Sehr geehrter Herr Moser,
ich bitte Sie dringend um Ihre Hilfe.
1. bzgl Sperre wegen Kursvereitelung, Einspruchsfrist 14 Tage
und
2. Infos bzgl neuer Einladung zu BBE
ad 1:
Ich habe ein Schreiben nach Aufforderung zur Mitwirkung formuliert um die Situation aufzuklären u per Fax ans AMS am **.10. gesendet, darauf kam keine Antwort.
Beim nächsten Kontrolltermin wurde mir gleich die Sperre in Niederschrift mitgeteilt. Habe nicht unterschrieben und auf der Rückseite Stellungnahme abgegeben.
Zuhause habe ich dann versucht eine Berufung zu formulieren, aber ich schätze es ist zu lange und umständlich. Ich ersuche Sie dazu um Rat. Bitte lesen Sie die angefügten Dokumente der Reihe nach:
** Beschreibung Kursverlauf ACE (nicht versendet)
** FAX Stellungnahme u Mitwirkung vorl Einstellung ab **.10.2012
** Niederschrift AMS u Ergänzung
*** AMS Entwurf Sperre ab **.10.2012
2012 12 ** AMS BESCHEID 310-Sperre
ad 2:
Habe eine Einladung (sh Scan) für CONTEXT BBE erhalten. Was können Sie mir dazu raten, wie soll ich mich verhalten, was ist das, welche Konsequenzen haben Teilnahme u Unterschrift?
2012 11 **CONTEXT Verde Einladung
Herr Moser, Sie sind wieder einmal meine letzte Hoffnung, es geht um ca € 1.080,-- ich weiß nicht, wie ich diesen Verlust ausgleichen kann, ich bin finanziell sowieso am Ende … kann ich bei der Berufung auch die vorläufige Auszahlung verlangen?
Ich hoffe, Sie können mir noch vor Ablauf der Berufungsfrist antworten, am hilfreichsten wäre Ihre Antwort allerdings bis Montag, **. Dezember, da am **.12. Context stattfindet!
Mit freundlichen Grüßen
An.
****gasse **/**/*
**** W******
tel. 00**-***-***-***-**
fG (5.12.12)
6.12.12 um 10.56 Uhr von An. - "Bitte anonym, ich habe echt Schiss vor der Truppe!"
Hallo Herr Moser,
danke für die raschen Antworten! Ich werde mich durchlesen und heute Abend/Nacht ev noch offene Fragen an Sie schicken.
Sie können meine Texte veröffentlichen, wenn Sie Namen, SVA-Nr, Namen der Berater u sämtliche Datumsangaben ANONYMISIEREN – bitte verändern Sie auch Initialien auf "Platzhalter", damit es wirklich 100%ig anonym wird, ich habe echt Schiss vor der Truppe!
Mit freundlichen Grüßen
An.
Niederschrift liegt bei:
Vereitelung des Erfolgs der Nach-(Um)-Schulung!
Anm.: Was für ein Hohn - Den Erfolg eines Deppenkurses/Mobbingkurses, in welche Betroffende laufend Zwangs...-rekrutiert werden - vereiteln!
Und wodurch der Versichertengemeinschaft ein Schaden von hundert-"e"-Millionen Euro jährlich entsteht!
Schreiben an AMS
(betrifft auch rechtswidrige Krankenkassa-Abmeldung)
Sehr geehrte Damen und Herren des AMS!
Ich möchte Sie in Kenntnis setzen bezüglich meiner:
§ Aufklärungsbemühungen zur 'vorsorglichen Einstellung der Geldleistung'
§ Existenzgefährdung wegen Wegfall der Existenzgrundlage
§ Entfall medizinischer Versorgung wegen des Nicht-Funktionieren meiner ECard wegen der vorläufigen Einstellung der Geldleistung
§ Unmöglichkeit Einsatzzahlungen bei Ärzten u Medikamenten zu leisten
§ Abgabe der 'Einreichung um Rezeptgebührenbefreiung' - Annahme wird von WrGKK verweigert, da keine Berechnung möglich ist ohne Einkommensnachweis.
§ Versorgungslücke benötigter Medikamente wegen der Einstellung der Leistung
§ der weitreichenden wirtschaftlicher Nachteile wegen Zahlungsrückständen bei Miete, Strom, Fernwärme ect und deren Konsequenzen zB Verlust der Wohnung, erhöhte Kosten wegen Mahnungen und Konto-Rückbuchungen
>Durch die 'vorsorgliche Einstellung der Leistungen' und durch die heutige ungerechtfertigte Sperre nach § 10 wird mir durch das AMS massiv persönlich und wirtschaftlich geschadet.
(Auszug/Überschrift eines 4 Seiten Briefes)
Sperr-Bescheid datiert mit 28.11.12
Sachverhaltsdarstellung zur Aufklärung wegen ungerechtfertigter vorsorglicher Einstellung der Geldleistung
§ Verlangen eines Bescheids diesbezüglich, wenn die vorsorgliche Einstellung der Geldleistung weiterhin aufrecht bleibt
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe erst heute ein Schreiben über eine vorsorgliche Einstellung der Geldleistung ab 11.10.2012, datiert vom 11.10.2012, erhalten und meldete mich telefonisch beim AMS-SEL wegen Terminvereinbarung innerhalb einer Woche zur Abklärung von im Schreiben bezeichneter offener Fragen.
Da mir Hr Sch. von der AMS-SEL keinen Termin innerhalb der nächsten Woche anbieten konnte, wende ich mich schriftlich um eheste Abklärung wegen der vorsorglichen Einstellung meiner Geldleistung an Sie.
Die vorläufige Einstellung der Geldleistung erfolgt nicht zu Recht oder aufgrund eines Missverständnisses!
Ich versuche an der Aufklärung innerhalb einer Woche mitwirken, was seitens des AMS aus organisatorischen Gründen aber nicht möglich ist, da kein Termin zur persönlichen Vorsprache bei meiner Beraterin verfügbar war/ist (lt Hrn Sch. AMS-SEL) vor dem 05.11.2012
Daher erfolgt meine Mitwirkung zur Abklärung unverzüglich und schriftlich.
Sachverhalt:
· Ich wurde am **.09.2012 bei meinem letzten Vorsprache-Termin zum Kurs ACE bei IBIS ACAM zugebucht, Beginn mit **.10.2012.
· Meinerseits erfolgte pflichtgemäß der ACE-Kursbesuch vom 01. - 12. Oktober 2012 bei IBIS ACAM (sh Begehren auf Fahrtkostenzuschuss)
· Am 12.10.2012 wurde ich von der Kursleiterin Fr D. mit der Begründung vom Kurs entlassen und zum AMS geschickt, dass ich nicht mehr kommen brauche, weil ich schon länger arbeitsuchend sei und wegen mir die mit dem AMS vereinbarten und zu erfüllenden Quoten für das Kursinstitut nicht erreicht werden können.
· Mein Ersuchen um eine schriftliche Bestätigung darüber wurde von der Chefin meiner Trainerin Fr P. abgelehnt.
· Anschließende sofortige persönliche Meldung am 12.10.2012 ca 08:30 bei meiner Beraterin Frau K., die mich jedoch wegschickte, weil ich keinen Termin habe und mit ihr auch vom Kursinstitut nichts besprochen wurde.
· Meinerseits erfolgte unverzüglich die Vorsprache im EG/Service-Zone, wo ich aufgeklärt wurde, dass alles passt, im Computer ein Vermerk darüber aufscheint und dass bei Frau K. vor meinem nächsten Termin am 05.11.2012 KEIN Termin frei sei - aber es sei alles in Ordnung! Mit wem vom AMS diese Vereinbarung getroffen wurde erfuhr ich trotz mehrmaliger Nachfrage nicht!
· Erhalt einer schriftlichen Mitteilung am 18.10.2012 (vom 11.10.12!!!), dass mein Bezug gesperrt sei seit 11.10.2012.
· Sofortiger Anruf bei AMS-SEL Hr SCH., der mir keine Auskunft darüber geben und auch keinen kurzfristigen Termin innerhalb einer Woche anbieten könne. Vielmehr ssei gar kein Termin vor meinem nächsten Vorsprachetermin am 05.11.2012 bei meiner Beraterin frei!
Ich habe mich verantwortungsbewusst und pflichtgemäß verhalten. Da keine Versäumnisse meinerseits und somit auch keine Gründe der Kursvereitelung vorliegen ersuche ich um sofortige Berichtigung der vorläufigen Einstellung der Geldleistungen und um Zusendung einer berichtigten Mitteilung über den Leistungsanspruch.
Sollte die vorsorgliche Einstellung der Geldleistung weiterhin aufrecht bleiben verlange ich die Ausstellung eines Bescheids diesbezüglich.
Mit freundlichen Grüßen
An.
Beschreibung des Kursverlaufs 'ACE - Aktivierung, Coaching, EDV - bei
IBIS-ACAM Anschützgasse:
Ich meldete mehrmals dem/n Trainer/Innen grobe Mängel und gravierende Datenschutz-Verstöße seitens IBIS-ACAM, die nicht ernst genommen wurden und unbeachtet blieben. Diese Mängel kann ich der Datenschutzkommission belegen. Möglicherweise war das Kursinstitut IBIS-ACAM deshalb an meiner Kurs-Beendigung beteiligt. Diese Meldungen können mir IBIS-ACAM bzw die Trainer/Innen keinesfalls als auffälliges Verhalten oder Kursvereitelung vorwerfen. Gemeinsam mit anderen Teilnehmer/Innen waren wir berechtigt um den Schutz unserer persönlichsten Daten sehr besorgt.
In den Gruppengesprächen enthielt ich mich nur dann, wenn es um zu persönliche Fragen ging. Diese Fragen können wenn überhaupt in einem Kurs, nur in einem vertraulichen Vier-Augen-Gespräch gestellt werden und nicht vor einer Gruppe fremder Menschen.
Alle von der Trainerin an mich gestellten Aufgaben habe ich noch vor ihrer Frist erfüllt: Lebenslauf, Bewerbungsschreiben und 2 Inserate erstellen. Bis zum 11. November hatten keineswegs alle der Teilnehmer diese Aufgaben erledigt. Ich habe alle Mitschriften und Kursunterlagen aufgehoben und kann diese jederzeit dem AMS vorlegen.
Das Einzelcoaching (EC) wird sowohl in der Kursbeschreibung vom AMS wie vom Kursinstitut IBIS als 'freiwillig' bezeichnet. Ich habe zwei Mal unfreiwillig daran teilgenommen, weil es mir angeordnet wurde. Beim ersten Einzelcoaching bei Hrn R. erhielt ich belanglose Bewerbungstipps bzgl EDV-Trainer-Jobsuche, da ich ohne Praxis nirgends unterrichten kann. Die Frage nach den Medikamentennamen, die ich benötige habe ich nicht beantwortet. Beim zweiten Einzelcoaching wurden unsere Stammdaten in den noch leeren Karriereplan eingetragen. Aus anderen absolvierten Kursen kenne ich professionelle Einzelcoachings. Was in diesem Kurs angeboten wurde entsprach keinem Einzelcoaching - zB BFI oder BIT bieten tatsächliche Coachings an.
Den angebotenen Fototermin benötigte ich nicht, da ich ein professionelles Foto in meinen Bewerbungsunterlagen habe. Die im Kurs gemachten Fotos eignen sich auch keinesfalls für Bewerbungsunterlagen.
Keiner der Teilnehmer wollte ein e-AMS-Konto anlegen.
Skripten wurden nicht verteilt, da die Kursteilnehmer das meist nicht wünschen und so Geld gespart werde. Auf meine ausdrückliche Bitte erhielt ich als einzige ein Skriptum.
Meine Kurszeiten waren von 08:00 - 11:00 Uhr, die tatsächliche Kursdauer lag bei maximal 2 Stunden täglich, da wir erst um frühestens 08:10 den Kursraum betreten konnten und spätestens um 10:30 entlassen wurden. Jede volle Stunde waren 10 Minuten Pause.
An einem Kurstag war meine Gruppe gänzlich ohne Trainer/In, da Fr D. wegen 'Tages der offenen Türe' an einem Gymnasium verhindert war. Der Trainer der Parallel-Gruppe war nur zur Überprüfung der Anwesenheit in der Gruppe, die restliche Zeit des Tages waren wir auf uns alleine gestellt. Da ich ausgebildete EDV-Trainerin bin und meine Bewerbungsunterlagen bereits vollständig waren, half ich zwei Kolleginnen bei der Erstellung derer Lebensläufe.
Die Trainerin hat mehrmals ausführlich von ihren eigenen negativen Erfahrungen mit dem AMS berichtet. Weiters erkundigte sie sich bei mir nach den Symptomen eines Burn-Outs, da sie meinte selbst darunter zu leiden und mich nach meiner Einschätzung ihrer mir geschilderten Symptome befragt.
Unsere Trainerin wurde etwa am **.10.2012 von einem völlig betrunkenen Kursteilnehmer im Pausenraum persönlich und sehr ausfällig beschimpft, was einige aus unserer Gruppe sofort ansprachen. Es erfolgte aber keinerlei adäquate Reaktion der anwesenden Trainer/Innen. Auch alle anwesenden Kursteilnehmer waren dieser betrunkenen, aggressiven Person im Pausenraum ausgesetzt.
Bezeugen können das die jeweils anwesenden Teilnehmer/Innen lt Anwesenheitsliste, die täglich ans AMS übersandt wurde!
Antwort: "Selbst Anzeige erstatten!"
ihre kursrausschmiss basiert anscheinend auf willkürlichen gründen.
teils weil sie freiwilliges verneint/verweigert haben und sie ihre und betroffenen-rechte wie datenschutz zur sprache brachten. (auch gilt das menschenrecht der freien meinungsäusserung)
da sie schon ein besseres foto hatten - sollte diese ablehnung keine vereitelung des erfolgs sein.
drohen sie dem trainer jetzt selbst mit anzeige oder erstatten sie gleich eine. ist zu raten, erst recht wenn sie überzeugt sind dass es kein fehlverhalten ihrerseits gab - so wird auch von anderer stelle der sache nachgegangen. (wenn anzeige nicht zurück gelegt wird) teilen sie "ev. anzeige" auch der AMS beraterin mit!
Üble Nachrede ist laut §111 StGB strafbar. (Antwort vom RA.)
Es ist zu prüfen ob es sich um eine üble Nachrede handelt, wenn eine Rückmeldung einer z.Bsp. ZwangsmassnahmentrainerIn zur Bezugssperre führt obwohl dieser Vorwurf nicht stimmt/bewiesen werden kann. Wie z.Bsp. "Arbeitsunwillig" / "Erfolgsvereitelung?"
die abmeldung von der kranklenkassa war rechtswidrig.
gehen sie mit der AMS-bezugsbestätigung (sonst vom AMS holen) zur krankenkassa und lassen sie die KKsperre wieder aufheben.
Gleichzeitig mit der Berufung ist ein Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung AlVG dringend zu empfehlen.
Wortlaut:
„Ich stelle den Antrag, dieser Berufung die aufschiebende Wirkung gem. §56 Abs. 2 AlVG zuzuerkennen.“
AKTIVE VERMITTLUNGSUNTERSTÜTZUNG VERDE
ich schlage vor sie gehen zu dem infotag um zu genauen info zu kommen um was es geht.
wenn aufsuchende vermittlung ist die teilnahme freiwillig
und drehen sie den spiess ev. um - in aufsuchende vermittlung
auf "link an betroffenen"konzentrieren - anzeige wegen nötigung
obwohl die rechtsmeinung gibt dass ein kontrolltermin ausserhalb vom AMT ev. rechtswidrig ist - wenn diese mit einer sperre verbunden ist und von keiner amtsperson abgenommen wird. braucht aber dann einen aufwendigen rechtsweg.
>legen sie zu ihrer berufung sämtliche an mich gesendete schreiben bei - die erklären ihren fall ganz gut,
in diesem fall, sollte der berufung nicht stattgegeben werden, unbedingt weiter zum VwGH gehen - mit verfahrenshilfe - denn das AMS hat seine eigene demokratieverstossende "Gerichtsbarkeit"
(nicht unabhängig eher eine "faschistische schweinerei")
lassen sie sich das nicht gefallen - versuchen sie auf alle fälle den spiess umzudrehen - Es reicht!
> Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch zu verklagen! (17.01.10)
UND ganz wichtig zum schluss wenn sie zeit haben gehen sie noch die links unterstrichen durch - grundsätzliches
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!
zur info
frisches VwGH Erkenntnis: Der Hinweis auf eine längere Arbeitslosigkeit sei per se keine ausreichende Begründung für eine Maßnahmenzuweisung
melden sie sich wieder wenn was unklar ist. (ohne Gewähr)
Ps. ich möchte ihren text unter initialen und gekürzten namen veröffentlichen - okay? diese schweinerei muss an die öffentlichkeit! alles Gute!
9.12.12 um 10.06 Uhr von An. - "Wie kann ich eine Stelle finden, wenn das AMS mir auch innerhalb eines Jahres nur 1 Stelle zur Bewerbung zuteilt?"
Hallo Herr Moser,
danke, dass Sie mir zeigen, was Sie wie veröffentlicht haben.
Eine neue Frage:
Meine Betreuungs-Vereinbarung mit dem AMS ist von Ende Mai 2012 und war gültig bis Ende August 2012. Seither gibt es keine neue! Ich bekam innerhalb der letzten 12 Monate zwei Stellen vom AMS zugewiesen, die letztere wurde aber wieder storniert (über SERVIC-LINE möglich), da mehrere RELEVANTE Anforderungen nicht auf mein Profil /Fähigkeiten zutrafen.
erstens:
Muss es immer eine gültige Betreuungs-Vereinbarung geben?
Wenn ja, wie kann ich das durchsetzten?
Nimmt der Umstand, dass es keine gültige Betreuungsvereinbarung gibt Einfluss auf meine § 10 Sperre?
Und kann ich damit auch bei der Berufung argumentieren?
zweitens:
Wie kann ich eine Stelle finden, wenn das AMS mir auch innerhalb eines Jahres nur 1 Stelle zur Bewerbung zuteilt (allgemeine Wirtschaftslage können wir alle nicht beeinflussen, auch nicht das AMS).
Ich erwarte sehnsüchtig Ihre Antwort, da ich darauf in meiner Berufung eingehen möchte!!!!!!!!!!
Mit freundlichen Grüßen (8.12.12)
Antwort: "Augenauswischerei / Feindbildpolitik"
wenn sie mit der betreuungsvereinbarung nicht einverstanden sind unterschreiben sie nicht - wenn sie etwas hinzugefügt oder entfernt haben wollen, so senden sie das eingeschrieben oder per fax ans AMS / ihre betreuerin.
im grunde ist diese augenauswischerei.
aber trotzdem geben sie das in der berufung an - wenn etwas nicht passt.
"Feindbildpolitik eine faschistische Methode!"
"das AMS gibt die verantwortung an den einzelnen ab, verweigert die realistische situation und erklärt die unschuldigen betroffenen zum feindbild - ist die voraussetzung der (faschistischen) SPÖ/ÖVP arbeitsmarkt--politik mit der die arbeitnehmerinnen/arbeitslosen systematisch in den niedriglohnsektor gedrängt/gezwungen werden.
da die AMS-mitarbeiterInnen mit dieser lüge / künstlich erschaffenen feindbilder ("also selbst schuldige arbeitslose") die arbeitslosen menschen ohne gewissensbisse - auch mit hilfe der zwangsmassnahmen / mobbingkurse - einem psychoterror aussetzen und psychisch vernichten können/dürfen/sollen!
> selbst für einen selbstmord gibt es wegen arbeitsmarktpolitischen erfolg eine prämie - scheint ja nicht mehr in der AL-statistik auf.
deshalb liegt es an den betroffenen die öffentlichkeit aufzuklären und gegen die faschistischen schweinereien gewaltfreien widerstand zu leisten!"
ps.: unbedingt begleitperson zu terminen mitnehmen
"Betreuungsvereinbarung ist Augenauswischerei!" (28.11.12)
"Die AMS-eigene Kapitulation bez. Vermittlungsmöglichkeit wird ignoriert, aber Selbiges bei Betroffenen unter Sanktion gestellt?!" (14.02.11)