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28.05.2012 um 8.10 Uhr - von P. H*. - "Berufung an das AMS "
"In diesem Zusammenhang empfinde ich euer Agieren als ein künstliches Aufblasen von Mücken zu Elefanten und vor allem als eindeutiges Mobbing made by AMS L." |
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P. H. T... .... ** **** A.
Tel.: ***** ****
"Mysteriöser Entzug meiner Notstandshilfe durch das AMS"
Sehr geehrter Herr Moser
Beiliegend sende ich Ihnen meine Berufung, die ich morgen fristgercht an das AMS sende zur freien Verfügung und ohne weiteren Kommentar.
Mit freundlichen Grüßen H. P.
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P. H. T... .... ** **** A. - , 29.05.2012
An das AMS L. D...str.* **** L.
Betrifft:Ihren Bescheid vom 22.05.2012
Berufung
Gegen Ihren nicht nachvollziehbaren Bescheid vom 22.05.2012 lege ich hiermit das Rechtsmittel der Berufung mit nachfolgenden Begründungen ein:
Rückblickend auf Fall1: Im Sommer 2010 erhielt ich vom AMS L. das offene Stellenangebot der Fa. *** Personaldienstleistung GmbH K. Noch am selben Tag nahm ich diesbezüglich mit dieser Firma telefonischen Kontakt auf um die diesbezüglichen Details zu klären. Im Zuge meines nächsten AMS Kontrolltermins konfrontierte mich dann völlig unerwartet meine AMS Betreuerin Frau U. K. mit einer angeblichen Beschwerde seitens dieser Personaldienstleistung Firma über eine, wie es sich später heraus gestellt hatte von meiner AMS-Betreuerin frei erfundene Nichtbewerbung mit dem Ergebnis, dass mir einfach mein Notstandshilfebezug ohne Nachsicht, vom 09.09.10 bis 14.10.10 gestrichen wurde. Meine anschließenden Nachforschungen haben nämlich dann ergeben, dass die Firma ***. beim AMS noch nie eine Beschwerde bezüglich einer Nichtbewerbung eingereicht hatte.
Nun zum gegenständlichen Fall. Im Stellenangebot *** habe ich gegenüber Herrn M. ganz eindeutig mein Interesse signalisiert. Anstatt jedoch die Unstimmigkeiten, die sich im Zuge meinen zahlreichen Bewerbungen, zwischen uns beiden angesammelt hatte abzuklären, zog er es bekanntlich vor dem AMS mitzuteilen, dass er seine offene Arbeitsstelle nicht mit mir besetzen möchte. Für mich nicht im geringsten nachvollziehbar stellte dann das AMS wieder einen Bescheid aus, der nur darauf abzielt. mich um meine Notstandhilfenbezug zu bringen.
Nun stellen sich folgende Fragen: 1.) Hat meine AMS Betreuerin Frau K. wirklich auch immer wahrheitsgetreu alle Details in ihre Niederschriften aufgenommen, die ich zu Protokoll gab und stets verbal vorgab zu tippen? 2.) Liest diese AMS Kommission überhaupt meine Niederschriften, bevor sie solche, für die weitere Arbeitplatzvermittlung leicht vorhersehbare, kontraproduktive Entscheidungen fällt?
Da von mir, für mich wieder unnachvollziehbar, diese Berufung. an jene Instanz zu richten ist, die diese Bescheide ausgestellt hatte, gehe ich davon aus, dass sie dort von der gleichen Kommission wieder ungelesen abgewiesen wird und dass somit eine objektive Klärung bzw. Auswertung dieser Niederschriften ohne Beschreitung des ordentlichen Rechtsweges nicht möglich sein wird. In diesem Zusammenhang empfinde ich euer Agieren als ein künstliches Aufblasen von Mücken zu Elefanten und vor allem als eindeutiges Mobbing made by AMS L.
Antwort: auch die eigene demokratie-verstossende "AMS-gerichtsbarkeit" müsste der sache genau nachgehen, weshalb bei einem nicht-stattgeben der berufung eine beschwerde an den VwGH anzuraten wäre. - falls, mit verfahrenshilfe
Widersprüche der Parteien beim Vorstellungsgespräch (VwGH) (ohne Gewähr)
31.08.12 um 13.29 Uhr - von P. H. - "Aus diesem Grund, denke ich, dass dort ein Antrag auf Verfahrenshilfe leider nur eine Zeitverschwendung ist." Sehr geehter Herr Moser Danke für Ihre Information und Ratschlag. Wie erwartet wurde vom AMS Tirol meine Berufung abgewiesen und mir heute per Post zugestellt. Eine entsprechende Beschwerde wäre nun innerhalb von 6 Wochen von einem Rechtsanwalt an den Verfassungsgerichtshof zu richten und dafür von mir gleich einmal Euro 220.- an Gerichtskosten zu bezahlen. Ich denke dass nun ein Antrag auf Verfahrenshilfe an unser Bezirksgericht Lienz zu stellen wäre, oder? Doch unsere jungen Richterinnen am Bezirksgericht Lienz entscheiden derzeit gleich emotional wie unser AMS. Auch unsere Österreichischen Gesetze scheinen bei diesen Richetrinnen nur eine sehr untergeodnete Rolle zu spielen und so wird auch hier nach Lust und Laune entschieden und ihre völlig kaotischen Entscheidungen werden vorher schön brav mit den Rechtsanwälten abgesprochen. So wurden z.B. von unserem früheren, jetzt pensionierten Gerichtsvorsteher meine Anträge auf Verfahrenshilfe genehmigt. Meine Notstandhilfe wurde inzwischen von einst rund Euro 750.- auf heute rund Euro 250.- gekürzt und nun soll plötzlich meine finzielle Situation eine Verfahrenshilfe nicht mehr zulassen, verstehen Sie das? Aus diesem Grund, denke ich, dass dort ein Antrag auf Verfahrenshilfe leider nur eine Zeitverschwendung ist. Denn bis dieser Antrag dort erst einmal bearbeitet wird....., der entsprechende Rekurs bearbeitet wird.... die Rechtsanwaltskammer bestellt dann einen Rechtsanwalt der kein wirkliches Interesse an diesem Fall hat.... es folgt eine Umbestellung... usw. Somit scheinen in unserem AMS-System die Beamten nach Lust und Laune agieren zu können und ihren nicht nachvollziehbaren Entscheidungen werden durch unsere gesetzliche Regelung voll gedeckt z.B. die Einspruchsfrist ist hierfür eindeutig und wahrschinlich auch bewusst viel zu kurz bemessen, für einen Notstandshilfebezieher von Euro 250.- sind die enorm hohen Gerichtskosten nicht finanzierbar, höchstwahrscheinlich ist auch das ganz so gewünscht. Nach dem Moto wenn uns das AMS schon keine äquivalenten Arbeitsstellen anbieten kann, so sollen die Beamten wenigstens dafür sorgen, dass uns Langzeitsarbeitslosen hie und da die Arbeitslosenunterstützung bzw. Notstandshilfe weggenommen wird. Wer kümmert sich bzw. setzt sich denn dann schon für unser Recht ein, wenn die AMS-Beamten ja eh nur das machen was von ihnen gewünscht wird? Mit freundlichen Grüßen H. P. (29.06.12)
Antwort: und genau deshalb suchen sie beim VERWALTUNGSGERICHTSHOF um verfahrenshilfe an!!!!!!!!!!! nicht vorher schon als verloren aufgeben, dass ist das was die wollen. der VwGH setzt sich natürlich etwas anders mit der sachlage auseinander wie die demokratie-verstossende eigene gerichtsbarkeit??? - völlige unvereinbarkeit. wahnwitzig in einer """demokratie"""
Verfahrenshilfe / VwGH-Beschwerde los machen sie!! und kämpfen sie gegen diese sauereien an! auch wenn der erfolg nicht im vorhinein feststeht - aber gefallen lassen darf man sich nicht alles Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat bereits verloren! Bert Brecht
31.08.12 um 13.29 Uhr - von P. H. - "Bewilligung meiner VwGH-Verfahrenshilfe" Nochmals vielen Dank für Ihrern Beistand bzw. Ihrer Stütze bezüglich meinem AMS Probleme und möchte Sie nun noch darüber informieren, dass mir heute die Bewilligung meiner diesbezüglichen Verfahrenshilfe vom Verwaltungsgerichtshof per Post zugestellt wurde. Als Rechtsbeistand wurde mir von der Rechtsanwaltskammer Tirol Dr. K. G.-M. R.gasse * **** L. zugeteilt. Ein Interresantes Detail am Rande ist, dass ich auch heute vom AMS per Briefsendung darüber informiert wurde, dass mein Notstandsbezug mit 28.08.12 eingestellt wurde und wurde aufgeforder innerhalb einer Woche zwecks einer diesbezüglichen Abklärung bei meiner AMS-Betreuerin persönlich zu erscheinen. Sofort habe ich dann versucht über dieses Problem per Telefonat mehr zu erfahen, bekam jedoch von diesen Beamten dazu keine Antwort. Mir freundlichen Grüßen H. P.
Antwort: Danke für die Rückmeldung! Finde ich toll dass sie nicht aufgegeben haben! Gratuliere! Betroffene sollen es ihnen nachmachen! |
27.05.2012 um 4.32 Uhr - von J. - "5 Wochen nach der Untersuchung, ist das Ergebnis eingetrudelt" "Das AMS mit seinen Zwangskursen, Coachings, Psychoterror etc bleibt mir ab sofort erspart" |
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hallo okay. gestern, 5 wochen nach der untersuchung, ist das ergebnis eingetrudelt lasst mich im vorhinein sagen dass ich die untersuchung eigtl selbst beim AMS gefordert habe. der grund dafür war dass das AMS mich dauernd in massnahmen stecken wollte die ich teilweise körperlich nicht machen konnte. ich wollte endlich schwarz auf weiss haben welche sachen ich machen kann und welche nicht. da ich derzeit mindestsicherung kassiere wäre es für mich auch nicht von nachteil gewesen wenn eine arbeitsunfähigkeit herauskommen würde, da ich weiterhin in gleicher höhe mindestsicherung erhalten würde zuerst mal möcht ich auf die leiden eingehen die ich selbst weiss dass ich habe: ich habe mehrere sehnenbeschwerden, somit eingeschränkte körperliche belastbarkeit. ich habe eine beinlängendifferenz inkl skoliose die mir probleme mit einer seite der hüfte und meinem rücken macht. also körperlich bin ich nur eingeschränkt einzusetzen. psychisch wurde mir beim privaten psychiater eine depression und persönlichkeitsstörung attestiert. das hab ich auch alles so bei der untersuchung in der gesundheitsstrasse angegeben das ergebnis ist nun: ich bin nicht arbeitsfähig. konkret wurden als gründe eigtl nur psychische beschwerden genannt. mein AMS berater wollte mir das gutachten nicht aushändigen, hat aber teile daraus vorgelesen. so basierte die schlussfolgerung der ärzte eigtl nur auf meinen psychischen problemen. so wurde mir eine persönlichkeitsstörung (welche wurde nicht genannt) attestiert, weiterhin witizgerweise auch ein abhängigkeitssyndrom. ich hatte dort erwähnt dass ich etliche drogen probiert hatte, aber nie regelmässig, und das letzte mal dass ich überhaupt irgendwas konsumiert hatte war länger als ein halbes jahr her. also abhängig bin ich eigtl nach gar nichts. dass ich drogen probiert hatte hab ich aber eigtl nur deswegen erwähnt weil ich dort versucht habe (natürlich halbwegs im rahmen des glaubhaftens, wenn man lügt erkennt der arzt das ja auch, blöd sind die ja nicht) so wenig arbeitsfähig wie möglich zu wirken. hat in dem fall anscheinend geholfen ;). auch meine aussage dass ich mich nicht geeignet für ein dienstverhältnis halte da ich mich in die struktur eines dienstverhältnis nicht einordnen könnte wurde 1:1 ins gutachten übernommen allgemein also entspricht das ergebnis meinen vorstellungen. wie man sieht kann es auch sehr helfen wenn man angibt psychische probleme zu haben, denn alleine anhand des abhängigkeitssyndroms und der persönlichkeitsstörung wurde ich für arbeitsunfähig erklärt ich musste nun meiner BH bescheid sagen, und erhalte weiterhin mindestsicherung in voller höhe von der BH. das einzige was sich ändert ist dass ich nicht mehr vom AMS die notstandshilfe beziehe und die BH den rest zuschiesst, meine leistungen vom (und somit auch meine pflichten gegenüber dem) AMS sind ab sofort beendet, und ich erhalte ab sofort mein gesamtes geld von der BH. meine pflichten gegenüber dieser sind lediglich dass ich bei jedem neuantrag (mindesthilfe kann für maximal 12 monate am stück gewährt werden, danach muss man jeweils erneut ansuchen) beweisen muss dass ich keinen besitz und kein einkommen habe. zu letzterem muss man sagen, wenn ich rein hypothetisch gesprochen einkommen hätte, das bar ausgezahlt bekomme und ausschliesslich bar verwende, wie soll es mir jemals nachgewiesen werden? ;) laut AMS berater gilt das gutachten nun fürs AMS solange ich nicht aktiv auf das AMS zugehe und dort nachweise dass ich in behandlung war und meine krankheiten erfolgreich beseitigt habe. im endeffekt kann ich weiterhin arbeit suchen und eine annehmen wann ich will, aber das AMS mit seinen zwangskursen, coachings, psychoterror etc bleibt mir ab sofort erspart. lieber staat, danke für die herausforderung, ich musste mich über jahre hinweg mit deinen irrwitzigen spielregeln vertraut machen, gesetzestext um gesetzestext lesen, und du warst hartnäckig, aber sorry, dein system hat lücken. ich habe dein system gespielt, und ich habe gewonnen. und beim gedanken daran kommt mir ein inneres grinsen das unbeschreiblich befriedigend ist :) danke zu schluss auch an soned.at, seiten wie diese haben es mir ermöglich das wissen anzusammeln das ich gebraucht habe um zu meinem jetzigen ergebnis zu kommen ps: ich könnte im übrigen die PVA bzw deren ärzte wegen bruch der ärztlichen schweigepflicht klagen. im gutachten gegenüber dem AMS dürfte erwähnt werden zu wieviel % ich eingeschränkt bin und in welcher form, aber keine genaueren erläuterungen und SCHON GAR NICHT spezifische aussagen meinerseits - diese unterliegen strikt dem arztgeheimnis. naja, was soll man sagen, heute ist eigtl eh alles was der staat macht rechtlich und moralisch gesehen nicht in ordnung. habe eigtl nicht mehr die energie da was zu machen. habe ein paarmal den staat geklagt, ist aber nie was rausgekommen für mich ausser probleme. heute bin ich nur noch froh dass ich von ihm ruhe habe, und das hofftl für eine laaaange zeit lg
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