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10.10.12 um 10.15 Uhr - von R*. - "Unglücklich bei Jobtransfair"


Ich habe eine Frage: Seit ca. 12 Wochen bin ich unglückglich bei Jobtransfair. Jetzt neigt sich der unfreiwillige Ausflug dem Ende zu. Ich bin 31 Jahre und vorher ca 4 Jahren auf Notstandshilfebezug gewesen. Werde ich jetzt beim AMS neu bemessen? Bzw. habe ich mit Nachteilen zu rechnen? (9.10.12)

Antwort:
Sollte das ein Deppenkurs / Mobbingkurs = Bewerbungskurs auch "Schulung/Qualifizierung? genannt" gewesen sein, dann kommts zu keiner neuen Bemessungsgrundlage!
Die gibts erst nach einem neuerlichen 28 wöchigen Dienstverhältnis.
Dazu zählt auch die "Zwangsarbeit" in Schmarotzer-Betrieben - nennt sich Transitarbeitsplatz!
Auch wenn sie in einem solchen waren braucht es eine 7 monatige-Anstellung.
Die aber in einer Rahmenstreckfrist (5 Jahre) zusammengerechnet wird.
Bei ihnen kommts zu keiner neuen Bemessungsgrundlage!

7.10.12 um 12.28 Uhr - von E. K. - "Keine Gewerbeberechtigung / SÖB-Betriebe?"
"Meiner Auffassung nach ist das ja völlig gesetzwidrig"

8.10.12 - Ps.: "Die Entstehung von Gesetzen

8.10.12 - Mail an ca. 40 österreichische Arbeitskräfteüberlasser"

9.10.12 - "Ich habe eine Antwort von einem anonymen Insider bekommen, die mich sprachlos gemacht hat"

9.10.12 - "Kann ich eine Firma zwingen, mir ihre Gewerbeberechtigung zu zeigen?"


Sehr geehrter Herr Moser,

mit Erstaunen konnte ich in Ihrem Forum lesen, dass es anscheinend SÖB-Betriebe gibt, die als Personalvermittler fungieren und keine Gewerbeberechtigung in dieser Branche haben sollen. Meiner Auffassung nach ist das ja völlig gesetzwidrig.

In Österreich darf niemand – weder eine Einzelperson noch eine Gesellschaft – ein Gewerbe betreiben, ohne dafür eine Gewerbeberechtigung zu besitzen. Diese Gewerbeberechtigung sagt ja unter anderem auch aus, dass der/die Gewerbetreibenden „befähigt“ sind, das Gewerbe auszuführen und sich auch verpflichten, im Sinne der in Österreich geltenden Gesetze jedweder Art zu handeln.

Es darf auch niemand eine Gewerbeberechtigung in einer Branche haben und ein völlig anderes Gewerbe – ob alleine oder zusätzlich – betreiben.

Leider kann man kaum eruieren, welche von den vom Steuerzahler über das AMS finanzierten dubiosen SÖB-Betriebe (itworks, trendwerk, jobtransfair, und wie sie alle heißen) nun tatsächlich über eine Gewerbeberechtigung als Personalvermittler verfügen.

Wenn ich bei einer Firma z.B. als Chauffeur beschäftigt werde, dann muß ich auf Aufforderung der Firma natürlich meinen Führerschein zeigen. Werde ich z.B. als Staplerfahrer aufgenommen, dann muß ich der Firma natürlich auch meinen Staplerschein vorlegen. Außerdem muß ich einem eventuellen Dienstgeber bei einer Bewerbung natürlich auch andere persönliche Dokumente vorlegen, wie z.B. Zeugnisse, Meldezettel, usw.

Umgekehrt sollte es doch ebenso möglich sein, dass ich als möglicher Arbeitnehmer von der Firma verlangen kann, mir ihre Gewerbeberechtigung vorzulegen, auch dann – und dann eigentlich ganz besonders – wenn es sich um eine Zwangszuweisung durch das AMS bei Androhung existenzbedrohender Maßnahmen handelt.

Nun meine Frage:

Kann ich eine Firma zwingen, mir ihre Gewerbeberechtigung zu zeigen? Denn freiwillig werden diese Schmarotzerbetriebe dies ja nicht tun.

Natürlich entstehen dadurch ja noch viele weitere Fragen. Denn wenn ein SÖB-Betrieb als Personalvermittler handelt, dann hätte er sich ja eigentlich auch an den dazu gehörenden Kollektivvertrag der Arbeitskräfteüberlasser zu halten, welcher – neben einem höheren Lohn – ja auch noch andere arbeitsrechtliche Punkte enthält, von denen die SÖB-Betriebe ja meilenweit entfernt sind.

So kann ja zum Beispiel kein metallverarbeitender Betrieb den Kollektivvertrag der Textilbranche übernehmen, nur weil da die Löhne niedriger sind.

Aber genau das passiert ja bei den SÖB-Betrieben. Die agieren als ganz normale Personalvermittler, handeln aber nach dem eigens für sie geschaffenen Kollektivvertrag, welcher dem Dienstnehmer neben einem niedrigeren Lohn in der überlassungsfreien Zeit auch noch andere arbeitsrechtliche Nachteile gegenüber Leiharbeitern bei anderen Personalvermittlern bereitet.

Mit freundlichen Grüßen
E. K.
(bei Veröffentlichung in Ihrem Forum bitte wieder nur die Initialen angeben)

Antwort: "Zusammengefasst eine Riesen-Schweinerei"
"Bei Arbeitslosen brauchts keinen Rechtsstaat?
Faschistische Verhältnisse! - Erkläre Personen-Gruppen zu Feindbildern und Behörden (u.a.) können in Österreich mit ihnen anstellen was sie wollen? -
Selbst den arbeitslosen Menschen das Existieren verunmöglichen / die Existenz vernichten / den Bezug sperren, weil diese eine Anstellung bei einer Firma ohne Gewerbeberechtigung verweigern?"

Es ist ein weiterer unfassbarer Skandal.
Gerade in Österreich wo man für jeden "Furz" eine behördliche Genehmigung braucht. Hat man die nicht gibts grossen Ärger!
In diesem Bereich wird die staatliche Ordnung aufgelöst und sämtliche Einrichtungen tragen diese Rechtsstaatlosigkeit - weil sie damit Menschen "legal" bzw. "mit ministerialer Erlaubnis" ausbeuten dürfen/können - mit!"

Alle Betroffenen sollen darauf bestehen Einsicht in die Unterlagen/Gewerbeberechtigung zu nehmen!!
Und bei Ungereimtheiten oder Fehlen der Berechtigung sofort Anzeige erstatten.
(Die WK - Link unten - sagt bei wem.)
Auch wenn es "anscheinend" eine "Sonder-Bestimmung?" aus dem Sozialamt gibt, die die rechtsstaatliche Regelung aufhebt, so sollen zumindest die "ÜbeltäterInnen" über Anzeigen zu Erklärungen gezwungen werden!
Auch sollen die Vergehen schriftlich aufliegen! Um Verantwortliche ev. zum späteren Zeitpunkt eben zur Verantwortung ziehen zu können!

Auch sollen Betroffene im Sozialministerium/bei Hundstorfer anfragen, wie sich die fehlenden Gewerbeberechtigungen erklären?
Und warum Arbeitslosen sogar "rechtswidrig" die Versicherungsleistung gesperrt wird, wenn sie eine Anstellung bei "illegalen" Firmen verweigern?
Und nachfragen ob man selbst ein Gewerbe (ev. Personalüberlasser) ohne Gewerbeberechtigung anmelden/führen kann? Falls nicht, wo der Unterschied zu SÖB/GBP besteht?

Und sendet auch Beschwerden an sämtlichen Adressen - auch an Medien
Natürlich liegt hier auch ein Wettbewerbsnachteil, für Firmen am ersten Arbeitsmarkts, vor!

Die Wirtschaftskammer bestätigt die Rechtswidrigkeit!
Wohingegen
die AK dazu nichts sagen darf ??? - so ein AK-Mitarbeiter am Telephon zu Mag. A. F.

Nur zur Erinnerung die AK steht jetzt im Verfassungsrang? Wozu? Was ist ihre Aufgabe?

"Antwort von der WKO betreffend der fehlenden Gewerbeberechtigung von Job Plus GmbH."
Anm.: "Verkehrte Welt?" Sozialminister, AK, AMS, Gewerkschaft eine Lohndumpingsippschaft (17.01.11)

("Stelle fest, dass diese Firma keine Gewerbeberechtigung am Standort Wien hat!!" - ("habe Anzeige erstattet") - "AK-Mitarbeiter am Telefon: Dazu darf ich nichts sagen." 10.01.11)

weitere Einträge unter:
SÖB-SchmarotzerBetriebe ohne Gewerbebewilligung?
"Illegale "Firmen" erwirk(t)en im Zusammenspiel mit dem AMS systematisch rechtswidrige Bezugs-Sperren" (?)

Zur Information: Betroffene müssen bei "rechtswidriger" Sperre - weil sie ein DV wegen fehlender Gewerbeberechtigung nicht annehmen oder weil ihnen eine solche nicht vorgelegt wurde - den Rechtsweg ev. bis zum VwGH bestreiten,
ohne das für den Erfolg eine Garantie abgegeben werden kann!
Wäre notwendig - von immer mehr Betroffenen! Ev darüber hinaus bis zum europäischen Gerichtshof!
Um den Behörden wieder Anstand, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit beizubringen! (ohne Gewähr)

Aktive Arbeitslose zu SÖBs und GPBs

In Schmarotzer-SÖB-Transitarbeitsplätzen müssen Arbeitnehmerrechte eingehalten werden!
Wobei der eigens dafür geschaffene SÖB-KV in einem Gerichts-Verfahren endlich auf den Gleichheitsgrundsatz (und sonstigem Verfassungsrecht) überprüft werden müsste!
>Da besondere Bestellungsverfahren beim OGH nicht von individuell Betroffenen Menschen geführt werden kann, wäre die Alternative, dass nach Beendigung fertiger SÖB Beschäftigungsverhältnisse von einzelnen Betroffenen entsprechende Klagen eingebracht werden.

Siehe: Dr. Pochieser - mit Verfassungsrecht gegen Armut:
"Auch für Kollektivverträge gilt der Gleichheitsgrundsatz (und sonstiges Verfassungsrecht)" (30.07.12)

Beim sich gegen SÖB/GBP wehren sind arbeitnehmerrechtlichen Gründe heranzuziehen! (Tipps dazu von Au. beziehen sich auf Arbeitnehmerrechte!)

Menschenrechte ("nun") im Verfassungsrang!
"VfGH: EU-Grundrechtecharta hat Verfassungsrang"
"Muss Hundstorfer die menschenrechtsverletzende Arbeitsmarktpolitik wie den bedingten widerlichen AMS-"MitarbeiterInnen"-Charakter im Klo runter spülen? (6.05.12)

(ohne Gewähr)

8.10.12 um 20.09 Uhr - Ps.: "Die Entstehung von Gesetzen
haben einen genau geregelten längerwierigen Ablauf, sodass ein Gesetz nicht aus einer Laune heraus gebastelt werden kann.
Gesetze werden in einer Demokratie im Parlament "nur" über Mehrheiten (von mindestens 50% der Abgeordneten) beschlossen!

Werden Gesetze von einer Person oder Gruppe ohne parlamentarischen Beschluss aufgehoben, verändert, für nichtig erklärt oder erstellt, so ist das ein grober demokratischer Verstoss! - In so einem Fall müsste die Justiz sofort eingreifen! Ohne Ansehen der Person!

Gerade in unserm Land mit solch einer Vergangenheit dürfte man das nicht einreissen lassen!

So wie sich die Lage darstellt, eigentlich auch von der Wirtschaftskammer bestätigt wird, handelt es sich m. M. bei der "Sonderbestimmung?" bez. SÖB/GBP-Firmen ohne Gewerbeberechtigung, um so einen Fall!
Dass Arbeitslosen die Versicherungsleistung gesperrt wird (bis zur gänzlichen Existenz-Vernichtung) wenn sie DV bei Firmen ohne Gewerbeberechtigung verweigern, verschärft diese Angelegenheit!
Was dann - stellt es sich so dar - mit schwerst kriminell bezeichnet werden muss?"

Wie Gesetze entstehen
Gesetze werden in den Parlamenten von Bund und Ländern beschlossen: Das sind National- und Bundesrat sowie die Landtage in den einzelnen Bundesländern. Die Parlamente haben damit die zentrale Stellung im politischen Prozess und in der Organisation des Staates inne. Bundesregierung, Verwaltung und Gerichte können nur das tun, was in den Gesetzen festgelegt ist. Mit der Gesetzgebung schafft das Parlament also die Grundlagen für das Handeln des Staates. (parlament.gv.at)

Es gilt (ausser bei Arbeitslosen) die Unschuldsvermutung!

8.10.12 um 13.45 Uhr - von E. K. - Mail an ca. 40 österreichische Arbeitskräfteüberlasser"
"Sind Sie nicht verärgert darüber, dass es Firmen und Gesellschaften in Österreich gibt, welche die selbe Dienstleistung wie Ihr Unternehmen anbieten, ohne sich an die gesetzlichen Vorgaben halten zu müssen?"
Sehr geehrter Herr Moser,

danke für Ihr Feedback.

Ich habe heute an fast 40 reguläre Arbeitskräfteüberlasser in ganz Österreich folgendes Mail geschrieben und bin auf die Reaktionen gespannt.

„Sehr geehrte Damen und Herren!

Sind Sie nicht verärgert darüber, dass es Firmen und Gesellschaften in Österreich gibt, welche die selbe Dienstleistung wie Ihr Unternehmen anbieten, ohne sich an die gesetzlichen Vorgaben halten zu müssen?

Sind Sie nicht verärgert darüber, dass diese Unternehmen dazu auch noch enorme staatliche Förderungen erhalten und Ihrem Unternehmen dadurch ein erheblicher Wettbewerbsnachteil entsteht?

In den letzten Jahren wurden in Österreich bundesweit unzählige Gesellschaften gegründet, welche als sozialökonomische Betriebe (kurz SÖB genannt) geführt werden. Einige dieser Gesellschaften agieren regional, andere auch in ganz Österreich. Die bekanntesten sind itworks, Trendwerk und jobtransfair.

Diesen Gesellschaften werden durch das AMS arbeitslose Personen zwangsweise zugewiesen. Zwangsweise deshalb, weil bei einer Weigerung die Arbeitslosenunterstützung oder die Notstandshilfe gestrichen wird, einer arbeitslosen Person bleibt also gar nichts anderes übrig, als dieser Zuweisung nachzukommen. Nach einer in dieser Gesellschaft als Vorbereitungsphase titulierten 4- bis 5-wöchigen Zeitspanne, in der die Arbeitslosen weiterhin vom AMS ihre Geldleistung erhalten und in der die jeweilige Gesellschaft einen recht hohen Betrag vom AMS erhält, wird der/die Arbeitslose dazu genötigt, einen Dienstvertrag als Transitarbeiter mit der Gesellschaft einzugehen. Unterschreibt der/die Arbeitslose diesen Dienstvertrag nicht, dann wird vom AMS der Geldbezug eingestellt, was eigentlich den strafbaren Tatbestand der Zwangsarbeit darstellt.

Bei der dadurch faktisch erzwungenen Unterschrift des Dienstvertrags tritt die Gesellschaft anschließend als Personalbereitsteller auf. Viele dieser Gesellschaften haben aber keine Gewerbeberechtigung als Personalbereitsteller!

Dabei gilt für diese Gesellschaften aber nicht der auch für Ihr Unternehmen zuständige Kollektivvertrag für Personalbereitsteller, sondern ein eigener – von der Politik eigens für diese Gesellschaften geschaffener – Kollektivvertrag, der neben einer weitaus geringeren Entlohnung in der überlassungsfreien Zeit auch noch viele andere arbeitsrechtliche Nachteile für die Beschäftigten gegenüber dem für Ihr Unternehmen zuständigen Kollektivvertrag enthält, obwohl es sich praktisch um die selbe Unternehmenstätigkeit handelt. Dadurch entstehen auch Ihrem Unternehmen ganz erhebliche Wettbewerbsnachteile.

Außerdem haben diese Gesellschaften auch noch die Möglichkeit, diese Arbeitnehmer (eigentlich Zwangsarbeiter!) jeder Firma in Österreich zu weitaus günstigeren Konditionen anzubieten, als dies Ihrem Unternehmen möglich ist, und zwar durch vom Steuerzahler finanzierte und vom AMS geleistete enorme Unterstützungen und Förderungen, die diese Gesellschaften erhalten. Daß ein Teil dieser Förderungen aus dem EU-Topf kommt ist dabei unerheblich, da ja Österreich als EU-Nettozahler auch in diesen EU-Topf mehr einzahlt als es herausbekommt.

Als selbst Betroffener würde mich Ihr Standpunkt zu dieser Angelegenheit sehr interessieren. Und da ich mich gegen diese Zwangsmaßnahme vehement wehren möchte und auch werde, obwohl das für mich existenzbedrohend sein könnte, bitte ich um Ihre Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen“

9.10.12 um 19.59 Uhr - von E. K. - "Ich habe eine Antwort von einem anonymen Insider bekommen, die mich sprachlos gemacht hat"
"Die Geschäftsführerin der GPS (Personalservice) Hauptbegünstigte vom AMS ist die Frau vom Leiter des Kärntner AMS"

Sehr geehrter Herr Moser,

ich habe auf meine gestrigen Mails an die Arbeitskräfteüberlasser eine Antwort bekommen, die mich zuerst sprachlos gemacht hat. Ich habe vom Verfasser dieses Mails die Erlaubnis erhalten, seine Zeilen im Internet veröffentlichen zu lassen, hier einmal die Nachricht in vollem Wortlaut:

„Sie haben auf die größte Made im Speck in Kärnten vergessen, nämlich die Firma GPS Gemeinnütziges Personalservice GmbH/Klagenfurt, welche genau mit diesen Methoden zu Hunderten arbeitslos gemeldete Personen entsendet, vorzugsweise in die Firma I. Villach. Derzeit dürfte es sich um ca. 350 Personen handeln, die dort über GPS, die unter dem rechtlichen Deckmantel eines Vereinsstatus agieren und unter dem Titel "Transitarbeitsverhältnis" überlassen sind, ebenfalls unter Umgehung kollektivvertraglicher Vorschriften (den Arbeitern werden ja bekanntlich keine Referenzlöhne gezahlt, obwohl kollektivvertraglich vorgeschrieben). Andererseits hat die GPS alleine im Jahre 2008 insg. € 1 MIO. (!!!!) an AMS-Förderungen eingeheimst. Diese Zahl "rutschte" der lieben Frau Z., der Geschäftsführerin dieses Vereins mal versehentlich öffentlich (!) persönlich heraus. Damals wurden geschätzt ca. 200 Mitarbeiter an I. überlassen. Umgerechnet auf die derzeitige Anzahl der dort Überlassenen dürfte die AMS-Förderung längst die 2-MIO-EURO-Marke erreicht oder gar überschritten haben. Markant dabei ist auch, dass Personen "gefördert" werden, die die oft sehr strengen Fördervoraussetzungen meist gar nicht erfüllen und gar nicht förderungswürdig gewesen wären. Im Raum steht da sicherlich massive Wettbewerbsverzerrung und versteckte Subventionierung privater Firmen, sprich der I. in beträchtlicher finanzieller Höhe.

Leider wagt es niemand, diesem Konstrukt und dem Treiben der Frau Z. und ihrem Gatten (der eleganterweise auch noch der Leiter des Kärnter AMS ist) ein Ende zu setzen. Auch die Gewerkschaft scheint da ihre Finger mit im Spiel zu haben, da Beschwerden etlicher betroffener GPS-Arbeiter bzgl. der Einforderung des Referenzlohnes (nach KV AKÜ, Abschnitt IX, Punkt 4 und Punkt 4a) schon bei der Arbeiterkammer abgeschmettert und arbeitsgerichtlich nicht verfolgt werden bzw. den Beschwerdeführern die Unterstützung der AK einfach versagt wird.

Ich bin sehr gespannt, ob Sie es wagen, in dieses Wespennest zu stechen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Tätigkeit und ersuche um Verständnis, dass ich zu diesem Thema lieber anonym bleiben möchte, um nicht in das Visier eines so übermächtigen Korruptionsapparates genommen zu werden.

Gezeichnet

Ein anonymer Insider“

Ich habe danach ein wenig recherchiert. F. Z. ist seit 1.7.2012 Geschäftsführer des AMS Kärnten, davor war er stellvertretender Geschäftsführer.

Die Geschäftsführerin der GPS Gemeinnütziges Personalservice GmbH. ist seine Frau E. Z. Diese Gesellschaft ist eine der Hauptbegünstigten vom AMS in Kärnten.

Es ist eigentlich unglaublich, wie unverschämt das AMS Kärnten hier handelt. Und es zeigt wieder einmal, dass das AMS wirklich überzeugt ist, außerhalb der Rechtsstaatlichkeit handeln zu können und das auch ganz offen tut, weil es durch unsere Regierung derartige Macht bekommen hat. Aufträge in einer solchen Größenordnung müssen ja öffentlich ausgeschrieben werden, und es ist kein Wunder, dass die GPS GmbH. dann den Zuschlag bekommt, wenn die Geschäftsführerin Insiderinformationen durch ihren beim Auftraggeber in leitender Position agierenden Ehemann hat. Das ist eigentlich ein Fall für die Korruptionsstaatsanwaltschaft. Aber leider scheint Justitia in unserem Land blind zu sein.

Mit freundlichen Grüßen
E. K.

9.10.12 um 16.17 Uhr - von Joe - "Kann ich eine Firma zwingen, mir ihre Gewerbeberechtigung zu zeigen?"
Hi Christian !

Ich schließe mich der Frage des Posters bezüglich dieser offensichtlichen Schweinerei in Österreich an:
("Keine Gewerbeberechtigung / SÖB-Betriebe?")

ZITAT:
"Nun meine Frage:
Kann ich eine Firma zwingen, mir ihre Gewerbeberechtigung zu zeigen? Denn freiwillig werden diese Schmarotzerbetriebe dies ja nicht tun."

Was sagt ein Rechtsgelehrter, wie Dr. Pochieser, dazu, kannst Du in dieser Causa mal nachfragen ?

Liebe Grüße,
Joe

Antwort: "Arbeitsmarktpolitisches Kartell"
"Themen-verfehlung! Als Antwort gibt es ev. zurück: "Wir brauchen keine Gewerbeberechtigung"
Und verweigern darauf hin die Betroffenen das Zwangs-DV so gibts eine §10 Sperre!
(Auf alle Fälle vor Zeugen nach der Gewerbeberechtigung fragen und bei ev. Sperre wegen Verweigerung den Rechtsweg bis zum VwGH beschreiten!)

("Eine Firma muss die Gewerbeberechtigung (*"nicht?") herzeigen! Arbeitet man in einem Gewerbe ohne Gewerbebewilligung so ist das "ev." (*"nicht?"). strafbar!"
*Solidaritätsgruppe-Auskunft siehe unten.)

Und zugleich das "arbeitsmarktpolitische Kartell" bekämpfen, indem alle Betroffenen Anzeige bei der Gewerbebehörde / Korruptionsstaatsanwaltschaft erstatten!
(Korruptionsstaatsanwaltschaft. Adresse: Dampfschiffstraße 4 1030 Wien)

In diesem "faschistischen" Bereich werden "Rechts-staats-verletzungen/Rechtswidrigkeiten/Korruption" von den politischen Verantwortlichen legitimiert und von sämtlichen Involvierten / Einrichtungen wie sogar auch AK "ignoriert"?" - Obendrein von der Justiz geschützt!"
So stellt es sich für mich dar! UNFASSBAR!

Wir müssen gegen diese (Menschenrechts) -"Verbrechen/Vergehen" Demokratie-Verletzung ankämpfen!
Wie in Kärnten zu sehen war schlägt das Gesetz/Gerechtigkeit auch mal dort zu-rück, wo man niemals damit gerechnet hätte. (Siehe Urteil Martinz)

Anm.: Urteil mit Signalwirkung : "Das AMS / "Hundstorfer" soll sich vor einem Paradigmenwechsel, verbunden mit hohen Haftstrafen, fürchten!" (3.10.12)

Ich habe die Frage trotzdem an Rechtsgelehrte gesendet!

Sämtlichen Links folgen: SÖB-SchmarotzerBetriebe ohne Gewerbebewilligung?
"Illegale "Firmen" erwirk(t)en im Zusammenspiel mit dem AMS systematisch rechtswidrige Bezugs-Sperren" (?)

18.10.12 um 18.56 Uhr - "SÖB-Betriebe ohne Gewerbeberechtigung - Anzeige"
Telephonische Auskunft von der Solidaritätsgruppe

Es ist davon auszugehen, dass selbst wenn gemeinnützige Firmen (SÖB / GBP) keine Gewerbeberechtigung haben, es nicht erlaubt ist abzulehnen bzw. muss mit einer Sperre gerechnet werden. - die mit dem Rechtsweg bis zum VwGH bekämpft werden muss!
Dann erst - wenn es eine VwGH-Judikatur gibt, kann Genaueres darüber gesagt werden!
Heisst hier braucht es noch den Rechtsweg bis zum VwGH!
Aber
Jede(r) Betroffene sollte selbst ins Gewerberegister einsehen und überprüfen ob der SÖB/GBP eine, und welche, Gewerbeberechtigung hat!
Wenn SÖB Dienstleistungen anbietet, so brauchen natürlich auch SÖB jeweilige Gewerbeberechtigungen. - Auch für Arbeitnehmer-Verleih!
Wenn die nicht vorhanden ist so ist Anzeige zu erstatten - immer wieder!
Das wird eine sehr teure Angelegenheit! Bei jeder weiteren Anzeige wirds teurer!

Anzeige bei der zuständigen Gewerbebehörde
Zuständigen Gewerbebehörde ist die Bezirksverwaltungsbehörde des Gewerbestandortes und daher - je nach Standort - die Bezirkshauptmannschaft, der Magistrat der Stadt oder in Wien das zuständige Magistratische Bezirksamt.

Über den Link: WKO.- Gewerbeberechtigungen
kann jeder direkt und "SELBST" bei der WKO nachsehen "Ob" bzw. "Welche" Gewerbeberechtigungen gemeldet sind...!

Auch ist es möglich anonyme Anzeige zu erstatten! - Denn Behörden müssen auch anonymen Anzeigen nachgehen (17.10.12)

20.10.12 um 10.41 Uhr - von H. K. - "auf unsere HP verweisen"
Hallo Christian!

Zu diesen Einträgen kannst Du gerne auch auf unsere HP verweisen.
http://steiermark.warap.at

Vor allem die Menüpunkte:

AUFRUF: Strafermittlung
BAK - Strafermittlung gegen das AMS
und Preisfrage - Belohnung ausgelobt (18.10.12)


7.10.12 um 9.20 Uhr - Ein Wort zum vorzeitigen Untersuchungsausschuss-Ende
- zur Korruptions-Untersuchungsausschuss-Farce!

Ein guter Tag für die Korruption!
Ein schlechter Tag für den Parlamentarismus und die Demokratie!


"Wer (gestern*) die politische Debatte im Parlament über das Weiterbestehen des Korruptionsausschuss mit verfolgt hat. Wer mit verfolgen musste wie die Regierungskoalition die Oppositionsparteien zur "Kastration" des Untersuchungsausschuss erpresst hat!
Und wer sich anschliessend im ORF der Heuchelei und Unaufrichtigkeit auf primitivsten Niveau aussetzte, weiss, dass der Parlamentarismus und die Demokratie in Österreich eine Lüge sind!

Diese Selbstherrlichkeit, der Hohn und Zynismus, die durch die Argumente der beiden SPÖ und ÖVP Fraktionsvorsitzenden an ihre Wähler wie den österreichischen BürgerInnen zum Vorschein kam, besitzten eine Frechheit und Peinlichkeit, dass man sich als Angesprochener fragt: "Wie können mündige Menschen / Politiker so etwas von sich geben ohne sich zu schämen?

Wenn diese Worte, die sie an uns dem Volk richteten, mit der Erwartung gesagt wurden, dass diese Erklärungen für uns einleuchtend und nachvollziehbar sein sollten, so empfinde ich "auch" dies als "weiteren" unerhörten Skandal!
Wenn sich PolitikerInnen tatsächlich trauen uns solche Erklärungen zuzumuten, dann ist davon auch abzuleiten was sie von uns halten!
Uns so eine zutiefst verlogene Peinlichkeit als Erklärung anzubieten heisst, wir sind für die ein Volk von vollkommenen, verblödeten, stumpfsinnigen, nicht ernst zu nehmenden, unmündigen Dummköpfen/StaatsbürgerInnen!

(Wenn die ÖsterreicherInnen diese Parteien/Personen trotzdem immer wieder wählen, dann braucht uns dieses Bild, dass die von uns haben, auch nicht verwundern! - "Dann steht ihnen so ein Bild von uns ev. sogar zu?")

Ein Volk, das sich dieses machtgeile, selbstherrliche, verlogene Schauspiel mit ansieht, sich dem aussetzt und diesem Politiker-Menschenschlag wie dessen Parteien
- die nur die eigene Macht, eigene Interessen wie eigene Bereicherung im Sinn haben -
bei Wahlen trotzdem immer wieder Macht verleiht, darf sich auf keinen Fall "Souverän" nennen?

Die Tragweite von dem was sich im Parlament zugetragen hat ist, auch im Bezug auf Nachhaltigkeit, noch gar nicht einzuordnen!
Geht von den (gestrigen*) Ereignissen ein Signal aus, das PolitikerInnen geradezu auffordert mit ruhigen Gewissen weiter der Korruption zu frönen.
Die TäterInnen brauchen keine Angst haben, dass sie ev. zur Verantwortung gezogen werden, denn das österreichische Parlament interessiert sich nicht für Aufklärung von "politischen Verbrechen wie Korruption"! - Im Gegenteil, was sich hier "Parlamentarismus" schimpft ermutigt dazu!

BEOBACHTUNG <> ERKENNTNIS

Eine solche Unaufrichtigkeit / Heuchelei ist nur möglich, wenn Menschen kein Schamgefühl besitzen!
Die Ausbildung, sich sein Schamgefühl wie jedes ethisches, moralisches Verständnis mit derartiger Professionalität abzudressieren, durchläuft man als Parteisoldat!
Dabei wird, im Laufe der Zeit, das eigene Denken wie Courage völlig entfernt!
Daraus erwächst dann ein Haufen an Personen, die sich partei-übergreifend sicher sind, dass, bei all den unfassbaren "Schweinereien" wie Verbrechen die sich in diesem Umfeld abspielen, eine Hand die andere wäscht.
Hier war zu sehen, dass, wenn es sich um Korruption handelt, ÖVP und SPÖ zu einer Partei verschmelzen. Schande!
Während diesen PolitikerInnen die Machtgeilheit zu Kopf steigt, mutiert der Parlamentarismus / das Parlament zur Farce und zerstört zugleich die Demokratie - was denen egal ist.
> Diesen Eindruck vermittelte mir das unaufrichtige, "sinnentleerte" Geschwätz, das SP Fraktionsvorsitzender Otto Pendl, bei der nächtlichen ORF Disskussion um das Korruptions-Ausschuss-Ende, von sich gab!
Befriedigt von der Macht, die ihm zum Korruptionsausschuss verliehen wurde, um sich vor Kanzler Faymann stellen zu dürfen, verlor er jedes Gespür für abgrund-tiefe Peinlichkeit!
("Ob er da wohl SPÖ-intern bei allen ein hohes Ansehen genoss?")

Eigentlich muss uns diese politische Realität beängstigen!"

>"So geht hin und sperrt die Gefängnisse auf! Darin befinden sich viele Menschen die moralisch ethisch nicht so verdorben sind als viele der Personen die die Politik in unserem Land gestalten!"< - "bzw. lasst viele frei!"( * 20.09.12 / 6. u. 7.10.12)

Ps.: Anfänglich unter Moser stelle ich dem Korruptions-Untersuchungsausschuss ein relativ gutes Zeugnis aus!
Für die Regierungsparteien zu gut / zu gefährlich - weswegen "die" ihn auch abdrehten! Ein unfassbarer Akt gegen das österreichische Volk!

"Österreichische WählerInnen vergesst bei der nächsten Wahl nicht wie die Regierungsparteien SPÖ / ÖVP mit der politischen Verantwortung umgingen!
Stellt ihnen die Rechnung per Stimmzetteln aus!

"Österreich braucht schleunigst eine aufrichtige, soziale-humanistische Partei!
Lasst sie uns wählen! gründen! Gründungen unterstützen!"

Unrühmliches Ende für den U-Ausschuss (Kurier)


6.10.12 um 8.23 Uhr - von R*. - "Partnerschaft: Wie kann ich verhindern von Hundstorfers AMS diskriminiert, wie in die Armut gehievt, zu werden?"


hallo hr.moser,
ich beziehe dzt.notstandshilfe und wohne bei bekannten (ein zimmer).
nun möchte mein ex-lebensgefährte das ich wieder zu ihm ziehe da seine mutter verstorben ist und ich mehr räumlichkeiten hätte.
wir sind kein paar mehr verstehen uns jedoch besser als in der partnerschaft.
kann mir das ams da einen strik daraus drehen?die könnten glauben wir sind wieder zusammen und mir das geld streichen.bitte um hilfe!

liebe grüsse und danke

Antwort: "Hundstorfer ("SPÖ?") diskriminiert Menschen in Not"
"Das wäre auch sicher der Fall. Behörden haben von Hundstorfer bzw. dieser unsozialen SPÖ?/ÖVP-Politik den Auftrag bekommen, Frauen zu diskriminieren und Menschen in Not schlechter zu stellen und zu schaden wo es nur geht!
Das politische neoliberale System der unbescheidenen masslosen Bereicherung Einzelner/Weniger braucht diese menschenverachtende Politik der Ausgrenzung, Abhängigkeit, Armutserzeugung, Ausbeutung - die dann über "Betrug"/Statistikfälschung wie Lügen verschleiert wird.
So u.a. kann unser Herrschaftssystem als Demokratie verkauft werden."

>Deswegen vorsichtig vorgehen! Wenn sie zu ihrem "Ex" ziehen, so bilden sie eine Wohngemeinschaft und gehen keine "AMS-Lebensgemeinschaft" ein!

Ev. mieten sie sich unter und haben einen eigenen Wohnbereich!
"Die Grünen raten sogar beim AMS "die Lebensgemeinschaft" nicht angeben, sofern keine Unterhaltspflicht besteht - und ein Unterhalt auch nicht freiwillig geleistet wird!"

Lesen sie sich den Text der Links gut durch:
Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ
Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen? (12.05.2010)

Weitere Links unter Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"!
(ohne Gewähr)

Das AMS / "Sozial"-Ministerium / Hundstorfer "SPÖ?" diskriminiert Frauen!
VwGH: Anrechnung des Partnerschafts-Einkommen:
>Verlust der Pensionsversicherungszeiten ist eine nicht zu rechtfertigende Diskriminierung

Anmerkung: Urteil mit Signalwirkung
"Paradigmenwechsel: AMS-Rechtswidrigkeiten / Menschenrechtsverletzungen verdienen keinen Schutz mehr!"
"Das AMS soll sich vor einem Paradigmenwechsel, verbunden mit hohen Haftstrafen, fürchten!" (3.10.12)


5.10.12 um 19.50 Uhr - von B. - "Brief zum Kontrolltermin nicht abgesendet? / Rechtswidrige Sperre?"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich unterstütze eine junge Frau, die auch Probleme mit dem AMS hat. Folgende Frage an Sie, nachdem wir dazu keinen Eintrag auf Ihrer HP gefunden haben.

Thema: Einstellung Leistungsanspruch (= Notstandshilfe), da zu Kontrolltermin nicht erschienen.
AMS-Betreuer hat angeblich via Brief informiert, der nie angekommen ist. Leider bemerkte Sie dies erst nach 2 Wochen, als sie sich krank melden wollte. Daraufhin ging sie sofort zu ihrem AMS-Betreuer, der meinte gemäß § 10 hat er das Recht den Bezug einzustellen. Was sagt dieser Paragraph aus?
Und wie können wir ihr helfen?

Danke, mit freundlichen Grüßen
B. (3.10.12)

Antwort: "Ev. stinkt da irgendwas?"
da liegt eine verwechslung vor oder der AMS berater möchte einfach der betroffenen willkürlich und boshafter weise das geld streichen.

§ 49 = Kontrolltermin: Sperre vom Tage der versäumten Kontrollmeldung an bis zur Wiedermeldung.
§10 ist eine Arbeitsstelle verweigern oder vereiteln - wird 6 Wochen gesperrt - jede weitere Sperre 8 Wochen. - siehe AlVG §10 und §49

Verfahrensfehler?: Liegt seitens des Beraters eine Verwechslung vor so ist die Sperre ungültig und aufzuheben!

Wenn der Kontrolltermin mit der Post hätte kommen sollen, dann hätte dieser Brief eingeschrieben gesendet werden müssen. weiterer Berufungsgrund: Brief muss zugestellt werden

sofort Bescheid über die Sperre verlangen und berufen.

Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung
ev. mit Begleitperson den Vorgesetzten/Geschäftsstellenleiter besuchen und die Angelegenheit vorab klären.

Info: Wurde die junge Frau von der Krankenkassa abgemeldet so geschah das rechtswidrig! Bin ich trotz Bezugssperre versichert? / (KK widerrechtlich abmeldet )
(ohne gewähr)

Anmerkung: Ex. AMS-Berater packt aus!
Wenn'st einen Kunden nicht magst, mach' mit ihm brieflich einen Termin aus. Aber den Brief schickst nie ab. Und schon hat er ein Kontrollversäumnis, riskiert also eine Sperre des Arbeitslosengeldes. Diesen Tip hab' ich gleich am Anfang meiner Beratertätigkeit bekommen", packt M. Tf. aus.(2.11.2007)


5.10.12 um 10.10 Uhr - von K*. - "Jobtransfair: Armutserzeugende Schmarotzer-Firma"


Hallo !
ich bekam letzte Woche vom AMS eine Einladung zu Jobtransfair in 1150 Wien.Der Vorstellungstermin ist der 9.10. Es steht in der Einladung Vorbereitungsmaßnahme oder gleich Eintritt in Dienstverhältnis. Wie kann ich verhindern gleich ein DV zu beginnen bzw.möchte ich nach der Vorbereitungsmaßnahme keinen DV um gleich wieder zum AMS zu gehen.
Eine weitere Frage bezieht sich auf eine mögliche Neubemessung bei meiner Notstandshilfe:ab wann würde ich in so eine reinfallen ? ich möchte nicht weniger bekommen in der Zukunft als jetzt. Vielen Dank

Antwort: "zur Zwangsmassnahme/"Zwangsarbeit"
Nach einem ca. 28 wöchigen DV. erlangen sie eine neue Bemessungsgrundlage!
Rahmenfrist-erstreckung 5 Jahre / innerhalb 5 jahre ein 7 monatiges DV - wird zusammen gerechnet!

Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt! )
wird man von einer TrainerIn aus dem Deppenkurs in ein "zumutbares" Zwangs-DV (SÖB-Transitarbeitsplatz) vermittelt so wäre das ein Berufungsgrund bei ev. Sperre!

Ablehnen könnte man z.Bsp. auch, wenn unter dem eigens dafür entwickelten niedrigst-KV entlohnt werden würde oder andere Arbeitnehmerrechte verletzt würden.
Es müsste mal gerichtlich überprüft werden ob dieser Niedrigst-KV den Gleichheitsgrundsatz verletzt!
Siehe: Dr. Pochieser - mit Verfassungsrecht gegen Armut:
"Auch für Kollektivverträge gilt der Gleichheitsgrundsatz (und sonstiges Verfassungsrecht)" (30.07.12)

Zur Info:
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!
(ohne Gewähr)


4.10.12 um 19.58 Uhr - von M. - "Dramatischer Suizidanstieg"

"Studien belegen dabei einen direkten Zusammenhang zwischen Arbeitslosen- und Suizidrate"


vielleicht interessant für soned zur untermauerung deiner aussagen =)
Liebe Grüße
M.

Dramatischer Suizidanstieg durch Finanzkrise (standard)
Langfristige Folgen des Sparkurses für die individuelle Gesundheit nicht abschätzbar.

Anmerkung: "Grossteils sind für die Verzweiflung der Menschen/"Suizid" politische Rahmenbedingungen verantwortlich! - Und keine Naturgewalt!"
(Siehe auch politische Katastrophe!)


4.10.12 um 9.43 Uhr - von A. S* - "Sperre wegen Schmarotzer-Betrieb Trendwerk"


hallo
ich besuchte 2010 einen Kurs bei Trendwerk wobei mir am Ende ein Arbeitsvertrag angeboten wurde mit 30 Stunden den ich ablehnte mit der Begründung das ich vom AMS mehr Notstandshilfe bekomme und mir dadurch Finanzielle ein Nachteil endsteht und ich meine Rechnungen nicht mehr Bezahlen kann.Mir wurde gesagt dies sei ein guter Grund für die Ablehnung könnte aber trotzdem eine Sperre des Bezuges mitsich bringen.Wenige Tage später wurde mir die Notstandshilfe gesperrt und auch beim Berufungsbescheid bestätigt.

Antwort: "Armutserzeugende Schmarotzer-Firmen Pflicht!"
Dank der Hundstorfer-"SPÖ?" sind die armutserzeugenden Schmarotzer SÖB bei Sperre Pflicht!
Mit solcher Begründung befürchte ich hat man nach einer negativen Berufung auch beim VwGH keine Chance auf Erfolg!

Folgende" Begründung wäre ev. bei der Berufung erfolgreich!
( Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt! )
wird man von einer TrainerIn vom Deppenkurs aus in ein "zumutbares" Zwangs-DV (SÖB-Transitarbeitsplatz) vermittelt!

Ablehnen könnte man z.Bsp. auch, wenn unter dem eigens dafür entwickelten niedrigst-KV entlohnt werden würde oder andere Arbeitnehmerrechte verletzt würden.

Es müsste mal gerichtlich überprüft werden ob dieser Niedrigst-KV den Gleichheitsgrundsatz verletzt!

Siehe: Dr. Pochieser - mit Verfassungsrecht gegen Armut:
"Auch für Kollektivverträge gilt der Gleichheitsgrundsatz (und sonstiges Verfassungsrecht)" (30.07.12)

Zur Info:
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!

Ihre Sperre ist ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg für den es eine Prämie gibt!
Die freuen sich, wenn Menschen in die Not gedrängt werden!

Gewaltfrei wehren!
Unbedingt wählen gehen, aber die verantwortliche Parteien dieser menschenverachtenden Arbeitsmarktpolitik nicht mehr wählen!
Es braucht in Österreich längst soziale-humanistische Parteien!


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