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1.07.12 um 9.27 Uhr - von P. - "Volksanwaltschaft ersetzt Menschenrechtsbeirat?"

"Sollen Menschenrechte bei sozial niedriger Schicht ausgeklammert werden?"

"Wir müssen die Volksanwaltschaft in die Pflicht nehmen! - Sendet alle eure Beschwerden "auch" an die VA."!

An die Volksanwaltschaft:
"DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR!"


From: Rechtsanwaltskammer Wien
Sent: Friday, June 29, 2012 1:27 PM
Subject: RAK Aktuell / Menschenrechtsbeirat RUNDMAIL
an alle Rechtsanwälte/-innen und Rechtsanwaltsanwärter/-innen

Ich darf Sie informieren, dass der Menschenrechtsbeirat (MRB) im Innenministerium und seine Kommissionen mit 30.06.2012 ihre Tätigkeit als menschenrechtliches Beratungs- und Monitoringorgan im BMI gem. § 15a Sicherheitspolizeigesetz (SPG) beenden.
Gleichzeitig treten mit 1. Juli 2012 die Bestimmungen des "Bundesgesetzes zur Durchführung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen oder Strafen (OPCAT - Durchführungsgesetz) in Kraft.

Damit übernimmt die Volksanwaltschaft bzw. der neue Nationale Präventionsmechanismus (NPM) u.a. die Aufgaben des Menschenrechtsbeirates für den Bereich des BMI.

Aus diesem Anlass hat der Beirat einen Abschlussbericht über seine 13-jährige Tätigkeit verfasst und am 19. Juni 2012 anlässlich einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit dargelegt.
Nachzulesen: Abschlussbericht des Menschenrechtsbeirates (1999-2012)

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. M. A. e.h.
Präsident
Rechtsanwaltskammer Wien (29.06.12)

Anmerkung: "Obwohl die Volksanwaltschaft von den massiven Menschenrechtsverletzungen des AMS bescheid weiss, diese mit anderen Worten "z.Bsp. im VA.-Bericht 11" auch aufdeckt, führt sie (schon seit Jahren?) keinen Kampf dagegen!
Hat man deswegen die Volksanwaltschaft mit der Menschenrechts-Agenda betraut?"
"Indizien: Indem die
Volksanwaltschaft in ihrem Bericht 2011 nur rund 5 % der (Allzeit-Hoch/Rekord) Beschwerden über`s AMS/Arbeitsmarktpolitik als sachlich berechtigt beurteilt und zu ca. 95% die recht restriktiven Gesetzeslage dafür verantwortlich macht, bestätigt sie "m. M. nach" die systematischen "gesetzlich gedeckten" österreichischen Menschenrechtsverletzungen / "Menschenrechtsverbrechen"

Gleichzeitig verlangt sie
für den Umgang mit Betroffenen eine humanere Alternative?

Diese Forderung nach einer "humaneren Alternative" bez. Vermittlungsmechanismen heisst im Umkehrschluss - "inhumaner Umgang mit Betroffenen" - was ganz klar mit menschenverachtend, so mit menschenrechtsverletzend gleichzusetzen ist!
>"Wie schon erwähnt zu 95 PROZENT über Gesetze legitimiert!?!"<

Wie stellt sich die Volksanwaltschaft also die neue Aufgabe vor, wenn sie weiss, dass im arbeitsmarktpolitischen/sozialen Sektor die Menschenrechte systematisch mit Füssen getreten werden?
Wie will sie mit Hundstorfers Ministerium/Behörden, wo Menschenrechts-verletzungen/"verbrechen" zum Alltag gehören, umgehen?
Erst recht "jetzt",
seit dem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine richtungsweisende Grundsatzentscheidung getroffen hat und die "EU-Grundrechtecharta in den Verfassungsrang gehoben hat"
"VfGH: EU-Grundrechtecharta hat Verfassungsrang" (6.05.12)

Und sie (die VA.) sich nicht mehr hinter ihrer Antwort verstecken kann:
"Rechts"-Auslegung auf die Grundrechte der Menschenrechtskonvention ist in Österreich nicht möglich!" (VA:16.04.09)"

>"Zurück zu dem, was die VA. "recht restriktive Gesetzeslage" nennt und wohl menschenrechtsverletzende Gesetze meint?" (z.Bsp.: AlVG)

"Deren Beschlüsse "nur" über künstlich kreierte Feindbilder möglich war.
Eine "Feindbild"-Methode, die auf niedrigsten menschlichen Niveau stattfindet / funktioniert und deshalb mit dem ausserordentlichen hohen menschlichen Niveau, die die Menschenrechte benötig(t)en, nicht vergleichbar / unvereinbar ist!

Davon abgeleitet, ist zu erkennen, dass die VA. mit einer äusserst schwierigen Aufgabe betraut wird, die besonderes Engagement erfordert, welches aber von der VA. nicht zu erwarten ist, sieht man sich ihr Agieren über die Jahre genauer an!

Deswegen liegt es jetzt auch an den Betroffenen und uns dem Souverän!
Sendet alle Beschwerden auch an die Volksanwaltschaft!
Neben der Chance, dass einem aus Alibigründen geholfen wird, muss die Volksanwaltschaft ab heute 1.07.12 die eingehenden Beschwerden "umfangreicher" beurteilen und auch nach Menschenrechtsverletzungen prüfen, was jetzt ihre Aufgabe ist!

NUR SO TREIBEN WIR SIE VOR UNS HER! - bzw. zu ihrer Verantwortung!

(In diesem Zusammenhang möchte ich auch die Gelegenheit nutzen um euch zu gratulieren!
Im vergangenen Jahr 2011 habt ihr den Rekord ("Allzeit-Hoch") an Beschwerden "verursacht/eingefahren"! Dieser ist sehr wichtig - auch wenn man sich von der VA. nicht zu viel versprechen sollte - zeigen die Beschwerden doch, dass das AMS nicht so funktioniert - wie es soll! - gelinde ausgedrückt!
Beschwerden sind (alleine schon) für den VA-Jahres-Bericht immens wichtig!
WEITER SO! - post@volksanwaltschaft.gv.at
UND man darf gespannt sein, wie sich die Volksanwaltschaft - "im Angesicht ihrer neuen menschenrechtlichen Aufgaben" - weiter verhält? Entlassen wir sie nicht aus der Pflicht!)"

Dazu auch mein Kommentar zur Volksanwaltschaft - bez. dem VA-Bericht 2011
- Gilt ab heute, nachdem die Volksanwaltschaft bzw. der neue Nationale Präventionsmechanismus (NPM) die Aufgaben des Menschenrechtsbeirates übernimmt, umso mehr!

Abschliessend zur Volksanwaltschaft:
"Der Volksanwalt muss Menschenrechtsverletzungen schonungslos anprangern und vehement dagegen vorgehen!
Die Volksanwaltschaft darf Gesetze die Menschenrechte verletzten auf keinen Fall dulden oder gutheissen!
Wird erkennbar dass behördlicher Psychoterror notwendig ist um Gesetze - die Menschen u.a. in die Armut führen - umzusetzen/einzuhalten bzw.
Gesetze viele Menschen in die psychische Erkrankung wie Suizid-Gedanken treiben (Wieviele den letzten Schritt in den Suizid gehen muss untersucht werden!)
, so hat der Anwalt des Volkes mit allem was im zur Verfügung steht einzuschreiten. Und die menschenvernichtende Politik in die Schranken zu weisen!
Erst recht, wenn - so wie der Untersuchungsausschuss aufdeckte - Gesetze von bestimmten Interessen gekauft werden konnten/können!

"Über aufrichtige Aufklärung/Informations-politik wird das Volk auch hinter dem Volksanwalt stehen!
Der so die Macht bekommt, um gegen die politischen und behördlichen (menschenrechtsverletzenden) Schweinereien wie sie gerade passieren, vorgehen zu können.
- Um der "tatsächlichen" Demokratie wegen!"

Unvereinbarkeit: Dieses sehr wichtige Kontrollorgan einer Demokratie darf nicht mit PolitikerInnen (der Verursacher-Parteien) besetzt werden."

unter:
"Volksanwaltschafts-Bericht 2011
- "VA. bestätigt "in-direkt" "SPÖ?"-Hundstorfers Arbeitsmarktpolitik ist gleich Sozial-, Lohndumping-politik!" "AMS ist Sozialdumper und Lohndumper" (1.05.12)

"Muss Hundstorfer die menschenrechtsverletzende Arbeitsmarktpolitik wie den bedingten widerlichen AMS-"MitarbeiterInnen"-Charakter im Clo runter spülen?
"VfGH: EU-Grundrechtecharta hat Verfassungsrang" (6.05.12)

Warum wird im Zusammenhang mit SÖB-Betrieben von Menschenrechtsverletzungen gesprochen? (10.12.09)


1.07.12 um 9.20 Uhr - von Ti*. - "Kurzurlaub im Inland zum Schnäppchenpreis"


Hallo! Ich habe bitte eine ganz dringende Frage und würde mich über jede Antwort freuen: ab morgen hätte ich spontan die Möglichkeit auf vier Tage Kurzurlaub im Inland zum Schnäppchenpreis. Mein Problem ist jetzt nur, daß ich übermorgen einen Kontrolltermin bei meinen \"Freunden\" habe. Was kann ich am besten machen? Könnte ich mich morgen zB. abmelden mit Grund Auslandsaufenthalt, am DO wieder persönlich anmelden und sagen, daß der Aufenthalt doch nicht zustandegekommen ist(mit der Hoffnung, daß es keine Bezugsunterbrechung gibt)? Wäre sehr dankbar für jeden Tipp zu diesem Ausnahmefall! (30.06.12)

Antwort:
ich weiss nicht ob das eine gute idee ist?
dann eher die wahrheit - und sie werden in der zeit vom bezug abgemeldet.
oder besser
sie fragen an ob sie den termin um eine woche verschieben könnten weil
...........
geben sie ev. den urlaubsgrund an. (Urlaub) - ohne gewähr


29.06.12 um 16.12 Uhr - von F. B*. - "MA 40: So dann werde ich mal meinen Fall schildern"


Hallo,
So dann werde ih mal meinen Fall schildern, wobei es hier um die MA 40 und nicht um das AMS geht:
Ich lebe in einer Lebensgemeinschaft, habe 2 Kinder im Kindergartenalter, wovon eines \"behindert\" (ich hasse dieses Wort) ist. Ich arbeite 30h, meine Freundin arbeitet geringfügig. Von der MA 40 bekommen wir Ausgleichszulage (ich weiß jetzt nicht, wie die genaue Behördenbezeichnung dafür ist). Letztes Jahr sind wir umgezogen, der Folgeantrag wurde also von einer neuen Bezirksstelle bearbeitet. Heute kam der neue Bescheid mit einer fetten Überaschung darin: Unser Bezug wurde drastisch gekürzt, die begründung findet sich versteckt auf Seite 3. Meine Freundin ist nicht beim AMS gemeldet, wodurch sie ihre Arbeitswilligkeit nicht genügend nachgewiesen hat, deswegen ist ihr Bezug um 25% bzw. 50% verringert worden. Ich finde diese Begründung inhaltlich eine Frechheit: Wir haben genug Stress, unser Leben, Arbeit, Kinderbetreuung, Arztermine, Fördertermine unter dem Hut. Nichtsdestotrotz arbeitet meine Freundin geringfügig, was ihr de facto gar nix bringt, weil das, was sie verdie!
nt, eh von der MA 40-Kohle abgezogen wird. Ich könnt ohne weiters mich irgendwo zur Untermiete einmieten, die Lebensgemeinschaft pro forma auflösen, wodurch sie deutlich mehr Geld bekommen würde. Der Grund, warum wir das machen bzw. nicht machen: wir wollen möglichst selbstständig leben und möglichst wenig in den Fängen dieser blöden Behörden hängen bleiben. Und wir haben die Hoffnung, dass wir bald ganz ohne die Unterstützung leben können.
So, um jetzt vom inhaltlichen zum rechtlichen zu kommen, ein paar Fragen:
1., Ist nicht durch die geringfügige Arbeit meiner Feundin und durch die Betreuungspflichten der Kinder, was ja hauptsächlich (beschissenerweise) an ihr hängen bleibt, ihre Arbeitswilligkeit genug bewiesen? Vorher hat das auch genügt....
2., Wie gesagt wurde der Folgeantrag an die nun neu zuständige Bezirkasabteilung überwiesen. Diese wollten alle möglichen Dokumente haben.Lohnzettel, Geburtsurkunde, Meldezettel,... Von einer AMS Bestättigung, einer AMS Karte oder ähnlichem war nie die Rede. Der neue Bescheid war eine echte Überraschung für uns. Müsste es da nicht irgendeine Vorwarnung, irgendeine Aufforderung geben, bevor das Geld gekürzt wird?
3., Wie gesagt, wir bekamen keinen direkten Bescheid, dass der Bezug nun gekürzt wird. Die begründung findet sich irgendwo versteckt im aktuellen Bescheid. Müsste uns die MA 40 nicht dezidiert über eine Bezugsminderung informieren?

Vielen Dank für die Antworten sowie für viele andere Antworten hier im Forum.
LG
F.B. (28.06.12)

Antwort:
Nein eine geringfügige Tätigkeit ist für diese Leute kein Beweis von Arbeitswilligkeit, aber nur weil "Personen dieser Tätigkeit" weiter in der Statistik aufscheinen und es weiter eine Versicherungsleistung ALG/Notstand gäbe!

Haben sie ("Ihr euch") sich schon überlegt, dass sich die Lebensgefährtin doch beim AMS anmeldet und 16 Stunden die Woche zur Verfügung steht - Gilt auch für Mobbingkurse!

Wenn ja, - dann erst recht - legt ihr Berufung auf diesen Bescheid ein, mit der Begründung, dass ihr nicht darauf aufmerksam gemacht wurdet und das nachgeholt wird - so es erforderlich ist - womit die Kürzung hinfällig ist und zurück genommen werden muss!

Anmerkung: "Lohndumping-Minister Hundstorfer (SPÖ ist "mittlerweile") alles andere als sozial!"
"Die bekämpfen die "sozial niedrige Schicht" mit menschenverachtenden skrupellosen Methoden - und macht den Menschen in Not oft unüberwindbare Schwierigkeiten!
Den Armen verunmöglichen sie ( ab und zu auch "illegal") finanzielle Unterstützung!
Unsozialminister Hundstorfer und die "SPÖ?" neiden den Menschen in Not die paar hundert Euro die eine Existenz und ein Leben in Würde benötigt!

>Kein Problem aber, dass z.Bsp.: ein Ministerium einer Firma für nichts (Schadensersatz, weil das zugesagte und dann anderweitig vergebene Polizei-Funk-Geschäft doch nicht zustande kam) 30 Millionen Euro zahlt!
Dass Bau-Projekte "Flughafen ein Bsp." doppelt so teuer wie angegeben und in dem Fall ca. 400 Millionen Euro Mehrkosten verursacht wurden.
Wie auch 400 Millionen Euro die 2011 die Umweltverschmutzung kostet, weil sich die Regierung CO2-Zertifikate zukaufen musste! ("jährlich?") " etc. etc.
Die Liste wäre vermutlich endlos - Und was wissen wir erst alles nicht?
- Und den Ärmsten streichen sie die paar hundert Euro - oft auch rechtswidrig!<

Es zeigt mir eine Widerwärtigkeit auf die schwer zu verarbeiten ist!
Auch erhöhen sich diese Parteien die Förderungen um ca. 60%
- und ich bin der Meinung, dass uns eine tatsächliche Demokratie auch was kosten darf!

Nur, dass diese asozialen Parteien / Minister / Regierung gleichzeitig einen Kampf gegen Menschen in Not führen und diese Menschen über Realitätsverweigerung / Lügen / "Betrug"/Statistikfälschung zu Feindbildern machen und so "guten Gewissens" behördlich terrorisieren/bis aufs Blut sekkieren/psychisch vernichten lassen, macht diese Vorgehensweisen/Handlungen erst recht perfide und zeigt einen politischen Menschenschlag, der nicht weiss was Ethik, Moral, Anstand, Menschenrechte, Ehre, Würde ist und wir uns nicht wundern brauchen, dass es immer mehr Kriminalität, Amokläufe, Gewalt, Suizide, psychische Erkrankungen gibt.

"Es soll "Ev. ?" ab SoNed jeder wissen, dass es sich bei diesen Problemen um keine Naturgewalt handelt, sondern gierige-hyperegoistische PolitikerInnen, die nur nach eigenen Interessen fuhrwerken, für die Katastrophen verantwortlich sind, die unsere Gesellschaft zerstören!
Und
auch Gott dies nicht zulässt, sondern dieser Horror hausgemacht ist!"
(Deshalb will ich nicht mehr hören: "Wie kann Gott das nur zulassen?" Gott hat damit nichts zu tun! - Dies lässt "regional" u.a. die SPÖ und Hundstorfer zu!)

- Es soll uns auch nicht der Neid antreiben, wenn wir den irrsinnigen Reichtum anprangern, denn es in unserem Land Österreich gibt, aber die unterste soziale Schicht muss (bedingungslos) abgesichert werden!
Ist über Verteilungs-Gerechtigkeit überhaupt kein Problem - Österreich ist reich genug! - aber politischer (SPÖ?/ÖVP etc.) Wille, dass das nicht geschieht!

Passiert das aber nicht, wird die Differenz (die Schere zwischen Arm und Reich) die mit normalen Menschenverstand nicht mehr zu erfassen ist unweigerlich zur Gewalt führen!
Erst recht werden die Menschen die Arm sind auch noch terrorisiert, weil sie widerlicher Weise unschuldig zu Feindbildern erklärt werden,
obwohl es in der Natur der Sache liegt, dass dieser irrsinnige Reichtum die Armut, eines Grossteils der Bevölkerung, bedingt/braucht! - Irgendwer muss denen ja die Millionen / MIlliarden erarbeiten!"

Lasst uns neue soziale-humanistische Parteien wählen, bevor unsere Gesellschaft völlig ruiniert ist!

("Überwältigender Erfolg des AMS” "Schon ca. "2,5" Millionen Menschen in den NiedrigLohnSektor gedrängt/gezwungen" - 12.01.12)

"Warum die AK Arbeitslosen nicht (seltenst) hilft"
"Entrechtung der Arbeitslosen für die widerlichen Millionen-Geschäfte mit der Not der Menschen" (4.01.2012)

etc. Perverse Arbeitsmarktpolitik:



29.06.12 um 7.36 Uhr - von Ha. - "Freunderlwirtschaft?"


Freunderlwirtschaft?

Posse um Neubesetzung des AMS-Chefpostens - Mauschelei Story
"Das Wiener AMS hat seit Donnerstag eine neue Chefin - und infolgedessen ein handfestes Problem. Denn die Berufung von Petra Draxl stößt auf massiven Widerstand." (Krone) (28.06.12)

Anmerkung:
Macht verständlich warum die "verschiedenen" AMS-Posten Hundstorfer bis in die Menschenverachtung, Menschenrechtsverletzung, Demokratie-, Rechtsstaatsmissachtung folgen und jede Anweisung hin zum Psychoterror, ("psychische") Vernichtung von Menschen etc. umsetzen!

"Intrigenstadel um Wiener AMS"
mit Anm. Peter: "Auf was alles müssen wir uns noch gefasst machen?" (20.06.12)


29.06.12 um 7.04 Uhr - von A*. - "Fühle mich psychisch sowie köperlich nicht dazu in der Lage den Kurs zuende zumachen."
"Wurde ich bei jedem Besuch schikaniert, gedemütigt und zusammen geschissen"


Guten Abend,

Ich habe folgendes Problem. Ich bin seit dem *.06.12 in einem Kurs und fühle mich psychisch sowie köperlich nicht dazu in der Lage den Kurs zuende zumachen. Früher als ich beim AMS \"Für Jugendliche\" war, wurde ich bei jedem Besuch schikaniert, gedemütigt und zusammen geschissen, so sehr dass sich das auf meine Gesundheit ausgewirkt hat.. Nun ich bin seit genau einem Jahr beim \"AMS für Erwachsene\" und meiner Gesundheit geht es bis heute noch nicht wirklich gut. Ich werde immer wieder aufs neue daran erinnert, wenn ich diesen und jenen Kurs nicht mache, werden meine Bezüge gesperrt. Ich habe sogar oft Angst, einen AMS Termin wahr zu nehmen, aufgrund der Schikane die ich durchmachen musste. Nun wollte ich wissen, ob ich vielleicht mit einem ärztlichen Attest es schaffe aus dem Kurs zu kommen ohne das ich Angst haben muss, dass meine Bezüge gesperrt werden?! (bekomme die Mindestsicherung). Ich bitte sie dringend um Ihre Hilfe, ich fühle mich psychisch einfach nur total fert!
ig und ich würde mich über jede Hilfe freuen (auch wenn es nur ein wenig Trost ist..)

liebe Grüße
A. (28.06.12)

Antwort:
Ja besuchen sie unbedingt ihren Arzt und lassen sie sich eine Überweisung zum Facharzt geben!
Auch Psychologen wissen bereits um den Mobbingcharakter dieser Deppenkurse bescheid! Neben einer Krankmeldung gibt es ev. die Möglichkeit für einige Zeit kursuntauglich schreiben zu lassen! - Machen sie das!
Und wie sie anhand SoNed sehen, liegt die Schuld der Arbeitslosigkeit nicht am einzelnen Betroffenen ("Einzelfälle-Ausnahmen")
Darum versuchen sie die Drohungen und Mobbingversuche nicht zu sehr an sich heran-kommen zu lassen.
Es handelt sich bei diesen Arbeitsmarktpolitik und seinen Aufgaben um Realitätsverweigerung bei der die BeraterInnen/CoacherInnen Geld bekommen, wenn sie an Betroffenen Psychoterror ausüben. (Mit dem Zweck sie in den Niedriglohnsektor zu zwingen/drängen)
Lassen sie sich ihr Selbstwertgefühl nicht total vernichten! Das haben diese menschenverachtenden *** vor! Zeigen sie denen ruhig im Gedanken den ausgestreckten Mittelfinger! Und bei Ungereimtheiten senden sie Beschwerden ev. an mehreren Adressen!
Auch wenn man sich alles gefallen lassen muss! Versuchen sie sich zu wehren so gut es geht!

Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!

"Es ist legitim nach dem Motto,
Wie man in den Wald reinruft, so schallt es zurück,
vorzugehen!" - Auch bei AMS-MitarbeiterInnen!

Anmerkung:
Diese Arbeitsmarktpolitik dient dem Lohndumping (29.02.12)

"Einschüchterungs-Versuche beim Arsch vorbei gehen lassen!" (29.02.12)

"BeraterInnen haben die Courage und das eigene Denken aufgegeben! Werden so zu feigen, peinlichen HandlangerInnen faschistischer menschenverachtender Politik!" (29.02.12)

Vorsicht: Das AMS ist eine unseriöse Behörde die mit realitätsverweigernden Argumenten und künstlich konstruierten Feindbildern die Millionengeschäfte des menschenrechts-verletzenden Zwangsmassnahmen-Wirtschaftszweig "der u.a. Freunderln?" rechtfertigt! (29.02.12)


28.06.12 um 13.06 Uhr - von R. - "Habe die Berufung gewonnen - Danke"
"Ist Schadensersatz möglich?"


guten tag habe berufung gewonnen danke würde gerne wissen ob ich eine entschäding bekomme da ich laut fachärtzin durch das krank bin und mit der bank schwierigkeiten hatte durch anrufe konto überzog fianzelle nachteile erleiden musste ich kann mir aber keinen anwalt leisten freundliche grüsse r. h.

("Bin nervlich am Ende" 28.04. / "I drau mi sch gar nicht mehr auf das AMS bitte um Hilfe (30.04.)

Antwort: Schadensersatzklage
Gratuliere - toll! - und Danke für die Rückmeldung!
Ja wenn ihnen durch die rechtswidrige Sperre eine Schaden entstanden ist, so können sie den einklagen!
Schadensersatzklage:
Besuchen sie einen Rechtsanwalt - Die erste Stunde ist ev. gratis! Das erfahren sie dort! In diesem Fall wenn das für den Anwalt eine sichere Sache ist, kann es sein, dass er/sie übernimmt weil sämtliche Kosten die beklagte Partei zu tragen hat!
Sprechen sie mit einem aus ihrer "Stadt"
Oder sie fragen schriftlich (ev. E-Mail) bei Rechtsanwalt Dr. Pochieser an.
Schildern sie ihm den Sachverhalt!
Eine Möglichkeit wäre ev. auch der Bezirks-Gerichtsauskunftstag
Jede Woche an einem bestimmten Tag sind im Bezirks-Gericht Rechtsauskünfte gratis. (ohne Gewähr)


28.06.12 um 9.57 Uhr - von K. - "Gibt es noch die Rechtsberatung von AMSand"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich wende mich an Sie, weil ich von der „Initiative 50“ für den *.7.2012 eine Einladung zum Informationsgespräch erhalten habe.
Laut Internet handelt es sich dabei um die Vermittlung in Transitarbeitsplätze. Ich würde dazu Info benötigen, was ich rechtlich machen kann um dies abzuwenden.
Gibt es noch die Rechtsberatung von Am Sand, in 1070 Wien, Stiftgasse 8, jeden Donnerstag, in der Zeit von 18-20 Uhr?

Wenn nicht wo könnte ich sonst noch Info dazu erhalten.

Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
K.

Antwort:
Ja, die Rechtsberatung gibt es noch! Besuchen sie AMSand!
AMSand - Beratung
Donnerstag von 18 bis 20 Uhr
AMERLINGHAUS
Stiftgasse 8
1070 Wien

Vorweg:
"Zwangsmassnahme / "Zwangsarbeit" der SozialÖkonomischen-Schmarotzer-Betriebe"


27.06.12 um 13.52 Uhr - von E. A. - "Stimmungslage der Beraterin nach dem Verlangen des Bescheides sank ins Negative"


hallo herr moser,
war gestern beim ams.
die neue bemessungsgrundlage wurde aufgrund itworks april bis juni 2012 und itworks november 2008 bis jänner 2009 errechnet.auf meine frage ob man keine 28 wochen dv braucht meinte die ams beraterin die die bemessungsgrundlage errechnet hat das ich ja zwischen 2012 und 2009 immer beim ams gemeldet war!? zum feststellungsbescheid den ich gestern angefordert habe meinte sie das kann bis zu 6 monate dauern auch eine bestätigung für den erhalt dieses bescheides musste ich zwei mal fragen auch die stimmungslage der beraterin nach dem verlangen des bescheides sank ins negative.
lg und danke
e. a.

Antwort:
Die 28 Wochen / "ca. 7 Monate" braucht es! Bin gespannt, ob diese bei ihnen beisammen sind? War wichtig, dass sie den Antrag auf Bemessungsbescheid gestellt haben!
Anwartschaft
AlVG § 14.
(2) Bei jeder weiteren Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes ist die Anwartschaft erfüllt, wenn der Arbeitslose in den letzten 12 Monaten vor Geltendmachung des Anspruches (Rahmenfrist) insgesamt 28 Wochen im Inland arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt war.

RA.: Eine Aussage wie:“ Wir haben ja 6 Monate Zeit!“ ist die Ankündigung eines Amtsmißbrauches!
Entscheidungszwang der Behörde – zügige Erledigung von Einsprüchen
,

unter:
26.06.12 - "Über SÖB, weil neue niedrigere Bemessungsgrundlage, in die Armut gehievt"


27.06.12 um 13.42 Uhr - von Ja*. - "BBRZ: ... macht mich das alles total fertig."


Sehr geehrter Herr Moser,

erstmal verneige ich mich vor Ihnen, das Sie versuchen Menschen zu helfen die überaus verzweifelt sind. Dies baut mich auch auf.

Ich habe momentan nichts mit dem AMS zu tun, bin über das MA 40 versichert. Ich wurde letztes Jahr vom Amtsarzt arbeitsunfähig geschrieben.
Habe Probleme mit meiner Wirbelsäule, chronische Schmerzen sind die Folge, und dies bereits seit 7 Jahren.

Ich habe immer brav auf die Ärzte gehört und alles mitgemacht. Tabletten, Spritzen, Schmerzklinik, Krankengymnastik, usw. Leider hat bis jetzt nichts geholfen. Habe im Alltag Schwierigkeiten, letztes Jahr wurde festgestellt das ich in allen Bereichen eine völlige Beeinträchtigung habe, sogar im liegen.....

Der letzte Befund zeigt eine beginnende SIG-Arthrose, habe große Probleme beim sitzen.

Da mein Lebensgefährte zwar berufstätig ist, aber zuwenig verdient, bin ich über das MA 40 versichert. Uns geht es nicht ums Geld, aber ich brauche einige Medikamente, die ich eben nur über den Arzt bekomme.

Jetzt bekam ich einen Brief, das ich zum BBRZ soll. Also nichts mehr über den Amtsarzt. Den möchte ich aber nicht unterschreiben, dies teilte ich auch meiner Sachbearbeiterin mit. Mir wurde sogleich mit einer Sperre gedroht. Sie nahm es auch zurück als ich mit meinem Lebensgefährten persönlich bei ihr vorsprach. Sie versuchte mich zu überzeugen, das es besser wäre zu unterschreiben.
Meine Antwort:Was ist mit dem Datenschutz? Ihre Antwort:Wir dürfen das! Ich machte mit ihr aus, das ich beim BBRZ anrufe, wäre auch bereit dem dort zuständigen Arzt meine Befunde zu zeigen. Aber ich wurde telefonisch abgefertigt mit den Worten: "Nur wenn sie den Schein unterschreiben, können sie zu uns kommen". (Es sei noch zu bemerken, das ich anhand meines Geburtsdatums sofort vom BBRZ identifiziert wurde).

Da ich schon sowieso mit meinen Nerven auf Kriegsfuß stehe, macht mich das alles noch total fertig.
Dahingehend bitte ich Sie um rat, in wie weit all das rechtens ist und welche weiteren Schritte Sie Vorschlagen.

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen...
Ja. (26.06.12)

Antwort: "Arbeitslose und kranke Menschen sind Feindbilder und werden in unserem faschistischen Land, Dank SPÖ/ÖVP (auch FPÖ/BZÖ) entrechtet.
Auch entzieht man Betroffenen den menschenrechtlichen Schutz!"

Rückfrage:
Haben sie auch um die Mindestsicherung angesucht? (Diese dürfte ihnen zustehen! Abzüglich der Wohnkostenunterstützung ca. 190 Euro - bleiben ca. 550 Euro - Die Dauerleistung - bei Arbeitsunfähigkeit - wird weiterhin 14 Mal im Jahr zuerkannt - Legen sie das Amtsarzt-Gutachten vor!)

Handelt es sich bei ihnen nur um die Krankenversicherung?
Wenn nur Versicherung? Haben sie schon mal eine kostenlose Mitversicherung von Lebensgefährten in Erwägung gezogen?
Würde ihnen viel Terror ersparen, wenn es sich bei ihnen wirklich nur um die Krankenversicherung handelt?

Da sie während einer Sperre weiter versichert sind, können sie ev. auch verweigern?

Senden sie ev. eine Beschwerde mit der Anfrage warum das BBRZ über einen Amtsarzt stehen soll an das Sozialministerium post@bmask.gv.at / ev. an mehrere Adressen
Dies geben sie auch in einer ev. Sperre-Berufung an. (Danke für ev. Rückmeldung)

In dieser Angelegenheit/diesen Fragen wäre ein Rechtsanwalt von grossen Vorteil - Haben sie ev. eine Rechtsschutzversicherung?

BBRZ siehe unter Antwort:

"BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH
Wenn sie dadurch nicht vom BBRZ genommen werden, darf ihnen der Bezug nicht gesperrt werden bzw. wäre die Sperre rechtswidrig!

Datenschutz:
Beschwerde an die Datenschutzkommission, dsk@dsk.gv.at
und
ARGE DATEN webmaster@argedaten.at senden!

"ARGE Datenschutz hat ein Formular bereitgestellt:"
Formular Beschwerde Datenschutzkommission (29.03.11)

Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung 5.10.10
(ohne Gewähr)

Österreich braucht schleunigst eine humanistische-soziale Partei! Lasst sie uns wählen!


27.06.12 um 13.19 Uhr - von M. A. - "Hilfe Hilfe Hilfe Bitte !!!"
"Dies verursacht extreme Sorgen und Existenzängste"


Sehr geehrter Herr Moser - Sie können Selbstverständlich diesen Artikel veröffentlichen aber Bitte ohne Name Danke ,

Ich habe die Möglichkeit gehabt bei einer Firma anzufangen die aber aus unten angeführten Gründen meiner Meinung nach korrupt ist.
Deshalb habe ich bei der Firma nicht angefangen.
Jetzt wurde mir der Bezug gesperrt und ich habe jetzt zwei Wochen Zeit Einspruch zu erheben.
Aus diesem Grund bitte ich Sie um schnellstmögliche Antwort. Danke
Die Sperre wurde laut Bescheid gemäß § 38 und § 10 des Arbeitslosengesetzes gesperrt.

Hier das schreiben das ich dem AMS gesendet habe !
Sehr geehrte Ombutsstelle

Vor ca. 2 Wochen hat mich ein Herr aus Gr. angerufen der mir sagte ich könne in der Firma Pl. & T. anfangen. Dessen habe ich zugestimmt und es wurde Vereinbart das ich bei der Firma W. den Vertrag Unterzeichnen sollte.

Die Geschäftsstelle befindet sich nicht weit von Meinem Wohnort entfernt und so bin ich am 28.05.2012 kurz vor 12 Uhr in diese Firma gegangen.

Laut der Dame die dort Arbeitet wurde mir an diesem Tag gesagt das dies alles Allgemeine Vertragsbestimmungen sind und so habe ich Leider ohne den Vertrag zu Lesen meine Unterschrift abgegeben. ( Das war mir eine Lehre, Leider habe ich mich dazu drängen lassen da es schon sehr spät war und die Dame mir klar machte sie sei am Nachmittag nicht mehr da und Asserdem haben einige Leute auf diese Dame gewartet. )

Hätte ich mir diesen Vertrag gelesen hätte ich diesen nie Unterschrieben !

Erstens hat die Vereinbarung über den mündlich vereinbarte Bezahlung nicht gestimmt.
Zweitens wurde darüber gesprochen das ich für die Firma P. & T. arbeite ( nicht für irgend eine andere, Ich wurde über nichts aufgeklärt )

Drittens bin ich nicht mit dem Punkt 8 Einverstanden da ich wenn ich Kündige eine Strafe bezahlen muss ( Was soll den das ? Habe ich noch nie gehört oder gesehen )

Viertens hatte ich nie mit einer Firma A. Industrieservice gesprochen und der Name wurde in keinster Weise,keinstem Zusammenhang erwähnt. Ich war bei der Firma W. nicht bei einer anderen und die legten mir einen Vertrag her der in keinster Weise mit dieser Firma etwas zu tun hat???????(habe ich leider erst später gesehen)

Auf das hin habe ich noch am selben Tag mit der Auskunft der Arbeiterkammer telefoniert.
Aufgrund der von mir geschilderten Vorgehensweise wurde mir gesagt ich könne jederzeit in der Probezeit ohne Angabe von Gründen den Vertrag stornieren.

Nun scheinbar ist dies nicht möglich den jetzt wurde mir der Bezug eingestellt.

Aus diesen Gründen bin ich am nächsten Tag sofort hingegangen und habe meinem Unverständnis Ausdruck gegeben und habe den Vertrag storniert. Dies wurde sehr negativ aufgefasst.

Eigentlich hätte mich die Firma somit gar nicht am 04.06.2012 anmelden brauchen und somit währen keine Schwierigkeit entstanden deshalb ist anzunehmen das die Firma dies Absichtlich gemacht hat um mich in Schwierigkeiten zu bringen, diese Vorgehensweise ist Absolut nicht Positiv , Oder ?

Dies Verursacht extreme Sorgen und Existenzängste meinerseits das brache ich Ihnen aber sicher nicht sagen.

Mit freundlichen Grüßen
M. A.

Was soll ich nun an die korrupte Vereinigung des AMS schreibe ? Vielleicht haben Sie eine Idee es würde mir sehr helfen und ich werde Ihnen Natürlich wieder eine Spende zukommen lassen.
(25.06.12)

Antwort:
Indem sie diesen Vertrag unterschrieben haben, haben sie sich nichts Gutes getan! Trotzdem, wenn der Bescheid kommt legen sie mit ihren Begründungen Berufung ein.
Besuchen sie die AK mit der sie telephoniert haben und setzen sie sich mit den einzelnen Punkten auseinander. Ev. kann ihnen die AK in arbeitnehmerrechtlichen Fragen insofern helfen, als das sie arbeitnehmerrechtlichen Ungereimtheiten in der Berufung genau anführen können!
Auch das zBsp. mündliche Abmachungen nicht im Vertrag vorkommen.
KV-Entlohnung? (Dienstverhältnis ablehnen. - Kann man ein Dienstverhältnis ablehnen wenn weder über Arbeitszeit noch Höhe des \'Gehalts\' informiert wird?)
Sie brauchen arbeitnehmerrechtliche Begründungen - Die Probezeit alleine kann zu wenig sein?
Kündigung in der Probezeit! (RA)

Kündigung in der Probezeit! (Arbeitslose Fragen) (ohne Gewähr)


27.06.12 um 12.27 Uhr - von Ro. - "Ich würde gerne jemanden helfen, dem eine Bezugsperre (28 Tage) bei einer mündlichen einvernehmlichen Kündigung in der Probezeit verhängt wurde."


Hallo Herr Moser!

Ich würde gerne jemanden helfen, dem eine Bezugsperre (28 Tage) bei einer
mündlichen einvernehmlichen Kündigung in der Probezeit verhängt wurde.
Der Dienstnehmer ist 46 Jahre jung und hat zuvor Notstandshilfe bezogen.
Die Stelle wurde nicht vom AMS vermittelt. (Eigenbewerbung)

Am 08.06.2012 wurde eine Saisonstelle (Bundesland Kärnten) mit einer
1 monatigen Probezeit angenommen. Da beim Vorstellungsgespräch die Art
der Tätigkeit vom Arbeitgeber nicht richtig angegeben wurde, musste das
Dienstverhältnis am 10.06.2012 aus Gesundheitlichen Gründen beendet werden.
Das Personalzimmer wurde am gleichen Tag geräumt und bei der Rückgabe der
Schlüssel wurde in Anwesenheit eines Zeugen (meine Person) um die
Arbeitspapiere im besonderen die Arbeitsbescheinigung gebeten.
Da der 10.06.2012 ein Sonntag war wurde Ihr vom Arbeitgeber mitgeteilt, dass
sie Diese erst am 11.06.2012 im Zuge der Abmeldung bei der KGKK austellen kann
und die Papiere werden nachgesendet.

Am Montag den 11.06.2012 wurde Dies dem AMS gemeldet und am 15.06.2012 kam ein
Schreiben, dass der Leistunganspruch erst wieder ab dem 09.07.2012 besteht.
Am selben Tag wurde vom AMS tel. mitgeteilt, dass sie auf die Arbeitsbescheinigung
warten müssten.

Daraufhin wurde die KGKK angerufen und es wurde mitgeteilt, dass die Abmeldung
bereits erfolgt sei. Der Arbeitgeber teilte tel. mit, dass der Steuerberater alles
erledigt haben sollte. Am Nachmittag wurde das AMS wieder tel. kontaktiert und
siehe da..... die Abmeldung ist bereits eingegangen jedoch Kündigung durch den DN.

Da Sie bis heute keine Arbeitspapiere bekommen hat, wandte sie sich an die AK
und diese teilte mit, dass die Papiere eigentlich sofort (keine Frist)
ausgehändigt werden müssen.

Wir haben nun einen eingeschriebenen Brief mit der Aufforderung der Austellung eines Bescheides an das AMS geschrieben um in Berufung gehen zu können.

Mich würde nun interessieren ob es einen Frist für die Austellung eines Bescheides gibt und sollte diese nicht eingehalten werden, könnte man eine aufschiebende Wirkung erlangen?

Ich bedanke mich im voraus für jede Info

Ro. (25.06.12)

Antwort:
eingeschrieben war wichtig! - es ist ev. mit "Wochen" zu rechnen - ev. 2 ev. mehr?
das AMS muss sich beeilen und darf die Dauer nicht künstlich in die Länge
ziehen???

("Nach 6 Monaten sollte, wenn die Behörde nicht aktiv wird und der Forderung nachkommt, bei Gericht ein Devolutionsantrag gestellt werden.")

Aufschiebende Wirkung ev. schriftlich fordern.
In der
Berufung auf alle Fälle!

Zur Info:
Kündigung in der Probezeit! (RA)

Kündigung in der Probezeit! (Arbeitslose Fragen)

Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen
Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit

"Deswegen Im Zusammenhang": Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt!

Dienstverhältnis ablehnen. - "Dienstzettel" / "falsche Information" (ohne Gewähr)


27.06.12 um 9.45 Uhr - von D. D. - "Kann es das bitte sein?
"Das würde ja schlußfolgernd bedeuten, dass ich mir mit meinem abgeschlossenen Hochschulstudium meine berufliche Zukunft verschlechtert habe
?"


Hallo Herr Moser,

ich habe in meinem letzten Job Teilzeit als Marketing und PR Managerin gearbeitet und mein Studium der BWL weitergeführt. Nun habe ich das Bakkalaureat abgeschlossen und bin in der finalen Phase des Magisterstudiums (Diplomarbeit).

Ich bin seit Jänner 2012 arbeitslos gemeldet. Ich bin aktuell auf der Suche nach einem Teilzeit-Job in meinem langjährigen Tätigkeitsbereich Marketing und PR (mein Lebenslauf ist stimmig und ich war nur in dem Bereich tätig) um mein Studium beenden zu können.

Zum Einen werde ich nun freundlicherweise in einen ACE Aktivierung und Coachingkurs ab der dritten Juli-Woche für 5 Wochen geschickt. Das würde ich ja noch \"durchdrücken\" wenn es denn so sein soll.

Jedoch nach dem letzten Kontrolltermin kamen Vermittlungsvorschläge die meiner zukünftigen Berufslaufbahn schaden könnten, sofern ich gezwungen wäre, diese anzunehmen. Alles Kundenbetreuer oder Kundenkeilerjobs. Ich habe geantwortet, dass diese nicht meiner Berufserfahrung entsprechen und ich auch keinerlei Erfahrungen in die Richtung mitbringe. Darum würde ich keine Bewerbungen abschicken.

Folgende Antwort habe ich erhalten:

Sehr geehrte Frau B. !

Da Sie angegeben haben, ein abgeschlossenes Betriebswirtschaftsstudium zu haben, können Sie auch in den Sales Bereich vermittelt werden. Die Vermittlungsvorschläge bleiben daher aufrecht.

Zur Information: In den ersten 100! Tagen des Bezugs von Arbeitslosengeld ist eine Vermittlung außerhalb des bisherigen Tätigkeitsbereich nur dann zumutbar, wenn dadurch eine künftige Beschäftigung im bisherigen Beruf nicht wesentlich erschwert wird.

Reichen Sie dem AMS daher bitte auch unverzüglich zu Ihrem Studienabschluss folgende Dokumente nach:
1.Abschlusszeugnis
etc.

Kann es das bitte sein?
Das würde ja schlußfolgernd bedeuten, dass ich mir mit meinem abgeschlossenen Hochschulstudium meine berufliche Zukunft verschlechtert habe, weil ich auf einmal jegliche \"Sales\" Jobs (welche in einzelnen Vermittlungsvorschlägen nicht einmal irgendwelche Vorkenntnisse geschweige denn Hochschulabschluß verlangen) annehmen muß?

Und vor meinem Abschluss durften Sie mich nicht in andere Tätigkeitsbereiche vermitteln?

Ich habe nun die Befürchtung, dass sich die Unternehmen natürlich für einen Absolventen mit langjähriger Berufserfahrung und das für einen Bettel interessieren, der ihre Türklinkenputzerarbeit übernimmt.

Wenn ich jedoch einen derartigen Job, und das noch schlecht bezahlt, annehmen muß, ist es mit meinem zukünftigen Weiterkommen im meinem eigentlichen Berufsfeld getan. Ich habe dann keine aktuelle Berufserfahrung mehr in dem Gebiet sondern einen Job mit schiefer Optik komplett außerhalb meines Spezialgebiets in meinem Lebenslauf.

Könnten Sie mir einen Rat geben?

Schöne Grüße!

Antwort:
So ist es! Obwohl sie die Aussichten auf den sozialen Abstieg nicht unbedingt mit ihrem Studium in Verbindung bringen brauchen!
Die österreichische (hundstorferische-"SPÖ?"/ÖVP) Arbeitsmarktpolitik ist eine der Inkompetenz, des Zwangs, der Ethiklosigkeit, des Lohndumpings, der Menschenverachtung/Menschenrechtsverletzung, des sozialen Abstiegs, der Armutserzeugung etc.! (Perverse Arbeitsmarktpolitik)

Jede(r) der 3 Monate arbeitslos war muss jede Arbeit mit auch niedrigsten KV-Entlohnung annehmen - egal welche Ausbildung/Studium er/sie besitzt - Ansonsten wird die Existenzsicherung gesperrt!

Sie dürfen also nicht ablehnen, sonst ist ihre Existenzabsicherung weg!
Ev. müssten sie es übers Bewerbungsgespräch schaffen, dass sie nicht genommen werden!

Tipp von Gi. - "Bewerbungs-Muster zum Schutz vor Dequalifikation"
"Sämtliche Qualifikationen in Bewerbung für (z.Bsp.) "Abwäscherstelle" angeben - kann vor Dequalifizierung schützen" (16.10.11)

Deswegen ist es m. M. auch erlaubt die Deppenkurse auch Mobbingkurse zu nennen. Die sind dazu da sie in irgendein DV zu drängen. Egal welcher Verdienst oder ob Ausbildung oder eben keine nötig wäre!
Gäbe es genug Arbeit bräuchte man die Deppenkurse nicht, die sich die hunderte Millionen Euro der Versichertengemeinschaft aufteilen dürfen, wenn sie die Mitglieder in irgend eine Beschäftigung mobben!
("oder irgendwie die Statistik bereinigen! Arbeitslose rausekeln! krank machen! etc.")

zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs : (ohne Gewähr)

Ich fürchte die Menschenrechtsverletzung / Menschenverachtung ist "nur/am" Besten zu bekämpfen wenn man ("neue") tatsächlich humanistische-soziale Parteien wählt!

Ist die SPÖ nicht schlimmer als die ÖVP? (6.06.10)


27.06.12 um 8.02 Uhr - von C. R*. - "Kann ich Trendwerk-Teilnahme verhindern?"


Sehr geehrter Dr. Moser!

Heute lag in meiner Post ein Schreiben vom AMS mit folgendem Betreff:
Vorbereitungsmaßnahme für TRENDWERK 2012

Wir bieten Ihnen im Rahmen eines vom AMS geförderten sozialökonimischen Betriebes einen vier bis fünfwöchigen Vorbereitungsmaßnahme mit der Möglichkeit eines anschließenden Dienstverhältnisses an.
Bitte informieren Sie sich über die Möglichkeiten beim Infotag am unten angeführten Termin.

Die Verweigerung der Teilnahme an der Veranstaltung kann zum Verlust des Leistungsanspruches für die Dauer von 6 Wochen führen (§ 10 AIVG).

Hierzu einige Fragen:
1. Kann ich die Teilnahme verhindern? (So weit ich das sehe, NEIN!)
2. Da ich nicht aufgeklärt worden bin über meine Defizite, wäre das ein Grund den Kurs nicht zu besuchen? (Da hat es ja einige Gesetztesänderungen
gegeben, JA oder NEIN).
3. Wenn ich an dem Kurs teilnehme, bin ich dann verpflichtet, den angeschlossenen Vertrag des DV zu unterschreiben?
4. Verändert sich danach meine Bemessungsgrundlage?
5. Zusammenfassend, gibt es irgendeine rechtlich haltbare Postion um diesen Kursen zu entgehen und gleichzeitg mein Recht auf Notstandshilfe
intakt zu lassen.

Ich danke im voraus für Ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
(25.06.12)

Antwort:
Ich bin kein Doktor.
1. In bestimmten Fällen!
2. Aufklärung ist Pflicht! Wenn sie schon länger arbeitslos sind, kann das AMS die Begründung im Sperr-Verfahren nachholen! sonst nicht!

>Ich wurde über meine Defizite nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen! -
Auch muss das AMS den "Kunden" die Gelegenheit zur Stellungnahme geben! (Parteiengehör) Fehlende Belehrung

(AUSNAHME: "Vorsicht "die neoliberalen Ausbeuter"/Bartenstein ÖVP hat einen "Entrechtungs-, Unterdrückungssatz" in den Gesetzestext aufgenommen!" 11.03.11)
3. Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
4. Mit niedrigere Bemessungsgrundlage in die Armut!
Nicht bei Deppen-, Mobbingkurs, aber bei Schmarotzer-SÖB "Zwangsmassnahme-Zwangsarbeit"
Siehe Antwort darunter:
(26.06.12 um 6.28 Uhr - von E. A. - "Über SÖB, weil neue niedrigere Bemessungsgrundlage, in die Armut gehievt")

5. Um sich gegen das (auch rechtswidrigen) AMS-Gebaren zu wehren bedarf es eines Kampfes! - Es gibt kein Losungswort das von diesen z.T. menschenverachtenden/menschenrechtsverletzenden Schwachsinn befreit!
Sperren sind mit dem Rechtsweg zu bekämpfen! Berufungen / VwGH-Beschwerden


Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen/zu verklagen!

Siehe Antwort auf: Zwangsmaßnahme TRENDWERK: BITTE UM HILFE". (ohne Gewähr)


27.06.12 um 8.00 Uhr - von Ku*. - "Nur wie überleb ich das jetztn?"


frage ams hat meine notstandtshilfe gesperrt für 6 wochen aus meinen fehler ! wie komm ich jetztn zu geld für miete lebensmittel usw am sozi sagt man mir da kann ma nix machen nur wie überleb ich das jetztn == (26.06.12)

Antwort: "Faschistisches Gedankengut"
"Wie sie jetzt überleben interessiert hundstorfer und die SPÖ ETC. nicht.
wenn es das AMS / hundstorfer schafft betroffenen das geld zu sperren so
sind diese auch feindbild, denen keine hilfe zusteht. - faschistisches gedankengut

>"Wenn man die Zusammenhänge auflöst, so hat die derzeitige Politik/Regierung nichts dagegen, wenn Betroffene wie sie kriminell werden ("müssen) - spricht das doch dann für eine "Überzahl" an Polizei - so für einen Polizeistaat der alle BürgerInnen über Generalverdacht überwacht etc. - die dann die Interessen der Machthaber, auch deren Selbstbereicherung (ungleiche Verteilung) absichern/gewährleisten!
- Wie ja Feindbilder für die Ablenkung der Bevölkerung sehr dienlich sind.
Hat das ignorante unsolidarische zum Hyperegoismus erzogene Volk dann auch eine Adresse wo sie den Frust der diese Politik erzeugt, hin abladen kann!"
- Solange bis der Einzelne selbst an der Reihe ist!
- Deshalb Aufklärung / Bewusstseinsbildung, nur diese führt uns in einen humanistischen Zustand/"System" - zur Gerechtigkeit/Fairness, Solidarität, Entkriminalisierung, "notwendige aber uns gut-tuende Bescheidenheit", Freundlichkeit/Sympathie/Frieden, ethisch, moralisch hochwertige Umgangsformen!)

>gehen sie zur caritas ev. gibt es dort hilfe einkaufsgutscheine - miete
strom ev. per erlagscheine - ev. bargeld? - ohne gewähr

Berufung immer einlegen, die ist kostenfrei! Vielen Betroffenen wird erfolgreich suggeriert das sie schuldig sind!


26.06.12 um 6.28 Uhr - von E. A. - "Über SÖB, weil neue niedrigere Bemessungsgrundlage, in die Armut gehievt"


sehr geehrter herr moser,

ich hatte gerade fürr 63 tage eineb arbeitsvertrag bei itworks aufgrund von langzeitarbeitslosigkeit.letzte woche habe ich beim ams einen neuen antrag abgegeben.meine bemessungsgrundlage hat sich von 1863 auf 1049 veringert!?ich habe keine sorgepflichten und wohne als notlösung seit mitte april in der eigentumswohnung zur untermiete eines freundes.er selbst ist in dieser wohnung nicht wohnhaft jedoch hauptgemeldet.leider habe ich erst morgen einen termin beim ams bekommen.woran kann es liegen das ich nun eine geringere bemessungsgrundlage habe?

ich bins nochmal.
anscheinend wird für die berechnung der bemessungsgrundlage so viele jahre lang zurück gegangen bis diese endlich und so wie in meinem fall niedriger berechnet werden kann.
ist das wirklich legal?
ich beantrage morgen persönlich einen feststellungsbescheid über die letzte berechnung meines arbeitslosengeldes.jedoch erwarte ich mir nicht sehr viel davon.

danke und lg
e. a. (25.06.12)

Antwort: "SPÖ / Hundstorfer erzeugen Armut!"
ja das ist berechnende und widerliche absicht - die leute werden über die
schmarotzer SÖBetriebe und einer neuen bemessungsgrundlage in die armut
gehievt.
nach einem 28 wöchigen DV - ("5"-Jahres-frist wird zusammengerechnet bis diese Zeit erreicht ist) zählen auch die SÖB-"zwangsarbeiten" mit - kommt es zu einer neuen bemessungsgrundlage.

das war anscheinend bei ihnen der fall. - so wird den leuten - die einen höheren bezug haben - die bezüge gekürzt. - und armut erzeugt - dank ÖVP und auch SPÖ? - "unsozial-minister hundstorfer. die sich selbst als sozial heucheln!

und ja, stellen sie trotzdem einen antrag auf Bemessungsbescheid.

27.06.12 um 13.52 Uhr - von E. A. - "Stimmungslage der Beraterin nach dem Verlangen des Bescheides sank ins Negative"
hallo herr moser,
war gestern beim ams.
die neue bemessungsgrundlage wurde aufgrund itworks april bis juni 2012 und itworks november 2008 bis jänner 2009 errechnet.auf meine frage ob man keine 28 wochen dv braucht meinte die ams beraterin die die bemessungsgrundlage errechnet hat das ich ja zwischen 2012 und 2009 immer beim ams gemeldet war!? zum feststellungsbescheid den ich gestern angefordert habe meinte sie das kann bis zu 6 monate dauern auch eine bestätigung für den erhalt dieses bescheides musste ich zwei mal fragen auch die stimmungslage der beraterin nach dem verlangen des bescheides sank ins negative.
lg und danke
e. a.

Antwort:
Die 28 Wochen / "ca. 7 Monate" braucht es! Bin gespannt, ob diese bei ihnen beisammen sind? War wichtig, dass sie den Antrag auf Bemessungsbescheid gestellt haben!
Anwartschaft
AlVG § 14.
(2) Bei jeder weiteren Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes ist die Anwartschaft erfüllt, wenn der Arbeitslose in den letzten 12 Monaten vor Geltendmachung des Anspruches (Rahmenfrist) insgesamt 28 Wochen im Inland arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt war.

RA.: Eine Aussage wie:“ Wir haben ja 6 Monate Zeit!“ ist die Ankündigung eines Amtsmißbrauches!
Entscheidungszwang der Behörde – zügige Erledigung von Einsprüchen.


26.06.12 um 6.20 Uhr - von Mi*. - "Hier meine Leidensgeschichte!"

Angabe falscher E-Mail-Adresse!! Ärgerlich!


Ärgerlich: Antwort-Mail kam zurück! Darum wurde der Eintrag wieder entfernt!

21.25 Uhr


26.06.12 um 6.14 Uhr - von Wa*. - "Alleinerzieherin: Beraterin meinte: na dann müssen wir sie eben für Juli und August vom AMS abemelden?"


Hallo,
Habe da ein problem. Habe am Freitag eine Zuweisung für einen Kurs bekommen der am 2.7.2012 beginnt,der ginge 12 wochen und wäre täglich von 8 - 18 uhr,habe eine Tochter und keine Betreuung in den Sommerferien für sie,und selbst wenn der Kurs über die Schulzeit wäre könnte ich ihn auch nicht besuchen,da ich am AMS angegeben habe,dass ich in der Zeit von 8 - 16 Uhr arbeiten kann. Wie soll ich da dann einen Kurs bis 18 uhr machen können???
Habe dann heute am AMS angerufen,und da meinte die Dame ich muss eine Betreuung haben egal wie ich das mache,oder es gibt eventuell die Möglichkeit denn Kurs zu verschieben auf September. Da sagte ich nur: Ich kann aber auch im September nicht bis 18 Uhr im Kurs sein,daraufhin meinte sie na dann müssen wir sie eben für Juli und August vom AMS abemelden. Da war ich momentan sprachlos. Das kann doch nicht sein,ich bin Alleinerzieherin, und soll plötzlich ohne Geld und Versicherung dastehen??? Kann mich das AMS einfach abmelden wenn ich den Kurs nicht besuchen kann? (25.06.12)

Antwort: "Dank Hundstorfer "SPÖ" sollen AlleinerzieherIn und Kind Bezug gesperrt werden!"
Achtung, Vorsicht: Das AMS "scheisst" da nicht lange um und sperrt ihnen den Bezug weil sie nicht verfügbar sind! Es ist für das AMS sogar ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg, der mit einer Prämie belohnt wird! Die freuen sich auch noch, wenn sie in Existenzschwierigkeiten kommen.
(Am AMS hat sich ein "empathie-unfähiger / gefühlskalter/gefühlskranker Menschenschlag heran gezüchtet!)

Sie müssen diese Zeit nicht in den Mobbing-, Deppenkurs! Je nach dem wie alt ihr KInd ist müssen sie 16 Stunden (Kind bis 10 Jahre alt) oder 20 Stunden verfügbar sein! Betreuungspflichten gilt auch für Deppenkurse!

Achtung diese Verfügbarkeit müssen sie das ganze Jahr auch im Sommer - wenn Kindergärten etc. geschlossen haben- gewährleisten!

Deshalb wäre der Deppenkurs im September für sie günstiger!
Machen sie sich das ev. so aus. Sagen sie ev. noch nicht bescheid, dass sie Kenntnis von den Betreuungspflichten-Zeiten haben! Auf diese bestehen sie erst im September! Ansonsten bucht "die" sie im Sommer zu, wo sie niemanden für das KInd haben um das Geld sperren zu können! Alles Gute!


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