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8.06.13 um 10.43 Uhr - von Ma. - "Anwartschaft" |
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Guten Tag ! Ich hätte eine frage zur Berechnung des Arbeitslosengeld. Ich war insgesamt 3 Monate Arbeitslos von 11/2012 bis 02/2013 und arbeite seit 03/2013 wieder da es leider grosse Probleme in der Firma mit Arbeitskollegen gibt möchte ich mit Monatsende im gegenseitigen einverst.Kündigen. Würde ich damit eine neue Berechnungsgrundlage haben als vorher und wird hierbei das ganze Jahr 2012 zur Berechnung einbezogen. Herzlichen Dank für die Auskunft . Lg m. (4.06.13)
Antwort: AlVG §14 (2) - Neue Anwartschaft ist nach 28 wöchigen DV innerhalb eines Jahres erfüllt! AlVG §15 (2) - Durch Rahmenfrist bis zu 5 Jahren! §19 Fortbezug: Besteht keine neue Anwartschaft, so steigen sie wieder in den letzten Bezug ein! Und beziehen die Restzeit des Alg! Danach suchen sie um Notstandshilfe an! (ohne Gewähr)
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8.06.13 um 10.24 Uhr - von W*. - "In den Mühlen von AMS, PVA, Gutachter sowie AK" "Gerichtstermin: Gutachter als Zeugen laden" |
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Hallo Christian,
mit Interesse habe ich heute Deine Webseite gelesen, da ich in die Mühlen von AMS, PVA und Gutachter, sowie AK gekommen bin.
Ich möchte Dich deshalb Fragen, ob die auf Deiner Informativen Seite angegebenen Information aktuell sind?
Es betrifft hier den Besuch von "unsinnigen" Maßnahmen, die unter Voraussetzung der Streichung der Bezüge besucht werden müssen. Meine Frau musste eine solche Besuchen, die völlig umsonst war, da auch der Arbeitsmediziner nach durchlesen des ablehnenden Bescheids der PVA der gleichen Meinung war wie die PVA. Hier sei zu erwähnen, dass die PVA eine 30 minütige psychologische Untersuchung annimmt. Diese fand nie statt, da die Dame zuerst Kaffee trank, damals um 12:31 meine Frau ins Zimmer holte und bereits um 12:36 wieder verabschiedete. Laut einer Beschwerde war jedoch dokumentiert von der Psychologin, dass diese Untersuchung 30 Minuten dauerte. Ein weiteres Schreiben von uns an die PVA, dass hier diese Dokumentation gefälscht war, wurde nie beantwortet.
Ich bitte Dich um möglichst kurzfristige Info, da ich bereits am 1*. meinen Gerichtstermin habe. Allerdings werde ich den AK Anwalt anschreiben, dass ich die Gutachter als Zeugen geladen haben möchte.
Viele Grüße aus der Steiermark, (5.06.13)
Antwort: "Widerstand zum Nachahmen!" ja die infos sind soweit aktuell - da die arbeitslosen menschen ziemlich entrechtet sind ist es schwierig recht zu bekommen - aber es braucht unbedingt und immer mehr widerstand - so wie sie ihn auch betreiben. ("Ab dann wird sich das Blatt wenden!") alle rechtsinfos ohne gewähr - halten sie uns am laufenden! alles gute
Zur Info: Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (ohne Gewähr)
9.06.13 um 9.26 Uhr - von W*. - "Ev. werden Zeugen (Gutachter) zur Verhandlung erscheinen?" Super Christian, Vielen Dank. Mein AK "Anwalt" hat mir geschrieben, soweit die Zeugen (Gutachter) sonst keine Termine haben (!!!!), werden Sie zur Verhandlung erscheinen. Mal schauen. Gebe Dir Bescheid über den Ausgang. Liebe Grüße, W. (8.06.13)
Antwort: Ich hoffe ihr schafft es sie / "die Gutachter etc. und das "Feindbildgebaren" aufzudecken!
11.06.13 um 10.37 Uhr - von W. - "Gerichtstermin ein Erfolg auf der ganzen Linie, allerdings nicht für mich, sondern für die PVA" Hallo Christian,
gestern hatte ich ja in Graz den Gerichtstermin und es war ein Erfolg auf der ganzen Linie, allerdings nicht für mich, sondern für die PVA. Ich konnte nicht sitzen, zitterte wegen eines Tremors mit der linken Hand konnte meine rechte Hand immer noch nicht benutzen hatte nur Kopfschmerzen, aber die Gutachter haben die PVA unterstützt und meinen Gesundheitlichen Aspekt ausser acht gelassen, damit die PVA ja nicht zahlen muss. Es handelte sich bei diesem Termin um eine Schlachtviehvorführung, denn einer Frau (56 Jahre) vor mir , die nur auf Krücken gehen kann und einen ihrer Arme kaum benutzen kann, wurde die Frühpension verwehrt, hinter mir waren noch sechs Kläger und ich glaube kaum, dass einem von diesen die Frühpension anerkannt wurde. Interessant war, dass alle Kläger von ein und dem gleichen Herrn der AK "unterstützt" wurden. Meine Frau wollte von einem der Ärzte etwas wissen und wurde von diesem dermassen derb angeschnauzt. Ebenfalls interessant war zu beobachten, dass eine ältere Dame die ebenfalls wartete und die letzte der vor der Schlachtbank sitzenden Menschen von den Ärzten sehr freundlich gegrüßt wurde, sofort ein Gespräch führen konnte, einige Zettel in die Hand bekam, verschwand und nach einer halben Stunde diese Zettel abgeben durfte, mit der Bemerkung : "brauch ich nichts mehr?". Antwort: "nein, des läuft dann alles."
Fazit der Geschichte. Alle Fachärzte, die dich schon länger begleiten, sind inkompetent und Gutachter die dich zehn Minuten sehen sind das non plus Ultra. Und wenn dich die Ärzte freundlich Grüssen, dann mach dir keine Sorgen, es läuft von alleine.
Anmerkung; "Keine befristete Invaliditätspension mehr?" Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen! Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit
„Ab 2014 keine befristete Invaliditätspension mehr" "Nun werden auch Kranke zum Feinbild erklärt und dem menschenverachtenden / menschenvernichtenden AMS ausgeliefert" - AMS kritisiert Qualifikationsschutz: Zu teuer (28.07.12) |
7.06.13 um 11.23 Uhr - von T*. - "Partnerschafts-Anrechnung bei der Mindestsicherung!" "Was kann ich gegen diese Unterstellung unternehmen?"
"Kann bei der Gemeinde keinen Antrag auf eine Wohnung einreichen, da ich kein Einkommen habe, obwohl ich ein Kind erwarte!" |
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Guten Tag, Herr Moser!
Ich hab ein großes Anliegen an Sie und hoffe, Sie können mir ggf weiter helfen.
Vorweg es geht ums Sozialamt...
Also...so peinlich es mir ist, das mit der Öffentlichkeit zu teilen, aber ich war von juli 2012 bis mitte Jänner 2013 durch fremdverschulden obdachlos und habe in diesem Rahmen auch Mindestsicherung (Vollbezug, da ich erst im Sommer 2012 meine Schule beendet ind somit keinen Anspruch auf AMS-geld bzw notstandshilfe habe) bezogen. Im Jänner hat ein mir langjähriger guter Freund das Angebot gemacht, dass ich bei ihm wohnen könne, sofern ich für mich selbst sorgen würde (einkaufen, Wäsche waschen etc), da ich eben auch im Laufe der Obdachlosigkeit keine Arbeit gefunden habe, da gegen Obdachlose natürlich immer ein Vorurteil besteht (drogen, Alkoholkonsum, Unzuverlässigkeit etc etc).
Natürlich hab ich dieses Angebot angenommen und bin zu ihm gezogen, bin auch hier gemeldet. Er lebt in einer Gemeindewohnung mit zwei Wohnräumen, also gibt es keinen Untermietvertrag oder dergleichen, zum Schlafen nutze ich die Klappcouch im Wohnzimmer. Ich hab mich damals auch bei der MA40 erkundigt, was das für mich bedeuten würde im Bezug auf die Mindestsicherung, laut Telefon wäre das kein Problem, ich stünde ja immerhin immer noch für mich selbst ein. Bezüge wurden auch nicht gekürzt.
Allerdings musste ich jetzt im Mai einen Folgeantrag stellen, da ich durch Schwangerschaft (One-Night-Stand) vom AMS als arbeitsunfähig eingestuft wurde. Vor einer Woche habe ich dann den Brief vom Sozialamt erhalten, ich müsse mit dem Hauptmieter der Wohnung kommen, damit er seine Einkünfte vorlege, weil meine BMS jetzt von ihm berechnet werden würde.
Und das ist jetzt mein Problem. Ich stehe in keinem partnerschaftlichen Verhältnis zu ihm (er ist ausserdem verheiratet, seine Frau lebt aber nicht bei ihm), wir sind wirklich einfach nur Freunde. Wir haben das am Amt angegeben, sogar die Situation geschildert wie es dazu kam, dass ich bei ihm wohne, dass wir getrennte Konten haben, jeder seine eigenen Kosten selbst trägt etc. Die Dame am Amt war an und für sich auch sehr nett und meinte, man darf auch nicht einfach so jemandem eine Lebensgemeinschaft unterstellen, aber dennoch wird mein Bezug jetzt von ihm berechnet, und das was er verdient übersteigt bei weitem den Mindeststandard für zwei Personen.
Was kann ich jetzt dagegen tun? Ich kann jetzt meine Rechnungen nicht bezahlen, geschweige denn bei der Gemeinde einreichen für eine Wohnung, da ich kein Einkommen habe, dazu kommt noch, dass ich, wie schon erwähnt, ein Kind erwarte, für das ich auch noch Kosten zu tragen haben werde. Ich gerate jetzt schon in Verzug mit meinen Rechnungen.
Wie soll ich dem Sozialamt begreiflich machen, besser gesagt beweisen, dass ich für mich selbst einstehen muss und hier keine Lebensgemeinschaft besteht? Ich kann doch schlecht von einem Menschen, der mir nicht unterhaltspflichtig ist, verlangen, für mich einkaufen zu gehen, meine Rechnungen zu zahlen, mir Geld für Fahrscheine zu geben wenn ich Amtswege habe, oder für mich Umstandskleidung zu kaufen, usw.
Was kann ich gegen diese Unterstellung unternehmen? Haben Sie eventuell einen Rat?
MfG T. (6.06.13)
Antwort: "Österreichische Behörden wirken oft auch gegen Menschen in Not!" Sie / Ihr Mitbewohner der Wohngemeinschaft verweigern die Anrechnung seines Einkommens! Verlangen einen schriftlichen Bescheid über den Mindestsicherungs-Antrag, den sie dann berufen! Da ihnen kein Unterhalt zusteht, dieser auch nicht freiwillig erbracht wird, handelt es sich um keine Anrechnungs--Partnerschaft sondern um eine Wohngemeinschaft!
Zur Orientierung: "Muster für Einspruch gegen rechtswidriger Anrechnung des Partnereinkommens"
Weitere Links unter Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"! (Darunter mehr zur Mindestsicherung)
In der Zwischenzeit besuchen sie die Caritas und suchen um Hilfe an: Einkaufsgutscheine; Überweisungen etc. per Erlagschein; ev. Bargeld. Erklären sie denen, dass obwohl sie schon Mindestsicherung kassiert haben, es durch einen neuen Antrag zur rechtswidrigen ("Einstellung") Anrechnung des Wohngemeinschafts-Mitbewohner-Einkommens kam und ("falls") sie aber Berufung einlegen!
Wenn alle Stricke reissen, melden sie sich solange bis sie eine eigene Wohnung haben bei einem Sozialverein an! Ich habe gehört, dass es aus diesen Gründen möglich ist den Wohnsitz zBsp. bei der Gruft in Wien anzumelden! Dann gibt es die Notstandshilfe - auch müsste es dann die Mindestsicherung geben! (Erkundigen sie sich ev. bei einer Sozialberatungsstelle in ihrer Gegend / Stadt!
Und sind dann bei ihrem Freund, der eine tolle soziale Einstellung hat, öfter mal zu Besuch! (Ohne Gewähr)
Zur Info: "Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe + Sozialtelefon"
MINDESTSICHERUNGSVEFAHREN Grundlagen nach dem AVG.
Nehmen sie wenn möglich immer eine Begleitperson als Zeugen zu Behörden-Terminen mit! ("Wirkt Wunder") Ev. senden sie eine Beschwerde an sämtlichen Adressen!
Ps.: Liebe pur! "Ich wünsche ihnen alles Gute und grosse Freude mit ihrem Kind! Ich bin gerade "Opa" geworden und möchte mit ihm / dem Baby soviel Kontakt wie nur möglich haben! Es ist jedesmal eine Reise in eine ganz andere emotionale Landschaft - erst recht komme ich aus dieser SoNed-Welt! Es ist eine unbeschreibliche Freude mit ihm zusammen zu sein! Allen - der Mama, Verwandte, Freunde ergeht es ebenso! Es ist gar nicht möglich, sich im vorhinein vorzustellen / zu erahnen, welch Freude, Motivation und Sinn ein Kind - Baby erzeugt / mit sich bringt! Wenn es dann da ist werden alle positiven Erwartungen, Vorstellungen bei Weitem übertroffen! - Alles Liebe!"
>"Ja, kämpfen sie drum, dass das Kind bei der Geburt geordnete soziale Verhältnisse vorfindet! (Wohnung, Einkommen, etc.) Ev. lassen sie sich von einer Sozialberatungs-Stelle unterstützen! Alles Gute!" |
6.06.13 um 11.30 Uhr - von E*. - "Deppenkurse?" "Bin auch schon einige Male mit diesen Deppenkursen gequält worden." |
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Sehr geehrter Herr Moser ! Ich lese immer die Beiträge in Ihrem Forum und möchte heute auch etwas fragen. Bin auch schon einige Male mit diesen Deppenkursen gequält worden. Manchmal habe ich auch einen besucht, bei anderen eine Sperre verhindern können, da ich mich dank der Lektüre auf ihren Seiten wehren konnte wenn der Kurs "freiwillig" war. Hatte auch schon Sperren bei Kursen die "Pflicht" waren , ich aber nicht teilnehmen wollte. Dazu hätte ich zwei Fragen: 1) wie oft kann man solche Kurse verweigern, kann es sein, dass man nach oftmaliger (wie oft ?) Verweigerung vom AMS abgemeldet werden kann oder überhaupt kein Geld mehr bekommt ? 2) Habe jetzt eine Einladung zu einer Veranstaltung "Neue Wege- BEST Institut für berufsbezogene Weiterbildung und Personaltraining GmbH " bekommen, ist die Teilnahme hier zwingend oder freiwillig ? Der Kurs würde am 17.Juni beginnen. Bitte um Auskunft. Vielen herzlichen Dank E. (5.06.13)
Antwort: 1) Wenn die Berufungen erfolgreich waren, können/dürfen/sollen/müssen sie sich sooft wehren wie es ihnen als sinnvoll erscheint! Sie dürfen die Sperren halt nicht ohne Gegenwehr hinnehmen! Dann besteht die Gefahr bzw. werden sie als arbeitsunwillig eingestuft, was zur Einstellung der Versicherungsleistung führt! Wichtig ist über die Inhalte der Deppenkurse bescheid zu wissen um in ev. Berufungen richtig argumentieren zu können! Ihnen müssen in Deppenkursen Defizite ausgeglichen werden - Ist das schon in anderen Deppenkursen geschehen wäre die Teilnahme freiwillig bzw. eine Sperre rechtswidrig und die Sperrdrohung bei der Vermittlung, in solchen Fällen, Amtsmissbrauch und "schwere" Nötigung!
Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen / zu verklagen!
2) Deppenkurs-Inhalt erkunden! Handelt es sich bei Deppen-, Mobbingkursen um eine Begleitmaßnahme (Hilfestellung) zur Lösung eines Sucht-, etc.-problems, so darf deren Abbruch - aus welchen Grund auch immer - bzw. Teilnahme-Weigerung - keine Sanktion nach § 10 AIVG (Bezugssperre) nach sich ziehen. Wie auch eine Teilnahme bei Zwangsmassnahmen der aufsuchende Vermittlung freiwillig ist!
Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen! zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (ohne Gewähr)
9.06.13 um 11.30 Uhr - von E*. - "vielen Dank" Sehr geehrter Herr Moser, vielen Dank für Ihr Mail bezw. Ihre Hilfe. Ich hoffe ich darf mich bei Gelegnheit wieder mit Fragen an Sie wenden ? Herzliche Grüße aus Wien E
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6.06.13 um 11.03 Uhr - von U. - "Kann man mit Menschen so umgehen?????!!!" - "Umschulung abgelehnt" |
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Guten Tag! Ich hab ein Anliegen und zwar habe ich aus gesundheitlichen Problemen am Arbeitsplatz ich hab als altenfachbetreuerin 15 jahre gearbeitet um berufliche Reha bei der pva angesucht ,alles gut und schön ich hab mir gedacht jetzt wart ich schon ein jahr und hab mal bei der pva angerufen die sagten zu mir die Bewilligung sei ja schon lang am ams angekommen darauf antwortete ich das ich ja gar nicht arbeitslos sei .dan hats geheissen sie warten bis sich wer meldet ok schöne verarschung aber das beste kommt noch nach dem deppentest am ams in Linz kommt die rehaberaterin und sagt mit casemanagement kann ich vergessen so eine Umschulung wird nicht bezahlt ok seh ich ein wenn es schwer ist nachher eine arbeit zu bekommen. so sagte sie suchen sie sich einen stiftungsarbeitsplatz ok gesagt getan ich hatte einnen stiftu´ngsträger gefunden der mich zwei jahre während der Umschulung nimmmt hab mir einen schulplatz gesucht und für die Ausbildung zur behindertenbegleitung war alle! s zum start bereit aber dann !!!!!! die pva hat aus med ,sicht abgelehnt das Argument es wird nicht möglich sein bis zum Pensionsalter diesen beruf ausüben zu können obwohl behindertenbegleitung nur pädagogisch und psychologische Tätigkeiten beinhaltet keine pflegerischen ich bin 45 alleinerzieheri jetzt arbeitslos und ich hab 3 kinder würde total verarscht kann man mit menschen so umgehen?????!!! Bitte um ein feedback (5.06.13)
Antwort: "Die neoliberale SPÖ/ÖVP Arbeitsmarktpolitik soll in erster Linie die Betroffenen in den Niedriglohnsektor mobben! Da auf tatsächliche Qualifikation/Ausbildung kein Rechtsanspruch besteht "muss / sollte" man sich soetwas (nicht selten menschenverachtend) - aus deren Sicht - gefallen lassen! Geben sie trotzdem nicht auf! Ev. verlangen sie eine schriftliche Ablehnung, auf die sie dann Einspruch erheben! - Senden sie eine Anfrage (eingeschrieben) ans AMS und fordern sie eine schriftliche Stellungnahme! Führen sie den Sachverhalt an so wie er sich zugetragen hat. Bei negativen Ausgang senden sie eine Beschwerde an sämtlichen Adressen!
Zur Info: geschützter Bemessungsgrundlage ab dem 45 Geburtstag / Betreuungspflichten!
Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit
Anmerkung: Um u.a. eine seriöse kompetente Arbeitsmarktpolitik zu schaffen braucht es schleunigst humanistisch-soziale Parteien! Lasst sie uns wählen! Parteien gründen! Parteien-Gründungen unterstützen! Wie ev. / als Bsp. \Heinrich Malzer`s Ethik-Partei zur positiven Entwicklung Österreichs\" |
6.06.13 um 9.42 Uhr - von M*. - "Bezugssperre wenn ich in der Probezeit kündige?" |
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Ich habe mit 1.6. eine neue Stelle angefangen die ich mir selbst gesucht habe. (Arbeite im Einzelhandel wurde am 15.04. gekündigt da die Firma finanziell den Bach runter ging und sparen musste) Nun ist es so das ich meine 20 Stunden nur Nachmittags arbeiten muss. (Mutter von 3 Kinder im alter von 5-10 Jahren) Dazu kommt das ich öffentlich den Arbeitsort gar nicht gut erreiche also entweder ich muss dann fast eine Stunde warten oder muss über 1km gehen. Mit dem Auto hab ich das Problem das ich nur Kurzparkzonen in der Umgebung habe. und was für die Arbeiter ist ist um die Mittagszeit wenn ich anfange alles schon überfüllt. Die arbeit an sich ist auch nicht das was ich die nächsten Jahre machen will. Nun ist meine frage wenn ich in der Probezeit kündige streicht mir das AMS dann das Geld für die 4 Wochen? Danke vielmals M.
Antwort: Kündigung in der Probezeit! (RA)
Kündigung in der Probezeit! (Arbeitslose Fragen) |
5.06.13 um 11.00 Uhr - von K*. - "Arbeitslosengeld im Ausland beziehen?" |
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Sehr geehrter herr moser,
Ich würde sehr gerne wissen, ob es eine möglichkeit gibt im ausland (portugal) bei einer österreichischen firma probe zu arbeiten und gleichzeitig , notstandshilfe zu beziehen. Ich wäre dort je nach wunsch geringfügig gemeldet und hätte eine aussicht auf eine fixe anstellung nach der probezeit. Ich habe meinen antrag auf arbeitslosengeld vor 1 1/2 monaten gestellt,muss aber auf das formular E301 aus spanien warten und beziehe daher nur die notstandshilfe. Ich hätte mein vorstellungsgespräch nächste woche im ausland und wenn alles hinhaut würde ich dort zu probearbeiten beginnen.Ich habe übermorgen einen termin bei meiner Ams betreuerin und wäre gerne vorher schon informiert wie ich es möglich machen könnte im ausland weiterhin meine notstandshilfe zu bekommen,solange ich nicht fix angestellt bin. könnten sie mir bitte auskunft geben bzw mir helfen den besten weg zu finden??? vielen herzlichen dank! mfg
Antwort: "Auslandsanspruch Formular "E303" Alg-Mitnahmeanspruch" ja ev. nehmen sie sich eine begleitperson zum termin mit. es ist möglich sich drei monate ins ausland "europa" (zur arbeitssuche) zu begeben und Alg./notstand zu beziehen. sie müssen dann bewerbungen vorweisen. begründen sie dies ev. damit, dass sie arbeit suchen und ev. auch eine stelle in aussicht haben.
hier der gesetzestext: AlVG § 16 Abs. (3) Auf Antrag des Arbeitslosen ist das Ruhen des Arbeitslosengeldes gemäß Abs. 1 lit. g bei Vorliegen berücksichtigungswürdigen Umständen nach Anhörung des Regionalbeirates bis zu drei Monate während eines Leistungsanspruches (§ 18) nachzusehen. Berücksichtungswürdige Umstände sind Umstände, die im Interesse der Beendigung der Arbeitslosigkeit gelegen sind, insbesondere wenn sich der Arbeitslose ins Ausland begibt, um nachweislich einen Arbeitsplatz zu suchen oder um sich nachweislich beim Arbeitgeber vorzustellen oder um sich einer Ausbildung zu unterziehen, oder Umstände, die auf zwingenden familiären Gründen beruhen. alles gute |
5.06.13 um 9.45 Uhr - von En*. - "Finanzielle Forderung aus 2005?" "Haushaltübersicht der Finanzen mit Rechnungen bei Ratenvereinbarung?" |
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Darf das AMS von einem Bürger die genauen übersichte verlangen was man für was ausgibt und usw. also eine detailierte Haushaltübersichte der Finanzen mit rechnungen und belege? es geht um eine offene forderung weil mal vor jahren zu viel bezahlt worden ist. das ganze liegt aber schon seit 2005 zurück. der betrag ist um die 1900? und bei der bitte um ratenvereinbarung fordern sie dann diese art von daten an. nicht mal das finanzamt will so was haben, aber das ams schon. das ist privat. das kapieren die nicht. ein auszug aus meiner steuererklärung reicht ihnen nicht.
Frage: ist man verpflichtet solche art von angaben zu machen ?
danke schon mal im voraus und freundliche Grüße (4.06.13)
Antwort: sie sind in dem fall nicht verpflichtet diese daten heraus zu geben - kann halt zum nachteil führen / keine ratenzahlung. machen sie es ev. folgender-massen. (Versuch) senden sie ihren ratenvorschlag und überweisen sie gleich die erste rate - ohne auf das okay zu warten.
PS.: "Verjährungsfrist 5 Jahre?" 2005 ? ich war der meinung, finanzielle forderungen sind für einen zeitraum von 5 jahren (rückwirkend) möglich? ev. besuchen sie in dieser angelegenheit den gerichtsauskunftstag in ihrem bezirk oder holen sie sich eine RA auskunft - erste stunde ev. gratis! danke für rückmeldung nach erledigung! alles gute (ohne gewähr)
§ 25. AlVG (6) Eine Verpflichtung zum Ersatz des unberechtigt Empfangenen einschließlich der Aberkennung des Anspruches auf Arbeitslosengeld gemäß Abs. 2 oder eine Verfügung zur Nachzahlung ist für Zeiträume unzulässig, die länger als fünf Jahre, gerechnet ab Kenntnis des maßgeblichen Sachverhaltes durch die regionale Geschäftsstelle, zurückliegen.
>Verlangen sie vom AMS eine Erklärung zu diesem Sachverhalt - AlVG §25 (6) Am Besten schriftlich eingeschrieben oder Auskunft mit Zeugen/Begleitperson einholen! |
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