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23.10.12 um 20.00 Uhr - Zwei-Klassen-Justiz / Himmelschreiender Wahnsinn“


>Die „Berichtspflicht“ nennt Tomanek einen „himmelschreienden Wahnsinn“ bzw. einen Ausfluss der „institutionalisierten Zwei-Klassen-Justiz“.<
Zweifel an Objektivität der Justiz: Malus für „arme Schlucker“?
Von MANFRED SEEH (Die Presse) 23.10.2012
Gerechtigkeit könne man in Österreich kaufen, Wohlhabende seien im Vorteil, meint der bekannte Wiener Strafverteidiger Werner Tomanek. Für Tomanek sind Gutachter die eigentlichen „Herren“ eines Strafverfahrens.

Anmerkung: "Wann jagen wir diese heuchlerische, "unsoziale" SPÖ, mit einem nassen Fetzen, zum Teufel?"
"SPÖ?" / ÖVP ("FPÖ/BZÖ")
verdanken wir in Österreich die Zwei-Klassen-Justiz! Was gleichzusetzen ist mit kaputter Demokratie.
Dass die ÖVP dies als vollen Erfolg verbuchen kann ist nicht verwunderlich und eigentlich kein grosser Aufreger. Versteht die ÖVP im Österreich-Regieren nichts anderes, als für sich und ihrem Klientel Vorteile zu Nachteilen anderer - der unteren sozialen Schichten - durchzusetzen!
Aber ab wann haben wir von der heuchlerischen, verlogenen, "asozialen" SPÖ - die vorgibt für soziale Gerechtigkeit zu sorgen, wofür sie sich auch wählen lässt bzw. auch gewählt wird - die Schnauze so voll, dass wir sie, mit einem nassen Fetzen, zum Teufel jagen?
"

SPÖ nur mehr ein Schimpfwort!
Ist die SPÖ nicht schlimmer als die ÖVP? (6.06.10)


21.10.12 um 11.26 Uhr - von K*. - "Deppenkurs: Nur leider hatte der Titel sehr wenig mit dem Inhalt des Kurses zu tun."


Sehr geehrter Herr Moser !

Auf der Suche nach Hilfe zu meinem Problem bin ich auf Ihre Seite gestoßen und hoffe, dass Sie vielleicht einen Rat für mich hätten.

Kurz zu meiner Person:
Alleinerziehende Mutter, 33 Jahre, von 2 Kindern, zu Hause seit 8 Jahren (Geburt meiner Tochter), seit ca. 5 1/2 Jahren in Notstand.

In diesen 5 1/2 Jahren habe ich bereits 5 Kurse des AMS besucht und auch sehr gut abgeschlossen. Darunter auch den ECDL-Computerführerschein welchen ich mit Auszeichnung bestanden habe.
Am 10.9. diesen Jahres wurde ich wieder einen Kurs des WIFI über´s AMS zugeteilt welcher 6 Wochen dauern sollte. Ende gestern 19.10. Titel des Kurses \"Fachkurs für Büro und Verwaltung\" nur leider hatte der Titel sehr wenig mit dem Inhalt des Kurses zu tun. Gelehrt wurde eigentlich nichts - vielmehr war es eine reine \"Beschäftigungstherapie\". Nach 4 1/2 Wochen dieses Kurses stieß ich mit einer der Trainerinnen zusammen welche im komplett falschen Job arbeitete zusammen. Kindergärtnerin würde eher zu ihr passen und genauso hat sie uns behandelt. Nachdem sie uns wieder mal mit unnötigem Zeug beschäftigen wollte während sie ihrer Privatarbeit am PC nachging habe ich ihr mitgeteilt, dass ich eigentlich in diesem Kurs bin um etwas zu lernen und nicht um beschäftigt zu werden. Daraufhin folgte eine heftige Diskussion mit Einschaltung des AMS welche für mich einem Ausschluß aus dem Kurs zur Folge hatte.
Kommenden Dienstag, 23.10., soll jetzt in einer Sitzung beschloßen werden ob es für mich eine 6-Wöchige Sperre gibt oder nicht.

Hätten Sie vielleicht einen Rat für mich was ich vorab und im Falle einer Sperrung tun kann bzw. wie ich mich wehren kann ?!?

Vielen Dank ! Freundliche Grüße
K. (20.10.12)

Antwort:
Wenn möglich, nehmen sie sich eine Begleitperson / Zeugen zum Termin mit!
Sie bringen die Vorwürfe, weswegen es zu einer Auseinandersetzung, folgend diese Sitzung, kam.
Dass sie auch unter falscher Anpreisung in den Kurs vermittelt wurden! Sie falls es zu einer Sperre kommen sollte, dies auch über eine Beschwerde an sämtlichen Adressen (ev. auch an Medien) senden werden. Dann aber auch tun!

Da sie auch schon einige Deppenkurse besucht haben, konnte ihnen dort keine Kenntnisse/Fähigkeiten vermittelt werden, die ihnen nicht schon in anderen Deppenkurse vermittelt wurden! Daher hätte die Teilnahme freiwillig sein müssen!

Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1
*Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!

Schliesslich und endlich sie nicht verstehen warum sie wegen einer berechtigten Kritik aus den Kurs ausgeschlossen wurden?
Richtete sich die Kritik eben an den Kurs-Inhalt, der mit der Anpreisung nichts zu tun hatte und eigentlich das AMS einschreiten müsste, da es sich um Verschwendung der Versicherten-Gelder handelt. - Versichertengemeinschaftsschädigung! Stattdessen sollten sie dafür mit Konsequenzen zu rechnen haben?
Teilen sie dem AMS auch mit, dass es sich ihrer Meinung nach um eine inkompetente Trainerin handelt.

Und natürlich werden sie falls Sperre Berufung einlegen. Bzw. ev. den Rechtsweg bis zum VwGH gehen!

Zur Info: Betreuungspflichten
Wieviele Stunden mussten sie in dem Kurs verbringen? Ist ein Kind unter 10 Jahren so mussten sie dem Arbeitsmarkt/Deppenkurs nur 16 Stunden die Woche zur Verfügung stehen!
Sie, wenn es sich um mehr Stunden handelte freiwillig dort waren.

Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!

Natürlich Argumentieren sie in besonderen Strenge erst dann, wenn die (AMS) versuchen wollen ihre wie auch die Existenz der Familie, mit dem befristeten Entzug der Versicherungsleistung (Bezugssperre), zu gefährden!
- Von dem auszugehen ist!

Ps.: Vielleicht kann ein Deppen-Kurs-Kollege-(In) ihre Kritik bestätigen.
Alles Gute (ohne Gewähr)

24.10.12 um 11.40 Uhr - von K*. - "Die gesamte Kursgruppe steht hinter mir und kann auch die Inkompetenz der Trainerin bezeugen."
Hallo Herr Moser !

Vielen Dank für Ihre Antwort und Hilfe !!!

Bei dem Termin heute, 23.10.2012 wo über eine Bezugssperre-ja-nein
entschieden wurde, war ich nicht willkommen !
Ich kann nirgends und in keinster Weise Erklärungen abgeben
"Warum-Wieso-Weshalb".
Über die Entscheidung heute erfahre ich erst in den nächsten Tagen
schriftlich per Post.

Der Kurs war Mo.-Fr. 8-15 Uhr täglich. Somit 35 Std./ Woche.

Die gesamte Kursgruppe steht hinter mir und kann auch die Inkompetenz der
Trainerin bezeugen.
Am Kursende konnte jeder noch teilnehmende Kursbesucher eine schriftliche
Bewertung über diverse Trainer abgeben wobei sich über 2 Trainer speziell
ausgelassen wurde und welche auch sehr negativ beurteilt wurden.
Ich denke aber, dass diese Bewertungen beim AMS sofort in den "Rundordner"
gelangen und nicht weiter beachtet werden.
Auch Beschwerden bei der Kursleiterin seitens des WIFI wurden ignoriert mit
der Begründung, dass sie keine Trainer anschwärzt.

Der 2. Trainer mit dem die Gruppe Probleme hatte war der Trainer der uns in
ECDL unterrichtete.
Gleich vorweg möchte ich sagen, dass alle Kursteilnehmer sehr gute
Kenntnisse im Bereich Computer hatten. Ganz egal ob Word, Excel, PowerPoint,
etc. niemand hatte Probleme mit diesen Programmen.
Dieser überaus "nette" Trainer hat aber diversen Teilnehmern welche er nicht
mochte mit einem Beschwerdebrief beim AMS angeschwärzt in welchen er
deutlich schrieb, dass die gemeinten Personen keinerlei Grundkenntnisse
eines Computers hatten geschweige denn den Computer überhaupt einschalten
können !!!
Für uns sind solchen Aussagen eine bodenlose Frechheit und grenzt ja m.M. an
Lehramtsmißbrauch !!!
Vielleicht hätten Sie eine Idee wo man genau Beschwerde über solche Trainer
einreichen kann denn in seinen 20 Jahren als Trainer (wie er immer so schön
sagte !) hat er das sicherlich nicht zum ersten Mal gemacht !

Nochmals vielen Dank und lg. (23.10.12)

Antwort: "AMS und Deppenkurs-BetreiberInnen wie TrainerInnen sind ein "Pack"
Darum ist es wichtig die Beschwerde nicht nur an das Kurs-Institut und AMS senden, sondern unbedingt an mehreren Adressen. (Ev. Sammelbeschwerde mit KurskollegInnen)
AMS und Deppenkurs-BetreiberInnen wie TrainerInnen sind ein "Pack"! - Gehen Beschwerden egal über wen nur an diese Adressen, landen sie am "Scheisshaus" als Klopapier!
Weil es sich eben nicht um eine kompetente Arbeitsmarktpolitik handelt, sondern um ein Terrorisieren der Betroffenen, die so in den Niedriglohnsektor gezwungen werden! = Lohndumping-Unterstützung!
Natürlich sind die hauptsächlichen Verantwortlichen u.a. asoziale PolitikerInnen! Aber wenn die Beschwerde an mehreren Adressen zugleich gehen, ist es nicht einfach sie in den Mistkübel oder aufs Klo wandern zu lassen! - So wirken die Beschwerden bei der Meinungs-, Bewusstseinsbildung mit!

Im Übrigen wurde bei ihnen keine Rücksicht auf die Betreuungspflichten
genommen, weswegen eine ev. Sperre rechtswidrig wäre. (Sie müssen (Kind unter 10 Jahre) Deppenkurse wie dem Arbeitsmarkt nur 16 Stunden zur Verfügung stehen!)
Falls gehen sie mit einer Begleitperson zum Geschäftsstellenleiter und lassen die rechtswidrige Sperre sofort aufheben. Oder/Und Berufung einlegen!

(An mehrere Adressen zeigt andere Wirkung wie beim "Brief von W. an das BildungInstitut und andere verfasst" zu sehen ist!)

24.10.12 um 8.45 Uhr - von K. - "Melde ich mich"
Hallo Herr Moser !
Sobald der Brief angekommen ist melde ich mich ! Vielen Dank und lg.

25.10.12 um 13.05 Uhr - von Pa. - "Bei unbegründeter nagativen Deppenkurs-TrainerIn-Rückmeldung ans AMS" - "Anzeige wegen VERLEUMDUNG und ÜBLER NACHREDE bei der Staatsanwaltschaft einbringen."
Liebe Leute,
falls man von einem Deppenkurs-Trainer hinterrücks und zu Unrecht bei der AMS-Behörde angeschwärzt und ausgerichtet wurde und einem unterstellt wird man hätte was vereitelt, sodass man einen Nachteil erleidet(Bezugssperre) würde ich sofort eine Anzeige wegen VERLEUMDUNG und ÜBLER NACHREDE bei der Staatsanwaltschaft in Wien schriftlich einbringen und den Sachverhalt darstellen. Als Täter muss man den Deppenkurs-Betreuer benennen. Das ist dann ein Offizialsdelikt und MUSS von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden !! und zwar kostenlos !! Der hinterhältige Deppenkurs-betreuer (=Täter) wird dann nämlich vom Richter aufgefordert zu Beweisen dass man den Kurs tatsächlich vereitelt hat, wenn dem Deppenkurs-betreuer das aber nicht gelingt, wird er strafrechtlich verurteilt. Bis zu einem Jahr Gefängnis. VERLEUMDUNG und ÜBLE NACHREDE wird im Internet gut erklärt, ein Anwalt kann auch helfen. Es ist im übrigen auch ein gutes Drohmittel dem DEPPENKURS-Betreuer GLEICH mit einer Anzeige !
zu drohen. Er müsste dann den Wahrheitsbeweis beim Gericht antreten !!
MfG Pa. (24.10.12)

(Üble Nachrede ist laut §111 StGB strafbar. - Antwort vom RA.)

3.11.12 um 13.36 Uhr - von K. - "Mir wurde tatsächlich der Bezug gesperrt"
Hallo Herr Moser !
Heute kam der elektronische Bescheid (siehe PDF im Anhang) auf mein
AMS-Konto und mir wurde tatsächlich der Bezug gesperrt !
Ich werde natürlich Einspruch dagegen einlegen.
Vielleicht haben Sie noch die eine oder andere Idee wie ich weiter vorgehen
kann.
Vielen Dank und lg.

Antwort: "Rechtswidrige Sperre?"
Die "scheissen" sich anscheinend gar nichts mehr? Betreuungspflichten gelten auch für Deppenkurse! Da sie 35 Stunden die Woche Deppen-Kurs hatten, aber nur 16 - 20 Stunden hätten anwesend sein müssen, wurde ihnen der Bezug rechtswidrig gesperrt! Sofort Berufung einlegen!
Und geben sie auch an, dass der Titel / die Ankündigung? sehr wenig mit dem Kurs-Inhalt zu tun hatte! Ev. bestätigen dies ("wie Weiteres") ihre Kurskollegen?

Gehen sie vor wie in der Antwort beschrieben!

"Da auf Betreuungspflichten keine Rücksicht genommen wurde, war für mich der
Kurs nicht verpflichtend."
AlVG: §7
(7) Als auf dem Arbeitsmarkt üblicherweise angebotene, den gesetzlichen und
kollektivvertraglichen Voraussetzungen entsprechende Beschäftigung gilt ein
Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von mindestens
20 Stunden. Personen mit Betreuungsverpflichtungen für Kinder bis zum
vollendeten zehnten Lebensjahr oder behinderte Kinder, für die nachweislich
keine längere Betreuungsmöglichkeit besteht, erfüllen die Voraussetzung des
Abs. 3 Z 1 auch dann, wenn sie sich für ein Arbeitsverhältnis mit einer
wöchentlichen Normalarbeitszeit von mindestens 16 Stunden bereithalten.

Ev. geben sie ZUSÄTZLICH auch noch ander Gründe an. WENN zutreffend

Welche KURS-INHALTE wurde angeboten. Handelte es sich dabei um Schulung von Kenntnisse / Fähigkeiten die ihnen fehlten?
Wenn ihnen die nicht fehlten, konnte ihnen der Kurs diese auch nicht beibringen.

Es mussten bei ihnen Problemlagen vorhanden sein, die der Deppenkurs beheben hätte müssen! Arbeitslosigkeit alleine ist keine legitime Begründung für eine Zwangs-Massnahmenzuweisung!

VwGH: Voraussetzung für eine solche Maßnahme ist demnach (auch nach Einfügung des § 9 Abs. 8 AlVG mit BGBl. I Nr. 104/2007), dass derartige "Problemlagen" bestehen und die Teilnahme an der Maßnahme zur Behebung der Problemlage als notwendig oder nützlich erscheint.<

Und wie in der Antwort beschrieben senden sie Beschwerde an sämtlichen Adressen!

Wenn die Berufung tatsächlich nicht erfolgreich sein sollte - weil das AMS
seine eigene demokratieverstossende "Gerichtsbarkeit" besitzt - dann den Rechtsweg zum VwGH beschreiten! - über Verfahrenshilfe.
Aber wir / sie werden sehen?
Melden sie sich wieder, wenn Berufung bearbeitet wurde! Teilen sie uns mit wie sie ausgegangen ist!
>Und falls es sich um eine unbegründete nagative Deppenkurs-TrainerIn-Rückmeldung ans AMS handelte, ev. Anzeige erstatten!
Ohne Gewähr! Alles Gute!

26.11.12 um 9.23 Uhr - von K. - "Bearbeitungsdauer der Berufung?"


20.10.12 um 19.16 Uhr - von Wolfgang J. Caha mit Trainerdiplom - "Warum sind denn Trainingskurse überhaupt mit Sozio- oder Psychologen besetzt?"


Liebes Forum, womit ich natürlich alle Poster meine...

Vorweg meine technischen Daten:
Ich bin mehr als 56, gelernter und praktiziert habender Werbe- und Marketingmensch und war als Verleger selbständig tätig. Dann kam der große Bums und jetzt bin ich seit 2004 ein Arbeitslosenversicherungs-Fall.
Vor drei Jahren zelebrierte ich mein 12. Bewerbungstraining und plötzlich stand Sie vor mir: Die lebendig gewordene Unwissenheit und Unerfahrenheit in Person einer Trainerin. Aber: mit einem absolvierten Soziologiestudium! Hört, hört!
Jedenfalls: Das stimmte mich nicht nur nachdenklich (ja, andererseits auch erheiternd), sondern auch um, ws zur Folge hatte, dass ich das Trainerdiplom machte.

Jawohl, ich bin seit drei Jahren Trainer, nur: Ohne Trainerjob! Weil: Ich bin weder Soziologe, noch Psychologe, oder gar LSB oder sonst irgendwas in dieser Richtung. Und daher will mich kein Institut haben. Tja...

Und da frug ich mich vor einiger Zeit, worum denn Trainingskurse überhaupt mit Sozio- oder Psychologen besetzt sind? Sind die Teilnehmer krank? Oder will sie erst jemand \"kranktrainieren\"?

Frage an das Forum zum Nachdenken:
Wenn ich, als \"Arbeitssuchender\" derzeit keinen Job haben, also keinen Leistungs(Dienst)vertrag mit einem Unternehmen, ist das doch vergleichbar, als hätte ein Unternehmen keinen Auftrag (Kunden). Also wohin, überlegen Sie bitte, würde sich ein Unternehmer wenden, wenn über sein Geschäft die Flaute eingefallen ist? Würde er (oder auch sie) sich an einen Psychologen, Therapeuten, Soziologen oder Lebens- und Sozialberater wenden, damit er wieder ins Geschäft kommt? Oder doch eher an eine Werbe- und Marketingagentur?

Jedenfalls... auf das, worauf es bei Bewerbungstrainings ankommen sollte, kommt in Bewerbungstrainings nicht vor. Sorry, liebe Trainerinnen- und Trainerkollegen, aber als \"Bewerbungs\"trainer im Sinne von erfolgreicher Vermarktung seid ihr alle nicht brauchbar... woher auch?

Ich habe diese Überlegungen mit meinen beruflichen Kenntnissen und Erfahrungen aus Werbung, Marketing und Training(-stheorien) zusammengemischt und mit meinen Lebenserfahrungen gewürzt. Herausgekommen ist, nach meiner Meinung, ein Haufen brauchbare Tipps und Anregungen, wie man am Arbeits(plätze)markt die Richtige Position einnimmt. Und das findet jeder hier:
Wolfgang Caha Trainer: Hier kann jede/r zugreifen und sich nehmen, was gefällt. Zwanglos und kostenlos. (Beginnen Sie bitte ganz unten).
("Anm.: Rechts unten - ev. nur enger blauer Streifen - kann man das Anmeldeformular schliessen, um ohne Anmeldung Einsicht zu nehmen!")

Ich würde mich freuen (Konjunktiv, ich weiß, der ist verboten...) wenn Sie davon Gebrauch man würden (noch einer...) und es Ihnen hilft.

Übrigens: Hier ein interessanter Artikel:
Studie zu Hartz IV
Bewerbungstrainings bringen nichts (spiegel.de)
Der hat auf die Mühlräder meiner Überlegungen mächtig Wasser gegossen...

Vielleicht lesen wir uns auf meinem Portal.
Liebe Grüße
Wolfgang J. Caha: (19.10.12)

Antwort: "Alibi-Massnahmen/Handlungen und Realitätsverweigerung um Feindbilder zu schaffen!"
"Ich hoffe sie beziehen im Gegensatz zu ihren, vom AMS gekauften, Trainer-KollegInnen die Realität mit ein und sind sich bewusst, dass, wenn sich alle Arbeitslosen an ihre (ev. hilfreichen) Tipps halten, bestenfalls nur soviele Arbeitslose eine ("gerecht/angemessen entlohnte") Arbeit finden "würden" wie es freie Arbeitsstellen gibt.
Wenn also alle ca. 30 000 freien Arbeitsstellen besetzt wären, gäbe es trotz ihrer umgesetzten Tipps noch immer ca. 270 000 arbeitslose Menschen (nach gefälschter Statistik) !
>Das ist auch der Grund warum für die Deppenkurs-TrainerInnen-Posten "Personen mit hoher Qualifikation/Studium" wie Soziologen, PsychologInnen, etc. eingestellt werden!
>Um dies als Alibi-Argument zu verwenden!
Wenn die Deppen-, Mobbingkurse von Personen mit derart hoher Qualifikation/Ausbildung geführt werden, so kann die Verantwortung der Arbeitslosigkeit nur beim Betroffenen / DeppenkursteilnehmerIn selbst liegen.
"Trotz Unterstützung von sehr gut ausgebideten Personen finden die "faulen" Arbeitsloen keine Arbeit.
Der / die will lieber in der Hängematte liegen als eine Arbeitsstelle annehmen!"
>Geld zum Verschwenden ist ja genug vorhanden, da sich diesen inkompetenten verlogenen Unsinn die Versichertengemeinschaft selbst bezahlen muss!
Genau betrachtet aber veruntreuen die Verantwortlichen die Versicherten-Gemeinschafts-Gelder!"

Und ich hoffe, früher oder später werden die Verantwortlichen nicht nur dafür "eben" zur Verantwortung gezogen!
Ein Urteil mit Signalwirkung veranlasst zur Hoffnung!" - "Das AMS wie politisch Verantwortliche sollen sich vor einem Paradigmenwechsel, verbunden mit hohen Haftstrafen, fürchten!" (3.10.12)

"Arbeitsmarktpolitik gleich Feindbildpolitik! - dient dem Lohndumping" (25.04.12)
(Stammt die Arbeitslosen-Versicherungs-Gesetz-Novelle doch von Minister Bartenstein ÖVP/"Industriellenvereinigung " / Hundstorfers Vorgänger!)

"Bewusste Realitätsverweigerung dient der Ausbeutung" (10.10.12)

Wollen wir uns zu einer humanistischen Gesellschaft entwickeln? (11.07.09)
(Ich empfehle vorerst die Antworten/Kommentare gänzlich durchzulesen und anschliessend den Links (= unterstrichen) nachzugehen!)

Es gilt (ausser bei Arbeitslosen) die Unschuldsvermutung!

23.10.12 um 11.03 Uhr - PsychologIn, anonymisiert - "Es ist mir prinzipiell wichtig, mit den Vorurteilen - PsychologInnen arbeiten nur mit (psychisch) kranken Menschen - aufzuräumen!"

>"Ich glaube, dass das AMS (teilweise) psychische Krankheiten sogar auch erzeugt und verstärkt"<

Sehr geehrter Herr Moser, ich bewundere Ihre Seite und Ihr Engagement sehr. Ich stimme Ihnen in den meisten Punkten zu, insbesondere in der Unsinnigkeit (90%) der AMS-Kurse, ich habe viele arbeitslose Menschen in meinem Arbeits- und Bekanntenkreis und habe täglich Angst, einer von ihnen zu werden und dem AMS ausgesetzt zu sein.

Gern würde ich heute allerdings auf eine Frage des Herrn Wolfgang J. Caha über PsychologInnen als LeiterInnen von AMS-Kursen antworten - ich arbeite nicht für das AMS, ich halte nichts von diesen Kursen, aber ich bin Psychologin. Es scheint ein SEHR weitverbreitestes Missverständnis zu sein, dass PsychologInnen in erster Linie mit (psychisch) Kranken Menschen arbeiten - dies ist NICHT der Fall! Auch ist die Ausbildung (also ein Psychologiestudium, hier in Österreich) nicht in erster Linie auf dieses Ziel ausgerichtet, man braucht für die Arbeit mit erkrankten Menschen sogar eine Zusatzqualifikation (klinische/r PsychologIn). Vom gesamten Studium behandeln (je nach Schwerpunktwahl) nur etwa 5-15% die Psychologie der (psychischen) Erkrankungen. PsychologInnen beschäftigen sich in erster Linie mit dem (gesunden!) Denken, Fühlen, mit Merken, Gedächntis, mit Sozial-, Gruppen-, Arbeits- und Organisationspsychologie, Biologie, Neurochemie etc.

Es gibt also sehr viele Arbeitsgebiete, die absolut NICHTS mit Erkrankungen zu tun haben, z. B. die Arbeitspsychologie und bei denen eine Kursleitung zum Thema Arbeit Sinn macht (dass der AMS-Kurs AN SICH sowieso unsinnig ist, ist hierbei nicht zu bestreiten, aber ich meine die Wahl, warum man PsychologInnen hierbei einsetzt - ich würde es nicht machen, denke ich, aber ich verstehe die Begründung, die in dem gesamten Forschungsfeld der Psychlogie liegt und die eben NICHT mit Erkrankung zu tun hat! Bei der Soziologie kenne ich mich nicht aus, deswegen maße ich mir darüber kein Urteil an).

Absolut recht haben Sie damit, dass es - egal wie gut, gebildet und motiviert die Menschen werden - einfach aufgrund von Arbeitsplatzmangel nie alle einen Arbeitsplatz haben werden, sondern höchstens 10% (und das ist wohl noch positiv geschätzt) - deswegen halte ich auch die Kurse (außer vielleicht selbstgewählte, berufsspezifische, wie z. B. Englisch), ich meine also v. a. die Deppen- oder Bewerbugnskurse, für ziemlich unnütze Geldverschwendung. Ich glaube, dass das AMS (teilweise) psychische Krankheiten sogar auch erzeugt und verstärkt - ich wollte dennoch an dieser Stelle das Missverständnis, das PsychologInnen mit psychischen Krankheiten auf eine Reihe bringt, ausmerzen. Dies ist einfach nicht der Fall! Es gibt sogar Gesundheitspsychologinnen, die NUR für GESUNDE Menschen zuständig sind und z. B Betrieben und/oder Einzelpersonen helfen, die bestehende Gesundheit zu erhalten (das AMS könnte eine Fortbildung in diesem Bereich gewiss benötigen). Auch bestreite ich ABSOLUT n!
icht das Vorkommen schwarzer Schafe in meinem Berufsstand - ich kenne sehr schlechte PsychologInnen, und welche, die ich für (von der Kasse, der PVA oder ev. auch dem AMS) für indokriniert bzw. gar \"geschmiert\" halte - doch gibt es dies, so denke ich, in jedem Beruf, auch bei ÄrztInnen oder SteuerberaterInnen und vielen anderen, und deswegen hört man ja nicht auf, prinzipiell ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen oder seine Steuererklärung zu machen.

Es ist mir prinzipiell wichtig, mit den Vorurteilen gegenüber PsychologInnen aufzuräumen, und klar darstellen, dass Menschen, die diese in Anspruch nehmen, nicht automatisch gleich psychisch krank sein müssen!

Ich danke fürs Lesen :-) Bitte wenn, nur unter meinen Initialen veröffentlichen! Danke!


20.10.12 um 11.51 Uhr - von S*. - "Personalleasingfirma Pflicht"


Sehr geehrter Herr Moser,

bitte um ihren Rat, darf das AMS meinen Bezug sperren, wenn ich mich nicht bei einer Personalleasingfirma vorstellen gehe? MFG S. (19.10.12)

Antwort:
so ist es wenn sie verweigern wird ihnen der bezug gesperrt.!
Pflicht! / Zumutbarkeitsbestimmungen

21.10.12 um 12.18 Uhr - von S*. - "Der genaue Sachverhalt"
Sehr geehrter Herr Moser,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Der genaue Sachverhalt ist ja so, dass ich eine bestimmte Stelle vom AMS
bekommen habe über Manpower auf die ich mich beworben habe und ich als
Antwort bekommen habe, dass diese schon vergeben ist, ich aber trotzdem
einen Termin bekommmen hab damit ich in die Datenbank aufgenommen werde.
Jetzt bin ich aber nicht zu dem Termin erschienen, da ich nur schlechte
Erfahrungen mit Leihfirmen gemacht habe und ich eigentlich eine fixe Stelle
will und nicht wie ein Idiot von Stelle zu Stelle geschickt werden will.

Ist dies nun eigentlich auch ein Grund für die Sperre? Schliesslich hab ich
mich ja für den Vorschlag von AMS beworben und dieser war nichtmehr frei.
Hab natürlich gestern den Bescheid für die Sperre bekommen.

Hab mich aber zwischenzeitlich bei vielen anderen Stellen beworben und
vorgestellt also Arbeitsunwilligkeit kann man mir ja nicht vorwerfen.

Danke für Ihre Hilfe

MFG (20.10.12)

Antwort: "Ev. Rechtswidrige Sperre"
können sie nachweisen, dass sie sich beworben haben und eine absage bekommen haben? - wie?

legen sie sofort auf den bescheid Berufung ein. mit genau dieser begründung,
"sie haben sich beworben und wurden nicht genommen - weil die stelle schon
vergeben war.

Zur Info:
Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt! (21.07.09)
(ohne Gewähr)

22.10.12 um 13.06 Uhr - von S*. - "Rechtswidrige - Vorläufige Einstellung
des Bezuges aufgehoben"

Guten Tag Herr Moser,

War gerade beim AMS und es ist zu meinen Gunsten ausgegangen. Hab mir
gestern mit Ihren Links und vielen anderen Links VwGH Urteile rausgesucht,
die aber nicht zum Einsatz kommen mussten.
Im übrigen, es war noch keine Sperre, sondern eine vorläufige Einstellung
des Bezuges, die wie ich gesehen habe auch rechtswidrig ist.
Was mich ärgert ist ja, dass ich über jeden kleinen Müll den ich auf mein
EAMS-Konto bekomme, eine Email-Benachrichtigung bekomme, nur über die
Mitteilung dieser Einstellung habe ich keine bekommen. Noch dazu hat man
eine Frist von 1 Woche sich dazu zu äussern. Hätte ich nicht eine neue
Bewerbung hinzugefügt hätte ich die Mitteilung gar nicht rechtzeitig
gesehen.

Jedenfalls, kam mir zu Gute, dass ich alles dokumentiert hatte, dass ich
mich für die Stelle beworben habe und das diese nicht mehr frei war.

Wo steht denn schliesslich geschrieben, dass ich mich in eine Datenbank
eintragen lassen muss und die dann meinen, ich stehe rund um die Uhr zur
Verfügung für stundenweise Arbeiten und wenn ich nicht innerhalb einer
halben Stunde vor der Tür stehe, die Stelle jemand anderer bekommt
(Erfahrung mit Leihfirmen).
Ach ja, was ich heute noch erfahren musste, man bekommt nur Hilfe vom AMS
wenn die Stelle auch beim AMS eingetragen ist ansonsten nicht. Ich dachte,
das AMS soll dazu da sein, mir bei der Arbeitssuche und Wiederaufnahme zu
helfen.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!
MFG


20.10.12 um 11.50 Uhr - von W. R. - "Erbschaft und Notstandshilfe?"


Sehr geehrter Herr Moser!

Ich bin zurzeit arbeitslos und empfange Notstandshilfe. Auf Grund des Todes meiner Eltern wird es in nächster Zeit eine Erbschaft geben (Haus mit Grund, und eine landwirtschaftliche Nutzfläche). Wir sind 3 Kinder.
Option1:
wir vermieten (wegen Grundstückspflege und sonstigen Belastungen ist dies die schlechteste Opt.). Mieteinkommen/3 unter € 375,-

Option2:
Haus mit Grund verkaufen, landwirtschaftl.Grund ist verpachtet (Pachtzins/Jahr €270,-) darf ich als Notstandshilfenempfänger Bargeld durch Verkauf erhalten
darf ich ins Grundbuch

Option3: Ich entschlage mich meiner Ansprüche (allerschlechtest)
mit welchen Konsequenzen durch das AMS habe ich zu rechnen, wie schaut's mit AMS Meldebestimmungen bei Erbschaft aus
Der Notartermin ist nächste Woche, keine Ahnung wie ich mich zu entscheiden habe. Ich hoffe auf eine baldige und klare Aussage ihrerseits

mfg W.R. (17.10.12)

Antwort:
wenn daraus regelmässig einkünfte erzielt werden wird es ev. angerechnet.
AMS-Mitarbeiter3
Dass die AMS-Zahlungen bis zum Verbrauch der Erbschaft eingestellt werden stimmt natütlich nicht!
Probleme könnte es u.U. geben, wenn das Grundstück verpachtet und daraus ein regelmäßiges Einkommen erzielt wird.
Das geerbte Geld könnte u.U. im Folgemonat nach Erhalt einmalig auf die Notstandshilfe angerechnet werden.
>grundbuch ist bei der mindestsicherung ein problem. ohne gewähr


20.10.12 um 10.48 Uhr - von M. K. - "Versicherungsdatenauszug der WGKK"


Hallo !
ich wurde vom AMS zu Jobtransfair geschickt und die wollen einen Versicherungsdatenauszug der WGKK haben, das geht die doch nichts an, oder ? (18.10.12)

Antwort: "Sensible Daten schon gar nicht ohne Vertrauen herausgeben"
richtig - versicherungsdatenauszug nur freiwillig abzugeben - ev. unter zeugen fragen und auf nötigung hinweisen!
Ps.: einige schmarotzerfirmen weisen aber darauf hin, dass dies eine freiwillige angelegenheit ist!

20.10.12 um 14.50 Uhr - von V. - "Der Trainerin bezüglich Versicherungsdatenauszug eines zu verstehen gegeben."
Sehr geehrter Herr Moser,

folgend ein kleines Statement zu dem Eintrag von M.K. , wie ich bei JobTransfair diesbezüglich agiert habe und möglicherweise eine kleine Hilfestellung für den Betroffenen wie man sich dagegen wehren kann.

Bitte bei Veröffentlichung nicht meinen Namen sondern nur meine Initialen angeben, Danke.

Mit freundlichen Grüßen,

-------------------- ----------------------------- -------------------------

Hallo M.K.,

ich wurde dieses Jahr ebenfalls zu dieser ``Zwangsmaßnahme JobTransfair`` zugewiesen und habe wie folgend beschrieben der Trainerin bezüglich Versicherungsdatenauszug eines zu verstehen gegeben.

``Obwohl ich mir, wie aufgetragen den Versicherungsdatenauszug der WGKK abgeholt habe, werde ich Ihnen diesen nicht freiwillig aushändigen. Insbesondere deshalb, weil Inhaltlich sensible Daten angeführt sind, welche für Sie in keinem Fall für Interesse sein können. Ich habe den Versicherungsdatenauszug nur deshalb von der WGKK geholt, dass Sie mir nicht vorwerfen können, dass ich die mir zugewiesene ``Zwangsmaßnahme JobTransfair`` von Grund auf zu vereiteln versuche und mir dadurch möglicherweise der Bezug meiner Notstandshilfe für die Dauer von sechs Wochen gesperrt wird.``

Nachdem ich der Trainerin den oben genannten Wortlaut in unserer Gruppe zu verstehen gab, war das Thema Versicherungsdatenauszug plötzlich kein Thema mehr und niemand wurde diesbezüglich mehr angehalten diesen vorzuzeigen bzw. abzugeben. Es wurde von diesem Schmarotzerbetrieb nicht darauf hingewiesen, dass die Abgabe des Versicherungsdatenauszugs auf freiwilliger Basis basiert.

Mit freundlichen Grüßen,
V


20.10.12 um 10.48 Uhr - von R. - "mit Wissen weiter geholfen"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich bedanke mich für die Information, die Sie mir bezüglich der Bemessungsgrundlage vor einigen Tagen geschickt haben. Sie haben mir mit Ihrem Wissen weiter geholfen. Abseits der Information möchte ich mitteilen, dass Itworks und Updatetraining in der Dresdnerstrasse 108 1200 Wien, Ihre Schulungen in Örtlichkeiten anbieten, die von BUWOG verwaltet werden! Was halten Sie von diesem \"Zufall\"? (17.10.12)

Antwort: "Die Politik der neoliberalen Gier verdirbt Mensch und Gesellschaft!"
Bin mir nicht ganz sicher auf was sie hinauswollen. Wenn (dieser) Vergleiche auf die in Österreich weit verbreitete Korruption anspielen sollen, dann wird sich in weiterer Folge eine Auflistung finden die "vorstellbare" Rahmen sprengt!
Die neoliberale Gier die wir hauptsächlich der österreichischen ÖVP/"SPÖ?"/etc.-Politik zu verdanken haben, hat einen Sumpf geschaffen der sämtliche gesellschaftliche Strukturen/Institutionen/Einrichtungen/Behörden/etc. überschwemmt!

Wenn wir es nicht angehen diese katastrophale Politik zu bekämpfen, wird diese unsere Gesellschaft vernichten.
Dazu braucht es Courage-Mut, Aufklärung um über Bewusstseins-Bildung für andere Zustände zu sorgen!
Eine überfällige Wertediskussion wird uns zeigen, dass das Glück nicht darin liegt seine kapitalistische - materielle Gier zu befriedigen!
Wie wir sehen führt dieser "hyper-egoistische" Weg zur Ausgrenzung, Unterdrückung, Ausbeutung etc. so zum Vorteil weniger, die nicht nur über Leistung schwindelerregende Einkommen / Reichtum erlangen, sondern dazu braucht es noch Ehr-, Ethik-, Morallosigkeit wie allgemein die Verbannung der Menschenrechte.
Das ist der Grund warum wir in der Gesellschaft eine Stimmung haben, die nach und nach immer mehr Menschen krank macht und Kriminalität wie Amokläufe etc. (in dem Ausmass) hervorruft.
Trotzdem ist das der Weg den wir "zur Zeit" beschreiten und der uns Menschen total verdirbt und unsere Gesellschaft zerstört!

Wir brauchen in Österreich unbedingt sozial-humanistische Partei-en wie andere (aufrichtige-ehrliche, emotional-intelligente) Personen in der Politik!
Lasst sie uns wählen, Parteien gründen, Gründungen unterstützen!

Auf keinen Fall mehr diese "Täter-Parteien" wählen!


20.10.12 um 10.18 Uhr - von K. - "noch zwei Fragen"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich hätte da noch zwei Fragen:

1) Wenn in meiner Betreuungsvereinbahrung steht, ich wäre für einen Vollzeitjob verfügbar, ich selbst will aber nur einen Teilzeitjob auf 20-25h-Basis - kann ich mit meinem Berater ärger bekommen, weil er meint ich würde mich weigern mehr zu arbeiten oder dergleichen? Oder weil ich eben TZ arbeiten will?

2) Ich lebe derzeit nur von Arbeitslosengeld und bekomme die Mindestsicherung erst in ein paar Wochen ausbezahlt (obwohl ich sie vor über 2 Monaten beantragt habe). Gleichzeitig bekomme ich vom AMS Bewerbungen zugeschickt in denen ich mich zum Teil nur per Post bewerben darf und es auch nur eine Postadresse gibt. Per Email wäre es kein Problem, aber ist es rechtens, dass ich mein eh schon sehr geringes Einkommen auch noch für solchen Unsinn ausgeben muss? (es sind Jobs bei denen ich sowieso nicht angenommen werde und in denen ich weder Erfahrung noch Ausbildungen besitze)

Ich freue mich über Ihre Antwort,

MfG
K. (18.10.12)

Antwort:
keinen rechtsanspruch auf teilzeit - jedes DV über 20 stunden ist pflicht.

sie müssen bewerbung nachweisen - egal wie
machen sie sich einen termin mit den firmen aus.
es steht ihnen zu, zu wissen um welche arbeit es sich handelt und was sie
verdienen - erst dann können sie sich entscheiden.
Zur Info:
Zu AMS bzw. Blindbewerbungen

("Durch die Art und Weise meines \"Betreuers\" fühle ich mich nach wie vor gemobbt und schikaniert. Ich habe Angst und bin heulend aus der AMS-Stelle gegangen und war den restlichen Tag fix und fertig." - 14.10.12)


18.10.12 um 18.56 Uhr - "SÖB ohne Gewerbeberechtigung - Anzeige"

Telephonische Auskunft von der Solidaritätsgruppe


Es ist davon auszugehen, dass selbst wenn gemeinnützige Firmen (SÖB / GBP) keine Gewerbeberechtigung haben, es nicht erlaubt ist abzulehnen bzw. muss mit einer Sperre gerechnet werden. - die mit dem Rechtsweg bis zum VwGH bekämpft werden muss!
Dann erst - wenn es eine VwGH-Judikatur gibt, kann Genaueres darüber gesagt werden!
Heisst hier braucht es noch den Rechtsweg bis zum VwGH!
Aber
Jede(r) Betroffene sollte selbst ins Gewerberegister einsehen und überprüfen ob der SÖB/GBP eine, und welche, Gewerbeberechtigung hat!
Wenn SÖB Dienstleistungen anbieten, so brauchen natürlich auch SÖB jeweilige Gewerbeberechtigungen. - Auch für Arbeitnehmer-Verleih!
Wenn die nicht vorhanden ist so ist Anzeige zu erstatten - immer wieder!
Das wird eine sehr teure Angelegenheit! Bei jeder weiteren Anzeige wirds teurer!

Anzeige bei der zuständigen Gewerbebehörde
Zuständigen Gewerbebehörde ist die Bezirksverwaltungsbehörde des Gewerbestandortes und daher - je nach Standort - die Bezirkshauptmannschaft, der Magistrat der Stadt oder in Wien das zuständige Magistratische Bezirksamt.

Über den Link: WKO.- Gewerbeberechtigungen
kann jeder direkt und "SELBST" bei der WKO nachsehen "Ob" bzw. "Welche" Gewerbeberechtigungen gemeldet sind...!

Auch ist es möglich anonyme Anzeige zu erstatten! - Denn Behörden müssen auch anonymen Anzeigen nachgehen (17.10.12)

unter:
"Keine Gewerbeberechtigung / SÖB-Betriebe?"
"Meiner Auffassung nach ist das ja völlig gesetzwidrig"
+ Ps.: "Die Entstehung von Gesetzen
+ Mail an ca. 40 österreichische Arbeitskräfteüberlasser"
+ "Ich habe eine Antwort von einem anonymen Insider bekommen, die mich sprachlos gemacht hat"
+ "Kann ich eine Firma zwingen, mir ihre Gewerbeberechtigung zu zeigen?" (7. - 9.10.12)

18.10.12 um 7.35 Uhr - von C*. - "SÖB-Schmarotzer-Firma Pflicht?"


Sehr geehrter Herr Moser,

Darf ich auch um einen Rat bitten? Vielen Dank!

Ich bin ** , *********.

Bis jetzt musste ich alle 6 Monate einen 3-monatigen kurs besuchen. Der nächste wäre in etwa Jänner fällig.

Nun wurde mir aber vom AMS * ein "Jobangebot" gesendet, und zwar bei dem Büroservice *, einem sozialökonomischen Betrieb (vom AMS gibt es eine Förderung aber sie müssen auch selbst erwirtschaften) als Dienstgeber steht ***
Beim Vorstellungsgespräch sprach man dann schon von Zuteilung vom AMS und nicht mehr vom "Jobangebot", dass es auch deren Ziel sei, eine passende Firma für mich zu finden.
Einstweilen sollte ich in diesem Büroservice als Transitarbeitskraft arbeiten und verdiene netto 1000,--, das sind 300,-- unter der Notstandshilfe und das für eine "durchschnitliche Verweildauer von 6 Monaten".

Frage:
Ist es zulässig, dass ich für unter der Notstandshilfe arbeiten muss?
( als Ass. d. GF habe ich im Büro das doppelte verdient) und ist die Dauer mit 6 Monaten rechtens?
Was mache ich, wenn ich von ** einer Fremdfirma zugeteilt werde und diese mich (zum billigen Preis) übernehmen möchten?

Bitte halten Sie mich nicht für unverschämt, ich weiß dass 1000,- für sehr
viele Menschen viel Geld ist, aber mir geht es um die grundsätzliche Frage.

****** (nicht zur Veröffentlichung bestimmt!) ******

Ganz herzlichen Dank schon mal im Voraus !! (17.10.12)

Antwort:
Ich verstehe ihre Bedenken und Abneigung sehr gut! Dank "SPÖ?"/ÖVP sind diese SÖB-Zwangsmassnahmen zumutbare Arbeitsverhältnisse!
Eine Weigerung zieht eine Bezugssperre von 6 Wochen nach sich! Jede weitere 8 Wochen!

Wenn nach (eigens für Schmarotzer-Firmen / SÖB erstellten Niedrigst-Lohn)-KV-entlohnt wird ist das DV Pflicht auch wenn das Einkommen unter dem Notstand liegt!

Folgen sie sämtlichen Links (unterstrichen)!
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren!

Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen
Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit (ohne Gewähr)

20.10.12 um 12.05 Uhr - von C. - "wieso hört man davon nicht mehr in der Öffentlichkeit??"
Hallo Herr Moser,

möchte Sie nur informieren:

Habe mich während dem Einstellungsgespräch erkundigt, welche Möglichkeiten es ausser dieserm Job bei dem sozialökonomischen Betrieb gibt (mir wäre ein Kurs lieber gewesen):

Die Antwort der Dame von *: "Seien Sie froh, dass Sie einen Bürojob haben oder wollen Sie lieber auf Grünflächen Laub sammeln oder vor Weihnachten Pakete machen".

Ich nehme nicht an, dass es eine leere Drohung dieser Dame war, aber die Frage die ich mir stelle ist, wieso hört man davon nicht mehr in der Öffentlichkeit??
Oder ist das nur an mir vorbei gegangen.

Liebe Grüße (19.10.12)

Antwort:
Mit Personen die ("künstlich") zum Feindbild erklärt wurden, kann man in Österreich alles machen. ("Selbst verhungern lassen bzw. "behördlich" - in den Selbstmord mobben!")
Dies ist Methode und dient dem neoliberalen Mob (ÖVP/-("SPÖ?") und seinem/-("ihrem") Klientel - Grossformatige Wirtschaftstreibende / Industriellenvereinigung etc.) zur Ausbeutung!
Unsere unaufgearbeitete faschistische Vergangenheit macht das möglich. Dieser Geist fühlt sich in Österreich noch immer pudelwohl!

Anm.: "Wurde die menschenverachtende-ausbeutende AlVG-Novelle bei einer Jagd ausgeschnapst?" - "Wem kommt nicht die Galle hoch?" (1.04.12)

18.10.12 um 7.19 Uhr - von S*. - "Ich bitte Sie inständig um Hilfe!"


Guten Tag!

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir helfen könnten!

Ich habe eine Einstellungsbestätigung von einer Firma bekommen, diese am AMS vorgelegt und plötzlich erfahre ich von der Firma, dass die mündliche Vereinbarung über die Höhe des Gehalts nicht eingehalten wird und wesentlich geringer ausfällt.

Nun kann ich es mir nicht leisten, dort zu arbeiten. Den Arbeitsplatz habe ich selbst gefunden, ohne Hilfe vom AMS.

Was kann ich tun, damit ich eine Sperre des Arbeitslosengeldes umgehe?

Das ist doch so auch nicht rechtens... (17.10..12)

Antwort:
Schwierig: Es ist egal ob sie sich selbst eine Arbeit suchten oder diese vom AMS vermittelt wurde. Sobald sie ablehnen und das AMS erfährt etwas davon, wird der Bezug gesperrt.
Ohne Sperre gehts nur, wenn das Arbeitsrecht verletzt wird oder die Entlohnung unter dem KV liegt.
Natürlich wurde zwischen der Firma und ihnen das Vertrauensverhältnis verletzt - was ein nachvollziehbarer Grund ist sollten sie das DV ablehnen.
Aber genauso geht das AMS zBsp. von einer Ausrede aus. Ist eine Sperre doch ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg wofür BeraterInnen mit einer Prämie belohnt werden.
Ev. reden sie mit der Firma, dass eben ein Vertrauensverhältnis verletzt wurde. Vielleicht werden sie nach Vorwürfen nicht genommen? Und Vorsicht, sie dürfen nicht ablehnen. (ohne Gewähr)

17.10.12 um 18.34 Uhr - von W. - "Brief an das BildungInstitut und andere verfasst"

"An alle die das lesen, habt Mut euch zu wehren, je mehr wir sind umso stärker sind wir - und können etwas bewirken"


Hallo Christian,
ich habe nun den Brief an das BildungInstitut und andere verfasst.
Verzeih, dass ich dir so spät noch schreibe und ein Anliegen vorbringe.
Könntest mir bitte mal kurz den Brief durchlesen, ob es so passt und auch vom Rechtsverstand richtig ist.
Habe vor diesen Brief morgen Früh abzusenden.

mit freundlichen Grüßen (15.10.12)

15.10.12 - Brief u.a. an sämtliche Adressen!
sehr geehrte Frau J. Y.,

sehr geehrte Damen und Herren, die ebenfalls die E-Mail erhalten,
da ich mich bis Dienstag den 16.10.2012 zu entscheiden habe,
(Aussage einer Trainerin) ob ich den Arbeitsauftrag erfülle oder nicht,
lasse ich Ihnen in der Anlage mein Statement und meine Entscheidung zukommen.
Auf Grund des Vorganges und der Handhabung wird dieses Schreiben an Sie zu gesendet.

mit freundlichen Grüßen

****
**. W*.
R...strasse *
**** .........
e-mail: ******

an
Bildungsinstitut FAB
Geschäftsfeldleitung ***
Frau J. Y.
S...strasse ** ****
****
S.......
Salzburg, 2012-10-15

Ergeht an:
AMS Vorstand herbert.buchinger@ams.at
Rechnungshof office@rechnungshhof.gv.at
Geschäftsführerin S.
Direktor/Geschäftsführer M.
AMS Salzburg: AMS Landesgeschäftsstelle SBG: AMS Betreuer;
VwGH Judenplatz 11, Postfach 73, 1014 Wien
Volksanwaltschaft post@volksanwaltschaft.gv.at
Landeshauptfrau Salzburg burgstaller@salzburg.gv.at
 BM f. Arbeit und Soziales kommunikation@bmask.gv.at

Sehr geehrte Frau J. Y.,
Nach einem rechtlichen Beratungsgespräch wende ich mich heute an Sie mit einem persönlichen Anliegen und einer Aufklärung vor Ort.
Auf Grund einer Aussage, am Freitag den 12.10.2012 in Ihrem Institut von einer Ihrer TrainerInnen, lass ich Ihnen auch mein Kurzprotokoll zukommen.
Kurzprotokoll vom 12.10.2012
Ich bekam in der Früh den Arbeitsauftrag mir (in der Woche mindestens 10) Stellen zu suchen die absolut nichts mit meiner Qualifikation oder meinen Fertigkeiten zu tun haben. Jedoch als die Meldung kam, mich als Bürokraft/Hilfsarbeiterin zu bewerben, schluckte ich mal kurz und fragte nach, ob ich mich tatsächlich als Hilfskraft, wie z.B. für WC-Reinigung bewerben muss. Als ich die Antwort "ja" bekam, sagte ich gleich, dass es für mich nicht authentisch ist, mich dequalifiziert und unehrlich zu bewerben.

Zu meiner Person: ich bin ausgebildete Sozialpädagogin, Trainerin in der Jugend- und Erwachsenenbildung, sowie ECo-C (european communication certifikate) Trainerin und Auditor, habe seit 1980 in diesen Bereichen gearbeitet, nebenbei das außerordentliche Studium in psycologia criminale in Rom positiv absolviert, derzeit für die Nostrifizierung in Österreich laufend. Bin nun nach 36 Jahren Wien-Aufenthalt in meine Heimatstadt Salzburg zurück gekehrt und seit **.1.2012 arbeitslos. Mittlerweile seit August in der Notstandshilfe, mein Alter 52 Jahre.
Betreff des fehlenden Berufsschutzes ist mir klar, dass es andere Branchen sein können, jedoch lehne ich eine Dequalifizierung ab – steht mir das zu?
Ist es wirklich Pflicht, sich dequalifizieren zu lassen?
Soweit ich weiß, schreien verschiedene PolitikerInnen/ ExpertInnen nach fehlenden "FacharbeiterInnen"! Wie stimmt diese Arbeitsmarktpolitik mit der Realität überein?

Mag sein, dass es auf Grund von Personalmangel keine andere Möglichkeit gibt als eine Springerin in unsere Gruppe zu stellen, die sich zu Unrecht den Unmut vieler TeilnehmerInnen anhören musste. Unsere zuständigen TrainerInnen waren im Haus, jedoch hatten sie eine andere Gruppe über. Für mich war klar, dass ich mit den zuständigen TrainerInnen, die ich persönlich für sehr kompetent erlebe, um Abklärung zu schaffen zu sprechen hatte. Die springende Trainerin war so kompetent und ging sich selbst erkundigen. Nach einiger Zeit wurde ich in ein Büro zitiert um Aufklärung zu erhalten. Seitens, der mir unbekannten Person, war nur zu erkennen, dass ich mich auch als Hilfsarbeiterin /Dequalifizierte zu bewerben habe und ob das so schlimm sei. Ich: "für mich ist so eine Bewerbung eine abwertende Stellung, eine Dequalifizierung mir selbst gegenüber und ich verkaufe mich sicher nicht unter meinem Wert", darauf SIE: „sie wissen, dass wir den Auftrag seitens des AMS haben und das durchziehen müssen".

Soweit mir bekannt ist, gibt es laut VwGH bereits ein Urteil Betreff der Vorschreibung von Bewerbungen.
Innerlich war ich emotional aufgebracht und wenn das bei mir so ist, dann kommen mal Tränen zum Vorschein (ich randaliere halt nicht nach außen). Auf Grund dessen, das Tränen kamen, kam prompt die Meldung dieser Trainerin die mich erst vor ca.5 min. das erste Mal sah:"Wenn ich sie so sehe und was ich jetzt wahrnehme, dann sind sie ja gar nicht fähig als Sozialpädagogin oder Trainerin zu arbeiten!!!!!!!"
Diese Meldung geht mehr als nur unter die Gürtellinie, ist menschenrechtsverletzend, -verachtend. Ich gab Ihr dann nur zur Antwort "wenn sie den Arbeitsauftrag seitens des AMS haben, dass ich mich in der Woche bei mindestens 10 Stellen, auch als Hilfsarbeiterin (= Auftrag zur Dequalifizierung) zu bewerben habe, dann möchte ich diesen Auftrag in schriftlicher Form, egal ob von ihnen oder vom AMS". Tatsächlich bekam ich zum Ansehen ALVG 9 Abs.3 zu lesen, jedoch nicht in die Hand.

Durch Eigenrecherche bin ich informiert über „Erläuternde Bestimmungen“ zur AIVG Novelle 2004: zu Abs3 – 5 (§§ 9 bis 11 AIVG
Nach der Existenz und dem Recht als Mensch zu leben wird hier nicht mehr gefragt, einfach nur drüber gefahren. Zum Schluss wurde vereinbart, dass ich mir bis Di.16.10.2012 überlegen soll ob ich Bewerbungen nach gefordertem Arbeitsauftrag schreiben will oder nicht.

Salzburg, 2012-10-15
Ich gebe hier bekannt, dass ich mich nie gegen Bewerbungen gewehrt habe (ist jederzeit nachweislich vorlegbar), und mich auch weiterhin bewerbe. Jedoch einer Bewerbung die mich selbst abwertet, die unehrlich ist, die eine Dequalifizierung mit sich bringt, die auf Druck menschenverletzender, -verachtender Haltung gefordert wird, kann ich nicht nachgehen.
Kann aber auch nicht beabsichtigt sein - oder?

Wie Sie vermutlich daraus erkennen können, bin ich bereit und trage zum Erfolg dieser Maßnahme bei, sofern sie im rechtlichen Rahmen liegt.
VwGH Gemäß § 9 Abs 1 leg. cit. ist arbeitswillig. Wer bereit ist, eine durch die regionale Geschäftsstelle vermittelte zumutbare Beschäftigung anzunehmen, sich zum Zwecke beruflicher nach- oder umschulen zu lassen, an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt teilzunehmen, von einer sonst sich bietenden Arbeitsmöglichkeit Gebrauch zu machen und von sich aus alle gebotenen Anstrengungen zur Erlangung einer Beschäftigung zu unternehmen, soweit dies entsprechend den persönlichen Fähigkeiten zumutbar ist.
und
Gerichtstyp VwGH Erkenntnis - Geschäftszahl 2006/08/0099 Entscheidungsdatum 20070704 - Veröffentlichungsdatum 20070726
Laut der Ausschreibung des Kurses müssten mir in der Maßnahme Fähigkeiten/Kenntnisse beigebracht werden in denen ich Defizite vorweise. wenn ich diese aber schon nachweislich besitze, besteht kein Defizit.

Ich wurde seitens des AMS über meine Defizite, wie inhaltlich in der Kursausschreibung beschrieben, nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte Defizite auch nicht ausgleichen!

Laut Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis
*Maßnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind! *Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen! *Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheinen

Auf Grund meiner obgenannten Ausbildungen und Berufserfahrungen bringe ich vorrangig Fähigkeiten/Kenntnisse, so wie sie in der Kursausschreibung angeführt sind, mit, die ich erst auf der Homepage FAB ersehen konnte. In der zugestellten Einladung per eAMS SBG (beiliegend als Anlage) wurde nur die Kursbezeichnung „Aktiv in den Beruf“ angegeben, mit dem Vermerk „teilnehmen ist Pflicht“ an sonst Verlust des Leistungsbezuges.
Seit Beginn (10.9.2012) der Maßnahme habe ich mich integriert und als Teilnehmerin eingebracht und mitgearbeitet. Die zuvor laufenden 4 Wochen waren auch sehr kompetent geführt durch die zuständigen TrainerInnen Frau Dr. M. F. und Fr. R. M.
Meine Anliegen zu denen ich bereit bin, an Sie Frau J. Y. sofern es gewünscht wird und machbar ist.
 Abklärung vor Ort mit * Ihnen
 * Zuständige AMS Kontakt Person Frau S.
 * Zuständigen TrainerInnen Frau Dr. M. und R.
 Extra Gespräch mit Ihnen und der betreffenden Trainerin, die Gespräch am Freitag mit mir führte.

Mit freundlichen Grüßen
W.

17.10.12 um 16.56 Uhr - von W. - "Email Antwort auf meinen Brief"
Hallo Christian,

ich leite dir die erste Email Antwort auf meinen Brief vom 15.10.2012 zu. An sonst wurden alle anderen Emails auch mit „gelesen“ bestätigt. Die Sendung an den Rechnungshof funktionierte nicht, kam immer wieder mit default retour. Gibt es ev. auch eine Kontakt-Emailadresse vom VwGH. Nach telefonischer Rücksprache wird sie postalisch nicht gewünscht.

im Anhang findest du die Berichterstattung nach dem heutigen Gespräch mit der Geschäftsfeldleitung S. des Institutes.

AMS-Antwort:
Sehr geehrte Frau W.,

als stellvertretende Abteilungsleiterin Ihres Beraters J. P. habe ich Ihr Schreiben vom 15.10.2012 erhalten.
Es ist mir wichtig, mich ausführlich mit Ihren Fragen und Anliegen zu befassen und so ersuche ich Sie, mir die Zeit dazu einzuräumen.
Ich werde mich, sobald ich auch eine Stellungnahme seitens des Kursinsititus habe, umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen
B. S.
Stv. Abteilungsleiterin
Beratungszone

Berichterstattung: Gespräch mit der Geschäftsfeldleitung.

17.10.2012

Hallo Christian,

heute nach den Kursstunden wurde ich zur Institutsleiterin geschickt und es gab das Gespräch bezüglich meiner Anliegen.
Du kannst dir nicht vorstellen, welche Unruhe ich so manchen dadurch bereitet habe.
Seitens der Institutsleiterin bekam ich zu hören, dass es nicht nötig gewesen wäre an bestimmte außenstehende den Brief zu schicken, es hätte gereicht, wenn sie und das zuständige AMS (sprich die Person, die in Zusammenarbeit AMS und Institut) davon in Kenntnis gesetzt worden wären (na ja, so können sie sich das halt nicht allein ausmachen und mir dadurch in den Rücken fallen).

Ich gab ihr zur Antwort, dass es mir persönlich ein Anliegen ist, aufzuzeigen und zu informieren, wie tatsächlich die Vorgangsweise seitens AMS und Institut geschehen und welchen diskriminierenden, menschenunwürdigen und psychischen Druck TeilnehmerInnen ausgesetzt sind. Zwang zur Dequalifikation ist Verletzung bis ins Tiefe und kann nicht rechtens sein. Wenn ja, ist es umso wichtiger, das öffentlich zu machen und die zuständigen Verantwortlichen zu informieren. Ich war zumindest so fair gegenüber ihrem Institut und habe nicht von hintenherum agiert.
Sie gab mir auch noch mit, dass im Grunde genommen alles ans AMS zurück geht, da dies nicht in ihrer Kompetenz steht und sie im Auftrag des AMS agiere. Ohne Widerstand gab ich ihr in diesem Punkt meine Zustimmung.

Zugleich meinte sie, da ich ja als Trainerin nun selbst in einer anderen Rolle, sprich Teilnehmerin bin, soll ich darauf achten, nicht in die Rollenspaltung zu fallen. Auch hier wird versucht mich in ein Schema zu pressen, um etwas gegen mich zu haben. Ich selbst bin mir bewusst, wie ich bin und was in meiner Kompetenz steht, als Teilnehmerin der Maßnahme.

Sie sagte mir auch, dass es seitens des AMS ein Gespräch, auch mit der Rechtsabteilung geben wird (Erwähnungen betreff VwGH haben nicht so geschmeckt), sie im Vorfeld einen Bericht und Stellungnahme über unser Gespräch schriftlich zu verfassen und weiterleiten hätte. (Christian, Habe ich das Recht, diesen in Kopie zu verlangen????) Danach wird auch mit mir seitens des AMS das Gespräch gesucht.

Eigenartig war, dass sie wusste wo ich in W. als Sozialpädagogin tätig war, sie fragte mich danach und fragte auch gleich nach, ob ich die oder die kenne, sie war auch eine längere Zeit in W. Gab ihr natürlich ein NEIN darauf. So schlau bin ich auch.(werde ich genau beobachten, denn sollten seitens des AMS hier Meldungen, meiner zu vor gehenden Arbeitsstellen an das Bildungsinstitut weitergegeben worden sein, auch wenn ich diese im sehr guten Einvernehmen verlassen habe, werde ich mich sicher an das Büro des Datenschutz wenden)
Nun warte ich den weiteren Verlauf ab. Sobald ich Meldung bekomme, kontaktiere ich dich wieder.

Mit freundlichen Grüßen
S.W.
PS.: und an alle die das lesen, habt Mut euch zu wehren, je mehr wir sind umso stärker sind wir - und können etwas bewirken. Ich erlebe es bereits in meinem Kurs, dass mich Kurs-KollegInnen bereits um Unterstützung baten, da sie auch nicht diesen Dequalifikations - Zwängen ausgeliefert sein wollen.

Antwort: "Stark, dass du ihnen die Stirn bietest - Wird vielen Vorbild sein"
"Super! - und lasse dich nicht einschüchtern - was ihre Absicht ist - mit ihren dümmlichen Argumenten.
Auch brauchst du dich nicht mit deren Rollendefinition zu identifizieren.
Auf deren CoacherInnen - Trainerinnen-Verständnis braucht man wahrlich nicht stolz sein. im Gegenteil haben die das eigene Denken wie die Courage aufgegeben.
Wie man sieht, schieben sie die Verantwortung ihres Handelns komplett dem AMS zu.
"Peinlich, wenn ich nicht zu meiner Tätigkeit / zu meinem Handeln stehen kann und das als COACHER-IN?"

"Solch einen Geist hatten wir schon vor ca. 70 - 80 Jahren - tun was einem angeschafft wird .... - wir wissen jetzt wohin das führt(e)"

Und umso "tiefer" bzw. nahegehender ihre (Einschüchterungs-Versuche) Argumente sind (sein sollen), -

(Es handelt sich in solchen Fällen um Argumente die dich verunsichern, ev. kompromittieren sollen - dieses Vorgehen, indem der miese Charakter zum Vorschein kommt, stützt sich rein nur auf die Macht, die ihnen eingeräumt wurde/wird, aber sachlich wie auch im Bezug auf Kompetenz ist von "armseligen Niveau" zu sprechen - erst recht wird behauptet die Tätigkeit besitzt einen sozialen Hintergrund und bietet arbeitslosen Menschen Hilfe?)

- desto mehr Unbehagen hatte das E-mail von dir, an mehreren Adressen, bei ihnen ausgelöst. (gratuliere)
- Die wissen genau dass Vieles von dem, bei dem sie mitwirken nicht sozial / moralisch-ethisch ist wie auch Menschenrechte verletzt,
darum sollen Beschwerden nur zu ihnen und dem AMS gehen (zu den Täterinnen)
auf das diese ohne Wellen im Papierkorb verschwinden.

Stark von dir, dass du ihnen die Stirn bietest - wird vielen Vorbild sein.

Auch im E-mail vom AMS ist zu erkennen, das es Wirkung zeigt.

Man darf sich halt nicht zuviel erwarten, denn die Schweinereien ziehen sich schon Jahre hin, aber ev. hilft es dir insofern, als dass sie ein wenig vorsichtiger mit dir umgehen.
Und
ganz wichtig dass schriftliche Beschwerden dokumentiert sind - folgen Hunderte / Tausende so besteht - und nur so - die Chance auf Änderung.

Danke für die Rückmeldung - bin gespannt auf weitere

Wenn es dir möglich ist (ev. auch zuviel) dann nimm dir eine Begleitperson zu den Terminen mit. Ansonsten legst du dir ein (Gedächtnis)-Protokoll an.
Ev. gleich mitschreiben - die sollen das sehen."

Ich wünsch dir was
Alles Gute

Ps.: Ja und bestehe auf eine Kopie des Gesprächs, ansonsten unterschreibst du nichts. - natürlich auch nicht, wenn du mit dem Inhalt nicht einverstanden bist.

"Menschenunwürdiges Verhalten während einer Schulungsmaßnahme" - "geht mehr als nur unter die Gürtellinie" (12.10.12)


24.10.12 um 12.19 Uhr - von W. - "Schweigen, nur nichts nach außen tragen. Da spiele ich nicht mit."
Hallo Christian,

soeben habe ich vom AMS eine Meldung bekommen, die sich im Anhang befindet; ebenfalls auch meine Antwort darauf.
Interessant dabei ist, dass ich über den normalen Einstieg zum eAms Login eine Sperre (im Anhang ersichtlich) habe und mich nur über den anhängenden Link vom Email einloggen konnte.
Wie du ersehen kannst, bitte ich um einen Gesprächstermin, den dieser Vorgang (Gespräch im Institut alleine) lässt wieder die Türen zu den Oberen schließen und veranlasst zu schweigen, nur nichts nach außen tragen. Da spiele ich nicht mit.
Weitere Vorgehen werden zu gesendet.

mit freundlichen Grüßen (22.10.12)

Anmerkung:
In der schriftlichen Kommunikation kam zum Ausdruck, dass die von W. geschilderten Anliegen gut und in ihrem Sinne behandelt werden konnten.
Die AMS Abteilungsleiterin wundert sich aber tatsächlich, dass W. den Vorwurf zur Dequalifizierung erhebt. Weswegen W. einen Gesprächs-Termin will, der auch zustande kommt!

Auf die Frage ob sie noch im Kurs ist und wie es ihr geht antwortend W. folgend:

22.10.12 um 21.09 Uhr - von W. - "Seitens der TrainerInnen werde ich in Ruhe gelassen, sie sind sogar sehr vorsichtig"
Hallo Christian,
mir selbst geht`s gut, bin noch im Kurs; seitens der TrainerInnen werde ich in Ruhe gelassen, sie sind sogar sehr vorsichtig; ich mach ja meine Bewerbungen, nur halt mit Qualifikation.
Bin neugierig ob es, wie im Brief seitens des AMS geschrieben, tatsächlich einen Gesprächstermin geben wird.
wenn`s so weit ist, gebe ich dir Bescheid.

(23.10.12) - Hallo Christian, habe heute das Schreiben per eAms erhalten, mit dem Gesprächstermin am 6.11.2012; glaubst du, dass es hier wichtig ist eine Person meines Vertrauens mitzunehmen?

Antwort:
wenn es dir möglich ist, nimm eine Begleitperson mit!

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