittig erforderliche und sinnvolle Maßnahmen zu machen. Im Falle behaupteter Arbeitsunwilligkeit § 9 oder Vereitelung einer vorgeblich rechtskonformen AMS-Maßnahme bzw. einer vorgeblich zumutbaren Beschäftigung ist es rechtswidrig, das Recht auf Parteiengehör durch im AlVG nicht vorgesehene „vorläufige Bezugseinstellungen“ zu umgehen und durch verfassungs- und menschenrechtswidrigen Existenzentzug mich in der Wahrnehmung meiner Rechte zu hindern.

Belehrung über die Rechtsfolgen

· Da Sie über die Rechtslage aufgeklärt wurden, wäre eine Bezugseinstellung „Missbrauch der Amtsgewalt“ (§ 302 StGB) und wäre von der Staatsanwaltschaft strafrechtlich zu verfolgen (Strafrahmen: 6 Monate Freiheitsentzug).
· Sie können für durch eine rechtswidrig erfolgte Bezugseinstellung entstandene Schäden materieller (Wohnungsverlust, Kreditzinsen, Bankzinsen, …) und immaterieller Art (Gesundheitsgefährdung) nach der Amtshaftung und auf dem Zivilrechtsweg haftbar gemacht werden.
· Weiters können folgende Straftatbestände zur Anzeige gebracht werden:
· Nötigung (§ 105 StGB, Strafrahmen bis zu 1 Jahr)
· Schwere Nötigung (§ 106 StGB, Strafrahmen 6 Monate bis 5 Jahre)
· Gefährliche Drohung (§ 107 StGB, Strafrahmen bis zu 1 Jahr)
· Beharrliche Verfolgung (§ 107a, Strafrahmen bis zu 1 Jahr)
· Täuschung (§ 108, Strafrahmen bis zu 1 Jahr)
· Untreue (§ 153 StGB, Strafrahmen bis 3 Jahre) (z.B. durch missbräuchliche Verwendung von Versicherten- und Steuergeldern nach AMSG)
· Verletzung des Amtsgeheimnisses (Strafrahmen bis zu 3 Jahre)

Weiters kann eine rechtswidrige Bezugssperre zur Folge haben:

· Dienstaufsichtsbeschwerden beim Landesarbeitsamt bzw. beim AMS Österreich
· Beschwerde bei der Volksanwaltschaft
· Wahrnehmungsbericht an den Bundesrechnungshof über die geplante missbräuchliche Verwendung von Versicherungs- und Steuergeldern
· Sachverhaltsdarstellung an das Anti Fraud Office der Europäischen Union.
· Sachverhaltsdarstellung an die Agentur für Europäische Grundrechte.

Mit freundlichen Grüßen
H. W.

(AUSNAHME: "Vorsicht "die neoliberalen Ausbeuter"/Bartenstein ÖVP hat einen "Entrechtungs-, Unterdrückungssatz" in den Gesetzestext aufgenommen!" 11.03.11 - "Mit dem haben "die" sich das "Recht" herausgenommen sozusagen im Nachhinen / (während des Betzugssperrverfahrens) eine Begründung nachzuliefern!" - faschistische AlVG-Novelle mit 2008, die die Transitarbeitsplätze auch als zumutbare DV ausweisen!

Lohn- und Sozialdumping-Gesetz?
"Ist dieses Gesetz auch bei den willfährigen AMS-Handlanger SÖB, SÖBU und GBP-Unternehmen, die mit Hilfe der menschenverachtenden "Zwangs"-Arbeitsmarktpolitik Lohn- und Sozialdumping betreiben, anwendbar?" (8.03.11)

"Erfolgreich gewehrt! Keine Gratisarbeit bei Gemeinden etc." "Verdacht der illegalen Arbeitskräfteüberlassung und der Abgabenhinterziehung." (10.02.12)

SÖB-SchmarotzerBetriebe ohne Gewerbebewilligung?
"Illegale "Firmen" erwirk(t)en im Zusammenspiel mit dem AMS systematisch rechtswidrige Bezugs-Sperren" (?)
"Arbeitslose um die Versicherungsleistungen mit Rechtsanspruch betrogen?"
"Im Raum steht zudem "Das systematische Vorenthalten von Sozialabgaben und Steuerhinterziehung"
"Wettbewerbsverzerrung und Armuts-Erzeugung"

"SPÖ Kanzlerschaft löst den ersten Arbeitsmarkt auf" (15.07.2009)

Alle Einträge ohne Gewähr - Betroffene sollen die Überlegungen und Infos aufgreifen und Anfragen, Beschwerden etc. an die zuständigen Behörden und verantwortlichen MitarbeiterInnen/PolitikerInnen wie auch an weiteren Adressen zu senden! Mit der Aufforderung zur Antwort!
("ev. Auszüge für Berufung verwenden")
WIR LEBEN "NOCH?" IN EINER DEMOKRATIE?

Richtig heisst es:
ÖSTERREICHERINNEN LEBEN, WENN SIE NICHT DER UNTEREN SOZIALEN SCHICHT ANGEHÖREN, "NOCH?" IN EINER DEMOKRATIE?

BEI ÖSTERREICHERINNEN, DER UNTEREN SOZIALEN SCHICHT, IST DER DER "DEMOKRATISCHE" RECHTSSTAAT NICHT ANZUWENDEN!

Unbedingt auch Medien berichten/informieren!

Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Parteiengehör ist Pflicht!
Begründungspflicht gilt ganz allgemein! / fehlende Belehrung
unter:
Zwangsmassnahmen - Deppenkurse/Mobbingkurse = Bewerbungskurse

(Arbeitstraining Beim Zwangs-Arbeit-straining ist das letzte Wort noch nicht gesprochen!)

Praktikum / Schnuppertage statt Probetage

(Aufsuchende Vermittlung freiwillig)

Ps.: Vielleicht wäre das Unternehmensgründungsprogramm für sie ein Thema!
Das Arbeitsmarktservice bietet Ihnen mit dem Unternehmensgründungsprogramm eine Unterstützung auf dem Weg von der Arbeitslosigkeit zur Selbstständigkeit.

Besuchen sie ev. auch den Vorgesetzten ihrer BeraterIn und tragen sie den Wunsch vor - sollten sie Interesse haben! Es schadet nichts diesen Wunsch schriftlich einzubringen!
Wenn möglich (immer) Begleitperson mitnehmen!

Der Kulturrat bietet Infos zur Selbständigkeit (Broschüre)
Kulturrat Österreich - Arbeitslosenversicherungstipps zu
Selbstständig - Unselbstständig - Erwerbslos (9.05.2010) (ohne Gewähr)


"Ev. kann es sein, dass Österreich eine neue soziale-humanistische Partei braucht um u.a. auch die Demokratie zu retten!"
Die Möglichkeit der Gründung einer neuen Partei! (30.03.09)

"Ein paar kurze Gedanken zu ihrer Frage: Eigene Partei!" (17.09.11)


23.02.2012 um 20.42 Uhr - von SC. - "Spende überwiesen"


hallo christian!

danke für die rasche Antwort!
Ich finde dein projekt mehr als grossartig und bin froh, dass es jemanden gibt, den man fragen kann und wo man hilfe erhält als arbeitssuchende / arbeitslose person! Daher habe ich mir erlaubt, dir eine kleine spende von €20,-- zu überweisen - ist bereits unterwegs!

wünsche weiterhin alles gute - eventuell werde / muss ich mich ja eh nochmals an dich wenden!?

liebe grüsse
sc

Antwort:
Jede Spende ist mir Unterstützung! Danke!


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