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23.06.12 um 18.47 Uhr - von Da*. - "Urlaub Nachsichtsansuchen" |
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Sehr geehrter Herr Moser!
Ich wurde vom Anti-AMS Team an Sie verwiesen. Hoffentlich können Sie mir zu unten stehenden Angelegenheit weiterhelfen.
Herzlichen Dank Da.
- Original-Nachricht - Betreff: Nachsichtsansuchen
Guten Tag,
wir haben bereits im Jänner einen 11 tägigen Auslangsurlaub gebucht. Nun ist es leider so das im Mai die Kündigung ausgesprochen wurde. Beim heutigen AMS Termin wollten wir diesbezüglich ein Nachsichtsansuchen stellen. Die AMS Betreuerin meinte nur das macht sie nicht das geht nur wenn man im Auslang eine Weiterbildung macht.
Nach Auskunft der Arbeiterkammer kann man das Nachsichtsansuchen aber auch sehr wohl stellen wenn es um einen Erholungsurlaub geht und man nachweisen kann das dieser vor der Kündigung gebucht wurde.
Wie können wir nun dennoch ein Nachsichtsansuchen stellen???
Herzlichen Dank Da. (21.06.12)
Antwort: lassen sie sich nicht von ihrer "gefrusteten" betreuerin aufhalten, gehen sie zum vorgesetzten und tragen sie das vor - begleitperson mitnehmen - ansonsten zum geschäftsstellenleiter - sollten abwimmel-versuche stattfinden so dem AMS eingeschrieben einen brief zusenden das AMS ist eine widerliche behörde die arbeitslose als feindbild behandelt - realitätsverweigerer, deshalb lässt sich nicht voraus sagen was geschieht - aber unbedingt probieren - ja bescheid geben, dass sie den urlaub vor der kündigung gebucht haben - liegt am guten willen des AMSlers ansonsten bleibt - jetzt wo die bescheid wissen - ev. nur ein abmelden vom bezug während der urlaubszeit. aber wie gesagt - beim geschäftsstellenleiter probieren. ohne gewähr - alles gute
22.06.12 um 8.56 Uhr - von Da - "werden wir so machen" Hallo Hr. Moser, danke für die schnelle Antwort. Dann werden wir das so machen. Veröffentlichung ist OK. Grüße Da. |
23.06.12 um 18.09 Uhr - von X*. - "Sitze in einem AMS-Kurs fest den ich nicht besuchen will" |
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Sehr geehrter Herr Moser,
Ich sitze derzeit leider in einem AMS-Kurs fest den ich nicht besuchen will, und wollte mich informieren wie ich vorgehen soll wenn ich diesen abbrechen möchte.
Mit welchen Konsequenzen muss ich bei einer Beitragssperre rechnen? Mit freundlichen Grüßen, X. (20.06.12)
Antwort: wie lange sind sie schon arbeitslos? haben sie so einen kurs schon besucht? sind sie über den kurs wie ihre defizite aufgeklärt worden? bei einem abbruch ist mit bezugssperre zu rechnen - die aber mit berufung bekämpft werden muss!
21.06.12 um 23.45 Uhr - von X*. - "Wie lange wird diese Sperre dauern?" Vielen Dank für die rasche Antwort! 6 Monate. Nein. Ich bin nicht direkt über meine Defizite aufgeklärt worden, aber es ist ein Kurs in dem in den ersten Wochen untersucht wird welche Schwächen man hat, und dementsprechend die nächsten Trainings-Module folgen. Also fürchte ich, dass mir dieses Argument in dem Fall nicht weiterhilft. Zu beginn hatte ich die Wahl zwischen einem *-Kurs und einem ZIB-Kurs den ich jetzt besuche. Der *-Kurs hätte mich an und für sich interessiert, aber er hat zu einem Zeitpunkt begonnen den ich nicht wahrnehmen wollte. Ich habe mich über die nächste Kursmöglichkeit informiert, die anfang September beginnt. Leider habe ich meiner Betreuerin (aus Naivität) vorgeschlagen, dass ich den ZIB-Kurs besuche, mit der Möglichkeit anfang September auch den *-Kurs zu starten. Habe ich die Möglichkeit den ZIB-Kurs vorzeitig zu beenden und auf den *-Kurs zu bestehen? (Ich bin ** und der Kurs würde zur weiterbildung dienen)
Wie lange wird diese Sperre dauern und wie muss ich vorgehen wenn mir Sozialversicherung nicht mehr bereitgestellt wird? Was genau bedeutet es hier Berufung einzulegen, und wie stehen die Chancen?
Mit freundlichen Grüßen, X
Antwort: kommt es zur sperre dauert diese 6 wochen jede weitere 8 wochen in der zeit sind sie krankenversichert - das AMS meldet illegal und oft boshafter weise auch von der KK. ab. denn muss man mit bezugsbestätigung klären, dass es sich "nur" um sperre wie rechtswidriger abmeldung handelt. (KK widerrechtlich abmeldet)
falls sie den mobbing-schwachsinn beenden und sperre kassieren dann gehen sie natürlich in berufung mit ev. gute chancen auf erfolg. zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :
siehe auch fehlende belehrung - in der berufung angeben falls sie nicht über ihre defizite wie den kurs - der diese ausgleichen muss - aufgeklärt wurden! > sie hätten vorher aufgeklärt werden müssen! (schwächen müssen vorher dasein wie die aufklärung darüber!)
Aufsuchende Vermittlung - freiwillig!
> zu selbst gewählten Kurs/Ausbildung / Formalweg beschreiten Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung - Begehren, für Instanzenweg, abgeben! - alle Daten den Kurs betreffend beilegen! Ombudsmann an Michael M. Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet mir, den Formalweg zu berschreiten und mir ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium. ("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)
ohne gewähr ev. beschwerde an mehreren adressen senden |
21.06.12 um 7.11 Uhr - von Mike. - "Aussteuerung - Fehlinformation" "Wieder Anspruch auf Krankengeld funktioniert so" |
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Hallo Christian!
Ich bin zwar nicht arbeitslos bemühe mich aber in Not geratenen Menschen beizustehen für den Raum Linz. Dieser weiter unten angeführte Beitrag in deinem Forum trifft definitiv auf Oberösterreich nicht zu bzw. würde ich sogar sagen das das eine Fehlinformation ist.
Man muß nicht 13 Wochen bei einem Arbeitgeber (vollbeschäftigt) angemeldet sein das man wieder Anspruch auf Krankengeld hat und wieder wegen der selben Krankheit ein Jahr in den Krankenstand gehen kann, das ist eine Fehlinformation bzw. das wird einem natürlich nicht gesagt auf den Krankenkassen.
Und zwar funktioniert das so;
Wenn man nach einem Jahr Krankenstand ausgesteuert wurde geht man zurück zum AMS und beantragt dort zb. wieder Notstandshilfe. Dann muß man 13 Wochen über das AMS versichert sein (man ist ja durch das AMS Pflichtversichert) und in diesen 13 Wochen genügt es wenn man einen Tag arbeiten geht (auch geringfügig reicht, also einen Tag bei einem Arbeitgeber gemeldet ist);
Dann hat man nach diesen 13 Wochen (genaugenommen nach 92 Tagen) wieder Anspruch auf Krankengeld bzw. man könnte auch wieder wegen der selben Krankheit ein Jahr in den Krankenstand gehen.
Gerade bei einer betroffenen Person miterlebt.
Ich hoffe ich habe das einigermaßen verständlich erklärt sonst kannst mir ja zurückschreiben wenn was unklar ist.
Mfg.Mike. (20.06.12)
Fehlinformation unter Aussteuerung. 31.05.2010 von Cl*. - Es muss eine 13 wöchige Vollversicherung (nicht geringfügig) bei einem Arbeitgeber bestehen, eine Meldung beim AMS von 13 Wochen genügt definitiv nicht!
Antwort: Vielen Dank für die Info! ("Alle Einträge ohne Gewähr") |
20.06.12 um 20.23 Uhr - von C. M. - "Obwohl jahrelang Arbeitslosenbeiträge bezahlt wurden, wurde das Arbeitslosengeld nicht zuerkannt"
"Der Grund ein bestehender Gewerbeschein der Einnahmen unter der Geringfügigkeitsgrenze brachte" |
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Lieber Christian Moser,
für Ihre Homepage.
Um es klarer auszudrücken. Für das Angestelltenverhältnis wurden jahrelang Arbeitslosenbeiträge bezahlt, aber als es notwendig wurde, wurde das Arbeitslosengeld nicht zuerkannt. Als Grund wurde angegeben, ein bestehender Gewerbeschein, der Einnahmen unter der Geringfügigkeitsgrenze brachte, verhindere die Aushändigung des für diesen Fall einbezahlten Arbeitslosengeldes.
Dagegen wurde berufen. Die Meinung des AMS wurde leider vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt.
Die Kosten für den Verwaltungsgericht, die vom einfachen Bürger dem Staats ersetzt werden müssen, betragen € 1302,10, hinzu kommen die "eigenen" Verfahrens- und Anwaltskosten.
Wir werden trotzdem weiter gegen diese Ungerechtigkeit ankämpfen - im Sinne der Gerechtigkeit, vielleicht haben wir in der nächsten Instanz ( ober dem Verwaltungsgerichtshof ) Glück? Ja, übrigens, der Verfassungsgerichtshof hat sich schon zuvor damit befasst und war zu keinem anderen Ergebnis gekommen. CM) (Verwaltungsgerichtshof (VwGH)-"Erkenntnis")
>damit es zu keinem Missverständnis kommt. möchte ich diesen Satz (Ja, übrigens, der Verfassungsgerichtshof hat sich schon zuvor damit befasst und war zu keinem anderen Ergebnis gekommen) meines letzten Mails präzisieren.
Der Verfassungsgerichtshof ist der Meinung, dass....."eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. ..............Spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen sind zur Beurteilung der aufgeworfenen Fragen insoweit nicht anzustellen........ ......dass sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Demgemäß wurde beschlossen von einer Behandlung der Beschwerde abzusehen.
>anbei noch der Pressetext des Verwaltungsgerichtshofes. ( aus der homepage des Verwaltungsgerichtshofes ).
Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, solange eine Pflichtversicherung bei der Pensionsversicherung besteht
Einem ehemaligen Angestellten, der seit 2008 arbeitslos ist, wurde das Arbeitslosengeld deshalb verweigert, weil er als Selbständiger in der Pensionsversicherung pflichtversichert war.
Der von ihm angerufene Verwaltungsgerichtshof hielt zunächst fest, dass gemäß § 12 Abs. 6 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) bestimmte unselbständig oder selbständig Erwerbstätige als arbeitslos gelten und damit anspruchsberechtigt sind, wenn Entgelt (bei unselbständig Beschäftigten), Einheitswert (bei Betriebsführern eines land oder forstwirtschaftlichen Betriebes) oder Einkommen und Umsatz (bei auf andere Art selbständig Erwerbstätigen) jeweils unter bestimmten näher geregelten "Geringfügigkeitsgrenzen" bleiben. Dabei ist es gleichgültig, ob diese Erwerbstätigkeit (Beschäftigung) noch während der aufrechten Erwerbstätigkeit oder erst nach deren Beendigung aufgenommen wird.
Anspruch auf besteht allerdings nicht, wenn die "geringfügige" Erwerbstätigkeit mit einer Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung verbunden ist. Hier hatte die Antragstellerin im Zeitpunkt der Antragstellung auf Arbeitslosengeld ihre Gewerbeberechtigungen weder zurückgelegt noch ruhend gestellt; aufgrund der aufrechten Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) wurde das Vorliegen von Arbeitslosigkeit und damit der Anspruch auf Arbeitslosengeld zu Recht verneint. Die Beschwerde blieb daher erfolglos.(17.06.12) |
20.06.12 um 13.50 Uhr - von Peter . - "Intrigenstadel um Wiener AMS" "Auf was alles müssen wir uns noch gefasst machen?" |
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Lieber Christian!
Folgendes habe ich jetzt zum heutigen DerStandard-Artikel
Intrigenstadel um Wiener Arbeitsmarktservice
gepostet (mal sehen, ob das zensuriert wird oder nicht):
Auf was alles müssen wir uns noch gefasst machen?
Während EU-weit! ein wesentlich durch den Steuerzahler finanziertes subventionsabhängiges sowie grundkorruptes Schulungsfirmengeflecht quasi ein Gewohnheitsrecht für immerwährende und satteste Auftragsvergabe beim "© Persilreinen" AMS mit selbstverständlicher brachialer Sturheit einfordert (noch dazu, als sei es dessen "unberührbares Menschenrecht"), wird das gesamte Nutz- und Befüllungsvieh (= z. B. "AMS-Kunden") systematisch in Niedrigstentlohnung, Armut, Sklaverei und Verelendung hineinverwaltet.
Gemäß von Ermächtigungsgesetzgebungen (z. B. seit 2007), welche selbstverständlich mit mehreren Verfassungsbrüchen behaftet, ungeniert von unserem Parlament durchgewunken wurden... Sonst noch was?
Peter Ruzsicska http://ruzsicska.blogspot.com
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20.06.12 um 13.40 Uhr - von S. P. - "In tiefer Trauer - Ich war 2 Monate nicht ich selbst! - Krankenstandsbescheinigungs-Abgabe versäumt" "1 Monat kein Geld!! Selbst schuld?" |
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1 Monat kein Geld!! Selbst schuld?
Liebe LeserInnen, ich bin seit nunmehr 7 Monaten arbeitslos, weiß auch nicht, was ich weiter machen soll, bin 47, körperlich \"totgearbeitet\". War im Februar auf Kur, konnte mir aussuchen, ob ich zuerst die Physis oder die Psyche \"kuren\" möchte, haha. Denn beides geht nicht.
Während der Kur erkrankte mein Vater schwer und unerwartet, was mich in eine (diesmal kleine) Depression fallen ließ. Nach der Kur ging der Horror erst los, mit Mühe erklärte ich meiner Beraterin beim AMS, dass an Arbeit nicht zu denken ist, nun gut, am 2. Mai starb dann mein Vater, am 3. Mai schickte mich mein Hausarzt in Krankenstand, weil ich nur heulte. Ich nahm mehr Medikamente als sonst und stand neben mir. In diesem Zustand vergaß ich, dass ich schon 3 Wochen in Krankenstand bin und bekam eine Vorladung zum Kontrolltermin bei der NÖGKK, dort sagte mir die Ärztin (ich ließ mich gesundschreiben), dass jetzt alles erledigt sei und das Geld dann von der Kasse überwiesen würde. Für mich war alles erledigt. Fehler!
Heute am 20.6. hatte ich meinen Pflichttermin bei meiner AMS-Beraterin, die mir erzählte, nun, ich habe mich am 21.5. (Kontrolltermin GKK) nicht gesund gemeldet und somit gibt es bis heute kein Geld. Erst ab heute wieder. Ich habe dies 1. nicht absichtlich gemacht, 2. war ich sowieso gedanklich völlig woanders und 3. schaue ich immer, dass ich alles korrekt erledige. 4. Ist mir sowas noch nie passiert. Sie meinte nur, ich hätte doch eine Infoveranstaltung (vor 2 Jahren) gehabt, wo alles erklärt wird, was man zu tun und lassen hat und ja, sie hatten schon mal so einen Fall.
Kein menschliches Einsehen, ich habe nicht weiter gedrungen, hätte ich? Bin dann gleich zur GKK gefahren, die Dame dort war seeehr nett und tat, was sie konnte, auch Anruf bei AMS. Nix, keine Kohle.
Frage: Bin ich selber schuld? Kann ich was tun, um doch noch zu Geld zu kommen? An wen kann ich mich wenden? Ich war 2 Monate nicht ich selbst!
Lieben Dank und herzliche Grüße. S. P.
PS: Und jetzt kommt sie mir mit dem BBRZ! Hilfe!
Antwort: Der dafür politische Verantwortliche / Hundstorfers(SPÖ) schimpft, sich "SOZIAL"! Setzen sie ohne sich was zu erwarten nach! - unbedingt! Setzen sie sich mit dem AMS-Ombudsmann in Verbindung, auch wenn es sich nur um eine parteiische Alibi-Einrichtung handelt! Auch um zu sehen was der dazu sagt bzw. auch diese Stellen mit den AMS-Widerlichkeiten zu konfrontieren!
Auch müssen sie einen Bescheid über die Einstellung des Bezugs bekommen! bzw. den verlangen sie und legen mit ihrer Begründung Berufung ein! - unbedingt!
Sie müssen wissen, Menschlichkeit oder soziale Einstellung gibt es bei Hundstorfers Behörde-AMS keine. Im Gegenteil gehören sogar Rechtswidrigkeiten, Menschenrechtsverletzungen, Ethik-, Morallosigkeit zum Alltag! Da es aus realistischen Gründen - fehlende Arbeitsplätze - keine Erfolge geben kann, ist - Arbeitslose aus dem Bezug zu ekeln / (rechtswidrige) Sperren oder wie bei ihnen die Einstellung des Bezugs - ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg, für den es Prämien gibt! (Siehe gefälschte Statistik ca. 300 000 Arbeitslose bei 30 000 freien Arbeitsstellen.)
>Ob Arbeitslose verzweifeln, nicht mehr weiter wissen etc. ist deren eigene Schuld. Sollen sie sich halt selbst umbringen! "Fein" wäre auch ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg wofür es auch eine Prämie gibt!< Was ich damit sagen will! Am AMS hat sich beruflich bedingt ein charakterlich ekelhafter Menschenschlag herangezüchtet, der das Feindbild "Arbeitsloser" schikanieren und terrorisieren soll - was einige/viele auch gerne tun, denn nur wenn die Arbeitslosen irgendwie - egal wie (auch krankheitsbedingt weil kaputt gemacht!) - aus dem Bezug fallen, kann es einen Erfolg/Prämie geben!
Ein leichtes Spiel für Hundstorfer, er mietet sich um hunderte Millionen Euro - sind die Gelder der Versichertengemeinschaft - Personen/Einrichtungen/Zwangsmassnahmen die die Betroffenen/Arbeitslosen bei Realitätsverweigerung "mobben/persönlich entwerten/terrorisieren! Solange bis sie kaputt sind! Dazu haben die neoliberalen "Gfraster" menschenrechtsverletzende Gesetze beschlossen, die die Menschen in Not zur Zwangsmassnahmen-Teilnahme zwingen. Laufende Teilnahme wird u.a auch über rechtswidrige Bezugssperren gewährleistet!
Wir haben es mit einem Kartell / widerlichen Personen zu tun, die die Gelder der Versichertengemeinschaft "veruntreuen", um so - mit diesen hunderten Millionen-Euro Geschäften - das Lohndumping-System ermöglichen. (Mobbing und Psychoterror an Arbeitslose ausüben sind "letzten Endes" die Inhalte und sichern diese Geschäfte!) Arbeitslose die nicht mitmachen werden einfach psychisch zu Grunde gerichtet!
Nochmal zu ihnen: Besuchen sie die Caritas und erklären sie ihnen wie es zu dieser widerlichen Einstellung des Bezugs kommen konnte! Ev. gibt es dort Einsehen / Hilfe Miete und Strom per Erlagschein, Einkaufsgutscheine, ev. Bargeld! Und unbedingt Berufung einlegen! Vielleicht beschweren sie sich bei einigen Adressen! (Vielleicht bringt wer von denen einen Alibi-Einsatz)
BBRZ siehe unter Antwort: / Fachärztliche Untersuchung Arbeitsloser
21.06.12 um 19.27 Uhr - von S. P. - "Antwort des Ombudsmann stelle ich jetzt mal so ohne Kommentar hier herein. Ohne Worte sozusagen."
"Ombudsmann Bla Bla einer ASOZIALEN brutalen Behörde - war nicht anders zu erwarten!- Meine Worte:" Lieber Herr Moser!
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort, da weiß man, auch wenn man die Postings liest, dass man doch nicht allein ist.
Habe gleich dem Ombudsmann geschrieben, die Antwort stelle ich jetzt mal so ohne Kommentar hier herein. Ohne Worte sozusagen.
Sehr geehrte Frau P., Sie können sicher sein, dass ich Ihre Situation menschlich/persönlich verstehe und absolut nachvollziehen kann, wie es Ihnen geht - ich fürchte aber, dass Ihnen meine Antwort nicht gefallen wird und Sie sie möglicherweise sogar für zynisch halten werden, aber ich kann Ihnen leider keine erfreulichere geben.
Das Arbeitslosenversicherungsgesetz ist in den von Ihnen angesprochenen und für Sie kritischen Punkten - ich denke, aus gutem Grund - sehr eindeutig. Der Bezug von Arbeitslosenversicherungsleistungen setzt Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit voraus. Das heißt aber (das werden Ihnen meine KollegInnen ohnehin schon erklärt haben), verkürzt gesagt, dass Sie - wenn Sie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe in Anspruch nehmen wollen - in der Lage und bereit sein müssen, üblicherweise am Arbeitsmarkt angebotene Stellen anzunehmen. Das ist natürlich in einem Krankenstand (wo Sie arbeitsunfähig sind) nicht der Fall, weshalb Sie das AMS in dieser Zeit auch nicht vermitteln oder zu AMS-Kursen einladen kann und deshalb auch nach 3 Tagen das Arbeitslosengeld einstellt (ab dem 4. Tag bekommen Sie Krankengeld). Nun geht es aber in Ihrem Fall um die nicht erfolgte Rückmeldung beim AMS nach dem Krankenstand - ich verstehe Ihre persönliche Situation - nur dürfen, können und wollen wir das nicht berücksichtigen. Diese Rückmeldung ist eine Ihrer Pflichten in der Zusammenarbeit mit dem AMS, solange diese nicht erfolgt, haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ich kann mir vorstellen, dass das sehr herzlos klingt, aber so sind nun einmal die Regeln (gesetzlichen Regelungen) und ich setze dazu, dass ich sie persönlich für richtig und sinnvoll erachte (soll heißen, dass ich mich nicht hinter einem, \"schau´n Sie, ich würde Ihnen eh gerne helfen, aber leider darf ich nicht, denn das Gesetz erlaubt mir das nicht\" verstecken will, sondern sage, auch wenn es allein meine persönliche Entscheidung wäre, würde ich nach dieser Regel entscheiden). Letztlich unterscheidet sich das AMS hier nicht von Unternehmen - wenn Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber nach einem Krankenstand nicht zurückmelden, weiß er auch nicht, dass Sie wieder gesund und zur Arbeitsleistung bereit sind und wird Ihnen daher auch kein Gehalt überweisen. Glauben Sie mir bitte, dass uns - im AMS - nichts ferner liegt, als unsere arbeitslosen KundInnen zu bestrafen. Wir sind - im Gegenteil - bemüht, Ihnen (und ihnen) zu helfen, doch haben wir hier keinerlei Kulanzmöglichkeit. Fachlich und rechtlich ist die Entscheidung und das Vorgehen meiner T. KollegInnen korrekt und richtig. Mit freundlichen Grüßen B. E.
Anmerkung: "Personen der emotional niedrigsten Intelligenz!" Für diese Behörde hat man empathieunfähige, gefühlskalte/gefühlskranke Personen / MitarbeiterInnen zusammen-gerottet! Denn wie sonst könnten sich diese Personen noch in den Spiegel schauen?
SPÖ nur mehr ein Schimpfwort: Ist die SPÖ nicht schlimmer als die ÖVP? (6.06.10) |
20.06.12 um 8.28 Uhr - von A. S. - "Er darf gar nicht arbeiten, bevor .... ?" |
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UNFASSBAR! Mien Sohn findet von sich aus ein Praktikum am Wochenende, darf gleich anfangen, aber das AMS verlangt das er VORHER EXTRA in die Geschäftsstelle kommt, um ein BEGHREN zu unterschreiben d.er d. Arbeit will!!! Auf die bitte, den Wisch doch zu faxen, unterschireben sofort zurück zu faxen, erhalte ich folgende Antwort!: das ist Gesetzt er darf gar nicht arbeiten BEVOR WIR OK geben, ich wieß net warum sie so a Drama machen dann holen sie den Zettel eben..ICH:Nein kann ich nicht da ich gerade mit Schmerzen im Krankenstand bin und nicht laufen kann. AMS G....: na dann muss er kommen eine Unterschrift auf FAX IST NICHT ORIGINAL! Interessant das selbst ehemaligst nette BEARBEITER des AMS, irgendwann zu Vollt....... werden!
Frage: Wie erfuhr das AMS von dem Praktikum? Bekommt ihr Sohn ALG oder Notstand? Wenn er etwas Geld für das Praktikum bekommt, aufpassen, dass die Summe nicht über der Geringfügigkeitsgrenze liegt! Zur Info: 376,26 Euro - Kurzzeitig 28,89 Euro pro Arbeitstag!
20.06.12 um 18.43 Uhr - von A. - "Aber nun kann ich nicht mehr" Lieber Hr. Moser! VIELEN LIEBEN DANK für Ihre Antwort..( hab gar net sooo schnelldamit gerechnet!) :) Mein Sohn bekommt Arbeitslosengeld von ca 9.- am Tga, vom Praktikum hat das AMS von ihm per Tel an seinen Jugend Betreuer erfahren UND er hat auch extra die AMS Betreuerin bei der er sich angemeldet hatte ,angerufen. Mein Sohn sollte ja vom AMS aus ein Praktikum finden, etwa im Aug. einstweilen wird er wöchenltich extra betreut, lernen wie man Lebensläufe schreibt mit Fa. tel etc. Dieser Herr ist super nett da gibts eh nix zu meckern. Bitte n och ne Frage was mcih betrifft (wenn ich sie shcon drtan hab): ich bin Alleinerziehend, meine Tochter ist 19 und ausgelernt, im Sept Prüfung dann fertig ( sie erhält sich selbst) Mien Sohn * ist 17, bekommt 100.- Euro Alimente und eben die AMS Bezüge. Ich bin 2009 in den Privatkonkurs gegangen, ich konnte einafch nimmer...habe Fibromyalgie, Arthritis, Fersensporne, Venenleiden, Bluthochdruck...bin siet 2. Feb im Krankenstand. UND LANGEZEITARBISTLOS...NOtstandhilfe von 640.- pro Monat jetzt 659.- von GKK. Ich war freiberuflich selbstständig etwa 3 Jahre oder 5? weiß ich nimmer , dazwischen Ams Bezüge,Gewerbe aufgegeben...SVA is die reinste Mafia. NUn bekomme ich keien Mindestsicherung da meine Tochter 19 !!! egal ob wir mehr Miete haben oder nicht...sie ist 19....das ändert alles. Ich hab noch bis Winter Auto, brauch ich kann kaum laufen nix schwer tragen etc...eben wegen Krankeit. Gut auf die 80.- könn ma auch verzichten, Auto hab i eh bald keins mehr ist alt, neues nicht leistbar. Nun muss ich auf Reha( wobei mir mitgeteilt wurde das ich die meisten Dinge eh net mitmachen kann und vermutlich als nicht zu rehablieren oder so, bin, dann wird abgebrochen. Dann wird die GKK mich spätestens nach 1 Jahr raus werfen. Kann ich dann noch NOtstandshilfe bekommen? bzw die werden mcih wieder in Deppenkurse stecken oder TROTZ ATTESTE wie so oft in Berufe stecken wollen die ich nimmer oder nie machen kann. Gut das kennen wir schon, ist man halt willig udn geht wieder in Kstand....aber das ist kein Leben! Ich sags Ihnen ehrlich....seit 15 Jahren schaffe ich es alleien mit kaum Alimenten, NUR mit meinen Fähigkeiten zu basteln, nähen, Friseur Tätigkeiten udn putzen gehen, uns über Wasser zu halten(inkl. AMS Bezüge sonst wärs zu wenig). Aber nun kann ich nihct mehr, alles schmerzt, kaum Geld die Miete privat...teuer und Heizung im Winter Null ...bzw sauteuer. Andere Wohnung nicht drinnen weil im KSV... Zusammengefasst: bekomme ich nach Kstnd wieder Geld vom AMS und was kann ich tun, um Ruhe zu haben...dnen ehrlich, ich mag nimmer, ich kann auch nimmer, so blöd das klingt....ich bin nicht fähig in der Öffentlichkeit zu stehen...od. lang zu sitzen od. rum zurennen. etc. Können Sie mir Rat geben? Ich arbeite gerne, aber in meinem MÖGLICHEN Tempo u. wann ich will...aber OHNE Druck, das geht nicht mehr. Vielen lieben Dank im Vorraus ich hab leider kaum Geld zur Zeit ABER es wird ja wieder bißl was rein kommen, was darf ich Ihnen u. wohin spenden? Herzliche Grüße aus S. A. S.
B. S.strasse */*/** **** S....... Tel: ****/********
Antwort: "Ja, hört sich nicht gut an! Wenn man in Österreich wirklich krank ist - zugleich Feindbild ist, dann geben die Behörden / Einrichtungen keine Ruhe mehr. Solange bis man total kaputt ist! Ja seien sie vorsichtig bez. der Aussteuerung.
Reden sie mit ihren Ärzten/Facharzt. Viele Psychologen wissen bereits um den Mobbing-Charakter der Kurse und den Auswirkungen auf Gesundheit bescheid. Daher ist es ev. möglich, dass sie für eine längere Zeit Deppen-Kurs-untauglich geschrieben werden! >Nach dem Krankenstand erhalten sie wieder Notstandshilfe - ja!
Stellt unbedingt einen Antrag auf die Mindestsicherung - auch ihr Sohn! Falls, muss die Ablehnung ber Bescheid begründet werden - der ist dann zu berufen!
Zu Behörden-Gänge Begleitperson als Zeuge mitnehmen! Auch deswegen weil "die" tun was ihnen gerade einfällt / wie sie gerade lustig sind!
Hundstorfers Antwort auf die Frage (sinngemäss) : "Wieso interpretieren bez. Mindestsicherung die SachbearbeiterInnen individuell und verschieden? (ORF ZIB) "Hundstorfer: Das wird sich noch einspielen!?" - Ein Hammer, dass StaatsbürgerInnen in höchster Not sind und oft nicht mehr weiter wissen, (nebenbei Gesetze anscheinend nicht eingehalten werden) juckt ihn nicht!
(zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :)
In der Not besuchen sie die Caritas - dort gibts ev. Hilfe Miete und Strom per Erlagschein, Einkaufsgutscheine, ev. Bargeld! Senden sie ev. Klagen und Beschwerden an mehreren Adressen! Die u.a. sollen müssen mit den Katastrophen ihrer Politik konfrontiert werden. - und sie sollen sehen was mit StaatsbürgerInnen in diesem Feindbild-durchzogenen Land passiert - wie mies es vielen ergeht. Es handelt sich nämlich um keine Naturgewalt - dies ist politische Absicht! Auf das sich die Elite an den in Not gedrängten bereichern! 10 % besitzen 60% des österreichischen Vermögen. - Im Land der Gross-Millionäre. Dafür dürfen sich die TäterInnen/PolitikerInnen an Pensionen von 10 000end und mehr Euro bedienen!"
"Selbstgeführtes-Interview - Christian Moser von SoNed" zu Hundstorfer! (18.08.2009)
20.06.12 um 20.41 Uhr - von A. - Vielen lieben Dank nochmal! "inkl. BESCHWERDE in Bezirkszeitung drucken lassen" Lieber Hr. Moser! Vielen lieben Dank nochmal! Sie haben mich beruhigt, allerdings die Mindestsicherung wurde mir trotz Berufung abgelehnt.... ABER ich werde mich an einen Psychiater wenden und mal sehen ob dieser das versteht. Der letzte hat leidre bloß Medikamente verschrieben...seufz ABER...ich habe auch einiges gelernt ... 1., keine Angst zu haben ( ab und an beunruhigt ev.) 2., sich immer höflich benehmen aber auch seien Argumente bringen wenn man sicher ist die sind RICHTIG u. beruhen auf TATSACHEN 3. willig sien, im shclimmsten Fall geht man halt wieder in Krankenstand (schlechtes Gewissen hab ich längst keines mehr, denn wenns paßen würde rundum würd man ja auch gerne arbeiten UND MEHR GELD haben können dafür. 4. sich immer denken ...die AMSler sind einfach alle deppert oder werden INTERN von den eigenen Vorgesetzten zu deppen gemacht! 5. kein Menshc sollte seine eigene Macht, abgeben, sich zu entscheiden, immer Wege zu suchen denen die Stirn zu bieten ODER in einen braven Mindestlohn JOb zu gehen und lieber den auszuhalten Nun ich bin eine Rebellin, habe den AMS Geschäftlsiet in die Bezirkszeitung inkl. BESCHWERDE drucken lassen, klar hat sich rausgeredet ABER er war mal negativ drinnen u. ich hab gezeigt...Leute tut das auch, ist Gratis und wenn alle sich wehren...kann sich auch ein AMS Geschäftsleiter nimmer raus reden!!! (Leider sind die meisten zu feige...dabei kann ich sagen:::NACH DEM ZEITUNGSTITEL...wurde d. rote Teppich am AMS f .mich ausgelegt, alle SCH...freundlich, bis heute grins....sie versuchens auf ihre Weise klar aber sie hütten sich deutlicher!!! Ich persönlich werde das rausziehen solange es geht bis ich anerkennend ernst genommen werde oder von den Hobbys die ich habe, leben kann. Gerne biete auchnich Hilfe an für BASTLERINNEN und Hobby Tischler etc...vielleicht kann man sich ja zusammen tun! Ihnen wünsche ich das Beste und tausend Dank SIE SIND EIN ENGEL auf Erden, Leute wie SIE sollten das Land regieren! lg A. S.
Antwort: habe ich veröffentlicht - da weiter unter gästebuch re. geschrieben - okay? danke auch für kompliment. auch ihr sohn sollte um die mindestsicherung ansuchen. ev. bekommt er sie abzüglich wohnkostenbeihilfe - bzw. ams-bezug auf ca. 550 euro aufgestockt. ohne gewähr
21.06.12 um 9.05 Uhr - von A. - ""Wusste ich gar nicht d. meinem Sohn auch Mind.sicherung zusteht?"" guten morgen, ja klar ...sehr gerne! und DANKE das wusste ich gar nicht d. mein Sohn auch auf Mind.sicherung ansuchen darf! glg und ihnen einen super erfolg!!! A.
21.06.12 um 9.16 Uhr - von A. - "Nach, NEIN nur wenn er volljährig ist, Dank Ihnen JETZT doch Mindestsicherung" kl. P.S habe Dank Ihnen JETZT eben, bei der BH Ko. angerufen, wegen Mindestsicherung meiens Sohnes. Antwort: ERST WENN ER VOLLJÄHRIG IST.. ICH: ich bin selbst Arbeitslos unter Mindestsicherung, seit Feb Krank gemeldet Antwort: nein wenn... ICH: (unterbrach): Ich habe mich bei einem Top Anwalt erkundigt es steht uns zu. PLÖTZLICH FREUNDLICH: ja senden sie uns alle Unterlagen zu GEHT DOCH:) DANKE, lg A
Antwort: super - gemacht gratuliere! - freut mich!
Anmerkung: "Hundstorfers Behörden-MitarbeiterInnen Falotten?" Es bleibt einem die Spucke weg mit welcher Unverfrorenheit gelogen ("im weitesten Sinne eigentlich behördlich betrogen wird") Schade, dass sie keinen Zeugen für diese Lüge haben (Bei Vielen funktioniert dieses widerliche Abwimmeln) Die SachbearbeiterIn hat insofern Glück, als dass sie wegen Amtsmissbrauch sonst angezeigt gehört! Es ärgert mich grün und blau! Die haben eine Arbeit - mit "gutem" Einkommen - sind von uns - dem Volk - eingestellt, um uns im weitesten Sinne zu "dienen", und hintergehen die Leute für die sie zuständig sind oder versuchen es zumindest? Unterschlagen den Menschen in Not die paar hundert Euro, um existieren zu können! Eine bodenlose Frechheit! - Von miesen Charakteren!
>Es braucht unbedingt neue soziale-humanistische Parteien! Um einiges wieder in unserem korrupten Staat zurecht zu rücken! Und Verantwortliche für diese Sauereien aus dem Amt zu jagen! - "Mit einem nassen Fetzen!"
SPÖ nur mehr ein Schimpfwort: Ist die SPÖ nicht schlimmer als die ÖVP? (6.06.10) |
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