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20.06.13 um 10.53 Uhr - von G. - "SoNed ist absolut notwendig um dem Wahnsinn beim AMS Einhalt zu gebieten"
"Hohe Strafe für das Übersehen der rechtzeitigen Antragsabgabe" |
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guten tag! erstmal vielen dank für eine website/initiative wie soned.at! ist absolut notwendig um dem wahnsinn beim ams einhalt zu gebieten. ua mit hilfe von soned.at ist es mir gelungen, bekannte/freunde aus "schwierigen ams-situationen zu befreien" bzw fehlbehandlung durch das ams aufzuzeigen. ich habe eine konkrete frage: bei meinem letzten beratertermin habe ich einen termin für die abgabe eines neuen notstandshilfe-antrags bekommen.leider habe ich diesen termin verpasst und nun wurde mir gesagt, dass ich mir in der infozone einen neuen termin ausmachen muss und für die zeit vom verpassten termin bis zum neuen termin der antragsabgabe KEINE notstandshilfe zurückerstattet bekomme. wissen sie ob dies rechtens ist und wie ich dagegen am besten berufung einlegen kann? soweit ich weiss, besitzt die NH einen anderen rechtlichen status als das arbeitslosengeld. schonmal im vorraus vielen dank für ihre antwort. MfG
Antwort: "Hier kommt die "AMS-Menschenfeindlichkeit" voll zum Tragen." "Au, hier kommt die "AMS-Menschenfeindlichkeit" voll zum Tragen. Es wäre ein Leichtes die Termin-Versäumnis zu korrigieren - den Termin zu verschieben. Aber das Gegenteil ist Praxis - gibt es doch Prämie, weil es sich auch hier um einen arbeitsmarktpolitischen Erfolg handelt. (weil aus der Statistik fallend)
Sie bräuchten einen guten Grund als Entschuldigung! ev. gesundheitlich? etc. Trotzdem versuchen sie es und verlangen die Gewährung der Versicherungsleistung ab dem "ersten" Antrag bzw. legen sie Einspruch / Berufung auf Notstandshilfe-Einstellung ein! (schriftlichen Bescheid über die AMS-Entscheidung bez. "befristete Notstandshilfe-Einstellung" verlangen!)
Es ist einfach der Hammer und ein Zeichen von asozialer Vorgehensweise / "Entsozialisierung"! Eine derart hohe Strafe für ein "Übersehen", was mal passieren kann, auszusprechen! (Je nach dem um wieviel Zeit es sich handelt, wird eine hohe Geldsumme gestrichen!?) Alleine diese Behörde AMS stört das solidarische-soziale-humane Miteinander in unserer Gesellschaft enorm! Ich hoffe der Hass / (Unmenschlichkeit), den diese Behörde sät - wird eines Tages nicht eins zu eins geerntet!" (Dazu der Kommentar Hass und Gewalt!)
21.06.13 um 10.58 Uhr - von H. L. - "Ev. als Argument: Es darf keine Benachteiligung gegenüber e-AMS-Konto-Antragsteller geben?" Hallo, bezüglich Termin Abgabe Notstandshilfeantrag. Könnte man nicht argumentieren, dass es keine Benachteiligung für Antragsteller geben darf, die zum AMS hingehen - immerhin kann man einen Antrag auch via e-AMS Konto stellen. Da gibt es nicht einen Ausstellungstag und einen Rückgabetag, sondern man macht das zu einem bestimmten Datum. LG H. (20.06.13 - ohne Gewähr)
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20.06.13 um 10.52 Uhr - von De*. - "Ich war ein Jahr lang nicht versichert, da wir es nicht zahlen konnten. Ich bitte um Hilfe & Tips. Bitte Dringend... :-(" |
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Hallo, ich habe eine Frage, ich habe meine Arbeit im Dezember verloren und bin seither beim AMS Arbeitssuchend gemeldet. Ich schreibe täglich in etwa 10 (Initiativ)Bewerbungen. Ich bekomme allerdings nur Absagen oder gar keine Antworten. Mein Lebensgefährte verdient durchschnittlich 1400? Netto. Unsere Fixkosten (Miete, Kreditrate, lebenserhaltungskosten,...) belaufen sich auf ca. 1200? mtl. Ich habe allerdings keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und Notstandshilfe. Sowie auch Mindestsicherung da mein Lebensgefährte dafür zu viel verdient. Die Ausgaben interessieren ja niemanden. Mittlerweile ist es soweit, dass wir nichtmal mehr die Kreditrate Zahlen können, da wir sonst keinen Cent mehr zum Leben hätten. Ich war ein Jahr lang nicht versichert, da wir es nicht zahlen konnten. Ich bitte um Hilfe & Tips. Bitte Dringend... :-( (19.06.13)
Antwort: haben sie schon ums arbeitslosengeld angesucht - das bekommen sie die partnerschaft wird bei der notstandshilfe angerechnet. wenn ihnen kein unterhalt zusteht der auch nicht freiwillig geleistet wird legfen sie berufung ein - dann ist es eine wohngemeinschaft lesen sie sämtliche links durch Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"!
besuchen sie in notlagen die caritas - einkaufsgutscheine, miete, strom per erlagschein, ev. bargeld. ohne gewähr - alles gute!
20.06.13 um 3.12 Uhr - von De*. - "Wir sind am Ende und nichts und niemand will/kann irgendwie helfen..." Hallo,
Vielen Dank für die Antwort erstmal. Es ist so, dass ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe da ich keine 26 Wochen durchgehend beschäftigt war. Ebenso habe ich dann erfahren, dass man wenn man Arbeitssuchend gemeldet ist, nicht über das AMS versichert ist, sondern sich selbst versichern muss... Da diese Selbstversicherung mtl. ca. 70€ gekostet hätte und ich eben keinerlei Einkommen habe, musste ich die Versicherung wieder stornieren. Mein AMS "Berater" meinte dazu nur, ob ich keine Verwandten hätte die mir das bezahlen. Nun ja... Mittlerweile bin ich bei meinem Partner mitversichert und uns bleibt noch weniger Geld... Wir waren schon bei einer Schuldenberatung, welche aber meinte sie könne uns da nicht helfen... Die Bank steigt ebenso weder auf Ratenminderung noch Verlängerung der Laufzeit ein. Wir sind am Ende und nichts und niemand will/kann irgendwie helfen... Wissen Sie vielleicht wo ich mich hinwenden kann? Bin über jeden Tipp dankbar... Mit freundlichen Grüßen
Antwort: "Asoziale, verantwortungslose PolitikerInnen sämtlicher Farben und deren HandlangerInnen / Blockwarts lassen Menschen in Not im Stich! bzw. sorgen für diese Not!" in den letzten 24 Monaten insgesamt 52 Wochen - vor Vollendung des 25. Lebensjahres in den letzten zwölf Monaten insgesamt 26 Wochen beschäftigt. genauer siehe Anwartschaft AlVG § 14. (1)
Falls sie eine Wohngemeinschaft und keine "Partnerschaft" bilden, suchen sie um die Mindestsicherung an und legen ev. wegen einer Ablehnung Berufung ein! bzw. Grünen-Tipp "Grünen Tipp: Beim AMS "die Lebensgemeinschaft" nicht angeben, sofern keine Unterhaltspflicht besteht - und ein Unterhalt auch nicht freiwillig geleistet wird!" (21.12.10) Zur Orientierung: "Muster für Einspruch gegen rechtswidriger Anrechnung des Partnereinkommens" (10.02.10) Besuchen sie die Caritas und bitten sie um Hilfe! Schreiben sie ihre Probleme in Form einer Beschwerde und senden sie diese an sämtlichen Adressen! Auch wenden sie sich an das SozialTelefon-Bürgerservice des Ministeriums gebührenfrei 0800 20 16 11 / E-Mail sozialtelefon@bmask.gv.at
Auf dass denen endlich mal bewusst wird, dass, bevor Prestige-Bauten (dessen Kosten doppelt so hoch ausfallen - ev. hunderte-millionen mehr - wie kalkuliert) umgesetzt werden, Menschen geholfen werden muss! Hundert-tausende sind an der Arbeitslosigkeit unschuldig - trotzdem wird als Strategie, die Feindbild-Sichtweise umgesetzt! In Österreich mit seiner Vergangenheit ein leichtes Spiel! Auch die Opfer müssen an der Aufklärung (auch über Beschwerden) an der kollektiven Bewusstseinsbildung mitwirken! Es reicht mit diesen verantwortungslosen PolitikerInnen sämtlicher Farben und deren HandlangerInnen / Blockwarts!
21.06.13 um 10.58 Uhr - von H. L. - "Zum Thema Nichtversichert- Dienstleistungscheck" Zum Thema Nichtversichert-Sein folgendes ein: Mir fällt da noch die Möglichkeit eines Dienstleistungscheck ein: Man kauf solchen Checks, braucht einen Bekannten, der als den Arbeitsgeber gibt.
Sparttipps: Diverse Befreiungen (Rezept, Rundfunk), Wohnbeihilfe beantragen, Energielieferant wechseln, zu Sozialmärkten gehen und wenn gar nichts mehr geht, den Kredit nicht mehr bedienen. HL. (20.06.13)
Anmerkung: Ich möchte nicht zu "Sozial-betrug" raten! Obwohl ich Tipps, die bei menschenverachtenden, -schadenden Gesetze und behördlichen Vorgehensweisen helfen, gerne veröffentliche! Ist hier nicht anzudenken, dass der Mitbewohner bzw. Bekannte die Betroffene-n tatsächlich anstellen? - Wenn das schon möglich ist?! (ohne Gewähr)
Ps. "U.a.?" auch bei der Caritas um Hilfe ansuchen: Einkaufsgutscheine; Miete, Strom per Erlagschein; ev. Bargeld! (ohne Gewähr) |
20.06.13 um 7.39 Uhr - von A. - "Danke, sie haben mir gut weiterhelfen können" |
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Danke vielmals Herr Moser ,sie haben mir gut weiterhelfen können ! Ich werde es ihnen wissen lassen falls ich diás Fachkräftestipendium nehmen würde Mfg
unter: 13.06.13 um 17.57 Uhr - von A. - "Fachkräftestipendium oder Stiftung?"
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20.06.13 um 5.55 Uhr - von Ro*. - "Suche eine Rechtsvertretung" |
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alter:im August 57ig vergangenen Dezember zum 2. x bu Ablehnung.(est nach 9 mon. wieder klagen). seit den letzten gutachten ges Verschlechterung 2ter Banscheibenvorall.HWS + LWS. habe seit dem Vorjahr einen Orthopäden (privat) sehr gut. BIN NICHT ARBEITSLOS (HANDEL). ich habe auch berufsschutz arbeite seit 30ig jahren in der gleichen Branche Möbel. suche eine rechtsvertretum mit Schwerpunkt bu.(ich weiblich). wer hat Informationen für mich. mein othop. ist gerichtssachverständiger.herzlichen dank.ro.
Antwort: Haben sie ev. eine Rechtsschutzversicherung? Dann versuchen sie es bei Rechtsanwalt Dr. Pochieser oder kontaktieren die Rechtsanwaltskammer. Die dürften die richtige Adresse haben!
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18.06.13 um 14.52 Uhr - von Mü. - "Invaliditätspension: Ich habe nun 3 Monate Zeit dagegen zu klagen." |
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hallo ! danke für die Hilfe ! Invaliditätspension wurde abgelehnt. Ich habe nun 3 Monate Zeit dagegen zu klagen. Nun würde ich gerne wissen, ob ich mir einen Anwalt nehmen kann oder zuvor um Verfahrenshilfe ansuchen muss mittels Antragsformular ? Kann ich mir den Anwalt bei Verfahrenshilfe selbst aussuchen ? Ich habe bereits einen, dem ich alle meine Unterlagen zukommen hab lassen. Wie soll ich mich am besten verhalten ? Wie sieht es nun mit der Leistung aus ? Gibt es bis zu meinem Klageschreiben Leistung vom AMS oder Mindestsicherung ? Muss ich mich beim AMS trotz meines Ärztlichen Attestes regelmäßig melden ? Wenn auch die Klage abgelehnt wird, dann würde mir nur noch die Mindestsicherung bleiben mit dem Attestschreiben vom Arzt ? Ist das so richtig ? Vielen Dank für die Hilfe !!! fg, (17.06.13)
("AMS-Betreuerin kann dieses Attest nicht annehmen" - 23.05.13)
Antwort: Wenn sie um Verfahrenshilfe ansuchen bzw. diese genehmigt wird, wird ihnen der Anwalt bezahlt! Es wird ihnen von der Rechtsanwaltskammer ein RA zur Verfügung gestellt! Ev versuchen sie der RA-Kammer über ein Schreiben mitzuteilen, dass sie schon einen RA haben - der auch einverstanden ist sie zu vertreten? - Vielleicht wird ihnen der dann auch zugeteilt. Sie bleiben auf alle Fälle dem AMS ausgeliefert. Auch in der Mindestsicherung! Falls keine Pension wird das Gericht die verminderte Leistungsfähigkeit von ?% feststellen. Danach richtet sich, was sie noch machen können! (ohne Gewähr)
Lesen sie auf der Seite VwGH-Beschwerde die Absätze bez. Verfahrenshilfe durch. mit Empfehlung für Beschwerdeführer, die Verfahrenshilfe bewilligt erhielten: (bis zur Hälfte ca. runterscrollen)
Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen! Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit
19.06.13 um 9.26 Uhr - von Mü. - "Ablehnung des Pensionsantrages" Hallo Ablehnung des Pensionsantrages Wenn der Pensionsantrag abgelehnt wird, besteht drei Monate lang die Möglichkeit, Klage beim Arbeits- und Sozialgericht einzubringen. Während dieser dreimonatigen Frist wird vom AMS weiterhin der Pensionsvorschuss bezahlt. Bekomme ich nun von AMS Pensionsvorschuss ?
Im Bescheid steht Folgendes: Ihr Antrag auf Gewährung einer I-Pension wird abgelehnt, weil Invalidität nicht vorliegt. Da Invalidität in absehbarer Zeit nicht eintreten wird, besteht auch kein Anspruch auf Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation.
Rechtsgrundlage: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) §254
Dann steht da noch, dass man innerhalb von 3 Monaten beim örtlichen Arbeits und Sozialgericht Klage einreichen kann. Vom Anwalt steht nichts dabei. Danke, FG, (18.06.13)
Antwort: sie können auch ohne anwalt klage einreichen. sie müssen weiter pensionsvorschuss bekommen - sind aber dem AMS ausgeliefert / keinen weiteren schutz - wenn sie klage einreichen teilen sie das dem AMS sofort mit. klage reichen sie beim sozialgericht ein - falls sie nicht wissen wo das genau ist fragen sie die AK. oder Zu Arbeits- u Sozialgericht Kontaktdaten OHNE GEWÄHR |
17.06.13 um 14.52 Uhr - von Peter - "Jetzt!" |
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Lieber Christian!
Gemäß der Lektüre schon nur allein Deines Gästeforums, fällt mir nur noch folgender Satz ein und sonst gar nichts:
Verweigert den Gehorsam! Jetzt!!! Mit sämtlichen klaren Empfehlungen im Anbetracht der Unberührbarkeit der Menschenwürde.
Das wär´s dann wohl... Alles Liebe und Gute wahrhaft vom Herzen: Peter |
17.06.13 um 13.52 Uhr - von E. K. - "Habe beim Lesen eines Krone-Artikels eine ordentliche Gänsehaut bekommen" |
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Hallo Herr Moser,
ich habe beim Lesen des Artikels „Politik am Sonntag“ auf Seite 10 in der heutigen Kronen-Zeitung eine ordentliche Gänsehaut bekommen. In diesem Artikel von Claus Pándi wird über einige angedachte zukünftige Maßnahmen von ÖVP-Generalsekretär Hannes Rauch berichtet, der in dem Bericht vom Autor auch als „Scharfmacher“ und „Raubein“ bezeichnet wird. Und daß das völlig zu Recht geschieht, werden Sie erkennen, wenn Sie den Artikel durchlesen.
Dieser Herr hat die Mindestsicherung in sein Visier genommen, die er zwar nicht abschaffen will, aber er drängt auf „strengere Maßnahmen“.
Unter anderem hat er auch folgenden Plan (ich zitiere wörtlich aus dem Bericht):
„Ich möchte die Gründung einer Leiharbeitsagentur, die vom Arbeitsmarktservice und den Bundesländern finanziert wird. Diese Agentur soll jene, die sechs Monate die Mindestsicherung in Anspruch genommen haben, zu Aktivierungsmaßnahmen verpflichten und auch für gemeinnützige kommunale Arbeiten einsetzen.“
In der Praxis würde das bedeuten, daß das AMS selbst eine Leiharbeitsfirma gründen würde und die entrechteten arbeitslosen Personen dann direkt in die eigene Firma zwangsverpflichten würde. Daß ein Aufbegehren gegen so eine Zwangsverpflichtung mit Bezugssperre bestraft werden würde, das ist jedem klar, der die Praktiken des AMS schon heute bei der Zwangszuweisung in sozialökonomische Betriebe kennt. Und darüber hinaus wäre das für die Regierung natürlich eine wunderbare Maßnahme, um die Arbeitslosenstatistik noch weiter zu verfälschen, denn die in dieser AMS-Leiharbeitsfirma „Beschäftigten“ würden ja sicher nicht weiter als arbeitslose Personen gezählt werden.
Man kann diesen Gedanken auch weiterspinnen. Die SÖB-Betriebe, die die Arbeitslosen ja auch als Leiharbeiter anstellen, finanzieren sich ja vor allem mit den Geldern, die sie vom AMS für die jeweils mehrwöchigen als „Vorbereitungsphase“ genannten und den aufgezwungenen Dienstverträgen vorgeschalteten Deppenkurse erhalten. Nun gibt es ja das VwGH-Urteil, daß solche Kurse nur unter gewissen Voraussetzungen (Behebung von Qualifikationsmängeln, etc.) zulässig sind. Somit gibt es für Arbeitslose die kleine Möglichkeit, diesen SÖB-Zwangsmaßnahmen zu entgehen bzw. bei Bezugssperre wenigstens die kleine Chance auf eine erfolgreiche Berufung zu haben. Bei einer AMS-eigenen Dienstleistungsagentur wäre die Notwendigkeit eines solchen vorgeschalteten Kurses für das AMS nicht notwendig.
Sie werden verstehen, warum mir als Betroffenem beim Lesen der Pläne dieses völlig abgehobenen „Volksvertreters“ die Gänsehaut aufgezogen ist. Auch wenn diese Maßnahme ziemlich sicher das von vielen Betroffenen gewünschte Ende der sozialökonomischen Betriebe wäre, das Sprichwort „es kommt nichts Besseres nach“ wäre hier zutreffend.
Mit freundlichen Grüßen
E. K.
"Noch ein paar grundsätzliche Anmerkungen, wie sich die Praxis des AMS in den letzten Jahren verändert hat." Hallo Herr Moser,
ergänzend zu meiner vorigen Nachricht an Sie bezüglich des Artikels in der Kronen-Zeitung noch ein paar grundsätzliche Anmerkungen, wie sich die Praxis des AMS in den letzten Jahren verändert hat.
Ich bin seit 2004 arbeitslos und aufgrund meines Alters und meiner persönlichen Situation praktisch kaum vermittelbar, was mir in dieser Zeit auch mehrere Mitarbeiter des AMS wortwörtlich so mitgeteilt haben.
Ich habe in den ersten Jahren meiner Arbeitslosigkeit natürlich mehrere Deppenkurse besuchen müssen.
Und ich kann mich noch gut an einen Kurs im Jahr 2008. Da sind einige Teilnehmer in einer Pause im Hof des Kursinstituts gesessen und haben über die verlorene und unnötige Zeit geschimpft. Ich habe damals gesagt, daß wir Arbeitslosen uns bald diese Kurse zurückwünschen werden.
Denn was ist damals schon passiert? Man ist halt 5 Wochen lang meist ohnehin nur halbtags in einen Kurs gegangen, hat diese Zeit der Langeweile halt mit Zeitungslesen und Internetsurfen verbracht, die sogenannten Trainer/innen haben ja meist auch nur einfach ihren Job gemacht. Und hin und wieder war sogar ein interessanter Kursinhalt dabei, auch wenn es vielfach eher für den privaten Nutzen als für den beruflichen Gebrauch war. So habe ich zum Beispiel in einigen Kursen meine recht guten Englischkenntnisse ziemlich perfektionieren können. Nach Ablauf der 5 Wochen ist man wieder zu seiner AMS-Beraterin gegangen und hat dann ein halbes bis ein ganzes Jahr eigentlich Ruhe gehabt. Auch wenn diese 5 Kurswochen zum Großteil völlig unnötig waren und dazu sicher auch reine Geldverschwendung, es hat doch danach keine Sanktionen gegeben, ganz im Gegenteil zu heute.
Denn was ist heute? Seit einigen Jahren wird man hauptsächlich zu den sozialökonomischen Betrieben zwangsverpflichtet. Da gibt es auch den 5-Wochen-Kurs, im Anschluß aber wird man genötigt, einen „Dienstvertrag“ zu unterschreiben, und tut man das nicht, dann wird man sanktioniert.
Ehrlich, ich wünsche mir die früheren „Deppenkurse“ wirklich wieder zurück …
Mit freundlichen Grüßen E. K. (16.06.13)
Antwort: "ÖVP und Zwangsarbeit" "Ich weiss was sie meinen, aber BITTE auch als Arbeitsloser Ansprüche mit Niveau und Kompetenz stellen! Für den Erhalt von "Zwangs"-dadurch-Deppenkursen lohnt es sich nicht zu kämpfen! Und sie befassen sich mit einem Thema, in dem sich ein Vergleich von Deppenkurse heute zu früher nicht aufdrängt! Es handelt sich schlicht und einfach um eine politisch voran getriebenen Entwicklung zur Zwangsarbeit! Anstatt qualitativ hochwertige Arbeitsplätze mit angemessener guter Bezahlung zu schaffen, will die ÖVP (die verräterische SPÖ folgt für Kanzlerposten) gesellschaftlich notwendige Arbeiten billigst über Zwangsarbeit erledigen lassen! Mündige BürgerInnen, tatsächliche Demokraten müssen mit "fast" allen Mitteln Widerstand leisten und auf die Barrikaden klettern! Denn dieser Kampf fordert auch einen Staat, der Menschenwürde und Menschenrechte, Ethik-Moral ("ein qualitativ hochwertiges Leben für alle") sicherstellt! (Nicht also mit Deppenkurse "soft" zufrieden geben!)"
Dazu Die ÖVP Konstruktion der "zukünftigen" Gesellschaft!
Zum Thema Zwangsarbeit ergingen am 21.09.10 einige Fragen an Frau Marek ÖVP! Betreff: Fragen zu ihrem Vorschlag bez. Zwangsarbeit? unter: "ÖVP-Marek für Zwangsarbeit?" " Was tun gegen ignorante und destruktive PolitikerInnen?" ( Dr. Herbert Pochieser 14.09.10)
18.06.13 um 10.34 Uhr - von F. S. - "Trendwerk gehört zum AMS" @17.06.13 um 13.52 Uhr \"In der Praxis würde das bedeuten, daß das AMS selbst eine Leiharbeitsfirma gründen würde und die entrechteten arbeitslosen Personen dann direkt in die eigene Firma zwangsverpflichten würde.\"
Drei Mal darfst du raten, wem das \"trendwerk\" gehört, welches schon seit Jahren existiert!
Nur der Claus Pándi weiß das wohl nicht, weil er Politiker ist und die nie irgend etwas wissen. Ich bin selber in Überlassung, allerdings habe ich es mir so ausgesucht! Ich bin also über trendwerk in einer Firma tätig. trendwerk gehört zum AMS, so hat es mir meine \"Trainerin\" selbst verraten.
MfG F. S. (17.06.13)
Anm.: Trendwerk: Von der Idee zum Unternehmen
21.06.13 um 13.28 Uhr - von M. S. - "Ist uns dieser ÖVPler schon um die Mindestsicherung neidig???" Hallo Herr Moser nochmal! Zum Beitrag von E.K. am 17.6. des heurigen Jahres. Bei Herrn Hannes Rauch (und anderen) scheint es wohl nicht mehr richtig zu ticken. Ist dieser ÖVPler uns schon um die Mindestsicherung neidig??? Eine Ärtzliche Untersuchung zum Beispiel wäre bei gewissen POLITIKERN und AMS-KRIECHERN sinnvoller, als bei einen "normal sterblichen" AMS/Mindestsicherungs-Leistungsbezieher! Den Gedankengang von Herrn/Frau E.K. zufolge dürfte es zur Gründung von AMS-Leiharbeitsfirmen kommen. Was kommt denn noch alles? Ein per Gesetz verpflichtender Einkauf bei einem AMS-Fan-Artikel-Shop vielleicht? IGITT!!! Man stelle sich Kopf und Co als Plüschfigur im Wohnzimmer vor.. MS (19.06.13) |
15.06.13 um 12.48 Uhr - von In*. - "Ich komm mir ein wenig entmündigt vor und bin echt am Verzweifeln" |
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Hallo!
Ich bin durch Zufall auf Ihre Seite gestoßen, und erhoffe mir ein paar hilfreiche Tipps. Dazu sage ich im Voraus schon Danke!
Zu meiner Person: ich bin 57 Jahre alt und seit Juli 2011 arbeitslos, also dem zufolge schon im Notstand. Ich bin Typ 1 Diabetikerin und leicht Lungenkrank. Leider kann ich noch nicht in Pension gehen (habe bereits eingereicht und wurde abgelehnt). Ich will nur gleich klar stellen, dass meine Krankheit für mich persönlich kein Problem darstellt, allerdings ist es für so manchen potentiellen Chef ein Problem. Selbst meine Tochter hat bereits versucht mich in Ihrer Firma \"unterzubringen\", aber selbst das hat nicht gefruchtet, da ich auch Ihren Chef zu alt bin, und die Diabetes ist ihm auch nicht gerade zum Gesicht gestanden, wie man so schön sagt. Ich gehe geringfügig arbeiten, da ich sonst finanziell nicht über die Runden kommen würde. Ich bin alleinstehend und von meinem monatlichen Einkommen abhängig, da ich keine finanziellen Rücklagen habe.
Nun zu meiner AMS Geschichte und zu meine \"Problem\".
Ich war mit meiner Betreuerin beim AMS eigentlich zufrieden, sie war/ist eine \"normal\" denkende Person, der anscheinend von Anfang an auch klar war, dass es nicht so leicht wird mich zu vermitteln. Nun ist meine Betreuerin leider nicht mehr da, und die jetzt für mich zuständig sind (sind immer Vertretungen) ...... naja, sagen wir mal: lassen zu wünschen übrig.
Ich wurde Anfang des Jahres in einen Kurs gesteckt (Jobtransfair). Diesen habe ich über mich ergehen lassen, und habe mir halt erklären lassen was ich nicht alles falsch mache! Ich bekam dann allerdings eine Lungenentzündung und war auch einen Teil des Kurses im Krankenstand, aber das ist nur nebensächlich.
Im Mai hab ich dann wieder einen Kurs verpasst bekommen: Step 2 Job. In diesem tollen Kurs soll ich ein ganzes Jahr lang \"begleitet \" werden bei meinen Bewerbungen und Vorstellungsgesprächen.
Also...... die Trainerin die ich habe ist nicht einmal der deutschen Rechtschreibung mächtig, ich muss sie laufend ausbessern, sie ist der Meinung dass einen Chef (bei einem Vorstellungsgespräch) weder interessiert wie lange ich wo gearbeitet habe, und auch nicht warum ich wo weg gegangen bin/ gegangen wurde. Sie wird mich zu den Vorstellungsterminen begleiten, was ich ein wenig abartig finde, da es an Kinderbetreuung grenzt, ich bin doppelt so alt wie sie und muss mir von ihr erklären lassen wie ich mich bei einem Vorstellungsgespräch zu verhalten habe, obwohl sie offensichtlich keine Ahnung von Anstand und Umgangsformen hat. Ich komm mir ein wenig entmündigt vor.
Am Montag begleitet sie mich zu einem Vorstellungsgespräch, als EtikettiererIn, sie hat mir bis heute nicht verraten was für eine Firma das ist, das hat sie nicht sagen wollen. Sie gab mir nur die Adresse, ich bin ja nicht dumm und habe die Adresse gegoogelt und weiß jetzt dass es eine Personalvermittlungsfirma ist, ich habe sie gefragt ob die Stelle Vollzeit ist und wie hoch das Einkommen ist, ihre Antwort: Vollzeit und 1100,- Euro netto. Auf der Homepage der Firma (Trinova) steht die Stelle als Teilzeitstelle und mit 1190,- Euro brutto ausgeschrieben.
Ich kann mir das nicht leisten Teilzeit zu arbeiten, es gibt zwar dieses Ausgleichsgeld vom AMS bei Teilzeitbeschäftigung, habe mir aber bereits ausgerechnet dass ich damit nicht durchkommen würde, da ich meine geringfügige Stelle dann aufgeben müsste.
Ich habe inzwischen auch überlegt nochmals auf Pension einzureichen um diesen Wahnsinn zu entgehen , allerdings wurde mir von einer meiner Betreuerinnen gestern beim AMS Termin mitgeteilt dass dies nichts ändert und ich trotz eingereichter Pension weiter den Kurs besuchen muss.
Jetzt zu meinen 2 Fragen: Kann ich irgendwie diesen Kurs entgehen ohne meinen Bezug zu verlieren? Muss ich wirklich eine Teilzeitstelle annehmen wenn ich es mir finanziell nicht leisten kann ? (Miete und der Gleichen, ich habe über den Daumen überschlagen dass ich nicht mal mehr Geld zum Lebensmittel einkaufen übrig hätte).
Ich bitte Sie höflich um Tipps/Ratschläge wie ich mich gegen den Quatsch wehren kann.
Danke im Voraus für Ihre Bemühungen! Ich bin echt am Verzweifeln.
Antwort: Wurden sie nicht aufgeklärt, dass dieser Deppenkurs freiwillig ist? Wenn nicht stellen, sie die CoacherIn/AMS-BeraterIn zur Rede und verweigern die Teilnahme!
Bei einer aufsuchende Vermittlung oder Begleitmassnahme (Bsp. Get Up) ist die Teilnahme freiwillig! Bzw. die Berufung auf eine rechtswidrige Sperre erfolgreich!
("Rechtswidrige Bezugssperr-drohung / "schwere" Nötigung" und Amtsmissbrauch")
Falls sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat oder eine gewisse Zeit zum ersten Antrag vergangen ist, kann ein weiterer I-Pensionsantrag gestellt werden!
Ja, jedes DV über/ab 20 Wochenstunden ist verpflichtend anzunehmen! Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen! Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit (ohne Gewähr)
Bez. Freiwilligkeit bei aufsuchender Vermittlung siehe auch "Info-Tag bei JTF mal anders..." (13.06.13) oder "Ist mit Konsequenzen zu rechnen, wenn ich step2job ablehne?" (12.06.13)
Eindeutiger Hinweis auf AMS-Seite zu step2job`s Aufsuchender Ansatz Mit diesem Beratungsansatz wird sichergestellt, dass in jeder Phase der Betreuung die Wahrung der Privatsphäre und Freiwilligkeit der Kunden/innen sichergestellt ist. |
15.06.13 um 11.16 Uhr - von I. - "Bin erschüttert, wieso mit erwachsenen, mündigen Menschen solche Spielchen getrieben werden können. Ich fühle mich ehrlich gesagt gedemütigt!" |
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Hallo Christian,
zunächst möchte ich mich erneut von ganzem Herzen für das unermüdliche Engagement bedanken, und für die unsagbar wertvolle Möglichkeit, hier Fragen kompetent und verlässlich beantwortet zu bekommen.
Leider habe ich wieder einmal eine sehr dringende und sehr verzweifelte Frage - es betrifft SÖB. Habe mir jetzt bezüglich SÖB alles durchgelesen, das ich finden konnte, dennoch verbleiben konkrete Fragen:
Bin seit 14 Monaten wieder beim AMS (Notstandshilfe nach voriger selbständiger Tätigkeit) und bewerbe mich seither laufend um Stellen in meinem früheren (angestellten) Beruf. Fakt ist jedoch, dass es hier schlicht sehr wenige diesbezügliche Stellenangebote gibt, was auch das AMS weiß, das mir sehr selten bis gar keine Stellen vermitteln kann. Vor wenigen Monaten musste ich einen Kurs (Massnahme) absolvieren.
Jetzt wurde mir beim Kontrolltermin mitgeteilt, dass ich zu einem Informationstag zu einem SÖB \"eingeladen\" bin. Es wurde mir gesagt, dass ich dort nur einmal \"schauen kann, ob es etwas für mich ist, bzw. ob man mir dort in meiner Branche etwas anbieten kann\". Was mir recht unverbindlich geklungen hat. Habe jetzt die schriftliche \"Einladung\" (wörtlich) zur \"Informationsveranstaltung\" erhalten. Beigelegt allerdings ein \"Informationsblatt für Bewerber/innen\" des SÖB.
Beschreibung: \"Unterstützung bei der Arbeitsplatzakquise. In überlassungsfreien Zeiten individuelle Vorbereitung auf den zukünftigen Job mit Hilfe von Sozial- und BerufspädagogInnen. Die Entlohnung richtet sich nach den ortsüblichen Kollektivverträgen. Unterstützung durch die Bereitstellung von befristeten Anstellungen am ersten Arbeitsmarkt. Anstellungsdauer beträgt 3 Monate, Ziel: Weiterbeschäftigung in Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes. Vor der Anstellung erfolgt eine Vorbereitungsphase in der die Jobaquise und die Vorbereitung auf einen konkreten Arbeitsplatz passiert. Während dieser Vorphase sind sie weiter beim AMS gemeldet.\" Es wird darauf hingewiesen, dass die Teilnahme am Infotag verpflichtend ist. Man solle Lebenslauf und Betreuungsvereinbahrung mitbringen.
Erstens bin ich erschüttert, wieso mit erwachsenen, mündigen Menschen solche Spielchen getrieben werden können - \"Einladung\" und \"Verpflichtung\" sind doch widersprüchliche Begriffe. Warum redet man nicht wenigstens Klartext, dass die Teilnahme zwangsweise verpflichtend ist?? Zweitens: Laut mündlicher Aussage des Betreuers bin ich nur zum Infotag \'eingeladen\'. Dass ich dort plötzlich \"Bewerberin\" bin (oder sein soll) irritiert mich völlig und jagt mir Panik ein, ehrlich. Soll das bedeuten, dass ich gezwungen bin, mich dort zu \"bewerben\"?? Ich will das nicht!!! Wie gesagt klang es unverbindlich, ich könne schauen, ob es etwas für mich ist. Für mich heißt sowas doch, wenn ich finde, dass es nichts für mich ist, muss ich mich auf das nicht einlassen. Es war keine Rede von \'Bewerbung\'! Was wird mich also an dem Infotag wirklich erwarten?
Die ganze Beschreibung dieses SÖB widerstrebt mir, ich fühle mich ehrlich gesagt gedemütigt. Ich habe ein Studium absolviert, war immer in leitender Position tätig und dann selbständig tätig. Noch dazu war ich beruflich selbst im Sozialpädagogischen Bereich tätig! Und jetzt will man mich quasi entmündigen, jetzt soll ich selbst von Sozialpädagogen betreut werden? Muss ich das echt hinnehmen? Man unterstellt mir da doch implizit Unfähigkeit und eine Hilflosigkeit, beides ist einfach unreal. Dass ich keine Stelle finde, liegt schlicht am Mangel an Stellenangeboten, an meinem Alter (vermute ich, weil über 50) und meinen beim Gehalt anzurechnenden Berufsjahren (also bin ich teuer). Das AMS weiß um diese Faktoren doch bescheid! Wieso bitte darf Erfolglosigkeit bei der Jobsuche einem Menschen als persönliche Unfähigkeit unterstellt werden, die der \'Hilfe\' von Sozialpädagogen bedarf? Und noch dazu, wo es doch schlicht an Arbeitsplätzen mangelt! Das ist doch wirklich der Gipfel.
Tut mir leid, wenn mein Mail so lang wird, aber bin echt erschüttert. Ich will das nicht mit mir machen lassen. Jedenfalls werde ich an dem Infotag nichts unterschreiben. Werde sagen, dass mir zugesagt wurde, mir das ganze nur mal anzuschauen - leider habe ich das nicht schriftlich. Ich habe auch keine neue Betreuungsvereinbarung erhalten (wo drinnen stünde, dass ich mich dort \'bewerben\' muss). Vielleicht schicken sie mir noch eine? Habe nur ein Schreiben erhalten, wann mein nächster Kontrolltermin ist.
Kann ich mich auf die mündliche Aussage berufen? Kann man mich zwingen, mich zu \'bewerben\'? Muss ich eine Sperre hinnehmen, wenn ich ablehne? Oder soll ich mich selbst abmelden für 1 Monat z.B.? Oder brächte das nichts, weil sie mich danach sofort wieder hinschicken würden? Habe zum Glück Rücklagen, aber so viel auch nicht, um mich dem öfters zu entziehen.
Dazu kommt noch, dass ich erwäge, aufgrund der ganzen Situation hier (mangelnde Stellenangebote) den Wohnort zu wechseln. Habe das auch mitgeteilt. Kann man mich da jetzt zwingen, mich hier monatelang in einem SÖB zu binden? Und eine letzte Frage: sollte ich mich beim SÖB \'bewerben\' MÜSSEN, bin ich dann dort gebunden, in dem Sinn, dass ich während dieser Zeit keinen wirklichen Job suchen und mich für Stellenangebote bewerben darf? Das wäre ja eine schier unglaubliche Freiheitsberaubung!?
Sorry für die Länge, und nochmals von Herzen Dank! Noch eine Bitte: wenn mein Text veröffentlicht wird, wäre es bitte möglich, nicht einmal meine vollständigen Initialien anzugeben? Also nur einen Buchstaben, statt beider. Und die Stadt bitte auch nicht. Hab ja viel preis gegeben und könnte erkannt werden.
Dankbare Grüße, I. (14.06.13)
Antwort: "Den AMS-BeraterInnen ist Aufrichtigkeit nicht möglich, weil ihnen dann während der Erläuterung bewusst werden würde, welche menschenverachtende, "auch krankmachende" Inkompetenz sie hier umzusetzen haben! Auch müssten sie sich mit enormer Peinlichkeit konfrontieren! Deshalb klaffen BeraterInnen Gespräche / Geschwätz und Realität weit auseinander! Die brauchen dies auch zum Selbstschutz - Unter realistischer Sichtweise könnten sie Mit-Menschen das nicht antun, was sie ihnen antun! Dazu brauchts Lügen und vor allem ein Feindbild!"
Sie unterliegen keinen Berufs-Schutz mehr, weswegen sie jede Arbeit und Deppenkurs/Zwangsmassnahme annehmen müssen! Sie werden anscheinend bevor sie in die "Zwangs"-Arbeit / SÖB-Transitarbeitsplatz gezwungen werden in einen vorgeschalteten Deppenkurs vermittelt! Der muss ihre Defizite ausgleichen! Sind diese nicht vorhanden, weil schon Deppenkurse besucht oder wegen guter Ausbildung nicht vorhanden, können sie ev. verweigern bzw. wäre Berufung (oder ev. VwGH-Beschwerde weil AMSeigene, demokratieverstossende "Gerichtsbarkeit?") auf Sperre erfolgreich! (zu SÖB mit vorgeschalteten Deppenkurs : )
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern! Falls, unterzeichnen sie den Vertrag nicht sondern schreiben folgendes statt der Unterschrift! In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung, das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage stellen zu können, keine Unterschrift.
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