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15.01.13 um 9.17 Uhr von N. - "Andere hören mit! - Ich finde die Datenschutzverletzung empörend"


Sehr geehrter Herr Moser,

als langjähriger AMS-Kunde fällt mir folgendes sehr negativ auf:

Oft sitzen 2 \"Beraterinnen\" in EINEM Zimmer und so hört man beim Termin alles vom anderen Arbeitslosen.

Oder es sind die Zwischentüren alle offen, sodaß man auch so alles mitbekommt.
So konnte ich jüngst mithören, daß der Arbeitslose im Nebenzimmer verschuldet und vorbestraft ist

Ich finde das empörend. In einem weiteren Sinn verstößt das gegen den Datenschutz.

Unglaublich, wie wenig respektive kein Respekt den Arbeitslosen entgegengebracht wird.

Antwort: "Präventive Massnahmen zur Sicherheit"
"Sie nehmen die Gefühlsregungen die diese datenschutzverletzende Umgangsform bei Betroffenen hervorruft vorweg!
Ja, auch hier wird die persönliche Entwertung der Betroffenen deutlich!
Auch verdeutlicht diese Massnahmen, die der Sicherheit dient, welche Angst in den BeraterInnen wohnt.
Genau "die" wissen, dass sie unschuldige Menschen bis an den Rand des Erträglichen nerven/psychisch terrorisieren/behandeln.
Da mittlerweile schon vielen der unschuldigen Menschen der Kragen platzt, fühlen sich die behördlichen TäterInnen sicherer, wenn der Kollege gleich mithört bzw. sofort Hilfe holen kann. - sollte die widerliche behördliche Provokation zu Konsequenzen führen!
Es handelt sich also um eine, einiger präventiven Massnahmen bez. Sicherheit - sollten unschuldige Opfer auf behördliche Beleidigung, Entwürdigung, etc. "adäquat" reagieren - ev. sich leider auch zur Gewalt provozieren lassen!

"AMS-MitarbeiterInnen: Beschimpft, bedroht, geschlagen"
>"Immer mehr Krankenständen wegen Burnout; mitunter sei oft nur noch die halbe Belegschaft im Kundenbereich vertreten!"
>("Mit dieser Politik ist kein Staat zu machen")
>"Die Erniedrigten, persönlich Entwerteten, z.T. rechtswidrig Behandelten, dem Psychoterror ausgesetzten, in die Armut gehievten wehren sich" (18.08.12)

"Wieviel persönliche Entwertung, Schikane, Provokation, ist nötig um eine "adäquate" Reaktion auszulösen?"
unter AMS - AMOKLAUF ("Mann hantiert mit einer Waffe im AMS") (18.07.11)

Amoklauf oft eine "berechtigte" Selbstjustiz?
Anhand der österreichischen menschenverachtenden/menschenrechtsverletzenden "Sozialpolitik" wird der AMOKLAUF erklärlich. (1.08.11)

"Ethik-Erklärung gleich arbeitsmarktpolitisches Leitbild"
- warum nicht auch für`s AMS?
Die Französischen Jobcentermitarbeiter erklären sich solidarisch mit den hilfesuchenden Erwerbslosen und verweigern Sanktionen, Sippenhaft oder andere Schikanen.
>Als MORALISCHE UNTERSTÜTZUNG FÜR JEDE(N) ARBEITSLOSE(N)!
und andererseits als ungeheuerlichen Vorwurf ans AMS und seinen MitarbeiterInnen! (19.10.11)

(Warum attackieren Betroffene, die Hilfe brauchen und wollen, die Behörden-MitarbeiterInnen die helfen?
Wachdienst schützt AMS - Drohungen gegen Mitarbeiter 13.03.2007)

15.01.13 um 21.28 Uhr - von H. P. - Eine erstaunliche Antwort!?
("Auch die Grünen werfen dem AMS Inkompetenz, Menschenrechtsverletzung, Menschenverachtung, etc. vor!")


Re: Ihr Mail an die Grünen:
Liebe H. P.,
vielen Dank für Ihr Mail.

Es ist uns bewusst, dass das AMS den Menschen nicht hilft, sondern sie schikaniert. Die Praxis des AMS, der Umgang mit arbeitssuchenden Menschen ist wenig zukunftsorientiert und leider oft auch beleidigend, sehr ärgerlich und entwürdigend. Die gesetzlichen Bestimmungen sind starr, kontraproduktiv und ungerecht, machen allein sinnlosen Druck auf Individuen und leisten folglich zur Bewältigung der Problemlage keinen adäquaten Beitrag.

Die Kriterien für Zuweisung zu AMS Maßnahmen sind äußerst unklar und intransparent und daher leider oft auch willkürlich und kontraproduktiv. AMS KundInnen verfügen über sehr schwache Rechtsmittel, um sich zu wehren. Wir fordern, so wie die Arbeitsloseninitiativen, seit Langem eine Arbeitslosenanwaltschaft, die die Interessen der AMS-KundInnen wirksam vertreten könnte. Arbeitsmarktpolitisch kündigt die Regierung zwar immer an, dass Weiter- und Höherqualifizierung immer wichtiger werden, die tatsächlichen Prioritäten des AMS liegen allerdings woanders: Im AMS- Gesetz steht die rasche Vermittlung tatsächlich an erster Stelle und die Qualität der vermittelten Arbeit spielt keine Rolle.

Wir Grüne kritisieren seit Jahren diese einseitig ausgerichtete AMS-Politik, die Quantität und schnelle Vermittlung, "Verstecken der Arbeitslosen" in Schulungen vor Qualität und die Schaffung nachhaltiger und wirklichen Chancen für Arbeitslose stellt. So brauchen wir eine ordentliche Bildungsberatung, die auf die Potentiale der Arbeitssuchenden eingeht, eine nachhaltige Integration am Arbeitsmarkt als Ziel hat und nicht nur schnell, schnell irgendwohin vermittelt.

Wir wissen nicht, wann die Regierungspolitik bereit sein wird, entscheidende Schritte in die richtige Richtung zu setzen. Wir, die Grünen, fordern diese Schritte seit 1995 und werden auch weiterhin Druck machen, damit sich endlich etwas ändert. Leider ist unser Einflussbereich als Oppositionspartei auf das Anprangern und Verbesserungsvorschläge begrenzt und vor allem beim AMS haben wir keinerlei Eingriffsmöglichkeiten (Sozialpartnerdomäne/SPÖ/ÖVP). Auch wir haben manchmal das Gefühl, da gegen Windmühlen zu kämpfen …

Mit bestem Dank für Ihr Engagement und
mit freundlichen Grüßen
Ihr Dialogbüro der Grünen

*****
http://volksbegehren-gegen-korruption.gruene.at

Dialogbüro
Grüner Klub im Parlament
1017 Wien
www.gruene.at

Anmerkung: Paradigmenwechsel
"Das AMS soll sich vor einem Paradigmenwechsel, verbunden mit hohen Haftstrafen, fürchten!" Urteil mit Signalwirkung : (3.10.12)

Schuldspruch: Vier Jahre unbedingte Haft für Ernst Strasser Standard (15.01.13)


14.01.13 um 18.03 Uhr von R. - "Muss ich einen 1 Euro Praktikumjob annehmen ?"


sehr geehrter herr moser,
bitte können sie mir auskunft darüber geben ob ich einen 1 euro praktikumjob vom ams e. annehmen muss.es geht um schneeschaufeln park reinigen u.s.w.die frau vom ams hat mir gesagt wenn ich den job nicht annehmen werde ich für 6 wochen vom bezugsgeld (notstandshilfe ) gesperrt. als ich würde an einen tag ca. 8 euro!!! verdienen und somit deutlich weniger als die notstandshilfe ausmacht. obendrein muss ich täglich zur aphoteke um mir medikamente für meine krankheit abzuholen.
bitte um auskunft ob ich den job annehmen muss.
vielen dank r.

Antwort:
Nein müssen sie nicht annehmen: Ein Dienstverhältnis muss sich nach der KV - Entlohnung richten!
Das selbe gilt für ein Praktikum.
Falls Zwang - teilen sie dem Arbeitgeber gleich beim Vorstellungsgespräch mit, dass sie den KV-Lohn verlangen und diesen gegebenenfalls im nachhinein gerichtlich einfordern!


Praktikum / keine Gratisarbeit!

In dieser Frage können sie ev. auch von der AK Unterstützung bekommen!
Im Notfall ev. besuchen!
(ohne Gewähr)


13.01.13 um 14.46 Uhr von P. M*. - "Praktikum / Arbeitssuche im Ausland?"


Sehr geehrte Damen und Herren.

Ich bin derzeit Bezieher der Notstandshilfe und habe die Möglichkeit ein Praktikum bei einer österreichischen Institution zu machen, die für meinen Lebenslauf und meine Weiterbildung sehr dienlich sein würde.
Dieses Institution würde mich - ohne Bezahlung versteht sich - ein Monat lang im Betrieb mitmachen/lernen lassen.....der Betriebsort wäre aber im Nicht-EU-Ausland!!
Laut Verrechnungstelle des AMS ein Ding der Unmöglichkeit sofern die Institution mir keine Stelle nach dem Praktikum zusagt.
Ich müsse mich vom Bezug abmelden und mich selbst durchschlagen und über die Runden kommen.
Die Chance international Erfahrung zu sammeln kann ich mir unmöglich entgehen lassen.
Besteht entgegen der Aussage der Verrechnungsstelle die Möglichkeit während des Auslandspraktikums weiterhin Notstandshilfe zu beziehen. Alle Bestätigungen durch die Leiter der Institution wären vorhanden.

Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe

Mit freundlichen Grüßen
P.M.

Antwort:
"Nein, wenn sie sich vom AMS-Bezug abmelden bekommen sie keine Notstandshilfe. Wenn sie sich abmelden sind sie über die Schutzfrist weiterhin (6 Wochen) krankenversichert!

Ich bin mir nicht sicher ob folgender Hinweis nur für EU gilt oder dies auch für Länder ausserhalb der EU möglich ist! Ev. gibt es auch ausserhalb der EU Länder mit solchen/ähnlichen Abkommen! (siehe Link unten)

Stellen sie ev. über das Formular E 303 den Antrag den Versicherungsanspruch ins Ausland mitzunehmen! (Drei Monate Auslandsbezug bei Arbeitsplatzsuche)
Auslandsanspruch / Formular E303
Mitnahmeanspruch muss bei der Abmeldung gestellt werden! Ev. rechtzeitig davor.

§ 16 Abs. 3 AlVG: Auf Antrag des Arbeitslosen ist das Ruhen des Arbeitslosengeldes gemäß Abs. 1 lit. g bei Vorliegen berücksichtigungswürdigen Umständen nach Anhörung des Regionalbeirates bis zu drei Monate während eines Leistungsanspruches (§ 18) nachzusehen. Berücksichtungswürdige Umstände sind Umstände, die im Interesse der Beendigung der Arbeitslosigkeit gelegen sind, insbesondere wenn sich der Arbeitslose ins Ausland begibt, um nachweislich einen Arbeitsplatz zu suchen oder um sich nachweislich beim Arbeitgeber vorzustellen oder um sich einer Ausbildung zu unterziehen, oder Umstände, die auf zwingenden familiären Gründen beruhen.

Siehe auch: Arbeitslosigkeit und Arbeitssuche (Aussenministerium)

Ev. besuchen sie mit einer Begleitperson den Geschäftsstellenleiter, um diese Angelegenheit zu klären! (ohne Gewähr)


16.01.13 um 1.11 Uhr von P. M*. - "Ich werde versuchen den von Ihnen angeführten §16 geltend zu machen."
Sehr geehrter Herr Moser.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Da das AMS ja sehr gerne Arbeitssuchende in diverse Praktika und Kurse steckt (ich bin davon auch betroffen), die z.T. mit hohen Kosten aber mit wenig praktischem Nutzen verbunden sind, müsste ein nützliches Praktikum, bei dem keine Zusatzkosten anfallen ja ein Geschenk an das AMS sein.

Ich werde versuchen den von Ihnen angeführten §16 geltend zu machen.
Der Grund meines Auslandsaufenthaltes ist ja ein Praktikum, also eine Fort-/Ausbildung durch eine österreichische Institution, die mir helfen soll schneller eine entsprechende Arbeitsstelle zu finden.
"....insbesondere wenn sich der Arbeitslose ins Ausland begibt,..... um sich einer Ausbildung zu unterziehen....."

Gibt es für diesen Fall ein bestimmte bzw. bevorzugte Vorgehensweise? Formloses Schreiben mit Ansuchen laut §16 an den Geschäftsstellenleiter? - eingeschrieben natürlich!

Bezüglich der Krankenversicherung werde ich mit meiner Krankenkasse Verbindung aufnehmen.

Vielen herzlichen Dank für Ihre Mühe

Mit freundlichen Grüßen
P.M.

Antwort:
Ja gehen sie so vor - "dient dies der Arbeitssuche".
Ev. wäre es ganz gut ein Gespräch mit dem Vorgesetzten ihrer BeraterIn oder AMS-Geschäftsstellenleiter zu führen und das Formular E303 zu verlangen.
Vielleicht gibt es Tipps oder Unterstützung.
Wenn sie das mit dem Arbeitsamt / AMS regeln können, ergibt sich auch das Problem mit der Krankenkassa. Sie bleiben krankenversichert, wenn sie den Bezug ins Ausland mitnehmen können.
Ansonsten jedes Schreiben eingeschrieben oder ev. per Fax senden! alles Gute (ohne Gewähr)


12.01.13 um 11.30 Uhr von H. L. - "An sich müsste das Sozialamt einspringen"

>Langzeitarbeitslose zusehends perspektivlos (Standard-Artikel)


hallo christian,
habe den beitrag wegen bgzl. bezugseinstellung und krankengeld gelesen. hier müsste das sozialamt an sich einspringen - rechtliche genaue begründung am besten beim sozialtelefon erfragen! ich würde da antrag an das sozialamt faxen!
lg heidi

zum Sozialtelephon: "Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe" (8.11.12)
alles gute!

unter:
"Bezugseinstellung nach Krankenstand" "DAS HABE ICH NICHT VERDIENT" (11.01.13)

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PS.: Langzeitarbeitslose zusehends perspektivlos (Standard)
>"Wien - Die Zuwachsraten sind dramatisch: Die Zahl der Langzeitarbeitslosen lag in Österreich im Dezember um 36 Prozent höher als im Vergleichsmonat des Vorjahres"
>
"Dass sich mit Schulungszahlen Statistiken beschönigen lassen, zeigt derzeit die Stadt Wien:"

Anm.: "Statistik-Fälschung" ist "Betrug"

"Wie macht man aus "78 507 Langzeitarbeitslose"
4791 Langzeitarbeitslose und 73 716 ("nicht beachtete") Langzeitbeschäftigungslose?"
"Übrigens ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg der mit Prämien belohnt wird!"
"Geschäftsführer des Wiener SÖB Dachverbands u.a. zur Statistikfälschung"
"Arbeitslosigkeit abseits der Statistik (orf.at)" (2.05.12)

AMS-Chefin Wien / (Statistik): "Arbeitslose haben niedrige Bildung" (Kurier)
oder
"inkompetente, verlogene, unseriöse, menschenverachtende,-vernichtende, versichertengemeinschafts-schädigende, perverse Arbeitsmarktpolitik " (6.05.12)


12.01.13 um 11.30 Uhr von Ai*. - "Beruflicher Reha bitte um Erfahrungsberichte"


wer ist oder war in beruflicher reha bitte um erfahrungsberichte wie es ihm ergangen ist und meine rechte auf eine umschulung kann ich selbst bestimmen was ich machen möchte (11.01.13)

Antwort:
auf qualifikation / ausbildung besteht kein rechtsanspruch

zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den selbst-gesuchten Kurs betreffend bei! - Begehren-Formular verlangen und für Instanzenweg, abgeben!
AMS-Ombudsmann an Betroffenen Michael M.
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet mir, den Formalweg zu berschreiten und mir ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)
alles gute!


11.01.13 um 18.15 Uhr von O*. - "Bezugseinstellung nach Krankenstand"
"DAS HABE ICH NICHT VERDIENT"


Sehr geehrter Hr. Moser!
Da ich sehr verzweifelt bin und niemanden habe der mir hilft- habe ich einfach auf Google 'wehren gegen Sanktionen vom ams' eingegeben...u so bin ich auf Ihrer Seite gelandet!
Ich (2*) bin seit knapp 1 Jahr arbeitslos- habe meinen Job als Verkäuferin durch meine Depression, Schlafstörung, Rückenschmerzen verloren (das kann ich jetzt sagen weil ich damals noch nicht 'wusste' das ich krank bin)- weil ich aber immer gern gearbeitet habe und vom Ams (binnen 2 Wochen nach meiner Entlassung) eine Chance zur Ausbildung als Dipl. Gesundheits-Kranknschwester bekommen habe- nahm ich diese gerne mit großer Hoffnung u Druck an!
Ja...3 Monate habe ich durchgehalten bis ich physisch u psychisch am Ende war.
Dann kamen u gingen Krankenstände, Krankenhausaufenthalte, Psychologen, Beratungen Therapie...natürlich ging alles von mir aus-dass ich so schnell wie möglich entlich wieder arbeiten kann u gesund bin!!!
Da ich mich nach dem Sommer wieder einigermaßen fit fühlte- bin ich zum Ams und wollte- aus eigenem Verlangen- früher einen Kurs zur Umschulung anfangen! Leider binnen 3 Wochen nach Kursanfang ist es mir wieder ganz 'schlecht' gegangen. Kurs wurde wieder abgebrochen u ich war wieder einmal im Krankenstand...einer von vielen!!! Ich kann wirklich sagen das ich mich eher ans Ams gewendet habe als umgekehrt- mit Anrufen, und ausgemachten Terminen von meiner Seite aus!!!
Das letzte Mal- hatte ICH angerufen um mit meiner Betreuerin einen Termin auszumachen! Da ich 3 Tage vor dem SELBER ausgemachten Termin krank geworden bin- habe ich angerufen und die Dame meinte ich müsse mich jetzt krank melden da dies ein Kontrolltermin sei! Gesagt- getan- nur leider habe ich mich vergessen wieder gesund zu melden...da ich mit -meiner Krankheit bzw Genesung und vorallem meiner schweren Schlafstörung 24 Stunden am Tag beschäftigt bin- habe ich auf DIESEN EINEN KLEINEN KURZEN ANRUF wirklich vergessen...das war Ende Nov/ Anfang Dez...
Am 9.1.13 wurde ich stutzig weil ich noch kein Geld bekommen hatte und meine Rechnungen nicht bezahlen konnte und darum rief ich beim Ams *** an um nachzufragen ob "Alles" in Ordung sei! Erst dann wurde mir gesagt das ich seit Ende Nov. bis dato keinen Anspruch auf Notstandshilfe habe!!! DAS HABE ICH NICHT VERDIENT!!!! Ich glaube ich brauche Ihnen nicht zu schreiben wie es mir seither geht...noch nutzloser kann sich kein Mensch fühlen...
Ich bitte Sie inständigst mir auf irgendeinerweise zu helfen-
Ich bin schon froh wenn Sie mir nur eine Anlaufstelle oder zuständige Behörde für meine Beschwerde geben könnten da ich wirklich keine Hilfe von anderen habe!!!

Danke im Voraus
Hochachtungsvoll
O. (10.01.13)

Antwort:
rückfrage:
haben sie sich jetzt bzw, mittlerweile beim AMS zurück gemeldet.
bzw. von der krankenkassa die krankenstandsbescheinigung geholt und beim AMS abgegeben?
wenn nicht, holen sie sich die krankenstandsbescheinigung und bringen diese sofort zum AMS

seit wann sind sie wieder gesund geschrieben?

>besuchen sie die caritas - dort gibt es einkaufgutscheine, ev. Miete und Strom per erlagscheine. ev. auch bargeld.
erzählen sie denen warum es zur bezugseinstellung kam.

auch besuchen sie das sozialamt (versuch) und suchen um einmalige hilfe an. auch dort sagen sie warum - ein "nein" per bescheid geben lassen - ist zu berufen.

ev. besuchen sie mit einer begleitperson - wenn möglich - den geschäftsstellenleiter und versuchen die angelegenheit zu ihren gunsten zu klären!
es bräuchte dazu deren guten willen, da das AMS betroffene schaden zufügen darf / soll und sich solch vorgehensweisen über konstruierte feindbilder legitimiert.

wenn die ihnen nicht aus der patsche helfen, so verlangen sie einen schriftlichen bescheid über die bezugseinstellung und legen darauf Berufung ein! - ist kostenfrei!

warte auf ihre antwort. alles gute!

12.01.13 um 11.30 Uhr von H. L. - "An sich müsste das Sozialamt einspringen"
hallo christian,
habe den beitrag wegen bgzl. bezugseinstellung und krankengeld gelesen. hier müsste das sozialamt an sich einspringen - rechtliche genaue begründung am besten beim sozialtelefon erfragen! ich würde da antrag an das sozialamt faxen!
lg heidi

zum Sozialtelephon: "Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe" (8.11.12


11.01.13 um 17.23 Uhr von Ma*. - "Frage bezgl. Deppen-, Mobbinkurs"



hallo,
ich hätte eine frage bezgl. link maßnahme....ich komme ab nächster woche in das modul für aktive bewerbung (4 stunden/tag)...meine dortige \"betreuerin\" hat mich schon mal darauf hingewiesen dass ich da deutlich mehr bewerbungen als 3/woche zu machen habe....meine frage: wieviel bewerbungen sind zumutbar? lt. infos auf diesen seiten habe ich etwas von 3/woche gelesen...gilt das auch wenn mensch in so einer zwangsmaßnahme steckt? oder muss er/sie dann mehr bewerbungen liefern...
2: Muss ich eine bewerbungsliste genau mit datum usw. führen oder reicht es aus die firmen zu notieren wo ich mich schriftlich beworben habe?
3: Kann ich gezwungen werden einen lebenslauf nach den vorstellungen meiner \"betreuerin\" zu gestalten? (sprich form, foto)

danke im voraus
lg


Antwort:
"hier lässt sich keine / sehr schwer eine richtungsweisende antwort geben!
sie müssen interne Deppen-, Mobbingkurs-abmachungen zu ihrer zufriedenheit beeinflussen.
sind sie mit gewissen richtlinien nicht zufrieden müssen sie diese hinterfragen bzw. bekämpfen - ist nicht ohne risiko möglich

in letzter konsequenz heisst das, verweigern / rauswurf und die zu erwartende sperre mit Berufung / oder, da das AMS über seine eigene demokratieverstossende "Gerichtsbarkeit" verfügt, in weiterer folge mit VwGH-beschwerde zu bekämpfen.

es ist davon auszugehen, dass folgendes VwGH-erkenntnis auch für zwangsamassnahmen gültig ist.
>Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.
Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.

sollte es sich um einen aufsuchenden vermittlungskurs handeln, wäre die teilnahme freiwillig! - Aufsuchende Vermittlung

Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!

ev. bestehen sie darauf den lebenslauf selbst zu gestalten und einen solchen selbst und vollständig an potentielle firmen zu senden!
(dokumentiert wie intern abgemacht)

zum verständnis der problematik
"Lebenslauf Pflicht?" mit Antwort: "Interpretation von Freiwilligkeit"

Ohne Gewähr -
. alles gute!"

14.01.13 um 18.23 Uhr von Ma*. - "das ganze Pack dorthin jagen"
hallo christian,
danke für deine schnelle antwort!
ich schätze dein tolles engagement und wünsch dir viel kraft für die zukunft...und irgendwann werden wir das ganze pack dorthin jagen wo sie hingehören....sie dürfen dann ihrem führer folgen ;-)

solltest du es noch nicht kennen...ein nettes lied (you tube).. lg (12.01.13)


9.01.13 um 18.41 Uhr von Cl*. - "Betreuungspflichten?"

"BeraterIn meinte ich habe kein Recht Ansprüche zu stellen da ich jetzt im Notstand bin und da gelten andere Gesetze und ich kann nicht sagen ich suche Teilzeit."


Hallo,

ich hätte ein Frage ich bin alleinerziehend mein Sohn ist gerade 4 geworden.

Bin jetzt seit Febr 2012 arbeitslos und seit kurzem im Notstand.

Bis jetzt stand in meiner Betreuungsvereinbarung wie vereinbart dass ich einen Teilzeit Job suche 20h/Woche die Betreuungzeiten sind hierfür geregelt er geht in den Kindergarten, an 2 Tagen ganztags ansonsten halbtags.

Meine Betreuerin hatte vor kurzen schon versucht mich loszuwerden an die Volkshilfe was jedoch nur befristet gewesen wäre zu einem Gehalt dass ich schon mehr Miete zahle. Dagegen habe ich mich erfolgreich gewehrt. Aber ich habe so etwas noch nie erlebt in meinen Leben was da abläuft.

Vor ein paar Tagen hatte ich jetzt den ersten Termin bei der Betreuerin sie zwingt mich jetzt dass ich Ganztags suche 40h obwohl das mit den Betreuungszeiten nicht zu vereinbaren ist und ich es auch nicht schaffen würde da ich psychisch auch ein wenig angeknackst schon bin durch den ganzen Druck den sie alle paar Monate ausüben und es immer ein ewiger Kampf ist.

Ich hab Sie angesprochen dass ich ein Kleinkind habe und es mir nicht möglich ist 40h zu arbeiten, sie meinte ich habe kein Recht Ansprüche zu stellen da ich jetzt im Notstand bin und da gelten andere Gesetze und ich kann nicht sagen ich suche Teilzeit.

Was ich jetzt auf der AMS Seite gelesen habe gelten die gelichen Regeln so wie ich dass richtig verstanden habe wie im Arbeistlosengesetz.

Lieg ich da richtig dass sie mich nicht für 40h zwingen kann wenn die Öffnungzeiten mit Kindergarten nicht passen?

Ich suche wirklich schreibe auch meine Bewerbungen habe sogar schon die wüstesten Gedanken von Selbstständig machen usw aus der Not heraus.

Dessweiteren hat Sie mich jetzt in einen 3 Monatigen Kurs verfrachtet der Ende Jänner startet.

Einmal musste ich schon einen Sinnlos Kurs machen.

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen ob die jetzt stimmt dass sie mich auch wenn die Betreuungszeiten nicht passen zu 40h zwingen können?!

Ich muss dazu sagen dass ich schon am Anfang immer Probleme hatte auch bei der ertsen Betreuerin war es ein Kampf damit es in der Betreuungsvereinbarung richtig steht ich habe mit der AK gekämpft da Sie mich zwingen wollten das Kind raus zu nehmen vom Kindergarten und zu einer Tagesmutter gebe die ich dann zahlen muss damit ich Ganztags arbeiten kann.

Dass unterm Strich dann weniger bleibt weil man Kosten für die Tagesmutter hat interessiert sie nicht.

Auch haben Sie gemeint ich muss noch jemanden anderen angeben wenn mein Kind krank ist... ich habe leider nur meine Mutter die wenn er krank ist schauen kann und dass geht auch nicht immer wegen gesundheitlicher Probleme die Sie hat. Sie meinte ich bin so nicht verfügbar wenn ich nicht weitere Personen vorweisen kann...

Ich würde mich sehr über Antwort freuen.

LG Cl

Antwort: "Alleinerziehende Mütter sind ein leichtes Fressen fürs AMS"
Sie haben eine äusserst unseriöse AMS-BeraterIn! Solche gibts zur genüge!
Diese versuchen die Betroffenen über Lügen, Einschüchterung, Psychoterror aus dem Bezug zu drängen! Dafür erhalten diese **** BeraterInnen dann eine Prämie!
Kopfgeld-Prämie für arbeitsmarktpolitischen Erfolg!

Natürlich brauchen sie dem Arbeitsmarkt nur 16 Stunden zur Verfügung stehen!
Das selbe gilt auch für die Deppenkurse! (Betreuungspflichten)
Und es reicht auch, wenn sie wie bisher die Mutter für Notfälle angeben! Lassen sie sich nicht verunsichern!

Gegebenenfalls drehen sie den Spiess um und drohen ihrer BeraterIn mit einer Aufsichtsbeschwerde!
Auch erklären sie ihr, dass der Grat zum Amtsmissbrauch ein schmaler ist und sie deswegen auch bei der Staatsanwaltschaft (ev. auch wegen Nötigung) angezeigt werden kann!

Schützen sie sich ein wenig vor dieser / solchen Person-en! Wenn möglich nehmen sie sich eine Begleitperson als stummen Zeugen mit! (Wirkt Wunder)
Bei diesem menschlich-niedrigen Niveau ist auch Feigheit und Falschheit beheimatet!

Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich! (16.02.11)

Was die Deppenkurse betrifft, können sie sich ev. wehren, wenn sie schon einen dieser Volks-Vertrottelungskurse besucht haben! Die sollen nämlich vorhandene Defizite ausgleichen!
Wie geschrieben, ansonsten müssen sie diesen auch nur 16 Stunden die Woche zur Verfügung stehen!

(Ev. nicht verfügbar wegen Betreuungspflichten!)

Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1
*Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!

Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!

Folgender Link zeigt dass sie, weil alleinerziehende Mutter, ein leichtes Fressen fürs AMS sind!
AMS-Sprecher in der Krone:
"Der Gesetzgeber nimmt auf Aufsichtspflichten keine Rücksicht"
In welcher Gesellschaft ist diese Schande nur möglich? (20.02.11)

Sie müssen wissen, Menschlichkeit oder soziale Einstellung gibt es bei Hundstorfers Behörde-AMS keine.
Der dafür politische Verantwortliche / Hundstorfers-(SPÖ) schimpft, sich "SOZIAL"! (20.06.12)

9.01.13 um 22.04 Uhr von Cl*. - "Frage mich wie es ander schaffen, wenn man ständig unter Druck gesetzt wird und psychisch fertig gemacht wird.
Vielen Dank Herr Moser für die schnelle Antwort.

ich weiss ich hab es schon gemerkt ich habe mich auch schon mehrmals 2 Wochen abgemeldet damit ich Ruhe habe denn ich war auch schon dabei Psychisch davon leid zu tragen und bekam Anti Depressiva usw...

Ich hab aber den anderen Weg gewählt und habe mich mit Erholung ohne Bezug vom AMS Druck wieder berappelt und versuche mich nicht fertig zu machen wenn Sie Druck machen auch wenn es immer leichter gesagt ist als getan.

Ich lese auch schon lange bei Soned und es ist eine super Seite.
Zu mir ich bin 3* jahre hab immer gearbeitet und hätte mir im Traum dass nicht so schwer vorgestellt und so stressig auch wenn man Arbeitslos ist. Das man abwertend behandelt wird eigenltlich wie der letzte Dreck ist dort wohl normal... aber ich merke es auch im Familienkreis und Bekanntenkreis es haben sich viele abgewendet aber ich hab schon eines gelernt man sucht sich sowas nicht aus aber manchmal ist es eben so und man kann es nicht ändern wenn die leute mit meiner Arbeitslosigkeit ein Problem haben und sich abwenden desswegen oder kein Verständniss haben dann ist es Ihr Problem und nicht meines.

Zum Thema Kurs ich hatte einen Plan für meinen Termin um nicht wieder in einen Deppenkurs zu landen und der ging leider nach hinten los.
Ich hab gesagt dass ich mich weiger wieder in einen Selbsthilfekurs für Deppresive drin zu sitzen da mir dass rein genau gar nichts gebracht hat.

Da sie schon seit Monaten Druck macht wegen Kurs hatte ich folgenden Plan ich wusste Buchführung (diese Kenntnisse fehlen mir) zahlen sie nicht den hatte ich vorgeschlagen kam auch gleich die Antwort nein haben wir nicht danach dachte ich ok dann sag ich halt Englisch (mein Englisch ist nicht gut hab ich im Job nie gebraucht) denn ich wusste der ist ganztags und wäre somit wegen der Betreuungszeiten nicht gegangen. Aber Fehlanzeige Englisch gibt es seit 2013 auch mit Halbtags und somit kam ich dann nicht mehr raus aus der Sache und hoffe dass er wenigstens besser ist da es ein Fachkurs ist.

Aber ein Kurs wäre ohnehin gekommen sonst hätte sie mich in einen Büro Verwaltungskurs gesteckt den ich absolut nicht nötig habe da ich immer gute Jobs im Bereich Büro Innendienst/Verkauf hatte.

Wissen Sie ob es rechtsfähig ist dass sie einfach die Betreuungsvereinbarung zustellt ohne ein Info unterschrieben habe ich nicht die jetztige sollte eig bis Febr gültig sein die hat sie am 2* Dez in mein E-AMS Postfach zu gestellt, hab es nur zufällig gesehen das eine neue drin ist. Man bekommt hierfür nie eine info ich befürchte nämlich dass da bald 40h drin steht wo ich natürlich wiederrufen werde.

Oder ist es besser gleich jetzt schriftlich ein Mail an meine Beraterin zu schreiben bezüglich unseres Termines/pers. Gespräches am *.01 möchte ich hiermit nochmal festhalten dass ich mich erkundigt habe und die Aussage Ihrerseits nicht richtig ist bezüglich der Arbeit/Stundenanzahl, dass dies im Notstandbezug nicht gilt, dass hier andere Gestze sind.

Ich habe mich erkundigt und es gelten nach wie vor wie im Arbeitlosengesetz dass ich 16 bzw 20h verfügbar sein muss.

Diese 20h bin ich nach wie vor verfügbar und für diese sind auch die Betreuungszeiten geregelt!

Ich bitte Sie um Kenntnisnahme dass mir ein Vollzeit Job aufgrund der Betreuungzeiten nicht möglich ist! Ich bin jedoch weiters sehr bemüht einen Teilzeitjob im Ausmaß von 20h/Woche zu finden.

Kann ich so das schreiben um zukünftige Probleme entgegen zu wirken? Oder soll ich lieber abwarten?

Vor ca * Monaten wollte sie mich ja zur Volkshilfe verfrachten wäre befristet gewesen zu den alten Leuten fahren sie nennen es Haushaltshilfe Hintergrund ich wäre gefördert geworden sprich 4 Monate hätte AMS den Lohn bezahlt. Das wusste ich nicht von Ihr aber nachdem mir gesagt wurde ahh sie werden gefördert sie können sich gleich bei der Volkshilfe melden war es mir klar was gespielt wird.

Ich rief bei der Volkshilfe an wurde dort echt am Tel schon schlecht behandelt sie wusste nur ich komme vom AMS werde gefördert(nachdem mich AMS an sie verwiesen hat) und sie sagte gleich eins muss ihnen klar sein ich nehme sie wenn sie kommen. Da wusste ich noch gar nichts weder von Arbeitszeiten noch nicht mal gehalt oder sonst was/ sie auch nicht von mir. Als ich nachfragte wie dass sei da es ja befristet ist ob dann eine übernahme besteht sagte sie nur nein übernehmen tun wir Sie sicher nicht. Als ich dann meinte naja ich suche ja was langfristiges und bin eigentlich Bürokauffrau wurde sie noch unfreundlicher sagte ich soll mich ans AMS wenden und wenn ich eine Sperre bekomme ist dass mein Problem usw...

ich rief verzweifelt bei meiner Beraterin an und flehte wirklich schon fast das sie doch verstehen soll dass ich diesen Job nicht machen kann und mir auch nichts bringt wenn ich nach 3-4 Monaten wieder da stehe, ich mit dem Gehalt nicht mal meine Miete begleichen kann. Sie meinte nur ich sollte froh sein wenigsten ein paar Monate einen Job zu haben und ich muss ihn annehmen.

Das hieß für mich wieder anrufen bei der Volkshilfe die wollte mir aber dann kein Vorstellungstermin mehr geben und redete nur noch von Sperre und ich soll doch sehen wo ich bleibe... ich war wirklich fertig zu dieser zeit hatte fast einen Nervenzusammenbruch war in Ärztlicher Betreunung. Irgendwie hatte ich es dann doch geschafft einen Termin zu bekommen für ein Vorstellungegespräch damit ich keine Sperre bekomme der Druck die Existenzängste waren sehr groß bis zum Termin war ich nervlich am Ende.... und stellen Sie sich vor genau am Vorstellungstermin Tag waren mein Sohn und ich krank *lach* ich also angerufen doch ich konnte nichtmal ausreden bei der Volkshilfe das wir krank sind hatte die "nette" Dame schon aufgelegt.

Für mich war dass dann erledigt und ich bin heilfroh dass ich nicht hingegangen bin denn ich wäre wohl nicht mehr raus gekommen nach den 3 Monaten hätte ich eine Elends schlechte Berrechnungsgrundlage gehabt für den Notstand und es wäre alles noch schwieriger geworden.

Ich hätte mir nie im Leben gedacht dass man sich solche Sachen beim AMS mitmachen muss und frage mich regelrecht wie es ander schaffen die schon jahre ohne Arbeit sind wenn die einen so "fertig" machen.

Man ständig unter Druck gesetzt wird und psychisch fertig gemacht wird.
Früher hatte ich immer gesagt wenn man Arbeiten will findet man welche jetzt sehe ich dass es viele Gründe gibt und dass alles nicht so leicht ist wie man denkt wenn man nicht slebst davon betroffen ist.

Vielen Dank
Cl.

Antwort:
"Sie brauchen ihre Beraterin nicht extra darauf aufmerksam machen! Wenn die sie in ein Vollzeit-DV vermitteln möchte, können sie - ohne Sperre - einfach "Nein" sagen - und sie auf diesen Gesetzestext hinweisen.
Sollte sie trotzdem sperren, gehen sie sofort zum Vorgesetzten/Geschäftsstellenleiter und bringen eine Beschwerde vor.

Lesen sie sich sämtliche Links in der Antwort durch und erwägen sie bei absichtlich gesetzte Schwierigkeiten / Ungereimtheiten / "Rechtswidrigkeiten" / Einschüchterungsversuchen eine schriftliche Aufsichtsbeschwerde einzubringen!

Ich gehe sogar davon aus, dass die Beraterin von der verminderten Verfügbarkeit bei Betreuungspflichten bescheid weiss und sie nur psychisch terrorisieren möchte!

Ev. senden sie auch eine Beschwerde an mehreren Adressen, mit Aufklärung der Medien,

Lassen sie sich in Zukunft auch nicht von den Firmen die mit dem AMS zusammen arbeiten, um Arbeitslose auszubeuten, in eine Sperre manövrieren!

Es handelt sich Grossteils um Schmarotzerfirmen!
Unfassbare Unvereinbarkeit, da es sich oftmals auch um "soziale" Einrichtungen handelt!
Wie sie schreiben, die Menschenverachtung wie die neoliberale Gier hat sich in sämtlichen Bereichen unserer Gesellschaft breit gemacht!
Deswegen brauchen die Menschen Bildung!

Und sagen sie nie vorzeitig - ev. am Telephon - Nein, wenn es sich um eine Vermittlung in ein DV. handelt.

Erscheinen sie zum Vorstellungsgespräch und erwähnen sie z.Bsp. die verminderte Verfügbarkeit von 16 Stunden.

Auch vereinbaren sie mit Deppenkurse / Mobbingkurse, die gibts auch auf Englisch, eine Anwesenheitspflicht die auf ihre Betreuungspflichten Rücksicht nimmt!"

Zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den ausgesuchten Kurs betreffend bei!

Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann an Michael M.
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet mir, den Formalweg zu berschreiten und mir ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11) (ohne Gewähr)

Ps.: Sie können ihrer BeraterIn auch eine Kopie der SoNed-Antwort vorlegen!
Nochmals - Unbedingt. wenn möglich Begleitperson mitnehmen!


9.01.13 um 13.24 Uhr von F. S. - "Bawag macht jetzt auch bei mir ernst"


Die von der Bawag machen jetzt auch bei mir ernst. Ab Februar habe ich keinen Überziehungsrahmen mehr. Da wird wohl dem Wunsch der Banken entsprochen, denn Arbeitslosengeld/Notstandshilfe und Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung scheinen kein sicheres Einkommen zu sein.

Ziel ist es anscheinend, die Arbeitslosen \'down zu graden\' (den Lebensstandard noch mehr zu senken), also in kleinere Wohnungen oder gar in die Schuldenfalle zu drängen oder wenigstens in einen geringfügigen Job zu drängen, denn da bezieht man ja Gehalt. Aber bekommt wiederum möglicherweise Probleme mit dem AMS. Und trotzdem erspart sich das Sozialamt was - den Anteil zur Mindestsicherung. Was soll man also tun?

Aber solange die Politiker ihre Batzengehälter haben und die Banken sicher sind, ist ja alles okay. Nur noch wenige Jahre und es gibt wieder Bürgerkrieg. War immer schon so. Ich freue mich schon auf den Neuanfang.

MfG F. S.

unter:
"Bawag: Keinen Überziehungsrahmen mehr für Arbeitslose!\" (19.12.12)


9.01.13 um 7.44 Uhr von N. H*. - "Lebenslauf Pflicht?"


Sehr geehrter Hr. Moser,
Muss ich der Behörde (Berater) meinen Lebenslauf schriftlich übermitteln ?
Ich denke der Berufswunsch sollte ja reichen im Beratungsgespräch.Was meinen sie dazu ?

Antwort: "Interpretation von Freiwilligkeit"
"Vermeintlich leichte Fragen lassen sich im AMS-Kontext oft schwer beantworten, fasst man die Verantwortung, von möglichen Nachteilen/Schäden für Betroffene, ins Auge!
Zu oft ist dem AMS-(MitarbeiterInnen) Recht und Gesetz egal, was zur rechtswidrigen Bezugs-Sperre ("Existenzängste") führt, die mit einem aufwendigen nervenaufreibenden Rechtsweg bekämpft werden muss!
Mit der Begründung "Vereitelt den Erfolg bzw. tut nicht alles Mögliche, um die Arbeitslosigkeit zu verlassen" legitimiert sich das AMS fast jede Sanktion!

Jede nur erdenkliche unseriöse Interpretation wird von den realitätsverweigernden AMS-MitarbeiterInnen angewandt, um die verpflichtende "Mit-Hilfe" in Abrede zu stellen und so eine Arbeitsunwilligkeit zu konstruieren - So auch mit Ängsten, Psychoterror, operieren! - Dies unterstützt Lohn- und Sozialdumping bzw. werden mit dieser Methode arbeitslose Menschen erfolgreich in den Niedriglohnsektor gedrängt/gezwungen!

Weswegen ich zur Vorsicht - bez. der elektronischen Job-Suchseiten des AMS, auf der sensible Daten der Betroffenen, zur Einsicht ("für Jedermann" / "nur für Firmen?"), ins Netz gestellt werden - mahne! - (Das AMS pfeift grundsätzlich auf den Datenschutz!)

Woraus leitet sich die Freiwilligkeit bez. Lebenslauf-Abgabe beim AMS ab?
Das AMS verlangt unter Bezugssperrdrohung Blindbewerbungen!
Heisst sich beim AMS bewerben zu müssen ohne dass die Firma genannt wird oder die Gelegenheit gegeben ist, sich mit der betroffenen Firma (Personalchef) in Verbindung zu setzen!
In diesem Zusammenhang u.a. wird der Lebenslauf verlangt!
Der aber nur bei der arbeitnehmer-suchenden Firma vorzulegen wäre!

(Wäre auch dort nur freiwillig vorzulegen - was ev. aber zur Erfolglosigkeit bez. der Besetzung des DV. führt!
Das AMS aber dann sicherlich bez. der Versicherungsleistung argumentiert, dass der Betroffene den Erfolg bez. Anstellung, durch die Weigerung, der Firma die Bewerbung vorzulegen, vereitelte. Wodurch mit einer Bezugssperre zu rechnen wäre! Soviel zu Interpretation dieser Freiwilligkeit!)

Was aber dagegen spricht beim AMS die Bewerbung vorzulegen, ist m. E. die VwGH-Erkenntnis die "Blindbewerbungen" beim AMS unter §10 zu subsumieren untersagt!
- Das Gesetz überlässt es nämlich der arbeitslosen Person selbst, vor der Annahme des DV., erst die näheren Bedingungen, der ihr von der regionalen Geschäftsstelle bekannt gegebenen Beschäftigungsmöglichkeit (wie Inhalt der Arbeitsverpflichtung, Arbeitszeit, Entlohnung u.ä.) mit dem potenziellen Arbeitgeber zu besprechen! VwGH-Erkenntnisse - Was eindeutig gegen Blindbewerbungen und einer diesbezüglichen Vereitelungsmöglichkeit spricht!

Dazu auch das Arbeitsmarktförderungsgesetz §6 (2)
"Auf Verlangen sind den Arbeitsuchenden schriftliche Unterlagen über die angebotene Stelle zur Verfügung zu stellen."

Also dort bei der Firma ist der Lebenslauf vorzulegen, um einer ev. Sperre auszukommen, und nicht beim AMS!
Verweigert man dem AMS den Lebenslauf, erweist sich, m. E. wie angeführt, der Vorwurf der Vereitelung wie fehlenden Mitwirkung als unbegründet." (Ohne Gewähr)

Grundsätzlich:
Da sich das AMS nicht um den demokratischen Rechtsstaat schert, ist jede Sperre mit Berufung bzw. - weil das AMS über eine eigene demokratieverstossende "Gerichtsbarkeit" verfügt, mit VwGH-Beschwerde zu bekämpfen!

Rechtswidrige Bezugssperrdrohung ist Amtsmissbrauch und "schwere" Nötigung!
(Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen / zu verklagen! 17.01.10)

"Eine Freiwilligkeit, die es in letzter Konsequenz und menschenrechtsverletzender Weise im AMS-Zusammenhang nicht gibt!"


7.01.13 um 13.09 Uhr von E*. - "Sparbuch als Einkommen?"


Hallo
Ich hätte eine Frage und zwar habe ich einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt. Und schon abgegeben.Jetzt frage ich mich hätte ich mein sauer erspartes (Sparbuch) als Einkommen angeben müssen?
Danke für eine Antwort.

Antwort:
Nein - ist auch kein (monatliches) Einkommen!


7.01.13 um 10.59 Uhr von Pe*. - "Meine Frage ist nicht richtig rübergekommen"


unter:
5.01.13 um 12.17 Uhr von Pe*. - "Bemessungsgrundlage"


7.01.13 um 7.43 Uhr von Fi*. - "Kündigung in der Probezeit"


Hallo

Ich hätte da eine Frage und zwar wie ist das wenn ich in der Probezeit selbst gekündigt habe Betreff dem das man ja dann 1 Monat keine Leistung vom ams bekommt.mir hat aber so glaub ich vor ein paar Jahren ein Betreuer gesagt, wenn ich einen triftigen Grund dafür hätte, wie seelisch nicht geschaft oder durch eine chronische Krankheit , dann bekäme ich keine sperre.
Stimmt das und hatt das schon mal jemand gehabt bzw. Sollte man etwas anderes sagen damit man nicht gesperrt wird.
Wenn es zum Beispiel ein psychologisches Problem war weshalb ich selbst gekündigt habe, wie wollen die das denn beweisen das es nicht so ist?

Ich danke für eure Antwort, aber bitte schnell da ich schon bald Termin habe und ich das richtige sagen will. (6.01.13)


Antwort:
Sollte ein gesundheitliches Problem der Grund der Kündigung in der Probezeit sein, wäre es nicht schlecht "ev. erforderlich" ein ärztliches Gutachten/Bescheinigung vorweisen zu können!

Links zur Probezeit:
Kündigung in der Probezeit! (RA)

Kündigung in der Probezeit! (Arbeitslose Fragen) (ohne Gewähr)


6.01.13 um 17.31 Uhr von CvB. - "SÖ-Schmarotzer-Betrieb trotz anschliessender Armut Pflicht?"


Hallo!

Meine Frage: Meine Notstandshilfe ist relativ hoch (>30?). Bei Trendwerk, jobtranfair und anderen sogenannten SÖBsen würde ich also netto bei Annahme des DVs und Vollzeitbeschäftigung (!) weniger verdienen, als ich derzeit vom AMS bekomme.

Muß ich ein DV annehmen,obwohl ich dadurch wirtschaftlich irrational handelte? ZUdem sinkt nach 6 Monaten die Bemessungsgrundlage, so daß ich in meinen Ansprüchen weiter gekürzt würde.

Unter welchen Vorraussetzungen ist man derzeit verpflichtet, einen DV bei einem SÖB zu unterschreiben, wenn Notstand vorher höher ausfällt als Bezug nachher.

Liebe Grüße,
CvB

Antwort:
Ja, es ist sogar Methode! Über SÖB-DV. erhalten arbeitslose Personen (mit höherem Bezug) eine neue Bemessungsgrundlage, die ihnen die Bezüge kürzt und in die Armut hievt!
>Nach einem 28 wöchigen DV kommts zur neuen Bemessungsgrundlage - Berechnungszeitraum sind die letzten 5 Jahre.
Erst ab dem 45. Geburtstag ist die Bemessungsgrundlage geschützt!

>Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!

6.01.13 um 19.40 Uhr von CvB. - "Und wenn der Zwangsvermittelte sehr "patschert" ist."
Herzlichen Dank,
auch das mit unter/über 45 habe ich begriffen.

Aber eine Frage stellt sich noch:
Was hat ein Arbeitgeber von einem zwangsvermittelten Mittvierziger, der bis Beginn der Arbeitslosigkeit in einem anspruchsvollem Umfeld gearbeitet hat.
Wäre ich Gastronom, würde ich doch als Küchen hilfe lieber jemand jungen einstellen, der eventuell mit meiner Unterstützung eine Gastronomielehre abschließt und von dem ich erwarten kann, daß er dem Unternehmen treuu verbunden ist. Ein entfernter Bekannter hat eine Reinigungsfirma, der wollte auch keinen gelangweilten "Intellektuellen".
Die Liste ließe ich ewig fortsetzen.

Und wenn sich der Zwangsvermittelte zwar "redlich bemüht", nie zu spät kommt oder die Pause überzieht, aber wie man in Wien sagt, sehr "patschert" ist. Also als Tellerwäscher gut 10% der Teller vernichtet,
sind ihm eben aus der Hand gerutscht. Oder nach drei Wochen für zwei Wochen im Krankenstand ist, wegen des nicht-operierten Bandscheibenproblems, daß sich durch häufiges Bücken verschlechtert hat.

Wenn jemand nämlich konsequent auf patschert/blöd macht, wird ihn niemand als Mitarbeiter halten wollen. Ich habe in meinem bisherigen Leben immer pflichtbewußt und korrekt gearbeitet, zum Milestone geliefert etc.

Auch ein SÖB kann nur bei grob fahrlässigem oder absichtlichen Handeln
arbeitsrechtlich einschreiten, oder irre ich hier?

Gruß,

Antwort:
"die betriebe sind ins leben gerufen um arbeitslose zu "aktivieren?"
("alibi-begründung") die produktivität spielt eine untergeordnete rolle.
einen gewissen prozentanteil sollte/muss sich der betrieb selbst erwirtschaften!

im grunde verdienen die ZwangsmassnahmenbetreiberInnen / mitarbeiterInnenan
an den arbeitslosen menschen
alleine dafür, weil sie arbeitslose befristet einstellen "und mobben", werden die subventioniert!

in letzter konsequenz dient diese ÖVP/spö arbeitsmarktpolitik / das AMS + Zwangsmassnahmen als Lohndumpinginstrument"

ich weiss das man das alles nicht glauben will und kann

zum verständnis
"SPÖ Kanzlerschaft löst den ersten Arbeitsmarkt auf" (15.07.2009)
mit beispiel der armutserzeugung

"Itworks: SÖB-Mitarbeiter deckt auf"
> "Verleih-Trick auf Kosten des AMS / ("Versichertengemeinschaft") zum
Vorteil der Unternehmen und des SÖB unter Ausnutzung/Ausbeutung der
Arbeitslosen!"
> "Ständiger Personen-Tausch nach zwei bis drei Wochen, um die Kosten der
Unternehmen zu senken und die Überlassungszahl des SÖB zu heben."
> "Es darf auf keinen Fall in die Öffentlichkeit kommen, das ein
sozialökonomischer Betrieb sich in Wahrheit dem Modell einer Leihfirma bedient um zu Jahresende die benötigte Zahl zu erreichen."
> "Wenn sie sich jetzt Fragen: warum ich dort noch tätig bin und sie Informiere, ist meine Antwort: das ich nicht mehr lange zu meiner Pensionierung habe und doch vielleicht durch dieses Mail, einige Personen bewege sich mal die Firmen Unterlagen im Detail anzusehen." (4.12.12)

Die ÖVP Konstruktion der "zukünftigen" Gesellschaft!

KALKÜL dieser Arbeitsmarktpolitik,

auch perverse arbeitsmarktpolitik hilft um zu verstehen

Ps.: "sollte sich wer >ersichtlich absichtlich< patschert-blöd anstellen kann es leicht passieren, dass man das geld sperrt, weil der erfolg dieser massnahme vereitelt wurde"

6.01.13 um 20.37 Uhr von CvB. - Was ich gelernt habe will ich so zusammenfassen:
Herzlichen Dank Herr Moser!

Ich habe mein Leben lang nie links gewählt. Viele Aussagen auf soned.at
finden nicht meine Zustimmung. Für Ihre Hilfe danke ich Ihnen herzlich.
Was ich gelernt habe will ich so zusammenfassen:

Wie auch in anderen Bereichen ist die politische Klasse unfähig und
nicht willens, ein real existierendes Problem (deutlich über 350000
Arbeitslose) zu bewältigen. Wäre ich statt Erwerbsarbeitslos zB
Landwirt, erfolgloser Banker oder ständig-neu.Firmengründer, ich kostete
dem Staat und der von ihm geregelten SOzialpolitik wesentlich mehr. Als
Wiener Landesbeamter könnte ich Zulangen ohne Ende kassieren, das
gleiche gilt für NÖ.

Für mich ist es keine Kapitalismus-Antikapitalismusfrage, oder eine
Frage ob eher links oder eher rechts, ich attestiere (übrigens schon
seit Jahren) sämtlichen gehabten und amtierenden Regierungen auf Bundes-
und Landesebene Unfähigkeit gepaart mit Klientelförderung und einem
starken Schuß Korruption.

Das Duo Hundstorfer-Mitterlehner wäre ja bei jedem Provinztheater wegen
Debilität selbst im subventionierten Kindertheater abgelehnt worden.

Ich kann mich noch an Figuren wie Sinowatz oder Sekanina erinnern. Es
ist, unabhängig von der Parteizugehörigkeit noch schlimmer geworden.

Hu, etwas Dampf abgelassen.

Herzlichen Gruß,


5.01.13 um 12.17 Uhr von Pe*. - "Bemessungsgrundlage"


Geschützte Bemessungsgrundlage ab 45 Jahren

bin 59, 5 Jahre und seit 3 Monaten arbeitslos.
Als Bemessungsgrundlage hat man das Jahr 2011 genommen.
Mein Monatseinkommen im Jahr 1998 (also mit 45 Jahren) war höher als das im Jahr 2011. War 1999 3 Monate arbeitslos und habe dann eien schlecht bezahlten angenommen, sodass ich bis zuletzt auch in effektiven Betrag noch ca. ? 500 weniger verdient habe.
Muss das AMS daher das Monatsgehalt von 1998- eventuell sogar mit Valorisierung zur Berechnung heranziehen?

mit besten Grüßen
Pe.

Antwort:
Wenn im ersten Halbjahr der Antrag eingebracht wird, zählt das vorletzte Jahr als Bemessungsgrundlage / Im zweiten Halbjahr das letzte Jahr! (AlVG - § 21. (1))
Dieser Betrag ist dann geschützt wenn sie älter als 45 Jahre sind bzw. kann er nur mehr werden aber nicht weniger!" (geschützte Bemessungsgrundlage / (AlVG - § 21. (8))

Sollte der Betrag unter ca. 750 Euro liegen, bestünde die Möglichkeit über die Mindestsicherung auf diesen Betrag aufstocken zu lassen!
Unbedingt über Bedingungen informieren!

7.01.13 um 10.59 Uhr von Pe*. - "Meine Frage ist nicht richtig rübergekommen"
Hallo,
meine Frage ist nicht richtig rübergekommen:
ich war arbeitslos im vom März 1999 bis Juni 1999 damals im Alter von 45
Jahren.
Als Bemessungsgrundlage damals das Jahr 1997 - € 3.186,14 (umgerechnet von
öS)
Beschäftigt von Juni 1999 bis Okt. 2012
Bemessungsgrundlage von 2011 - € 2.834,24

laut geschützter Bemessungsgrundlage müsste doch der höhere Betrag von €
3.186,14 - damals 45 Jahre zur Anwendung kommen, eigentlich auch erhöht um
einen Aufwertungsfaktor, wie er z.B. bei der Pensionsberechnung erfolgt. LieGrü

Antwort:
aha sorry - hatten sie den 45 geburtstag schon hinter sich als sie 1999 diese bezugshöhe bekamen?
ich muss gestehen - SoNed gibt es "erst" seit 2005 und bin mir jetzt nicht ganz sicher ob es diese gesetzliche regelung der geschützten bemessungsgrundlage 1999 schon gegeben hat.
ich denke aber schon. und wenn dem so war dann haben sie recht, dann müssten sie den höheren geschützten betrag bekommen.
- diesen kann man rückwirkend einfordern - valorisierung gibt es beim ALG./Notstandshilfe nicht!
ist als anreiz gedacht, damit die faulen arbeitslosen nicht in der hängematte rumliegen!
(Faschistoide ÖVP Definition von "Anreiz")

stellen sie einen antrag auf Bemessungsbescheid
mit dem hinweis dass sie 1999 schon im 46 lebensjahr waren (also den 45 geburtstag schon hinter sich hatten) und der höhere bezug aus dem jahr 1999 geschützt gewesen wäre?
bzw. zusätzlich als frage formuliert - gab es 1999 die geschützte bemessungsgrundlage schon? wenn ja ist dieser höhere betrag als AL-Bezug auszuweisen / auszubezahlen.

es gab schon einen fall, bei dem der bemessungsbescheid aufdeckte, dass der betroffene jahrelang um ein paar euro täglich zu wenig bekam.
die summe musste nachbezahlt werden! (OHNE GEWÄHR)


4.01.13 um 11.27 Uhr von O. - "Partnerschaftsanrechnung "rechtswidrig"?"


lieber herr moser,

ich habe eine frage bez. des zusammenleben. ich wohne allein in meiner wohnung, leider bin ich allmählich gezwungen aus meiner neuen wohnung auszuziehen. der neue hausbesitzer will uns alle loswerden.
da ich nicht viel notstandshilfe beziehe, überlege ich mir zusammen mit einem freund zu ziehen, um die miete, die in wien sehr hoch ist, sich leisten zu können. kann mir ams die notstandshilfe streichen, wenn ich in einer wohnung zusammen mit ihm wohnen würde? muss ich dem ams melden, dass ich mit jemanden in einer wohngemeinschaft wohne?

ich danke ihnen vielmals für ihre antwort und ihr bemühen mir zu helfen

mit freundlichen grüßen o. (3.01.13)

Antwort:
Wenn ihnen kein Unterhalt zusteht, ein Solcher auch nicht freiwillig geleistet wird handelt es sich um keine Partnerschaft im Sinne einer Anrechnung!
Sondern um eine "Wohngemeinschaft"!
Aber Vorsicht das AMS scherrt sich nicht ums Recht und verhängt auch rechtswidrige Sperren bzw. Bezugseinstellungen!
Die Grünen raten in solchen Fällen die Partnerschaft erst gar nicht anzugeben!

Lesen sie sich folgenden Link durch, um darauf zu achten was eine Wohngemeinschaft aus Sicht des AMS ist.
Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ
Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen? (12.05.2010)

Weitere Links unter Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"! (ohne Gewähr) alles Gute!"


2.01.13 um 18.26 Uhr - von D*. - "Pensionansuchen"
"Mit welchen Schwierigkeiten und Gemeinheiten habe ich zu rechnen, wenn mein Invaliditätspensions-Antrag abgelehnt wird?


Sehr geehrter Herr Moser,

ich bitte Sie, wenn möglichst mir Auskunft zu erteilen, sollte ich im Jahr 2013 um Invaliditätspension ansuchen.
Ich habe im Jahr 20** und 20** um Invalpension angsucht und wurde abgelehnt. (Bandscheibenvorfall 1, 2001 (wegen Krankheit Arbeit verloren.)(Bandscheibenvorfall 2, 2012 und bin derzeit in Psychoterapie).

Ich bin leider schon 11 Jahre arbeitslos, habe hunderte Bewerbungen geschrieben und viele Deppenkurse besucht, hat alles keinen Sinn. (Bin zu alt und krank).

Ich werde heuer 5* Jahre alt und bin Notstandsempfänger, hat es einen Sinn um Invalpension anzusuchen. Mit welchen Schwierigkeiten und Gemeinheiten habe ich zur rechnen, wenn meinen eigener Antrag abgelehnt wird?

1. Ist es besser, selber den Inval. Antrag zu stellen, oder soll ich vom AMS auf die Gesundheitsstraße geschickt werden, um meinen gesundheitlichen Zustand zu prüfen. (AMS-Graz).

2. Habe gelesen, daß bei einer Ablehnung (Inval.Pension) der Pensionsvorschuß in die Mindestsicherung fällt.
Das wäre für mich eine Katastrophe, weil ich eine Eigentumswohnung besitze und enteignet würde. Ist das schon im Jahr 2013, oder im Jahr 2014 für mich gültig. Stimmt das wirklich???

3. Bitte gebem Sie mir einen Rat, ich bin verzweifelt und habe große Angst einen neuen Ival-Antrag zu stellen und dann bin ich meine Eigentumswohnung los.

4. Welche Hintertürchen hat das AMS, oder die PVA noch für mich offen, daß hätte ich gerne von Ihnen erfahren.

Bitte Herr Moser, wenn es Ihnen möglich ist, schreiben Sie mir ein e-Mail.

Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen

D. ......
A....straße *
A-.... F.......
Tel.: .....-....

Ps.: Lese mit Begeisterung Ihre Internet Seite, weiter so, alles GUTE und viel ERFOLG damit. (1.01.13)

Antwort:
Wo haben sie gelesen, dass der pensionsvorschuss in die mindestsicherung fällt?könnte mir die befürchtung durchaus "2014" vorstellen, wenn die invaliditätspension ( für unter 50 jährige?) abgeschafft wird.
bisjetzt ist mir nichts bekannt. (nach pensionsvorschuss gibts wieder notstandshilfe - so sie anspruch haben bzw. aus dieser kommen)

in anbetracht dieses hintergrunds und der tatsache dass es ihnen gesundheitlich nicht gut geht, wäre es ev. angebracht es vor der "abschaffung" noch mal zu versuchen.
eine schlechtere position wie "eh" jetzt schon (dem menschenverachtenden AMS ausgeliefert zu sein) ist nicht zu erwarten - der "Graus" geht halt dann weiter.

wenn der antrag abgelehnt wird, so erhalten sie "ev. / wahrscheinlich" ein gutachten über eine verminderte leistungsfähigkeit von ? %, das sie vor gewissen tätigkeiten schützt! - so sie noch keins haben.

>Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen
Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit

"Ein wichtiges Judikat gegen die oberflächliche Prüfung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Arbeitsmarktservice" 20.11.2011)
(ohne Gewähr) alles gute!

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