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9.05.13 um 13.50 Uhr - von Ch. - "Folgendes Erfolgserlebnis:" "Nach Sachverhaltsdarstellung bzw. Dienstaufsichtsbeschwerde an sämtliche Stellen, wie Anzeige/Klage bei der StA Wien wurde das "rechtswidrig gesperrte Geld" nachgezahlt"
"Ich möchte Euch aufmuntern, gegen die Machenschaften des AMS mit allen Mitteln vorzugehen. Jede einzelne Anzeige/Klage usw. hilft uns allen." |
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Hallo Christian, hallo an alle Leidensgenossen/innen!
Ich möchte Euch aufmuntern, gegen die Machenschaften des AMS mit allen Mitteln vorzugehen. Jede einzelne Anzeige/Klage usw. hilft uns allen.
Folgendes Erfolgserlebnis:
Anfang April habe ich wieder einmal einen Deppenkurs verweigert, es folgte die berühmte (vorläufige) Bezugseinstellung.
Daraufhin habe ich schriftlich mit Rechtsfolgen gedroht, falls am Monatsanfang nicht der volle Betrag am Konto gutgeschrieben wäre.
Und so war es auch. Einen ohnehin rechtswidrigen Bescheid, gegen den ich berufen kann, habe ich gar nicht angefordert.
Am Dienstag war erwartungsgemäß nur der Betrag für 8 Tage am Konto. Somit erging an sämtliche Stellen (Volksanwaltschaft, SozialMin., Dr. Buchinger, Ombudsfrau) eine Sachverhaltsdarstellung bzw. Dienstaufsichtsbeschwerde. Zu guter Letzt erfolgte Anzeige/Klage bei der StA Wien wegen Amtsmißbrauch.
Jetzt sehe ich gerade am Konto, daß mir der Restbetrag wortlos nachgezahlt wurde.
Damit hat das AMS indirekt zugegeben, daß deren Methode mit der (vorläufigen) Bezugseinstellung rechtswidrig ist. Daher ist nach meinem Dafürhalten auch das Anfordern eines Bescheides völlig entbehrlich. Aus reiner Nächstenliebe zahlen die nicht freiwillig, was dem Arbeitslosen wegen Verweigerung des Deppenkurses nicht zustünde.
Leute, das soll euch ermuntern - kämpft gegen die Ungerechtigkeiten, die Mühe lohnt sich durchaus.
Gruß Ch.
"Mit folgendem Schreiben an das AMS wurde die rechtswidrige Bezugseinstellung aufgehoben!" Ich mache das AMS S.........-Straße zum wiederholten Male, auf die Höchstgerichtsjudikatur (VwGH Erkenntnis, Geschäftszahl 2002/08/0262, Entscheidungsdatum 20040421, Veröffentlichungsdatum 20040610, Rechtssatznummer 2, 3 und 4) aufmerksam, derzufolge ein Kurs nur unter folgenden Voraussetzungen rechtlich korrekt ist:
Kursmaßnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind! Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen! Kursmaßnahme ist nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!
Somit hat mich das AMS rechtswidrig (ohne Vorliegen der genannten Voraussetzungen) einem Deppenkursen zugeteilt und dann wegen meiner Verweigerung, ein drittes Mal hinzugehen, mit rechtswidriger Bezugseinstellung unter eklatanter Mißachtung rechtsstaatlicher Grundprinzipien (KEIN den Normen des AVG entsprechendes Parteigehör, KEIN konkreter Rechtsakt, KEIN Rechtsschutz) reagiert.
Sollte die Bezugseinstellung nicht sofort korrigiert werden respektive die Notstandshilfe am 07.05.2013 nicht gutgeschrieben werden, ist der Tatbestand der "schweren" Nötigung und des Amtsmißbrauches erfüllt! In solchem Falle werde ich umgehend Anzeige - bzw. Klage - bei der Staatsanwaltschaft Wien wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmißbrauch einbringen!
Anmerkung: Voraussetzung ist, das AMS (BeraterIn) vorher ev. schriftlich (eingeschrieben) darauf hinzuweisen, dass man eine Anzeige erstattet / Klage einbringt, wenn bei der "Zwangs"-Massnahmen-Vermittlung VwGH-Erkenntnisse missachtet werden!
Nämlich dann setzt das AMS (BeraterIn) Nötigung / Amtsmissbrauch bewusst und kann es nicht abstreiten!
(Siehe auch Anmerkung zum Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen / zu verklagen! -17.01.10)
("Gegen AMS als Rechtsträger vorgehen:" "Möchte gegen das AMS, wegen rechtswidriger Bezugseinstellung, vorgehen" 4.05.13) ("ohne Gewähr") |
9.05.13 um 10.58 Uhr - von Ka*. - "Eine meiner Geschichten "im Alltag mit dem AMS"."
"Eigentlich hätte ich viel mehr über das AMS zu erzählen - angefangen von den typischen Deppenkurs-Geschichten, bis hin zu Verleumdung, Beleidigungen u.ä. - aber dieses Mal hat das AMS wirklich über die Stränge geschlagen." |
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Sehr geehrter Hr. Moser, Ich bin ein großer Fan von ihrer Website soned.at und verbringe immer wieder Zeit damit, durchzustöbern und auch die Geschichten meiner "Leidensgenossen" zu lesen. Nicht selten musste ich dabei den Kopf über unseren lieben Arbeitsmarktservice schütteln. Auch ich würde Ihnen und den anderern Lesern nun gerne meine Geschichte mitteilen. Da ich aber nach wie vor abhängig vom AMS bin, bitte ich um Anonymität. Eigentlich hätte ich viel mehr über das AMS zu erzählen - angefangen von den typischen Deppenkurs-Geschichten, bis hin zu Verleumdung, Beleidigungen u.ä. - aber dieses Mal hat das AMS wirklich über die Stränge geschlagen. Es fing alles so an: Ich bin 22 Jahre, habe keine abgeschlossene Berufsausbildung und von den ewigen Hilfsarbeiten (meistens sowieso nur befristete Arbeitsverträge bzw. "gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung - ein anderes Wort des AMS für Sklaverei) gestrichen die Nase voll. Nun hat mich mein Betreuer vor etwa einem Jahr in eine Stiftung gesteckt, durch die eine Lehrausbildung in der Hälfte der regulären Lehrdauer möglich sein solle. Auch die Betriebe hätten viel davon, wurde uns gesagt, da ein Auszubildener günstiger käme, als ein normaler Lehrling. Ich hatte mich damals sehr gefreut, aber obwohl ungefähr 30 verschickter Bewerbungen kein Erfolg. Dann war der "Stiftungskurs" auch schon wieder vorbei. Also gings zurück zu meinem AMS Betreuer und zurück zu den mehr als demütigenden Stellenangeboten. Vor ungefähr 2 Monaten kam von mir erneut die Bitte an meinen Betreuer, ob wir nicht doch eine Ausbildungsmöglichkeit in Betracht ziehen können. Antwort von meinem Betreuer: "Wenn Sie einen Betrieb finden, der bereit dazu ist, Sie auszubilden, kriegen Sie jede Unterstützung vom AMS, die nur möglich ist." Voller Tatendrang machte ich mich an die Arbeit. Es dauerte keine 2 Wochen und ich hatte den ersten Schnuppertag bei einem Betrieb. Zurück zu meinen Betreuer ins Büro, erzählte ihm das mit einem breiten Lächeln auf dem Gesicht, der organisierte dann den Kontakt zu einer neuen Stiftung (einer viel besseren als der ersten, wie sich dann heraus stellte), gab den Hörer dann an mich weiter und saß daneben, als ich mit der Frau von der Stiftung den ersten Kontakttermin fixierte. Das mit diesem Betrieb wurde dann leider nichts, weil sie sich doch für einen regulären Lehrling entschieden, aber das warf mich in meinem Tatendrang nicht zurück. Ich verschickte weitere Bewerbungen, wurde zu weiteren Vorstellungsgesprächen eingeladen und hatte schließlich einen Betrieb an der Angel, der sehr großes Interesse an mir und dem Stiftungsmodell zeigte. Auch da wurden zwei Schnuppertage für die kommende Woche vereinbart. Zurück vom Vorstellungsgespräch rief ich freudig meinen Betreuer an und erzählte ihm davon. Doch seine Antwort war der erste Faustschlag ins Gesicht bei dieser Geschichte: "Nein, das geht nicht, ich habe vor einer Stunde mit der Volkshilfe ausgemacht, dass Sie dort die ganze nächste Woche schnuppern und wenn das gut läuft, fangen Sie den Montag drauf an." (Anmerkung: hierbei handelte es sich erneut um einen befristeten Arbeitsvertrag im Ausmaß von von 20 Wochenstunden mit einem Nettostundenlohn von ca. € 5,10; Tätigkeit: Haushaltshilfe, also putzen bei alten Leuten - nicht unbedingt das, was man sich als kinderlose 22 Jährige wünscht.) Ich wies meinen Betreuer erneut darauf hin, dass es sich bei dem Betrieb um eine Ausbildung handeln würde und dass die sehr großes Interesse zeigen. Antwort: "Vergessen Sie diesen Betrieb, mit dem kommen Sie sowieso nicht weiter, außerdem ist das bei der Volkshilfe was konkretes!" (Ich frage mich, inwiefern mich eine Putztätigkeit weiterbringen würde...) Aber deswegen auf diese einmalige Chance verzichten? Nie und nimmer! Ich rief bei der Volkshilfe an, erklärte ihnen die Situation und fragte, ob sich irgendeine Lösung fände. Nein. Danach habe ich bei meinem Ausbildungsbetrieb angerufen und denen das Dilemma erzählt. Der Chef ließ sich dann zwar darauf ein, dass ich vormittags bei der Volkshilfe schnuppern bin und nur nachmittags bei ihnen, anstatt des ganzen Tages, war aber alles andere als erfreut. Danach habe ich wieder meinen Betreuer angerufen und ihm erzählt, wie ich das jetzt geregelt hatte. Daraufhin kam von ihm die Anweisung, dass ich zum WIFI fahren muss, dort werde ich für die kommende Woche offiziell in einen Kurs eingeschrieben und im Rahmen dieses Kurses solle ich die Praktika machen. Gesagt, getan. Das alles passierte an einem Donnerstag. Am Montag stand ich dann brav um 7:45 Uhr vor dem Büro der Volkshilfe, wo auch schon die nette Dame auf mich wartete, mit der ich diese Woche mitfahren sollte. Nach den üblichen ersten Kennenlern-Sätzen erfuhr ich von ihr, dass Mittwoch ihr letzter Arbeitstag sei und ich ab Donnerstag alleine zu den Haushalten fahren solle. Und dass sie eigentlich die letzten drei Tage Urlaub hätte, darauf aber verzichtet hätte, um mich EINSCHULEN zu können - EINSCHULEN, nicht schnuppern! Ich erzählte ihr, dass ich eine andere Info hätte und dass ich unbedingt mit der Chefin darüber reden müsse. Sie sagte mir, dass diese erst morgen, Dienstag, wieder hier wäre. So fuhr ich also brav mit ihr mit, putzte in den Haushalten mit und war am Tag darauf um 7:15 Uhr wieder am vereinbarten Treffpunkt. Ich fuhr wieder mit ihr mit, putzte wieder und danach hatte ich endlich Zeit, mit der Chefin zu sprechen. Ich sagte ihr, dass ich mich total hintergangen fühle, dass ich es sche*ße finde, dass das alles hinter meinen Rücken ausgemacht wurde, dass der Ausbildungsbetrieb sauer ist, weil er statt zwei vollen Tagen nur zwei Nachmittage hat, um mich kennenlernen zu können und dass es für mich kein schnuppern mehr ist, wenn ich ab Donnerstag alleine in die Haushalte fahren muss. Sie sagte mir daraufhin, dass sie mich dann ab Donnerstag auch gleich fix anmelden kann, wenn mir das lieber ist und dass sie dachte, das sei so in Ordnung, weil sie es mit meinem Berater so vereinbart hatte. Ich versuchte erneut ihr zu erklären, dass das nicht in meinem Sinne ist. Sondern dass ich bei dem Ausbildungsbetrieb schnuppern möchte und darauf hoffe, sie nehmen mich. Nach weiteren Minuten der Diskussion lenkte sie schließlich ein, erlaubte mir, Mittwochs und Donnerstag ganztags bei dem Ausbildungsbetrieb schnuppern zu dürfen, mit der Anmerkung, sie würde das für mich mit dem AMS klären und wir einigten uns dann noch darauf, dass, sollte der Ausbildungsbetrieb nein sagen, ich mich wieder bei ihnen melden würde. Ich ging also die beiden darauf folgenden Tagen zu den Ausbildungsbetrieb schnuppern und am Donnerstag sagten sie mir dann schließlich, dass sie mich haben wollen. So sehr gefreut wie in diesem Moment hatte ich mich selten! Ich fuhr nach Hause, rief die Volkshilfe an, erzählte ihnen davon, worauf hin sie meinten, sie müssen sich jetzt zwar jemand anders suchen, aber sie wünschen mir alles Gute. Am Tag darauf, Freitag, fuhr ich mit den unterschriebenen Praktikumsvereinbarungen beider Betriebe zum WIFI, erzählte denen das und fragte, ob ich mich jetzt in den offiziellen Kurs reinsetzen solle, da der Freitag ja ursprünglich auch gedacht war für Schnuppern bei der Volkshilfe.
Nun muss ich aber dazu sagen, dass es sich bei dem Ausbildungsplatz um Einzelhandel handelte, mein ursprünglicher Lehrabschlusswunsch lag aber in der IT-Branche (IT Informatik, IT Technik oder aber auch Mediendesign) und ich hatte diesbezüglich noch einige Bewerbungen offen, die ich auch noch abklären wollte. Deswegen sagte mir der Mensch vom WIFI ich solle den Tag dafür nutzen und ich müsse mich nicht in den Kurs reinsetzen. Auch darüber freute ich mich sehr. Bis dahin lief ja das meiste noch wie geschmiert. So viel Motivation und Elan hatte ich glaube ich während meiner ganzen Zeit beim AMS noch nie. Ich nutzte also noch den Freitag und den Montag nach dem Wochenende um die offenen Bewerbungen zu klären. Am Dienstag dann hatte ich eine sogenannte Informationsveranstaltung des "Beschäftigungsprojektes B24" zu dem ich "eingeladen wurde" - Beginn 9 Uhr in der Geschäftstselle des AMS. Um halb 9 rief ich zuvor noch bei der Stiftung an, um ihnen mittzuteilen, der Bildungsplan für meine Lehre zur Einzelhandelskauffrau könne erstellt werden. Leider erreichte ich zu diesem Zeitpunkt meinen Stiftungs-Betreuer nicht, aber dessen Kollegin versichterte mir, es ihm auszurichten und dass er mich zurück rufen würde, sobald er wieder im Haus sei. Also fuhr ich zu dieser Informationsveranstaltung, hörte mir das alles an und hielt währenddessen mein Handy stetig in der Hand, um den Rückruf der Stiftung nicht zu verpassen. Am Ende hieß es, wir sollen Bewerbungsbögen ausfüllen. Da auch die Abteilungsleiterin des AMS anwesend war, erzählte ich auch ihr, dass ich eigentlich nur mehr auf den Rückruf der Stiftung warte und ob ich trotzdem einen Bewerbungsbogen für B24 ausfüllen soll. Sie verneinte und sagte, wenn der Bildungsplan in Ordnung ist, hat das AMS sicher keine Einwände, fragte mich allerdings auch nochmal wegen der Sache mit der Volkshilfe.
Anschließend, bei mir zu Hause, rief mich endlich mein Stiftungsbetreuer zurück, wir besprachen alles und schließlich stand ein Termin mit mir, der Stiftung und dem Ausbildungsbetrieb fest - nächsten Dienstag um 9 Uhr im Betrieb. Tags darauf rief mich überraschenderweise das WIFI an - ja was denn jetzt los ist mit mir, das AMS ruft schon täglich an bei ihnen weil keiner weiß, wo ich jetzt zu arbeiten anfange. Erneut brachte ich sie auf den neusten Stand, obwohl ich mich sehr darüber wunderte, warum mich in dieser Hinsicht das WIFI anrief und nicht mein AMS Betreuer selbst, war ich doch die Kurswoche schon zu ende. Gut, der nächste Dienstag war gekommen (nun befinden wir uns tatsächlich in DIESER Woche), ich fuhr zum Ausbildungsbetrieb, traf mich dort mit dem Chef und meinem Betreuer von der Stiftung. Dem Chef wurde der Bildungsplan vorgstellt, die Finanzierung und alles weitere geklärt und schlussendlich verblieben wir so, dass der Chef des Betriebes sein Einverständnis gab, jedoch noch anmerkte, er müsse den Bildungsplan noch in die Hauptzentrale schicken und auch dort das OK einholen. Der Stiftungs Mensch meinte darauf hin, er schicke den Bildungsplan trotzdem schon mal unverbindlich an das AMS, damit sie ihn schon haben und sich die ganze Sache nicht unnötig hinauszögere. Alle waren sich einig und wir machten uns aus, dass wir, sobald es Neuigkeiten gäbe, wieder miteinander telefonieren würden. Und die Neuigkeiten blieben nicht lange aus. Am selben Tag am Nachmittag rief mich die Stiftung an - "Wir haben ein Problem, das AMS lehnt ab...." Komplett verwirrt und irritiert fragte ich nach dem Wieso und Weshalb. Die Antwort erschütterte mich noch mehr: angeblich hätte ich schon etliche Ausbildungen abgebrochen, die mir das AMS finanziert hat, irgendeinen Termin nicht eingehalten, die Sache mit diesem Ausbildungsbetrieb hinter dem Rücken meines AMS Betreuers organisiert, mich nie gemeldet, sei allgemein unzuverlässlich und hätte mich zu guter letzt ohne das Einverständnis meines Betreuers an die Stiftung gewandt. Das stimmte doch alles nicht! Mein AMS Betreuer hatte doch den Erstkontakt zur Stiftung erst organisiert!
Und welche Ausbildungen hatte ich denn abgebrochen? Mir wurde nur eine zuvor finanziert und damals bekam ich hohes Fieber und die Entzünungswerte meines Körpers waren in die Höhe geschossen, ohne dass mein Arzt wusste wieso, deswegen musste ich zwei Wochen in den Krankenstand gehen und als ich zurück aus dem Krankanstand kam, sagte mir der damalige Ausbildungschef (das lief übrigens übers BFI damals), dass er nicht glaubt, ich würde den Stoff der letzten zwei Wochen aufholen können und dass es somit besser ist, wenn wir abbrechen. Dafür konnte ich doch nichts! Hätte ich mit 40 Grad Fieber trotzdem hingehen sollen? Und welcher Termin? Welchen Termin habe ich bitte nicht eingehalten?? Und eine Woche zuvor hatte ich doch noch mit der Abteilungsleiterin gesprochen, die mir zugesichert hatte, dass es seitens des AMS keine Einwände gibt! Die Stiftung sagte mir dann noch, dass sie leider nichts mehr machen können und dass ich schleunigst meinen AMS Betreuer anrufen soll und dass, sollte sich doch noch was anderes ergeben, ich mich gerne wieder bei ihnen melden kann. Ich brach während des Telefonates in Tränen aus. So etwas gibt es doch nicht! Ich verstand die Welt nicht mehr und fühlte mich verraten und "verkauft". Daraufhin rief ich meinen Betreuer an, der mir gegenüber sehr unfreundlich gestimmt war, mir allerdings auch sagte, dass es jetzt doch wieder geht, weil er mit seiner Chefin, der Abteilungsleiterin, gesprochen hatte. (Ganz beiläufig erwähnte er übrigens noch, dass er meinen Bezug eingestellt hat.) Wie jetzt? Und er habe schon mit dem Aubsildungsbetrieb gesprochen und das geklärt. Jetzt bräuche er aber noch die Nummer der Stiftung, die ich ihm auch gab. War er selbst zu faul, sie raus zu suchen (Anmerk. die Stiftung rief kurz zuvor bei ihm an), war es Taktik, um seine Lüge zu unterstreichen - "er hätte noch nie Kontakt mit der Stiftung gehabt" ? Schlussendlich sagte er mir noch, ich solle morgen Vormittag nochmal anrufen, dann klären wir alles. Das war gestern.
Heute Vormittag habe ich ihn wieder angerufen. Ich wollte wissen, warum es zuerst JA zur Stiftung hieß und dann plötzlich doch NEIN. Antwort: Weil keine Fördermittel mehr für mich zur Verfügung stehen. Ich fragte, ob er mir das nicht früher hätte sagen können. Immerhin hatte ich ca. 40 Bewerbungen in den letzten Wochen abgeschickt, in denen überall drin stand, dass das Ausbildungsverhältnis über eine Stiftung laufen würde. Antwort: Ja jetzt gehts ja eh wieder! Er hat mit der Abteilungsleiterin gesprochen und die hat zugunsten meiner entschieden. Daraufhin wies ich ihn hin, dass ER es war, der den Erstkontakt zur Stiftung hergestellt hat - "Nein das stimmt nicht, das war die Abteilungsleiterin!" - "Ich bin daneben gesessen, wie sie angerufen haben, Sie haben mir dann den Hörer weitergereicht!" ...... so ging der Schlagabtausch noch ein paar Minuten weiter, bis er schließlich sehr darauf bedacht war, das Telefonat zu beenden. Er teilte mir mit, dass das mit der Ausbildung jetzt passt, dass ich am Montag anfangen kann dort und dass auch mein Bezug wieder freigegeben wurde.
So, nun hat sich zwar anscheinend wieder alles geklärt, allerdings ist meine Wut so groß auf das AMS wie noch nie zuvor! Davon abgesehen, traue ich mich kaum mehr dem Chef des Ausbildungsbetriebes unter die Augen zu treten. Angefangen hat es mit dieser Schnuppergeschichte, wo er schon sauer war und jetzt noch das. Zuerst ja, dann nein, dann wieder ja.... Außerdem weiß ich nicht, was sie ihm als Begründung dafür gegeben haben, warum es doch nicht geht. Wenn sie ihm das selbe gesagt haben, wie das was sie mir unterstellen....lieber nicht daran denken... Ich habe keine Idee, wie es jetzt weitergeht, wann wird unterschrieben? Soll ich jetzt einfach am Montag da zum Ausbildungsbetrieb gehen....? Habe meinen Stiftungsbetreuer heute leider nicht erreicht, aber es wird sich hoffentlich noch alles diese Woche klären. Ich weiß nicht, wie die Angestellten des Arbeitsmarktservice das Wort "Service" definieren, aber Fakt ist, wäre ich Chef eines Betriebes, ich hätte schon längst gesagt "Pfeif drauf, ich hole mir einen regulären Lehrling, der nicht an das AMS gebunden ist" .... So...das war also eine meiner Geschichten "im Alltag mit dem AMS"... Liebe Grüße, (8.05.13)
Anmerkung: "Eigentlich" eine - würde es sich nicht ums AMS handeln - "unfassbare" präpotente Schweinerei!" Um die inkompetente, unseriöse, verlogene, menschenverachtende Arbeitsmarktpolitik zu kaschieren - bzw.: Um das, im Gegensatz zur Betroffenen lautende, "vorschnelle" Förderungs-Nein an die Stiftung-(Betreuer) zu begründen, diffamiert das AMS-(Berater) die arbeitslose Person massivst bzw. schädigt ihr massiv den Ruf und macht sie, obwohl unschuldig, zur Schuldigen!
Nachdem ihr jetzt die Ausbildung / (Förderung) - "für die sie von Pontius zu Pilatus gelaufen ist" - doch ermöglicht wird "?", muss sie mit dem massiv beschädigten Ruf ein Ausbildungsverhältnis eingehen?!
"Die wissen schon gar nicht mehr wie mies und widerlich sie sich noch aufführen sollen!"
Antwort: ja natürlich gehen sie "zur ausbildung" - dass es aufeinmal doch geht, obwohl sie vom AMS schlecht gemacht wurden um einen grund zu haben die förderung "vorerst" nicht zu erlauben. - spricht gegen das AMS nicht gegen sie.
wenn es zur sprache kommt, erklären sie der stiftung ("lehrherrn / ausbildnerIn") ruhig, dass das AMS äusserst unseriös ist - es sich um lügen handelte und sie im grunde einer schweinerei ausgeliefert waren! - "ev. mit anderen worten"
Ps.: nochwas - in zukunft nicht mehr kostenlos als "modernen sklaven" verwenden lassen. KEINE GRATISARBEIT sie können bei praktiken, schnuppertage, wenn das AMS solche gegen ihren willen verlangt, den KV-lohn verlangen - bzw. im nachhineien einfordern - sagen sie das beim vorstellungstermin den "betrieben, werden sie wahrscheinlich / sicherlich nicht genommen! Praktikum / Schnuppertage statt Probetage alles gute! |
8.05.13 um 7.42 Uhr - von B. T*. - "Soll mich abschreiben lassen und nach ein paar Tagen wieder krank werden?"
8.05.13 um 9.49 Uhr - von C. S. - "Der Antrag auf Mindestsicherung wurde schon abgegeben" |
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8.05.13 "Soll mich abschreiben lassen und nach ein paar Tagen wieder krank werden?" + Antwort: "So funktioniert der österreichische "Faschismus". unter: 7.05.13 um 11.55 Uhr - von B. T*. - "Bin etwas verzweifelt, die Krankenkasse schreibt mich mit Depressionen einfach vom Krankenstand ab."
8.05.13 - "Der Antrag auf Mindestsicherung wurde schon abgegeben" unter: 7.05.13 um 9.49 Uhr - von C. S. - "Betreuungspflichten: Über falsche Behauptung ohne Bezug angemeldet?" "Wie kann dass sein dass man als Alleinerziehende nach der Karenz zum Sozialfall ohne Geld wird?" |
8.05.13 um 9.15 Uhr - von B*. - "Bei nachfolgender Vorgehensweise des AMS treibt es einem den Blutdruck auf Max-wert"
"Ich habe da ärgste Befürchtungen - ...., traue "dem" Personal ALLES zu..." |
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Sehr geehrter Herr Moser, ich bin GottseiDank nicht selbst davon betroffen, doch bei nachfolgender Vorgehensweise des AMS treibt es einem den Blutdruck auf Max-wert..... den Rest schenk ich mir weil wahrscheinlich sowie nicht gedruckt und gegen die guten Sitten verstosst..
Zum Thema: Zusätzlich zum normalen Arbeitsverhältnis (Angestellte(r)) geringfügig Selbständig - von der Pflichtversicherung befreit. Kündigung durch AG. Antrag auf Arbeitslosengeld. Negativen Bescheid nach 5 Wochen ohne Rechtsbelehrung erhalten, obwohl lt. tel AMS vom Vortag alles OK. Begründung: Einkommen aus Selbstständigkeit wird rollierend bewertet, daher über Geringfügigkeit. Lt. AMS ist es Auslegungssache ob man sagt \"fallweise\" Einkommen oder \"durchgehende\" Selbstständigkeit - natürlich wird die durchgehende genommen ;-(. Jedenfalls Berufung abgegeben.
Bis das Einkommen aus der Selbstständigkeit wieder unter Geringfügigkeit / Monat ist, heiß es Ersparnisse angreifen.
Jetzt meine Frage: Erfahrungsgemäß, wie hoch sind die Chancen bei dem D...enhaufen, nach neuerlichem Antrag (nach Ruhelegung des Gewerbescheines) Arbeitslosengeld zu erhalten?
Ich habe da ärgste Befürchtungen - \"Gewerbeschein Ruhendgestellt um Arbeitslosengeld zu \"schmarozen\" etc.. So wie die paar im Forum angeführten Seiten gelesen habe, traue ich \"dem\" Personal ALLES zu...
Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung bzw. Tips (Rat) um einigermaßen Vermünftig die Zukunft neu aufbauen zu können. (6.05.13)
Antwort: stellen sie ihr gewerbe ruhend, wenn sie auf das arbeitslosengeld angewiesen sind. - ist voraussetzung. alles gute (ohne Gewähr) |
8.05.13 um 8.22 Uhr - von Z*. - "Ich brauche bitte einen Rat, Hilfe." |
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Lieber Hr. Moser
Ich brauche bitte einen Rat, Hilfe.
Es geht um meinen Freund Arbeitslos seit 10/2010 (Firmenschliessung) Behindert 60%, 49 Jahre, Arbeitssuche war nicht erfolgreich, da Invalid, Diabetiker, PAVK, usw.. 2012 hat sich sein Gesundheitszustand sehr verschlechtert! August 2012 hab ich ihm einen Antrag auf Invalidenpension gestellt. Von Sept 2012 bis Dez 2012 hat er sich 3 Operationen unterzogen. Bei der letzten hat er am 21.Dez 4 Bypasse am Herz gelegt bekommen! Von der PVA ist nie eine Ablehnung gekommen, im Sept 2012 hat sein AMS-Betreuer einen Vertreter von der PVA zu einem Termin kommen lassen und gesagt jetzt ist die PVA dran! Von der PVA kam eine Einladung zu einer beruflichen Rehabilitation. Februar 2013 war er 4 Wochen in einer medizinischen Rehabilitationsklink! Mitte März hat dann die berufliche Reha begonnen im BBRZ. Die Tests haben ergeben das er fürs Büro geeignet sein soll, er der selber sagt, das Deutsch nie seine Stärke war. Er ist gelernter Allgemeinmechaniker! Beim BBRZ wurde er auch untersucht, Das Gutachten bekommt er nicht, er durfte es nur lesen, es steht drinnen, das er z.b Die Arme nicht über den Kopf heben darf, nicht lange stehen kann. LT. Auskunft der AK bekommt er kein Übergangsgels sondern erst ab 50! Vorher hatte er 30,37 Taggeld, wurde gesenkt auf 23, ?. Die Differenz zahlt die PVA ! Lt. Schreiben der PVa würde er zwar auf über 1100 kommen, nur ist bis jetzt kein Geld überwiesen worden und zusätzlich würde er die Rezeptgebührenbefreiung verlieren! Vorige Woche hatten wir einen Termin bei der AK! LT. AK wird er nicht von ihnen vertreten, da er erst 49 ist, und sie erst ab 57 Jahre wen vertreten!?! Sie bieten nur Beratung an! Er soll bei der PVA einen AblehnungsBescheid verlangen, und dann selber klagen, was noch eine Möglichkeit wäre, einen Verschlechterungsantrag zu stellen! Ich habe im Internet recherchiert und gefunden wenn man einen Antrag auf Invalidenpension stellt das die PVA prüft ob man noch arbeitsfähig ist, das wäre mal die Erklärung warum keine Ablehnung gekommmen ist. Das Problem ist, sein Gesundheitszustand wird nicht besser!Er ist nach der Bypass OP noch immer nicht gesund! Es ist heuer noch eine OP ausständig! Finanziell geht es ihn dreckig, von der Notstandshilfe muss er noch Alimente bezahlen! Und Arbeit zu finden nach dieser fragwürdigen Umschulung bezweifle ich stark! Was wäre am besten zu tun in dieser Situation? (7.05.13)
Antwort: "Ja, gehen sie so wie geraten vor. Eingeschrieben, von der PVA einen Bescheid verlangen, den sie dann ev. klagen! Wenn eine gesundheitliche Verschlechterung eingetreten ist bzw. dies von einem Arzt bestätigt wird, ist ein neuerlicher Antrag auf Pension zu stellen bzw. nachzusenden! Ihr Freund braucht einen langen Atem und ausgeprägten Kampfgeist! Er soll nicht aufgeben und weiterkämpfen! Was sich hier in diesem Bereich, der auch noch als sozial geheuchelt wird, tut, ist oft mit Horror gleichzusetzen!
Dies ist Hundstorfers "SPÖ?" neoliberale "Sozial?"-Politik! Hier kann nur eine Wahl von tatsächlich sozialen-humanistischen Parteien helfen! Bzw. - Parteien gründen; Gründungen unterstützen! Stichwort: Nasser Fetzen!" |
8.05.13 um 8.20 Uhr - von W. S. - "Wieder mal lese ich mit Unbehagen wie EUCH/UNS Psychoterror angetan wird"
"AMS-Psychterror in Notwehr zurückgeben" |
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Liebe Leute,
wieder mal lese ich mit Unbehagen wie EUCH/UNS Psychoerror angetan wird. Soviele Fehler wie dem AMS \"zufällig\" passieren - das kann ich gar nicht glauben - Von Fehlberechnungen, Illegalen Sperren, etc.. - und vom \"vor Gericht Recht bekommen\" ganz zu schweigen. Und unsereins kostet das massiv psychische Kraft und Lebensfreude.Sind das alles Methoden um uns klein, depressiv und krank zu machen (halten) ?
Man braucht überhaupt nicht laut/aggressiv dem Berater gegenüber werden, oder aus Protest ins Zimmer pi****. Ganz zu schweigen von Mistkübeln anzünden. SCHINDET EINFACH ZEIT ! Die Berater sind eh im Stress, haben oft nur 5-10 Minuten Zeit für den Einzelnen.
Fragt nach, bei deren oberflächlichen und vagen Erklärungen (ist psych. -rhetorisch so gewollt!) ist das so einfach ! Sucht selbst gute Kurse und besprecht das mit dem Berater ! Bei \"bösen\" oder \"intriganten\" Beratern : Nehmt immer Zeugen mit - zu jedem noch so unwichtigen Gespräch. Der Berater wird natürlich versucht sein ebenfalls einen Zeugen zu organisieren. Und schon habt ihr 2 AMS Leute zeitlich gebunden ! SCHINDET ZEIT - das schafft ihnen massiven Stress ! Die liegengebliebene Arbeit, der eigene Druck von oben - das schafft zusätzlich Stress. Lt. Berichten leiden schon genug untern \"BurnOut\" - das sind leider oft die \"Guten\" die das nicht mehr ertragen. Weil das Böse leider mehr Widerstandskraft hat - aber auch logisch-analytisch und vor allem emotionale Schwachstellen hat und zu schlagen ist. Und zwar mit genau denselben Mitteln die sie an uns anwenden ! Einem Choleriker kann man am Besten in die Schranken weisen, indem man ihm selbst seinen eigenen Charakter in voller Wucht zurückgibt ! Denn seine eigenen Sprache versteht er wohl selber recht gut, oder ? PS: Der Fachausdruck dazu heisst : SPIEGELN ! (7.05.13) |
7.05.13 um 11.55 Uhr - von B. T*. - "Bin etwas verzweifelt, die Krankenkasse schreibt mich mit Depressionen einfach vom Krankenstand ab." |
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Bin etwas verzweifelt, die Krankenkasse schreibt mich mit Depressionen einfach vom Krankenstand ab. 1.KS wegen Halswirbel E.Sept.12-M.Dez.12, 2.KS wegen Depri (Burn out) 29.1.13 bis 10.5., dazwischen Reha 6 Wochen. Beziehen sich immer auf die REHA, dass man danach wieder was arbeiten kann. Chefarzt schickte mich zum Neurologen am Wienerberg und der schreibt mich einfach ab. Meine Depri hat sich ja noch nicht gebessert und mein Neurologe hat noch kein OK gegeben. HIlfe, wie gehe ich nun weiter vor oder was kann ich tun. Danke
Antwort: Wenn die GKK gegen den eigenen Willen aus dem Krankenstand abschreibt! - Bescheid auch von der Krankenkassa verlangen! (25.10.09)
Reden sie auch mit ihrem Facharzt darüber. Bitten sie um Unterstützung!
8.05.13 um 7.42 Uhr - von B. T*. - "Soll mich abschreiben lassen und nach ein paar Tagen wieder krank werden?" Vielen Dank für dieses Info und den Link vom 25.10.09, aber wenn ich eingeschrieben Einspreche(das dauert lt. Patientenbericht vom 29.10. etwa 2 Wochen) und am Freitag abgeschrieben werde, was ist mit den Tagen nach dem Freitag, ist das dann auch Krankenstand oder Arbeitsbeginn? Ich habe auch den Rat bekommen, beim Ombdsmann der GKK vorzusprechen - ist das sinnvoll? Leider bekomme ich von meinem Neurologen keine schnelle Unterstützung, der ist bis 21.5.auf Urlaub und lt.Auskunft der Ordi-Hilfe soll ich mich abschreiben lassen und nach ein paar Tagen wieder krank werden (hat den Arzt gefragt). NA TOLL. (7.05.13)
Antwort: "So funktioniert der österreichische "Faschismus". In dem Wissen, dass sich Betroffene nicht wehren können, weil sie sich einen Ausfall nicht leisten können bzw. nicht die finanziellen Mittel besitzen die es braucht um sich rechtlich vertreten zu lassen, können (von Behörden u. a. Einrichtungen) auch rechtswidrige oder rechtlich fragliche Vorgehensweisen durchgeführt werden. Für die notwendige Abhängigkeiten sorgt die Politik / die heuchlerische "SPÖ?" mit der ÖVP (wie sämtliche Parteien)!
Deswegen denke ich müssen/sollen sie ev. nach den Ratschlägen vorgehen! Ausser sie können sich den Ausfall leisten und den Rechtsweg beschreiten! Dann würden sie, wenn sie Recht bekommen das Geld im nachhinein ausbezahlt bekommen! Und weil die eben wissen, dass sich die Menschen der unteren sozialen Schicht das nicht leisten können, wird auf das Recht und den Interessen dieser Menschen geschi....!
"Im faschistoiden-neoliberalen Österreich wäre eine Rechtsschutzversicherung vorteilhaft!"
Darum ist für die Zukunft wichtig, tatsächlich soziale-humanistische Parteien zu wählen! - Parteien zu gründen; Gründungen zu unterstützen!"
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7.05.13 um 9.58 Uhr - von A. S*. - "Siehe da....PLÖTZLICH war die runtergesetzten Bezüge ein Irrtum"
"ICH SEHE DAS FOLGENDERMASSEN: Man hat einfach mal über den Daumen geschlagen versucht, einen Dummen zu finden dem man Geld abziehen kann, wenns nicht bemerkt wird...schön...wenn doch, is es eben die Schuld des Arbeitslosen. " |
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Lieber Hr. Moser, darf ich Sie kurz was fragen? Ich bin 4*J., bald 4* J. Alleinstehend/ Kinder 18 u.20 J. leben gezwungenermassen noch bei mir, können sich ja mit einmal 1000 Euro u. einmal Lherlingslohn, nix eigenes leisten. Ich war voriges Jahr, sage u. schreibe 8 Monate im Krankenstand, heuer wieder 3 Monate.( Fibromyalgie, Arthritis, Wirbelsäulen Probleme), Langzeitarbeitslos u. zahle noch 4 J. Privatkonkurs ab. Lebe in einer Privatmietwohnung, andere hätte ich eben aus obigen Gründen gar nicht bekommen...( zBsp.Gemeindewohnung- keine frei, etc.). Bisher kam ich so halbwegs durch auch wiel meine Kinder leider ihren Teil drauf legen müssen, ist aber ok....auch f. die beiden. NUR JETZT, habe ich die Invalidenpension selber eingereicht, wiel d. AMS meinte, ich bin nicht mehr Vermittelbar. Ich rechne mit einer Ablehnung. Selbstverst. bin ich Arbeitswillig! WAS ich nicht verstehe ist folgendes; DATUM: *.10.2012 vom AMS Von *.10.2012 bis *.11.2012 wurde mir nach Bemessungsgrundlage v. 1.069,53 Euro.- Tgl. 21.93 Notstandshilfe zuerkannt. Dann kam eine neue Berrechnung: DATUM: **.10.2012 vom AMS Von **.11.2012 bis **.06.2013 Notstandshilfe Berrechnungsgr. 1.069,53 Euro - Tgl. 21,93 Euro AB *.07.2013 bis *.11.2013...selbe Grundlage....nur mehr........................................... 16,41 Euro WIEDER NEUE BERRECHNUNG- DATUM: **.04.2013 vom AMS Von **.04.2013 bis **.04.2013 Notstandshile ...nach wie vor selbe Bem. Gr.lage...Tgl. 16,41 Euro Bisher habe ich noch keine Antwort erhalten weshalb ich plötzlich so viel weniger bekomme. Damit kann ich keine MIete mehr bezahlen geschweige Strom Gas, Konkurs,...vom leben können rede ich gar nicht. Vom Sozialamt steht mir nichts zu, da meine KInder ja Vollj. sind bzw werden und sich slebst erhalten können! Tun sie ja auch, aber es bleibt uns NICHTS über. Ich bekomme nicht mal Rezeptgeb. Befreiung weil das gesammt Einkommen...2200 beträgt...Fam.Beihilfe 170.- zusätzlich alle zwei Monat. Meine Tochter hat ein Auto das sie /wir brauchen, sie zum Erreichen der Arbeisstelle u. wgeen ihrer Zweitausbildung, ich weil ich keine Einkaufssäcke mehr tragen kann...GILT ALS LUXUS deshalb erst Recht keine Hilfe v. Sozialamt. Ok aber um da sgeht es nicht, nur um diese Bemessungsgrundlage mit Anspruch der sich verringert???? P.S Sollte sich die Invailidenpension wieder erwarten durchsetzten lassen....bekomme ich verm. eben wegen der Kinder KEINE Mindessticherung od. wie man d. auch nennen mag....wir müssen uns wohl ein Zelt zulegen zum wohnen:((( Vielen lieben Dank im Vorraus für ihre Antwort A. S. Bitte entschuldigen Sie d. sich die Schrift verkleiner hat, ich versteh meinen Pc leider nicht , bekomme das nicht wieder auf gleiche Größe...seufz
A. S. B. S-strasse ****** **** S. (28.04.13)
Antwort: bitte kontrollieren: Von **.04.2013 bis **.04.2013 Notstandshile 2 tage rückwerts??? bekommen sie bis **.06 21,93 täglich? steht ab *.7. drinnen warum auf einmal weniger (16.41) bekommen? wichtig: stellen sie einen antrag auf bemessungsbescheid - wurden schon oft fehler erkannt / aufgedeckt und berichtigt (eingeschrieben aufgeben) muster
ich veröffentliche unter initialen - okay? öffentliche aufklärung ist sehr wichtig um änderung herbeizuführen. alles gute
29.04.13 um 8.02 Uhr - von A. S*. - "habe eben angerufen" DANKE sie sind ja super schnell:) ja habe eben angerufen , angeblich weil meine kinder keine fam.beihilfe mehr bekommen, also bekomme ich weniger geld?????? mein sohn lernt aber noch, werde also jetzt v.finanzamt kopie f.d. zeit der NOCH zweieinhalb jahre zustehender fam.beihilfe anfordern bzw gleich auf ams senden lassen, inkl. berufung, die bemessungsgrundlage nochmal durchzurechnen! eingeschrieben natürlich. und ja klar veröffentlichen sie das ruhig! vielen lieben dank, ich schreibe ihnen was raus gekommen ist. bin ja auch gespannt was die mir aufbrummen wollen, sollte ich was vermutlich passiert, v.pension abgelehnt werden. deffizit kurse gehen ja dan kaum ..den das liegt ja in der eingeschränkten gesundheit. friseurin bin ich seit 20 j.nicht mehr, putzen geht nimmer, kassa od. lang stehen als verkäufer auch nicht, längeres sitzenim bürp zbsp. deto nicht... herzliche Grüße a.
29.04.13 um 8.20 Uhr - von A. S*. - "Weshalb da einmal ab Juli und jetzt ab April weniger bezahlt wird, konnte die Dame am tel nicht erklären" p.s verzeihung vertippt....vom **.04.2013 bis **.04 2014 und täglich bekomme ich ab sofort nur mehr 16,41... weshalb da einmal ab juli und jetzt ab april weniger bezahlt wird, konnte die dame am tel nicht erklären. eben nur es kann damit zu tun haben das ich keinen kinderzuschuß mehr bekomme. ???? also meine tochter wurde am **.04 2013 ..20 jahre alt, für die bekomme ich seit feb nix mehr an fam.beihilfe weil lehre und prüfung bestanden. mein sohn wir am **.06.2013 ...18 j. alt, ist aber erst im sept. im 2.lehrjahr...bekomme also noch fam.beihilfe. was hat den das mit AMS MEINEM geld zu tun? bekomme ja auch keine wohnbehilfe oder sonstiges an sozialhilfen..kindre gelten scheinbar als partner lg a
Antwort: kinder dürften nicht als partnerschaft gewertet werden ? und wenn alle stricke reissen, dann über die mindestsicherung auf ca. 750 euro aufstocken lassen. wenn sie weniger notstand bekommen müsste das gehen (ohne gewähr - versuch)ja teilen sie mir mit was rauskommt - danke - alles gute
29.04.13 um 18.41 Uhr - von A. S*. - "Kinder werden!!! als Partner gerechnet." hallo, kinder werden!!! als partner gerechnet wenn sie verdienen. damit gibt es KEINE mindestsicherung für den einzelnen, sprich mich als alleinerziehende mutter in d. notstandshilfe. mit dem lehrlingslohn meines sohnes und dem gehalt meiner tochter nach abschluß ihrer prüfung, blieben uns 177.- im monat zum leben...also essen, pflege, kleidung, heizung....UND WURDE ALS GENUG eingestuft. für 3 personen! und ja gerne, ich schreibe ihnen was rausgekommen ist. morgen sende ich den eingeschriebenen brief mal ans ams lg a
Antwort: nochmal - ev. wurde ihnen da ein blödsinn erzählt. selbst vor lügen schrecken die beamten nicht zurück und wenn dann immer schriftlich geben lassen - nie mündlich schriftlich ansuchen (eingeschrieben oder abgabe auf kopie bestätigen lassen und schriftliche antwort / bescheid verlangen - ist zu berufen! wir haben es hier mit sehr unseriöse personen / behörden zu tun. siehe link bmask.gv.at - regress (Ausnahme Steiermark und Kärnten) ("Anm.: A. S. kommt aus einem anderen Bundesland - also kein Regress")
Gibt es eine Pflicht zum Kostenersatz/Regress im Rahmen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung? Die Pflicht zum Kostenersatz wurde im Rahmen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung fast zur Gänze abgeschafft. Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist somit grundsätzlich nicht mehr als „zinsenloses Darlehen" konzipiert.
Die Pflicht zum Kostenersatz entfällt für: ehemalige LeistungsempfängerInnen, die wieder ein Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit erzielen oder Vermögen selbst erwirtschaftet haben, Eltern für ihre volljährigen Kinder (Ausnahme Steiermark und Kärnten) Kinder für ihre Eltern (Ausnahme Steiermark und Kärnten) (wie bisher) Großeltern für ihre Enkel und umgekehrt GeschenknehmerInnen
Die Pflicht zum Kostenersatz bleibt bestehen für:
Sozialversicherungs- oder andere Leistungen durch Dritte, die der Bedarfsdeckung zumindest teilweise gedient hätten (Pensionsleistungen, Ausgedinge etc.) (ehemalige) EhegattInnen (Ausnahme: Niederösterreich) Eltern für ihre minderjährigen Kinder (Ausnahme: Niederösterreich) ehemalige HilfeempfängerInnen in Hinblick auf nicht selbst erwirtschaftetes Vermögen (z.B. Erbschaft) unter Berücksichtigung eines Freibetrages und einer 3-jährigen Verjährungsfrist. Die Rückerstattungspflicht bei Erschleichung von Leistungen oder Meldepflichtverletzungen bleibt bestehen.
6.05.13 um 17.46 Uhr - von A. S*. - "Siehe da....PLÖTZLICH war die runtergesetzten Bezüge ein Irrtum"
"ICH SEHE DAS FOLGENDERMASSEN: Man hat einfach mal über den Daumen geschlagen versucht, einen Dummen zu finden dem man Geld abziehen kann, wenns nicht bemerkt wird...schön...wenn doch, is es eben die Schuld des Arbeitslosen. " Lieber Hr. Moser, habe Berufung eingelegt und diese einegschrieben an das AMS gesendet. Siehe da....PLÖTZLICH war die runtergesetzten Bezüge ein Irrtum und zwar laut Ams Angestellet VON MIR!!!" ??? Angeblich hätte ich nicht angegeben das noch ein Kind in der Lehre steckt und ich Familienbeihilfe beziehe. Da dies aber der Fall ist bekomme ich nun plötzlich...MAN STAUNE doch die knappen 150.- Euro mehr, WIEDER auf meinen Bezug.- Seltsamerweise steckt mein Kind seit einem Jahr in der neuen Lehre was auch schriftlich beim AMS aufliegt, auch das er bei mir wohnt...was ja nicht Rechtfertigt weshalb die Bezüge im Juli hätten gekürzt werden sollen, und dann doch schon im April, ohne jegliche Belehrung. ICH SEHE DAS FOLGENDERMASSEN: Man hat einfach mal über den Daumen geschlagen versucht, einen dummen zu finden dem man Geld abziehen kann, wenns nicht bemerkt wird...schön...wenn doch, is es eben die Schuld des Arbeitslosen. DAMIT kann ich allerdings leben, Hauptsache ich/wir rutsche/n nicht noch mehr in die Armut. Ich werde Wege finden, mein/unser Leben nicht NUR f. Miete/Strom/Gas und das minimalste zum essen, leben zu können... Auch habe ich Dr. Erwin Pröll eine höffliche Mail gesendet mit dem Ersuchen, meinen Kindern doch bitte zu erkläre wie wie sie sich jemals eine leistbare Wohnung beschaffen können, etc.etc....vielleicht wäre es angebracht, vom hohen Ross zu steigen und die Augen zu öffnen! Lieber Hr. Moser, verögffentlichen Sie bitte so sie wollen, gerne meine Rückmeldung! Ich muss aber auch sagen, das ich der Meinung bin, es ändert sich nichts wenn man nur dasitzt und Bezüge kassiert. Man sollte egal wie schwer es ist, immer wieder an seine Ziele und Berufswünsche glauben und alles versuchen diese Wege zu gehen. Auch wenn es scheinbar nicht klappt...es ist immer noch besser, weiter daran zu feilen als im eigenen Sumpf, jeglichen Schwung zu verlieren. Ich per.schreibe, nähe, berate selbst Menschen allerdings im Beziehungsbereich....Honorar..kaum bis nichts, aber ich kann meine lächerlichen BEZÜGE damit wenigstens soweit aufstopfen, d. Miete IMMER bezahlt wird. Beim Strom wirds eng...na und? Dann zahle ich eben was ich kann, 20.- 40.- Euro, irgendwann sind die 860.- Nachzahlung auch fertig. Wenn nicht, kann mir keiner was tun, denn ich bin willig meine Rechnung zu begleichen, aber wenn nicht mehr rein kommt, kann man es nicht immer ändern... BLEIBEN SIE ALLE GELASSEN, haben SIE KEIEN ANGST und wenn doch, DANKEN WIR HR. MOSER....!!!:) dann gehts bald wieder mit Mut vorran! DANKE HR.MOSER!!! TAUSEND DANK FÜR IHREN UNERMÜDLICHEN EINSATZ!!! Schön das es Sie gibt! Alles Gute! A.S.
>bitte verzeihen sie die Tippfehler typisch von mir, das ist so ein Laster, schnell zu senden. |
7.05.13 um 9.49 Uhr - von C. S. - "Betreuungspflichten: Über falsche Behauptung ohne Bezug angemeldet?"
"Wie kann dass sein dass man als Alleinerziehende nach der Karenz zum Sozialfall ohne Geld wird?" |
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Hallo Christian
Meine Freundin( nicht im gemeinsamen haushalt) war 1 Jahr karenz und danach wollte sie sich beim ams melden.. laut auskunft von der ak hieß es sie soll sich für 16 std die woche arbeitslos melden und das ams macht die ersten 3 jahre keinen stress bei einer mutter wegen arbeiten!
Als sie sich arbeitslos melden wollte wurde ihr beim ams gesagt dass sie cih für 20 std melden müsste.
Da es aber nicht möglich ist wegen betreuungsperson da er noch gestillt wird wurde ihr das ams geld verweigert! Es hieß.. falls ein jobangebot kommt und sie dieses wegen fehlender betreuungsperson nicht annehmen kann wird ihr das geld gestrichen. jedenfalls kommt mir vor dass die sie von anfang an nicht beim ams gemeldet haben wollen... sie haben sie jetzt als arbeitssuchend ohne bezug angemeldet.
daraufhin hat sie mindestsicherung angesucht. Dieser scheissdreck zum bearbeiten dauert jetzt 3 monate wo sie kein geld hat für essen oder sonstige zahlungen! Wie kann dass sein dass man als alleinerziehende nach der karenz zum sozialfall ohne geld wird?
Jedenfalls was kann man da jetzt machen?
Kannst du mir vor und nachteile der Mindestsicherung gegenüber dem ams geld auflisten?
Ist sie jezt überhaupt versichert? und wo ist dass kind dann versichert?
Was soll der ganze scheiss überhaupt?
MFG (6.05.13)
Antwort: "Amtsmissbrauch?" sie soll sich sofort nochmal beim AMS arbeitslos melden. begleitperson mitnehmen und gegebenenfalls zum geschäftsstellenleiter gehen, um die angelegenheit zu klären.
die 16 stunden ergeben sich aus dem gesetz. fragen sie nach ob dieses gesetz noch gültigkeit hat "?" - wenn nicht dann meldet sie sich natürlich auf 20 stunden an! wenn doch: 16 stunden!
sollte es deswegen schwierigkeiten geben - so würde das geld für 6 wochen gesperrt werden - und nicht andauernd - dagegen ist dann mit zu erwartenden erfolg Berufung einzulegen.
wurde sie von der AMS-betreuerIn, entgegen der gesetzlichen bestimmung bewusst falsch aufgeklärt - was zum nachteil / schaden führt, so handelt es sich m. M. um Amtsmissbrauch! in diesem falle drohen sie ihr auch mit anzeige! ev. auch bei der staatsanwaltschaft erstatten! -sie ist ab antragsabgabe versichert - wahrscheinlich nur mit erheblichen aufwand wenn sie einen arzt braucht und der antrag noch nicht bearbeitet ist.
ja nicht um mindestsicherung ansuchen, wenn ihr arbeitslosengeld/notstand zusteht - ist die totale entrechtung - ausserdem ist sie genauso dem widerlichen AMS ausgesetzt. (ausser ihr notstand ist zu gering, dann über mindestsicherung auf ca. 750 euro aufstocken lassen!)
nachteile z.Bsp. vorherige verarmung siehe Mindestsicherung, bzw. bmask.gv.at
also, sofort mit begleitperson zum ams ev.beschwerde an mehreren adressen wegen "falscher" auskunft / einschüchterung / unkorrektem abwimmeln die bekommen aus den "versicherungsgeldern / ev. auch steuergeldern" ihre tolle entlohnung - wegen der personen, denen sie menschenrechte, demokratische rechtsstaatlichkeit entziehen!
Es reicht! - ENDLICH NICHT MEHR JEDE SAUEREI GEFALLEN LASSEN! unfassbar was da abgeht und was hundstorfer "SPÖ?" als sozial bezeichnet. warte auf rückmeldung nach erledigung! alles gute!
8.05.13 um 9.49 Uhr - von C. S. - "Der Antrag auf Mindestsicherung wurde schon abgegeben" Hallo Christian
Der antrag auf mindestsicherung wurde schon abgegeben und es wurde auch vorige woche ein antrag auf sofort hilfe ausgesandt um die wartezeit zu verkürzen.. wo würde sie jetzt geld herbekommen wenn dieser antrag eine bearbeiteung von 12 wochen hat?
Habe ich dass jetzt richtig aufgefasst bez. mindestsicherung... Alleinstehende, 794,91 Euro plus 214,63 pro kind zusätzlich? Wären insgesamt ca 1010 euro die sie bekommen würde oder? das geld was sie vom ams bekommt wäre bei weiten nicht so hoch..
Geld ist im moment dass wichtigste da dies nicht wirklich vorhanden ist weil wir auf homöopathie setzen und dies von der gkk nicht bezahlt wird.. also kommen da hohe kosten jedes monat auf sie zu .
Meinst du mit der versicherung ab antrag abgabe jetzt ams oder mindestsicherung?
Es hies dass sie jetzt nicht versichert ist. bzw nur noch 6 wochen bzw jetzt noch 4 wochen und das kind jetzt da ich der vater bin bei mir mitversichert ist... ich habe echt keine ahnung. an der gemeinde hatten sie gesagt dass sie das bei der ak machen muss mit versichern oder so... habe mit einen freund geredet und der hat gemeint dass selbstversichern 50 euro im monat kostet bei der ak oder so ....
Einkommen und vermögen ist keines vorhanden soviel kann ich schon mal sagen zwecks mindestsicherung.
geht jetzt auch mehr darum dass sie noch 1 bis 1,5 jahre zuhause bleibt beim kind und keinen stress wegen ämter hat bzw ams und so weiter. mfg :) (7.05.13)
Antwort: wieviel bekäme sie notstandshilfe? ich rate lieber zur notstandshilfe als mindestsicherung ausser es ist zu wenig dann aufstocken lassen. (muss jeder selbst entscheiden) einige zeit kann sie ruhe von der behörde haben - ev. drei jahre aber auch bei der notstandshilfe wird sie ja "seltenst / nicht genommen" wenn sie betreuungspflichten nachkommen muss und nur 16 stunden zur verfügung steht. (deshalb wäre es von vorteil - weil sie über notstand gleich versichert wäre - beides beantragen)
mindestsicherung ist ca. 750 euro (mittlerweile etwas höher?) kann nicht genau sagen wieviel mehr mit kind.
aber versichert müsste sie sein - ab antragsabgabe auch mindestsicherung (ohne gewähr)
versichern bei der krankenversicherung / sozialversicherung >Liegen die Voraussetzungen für eine kostenlose Mitversicherung von Lebensgefährten nicht vor, kann eine Selbstversicherung aus sozialen Gründen zu abgesenkten Beiträgen abgeschlossen werden. (ohne gewähr)
Ps.: nochmal - begleitperson zu den behörden / einrichtungen mitnehmen und auf auskunft bestehen - ev. mitschreiben
ev. am besten beides (Notstandshilfe und Mindestsicherung) beantragen - ohne gewähr Vorsicht: in steiermark gibts auch noch den regress alles gute
caritas besuchen einkaufsgutscheine; zahlungen wie miete etc. per erlagschein. ev. bargeld - ohne gewähr
Anm.: E-Mail an Landeshauptmann Voves wie an die Steiermark-Regierung Ich möchte ihnen nicht meinen Unmut bzw. die SoNed-Veröffentlichung bez. Regress, auch bei der Mindestsicherung, vorenthalten! (21.12.10) |
6.05.13 um 13.01 Uhr - von Fe*. - "Stelle schon vergeben trotzdem Sperre?" |
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Lieber Hr. Moser,
ich brauche bitte dringend eine Hilfe von Ihnen!
Und zwar habe ich bei meinen letzten Termin 3 Stellenangebote bekommen, 2 davon per mail zum bewerben und 1 persönlich bei einem anderen AMS! Eine Freundin von mir hat zufälligerweise die gleiche stelle bekommen, zum persönlich vorstellen.. sie war allerdings schon früher dort und rief mich an und sagte \" ich brauche mich garnicht mehr bewerben, die stelle sei vergeben\" dauraufhin habe ich trotzdem nochmal angerufen,und einfach sicherzugehen.. mit der Betreuerin konnte ich nicht persönlich sprechen, da hat mir nur die unfreundliche person an der Hotline gesagt, die stelle sei vergeben.
Heute habe ich mein AMS geld erhalten, allerdings nur die hälfte.. hab dann angerufen beim ams.. da sagte man mir, ich habe mich nicht beworben deshalb wurde ich gesperrt/bzw. nicht alles ausbezahlt! ich hab doch angerufen, um sicher zu gehen.. was soll ich jetzt tun?
Ich hab am mittwoch einen Termin bei meiner betreuerin, wie soll ich ihr das erklären? Sie wird mit unmöglich glauben, sie mag mich nicht! Ich kann aber sonst keine Miete zahlen und den Kindergarten auch nicht!!
Lieber Hr. Moser ich hoffe sie sehen meine Nachricht schnell, damit ich weiß was ich am mittwoch machen soll??
Vielen lieben dank schon mal im Voraus!!
Mit lieben Grüßen
Antwort: Sie wissen nun, dass Vorsicht geboten ist! In Zukunft ev. trotzdem vorbei schauen und "Vermittlungs-Wisch" abstempel lassen auch wenn die Stelle vergeben ist. Beim AMS handelt es sich um keine soziale, menschenfreundliche Einrichtung. Im Gegenteil, das Bestreben des AMS ist unschuldigen arbeitslosen Menschen Nachteile zu verursachen, schlechter-stellen und wenn möglich wegen jedem "Schars" den Bezug auch "rechtswidrig" sperren! Ist nämlich ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg für den es eine Prämie gibt, weil die Betroffenen dann aus der Statistik fallen! "AMS / Hundstorfers-"SPÖ?"-Arbeitsmarktpolitik heisst soviel wie realitätsverweigernde Widerlichkeit"
Trotzdem, wenn sie angerufen haben - und ihnen mitgeteilt wurde, dass die Stelle schon besetzt sei - ist die Sperre rechtswidrig!
Verlangen sie - wenn ihnen die BeraterIn nicht glaubt - sofort einen schriftlichen Bescheid auf den sie Berufung einlegen! Nehmen sie sich eine Begleitperson zum Termin mit! ("Immer") Ev. besuchen sie damit den Geschäftsstellenleiter und klären die Angelegenheit mündlich!
Bei Erfolglosigkeit bez. der Termine orientieren sie sich an das Muster im Link! Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung
Die Schwierigkeit liegt im beweisen, aber wenn nötig gehen sie ev. über Verfahrenshilfe bis zum VwGH! Der geht der Sache genauer nach! - Sollte ihr Telephonat abgestritten werden! Widersprüche der Parteien beim Vorstellungsgespräch
Übrigens sie müssen dem Arbeitsmarkt nur 16 Stunden zur Verfügung stehen!
Wenn es finanziell sehr eng wird, besuchen sie die Caritas: Einkaufsgutscheine, Miete, Strom etc. per Erlagschein; ev. Bargeld? (ohne Gewähr)
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6.05.13 um 12.52 Uhr - von We*. - "Ermittlung vom AMS zur Arbeitsfähigkeit?" |
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Sehr geehrter Hr. Moser,
Ich hätte eine Frage bezüglich einer Ermittlung vom AMS zur Arbeitsfähigkeit: Ich kann aufgrund meiner Beschwerden (Rückenleiden) nicht mehr jede Tätigkeit ausüben, vor allem kann ich nicht lange sitzen. Befunde hab ich dem AMS übergeben (Hausarzt, Röntenbefunde). Nun will das AMS abklären, inwieweit ich noch arbeitsfähig bin bzw welche Tätigkeit ich noch machen kann. Dazu schicken sie mich zu einer Informationsveranstaltung ins BFI, wo angeblich Ärzte vertreten sind, die die Befunde begutachten. Anschließend gehts in einem 5 wöchigen Kurs, wo man technische/ handwerkliche Fähigkeiten testen kann. Ich bin sehr skeptisch und möchte wissen ob ich zu diesem Infotag hingehen muss!?
MFG We.
Antwort: Ja sie müssen hin oder rechnen mit einer "ev. rechtswidrigen" Bezugssperre, die sie mit dem Rechtsweg Berufung / VwGH-Beschwerde bekämpfen!
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen! (ohne Gewähr)
Fachärztliche Untersuchung Arbeitsloser + 15.03.12 - Neue VwGH Erkenntnisse zur Gesundheitsstrasse
Berufsunfähigkeitprüfung! - arbeitsmedizinischen Dienst im BBRZ mit anschliessendem Deppenkurs / Mobbingkurs: Eigentlich bezeichnend, dass ihren Vertrauensärzten bzw. deren Befunde nicht vertraut wird und sie bzw. ihre Befunde von AMS-gekauften Ärzten nochmals begutachtet werden müssen?
"Es liegt meiner Meinung schon in der Natur der Sache, dass die Tätigkeiten/das Verhalten der vom AMS beauftragten/"bezahlten" Ärzte (ev. über/in Zwangsmassnahmen-Einrichtungen beauftragt) der Genfer Deklaration zuwiderlaufen. (u.a. über Auftrags-Motiv, -"Ziel?")" (9.08.12)
Eine verminderte Leistungsfähigkeit von ?% schützt sie vor bestimmten Tätigkeiten! >Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit
7.05.13 um 10.38 Uhr - von We. - Vielen Dank für die rasche Antwort! Gruß W (6.05.13) |
4.05.13 um 12.59 Uhr - von Jü*. - "Möchte gegen das AMS, wegen rechtswidriger Bezugseinstellung, vorgehen" |
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Hallo Christian,
danke für diese informative Seite. Im AHG heißt es: Der Geschädigte soll den Rechtsträger, gegen den er den Ersatzanspruch geltend machen will,..... Möchte gegen das AMS vorgehen wegen rechtswidriger Bezugseinstellung. Wer ist als Rechtsträger anzusehen? Das Sozialministerium? Oder Finanzprokuratur? Ist mein Plan überhaupt aussichtsreich? Danke. LG Jü. (3.05.13)
Antwort: Ein rechtliches Vorgehen gegen das AMS soll sich nicht an die Frage knüpfen ob diese Vorgehenweise aussichtsreich ist! - sondern ob es einen Grund dafür gibt! Für eine ev. Klage die finanziellen Schäden/Forderungen die aus der "rechtswidrigen" Sperre entstanden sind auflisten! (Auch jedes Telefonat, Briefmarke etc.)
Um eine längst notwendige Änderung herbeizuführen soll/muss ein gerichtliches Vorgehen gegen das AMS (bzw. MitarbeiterInnen) zunehmen! Jeder der sich wehrt, hilft auch "LeidensgenossInnen" / Jeder der für sich kämpft, kämpft auch für alle anderen!
Zu ihrer Frage siehe Amtshaftungsklage aus dem Arbeitslosennetz.org
Auch wäre anzudenken gegen die AMS-BeraterIn, die/der diese Tat gesetzt hat, vorzugehen. Dazu: Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen / zu verklagen! (17.01.10)
>(Zur Information: Ra. Dr. Pochieser Seite Nr. 2. Schadenersatzansprüche sind möglich Im Fall von Bezugssperre soll Berufung eingelegt werden. Bezugssperre führt oft zu Kreditschulden. Schadenersatzansprüche sind möglich, wobei RA Hilfe anbietet.
Nr. 4. Bei manchen Sperren, die zu Unrecht ergangen sind,
Amtshaftungsklagen: Stand der Amtshaftungsklagen. Welche Fälle wären (wegen guter Chancen) prinzipiell geeignet, um gezielt danach zu suchen? Besonders günstig sind Fälle, wo das AMS den eigenen Bescheid behebt, bevor noch der Fall zum VwGH geht. Wenn die Rechtswidrigkeit bereits feststeht, können Spesen mit geltend gemacht werden.
Auch wenn die Staatsanwaltschaft Anzeigen zurücklegt unbedingt weiter und trotzdem erstatten! Ab einer gewissen Menge muss sie handeln! Punkt 2 - "Verhalten der Staatsanwaltschaft bei Anzeigen gegen das AMS?"
Bei Rechtsunklarheiten: Bei Gericht gibt es gewisse Tage, wo man seinem Fall einem Anwalt vortragen und sich rat holen kann. Auch die Rechtsanwaltskammer bietet kostenlose Gespräche an. Wenn rechtsschutzversichert, RA kontaktieren!
AMS - Haftung: Die bekl. Partei hat für die Folgen der falschen Auskunft ihrer Organe einzustehen.)< (ohne Gewähr) |
3.05.13 um 9.03 Uhr - von MS. - "Beschwerde an die Datenschutzkommission" |
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Sehr geehrter Herr Moser! Es geht um folgendes. Beantragte Ende Feber 2013 eine Datenauskunft bei der Mobilarge hier bei uns in Villach. Da nach der obligaten 8-Wochen-Frist ich nichts bekam, gab ich heute bei der Post einen eingeschriebenen Brief an die Datenschutzkommision auf. Das Schreiben beinhaltet einen kurzen Sachverhalt der Lage, nebst Kopien sämtlicher erforderlicher Unterlagen. Das Auskunftsbegehren stellte ich seinerzeit an die Leiterin der Mobilarge Mag. B.S. - dieser präpotenten ams-sympathiesantin!!! Ich war 2009 und 2012/2013 insgesamt 5 Monate über das ams "Gast" dieser sozial-ökonomischen, privaten-GEMEINnützigen Einrichtung. Auch vor 2009 schon wurden über mich Daten erhoben, festgehalten, gespeichert in der Vereinsinternen EDV, schriftlich und sonstwie. Zugegebener Maßen war ich Klient/Kunde in einer anderen Sache bei dieser Institution. SEIT 2008 GOTT SEI DANK NICHT MEHR!!! Meinen Sie Herr Moser kann mir etwas passieren, wenn ich der DSK diese Sachen in der Beschwerde nicht angab? Ich meine da die über 700 Euro Strafe die mir da drohen könnten. Der Beschwerdegegner in dieser Sache ist eine Mag. und nicht blöd - mit Landespolitikern per Du! MS (2.05.13 )
Frage: haben sie den auskunftsantrag an den SÖB auch schon eingeschrieben gesendet?
3.05.13 um 8.24 Uhr - von MS. - "Der Brief wurde eingeschrieben mit Rückschein aufgegeben." Sehr geehrter Herr Moser! Zu meinen gestrigen Schreiben. Beantragte beim genannten SÖB am 21.2. die Datenauskunft. Der Brief wurde eingeschrieben mit Rückschein aufgegeben. Eine Woche später unterschrieb die Mag. den Rückschein. Eine Kopie der Empfangsbestätigung legte ich der Beschwerde an die DSK bei. Außerdem Kopien des eigentlichen Auskunftsbegehren, den Kassabeleg und des Personalausweises. Meiner Meinung nach kann mir auch keine Geldstrafe drohen, da die DSK in dieser Sache ja nicht umsonst tätig werden muß. Alles weitere überlasse ich jetzt der DSK. Drücken Sie mir bitte die Daumen. Hochachtungsvoll MS
Antwort: Auszug aus Datenschutz! Das Recht auf Auskunft kann kostenlos und ohne Anwalt mit Hilfe der Datenschutzkommission erstritten werden. Alle anderen Rechte gegenüber Private nur durch Zivilrechtsklagen, im Öffentlichen Bereich – also beim AMS – ebenfalls kostenlos durch die Datenschutzkommission! (Datenschutz)
"Da sich AMS und Zwangsmassnahmen gegen "unschuldige" Arbeitslose verbündet haben, ist hier, obwohl "private Betriebe" "?", ebenfalls von "öffentlichen Bereich" auszugehen! Ihre Angst vor Strafe ist m. M. unberechtigt!" (ohne Gewähr)
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2.05.13 um 10.12 Uhr - von Do. - "Voll verzweifelt: Mag an die Öffentlichkeit bringen wie die mit Leute umgehen." |
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servus christian ich hätte heute das sogenannte 1 gespräch mal wieder gehab hab es lange hinauszögern können doch leider wurde ich krank (wiedermal) sie drohte mir beim ams morgen anzurufen ich sagte ja machen sie nur ich sag dem ams eh bescheid und geb mei krankmeldung ab das steb do steb oder wie des straflager heist ist ja echt das letzte leider fiel dann mei handy aus bitte ich kann nicht mehr ich rechne auch mit einer sperre hab ma scho bissal was auf die seite getan aber i weis ich mach des nicht mit bitte hilf ma ich mag das an die öffentlichkeit bringen wie die mit leuten umgehen voll verzweifelt bin danke dir (24.04.13)
Antwort: wieso rechnetst du mit einer sperre - wurdest du von einem arzt krank geschrieben bzw. bist du krank? natürlich würdest du wenn sperre berufung einlegen . auf keinen fall einfach hinnehmen oder? wenn du ev. einen bericht / beschwerde über den kurs schreiben möchtest - kann ich ihn veröffentlichen - ja? melde dich bez. weitere vorgehensweise bzw. ablauf. Ps. handelt es sich um eine aufsuchende vermittlung - kurs. daheim besuchen - bzw. anrufen etc. alles gute
24.04.13 um 19.50 Uhr - von Do. - "Die belästigt mich täglich am Telefon ich geh scho gar nimmer ans Telefon" ja hab mi von meinen hausarzt krank schreiben lassen werde auch berufung einlegen falls es zu einer sperre kommt di hat mir am telefon gedroht das sie mich speeren lasst von context bin noch nicht dort aufgenommen hab es bis jetzt hinausgezögert auch heute aber die belästigt mich am telefon täglich ich geh scho gar nimmer ans telefon wenn ich die nummer sehe danke dir christian
Antwort: "Telefonterror: Strafanzeige nach dem Telekommunikationsgesetz" gib die krankmeldung gleich beim ams ab - dann kann es keine sperre geben! so und jetzt drehst du denn spiess um >vom RA - er/sie hat den telefonterror einzustellen sonst zeigst du ihn/sie an! bzw. droh ihm/ihr mit klage - unbedingt es reicht! >Sollten allfällige "Betreuer" auf den Gedanken kommen, Sie telefonisch zu belästigen oder gar zu Hause aufzusuchen, erklären Sie der Firma, dass ihre Besuche unerwünscht und daher einzustellen sind bei sonstiger Unterlassungsklage. Detto kann man bei Telefonterror mit Strafanzeige nach dem Telekommunikationsgesetz drohen bzw. diese auch tatsächlich durchführen. <
les dir auch den link durch - Protokoll des RA-Referats bei AMSand - runter scrollen zu phönix(17.03.09) u.a. mit Phönix/aufsuchende Vermittlung In Zukunft kann man sich insofern an dieser Fa. schadlos halten, als man sie wegen Vertragsverletzung auf Schadensersatz klagt. lass dir den psycho-, telefonterror nicht mehr gefallen. gib mir über ausgang bescheid - danke - alles gute
24.04.13 um 21.28 Uhr - von Do. - "I kämpf weiter" danke dir christian i bin echt scho verzweifelt wede glei mei krankmeldung abgeben und geh auch nimmer ans handy wenn die anruft danke i kämpf weite dank dir |
1.05.13 um 14.30 Uhr - Bewusstseins-Bildung zum 1. Mai
"Minderheiten "ÖVP/SPÖ" diktieren uns ihre Politik der Unterdrückung, Menschenrechtsverletzung, Ausbeutung etc." |
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Anmerkung unter`m Thema Amoklauf: "Diese katastrophalen Konsequenzen entspringen aus einer Politik, die sich nicht auf das Ganze konzentriert, sondern in der Parteien Politik als ein Handeln verstehen, das für sich und dem eigenen Klientel Vorteile zu Nachteilen anderer erwirkt / verursacht! Ein System indem wenige Prozent an Stimmen es erlauben eine Gesellschaft zu unterdrücken, auszubeuten etc. Zieht man nämlich die Nichtwähler ab, reichen dem jeweiligen Koalitionspartner ca. 15 % Stimmenanteil an der Gesamtbevölkerung, weil sich die Parlamentssitze / (Landtagssitze) wegen der Nichtwähler fast verdoppeln! - bzw. hochrechnen - bspw. bei einer Wahlbeteiligung von (siehe Tirol) ca. 60 %!
( Die Nichtwähler wählen damit exakt das Wahlergebnis, vor allem aber natürlich die die Mehrheit erringende Regierungskoalition mit.)
Koalitionen agieren dann nach dem Motto: Eine Hand wäscht die andere! Die Koalitions-Parteien teilen sich dann die Macht und das Kapital etc. untereinander auf.
Und deswegen entstehen Gesetze, die Menschenrechte, Menschenwürde, "die demokratische Rechtsordnung" verletzen / mit Füssen treten! Weil sich die Parteien Politik nach eigenen Interessen und zum eigenen Vorteil gestalten! Auf den Rest wird geschi....."
Ca. "30 % der Bevölkerung" diktieren dann dem Volk ihre "Ungerechtigkeiten" (Bsp.: "Bei einer 50 %igen Wahlbeteiligung werden aus 30% nach der Aufteilung der (Landtag) Parlaments-Sitze 60%"! Weil keine Sitze, die der Nichtwähler, leer bleiben! Eine "minderheiten"-"Mehrheit" die dem Rest ihren Willen diktiert!)
Denkt man an die SPÖ kommt Hoch-Verrat an das eigene Klientel, der sozialen Gesinnung, dem hervorragenden Partei-Grundsatz-Programm dazu! "Verrat an dem, wofür man gewählt wurde!" Es wird also eine ganz andere Politik umgesetzt als die, die gewählt wurde!" (1.05.13)
Wir brauchen also schleunigst tatsächlich soziale-humanistische Partei - en! "Lasst sie uns wählen! Parteien gründen! Gründungen unterstützen! Wie ev. / als Bsp. \"Heinrich Malzer`s Ethik-Partei zur positiven Entwicklung Österreichs\" \"Gesucht Personen die sich beteiligen!" (15.04.13)
unter: "Weiterer arbeitsloser Amokläufer!" "Das AMS macht uns (die Gesellschaft) zum Mit-TäterIn!" "Jede(r) der zusieht wie ("Hundstorfers"-"SPÖ?") Behörden Menschen (psychisch) zerstören, ist kein unschuldiges Amoklauf-Opfer!"" bzw. Das Ignorieren, der behördlichen menschenschädigenden/ menschenschändenden Taten, macht uns zu Mitschuldigen / Mit-TäterInnen!" (12.05.12)
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30.04.13 um 11.20 Uhr - von Is. - "Geschützte Bemessungsgrundlage" |
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Sehr geehrter Hr.Moser, ich habe eine Frage zur geschützten Bemessungsgrundlage ab dem vollendeten 45. Lebensjahr: Das Dienstverhältnis endete im Juli 2009, das 45.Lebensjahr wurde im Oktober 2009 vollendet. Seither wurde kein neues Dienstverhältnis eingegangen, sondern Arbeitslosengeld bzw. Notstand bezogen. Ist die Grundlage nun geschützt? Herzlichen Dank!
Antwort: Ja ihre Bemessungsgrundlage ist geschützt!
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29.04.13 um 20.39 Uhr - von Ing. P. . - "Weiterbildung: Mein persönlicher Eindruck ist das es seitens des AMS keine wirkliche Untertsützung gibt, eher kreative Verhinderung."
"Teil 2 unglaublich" |
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Sehr geehrter Herr Moser!
Wie in unserer Konversation vor einigen Wochen festgehalten habe ich mich weiter um eine Entsprechende Weiterbildung bemüht. Das selbe Begehren habe ich nochmals und ausführlicher nochmals gestellt. und wieder wurde es innerhalb von wenigen Minuten abgelehnt. Ich Antwortete auf diese beiden "Blitzablehnungen" mit einem bestimmten aber durchaus höflichen Schreiben. In dem ich einerseits um eine genauere Begründung gebeten hab, und andererseits die vom AMS genannten Gründe für die Ablehnung mit Fakten wiederlegte. Mit Fakten direkt vom AMS.
In einem persönlichem Gespräch wurde mir dann alles Mögliche erklärt.
1) Hab ich so oder so keinen Rechtsanspruch. (Mag ja sein, aber ich wurde ja von meinem Betreuer aufgefordert, im Weiterbildungsbereich etwas passendes zu suchen.)
2) Liegen die Kurskosten weit über den Möglichkeiten. (es gibt zwar einige langfristige Ausbildungen von dieser Geschäftsstelle finaziert, die teilweise mehr kosten, und zu Dutzenden vergeben werden)
3) Gibt es keine offenen Stellen für diesen Beruf in der AMS Datenbank. (Auch das ist nicht ganz richtig, es gibt sogar relativ viele Stellen in diesem Bereich zum sofortigen Einstieg. Mit genau diese Ausbildung als Voraussetzung. Die entsprechenden Ref. Nummern habe ich auch genannt.)
4) Die von Ihnen genannten Stellen sind schon alle etwas älter und vermutlich nicht mehr aktuell. (Doch sind sie, ich hab die Unternehmen 1-2 Tage vor dem Gespräch angerufen, um zu klären ob das Stellengesuch noch aktuell ist.)
5) Ja mag sein aber diese Kurse werden vom AMS generell nicht bezahlt. Weil das kein Ihnen bekannter Ausbildner ist. (Stimmt auch nicht, die Kursleitung hat mir auf meine Anfrage wegen AMS usw. geantwortet, das vom aktuellen Kurs ca. 1/3 der Teilnehmer vom AMS finanziert werden.)
schlussendlich
6) Spielt das alles keine Rolle, weil das eine minderwertiger Beruf ist. Es gibt nicht einmal eine LAP. und das können wir nicht verantworten das sie so eine Ausbildung machen. (Das ist richtig das es keine LAP gibt, das liegt aber daran das es rechtlich keine Möglichkeit gibt dazu, (Volljährigkeit Voraussetzung, etc.)
Mir wurde dann ANQ Arbeitsplatznahe Qualifizierung angeboten. Die folgendermaßen abläuft. Ich suche ein Unternehmen das die Kurskosten übernimmt. Dafür arbeite ich beim Unternehmen parallel zum Kurs (Praktikum). Ich bekomme weiterhin die Notstandshilfe bezahlt. Darf aber kein Endgeld bekommen.
Das kann ich mir schlicht und ergreifend nicht leisten. Immerhin dauert der Kurs ein Jahr. Und durch das Praktikum zusätzliche Aufwände für mich entstehen.
Es gibt auch noch ein weiteres Gespräch, nur leider erst in 7 Wochen. Vorher ist leider kein Termin verfügbar. Ich habe zwar urgiert das es doch nicht sein kann. Mir wurde dann aber erklärt das das AMS bis zu 6 Monaten Zeit hat für etwaige Bearbeitung etc.
Mein persönlicher eindruck ist das es seitens des AMS keine wirkliche Untertsützung gibt, eher kreative Verhinderung. Hinzu kommt das ständig wechselnde Personen "zuständig" sind. So kann man sich nicht auf das berufen was man mit seinem Berater in der Vergangenheit besprochen Hat.
Soweit der Stand der Dinge.
es folgt Teil 2 und der hat es wirklich in sich!
Ing. P. .
----- ------ Teil 2 unglaublich ------- -----
Sehr geehrter Herr Moser,
ich danke für Ihre Zeit aber ich muss Ihnen den letzten Vorfall näherbringen. Ich bin sehr tolerant und nehme einiges in kauf aber das hat alles was mit bisher an Beamtenfrechheiten unter gekommenen ist in den Schatten gestellt.
Wie in meinem letzten Mail geschrieben ist leider kein früherer Termin für mein Anliegen möglich. Am vergangenen Montan habe ich etwas überraschend ein Schreiben zum Termin bekommen. Termin für vergangenen Freitag, Etwas kurzfristig aber für mich kein Problem, ganz im Gegenteil. Ich bin also letzten Freitag pünktlich um 9:00 Uhr beim AMS in Wr, Neustadt. Ich habe offensichtlich einen neuen Betreuer, Ich wurde also aufgerufen, bin ins Büro habe Platz genommen. der Betreuer greift zum Telefon und Sekunden später betreten 2 Polizei Beamte das Büro. Es ging um Zahlungen für die BH Wr. Neustadt, ich wurde vor Ort festgenommen und wie ein Verbrecher aus dem AMS abgeführt. Der AMS Betreuer sagte noch das er eh nix braucht von mir und sie mich schon mitnehmen können. In weiter Folge wurde ich am Posten eingesperrt da ich das Geld nicht eingesteckt hatte, sind aber dann zur Bank gefahren das Geld holen. Davon abgesehen das ich seit Wochen der BH schreibe das sie mir die offene Summe mit Zahlungsdaten mailen sollen, Damit ich das überprüfen kann. Und ich immer und regelmäßig gezahlt habe. Aber das ist eine andere Geschichte.
Meine Frage dazu ist, darf das AMS das? Ist es Ihre Aufgabe bzw. wie wird das gerechtfertigt?
Muss man sich das gefallen lassen?
Antwort: Kein Rechtsanspruch auf tatsächliche Qualifikation / Ausbildung - Nur die Pflicht / Zwang zu Volks-Vertrottelungskurse! Somit ist ausdiskutiert!
Indem tatsächlich etwas gegen sie auflag - haben sie denen "Munition", die "die" gegen sie verwenden, bereit gestellt! Was sollen sie denen vorwerfen! Dass sich menschenunterdrückende Behörden zusammenschliessen! - Wir leben in einem faschistoiden Land - funktioniert über Feindbild-Gestaltung, Heuchelei, Lügen, Unseriösität und Scheinen anstatt Sein! Sie könnten ev. eine Anfrage / Beschwerde an die Datenschutzkommission senden? Ebenfalls im Kanzleramt - soviel zur Unabhängig! Ist meine Meinung! Hier wäre die Auskunft von einem Rechtsanwalt angebracht! Haben sie eine Rechtsschutzversicherung?
Im folgenden Link gehe ich auf die Verbindungen ein!
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