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25.05.13 um 13.48 Uhr - von S. G*. - "Mir wurde das Geld gesperrt, weil ich eine Vorauswahl versäumte"


Guten Tag mein Name ist S. G. und ich suche um Hilfe an mir wurde das Geld vom Ams gesperrt, weil ich eine Vorauswahl versäumte.
Der Grund dafür war folgender ich musste spontan einer Freundin helfen im Haushalt/Einkaufen und Pflege da diese vorherige Woche noch im Krankenhaus und einen Eingriff hinter sich hatte und mich um Hilfe bat, ich hatte Streßbedingt dort sehr viel zu erledigen an Hausarbeiten und Einkäufen und mit der Betreuung meiner Freundin und vergaß auf welcher aktuelle Kalendertag war zu den Zeitpunkt wo ich bei meiner Freundin war, ich war genau 2 Tage bei ihr am 22 hätte ich zu der Vorauswahl sollen war aber in den Glauben es handelt sich um den 19 meinerseits, es war ein Fehler meinerseits was ich den Ams so erklärte und erklärte mich trotz Sperre bereit das ich weiterhin Stellen vom Ams erhalten möchte und mich darauf bewerben möchte und das ganze vergessen aufgrund von Streß resulierte und nicht von arbeitunswilligkeit wie man das vielleicht falsch verstehen könnte, was bei mir aber nicht der Fall ist, sonst würde ich nicht das Ams um weitere Stellen angesucht haben das sie mir di!
ese bitte schicken, und das ich auch sonst regelmässig mich bewerbe, das Ams glaubte es zwar meinete es läge aber nicht in deren Ermäßen das ab zu wägen wie das ausfallen würde, da die Krankenkassa angeblich schon ein X in den Eintrag gemacht hätte..was mit der Aussage gemeint war ist mir bis heute nicht klar..nur das das ganze durch Streßbedingt resultierte und nicht durch arbeitunswilligkeit denn ich will arbeiten gehen! Alles Dinge die dem Ams egal sind, meine Freundin rief an und bestätigte meine Geschichte, meine Freundin J. P. hatte den selben Fall selbst und sie erhielt keine Sperre. Ist es normal das man Menschen dermaßen hart bestraft wenn sie durch eine stark belastete Situation mal sich im Datum irren und ihnen gleich sämtliche Gelder streicht? Ich empfinde es als Willkür und als Unzumutbar und fühle mich in meinen Rechten als Mensch getreten, ich habe mich auf jede Stelle vom Ams bisher beworben und zu allen Stellen immer eine Rückmeldung gegeben und i!
mmer selbst mich um Arbeit bemüht ist das der Dank dafür?
Ich hoffe hier auf Hilfe und das man mir sagen kann ob ich eine Chance habe das ganze noch meistern zu können oder ob es vergebens ist und ich es so hinnehmen muss wie es ist, denn die Sperre reißt mich momentan in eine ziemliche Schuldenfalle.
Der Bezug wurde mir eingestellt ab dem 22.05.2013 und ich erhalte seitdem kein Tagesgeld mehr, es wird noch geprügt ob der Sperre statt gegeben aber in meinen Augen hat sie schon durchgegriffen wenn ich seit den 22.05.2013 keinen Anspruch mehr auf Nostandshilfe beziehe, sprich kein Tagesgeld erhalte, wenn die Sperre nach Prüfen zugelassen wird, wird sie bis zum 2.07.2013 andauern, und ich weiß nicht mehr was ich dagegen noch machen soll..
Ich hoffe auf baldige Antwort und Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen S. G. (23.05.13)

Antwort:
Mit dieser Begründung wird es schwer! Mit sozialer menschlicher Argumentation ist man beim AMS fehl am Platz.
Zudem unterstützt ein perverses Belohnungs-System das asoziale, unmenschliche Verhalten. Jede Sperre trägt zum arbeitsmarktpolitischen Erfolg bei - weil nicht in der AL-Statistik vorhanden - wofür es Prämien gibt.

Da kostenfrei, legen sie Berufung ein!
Bei einer Vermittlung muss der Betroffene die Gelegenheit haben sich mit dem potentiellen Arbeitgeber über Inhalt der Arbeitsverpflichtung, Arbeitszeit, Entlohnung u.ä.) zu besprechen.
Bei einer Vorauswahl ist das (ev.) nicht möglich. "Je nach dem wie das abläuft?"
Dazu Links lesen! Zu AMS bzw. Blindbewerbungen (27.03.11)

"Lebenslauf Pflicht?" mit Antwort: "Interpretation von Freiwilligkeit"
Starten sie den Versuch! Verlangen sie den schriftlichen Sperr-Bescheid, auf den sie dann Berufung einlegen! (ohne Gewähr)
Und wenns eng ist besuchen sie die Caritas und bitten um Hilfe! Einkaufsgutscheine, Strom, Miete etc. per Erlagschein; Ev. Bargeld?
Dort gibts ev. für ihre Begründung bez. Sperre mehr Verständnis!

26.05.13 um 11.15 Uhr - von S. G*. - "Gesundheitliche Einschränkung"
"Es wirkt leider so wie Hauptsache man konnte jemand zu "Unrecht" eine Sperre erteilen"
Guten Abend Herr Moser
Ich bekomme zwar Unterstützung von meinen Eltern hoffe aber das auf die Sperre dann keine zweite Sperre folgen wird, da ich den Ams sagte sie können mir weiterhin trotz der Sperre Stellen zu schicken um meinen Arbeitswillen zu beweisen, und ich kann aufgrund von körperlichen Einschränkungen nicht mehr jede Tätigkeit machen, erst reichte ein Gutachten aus, damit das Ams das einsah, aber in letzter Zeit übergingen Sie dies immer mehr und gaben mir Stellen mit Kassatätigkeit und kann aufgrund von Zugluft/Kälte und alle Kassen sind meist im Eingangsbereich nicht mehr bei solchen Stellen mit Kassa dann arbeiten, früher wurde darauf Rücksicht genommen jetzt leider gar nicht mehr ich hoffe dann, das ich dann in der Sperrzeit nicht nur solche Stellen zugeschickt bekommen werde und es nicht erneut Ärger mit dem Ams und zu einer Sperre kommen könnte?
Eine Antwort darauf baldigst wäre bitte sehr hilfreich, ansonsten werde ich die Tipps von ihnen befolgen und auf jeden Fall eine Berufung einlegen, wegen Vorauswahl da der Arbeitgeber ja dort nicht an zu treffen ist, und Interpretation auf Freiwilligkeit eben weil man dort nicht den Arbeitgeber antrifft finde ich ein Nichterscheinen mit eine Sperre zu ahnden dann sehr als rechtswidrig nur ob das als Argument beim Ams fruchten wird als Argument, kann ich leider nicht sagen....
Werde versuchen Berfung ein zu legen und hoffe ich habe Erfolg damit.
Ich habe auch nach dem ich ein Gespräch mit einem Ams Ombudsmann hatte schon gesprochen erfahren das die Sperre schon leider auf dem Weg zu Mir ist, ich teilte beiden Seiten mit der Ombudsdame und dem Ams das ich mich am gleichen Tag auf 6 Stellen beworben hätte, was leider Mein zuständiges Ams kaum zu interessieren schien..ich glaube also nicht das das noch mit Rechten Dingen zugeht...wenn es dem Ams so egal ist das Leute sich weiterhin bewerben, es wirkt leider so wie hauptsache man konnte jemand zu Unrecht eine Sperre erteilen, und der Punkt das sie dafür Prämien kassieren wußte ich bislang nicht und schockiert mich regelrecht.. Auf jeden Fall danke für die Ratschläge, und sollten ihnen noch weiterhin welche einfallen dann teilen Sie mir diese bitte mit, danke für die rasche Antwort und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen (25.05.13)

Antwort:
Weiters geben sie in der Berufung auch an, dass das AMS bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen muss. Es liegt kein Hinweis vor, dass dies vom AMS beim Vorauswahlverfahren erbracht wurde!
Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit
In der Berufung teilen sie zusätzlich mit, dass sie sich am gleichen Tag auf 6 Stellen beworben hätten. Wäre ev. gut dies nachzuweisen - wenn möglich! (ohne Gewähr)
"Ein wichtiges Judikat gegen die oberflächliche Prüfung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Arbeitsmarktservice" (20.11.2011)

29.05.13 um 7.36 Uhr - von S. G*. - "Schreibens eines Teilnehmers als Hilfe für Berufung"
Sehr geeherter Herr Moser ich habe nun mit hilfe eines ähnlichen Schreibens von einen Teilnehmer welcher eine Ams Sperre bekam wegen dem Trendwerk Itworks als Hilfenahme um das Schreiben schreiben zu können zur Hilfe gezogen, da dies aber mein erstes Berufungschreiben ist, habe ich versuchte alle geannten Gründe von ihnen so gut wie es ging im Schreiben mit ein zu bauen bis auf den Punkt über die Freiwilligkeit :/ genau der Punkt könnte dem Ams sauer aufstoßen und ich leider das Gefühl habe das es dem Ams und um Fairness oder um Freiwiligkeit einer Stlele nicht mehr geht, wenn man dafür Prämien verhängt das arbeitswillige Leute Sperren bekommen, wenn sie Vorlagen wissen wie man so eine Berufung genau schreibt wäre das eine große Hilfe.
Ansonsten habe ich so gut es ging versucht mit meinen eigenen Worten die Berufung zu schreiben nur ob es damit von Erfolg gekrönt sein wird ist die andere Frage, daher wollte ich auch fragen ob sie einen kurzen Blick darauf werfen könnten?
Ich möchte ihnen jetzt schon einmal danken für alle ihre Tipps und ich habe früher schon auf ihrer Seite verfolgt wie sehr sie Leuten helfen die zum Opfer des Ams wurden und deren Schikanen und möchte ihnen dafür meinen Respekt aussprechen es sollte mehr Menschen geben wie Sie die sich für andere so einsetzen und stark machen.

Mit freundlichen Grüßen (28.05.13)

Antwort:
berufung ist okay! sperrbescheid-nummer angeben.

und schreiben sie dazu
„Ich stelle den Antrag, dieser Berufung die aufschiebende Wirkung gem. §56 Abs. 2 AlVG zuzuerkennen.“
alles gute! (ohne gewähr)

11.07.13 um 10.28 Uhr - von S. G. - Rückmeldung meiner Berufung:
(Auszug)
Seehr geehrter Herr Moser da sie eine Rückmeldung bei meinen Fall möchten nun leider trauriges Feedback der Befund wurde abgelehnt Begründung darum:
Es ist traurig genug zu wisen das ich in der Sache verloren habe und das ganze begründet wurde mit einen Gutachten was als null und nichtig erklärt wurde. (8.07.13)


25.05.13 um 0.14 Uhr - von Da. - "aber diesmal muss ich ein Lob aussprechen"


Ich habe mich an dieser Stelle schon öfter beschwert, aber diesmal muss ich ein Lob aussprechen. Ich hoffe, ich bringe damit niemanden in Schwierigkeiten.
Die AMS-Beraterin wollte mich erst gar nicht in einem Deppenkurs stecken, aber ich wollte unbedingt, damit ich in den Schulferien eine Ruh hab, und habe das auch so gesagt.
Der Kurs selbst ist im ***, die Trainerinnen sind sehr nett, ohne jede Anwandlung von Tyrannisieren, sondern ganz im Gegenteil sehr hilfbereit. Und wie immer lernt man sehr interessante Leute kennen.

Antwort: "Freiwilligkeit anstatt Zwang"
"In ihrem Eintrag spiegelt sich der Unterschied von Zwang zur Freiwilligkeit!
Eine andere Welt würde sich auftun, wenn sich die Arbeitsmarktpolitik nach einem anderen Menschenbild - eines das davon ausgeht, dass es keine faulen, sondern nur demotivierte, erkrankte Menschen gibt - ausrichten würde!
Diese ihre beschriebene Stimmung, die aus Freiwilligkeit entspringt - würde die Lebensqualität aller Beteiligten um Ungeahntes erhöhen.
Dankbarkeit anstatt Frust wäre das - wie auch effizientere - Ergebnis
"So ist es eine Frage der Zeit bis sich das Lob wieder in Tadel / Kritik verwandelt"

Ps.: Freiwilligkeit wäre auch das Gebot der Stunde, erst recht, wenn man davon ausgeht, dass es um sehr viele mehr an arbeitswillige Arbeitslose, als freie Arbeits-Stellen gibt!
"Daran ist erkennbar, dass es sich bei dieser Arbeitsmarktpolitik um ein anderes Motiv handelt, als arbeitslose Menschen zu helfen bzw. in angemessen entlohnte Dienstverhältnisse zu bringen!"
Die ÖVP Konstruktion der "zukünftigen" Gesellschaft!"


26.05.13 um 0.14 Uhr - von Da. - "So ist es!"
So ist es!
Ich hoffe nur, das *** kriegt keine Scherereien. Die fürchten sich nämlich eh schon, dass ihr Vertrag nicht verlängert wird, weil sie zu wenig Druck machen. Eine Trainerin hat uns von irrealen Zielvorgaben für die Einstellungsquote erzählt, von denen das AMS sehr genau weiß, dass sie nicht umsetzbar sind. (25.05.13)

Antwort:
Um ihre Befürchtung zu minimieren zensiere ich die Massnahmen-Bezeichnung!


23.05.13 um 11.05 Uhr - von Mü*. - "AMS-Betreuerin kann dieses Attest nicht annehmen"


Sehr geehrter Herr Moser !

Ich habe zurzeit einen Invaliditätsantrag bei der PVA am laufen.
Seit 01.01.2013 muss man nach 60 Tagen dem AMS zur Verfügung stehen.
Nun habe ich mir von einem Facharzt ein Attest geholt, in dem steht, dass ich zurzeit aus gesundheitlichen Gründen dem AMS zur Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehen kann. Mit diesem Attest bin ich nun zu meiner Betreuerin zum AMS und diese meinte doch wirklich, dass sie dieses Attest nicht annehmen könnte. Als ich sie fragte, warum das so wäre, wusste sie nicht, was sie darauf sagen sollte.
Sie teilte mir nur mit, dass während eines Pensionsatrages kein ärztlicher Attest Gültigkeit hat.
Nun wurde mir aber von der AMS Leitung bereits vor einigen Monaten dies nahegelegt. Wie sieht es nun wirklich aus ?
Kann das AMS ein Attest eines Facharztes, in dem steht, dass man für den herkömmlichen Arbeitsmarkt aus gesundheitlichen Gründen derzeit nicht zur Verfügung stehen kann, einfach ablehnen ?
Was kann man dagegen machen ? Der Arzt selbst meinte, dass er mir etwas fürs AMS schreiben würde, das ich vorlegen kann.
Ich ersuche wenn möglich um eine schnelle Antwort.
Vielen Dank !!!

Antwort:
Siehe Antwort unten:

zur info:
"selbst wenn der berater dieses attest ignoriert - sie sind auf alle fälle vermindert leistungsfähig und das AMS muss bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen, ansonsten darf keine einzige DV-Verweigerung oder SÖB-Zwangsmassnahmen-Vermittlungs-Ablehnung mit Bezugssperre sanktioniert werden!
Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit

natürlich muss sich das AMS an ihren gesundheitszustand, wenn ärztlich attestiert, halten - beim AMS kann es sein dass sie dafür auch kämpfen müssen - das tun sie dann auch - immer mit begleitperson, wenn möglich. nehmen sie das schreiben des arztes mit.
halten sie mich / uns am laufenden ("ohne gewähr") alles gute

23.05.13 um 13.44 Uhr - von Mü "*". - "Aufgrund des Attestes hätte
ich mit dem AMS nichts mehr zu tun!"
Hallo !

Man sagte mir, dass ich aufgrund des Attestes mit dem AMS eigentlich nichts mehr zu tun hätte und dadurch müsste man die Leistung einstellen.
Ich wäre dann dazu gezwungen beim Magistrat meinen Attest vorzuzeigen,
um Geld von denen zu erhalten. Ist das so richtig ? Danke. FG;

Antwort: "Über ihr ärztliches Attest müssten sie ohne Schwierigkeiten den Pensionsvorschuss weiter beziehen können!"
"Hängt mit dem Status zusammen!
Wenn sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen gibts keine Versicherungsleistung! Auch bei einem Krankenstand wandern sie zur Krankenkassa und kassieren Krankengeld! Vorsicht aber vor Aussteuerung
Weiters gäbe es sonst die Möglichkeit die Mindestsicherung ohne "Arbeitszwang" zu beziehen!
Da sie aber sowieso einen Invaliditätsantrag am Laufen haben, sind ihre laufenden Bezüge über Pensionsvorschuss gesichert?"

"Auch nach der Neu-Regelung des Pensionsvorschuss 2013 dürfte es keine Schwierigkeiten für sie geben, da ein ärztliches Attes ihre Arbeitsunfähigkeit bestätigt!"

>NEUERUNGEN IM BEREICH ARBEITSMARKT - BMASK.gv.at

NEUREGELUNG DES PENSIONSVORSCHUSSES
(2. Stabilitätsgesetz, ab 1. 1. 2013)
Die vorschussweise Gewährung des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe bei Beantragung einer Pension ist ab 2013 nur mehr möglich, wenn mit der Zuerkennung der Pension zu rechnen ist. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Wartezeit für den Anspruch auf eine Pension erfüllt ist und – im Falle der Beantragung einer Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension – ein ärztliches Gutachten über das Bestehen von Invalidität oder Berufsunfähigkeit vorliegt.
Es wird jedoch die vorläufige Gewährung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe bei Erfüllung sämtlicher dafür erforderlicher Voraussetzungen, insbesondere auch hinsichtlich der Verfügbarkeit und Arbeitswilligkeit, möglich sein. Für Personen, deren Arbeitsfähigkeit unsicher ist, sind aber bis zu deren Klärung die Regelungen betreffend die Arbeitsbereitschaft und die Arbeitswilligkeit für längstens zwei Monate nicht anwendbar.
Bei Zuerkennung der Pension wird die vorläufige Leistung wie bisher die Vorschussleistung von der Pensionsversicherung ersetzt und eine Doppelversorgung vermieden.<

>"Lassen sie sich die Auskünfte/Antworten schriftlich per Bescheid ausfertigen.
Da ich nicht für hundertprozentige Sicherheit bez. meiner Antwort garantieren kann, bin ich selbst gespannt wie diese Sache ausgeht! Danke für Rückmeldung über Ausgang!"

"Und bleiben sie nicht ihrer BeraterIn ausgeliefert! Viele sind äusserst unseriös. Besuchen sie den Geschäftstellenleiter - auch mit Begleitperson / Zeugen, um auch hier auszuschliessen, dass sie Unsinn zu hören bekommen!" (ohne Gewähr)

29.05.13 um 10.33 Uhr - von Mü*. - "Wie kann man am Besten die Betreuerin wechseln, hat man zu dieser kein Vertrauen?"
Hallo !
Danke für die Hilfe !
Ich würde noch gerne wissen, wie man am besten die Betreuerin wechseln kann.
Ich habe zu dieser kein Vertrauen....
Obwohl ich dieser über E-mail den Attest geschickt habe, hat sie nicht darauf reagiert.
Erst als ich nachgefragt habe, wo denn das Geld bleibt, hat sie mir einen Termin geschickt....
Nun kam auch schon der Bescheid, gegen den ich klagen kann.
Ich frage mich, warum die immer einen Bescheid schicken ?
Wenn ich mich ja nachweislich gemeldet habe, indem ich ihr über Mail diesen Attest.
geschickt habe. Daraufhin hätte sie mir einen Termin zusenden müssen.
Einfach nicht melden ist mir zu wenig... und dann mir die Schuld geben...
Der Arzt hat mir ja deswegen einen Attest geschrieben....
Zudem bekam ich schon einmal einen Bescheid vom AMS.
Damals habe ich Beschwerde gegen die Ablehnung eingereicht. Dies geht nur
über den Verwaltungs oder Verfahrensgerichtshof. Dort habe ich auch gleich um
Verfahrenshilfe angesucht. Diese wurde mir allerdings nicht bewilligt.
So habe ich es dann belassen und konnte mich nicht mal dagegen wehren, da ja
diverse Gerichtskosten auf einen zukommen... Und das würde ja dann nichts bringen...
Ich könnte diese jedenfalls nicht bezahlen... Das Geld bekam ich dann vom Magistrat,
da ich ja Leben muss.... Hätte ich in diesem Fall noch etwas anderes unternehmen können ?
Man hat mir ja mein Recht genommen.... Danke, fg. (28.05.13)

Antwort: "Rechtswidrigkeiten steht Tür und Tor offen!"
Falls keine Verfahrenshilfe gewährt wird, ist der weitere Rechtsweg beendet bzw. nur möglich wenn man sich diesen selbst bezahlt.
Da Menschen der "unteren sozialen Schicht" dieses Geld fehlt ist natürlich der Kampf ums Recht zu Ende, weshalb den Rechtswidrigkeiten Tor und Türe offen steht!

BeraterInnenwechsel ist auf Grund eigenen Wunsches fast ein Ding der Unmöglichkeit!
("trotzdem versuchen: schriftliche Beschwerde - sachlich begründen und BeraterInwechsel fordern! - eingeschrieben senden! u. U. je nach Vergehen - ev. an mehrere Adressen!")


23.05.13 um 10.58 Uhr - von Ci*. - "AMS-Berater erkennt den Facharzt-Befund nicht an"


ich wurde von einem facharzt für psychatrie für 12 monate arbeitsunfähig erklärt. aber der ams berater kennt den befund nicht an . mein arzt sagt das ist rechtswiedrig . mich würde ihre meinung dazu interessieren . auf rasche antwort hoffend, und m.f.g. ci

Antwort:
das ärztliche attest steht über der meinung des beraters.
ev. kann es sein, dass sie zu AMS-eigenen ("gekauften") ärzten geschickt
werden! (ev. BBRZ *) - das muss geschehen, akzeptiert das AMS dieses attest nicht!
es kann durchaus sein dass sich dieses amt wo`s nur geht geht quer stellt!

drum halten sie sich nicht bei ihrem "kleinen" berater/beamten auf und gehen bei
auseinandersetzungen zum vorgesetzten / geschäftsstellenleiter und verlangen auskunft ev. schriftlich oder ev. selbst mitschreiben. - unbedingt mit zeugen / begleitperson!
(bei rechtlichen unklarheiten immer schriftliche auskunft vom vorgesetzten verlangen! - dient ev. dem rechtsweg!

> sie verwenden bei diesbezüglichen auseinandersetzungen mit dem ams, das ärztliche attest für den rechtsweg / berufungsinstanzen VwGH. ("ohne gewähr")

- halten sie mich / uns am laufenden.

Zur Info:
Fachärztliche Untersuchung Arbeitsloser

* "BBRZ: Es wurde am Anfang gleich gesagt das die ganzen "Pseudokranken" und Psychische Erkrankungen nicht im Krankheitsbild aufgenommen werden" (4.08.2011)

"Es liegt meiner Meinung schon in der Natur der Sache,
dass die Tätigkeiten/das Verhalten der vom AMS beauftragten/"bezahlten" Ärzte
(ev. über/in Zwangsmassnahmen-Einrichtungen beauftragt)
der Genfer Deklaration zuwiderlaufen. (u.a. über Auftrags-Motiv, -"Ziel?")" (9.08.12)

Ps.: Und Vorsicht Aussteuerung:
Für ein und dieselbe Krankheit darf man max. 26 Wochen innerhalb eines ganzen jahres krank sein.
alles gute

23.05.13 um 14.12 Uhr - von Ci*. - "Vielen Dank"
vielen dank für ihre ausführliche antwort . mein nächster ams termin findet
am 3.6. statt . ich werde ihnen danach berichten was dabei rausgekommen ist
m.f.g ci


23.05.13 um 9.32 Uhr - von H. - "Schreiben von der Volksanwaltschaft aus dem hervor geht, dass nur die Meinung vom AMS und In.Takt zählt."

"Im Zusammenhang VA-Bericht 2012 / mit massiver Kritik!"
"Positv erwähnt sei, dass die VA. auf die Studie "Würde statt Stress" hinweist!"


Sehr geehrter Herr Moser,

habe gestern ein Schreiben von der Volksanwaltschaft bekommen (siehe
.pdf Anhang). Aus diesem Brief geht hervor, dass nur die Meinung vom AMS
und von In.Takt zählt.

Meine Meinung und vor allem wie der Ablauf wirklich war zählt nicht!

Meine Frage: 1. Was ist Ihre Meinung zu diesem Brief?
2. Was kann ich noch dagegen unternehmen?
3. Oder muss ich mich damit abfinden, dass das
AMS und In.Takt alles zurechtbiegen können wie Sie wollen?

Mit freundlichen Grüßen - Bitte nur anonym veröffentlichen! (22.05.13)

Antwort:
Wichtig ist immer den Rechtsweg beschreiten!
Begründung in der Antwort vom (20.02.13 "Praktikum bei der Firma In.Takt hat wie folgt ausgesehen")
Grundsätzliche Info:

Innerhalb zwei Wochen nach Erhalt des schriftlichen Bescheids - Berufung einbringen, bei Erfolglosigkeit anschliessend VwGH Beschwerde erheben - unbedingt, da das AMS seine eigene "demokratieverstossende "Gerichtsbarkeit" besitzt?

Die Volksanwaltschaft "nur" zusätzlich mit Beschwerde kontaktieren, aber auch unbedingt, um im Jahresbericht die Anzahl der Beschwerden statistisch zu erhöhen!
("Tipp von Stephan: Bitte bei den Adressen für Beschwerden IMMER insbesondere die Volksanwaltschaft angeben." - 12.03.11)

Von dieser Einrichtung sollte man sich nicht zuviel erwarten! ("U. U. wird einem aber als Alibi-herhalter geholfen!")
Dazu meine Anmerkungen unter dem "Volksanwaltschafts-Bericht 2011"

wie z.Bsp. Unvereinbarkeit:
Wie zum VA-Bericht 2010 wiederhole ich!
Dieses sehr wichtige Kontrollorgan einer Demokratie darf nicht mit PolitikerInnen (der Verursacher-Parteien) besetzt werden."
oder die Kritik:
Volksanwaltschaft, AK etc. als Alibi für diese Regierungspolitik? (13.05.2009)

VA-Bericht 2012
Im Zusammenhang möchte ich auf den zweiten Absatz
des aktuellen VA-Bericht 2012 bez. AMS (Seite 100) hinweisen, dessen Aussage m. M. mit dem Wesen dieser Einrichtung, erst recht nachdem die "Volksanwaltschaft den Menschenrechtsbeirat ersetzt ?" unvereinbar ist!

>Wenn z.Bsp. eine Sperre derart rechtswidrig erfolgte und diese deswegen nach einem Einspruch unmöglich aufrecht erhalten werden kann, so weist die VA diese Beschwerde nicht als berechtigt aus, wenn das AMS diese Sperre nach Einschreiten der VA aufhebt/zurück nimmt??

"Heisst: Die Volksanwaltschaft misst der AMS-Methode, - der rechtswidrigen Bezugs-Sperren wie den Bezugssperr-Drohungen, die bei Betroffenen schlimmste Existenz- Ängste auslösen und auch zur persönlichen Entwertung, Minderwertigkeits-Gefühlen, Würde-Verlust, Demotivation, etc. beitragen, und deswegen als Psychoterror bezeichnet werden muss - , keine Bedeutung/Wert bei."

"Menschenrechtsverletzung; Angriff auf die Menschenwürde spielt für die Volksanwaltschaft, die die Aufgaben des Menschenrechtsbeirats übernommen hat, keine Rolle?"

("Nochmals: Diese Volksanwaltschafts-Vorgehensweise/Behandlung ist mit dem Wesen dieser Einrichtung so derartig unvereinbar, dass mir Zweifel überkommen, ob ich diese Aussage richtig verstehe?! - mit irrwitzig gleichzusetzen")

Hier der Text aus dem VA-Bericht:

"Hinzuweisen ist an dieser Stelle darauf, dass das AMS – wie bereits in den vergangenen Jahren – das Einschreiten der VA grundsätzlich auch in laufenden
Verfahren akzeptierte und sich in diesem Kontext sehr kooperativ zeigte.
Sofern diese Verfahren unter Berücksichtigung von Anregungen der VA mit einem für die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer positiven Bescheid endeten, wurde die zugrunde liegende Beschwerde von der VA deshalb nicht als berechtigt ausgewiesen."

Und deswegen wieder und wieder die Kritik wie schon zum VA-Bericht 2010 und 2011
Dieses für die Demokratie äusserst wichtige "Organ" darf nicht mit PolitikerInnen der "Täter-Parteien" besetzt werden!

"Mich würde zudem interessieren wie die Volksanwaltschaft mit dem österreichischen Zustand, den sie in ihrer Antwort an mich -
"Rechts"-Auslegung auf die Grundrechte der Menschenrechtskonvention ist in Österreich nicht möglich!" (VA:16.04.09)
- beschreibt, jetzt wo sie die Aufgaben des Menschenrechtsbeirates übernommen hat, und der "deshalb" ihrer "Daseinsberechtigung" entgegen steht, umgeht?"

Positv erwähnt sei, dass die VA. auf die Studie "Würde statt Stress" hinweist!
20.05.13 um 14.46 Uhr - von Ing. Mag. Martin Mayr / Aktive Arbeitslose - "Wuerde statt Stress" im Bericht der Volksanwaltschaft erwaehnt!"
Am Ende eines Einzefallberichts verweist der Bericht der Volksanwaltschaft für das Jahr 2012 "ausdrücklich" (sic!) auf die Studie "Würde statt Stress" hin:

Die VA möchte an dieser Stelle ausdrücklich auf eine Studie hinweisen, die unter dem Titel „Würde statt Stress!“ von Arbeitslosen-Initiativen erstellt wurde. Im Rahmen der Erstellung wurde ein Diskussionsprozess unter von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen auf betont sachlicher Ebene in Gang gesetzt und wurden Befragungen von Betroffenen durchgeführt. Konkret zeigte sich dabei, dass speziell die Verpflichtung, als sinnlos empfundene Kurse machen zu müssen, einen wesentlichen Stressfaktor darstellt.
Wiedereingliederungsmaßnahmen werden vielfach nicht als Hilfe und Unterstützung, sondern als Belastung und teilweise auch als Willkür beschrieben. Letztendlich stärkt diese Sichtweise, dass es – wie im Einzelfall exemplarisch geschildert – nicht immer um die Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und individuelle, konstruktive Unterstützung geht. Für die VA stellt sich vor diesem Hinter grund die Frage, ob dies ein tragfähiges Konzept für die Zukunft sein kann und sein soll.

VA-Bericht 2012 - Seite 104 ganz unten


23.05.13 um 9.30 Uhr - von Ge*. - "Zahnarztbehandlung bzw. Kosten"


Hallo,
bin zur Zeit arbeitslose 54-jährige Studentin einer PH. Heute ist mir ein Stück eines Zahnes ausgebrochen. Habe morgen einen Termin beim Zahnarzt. Es besteht die Möglichkeit, dass ich eine Überkronung benötigen werde, im günstigsten Fall eine Füllung, wobei ich eigentlich nicht unbedingt eine Amalgamfüllung bevorzuge. Da Zahnarztkosten ja bekanntlicherweise relativ hoch sind, frage ich mich, wie ich das bezahlen soll. Gibt es die Möglichkeit einer Beihilfe oder muss ich mir den sonst gesunden Zahn reißen lassen, weil ich es mir momentan mit dem Arbeitslosengeld nicht leisten kann? Vielen Dank für die Antwort. Gruß Ge. (22.05.13)

Antwort:
besprechen sie das vorort mit dem zahnarzt - es gibt auch einen antrag
auf unterstützung - ist möglich dass sämtliche kosten übernommen werden.

unbedingt mit dem arzt über kosten und diesbez. besten behandlung sprechen.
alles gute

24.05.13 um 0.14 Uhr - von Ge. - "Arbeitsdiagnostik?"
Hallo, Herr Moser,

herzlichen Dank für die prompte Information. Hatte laut Zahnarzt Glück im Unglück. Er konnte es mit einer Füllung erledigen. Ich musste bei ihm nichts bezahlen. Ob von der Krankenkassa noch eine Rechnung ins Haus flattert, weiß ich nicht. Lass mich überraschen.

Danke trotzdem für Ihren Tipp, der mir vielleicht ein anderes Mal nützlich sein wird.

Darf ich noch eine Frage stellen? Haben Sie Erfahrung mit der Arbeitsdiagnostik? Was ist eigentlich eine Veranstaltung der Arbeitsdiagnostik?
Können mir die Ergebnisse einer Arbeitsdiagnostik im Bezug zum Arbeitslosengeld irgendwie zum Problem werden? Habe vom AMS eine Einladung dazu bekommen, weil ich nicht mehr ins Gastgewerbe vermittelt werden soll, laut meinem Hausarzt. Der Grund: mein letzter Knochenjob neben dem Studium hat mich fertig gemacht. ( Drei Nächte durcharbeiten, davon wöchentl. 48 Stunden am Stück ohne Schlaf - am Tag volle Konzentration an der PH, in der Nacht Vollgas bedienen in einem Pub/Disko, nach einem halben Jahr war klar, Prüfungen ade - musste ein Jahr dranhängen).

Nun hab ich eben diese Einladung zur Arbeitsdiagnostik bekommen. Können die Ergebnisse Auswirkungen auf meine spätere Anstellung als Lehrerin haben? Oder könnten sie meinen Anspruch auf Notstandshilfe beeinträchtigen?

Vielleicht haben Sie eine Antwort darauf.
Nochmals vielen Dank für Ihren wirklich schnellen Rat und

freundliche Grüße,
Ge. *
B. S. **
**** B.......
Tel.: **** *******

Antwort:
"so will man draufkommen wie sehr sie leistunsfähig sind und welche tätigkeiten sie noch machen können bzw. ob und inwieweit sie vermindert leistungsfähig sind.
wenn keine arbeitsunfähigkeit dabei herauskommt gibt es auch keine probleme bez. notstand!
für eine spätere anstellung als lehrerin sollte ev. keine grossen psychischen leiden/probleme festgestellt werden." (ohne gewähr)

Über die Arbeitsdiagnostik soll man Daten zur Einschätzung der Leistungsfähigkeit einer Person im Hinblick auf ihre gewünschte (berufliche) Perspektive erhalten.
siehe "Arbeitsdiagnostik" alles gute!

25.05.13 um 11.22 Uhr - von Ge. - Herzlichen Dank
nochmals für Ihren wertvollen Einsatz, den Sie für scheinbar "Rechtlose" leisten. Gibt ja weit schlimmere Fälle als meinen. Danke, Ge (24.05.13)


21.05.13 um 11.47 Uhr - von Fr*. - "Zwei "Bescheide" - einen mit negativen den anderen mit positiven Ausgang - gleichzeitig zugesandt?"


sehr geehrter herr moser.

Letzte woche bekam ich gleichzeitig zwei bescheide zugesandt. Der eine besagt, dass mir keine folge gegeben wird, da die vorgelegten dokumente (lohnbescheinigung und kreditbestätigung) meiner freundin zu keinem notstand führen, sprich: ich würde mich in keiner notlage befinden.
Der zweite bescheid, den ich zur selben uhrzeit übermittelt bekam, ist jedoch positiv. Er besagt, dass auf grund meiner eingabe, mir ab dem nachstehenden tag notstandshilfe gebührt.
Nun hatte ich mich beim ams informiert welcher bescheid denn zu berücksichtigen sei. Bislang bekam ich keinen Rückruf.
Wie sehen Sie diese situation, bzw. hätte ich chancen auf eine berufung im falle des negativen bescheids?

Mfg e. Fr.

Antwort:
Ist festzustellen welcher als Letzter bearbeitet wurde? Wenn ja, würde ich den Letzten als gültig erachten?

Ansonsten legen sie Berufung / Einspruch ein, wenn niemanden vom anderen Unterhalt zusteht und ein solcher auch nicht freiwillig geleistet wird/wurde!
= Wohngemeinschaft anstatt Lebensgemeinschaft!

Anrechnung des Partnerschaftseinkommens:
Dazu verschiedene Links unter Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"! sämtliche Links durchlesen!

Das ist eine sehr ungute Situation, weil es Probleme geben kann, wenn sie auf den Auszahlungstag warten, um zu sehen welcher Bescheid gültig ist! Ev. ist dann die Einspruchsfrist vorbei!
Deswegen nehmen sie beide Bescheide mit und besuchen den Geschäftsstellenleiter! Wenn möglich mit Begleitperson! Falls negativ, dann Einspruch/Berufung einlegen! Vorher Links durchlesen! (ohne Gewähr)


21.05.13 um 9.42 Uhr - von Da. - "Partnerschaftseinkommens-Anrechnung wenn wir zusammenziehen?"


Vorweg:
Ich bin bereits über 45 - daher kann meine Notstandsbeihilfe nicht mehr geringer werden, als sie jetzt schon ist (aber was weiss man schon, was die Zukunft bringt?)!
Das Gleiche gilt für meine Freundin.
Frage: Wenn wir jetzt zusammenziehen würden, also eine gemeinsame Wohnung hätten, ändert sich dann etwas? Bzw. wenn einer von uns wieder arbeitet, wie sieht es dann aus? Bleibt die Bemessungsgrundlage gleich (da über 45) oder minimiert sie sich bei einem von uns?

Antwort:
Die Anrechnung des Partnerschaftseinkommen bei der Notstandshilfe hat mit der geschützten Bemessungsgrundlage nichts zu tun!

Es ist - wird das Partnereinkommen angerechnet - davon auszugehen, dass beide Bezüge ca. 1150 Euro - + ev. Freigrenzen - ausmachen. - Bis ca. dorthin wird gekürzt!

Partnerschaftseinkommens-Anrechnung:
Dazu verschiedene Links unter Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"!

Wohngemeinschaft: Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ
Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen? (12.05.2010)


21.05.13 um 10.30 Uhr - von Da. - "Damals bei Itworks"
Mein Gott! Ist das wirklich schon wieder vier Jahre her, als ich zu Itworks zwangsvermittelt werden sollte?
Es war ein Erlebnis, bei dem ich nach dem "Vorbereitungskurs" nur zu dem Schluß kam: "Itworks doesn´t work"!
Meine damalige Begründung, nicht weiter eine Karriere bei diesem Verein zu verfolgen, sende ich Ihnen als Anhang!
Vielleicht kann`s ja irgendwer von unseren leidgeprüften Mitmenschen verwenden bzw. auf einen neuen Stand bringen?!
(Obwohl ich mir ziemlich sicher bin, daß sich diesbezüglich nicht viel geändert hat!)
Eine Anmerkung dazu: Von meinem damaligen Berater wurde es nicht als Begründung anerkannt (warum auch immer - ich weiß es nicht!); nichtsdestotrotz bekam ich keine Bezugssperre und musste auch kein irgendwie anders geartetes Verhältnis mit diesem Unternehmen eingehen!
Liebe Grüße, Da

Anhang: Begründung
1) Die angekündigten Inhalte1 waren m.E. zum größten Teil nur „Ankündigungen“ und entsprachen nicht dem tatsächlich Gebotenem (Vgl.dz.a. Pkt. 2)!
U.a.: keine Spur von „Analyse der bisherigen Berufslaufbahn“, „Erstellung ei-nes Jobprofils, Erarbeitung von Alternativen“, „Individuelle Bewerbungsstra-tegien…“, etc.!
2) Die Vorbereitungsmaßnahme selbst (insg. 21 Tage/d.s. 84 Stunden), stellte sich für mich als wenig effizient heraus, bestand sie doch aus:
a) 80% „aktive Jobsuche“ (entspricht ca. 67½ Stunden und hieß nichts anderes, als selbst zu versuchen, einen Arbeitsplatz zu finden! – Ein Umstand, der für mich auch ohne geförderte Maßnahme(n) selbstver-ständlich ist2)
b) 14,4% „Module“ (12 Stunden! – Nette Abwechslung, aber was bringt es mir und dem Arbeitsmarkt wirklich, wenn ich z.B. jetzt weiß, wie viel ein männliches Gehirn im Durchschnitt wiegt, oder wo Stonehenge liegt?!)
c) 5% „Gruppencoaching“ (4 Stunden! – Inhalt: „Wer ist da?“, „Hat sich schon etwas ergeben?“, Verlesen von diversen Job-Angeboten (s.a. Pkt. 3). Dauer eines Gruppencoachings (bereits sehr aufgerundet): durch-schnittlich 15 Minuten!
d) 0,6% „Beratung“ (enstpricht ca. 30 Minuten und inkludiert bereits das „Recruiting-Gespräch!!)
Abgesehen von Punkt a), scheint mir demnach diese Vorbereitungsmaßnahme/ Qualifizierungsphase nicht besonders effektiv und zielführend.
3) Aktuelle Job-Angebote! - Gab es zwar, sie fielen jedoch, bedingt durch die der-zeitige Arbeitsmarktsituation, eher spärlich aus und kamen im Großen und Ganzen für mich (u.a. aufgrund fehlender Qualifikationen3 wie auch eines fort-geschrittenen Alters) nicht in Frage.
4) Bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages mit Itworks, würde ich im Endeffekt finanziell schlechter aussteigen denn als jetziger Notstandsbeihilfe-Empfänger.
Daniil Adametz Wien, 28. August 2009
1 Vgl. Beiblätter: AMS Wien, Vorbereitungsmaßnahme für Itworks (SÖBÜ) 2009, M 84736 V 3;
sowie: Beratungs- und Betreuungsvereinbarung, Itworks, 3.07.09;
2 …und somit solche (geförderte) Maßnahmen m.E. überhaupt in Frage stellt.
3 Hatte bis jetzt weder etwas mit Handwerk, Gewerbe oder Handel zu tun!!

(Eine Zwangsmassnahme nach der anderen? 23.09.2009)

Zur Info:
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!


20.05.13 um 12.31 Uhr - von M. S. - "T-Shirts mit SoNed-Logo"


Guten Tag Herr Moser!
Auf Ihrer Seite glaube ich gelesen zu haben,das es T-Shirts mit dem Soned-Logo gibt. Hätte gern zwei Stück davon. Wo bekommt man die? Herzlichen Dank Ms

Antwort: "SoNed-T-Shirts"
Solche SoNed-T-Shirts haben sich Leute selbst machen lassen!
Siehe SoNed auf T-shirt drucken.
Ich kann mal meine Freunde fragen, ob sie ev. solche Aufträge über ihre Firma abwickeln! "okay?"
Ansonsten haben sie die Erlaubnis sich für "nicht-gewerbliche" / private Zwecke SoNed-Shirts machen zu lassen! SoNed-Logo für T-Shirt.

Anm.: 19.06.13 - Wurden über eine Internet-Firma bestellt und geliefert!

21.06.13 um 13.38 Uhr - von M. S. - "SoNed-T-Shirts sehen wirklich toll aus."
"Werde beim nächsten AMS-Termin "bewaffnet" mit SoNed-T-Shirt erscheinen."
Hallo Herr Moser!
Komme erst heute dazu Ihnen zu schreiben.
Jubel, Freude, Gloria in Excelsis! Habe die T-Shirts erhalten!! Sie haben nicht zuviel versprochen. Die Leibchen sehen wirklich toll aus. Werde beim nächsten AMS-Termin "bewaffnet" mit Soned-T-Shirt erscheinen.
Nochmals vielen Dank für die Abwicklung meiner Bestellung.
Hochachtungsvoll MS (19.06.13)


19.05.13 um 13.41 Uhr - von M. S. - "Kontrolltermin"


Sehr geehrter Herr Moser!
Im Erste Hilfe Hanbuch für Arbeitslose ist auf Seite 52 folgendes zu lesen:
Kontrollmeldungen können ausnahmsweise auch per Post vorgeschrieben werden, sind aber nur dann rechtswirksam, wenn die Zustellung als Einschreiben RSb erfolgt. E-Mail und normale Post reichen nicht! Laut AMS BRL auch e-AMS nicht!
Ich schreibe Ihnen das deshalb, weil ich einen Kontrolltermin per E-Mail ( MELDEVERS.pdf) am 16.5. erhielt und damit verbunden auch gleich einen anderen "Berater".
Tags darauf bekam ich mit der normalen Post das selbe nochmal.
Was mich daran stutzig macht ist folgendes: Der Termin findet nicht in der Beratungszone statt. Das ist bei uns normalerweise der 3.Stock (Service für Arbeitsuchende über 25).
Der "Berater" ist ein gewisser Hr. Dr. K.
Ich vermute hinter dem ganzen eine Intrige der B S (derjenigen die ich Anfang des Monats mit der DSK beglückte).
Ich kann auch nichts über diesen Dr. K. in Erfahrung bringen.
Schöne Grüße, angenehme Feiertage
Ms

Antwort:
wo findet der kontrolltermin statt? schon im Amt / AMS oder? und nimmt diesen ein beamter / AMS-mitarbeiter ab?
nehmen sie sich eine begleitperson mit. alles gute!
Siehe auch Antwort unten:

19.05.13 um 15.05 Uhr - von M. S. - "Termin findet im AMS statt! Keine Ahnung ob Dr. K. ein AMS-Bediensteter ist?"
Hallo Herr Moser!
Danke für Ihre Antwort.
Der Termin findet im AMS statt. Kann aber nicht sagen ob Dr. K. ein AMS-Bediensteter ist. Hochachtungsvoll Ms.


18.05.13 um 19.49 Uhr - von R*. - "Soll ich bei ev. Sperre wegen Deppenkurs-Verweigerung am Besten nach dem Posting von Ch. vorgehen?"

"Mir gehts psychisch nicht so gut aber ich werde wohl gegen die Bezugssperre und dem Mobbing kämpfen müssen... ."


Sehr geehrter Herr Moser,

ich hatte bereits Bekanntschaft mit Itworks in den Jahren 2012 / 2011 / 2008.

Wobei ich jedes Mal nur die ca. 1 monatige \"Vorbereitungsphase\" besucht habe, aber nie das angebotene Dienstverhältnis angenommen habe.

Bislang wurde ich noch nie gesperrt.

Dieses Jahr wurde ich auch wieder zu Itworks (Jänner - März 2013) zugebucht und dieses Mal Betrug die \"Vorbereitungsphase\" 2 Monate, wieder wurde mir ein DV nach den 2 Monaten angeboten, welches ich wieder mit einer Begründung ablehnte.

Ich hatte im Mai einen Kontrolltermin, wobei die Beraterin erstmals auch eine Zeugin an Ihrer Seite hatte.
Ich hatte bereits ein mulmiges Gefühl, da ich sonst immer unter 4 Augen ein Gepräch mit Ihr hatte.
Sie hat eine Niederschrift verfasst mit einigen Begründungen (\"auf die eingetretene Distanz zum Arbeitsmarkt\", \"ungen. Kenntnisse d. Berufsmöglichkeiten\", \"unzur. soziale/berufliche Vernetzung\", \"verbesserbaren Bewerbungsverhalten\" um mich wieder für Itworks zuzubuchen.

Ich musste die Niederschrift unterschreiben, ansonsten hat Sie mir angedroht, sofort eine Bezugssperre auszusprechen.
Und die Beraterin hat gesagt, ich muss diesmal nach der Vorbereitungsphase, den angebotenen DV bei itworks annehmen, sonst verhängt Sie wiederum eine Sperre und es sollen dann auch die Kontrolltermine wöchentlich stattfinden.

Am 23. habe ich den Informationstag bei itworks und am 24. wieder einen Kontrolltermin.
Ich werde am Informationstag nicht erscheinen und beim Kontrolltermin am nächsten Tag, Ihr erklären, dass ich die Teilnahme verweigere.

Mir gehts psychisch nicht so gut aber ich werde wohl gegen die Bezugssperre und dem Mobbing kämpfen müssen... .

Soll ich am Besten nach dem Posting von Ch. vom 9.5.2013 um 13:50 vorgehen?: http://www.soned.at/forum___gaestebuch/seite_250

Lt. Posting von Ch. vom 9.5.2013 um 13:50 muss man gar keine schriftliche Bescheidausfertigung anfordern um dagegen Berufung einzulegen?

Was soll ich bei der Niederschrift am 24. (Stellungnahme) machen?
Danke im Voraus für eine baldige Antwort.

Viele Grüße. R. (17.05.13)

Antwort:
Sie wurden zur Unterschrift genötigt!
Sie hätten nichts unterschreiben müssen! Aus diesem Grund darf es keine Bezugssperre geben!
Mit der Bezugssperrdrohung bei Unterschrift-Verweigerung hat ihre Betreuerin eine "schwere" Nötigung und Amtsmissbrauch = strafbare Handlung gesetzt!
Für eine Anzeige fehlt ihnen der Zeuge / Beweis! (Ausser: Ev. auf Hoffnung setzen, dass BeraterIn-Zeugin umfällt und Wahrheit sagt!)
Aber senden sie eine Beschwerde an den Geschäftsstellenleiter bzw. ev. gleich an mehrere Adressen!
Vielleicht mag ja "ihr/(BeraterIn)" Zeuge nicht lügen und bestätigt diese Vorgehensweise!
Deswegen bringen sie unbedingt eine Beschwerde ein! Wäre interessant, wie sich die Zeugin verhält! Natürlich erwarten sie sich nicht zuviel davon! Aber "falls", soll sie wenigstens ("ev.") ein schlechtes Gewissen bekommen!?
Über die Beschwerde können sie ihre "genötigte" Unterschrift gleich zurück-nehmen!

Wenn sie so vorgehen wollen, wie Ch. es vorschlägt, dann müssen sie das dann auch durchziehen.
Und wichtig, dass sie sich versichern "in was?" sie vermittelt werden.
Daher wäre es vorteilhaft den Infotag ev. doch zu besuchen!
Sie müssen wissen ob sie in die "Vorbereitungsphase" ("Deppenkurs") oder sofort in das SÖB-DV. vermittelt werden! Ist wegen der Berufungsbegründung wichtig!
(Siehe Link zu SÖB mit vorgeschalteten Deppenkurs : )

Denn "Vorbereitungsphasen" ("Deppenkurse") haben sie schon besucht weswegen es - handelt es sich tatsächlich um Deppenkurs-Vermittlung - bei Weigerung keine Sperre geben darf - weil ihnen die Defizite, in vorher besuchten Deppenkurse, schon ausgeglichen wurden!

Wenn ihnen das Geld gestrichen wird, weil sie den "Deppenkurs" nicht besuchten, dann gehen sie so vor wie Ch. es getan hat!

"Folgendes Erfolgserlebnis:"
"Nach Sachverhaltsdarstellung bzw. Dienstaufsichtsbeschwerde an sämtliche Stellen, wie Anzeige/Klage bei der StA Wien wurde das "rechtswidrig gesperrte Geld" nachgezahlt"
"Ich möchte Euch aufmuntern, gegen die Machenschaften des AMS mit allen Mitteln vorzugehen. Jede einzelne Anzeige/Klage usw. hilft uns allen." (9.05.13)

ansonsten sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (ohne Gewähr)

19.05.13 um 11.04 Uhr - von W. S. - ZU : R*.
Hallo !
Soweit ich aus meinen Erfahrungen berichten kann, sind diese Informationstage doch freiwillig. Ist das ein § 49 Kontrolltermin ? -
BITTE ZUWEISUNG LESEN ! Und unterschreiben lassen. Vom AMS Ang. vor Ort. Wenn keiner da ist, fragen ob das überhaupt legal ist.. ? Bin neugierig was die da sagen..
Bei itworks eine Datenschutzerklärung verlangen - mit dem Hinweis VOR ALLEN ANDEREN Teilnehmern im Kurs :
itworks hat den BigBrotherAward verliehen bekommen - stellvertretend für die gesamte Branche.
Heisst das, itworks sind noch schlimmer als alle anderen ?
Nicht Du verweigerst die Daten, sondern sie schriftlich den Datenschutz.
Weil mündlich ist alles nur Schall und Rauch - und in 1 Jahr weiss dann selbst der,der mündlich zugesagt hat das nicht mehr - so läuft das.
Such dir beim Informationstag Verbündete bei den Teilnehmner !

Ausserdem: nach 3 Kursen - was sollen die dir noch beibringen ?
Ist das nicht Steuerverschwendung ? NICHT mit Floskeln und hohlen Phrasen abwimmeln lassen - immer nachfragen !
z.b. " Das sehen sie dort schon" oder " Das wird ihnen alles beim Kurs beantwortet"
Die wollen psych. deine Neugier wecken !

JA KLAR, nachdem das Steuergeld schon verschwendet ist...-> ist doch Taktik !
DIE sollen erst mal beweisen, inwieweit sich diese Mal von allen anderen unterscheidet und was sie dir noch beibringen können.
Gibts ein Rahmenprogramm ?
Hast du Mitschriften, die dies belegen ?

Organisiere dir die nächsten 5 AMS Kontrolltermine selbst Zeugen, das schüchtert DIE ein und hilft DIR !
Bitte um Infos wie es dir ergangen ist !

Antwort:
"Ev. gibt es verschiedene Möglichkeiten zur ("rechtswidrigen") Sperre, erscheint man nicht zum Infotag / "Kontrolltermin?". Ausser es wird eben darauf hingewiesen, dass das Erscheinen freiwillig ist - "mit dem nicht zu rechnen ist"!
- Kontrollterminversäumnis nach §49 oder eine §10 / 6 - 8 Wochen-Sperre weil als Kursverweigerung interpretiert? oder weil der Erfolg dieser Massnahme vereitelt wurde? - Ohne Gewähr

Aus dem Link "oben" zu SÖB mit vorgeschalteten Deppenkurs :
>Obwohl Kontrolltermine "ausserhalb der Behörde" / "bei privaten Anbietern" rechtlich fraglich sind, rate ich zur Teilnahme um sich auch umfangreiche Informationen bez. Begründung einer ev. Berufung anzueignen!

>"Unseriösität: Um es dem AMS zu verunmöglichen sich im Nachhinein zum Nachteil des Betroffenen für eine Zwangsmassnahme zu entscheiden!
Beispiel: Argumentiert der Betroffene in der Berufung gegen eine Deppenkurs-Teilnahme - in welche er auch tatsächlich vermittelt wurde - heisst es unter Umständen auf einmal es handelte sich um eine zumutbares SÖB-Transit-Dienstverhältnis! - "Von einem Deppenkurs war nie die Rede!"
Um diese unseriöse AMS-Strategie zu verunmöglichen, ist es gescheit, den Infotag zu besuchen, um genau zu wissen, in welche Zwangsmassnahme man vermittelt wurde!"<
(Ansonsten ev. - Antrag auf Erlassung eines Feststellungsbescheides") ("ohne Gewähr")


17.05.13 um 7.00 Uhr - von A*. - "Mobbingkurs-Themen: "Wie breche ich ein?" "Welche Straftaten haben Sie begangen?" "Sind Sie noch immer ein Dieb?"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich bin 26 Jahre jung und wurde im Jänner wegen Personalkürzung abgebaut. Seither bin ich beim AMS Wien ***** gemeldet und wurde nun zu einem von Ihnen bezeichneten \"Mobbingkurs\" vermittelt. (Auf\'n Sprung)

Am ersten Tag standen folgende Themen zur Diskussion: \"Wie breche ich ein?\" \"Welche Straftaten haben Sie begangen?\" \"Sind Sie noch immer ein Dieb?\"

Dadurch, dass mein Leumundszeugnis tadellos ist, konnte ich mich nicht mit den Teilnehmern identifizieren und auch in der \"10-Minuten-Pause\" kam von dem Coach keine Gegenreaktion. (Ich machte ihm darauf aufmerksam, dass ich in dem Kurs bin um meine Schwächen zu lernen, und nicht wie man ein Schloss aufbricht oder ein Auto kurzschließt).

Nun würde ich Sie gerne Fragen, wie ich vorgehen sollte, damit mir das AMS nicht mit einer \"Bezugssperre\" droht beziehungsweise diese auch vollzieht.

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir eine Antwortmail schreiben.

Liebe Grüße,

Antwort:
Der Deppen-Kurs muss ihre Defizite ausgleichen!
("Hier macht sich eine neue Facette auf: Da sie noch kein Einbrecher sind werden ihnen in dem Deppenkurs Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt die sie noch nicht besitzen! "~][`´- Hi...hi... -~}{´`?" - bleibt einem das Lachen / Schmunzeln im Halse stecken")

Da es sich aber um Kenntnisse und Fähigkeiten handelt die der "legale" Arbeitsmarkt erfordert, ist der Deppenkurs ev. nicht in der Lage ihre Defizite auszugleichen, weil diese bei ihnen nicht vorhanden sind (Ausbildung bzw. Berufs wegen) oder die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ev. nicht angeboten/vermittelt werden.

Wie ich aber sehe sind sie noch nicht zu lange Zeit arbeitslos! Heisst: Sie hätten über ihre Defizite wie den Kurs aufgeklärt werden müssen! Ist das nicht geschehen - wovon ich mal ausgehe, darf eine Teilnahme-Weigerung nicht mit Bezugssperre sanktioniert werden! Bzw. Wäre eine Berufung wegen einer rechtswidrigen Sperre erfolgreich! Wenn, dann Sperr-Bescheid verlangen und sofort Berufung einlegen!

Folgen sie sämtlichen Links (unterstrichen)
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren!

Ps.: So wie sich das "anhört", könnte es sich ev. um einen reinen Coaching-Kurs handeln, der nur unter Freiwilligkeit stattfinden dürfte!
Als Beispiel: "Der (Ex)-Kurs Get-Up aus Braunau , der anscheinend durch einen neuen dieser Art ersetzt wurde / ev. ein billigeres Angebot"

>Rechtliche Beurteilung: Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice OÖ
im Ausschuss für Leistungsangelegenheiten:
Der Ausschuss für Leistungsangelegenheiten kommt zu der Auffassung, dass es sich bei dieser Kursmaßnahme überwiegend um eine Begleitmaßnahme (Hilfestellung) zur Lösung eines Suchtproblems handelt, deren Abbruch - aus welchen Grund auch immer - keine Sanktion nach § 10 AIVG nach sich ziehen darf.
Darf es also keine Bezugssperre geben!

Verlangen sie vor Zeugen die Auskunft, ob es bei Teilnahme-Weigerung eine §10 Sperre gibt oder ob der Kurs-Besuch freiwillig ist? ! Ev. schriftliche Anfrage (eingeschrieben)
Werden nämlich VwGH-Erkenntnisse etc. bewusst missachtet und gibt es trotz solcher - die Freiwilligkeit voraussetzen - eine Vermittlung unter Bezugssperre-Drohung so handelt es sich um "schwere" Nötigung und Amtsmissbrauch - was bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht werden sollte!

Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen / zu verklagen! (17.01.10) (ohne Gewähr)


16.05.13 um 13.50 Uhr - von "Uz"*. - "Gratulation für diese menschenverachtende Website! "

"Sie haben hier ein Hassportal gegen Menschen errichtet, die einfach nur ihren Job machen um auf \"normale\" Weise Ihre Familien ernähren zu können." "Schande über Sie!"


Gratulation für diese Menschenverachtende Website!
Sie haben hier ein Hassportal gegen Menschen errichtet, die einfach nur Ihren Job machen um auf \"normale\" weise Ihre Familien ernähren zu können. Menschen die immer mehr Morddrohungen und Beschimpfungen ausgesetzt sind,
, nur weil sie nach dem Gesetz handeln!
Und wo wären alle diese Text Verfasser wenn es dieses \"scheiss AMS\" nicht geben würde?
Das Arbeitslosengesetz ist beschissen, dass wissen auch die AMSler. Aber Sie sind nicht schuld daran, verdammt!
Sie motivieren hier nachweislich Menschen dazu Ihren/er BeratIn zu drohen , anzuschreien und fertig zu machen. Normalerweise müsste man Sie wegen Hetzerei dafür verklagen! Menschen die einfach Ihren beschissenen Job machen in den psychischen Abgrund zu treiben, schande über Sie!
Ich bin geschockt über die Hasspredigen hier.
Und sehr enttäuscht.

Antwort: "Gelernte Österreicher: Personen die aus unserer verbrecherischen Vergangenheit nichts gelernt haben!"
Ich denke, dass ich das selbe oder ähnlich bez. ihnen empfinde, wie sie bei/wegen mir.
Es scheint als habe ich mich im Gegensatz zu ihnen mit dem verbrecherischen
mordenden Nazisystem auseinander gesetzt - und daraus Lehren gezogen.

Wenn sie das auch getan hätten, würden sie nicht zu dem Schluss kommen, dass all jene, die dabei mitgemacht haben, Menschen, Juden / Feindbilder zu erniedrigen, zu foltern, schlussendlich auch bestialisch zu ermorden, keine Schuld tragen, wenn sie nur Befehle folgten.

Also niemand ist für seine verbrecherischen, menschenrechtsverletzenden,
würderaubenden, auch menschenvernichtenden Handlungen / Taten verantwortlich, wenn sie/er diese nur deswegen begeht, weil man ihr/ihm sie anschafft?

Sie müssen noch viel lernen!
Fangen sie hier mit SoNed an, dann können sie lernen wie man eine menschenfreundliche, humanistische Gesellschaft erschafft / gestaltet, in der man auch Kriminalität, Amokläufe etc. verringert/verhindert!

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>zu psychischen Abgrund: Sie verdrehen die Tatsachen/Situation?
siehe als Bsp. gleich die ersten Links/Einträge auf
Perversion Arbeitsmarktpolitik/Sozialpolitik:

"Freitod" - "Den Tod meiner besseren Hälfte hätte ich vielleicht noch irgendwie verkraften können, die Armut und die Hoffnungslosigkeit……..
aber die Schikanen der perversen Sadisten des AMS und der MA 40 sind zu viel für mich."
"Bitte informieren Sie die Behörden, wenn Sie diese Email erhalten, bin ich hoffentlich bereits tot." (20.04.13)

"Würde es etwas bewirken , wenn ich mich beim nächsten AMS Termin in Augen meiner liebenswürdigen AMS-Betreuerin mit einem Schlachtschussapparat selbst richte?" (6.02.13)

"Ich kann nicht mehr, ich bin nervlich endgültig am Ende und kann seit meinem heutigen Termin nur noch an Suizid denken!" (20.08.10)

"Auf dem Weg nachhause standen mir Tränen in den Augen und ich überlegte, ob ich nicht den nächsten entgegenkommenden Laster als Rammbock verwenden sollte." (19.10.10)

usw. usf. "?"

und nochwas: "Nicht das AMS zahlt das Geld für die Arbeitslosen, sondern eine Versichertengemeinschaft, dessen Gelder vom AMS verwaltet / "zum Teil veruntreut" "etc.?" werden!
Weswegen die AMS-MitarbeiterInnen eine gut-entlohnte Arbeit haben!
Nicht die unschuldigen Arbeitslosen - (die im übrigen eine gewisse Zeit lang einen Beitrag leisten mussten um Anspruch zu haben. / Versicherungsprinzip) sind also alleine die Nutzniesser, sondern auch die AMS-MitarbeiterInnen!"

"Ja es wäre, was Menschenrechte, Menschenwürde, demokratische Rechtsstaatlichkeit etc. anbelangt besser und vom momentanen Zustand ausgehend für eine humanistische, gesunde, demokratische Gesellschaft vorteilhafter, würde die Administration jemanden anderen übertragen werden!
Ev. eine Mannschaft aus den Betroffenen selbst zusammengestellt!"

Ps.: Hetzerei ?: Ja, ich motiviere Menschen sich gegen behördliche Rechtswidrigkeiten mit dem Rechtsweg zur Wehr zu setzen!
Und gegen Beleidigungen, Erniedrigungen, Diffamierungen, Lügen, Entmündigung, Benachteiligungen etc. anzukämpfen! - Natürlich über einen gewaltfreien "Kampf"!"

>Teilen sie ihre Meinung über das Arbeitslosenversicherungsgesetz wie der damit verbundenen Arbeit auch "Sozial"-Minister Hundstorfer (der SPÖ/ÖVP-Regierung und den politischen Parteien etc.) mit!

An AMS-MitarbeiterInnen die sich Menschlichkeit/Anstand/Charakter bewahren wollen:
Solidarisiert euch und leistet endlich auch Widerstand - Ihr könnt doch wohl nicht diesen widerlichen Menschenschlag abgeben wollen?

Wie funktioniert`s Verzeihen! (\"Bei schweren Vergehen!\")
\"Verzeihen im evolutionärem Sinne!\" Christian Moser (30.08.09)

16.05.13 um 17.36 Uhr - von F. S. - "Übrigens gab es auch schon in Nürnberg die Ausrede: Ich habe nur meine Pflicht getan!"
Zu "Uz"*. - "Gratulation für diese Menschenverachtende Website!"

Diese Site ist beim AMS und vielen Kursen bekannt wie ein bunter Hund. In vielen Kursen wird diese Site sogar gesperrt. Man kennt sie also sehr gut.

Würde sich der Betreiber der Verhetzung und sonstwas schuldig machen, wäre die Staatsanwaltschaft längst eingeschritten. Aber das Besondere an diese Site ist, dass eben nicht gehetzt wird, sondern die Hilfesuchenden angehalten werden, alle nur erdenklichen, juristischen Mittel auszuschöpfen. Immer und immer wieder stellt sich heraus, dass das AMS Sperren rückgängig machen muss, die UNRECHTMÄSSIG verhängt wurden.

Der Betreiber dieser Site spricht sich immer wieder gegen Gewalt aus, ja selbst gegen die Flucht in den Krankenstand.

Übrigens gab es auch schon in Nürnberg die Ausrede: Ich habe nur meine Pflicht getan!

Ich habe selber studiert und putze heute Stiegen um 1.400 brutto, während unser Bundeskanzler gerade mal Matura hat. Der Herr Staatsseretär für Integration ebenso! Aber immer noch besser als beim AMS zu arbeiten. Auch wenn es dort sicher noch Idealisten gibt, aber im Großen und Ganzen sind es doch Erfüllungsgehilfen. Ich habe viele dort kennen gelernt, nicht alle sind bösartig, die meisten sind einfach nur dämlich. Und haben glauben, ohne sie würde die Welt an der Arbeitslosigkeit ersticken.

Guten Tag
F. S.

Anmerkung: "Habe nur meine Pflicht getan"
Selbst Eichmann der für die Deportation und Ermordung von ca. 6 Millionen Juden verantwortlich war, verteidigte sich mit den Worten: "Er habe nur Befehle befolgt und sei im strafrechtlichen Sinne unschuldig. "Habe nur meine Pflicht getan!"
Wie wir wissen hat diese Ausrede - ("die auch viele AMS-MitarbeiterInnen gebrauchen/missbrauchen") - bei ihm und vielen anderen NS-Verbrechern nichts genutzt!

Vorsicht Gesellschaft!! "Schockierende Parallelen zum Nationalsozialismus!" (27.11.11)

17.05.13 um 10.50 Uhr - von E*. - "Viele BeraterInnen missachten die eigenen Vorschriften bzw. die Rechtslage, was sie sehr wohl verantwortlich macht."
Anmerkung zu \"Uz\"*. - \"Gratulation für diese menschenverachtende Website! \"
Liebe/r Uz, zu deinem statement \"Das Arbeitslosengesetz ist beschissen, das wissen auch die AMSler. Aber Sie sind nicht schuld daran, verdammt!\", das ist nur ein teil der wahrheit, denn viele beraterInnen missachten die eigenen vorschriften bzw. die rechtslage, was sie sehr wohl verantwortlich macht. sie agieren oftmalig nachweislich und \"objektiv\" NICHT nach dem gesetz. deswegen ist eine website wie diese sehr wichtig, da sie auf misstände aufmerksam macht und anhand juristischer entscheidungen bzw. fallbeispielen hilfestellung gegen willkür bietet. es ist auch eine tatsache, dass das AMS nicht vorrangig die aufgabe hat, menschen zu helfen bzw. unterstützen, sondern statistiken zu fälschen und steuergelder \"umzuschichten\".
liebe grüße

17.05.13 um 14.37 Uhr - von M. S. - "GRATULATION ZU IHRER ANTWORT AUF UZ'S SCHREIBEN."
Sehr geehrter Herr Moser!
Eines gleich mal vorweg: GRATULATION ZU IHRER ANTWORT AUF UZ'S SCHREIBEN VOM 16.5.2013.
Klar das Uz und Co. nicht die Gesetze machen. Aber sie wissen von ihnen (Mitwisserschaft) und vollziehen sie (Mittäterschaft).
Dank Ihrer Internetplattform haben wir arbeitslosen/arbeitssuchenden nun endlich eine Möglichkeit uns zur Wehr setzen zu können, zu dürfen und vor allem zu sollen! Frei nach dem Motto: !!!WER NICHT HANDELT WIRD BEHANDELT!!!
HERR MOSER ICH ZIEHE MEINEN HUT VOR IHNEN!!!
MS


16.05.13 um 9.38 Uhr - von H. L. - "Zwischen Ratlosigkeit und Aufruhr... Hundsdorfer"

"Neoliberaler "Sozial"-Minister ohne Ideen und Visionen!"


Tante Jolesch - Zwischen Ratlosigkeit und Aufruhr
>
Überhaupt lag vom Minister ausgehend neben einer gewissen Gereiztheit viel Melancholie und Ratlosigkeit in der Luft.<

16.05.13 um 9.46 Uhr - von M. S. - "Hundstorfer: Beschäftigungsgarantie für ältere Arbeitslose gleich Zwangsarbeit?"
Sehr geehrter Herr Moser!
Ich muß und will Ihnen das senden. Sicherlich werden Sie "Wind" von der ersten Arbeitslosenkoferenz bekommen haben.
Nachfolgenen Text bekam ich per Newsletter von AKTIVE ARBEITSLOSE. Bitte, wenn möglich, um Veröffentlichung auf SONED!
Hochachtungsvoll
MS

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AKTIVE ARBEITSLOSE:
Ältere Arbeitslose: Zwangsarbeit getarnt als Beschäftigungsgarantie?Sozialminister Hundstorfer forciert Zwangsarbeit ähnliche Billiglohnjobs für ältere Arbeitslose in SÖBs und GBPs

(Wien 30.4.2013) In der Pressekonferenz "Der Weg zur Älterengarantie" präsentierten heute im Sozialministerium Sozialminister Rudolph Hundstorfer und AMS Vorstand Johannes Kopf ihre Pläne für ältere Arbeitslose und präsentiert dabei altbekannte, einen Mix aus potentiell sinnvollen Maßnahmen (Weiterbildung), eher harmlose Placebo-Maßnahmen (Arbeitsplatz-Coaching) und wirklich gefährlichen Maßnahmen die in Orwellschen New Speak getarnt werden.

Ältere ArbeitnehmerInnen mit der "Beschäftigungsgarantie" am "2. Arbeitsmarkt" entsorgt?

"So wie Jugendliche eine Ausbildungsgarantie bekommen, sollen Langzeitbeschäftigungslose Ältere eine staatliche Arbeitsplatzgarantie bekommen, bei der sie kollektivvertraglich entlohnt werden und deutlich mehr Einkommen haben als in der Arbeitslosigkeit" verspricht die Presseunterlage.

Erreicht werden soll das durch einen Bonus in Form von Eingliederungsbeihilfen
einer Rerformation des Kombi-Lohns einen Ausbau des 2. Arbeitsmarktes

Zwangsarbeit 2.0: Zustände wie in der Dritten Welt?

Dass es um Schaffung eines Niedriglohnsektors, ja um die Forcierung einer Armutsindustrie geht belegt folgende skurrile Aussage der Presseunterlage: "... neue Formen des 2. Arbeitsmarktes müssen ausprobiert werden. (Beispielsweise unternehmerisch geführte Integrationsbetriebe im Industriebereich, wo Arbeit aus Billiglohnländern zurückgeholt wird; die Zusammenarbeit von Beschäftigungsprojekten zwischen öffentlichem Bereich und Privatwirtschaft soll weiter intensiviert werden, ...)"

Das heißt, die öffentliche Hand lagert schlecht bezahlte Arbeit in auf Kosten der Versicherungsgemeinschaft hoch subventionierte Betriebe aus: Nunmehr bis zu einem Jahr dauern diese Zwangsmaßnahmen und werden zu 2/3 von der Arbeitslosenversicherung subventioniert. Die einst unter Sozialminister Alfred Dallinger eingeführte und gut gemeinte Idee der SÖBs und GBPs wird immer mehr in ihr Gegenteil verkehrt.

Aus dem Menschenrecht auf frei gewählte, volle und produktive (somit gut bezahlte) Arbeit nach ILO 122 macht Sozialminister die Pflicht fremdbestimmte und schlecht bezahlte ohne Zukunftsperspektive anzunehmen, denn sonst wir einem völlig menschenrechtswidrig die Existenz entzogen.

Ein -Euro-Jobs auf österreichisch?

Vor allem der letzte Punkt erweist sich als Fallgrube, denn hier werden seit einigen Jahren unter Mithilfe der Gewerkschaften mit der gefürchteten "Transitarbeitsregelung" die regulären Kollektivverträge umgangen:
keine Anrechnung von Vordienstzeiten und Qualifikationen lediglich 4 (BAGS-KV) oder nur 1 Gehaltsstufe (BABE-KV) die sehr niedrig angesetzt sind und nur wenig differieren (ca. 1300 brutto) keine Gehaltsvorrückung

Zu allem Überdruss wird oft nur nicht Existenz sichernde Teilzeitarbeit angeboten.

Wie der OGH feststellte, können auch Kollektivverträge sittenwidrigen sein, wenn sie gegen höheres Recht wie das Gleichheitsgebot der Verfassung verstoßen.

Auf diese Problematik angesprochen meinte Sozialminister Hundstorfer nur abwehrend, das sei ja von den Sozialpartnern ausgehandelt worden und diese hätten auch keine Klage gegen diese Regelung geführt. "Ich kann damit leben" meint der gutbezahlte Sozialminister ohne jeden weiteren Gedanken.

Damit wird der von Sozialminister Hundstorfer forcierte "2. Arbeitsmarkt" gerade für die älteren ArbeitnehmerInnen zur Armutsfalle, da gerade ältere ArbeitnehmerInnen durch SÖBs und GBPs. Diese AMS-Zwangsmaßnahmen sind per gesetzlicher Definition für Menschen mit eingeschränkter Produktivität und spezieller Vermittlungshindernisse, womit diese oft hoch qualifizierten und erfahrenen Arbeitnehmerinnen stigmatisiert werden.

Viele finden trotz dieser angeblichen "Wiedereingliederungsmaßnahmen" keine Arbeit am "1. Arbeitsmarkt" und werden vom AMS immer wieder unter Androhung des Existenzentzuges zu SÖBs und GBPs zugewiesen.

Wie immer: Die Betroffenen werden weiter vom Ministerium und von den Sozialpartner bevormundet

Obwohl das von Österreich ratifizierte und unter Bruno Kreisky sogar als Bundesgesetz veröffentliche ILO Übereinkommen 122 über die Beschäftigungspolitik in Artikel 3 die Anhörung nicht nur der Sozialpartner sondern auch von "Vertreter der Personen, die von den beabsichtigten Maßnahmen betroffen werden" vorsieht wurde wieder alles nur hinter verschlossenen Türen mit den Sozialpartnern, die selbst alles andere als wirklich demokratisch organisiert sind, voll über die Betroffenen hinweg ausgemauschelt.

"Dieses Vorgehen ist einer Demokratie unwürdig und mit den Menschenrechten unvereinbar!" kritisiert Martin Mair, Obmann der Aktiven Arbeitslosen diese Menschen verachtende Politik.

Forderungen der Aktiven Arbeitslosen
Schluss mit der sittenwidrigen Umgehung regulärer Kollektivverträge durch die Transitarbeitsregelungen. Kein "2. Arbeitsmarkt" der arbeitslose Arbeitnehmerinnen zu Menschen zweiter Klasse macht.
Frei gewählte, volle und fair bezahlte Arbeit statt fremdbestimmter und schlecht bezahlter Workfare-Programme
Transparente und demokratische Arbeitspolitik unter voller Einbeziehung der Betroffenenselbstorganisationen statt autoritär agierender Sozialpartnerschaft!

Abkürzungen:
SÖB: Sozialökonomischer Betrieb
GBP: Gemeinnützige Beschäftigungsinitiative
ILO: International Labour Organization (Internationale Arbeitsorganisation, Agentur der UNO)

Weitere Informationen
Hundstorfer präsentiert Arbeitsmarktpaket für ältere ArbeitnehmerInnen und gering Qualifzierte

Rechtsanwalt Dr. Herbert Pochieser: Auch ein Kollektivvertrag kann sittenwidrig sein

Transitarbeitskräfteregelung
:
ILO Übereinkommen 122 über die Beschäftigungspolitik

Anmerkung: "Hundstorfers Beschäftigungsgarantie für Ältere:
Die Versichertengemeinschaft finanziert den Betrieben (zum Grossteil) die angestellten ArbeitnehmerInnen!"
"Man nehme das Geld der ArbeitnehmerInnen / der Arbeitslosen-Versichertengemeinschaft und werfe es den Betrieben in den Rachen, die ("dann") dafür die arbeitslos gewordenen Arbeitnehmer-Innen "zwangs-rekrutieren" und "gratis" für sich arbeiten lassen dürfen! - "So einige Betroffene auch in die Armut drängen"

(> Wie der OGH feststellte, können auch Kollektivverträge sittenwidrigen sein, wenn sie gegen höheres Recht wie das Gleichheitsgebot der Verfassung verstoßen.
-Siehe: Dr. Pochieser - mit Verfassungsrecht gegen Armut:
"Auch für Kollektivverträge gilt der Gleichheitsgrundsatz (und sonstiges Verfassungsrecht)" (30.07.12)-
Auf diese Problematik angesprochen meinte Sozialminister Hundstorfer nur abwehrend, das sei ja von den Sozialpartnern ausgehandelt worden und diese hätten auch keine Klage gegen diese Regelung geführt. "Ich kann damit leben" meint der gutbezahlte Sozialminister ohne jeden weiteren Gedanken. <)

"Mit Sozialpartnern meint er wohl die neoliberale Wirtschaftskammer, die die Interessen der Betriebe vertritt
und anscheinend AK und Gewerkschaft ("?"), die die Interessen der ArbeitnehmerInnen vertreten sollten, deren Kind das BFI "etc." sich aber an den Zwangsmassnahmen-Millionen-Geschäften beteiligt und mitverdient!
Besser: "Sich damit dumm und deppert verdient!"

Sieh mal an die haben keine Klage gegen diese Regelung eingebracht!?
Sowas aber auch! Lassen die durch ihr Handeln den gutverdienenden Hundstorfer das Gefühl, dass er damit Leben kann!" "Brav"

Siehe auch ("Sozialpartnerschaft?")
Neoliberaler menschenverachtender Arbeitsmarktsumpf!
Geschäfte mit der Not der Menschen!
Bedauerlicher Weise sind darin auch AK und Gewerkschaft "in-direkt" verwickelt!

Welch Hohn!
Österreich braucht schleunigst tatsächlich soziale-humanistische Partei-en!
Lasst sie uns wählen! Parteien gründen! Gründungen unterstützen!
Wie ev. / als Bsp. \"Heinrich Malzer`s Ethik-Partei zur positiven Entwicklung Österreichs\" \"Gesucht Personen die sich beteiligen! (15.04.13)


An ArbeitnehmerInnen:
Vorsicht: Strategie der \"Gegenseite\" - \"Feindbild Arbeitsloser\" richtet sich gegen euch ArbeitnehmerInnen! (Ein Paradoxon) (23.05.09)

"Selbstgeführtes-Interview - Christian Moser von SoNed" zu Hundstorfer! (18.08.2009)


15.05.13 um 12.54 Uhr - von "Kl*." - "Urlaubs-Antrag wurde nicht stattgegeben"


Hallo,

ich habe auf Eurer Seite folgenden Hinweis

(21.08.10 von St. M. - bezüglich Urlaub bei laufendem Arbeitslosengeld sei gesagt das es ein Formular \"Veränderungsmeldung\",\"Nachsicht vom Ruhen bei Auslandsaufenthalt\" gibt. Dort wird der Zeitraum eingetragen in dem man den Urlaub macht und die Sache ist OK. Die Sachbearbeiterin sagte mir das dies nur gehen würde, wenn man den Urlaub schon vor dem Ersten Tag des Arbeitslosengeld Bezuges gebucht hat. Es wurde die Kopie der Buchungsbestätigung verlangt, damit man das Datum nachvollziehen kann.)

entdeckt und freudig den Antrag gestellt. Buchungsdatum einer mehrwöchigen Reise deutlich vor dem ersten AMS Bezug, ja vor der AMS Anmeldung überhaupt.

Leider ohne Erfolg, dem Antrag wurde trotz beigelegter Bestätigung mit dem Buchungsdatum nicht stattgegeben. Entschieden wird das durch den "Beirat".

Nur als Info gedacht :) LG (Alle Einträge ohne Gewähr)


14.05.13 um 2.14 Uhr - von C*. - "Im Deppenkurs meine Zeit verschwenden statt mich um mein Kind zu kümmern"


Sehr geehrter Herr Moser,

Ich habe momentan folgendes Problem. Meine Ams Betreuerin hat mich einem Kurs \"neue Wege ab 30\" zugebucht. Ich beziehe Notstandshilfe und lebe mit meiner Freundin und meiner 18 monate alten Tochter im gemeinsamen Haushalt. Meine Freundin befindet sich derzeit noch in Karenz (2,5 Monate noch). Dannach werde ich für 4 Monate in Karenz gehen. Meine Frage ist nun, muss ich diesen Kurs der 12 Wochen dauert (mo-fr von 8-14 Uhr) besuchen? In meiner Betreuungsvereinbarung steht das ich keine Betreuungspflichten habe und somit uneingeschränkt dem Ams zur verfügung stehen muss... Die Sache ist allerdings das ich wie erwähnt eine 1,5 Jahr alte Tochter habe und meine Freundin teilweise selbst überfordert ist zudem kommt das sie nicht in Ihren vorherigen Job zurück kann bzw nicht möchte, da sie Teilzeit arbeiten will und das Unternehmen ein Kleinbetrieb ist der nicht verpflichtet ist sie als Teilzeitkraft zurüdk zu nehmen, kurz gesagt sie muss sich selbst nach einem neuen Job umsehen !
wenn ihre Karenz nun bald endet. Die Frage ist wer soll sich um mein Kind kümmern wenn ich den halben Tag im Deppenkurs sitze und meine Zeit verschwende statt mich um mein Kind zu kümmern, meine Freundin zu entlasten damit sie Zeit hat sich nach einer Teilzeit Stelle um zu sehen.
Mfg

Antwort:
Nein, verminderte Verfügbarkeit wegen Betreuungspflichten steht nur einer Person zu! In ihrem/euren Fall, ihrer Freundin!
Ev. können sie sich gegen die Deppenkurs-Teilnahme wegen anderer Gründe wehren!
Wurden sie aufgeklärt! Oder fehlen ihnen Kenntnisse/Fähigkeiten, die dieser Deppenkurs ihnen beibringen kann/muss?
Folgen sie sämtlichen Links (unterstrichen). Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren!

Ev. soll ihre Freundin bez. arbeitnehmerrechtlichen Fragen die AK besuchen und klären ob die Firma ihre Freundin nicht nach der Karenz wieder einstellen muss?
(ohne Gewähr)

15.05.13 um 6.50 Uhr - von C*. - "Sinnvollen Kurs würde ich aber für ein Wunder halten?"
Danke für die rasche Antwort. Dieser Kurs scheint ein neues Modell zu sein, das entweder wirklich sinnvoll und erfolgversprechend ist (was ich nach allem was ich erlebt habe aber für ein Wunder halten würde) oder eine raffinierte neue Variante. Der Kurs soll nämlich individuell für jeden einzelnen zusammen gestellt werden. Soll heissen man entscheidet bei Kursbeginn was man tun möchte, ob nun Hilfe bei der Jobsuche oder weiterbildende Massnahmen um eventuell fehlende Kenntnisse zu erlangen oder auch Praktikum bei fehlender Praxis. So müsste man wohl sagen, nein ich brauche den Kurs nicht... Ich kann schon alles, und dann würde wohl die gegenfrage kommen, warum finden sie keinen job? Naja ich werde also in den sauren Apfel beissen müssen, vielleicht ist der Kurs zur abwechslung ja wirklich keine totale Zeitverschwendung.

Was meine Freundin angeht, sie hatte die Problematik bereits der AK geschildert und deren Aussage dazu war, das ihr Arbeitgeber nicht verpflichtet ist sie als Teilzeitkraft nach ablauf der Karenz auf zu nehmen da es sich um einen Kleinbetrieb mit weniger als 20 Mitarbeitern handelt. Grosse Firmen wären dazu verpflichtet, die kleinen dürfen das ablehnen. Sie müssten sie als Vollzeitkraft wieder auf nehmen, so wie sie eben vor der Karenz angestellt war, aber das möchte meine Freundin verständlicherweise nicht.

Mit freundlichen Grüssen

Antwort: "Derzeit käme eine sinnvolle Arbeitsmarktpolitik wirklich einem Wunder gleich!"
Ja ein schneller Wechsel zu einer sinnvollen Arbeitsmarktpolitik käme wahrscheinlich wirklich einem Wunder gleich!
Auf die Frage: "Warum finden sie keinen Job? antworten sie mit der Gegenfrage: "Ob sie sich schon mal Gedanken hinsichtlich der Relation von arbeitslosen Personen zu freien Arbeitsplätzen gemacht hat?
Selbst an den Zahlen der "gefälschten Statistik " orientiert, in der ca. 350 000 Arbeitslose auf ca. 30 000 offene Stellen kommen, fänden hunderttausende Menschen keine Arbeit, könnten alle besetzt werden!
Eine Tatsache, die den "CoacherInnen" das Einkommen / die Existenz sichert.
Sie braucht nur die Realität verweigern und auf die "unschuldigen" arbeitslosen Menschen "krankmachenden" Druck ausüben!
So sorgen "die" für ein Rotationsprinzip, das immer mehr Personen in den Niedriglohnsektor "mobbt"!
Als Handlanger-Innen der menschenverachtenden, menschenrechtsverletzenden "SPÖ?"/ÖVP (etc.) Arbeitsmarktpolitik!

Nach SoNed-Kenntnis ist es sicherlich schwierig solche Deppenkurse/Mobbingkurse unvoreingenommen zu besuchen! Probieren sie es trotzdem!

"Passende Kommentare
zum peinlichen menschen-, gesellschaftsschädigenden "CoacherInnen-Menschenbild!"
Die sollen sich fürchten!
Als Anm. unter "Deppenkursinstitut entfernt ständig Arbeitslosen-Infos !" (9.12.10)

"Neoliberale "Sozial"-ArbeiterInnen/"CoacherInnen"-Anforderungen im arbeitsmarktpolitischen Bereich!" (16.11.10)

("Sagen viel über unseren derzeitigen gesellschaftlichen Zustand aus!"
Jede(r) mündige Bürger-In ist verpflichtet sich an der Entwicklung - den antidemokratischen-faschistoiden Zustand endlich hinter uns zu lassen - zu beteiligen! Was in manchen Fällen auch einen "gewaltfreien" Kampf erfordert!")


13.05.13 um 9.35 Uhr - von M*. - "SchmarotzerBetrieb-Itworks: Bezugssperre wegen Teilnahme-Verweigerung?"


Sehr geehrter Herr Moser!
Vorweg - ich bin Student im 2.Bildungsweg und stehe kurz vor Abschluss meines Studiums. Ich war Selbsterhalterstipendium-Student (Stipendium für 7 Semester) und bin nun seit etwas über 1 Jahr beim AMS gemeldet. Laut Betreuungsplan soll ich als Lagerarbeiter vermittelt werden (ohne Staplerschein - Kopfschüttel), weil dies meine letzte Fulltime-Beschäftigung vor Beginn meines Studiums war.
Meine Betreuerin kennt meine Situation, aber sie muss mich laut ihren Aussagen "leider aufgrund meines aktuellen AMS-Status "Langzeitarbeitslos" an IT-Works abgeben. Alternativ hat sie mir die "Möglichkeit" angeboten mich für 63 Tage vom AMS abzumelden, da ich dann wieder einen anderen Status hätte und ITworks dann angeblich längerfristig 1(1 Jahr) hinfällig wäre...

Ich habe mich natürlich weitestgehend schon informiert über die Machenschaften von Trendwerk, ITWORKs etc. und bin auch Arbeitswillig, kann aber nur einer max. 25-30h Tätigkeit nachgehen, das ich mit Priorität mein Studium beenden möchte. Ausserdem zahle ich mittlerweile auch Studiengebühren.
Ich bin geringfügig beschäftigt, leider ohne Aussicht auf mehr Arbeitsstunden, da ich für einen sehr kleinen Familienbetrieb arbeite.
Meine 1. ITWORKS-Zuweisung bekam ich am *.**.2013 - welche ich mit Krankenstand abwenden konnte. Nun habe ich meine Neue-Zuweisung bekommen - für *.**.2013. Plane wieder in Krankenstand zu gehen, da ich im Mai/Juni wichtige Prüfungen an der Uni habe und mein Studium dieses Sommersemester abschließen möchte.
Mein Fragen
- Der Idealfall meinerseits wäre natürlich einen angemessenen Job zu finden der meiner Qualifikation entsprich, aber wenigstens mich kurzfristig aber mindestens 63 Tage vom AMS abzumelden, 2ter geringfügigen Job suchen oder diese 2 Monate sonst irgendwie finanziell überbrücken.
- Krankenstand ist nur eine kurzfristige Lösung - aber bin ich im Krankenstand eigentlich in der Arbeitslosenstatistik oder nicht?

- Was raten Sie mir wie ich mich beim nächsten AMS Termin nach meinem Krankenstand verhalten soll?
- Welche Tipps können Sie mir geben? Wie verhalte ich mich am besten richtig?
- Wenn ich zum "Kursbeginn" von Itworks krank bin, kann mir nichts passieren oder? Geldsperre etc??? Wenn man krank ist - ist man ja krank!?!?
- Wie konkret soll ich mich verhalten wenn es doch so weit kommt, dass ich in den nächsten Monaten zum ITworks-Termin gehen muss? Ich unterschreibe sicher nichts und habe das System IT-works schon verstanden, würde aber Tipps brauchen, wie ich mich rechtlich bei einer Bezugssperre verhalten soll - wie das Prozeder mit Einspruch usw genau abläuft....

- Wie lange dauert es i.d.Regel bis man bei positivem Einspruch sein Geld bekommt?
- Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit bei einer Sperre nach IT-Works-Verweigerung mt einem Einspruch durchzukommen?

Viele Fragen , ich weiss aber ich wäre für eine hilfreiche Antwort in den wesentlichen Punkten sehr dankbar! Mfg M. (12.05.13)

Antwort:
Rückfrage: Bekommen sie zum Selbsterhalterstipendium auch Notstandshilfe?
Haben sie dem AMS gemeldet, dass sie Student sind! - Dann ev. nur 20 Stunden die Woche dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssten.

Wenn sie krank sind bzw. im Krankenstand sind, darf es deswegen zu keiner Sperre kommen!

Zu Zwangs-SÖ-Schmarotzer-Betrieben:
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung, das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage stellen zu können, keine Unterschrift.

Kommt es zu einer "rechtswidrigen" Sperre, so verlangen sie einen schriftlichen Sperr-Bescheid auf den sie sofort Berufung einlegen!
Bei Erfolg kann es ein paar Wochen dauern bis sie das Geld bekommen.
Wahrscheinlichkeitsangabe ist schwer möglich, da EX-Gewerkschaftschef und jetziger "Sozial?"-Minister Hundstorfers "SPÖ?"/ÖVP diese "Zwangs-Arbeit" zum zumutbaren DV erklärten.
Darum braucht es, in manchen Bereichen den Rechtsweg ev. bis zum VwGH - ev. sogar bis zum europäischen Gerichtshof!
Ist zu Überprüfen, ob und welche gesetzlichen/rechtlichen Richtlinien verletzt werden!
Dazu
Zeit nehmen und sämtliche Links (unterstrichen) folgen!
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren!

Und Vorsicht was die Tipps von AMS-MitarbeiterInnen betrifft! Die sind äusserst unseriös und ihre Arbeit hat als grundsätzliche Ausrichtung, die Schlechterstellung, Benachteiligung der Betroffenen, zum Inhalt!
Bzw. Betroffene irgendwie aus der Statistik zu bringen / "zu ekeln" - da dies ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg ist, für den sie auch noch Prämien kassieren!

Unseriös: "Abmachungen (bez. 1 Jahr keine SÖB-Zwangsmassnahme bei 63 tägiger AMS-Abmeldung") können sich auch durch ev. Beraterwechsel aufheben!

Siehe Absatz: BeraterInnen-Wechsel
Hat Konzept - die BeraterInnen auszutauschen!
Soll doch keine emotionale Bindung entstehen. Ansonsten könnten Menschen anderen Menschen das nicht antun, was AMS-BetreuerInnen ihren "KundInnen?" antun - beruflich durchzuführen haben.
Und der Arbeitslose soll gefühlsmässig übernehmen: "Es zählt nicht was ich zu sagen habe und es ist niemand vorhanden der irgendwas bindend sehen könnte."
Der neue BeraterIn hat den Auftrag etwaige Abmachungen die mit dem Betroffenen und dem BeraterIn-Vorgänger getroffen wurden zu missachten.
Es gibt keine Ansprüche für Feindbilder. Die sind nichts wert und die brauchen sich auch nichts erwarten.
Und alles was der Betroffene behauptet sind "sowieso" Lügen. Er soll/muss tun was man ihm sagt sonst gibts Konsequenzen! - So einfach ist das! FASCHISMUS!

(Umgekehrt ist ein BeraterInnenwechsel auf Grund eigenen Wunsches fast ein Ding der Unmöglichkeit!
+ Nehmen sie eine Begleitperson zu Terminen mit! Wirkt Wunder! etc.)

aus der Antwort: Arbeitsmarktpolitik:
"Warum Inkompetenz, Demütigung, Menschen-, Gesellschaftsschädigung?" (3.03.12) (ohne Gewähr)

13.05.13 um 14.34 Uhr - von M*. - "Offenbar herrscht bei diesem Amt totale Willkür."
Hallo - nein ich hatte Stipendium. Da ich aber während meines Studiums nebenher immer gearbeitet habe, wurde ich leider nicht zeitgemäß fertig und muss nun 2 Semester überziehen. Da ich aufgrund meiner beruflichen Tätigkeiten vor dem Studium noch einen Anspruch hatte, habe ich mich dann nach Ablauf meines Stipendiums am AMS arbeitssuchend gemeldet und meine Situation erklärt, dass ich nebenher studiere und kurz vor dem Abschluss stehe. Ich bin sogesehen im Moment Student/geringfügig bschäftigt und Notstandshilfebezieher. Das Studium war aus Sicht meiner Betreuerin neben der Jobsuche kein Problem - musste jedoch eine Verpflichtung unterschreiben mit Priorität mindestens einen 20 h Job zu suchen bzw. mindestens 20h wöchentlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Ich habe mich vor Ablauf meines Stipendiums bei der AK erkundigt und mir wurde gesagt, dass man seit ca. 2009 auch als gemeldeter Student Arbeitslose/Notstand beziehen kann. Vor 2009 war es angeblich verboten!?!? (Wobei es dem AMS meiner Meinung nach vollkommen egal sein kann ob und wie man sich in seiner Freizeit weiterbildet.!!!) Ein Studienkollege von mir (der in der selben Situation ist wie ich) hat sich jetzt auch am AMS gemeldet (anderer Bezirk) und sein Betreuer meinte: "Er muss sich von der Uni abmelden um Arbeitslose beziehen zu können und einen negativen Bescheid erhalten. Er machte dann aber einen Einspruch beim Geschäftsstellenleiter und musste auch so eine Vereinbarung wie ich mit 20h unterschreiben. Nun bekommt er auch Arbeitslose als Student. Offenbar herrscht bei diesem Amt totale Willkür. L.g M

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