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26.08.12 um 18.33 Uhr - von K*. - "Bericht meiner Erfahrungen mit den Praktiken des AMS S. und deren Zusammen-arbeit mit Volkshilfe Basar und FAB Reno Top!
"antworteten einige: ich bin schon zehn Mal hier und ein anderer schon fünfzehn Mal"
"Hundstorfers Arbeitsmarktpolitik - Arbeitslose sozial schlechter stellen, ausnutzen, ausbeuten und in die Armut drängen - "moderne Sklaverei"!" |
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hallo, ich verfolge schon seit geraumer zeit das geschehen auf ihrer seite und möchte nun gerne meine erfahrungen mit den praktiken des ams s. und deren zusammen arbeit mit volkshilfe basar und fab reno top berichten.
vor einigen jahren wurde ich zur volkshilfe basar gmbh geschickt um dort einen deppenkurs zu absolvieren.als ich die dortige sozialarbeiterin frau f. ein bischen hinterfragte wie sich dass den hier alles finanziere und was mit dem erwirtschafteten geld denn so passiere sagte sie zu mir das ginge mich nichts an und schickte mich zum ams wo mir dann gesagt wurde dass der kurs für mich jetzt vorzeitig beendet wurde ohne irgendwelche sanktionen....
vor einem jahr musste ein enger bekannter von mir ebenfalls dort einen deppenkurs absolvieren.bereits zum dritten mal.als einstandsgeschenk bekam er einen 10 euro gutschein für die gebrauchtkleidersammlung. fachbetreuer die dort arbeiten dürfen sich pro monat um 40euro bedienen... nebenbei betreibt die volkshilfe auch eine kantine als gasthaus nebenan.als mein bekannter dort zu mittag essen wollte wurde er darauf hingewiesen dass er hier nichts zu essen bekommt,den wenn alle kursteilnehmer hier essen würden dann wäre kein platz mehr für gäste.die bereichsleitung und die fachbetreuer gehen natürlich heute noch dort essen hin. es musste auch ein mann der nur einen arm hatte dort mit dem lieferwagen mitfahren und aus den altkleidercontainern die schweren kleidersäcke ins auto verladen.erst durch intervention eines sozialarbeiters der arbeitsassistenz durfte er den kurs beenden. auf eine frage meines bekannten wie das mit der mindestsicherung funktioniert wurde ihm vom bereichsleiter nur die auskunft gegeben dass dies nur für leute sei die auch wirklich arbeiten wollen. so viel zum thema volkshilfe.
beim fab schärding habe ich selbst auch zwei mal die ehre gehabt mich zu verpflichten, wobei ich sagen muss dass die dortige sozialarbeiterin wirklich sozial ist und im dort keiner schlecht behandelt wurde oder zu unwürdigen arbeiten herangezogen wurde. was mich doch ein bischen gewundert hat wie ich einige kursteilnehmer gefragt habe wie oft sie schon den gleichen kurs gemacht haben antworteten einige: ich bin schon zwehn mal hier und ein anderer schon fünfzehn mal.immer abwechselnd als kursteilnehmer und transitarbeiter.das wurde mir auch so von der kursleitung bestätigt.
nachdem ich den kurs dort beendet habe und mich beim ams schärding wieder meldete wollte ich dort um eine ausbildung für web und mediendesign ansuchen,der mir mit der antwort abgelehnt wurde, dass kurse nur dann bezahlt werden wenn man ohne diesen keine chance am arbeitsplatz hätte.
da ich css, html, action script, php, java script und gängige web programme behersche und ich meine kenntniss noch vertiefen wollte beschloss ich mir den kurs selber zu bezahlen. am ams teilte ich dies meinem berater mit und man glaubt es kaum sagte er zu mir:da ich jetzt schon längere zeit arbeitslos bin muss ich einen EDV Grundkurs machen um zu lernen wie ich einen lebenslauf gestalte. der kurs dauert ja ehnur von acht bis zwölf und am abend kann ich dann eh noch nach linz zum selber bezahlten kurs fahren. danach suchte ich die regionalleiterin vom ams auf und schilderte ihr mein \"problem\". von der ich dann die antwort bekam dass das schon seine richtigkeit habe, denn im vordergrund stehen die interessen vom ams.
bitte bei veröffentlichun name und vorname nicht angeben.
sommerlich grüsse
("Zu SÖB-Schmarotzer-Betriebe - "Sozialer Abstieg" - siehe unten:) |
26.08.12 um 11.01 Uhr - von C. - Erfahrungsbericht: Jobbörsen und Kurse "Jobbörsen für ausschliesslich armutserzeugende, ausbeutende Zwangsmassnahmen / "Zwangsarbeit?"!"
"Irreführung der Bevölkerung" "bbs: Übers Internet - Leitbild wird die Öffentlichkeit belogen / Keine Freiwilligkeit, sondern über Bezugssperre-Drohung zur Teilnahme "gezwungen"!"
"Nicht direkt ausgesprochene Androhung von Verlust der Wohnung bzw. Hunger fällt für mich persönlich unter Nötigung."
"bbs / Caritas hat eigenen Kollektivvertrag der unter den üblichen KV liegt "Arm sein bei einem Vollzeit-Hakler-Job ist moderne Sklaverei" |
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Jobbörsen werden vom AMS veranstaltet, damit man sich gleich bei mehreren ausschließlich sozialökonomisch orientierten Betrieben vorstellen kann. Das läuft so ab:
Man bekommt von seiner Beraterin eine Jobausschreibung von einem dieser SÖB, dann geht man hin (mit weiteren ca. 30 – 40 Erwerbsarbeitslosen).
Bei uns in Graz stellt sich dann auf der Jobbörse erstmals die bbs vor. ich weiß eigentlich eh nicht genau für was die gut sind, und bei meinem Nachfragen vor Ort wurde mir auch nur sehr zäh und ausweichend geantwortet. Anscheinend sind die Vermittler für diese SÖB. Man muss mit einem Menschen von bbs reden, ansonsten bekommt man keinen Vermerk, dass man da war, wie man gleich zu Beginn erfährt (kann zur Bezugs-Sperre führen).
Nach dem Gespräch mit der bbs-Mitarbeiterin hat sie mich direkt an der Jobbörse zu noch zwei weiteren Firmen geschickt (die ihre Tische zwecks Gesprächen aufgestellt hatten, man muss halt nur warten bis man dran kommt) nebst der eigentlichen Firma, deretwegen ich ja da war.
Ein paar Tage später bekam ich von der Dame von bbs eine telefonische Einladung, mich zu einem weiteren Vorstellungsgespräch bei bbs einzufinden. Sie teilte mir mit, das es sich um keine konkrete Stelle einer der viele Mitglieder des bbs handelt sondern um ein Vorstellungsgespräch bei bbs selbst um „uns besser kennenzulernen“ (ich dachte, das hätten wir schon beim Zwangs Termin bei der Jobbörse gehabt wie:- Gespräch, Ausfüllen eines Bogens und Abgabe meines Lebenslaufes) und sie meinte noch, dass dieses „Vorstellungsgespräch“ gleichzusetzen sei mit einem Vorstellungsgespräch wie bei jeder anderen Firma auch, bei denen ich mich sonst vorstelle. Meine damaligen AMS-Betreuerin, bestätigte am Telefon, dass dies genau so sei und sollte ich diesem „Vorstellungsgespräch“ nicht nachkommen und auch Transitarbeitsplätze, die mir bbs anbietet ablehnen, hätte ich mit einer Sanktionssperre seitens des AMS zu rechnen.
Und jetzt der eigentliche Grund, was mich so aufregt bei der Sache:
Ich möchte darauf hinweisen, dass auf der offiziellen Homepage von bbs unter der Rubrik: Leitbild: Leitbild des Netzwerkes der Beschäftigungsbetriebe Steiermark (bbs), Ende erster Absatz:
bbsnet.at / Leitbild folgendes steht:
Die Mitglieder sind gemeinnützige Beschäftigungsorganisationen, die faire und sinnvolle Arbeitsplatzangebote für Zielgruppen anbieten, welche freiwillig und ohne Zwang in Anspruch genommen werden können.
Diesen irreführenden Satz müsste aus der Homepage des bbs genommen werden oder ist es erlaubt, in der Öffentlichkeit ein falsches Bild zu erzeugen! Nämlich, dass man als Erwerbsarbeitsloser bei bbs die freie Wahl hat. Die freie Wahl hat man ja auch: entweder jeden Job annehmen - auch wenn er einem selbst nicht als fair und sinnvoll erscheint - oder Sanktion/Bezugssperre seitens AMS. Wenn das unter „freiwillig“ und „ohne Zwang“ verstanden wird und auf der Homepage so stehen bleibt, dann muss auch über die Verbindlichkeit der Stellenvermittlungsvorschläge seitens bbs samt Folgen §10 ALVG just an dieser Stelle informiert werden. Denn ich fände es schon schlimm, wenn ein Erwerbsarbeitsloser durch diesen irreführenden Sachverhalt auf der bbs-Homepage eine Bezugssperre/Sanktion bekommt. Von Irreführung der Bevölkerung ganz zu schweigen.
(was würde ein Anwalt dazu meinen?)
Mir teilte dann das bbs bei dem Termin mit, dass ich mich um mehrere Stellen bei der Caritas bemühen müsse, samt Ausfüllen sämtlicher Bewerbungsbögen für diese Jobs. Ich persönlich finde eine Zuweisung als Putzfrau oder Sortiererin der eingegangen Ware in einer Garage oder Verkäuferin im Mini-Second-Hand-Laden weder mir gegenüber als fair noch für sinnvoll, da eine befristete Stelle für drei Monate (kann manchmal auf bis höchstens ein insgesamt halbes Jahr verlängert werden) in meinem Lebenslauf keinen Arbeitnehmer beeindrucken wird, außer wenn ich vorhabe die nächsten 20 Jahre als Putzfrau oder möglicherweise im Handel als Verkäuferin (Regalbetreuerin, Kassa ?, Lagerarbeiterin) zu arbeiten. Ich bin jetzt 43 Jahre alt und habe zu 90% als Angestellte gearbeitet bis jetzt.
Ich habe inzwischen drei Berufe: Bautechnische Zeichnerin, Office-Managerin und Energieeffizienztechnikerin. Den Kurs zur Energieeffizienztechnikerin bei wifi habe ich letztes Jahr im Juli mit Diplom abgeschlossen. Dieser wurde als EIGENER Beruf angepriesen und auch wurde uns allen seitens des AMS und der wifi in Aussicht gestellt, da angeblich so ein Bedarf eruiert wurde, in diesem Beruf auch Arbeit zu finden. (Wortwörtlich hieß es: Alle werden einen Job haben bis auf ein bis drei Teilnehmer, die werden vllt. keinen Job finden)
Von den zwanzig Teilnehmern weiß ich, dass drei in ihrem alten Beruf tätig sind, wo nur bei einer Stelle der Energieeffizienztechniker Kurs eine nette Zusatzqualifikation ist. Von zweien weiß ich, dass sie weitere Kurse bei der wifi machen haben dürfen. Von einem davon weiß ich sicher, dass er aufgrund des dritten in Folge besuchten Kurses bei wifi dann eine Stelle gefunden hat in diesem Bereich. Von einigen weiß ich auch sicher, dass sie bis heute keine Anstellung gefunden haben, mit einigen anderen bin ich nicht mehr in Kontakt. Ich habe bis heute, also fast ein Jahr später vom AMS keine einzige Stelle in dieser Richtung bekommen und meine AMS-Betreuerin meinte nur lapidar: Weil es keine Stellen als Energieeffizienztechnikerin gibt. Alles andere waren Initiativbewerbungen – die Absagen stapeln sich. Da ich praktisch keinen Beruf mehr habe (aus dem Beruf einer Bautechnischen Zeichnerin bin ich ca. 13 Jahre draußen und es fehlen mir auch fundierte PC AutoCAD-Kenntnisse bzw. Erfahrung in der Baustellenabwicklung, da ich auch in meiner Lehrzeit vor mehr als 20 Jahren als Frau ungleich behandelt wurde und mir auch öfters von Arbeitgeber bei Vorstellungsgesprächen gesagt wurde: Das bisserl Zeichnen machen unsere Dipl.-Inge. selber.
Der sieben-monatige (mit 32h/Woche über den Sommer wo Kindergarten geschlossen) „Fit for Office-Management Kurs“ vor ca. zwölf Jahren brachte mir auch wenig, da ich explizit keine nachweisliche Praxis im Büro hatte (in meiner Lehrzeit durfte ich die Sekretärin halbtags ersetzen drei Jahre lang) und ich auch damals als 31-jährige Alleinerzieherin eines damals Dreijährigen mit unter 25-jährigen HASCH/HAK Absolventinnen und gelernte Bürokauffrauen zu seltenen Vorstellungsgesprächen eingeladen wurde. Manche von diesen jungen Frauen hatten auch schon jahrelange Berufspraxis. Für viele Bürobereiche werden nur noch hoch qualifizierte HAK Absolventen gesucht. Berufe im Bürobereich sind auch so dermaßen überlaufen, auch bis heute, dass ich Vorstellungsgespräche hatte, wo mir gesagt wurde, ich hätte 200 Mitbewerberinnen. Trotz intensivster Bemühungen konnte ich auch hier (wie auch als Energieeffizienztechnikerin) keine Anstellung finden. Auch fehlte mir das Glück bzw. das soziale Netzwerk (Vitamin B) um möglicherweise mit null Praxis im Bürobereich unterzukommen.
Die Berufsfindungs Kurse samt Elektro-Basis Kurs bei „nowa-Frauen in techn. Berufen“ brachten auch nicht viel, da ich mich nicht in einen von Männern technisch orientierten Bereich drängen lassen wollte. Vor allem nicht mit meinem Alter, wo es auch genügend junge Männer gibt, die sich mit mir dann vorstellen und auch der Arbeitsmarkt nicht übermäßig viele Jobs anbietet. In diesem Fall als Zerspannungstechnikerin, eine einjährige Ausbildung bei selten ausgeschriebenen Stellen beim AMS oder Kl. Ztg. Somit stehe ich quasi ohne Beruf da und das sollte eigentlich nicht so sein.
Die Dame von bbs sagte mir auch, dass die Caritas einem eigenen Kollektivvertrag hat, das unter den üblichen Kollektivvertrag liegt. Dazu denke ich mir: arm sein (ca. 800 Euro Notsatndshilfe im Monat) und keine Arbeit haben ist schon schlimm genug, aber arm sein bei einem vollzeit-hakler- job (ca. 1000,-- netto als Alleinerzieherin, also voll alleinverantwortlich für einen weiteren Menschen) ist moderne Sklaverei und die, wenn auch nicht direkt ausgesprochener Androhung von Verlust von Wohnung bzw. Hunger fällt für mich persönlich unter Nötigung. Außerdem finde ich mich durch solche unter Zwang verübten Vorstellungsgespräche, bei denen ich so tun muss, als würde ich die Stelle unbedingt haben wollen, ansonsten Rückmeldung an das AMS, in folge Sanktionssperre, welche bedeutet, das mind. 6 Wochen Notstandhilfe gestrichen werden, in meiner Würde als Mensch verletzt. Noch dazu wenn man es mit zwei Gegenüber zu tun hat, die können dann eh rückmelden, was sie wollen, man selbst hat ja keine Zeugen mit. Da ist man ja eh schon total ausgeliefert, die können lügen bis sich die Balken biegen. Die Ausrede seitens AMS-Betreuer, so sind eben die Gesetze, lass ich auch nicht mehr gelten, denn dann muss man halt falsche Gesetzte ändern und nicht auf Biegen und Brechen durchführen und sich an diesem faschistischen System auch noch als Kollaborateur und Handlanger beteiligen als Berater oder Betreuer von sogenannten sozialökonomischen Betrieben wie die Caritas zb.
Schlussendlich hat mich bbs angerufen sie habe meine Bewerbungen an die Caritas weitergeleitet und LEIDER wurden die Stellen bei der Caritas anderweitig besetzt. Ich möchte nicht sagen, dass für viele Menschen diese oben beschriebenen Stellen bei der Caritas kein Anker sind und eine echte Hoffnung, aber es soll halt bitte schön dann auch tatsächlich FREIWILLIG sein.
In allen oben beschriebenen Kursen hatte ich intensives Bewerbungstraining. Alles was ich machen wollte, wurde mir vom AMS abgewiesen (AutoCad-Kurse nach Wiedereinstieg etc.) Ich habe jeden Kurs besucht, den das AMS für mich aussuchte. Was für eine Steuerverschwendung. Von der Menschenverachtung, die hinter dieser Arbeitsmarktpolitik steht gar nicht zu reden.
Bericht Ende. (25.08.12)
Anmerkung: "Zu SÖB-Schmarotzer-Betriebe - "Sozialer Abstieg"
Steiermark: Richtiger Tipp von C. - bbs-Freiwilligkeit in der Berufung angeben! Bei Bezugssperren, die vom AMS im Zusammenhang mit bbs-SÖB-Mitgliedern ausgesprochen werden, in der Berufung auf die angebotene Freiwilligkeit auf deren Internet-Seite hinweisen!
(Beschäftigung gerne oder ungerne annehmen ist unerheblich! - VwGH)
In Schmarotzer-SÖB-Transitarbeitsplätzen müssen Arbeitnehmerrechte eingehalten werden! Wobei der eigens dafür geschaffene SÖB-niedrig-Lohn-KV in einem Gerichts-Verfahren endlich auf den Gleichheitsgrundsatz (und sonstigem Verfassungsrecht) überprüft werden müsste! >Da besondere Bestellungsverfahren beim OGH nicht von individuell Betroffenen Menschen geführt werden kann, wäre die Alternative, dass nach Beendigung fertiger SÖB Beschäftigungsverhältnisse von einzelnen Betroffenen entsprechende Klagen eingebracht werden.
Siehe: Dr. Pochieser - mit Verfassungsrecht gegen Armut: "Auch für Kollektivverträge gilt der Gleichheitsgrundsatz (und sonstiges Verfassungsrecht)" (30.07.12)
Weitere Antwort zur Zwangsmassnahme/"Zwangsarbeit"
Beim sich gegen SÖB/GBP wehren sind arbeitnehmerrechtlichen Gründe heranzuziehen! (Tipps dazu von Au. beziehen sich auf Arbeitnehmerrechte!) (ohne Gewähr)
"Millionen-Geschäfte mit der Not der Menschen" (Die moderne Barbarei! / ...eine besonders scheußliche Ausbeutung. Von Monsignore Stefan Hofer, Dechant und kath. Pfarrer in Braunau-St. Stephan. An die sogenannten Helfer! Dienen - Verdienen - Quelle OÖ Nachrichten) ( 7.05.10)
Warum wird im Zusammenhang mit SÖB-Betrieben von Menschenrechtsverletzungen gesprochen? (10.12.09)
"Mit dieser Arbeitsmarkt-Politik ist kein Staat zu machen" (8. 08.12)
"SPÖ Kanzlerschaft löst den ersten Arbeitsmarkt auf" (+ Armut auch über neue niedrigere SÖB - Bemessungsgrundlage) (15.07.2009)
Menschenrechte ("nun") im Verfassungsrang! "VfGH: EU-Grundrechtecharta hat Verfassungsrang" "Muss Hundstorfer die menschenrechtsverletzende Arbeitsmarktpolitik wie den bedingten widerlichen AMS-"MitarbeiterInnen"-Charakter im Clo runter spülen? (6.05.12 |
25.08.12 um 13.48 Uhr - von Do*. - "HILFE DRINGEND: Anspruch auf Versicherungsleistung weg" |
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Hallo und bitte DRINGEND helfen!!!
war knapp 1 Jahr arbeitslos, hatte dann Anfang April einen Teilzeit- Job gefunden denn ich aber leider nur knapp 2 Monate ausüben konnte weil das Unternehmen darauf Konkurs angemeldet hatte und ich vom Sachverwalter Mitte Juni lt. Kündigungsfrist gekündigt werden sollte. habe am 03.07.2012 mich beim AMS angemeldet und bekam einen Antrag auf Notstandshilfe den ich erst am 08.09.2012 abgeben konnte. Bei meinem Termin Anfang August erfuhr ich das ich noch immer bei der Firma als Dienstnehmer erschienen weil es der Rechtsanwalt nicht geschafft hatte mich von der NOEGKK abzumelden konnte ich meinen NOTSTANDSHILFE-Antrag nicht abgeben. Worauf hin ich natürlich noch bei meinem AMS-"Betreuer" beim Anwalt angerufen hatte und die sofortige Abmeldung verlangte da ich vom AMS sonst kein NOTSTANDSHILFE erhalten würde. Mir wurde vom Betreuer ein neuer Termin (13.08.2012 - 11:00 Uhr) vereinbart bzw. meinte er falls ich die Abmeldung von der NÖGKK erhalten würde, könnte ich mich auch früher melden. Da ich aber zu meiner nächsten Kontrollmeldung die Abmeldung nicht erhalten hatte lies ich den Termin aus versuchte aber telefonisch Kontakt aufzubauen, was mir auch nicht gelang weil man ziemlich lang in der Warteschleife des ams warten musste und mein kontrollm! eldetermin gekommen war. Am nächsten Tag rief ich bei der NÖGKK an und fragte wann denn meine Abmeldung stattfinden würde weil ich vom ams keinen Bezug erhalte ohne Abmeldung von der NÖGKK weil ich dort noch immer Teilzeitbeschäftigt erscheine. Worauf hin ich die Antwort bekam dass ich am 17.08.2012 die Abmeldung im AMS System erscheinen würde. Also vereinbarte ich einen Termin an dem besagten Tag und musste dann erfahren das mein Antrag nicht ab dem 03.07.2012 sonder erst ab dem 17.08.2012 erhalten würde weil ich einen Termin nicht eingehalten (hatte noch immer nicht die Abmeldung von der NÖGKK erhalten, daher wäre dieser Termin aus meiner Sicht und auch so wie ich es von meinem "Betreuer" verstanden habe nicht ZWINGEND). Habe dann am 18.08.2012 einen Bescheid über das e-ams Konto erhalten worauf ich natürlich Berufung einlegen möchte.
Ich bin der Meinung das wenn es der Masseverwalter (Rechtsanwalt) es geschafft hätte mich rechtzeitig abzumelden dann hätte ich schon beim Termin im August mein NOTSTANDSHILFE Geld erhalten aber durch den Rechtsanwalt hat sich das ziemlich lang heraus gezögert und natürlich die schlechte Betreuung vom AMS würde ich erst ab 17.08.2012 den Bezug erhalten, habe aber natürlich noch in dieser Woche ein Job erhalten und habe am 20.08.2012 angefangen zu arbeiten. JETZT MEINE FRAGE: hätte ich Chancen mein Bezug ab dem 03.07.2012 zu erhalten, und wie muss meine Berufung gegen diesen Bescheid aussehen, brauche ich einen Anwalt (wenn ja mir fehlt das nötige Geld, seit 1,5 Monaten kein Geld vom AMS erhalten; 2 Monate gearbeitet aber die Firma ist Konkurs gegangen und habe auch dort kein Geld erhalten, also stehe ich finanziell sehr schlecht Ich hab da was geschrieben weiss aber nicht ob ich das so als Berufung senden kann??
BITTE HELFEN!!! (22.08.12)
Antwort: "Hundstorfers unsoziales AMS" Au, Mist! Das sie den einen unsinnigen Termin nicht eingehalten haben, freut dem AMS (+MitarbeiterInnen), das bestrebt ist Menschen in Not um das zustehende Geld zu bringen und Schwierigkeiten zu machen wo es nur geht! Arbeitslose aus der Statistik zu streichen ist nämlich ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg der für Prämien sorgt! ("Kopfgeld") Trotzdem auf den Bescheid legen sie unbedingt und sofort Berufung ein! - Der ist kostenfrei und sie brauchen auch keinen RA. dazu. Geben sie in der Berufung den Sachverhalt, den sie hier schildern an! Dass sie aus dem Grund - weil sie die "KK-Abmeldung" noch nicht hatten - nicht gekommen sind - Aber sofort nach Kenntnis durch die NÖGKK, bez. der Abmeldung, einen Termin ausmachten! Was sowieso der Fall gewesen wäre, wären sie wieder ohne Abmeldung, für das sie nichts konnten, beim Termin erschienen - weswegen sie auch der Meinung waren, das dieser deswegen (ev. laut BetreuerIn) nicht zwingend sei! Es sich also nur um wenige Tage handelte. Sie auch versucht haben telephonisch Kontakt mit der BetreuerIn aufzunehmen! Was nicht funktionierte weil sie einige Zeit ohne Weiterleitung in der Antwortschleife verharrten! (ohne Gewähr) |
25.08.12 um 10.42 Uhr - von G*. - "Einspruch gegen AMS-Bezugssperre" |
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Sehr geehrter Herr Moser! Erst mal ein Großes Dankeschön für Sie und ihre Seite die schon sooo vielen von "uns" geholfen hat!!!! Nun zu mir: Das AMS L. verhängte mir eine 6-wöchige Bezugssperre, nachdem ich im April diesen Jahres einer Einladung zu einer AMS Jobbörse nicht nachgekommen bin. Nachdem ich mich auf ihrer Seite erkundigte erhob ich beim AMS Leiter Einspruch. Die Berufung holte ich mir von ihrer Seite. Heute nach fast 10 Wochen hatte ich ein sogenanntes "Parteiengehör " in der AMS Landesgeschäftsstelle bei der Frau U. Dort hatte ich einen Zeugen mit. Sie sagte mir klipp und klar das der sogenannte "Ausschuss" (was immer das auch ist) meiner berufung sicher nicht zustimmen wird,da ich mich in "Wiedersprüche" verwickelt hätte. Meiner Betreuerin sagte ich,ich hätte an diesem Tag an dem die Jobbörse statt fand einen anderen Vorstellungstermin und später sagte ich,ich hätte einen Arzttermin gehabt. Das stimmt schon so,weil ich echt nicht mehr weiss was ich an diesem Tag gemacht habe. Nun las ich in ihrem Vorrum das eine Bezugssperre wegen einer einmaligen Angelegenheit nicht rechtens ist,sonder nur rechtens wenn man mehrmals einem vom AMS vorgeschlagenem Termin nicht nachkommt (bei mir war es nur dieses eine mal), das sagte ich ihr heute auch und sie meinte NEIN sie haben das RECHT meinen Bezug auch bei einem einmaligem "verstoß" zu sperren!!!!! Ich könne mich ja dann zum Verwaltungsgerichtshof wenden was aber eine Gebühr von 220.- kostet und 2-4 Jahre dauern wird!!!!!!!! Was stimmt jetzt eigentlich und was soll ich nun machen??? Habe überall Schulden weil ich 6 Wochen KEIN Geld erhielt (immerhin bekomme ich 30.- pro Tag NSH-Sie können sich ja ausrechnen welcher Betrag das ist. Dann meinte sie noch ausser die Arbeitsstelle die bei der Jobbörse vermittelt worden währe, währe für mich nicht zu erreichen gewesen-was sie DEFINITIF nicht ist denn ich wohne in Wien 10 und der Arbeitgeber ist in Großenzersdorf mit Dienstbeginn um 05.00 Früh und das mit den öffentlichen, da ich kein Auto habe. Ich habe ihr das heute per Mail geschickt,habe aber wahnsinnige Angst das die Berufung dennoch abgelehnt wird weil sie das gesagt hat!!! WAS kann ich jetzt noch tun bevor sie tatsächlich abgelehnt wird????? DANKE DANKE DANKE schon mal für ihre hoffentlich baldige Antwort!!!!
Herzlichst ihr G. (24.08.12)
Rückfrage: wie lange sind sie schon arbeitslos? wie oft waren sie schon in einem deppenkurs / zwangsmassnahme / kurs
25.08.12 um 9.50 Uhr - von G*. - "3. Kurs, wobei ich immer wieder im Krankenstand bin wenn ein Kurs kommt" Bin seit November 2011 arbeitslos und jetzt im 3. kurs,wobei ich immer wieder im krankenstand bin wenn ein kurs kommt,nur jetzt muss ich hin,da der kurs bis oktober geht und ich bereits 2 wochen wegen depressionen krank geschrieben war. L.G.
Antwort: Mit erstmalig, wie sie meinen, hat eine Sperrmöglichkeit nichts zu tun!
Die Wegzeit zur Arbeit und zurück darf ca. 2 Stunden bei Vollzeit und 1,5 Stunden bei Teilzeit ausmachen! (Auch für Deppenkurse gültig) Wenn sie länger brauchen ist das ein Berufungsgrund! (Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen)
Widersprüchliche Aussagen schaden in der Berufung sehr! Obwohl ich sie verstehe! Die Angst nicht mehr weiter zu wissen macht nervös worauf sie mit einer Argumentation die existenzielle Bedrohung abwenden wollten!
Nur freut das eher die AMS-MitarbeiterInnen! Sie müssen wissen, in "Hundstorfers Behörde" gibt es keine soziale Einstellung! Im Gegenteil führen Sperren zum arbeitsmarktpolitischen Erfolg, wofür die auch noch Prämien bekommen! "Kopfgeld sozusagen"
Wäre wichtig gewesen sich vor der Berufung genau zu erkundigen!
Folgen sie sämtlichen Links (unterstrichen) um in Erfahrung zu bringen, wann es ev. möglich ist sich gegen peinlichen, persönlichkeits-entwertenden Deppenkurse / Mobbingkurse / SÖB-Zwangsmassnahmen = Transitarbeitsplätze zu wehren! Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren!
"Info bez. Deppenkurse" Falls, - Besuchen sie ev. einen Facharzt (Überweisung vom Hausarzt holen) Viele Psychologen wissen um den Mobbingcharakter von Deppenkurse und schreiben Betroffene auch schon mal längere Zeit kursuntauglich!
In Notlagen besuchen sie ev. Caritas - Einkaufsgutscheine, Miete, Strom etc. per Erlagschein. Ev. Bargeld ?
Ps.: Es gibt die Möglichkeit der Verfahrenshilfe wollen sie weiter zum VwGH gehen!
(ohne Gewähr)
25.08.12 um 18.04 Uhr - von C. - Kein Kurs, sondern um eine sogenannte Jobbörse / "Zwangsmassnahmenbörse" So wie ich das verstanden habe, handelt es sich nicht um einen Kurs, sondern um eine sogenannte Jobbörse. Da war ich auch schon einmal. Das läuft so ab, dass man da eine offene stelle eines söb bekommt, und diese jobbörse ist an bestimmten tagen, wo mehrere söb anwesend sind. man geht also mit der stelle dahin und bewirbt sich. ich würde dem betroffenen dringenst empfehlen, bei der kostenfreien berufung anzugeben, dass der dienstbeginn um 5.00 mangels auto und auch die nichterreichbarkeit des arbeitsortes um diese uhrzeit mit öffentlichen verkehrsmittel, der grund war, den termin nicht wahrzunehmen. Und auch angeben, das ewaige widersprüche sich somit sowieso erledigt hätten, und nur daraus entstanden sind, weil der betreuer diesen fakt (arbeitsbeginn 5 uhr früh) ignoriert hat. die wegzeit zur arbeit beträgt für hin UND zurück für einen vollzeitjob 2 h und teilzeit weiss ich nicht genau, denke das die 1,5 h auch für hin und retourweg gemeint sind. ganz liebe grüße aus graz |
24.08.12 um 20.17 Uhr - von Kr. - "Wie das AMS die Urteile des VwGH umdreht und zum Nachteil der Arbeitslosen auslegt"
"Von einer realitätsfremden 25-jährigen AMS-Beraterin als entmündigter Parasit behandelt werden."
„Fachzentrum berufliche Rehabilitation“ eine Bezeichnung, über die ich nur mehr den Kopf schütteln kann! |
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Hallo Herr Moser,
ich möchte Sie in unten angeführter Angelegenheit informieren, wie das AMS die Urteile des VwGH umdreht und zum Nachteil der Arbeitslosen auslegt.
Ich hatte wegen der Androhung meiner Beraterin, sie würde mir den Notstandshilfebezug sperren, wenn ich nicht wöchentlich mindestens 2 Eigenbewerbungen nachweisen würde, einen eingeschriebenen Brief mit einer Beschwerde über diese Vorgangsweise an das AMS geschrieben. Nun habe ich vom Abteilungsleiter des AMS einen Antwortbrief bekommen, der zeigt, welchen Spielraum die Urteile des VwGH leider haben, was vom AMS natürlich sofort ausgenützt wird.
In dem Schreiben steht sinngemäß, dass das genannte Urteil feststellt, dass „die jeweiligen Verhältnisse“ berücksichtigt werden können, wenn es um darum geht, dass man als Arbeitsloser dem AMS nachweisen muß, ausreichende Anstrengungen zur Erlangung einer Beschäftigung zu unternehmen.
Dann führt dieser Herr aus, dass man eine durchschnittliche Arbeitswoche von 38,5 Wochenstunden zu Grunde legt, sodass man durchaus „jeden Tag eine Bewerbung bearbeiten“ kann. Dies würde bedeuten, dass 5 Bewerbungen in der Woche ohne Weiteres möglich sein müssten, was eine erfolgreiche Strategie wäre, damit wöchentlich 1 bis 2 Vorstellungsgespräche zustande kommen. Dies bedeutet wohl einen versteckten Hinweis darauf, dass die von meiner Betreuerin geforderten 2 Bewerbungen ohnehin noch zu gering seien.
Außerdem führt er noch an, dass mir als Notstandhilfebezieher ohnehin jede Beschäftigung zumutbar ist, wenn sie kollektivvertraglich entlohnt wird und den körperlichen Fähigkeiten angemessen ist. Nun, wir wissen ja, dass es dem AMS eigentlich völlig egal ist, was man gelernt hat, welche Fähigkeiten und Erfahrungen man hat.
In dem Schreiben steht auch, dass es österreichweit einen durchschnittlichen Bestand von 55.000 dem AMS gemeldeten Stellen geben würde, außerdem würden jeden Monat 35.000 bis 40.000 neue Stellen dazukommen. Nachdem das AMS nur einen kleinen Teil der offenen Stellen abdecken würde, müsse man diese Zahl in Etwa verdreifachen, um an das Stellenangebot zu kommen, das am Arbeitsmarkt bewegt wird.
Manchmal habe ich ja den Eindruck, dass die Mitarbeiter am AMS so sehr damit beschäftigt sind, Arbeitslose zu schikanieren und in Bezugssperren zu drängen, dass sie keine Ahnung von der Realität am Arbeitsmarkt haben, ob das nun die Zahl der offenen Stellen betrifft oder über die sehr oft völlig unzumutbaren Bedingungen, unter denen man einen Job annehmen soll bzw. nach Auslegung des AMS sogar muß.
Interessant und äußerst befremdend empfinde ich in diesem Brief folgenden Satz, den ich aufgrund seiner Ungeheuerlichkeit hier wortwörtlich aufschreiben will:
„Und entscheidend: nicht der/die Arbeitsuchende entscheidet, ob etwas passt oder nicht passt – sondern der Betrieb.“
Hier steht also schwarz auf weiß, dass ich eigentlich entmündigt bin und es mir gar nicht zusteht, selbst zu entscheiden, ob mir ein Job passt oder nicht. Siehe oben, ich muß jeden Job annehmen, der kollektivvertraglich entlohnt ist. Und ich muß mich auch für jeden dieser Jobs bewerben.
Ein abgeschlossener Lehrberuf mit erfolgreicher Handelskammerprüfung sowie 40 Jahre Berufserfahrung in verschiedenen Branchen, das zählt alles nichts. Für das AMS bin ich genauso viel wert wie ein 17-jähriger Schulabbrecher.
In diesem Schreiben hält mir dieser Herr AMS-Abteilungsleiter dann auch noch vor, ich solle mich weniger damit auseinandersetzen, was ich nicht tun müsse, sondern in dieser Zeit lieber Bewerbungen bearbeiten. Und ich würde „möglicherweise“ dazu neigen, eine „Information“ meiner AMS-Beraterin mit einer persönlichen Drohung oder Druck zu verwechseln. Es stünde mir daher auch nicht zu, zu verlangen, von jemand anderem betreut zu werden.
Mich würde ja echt einmal interessieren, wie diese Damen und Herren vom AMS das sehen würden, wenn es sie selbst betreffen würde. Ich bezweifle, dass sie eine solche Vorgangsweise dann völlig in Ordnung und rechtlich unbedenklich empfinden würden, wenn sie dann als 55-jährige erwachsene Menschen von einer realitätsfremden 25-jährigen AMS-Beraterin als „Kunden“ bezeichnet werden, aber in Wirklichkeit als entmündigte Parasiten behandelt werden.
Seit neuester Zeit nennt sich das AMS in der Signatur ja auch „Fachzentrum berufliche Rehabilitation“, eine Bezeichnung, über die ich nur mehr den Kopf schütteln kann. Für das AMS ist es also Rehabilitation, eine/n Arbeitslose/n mit Facharbeiterabschluß oder mit abgeschlossenem Studium in jeden x-beliebigen Hilfsarbeiterjob zu zwingen oder in den sogenannten zweiten Arbeitsmarkt abzudrängen, und das alles mit Androhung Existenz vernichtender Konsequenzen.
Fazit: Nach Ansicht des AMS-Abteilungsleiters kann ein/e Betreuer/in also sehr wohl eine gewisse Anzahl von Bewerbungen pro Woche verlangen, sofern es den persönlichen Möglichkeiten des/der Arbeitslosen entspricht und wäre auch berechtigt, bei Nichterbringung eine Bezugssperre zu verhängen.
Wie auch immer, ich werde jede Bezugssperre mit allen rechtlichen Mitteln und Anzeige wegen Amtsmissbrauch und Nötigung bekämpfen.
Mit freundlichen Grüßen Kr. (bitte – wie immer – keine Namen schreiben, wenn Sie diese Nachricht auf Ihrer HP im Forum veröffentlichen.) (23.08.12)
("Eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen" - 3.08.12)
Antwort: "Eine Behörde ohne Glaubwürdigkeit!" "Unseriösität, Lügen, Statistikfälschung/"Betrug", auch um das Gesicht nicht gänzlich zu verlieren! Unter Ehrlichkeit betrachtet müsste sich das AMS als inkompetente, menschenzerstörende / gesellschaftszerstörende Behörde ausweisen! Ist eigentlich klar, dass dies nicht passiert! Nur, übersieht das AMS, dass "vor kurzer Zeit" die Informationsgesellschaft begonnen hat! Diese wird das wahre Gesicht - besser die Fratze des menschenrechtsverletzenden AMS preisgeben! Und den einen und anderen auch zur Rechenschaft ziehen!
Dort wird einfach irgend etwas erzählt um das Ignorieren von VwGH-Erkenntnissen zu verschleiern! (Ist auch kein Problem, es passiert ihnen ja nichts wenn sie den Rechtsstaat / Demokratie / VwGH-Erkenntnisse missachten - Stellt der VwGH Rechtswidrigkeit fest so bekommt das Opfer nach langem nervenaufreibenden Rechtsweg sein/ihr rechtswidrig entzogenes Geld zurück! Und das wars? Keine Konsequenzen für die "Rechtsbrecher")
Deshalb bringt es nichts irgendwas auf die AMS-Antwort-en zu geben! Weshalb es erforderlich ist - wird eine gewisse Grenze überschritten - den Rechtsweg bis zum VwGH zu beschreiten!"
Die AMS-Zahlen bzw. Lohndumping-Behörde-AMS analysiere ich ausführlich in
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