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5.02.13 um 20.55 Uhr von H*. - "In das Projekt step2job gesteckt worden."


Hallo!

Auch ich brauche nun deine Hilfe und hoffe auf baldige Antwort!

Und zwar beziehe ich derzeit Vollmindestsicherung und bin seit gestern in das Projekt step2job gesteckt worden.

Vorhin rief mich meine Beraterin an, dass sie einen Job als Bürohilfskraft für mich hat, allerdings in Mödling. Grundsätzlich keine schlechte Arbeit, aber die Wegzeit würde etwa 55 Minuten pro Fahrrichtung betragen bei einer Teilzeitstelle.

Zusätzlich kommt noch dazu, dass auf mich erhebliche Mehrkosten zukommen würden bei den öffentlichen Verkehrsmittel, weil Mödling nun einmal nicht zur Kernzone von Wien gehört und ich somit zusätzlich zur Wiener Monatskarte noch einmal pro Strecke 2? für die Außenzone bezahlen müsste. Sprich 4? für Hin- und Rückfahrt!

Die Beraterin meinte, dass gesetzlich 2 Stunden zumutbar ist... aber meines Wissens nach doch nicht für Teilzeit? Außerdem kann es doch nicht sein, dass ich so einen hohen Mehrkostenaufwand auf mich nehmen muss, weil ich als Wiener nach Niederösterreich pendeln soll?

P.S.: Bitte meinen Namen nicht veröffentlichen

Antwort:
Richtig, bei Teilzeit darf die Fahrtzeit 1,5 Stunden betragen!
Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen
Falls Zwangsmassnahme? so schriftlich um Fahrtkostenersatz ansuchen. Ab einer gewissen Entfernung gibts den Preis der Öffis!

Hier müsste es sich um eine freiwillige Teilnahme handeln!
Fragen sie vor Zeugen danach!
(Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen!
Bei Zwangsamassnahmen-TrainerInnen-Bezugssperrdrohung ev. wegen Nötigung!)

Bei (ev. "rechtswidriger") Sperre Berufung auf Bescheid einlegen!
Siehe auch Antwort vom
21.01.2013 um 20.25 Uhr von R. K*. - "step2job"
"Natürlich dürfen Sie mein Erlebnis mit der "Inquisition" ins Net stellen"
.
und folgen sie den Links - (unterstrichen!) (ohne Gewähr)

6.02.13 um 20.55 Uhr von H*. - "Zwangsmaßnahme / Jobangebot"
Hallo Herr Moser!

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Es ist so, dass mich die Beraterin von step2job heute angerufen hat, dass sie ein Jobangebot für mich hätte, allerdings in Mödling.
Ich weiss weder etwas über die Bezahlung, die genauen Stunden (muss aber zwischen 20-30 Stunden sein), noch ob es sich um eine Zwangsmaßnahme handelt. So wie ich es verstanden habe, ist es aber ein Jobangebot.

Da ich mir nicht sicher war wegen der Fahrzeit, fragte ich nach, die Beraterin gab eine Fahrzeit von 30 Minuten an und das ich sowieso verpflichtet von bis zu 2 Stunden auf mich zu nehmen.
Die Fahrzeit stimmt, allerdings nur mit dem Auto... da ich weder ein Auto noch einen Führerschein habe, kommen nur die Öffis in Frage... und da ist Wegstrecke (mit Gehzeit) deutlich über 30 Minuten... von meiner Haustür nach Mödling sind es 45-50 Minuten, da die Arbeit kaum bei der Schnellbahnstation direkt liegen wird, kommen da mit Sicherheit noch 5-10 Minuten Gehweg dazu.

Das größte Problem ist dann eben noch, dass ich neben der Monatskarte für jede Fahrt 2€ zusätzlich zu bezahlen habe und das sehe ich nicht ein. Das sind bei 20 Arbeitstagen zum Beispiel 80€!!!
Morgen muss ich um 15 Uhr bei meiner Beraterin aufschlagen... sie erwartet von mir die Zusage! Wenn ich ablehne, werde ich sicher eine 25% Kürzung bekommen. Schon alleine aus finanziellen Gründen ist mir eine Zusage nicht möglich... wie soll ich von dem Lohn leben, wenn alleine die Fahrtkosten so hoch sind?

Als Bürohilfskraft werde ich niemals mehr als 500-600€ Brutto für 20 Stunden verdienen... davon dann noch fast 100€ Fahrtkosten bezahlen? Unmöglich!
Zumal ich nicht einsehe als Wiener nach NÖ zu pendeln... am Land ist das sicher notwendig, aber doch nicht in der Hauptstadt?

Liebe Grüße, H.
P.S.: Ich wünsche Ihnen eine gute Besserung! (5.02.13)

Antwort:
Transitarbeitsplatz als Zwangsmassnahme ist ein "Jobangebot" bzw. "ein zumutbares DV.
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!)


5.02.13 um 19.25 Uhr von Mag. E. *, - "Feedback/Frage GKK"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich stieß vor einigen Tagen auf Ihre Website, durch Zufall, da ich eigentlich etwas zum Thema "Schikane durch Chefärzte der Gebietskrankenkassen" gesucht hatte. Nun, beim Google-Stichwort "Schikane" landete ich schnell bei Ihnen! Da ich derzeit im Krankenstand bin, hatte ich übers Wochenende viel Zeit und habe stundenlang in den Erfahrungsberichten gelesen.
Mir war ja bisher schon bewusst, dass es beim AMS schlimm zugeht, aber wie dermaßen katastrophal die Lage ist - auch bezüglich Deppenkurse und Transitarbeitsplätzen - das war mir bisher in keinster Weise klar! Ich möchte mich bei Ihnen bedanken für diese tolle Initiative, und dass Sie mich mit Ihren Informationen so vielfältig aufgeklärt haben. Gibt es eine Facebook-Präsenz von Ihrer Initiative? Falls nicht (ich habe jedenfalls keine gefunden) habe ich mich gefragt, ob ich Sie dabei unterstützen könnte, eine solche aufzubauen. Wenn das in Ihrem Interesse wäre. Es wäre eine wunderbare Möglichkeit, viel Publikum zu erreichen und die Erfahrungsberichte einem breiteren Publikum zugänglich zu machen.

Nun zu meinem ursprünglichen Anliegen: Mir ist vor kurzem bei einer Chefärztin der WGKK etwas Ungeheuerliches passiert: Nach zwei Wochen Krankenstand wegen Gastritis wurde ich zur kontrollärztlichen Untersuchung geladen. Der Ärztin ging meine Genesung offenbar nicht schnell genug, sie stellte mich vor die Wahl, entweder sofort(!) in einer Krankenhaus zu gehen, oder meine Krankenstand würde unverzüglich beendet werden. Ich war völlig perplex, zum Glück war mein Freund mit, er verhandelte dann mit der Ärztin, und nach ganz vielem hin und her und aus der Luft gegriffenen Behauptungen ihrerseits verlängerte sie meinen Krankenstand gnadenhalber bis 8.2. - unter der Auflage, dass ich dann genau berichte, welche Behandlungsschritte ich tätige. Und ich war ja ganz offensichtlich und wirklich krank.
Nun frage ich mich, wie/wo ich mich am besten beschweren kann. Möchte eine Beschwerde an den Ombudsmann der WGKK schreiben. Wissen Sie zufällig, wo ich erfahren kann, was Chefärzte eigentlich dürfen? Ich dachte bisher immer, die sind eigentlich dazu da, um meine Arbeitsunfähigkeit festzustellen, nicht mehr
und nicht weniger. Dürfen sie unmittelbar Druck auf mich ausüben in dieser
Art und Weise? Kann mir die AK dazu Auskunft geben? Freue mich über jeden
Tipp!

Vielen Dank,
mit freundlichen Grüßen
Mag. E. *, *****

ps: ich bin derzeit zwar nicht arbeitslos, aber von Arbeitslosigkeit bedroht wegen langer Krankheit im letzten Jahr und chronischer Krankheit seit 12 Jahren. Kann meinen bisherigen Teilzeitjob aus gesundheitlichen gründen nicht mehr ausüben, ging daher für ein Jahr in unbezahlten Urlaub um mich zu erholen, doch dieser endet im April und ich weiß derzeit noch nicht, ob mir das Unternehmen einen anderen Job anbieten kann bzw. ob ich überhaupt fit genug sein werde. Sollte ich wirklich zum AMS müssen, so wird mir ihre Website eine gute Vorbereitung sein! Schauder! Alles Gute! (4.02.13)

Antwort: "In der Leistungsgesellschaft rangiert das Kapital vor Menschlichkeit"
Der Chefarzt von der Krankenkassa wird von dieser entlohnt und hat zur Aufgabe die Krankenstände so kurz als möglich zu halten!
Viele Chefärzte schiessen dabei übers Ziel hinaus und sehen nurmehr das Geld was eingespart werden kann und nicht die Krankheit bzw. den Menschen dahinter!
In der Leistungsgesellschaft haben sie ein leichtes Spiel!

Wenn die GKK gegen den eigenen Willen aus dem Krankenstand abschreibt!
Bescheid auch von der Krankenkassa verlangen!
Gegen den Bescheid kann man dann am Arbeits- und Sozialgericht klagen, das kostet nichts und man braucht keinen Anwalt.

ja, setzen sie ihre vorschläge ruhig um - wenigstens als versuch, ohne sich
zuviel zu erwarten.
Beschwerde an den ombudsmann der KK bzw. Geschäftsleitung senden - wie auch die AK besuchen um ev. hifreiche infos zu bekommen.

ev. senden sie den sachverhalt als beschwerde an mehrere adressen (Volksanwaltschaft etc.)

ich selbst trete keiner "sozialen vernetzung" wie facebook bei. habe mit SoNed schon viel zu tun.
finde es aber gut wenn leute SoNed bekannt machen - links / adresse verbreiten etc.
danke für den vorschlag und der ev. unterstützung SoNed einem breiteren publikum zugänglich zu machen.

Ps.: Zur Info: Ev. als Anlaufstelle: SozialTelefon des Sozialministerium


5.02.13 um 19.10 Uhr von Lu. - "Von Vollzeit auf geringfügig umstellen"


Sehr geehrter Hr. Moser
Ich bin im Gastgewerbe Vollzeitbeschäftigt. Meine Chefin hat mich jetzt durch Saisonbedingten Kundenmangels geringfügig angemeldet (erscheinen bei Bedarf) Ich mache mir aber sorgen weil ich zwei Kinder habe und auch schon am Ams war, wie ich jetzt Versichert bin, weil ich dort erfahren habe das ich angeblich einen Monat lang komplett abgemeldet sein müsse um dort Vollversichert zu sein und um Bezüge zu erhalten. Ich mache mir Sorgen, wenn ein Kind krank wird wie das Ganze mit der Versicherung abläuft und wie ich als alleinerziehende Mutter ohne Ams Bezüge über die Runden kommen soll.
Ich hoffe das Sie meine Fragen beantworten können und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
(4.02.2013)

Antwort:
in der selben firma von vollzeit auf geringfügig umstellen, ist erst möglich
wenn sie von der firma einen monat abgemeldet wurden. braucht ein monat pause
dann müsste ein geringfügigkeitsverhältnis wieder möglich sein.
in dieser zeit beziehen sie arbeitslosengeld.
also nicht vom AMS abgemeldet sein, sondern von der firma - okay?
alles gute (ohne gewähr - ev. sichern sie sich ab, indem sie diese frage auch noch an die AK richten!)


4.02.2013 um 19.17 Uhr - von Ri. - "LINZ: UNBEKANNTE FLÜSSIGKEIT IM AMS LINZ VERSPRÜHT"

5.02.13 um 12.37 Uhr - "Zweiter Säureanschlag auf AMS-Mitarbeiter" (Kurier)
"Zu möglichen Rachemotiven will sie sich aber nicht näher äußern."


Interessanter kurzer Artikel, man beachte \"Am 30. Jänner 2013 gegen 15:17 Uhr ereignete sich ein gleich gelagerter Vorfall, ebenfalls im 2. Stock des Gebäudes. \"

"LINZ: UNBEKANNTE FLÜSSIGKEIT IM AMS LINZ VERSPRÜHT"
> Am 4. Februar 2013 gegen 12:16 Uhr wurde die Feuerwehr Linz zum AMS Linz beordert, da dort eine unbekannte Flüssigkeit im 2. Stock versprüht worden sei.

>Am 30. Jänner 2013 gegen 15:17 Uhr ereignete sich ein gleich gelagerter Vorfall, ebenfalls im 2. Stock des Gebäudes.
Drei Mitarbeiter wurden am 30. Jänner 2013 unbestimmten Grades verletzt und im AKH Linz behandelt.
Um welche Substanz es sich handelt ist bislang noch unbekannt.

>Weitere Ermittlungen sind im Gange.
Zumindest eine Person klagte nach dem heutigen Vorfall über Atembeschwerden. (picturenews.at)

5.02.13 um 12.37 Uhr - Zweiter Säureanschlag auf AMS-Mitarbeiter. (Kurier)
>AMS-Chefin E. W. vermutet eine Verzweiflungstat eines Kunden – zumal es am vergangenen Mittwoch einen ähnlichen Vorfall gegeben hat.
Zu möglichen Rachemotiven will sie sich aber nicht näher äußern.

Anmerkung: "Die Erniedrigten, persönlich Entwerteten, z.T. rechtswidrig Behandelten, dem Psychoterror ausgesetzten, in die Armut gehievten wehren sich"
"AMS-MitarbeiterInnen: Beschimpft, bedroht, geschlagen"
>"Immer mehr Krankenständen wegen Burnout; mitunter sei oft nur noch die halbe Belegschaft im Kundenbereich vertreten!" (18.08.12)

"Provoziert die österreichische Sozialpolitik Selbstjustiz?" (25.01.13)

"Amoklauf oft eine "berechtigte" Selbstjustiz?"
Anhand der österreichischen menschenverachtenden/menschenrechtsverletzenden "Sozialpolitik" wird der AMOKLAUF erklärlich. (1.08.11)

Die politischen Verantwortlichen, allen voran "Sozial?"-Minister Hundstorfer ("SPÖ?") wie die AMS-Geschäftsleitung Dr. Kopf, Dr. Buchinger, setzen die eigenen MitarbeiterInnen einer hohen Gefahr aus!
"Attacken auf AMS-MitarbeiterInnen nehmen zu" (29.12.2011)


3.02.2013 um 10.52 Uhr - von Kl*. - "Linzerin empört: "Das AMS verbot mir Job-Gespräch" (Krone)


Hallo!

Ich habe gerade folgendes auf krone.at gefunden und möchte dich hiermit
darauf hinweisen:

Linzerin empört: "Das AMS verbot mir Job-Gespräch" (Krone)

Schau dir das am besten gleich an.

Anmerkung: "Ausrede lässt Schamgefühl missen"
">"Das war doch nur zum Besten dieser Kundin, damit sie ihren Kursplatz nicht verliert, wenn's mit dem Job nichts wird", verteidigt E. W., AMS- Linz- Leiterin, die Vorgehensweise einer Betreuerin."<

Alle, und das sind mittlerweile schon sehr viele, Menschen

- die Einblick ins Deppen-Kurs-Millionen-Geschäftsgebaren haben, wissen, dass es solche Deppenkurse zum Saufüttern gibt und ein Eintritt jederzeit möglich ist bzw. dies "o"-österreich-weit meist auch so praktiziert wird - handelt es sich ja um ein Mobbing-, bzw. Lohndumpinginstrument und keinen Qualifizierungs-Ausbildungs-Kurs -

fragen sich, anhand dieser AMS- Linz- Leiterin-Ausrede, wie es möglich ist sich das Schamgefühl derartig abzudressieren / abzutrainieren?

Auch spiegelt sich in dieser Frage-stellung eine Anmassung und Unseriösität von Behörden-Person-en , an denen Macht über andere Menschen ("und deren Versichertengemeinschafts-Geldern") delegiert wird!
Unter dieser Sichtweise drängt sich in weiterer Folge auch die Erkenntnis bez. des AMS-Horror`s ("etc. / "Veruntreuung"?") auf!"

(Es gilt - ausser bei Arbeitslosen - die Unschuldsvermutung)

"Frau D. K. die sich wehrt indem sie über Medien an die Öffentlichkeit geht, sollte allen Betroffenen / (Opfern / künstlich erschaffenen Feindbildern) ein Vorbild sein!
Jede (r) die sich wehrt, hilft auch allen anderen! Toll Frau D. K"


1.02.2013 um 20.54 Uhr - von Z*. - "Schmarotzer-Betrieb: Itworks"

"Ich bin ehrlich ratlos und fühl mich echt schon schlecht, dieses Mobbing nagt schon an meiner Gesundheit."

"Kann - trotz Ausbildung - Trainer-Job für AMS-Zwangsmaßnahmen nicht mit meinem Gewissen vereinbaren."


Sehr geehrter Hr. Moser,

Zunächst möchte ich mich für die Arbeit, die sie und andere leisten, bedanken.

Ich bin seit zirka 1,5 Jahren arbeitslos und habe seit 2013 Notstandshilfebezug. Anfang 2012 wurde ich in einen Kurs Neue Wege bei Weidinger und Partner vermittelt. Dort wurde aus meinen Fähigkeiten eine Ausbildung zum IT-Trainer als alternative festgestellt.

Da ich 25 Jahre in der Computer Branche gearbeitet habe wäre das auch für mich eine gute Sache. Ich habe dann auch gern diese Ausbildung angenommen und alle Zertifikate mir Erfolg am *.12.2012 abgeschlossen.

Auch 300 Stunden Praktikum wurden von mir in diesem Bereich bei BFI Jugend/Erwachsenen Bildung gemacht. Ich muss dazu sagen dass ich auch nur mit IT Kursen etwas anfangen kann da ich kein Trainer für AMS Zwangsmaßnahmen mit meine Gewissen vereinbaren kann.

Anfang 2012 suche ich auch in diesem Umfeld auch eine Job als Trainer, bin schon bei einigen Kursunternehmen Vorgemerkt aber habe noch keine fixe Zusage.

Nun zu meinem Anliegen:

Da diese Kurse in etwa 6.000 Euro gekostet haben, will ich auch natürlich eine Tätigkeit als IT Trainer aufnehmen. Leider sieht das meine AMS Betreuerin anders. Ich wurde zu It works (Termin **.01.2012 **) geschickt ohne Aufklärung was es sich bei diesem Termin handelt. Ich dachte an einen normalen Vorstellungstermin als IT-Trainer in einem Kursunternehmen. Ich war erstaunt was da nun gehört habe von einer recht unfreundlichen Personalberaterin: 4 Wochen Kurs dann 2 Monate Beschäftigung für 850 Euro pro Monat.

Ich muss jeden Job annehmen kann auch sein das ich als Küchenhilfe eingeteilt werde. Natürlich musste ich das ablehnen und bezog mich darauf das ich erst Rücksprache mit AMS führen will bevor ich ein so “gutes” Angebot annehmen kann.

Ich sollte noch Unterschreiben das ich hier war, ich hab genau gelesen dass hier nicht eine Verweigerung drin stand, es stand auch nichts in diesem Formular. Natürlich habe auch dazu geschrieben meine Begründung warum ich nicht ohne Bedenkzeit diese Super Angebot annehmen kann.

Ich dachte mir schon da stimmt was nicht und habe sofort am **.012013 mein AMS Betreuerin angerufen. Die mir mitteilte das ich den Job vereitelt habe. Den widersprach ich sofort da, über Zielsetzungen einer "Wiedereingliederungsmassnahme" informiert werden muss.

Ich erklärte ihr ruhig und Sachlich das ich kein Dienstverhältnis eingehen kann mit 850 Euro p. Monat. Da ich für meine Familie aufkommen muss mit einem minderjährigen Kind. Derzeit bekomme ich Notstandhilfe und das ist schon schwierig genug.

Leider keine Einsicht der AMS Betreuerin die mich weiter mit Bezugssperre bedroht, und mich am **.02.2013 nochmals zu IT Works schickt. Die jetzt richtig böse ist weil ich mehr Arbeit gemacht habe und sie mich nachmals zu buchen muss. Da ich dieser Resoluten Dame nicht traue

Denke ich dass sie trotzdem eine Bezugssperre veranlasst und mich nur hinhalten.

Nun zu meiner Frage, die mir auch nicht AMS beantworten kann. Ich würde ja diese Zwangsvermittlung eingehen aber zu Bezug meiner Notstandshilfe pro Monat, nicht zu 850 Euro (was soll das für ein Kollektivvertrag sein). Verstehen sie mich bitte ich bin Arbeitswillig und klammere mich auf jeden Strohhalm.

Muss ich nun dieses Angebot annehmen das ich keine Bezug sperre bekomme?

Muss ich in einen Überfüllten Büro von It-works 4 Wochen Bewerbungen schreiben wo 7 Leute sich anstellen bei einem PC ? (selbst gesehen wie ich dort war) ich hab noch die Infrastruktur das ich mich Bewerben kann. Selbst das Thema Berufsorientierung habe ich mit einem Trainer Zertifikat abgeschlossen. Und als Draufgabe eine nicht definierten Job annehmen um 850 Euro für 2 Monate ? Ich habe die Menschen bei it works gesehen und vermute dass sie die 2 Monate angeblichen Job dort absitzen im eingepfercht wie Tiere Vorraum.

Ich hab bis jetzt jede Maßnahme von AMS geduldig angenommen, aber das was hier jetzt passiert ist einfach schon nicht mehr erträglich.

Ich bin ehrlich Ratlos und fühlt mich echt schon schlecht, diese Mobbing nagt schon an meiner Gesundheit.

Danke für Ihre Hilfe,

Mit freundlichen Grüßen, Z. (30.01.13)

Antwort: "Hundstorfer ("SPÖ") erzeugt / zwingt in die Armut"
es wäre wichtig zu wissen wohin sie vermittelt werden.
deppenkurs oder söb transitarbeitsplatz.
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

bei sperre wegen deppenkurs-verweigerung ist Berufung auf sperr-bescheid einzulegen - hohe erfolgschancen.
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1
*Massnahme wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!

und/oder ev. fehlende belehrung ? / trotz der AUSNAHME: setzt ein Ausschluss vom Bezug der Geldleistung aber jedenfalls voraus, dass entsprechende Gründe für die Zuweisung zu einer Maßnahme vorliegen!

siehe auch
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!

auch dürfte es dann keine sperre geben wenn sie vom deppenkurs aus in den söb-eigenen "zwangs"-arbeitsplatz gezwungen werden.
Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt! (21.07.09)

ABSICHTLICH ERZEUGTE ARMUT
vorsicht - die niedrige entlohnung ist kein erlaubter grund für verweigerung - es handelt sich um einen extra angefertigten niedrig-lohn-KV
kommt hinzu - bei einer DV-dauer von 28 wochen ist dies die neue bemessungdgrundlage und sie fallen ca. um die hälfte - von ihrem derzeitigen bezug ausgehend - herunter.
dann, wenn über einen zeitraum von 5 jahren ein DV von 28 wochen zusammen kommen. - wird rückwirkend zusammen-gerechnet!

Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

ohne gewähr - alles gute!

(Die moderne Barbarei! / ...eine besonders scheußliche Ausbeutung..
Von Monsignore Stefan Hofer, Dechant und kath. Pfarrer in Braunau-St. Stephan.
An die sogenannten Helfer! Dienen - Verdienen - Quelle OÖ Nachrichten ( 7.05.10)


31.01.2013 um 18.42 Uhr - von D*. - "Zwangs-Schmarotzer-Betriebe SÖB"

Trendwerk: "Millionen-Geschäfte über Zwang mit der Not der Menschen -
- bei gleichzeitiger Erzeugung von Armut!"


Sehr geehrter Herr Moser!

Ich bin leider in der unglücklichen Lage, vom AMS in eine Zwangsmaßnahme zur Wiedereingliederung für langzeit-Arbeitslose zu trendwerk zugebucht worden zu sein. Nun befinde ich mich in der ersten Kurswoche und wurde sofort skeptisch als von trendwerk bekannt gegeben wurde dass wir nach den üblichen 8 Kurswochen (früher 5 Wochen) einen “Dienstvertrag” angeboten bekommen, den wir, laut Trainerin besser unterschreiben, denn ansonsten drohe uns Bezugssperre vom AMS. Dieser Dienstvertrag ist angeblich auf 63 Tage befristet und ich soll ~850 Euro brutto als Entlohnung erhalten. Da ich diesen Vertrag nicht unterschreiben möchte, habe ich mich im Internet auf Recherche begeben und bin u.a. auf Ihre Seite gestoßen und war nicht wirklich überrascht auch zum Thema trendwerk sofort fündig geworden zu sein.

Nun beziehen sich diese Texte allerdings auf 2004/2006 und deshalb wollte ich Sie fragen ob dies immernoch so aktuell ist und wie ich dagegen vorgehen kann? Muss ich diesen Vertrag unterzeichnen? Wenn ich es nicht tue, was wird mir passieren und wie kann ich diese Geldsperre verhindern?

Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen,
D.

Antwort: "Sozial?-Minister Hundstorfer ("SPÖ") zwingt in die Armut"
mit rechtswidriger sperre ist immer zu rechnen

berufung hätte grosse chancen auf erfolg
es darf keine sperre geben wenn sie vom trendwerk-deppenkurs aus in den söb-eigenen-"zwangsarbeitsplatz" gezwungen werden.
Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt!

zur info
ABSICHTLICH ERZEUGTE ARMUT
vorsicht - durch die niedrige entlohnung - extra angefertigter niedrig-lohn-KV
kommt es bei einer DV-dauer von 28 wochen zur neuen bemessungsgrundlage.
28 wochen werden über 5 jahre zusammengerechnet.

schmarotzende-zwangs-betriebe SÖB

Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!

selbst bei teilnahme
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

ohne gewähr - alles gute

31.01.2013 um 17.21 Uhr - von D*. - "Werde Protokoll führen"
Vielen Dank für Ihre rasche Antwort und die Information!

Ich werde sicherheitshalber Maßnahmen-Protokoll führen und meine Erfahrungen/Erkenntnisse/Lösungen evtl. veröffentlichen.

Allein in meinem Kurs sind ca. 10 Leute von 15 betroffen die alle Angst haben vor dem DV mit Sperre.
Am Infotag waren aller dings an die 60 Leute anwesend, ca. 4 oder 5 Gruppen gehen daraus hervor. Wie es dort aussieht kann ich erst erfahren nachdem wir nächste Woche (nach nur 3 Tagen Gruppe, wo fast nichts geschehen ist) schon allesamt in den PC-Raum verfrachtet werden zur selbstständigen Jobsuche.

Nochmals Danke.
D.

(Die moderne Barbarei! / ...eine besonders scheußliche Ausbeutung.
Von Monsignore Stefan Hofer, Dechant und kath. Pfarrer in Braunau-St. Stephan.
An die sogenannten Helfer! Dienen - Verdienen - Quelle OÖ Nachrichten ( 7.05.10)


31.01.2013 um 13.23 Uhr - von J. N*. - "Letztendlich wurde mein Bezug wieder freigegeben."


Sehr geehrter Herr Moser,
Ich danke Ihnen vielmals für diese Antwort.
Ich habe gleich meine Unterschrift zurückgezogen und musste dann einSchriftstück verfassen in dem ich bestätige das es sich um eine WG handelt und lediglich die Miete geteilt wird und sonst das Budget getrennt ist. Dieses Schriftstück musste von beiden Unterschrieben werden. (von mir und meinem Mitbewohner) Nach erhalt musste sich meine Betreuerin noch mit der Landesgeschäftsstelle besprechen und letztendlich wurde mein Bezug wieder freigegeben. Ich bin froh das das alles nun wie gehabt weiterläuft da ich in 2 Monaten in Wochenhilfe komme und wenn mir der Bezug gestrichen worden wäre hätte ich natürlich auch die Wochenhilfe nicht bekommen.

Nochmals vielen Dank!
Liebe Grüße
J.N (30.01.13)

Antwort:
Freut mich! Und Danke bez. der Rückmeldung! Alles Gute!

unter:
25.01.2013 um 20.26 Uhr - von J. N*. - "Rechtswidrige Partnerschafts-Anrechnung"?


31.01.2013 um 13.20 Uhr - von T. - "BDZ Linz"


Hallo Herr Moser!!
Da ich heute beim Ams war, bekam ich einen Zettel über das BDZ Linz. Was ist das BDZ und muß man dort hingehen?
(in den schreiben steht: Eine Verschiebung ist nur nach Zustimmung des Ams möglich. Nehmen Sie den Termin nicht wahr und liegen keine Verhinderungsgründe vor, ist das Ams gezwungen, Ihre Geldleistung ab dem(=Untersuchungstermin) einzustellen. Ein allfälliger Fortbezug der Leistung wäre dann erst ab der gesundheitlichen Abklärung möglich). Gemäß §8 Abs.2 AIVG ist der Arbeitslose, wenn sich Zweifel über die Arbeitsfähigkeit ergeben, verpflichtet, sich auf Anordnung der regionalen Geschäftsstelle ärztlich untersuchen zu lassen. Weigert er sich, dieser Anforderung Folge zu leisten, so erhält er für die Dauer der Weigerung kein Arbeitslosengeld.
Ist das erlaubt und was soll ich tun?
Mit freundlichen Grüssen
T. aus L
(30.01.13)

Antwort:
Beim BBRZ wird die Arbeitsfähigkeit (bzw. verminderte Leistungsfähigkeit) festgestellt!
(Verminderte Arbeitsfähigkeit von ? Prozenz schützt vor bestimmten Tätigkeiten!)

Erscheinen ist bei Bezugssperre Pflicht! Der Kampf dagegen erfordert den Rechtsweg bis zum VwGH! >Auf SperrBescheid / BezugsEinstellungs-Bescheid Berufung einlegen und bei negativen Ausgang >(ist zu rechnen, da das AMS über seine eigene demokratieverstossende "Gerichtsbarkeit" verfügt)< Beschwerde beim VwGH erheben! (ohne Gewähr)

siehe auch:
"Es hat seinen Grund warum "viele" AMS-BeraterInnen keine Auskunft, über diese im Grunde gegen arbeitslose Menschen / Menschenrechte gerichteten "Alibi"-Einrichtungen, geben!"
unter:
"BDZ was ist das? Vom AMS bekomme ich keine konkrete Antwort" (15.09.12)

"BBRZ": -Sie können die Zustimmung zur Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH

BBRZ- Protokoll Aufzeichnungen von der Berufsdiagnostik im BBRZ Linz. (6.04.2010)

31.01.2013 um 14.57 Uhr - von H. L. - Was noch wichtig ist:
31.01. BDZ Linz: Meine Empfehlung: Wenn Sie hingehen, dann unbedingt alle Gespräche aufzeichnen und den Inhalt transkripieren (digitale Diktiergeräte) und darauf bestehen, dass - falls Einschränkungen bestehen - diese tatsächlich von Fachleuten untersucht werden. Darauf insistieren, dass die Untersuchung nicht primär Ihre Defizite darstellt, sondern Ihre Potentiale auslotet! Falls Sie hingehen, überlegen Sie auch, was die Intention des AMS tatsächlich in Ihrem Fall ist? Selten will man ehrlich herausfinden, welche Leistungseinschränkungen jemand hat, schon eher geht es darum, jemand als nicht arbeitsfähig abzustempeln, was gleichzusetzen ist mit kein AMS-Geld, sondern Sozialhilfeanspruch. Oder es geht darum darzustellen, dass Ihre vorgebrachten Einschränkungen als null und nichtig bewertet werden können, falls das Ergebnis ist, dass Sie keinerlei gesundheitliche Einschränkungen haben. Das bedeutet dann auch, dass man Ihnen jegliche Arbeit vermitteln kann - rein was gesundhe!
itlichen Voraussetzungen anlangt - wie die Frage des Schutzes bzgl. Arbeitslosengeld, Notstand etc. aussieht, Alter etc. haben sie nicht angeführt.

Ich stand vor einiger Zeit ebenso vor der Frage, was ich mit dieser Einladung mache, ignorieren, hingehen, Rechtsweg. Grundsätzlich ist sicher der Rechtsweg zu empfehlen, allerdings müssen Sie das auch finanziell durchstehen können - im Sinne, dass das AMS dann den Bezug mal einstellt und sie von der Krankenversicherung abmeldet. (ist zwar alles rechtswidrig, wie in dem Forum oftmals dargestellt, wird aber praktiziert). Falls Sie permanent ärztliche Dienstleistungen brauchen, müssen Sie all diese Aspekte vorher abwiegen!

Was noch wichtig ist: Unbedingt darauf bestehen, dass Sie den Untersuchungsbericht des BDZ oder BBRZ zugesandt oder zugemailt bekommen.


29.01.2013 um 19.54 Uhr von E. K. - "Jede/r Arbeitslose, der zu so einem rechtswidrigen Kontroll-Termin geladen wird, sollte genauso handeln!"


Hallo Herr Moser,

ich möchte mich wieder mal bei Ihnen melden und einen Denkanstoß für Arbeitslose geben, und zwar zum Eintrag in Ihrem Forum vom 21.1.2013 über die Problematik, daß das AMS sogenannte Infotage und ähnliche Erstveranstaltungen bei SÖBs und Kursinstituten als Kontrolltermin deklariert. Ich finde diese Praktik auch höchst zweifelhaft und rechtlich bedenklich und vermute, daß der Verwaltungsgerichtshof diese Vorgehensweise bei einer rechtlichen Überprüfung als rechtswidrig einstufen würde.

Da es dazu aber (noch?) keine Judikatur zu geben scheint, bin ich der Meinung, wir Arbeitslosen sollten dann wenigstens darauf achten, bei dieser Praktik nicht unverschuldet unter die Räder zu kommen. Ich möchte ein wenig über meine bisherigen Erfahrungen berichten bzw. wie ich diese Schmarotzerbetriebe dabei auf Trab halte und ihnen ordentlich auf die Nerven gehe.

Normalerweise bekommt man ja so eine als „Einladung“ getarnte Zuteilung schriftlich mit dem Termin der Veranstaltung, der Adresse und dem Hinweis, daß es sich um eine Kontrollmeldung handelt. Die SÖB-Betriebe und Kursinstitute sammeln dann meist von den Arbeitslosen bei dieser Infoveranstaltung diese Schreiben ein mit dem Hinweis, damit dann die entsprechenden Anwesenheitsmeldungen an die AMS-Dienststellen zu machen.

Ich weigere mich IMMER, dieses Schreiben abzugeben, und zwar mit dem Hinweis, daß es sich dabei um einen an MICH und nicht an den Betrieb adressierten Brief handelt. Darüber hinaus bestehe ich darauf, vom SÖB-Betrieb oder dem Kursinstitut eine SCHRIFTLICHE Bestätigung mit Firmenstempel und Unterschrift darüber zu erhalten, daß ich anwesend war.

Die Betriebe sind darauf überhaupt nicht vorbereitet und meist gibt es da lange Diskussionen, vor allem auch, weil in diesen Schreiben sehr oft auch versteckte Informationen vom AMS an das Institut in Form von irgendwelchen Kürzeln enthalten sind. Ich weiche da aber von meinem Grundsatz nicht ab und argumentiere wie folgt:

Erstens ist die Zuweisung ein an mich adressiertes Schreiben, das ich mit dem Hinweis, daß dieser Brief mein gesetzliches persönliches Eigentum sei, nicht aus der Hand gebe. Ich lasse dieses Schreiben mit dem Hinweis auf das gesetzliche Briefgeheimnis nicht einmal kopieren.

Zweitens habe ich das gesetzliche Recht, eine schriftliche Anwesenheitsbestätigung zu erhalten, wenn das AMS so einen Termin als Kontrolltermin deklariert. Es kann ja nicht angehen, wenn es bei dem Betrieb einen Übermittlungsfehler ans AMS gibt, daß ich dann eine Bezugssperre erhalte, weil ich nicht nachweisen kann, den Termin auch eingehalten zu haben. Und Fehler und Irrtümer sind menschlich und können immer wieder mal passieren.

Es ist mir schon passiert, daß die Betriebe mir so eine Bestätigung verweigern wollten, dann drohte ich ihnen immer damit, sie wegen rechtswidrigen Verhaltens sowohl beim AMS als auch bei der Polizei anzuzeigen, das wirkt oft Wunder! Sehr nervös werden die Mitarbeiter der Betriebe auch, wenn man das Handy zückt und mit Hinweis zur eigenen Sicherheit als Anwesenheitsbestätigung ein paar Fotos macht.

Jede/r Arbeitslose, der zu so einem Termin geladen wird, sollte genauso handeln!

Sowohl die AMS-Mitarbeiter als auch die SÖB-Betriebe und Kursinstitute sollen wissen, daß wir uns nicht alles gefallen lassen und uns auch nicht ihrer Willkür ausliefern.

Liebe Grüße
E. K. (25.01.13)

unter:
21.01.2013 um 17.11 Uhr von Ro. - "Kontrolltermin rechtswidrig?"


29.01.2013 um 19.23 Uhr - von T. - "Söb-Schmarotzer"


Hallo Christian,

ich wurde wieder zu einem Söb-Schmarotzer zugebucht (Jobtransfair). Auf der Einweisung steht dass es entweder eine Vorbereitungsphase gibt, oder gleich ein Dienstverhältnis. Das hat mich etwas skeptisch gemacht, dass eventuell sofort ein Dienstverhältnis angeboten wird. In den nächsten Tagen habe ich aber einen Termin und werde das abklären.

Sollte es sich wie gewohnt bei den ersten 29 Tagen um eine (Coaching)Maßnahme handeln, wie kann ich mich dagegen wehren? Coaching Maßnahmen habe ich ja schon einige absolviert, also sollten meine Kenntnisse mehr als ausreichend sein.

Bitte berate mich, wie ich jetzt vorgehen soll. Wenn es Aussicht auf Erfolg gibt, schalte ich auf jeden Fall meien Anwalt ein.

Ich halte Dich natürlich auf dem Laufenden.

Viele Grüße
T. (28.01.13)


Antwort:
du hast recht, es ist trotzdem immer mit risiko verbunden - oder bei erfolg muss man mit einiger zeit rechnen.
bei deppenkurs - deshalb hingehen um in erfahrung zu bringen um was es sich
handelt. ansonsten richten die es gegen dich und sagen es hätte sich um ein DV
gehandelt.
verweigern und sperrbescheid (sofort verlangen) mit berufung bekämpfen.

Deppenkurs oder SÖB?

Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen! Alles Gute!

12.02.13 um 14.32 Uhr - von T. - "Update zu meinem Eintrag"
"Es ist für die Berufung auch sinnvoll beim Kursinstitut Informationen über die Maßnahme zu sammeln"

Hallo Christian,

hier folgt das Update zu meinem Eintrag vom 29.1.2013, 19:23 Uhr "Söb-Schmarotzer:

Update: Inzwischen habe ich den Infotag bei Jobtransfair besucht. Es handelt
sich natürlich wieder um eine Jobcoaching Maßnahme. Nach der Rückmeldung
beim AMS wurde mir natürlich der Bezug gesperrt. Achtung, bei der
Niederschrift versucht das AMS, die Coaching Maßnahme als Arbeitstraining
festzulegen. Auf keinen Fall zustimmen, und eine schriftliche
Richtigstellung bzw. Stellungsnahme beim AMS abgeben und bestätigen lassen.
Es ist auch sinnvoll beim Kursinstitut Informationen über die Maßnahme zu
sammeln (Folder, Infoblätter usw.) um wichtige Unterlagen für die Berufung
zu haben. Bei meiner Maßnahme steht ganz klar, dass es sich um ein
Job-Coaching handelt. Das ist natürlich ein wichtiger Punkt bei der
Berufung. Also immer zuerst alle Informationen auswerten, und erst dann
entscheiden ob eine Verweigerung der Maßnahme sinnvoll erscheint.
lg T.

Anmerkung zum Arbeitstraining
30.11.2011 - VwGH-Erkenntnis Zl. 2009/08/0294-7 / Eingegangen 21.11.11
Eine bloße Arbeitserprobung ist nicht als eigenständige Wiedereingliederungsmaßnahme zulässig - und insbesondere nicht nach § 10 Abs. I des Arbeitslosenversicherungsgesetz sanktionierbar.


29.01.2013 um 15.45 Uhr - von Au*. - "AMS-Rückforderung nicht legitim"


Hallo,

ich habe einen Bescheid des AMS - es ging um Rückverrechnung von einem Pensionsvorschuss - - zuerst beantragen müssen, dann den erstinstanzlichen Bescheid erfolglos mit Berufung bekämpft. Dann Verfahrenshilfeanträge für VwGH und VfGH gestellt. VwGH - schon bewilligt,VfGH -liegt noch bei einem Referenten.

Das AMS hat mich laufend gemahnt. Vor einerWoche wurde die Exekution angedroht, wenn ich die 800,00 um die es geht nicht einzahle. Ich finde die Sache ungerecht, weil mE das AMS gar nicht für eine Rückforderung legitimiert war. Gestern wollte ich beim AMS eine Ratenzahlung anbieten.- nein , nicht möglich.Ich bekam einen Termin. Muss aber dann - nach vier Jahren Pensionsbezug - jetzt wieder praktisch alle meine Verhältnisse offenllegen, um überhaupt in den\"Genuß\" einer Ratenvereinbarung zu kommen. Ich anerkenne die Forderung des AMS nicht, sondern zahle jetzt nur unter Druck. Ich habe das Geld auch nicht, sondern muss mein Konto überziehen oder zu meinen Eltern betteln gehen. Die VwGH Beschwerde werde ich mich - obwohl mE die Aufhebung ziemlich sicher ist - doch nicht zu erheben trauen, weil ja die PVA als potentiellMitbeteiligte im Fall eines Verlustes extra Geld kostet, - und das kann ich mir nicht leisten. Außerdem wird danach die PVA kommen und voruaussichtlich eine Neu!
bemessung der Ausgleichszulage vornehmen. Dh. Sie wird sich das Geld von mir holen. Dagegen werde ich Klage vor demASG erheben müssen. Fraglich auch, ob und wann ich Gelder, die ich jetzt dem AMS zahle, wiedersehen werde etc..

Könnte mir vielleicht jemand sagen, inj welcher Form die Pfändung erfolgt? Übers Gericht oder zuerst über die Verwaltungsbehörde? Werde ich vor der Pfändung Zeit haben, mich darauf vorzubereiten?
Wenn ich meinen Bescheid über meine Ausgleichszulagenpension vorlege (den das AMS aber schon hat), wird mich das vor eine Gehaltsexekution bewahren? (Ich vermute nein, weil sie ja eigentlich eine Art von Eid von mir wollen, dass ich nicht noch einenExtraverdienst zusätzlich zur Ausgleichspensions habe..)...

Danke im voraus!

Antwort:
Gehen sie den Weg den sie schon eingeschlagen haben zu Ende!
Sie brauchen einen Rechtsanwalt, der kann sie richtig beraten - Auch durch vollständige Einsicht in den Sachverhalt!
Und genau einen Solchen / Rechtsanwalt bekommen sie jetzt, über die VwGH-Verfahrenshilfe, die schon bewilligt ist, kostenlos zur Verfügung gestellt!
Wenn sie der Meinung sind, dem AMS steht das Geld nicht zu, dann kämpfen sie weiter! Erst recht wo sie schon den aufwendigen "dreiviertelten" Weg gegangen sind! Wieso sollten sie jetzt umkehren?
Und machen sie sich derzeit über Nebenschauplätze nicht einen zu grossen Kopf!
Gehen sie zum Rechtsanwalt und reden sie über alles!
Ansonsten wäre auch der Gerichtsauskunftstag ihres Bezirks eine Möglichkeit!
Die können sie genauer und besser beraten!
Alles Gute!

31.01.2013 um 19.34 Uhr - von H. - Zur Information: Bürokratie beim AMS / AMS-Bescheid verpflichtet zur Rückzahlung einer noch gar nicht erhaltenen Leistung
Sehr geehrter Herr Moser,

für die erste Woche des Dezembers 2012 erhielt ich am *.1.2013 131,22 Euro; danach war ich befristet bis 23.12. berufstätig.
Vom AMS habe ich am **.1.2013 die aktuell gültige Mitteilung über den Leistungsanspruch erhalten. (Die Berechnung hat etwas gedauert, da mein vormaliger Arbeitgeber die Lohnbescheinigung "aus gutem Grund" um einige Wochen verspätet ausgestellt hat; hat sich wohl noch Einsparungsmöglichkeiten bei den "Lohnnebenkosten" überlegen müssen...).
Am **.1.2013 erhielt ich dann überraschend einen Bescheid, in dem das AMS rund 70 Euro für angeblich zu Unrecht empfangene Notstandshilfe zurückfordert. Tatsächlich war aber laut der aktuellen Mitteilung über den Leistungsanspruch noch ein kleiner, vom AMS zu zahlender Betrag offen. Habe darauf hin das AMS schriftlich um Aufklärung des Sachverhalts gebeten, jedoch nur eine allgemein gehaltene Antwort erhalten.

Ein Telefonat mit der AMS-Serviceline brachte keine Klärung des Sachverhaltes. ("Hat sicher alles seine Richtigkeit; sie haben da sicher ein Dienstverhältnis nicht zur Gänze gemeldet und daraus resultiert diese Nachforderung..."). Die Dame bot mir jedoch, da ich nun wieder berufstätig bin, einen Rückruf durch den zuständigen Sachbearbeiter an.
Kurze Zeit später kam dann auch der vereinbarte Rückruf. Der Mitarbeiter erläuterte mir den aktuellen Stand: "ihr AMS-Konto ist ausgeglichen, Sie brauchen nichts zurückzuzahlen" und gestand eine etwas schiefe Optik des Ganzen, nachdem ich laut diesem Bescheid eine noch gar nicht erhaltene Leistung zurückzahlen sollte.

Auf meinem Konto ist mittlerweile die offene Nachzahlung eingelangt.

Die Lehre daraus besteht wohl darin, dass das ArbeitsAMT offensichtlich noch nicht ganz Geschichte ist!

Mit freundlichen Grüßen


27.01.2013 um 12.23 Uhr - von Ma. - "Hoffe es kann mir hier jemand gute Tipps zur Pflege (Pflegestufe) geben"


Hallo,

Mir wurde damals hier schon während meiner Langarbeitslosenzeit geholfen. Jetzt habe ich ein anderes Anliegen, das aber Soziale Systeme betrifft!


Folgender Fall:

Ich wohne noch bei meiner Mutter, im Frühling - SOmmer werde ich aber endlich ausziehen, und mit meiner Freundin einen eigenen Haushalt gründen, beide haben wir ein Durchschnittseinkommen.

Meine Mutter lebt mit meiner Großmutter in unserem Haus (Altbau). Seit Jahren wurde bei meiner Großmutter Demenz festgestellt.

Seit Herbst vorigen Jahr ist dies allerdings so schlimm geworden das sie im Grunde NICHTS mehr alleine kann, Windel braucht, teilweise sogar gefüttert werden muss usw.

Davor war bereits das Hilfswerk 1x pro Werktag a 30 Minuten da, meine Mutter hatte eine Knieoperation und war bis vor kurzem daher in einem Langzeitkrankenstand!

Da wir beide wussten das die Situation kritisch ist wenn die Großmutter allein ist daheim (Mutter arbeitet bis 15 Uhr ich selber bin ich Schichtdienst und auch stark eingespannt), hat sie sich rechtzeitig umgeschaut für die Zeit wenn sie wieder arbeiten geht, jettt kommt das Hilfswerk 2x am am Vormittag a 1 Stunde jeden Werktag! Dies geht sich mit der Pflegebeihilfe die ausbezahlt wird nicht mehr aus.

Ein Antrag auf Erhöhung der Pflegestufe (als es damals festgesetzt wurde war meine Großmutter noch deutlich selbstständiger und konnte auch Problemlos einen halben oder ganzen Tag allein gelasen werden) wurde leider abgelehnt.

Da es aber so ist das die Großmutter wahrscheinlich durch langeweile und durch ihre Krankheit allerdings öfters \"herumwandert\" wenn sie allein ist, und sie so sehr oft schon umgefallen und gestürzt ist (garkeinen Gleichgewichtssinn mehr), ist die SItuation sehr Präker.

Meine Mutter selber verdient nur ca 1200 - knapp 1300 Netto im Monat hat Schulden und muss damit auch das Haus erhalten, was ich selber beisteuern kann mach ich auch, aber denke natürlich auch an meinen Auszug und kann daher auch nicht viel geben!

Natürlich war auch schon das Thema Altersheim ein Thema, da auch meine Mutter das ganze sehr hernimmt....!!! DOch selbst mit der Pension + Pflegebeihilfe geht es sich nicht aus!!!

Meine Frage an alle hier die irgendwie sich in diesem Bereich auskennen bzw Erfahrungen haben: Was können wir noch machen???
Welche Möglichkeiten haben wir bzw. meine Mutter noch um doch an mehr Pflegegeld zu kommen und vl doch mal eine Betreuung in einem pflegeheim zu ermöglichen?!

Hoffe es kann mir hier jemand gute Tipps geben!

Antwort:
Ich selbst habe in diesem Bereich kein umfangreiches Wissen!
Ich denke ihre Oma müsste von einem Arzt in eine neue / höhere Pflegestufe gesetzt werden! Veranlassen sie das! Erst recht, wenn es so ist wie sie sagen, dass eine ersichtliche Verschlechterung eingetreten ist!
Ich denke auch, dass sie diesbezüglich mit dem Hilfswerk in Kontakt treten sollten! Die kennen sich da sicher genauer aus und können ihnen die nötige Information geben! Alles Gute!

28.01.2013 um 20.11 Uhr - von L. H. - Zur Anfrage vom 27.01 Pflege bei Demenz betreffend:
Anträge auf Erhöhung des Pflegegeldes werden beim Antrag auf Erhöhung meist abgelehnt. Unbedingt in die Berufung gehen, da es eine neue Einstufungsverordnung gibt, die Demenzerkrankungen besser berücksichtigt! Hilfe durch KOBV holen (eine Behindertenorganisation, wo ein Tätigkeitsschwerpunkt die Rechtsvertretung in Sachen Pflegegeld ist - die haben eigene Juristen dafür. Mitgliedschaft ist leistbar, dafür Vertretung vor Gericht kostenfrei).

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der Persönlichen Assistenz, der 24-h-Pflege, von Unterstützung durch diverse Träger (Hilfswerk, Caritas...) und natürlich die verschiedenen Formen von Heimunterbringung.

Grundsätzlich wichtig ist eine sehr gute Diagnose (es gibt ja unterschiedlichste Formen der Erkrankung) und die Betreuung durch spezielle Demenz- und Memory-Ambulanzen:

Als Entlastung tagsüber gibt es ein Tageszentrum: CS Alzheimer und Integrativ Geriatrisches Tageszentrum, Caritas Socialis

Die konkrete Situation betreffende Infos bekommt man gebündelt beim Pflegetelefon, das kostenfrei angerufen werden kann, oder wo man ein E-Mail hinsenden kann: Telefon 0800 20 16 22 (gebührenfrei)
Fax 0800 22 04 90 (gebührenfrei)
E-Mail pflegetelefon@bmask.gv.at

In jedem Bundesland gibt\'s auch Selbsthilfegruppen für betroffenen Menschen und Angehörige. (27.01.13)


27.01.2013 um 10.53 Uhr - von Ing. P. *. - "Voraussetzungen bzw. Bedingungen für einen selbstgewählten Kurs"


Hallo Hr. Moser!

Offensichtlich hab ich es nicht geschafft einen Eintrag im Forum zu machen.
Darum per Email:

1) Gratuliere ich zu Ihrer HP. Eine sehr wichtige und informative Seite! Danke dafür!
Etwas Kritik möchte ich auch noch los werden. Eine professionelle Forum Software würde die Auffindbarkeit und den Mehrfachnutzen von Information erheblich verbessern. Soweit meine bescheidene Meinung,

Zu meiner Frage:
Ich bin seid einiger Zeit beim AMS, etwas mehr als 6 Monate.
Nun möchte ich mich weiterentwickeln und qualifizieren, dazu soll/kann/darf ich mir einen Kurs suchen. Jedoch bei den zu Auswahl stehenden gibt es leider nichts brauchbares für mich. Da ich weder Analphabet, Migrant oder eine Frau bin.

Ich habe mich nun einige Zeit informiert und einen Kurs gefunden, der 1. in einer Wachstum Branche liegt, es derzeit auch einiges an Nachfrage gibt. Dazu ist meine Vorbildung von Vorteil.
Nun hab ich jetzt von mehreren Seiten gehört das das so oder so umsonst war.

Ich möchte gerne wissen welche Voraussetzungen bzw. Bedingungen für einen Kurs bestehen müssen bzw. wie ich für diesen Kurs richtig ansuche.

Von meiner Beraterin war da leider nichts Konkretes zu erfahren. Nur so ja bringens her ich schaus mir dann an und dann werd ma sehen, aber da .. hin und her und zurück. blabla. schlussendlich meinte sie das ich mich zuvor noch an den Verein Arbeit und Jugend zu wenden habe.
Das es diesen Verein in *** nicht gibt und ich warten muss bis jemand aus ich glaube St. Pölten kommt ist mir egal, nur ich bin 3* Jahre alt hab einen HTL Abschluss, bin in einem schmalen Segment sehr hoch Qualifiziert, war selbständig hatte Mitarbeiter usw. und soll/werde jetzt gefördert für Hilfsarbeiten mit einem Gehalt bis 1350,- Brutto. usw.

Besten Dank.

Antwort:
doch ihr eintrag ist angekommen
bearbeitung kann - zur zeit - einige tage dauern - habe auch noch eine feste anstellung, weswegen ich mir ruhezeiten verordnen muss - hohe tagesarbeitszeit und stress belasten die gesundheit

ich hatte am anfang ein forum-system - das musste ich nach einem halben jahr umstellen, weil u.a. ein rechter inkompetenter "aktivist" fast jede(n) eintragende(n) beleidigte - das war der grund warum ich auf ein kontrolliertes umgestiegen bin.
was zugleich den SoNed-"Erfolg" erhöhte.

es gibt keinen rechtsanspruch auf tatsächliche qualifikation darum heisst`s u.a. lästig sein! keine ruhe geben!

>zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann an Michael M.
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet mir, den Formalweg zu berschreiten und mir ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)
(ohne Gewähr)


26.01.2013 um 22.06 Uhr - von So*. - "Termin versäumt weil es mir sehr schlecht ging"


schreib die geschichte nochmals sorry bin leider kein computermensch.hab mich im oktober bei einem termin nicht gemeldet weils mir sehr schlecht ging ging dann hin bekam natürlich für diese zeit kein geld und fragte was ich tun sollte und mir sagte der herr m. netter mann am empfang ich sollte ein nachsichtsansuchen schreiben machte ich sofort und gabs ab hab dann jede woche angerufen ob sich irgendwas getan hatte immer nein am 13 dezember ging ich zu meiner beraterin und sie sagte die daten die ich schrieb sind nicht korrekt ich soll das neu machen gesagt getan 13.12 jede woche hab ich angerufen dann sagte man über weihnachten neujahr gibts keine regionalsitzung ok vorigen mittwoch war ich persönlich beim empfang und der nette herr m. schaute rein es hat sich noch nichts getan hat dann rumtelefoniert und schaute das ich zum abteilungsleiter kam ok nichts im computer gefunden dann musste jemand meinen akt holen und dieses schreiben war als unterstes schriftstü!
ck abgelegt ok er ging mit diesem schreiben von mir zum hausjuristen und erklärte ihm das ich berufung meinte ok ich soll diese woche post bekommen war gestern persönlich wieder im empfang und der nette herr m. hat wieder rumtelefoniert da gings um irgend eineoberbehörde und jetzt liegt mein schreiben bei irgendeiner frau magister und es ist in der gesundheitsst und nächste woche soll ich wieder hin ich weiss nicht mehr was ich tun sollte mir fehlt das geld hinten und vorne bitte sagen sie mir was ich machen oder sagen soll danke das es sie gib (25.01.13)

Antwort: "Inhumane Behörde"
verlangen sie sofort einen schriftlichen bescheid über die einstellung des bezugs.
bzw. senden sie gleich eine Zahlungsaufforderung - wenn innerhalb eines monats kein "sperrbescheid" kommt - auf den sie sofort Berufung einlegen - müssen sie das geld ausbezahlt bekommen!
Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung

Rückfrage:
wann haben sie sich , nach dem oktober-termin, wieder beim AMS zurück gemeldet?
wird ein termin versäumt, so wird der bezug bis zur wiedermeldung gesperrt!
da sie mittlerweile schon beim AMS waren, müssten sie jetzt schon wieder das geld bekommen!
gesperrt ist der zeitraum vom oktobertermin - wenn unentschuldigt nicht wahrgenommen - bis zu ihrer zurückmeldung beim AMS!
ist das so?
haben sie ev. eine ärztliche bestätigung über die zeit in der es ihnen sehr schlecht ging? wenn nicht, denken sie nächstes mal daran zum arzt zu gehen, wenn es ihnen schlecht geht und sie aus diesen grund den termin nicht wahrnehmen können!
wenn möglich, gehen sie nur mehr mit begleitperson zu AMS-terminen!

und ja ein nachsichtsansuchen war schon richtig - nur bei diesem AMS überwiegt menschenverachtung - ihr unentschuldigtes fernbleiben ist ein arbeitsmarktpolitischer erfolg, der mit prämie belohnt wird, weil die statistik geschönt wird!

In Notlage besuchen sie ev. die Caritas und holen sie sich Unterstützung in Form von Einkaufsgutscheinen, Miete und Strom per Erlagschein, ev. Bargeld (ohne Gewähr)


25.01.2013 um 20.52 Uhr - von G*. - "Hundstorfers, menschlichen Geist beleidigende, Zwangsmassnahmen"


Liebes SoNed-Team,
Zunächst vielen Dank für die unglaublich informative Seite!
Ich habe zwei Fragen zum Thema \"Zwangskurs\", vielleicht gibt es hierzu Information. Ich habe diese Woche von meinem AMS-Berater gehört daß ich demnächst einen Kurs zu besuchen habe. Nun habe ich gehört daß Bezieher/innen von Notstandshilfe automatisch etwa neun Monate nach einer \"Maßnahme\" wieder an einer solchen teilnehmen müssen, falls sie inzwischen keine Arbeitsstelle haben. Stimmt dies oder kann es hier auch zu anderen Vorgehensweisen kommen wenn dies logisch ist? Ich habe einen fixen Arbeitsplatz, jedoch kann ich hier erst etwa Anfangs Juni beginnen. Ist es möglich daß der AMS-Berater aus diesem \"Zwangsmaßnahmen-Turnus\" aussteigt oder kann das nicht sein?
Der Berater wollte mich am Tag meines Besuches beim AMS sofort (am selben Tag) in einen Kurs schicken. Das ging nicht da ich an diesem Tag einen Arzt-Termin hatte. Jetzt habe ich einen neuen Termin beim AMS, und da komme ich zu meiner zweiten Frage: Weiß jemand, welche Art Kurse dies sein können, zu denen man am gleichen Tag, sozusagen ohne einen Starttermin abzuwarten, hingeschickt werden kann? Ich hoffe und habe großes Interesse daran, daß es kein langer und umfangreicher Kurs ist, da ich wie gesagt jedenfalls eine fixe Arbeit habe, und bezüglich sämtlichen Büro-Agenden, EDV etc. keine Nachbildung nötig habe. Bewerbungs-Orgien möchte ich mir lieber ersparen, bzw. hat das in meinem Fall nicht viel Sinn.
Falls eine Antwort möglich ist - vielen Dank!

Liebe Grüße, G. (Bitte Email und Fam.Namen nicht veröffentlichen - danke)

Antwort: "Blockwart-Charakter: Kennst du einen Deppenkurs, kennst du alle!"
"Ist davon auszugehen, dass sie in einen Bewerbungskurs (= Mobbingkurs / Deppenkurs) gesteckt werden! Hier handelt es sich nicht um Qualifikation, auch wenn diese oft, durch verschiedene Modulangebote, Qualifizierung genannt werden.

Auf Job-Zusagen wird mehr oder weniger keine Rücksicht genommen, ausser die AMS-Verantwortlichen oder PolitikerInnen richten sich wieder mal an die Öffentlichkeit, dann ist alles halb so schlimm weil ja soundsoviel eine Jobzusage haben!
Wir haben es hier mit äusserster Unseriösität zu tun!

Im Grunde handelt es sich bei den Zwangskursen um einen Wirtschaftszweig der mit der Not der Menschen Millionen-Geschäfte machen darf und als Gegenleistung Beihilfe zur "Statistik-Fälschung" leisten muss/darf und der auch dafür zuständig ist, die Betroffenen über "Psychodruck" (in letzter Konsequenz Psychoterror) in den Niedriglohnsektor zu drängen/zwingen!
>Über ein Rotationssystem trifft dies einen grossen Teil der Arbeitnehmerschaft! -*
>die Opfer bezahlen sich die geistige Beleidigung, persönliche Entwertung über die Versichertengemeinschafts-Gelder selbst!

In den Deppen-Kursen haben sie es mit einem Blockwart-Charakter zu tun, weswegen die Kurse den neoliberalen Kräften hervorragend als Lohndumpinginstrument dienen!
"Um einen anderen Sinn gehts nicht!"

Besuchen sie auf persönliche Entwertungskurse einige Links (unterstrichen) - Dort finden sie Berichte von sämtlichen Zwangsmassnahmen / Deppenkurse, die meist einige Wochen mind. ca. 5 bis 12 Wochen dauern!
Versuchen sie ihr Glück und verhandeln sie mit ihrer BeraterIn bez. Einstellungszusage!" (ohne Gewähr)

-* "Überwältigender Erfolg des AMS
"Schon ca. "2,5" Millionen Menschen in den NiedrigLohnSektor gedrängt" (12.01.12)


26.01.2013 um 11.29 Uhr - von G*. - "Wie "zwingend" ist es für den AMS-Berater, mich in eine solche Sache zu schicken"
Ok, vielen Dank vorweg!

Was mich dazu noch interessieren würde: Wie "zwingend" ist es für den AMS-Berater, mich in eine solche Sache zu schicken (nach Ablauf einer gewissen Zeit seit einer vorigen Maßnahme). Wenn er sagt "Ich MUSS Sie dort hin schicken" - bedeutet das für ihn daß er sonst seinen Job verliert bzw. eine absolut zwingende Richtlinie einhalten muß, oder sagt er das in erster Linie um in den AL keine Idee aufkommen zu lassen, daß es evtl. vermieden werden könnte?

In dem zweiten Fall hätte ich jedenfalls eine andere Gesprächsbasis, bzw. Verhandlungsbasis.
Wahrscheinlich ist ein Mix von beiden Gegebenheiten vorhanden, jedoch scheint hier dann doch ein Unterschied in den einzelnen AMS-Stellen, bzw. von Betreuer zu Betreuer zu sein (dies kommt zutage wenn man die Aussagen von Arbeitslosen vergleicht). Wie sieht das aus Ihrer Sicht aus?

Danke nochmals! MlG G.

Antwort:
Ein gewisser/"kleiner" Spielraum ist sicherlich vorhanden. Wie gross der ist kann ich nicht genau sagen! Aber ein BeraterIn wird sich wegen einen Arbeitslosen keinen Ärger einfangen. Gibts zudem auch eine Prämie wenn Arbeitslose aus der Statistik verschwinden - egal wie.

Bei dieser Arbeitsmarktpolitik handelt es sich um eine landesweite Bestimmung!

Zur Info:
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!


25.01.2013 um 20.26 Uhr - von J. N*. - "Rechtswidrige Partnerschafts-Anrechnung"?


Sehr geehrte Damen/Herren,
ich habe folgendes Problem. Ich habe mich gestern in meinem neuen Wohnsitz angemeldet und mich natürlich gleich umgehen am AMS umgemeldet. Dort wurde mir von der Beraterin eine Niederschrift zu unterschreiben gegeben, in der angegeben wird, dass ich eine Lebensgemeinschaft habe. Ich dachte das liegt daran dass ich einen Mitbewohner habe. Nun soll mir die Notstandshilfe gestrichen werden. Dies ist auf keinen Fall mit meinen Lebenunterhaltskosten vereinbar. Ich habe einen 3 Jährigen Sohn und bin momentan Schwanger (anfang der Wochenhilfe 04.04.13) Wenn jetzt meine Notstandshilfe gestrichen wird entfällt ja ebenso die Versicherung für mich und meinen Sohn. Ich habe mich gestern noch erkundigt und gelesen das ein Mitbewohner nicht als Lebensgemeinschaft angerechnet werden kann. Wir haben getrennte Schlafzimmer und teilen uns lediglich die Miete (was auch Sinn und Zweck ist warum wir zusammen wohnen). Ich hab heute sofort am AMS angerufen um klarzustellen dass es sich nicht um ei!
ne Partnerschaft handelt und ich keinerlei Unterstützung von meinem Mitbewohner für die Lebensunterhaltskosten bekomme also unser Budget getrennt ist. Die AMS Betreuerin meinte allerdings das es egal sei wenn wir an der selben Adresse gemeldet sind. Wie kann das sein das nun meine Versicherung und mein Geld entfällt aufgrund eines Mitbewohners?

Lg J.N

Antwort: "Sozial-Politik?"
Sollte ihnen "gesetzlich" kein Unterhalt zustehen oder/und dieser von ihrem "Freund"/"Mitbewohner" nicht freiwillig geleistet werden so ist die Anrechnung des Partnerschafts-Einkommen rechtswidrig!
(Dann handelt es sich nämlich um eine Wohngemeinschaft - und keine "Lebensgemeinschaft" - dann steht ihnen die Notstandshilfe zu!)

Wenn sie in einer Wohngemeinschaft leben und sie diese Niederschrift unterschrieben haben, dann Unterschrift sofort zurückziehen!
Zu den AMS-Terminen unbedingt Begleitperson mitnehmen!

Bescheid über die (eingestellte) Notstandshilfe verlangen und Berufung einlegen!

Lesen sie sich sämtlich Links durch!

"Muster für Einspruch gegen rechtswidriger Anrechnung des Partnereinkommens" (10.02.10)

Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ
Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen? (12.05.2010)

Weitere Links unter Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"!

Für die Berater-Innen gibt es eine Erfolgs-Prämie, wenn Arbeitslose aus dem Bezug geekelt/geworfen werden!
Kämpfen sie also um ihren Versicherungs-Anspruch!
(Ohne Gewähr)

Sie müssen nach dem Erhalt ihrer Versicherungsleistung dem Arbeitsmarkt nur 16 Stunden zur Verfügung stehen! Gilt auch für Deppen-, Mobbingkurse; Betreuungspflichten!

31.01.2013 um 12.53 Uhr - von J. N*. - "Letztendlich wurde mein Bezug wieder freigegeben."
Sehr geehrter Herr Moser,
Ich danke Ihnen vielmals für diese Antwort.
Ich habe gleich meine Unterschrift zurückgezogen und musste dann einSchriftstück verfassen in dem ich bestätige das es sich um eine WG handelt und lediglich die Miete geteilt wird und sonst das Budget getrennt ist. Dieses Schriftstück musste von beiden Unterschrieben werden. (von mir und meinem Mitbewohner) Nach erhalt musste sich meine Betreuerin noch mit der Landesgeschäftsstelle besprechen und letztendlich wurde mein Bezug wieder freigegeben. Ich bin froh das das alles nun wie gehabt weiterläuft da ich in 2 Monaten in Wochenhilfe komme und wenn mir der Bezug gestrichen worden wäre hätte ich natürlich auch die Wochenhilfe nicht bekommen.

Nochmals vielen Dank!
Liebe Grüße
J.N. (30.01.13)

Antwort:
Freut mich! Und Danke bez. der Rückmeldung! Alles Gute!


25.01.2013 um 17.53 Uhr - "Beamter niedergestochen"
"Antrag auf Mindestsicherung abgewiesen"


Antrag abgewiesen: Beamter niedergestochen (ORF)
(Mindestsicherungsantrag abgewiesen weil ihm "AMS"-Unterlagen fehlten)

Anmerkung: "Provoziert die österreichische Sozialpolitik Selbstjustiz?"
"Es handelt sich nicht um Einzelfälle, wie uns IgnorantInnen und Lügner-Innen weismachen möchten!

In Österreich lässt "Sozial?"-Minister Hundstorfer ("SPÖ?") eine Sozial-, Arbeitsmarkt-Politik umsetzen, die Menschenrechte verletzt, Betroffenen die Würde raubt, sie beleidigt, erniedrigt, unschuldig in schlimmsten Situationen im Stich lässt bzw. die Betroffene auch hinein-manövriert!
Selbst er, Minister Hundstorfer meinte -
(bez. der Willkür, der Missachtung von gesetzlichen Bestimmungen, der behördlich-regionalen unterschiedlichen Vorgehensweise bez. Mindestsicherung)
- in einem ORF-Interview auf die Frage:
"Warum gibt es bei der Mindestsicherung in Österreich keine einheitliche Vorgehensweise?:
"Das wird sich schon einspielen."

Viele Menschen in Not wie den letzten Dreck behandeln lassen, ihnen die Menschenwürde zu rauben und anstatt Hilfe dem "Psychoterror" auszusetzen wird in Österreich "SOZIAL" bezeichnet!

Da auch die Justiz wegschaut und den unschuldig betroffenen Menschen jeglichen rechtlichen Schutz verwehrt, greifen die Betroffenen anscheinend immer öfter zur "Selbstjustiz"!
Denn BeamtInnen wie Behörden-MitarbeiterInnen, die in diesem Bereich tätig sind und diese widerliche "Sozial"-Politik umsetzen, haben jeglichen Anstand und Ehre verloren. (= Berufsanforderung)
Haben sich das Schamgefühl abdressiert und glauben bei ihrer ethik-, morallosen Arbeit, die Menschen in Not der (psychischen) Vernichtung aussetzen zu dürfen / "müssen"?!
Natürlich brauchen sie zum Schutz des eigenen Gewissens das künstlich gestaltete Feindbild, das den betroffenen Menschen, nicht nur die Lebensqualität stiehlt sondern sie komplett entwertet!

Deswegen ist auch für mich deren Entsetzen über "adäquate" Betroffenen-Reaktionen geheuchelt und die Befürchtung, dass Fälle wie dieser öfter vorkommen werden, legitim.
Genau diese "gewaltprovozierenden" BeamtInnen, der niedrigen emotionalen Intelligenz, müssten das "wissen" bzw. fürchten sie sich auch schon (lange) davor, weswegen z.Bsp. in AMS-Geschäftsstellen schon Security-Fachkräfte für die "Sicherheit" beauftragt wurden!
(Wachdienst schützt AMS)

Auch die Grazer Sozialstadträtin räumt ein, dass die Gewaltbereitschaft in diesem Bereich steigt
!
Ein Bereich der nur im Zusammenhang, mit den menschenverachtenden Behörden des AMS, zu betrachten ist - dessen Mobbing / systematische psychische Vernichtung von Menschen in SoNed zu Hauf dokumentiert ist/wird.
("Sozialhilfe/Mindestsicherung nur über Arbeitszwang" - "Die ÖVP Konstruktion der "zukünftigen" Gesellschaft"!)

Selbst ein Ex-AMS-Berater erwartet bei dieser behördlichen Menschenverachtung / Provokation Schlimmeres!
"Bis bei einem der drei Kollegen einmal ein Arbeitsloser ausrasten wird, weil er gequält wird! (Ex. AMS-Berater packt aus! )

Weitere Links die meine erschreckende Meinung / Befürchtung belegen!
Behördlich provozierte Gewalt!

Anhand der österreichischen menschenverachtenden / menschenrechtsverletzenden "Sozialpolitik" wird der AMOKLAUF erklärlich.
Amoklauf oft eine "berechtigte" Selbstjustiz? (1.08.11)

"Logische Folge einer menschenfeindlichen Politik"
"Die Erniedrigten, persönlich Entwerteten, z.T. rechtswidrig Behandelten, dem Psychoterror ausgesetzten, in die Armut gehievten wehren sich"
"AMS-MitarbeiterInnen: Beschimpft, bedroht, geschlagen" (18.08.12)

Nicht in jedem Land sind Beamte / Behörden-MitarbeiterInnen derart verroht / verdorben, wie uns die Ethik-Erklärung der französischen KollegInnen beweist!
"Ethik-Erklärung gleich arbeitsmarktpolitisches Leitbild"
Die Französischen Jobcentermitarbeiter erklären sich solidarisch mit den hilfesuchenden Erwerbslosen und verweigern Sanktionen, Sippenhaft oder andere Schikanen.
>Als MORALISCHE UNTERSTÜTZUNG FÜR JEDE(N) ARBEITSLOSE(N)!
und andererseits als ungeheuerlichen Vorwurf ans AMS und seinen MitarbeiterInnen! (19.10.11)

An alle ArbeitnehmerInnen:
Vorsicht: Strategie der "Gegenseite" - "Feindbild Arbeitsloser" ein Paradoxon (23.05.09)

Quizfrage: Warum werden wegen der Mindestsicherung Bevölkerungs-Gruppen (untere soziale Schichten) aufeinander gehetzt! (24.10.09)

Von der Mindestsicherung zur Gefahr der Gewalt! (10.02.09)


SPÖ nur mehr ein Schimpfwort!
Ist die SPÖ nicht schlimmer als die ÖVP? (6.06.10)

"Selbstgeführtes-Interview - Christian Moser von SoNed zu Hundstorfer!" (18.08.2009)

Etc. unter. Kommentar und Perversion Arbeitsmarktpolitik / Sozialpolitik

Gewaltfreier Widerstand!
Es ist der Zeitpunkt gekommen, an dem sich mündige BürgerInnen, gegen die neoliberalen PolitikerInnen / TäterInnen, die uns durch ihre brutale Gier die Gesellschaft zerstören, erheben müssen!"


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