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3.07.13 um 9.40 Uhr - von L. H. - "Die vielen Gesichter der Arbeitslosigkeit"

"Ist Arbeit nichts wert, zählen auch Menschen nichts"

"Arbeitslosenquote bei 6,5 Prozent"


Die vielen Gesichter der Arbeitslosigkeit (derStandard.at)
Von der Befreiung über den Kampf bis zum Verfall: Sozialforscher Rogge über die Psyche von und den Umgang mit Arbeitslosen
Fünf Modi der Arbeitslosigkeit hat Benedikt Rogge anhand von 60 Interviews mit Kurz- und Langzeitarbeitslosen destilliert. Im Interview mit derStandard.at erklärt der deutsche Sozialwissenschaftler, welche Strategien im Umgang mit Arbeitslosigkeit zum Einsatz kommen und welche Rolle dabei die Lebensumstände und das Milieu spielen. (28.06.13)

Ist Arbeit nichts wert, zählen auch Menschen nichts (salzburg.com)
Deutschland feiert sich als Wirtschaftsmacht und lässt gleichzeitig Lohnsklaverei zu. Für andere in der EU ist das ein Vorbild.

Das Gesehene ist schwer verdaulich: Werkvertragsarbeiter aus Rumänien und Bulgarien, die in Baracken hinter Stacheldraht hausen und für einen Hungerlohn Schweine und Rinder zerlegen. Wer die Bilder im Fernsehbericht über Lohnsklaven in deutschen Schlachthöfen gesehen hat (ARD am Montagabend), dem drehte sich der Magen um.
600 bis 700 Euro Monatslohn wurden da unter der Hand für einen Vollzeitjob ausbezahlt, "oft holten sie uns mitten in der Nacht zur Arbeit", erzählte ein Betroffener. 150 Euro mussten noch für das Wohnen in menschenunwürdigen Verhältnissen abgegeben werden. Zustände, die man mitten in Europa bis dato so nicht für möglich hielt - schon gar nicht im Vorzeigeland Deutschland. (30.06.13)

Arbeitslosenquote bei 6,5 Prozent (ORF)
Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) sprach am Montag in einer Aussendung von einem „anhaltend rauen Konjunkturwind“, vor allem aufgrund der schwachen internationalen Wirtschaftsentwicklung. (1.07.13)
Anmerkung:
"Bitte auch AMS und vor allen Zwangsmassnahmen-Betrieben mitteilen! Die sind noch immer der Meinung der Betroffene trägt an der Arbeitslosigkeit individuelle Schuld, weswegen "der/die Betroffene-n" auch so behandelt werden! Was als Konsequenz mitunter zu psychischen Erkrankungen führt!
Heisst das Mobbing/der Psychoterror der bei der Vermittlungsarbeit angewandt wird ist nicht angebracht/gerechtfertigt! Und die Schäden/Konsequenzen daraus sind von den Verantwortlichen und "Mit-TäterInnen eben zu verantworten!
"Unter diesen Umständen ist zu prüfen, ob es sich bei diesen Vorgehensweisen um "Verbrechen" handelt?"

BRD/EU - 3.07.13 - Jugendarbeitslosigkeit in Europa: Gipfel der Hoffnungslosigkeit (spiegel.de)
+
Die EU ergreift die völlig falschen Maßnahmen! Die Propagandamaschine läuft (taz.de)


3.07.13 um 9.28 Uhr - von Sch*. - "Deppenkurs trotz Jobzusage Pflicht?"


Hallo

Ich bin seit einem Jahr arbeitslos, weil ich Probleme mit der Wirbelsäule hatte.
Mittlerweile habe ich das ganz gut in den Griff bekommen und kann wieder arbeiten gehen.

Seit 2 Wochen stecke ich nun- als Maturant- in einem Kurs in dem man lernt einen Lebenslauf zu schreiben, im Internet nach Jobs zu suchen, etc..
Letzten Mittwoch bekam ich eine mündliche Jobzusage für eine Stelle ab September (schriftl. bekomme ich morgen).
Während der Zusage war ich gerade in dem Kurs und ich bin natürlich sofort abgedüst.
Nun verlangt meine Betreuerin aber, dass ich weithin den Kurs besuche, was ich fürs erste auch tue, weil ich Konsequenzen befürchte.

So, meine Frage:
Bin ich dazu verpflichtet, trotz Jobzusage weiterhin einige Stunden die Woche unter Aufsicht ins Narrenkastl zu schauen, um meine Bezüge nicht zu verlieren? (2.07.13)

Antwort:
Sie müssen das auf alle Fälle mit dem AMS klären, ansonsten riskieren sie eine Bezugssperre!
Nehmen sie ihre Zusage mit und besuchen sie ev. den Vorgesetzten/Geschäftsstellenleiter ihrer BeraterIn und klären sie den Deppenkursausstieg! (Begleitperson als Zeugen mitnehmen wenn möglich)
Vorsicht! Einerseits dienen sie dem Geschäft der Zwangsmassnahme und andererseits wäre es fürs AMS ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg, würde ihnen der Bezug gesperrt werden, weil sie diesem Unsinn fernbleiben!

4.07.13 um 8.02 Uhr - von Sch*. - "konnte ihr meinen Standpunkt nochmal verdeutlichen"
Ok, vielen Dank.
Gestern telefonierte ich mit meiner Betreuerin und konnte ihr meinen Standpunkt nochmal verdeutlichen. Schlußendlich verlangte sie fürs erste nur, dass ich ihr die Zusage schicke und wir dann weitersehen. schöne Grüße


1.07.13 um 13.24 Uhr - von Al*. - "Nach kurzer Zeit in Deppenkurs?"


dere,
bin seit dem 24.05.2013 arbeitslos gemeldet.
hatte seit der anmeldung erst einen kontrolltermin beim ams bei dem mir mitgeteilt wurde das wenn ich bis zum nächsten termin am 03.07.2013 keinen job gefunden hätte ich zu einem kurs (sie hat da irgendwas von wegen umschulung gemurmelt) geschickt werden.
nun habe ich einen etwas exotischeren lehrberuf absolviert für den es in dem letzten monat einfach keine stellenausschreibungen gab dementsprechend kann ich nur initiativbewerbungen verschicken und hoffen das etwas positives zurück kommt.

also zu meinen fragen:
1# muss ich den kurs wirklich machen oder kann ich einfach höfflich ablehnen?
2# gabs nicht mal so etwas wie einen berufsschutz der mich auch vor solchen willkürmaßnahmen schützt?

Antwort:
Ein höfliches Ablehnen führt zur "rechtswidrigen" Bezugssperre, wogegen sie aber eine erfolgreiche Berufung einlegen! Und zwar dann, wenn sie nicht über ihre Defizite wie den Deppenkurs der diese ausgleichen muss aufgeklärt werden/wurden! Wovon auszugehen ist!
Auch sind Kosten nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
bzw. Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
Und nur dann zumutbar wenn erfolgversprechend!
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1

Ja die ersten 3 Monate haben sie einen gewissen Berufsschutz / Einkommensschutz!
Betrifft aber DV sowie dann auch SÖB Zwangsmassnahmen als zumutbare DV - schützt aber nicht vor Deppenkurse die schamloser Weise auch Qualifizierung genannt werden! siehe Zumutbarkeitsbestimmungen (ohne Gewähr)

Zur Info: (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!)
"Wie man sich das Leben mit dem AMS leichter macht"
"Und niemals auf Menschlichkeit oder Nachsicht beim AMS vertrauen" (21.06.13)


zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren!

Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen/zu verklagen! (17.01.10)

1.07.13 um 10.11 Uhr - von Gr*. - "Einstellung der Versicherungsleistung?: bekomme einfach keine Antwort?"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich weiß nicht, ob Ihnen so ein Fall schon bekannt ist - sie bekommen ja ganz viele groteske Erlebnisse arbeitsloser Personen - ich könnte mit meinen eigenen Erlebnissen der letzten Jahre ein Buch schreiben...
Kann mails über mails verschicken - bekomme einfach keine Antwort (außer von der WGKK 2 Bestätigungen meiner letzten Krankenstände). Jetzt werde ich wohl ein Schreiben/Berufung aufsetzen müssen - weiß nicht, was ich sonst noch tun kann, um endlich von irgendwem eine Antwort zu bekommen.
Haben Sie eventuell Erfahrung mit ähnlichen Fällen ?

Falls Sie Zeit haben, danke für Ihre Antwort - sonst danke fürs Lesen und alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Gr.

P.S. bin 10 Monate vor der Pension und muß jetzt bereits alle 3-4 Monate einen Kurs besuchen - alles rausgeschmissenes Geld! (28.06.13)

(E-Mail Austausch mit dem AMS wegen irrtümlich/"rechtswidrig?" eingestellten Leistungsbezug als Anhang dabei)

Antwort:
ja unbedingt immer eingeschrieben senden - dann müssen die sich damit beschäftigen.
bei kursverweigerung also sperre als sanktion berufung (wie auch einsprüche) nach erhalt schriftlicher bescheide innerhalb 2 wochen einlegen - ja halten sie mich weiter am laufenden. ich veröffentliche unter initialen - okay?

ja, nehmen sie das durchaus als trost dass sie schlimmsten-falls dem AMS nur mehr 10 monate ausgeliefert sind.
und versenden sie ev. beschwerden gleich an mehreren adressen

Ps.: 1.07.13 - haben sie sich schon beim AMS bez. übergangsgeld erkundigt?
alles gute!

1.07.13 um 9.31 Uhr von Gr. - "Mein Verzweiflungsmail hat sich "Aufgrund des herausgestellten Irrtums" erledigt"
"Übergangsgeld wurde abgelehnt, obwohl ich eigentlich doch berechtigt wäre?"

sehr geehrter herr moser,
vielen dank für ihre beiden mails. ich sehe gerade, die bestimmungen für das übergangsgeld wurden per 01.1.2013 wieder geändert. ich habe bereits ende 2011 (da hatte ich die damaligen bestimmungen erfüllt) übergangsgeld beantragt, welches abgelehnt wurde. grund: es gäbe neue berechnungen. das war ja auch so ein theater.... man wünschte mir damals bereits "alles gute für meinen weiteren lebensweg usw", dann erhielt ich wieder einmal einen brief, dass mir mein bezug gesperrt wurde weil ich angeblich 2 kontrolltermine versäumt hätte (was alles nicht stimmt!). auf jeden fall hat sich dann herausgestellt, dass ich für übergangsgeld nicht infrage kommen, da neue bestimmungen. jetzt sehr ich durch ihren link, dass ich eigentlich doch berechtigt wäre, übergangsgeld zu beantragen. habe nächste woche einen termin beim ams (nach kurs) und werde mich nochmals erkundigen. die mitarbeiter dort sind aber alle ziemlich unfähig/unwillig. aber ich denke, sie haben recht - die bestimmungen erfülle ich eigentlich alle. das wäre natürlich der überhit, wenn man mir das übergangsgeld nun genehmigen würde....
mein erstes verzweiflungsmail an sie hat sich übrigens gott sei dank erledigt - hatte heute einen brief/bescheid im briefkasten, dass dieser "aufgrund des herausgestellten irrtums" wieder aufgehoben wurde. aber hätte man mir dies nicht kurz auch per mail/telefon mitteilen können? wie auch immer - vielen, vielen dank für ihre antwort - und das so schnell...
werde sie am laufenden (übergangsgeld) halten.
es gibt sicher viele geschichten - bei irgendeinem kurs hat mir jemand sogar erzählt, dass sie vom ams zu einem escort-service geschickt wurde um sich vorzustellen. ich selbst habe die letzten jahre einiges unglaubliches erlebt. hatte auch 2-3 x beschwerden beim ombudsmann eingebracht - hat alles nichts genützt. ich glaube, die quälen mich jetzt bereits aus prinzip.
vielen, vielen dank für ihre moralische (und den tip vom übergangsgeld) unterstützung....
liebe grüße
G.

Antwort:
Stellen sie einen Antrag auf Übergangsgeld und besetehen sie darauf!
Lassen sie sich nicht von ihrer "ev. gefrusteten" AMS-BeraterIn sekkieren! Legen sie ihr den Link zur AMS-Auskunftsseite bez. Übergangsgeld vor!
Und erklären ihr weswegen ihnen Übergangsgeld zusteht!
Sollte es weiter Probleme geben, gehen sie sofort zum Vorgesetzten/ev. Geschäftsstelenleiter!
Besonders vorteilhaft wäre, wenn sie sich eine Begleitperson als Zeugen zum Termin mitnehmen! Alles Gute! Halten sie uns am Laufenden!


1.07.2013 um 0.41 Uhr - von Mensch ("AMS-Mitarbeiter - anonym?")

"Aber jeden, der was GEGEN Ihre Einstellung hat, gleich als \"Nazi\" zu bezeichnen ist auch nicht korrekt.
Also bitte einfach auf dem gewohnten Niveau weitermachen und den Menschen da draussen helfen, so wie ich es auch tue."


Hallo!

Ich kann euren Frust und Ärger verstehen und nachvollziehen, war ja auch selbst des öfteren arbeitslos. Es stimmt, es gibt AMS Mitarbeiter die blind das befolgen, was ihr Arbeitgeber von Ihnen verlangt.
Aber dann gibt es noch welche, die sich für den Menschen gegenüber einsetzen und alles menschenmögliche versuchen um das \"System\" zu umgehen und eine (auch für den arbeitslosen) gute Lösung zu finden.
Ich darf behaupten dass ich anscheinend so einer bin. Ich darf behaupten, dass ich in meinen Dienstjahren EHRLICH keine einzige Sanktion gegen einen Arbeitslosen eingeleitet habe. Die Kunden kommen sehr gerne zu mir, einige \"Ehemalige\" halten noch jetzt den Kontakt mit mir. Ich musste meine menschliche Vorgehensweise auch schon des öfteren bei den \"oberen\" erklären, weil ich immer alle Sankltionen abwimmle.

Ich bin stolz darauf, dass ich trotz all den Vorgaben noch immer ein Mensch bin.

Sehr vieler Ihrer Einträge sehe Ich trotzdem als beleindigend an, weil Sie Ihre Aussagen auf ALLE beziehen.
Dass erinnert mich ein wenig an die 40iger Jahre, wo jemand ALLE Menschen einer gesamten Glaubenrichtung als schlecht, überheblich und unmenschlich bezeichnet hat.
(Diesen Absatz habe in Bezug auf Ihre Antwort an UZ* geschrieben).

Grundsätzlich befinde ich diese Seite als sehr gut und möchte Ihnen zu dieser gratulieren.
Aber jeden, der was GEGEN Ihre Einstellung hat, gleich als \"Nazi\" zu bezeichnen ist auch nicht korrekt.
Also bitte einfach auf dem gewohnten niveau weitermachen und den Menschen da draussen helfen, so wie ich es auch tue.
Nur wenn beide Seiten zusammen arbeiten kann was geändert werden.

(* - Antwort an UZ unter: "Gratulation für diese menschenverachtende Website"
+ "Gelernte Österreicher: Personen die aus unserer verbrecherischen Vergangenheit nichts gelernt haben!"
+ "Übrigens gab es auch schon in Nürnberg die Ausrede: Ich habe nur meine Pflicht getan!"
+ "Viele BeraterInnen missachten die eigenen Vorschriften bzw. die Rechtslage, was sie sehr wohl verantwortlich macht."
+ "GRATULATION ZU IHRER ANTWORT AUF UZ'S SCHREIBEN." (16.05.13)

Antwort: "Keine staatliche Behörde und schon gar nicht ein demokratischer Rechtsstaat darf so gegen Staats-BürgerInnen vorgehen!"
Ich will eine Ausnahme machen und ihren gänzlich anonymen Eintrag (keine E-Mail-Adresse) veröffentlichen! Was in SoNed "eigentlich nicht"/"seltenst" vorkommt!
(Auch bei AMS-MitarbeiterInnen etc. würde ich unter Initialen - ausser anders gewünscht - veröffentlichen!)

Ich will jetzt davon ausgehen, dass sie wirklich ein AMS-MitarbeiterIn sind! Wobei mich aber die gänzliche Anonymität noch mehr an ihrer Aussage, keine einzige Sanktion gegen Arbeitslose eingeleitet zu haben, zweifeln lässt?
Ist das überhaupt möglich?
Haben sie Arbeitslose nie in SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppen-, Mobbingkurse vermittelt? Oder hat sich nie jemand gegen eine solche Vermittlung gewehrt?
Hat es unter ihren "Kunden" auch noch keine Job-Verweigerung, "Vereitelung" oder ein diesbezügliches Versehen/Übersehen gegeben?

Für mich fast nicht zu glauben! Wenn doch, so wären sie ein Vorbild für ihre KollegInnen und ziehe ich den Hut!

Ich bitte doch zu differenzieren! Was ich tue, sind Parallelen zu den Anfängen des Nazi-System zu ziehen! Ich bezeichne also nicht jene, die etwas gegen meine Einstellung haben, als Nazi`s.

Jedoch besteht das Wesen (Charakter) des AMS aus den "Grundzügen"/"Zutaten", die es braucht um ein Nazisystem entstehen zu lassen!
Trotz der Möglichkeit von Vergleichen mit unserer verbrecherischen Vergangenheit getraut sich diese Behörde heute in einer Demokratie systematisch Menschenrechte auch Gesetze zu verletzen!

Es ist einfach unfassbar was sich im Umfeld dieser Behörde abspielt!
- Wie Menschen auf extrem widerlicher Art und Weise persönlich entwertet, beleidigt, zum Feindbild erklärt und erniedrigt werden.
- Wie die Gelder der Versichertengemeinschaft beim Fenster hinausgeschmissen werden bzw. dazu verwendet werden um die betroffenen Personen in den Niedriglohnsektor zu mobben! - Ich spreche sogar von veruntreut!
- Welche Ignoranz und Realitätsverweigerung in dieser Behörde "österreichweit" an den Tag gelegt wird / gelebt wird!
- Wie die öffentliche Aufklärung über Lügen, falsche Informationen geprägt ist!
Die Statistik derart geschönt ist, dass ich von gefälscht spreche! Und und und!
Und deswegen richtet sich diese Kritik berechtigt an all jene, die in dieser Behörde arbeiten!
Das zu ihrem Vorwurf der Verallgemeinerung!

Ich bin oft auch erstaunt, dass AMS-MitarbeiterInnen wie sie -
(Ich gehe also davon aus, dass es sich bei ihnen trotz Anonymität tatsächlich um einen AMS-MitarbeiterIn handelt?)
- zwar immer davon sprechen den Frust, Ärger der Betroffenen zu verstehen sogar nachvollziehen zu können, aber wundern sich über die logische Schlussfolgerung daraus!
Es handelt sich um einer teil--STAATLICHEN-Behörde die ihre MitbürgerInnen quält und psychisch bis zu SUIZID-Gedanken "terrorisiert"!
(Wieviele den letzten Schritt gehen muss untersucht werden!)
Was denken sie wie lange es dauert bis solche Selbstmord-Gedanken in einem reifen? Das passiert nicht durch einen Behördenbesuch! Da brauchts einen langen "grausamen" Leidensweg dazu!
Und das alles nur weil Parteien Politik zum eigenen Vorteil gestalten und euch (AMS) als Handlanger abrichten / abgerichtet haben?
Ihr Experten nicht zum Mut finden, den verantwortlichen PolitikerInnen zurück zu melden, dass es sich um eine menschenverachtende, inkompetente Arbeitsmarktpolitik handelt, die Menschen und der Gesellschaft schwer schadet!
Was aber AMS-MitarbeiterInnen laufend den Betroffenen bestätigen - aber eben nur Betroffenen - wobei sie gleichzeitig diesen Wahnsinn weiter umsetzen!

"Beschwerden über diese unsinnige Arbeitsmarktpolitik an die PolitikerInnen richten, wir die Umsetzer sind die falsche Adresse!"
Diese AMS-MitarbeiterInnen-Aussage erklärt sowieso vieles/alles!

Wenn es sich tatsächlich so verhält wie sie schreiben, dass sie noch nie eine Sanktion / Bezugssperre ausgesprochen haben, - "was ich nicht nachvollziehen kann" - dann ist meine Kritik bzw. mein Nazivergleich natürlich ganz arg für sie. Das kann ich verstehen!
Aber ihre Behörde/Einrichtung muss nach dem schwächstes Glied beurteilt werden! Deswegen trifft es auch sie! Sie können und dürfen sich nicht von einer Gemeinschaft, die Menschen u.a. psychisch vernichtet, loslösen, wenn sie ein Mitglied sind!
Vielmehr müssen sie sich intern Gleichgesinnte suchen und einen Selbstreinigungs-Prozess in Gang setzen!
Tun sie das nicht, sind sie Angehöriger einer unseriösen, üblen und brutalen Gemeinschaft!

Ich möchte sie auch bitten folgenden Text, indem ich die Nazi-Kritik differenziert behandle, zu lesen!
"Schockierende Parallelen zum "Nationalsozialismus"!"
wie
"Tipp an Sozial-WissenschaftlerInnen - AMS als Studienobjekt zu Nazi-Erkenntnisse!" (27.08.10)

("Wehret den Anfängen")

Weiters würde mich brennend interessieren, wie sie als Teil einer Gemeinschaft beurteilt werden möchten - nachdem sie sich sämtliche Einträge Betroffener, die von ihren behördlich verursachten Leiden berichten, wie auch den ignoranten weiteren Umgang damit, durchgelesen haben?

Ich frage mich natürlich oft selbst wie weit darf meine Kritik gehen bzw. setze ich sie zurecht?
Aber jedesmal, wenn ich mit dem Leid der Menschen konfrontiert werde und ich keine Regung bzw. kein Einlenken dieser Behörde ausmache und im Gegenteil die Kälte, Ignoranz und Realitätsverweigerung zunimmt, "weiss" ich, dass ich das Richtige tue!

Eine staatliche Behörde und schon gar nicht ein demokratischer Rechtsstaat darf so gegen seine BürgerInnen vorgehen!
Dies ist eine Vorgehensweise von einem Unterdrückungsstaat der seinen BürgerInnen systematisch die Menschen-Würde raubt!
Viele benachteiligt - in die Armut drängt - krank macht oder/und auch in Suizid-Gedanken treibt.
Diese Vorgehensweise eines Unterdrückungsstaats braucht energischen Widerstand!
Zudem zeigt jahrelange Erfahrung, dass der Aufschrei nicht "laut" genug sein kann, da die Konsequenzen des menschenverachtenden Umgangs mit einer unglaublichen Kälte ignoriert/geleugnet wird!

Einer Demokratie unwürdig!

("Die Pflicht mündiger Bürger-Innen bez. Demokratie!" (15.06.13)


28.06.13 um 10.23 Uhr - von Ko*. - "AMS Förderkriterien für Aus-Weiterbildungen"


Sehr geehrter Herr Moser,

danke für Ihre wunderbare Webseite! Ich möchte mich mit einer kurzen Frage an Sie wenden:

Habe bei den AMS Förderkriterien gelesen, dass sie Aus-Weiterbildungen bis zu 8 Semestern fördern; während dieser Zeit werden Lebenserhaltungskosten (mindestens in Höhe des ALG/Notstandshilfebetrag) abgegolten. Die Ausbildung muss die Vermittlungschancen erhöhen. Habe eine solche Ausbildung gefunden, für die ich jetzt beim AMS um Förderung ansuchen möchte.

Erste Frage: haben Sie ev. Erfahrungen/Tipps, was dabei zu beachten ist, wie dabei vorzugehen ist?

Zweite Frage: bin in der Steiermark wohnhaft und hier beim AMS gemeldet. Die Ausbildung gibt es aber nur in Wien. Wäre das ein Problem? Denke nicht, denn habe gelesen, dass sie ev. auch Fahrt- und Übernachtungskosten zahlen?

Dritte Frage: Sollte ich die Ausbildung genehmigt (bezahlt) bekommen, wäre es während dieser Ausbildung dann möglich, den Wohnsitz zu wechseln? Ausbildungsdauer sind 3 Monate, Start September. Möglich, dass ich aus familiären Gründen demnächst nach Wien übersiedeln muss. Wäre das für\'s AMS ok? Weil dann ja AMS Steiermark die Ausbildung finanzieren würde, ich aber dann in Wien wohne und dann ja AMS Wien zuständig wäre?

Ich bedanke mich ganz herzlich. Mit besten Grüßen (27.06.13)

Antwort:
Fachkräftestipendium - gültig ab 01. Juli 2013 für 3 Jahre!

Falls sie studieren wollen, müssen sie bei einem Studium dem Arbeitsmarkt für 20 Stunden die Woche zur Verfügung stehen!

Aus- und Weiterbildung / Ausbildungskompass

Da es auf tatsächliche Ausbildung / Qualifikation keinen Rechtsanspruch gibt heissts u. U. lästig sein und nicht aufgeben!

Zu selbst gewählter Ausbildung / den Formalweg beschreiten. Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg verlangen (ev. schriftlich eingeschrieben anfordern und ausgefüllt abgeben!
>Ombudsmann an Betroffenen - Michael M.
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet mir, den Formalweg zu berschreiten und mir ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
("
Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)

Da sie die Ausbildung sowieso in Wien absolvieren, dürfte es wegen der Übersiedlung keine Probleme geben?! Vielleicht wäre es vorteilhafter, wenn sie schon vor Ausbildungsbeginn nach Wien übersiedeln. Ev. sprechen sie alles beim BeraterIn an!
Übersiedlungsbeihilfe / "Entfernungsbeihilfe" unter Förderungen (Ohne Gewähr)

Anmerkung: "Kompliment"
"Da ich sozusagen "befangen" bin, tue ich mir wirklich schwer mit Komplimente ans AMS!
Aber ich finde der Ausbildungskompass ist eine tolle Angelegenheit / Seite!

Sollte das AMS tatsächlich den Weg einschlagen und arbeitslosen Menschen im grossen Umfang eine Ausbildung / Qualifikation zu ermöglichen! So wäre das ein begrüssenswerter Weg zur arbeitsmarktpolitischen Kompetenz!
Im Gegenzug würde das AMS staunen mit wieviel Engagement sich die ("unschuldigen") arbeitslosen Personen beteiligen würden, würden diese erfahren, dass Freiwilligkeit und Sinn den Zwang zum Niedriglohnsektor ablösen.
Dankbarkeit, Achtung und Respekt könnte im AMS wieder um sich greifen.
Die MitarbeiterInnen des AMS hätten die Möglichkeit die Erfahrung zu machen, dass Menschen keinen Bock auf die soziale Hängematte haben, erst recht werden sie eingebunden, wertgeschätzt und tatsächlich gefördert.
Jeder Mensch will und braucht Erfolgserlebnisse und die Möglichkeit sich sinnhaft an der Gesellschaft zu beteiligen / sich einzubringen!

Leider ist dieses tatsächliche Qualifizierungs-Vorhaben mit einer Zwangsmassnahmen-Arbeitsmarktpolitik - die im Rotationsprinzip alle paar Wochen/Monate ca. 80 000 Stück Arbeitslose in Deppenkurse / Mobbingkurse zwingt - nicht vereinbar!
Eine Zwangs-Arbeitsmarktpolitik, die es dem entstandenen Zwangsmassnahmen-Wirtschaftszweig erlaubt, sich, an den Versichertengemeinschaftsgeldern, der u.a. unschuldig arbeitslos gewordenen ArbeitnehmerInnen/Menschen, dumm und deppert zu verdienen!
>( Lässt dieser Aspekt befürchten, dass es sich beim tollen Ausbildungskompass, mit verbundenen Förderungen wie z.Bsp. das Fachkräftestipendium - gültig ab 01. Juli 2013, doch wieder nur um eine Alibi-Seite-n handelt? "Sehr schade?" )<

Es braucht Mut zum neuen Menschenbild! Eines, das uns "zugleich" auch eine friedliche, freundliche, gerechte und sichere Gesellschaft bescheren würde!
Dieser Mut würde "zugleich" auch die Macht derer, die die Gesellschaft in Geiselhaft halten, um Menschen als moderne Sklaven zu missbrauchen, damit sie sich weiter ihren schwindelerregenden Reichtum sichern bzw. mit Wachstum versehen, brechen / auflösen!"

29.06.13 um 6.57 Uhr - von Ko*. - "Sollte ich Erfolg haben, kann ich gerne berichten"
Ich bedanke mich für die rasche und ausführliche Antwort! (AMS-Förderkriterien)

Es ist eine selbstgewählte Weiterbildung. Kein Studium. Eine Weiterbildung, die großteils berufsbegleitend angeboten wird, also nur FR,SA,SO stattfindet. Glaube gehört zu haben, dass AMS so etwas nicht fördert? Meines Wissens fördern sie nur, was wochentags stattfindet & mind. 24 WStd. umfasst? Habe diese Weiterbildung jetzt auch in einer Form gefunden, die wochentags stattfindet, 25 WStd. Dauert dafür nur 3 Monate, (Berufsbegleitend: 6-9 Monate!) bei gleichem Preis.

Ihrer Anmerkung kann ich nur zustimmen! Da gebe ich Ihnen absolut Recht. Möge das AMS endlich realisieren, dass Fördergelder auch konstruktiv und sinnvoll eingesetzt werden können.

Sollte ich Erfolg haben, kann ich gerne berichten.
Mit besten Grüßen, Ko.

Antwort:
Ja tun sie das! Halten sie uns am Laufenden! Und alles Gute dazu!


28.06.13 um 10.01 Uhr - von Ti. - "Nach 1er Woche wieder in einen Deppenkurs?"


nur eine kleine frage, wenn man einen ams kurs bereits für 6 wochen besucht hat, darf der ams berater einem nach 1 woche wieder in einen kurs schicken?
gibts da nicht diese 68 tage regelung??? (27.06.13)

Antwort: "Gegen den peinlichen geldverschwenderischen Unsinn wehren!"
nein es gibt keine pausen-regelung
aber
die deppenkurse haben fast alle den gleichen inhalt, weswegen ihnen die
defizite die ihnen die deppenkurse ausgleichen müssen - schon ausgeglichen wurden.
wenn dann verweigern und auf sperre Berufung einlegen.

Um den peinlichen Unsinn nicht ausufern zu lassen den Spiess umdrehen!
Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch
anzuzeigen/zu verklagen! (17.01.10)

(Neben der Langzeitarbeitslosigkeit wird noch die Langzeitbeschäftigungslosigkeit (LZBL) gemessen. Da fällt man durch eine 62-tägige Unterbrechung aus.

Bzw. "Bei Unterbrechung von 63 Tagen wegen Krankheit, Ausland, kurzfristigem DV brauchts einen neuen Antrag - Sagt Ihnen normalerweise der Berater")
OHNE GEWÄHR


27.06.13 um 8.38 Uhr - von S. - "Antworten auf offene Fragen, welche auch rechtlich Bestand hätten, um gegen das AMS G. vorgehen zu können"


Sehr geehrter Herr Moser!

Trotzt meiner Recherchen im Internet konnte ich nicht wirklich eine Antwort auf meine offenen Fragen finden, welche auch rechtlich Bestand hätten gegen das AMS G. vorgehen zu können.

Ich hoffe das Sie mir hierbei behilflich sein könne.

1. Mein Sohn hat die letzten Jahre als Angestellter ( Teamleiter) im Büro einer Großhandelsfirma gearbeitet, wurde mit *.01.2013 wegen Personalabbau arbeitslos.

Von Seiten des AMS bekam er Stellenangebote als Hubstaplerfahrer ( ja er hat diese Lenkberechtigung ) und nicht in seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit, wobei ich hier erwähnen möchte das AMS hat ausschließlich an Personaldienstleister vermittelt.

2. Am *.05.2013 sprach er bei seinem Betreuer vor, dieser sagte ihm, das er einige Stellenvorschläge auf sein E-Amskonto senden werde, in diesem Gespräch wurde er aber nicht aufgeklärt, das ein“ Vorschlag „ unter dem Titel „ Vorauswahl „ stand welche am **.05.2013 stattfand, die Teilnahme für ihn verpflichtend sei ansonsten der § 10 AIVG in Kraft treten würde. Die Stellenangebote inkl. „Vorauswahl“ waren von Personalverleihfirmen, im Anhang habe ich Ihnen das mitgeschickt.

Wobei im Text steht: für interessierte Damen und Herren ( bedeutet für mich freiwillige Teilnahme)
Im Übrigen handelt es sich hier auch wieder um eine Personalverleihfima , welche als negativ bekannt ist ( mein Sohn hatte in seiner letzten Firma damit zu tun)

Zufällig mit *.06.2013 bei einem Arztbesuch musste mein Sohn erfahren, das nur mehr vorgemerkt ist und keinen Bezug mehr erhält, selbst bei seinem Termin am *.5.2013 wurde ihm das von seinem Berater nicht gesagt.

Bescheid das er nach § 10 gesperrt wurde erhielt mein Sohn per Eams am *.06.2013 ( Sperre vom 16.05.2013 – 26.06.2013 ) da er an dieser JOBBÖRSE nicht teilgenommen habe.

FRAGE:
· Das AMS wusste das mein Sohn als Angestellter zuletzt tätig war, auch in diesem Job etwas suchte und trotzdem wurde das nicht berücksichtig ( 100 Berufschutz ?)

· Das AMS vermittelt ausschließlich an Personalverleihfirmen auch diese sogenannte „ JOBBÖRSE“ und VORAUSWAHL war eine Leihfirma:

Hier bin ich der Auffassung handelt es sich nicht um eine Stelle, da mich die Leihfirma ja erst weitervermitteln muss und nicht gleich anstellt!!!!!

Wie sieht die Gesetzteslage diesbezüglich aus, darf das AMS Arbeitslose an Personalverleihfimen weitervermitteln? ( Bitte um Angabe des § falls vorhanden)

Oder ist das nur ein auslagern von arbeitslosen Menschen?

Wie sieht die rechtliche Lage für meinen Sohn aus im Bezug auf die VOAUSWAHL : zum einen wurde er nicht darüber aufgeklärt das dies Sanktionen sprich Sperre für ihn bedeutet, zum anderen handelt es sich um ein Personalleihfirma ( im Intenet ebenso vertreten )

Ich muss hier auch erwähnen im Zeitraum vom *.04. – *.05.2013 hatten wir in unsere Familie einige Schicksalsschläge ( mein Vater ist an Krebs verstorben , eine Großmutter väterlicherseits, sowie ein Großmutter müttelicherseits) auch dieser Umstand wurde nicht berücksichtigt.

Wie können wir vorgehen? Was sollte diesbezüglich in der Berufung stehen? Immerhin ist diese Vorgehensweise des AMS soweit, das mein Sohn finanziell am Ende ist, seine Miete,Stromzahlungen usw. nicht mehr tätigen kann und mehr oder minder auf uns angewiesen ist um wenigstens etwas zum Essen zu haben.

Ich bin der Meinung das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung, welche sich mein Sohn erarbeitet hat und auch einen Rechtsanspruch, welcher ihm aber durch solche „MAßNAHMEN“ genommen wird.

Um Kenntnisnahme ersuchend verbleibe ich mit freundlichen Güßen

Antwort:
Dank SPÖ / ÖVP (vorher FPÖ/BZÖ-ÖVP) sind Jobs von Verleihfirmen zumutbare DV.
Selbst eine Weigerung sich bei solchen Firmen zu bewerben wird mit Bezugssperre bestraft.

Aber sofort auf den Bescheid Berufung einlegen! (ist kostenfrei)
(Ev. in weiterer Folge VwGH- Beschwerde, da das AMS auch noch über seine eigene demokratieverstossende "Gerichtsbarkeit" verfügt)

Nach 3 Monaten ALG besteht kein Berufsschutz mehr und Betroffene egal welche Ausbildung müssen "fast" alles über 20 Wochenstunden annehmen - "egal welche Tätigkeit und Verdienst" / niedrigst KV (Zumutbarkeitsbestimmungen)

>Wobei im Text steht: für interessierte Damen und Herren ( bedeutet für mich freiwillige Teilnahme)<
Da es sich anscheinend um keine konkrete Firma handelte und der Angabe nach es für Interessierte gedacht ist - auch mit keiner Sperre bedroht wurde, geben sie dies auch in der Berufung an.

Zur Info: - ev. weiteren Berufungs-Begründung:
Zu AMS bzw. Blindbewerbungen (27.03.11)

"Lebenslauf Pflicht?" mit Antwort: "Interpretation von Freiwilligkeit"

"Sperre wegen Blind-Bewerbung?"

Blindbewerbungen dürfen zu keiner Sperre führen!

(ohne Gewähr)

Beim AMS handelt es sich um eine asoziale, menschenverachtende Behörde, deswegen ist bei Schicksalsschlägen "etc." nicht mit Nachsicht zu rechnen!
Im Gegenteil freuen sich die AMS-MitarbeiterInnen über (selbst rechtswidrige) Bezugs-Sperren, da dies dann ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg ist, für den es Prämien gibt!

Ihr Sohn bzw. Betroffene sind einem faschistischen Bereich ausgeliefert, weswegen ihnen Rechte / Menschenrechte entzogen werden!
Um zu verstehen und um zu wissen mit wem man es da, bei dieser Behörde, zu tun hat unbedingt folgenden Kommentar lesen!
Arbeitsmarktpolitik: "Warum Inkompetenz, Demütigung, Menschen-, Gesellschaftsschädigung?" (3.03.12)

>Ev. bei finanziellen Schwierigkeiten soll er die Caritas besuchen! Ev. Miete, Strom per Erlagschein; Einkaufsgutscheine; ev. Bargeld? - ohne Gewähr! Alles Gute!

("Wie man sich das Leben mit dem AMS leichter macht"
"Und niemals auf Menschlichkeit oder Nachsicht beim AMS vertrauen" 21.06.13)


27.06.13 um 13.26 Uhr - von S. - "Da ja heuer WAHLEN sind mal so richtig an die Öffentlichkeit zu gehen"
Hallo Herr Moser

Danke für Ihre Rückmeldung!
Eigentlich wäre schon zu überlegen, da ja heuer WAHLEN sind mal so richtig an die Öffentlichkeit zu gehen, und ich bin nicht gerade leise dabei.
Ob sich was ändert sei dahin gestellt.
Dank Ihnen und Ihren Mitstreitern konnte ich in meinem Umfeld ihre Seite weiterempfehlen und helfen.
Es müssten vielmehr mutige Menschen geben , nur dann lässt sich aus was ändern.
Angesichts der ständigen Meldungen über Firmenpleiten wird einem ganz mulmig, wie will diese Regierung das den verschönen frage ich mich.

Ich werde mit Einverständnis meines Sohnes die Berufung schreiben, Abschrift sende ich Ihnen zu und ebenfalls Feedback was schließlich daraus geworden ist.

Für meinen 2. Sohn konnte ich die Nachzahlung erfolgreich „eintreiben“ – er hat mittlerweile wieder einen Job ohne AMS J bei ihm wurde gestrichen weil er „angeblich“ die Parte der Verstorben ( meines Vaters, Großmutter) nicht abgegeben hat. Vorgelegt ja, hat aber nicht interessiert : Fakt war ich bin dann mit einer Vollmacht ( wollten Sie auch nicht anerkenne ) rein und hab mir nicht nur den Betreuer sondern gleich die Abteilungsleiterin vorgeknöpft :

Ich legte die drei Parten vor , damit sie sich davon überzeugen konnten das die Begräbnisse an den Termin war, aber ich muss diese nicht aus der Hand geben ( Datenschutz und es handelt sich um mein persönliches Eigentum, das in einem Behördenakt nichts verloren hat) – er wurde dann ein Vermerk gemacht: Parte zur Ansicht vorgelegt!

Das Arbeitslosengeld ist schließlich erarbeitet – und keine Almosen vom AMS… aber diese Tatsache scheinen die Mitarbeiter nicht zu sehen!! Ab und an muss man es ihnen auf sehr bestimmte aber höffliche Art sagen.

Nochmals Danke S.


26.06.13 um 9.34 Uhr - von K*. - "Ich kann kaum noch schlafen und meine Gedanken drehen sich nur ums Thema Fachkräftestipendium"


Hallo,

Ich hoffe so sehr, dass mir vielleicht hier jemand weiter helfen kann! Ich kann kaum noch schlafen und meine Gedanken drehen sich nur ums Thema \"Fachkräftestipendium\".

Kurz zu meiner Situation:
Im Jahr 2006 habe ich die Ausbildung zur Dipl. Gesundheits-u Krankenpfleger/in begonnen und dann wegen Schwangerschaft abgebrochen.
Jetzt haben wir zwei Kinder und unsere Familienplanung ist abgeschlossen. Zwischen den Kindern und auch in der Zeit als ich noch Kinderbetreuungsgeld bezogen habe war ich immer arbeiten (20-30 Std.). Aber da ich eben keine abgeschlosse Ausbildung habe, habe ich immer irgendetwas gearbeitet, aber nicht das was mich erfüllt.
Im April wurde ich arbeitslos. Wobei ich es als Chance gesehen habe und mich wieder in der Schule beworben habe mit Aufnahmeprüfung usw. Ich habe alles bestanden und habe mit meiner Betreuerin über das Fachkräftestipendium gesprochen, wobei sie gesagt hat, bewilligt wird das ganze erst ab Juli und eigentlich hat sie gar keine Infos darüber- also relativ unfähig-
Klar ist auf jeden Fall ohne finanzielle Unterstützung kann ich die Ausbildung nicht machen! Aber wie schon gesagt, da ich bis jetzt keine Ausbildung habe, möchte ich jetzt wo meine Kinder in Kindergarten und Schule gut versorgt es einfach auch zu etwas bringen!
Ich habe dann mit der AK telefoniert und dort wurde mir gesagt, dass man mindestens 4 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig erwerbstätig gewesen sein muss um das FKS zu bekommen, wobei aber Kinderbetreuungszeiten auch angerechnet werden.

Kann das wirklich stimmen? Das wäre für mich der absolute Hammer! Ich habe nur leider über diese Regelung nichts im Internet oder in den gesetzlichen Richtlinien gefunden. Und mit sämtlichen Paragraphen die dann immet wieder auftauchen fange ich nichts an!
Ich hätte beim nächsten AMS- Termin so gerne etwas schriftliches in der Hand, damit mich die nicht einfach abservieren können und ich meinem Traum ein Stück näher bin.
Leider antwortet der Herr von der AK nicht auf meine Mails um mir weitere Infos darüber zukommen zu lassen.

Ich wäre unendlich dankbar für eine brauchbare Information.

GLG K.

Antwort:
Hier zur Info des AMS Fachkräftestipendium - gültig ab 01. Juli 2013
Und lassen sie sich nicht von der BeraterIn abwimmeln - gegebenenfalls gehen sie zum Vorgesetzten / bis zum GeschäftsstellenleiterIn.
Wenn möglich nehmen sie sich eine Begleitperson zum Termin mit!
Sollte sich irgendwie spiessen, so erledigen sie das schriftlich (eingeschrieben).
Auf das dies ev. auch noch von anderer Stelle bearbeitet und ihnen schriftlich geantwortet werden muss! Bzw. sie, bei negativen Ausgang, Einspruch erheben können! Alles Gute! (Ohne Gewähr)


26.06.13 um 1.01 Uhr - von G. - "Schmarotzer-Betrieb Jobtransfair"



Lieber Herr Moser,
juhu, ich bin es schon wieder, ich hoffe, Sie haben noch nicht genug von mir.
Gerne auch fürs Forum....!
Ich muss nächste Woche wieder zu Jobtransfair und drehe mich schon tagelang im Kreis herum, was ich machen soll. Bin in zwei Tagen vier Stunden bei Ihnen herumgesurft, ihr Forum ist echt ein Geschenk des Himmels. Extrem informativ.
Jetzt raucht mir der Kopf und was ich letzendlich nicht kapiert habe, falls ich mich mit Jobtransfair anlege:
Dürfen die mich jetzt eigentlich arbeiten schicken oder nicht? Und kriegt man fix eine aufschiebende Wirkung zuerkannt oder fix nicht?
Eine deppensichere Antwort würde mir sehr weiterhelfen!
Vielen Dank
Herzliche Grüße

Antwort:
Es gibt kein Losungswort, das sie von diesen Zwangsmassnahmen befreit! Gegen diese Schmarotzer-Betriebe muss man sich - wenn mit rechtswidriger Bezugssperre zu rechnen ist - mit dem Rechtsweg Berufung (Ev. in weiterer Folge VwGH- Beschwerde, da das AMS auch noch über seine eigene demokratieverstossende "Gerichtsbarkeit" verfügt) wehren!

Wenn ein Deppenkurs vorgeschalten ist, so hat man gute Chancen auf erfolgreiche Berufung, sollte man schon Deppenkurse besucht haben, da der Deppenkurs Defizite ausgleichen muss - die eben schon in anderen Deppenkursen ausgeglichen wurden!
Bei SÖB-Zwangsmassnahmen - sind zumutbare DV. die nach den eigens dafür entworfenen niedriglohn- KV. entlohnt werden müssen.
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Es ist also schwierig dieser "Zwangsarbeit", die die Betroffenen - ist man noch nicht 45 Jahre über eine neue Bemessungsgrundlage auch in die Armut hievt, auszukommen!
Deswegen den Links genau folgen.
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (ohne Gewähr)

Grundsätzlich: "Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!"
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung, das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

27.06.13 um 9.48 Uhr - von G. - " Ihr Forum bewirkt tatsächlich, dass man sich dem AMS gegenüber nicht mehr so ausgeliefert fühlt."
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Sie geben sich immer soviel Mühe. Ihr Forum bewirkt tatsächlich, dass man sich dem Ams gegenüber nicht mehr so ausgeliefert fühlt. G. (26.06.13)


25.06.13 um 14.26 Uhr - von Fl. - "Brief an die Beschwerdestelle AMS NÖ und an die Volksanwaltschaft"


Hallo Christian!
Dieser Brief wurde an die Beschwerdestelle AMS NÖ und an die Volksanwaltschaft Versendet. Da ich die Namen hier gelöscht habe kann der Brief im Gästebuch erscheinen. M.f.G. Fl.

War vom 25.03.2013 - 24.06.2013 in einer Schulungsmasnahme bei Ibis Acam. Am 25.03.2013 erhielt ich ein Stellenangebot der Fa.T. P. „Darin die Anforderung Führerschein B und Privat-PKW „ vom Ams Schwechat Frau * Übermittelt.

In meiner AMS Akte sollte aber stehen kein Privat PKW vorhanden. Nach Anruf bei der oben genannten Firma Herr ergab sich das der Arbeitsort Wien 23 durch meine Wohnadresse **** Kl....... ohne PKW nicht Zeitgerecht zu Arbeitsbeginn erreichbar ist.
Um 11.34 Uhr am 25.06.2013 rief ich beim AMS Sch. an. Ich Fragte den Herrn am Tel. ob ihn meinen Daten kein PKW steht, er verneinte. Darauf lies ich mich Frau Mg. verbinden. Auf die gleiche Frage erhielt ich aber eine positive Antwort. Meine Meldung dass kein Pkw vorhanden wurde schon am 13.02.2013 bei Frau Mg. mündlich kundgetan.
Im Zuge des Gespräches bat ich sie um einen Neuen Termin da ich ja 3 Monte auf Kurs war.

Antwort: Sie haben am 26.06.2013 um 09.00 einen Termin
Frage: Wieso wurde ich nicht Informiert
Antwort: Sie sind Informiert worden
Frage: Wer hat den Termin festgelegt , Ich wurde weder Schriftlich noch Mündlich in Kenntnis gesetzt
Antwort: Weis ich nicht

Ohne verbal zu werden tat ich meinen Unmut kund.
Drauf erhielt ich folgende Antwort:
Wenn es ihnen nicht passt können sie ja in die Dienstelle kommen und sich vom Bezug Abmelden

Zusammengefast:
Wenn ich nicht Angerufen hätte wüste ich diesen Termin nicht. Das würde Bezugssperre bedeuten. Die Bearbeitung meiner Akten bei Stellenangeboten ist Schlampig ,
( NICHT DAS ERSTE MAL sonst würde ich diesen Brief nicht Schreiben, mir sind vom hören einige Fälle bekannt)
werden wahrscheinlich gar nicht gelesen , keiner weis vom Anderen was er Macht , weiteres Nötigung zur freiwilligen Bezugsabmeldung .
Das bedeutet für mich auf dieser Dienststelle herrscht ein chaotisches Arbeiten. Die Information der zu Bearbeitenden Personen ist gleich Null.

19.04 Uhr - Weiters wurde ich um 17.15 Uhr von einer netten Dame der Beschwerdestelle des AMS Niederösterreich ams.help Online
Angerufen, die mit mir das Broblem besprochen und auch koregiert hat.Sie Entschuldigte sich auch für die Forfälle beim AMS Sch.
Resime der Beschwerde man sollte sich bei Problemen mit Mitarbeitern einer Zweigstelle des AMS immer Höflich aber Energisch an die Übergergeordnete Dienststelle wenden. M.f.G.


25.06.13 um 14.17 Uhr - von H. - "Ich darf kurz vom Infotag von BRIOS, der an Skurrilität wohl nicht zu topen war, berichten."


Sehr geehrter Herr Moser!
Ich darf kurz vom Infotag von BRIOS, der an Skurrilität wohl nicht zu topen war, berichten.
Der Raum der zur Verfügung stand war viel zu klein, so das drei Sitzreihen entfernt werden mussten, damit alle Teilnehmer stehend hineinpassten.
Die Mitarbeiterin vom AMS meinte, dies sei unser Fehler weil wir alle wirklich erschienen sind. Auf den Hinweis, dass die Teilnahme verpflichtend sei ging sie nicht ein. Zumindest bestätigte sie auf Nachfrage, dass die Maßnahme bzw. DV bei BRIOS freiwillig sein und bei einer Ablehnung es zu keiner Sperre kommen kann. Danach mussten wir uns ca. 2 Stunden im Stiegenhaus für ein persönliches Abklärungsgespräch anstellen, bei dem entschieden wurde ob aufgenommen wird oder nicht, da viel mehr Personen teilnahmen als es Kapazitäten gab.
MFG H

unter:
"Zwang oder Freiwilligkeit, mit rechtswidriger Bezugssperre?" (21.06.13 )

25.06.13 um 18.43 Uhr - von W. S. - "mit NLP - manipulativer Rhetorik soll
uns eine Gehirnwäsche verpasst werden"
ZU : an Skurrilität wohl nicht zu topen

Hallo H !

Genau dasselbe hab ich ebenfalls öfters erlebt :
Nicht nur, daß mit NLP - manipulativer Rhetorik uns eine Gehirnwäsche verpasst werden soll -
Auch werden für deren miesen Zweck brauchbare Strategien aus Sozial, Verhaltens & Evolutionspsychologie "benutzt" um unsereins weich zu kochen.
Also quasi menschliche Verhaltensmuster - unsere Menschlichkeit - gegen uns benutzt

Zitat : " ..dies sei unser Fehler weil ..."

Egal wieso - unsereins werden Schuldgefühle eingeredet, das schlechte Gewissen soll in uns nagen und weder Schlafen noch einen klaren Gedanken fassen lassen.
Durch den Stress macht man Fehler..

Zitat: " ...bei dem entschieden wurde ob man aufgenommen wird oder nicht, da viel mehr Personen teilnahmen als es Kapazitäten gab.."

Gesetz der Wirtschaft : Künstliche Verknappung macht das Gut noch begehrter !
Wir werden in die Passivität gedrängt, nicht wir sind als Menschen / Arbeitskraft wertvoll - sondern wir müssen um die Stelle kämpfen !
Genau deswegen sind viele Arbeitslose / wenig offene Stellen gut für den, der die Stellen anbietet.
Derjenige, der an wenigsen verlangt / dem Chef den grössten Gewinn anbietet ist natürlich bestens geeignet.

Das Ziel ist, uns zu einem Verhalten zu zwingen, das sie von uns erwarten...und das brutal gewissenlos mit wissenschafltichen Methoden durchgesetzt wird.

Natürlich nur um uns zu helfen - klingt zynisch-abgedroschen und wird leider immer noch benutzt.
Und leider fallen auch immer noch Leute darauf rein !

Sie versuchen eben mit jedem Trick Schalter in unserem Gehirn nach Belieben umzulegen.
Sie sind allerdings weder allwissen noch unfehlbar - weil wenn sie bei gewissen Leuten den falschen Schalter erwischen, RE-agieren diese halt mit aggressiven Verhalten.
Und dann kommt die Täter - Opfer Umkehrmasche zum Einsatz...

Schade, daß du sowenig hier geschrieben hast, ich hoffte "Neues" zu lesen.. ?
Oder auch gut, daß sie so phantasielos sind und nach "Lehrbuch" vorgehen... ?
LG W.

26.06.13 um 11.37 Uhr - von I. - "Hier auch mein Bericht vom Infotag bei BRIOS - an Merkwürdigkeiten und Ungereimtheiten nicht zu topen."

"HILFE, Leute, STOP! Nicht schon wieder irgendwas blind nachrennen und dafür alles opfern! Bitte, BITTE klarmachen, wie wertvoll der demokratische Rechtsstaat ist!!!!"

Hallo Christian,

Hier auch mein Bericht vom Infotag bei BRIOS - an Merkwürdigkeiten und Ungereimtheiten nicht zu topen.

In dem Raum gab es 50 Sitzplätze, jedoch waren annähernd doppelt so viele Menschen \"eingeladen\" worden! Daher mussten zunächst 3 Sitzreihen entfernt werden (die Leute durften ihre Stühle selbst hinaustragen!), aber auch diese geschaffenen Stehplätze reichten nicht aus. Also wurde eine zweite Gruppe gebildet, um die Infos zu erhalten - am Gang stehend! (Zu dieser Gruppe gesellte ich mich, denn da war wenigstens die Luft besser - in dem vorgesehenen Raum, der für so viele Personen sehr klein war, war es dermassen stickig und ungelüftet, dass einem leicht schwindlig werden konnte)

Die Teilnehmer bekundeten ihren Unmut über diese unakzeptable Organisation des Infotags. Die Mitarbeiter des Projekts BRIOS rechtfertigten sich damit, dass die Teilnahme doch freiwillig sei - nach Protest der Teilnehmer (in der \"Einladung\" des AMS steht, dass der Infotag verpflichtend ist) argumentierten sie dann damit, dass man ja nicht damit rechnen könne, dass auch wirklich alle Teilnehmer der Einladung folgen; es hätte ja jemand krank sein können (im Sommer!), einen Job gefunden, oder sonstiges. Ich hatte nicht den Eindruck, dass es den Herren und Damen auch nur in irgendeiner Weise unangenehm war, den Infotag so mangelhaft organisiert zu haben. !!!

Jedenfalls wurde mehrmals betont, dass die Teilnahme am Projekt BRIOS völlig freiwillig sei. Auch wenn man nach erfolgtem Einzelgespräch einen befristeten Job (Arbeitskräfteüberlassung) vermittelt bekommen sollte, sei es völlig freiwillig, dieses DV bei BRIOS dann anzunehmen oder nicht. Da eine Mitarbeiterin des AMS anwesend war, habe ich das alles nochmals genau bei ihr nachgefragt. Sie hat alles bestätigt und auch, dass bei Ablehnung einer Teilnahme bei BRIOS oder bei Ablehnung eines von ihnen angebotenen DV k e i n e Bezugssperre erfolgen würde. (Zitat: \"Die Leute haben immer so Angst vor Bezugssperren, dabei wird von uns gar nichts so schnell gesperrt\") Ich wies darauf hin, dass es bei meinem Kontrolltermin zwar wirklich unverbindlich klang (\"schauen sie, ob BRIOS etwas für Sie ist\"), in der dann neuerstellten Betreuungsvereinbarung jedoch steht, dass ich am \"Kurs BRIOS\" teilnehme. Darauf meinte sie, das sei ganz sicher ein Irrtum und Tippfehler, gemeint sei siche!
rlich nur Teilnahme am Infotag gewesen. Ich bat sie daher, das in meiner zuständigen Geschäftsstelle richtigzustellen, sie versicherte mir das zu tun und machte sich eine entsprechende Notiz.

Ich habe sie dann noch gefragt, WAS BRIOS denn nun sei - in deren Beschreibung sind sie ja alles zugleich: Kursmaßnahme, sozialpädagogische Betreuung, SÖB und gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung. Darauf bekam ich nur ausweichende Antworten, mein Eindruck: sie wusste das auch nicht so genau. Es sei halt \"noch ganz neu\".

Aufgrund der vielen Teilnehmer musste man dann in langer Schlange anstehen (1 Stockwerk hoch), um zum Einzelgespräch dranzukommen. Ich bin exakt 2,5 Stunden gestanden. An diesem Einzelgespräch nahm ich teil, weil ich ein bisschen mehr über BRIOS rausfinden wollte und habe dem BRIOS-Mitarbeiter einige Fragen gestellt. Das ergab folgendes: Auch hier mein Eindruck, dass sie selbst (noch) nicht so genau wissen, WAS genau sie da anbieten. Es gebe keinen Kurs, auch keine sozialpädagogische Betreuung. Oder noch nicht. Oder keinesfalls für mich. Oder falls doch, wäre das alles rein freiwillig. Auch würden sie keine Stellen (DV) im zweiten Arbeitsmarkt anbieten. Interessant, denn laut Beschreibung sind sie ein SÖB = zweiter Arbeitsmarkt. Sie seien eigentlich nur eine gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung. (Interessanterweise haben sie dafür aber offenbar keinen Gewerbeschein.) Auch sei es völlig freiwillig, ein ev. angebotenes DV anzunehmen oder abzulehnen.

Er entschuldigte sich, dass ich so lange warten musste - auch hier die Begründung, dass das Projekt halt \"noch so neu\" sei.
Nun, selbst wenn sie so etwas zum ersten Mal anbieten würden, denke ich doch, dass hier ausreichend Vorlaufzeit gewesen sein muss? Solch ein Projekt muss man doch erst mal ausarbeiten und beschreiben und dann beim AMS um Zusammenarbeit einreichen - oder nicht? Und als Anbieter muss ich doch mit Zusage rechnen und alles zeitgerecht organisieren - oder nicht? Offenbar geht es jedoch, solch ein Projekt von heute auf morgen aus dem Boden zu stampfen (am Papier) und das AMS weist sofort Leute zu. Prüft das vorher niemand???
Und prüft auch das anbietende Unternehmen niemand? Erstens: Ob erforderliche Gewerbeberechtigung vorliegt? Zweitens: Ob die am Papier beschriebenen Leistungen überhaupt schon organisiert und durchgeführt werden könnten? Mir kam nämlich zu Ohren, dass sie für BRIOS erst jetzt mittels Stelleninseraten nach SozialpädagogInnen suchen! So funktioniert das also - man stampft ein Projekt aus dem Boden, beschreibt es für das AMS interessant, kassiert Fördergelder und kümmert sich dann erst darum, was man eigentlich anbietet und woher man das Personal dafür bekommt??

Und zur Rechtfertigung, dass alles \"so neu\" sei: Hinter dem Projekt BRIOS steht ein Unternehmen, das bereits viele Projekte für das AMS angeboten hat! Auf ihrer HP geben sie an: alea jobshop, alea jobsteps, alea locomotion activity, Fit für den Job, Lernfabrik, Nordstern PAB, Phoenix, nexus, alea nordstern. Diese Projekte seien jetzt beendet. Das neue Projekt ist offenbar BRIOS, führen sie aber noch nicht auf der HP an. Jedenfalls haben sie also ausreichend Erfahrung - warum also die mangelhafte Organisation und das \"Erstaunen\", dass das AMS so viele Leute schickt?

Weiteres interessantes Fazit aus meinem Einzelgespräch: Mit meinen Qualifikationen und Berufswunsch habe ich hier in dieser Stadt sowieso nur Chancen, wenn ich über ein entsprechendes Netzwerk verfüge! Ansonsten chancenlos! Und da ich noch nicht lange hier bin, sei es klar, dass ich noch kein Netzwerk haben könne. Anders gesagt: kennt man nicht die richtigen Leute, keine Chance auf Job. Jetzt wundert mich wenigstens nicht mehr, wieso ich keinerlei Feedback auf Bewerbungen bekomme. Und: so viel dazu, dass ja Misserfolg bei der Jobsuche am einzelnen Menschen selbst liege. ......

... und ich möchte noch etwas anderes hinzufügen, das mir am Herzen liegt: Im Zuge von Gesprächen haben ich anderen Teilnehmern mitgeteilt, dass hier keine Gewerbeberechtigung für Arbeitskräfteüberlassung vorliegt. Musste mir von ein paar folgendes anhören: Wieso ich so etwas überhaupt recherchiere? (Und sie wussten gar nicht, dass man so etwas rausfinden kann und wie.) Wieso mich das aufregt? Wieso ich sowas melden/anzeigen will? Wieso ich so einem Anbieter ans Bein pinkeln will? Wo die doch so bemüht sind, den Arbeitslosen wenigstens irgendeine Chance zu verschaffen! Und wenn ich da rumschnüffle und sie anzeige etc., ich dann arbeitslosen Menschen eine Chance nehme! ... hat mich ziemlich erschüttert. Da wird also leichtfertig und sofort auf den Rechtsstaat gepfiffen? Das (Trance)-Zauberwort \"Arbeitsplätzebeschaffung\" oder ähnliches rechtfertigt also ALLES? Da müssen Gesetze und Gewerbeordnung nicht eingehalten werden? Und wenn man sich dafür einsetzt, den Rechtsstaat zu !
bewahren, dann steht man als die Böse da, die irgendjemandem Chancen wegnehmen will??

HILFE, Leute, STOP! Nicht schon wieder irgendwas blind nachrennen und dafür alles opfern! Bitte, BITTE klarmachen, wie wertvoll der demokratische Rechtsstaat ist!!!!

Mit sorgenvollen Grüßen
I


25.06.13 um 11.34 Uhr - von J. C*. - "step2job, was ist das für eine Einrichtung?"


\"step2job\" ibis acam was ist das für eine Einrichtung ? Was weiss man darüber? Können Sie mir einen Tip geben, wie man sich bei einer Zuweisung vom AMS verhalten soll ? Handelt es sich bei dieser Maßnahme um eine so genannte \"Freiwilligkeit\" ? Sollte ich den Infotag besuchen, alles dokumentieren, sich eine Zeit und Anwesenheitsbestätigung geben lassen und keine Unterschrift leisten? Mir wurde dieser Termin anstatt eines Kontrolltermines nach einem zurückgemeldeten Auslandsaufenthalt schriftlich per Post übermittelt.
Hoffe Sie können mir bald Antwort geben da ich für die nächste Woche eine Zuweisung bekommen habe.
mit freundlichen Grüßen

Antwort:
ZU "step2job" siehe Antwort zu "Ich komm mir ein wenig entmündigt vor und bin echt am Verzweifeln" (15.06.13)


Grundsätzlich: "Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!"
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung, das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (ohne Gewähr)


25.06.13 um 10.30 Uhr - von I. - "Besonders interessant wird es, wenn man den aktuellen Text des AMS diversen diesbezüglichen Urteilen/Erkenntnissen des VwGH mal direkt gegenüberstellt!"


Hallo Christian,

da ich mich gerade intensiv mit SÖB befasse, habe ich etliche Texte genau durchstudiert und analysiert. Besonders interessant wird es, wenn man den aktuellen Text des AMS diversen diesbezüglichen Urteilen/Erkenntnissen des VwGH mal direkt gegenüberstellt! Ich möchte das hier zur Verfügung stellen, auch wenn es ein langer Text ist, denn vielleicht kann es ja auch anderen betroffenen Menschen hilfreich sein. Zumal ich das Gefühl habe, dass diese SÖB auf dem Vormarsch sind/zunehmend sein werden. Für mich wurde durch die direkte Gegenüberstellung der Texte noch deutlicher sichtbar, was hier läuft.

VwGH:
\"Es wäre unzulässig, eine Schulungs-, Umschulungs- oder Wiedereingliederungsmaßnahme in das rechtliche Kleid eines Arbeitsverhältnisses zu jener Einrichtung zu hüllen, welches die Maßnahme durchzuführen hat.

Es handelt sich um eine Schulungs-, Umschulungs- oder Wiedereingliederungsmaßnahme, wenn \"(Arbeits)Training\", \"Spielen\", \"Orientierungen\", \"Betreuungen\" oder \"Schulungen\" mit dem Ziel zur Rede stehen, einem Arbeitslosen die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.\" (VwGH: 2004/08/0148; 2003/08/0200; 2002/08/0262 )

\"Das AMS ist nicht berechtigt, Arbeitslose zum Zwecke einer Wiedereingliederungsmaßnahme zum Abschluss eines Arbeitsvertrages mit der die Maßnahme durchführenden Einrichtung zu verpflichten und während dieser Maßnahme keine Leistung nach dem AIVG zu gewähren, sondern zur Gänze auf das Arbeitsentgelt dieser Einrichtung zu verweisen.

Eine Wiedereingliederungsmaßnahme unterliegt aber auch dann ... den Anforderungen an eine rechtswirksame Zuweisung, wenn sie gegenüber der arbeitslosen Person als Zuweisung zu einer Beschäftigung deklariert wird.\" (2003/08/0200:)


AMS:
Aus der \"BUNDESRICHTLINIE für die Förderung Sozialökonomischer Betriebe (SÖ B)\" aus dem Jahr 2011 entnehme ich folgendes - in eigenen Worten verkürzt zusammengefasst - (meine Anmerkungen dazu in Klammern):

\"SÖB stellen befristete Arbeitsplätze zur Verfügung. Vor allem für \"Personen mit eingeschränkter Produktivität\". Diese Personen sollen jene Fähigkeiten wiedererlangen, die Einstiegsvoraussetzung in den regulären Arbeitsmarkt sind.
Aufgaben von SÖB: befristete Arbeitsplätze anbieten, Betreuung, Training innerhalb des SÖB, Beseitigung von Vermittlungshindernissen, Reintegration in den regulären Arbeitsmarkt, Verbesserung der Reintegrationschancen durch gezielte Qualifizierung.\"

(dabei ist es doch unzulässig, eine Schulungs-/Wiedereingliederungsmaßnahme in das rechtliche Kleid eines Arbeitsverhältnisses zu hüllen!?)

\"Die Beschäftigung erfolgt in Form eines Dienstverhältnisses. Die \"Arbeitsleistung für den/die DienstgeberIn\" steht dabei im Vordergrund.\" !

(... denn nur dann darf es laut VwGH \"Dienstverhältnis\" genannt werden; Arbeitsleistung für den Dienstgeber muss eindeutig überwiegen)

\"Die wesentlichen Merkmale sind: befristete Beschäftigung von schwer vermittelbaren Personen (Transitfunktion mit bewusst gestaltetem Einstieg und Ausstieg); Bereitstellung eines Pakets von sozialpädagogischen und weiteren unterstützenden Angeboten, um die Vermittlungsfähigkeit entscheidend zu verbessern.\"

(...? ... das Paket der \"unterstützenden Angebote\" ist also doch zulässig? sofern es nicht im Vordergrund steht?)

\"Im Rahmen des Projektes k a n n (für alle TeilnehmerInnen oder auch Einzelpersonen) eine \"Vorbereitungsmaßnahme\" vorgeschaltet werden. Sie dient der \"Vorbereitung auf die Transitbeschäftigung\": Arbeitstraining, bei gemeinnütziger Arbeitskräfteüberlassung der Suche nach geeigneten Beschäftigerbetrieben, Clearing-, Orientierungs-, Aktivierungs- und Qualifizierungsmodule. Die \"Betreuung der Person\" mit dem Ziel des Übertritts in die Transitbeschäftigung steht im Vordergrund. Die Dauer der Vorbereitungsmaßnahme ist mit maximal 8 Wochen begrenzt.\"

(.... 1. WER entscheidet darüber, ob eine Vorbereitungsmaßnahme vorgeschaltet wird?
2. Alles Genannte müsste doch unter \"Schulung, Betreuung, Wiedereinstiegshilfe\" fallen. Dann darf das doch nicht in ein Dienstverhältnis gekleidet sein. D.h. dieser Teil wäre eine herkömmliche \"Maßnahme\", während derer man ALG/Notstandsgeld zu erhalten hat.? Und gegen die man ggf. verweigern kann.? )

\"Handelt es sich um eine \"allgemeine Maßnahme\" der Orientierung und/oder Aktivierung und/oder Qualifizierung so ist ein eigenständiges Projekt in Form einer Bildungsmaßnahme voranzustellen.\" !

(... meinen sie damit die herkömmlichen \"Maßnahmen\"/Deppenkurse? Liegt hier der Hund begraben, warum sie glauben, im Rahmen eines SÖB \"Schulungen, Betreuung,etc.\" einsetzen zu dürfen, ohne dass es dem VwGH widerspricht?? Sie bezeichnen es ja nicht als \"allgemeine Maßnahme\", sondern als \"Vorbereitungsmaßnahme\", nämlich spezifisch als \"Vorbereitung auf die Transitbeschäftigung\". Kann es sein, dass das legitim ist? SÖB bieten also Transitarbeitsplätze und falls sie es als nötig befinden, dürfen sie spezifische Schulungen, Betreuung, etc. vorher durchführen, damit man die Transitarbeit dann leisten kann.!!!!!?)

\"Förderbarer Personenkreis:
Personen mit Produktivitätseinschränkung und/oder Vermittlungshindernissen = insbesondere Langzeitbeschäftigungslose, Ältere, Personen mit Behinderung, Personen mit sozialer Fehlanpassung sofern folgende Vermittlungshemmnisse vorliegen: Verlust sozialer Kompetenz auf Grund lang andauernder Arbeitslosigkeit, Mangelnder Qualifikation auf Grund lang andauernder Arbeitslosigkeit, Wohnungslosigkeit ,Haft, Schulden, Drogen - etc.\"

(... wie definiert sich \"Älter\"? wie definiert sich \"Langzeitarbeitslos\"? WER stellt fest, ob \"Verlust sozialer Kompetenz\" und \"soziale Fehlanpassung\" vorliegt?? Solch eine Diagnose ist doch dem/der Psychologen/Psychologin vorbehalten!! UND es wäre grundfalsch und eine unzulässige demütigende Unterstellung, wenn hier implizit behauptet werden soll, dass lang andauernde Arbeitslosigkeit zwangsläufig und bei jedem Menschen zu \"Verlust von sozialer Kompetenz\" führt!! Solche Theorien scheinen mir aus Soziologie-Lehrbüchern aus dem Jahre Schnee entnommen, aber entsprechen doch absolut nicht der jetzigen Realität! )

\"Aus einer langen Phase ohne Beschäftigung kann auf eine eingeschränkte Vermittlungsfähigkeit geschlossen werden.\"

(... wie lang ist \"eine lange Phase\"? Und warum ist die Vermittlungsfähigkeit dadurch eingeschränkt? Doch wohl aufgrund diverser Faktoren, die im Arbeitsmarkt selbst liegen! Z.B. wenn man als zu alt und/oder aufgrund anrechnungspflichtiger Berufsjahre als zu teuer empfunden wird - wie will die \"Wiedereingliederungsmaßnahme\" DIESES \"Vermittlungshindernis\" denn beheben? Ok, falls es an mangelnder beruflicher Qualifizierung liegt, das ließe sich beheben - mittels unzähliger echter Aus/Fortbildungsangebote, die das AMS \"leider nicht finanzieren kann\".)

\"Im \"Rahmen des Dienstverhätlnisses zu absolvierende Maßnahmen\" sind \'nur in den engen Grenzen des § 9 Abs. 2 AlVG möglich\'. Trotz \"verpflichtender Teilnahme an Qualifizierungs- und Betreuungsmaßnahmen\" - soweit diese durch den Arbeitgeber veranlasst sind - \"handelt es sich weiterhin um ein Dienstverhältnis\", wenn die Maßnahmen der Durchführung der vertraglich vereinbarten Tätigkeit förderlich sind bzw. im weiteren Sinne jedenfalls dem Erwerb oder der Vertiefung beruflicher Qualifikationen dienen, die Leistungserbringung für den/die DienstgeberIn im Vordergrund steht und diese die Maßnahmenteilnahme überwiegt und die Beschäftigung in ihrer Gesamtheit (also auch hinsichtlich der vom/von der DienstgeberIn veranlassten Maßnahmen) den Zumutbarkeitskriterien des § 9 Abs. 2 AlVG entspricht.\"

(So begründen sie, warum sie eine \"Maßnahme\" sehr wohl in das rechtliche Kleid eines Dienstverhältnisses kleiden dürfen!!)

VwGH:
\"Eine Wiedereingliederungsmaßnahme ist nur dann zumutbar im Sinne des § 9 AlVG, wenn sie allein oder gemeinsam mit anderen Maßnahmen im Hinblick auf eine tatsächliche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erfolgversprechend erscheint.

Bei Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt hat das Arbeitsmarktservice der arbeitslosen Person die Gründe anzugeben, die eine Teilnahme an einer derartigen Maßnahme als zur Verbesserung der Wiederbeschäftigungschancen notwendig oder nützlich erscheinen lassen, so weit diese nicht auf Grund der vorliegenden Umstände wie insbesondere einer längeren Arbeitslosigkeit in Verbindung mit bestimmten bereits z.B. im Betreuungsplan (§ 38c AMSG) erörterten Problemlagen, die einer erfolgreichen Arbeitsaufnahme entgegen stehen, als bekannt angenommen werden können. Eine Maßnahme zur Wiedereingliederung kann auch auf die persönliche Unterstützung bei der Arbeitssuche abzielen.\" (Zl 2002/08/0262:)

§ 9 AlVG:
\"Eine Beschäftigung ist zumutbar, wenn sie den körperlichen Fähigkeiten der arbeitslosen Person angemessen ist, ihre Gesundheit und Sittlichkeit nicht gefährdet ...\"

Meine Frage: Wie wird hier \"Gesundheit\" definiert? Laut WHO-Definition inkludiert das doch auch \"psychisches, seelisches, emotionales Wohlbefinden\"!! Könnte man da nicht ansetzen?? Wenn einen die Zwangsarbeit od. Zwangsmaßnahme in einem SÖB seelisch fertig macht, weil sie demütigend und kränkend ist und die Selbstbestimmung und persönliche Freiheit mit Füssen tritt, weil man machtlos ausgeliefert ist der Willkür anderer Menschen? Da wird der gesündeste Mensch seelisch zerrüttet und verzweifelt. Gilt das als \"gesund\"? Gefährdet das nicht meine Gesundheit? ???

Der langen Rede kurzer Sinn: Mir ist jetzt nicht mehr klar, ob einen das AMS nun zu einem SÖB inklusive \"Vorbereitungs-Maßnahme\" verpflichten darf, oder ob man zumindest die \"Maßnahme\" verweigern kann?

Herzlichen Dank und liebe Grüße I. (22.06.13)

Antwort: "Zum Verständnis"
>
"Ich weiss, es ist schwer/nicht zu glauben, dass der Staat bzw. dessen Behörden ("darum besser: Die Behörden dieser Regierung"?) auf die demokratische Rechtsstaatlichkeit pfeifen!"<

"Vielleicht hilft deinem Verständnis/("der behördlich beabsichtigte Verwirrung") die Tatsache, dass das AMS VwGH-Erkenntnisse ignoriert und auch auf die demokratische Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Ethik und Moral pfeift!
Deshalb auch ist es u. U. notwendig, den Rechtsweg bis zum VwGH zu beschreiten, da das AMS seine eigene demokratieverstossende" "Gerichtsbarkeit" besitzt!
("Änderung hin zum Landesverwaltungsgericht wird erwartet - SoNed und Arbeitsloseninitiativen-Erfolge!" 12.06.13)
Das AMS weiss dass sich die meisten Betroffenen das Erkämpfen ihres Rechts nicht leisten können bzw. darauf nicht einlassen können, weil eine rechtswidrige Bezugssperre u.U. das Existieren der Betroffenen verunmöglicht!
(Sie in allergrösste Schwierigkeiten bringt und brutale Existenzängste auch Obdachlosigkeits-Ängste verursacht! Weswegen diese menschenverachtende "auch rechtswidrige" Strategie als Psychoterror bezeichnet werden darf/muss!)
Hier handelt es sich oft um "Verbrechen" gegen den Menschen / die Menschlichkeit!
Bei "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch handelt es sich um keine Kavaliersdelikte!

Antidemokratisches rechtsstaatsmissachtendes Beispiel!
Systematische rechtswidrige Bezugssperren!
Bis zur AlVG-Novelle mit 1.1.08 wurden alle SÖB-Teilnahme-Weigerungen rechtswidrig sanktioniert! ("Die Betroffenen um ihre Versicherungsleistung betrogen")

Der grosse Erfolg der österreichischen Arbeitsloseninitiativen deckte das wahre Gesicht der "christlich-sozialen" Politiker/Parteien auf!
Mit Kopien, von veröffentlichten VwGH-Erkenntnissen wie Texten, die die systematisch rechtswidrig verhängten Bezugssperren belegten, wurden sämtliche Berufungen gewonnen, oder die Sperren bei Vorlage dieser Kopien erst gar nicht mehr ausgesprochen! Weswegen das AMS die rechtswidrigen Bezugssperren einstellte!
("Bei den Bezugssperrdrohungen handelte es sich um Nötigung und Amtsmissbrauch - als Dienstanweisung!")

SPÖ/ÖVP gefiel es aber nicht das sich die Arbeitslosen gegen die, während der FPÖ/ÖVP Regierung "eingeführten" und systematisch angewandten, AMS-Rechtswidrigkeiten erfolgreich zur Wehr setzten, worauf sie kurzer Hand über Bartensteins (ÖVP) AlVG-Novelle mit 2008 das Gesetz an die Rechtswidrigkeiten anpassten und sämtliche VwGH-Erkenntnisse für irrelevant erklärten!"
("Ein demokratiepolitisch höchst bedenklicher >"faschistoider"< Vorgang")

"Hat sich die Industriellenvereinigung die AlVG-Novelle von der ÖVP gekauft?" (22.03.11)

"Wurde die menschenverachtende-ausbeutende AlVG-Novelle bei einer Jagd ausgeschnapst?" - "Wem kommt nicht die Galle hoch?" (1.04.12)

Die ÖVP Konstruktion der "zukünftigen" Gesellschaft!

"Die Pflicht mündiger Bürger-Innen bez. Demokratie!" (15.06.13)


25.06.13 um 14.43 Uhr - von L. H. - "Demokratie ist, was die Eliten darunter verstehen"
"Demokratie ist, was die Eliten darunter verstehen" (heise.de)
Jens Wernicke 24.06.2013
Elitenforscher Michael Hartmann über den Glauben der Eliten, besser zu wissen, was gut für das Volk ist (24.06.13)

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