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11.09.12 um 9.52 Uhr - von Gr. - "Gibt es auch für den Notstand eine "geschützte Bemessungsgrundlage"?"


Sehr geehrter Herr Moser,

bin gerade dabei Notstand zu beantragen. Gibt es auch für den Notstand eine "geschützte Bemessungsgrundlage"?

Die Vorgeschichte zu meiner Anfrage:

Nach langen Jahren Arbeitslosigkeit (begann mit 46 Jahren, jetzt bin ich
5* Jahre alt) fand ich voriges Jahr im Juli einen Job als (ganz) gut bezahlte freie Online-Journalistin.

Habe allerdings Morbus Crohn (bin auch vom Sozialamt mit 60%iger Behinderung eingestuft), der schon seit einigen Jahren wieder sein Unwesen treibt und musste mich im Februar diesen Jahres zum wiederholten Male einer Operation unterziehen, die mich inklusive anschliessende Rehab insgesamt fast vier Monate in den Krankenstand trieb.

Möglicherweise deswegen oder einfach aus Einspargründen hat mich mein Arbeitgeber gebeten, nur mehr zu einem geringen monatlichen Pauschalhonorar von zu Hause aus zu arbeiten. Während letzteres mir entgegenkommt, musste ich aufgrund des zu geringen Honorars und weil sich auch anderweitig keine Jobs aufgetan haben, im Mai 2012 Arbeitslose beantragen (nach Beschäftigungszeitraum von *. Juli 2011 bis *. April 2012, allerdings inklusive Krankenstand). Das Arbeitslosengeld wurde mir von *. Mai bis *. September 2012 zuerkannt. Das sind genau 20 Wochen.

Nun lese ich in den AMS-Richtlinien, daß mir nach 20 Wochen Arbeitslosengeld nur ein Notstand in der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes zusteht, weil für die Höhe des Notstandsbetrages nicht nur die Höhe des vorher bezogenen
Arbeitslosengeldes ausschlaggebend ist, sondern auch die Dauer des
Arbeitslosengeldbezuges.

Ist dem so? Können Sie mir da weiterhelfen?

Wenn dem nämlich so ist, dann sollte niemand mehr den Notstand für eine
Beschäftigung unterbrechen, der sich nicht sicher ist, mindestens ein Jahr dort zu arbeiten oder der nicht eine unkündbare Anstellung findet.

Mit freundlichen Grüßen,

Gr.
mobil: ************
mail: ********

Antwort:
sie hatten vorher schon ein höheres arbeitslosengeld bzw.: notstandshilfe -
oder?
dann dürfte es nicht mehr weniger als vorher werden .

weil geschützter Bemessungsgrundlage /
Ein Arbeitsloser über 45 kann sich, wenn er einen neuen Anspruch erwirbt, nicht mehr verschlechtern.

haben sie die neue notstandshilfe-bemessung / höhe schon bekommen?

sind sie der meinung, dass hier etwas nicht stimmt so verlangen sie einen
Bemessungsbescheid und legen Einspruch/Berufung ein!

(zur info: vom notstand aus braucht es ein 28 wöchiges DV um wieder
arbeitslosengeld zu beziehen!) (ohne gewähr)
ps.: ist es okay unter initialen zur info dritter zu veröffentlichen?

11.09.12 um 10.32 Uhr - von Gr. - "Leider muß ich mich aber nochmals versichern, daß Ihre für mich positve Antwort wirklich stimmt."
Sehr geehrter Herr moser,

ich danke Ihnen für die Info und auch die prompte Erledigung. Leider muß ich mich aber nochmals versichern, daß Ihre für mich positve Antwort wirklich stimmt.

Was ich nämlich nicht verstehe, ist der Passus bei der Bemessung der Höhe des Notstands, der sich auf die Dauer des ALG-Bezugs bezieht. Dort steht, wenn man nur 20 Wochen ALG erhalten hat, dann gibt es eben nur diesen Ausgleichszulagenrichtsatz.

Von der geschützten Bemessungsgrundlage wußte ich, aber in dem §21 steht
nichts über Notstand, sondern nur über ALG, oder sehe ich das falsch.

Ich will bitte weder besonders lästig fallen, noch bezweifle ich Ihre Kompetenz. Als gebranntes Kind will ich nur keine böse Überraschung erleben, und jetzt ist noch Zeit, denn mein ALG-Bezug geht noch bis *. September.

Und ja, natürlich können Sie die Anfrage mit meinen Initialen reinstellen.

Danke und liebe Grüße, Gr.

Antwort:
da sie vor dem jetzigen bezug schon arbeitslosengeld/notstandshilfe bezogen haben - und über 45 jahre alt waren - kommt eben die geschützte bemessungsgrundlage zum tragen.
die geschützte bemessungsgrundlage schliesst auch die notstandshilfe mit ein!
trotzdem ohne gewähr - aber hier bin ich mir ziemlich sicher.

Ps.: Geringfügigkeitsgrenze beträgt im Jahr 2012 € 376,26 monatlich bzw. € 28,89 täglich. - Das dürfen sie dazu verdienen!

Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen
Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit

11.09.12 um 13.10 Uhr - von Stephan - "Notstandshilfe ist weniger als das Arbeitslosengeld aber auch geschützt"
>"Ev. Partnerschafts-Anrechnung wie Freigrenzen bedenken!"

hallo christian.

folgende info bezüglich bemessung von al-geld und nh-hilfe.

das mit der geschützten bemessungsgrundlage beim al-geld stimmt zwar,jedoch bemisst sich (lt.§21 alvg) die nh-hilfe auf 95% des al-geldes von der höhe des al-geldes her.
d.h.,dass sich zwar das al-geld in geschützten bemessungsgrundlage der höhe nach nicht mehr verringern kann,jedoch verringert sich die nh-hilfe eben um diese 5% vom al-geld.

danach ist bei gesch. bm-grundlage keine weitere absenkung mehr möglich.

trotzdem vorsicht!!!!!! weil wenn eine partnerschaftsanrechnung hinzukommt,so verringert sich selbst die geschützte höhe des al-geldes bzw. nh eben um diese beträge.

anrechenbar sind jedoch krankheitskosten sowie ratenzahlungen für kredite (wenn man sie für sanierung und/oder wohnraumschaffung, zumindest den wortlaut so wählen) aufgenommen hat.
dadurch verringert sich der anrechnungsbetrag des partnereinkommens und erhöht somit wieder den täglichen anspruch.
(bereits bei antragstellung mit kopien der rechnungen/zahlungen belegen.WICHTIG!!!!!!!!)
weil man sonst den formalweg mit einspruch usw.gehen muss,wenn man diese nachträglich geltend machen will.
bei geltendmachung bei antragstellung werden dann bereits diese abzugsbeträge vom partnereinkommen berücksichtigt und führt wie gesagt zu höherem tagsatz.

bitte diese auskunft bei derartigen anfragen anfügen.
das ist 100%ig juristisch von mir verifiziert.

es können noch weitere beträge geltend gemacht werden,wie krankheitskosten von angehörigen,kosten für beerdigungen und noch ein paar dinge mehr.
wäre hier aber jetzt zu langwierig ins detail zu gehen.
für den fall einer solchen detailierten anfrage kannst du an mich verweisen.

liebe grüsse stephan

12.09.12 um 8.49 Uhr - von Gr. - "Höhe der Notstandshilfe (95% vom ALG) wußte ich"
Hallo Herr Moser,

danke für die Weiterleitung der Leserreaktion und Ihre Antworten. Das mit
der Höhe der Notstandshilfe (95% vom ALG) wußte ich natürlich. Mich haben
nur die 20 Wochen Bezug des ALG irritiert.

Aber in der Zwischenzeit habe ich auch die entsprechenden Passagen im
Gesetz gefunden.

Danke nochmals und liebe Grüße,


11.09.12 um 9.25 Uhr - von Fr. - "nicht alles gefallen lassen - besser selbstbestimmt als fremdbestimmt!"

"Ich darf ihnen/euch eine positive Nachricht mitteilen"


Hallo Hr.Moser,
eine positive nachricht darf ich ihnen/euch mitteilen;
hatte wie geschreiben, heute einen Infotag - Zwangs\"-Arbeit (Transitarbeitsplatz / Verleih) einen Deppenkurs/Mobbingkurs von ein paar Wochen besuchen müssen !!
Konnte den JobTransfair Berater davon überzeugen diesen vierwöchigen kurs nicht zu besuchen (ausgegebenes geld..interessiere mich für einen zielführenden kurs etc.) konnte das auch mit meinem berater abklären bzw. stimmte er zu diesen deppenkurs nicht zu machen!
also es gibt auch vernünftige berater bzw. ein entgegensetzen von eurer seite und ihr seid auf der richtigen seite!
nicht alles gefallen lassen - besser selbstbestimmt als fremdbestimmt !!
danke LG fr (10.09.12)

"Zielgruppe -AMFP - "Zwangs"-massnahmen-"Arbeit" im SÖ-Schmarotzer-Betrieb Jobtransfair" (6.09.12)

Rückfrage:
super - ja es gibt einige fälle, wo ein selbstgesuchter kurs gestattet wird
was für einen kurs dürfen sie stattdessen machen.
wie sind sie vorgegangen - haben sie daten zum kurs vorgelegt? danke

(Anm.: Sollte ein Tageskurs sein! An die 20 Stunden die Woche dauern!
Ev. jeden Tag 4 Stunden; Muss mind. 4 Wochen (wegen der Statistik) dauern;
Und darf ca. 1500 - 2000 Euro kosten!
Kursdaten: Dauer; Inhalt; Ort, Anbieter; Kosten beilegen;)

11.09.12 um 10.14 Uhr - von Fr. - "Gott sei Dank gibt es auch vernünftige Berater!"
Hallo Hr. Moser,

ja, Gott sei Dank gibt es auch vernünftige Berater!
hab mir schon im Vorfeld - dankeswerter weise auch von Ihnen unterstützt -
Gedanken gemacht, was könnte ich tun, um meine Chancen am Arbeitsmarkt zu
verbessern.
Da mein letzter Kurs mit SAP-HR zu tun hatte, und immer mehr auch von den
Firmen SAP-mit Personalrechnung verlangt wird, dachte ich mir, dass ein
Personalverrechnungskurs die passende Chance für mich ist.

Legte dem Berater einen Ausdruck des WIFI-PV.kurs auf den Tisch und meinte,
ob es nicht besser ist einen für mich Zielführenderen Kurs zu besuchen als
diesen Deppenkurs ;-))
Verzeihen sie, dass sagte ich natürlich nicht ;-)))

Er sah sich diesen Wisch an und meinte, der Kurs muss 29 Tage dauern, gleich
oder mehr als 10 Wochenstunden und keinen Abend oder Wochenkurs beinhalten.
Bringen sie mir drei Kostenvoranschläge und wir suchen uns dann einen beim
nächsten Kontrolltermin aus !OK sagte ich, das passt.

Nun bin ich dabei, mir sämtliche Kursanbieter auszufiltern und mir nach diesen obig genannten AMS Voraussetzungen einen passenden Kurs in Personalverrechnung zu suchen.
Es ist gar nicht so leicht, denn viele Kurse beginnen wirklich erst am Nachmittag bzw. Samstag am WIFI oder finden nur 2 Wochen statt!
Aber egal, ich habe vor, selbstbestimmt einen für mich adäquaten Kurs/Weiterbildung zu finden und nicht fremdbestimmt einen Kurs vom AMS zu
bekommen.

Daher gilt auch mein Dank an sie Hr. Moser, denn durch Ihre Plattform, und denen vielen von Ihnen beantworteten Fragen der verunsicherten Arbeitsuchenden ist es Ihnen gelungen uns allen Mut zu machen und Selbstbestimmt unsere Zukunft in die Hand zu nehmen!
Und auch zu wissen, dass man in Zukunft auf Ihre Unterstützung zählen kann.

Danke sehr
F.J.


10.09.12 um 16.32 Uhr - von Mag. A. R*. - "Beschwerde an ArgeDaten, an AMS, Trendwerk und Dritte!"

"Firma Trendwerk: Die Zustände, die sich mir hier zeigen, kann ich nur als katastrophal bezeichnen."


Hallo!

Ich, Mag. A. R, nehme seit *.9.12 an einer AMS-finanzierten Bildungsmaßnahme bei der Firma Trendwerk, Felbigergasse 38 1140 Wien, teil. Bei der Firma Trendwerk handelt es sich um einen sogenannten gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlasser. Die Zustände, die sich mir hier zeigen, kann ich nur als katastrophal bezeichnen. So wurde versucht, Daten von mir zu bekommen, auf die die Firma Trendwerk keinerlei Rechtsanspruch hat. Anbei finden sie zwei Beschwerdeschreiben, an die Firma Trendwerk bzw. an das AMS, welche die Ereignisse der letzten Woche zusammenfassen. Außerdem finden Sie eine Kopie einer "Vereinbarung" über Sockenpflicht! (Originaldokument vorhanden)
Ich fordere Sie auf, gegen diese Mißstände aufzutreten!

Für weitere Fragen und Informationen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.
Telephon: ****/******* Email:******

mit freundlichen Grüßen
Mag. A. R.“

Schreiben ans AMS - wurde auch an die Firma Trendwerk, ArgeDaten sowie an Dritte weitergegeben.

>" Keine Rede mehr davon, dass ich ohne das vollständig ausgefüllte Datenblatt oder den Sozialversicherungsauszug mit einem Kursausschluss zu rechnen hätte, weil mir all dies als mangelnde Mitarbeit ausgelegt würde."<

Mag. A. R.
S.gasse ****
1160 Wien

Betreff: Beschwerde Trendwerk

Sehr geehrte Damen und Herren!
Am Freitag, den 7.9. begab ich mich um 12.30h in den Kursraum meiner AMS-Maßnahme bei der Firma Trendwerk. Hier musste ich feststellen, dass diese leer sind, also machte ich mich auf die Suche nach meiner Kursgruppe. Im Nebenraum saß Herr Mag. K. (der Bereichsleiter) in einer Besprechung und schickte mich zu Herrn L. ins Büro. Dieser setzte mich davon in Kenntnis, dass die anderen
KursteilnehmerInnen heute nicht im Haus wären, da sie den Arbeitsauftrag hätten, sich einen Sozialversicherungsauszug zu holen, da dieser in der nächsten Kurswoche gebraucht werde.

Die Abwesenheit der anderen KursteilnehmerInnen bestätigte mir das Gefühl, planmäßig von der Gruppe isoliert zu werden. Ich soll am Donnerstag meinen Sozialversicherungsauszug holen und zuhause bleiben, während die anderen dies am Freitag erledigen, wo ich wiederum zu einem Gespräch geladen bin. Mir stellt sich die Frage ob dies vielleicht daran liegt, dass den anderen KursteilnehmerInnen, die von diesem Datenstrip auch nur eingeschränkt begeistert sind, Angst vor einem Kursausschluss (und damit einhergehend einer wahrscheinlichen Sperre ihrer Bezüge) gemacht werden soll?

Von Herrn L. erfuhr ich weiters, alles in sehr freundlichem Umgangston, dass ihm mein Beschwerdeschreiben bekannt sei, und ich heute zuerst in den Stellenangeboten der Firma Trendwerk nach einem Job suchen solle. Außerdem wurde ich auf das bereitgelegte Zeitungsangebot verwiesen.
Meine Frage nach dem "Standard" wurde damit beantwortet, dass leider nur "Kurier" und "Kronen Zeitung" zur Verfügung stünden. Auch bei Durchsicht der Stellenangeboten der Firma Trendwerk selbst musste ich leider feststellen, dass es sich fast ausschließlich um niedrigschwellige Angebote handelt.

Etwas später kam Frau F. zu mir. Sie händigte mir eine Liste mit Internet-Seiten, auf denen Jobs angeboten werden und riet mir zu einem AMS-Eignungstest ("Karrierekompass"). Das Testergebnis war amüsant. Der geeignetste Beruf für mich ist Katastrophenmanagerin. Mir erscheint es unwahrscheinlich, dass ich als Katastrophenmanagerin leichter einen Job finde als Sozialwissenschafterin.

Dann wurde ich zu einem weiteren Gespräch - diesmal mit Frau F. und Herrn K. - geladen. Zeit eineN ZeugIn zu finden, wurde mir nicht gelassen, aufgrund der Abwesenheit der anderen KursteilnehmerInnen hätte sich das ohnehin schwierig gestaltet.
Das heutige Gespräch fand in einem größeren Raum statt, der Gesprächstisch ist in der Raummitte angeordnet und ich durfte mir einem Sitzplatz auswählen. Ich nehme den der Tür nächsten. Hier wurde mir zuerst eine Vereinbarung zur Unterschrift vorgelegt, nach der Ich in den Räumlichkeiten der Firma Trendwerk aus hygienischen Gründen zumindest Socken zu tragen hätte. Ich nahm dieses durchaus verblüffende Schriftstück zur Kenntnis ohne es als Vereinbarung zu unterschreiben.
Warum barfuß zu gehen unhygienisch sein soll, das Tragen von Socken aber hygienisch bleibt mir auch nach längerem Nachdenken verborgen.
Auf meine Frage, wie sich die Firma Trendwerk ihr weiteres Vorgehen in der Frage meiner persönlichen Daten vorstelle, stellte sich heraus, dass es plötzlich kein Problem ist, den Datenbogen nur mit jenen Daten ausgefüllt abzugeben, die ich freiwillig bereit bin anzugeben.
Angesprochen auf den Sozialversicherungsauszug wurde mir versichert, dass ich jenen nicht abgeben müsse. Auf mein Bedenken, dass ich auch nicht möchte, dass sich meine TrainerInnen diesen Auszug ansehen, wurde auch dieses Ansinnen wieder fallen gelassen. Keine Rede mehr davon, dass ich ohne das vollständig ausgefüllte Datenblatt oder den Sozialversicherungsauszug mit einem Kursausschluss zu rechnen hätte, weil mir all dies als mangelnde Mitarbeit ausgelegt würde.
Ich hoffe, dass es sich dabei um keine Sonderbehandlung infolge meiner Beschwerde, sondern um eine Änderung in der Praxis der Firma Trendwerk handelt. Es war für mich durchaus nicht leicht, dieses Resultat zu erzielen.
Nur: ich kenne die Rechtslage ein bisschen, habe Deutsch als Muttersprache und
auch noch dazu eine gute Ausbildung. Ich bin in der Lage, mich auszudrücken und verfüge außerdem noch über den Mut, derartige Angelegenheiten tatsächlich durchzustreiten.
Mich würde brennend interessieren, wie viele Menschen dazu gebracht werden, der Firma Trendwerk persönliche Daten preiszugeben, obwohl ihnen das unangenehm ist.
Weiters hatte ich am Freitag dann noch die Gelegenheit, meinen Lebenslauf, den ich - wie vom AMS verlangt - seit dem ersten Infotag am **.8.12 bei mir hatte, abzugeben. Hier möchte ich positiv erwähnen,
dass ich von Frau F. gefragt wurde, ob der Lebenslauf gespeichert werden kann, oder ob es mir lieber wäre, ihn nur ausgedruckt zur Verfügung zu stellen. Außerdem stellte sie mir für Montag eine Gelegenheit in Aussicht, bei der ich mich den anderen KursteilnehmerInnen vorstellen könne. Um ca. 14.30h wurde ich
wieder nachhause geschickt. Ich solle dann wie gewohnt am Montag um 12.30h in den Kursräumlichkeiten erscheinen.
In Socken.
Ich ersuche Sie, alle notwendigen Schritte zu veranlassen, um im Sinne des Datenschutzes dafür zu sorgen, dass die Rechte der KundInnen AMS-finanzierter Bildungsmaßnahmen gewahrt bleiben.
Außerdem ersuche ich Sie, diese Maßnahmen in einer Art und Weise zu gewährleisten, dass sie kultureller Vielfalt Rechnung tragen sowie persönlicher Freiheit und Würde mit Respekt begegnen.

In der Hoffnung einer baldigen Klärung sowie mit freundlichen Grüßen
Mag. A. R.
Dieses Schreiben wird auch an die Firma Trendwerk sowie an Dritte weitergegeben.

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Schreiben ergeht an Arge-Daten, Trendwerk auch an das AMS sowie an Dritte!

>"Ich befand mich nun in einer sehr unangenehmen Situation, alleine in einem engen Büro mit zwei fremden Männern, die versuchen, mich mittels Druckaufbau zu etwas zu zwingen, das ich nicht bereit bin freiwillig zu tun.
Dies ist ein Musterbeispiel für die Erzeugung einer übergriffigen Atmosphäre, welche auch von der Raumanordnung - ich mit dem Rücken zur Wand im Eck sitzend - unterstützt wurde.
Solche Methoden
sind für mich weder gendergerecht, noch im Rahmen eines Förderbetriebes akzeptabel."<

>"Diese Trendwerk-Verhaltensweisen kann ich leider nur als diskriminierend und unseriös bezeichnen."<


Mag. A. R.
S.gasse ****
1160 Wien

Betreff: Beschwerde Trendwerk

Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich nehme seit *.9.12 an einer vom AMS finanzierten Bildungsmaßnahme der Firma Trendwerk in der Felbigergasse 38 im 14. Wiener Gemeindebezirk teil.
Am Mittwoch, den *.9.12., wurde ich gefragt, ob ich das Datenblatt, welches allen TeilnehmerInnen bei der ersten Infoveranstaltung ohne Erklärung mitgegeben wurde, abgegeben hätte.
Nun verhält es sich aber so, dass auf diesem Datenblatt persönliche Daten verlangt werden, die ich nicht bereit bin, der Firma Trendwerk ohne weiteres zu Verfügung zu stellen. Diese werden verlangt, ohne dass den TeilnehmerInnen gesagt wird, wofür die Firma Trendwerk diese Daten braucht oder auch was damit
passiert.
(EDV-Erfassung vorgesehen, Weitergabe an Dritte,....). Es handelt sich dabei auch um persönliche Daten (z.B. "wie bezeichnen sie ihre derzeitige Lebensform?"; Datenblatt S1), die weder für das Verfassen eines Lebenslaufes, noch für die Arbeitssuche relevant sein können, aber dazu geeignet sind, der Diskriminierung einzelner KursteilnehmerInnen Tür und Tor zu öffnen.

Als ich zum Ausdruck brachte, dass es mir unangenehm sei, diese persönlichen Daten so ohne weiteres preiszugeben, wurde ich sofort von einem der zwei TrainerInnen aus dem Gruppensetting entfernt und zu einem "Einzelgespräch" in ein Büro geführt. Dabei handelte es sich aber in keinster Weise um ein Einzelgespräch, da, als wir uns im Büro befanden, ein zweiter Trendwerk-Mitarbeiter, der mir am Infotag als ein Bereichsleiter vorgestellt wurde, gruß- und wortlos den engen Raum betrat und sich zum "Einzelgespräch" gesellte.

Ich befand mich nun in einer sehr unangenehmen Situation, alleine in einem engen Büro mit zwei fremden Männern, die versuchen, mich mittels Druckaufbau zu etwas zu zwingen, das ich nicht bereit bin freiwillig zu tun.
Dies ist ein Musterbeispiel für die Erzeugung einer übergriffigen Atmosphäre, welche auch von der Raumanordnung - ich mit dem Rücken zur Wand im Eck sitzend - unterstützt wurde.
Solche Methoden
sind für mich weder gendergerecht, noch im Rahmen eines Förderbetriebes akzeptabel.
Mir wurde erklärt, dass ich das Datenblatt vollständig auszufüllen und weiters auch noch einen Sozialversicherungsauszug mitzubringen habe. Jetzt solle ich nachhause gehen, am *.9.12 habe ich dem Workshop fernzubleiben, um den Sozialversicherungsauszug von der Krankenkasse zu holen. Außerdem erhielt ich den "Arbeitsauftrag", bis Freitag den 7.9.12 "nachzudenken". Falls ich dann noch immer nicht bereit wäre, meine persönlichen Daten der Firma Trendwerk zur Verfügung zu stellen, würde ich wegen mangelnder Kooperation aus dem Workshop ausgeschlossen werden.

Dazu muss gesagt werden, dass ich natürlich jederzeit bereit bin, den TrainerInnen Daten und Sachverhalte, die meine Arbeitssuche betreffen, darzulegen, um in einer gemeinschaftlichen Arbeitsweise Strategien für eine erfolgreiche Arbeitssuche zu entwickeln. Nicht einverstanden bin jedoch ich mit einer prinzipiellen EDV unterstützten Datensammlung seitens der Firma Trendwerk.

Dasselbe gilt für den Sozialversicherungsauszug. Herr L. hat mir dargelegt, dass dieser notwendig wäre um einen korrekten Lebenslauf zu verfassen. Ich habe aber schon im Rahmen einer Weiterbildungsmaßnahme bei der Firma Jobtransfair meinen Lebenslauf mit dem Sozialversicherungsauszug abgeglichen. Ich verstehe nicht, warum mir nicht genügend Vertrauen entgegengebracht wird, dass im Stande bin einen korrekten Lebenslauf zu erstellen bzw. meine ersicherungsdaten in meinen Lebenslauf anzuführen. Oder wird hier ein Generalverdacht konstruiert und per se davon ausgegangen, dass ich lüge?
Wozu sonst sollte ich meine Sozialversicherungsauszug der Firma Trendwerk überlassen? Mir ist klar, das dieser Auszug eine Hilfestellung beim Erstellen des
Lebenslaufes sein kann, aber es kann nicht sein, das diese persönlichen Daten unter allen Umständen der Firma Trendwerk zur Verfügung gestellt werden müssen, und den TeilnehmerInnen mit allen Mitteln aus den Händen gerissen werden.

Ich habe das Studium der Kultur- und Sozialanthropologie abgeschlossen, und bin in Schulungsmaßnahmen des AMS leider regelmäßig mit TrainerInnen konfrontiert, die nicht wissen, was das ist und welche Strategien in meinem Fall anzuwenden sind.
Außerdem zeigt meine Erfahrung mit diesen Maßnahmen, dass die dort angebotenen Stellen zumeist aus niedrigschwelligen Beschäftigungsverhältnissen bestehen.

Im Rahmen dieses "Einzelgespräches" ergab sich für mich auch die erste Gelegenheit zu versuchen, meinem Trainer zu vermitteln, welche Arbeit ich suche. Nachdem ich dies geschildert habe, versuchte Herr L. gleich, mich vom Gegenteil zu überzeugen und beeilte sich zu betonen, dass im Trendwerkeigenen Firmenpool durchaus auch Firmen, die im Kunst- und Kulturbetrieb tätig sind zu finden wären.

Ein weiterer Punkt in diesem "Einzelgespräch" waren die Kleidungswünsche der Firma Trendwerk. Da ich aus gesundheitlichen und beruflichen Gründen im Sommer barfuß gehe und in der Hausordnung kein Absatz zu finden war, der sich auf Kleidungsvorschriften bezieht, bin ich auch bei der Firma Trendwerk ohne Schuhe erschienen. Auch in diesem Punkt wurde mir der Kursausschluss angedroht, falls ich am Freitag nicht mit Schuhen erschiene, da die Firma Trendwerk auf das Tragen von Schuhwerk besteht.
Dies ist für mich eine gänzlich neue Erfahrung. Weder auf der Universität Wien, noch beim AMS, noch bei Step2job oder der Firma Jobtransfair war es jemals ein Problem, ohne Schuhwerk zu erscheinen.
Auf mein Angebot, eine Erklärung, nach der ich jedes Risiko, das mir beim barfuß Gehen im den Räumlichkeiten der Firma Trendwerk entsteht, auf mich nehme, zu unterschreiben, hat Herr L. geantwortet, dass er sich bis Freitag bei der Geschäftsleitung erkundige, ob das für die Firma Trendwerk akzeptabel sei.

Obwohl Herr L. mir zu einem Fernbleiben geraten hat, habe ich nach telephonischer Kommunikation mit dem AMS sowie mit meinen Step2job Berater beschlossen, die Maßnahme auch am Do., den *.9.12 zu besuchen. Ich möchte hier festhalten, dass es mein Interesse ist, an dieser 5-wöchigen Bildungsmaßnahme teilzunehmen. Immerhin hat das AMS diese Weiterbildung für mich bezahlt und ich sehe nicht ein, dass ich aufgrund einer Kleidungsvorschrift, die nicht einmal in der Hausordnung festgehalten ist, also mutmaßlich nur für mich gilt, oder meiner Sensibilität für den Datenschutz davon ausgeschlossen werden soll.

Als ich aufgrund dieser vorhergegangen Telephonate mit meinen step2Job Berater und dem AMS Huttengasse etwas zu spät bei der Trendwerk Maßnahme erschien, war gerade die für den vorherigen Tag angedachte Vorstellrunde im Gange. Ich unterschrieb die Anwesenheitsliste und setze mich auf meinen Platz. Nach dem zwei TeilnehmerInnen zu Wort gekommen waren, wäre ich an der Reihe
gewesen, mich vorzustellen.
Just zu diesem Zeitpunkt wurde von den TrainerInnen eine Pause ausgerufen.
Als ich den schon fast leeren Raum zu verlassen wollte, stürzte Herr L. auf mich zu und meinte, ich solle mit ihm mitkommen. Ich erwiderte, dass ich wie die Anderen Pause machen wolle und falls er wieder ein "Einzelgespräch" mit mir zu führen plane, ich gern eineN ZeugIn bei mir hätte.
Er meinte, dies wäre kein Problem, es müsse aber jetzt sofort sein. Da die anderen KursteilnehmerInnen sich in der Zwischenzeit Richtung Lift bzw. Ausgang begeben hatten, folgte ich ihnen, um zu fragen, ob jemand bereit wäre, mich als ZeugIn zu diesem Gespräch zu begleiten. Herr L. wollte mich davon abhalten
in den Lift zu steigen und mich damit zwingen, ihm alleine zu dem Gespräch zu folgen.

Nachdem ich in der Pause einen Zeugen gefunden hatte, der bereit war, mich zu diesem Gespräch zu begleiten, wurde ich wieder in das Büro, in dem ich mich schon am Vortag befand, gebracht.
Hier stellte sich heraus, dass dieses Gespräch nicht nur mit Herrn L., sondern mit dem Herrn, der mir als Bereichsleiter bekannt ist, zu führen war.

Inhaltlich hörte ich hier dasselbe wie schon tags zuvor. Ich hätte das vollständig ausgefüllte Datenblatt sowie einen Sozialversicherungsauszug abzugeben und ich hätte Schuhe zu tragen. Außerdem wurde mir aufgetragen, den Kursort wieder zu verlassen. Ich äußerte, dass ich das nun langsam das Gefühl bekäme, der Firma Trendwerk gehe es mehr um meine persönlichen Daten als um meine Arbeitsuche, da mehr Wert auf die angeblich abzugebenden Daten gelegt wird, als auf meine Teilnahme an den Kurseinheiten.
Auch hatte ich bis dato noch immer keine Gelegenheit zu erklären, welcher Art meine Ausbildung ist, welchen Job ich suche oder gar einen Lebenslauf abzugeben.
Darauf bekam ich die Antwort dass Herr L. schon wisse, dass ich Kunstanthropologien wäre, und das deshalb eine selbstständige Beschäftigung für mich geeignet wäre.
Auf die Frage ob ich glaube, dass die Bildungsmaßnahme der Firma Trendwerk eine für mich geeignete Maßnahme wäre, antwortete ich daher wahrheitsgemäß mit Nein, aber ich möchte den mir angebotenen Workshop trotzdem gerne besuchen.
Ich habe ähnliche Bildungsmaßnahmen des AMS schon öfters besucht. Leider zeigen meine Erfahrungen - sowohl bei der Firma Itworks als auch bei der Firma
JobTransfair - dass die AMS Bildungsmaßnahmen SÖB in einer Art gestaltet sind, die mir als Akademikerin nicht dabei behilflich ist, eine Anstellung zu finden. An dem 5-wöchigen Workshop der Firma Trendwerk möchte ich aber trotzdem teilnehmen. Möglicherweise werden hier mir unbekannte Kursinhalte geboten, die mir bei meiner Arbeitssuche behilflich sein können.

Leider habe ich mittlerweile aber das Gefühl das mir die Teilnahme am Workshop verweigert wird. So wurde ich bis dato nicht nur nicht über etwaige Kursinhalte informiert, ganz im Gegenteil wurde mir jetzt schon zwei Tage die Teilnahme an den Einheiten des Workshops untersagt.
So entsteht bei mir auch das Gefühl, dass ich von der Gruppe isoliert werden soll. So wurde ich zum Beispiel - mittlerweile erscheint es mir systematisch - von der Vorstellungsrunde ausgeschlossen.
Darf ich nicht wissen, was die anderen KursteilnehmerInnen für einen Job suchen oder wer sie so sind? Oder
dürfen die anderen nicht wissen wer ich bin und was ich für einen Job suche? Ich empfinde dieses Taktik als schwer diskriminierende Vorgangsweise seitens der Firma Trendwerk.
Auch soll ich mich mit den anderen KursteilnehmerInnen anscheinend nicht in Pause befinden und überhaupt soll ich den Kursort möglichst schnell nach Erreichen auch wieder verlassen. Ich werte dies als Versuch, jegliche Kommunikation zwischen den anderen KursteilnehmerInnen und mir zu unterbinden oder zumindest zu erschweren, sowie mich aus der Maßnahme zu drängen und sozial zu isolieren.

Ich möchte hier festhalten, das die mir entgegengebrachten Verhaltensweisen der Firma Trendwerk dazu geeignet sind, das Gefühl einer Delinquenz zu schaffen, nicht das einer Kundin.
Diese Verhaltensweisen kann ich leider nur als diskriminierend und unseriös bezeichnen. Trotzdem hoffe ich nach wie vor, dass sich diese Angelegenheit im Guten klären lässt, ich in Zukunft mit mehr Respekt behandelt werde und mir
- auch abseits eines Datenstrips sowie von abstrusen Kleidungsvorschriften - die Teilnahme an dieser vom AMS finanzierten Bildungsmaßnahme gewährt wird.

In der Hoffnung einer baldigen Klärung sowie mit freundlichen Grüßen
Mag. A. R.
Dieses Schreiben ergeht auch an das AMS sowie an Freunde und Dritte!

8.09.12 um 14.06 Uhr - von L. H. - Grüne: "Leiharbeitsnovelle: Lohndumping ist durch dieses Gesetz weiter legitim."

"Regierungsvorlage nimmt die vom AMS selbst betriebenen gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlasser völlig aus.
Das AMS selbst verwehrt also existenzsichernde Arbeitseinkommen und die Regierung deckt das weiterhin. Arbeitsmarkt- und sozialpolitisch ein Skandal!"

"Leiharbeiter sind weiter Sachaufwand / Sache!"

"Minister Hundstorfer hat erheblichen Erklärungsbedarf, wie es zu einem so schlechten Ergebnis kam."


zu Leiharbeitsnovelle: Lohndumping bleibt weiterhin legitim
„Die heute im Ministerrat beschlossene Regierungsvorlage zu Leiharbeit ist äußerst mager. Die extremen Missstände in der Leiharbeitsbranche bleiben weitgehend unangetastet“, kritisiert die ArbeitnehmerInnensprecherin der Grünen, Birgit Schatz, und weiter: „Die Arbeitgeberseite hat ein faires, modernes Gesetz erfolgreich verhindert. Doch auch Minister Hundstorfer hat erheblichen Erklärungsbedarf, wie es zu einem so schlechten Ergebnis kam.“

„LeiharbeiterInnen bleiben für Unternehmen nach wie vor billiger als die Stammbelegschaft, da ihnen die betriebsüblichen Löhne verwehrt werden. Der Rausschmiss von langjährigen MitarbeiterInnen und die Umstellung auf bis zu 80 Prozent LeiharbeiterInnen wird also munter weiter gehen.

Lohndumping ist durch dieses Gesetz weiter legitim“, zeigt sich Schatz empört. Sie weist weiters darauf hin, dass es auch nach wie vor möglich bleibt Kosten für Leiharbeit in der Bilanz als Sachkosten aufscheinen zu lassen: „In Österreich wird die Beschäftigung von LeiharbeiterInnen privilegiert behandelt. Das ist arbeitsmarkt- und sozialpolitisch ein Skandal.“

Der nun angekündigte Sozialfonds begeistert Schatz nicht sonderlich. Eigentlich sollte dieser Fonds der (gesetzeswidrigen) Praxis der Arbeitskräfteüberlasser entgegenwirken, LeiharbeiterInnen in den Stehzeiten zu einvernehmlichen Kündigungen inklusive Wiedereinstellungsgarantien zu nötigen. Schatz glaubt aber nicht an diese Wirkung: „Dieser Fonds ist so gestaltet, dass es für den Arbeitskräfteüberlasser nach wie vor billiger ist, den Leiharbeiter in der Stehzeit an das AMS zu verweisen. Bis 2018 subventioniert die öffentliche Hand diese Praxis sogar mit Zuschüssen an den Fonds. Das ist absurd.“

Die wenigen Verbesserungen, etwa die Pflicht des Überlassers den Leiharbeiter mindestens 14 Tage vor Beendigung eines Einsatzes eben über dieses Ende zu informieren ist zwar zu begrüßen, ihre Wirksamkeit ist aber alles andere als garantiert: „ Es sind keine Sanktionen oder Strafen vorgesehen, wenn dieser Informationspflicht nicht entsprochen wird. Da wird offenbar auf die Gutmütigkeit der Leiharbeitesbranche gesetzt, obwohl diese genau in puncto Fairness alles andere als eine Vorzeigebranche ist. Kurz: diese Pflicht wird wirkungslos bleiben“, zeigt sich Schatz enttäuscht.

Schließlich sei es wichtig darauf hinzuweisen, dass die Regierungsvorlage die vom AMS selbst betriebenen gemeinnützigen Arbeitsüberlasser völlig ausnimmt.
„Die Beschäftigten dort werden weiterhin entsprechend der Kategorie Transitarbeitskräfte im BAKS-KV behandelt. Das sind Konditionen, die noch unter jenem des Kollektivvertrags für Arbeitskräfteüberlasser liegen. Das AMS selbst verwehrt also existenzsichernde Arbeitseinkommen und die Regierung deckt das weiterhin. Das ist ein unfassbarer Missstand, der dringend geändert werden muss“, fordert Schatz.
Schatz wird zu dem vorgelegten Paket umfangreiche Abänderungsanträge und ergänzende Entschließungsanträge einbringen und stellt klar: „ Ich bin nicht bereit zuzusehen, wie die Koalition die Ausbeutung von LeiharbeiterInnen, die Missstände in der Branche und den Abbau von Stammbelegschaften zu Gunsten einer Umstellung auf billigeren LeiharbeiterInnen achselzuckend hinnimmt.“
(gruene.at) 04.09.2012 13:20 (5.09.12)

Anmerkung: "Hundstorfer "SPÖ?" für Armut und Ausbeutung"
"Selbstgeführtes-Interview - Christian Moser von SoNed" zu Hundstorfer! (18.08.2009)

Ist die SPÖ nicht schlimmer als die ÖVP? (6.06.10)

Leiharbeit in Namibia verboten! - Leiharbeit ist Menschenhandel!
Einen wegweisenden Schritt hat der Oberste Gerichtshof von Namibia im März 2009 vollzogen. Leiharbeit ist dort seitdem verboten. Das neue Gesetz stellt die Anstellung von Personen mit der Absicht, sie an Dritte zu verleihen unter Strafe. Die Richter stuften Leiharbeit als »moderne Sklaverei« ein und erklärten: »Leiharbeit ist ungesetzlich und reduziert Menschen zu persönlichem Besitz«.
unter: Moderne Sklaverei (Leiharbeiter)

8.09.12 um 19.49 Uhr - von L. H. - Konjunkturflaute trifft ältere Arbeitnehmer
Die Beschäftigung steigt mit zunehmenden Teilzeitstellen.
Zugleich wächst in Österreich im Jahresvergleich aber auch die Arbeitslosigkeit.
Die Verlierer sind Ältere, Ausländer und Leiharbeitskräfte. Ihre Chancen auf neue Jobs sinken.
Ältere und gesundheitlich beeinträchtigte Österreicher, Ausländer und Leihkräfte bekommen Krisen als erste zu spüren. Und die flaue Konjunktur drängt sie auch heuer zunehmend ins Abseits. - weiter im Standard (4.09.12)
unter:
"Arbeitslosigkeit steigt - aber auch Beschäftigung / DV"?
mit Anmerkung: "Kuriosität Arbeitsmarkt-Politik" (6.08.12)


8.09.12 um 10.37 Uhr - von P. - AMFP / ArbeitsMarktFernePersonen
"Zwangsarbeit nicht mehr unter Anführungszeichen schreiben
"

AMS-Ombudsfrau-Antwort:
"Betroffene setzen sich freiwillig der AMS-Menschenrechtsverletzung / -Sittenwidrigkeit / -Rechtswidrigkeit aus!"


Lieber Christian!
Dein letztes Posting in Deinen Forum zeigt es ganz klar.

Ich meine Du brauchst einfach Zwangsarbeit nicht mehr unter Anführungszeichen schreiben - ES IST ZWANGSARBEIT.

Gesetzlich legitimiert, aber ein voller Verfassung- und besonders Menschenrechtsbruch - Dazu braucht´s wirklich kein Gericht und wenn irgend ein Gericht - völlig wurscht welches - irgend, aber auch NUR irgend etwas anderes behauptet, spricht es UNRECHT.

That´s it. Alles Gute: P. (7.09.12)

Anmerkung: "Realitätsverweigerung sehr besorgniserregend!
Zynismus wie Hohn auf Nazi-Niveau / mit Nazi-Qualität!"
Die Realitätsverweigerung (gestützt über Statistikfälschung/"Betrug" - Für hunderttausende Menschen gibt es keine Arbeit) und die Schlüsse daraus sind sehr besorgniserregend - Weil auch mit widerlichen ungerechten Sanktionen verbunden!

AMFP / ArbeitsMarktFernePersonen - Die Individualisierung des gesellschaftlichen/wirtschafts-politischen Problems "Arbeitslosigkeit" über Ignoranz/"bewusste" Realitätsverweigerung führt u.a. zu einem Zynismus und Hohn der an die Qualität / dem Niveau der Nazis heranreicht!

Kommt auch in einer AMS-Ombudsfrau-Antwort zum Ausdruck, die die umfangreiche AMS-Kritik / "Widerlichkeiten" damit begründet, dass die Inanspruchnahme der Versicherungsleistung ja auf FREIWILLIGKEIT beruht! ?

AMS-Ombudsfrau
>"
In diesem Zusammenhang erlauben wir uns, Sie darauf hinzuweisen, dass Ihre Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen, aber auch der Leistungen gemäß Arbeitslosenversicherungsgesetz freiwillig ist und müssen Ihr Verständnis einfordern, dass den Dienstleistungsmöglichkeiten des AMS Grenzen gesetzt sind."<

"Die Betroffenen setzen sich also freiwillig den AMS-Menschenrechtsverletzungen / -Sittenwidrigkeiten / -Rechtswidrigkeiten aus!"

Der Hammer! Dieser Zynismus / Hohn erreicht m. M. nach Nazi-Qualität - Die selbe Qualität findet sich u.a. in der Überschrift auf den Eingangsbögen der Konzentrations-Lager wieder! - Die da lautet! "Arbeit macht frei"

Ps. Was ist mit diesem Österreich los?
Hier wären auch Medien mit gesellschaftlicher Verantwortung aufgerufen einzuwirken! / zu handeln

8.09.12 um 12.27 Uhr - von P. - "Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung!"
Anm.:
"Ja, die AMS-Ombudsfrau(?) meint wohl das versichern lassen wie das entrichten der Arbeitslosenversicherungs-Beiträge ist Pflicht, die Inanspruchnahme der Versicherungsleistung hingegen aber freiwillig" ?

unter:
"Zielgruppe -AMFP - "Zwangs"-massnahmen-"Arbeit" im SÖ-Schmarotzer-Betrieb Jobtransfair" (6.09.12)


8.09.12 um 7.33 Uhr - von Mi*. - "Vorstellungstermin bei einem Schmarotzer-Betrieb"


Hallo, habe einen Vorstellungstermin bei einen Schmarotzer-Betrieb.
Wie soll ich mich beim Gespräch verhalten?
Habe einen Bewerbungsbogen bekommen wo sogar ein Versicherungsdatenauszug der Gebietskrankenkasse verlangt wird.
Kann ich da schon dei Unterschrift verweigern, und den Text mit dem "augeüben druck" schreiben?
Bin zurzeit §11 Gesperrt, kann mir blöderweise gleich im Anschluss wieder eine Sperre drohen? mfg

Antwort:
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Versicherungsdatenauszug-Rausgabe muss auch freiwillig sein - fragen sie nach!

Sensible Daten nicht an unseriösen Personen/Einrichtungen - schon gar nicht ohne Vertrauen - rausgeben! Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung 5.10.10

Datenschutz ist Menschenrecht! / (Datenverweigerung)

siehe auch unten: "Ausbeutung bzw. Geschäfte mit der Not der Menschen"

Während einer Sperre darf nicht gesperrt werden.
Die Gefahr besteht aber immer, dass das "asoziale/unsoziale" AMS es sicherlich so einrichten kann, sie gleich danach zu sperren!
Die Vermittlung in Schmarotzer-Betriebe sind zu jeder Zeit möglich! (ohne Gewähr)

19.09.12 um 10.18 Uhr - von Mi - "wie soll ich mich im Vorstellungsgespräch verhalten?"
Danke für die Antwort aber wie soll ich mich im Vorstellungsgespräch verhalten?
Darf ich auf keinen fall sagen, dass ich dort nicht arbeiten will?
Ich habe noch keinen Vertrag bekommen, sondern einen Bewerbungsbogen, soll ich also den nicht ausfüllen und stattdessen bei der Unterschrift schreiben: In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck... (9.09.12)

Antwort:
sie dürfen nicht verweigern. - sonst droht sperre
ev. trotzdem versuchen ehrlich zu sein
denn - Beschäftigung gerne oder ungerne annehmen ist unerheblich!
heisst fragen sie ev. nach ob es pflicht bei sperre ist - wenn ja, dann erübrigt sich jede fragerei heuchelei.

das ist ein vordruck statt der unterschrift beim vertrag - wenn sie wollen können sie diese zeilen bei jeder erforderlichen unterschrift verwenden. - wenn sie unter zwang verlangt wird bzw. konsequenzen zu befürchten sind.

Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!

19.09.12 um 9.39 Uhr - von Mi - Sperre während einer Sperre?
Hallo, habe heute einen RSB Brief vom meinen Berater bekommen wo drin steht, dass ich mich zwar vorgestellt habe jedoch die Beschäftigung nicht aufgenommen habe. Der Leistungsbezug wurde natürlich schon eingestellt... obwohl noch eine §11 Sperre läuft.

Wie soll ich mich rechtfertigen? mfg

Antwort:
"mir wurde von einem AMS-mitarbeiter mitgeteilt, dass es während einer sperre keine weitere geben kann. (ohne gewähr) - so wie es aussieht zieht das AMS anscheinend einen unterschied zwischen § 11 und § 10 sperren ? - was aber nicht mit gewissheit gesagt werden kann, da AMS-MitarbeiterInnen auch rechtswidrig sperren,
sie legen auf den bescheid sofort berufung ein und begründen die damit, dass sie sich in einer sperre befinden und es deshalb keine weitere sperre geben kann. (?)
bei wen waren sie vorstellen - welchen schmarotzer betrieb?

war ev. die §11 sperre schon abgelaufen? die dauert entgegen der §10 sperre, 4 anstatt 6 wochen. kann das sein?

19.53 Uhr von Mi - als Transitarbeitskraft beim Dienstgeber esage
- Nein war noch nicht abgelaufen.
Antwort: Besuchen sie ev. vor der Berufung mit einer Begleitperson den AMS-Geschäftsstellenleiter und lassen sie die Sperre wieder aufheben!

19.54 Uhr - Antwort von AMS-MitarbeiterIn auf eine neuerliche Anfrage von 10.01 Uhr
Sanktionen können nur Leistungsbezieher treffen. "Gesperrte" Personen sind keine Leistungsbezieher !

(Alle Einträge ohne Gewähr)

20.09.12 um 16.25 Uhr - von Mi - "Bezug wurde nicht eingestellt"
Hab Angerufen, der Bezug wurde nicht eingestellt.


6.09.12 um 20.46 Uhr - von Fr. - "Zielgruppe -AMFP - "Zwangs"-massnahmen-"Arbeit" im SÖ-Schmarotzer-Betrieb Jobtransfair"


Hallo Hr.Moser,
ich habe nächste woche einen infotag söbü jobtransfer im ams.:
zielgruppe -AMFP (was immer das heißen mag)
meine ams beraterin konnte oder wollte mich nicht darüber aufklären was mich dort erwartet - sie gehn dorthin dann werden sie schon sehen..was das so ist!!
laut info steht bei art der maßnahme : traineeprogramm als vorbereitung auf eine anstellung als transitarbeitskraft für 1-9 monate bei jobtransfair..oder zur vermittlung an partnerfirmen des jobtransfers.
da ich ein mensch bin, der sich schon immer vorab informiert, hätte ich gerne von ihnen gewußt was mich dort erwartet?

liebe grüße
fr.

Antwort: "Ausbeutung bzw. Geschäfte mit der Not der Menschen"
Sieht so aus, dass sie vor der "Zwangs"-Arbeit (Transitarbeitsplatz / Verleih) einen Deppenkurs/Mobbingkurs von ein paar Wochen besuchen müssen.
Je nach dem wie lange sie arbeitslos sind hätten sie aufgeklärt werden müssen!
Siehe:
SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!)

Arbeits-Training?
30.11.2011 - VwGH-Erkenntnis Zl. 2009/08/0294-7 / Eingegangen 21.11.11
Eine bloße Arbeitserprobung ist nicht als eigenständige Wiedereingliederungsmaßnahme zulässig - und insbesondere nicht nach § 10 Abs. I des Arbeitslosenversicherungsgesetz sanktionierbar.
Arbeitstraining Beim Zwangs-Arbeit-straining ist das letzte Wort noch nicht gesprochen!

Praktikum keine Gratis-Arbeit / Schnuppertage statt Probetage (ohne Gewähr)

8.09.12 um 10.37 Uhr - von P. - AMFP / ArbeitsMarktFernePersonen
"Zwangsarbeit nicht mehr unter Anführungszeichen schreiben
"
"AMS-Ombudsfrau-Antwort:"
"Betroffene setzen sich freiwillig der AMS-Menschenrechtsverletzung /
-Sittenwidrigkeit / -Rechtswidrigkeit aus!"

Lieber Christian!
Dein letztes Posting in Deinen Forum zeigt es ganz klar.

Ich meine Du brauchst einfach Zwangsarbeit nicht mehr unter Anführungszeichen schreiben - ES IST ZWANGSARBEIT.

Gesetzlich legitimiert, aber ein voller Verfassung- und besonders Menschenrechtsbruch - Dazu braucht´s wirklich kein Gericht und wenn irgend ein Gericht - völlig wurscht welches - irgend, aber auch NUR irgend etwas anderes behauptet, spricht es UNRECHT.

That´s it. Alles Gute: P. (7.09.12)

Anmerkung: "Realitätsverweigerung sehr besorgniserregend!
Zynismus wie Hohn auf Nazi-Niveau / mit Nazi-Qualität!"
Die Realitätsverweigerung (gestützt über Statistikfälschung/"Betrug" - Für hunderttausende Menschen gibt es keine Arbeit) und die Schlüsse daraus sind sehr besorgniserregend - Weil auch mit widerlichen ungerechten Sanktionen verbunden!

AMFP / ArbeitsMarktFernePersonen - Die Individualisierung des gesellschaftlichen/wirtschafts-politischen Problems "Arbeitslosigkeit" über Ignoranz/"bewusste" Realitätsverweigerung führt u.a. zu einem Zynismus und Hohn der an die Qualität / dem Niveau der Nazis heranreicht!

Kommt auch in einer AMS-Ombudsfrau-Antwort zum Ausdruck, die die umfangreiche AMS-Kritik / "Widerlichkeiten" damit begründet, dass die Inanspruchnahme der Versicherungsleistung ja auf FREIWILLIGKEIT beruht! ?

AMS-Ombudsfrau
>"
In diesem Zusammenhang erlauben wir uns, Sie darauf hinzuweisen, dass Ihre Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen, aber auch der Leistungen gemäß Arbeitslosenversicherungsgesetz freiwillig ist und müssen Ihr Verständnis einfordern, dass den Dienstleistungsmöglichkeiten des AMS Grenzen gesetzt sind."<

"Die Betroffenen setzen sich also freiwillig den AMS-Menschenrechtsverletzungen / -Sittenwidrigkeiten / -Rechtswidrigkeiten aus!"

Der Hammer! Dieser Zynismus / Hohn erreicht m. M. nach Nazi-Qualität - Die selbe Qualität findet sich u.a. in der Überschrift auf den Eingangsbögen der Konzentrations-Lager wieder! - Die da lautet! "Arbeit macht frei"

Ps. Was ist mit diesem Österreich los?
Hier wären auch Medien mit gesellschaftlicher Verantwortung aufgerufen einzuwirken! / zu handeln!

8.09.12 um 12.27 Uhr - von P. - "Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung!"
Anm.:
"Ja, die AMS-Ombudsfrau(?) meint wohl das versichern lassen wie das entrichten der Arbeitslosenversicherungs-Beiträge ist Pflicht, die Inanspruchnahme der Versicherungsleistung hingegen aber freiwillig"?


5.09.12 um 16.12 Uhr - von T. - "Muss ich mir das bieten lassen?"


Hallo Herr Moser!!
Sie können sich vielleicht noch erinnern, daß ich am 22.8 bei der Gesellschaft für Aus und Weiterbildung in Linz war.Habe dieser Dame(gesellschaft....)gesagt, dass ich das nicht möchte.Heute hatte ich einen Termin beim Ams Linz.Nahm meine Freundin aus Zeugin mit.Sah das die Tür von meiner Betreuerin offen war,ging hinein. Wurde von meiner Betreuerin angeschrien und rausgeschickt,weil sie mit einer Kollegin sprach. Deshalb frage ich Sie ob ich mir das bieten muss?

Mit freundlichen Grüssen
Frau T. aus L

Antwort: "Bringen sie ihr wieder Anstand bei!"
Nein das brauchen sie sich nicht bieten lassen!
Nächstes mal sagen sie ihr sie soll sich zusammenreissen und wenn sie nicht weiss wie man sich benehmen muss, soll sie sich einen anderen Beruf suchen!
Es wäre hier angebracht gewesen - sofort zu handeln und zum Vorgesetzten oder besser zum Geschäftsstellenleiter zu gehen! Mit der Zeugin/Begleitperson!

Aber lassen sie das nicht auf sich sitzen. - Es tritt sonst keine Änderung ein!

Setzen sie eine Beschwerde auf und senden diese an das zuständige AMS / Geschäftsstellenleiter!
(Aufsichtsbeschwerde mit Beschreibung des Vorfalles)
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!

Kommts zu keiner Besserung, senden sie eine Beschwerde an mehreren Adressen !

"Es ist legitim nach dem Motto: Wie man in den Wald reinruft, so schallt es zurück! vorzugehen!"
und nehmen sie, wenn möglich, immer eine Begleitperson mit!
(ohne Gewähr)

(22.08.12 - von T*. - "Hilfe; Gesellschaft für Aus und Weiterbildung")


4.09.12 um 21.23 Uhr - Hundstorfer-Ministerium höchstgerichtlich wegen Diskriminierung verurteilt!

"Unerträgliche AMS-Heuchler-Innen
"


AMS wollte Bewerberin zurück an den Herd schicken (?)

Sozialministerium ignorierte bei einem Bewerbungsverfahren für einen AMS-Posten eine offensichtliche Diskriminierung. Das Höchstgericht hob die Entscheidung auf!

>Gleich geeignet
So war die Frau laut Gutachten für den Posten zwar ebenso geeignet wie ihre drei Mitbewerber. Beim Bewerbungsgespräch wurde ihr aber eine Frage gestellt, die die männlichen Job-Interessenten nicht beantworten mussten: "Warum können Frauen eigentlich nicht in der Erziehung der Kinder ihre Erfüllung finden?"< (Kurier)

Anmerkung: "Alle Arbeitslosen bzw. arbeitslose Mütter wissen,
dass das AMS alles, auch Widerliche bzw. mitunter auch Rechtswidrige, unternimmt, damit Frauen in der Erziehung der Kinder sicher keine Erfüllung finden werden!

Das AMS geht sogar soweit, dass es "alleinerziehende" Mütter, genau in den Sommermonaten, wenn Kindergrippen/Kindergärten geschlossen haben, in die Deppenkurse vermittelt, um so den Müttern/Familien die in dieser Zeit keine Betreuungsmöglichkeiten haben und deswegen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, das Geld sperren zu können."

siehe; "Mütter ein leichtes Fressen für`s AMS"
"Alleinerzieherin: Beraterin meinte: na dann müssen wir sie eben für Juli und August vom AMS abemelden?" - "Dank Hundstorfer "SPÖ" sollen AlleinerzieherIn und Kind Bezug gesperrt werden!" (26.06.12)
unter:
AlleinerzieherInnen: Das AMS Feindbild!?
AMS-Sprecher: Der Gesetzgeber nimmt auf Aufsichtspflichten keine Rücksicht
In welcher Gesellschaft ist diese Schande nur möglich? (20.02.11)

------------------------------- ----------------------------- -----------------------------

"Zurück an den Herd"-Urteil: "Wir zahlen"
Sozialministerium ignorierte bei Bewerbungsverfahren für einen AMS-Posten Diskriminierung - und zahlt nach einem Gerichtsurteil jetzt.
Es kommt nicht alle Tage vor, dass ein Ministerium höchstgerichtlich wegen Diskriminierung verurteilt wird. (Kurier)

Anmerkung: "Die Verursacher/Hundstorfer haben die Strafe aus privaten Mitteln zu begleichen!"
Und wer stellt sicher, dass für die "Strafe" nicht Versicherungsgelder verwendet werden?
Bzw. Arbeitslose nicht solange ("rechtswidrig") gesperrt werden bis der Schaden/(Strafe) beglichen ist?

"Doch! Hundstorfer-AMS haben umfangreiche Erfahrung mit Diskriminierung"
Das AMS / "Sozial"-Ministerium (Hundstorfer "SPÖ?") diskriminiert Frauen!
VwGH: Anrechnung des Partnerschafts-Einkommen:
>Verlust der Pensionsversicherungszeiten ist eine nicht zu rechtfertigende Diskriminierung (28.06.11)


4.09.12 um 20.46 Uhr - von St*. - "Ich habe keine Chance auf einen anderen Betreuer. Bitte dringend um ihre Hilfe!"


hallo
ich war bis nov 2011 in haft(10monate),war dann von jänner2012 bis mitte august 2012 im krankenstand,habe schwere problem mit der hüfte,da ich schief bin,des weiter panikatacken.
habe aber mir jetzt geringfügig einen job gesucht,aber mehr als die 2 1/2 stunden pro tag schaff ich gesundheitlich einfach nicht.meine betreuerin hat diesen job und meine krankenbescheide nicht akzeptiert,hat mir aber in folge wieder ein jobangebot für geringfügig gegeben.
ich habe keine chance auf einen anderen betreuer und bin des weiteren ja auch schon langzeit arbeitslos.bitte dringend um ihre hilfe
mfg st.

Antwort:
Wenn ihnen von der BeraterIn geringfügige Jobs vermittelt werden, dürfen sie ohne Sanktionen/Sperre ablehnen!
Die BeraterIn muss die ärztlichen Atteste akzeptieren! Ansonsten und das kann passieren werden sie ev. mal zu den "AMS-eigenen" Ärzten geschickt!

Deshalb sind Atteste von den eigenen Vertrauensärzten/Fachärzten sehr wichtig!
Über die ärztlichen Atteste sind sie vor bestimmten Dienstverhältnissen geschützt!
Wenn nötig, erneuern sie diese!

>Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen
Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit

Lassen sie die BeraterIn ruhig reden/suddern! Die will sie verunsichern, schikanieren.
Wenn möglich nehmen sie eine Begleitperson zu jedem Termin mit - "Wirkt Wunder"!

Auch wenn ein BeraterInnenwechsel auf Grund eigenen Wunsches fast ein Ding der Unmöglichkeit ist - Werden die Probleme zu stark, setzen sie eine Beschwerde auf und senden diese an das zuständige AMS / Geschäftsstellenleiter und verlangen trotzdem einen BeraterInnen-Wechsel! (Versuch!)
Oder sie besuchen ev. - MIT BEGLEITPERSON - mal den Vorgesetzten/Geschäftsstellenleiter
Bringt alles nichts, dann ev.
Beschwerde an mehreren Adressen senden!

Auch ist eine Aufsichtsbeschwerde mit Beschreibung des Vorfalles anzuraten
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich! (16.02.11) (ohne Gewähr)
Falls, melden sie sich wieder! Alles Gute!



 
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