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18.07.13 um 10.08 Uhr von A. P*. - "Leistung eingestellt: Ich sehe hier Willkür und mit mir wird umgegangen als wäre ich ein Verbrecher, obwohl ich mir nichts zu Schulden kommen lassen habe!" |
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Hallo Soned! Ich komme gerade sehr verärgert vom AMS. Man hat mir mit 1.7 die Leistung eingestellt! Vor ein paar Wochen Habe ich von meinem AMS Berater einen Rsb-Brief bekommen diesen hat mein Vater damals angenommen. Beim nächsten Termin hat mein Berater gefragt wer den Brief angenommen hätte und ob es ein Mitbewohner sei! Darauf habe ich ihm gesagt das dass mein Vater war. Er meinte man wüsste nichts davon das ich daheim wohne und ob das Sozialamt bescheid wüsste. Natürlich weis das dass Sozialamt! Ich bin 25 Jahre alt und wohne seit meiner Geburt an dieser Adresse! Der Brief über die Leistungseinstellung wurde am 11.7 versendet. Genau an diesem Tag hatte ich einen Termin bei meinem Berater, ich finde es ziemlich feig das er mir nichts davon gesagt hat, dann hätte ich in den 7 Tagen die verstrichen sind schon längst einen Termin mit der Verechnungsstelle machen können. Dort soll ich nämlich mit allen Meldezetteln auftauchen! Mein Termin ist erst am 30.7 bis dahin bekomme ich nun kein Geld und wer weis wie lang dann noch die Bearbeitungszeit ist. Normalerweise bekomme ich am jeden Monat um den 27 herum immer meine BMS nun werde ich um mein Geld geprellt obwohl die Schuld definitiv nicht ! bei mir liegt. Ich habe mir nichts zu Schulde kommen lassen. Rsb-Briefe dürfen von Familienmitgliedern am Wohnort angenommen werden, wenn das AMS das nicht möchte müssen sie ab sofort Rsa- Briefe versenden!!! Bitte helfen sie mir ich sehe hier Willkür und abgesehen davon das ich die Art wie mit mir umgegangen wird als wäre ich ein Verbrecher ungerecht sehe benötige ich leider schon dringend meine nächste Monatszahlung!! Wie kann ich mich wehren??? Mit freundlichen Grüssen A. P.
Antwort: Senden sie die Kopie des Meldezettels sofort und eingeschrieben an die Verechnungsstelle oder/und besuchen sie diese - falls sie nicht vorgelassen werden den Vorgesetzten od. Abteilungsleiter od. Geschäftsstellenleiter - wenn möglich mit Begleitperson - und begründen sie ihren vorgezogenen Kontakt damit, dass der Termin nach dem Auszahlungstermin stattfindet und eine Auszahlungsverspätung sie "ev." in Schwierigkeiten bringt - die übrigens unverschuldet geschieht! Alles Gute!
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17.07.13 um 1.03 Uhr von L*. - "Deppenkurse will ich mir nimmer antun" |
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Hallo. Ich hab eine Frage bezüglich der Kurse die einem zugeschickt werden.... Und zwar bin ich 20 Jahre alt und habe noch nie gearbeitet.. somit erhalte ich auch kein Geld vom Ams.
Nun meine Frage muss ich dann diesen Kurs besuchen oder kann ich mit ruhigem Gewissen zuhause bleiben .... Ich hab schon einen Kurs hinter mir, von dem man mich rausgeschmissen hat, weil ich mich darüber aufgeregt hab das ich 10 Strafpunkte bekommen hab weil ich mal auf die Toilette musste.... Ich will mir das nimmer antun!
Antwort: Das AMS wird sie dann nicht mehr als arbeitssuchend führen! Heisst: sie sind dann bei der Arbeitssuche auf sich alleine gestellt! Es entsteht die Frage - muss man sich mit denen nicht auseinandersetzen weil man keinen Anspruch auf eine Versicherungsleistung hat - wieviel Unterstützung bietet das AMS wirklich? >Ausser sie haben um die Mindestsicherung angesucht bzw. erhalten diese, dann sind sie auch dem AMS ausgeliefert!
Und ein Vorteil besteht darin, dass sie, wenn sie einen Deppenkurs besuchen, ein "Schulung"-sgeld bekommen! Ist ihnen das im Falle angeboten worden? (ohne Gewähr) |
16.07.13 um 21.30 Uhr von Ö. - "Stellenangebot 15 Stunden pro Woche?" |
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Hallo, ich habe heute vom ams ein stellenangebot bekommen 15 stunden pro woche beim d....... ich find das nicht ok weil ich mehr vom ams bekomme und fur wenig nicht arbeiten will ! Was kann ich tun wenn ich das nicht annehme werde ich geseperrt kann ich mich dafur krank schreiben lassen und dann sagen ich konnte mich nicht bewerben da ich krank war ? Ich bitte um dringende antwort danke vielmals mfg
Antwort: erst ab 20 stunden die woche verpflichtend. sie dürfen ohne sperre ablehnen.
AlVG: § 7. (7) Als auf dem Arbeitsmarkt üblicherweise angebotene, den gesetzlichen und kollektivvertraglichen Voraussetzungen entsprechende Beschäftigung gilt ein Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von mindestens 20 Stunden. alles gute
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16.07.13 um 14.46 Uhr von P. R. - "Empfehlenswerte Sendung/Interview mit Ralph Boes" "Ein Kämpfer für Gerechtigkeit und Menschenrechte - der sich für die Rechte der unterdrückten unteren sozialen Schicht einsetzt" |
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Liebe Mitmenschen! Zur Information (sehr wichtig!), bitte allerheftigst weiterverbreiten: Ralph Boes am 14. Juli 2013 zu Gast beim BGE-Papst Alles Gute im Namen der unantastbaren Menschenwürde: P. R.
Anmerkung: "Verbrecherisches System" Ralph Boes findet die richtigen Worte zu Hartz 4 und den Job-center (MitarbeiterInnen) in der BRD - toll!
21.07.13 um 13.26 Uhr von P. R. - Hartz-IV-Sanktionen verfassungswidrig? Streitgespräch 25.6.2013 . (YouTube)
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15.07.13 um 19.05 Uhr von O*. - "AMS-BeraterIn sagt mir, dass ich wegen Deppenkurs zum Stillen aufhören muss?"
"SoNed eine Seite, welche der noch generellen Manipulation widerspricht." |
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Sehr geehrter Herr Moser,
zuerst möchte ich Ihnen danken und gratulieren, dass Sie solch eine Seite ins Leben gerufen haben, welche der noch generellen Manipulation widerspricht. Können Sie mir einen Rechtsanwalt empfehlen, der mich hinsichtlich AMS nicht gleich abschreibt und der mir Rechtsbeistand leistet?
Ich bin Wiedereinsteiger und meine Tochter ist 15 Monate alt. Ich bin seit einem halben Jahr beim AMS und nun möchten sie mich in einen Kurs stecken. Sie sagten mir auch, dass ich zum Stillen aufhören muss, nur ich zwinge mein Kind zu nichts... Es gibt doch ein Recht für stillende Mütter und meine Tochter ernährt sich unter anderem davon. Weiters lerne ich bereits die meisten Inhalte in der HLF Krems, was sich auch mit der Matura belegt und finde, dass ich keinen derartigen Kurs benötige. Es handelt sich eher um eine Vermittlungsbehinderung. Weiters wurde von Anfang an festgelegt, wann ich die Kinderbetreuung durch wen gedeckt habe. Dies musste meine Mutter unterschreiben und wir vereinbarten Nachmittag bis abends. Nun meint AMS, dass ich mich von 7 bis 19 Uhr bereithalten muss. Dies ist eben der große Widerspruch. Jeder kann die Kindesbetreuungszeiten selbst wählen und dann muss ich mich 12 Stunden zur Verfügung stellen? Ich habe eh Job Aussichten, nur dadurch kann ich nicht mal klein einsteigen...
Ich leite Ihnen nur zur Information die Korrespondenz mit der AMS Ombudsstelle weiter. Ich bitte Sie um Ihren Vorschlag von Anwälten. Wir können natürlich auch nach Wien fahren bzw. vielleicht wissen Sie auch jemanden in Niederösterreich.
In Erwartung Ihrer Rückmeldung verbleibe ich dankend in der Zwischenzeit
Mit freundlichen Grüßen, (11.07.13)
Antwort: (sind sie nicht "mehr" in "karenz"?) folgender vorgang: sie verweigern die teilnahme und legen dann auf die (ev. rechtswidrige) sperre berufung ein. weil ihnen eben die fähigkeiten/kenntnisse die diese deppenkurse anbieten nicht fehlen. - zwangsmassnahmen-deppenkurse müssen die defizite der betroffenen ausgleichen -
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1 *Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind! *Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen! *Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!)
betreuungspflichten nur 16 stunden - gilt auch für deppenkurse.
sind sie rechtsschutzversichert? Rechtsanwalt Dr. Pochieser wäre nicht kostenlos
ev. erkundigen sie sich bem gerichtsauskunftstag ihres bezirks bez. stillrecht? - ist kostenlos. falls dann danke für rückmeldung.
wir leben in einen faschistoiden staat, der arbeitslose grossteils entrechtet. wird sichtbar/erfahrbar gehört man einem "feindbild" an. alles gute!
zur Info: Stillzeiten sind so lange vom Dienstgeber zu gewähren, als die Mutter noch stillt. Das Alter des Kindes spielt dabei keine Rolle. Sobald abgestillt wird, muss dies dem Dienstgeber mitgeteilt werden. (ev. auf zwangs-deppenkurs umzulegen.) (ohne gewähr) |
15.07.13 um 17.36 Uhr von J*. - "Welcher Versicherungsanbieter deckt Rechtsstreitigkeiten mit dem AMS ab?" |
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Sehr geehrter Herr Moser, ich wollte nachfragen, ob Ihnen Versicherungsanbieter bekannt sind, die Rechtsstreitigkeiten mit dem AMS abdecken? Herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort: Um Werbung aus dem Weg zu gehen, beantworte ich diese Frage per E-Mail
15.07.13 um 18.47 Uhr von J*. - Herzlichen Dank für Ihre rasche Antwort! Mit freundlichen Grüßen
16.07.13 um 14.10 Uhr von M. S. - "Darf ich die Frage auch für mich stellen?" Hallo Herr Moser! Herzlichen Dank für das Email mit den Informationen bezüglich Datenschutzes. Darf ich die Frage von J. vom 15.07. \"Welcher Versicherungsanbieter deckt Rechtsstreitigkeiten mit dem AMS ab" auch für mich stellen? Danke für Ihre Bemühungen und Hochachtungsvoll
Antwort per E-Mail -
17.07.13 - auch an W.
18.07.13 um 8.59 Uhr von K. - "Versicherungsanbieter die Rechtsstreitigkeiten mit dem AMS abdecken?" Sehr geehrter Herr Moser,
ich wollte nachfragen, ob Ihnen Versicherungsanbieter bekannt sind, die Rechtsstreitigkeiten mit dem AMS abdecken? Herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
25.07.13 um 11.42 Uhr von B*. - ""Welcher Versicherungsanbieter deckt Rechtsstreitigkeiten mit dem AMS ab?"
Antwort per E-Mail
25.07.13 um 16.09 Uhr von B*. - vielen herzlichen dank herr moser das sie sich die zeit nehmen und mühe machen, leuten in meiner situation zu helfen :) |
15.07.13 um 10.44 Uhr von Do. - "Zwangsmassnahmen-Mobbing auch im Krankenstand/Krankenhaus?" |
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Servus Christian ich wollte mich mal melden nachdem ich jetzt über 1 Monat im Krankenhaus lag es ging bei mir wegen context steb to steb Zuweisung die was mi auch immer telefonisch belästigt haben obwohl ich dort nur bei der info Veranstaltung war ich bin nach wie vor im Krankenstand und die haben mich angerufen obwohl ich krank noch bis ende des monats geschrieben bin da ich einen schweren op eingriff hatte meine Eltern riefen diese besagte Firma dann zurück weil ich auf der intensiv Station lag die meinten nur lapidare sie haben es nicht gewusst ich werde diese besagte Firma aber wegen missbrauch an die Öffentlichkeit bringen es liegt nicht an mir es zu melden sondern es ist doch aufgabe vom ams kann nicht sein ich lieg halb in sterben und sollte mich darum auch kümmern nein danke dem ams wurde es am einlieferungs tag ins Krankenhaus gemeldet vor zeugen liebe grüsse do. (14.07.13)
Antwort: "Gegen Mobbing zur Wehr setzen!" Telefonterror: Sollten allfällige „Betreuer“ auf den Gedanken kommen, Sie telefonisch zu belästigen oder gar zu Hause aufzusuchen, erklären Sie der Firma, dass ihre Besuche unerwünscht und daher einzustellen sind bei sonstiger Unterlassungsklage. Detto kann man bei Telefonterror mit Strafanzeige nach dem Telekommunikationsgesetz drohen bzw. diese auch tatsächlich durchführen.
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung: Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich! (16.02.11)
Die „Aufsuchende Vermittlung“ ist ein Eingriff ins Privat- und Familienleben nach Artikel 8 der Menschenrechtskonvention ! - ("Zu Schadensersatz") (ohne Gewähr) |
13.07.13 um 10.11 Uhr - von M. S. - "Die Sache mit der Datenauskunft scheint nun endlich dem Ende entgegen zu gehen - Für mich ein Erfolg!" |
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Hallo Herr Moser! Die Sache mit der Datenauskunft von der Argesozial/Mobilarge scheint nun endlich dem Ende entgegen zu gehen. Bekam vor ein paar Tagen die fehlenden Auskünfte schriftlich nachgereicht. Ich erwarte jetzt nur noch ein abschließendes Schreiben der Datenschutzkommision, dann ist das Prozedere Auskunftsbegehren - Beschwerde - Ermittlungsverfahren/Parteiengehör ausgestanden. Für mich ein Erfolg! Herr Moser, Sie haben mit Fug und Recht Ihre ins Leben gerufene Internetplattform mit So ned betitelt!!! DANKE und BITTE weiter so!!! Trotzdem muß ich Sie was fragen. Die GFin schrieb: . Alle weiteren, zur Betreuung benötigten Unterlagen, wurden in einem Papierakt abgelegt. Dieser verfügt über keine innere Struktur. Was ist mit: "verfügt über keine innere Struktur" gemeint? Vor einiger Zeit rieten Sie mir, eine Löschung meiner persönlichen, gespeicherten Daten zu verlangen. Habe zwar einen Vordruck zur Verfügung, dieser betrifft aber nur den Widerruf der Übermittlung persönlicher Daten. Na gut - schlechtestensfalls kann ich ja diese Vorlage textlich entsprechend abändern. Im Zusammenhang mit Datenauskünften usw. bekam ich (nach einer formlosen Anfrage an die DSK)folgendes Mail: Ein Verein ist eine juristische Person, der als Auftraggeber, Dienstleister oder Betroffener im Sinne des § 4 DSG 2000 in Frage kommen kann. Insofern ist das DSG 2000 - mitsamt seinen Regelungen über das Auskunftsrecht (§ 26 DSG 2000) und das Recht auf Richtigstellung und Löschung (§ 27 DSG 2000) - auch auf einen Verein anwendbar. Beachten Sie aber, dass die Pflicht zur Auskunft, Richtigstellung oder Löschung den Auftraggeber (§ 4 Z 4 DSG 2000) trifft, nicht aber einen Dienstleister, zB für das AMS. Das Recht auf Auskunft ist nach Auftraggebern nicht beschränkt, es gibt aber Ausnahmen (§ 26 Abs. 2 DSG 2000) bzw. Mitwirkungsobliegenheiten des Auskunftswerbers (§ 26 Abs. 3 DSG 2000). Ersteres führt dazu, dass idR die Auskunft bei Sicherheitsbehörden beschränkt sein kann. Sämtliche Bestimmungen des DSG 2000 finden Sie unter dem Link http://www.dsk.gv.at/site/6200/default.aspx . Abschließende Anmerkung: Dem DSG 2000 dürften Änderungen bevorstehen. Hab ich auf der Bundeskanzleramtsseite gelesen. (DSG 2000 Art. 2 §27 - Inkrafttretungsdatum: 1.1.2000 - Außerkrafttretungsdatum: 31.12.2013). Vielleicht hilfreich. Liebe Grüße sowie Hochachtungsvoll MS (12.07.13)
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