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8.06.13 um 10.43 Uhr - von Ma. - "Anwartschaft"


Guten Tag !
Ich hätte eine frage zur Berechnung des Arbeitslosengeld.
Ich war insgesamt 3 Monate Arbeitslos
von 11/2012 bis 02/2013 und arbeite seit 03/2013 wieder da es leider grosse Probleme in der Firma mit Arbeitskollegen gibt möchte ich mit Monatsende im gegenseitigen einverst.Kündigen.
Würde ich damit eine neue Berechnungsgrundlage haben als vorher und wird hierbei das ganze Jahr 2012 zur Berechnung einbezogen.
Herzlichen Dank für die Auskunft . Lg m. (4.06.13)

Antwort:
AlVG §14 (2) - Neue Anwartschaft ist nach 28 wöchigen DV innerhalb eines Jahres erfüllt! AlVG §15 (2) - Durch Rahmenfrist bis zu 5 Jahren!
§19 Fortbezug: Besteht keine neue Anwartschaft, so steigen sie wieder in den letzten Bezug ein! Und beziehen die Restzeit des Alg! Danach suchen sie um Notstandshilfe an! (ohne Gewähr)


8.06.13 um 10.24 Uhr - von W*. - "In den Mühlen von AMS, PVA, Gutachter sowie AK"
"Gerichtstermin: Gutachter als Zeugen laden"


Hallo Christian,

mit Interesse habe ich heute Deine Webseite gelesen, da ich in die Mühlen von AMS, PVA und Gutachter, sowie AK gekommen bin.

Ich möchte Dich deshalb Fragen, ob die auf Deiner Informativen Seite angegebenen Information aktuell sind?

Es betrifft hier den Besuch von "unsinnigen" Maßnahmen, die unter Voraussetzung der Streichung der Bezüge besucht werden müssen.
Meine Frau musste eine solche Besuchen, die völlig umsonst war, da auch der Arbeitsmediziner nach durchlesen des ablehnenden Bescheids der PVA der gleichen Meinung war wie die PVA. Hier sei zu erwähnen, dass die PVA eine 30 minütige psychologische Untersuchung annimmt. Diese fand nie statt, da die Dame zuerst Kaffee trank, damals um 12:31 meine Frau ins Zimmer holte und bereits um 12:36 wieder verabschiedete. Laut einer Beschwerde war jedoch dokumentiert von der Psychologin, dass diese Untersuchung 30 Minuten dauerte. Ein weiteres Schreiben von uns an die PVA, dass hier diese Dokumentation gefälscht war, wurde nie beantwortet.

Ich bitte Dich um möglichst kurzfristige Info, da ich bereits am 1*. meinen Gerichtstermin habe. Allerdings werde ich den AK Anwalt anschreiben, dass ich die Gutachter als Zeugen geladen haben möchte.

Viele Grüße aus der Steiermark, (5.06.13)

Antwort: "Widerstand zum Nachahmen!"
ja die infos sind soweit aktuell - da die arbeitslosen menschen ziemlich entrechtet sind ist es schwierig recht zu bekommen - aber es braucht unbedingt und immer mehr widerstand - so wie sie ihn auch betreiben. ("Ab dann wird sich das Blatt wenden!")
alle rechtsinfos ohne gewähr - halten sie uns am laufenden! alles gute

Zur Info:
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (ohne Gewähr)

9.06.13 um 9.26 Uhr - von W*. - "Ev. werden Zeugen (Gutachter)
zur Verhandlung erscheinen?"

Super Christian, Vielen Dank.
Mein AK "Anwalt" hat mir geschrieben, soweit die Zeugen (Gutachter)
sonst keine Termine haben (!!!!), werden Sie zur Verhandlung erscheinen.
Mal schauen. Gebe Dir Bescheid über den Ausgang. Liebe Grüße, W. (8.06.13)

Antwort:
Ich hoffe ihr schafft es sie / "die Gutachter etc. und das "Feindbildgebaren" aufzudecken!

11.06.13 um 10.37 Uhr - von W. - "Gerichtstermin ein Erfolg auf der ganzen Linie, allerdings nicht für mich, sondern für die PVA"
Hallo Christian,

gestern hatte ich ja in Graz den Gerichtstermin und es war ein Erfolg auf der ganzen Linie, allerdings nicht für mich, sondern für die PVA.
Ich konnte nicht sitzen, zitterte wegen eines Tremors mit der linken Hand konnte meine rechte Hand immer noch nicht benutzen hatte nur Kopfschmerzen, aber die Gutachter haben die PVA unterstützt und meinen Gesundheitlichen Aspekt ausser acht gelassen, damit die PVA ja nicht zahlen muss.
Es handelte sich bei diesem Termin um eine Schlachtviehvorführung, denn einer Frau (56 Jahre) vor mir , die nur auf Krücken gehen kann und einen ihrer Arme kaum benutzen kann, wurde die Frühpension verwehrt, hinter mir waren noch sechs Kläger und ich glaube kaum, dass einem von diesen die Frühpension anerkannt wurde. Interessant war, dass alle Kläger von ein und dem gleichen Herrn der AK "unterstützt" wurden.
Meine Frau wollte von einem der Ärzte etwas wissen und wurde von diesem dermassen derb angeschnauzt.
Ebenfalls interessant war zu beobachten, dass eine ältere Dame die ebenfalls wartete und die letzte der vor der Schlachtbank sitzenden Menschen von den Ärzten sehr freundlich gegrüßt wurde, sofort ein Gespräch führen konnte, einige Zettel in die Hand bekam, verschwand und nach einer halben Stunde diese Zettel abgeben durfte, mit der Bemerkung : "brauch ich nichts mehr?". Antwort: "nein, des läuft dann alles."

Fazit der Geschichte.
Alle Fachärzte, die dich schon länger begleiten, sind inkompetent und Gutachter die dich zehn Minuten sehen sind das non plus Ultra.
Und wenn dich die Ärzte freundlich Grüssen, dann mach dir keine Sorgen, es läuft von alleine.

Anmerkung; "Keine befristete Invaliditätspension mehr?"
Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen!
Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit

Ab 2014 keine befristete Invaliditätspension mehr"
"Nun werden auch Kranke zum Feinbild erklärt und dem menschenverachtenden / menschenvernichtenden AMS ausgeliefert"

- AMS kritisiert Qualifikationsschutz: Zu teuer (28.07.12)


7.06.13 um 11.23 Uhr - von T*. - "Partnerschafts-Anrechnung bei der Mindestsicherung!" "Was kann ich gegen diese Unterstellung unternehmen?"

"Kann bei der Gemeinde keinen Antrag auf eine Wohnung einreichen, da ich kein Einkommen habe, obwohl ich ein Kind erwarte!"


Guten Tag, Herr Moser!

Ich hab ein großes Anliegen an Sie und hoffe, Sie können mir ggf weiter helfen.

Vorweg es geht ums Sozialamt...

Also...so peinlich es mir ist, das mit der Öffentlichkeit zu teilen, aber ich war von juli 2012 bis mitte Jänner 2013 durch fremdverschulden obdachlos und habe in diesem Rahmen auch Mindestsicherung (Vollbezug, da ich erst im Sommer 2012 meine Schule beendet ind somit keinen Anspruch auf AMS-geld bzw notstandshilfe habe) bezogen. Im Jänner hat ein mir langjähriger guter Freund das Angebot gemacht, dass ich bei ihm wohnen könne, sofern ich für mich selbst sorgen würde (einkaufen, Wäsche waschen etc), da ich eben auch im Laufe der Obdachlosigkeit keine Arbeit gefunden habe, da gegen Obdachlose natürlich immer ein Vorurteil besteht (drogen, Alkoholkonsum, Unzuverlässigkeit etc etc).

Natürlich hab ich dieses Angebot angenommen und bin zu ihm gezogen, bin auch hier gemeldet. Er lebt in einer Gemeindewohnung mit zwei Wohnräumen, also gibt es keinen Untermietvertrag oder dergleichen, zum Schlafen nutze ich die Klappcouch im Wohnzimmer. Ich hab mich damals auch bei der MA40 erkundigt, was das für mich bedeuten würde im Bezug auf die Mindestsicherung, laut Telefon wäre das kein Problem, ich stünde ja immerhin immer noch für mich selbst ein. Bezüge wurden auch nicht gekürzt.

Allerdings musste ich jetzt im Mai einen Folgeantrag stellen, da ich durch Schwangerschaft (One-Night-Stand) vom AMS als arbeitsunfähig eingestuft wurde. Vor einer Woche habe ich dann den Brief vom Sozialamt erhalten, ich müsse mit dem Hauptmieter der Wohnung kommen, damit er seine Einkünfte vorlege, weil meine BMS jetzt von ihm berechnet werden würde.

Und das ist jetzt mein Problem. Ich stehe in keinem partnerschaftlichen Verhältnis zu ihm (er ist ausserdem verheiratet, seine Frau lebt aber nicht bei ihm), wir sind wirklich einfach nur Freunde. Wir haben das am Amt angegeben, sogar die Situation geschildert wie es dazu kam, dass ich bei ihm wohne, dass wir getrennte Konten haben, jeder seine eigenen Kosten selbst trägt etc. Die Dame am Amt war an und für sich auch sehr nett und meinte, man darf auch nicht einfach so jemandem eine Lebensgemeinschaft unterstellen, aber dennoch wird mein Bezug jetzt von ihm berechnet, und das was er verdient übersteigt bei weitem den Mindeststandard für zwei Personen.

Was kann ich jetzt dagegen tun? Ich kann jetzt meine Rechnungen nicht bezahlen, geschweige denn bei der Gemeinde einreichen für eine Wohnung, da ich kein Einkommen habe, dazu kommt noch, dass ich, wie schon erwähnt, ein Kind erwarte, für das ich auch noch Kosten zu tragen haben werde. Ich gerate jetzt schon in Verzug mit meinen Rechnungen.

Wie soll ich dem Sozialamt begreiflich machen, besser gesagt beweisen, dass ich für mich selbst einstehen muss und hier keine Lebensgemeinschaft besteht? Ich kann doch schlecht von einem Menschen, der mir nicht unterhaltspflichtig ist, verlangen, für mich einkaufen zu gehen, meine Rechnungen zu zahlen, mir Geld für Fahrscheine zu geben wenn ich Amtswege habe, oder für mich Umstandskleidung zu kaufen, usw.

Was kann ich gegen diese Unterstellung unternehmen? Haben Sie eventuell einen Rat?

MfG T. (6.06.13)

Antwort: "Österreichische Behörden wirken oft auch gegen Menschen in Not!"
Sie / Ihr Mitbewohner der Wohngemeinschaft verweigern die Anrechnung seines Einkommens!
Verlangen einen schriftlichen Bescheid über den Mindestsicherungs-Antrag, den sie dann berufen!
Da ihnen kein Unterhalt zusteht, dieser auch nicht freiwillig erbracht wird, handelt es sich um keine Anrechnungs--Partnerschaft sondern um eine Wohngemeinschaft!

Zur Orientierung:
"Muster für Einspruch gegen rechtswidriger Anrechnung des Partnereinkommens"

Weitere Links unter Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"! (Darunter mehr zur Mindestsicherung)

In der Zwischenzeit besuchen sie die Caritas und suchen um Hilfe an: Einkaufsgutscheine; Überweisungen etc. per Erlagschein; ev. Bargeld.
Erklären sie denen, dass obwohl sie schon Mindestsicherung kassiert haben, es durch einen neuen Antrag zur rechtswidrigen ("Einstellung") Anrechnung des Wohngemeinschafts-Mitbewohner-Einkommens kam und ("falls") sie aber Berufung einlegen!

Wenn alle Stricke reissen, melden sie sich solange bis sie eine eigene Wohnung haben bei einem Sozialverein an! Ich habe gehört, dass es aus diesen Gründen möglich ist den Wohnsitz zBsp. bei der Gruft in Wien anzumelden!
Dann gibt es die Notstandshilfe - auch müsste es dann die Mindestsicherung geben!
(Erkundigen sie sich ev. bei einer Sozialberatungsstelle in ihrer Gegend / Stadt!

Und sind dann bei ihrem Freund, der eine tolle soziale Einstellung hat, öfter mal zu Besuch! (Ohne Gewähr)

Zur Info:
"Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe + Sozialtelefon"

MINDESTSICHERUNGSVEFAHREN Grundlagen nach dem AVG.

Nehmen sie wenn möglich immer eine Begleitperson als Zeugen zu Behörden-Terminen mit! ("Wirkt Wunder")
Ev. senden sie eine Beschwerde an sämtlichen Adressen!

Ps.: Liebe pur!
"Ich wünsche ihnen alles Gute und grosse Freude mit ihrem Kind!
Ich bin gerade "Opa" geworden und möchte mit ihm / dem Baby soviel Kontakt wie nur möglich haben! Es ist jedesmal eine Reise in eine ganz andere emotionale Landschaft - erst recht komme ich aus dieser SoNed-Welt!
Es ist eine unbeschreibliche Freude mit ihm zusammen zu sein!
Allen - der Mama, Verwandte, Freunde ergeht es ebenso!
Es ist gar nicht möglich, sich im vorhinein vorzustellen / zu erahnen, welch Freude, Motivation und Sinn ein Kind - Baby erzeugt / mit sich bringt!
Wenn es dann da ist werden alle positiven Erwartungen, Vorstellungen bei Weitem übertroffen! - Alles Liebe!"

>"Ja, kämpfen sie drum, dass das Kind bei der Geburt geordnete soziale Verhältnisse vorfindet! (Wohnung, Einkommen, etc.)
Ev. lassen sie sich von einer Sozialberatungs-Stelle unterstützen! Alles Gute!"


6.06.13 um 11.30 Uhr - von E*. - "Deppenkurse?"
"Bin auch schon einige Male mit diesen Deppenkursen gequält worden."


Sehr geehrter Herr Moser !

Ich lese immer die Beiträge in Ihrem Forum und möchte heute auch etwas fragen. Bin auch schon einige Male mit diesen Deppenkursen gequält worden. Manchmal habe ich auch einen besucht, bei anderen eine Sperre verhindern können, da ich mich dank der Lektüre auf ihren Seiten wehren konnte wenn der Kurs "freiwillig" war. Hatte auch schon Sperren bei Kursen die "Pflicht" waren , ich aber nicht teilnehmen wollte.
Dazu hätte ich zwei Fragen:
1) wie oft kann man solche Kurse verweigern, kann es sein, dass man nach oftmaliger (wie oft ?) Verweigerung vom AMS abgemeldet werden kann oder überhaupt kein Geld mehr bekommt ?

2) Habe jetzt eine Einladung zu einer Veranstaltung "Neue Wege- BEST Institut für berufsbezogene Weiterbildung und Personaltraining GmbH " bekommen, ist die Teilnahme hier zwingend oder freiwillig ? Der Kurs würde am 17.Juni beginnen.
Bitte um Auskunft.

Vielen herzlichen Dank
E. (5.06.13)

Antwort:
1) Wenn die Berufungen erfolgreich waren, können/dürfen/sollen/müssen sie sich sooft wehren wie es ihnen als sinnvoll erscheint!
Sie dürfen die Sperren halt nicht ohne Gegenwehr hinnehmen! Dann besteht die Gefahr bzw. werden sie als arbeitsunwillig eingestuft, was zur Einstellung der Versicherungsleistung führt!
Wichtig ist über die Inhalte der Deppenkurse bescheid zu wissen um in ev. Berufungen richtig argumentieren zu können!
Ihnen müssen in Deppenkursen Defizite ausgeglichen werden - Ist das schon in anderen Deppenkursen geschehen wäre die Teilnahme freiwillig bzw. eine Sperre rechtswidrig und die Sperrdrohung bei der Vermittlung, in solchen Fällen, Amtsmissbrauch und "schwere" Nötigung!

Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen / zu verklagen!

2) Deppenkurs-Inhalt erkunden!
Handelt es sich bei Deppen-, Mobbingkursen um eine Begleitmaßnahme (Hilfestellung) zur Lösung eines Sucht-, etc.-problems, so darf deren Abbruch - aus welchen Grund auch immer - bzw. Teilnahme-Weigerung - keine Sanktion nach § 10 AIVG (Bezugssperre) nach sich ziehen.
Wie auch eine Teilnahme bei Zwangsmassnahmen der aufsuchende Vermittlung freiwillig ist!

Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (ohne Gewähr)

9.06.13 um 11.30 Uhr - von E*. - "vielen Dank"
Sehr geehrter Herr Moser,
vielen Dank für Ihr Mail bezw. Ihre Hilfe.
Ich hoffe ich darf mich bei Gelegnheit wieder mit Fragen an Sie wenden ?
Herzliche Grüße aus Wien E


6.06.13 um 11.03 Uhr - von U. - "Kann man mit Menschen so umgehen?????!!!" - "Umschulung abgelehnt"


Guten Tag! Ich hab ein Anliegen und zwar habe ich aus gesundheitlichen Problemen am Arbeitsplatz ich hab als altenfachbetreuerin 15 jahre gearbeitet um berufliche Reha bei der pva angesucht ,alles gut und schön ich hab mir gedacht jetzt wart ich schon ein jahr und hab mal bei der pva angerufen die sagten zu mir die Bewilligung sei ja schon lang am ams angekommen darauf antwortete ich das ich ja gar nicht arbeitslos sei .dan hats geheissen sie warten bis sich wer meldet ok schöne verarschung aber das beste kommt noch nach dem deppentest am ams in Linz kommt die rehaberaterin und sagt mit casemanagement kann ich vergessen so eine Umschulung wird nicht bezahlt ok seh ich ein wenn es schwer ist nachher eine arbeit zu bekommen. so sagte sie suchen sie sich einen stiftungsarbeitsplatz ok gesagt getan ich hatte einnen stiftu´ngsträger gefunden der mich zwei jahre während der Umschulung nimmmt hab mir einen schulplatz gesucht und für die Ausbildung zur behindertenbegleitung war alle!
s zum start bereit aber dann !!!!!! die pva hat aus med ,sicht abgelehnt das Argument es wird nicht möglich sein bis zum Pensionsalter diesen beruf ausüben zu können obwohl behindertenbegleitung nur pädagogisch und psychologische Tätigkeiten beinhaltet keine pflegerischen ich bin 45 alleinerzieheri jetzt arbeitslos und ich hab 3 kinder würde total verarscht kann man mit menschen so umgehen?????!!! Bitte um ein feedback (5.06.13)

Antwort:
"Die neoliberale SPÖ/ÖVP Arbeitsmarktpolitik soll in erster Linie die Betroffenen in den Niedriglohnsektor mobben! Da auf tatsächliche Qualifikation/Ausbildung kein Rechtsanspruch besteht "muss / sollte" man sich soetwas (nicht selten menschenverachtend) - aus deren Sicht - gefallen lassen!
Geben sie trotzdem nicht auf! Ev. verlangen sie eine schriftliche Ablehnung, auf die sie dann Einspruch erheben!
- Senden sie eine Anfrage (eingeschrieben) ans AMS und fordern sie eine schriftliche Stellungnahme! Führen sie den Sachverhalt an so wie er sich zugetragen hat.
Bei negativen Ausgang senden sie eine Beschwerde an sämtlichen Adressen!

Zur Info:
geschützter Bemessungsgrundlage ab dem 45 Geburtstag / Betreuungspflichten!

Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit

Anmerkung: Um u.a. eine seriöse kompetente Arbeitsmarktpolitik zu schaffen braucht es schleunigst humanistisch-soziale Parteien!
Lasst sie uns wählen! Parteien gründen! Parteien-Gründungen unterstützen!
Wie ev. / als Bsp. \Heinrich Malzer`s Ethik-Partei zur positiven Entwicklung Österreichs
\"


6.06.13 um 9.42 Uhr - von M*. - "Bezugssperre wenn ich in der Probezeit kündige?"


Ich habe mit 1.6. eine neue Stelle angefangen die ich mir selbst gesucht habe. (Arbeite im Einzelhandel wurde am 15.04. gekündigt da die Firma finanziell den Bach runter ging und sparen musste) Nun ist es so das ich meine 20 Stunden nur Nachmittags arbeiten muss. (Mutter von 3 Kinder im alter von 5-10 Jahren) Dazu kommt das ich öffentlich den Arbeitsort gar nicht gut erreiche also entweder ich muss dann fast eine Stunde warten oder muss über 1km gehen. Mit dem Auto hab ich das Problem das ich nur Kurzparkzonen in der Umgebung habe. und was für die Arbeiter ist ist um die Mittagszeit wenn ich anfange alles schon überfüllt. Die arbeit an sich ist auch nicht das was ich die nächsten Jahre machen will. Nun ist meine frage wenn ich in der Probezeit kündige streicht mir das AMS dann das Geld für die 4 Wochen? Danke vielmals M.

Antwort:
Kündigung in der Probezeit! (RA)

Kündigung in der Probezeit! (Arbeitslose Fragen)


5.06.13 um 11.00 Uhr - von K*. - "Arbeitslosengeld im Ausland beziehen?"


Sehr geehrter herr moser,

Ich würde sehr gerne wissen, ob es eine möglichkeit gibt im ausland (portugal) bei einer österreichischen firma probe zu arbeiten und gleichzeitig , notstandshilfe zu beziehen. Ich wäre dort je nach wunsch geringfügig gemeldet und hätte eine aussicht auf eine fixe anstellung nach der probezeit. Ich habe meinen antrag auf arbeitslosengeld vor 1 1/2 monaten gestellt,muss aber auf das formular E301 aus spanien warten und beziehe daher nur die notstandshilfe. Ich hätte mein vorstellungsgespräch nächste woche im ausland und wenn alles hinhaut würde ich dort zu probearbeiten beginnen.Ich habe übermorgen einen termin bei meiner Ams betreuerin und wäre gerne vorher schon informiert wie ich es möglich machen könnte im ausland weiterhin meine notstandshilfe zu bekommen,solange ich nicht fix angestellt bin. könnten sie mir bitte auskunft geben bzw mir helfen den besten weg zu finden??? vielen herzlichen dank! mfg

Antwort: "Auslandsanspruch Formular "E303" Alg-Mitnahmeanspruch"
ja ev. nehmen sie sich eine begleitperson zum termin mit.
es ist möglich sich drei monate ins ausland "europa" (zur arbeitssuche) zu begeben und Alg./notstand zu beziehen. sie müssen dann bewerbungen vorweisen. begründen sie dies ev. damit, dass sie arbeit suchen und ev. auch eine stelle in aussicht haben.

hier der gesetzestext:
AlVG § 16 Abs. (3) Auf Antrag des Arbeitslosen ist das Ruhen des Arbeitslosengeldes gemäß Abs. 1 lit. g bei Vorliegen berücksichtigungswürdigen Umständen nach Anhörung des Regionalbeirates bis zu drei Monate während eines Leistungsanspruches (§ 18) nachzusehen. Berücksichtungswürdige Umstände sind Umstände, die im Interesse der Beendigung der Arbeitslosigkeit gelegen sind, insbesondere wenn sich der Arbeitslose ins Ausland begibt, um nachweislich einen Arbeitsplatz zu suchen oder um sich nachweislich beim Arbeitgeber vorzustellen oder um sich einer Ausbildung zu unterziehen, oder Umstände, die auf zwingenden familiären Gründen beruhen. alles gute


5.06.13 um 9.45 Uhr - von En*. - "Finanzielle Forderung aus 2005?"
"Haushaltübersicht der Finanzen mit Rechnungen bei Ratenvereinbarung?"


Darf das AMS von einem Bürger die genauen übersichte verlangen was man für was ausgibt und usw. also eine detailierte Haushaltübersichte der Finanzen mit rechnungen und belege? es geht um eine offene forderung weil mal vor jahren zu viel bezahlt worden ist. das ganze liegt aber schon seit 2005 zurück.
der betrag ist um die 1900? und bei der bitte um ratenvereinbarung fordern sie dann diese art von daten an. nicht mal das finanzamt will so was haben, aber das ams schon. das ist privat. das kapieren die nicht.
ein auszug aus meiner steuererklärung reicht ihnen nicht.

Frage: ist man verpflichtet solche art von angaben zu machen ?

danke schon mal im voraus und freundliche Grüße (4.06.13)

Antwort:
sie sind in dem fall nicht verpflichtet diese daten heraus zu geben - kann halt zum nachteil führen / keine ratenzahlung.
machen sie es ev. folgender-massen. (Versuch)
senden sie ihren ratenvorschlag und überweisen sie gleich die erste rate - ohne auf das okay zu warten.

PS.: "Verjährungsfrist 5 Jahre?"
2005 ? ich war der meinung, finanzielle forderungen sind für einen zeitraum von 5 jahren (rückwirkend) möglich?
ev. besuchen sie in dieser angelegenheit den gerichtsauskunftstag in ihrem bezirk oder holen sie sich eine RA auskunft - erste stunde ev. gratis!
danke für rückmeldung nach erledigung! alles gute (ohne gewähr)

§ 25. AlVG (6) Eine Verpflichtung zum Ersatz des unberechtigt Empfangenen einschließlich der Aberkennung des Anspruches auf Arbeitslosengeld gemäß Abs. 2 oder eine Verfügung zur Nachzahlung ist für Zeiträume unzulässig, die länger als fünf Jahre, gerechnet ab Kenntnis des maßgeblichen Sachverhaltes durch die regionale Geschäftsstelle, zurückliegen.

>Verlangen sie vom AMS eine Erklärung zu diesem Sachverhalt - AlVG §25 (6)
Am Besten schriftlich eingeschrieben oder Auskunft mit Zeugen/Begleitperson einholen!


4.06.13 um 17.51 Uhr - von G. - "Invaliditätspension nach 3 jahren abgelehnt, jedoch nur mehr sehr eingeschränkt arbeitsfähig - keine Hitze ,Nässe, Kälte, usw?"


Guten Tag herr Moser!

Ich habe folgendes Problem ,ich hatte um Invaliditätspension angesucht und jetzt nach 3 jahren ist das Urteil gefällt mit 2 Berufungen nun abgelehnt worden vom Oberlandesgericht. Jedoch bin ich laut Oberlandesgericht nur mehr sehr eingeschränkt Arbeitsfähig ich darf also nicht in Hitze ,Nässe, Kälte, bei Staubbelastung, keine Lösungsmittel usw arbeiten auch Accord arbeiten sind ausgeschlossen und noch vieles mehr. Für mich bleibt Quasi nicht mehr viel bis gar nichts mehr übrig. Jetzt habe ich das Problem und zwar ich muss mich am AMS melden und bin dem Verein wieder ausgesetzt mit all seinen schickanen. Wie verhalte ich mich nun beim AMS ich darf ja eigentlich fast nichts mehr arbeiten muss sich das AMS darann halten oder darf das AMS mich nun überall vermitteln und mich in Maßnahmen stecken? Wenn möglich villeicht können sie mir da ein wenig Auskunft geben? Gruß G.

Antwort: "Ergebnis dieser Politik?"
Melden sie sich sofort zum AMS zurück! Das AMS muss sich natürlich daran halten! Wahrscheinlich bleiben für sie nur mehr Deppenkurse übrig?!

>Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen.
Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit

"Ein wichtiges Judikat gegen die oberflächliche Prüfung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Arbeitsmarktservice" (20.11.2011)


3.06.13 um 17.19 Uhr - von D. A. - "AMS Schulungsprogramme zeigen Wirkung, weil die Zahl der Teilnehmer um 14,3 Prozent auf 80.000. stieg?"


Aus dem \"Revolverblatt\" (= Ztg. Österreich, Sonntag 2. Juni 2013, in der neuen Serie \"Arbeit in Österreich\", Artikel \" Neue Initiativen für mehr Jobs\", Seite 22):

\"Doch es gibt Lichtblicke: So hat der Tourismus neue Rekordzahlen erzielt und zeigt sich als starker Wirtschaftsfaktor in Österreich.
Auch die Schulungsprogramme des Arbeitsmarktservice (AMS) zeigen Wirkung: Die Zahl der Teilnehmer stieg zuletzt um 14,3 Prozent auf 80.000.\"

Es erübrigt sich jeder Kommentar!

Richtig, trotzdem eine Anmerkung:
"Anhand dieser (Propaganda) Meldung in "Österreich" zeigt sich, dass auch Medien / Journalisten für diesen inkompetenten, menschenverachtenden Wahnsinn mit-verantwortlich sind!
Ich dachte mir auch sofort: "Wurden leicht wieder Regierungs-Inserate / Werbung (um viel Geld) geschaltet?"

80 000 in Deppenkurse: "Hunderte-Millionen Euro um Menschen zu mobben - ohne Aussicht auf Erfolg einem Psychoterror aussetzen - wie die Betroffenen unter (auch rechtswidriger) Sanktionsandrohung ("nur") zu hetzen!
Deswegen tatsächliche Qualifikation / Ausbildung verwehren!
Ein neoliberales Werkzeug zum Lohndumping!
Ein wachsender nicht-endend-werdender neoliberaler Wirtschaftszweig mit dem sich die Angestellten dumm und deppert verdienen - von den Geldern der Versichertengemeinschaft!
Die Opfer bezahlen sich diesen u.a. auch krank-machenden Irrsinn auch noch selbst!"


3.06.13 um 15.17 Uhr - von St*. - "Will Umschulung anstatt Deppenkurs!"


Hallo! Ich habe einen handwerklich Beruf erlernt und will ins Büro hineinwechseln.War 2012 3Monate in einem Büro tätig.Ende 2012 habe ich mich dann arbeitslos gemeldet um eine Umschulung gebeten....beim AMS stieß ich auf taube Ohren.Von Februar 2013 bis Ende März 2013 machte ich dann auf der Volkshochschule den Ecdl.Leider hat es mir bis jetzt nix geholfen.Mein netter Berater hat mir jetzt einen Kurs beim Bestinstitut gegeben,den ich aber gerne umgehen würde da er mich erst nicht weiterbringt.Ein Kurskolleg beim ecdl war damals dort und sagte es ist reine Beschäftigungstherapie dort.Ich bin im Moment echt am Verzweifeln weil ich unbedingt den Beruf wechseln will da ich es als Frau als Elektrikerin eh nicht leicht hätte.Am AMS im 21 bekommen viele die nix dafür tun super Kurse beim bfi oder so.....wenn ich was vorschlage wird es nur abgelehnt.Meine Beraterin in der Servicezone meinte damals,dass auch wenn ich den Ecdl habe werde ich mindestens noch ein Dreivierteljahr arbeitsl!
os sein.Ich finde es nicht fair wie man mit mir umgeht.Was für Möglichkeiten habe ich um den Kurs der zwischen 6-24 Wochen dauert beim Best Institut nicht machen muss????

Antwort:
Wenn sie nicht über ihre Defizite und den Deppenkurs der diese ausgleichen muss aufgeklärt wurden hat ihre Berufung falls Sperre wegen ev. Teilnahme-Verweigerung grosse Chancen auf Erfolg!
Falls sie verweigern und es kommt zur Sperre verlangen sie einen schriftlichen Bescheid den sie berufen!

Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! >Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!

>Den Spiess umdrehen:
Werden VwGH-Erkenntnisse etc. bewusst missachtet und gibt es bei Deppen-, Mobbingkurse - dessen Teilnahme Freiwilligkeit voraussetzt - trotzdem eine Vermittlung unter Bezugssperre-Drohung, so handelt es sich um "schwere" Nötigung und Amtsmissbrauch - die bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht werden sollte!

Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen / zu verklagen! (17.01.10)

Zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Da kein Rechtsanspruch auf Ausbildung / sinnvolle kompetente Arbeitsmarktpolitik besteht heissts lästig sein und nicht aufgeben!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - >Begehren<, für Instanzenweg, verlangen und ausgefüllt abgeben!
Ombudsmann an Betroffenen Michael M.
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet mir, den Formalweg zu berschreiten und mir ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)
(ohne Gewähr)


3.06.13 um 13.17 Uhr - von Ma*. - "Bei der Krankenpflegeschule, wegen einer Ausbildung zur diplomierten Pflegefachkraft, beworben"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich musste mich per 31. Mai 2013 beim AMS arbeitslos melden (war mein letzter Arbeitstag), da ich von meinem Dienstnehmer gekündigt wurde. Nun habe ich mich bereits vor der Kündigung bei der Krankenpflegeschule zur Ausbildung zur diplomierten Pflegefachkraft beworben. Ich komme aus einem ganz anderen Bereich und hatte schon lange den Wunsch in den sozialen Bereich als Krankenpfleger einzusteigen. Ich habe noch keine Zusage zur Aufnahme in der Krankenpflegeschule, aber das Feedback während meiner 3 Praktikumstage im Krankenhaus war durchaus positiv. Am 20. Juni findet die Aufnahmekommission statt, Zu- oder Absage wird dann am 21. Juni bekanntgeben. Die 3 jährige Ausbildung zum Krankenpfleger würde dann am 1. Oktober diesen Jahres beginnen - es sind also noch 4 Monate bis dahin.

Ich möchte ehrlich sein: Ich habe 12 Jahre durchgehend gearbeitet, mehr oder weniger in hoch angesehenen Jobs (hauptsächlich in der Heizungsbranche) war aber nie glücklich in meinem Beruf. Daher jetzt meine Umsattelung zum Krankenpfleger, da mich dieser Beruf sehr interessiert. Mein erster Termin beim AMS ist am kommenden Freitag. Meine Bewerbung bei der Krankenpflegeschule habe ich bereits beim AMS bekanntgegeben. Die Schule würde wie erwähnt am 1. Oktober starten, bis dahin wäre ich also 4 Monate arbeitlos und beim AMS gemeldet. Wie stehen nun aus Ihrer Sicht die Chancen, dass ich bis zum Oktober (sofern Zusage der Krankenpflegeschule positiv ist) Ruhe vom AMS habe und meinen Bezug trotzdem kassiere (es reicht finanziell für mich bis Oktober locker aus, aber ohne AMS Geld eben doch nicht). Ich möchte mir nun diese \"Auszeit\" einfach gönnen und dann meine Umschulung als Krankenpfleger beginnen ohne Zwangsmaßnahmen augebrummt zu bekommen. Was könnte mich erwarten? Deppenkur!
se? Vermittlung in Jobs mit befristetem Dienstverhältnis für diese 4 Monate meiner Arbeitslosigkeit? Ich kann mir sehr schwer vorstellen dass mich das AMS 4 Monate in Ruhe lässt, auch wenn ich eine positive Zusage der Krankenpflegeschule bekomme und dort am 1. Oktober starten kann?

Ich bin sehr gespannt auf Ihre Einschätzung und danke vorab!

Antwort:
Man kann schon davon ausgehen, dass man ev. die ersten Monate Ruhe hat"?"
Sie müssen aber noch mit dem AMS abklären, ob sie die Ausbildung machen können bzw. sie vom AMS unterstützt werden?!
Machen sie diese Ausbildung ohne dem Einverständnis des AMS steht ihnen kein Arbeitslosengeld zu bzw. verlieren sie dieses, weil sie dem AMS / Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen!
Ich hoffe für sie, dass ihr Wunsch bez. dieser Ausbildung in Erfüllung geht!
Bei Problemen (Da es auf Ausbildung keinen Rechtsanspruch gibt, nur die Pflicht bei Sanktionen, zu Deppenkurse) gehen sie zum Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter!

Zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Da kein Rechtsanspruch auf Ausbildung / sinnvolle kompetente Arbeitsmarktpolitik besteht heissts lästig sein und nicht aufgeben - "versuchen"!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, verlangen und ausgefüllt abgeben!
Ombudsmann an Betroffenen Michael M.
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet mir, den Formalweg zu berschreiten und mir ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)

Ob und wie lange sie Ruhe haben hängt auch mit ihrer BeraterIn zusammen - Soviel Spielraum dürfte sie haben!
Wenn ihnen die Ausbildungs-, QualifikationsUnterstützung zugesagt wird, sie seitens des Kursanbieters ebenfalls die Zusage zur Teilnahme haben, kann/wird es ev. sein, dass sie die 4 Monate Ruhe haben! ("OHNE GEWÄHR")


3.06.13 um 6.53 Uhr - von R. K. - "Muss Unterhaltsklage gegen meine Frau anstreben, sonnst gibt es von der MA40 keine Geld mehr"


Sehr geehrter Herr Moser !

Partneranrechnung Unterhalt : 2 Mal abkassieren vom AMS und MA40 ?

Bin 51, verh., seit Jahren getrennt lebend (eigene Wohnung)

Das ich seit Jahren weniger Pensionsvorschuß (Klage PVA) vom AMS erhalte (fikitiver Unterhalt), ist für mich schon normal. Da dieser Betrag unter der Mindestsicherung liegt, habe ich seit Einführung dieser bei der MA40 immer einen Antrag gestellt und bekam immer für 1 Jahr bis zum Regelsatz die Aufstockung bewilligt.
Vor ein paar Monaten mußte ich wieder neu einreichen, und siehe da, wurde die ersten 3 Monate bewilligt mit der Auflage eine Unterhaltsklage gegen meine Frau anzustreben, sonnst gibt es von der MA40 keine Geld mehr.
Und so war es dann auch.
Selbst eine Unterhaltsvereinbarung bei meiner Anwältin wurde nicht anerkannt.
Ich bin dann zu Gericht gegangen und habe um Verfahrenshilfe Unterhaltsklage eingereicht. Fazit: jetzt bekomme ich, solange das Verfahren dauert, regelmäßig für nur 2 Monate die Mindestsicherung bewilligt. Also jedes Monat einen neuen Antrag stellen.
Bei 2 Ämtern mir den Unterhalt abziehen zu wollen ist doch eine Abzocke und kann doch nicht rechtens sein oder ?
Thema Scheidung die von den Ämtern in diesen Fällen so gerne angetragen wird wäre zu sagen : Die billigste Variante wäre die einvernehmliche mit Verzicht auf Unterhalt (wenn keine Kinder da sind bzw schon erwachsen). Aber Vorsicht : bei Unterhaltsverzicht legen die Ämter das gegen einen aus und es wird nach der Scheidung wiederum eine Partneranrechnung gemacht, da man ja beim arbeitenden Partner im Scheidungsverfahren auf Unterhalt bestehen muß.
Im Moment weis ich da nicht so recht weiter was ich am besten tun soll. Weiter die Unterhaltsklage oder die Einvernehmliche Scheidung anstreben ?

selbstverständlich können Sie meinen Beitrag veröffentlichen

mfg R.K.

Antwort:
Für diese Angelegenheit wäre eine Rechtsvertretung vorteilhaft!

Hier ein Fachartikel zu Anrechnung fiktiven Unterhalts auf die Notstandshilfe!
Text, ev. Teile für die Begründung kann für eine ev. Berufung 1 zu 1 übernommen werden.

Das AMS müsste ihnen nachweisen, dass sie die Versichertengemeinschaft absichtlich schädigen wollen. ("Die haben es notwendig!") Was schwer ist, weil die Begründung, "Unterhaltsklageverzicht weil Hoffnung auf häusliche Wiederherstellung", schwer zu widerlegen ist!

Also bez. Pensionsvorschuss vom AMS ist die ev. Berufung ev. erfolgreich?
Inwieweit der Erfolg auch bei der Mindestsicherung (Aufstockung) zu erreichen ist, ist schwer zu sagen! "Ev. nicht"? Deswegen wäre ein Rechtsvertretung RA. notwendig! Eine Rechtsschutzversicherung wäre hilfreich!

(Also je nach dem wieviel die MA40 Aufstockung ausmacht, lohnt es sich vielleicht gegen den AMS-Entscheid Berufung, auf schriftlichen Bescheid, einzulegen!
Und ev. auch das Risiko einzugehen, gegen die MA40 Entscheidung ebenfalls Berufung einzulegen!) (Ohne Gewähr)

Anmerkung: Persönliche Meinung: Es ist für mich schwer erträglich, dass sich der Gesetzgeber "sozial" nennt und gleichzeitig die Menschen die sich nahe stehen / sich auch geliebt haben, aufeinander hetzt - ansonsten keine Unterstützung in der Notlage gewährt!
Enorm viel Geld aber über Prestige-Objekten (>Wir erinnern uns an die "Angriffs-Flieger" oder Bauten, die um vieles teurer wurden als kalkuliert! "etc."<) beim Fenster rausschmeisst!
Daraus nährt sich meine Wut, Zorn - leider oft auch Hass obwohl ich dran arbeite, diesen nicht aufkommen zu lassen! Dazu der Kommentar Hass und Gewalt!


3.06.13 um 0.31 Uhr - von Stephan - "Hungerlohn am Fließband "
"Dokumentation eines Investigativ-Journalisten"

"Lohn durch Sozialleistungen ersetzt" / "Subventionieren von Lohndumpingstrategien"


auch fürs forum bitte.

wie man vollzeit-arbeitnehmer zu sozialhilfeempfängern (somit feindbildern) macht!!

Hungerlohn am Fließband - Wie Tarife ausgehebelt werden (daserste.de)

in dieser dokumentation eines investigativ-journalisten aus deutschland (etwas in österreich völlig undenkbares) wird eindrucksvoll dargestellt, wie konzerne sich die lohnkosten aus dem topf der steuergelder bezahlen lassen.
(nachdem ja bereits SÄMTLICHE produktionsmaschinen (welche die überwiegende mehrheit der arbeitnehmer bereits ersetzt haben) VOLLGÄNZLICH STEUERFINANZIERT !!!!!!! sind, sowohl in D als auch hierzulande.)

nun werden auch noch die mangelnden (hunger-)lohnzahlungen ebenfalls völlig den steuerzahlern aufgebürdet, in dem man einfach den eigentlich zustehenden lohn durch sozialleistungen ersetzt.
(so ganz nebenbei beachte man in der reportage, dass der richtsatz von hartz4 in D für eine familie mit 4 kindern rund 2500,-€ beträgt, selbiger in Ö beläuft sich auf gerade mal unter 1700,-€, wobei noch hinzu kommt, dass es in D meines wissens auch den sippen-regress bei hartz4 nicht gibt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!)

menschen, wann werdet ihr endlich aufwachen???????
leute, wann werdet ihr endlich aufstehen?????
gepeinigte, wann werdet ihr euch endlich verbünden??????

hartz4 und bedarfsorientierte mindestsicherung werden als weitere verbrechen gegen die menschheit in die geschichte eingehen!!!!!

mit grüssen im sinne der unantastbaren menschenwürde
stephan hiesböck
www.hilfsbereit.at.tf - bitte um heftigste verbreitung am

"Neoliberalismus: Die neoliberalen Politiker sorgen für eine Politik, die u.a. die Menschen ausbeutet, für die sie sich nach Lippenbekenntnissen einsetzen!"

Anmerkung - zum Thema
"Hundstorfers Beschäftigungsgarantie für Ältere:
Die Versichertengemeinschaft finanziert den Betrieben (zum Grossteil) die angestellten ArbeitnehmerInnen!"
"Man nehme das Geld der ArbeitnehmerInnen / der Arbeitslosen-Versichertengemeinschaft und werfe es den Betrieben in den Rachen, die ("dann") dafür die arbeitslos gewordenen Arbeitnehmer-Innen "zwangs-rekrutieren" und "gratis" für sich arbeiten lassen dürfen! - "So einige Betroffene auch in die Armut drängen"
unter:
"Hundstorfer: Beschäftigungsgarantie für ältere Arbeitslose gleich Zwangsarbeit?" (16.05.13)


1.06.13 um 11.04 Uhr - von Kl*. - "Bin ich dem AMS wirklich so hilflos ausgeliefert das ich das alles über mich ergehen lassen muss?"


Sehr geehrter Herr Moser,
Ich Bitte um Ihren Rat. Ich bin nun schon seit Ende 2011 arbeitslos. Musste meine bis dahin ausgeübte Arbeit wegen gesundheitlichen Gründen leider beenden. Versuchte danach über das Ams eine Umschulung in den Sozialen Bereich zu bekommen. Trotz eines Jobclearings wie es das AMS nennt, wo alles für eine Aufgabe im sozialen Bereich vorhanden war, wurde dies verweigert. So wurden mir wenige Alternativen angeboten wo aus meinen gesundheitlichen Einschränken Einzelhandelskaufmann das am ehesten mögliche war. Nun habe ich diese Ausbildung mit LAP seit Dezember 2012 und bekomme nur absagen.
Jetzt ist es so das ich alle möglichen Stellen vom AMS vermittelt bekomme, ich mich dort Bewerbe so wie es verlangt wird, aber eben keine Zusage hatte bis jetzt.
Vorige Woche, am *.05.2013 hätte ich eine Vorstellung über das AMS bei einer Gemeinde gehabt zu arbeiten im Gemeindedienst. Ich hatte zum gleichen Zeitpunkt einen Termin bei einer vom Arzt verschriebenen Physiotherapeutin um einen Befund abzuholen, da das AMS wieder damit beginnt alles streitig zu machen und Befunde verlangt.
Ich bekam am nächsten Tag einen Anruf vom AMS und sollte mich Heute bei meiner Betreuerin melden, da sie zuvor nicht im Hause war.
Als ich Heute dort war begann der ärger wieder von vorn. Sie hatten keinen Anruf eingetragen, so bin ich ungemeldet bei ihnen. Das Geld ist mir seit *.05. gestrichen und es wird abgeklärt ob ich das Recht hatte da nicht hinzugehen. Noch dazu werden mir Vorwürfe gemacht das ich mich nicht richtig Bewerbe bei den Firmen und das ich keinen Arbeitsgeist hätte, das ich Lüge und nicht arbeiten will.
Tatsache ist das ich wirklich sehr viel nicht mehr machen kann, weil ich solche Probleme mit meiner Wirbelsäule habe. Mache seit zwei Jahren schon alle mögichen Therapien, aber es bessert sich kaum. Anstatt das das AMS darauf eingeht, werde ich schikkaniert und mit allenmöglichen Anschuldigungen bombadiert. Noch dazu wurde mir das Geld gestrichen, was jetzt auch meine Lebensumstände radikal beeinflusst, da mir das Geld für die Miete und allem anderen fehlt.

Gibt es Möglickeiten wo ich Unterstützung bekommen kann, das ich einen für mich passenden Job, bzw. Weiterbildung geboten bekomme? Und bin ich dem AMS wirklich so hilflos ausgeliefert das ich das alles über mich ergehen lassen muss?
Ich habe bis heute alles gemacht was sie verlangt haben, und doch werde ich immer wieder von Ihnen angegriffen und muss immer wieder Befunde bringen. Wobei alles ganz klar ist wo meine Probleme liegen und was ich nicht mehr machen darf.

Hochachtungsvoll
Kl (31.05.13)

Antwort: "Wahrscheinlich rechtswidrige Sperre / Befunde bez. körperliche Einschränkung braucht das AMS um die Eignung einer Stelle überprüfen zu können!"
Zum Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter mit Begleitperson und Sperre aufheben lassen!
Ansonsten verlangen sie einen schriftlichen Sperr-Bescheid und legen dann sofort Berufung ein!

>Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen
Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit

Zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Da kein Rechtsanspruch auf Ausbildung / sinnvolle kompetente Arbeitsmarktpolitik besteht heissts lästig sein und nicht aufgeben - "versuchen"!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, verlangen und ausgefüllt abgeben!
Ombudsmann an Betroffenen Michael M.
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet mir, den Formalweg zu berschreiten und mir ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)


Zur Info sämtliche Links (unterstrichen) folgen.
(Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren!

Gehen sie nur mehr mit Begleitperson zu Terminen - Wenn möglich! ("Wirkt Wunder!")
Sie brauchen sich nicht schikanieren lassen!
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich! (16.02.11)

Beschwerden ev. gleich an mehreren Adressen senden!

Halten sie mich /uns am Laufenden - über Ausgang! Danke! Alles Gute!
(ohne Gewähr)


31.05.13 um 17.50 Uhr - von H. P*. - "Unbegründete, rechtswidrige dauerhafte Einstellung der Mindestsicherung?"


Hallo liebes Team,
meine Tochter bezog 2011 - November 2012 Mindestsicherung. November sollte sie einen Kurs besuchen, den sie nicht nachging. Das Geld wurde eingestellt. Seither bekommt sie überhaupt kein Geld.
Bis heute muss sie sich aber beim AMS melden, und Zuweisungen an Firmen (Leihfirmen)die sie bekommt einhalten um den Versicheungsschutz nic zu verlieren. Ich muss dazu sagen, das sie nie einen Bescheid zwecks Einstellung der Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes bis heute bekommen hat.Jetzt am 17.05.2013 kam ein Bescheid,dass sie Leistungen zum Schutz bei Krankheiten .........erhält. In der Begründung steht:\" Sie haben seit 2011 keine KV. Sie sind zwar hin und wieder beim AMS arbeitssuchend gemeldet,haben aber keinn Anspruch auf eine Leistubng. Daher sind Sie nicht über das AMS krankenversichert.\" Was mich wundert,hin und wieder beim AMS arbeitssuchend. Sie bekommt bis heute noch Zuweisungen, muss sich vorstellen gehen und bekommt kein Geld. Nach Anrufen bei der BH sagte man mir sie können nicht dagegen tun.

Meine Fragen: Wie lange können Leistungen eingestellt werden?
Kann man wieder einen neuen Antrag stellen?
Grüsse H.P. (30.05.13)

Antwort:
die einstellung der mindestsicherung muss mit einem schriftlichen bescheid
begründet werden, auf den sie dann Berufung einlegen kann.

ausserdem hat es geheissen, dass es keine volle sperre der mindestsicherung
gibt - nur eine kürzung?
hat aber mit der regionalen willkür zu tun.
(auch dürfte die sperre / kürzung nicht länger als 6 wochen / weitere sperren 8 wochen dauern - während einer sperre ist sie versichert und bräuchte keine AMS deppenkurse-, DV-vermittlungen nachkommen! wird das AlVG angewendet - was sein müsste?)

ev. begleiten sie ihre tochter zum amt als zeuge und klären die angelegenheit
oder / und eingeschrieben per post bescheid verlangen.
sofort erledigen.
ps. wenn bescheid kommt dann berufung einlegen.

links für berufungs-begründung / aufklärung wie defizite ausgleichen.
sämtlichen links (unterstrichen) folgen.
(Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (ohne Gewähr)

ev. senden sie eine Beschwerde an mehreren Stellen, mit Aufklärung der Medien,
lassen sie aus ihrer tochter kein feindbild machen!

halten sie mich / uns auf dem laufenden! alles gute!

1.06.13 um 7.28 Uhr - von F. S. - "Das Sozialamt bläst doch in dasselbe Horn wie das AMS - 2. Mal(!), Geld im Nachhinein bekommen"
Das Sozialamt bläst doch in dasselbe Horn wie das AMS. Und wie könnte es auch anders sein, sind sie doch beide Handlanger des Staates.

Ich habe einen telefonischen Rückruf vereinbart und wochenlang nicht bekommen, obwohl ich 3 Mal angerufen habe. Zwei Mal wurde behauptet, man hätte versucht, mich zu erreichen. Dabei zeigt das Handy an, wenn man versucht hat, mich anzurufen. Und zurzeit funktioniert mein Handy einwandfrei.

Weiters ist es das 2. Mal(!), dass ich Geld im Nachhinein bekomme, das mir zustand. Aber erst, nachdem ich mich gerührt habe. Ein Mal war ich sogar persönlich dort!!! Das war so, als meine Miete erhöht und jetzt, nachdem die Mietbeihilfe eingestellt wurde. Glücklicherweise habe ich wieder Arbeit und bin von denen nicht mehr abhängig, aber ich verlange, was mir zusteht. Bereits im Jänner habe ich den Ausfall der Mietbeihilfe gemeldet und erst nach 3 Anrufen und 6 Monaten bekomme ich, was mir zusteht - angeblich. Noch habe ich das Geld nicht auf dem Konto. Jetzt geht es auf einmal?! Und das ohne, dass man mit mir gesprochen hat.

Am Telefon dachten die, sie können mich für dumm verkaufen. Ich hätte ja eh Mindestsicherung bekommen. Ja, aber ohne den Ausfall der Mietbeihilfe kompensiert zu bekommen. Da muss man einfach dranbleiben. Gerade, wenn man kein Geld bekommt, braucht man keine Hemmungen zu haben. Man kann ja nur mehr gewinnen.

MfG F. S. (31.05.13)

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