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18.07.13 um 10.08 Uhr von A. P*. - "Leistung eingestellt: Ich sehe hier Willkür und mit mir wird umgegangen als wäre ich ein Verbrecher, obwohl ich mir nichts zu Schulden kommen lassen habe!"


Hallo Soned!
Ich komme gerade sehr verärgert vom AMS. Man hat mir mit 1.7 die Leistung eingestellt! Vor ein paar Wochen Habe ich von meinem AMS Berater einen Rsb-Brief bekommen diesen hat mein Vater damals angenommen.
Beim nächsten Termin hat mein Berater gefragt wer den Brief angenommen hätte und ob es ein Mitbewohner sei! Darauf habe ich ihm gesagt das dass mein Vater war. Er meinte man wüsste nichts davon das ich daheim wohne und ob das Sozialamt bescheid wüsste. Natürlich weis das dass Sozialamt! Ich bin 25 Jahre alt und wohne seit meiner Geburt an dieser Adresse! Der Brief über die Leistungseinstellung wurde am 11.7 versendet. Genau an diesem Tag hatte ich einen Termin bei meinem Berater, ich finde es ziemlich feig das er mir nichts davon gesagt hat, dann hätte ich in den 7 Tagen die verstrichen sind schon längst einen Termin mit der Verechnungsstelle machen können. Dort soll ich nämlich mit allen Meldezetteln auftauchen! Mein Termin ist erst am 30.7 bis dahin bekomme ich nun kein Geld und wer weis wie lang dann noch die Bearbeitungszeit ist. Normalerweise bekomme ich am jeden Monat um den 27 herum immer meine BMS nun werde ich um mein Geld geprellt obwohl die Schuld definitiv nicht !
bei mir liegt. Ich habe mir nichts zu Schulde kommen lassen. Rsb-Briefe dürfen von Familienmitgliedern am Wohnort angenommen werden, wenn das AMS das nicht möchte müssen sie ab sofort Rsa- Briefe versenden!!!
Bitte helfen sie mir ich sehe hier Willkür und abgesehen davon das ich die Art wie mit mir umgegangen wird als wäre ich ein Verbrecher ungerecht sehe benötige ich leider schon dringend meine nächste Monatszahlung!!
Wie kann ich mich wehren???
Mit freundlichen Grüssen
A. P.

Antwort:
Senden sie die Kopie des Meldezettels sofort und eingeschrieben an die Verechnungsstelle oder/und besuchen sie diese - falls sie nicht vorgelassen werden den Vorgesetzten od. Abteilungsleiter od. Geschäftsstellenleiter - wenn möglich mit Begleitperson - und begründen sie ihren vorgezogenen Kontakt damit, dass der Termin nach dem Auszahlungstermin stattfindet und eine Auszahlungsverspätung sie "ev." in Schwierigkeiten bringt - die übrigens unverschuldet geschieht! Alles Gute!


17.07.13 um 1.03 Uhr von L*. - "Deppenkurse will ich mir nimmer antun"


Hallo. Ich hab eine Frage bezüglich der Kurse die einem zugeschickt werden....
Und zwar bin ich 20 Jahre alt und habe noch nie gearbeitet.. somit erhalte ich auch kein Geld vom Ams.

Nun meine Frage muss ich dann diesen Kurs besuchen oder kann ich mit ruhigem Gewissen zuhause bleiben .... Ich hab schon einen Kurs hinter mir, von dem man mich rausgeschmissen hat, weil ich mich darüber aufgeregt hab das ich 10 Strafpunkte bekommen hab weil ich mal auf die Toilette musste....
Ich will mir das nimmer antun!

Antwort:
Das AMS wird sie dann nicht mehr als arbeitssuchend führen! Heisst: sie sind dann bei der Arbeitssuche auf sich alleine gestellt!
Es entsteht die Frage - muss man sich mit denen nicht auseinandersetzen weil man keinen Anspruch auf eine Versicherungsleistung hat - wieviel Unterstützung bietet das AMS wirklich?
>Ausser sie haben um die Mindestsicherung angesucht bzw. erhalten diese, dann sind sie auch dem AMS ausgeliefert!

Und ein Vorteil besteht darin, dass sie, wenn sie einen Deppenkurs besuchen, ein "Schulung"-sgeld bekommen! Ist ihnen das im Falle angeboten worden? (ohne Gewähr)


16.07.13 um 21.30 Uhr von Ö. - "Stellenangebot 15 Stunden pro Woche?"


Hallo, ich habe heute vom ams ein stellenangebot bekommen 15 stunden pro woche beim d....... ich find das nicht ok weil ich mehr vom ams bekomme und fur wenig nicht arbeiten will ! Was kann ich tun wenn ich das nicht annehme werde ich geseperrt kann ich mich dafur krank schreiben lassen und dann sagen ich konnte mich nicht bewerben da ich krank war ? Ich bitte um dringende antwort danke vielmals mfg

Antwort:
erst ab 20 stunden die woche verpflichtend. sie dürfen ohne sperre ablehnen.

AlVG: § 7. (7) Als auf dem Arbeitsmarkt üblicherweise angebotene, den gesetzlichen und kollektivvertraglichen Voraussetzungen entsprechende Beschäftigung gilt ein Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von mindestens 20 Stunden.
alles gute


16.07.13 um 14.46 Uhr von P. R. - "Empfehlenswerte Sendung/Interview mit Ralph Boes"
"Ein Kämpfer für Gerechtigkeit und Menschenrechte - der sich für die Rechte der unterdrückten unteren sozialen Schicht einsetzt"


Liebe Mitmenschen!
Zur Information (sehr wichtig!), bitte allerheftigst weiterverbreiten:
Ralph Boes am 14. Juli 2013 zu Gast beim BGE-Papst
Alles Gute im Namen der unantastbaren Menschenwürde:
P. R.

Anmerkung: "Verbrecherisches System"
Ralph Boes findet die richtigen Worte zu Hartz 4 und den Job-center (MitarbeiterInnen) in der BRD - toll!

21.07.13 um 13.26 Uhr von P. R. - Hartz-IV-Sanktionen verfassungswidrig? Streitgespräch 25.6.2013 . (YouTube)


15.07.13 um 19.05 Uhr von O*. - "AMS-BeraterIn sagt mir, dass ich wegen Deppenkurs zum Stillen aufhören muss?"

"SoNed eine Seite, welche der noch generellen Manipulation widerspricht."


Sehr geehrter Herr Moser,

zuerst möchte ich Ihnen danken und gratulieren, dass Sie solch eine Seite ins Leben gerufen haben, welche der noch generellen Manipulation widerspricht. Können Sie mir einen Rechtsanwalt empfehlen, der mich hinsichtlich AMS nicht gleich abschreibt und der mir Rechtsbeistand leistet?

Ich bin Wiedereinsteiger und meine Tochter ist 15 Monate alt. Ich bin seit einem halben Jahr beim AMS und nun möchten sie mich in einen Kurs stecken. Sie sagten mir auch, dass ich zum Stillen aufhören muss, nur ich zwinge mein Kind zu nichts... Es gibt doch ein Recht für stillende Mütter und meine Tochter ernährt sich unter anderem davon. Weiters lerne ich bereits die meisten Inhalte in der HLF Krems, was sich auch mit der Matura belegt und finde, dass ich keinen derartigen Kurs benötige. Es handelt sich eher um eine Vermittlungsbehinderung. Weiters wurde von Anfang an festgelegt, wann ich die Kinderbetreuung durch wen gedeckt habe. Dies musste meine Mutter unterschreiben und wir vereinbarten Nachmittag bis abends. Nun meint AMS, dass ich mich von 7 bis 19 Uhr bereithalten muss. Dies ist eben der große Widerspruch. Jeder kann die Kindesbetreuungszeiten selbst wählen und dann muss ich mich 12 Stunden zur Verfügung stellen? Ich habe eh Job Aussichten, nur dadurch kann ich nicht mal klein einsteigen...

Ich leite Ihnen nur zur Information die Korrespondenz mit der AMS Ombudsstelle weiter. Ich bitte Sie um Ihren Vorschlag von Anwälten. Wir können natürlich auch nach Wien fahren bzw. vielleicht wissen Sie auch jemanden in Niederösterreich.

In Erwartung Ihrer Rückmeldung verbleibe ich dankend in der Zwischenzeit

Mit freundlichen Grüßen, (11.07.13)

Antwort:
(sind sie nicht "mehr" in "karenz"?)
folgender vorgang: sie verweigern die teilnahme und legen dann auf die (ev. rechtswidrige) sperre berufung ein.
weil ihnen eben die fähigkeiten/kenntnisse die diese deppenkurse anbieten nicht fehlen. - zwangsmassnahmen-deppenkurse müssen die defizite der betroffenen ausgleichen -

Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1
*Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!

Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!)

betreuungspflichten nur 16 stunden - gilt auch für deppenkurse.

sind sie rechtsschutzversichert? Rechtsanwalt Dr. Pochieser wäre nicht kostenlos

ev. erkundigen sie sich bem gerichtsauskunftstag ihres bezirks bez. stillrecht? - ist kostenlos.
falls dann danke für rückmeldung.

wir leben in einen faschistoiden staat, der arbeitslose grossteils entrechtet. wird sichtbar/erfahrbar gehört man einem "feindbild" an. alles gute!

zur Info:
Stillzeiten sind so lange vom Dienstgeber zu gewähren, als die Mutter noch stillt. Das Alter des Kindes spielt dabei keine Rolle. Sobald abgestillt wird, muss dies dem Dienstgeber mitgeteilt werden. (ev. auf zwangs-deppenkurs umzulegen.) (ohne gewähr)


15.07.13 um 17.36 Uhr von J*. - "Welcher Versicherungsanbieter deckt Rechtsstreitigkeiten mit dem AMS ab?"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich wollte nachfragen, ob Ihnen Versicherungsanbieter bekannt sind, die Rechtsstreitigkeiten mit dem AMS abdecken?

Herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Um Werbung aus dem Weg zu gehen, beantworte ich diese Frage per E-Mail

15.07.13 um 18.47 Uhr von J*. - Herzlichen Dank für Ihre rasche Antwort! Mit freundlichen Grüßen

16.07.13 um 14.10 Uhr von M. S. - "Darf ich die Frage auch für mich stellen?"
Hallo Herr Moser!
Herzlichen Dank für das Email mit den Informationen bezüglich Datenschutzes.
Darf ich die Frage von J. vom 15.07. \"Welcher Versicherungsanbieter deckt Rechtsstreitigkeiten mit dem AMS ab" auch für mich stellen?
Danke für Ihre Bemühungen und Hochachtungsvoll

Antwort per E-Mail -

17.07.13 - auch an W.

18.07.13 um 8.59 Uhr von K. - "Versicherungsanbieter die Rechtsstreitigkeiten mit dem AMS abdecken?"
Sehr geehrter Herr Moser,

ich wollte nachfragen, ob Ihnen Versicherungsanbieter bekannt sind, die Rechtsstreitigkeiten mit dem AMS abdecken?
Herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

25.07.13 um 11.42 Uhr von B*. - ""Welcher Versicherungsanbieter deckt Rechtsstreitigkeiten mit dem AMS ab?"

Antwort per
E-Mail

25.07.13 um 16.09 Uhr von B*. - vielen herzlichen dank herr moser das sie sich die zeit nehmen und mühe machen, leuten in meiner situation zu helfen :)

15.07.13 um 10.44 Uhr von Do. - "Zwangsmassnahmen-Mobbing auch im Krankenstand/Krankenhaus?"


Servus Christian
ich wollte mich mal melden nachdem ich jetzt über 1 Monat im Krankenhaus lag es ging bei mir wegen context steb to steb Zuweisung die was mi auch immer telefonisch belästigt haben obwohl ich dort nur bei der info Veranstaltung war
ich bin nach wie vor im Krankenstand und die haben mich angerufen obwohl ich krank noch bis ende des monats geschrieben bin da ich einen schweren op eingriff hatte meine Eltern riefen diese besagte Firma dann zurück weil ich auf der intensiv Station lag die meinten nur lapidare sie haben es nicht gewusst ich werde diese besagte Firma aber wegen missbrauch an die Öffentlichkeit bringen es liegt nicht an mir es zu melden sondern es ist doch aufgabe vom ams
kann nicht sein ich lieg halb in sterben und sollte mich darum auch kümmern nein danke dem ams wurde es am einlieferungs tag ins Krankenhaus gemeldet vor zeugen
liebe grüsse do. (14.07.13)

Antwort: "Gegen Mobbing zur Wehr setzen!"
Telefonterror:
Sollten allfällige „Betreuer“ auf den Gedanken kommen, Sie telefonisch zu belästigen oder gar zu Hause aufzusuchen, erklären Sie der Firma, dass ihre Besuche unerwünscht und daher einzustellen sind bei sonstiger Unterlassungsklage.
Detto kann man bei Telefonterror mit Strafanzeige nach dem Telekommunikationsgesetz drohen bzw. diese auch tatsächlich durchführen.

Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich! (16.02.11)

Die „Aufsuchende Vermittlung“ ist ein Eingriff ins Privat- und Familienleben nach Artikel 8 der Menschenrechtskonvention ! - ("Zu Schadensersatz") (ohne Gewähr)


13.07.13 um 10.11 Uhr - von M. S. - "Die Sache mit der Datenauskunft scheint nun endlich dem Ende entgegen zu gehen - Für mich ein Erfolg!"


Hallo Herr Moser!
Die Sache mit der Datenauskunft von der Argesozial/Mobilarge scheint nun endlich dem Ende entgegen zu gehen.
Bekam vor ein paar Tagen die fehlenden Auskünfte schriftlich nachgereicht. Ich erwarte jetzt nur noch ein abschließendes Schreiben der Datenschutzkommision, dann ist das Prozedere Auskunftsbegehren - Beschwerde - Ermittlungsverfahren/Parteiengehör ausgestanden. Für mich ein Erfolg!
Herr Moser, Sie haben mit Fug und Recht Ihre ins Leben gerufene Internetplattform mit So ned betitelt!!! DANKE und BITTE weiter so!!!
Trotzdem muß ich Sie was fragen. Die GFin schrieb: . Alle weiteren, zur Betreuung benötigten Unterlagen, wurden in einem Papierakt abgelegt. Dieser verfügt über keine innere Struktur.
Was ist mit: "verfügt über keine innere Struktur" gemeint?
Vor einiger Zeit rieten Sie mir, eine Löschung meiner persönlichen, gespeicherten Daten zu verlangen. Habe zwar einen Vordruck zur Verfügung, dieser betrifft aber nur den Widerruf der Übermittlung persönlicher Daten. Na gut - schlechtestensfalls kann ich ja diese Vorlage textlich entsprechend abändern.
Im Zusammenhang mit Datenauskünften usw. bekam ich (nach einer formlosen Anfrage an die DSK)folgendes Mail:
Ein Verein ist eine juristische Person, der als Auftraggeber, Dienstleister oder Betroffener im Sinne des § 4 DSG 2000 in Frage kommen kann. Insofern ist das DSG 2000 - mitsamt seinen Regelungen über das Auskunftsrecht (§ 26 DSG 2000) und das Recht auf Richtigstellung und Löschung (§ 27 DSG 2000) - auch auf einen Verein anwendbar. Beachten Sie aber, dass die Pflicht zur Auskunft, Richtigstellung oder Löschung den Auftraggeber (§ 4 Z 4 DSG 2000) trifft, nicht aber einen Dienstleister, zB für das AMS. Das Recht auf Auskunft ist nach Auftraggebern nicht beschränkt, es gibt aber Ausnahmen (§ 26 Abs. 2 DSG 2000) bzw. Mitwirkungsobliegenheiten des Auskunftswerbers (§ 26 Abs. 3 DSG 2000). Ersteres führt dazu, dass idR die Auskunft bei Sicherheitsbehörden beschränkt sein kann. Sämtliche Bestimmungen des DSG 2000 finden Sie unter dem Link
http://www.dsk.gv.at/site/6200/default.aspx .
Abschließende Anmerkung: Dem DSG 2000 dürften Änderungen bevorstehen. Hab ich auf der Bundeskanzleramtsseite gelesen. (DSG 2000 Art. 2 §27 - Inkrafttretungsdatum: 1.1.2000 - Außerkrafttretungsdatum: 31.12.2013). Vielleicht hilfreich.
Liebe Grüße sowie Hochachtungsvoll
MS (12.07.13)

("Endlich Datenauskunft erhalten" - von M. S. 31.05.13)

Antwort:
Ich getrau mich in diesem Zusammenhang auch keine "genaue" Definition bez. "verfügt über keine innere Struktur" abgeben.?
Ev. ist gemeint: "angelegt nach einer gewissen Ausrichtung / Aufgabenstellung - z. Bsp.: Auf Zusammenhänge geachtet - die einen gewissen Verdacht erhärten. etc.?" ("ohne Gewähr")
Um genaue Erklärung zu erhalten wäre es ev. angebracht, die Frage Rechtsgelehrten zu stellen. - Kostenlos ev. beim Gerichtsauskunftstag oder Solidaritätsgruppe - kostenlose Rechtsberatung / E-Mail: solidaritaetsgruppe@chello.at
Verlangen sie noch die Löschung der Daten! Mal sehen inwieweit die dem nachkommen! siehe auch: Datenschutz ist Menschenrecht!

RA: Datenschutz u.a. ARGE Daten: Löschungsklage bei Gericht einbringen

20.07.13 um 10.25 Uhr von M. S.
- "Strukturierte Sammlung von Daten, die nach mindestens einem Suchkriterium zugänglich sind!"

Sehr geehrter Herr Moser!

Neue Emailadresse der Solidaritätsgruppe: info@solidaritaetsgruppe.org

Nachfolgend die Antwort von Solidaritätsgruppe wegen Rechte Betroffener im Zusammenhang mit dem DSG 2000.

beim Datenschutz ist zunächst zwischen dem Grundrecht auf Geheimhaltung und dem Grundrecht auf Auskunft, Richtigstellung und Löschung zu unterscheidenn. Bei der Geheimhaltung spielt es keine Rolle ob es sich um automationsunterstützt (elektronische) Daten oder um \"manuelle\" (=Papierakten) handelt. Das Grundrecht auf Auskunft, Richtigstellung und Löschung erfasst manuelle Daten jedoch nur dann, wenn sie in einer manuelle Datei geführt werden.

Wie nun eine \"manuelle Datei\" zu definieren ist, ist nicht einheitlich geregelt. § 4 Z 6 DSG definiert als Datei eine \"strukturierte Sammlung von Daten, die nach mindestens einem Suchkriterium zugänglich sind\". Eine manuelle Datei liegt nach § 58 DSG dann vor, wenn Daten ohne Automationsuntersützung geführt werden (zB eine Handkartei, die nach Nummern oder Namen sortiert ist). Im Erwägungsgrund 27 der Richtlinie 95/46/EG heißt es dazu: \"Datenschutz muß sowohl für automatisierte als auch für nicht automatisierte Verarbeitungen gelten. In der Tat darf der Schutz nicht von den verwendeten Techniken abhängen, da andernfalls ernsthafte Risiken der Umgehung entstehen würden. Bei manuellen Verarbeitungen erfaßt diese Richtlinie lediglich Dateien, nicht jedoch unstrukturierte Akten. Insbesondere muß der Inhalt einer Datei nach bestimmten personenbezogenen Kriterien strukturiert sein, die einen leichten Zugriff auf die Daten ermöglichen.\"
Der OGH sieht dies in Anlehnung an die Richtlinie ähnlich: \"Eine Struktur der Sammlung liegt vor, wenn sie - im Gegensatz zu einem Fließtext - eine äußere Ordnung aufweist, nach der die verschiedenen Arten von Daten in einer bestimmten räumlichen Verteilung auf dem oder den manuellen Datenträgern oder in einer bestimmten physikalischen oder logischen Struktur dargestellt sind. Darüber hinaus müssen die Daten nach bestimmten Kriterien zugänglich sein, d.h. es bestehen vereinfachte Möglichkeiten der inhaltlichen Erschließung, beispielsweise durch alphabetische oder chronologische Sortierung oder durch automatisierte Erschließungssysteme. Unter Datei sind daher Karteien und Listen, nicht aber Akten und Aktenkonvolute zu verstehen.\" (RIS-Justiz RS0113846 ). An der Entscheidung des OGH ist zu kritisieren, dass er Akten und Aktenkonvolute, unabhängig von ihrer Strukturierung, generell nicht als \"manuelle Datei\" klassifiziert und daher diese nicht dem Recht auf Auskunft, Richt!
igstellung und Löschung unterliegen.

Da nach Angaben des Vereins ihr Papierakt aber überhaupt keine (innere) Struktur aufweist, ist unseres Erachtens die Anwendung des Rechts auf Auskunft, Richtigstellung und Löschung ausgeschlossen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass hinsichtlich des Datenschutzrechts Organisationen bestehen (zB ARGE Daten, http://www.argedaten.at), welche sich schon länger mit den rechtlichen Tücken des Datenschutzes auseinandersetzen, und in diesen Dingen vermutlich eine höhere Kompetenz aufweisen.

Solidaritätsgruppe

Vielleicht ist anderen damit auch geholfen.
MS (18.07.13)

5.09.13 um 10.44 Uhr - von M. S. - "Löschung meiner Daten"
Hallo Herr Moser!
Es gibt erfreuliches zu berichten!
Meinem Mitte August gestellten Antrag auf Löschung meiner Daten bei Argesozial/Mobilarge wurde stattgegeben! Erhielt gestern von der GFin des Vereins die unterschriebene Kenntnisnahme!
Ob meine Daten nun tatsächlich gelöscht wurden, sei dahingestellt! MS (4.09.13)


11.07.13 um 11.24 Uhr - von R. S. - "Vom AMS jahrelang über den Tisch gezogen"
"Viele hunderte Euro im Monat unterschlagen?"


Hallo,

ein Freund von mir (mitte 50) wurde vom AMS jahrelang über den Tisch gezogen.
Sein Taggeld mit 49 Jahren betrug knapp 35euro. Als er danach eine Teilzeitarbeitsstelle annahm und nach ca. einem Jahr wieder Arbeitslos wurde, hatte man ihm ein Taggeld von ca. 13euro berechnet. Begründung dafür: Sie erhalten eine Unfallrente und diese müsse berücksichtigt werden.

390 AMS + 160 Unfallrente = 550euro

Ich riet im Folgendes:
1. Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung
2. Antrag auf Wohnbeihilfe
3. Antrag auf Mindestsicherung (Ausgleich)

Die Mindestsicherung wurde bis jetzt aus Schahm vor dem Regress (Steiermark) nicht beantrag. Da sich nun das Ersparte zu Ende neigte blieb ihm nichts anderes übrig als Diese zu beanspruchen.
Ich erzählte ihm noch, dass er eigentlich ab dem 45. Lebensjahr einen Bemessungsgrundlagenschutz hätte.

Die Mindestsicherung wurde beantragt und siehe da.... nach ca. zwei Wochen bekam er eine Mitteilung, dass es keinen Ausgleich auf Mindestsicherung gibt sondern das er vom AMS ein Taggeld von knapp 33euro erhält.

Nun zu meiner Frage:
Gibt es eine Möglichkeit die Differenz einzufordern und wenn ja wieviel Jahre zurück.
Ein Bescheid wurde bis dato nicht eingefordert, da er sich leider mit der Begründung Unfallrente abfand.

Besten Dank für Ihre Bemühungen

Antwort:
Ihr Freund soll sofort das fehlende Geld einfordern! Ist über einen Zeitraum von 5 Jahren möglich!

Zahlungsaufforderung auf die 33 Euro-Mitteilung bezogen.
Muster zur Orientierung (Eingeschrieben an die Geschäftsstelle senden)

Ans AMS:
Ich grüsse die Damen und Herren

Nachdem Sie mir beim Leistungsbezug der Notstandshilfe für die Zeit von - Tag, Monat, Jahr - bis - Tag, Monat, Jahr - 13 Euro anstatt "33" Euro täglich ausbezahlt haben, fordere ich sie auf, mir die Differenz binnen 14 Tagen (einlangend) zur Anweisung zu bringen.

mit freundlichen Grüssen
........
Ev. vorher noch Bemessungsbescheid beantragen! - Er soll darin auch angeben, dass seine Bemessungsgrundlage geschützt war?
Und auf diesen Bescheid dann wie angegeben handeln!


(Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung)

(geschützter Bemessungsgrundlage)

Wenn es Probleme geben sollte, würde es sich hier auszahlen einen Rechtsanwalt zu kontaktieren oder den Gerichtsauskunftstag des Bezirks in Anspruch zu nehmen! (ohne Gewähr)


11.07.13 um 10.35 Uhr - von L. H. - "Nachweisliche Kommunikation im elektronischen Zeitalter - Ab wann gelten Schreiben als zugegangen?"


Nachweisliche Kommunikation im elektronischen Zeitalter (ARGE DATEN.at)
Ab wann gelten Schreiben als zugegangen? Worauf müssen Absender rechtlich verbindlicher Erklärungen achten? Welche Risiken bergen Brief, Fax, E-Mail oder SMS? Was ermöglichen elektronische Zustelldienste? - Informationen und Handlungsempfehlungen.

(Bei der Verwendung von elektronischen Kommunikationsmitteln ist Vorsicht angebracht.)
>Ab wann gilt ein Schreiben, eine Erklärung, als zugegangen?
Rechtsverbindliche Erklärungen gelten als zugegangen, sobald der Empfänger Kenntnis von diesen erlangt. Weiters, wenn diese derart in den Verantwortungsbereich des Empfängers gelangen, dass dieser sich unter normalen Umständen Kenntnis von der Erklärung verschaffen kann. Somit gilt ein Brief z.B. auch dann als zugegangen, wenn der Empfänger über die Hinterlegung am Postamt informiert wird. - (etc.) (4.07.13)


10.07.13 um 21.55 Uhr - von P*. - "Das AMS versuchte einen Bekannten mit akademischen Titel in Hotelspelunken an der Rezeption in Teilzeit und Nachtdienst 600 Euro monatl. unterzubringen."


Ein Bekannter hat einen akademischen Titel (Sprachen), hat Büromanagement gelernt und hat Praxis.
Das Ams versuchte ihn in Hotelspelunken an der Rezeption in Teilzeit und Nachtdienst 600 Euro monatl. unterzubringen. Die Hotels haben ihn nicht genommen, weil er keine Tourismuserfahrung vorweisen kann.
Nun hat das Ams einen Job im Büro mit Nachtdienst, 1400 Euro brutto, die Tätigkeit soll sein: scannen. Den ganzen Tag etwas einscannen. Vorzustellen in Wien, Garnisongasse 1, Fa Select. Kennt jemand diese Firma?
Nach meinen Recherchen ist das eine Art jobvermittler, weitere Auskünfte erteilt das Ams nicht.
Darf das Ams einen Menschen mit der Ausbildung einen solchen Job aufzwingen?
Danke für eine Antwort!

Antwort:
Einen gewissen Berufsschutz gibt es nur die ersten drei Monate in der Arbeitslosigkeit / im Arbeitslosengeld!
Arbeitslose Personen sind verpflichtet "jede" Arbeit ab 20 Wochenstunden - bei KV-Lohn Bzw. "branchenübliche Bezahlung" - anzunehmen. (Zumutbarkeitsbestimmungen)

Manche Firmen nehmen Leute mit Überqualifizierung nicht, deswegen in Bewerbungen sämtliche Qualifikation angeben!
Dazu ein Tipp von G. - "Bewerbungs-Muster zum Schutz vor Dequalifikation"
"Sämtliche Qualifikationen in Bewerbung für (z.Bsp.) "Abwäscherstelle" angeben - kann vor Dequalifizierung schützen" (16.10.11) (ohne Gewähr)


10.07.13 um 21.50 Uhr - von H*. - "Was kann ich tun, damit ich den Vergleich bekomme?"


Ich habe vor ca 3,5 Monaten im arbeitsrecht einen Vergleich abgeschlossen.
Die Zahlungen sind eingegangen, aber Mitbestandteil des Vergleiches war auch die Berichtigung bei der Gebietskrankenkasse, die ist bis heute nicht erfolgt. Meinen Anwalt habe ich gebeten mir den geschlssenen Verleich zu schicken, aber bis heute ist nichts passiert. Was kann ich tun, damit ich den Vergleich bekomme? Danke (9.07.13)

Antwort:
schriftlich und eingeschrieben verlangen.
oder mit begleitperson/zeugen hingehen - wenns dann noch immer probleme gibt - besuchen sie ev. den grichtsauskunftstag ihres bezirks - dort erfahren sie ev. eine effiziente vorgehensweise.
alles gute (ohne Gewähr)


10.07.13 um 21.45 Uhr - von V*. - "Was kann ich tun, damit als Bemessungsgrundlage das Einkommen des Vorjahres herangezogen wird?"


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe selbst gekündigt und bin seit 15.6. arbeitslos.
Ich habe mich schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit als arbeitslos registriert (also vor 30.6.).
Aufgrund dieser Tatsache (Antrag vor 30.6. eingebracht), ist als Bemessungsgrundlage das vorletzte Jahr heranzuziehen.
Im vorletzten Jahr war ich als Praktikantin tätig, im letzten Jahr habe ich eine Vollzeitbeschäftigung ausgeübt und dementsprechend ein sehr viel höheres Einkommen erzielt.
Nun wird aber mein Arbeitslosengeld nach dem geringeren Einkommen des vorletzten Jahres berechnet, weil ich den Antrag vor 30.6 gestellt habe.
Meine Frage: was kann ich tun, damit als Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld das Einkommen des Vorjahres herangezogen wird?
Vielen Dank für Ihre Hilfe! (9.07.13)

Antwort: "Ärgerlich"
jetzt nichts mehr - ärgerlich -
sie hätten ihren antrag um einige tage später stellen müssen. alles gute


10.07.13 um 12.20 Uhr - von Si. - "Vorstellungsbeihilfe"


Hallo! Ich hätte mal wieder eine Frage an Sie! Und zwar geht es um die Vorstellungsbeihilfe.

Kurze Erläuterung meiner Situation:
Ich bin seit einiger Zeit arbeitslos und finde in Graz einfach keinen passenden Job! Da ich auch von Seitens des Ams keine Stellen zugeschickt bekomme, habe ich mich entschlossen mein Glück in Wien zu versuchen. Das gelingt mir auch sehr gut, denn ich habe innerhalb von 2 Wochen bereits 4 Gespräche in Wien geführt und bei 2 habe ich nächste Woche auch die 2. Gespräche, also sehr positiv!!

Nun zu meinem Problem:
Ich habe VOR den Gesprächen um Vorstellungsbeihilfe angesucht, welche mir auch gewährt wurde. Allerdings bekomme ich jetzt anstatt den vorgesehenen 0,42 cent Kilometergeld für den Pkw nur knapp 0,13 cent für die öffentlichen Verkehrsmittel. Das ist aber nicht einmal die ganze Zugkarte!! Gesamt sind es 396km + ?8,80 für die U-Bahn! Laut Ams ist es denen egal ob ich mit dem Auto fahre, sie berechnen immer die öffis! Nun gut, wenn zumindest dieser Betrag stimmen würde... Auf der Genehmigung stand ein Betrag von ? 50,29 für den 4.7. bei der Firma P., allerdings hatte ich 2 Gespräche, eines am 4. bei der Firma Ba. und eines am 5.7. bei der Firma P.! Da stimmt ja schon mal was nicht!! Übernachtet habe ich bei meiner Tante, nur weil das Privat war, bekomm ich jetzt dafür auch nichts?!

Jetzt habe ich die 2. Gespräche bei den selben Firmen. Eines am 15.7 u eines am 18.7.! Laut Auskunft einer Ams MA, wurde das Gespräch bei der Firma P. vom 5.7. (auf der Genehmigung steht aber 4.7.) genehmigt, daher ergibt sich der Betrag von ? 50,29! Das 2. Gespräch am 18.7 bei der anderen Firma wird gerade bearbeitet hieß es!

Da fehlen doch die anderen Gespräche u zwar das bei der Firma Ba. vom 4.7. und das kommende am 15.7 bei der Firma P.!! Alle Terminbestätigungen sowie die U-Bahn Tickets habe ich noch am selben Tag via eams Konto geschickt!

Ich bin jetzt echt ratlos u weiss nicht wie ich weiter vorgehen soll bzw kann!! Ich meine, ich such bereits in einer anderen Stadt, weil ich hier einfach nichts bekomme und von meiner Notstandshilfe kann ich diese Fahrten allein nicht bezahlen!!

Ich hoffe mein Anliegen ist soweit verständlich und Sie können mir irgendwie weiterhelfen!!!

Vielen Dank im Voraus!

Antwort:
Vor dem Vorstelltermin mit dem BeraterIn die Förderung abklären! siehe Vorstellungsbeihilfe -
AMS->Die Beihilfe kann bis zur Höhe der entstehenden Vorstellungskosten für Fahrten mit Bus, Bahn oder dem eigenen PKW sowie für Unterkunft und Verpflegung gewährt werden!<
Heben sie sich sämtliche Belege auf - die sie dann vorlegen!
Bei Problemen, obwohl Zusage besuchen sie ev. mit einer Begleitperson den Vorgesetzten/ev. Geschäftsstellenleiter!
Konfrontieren sie diesen mit dem Text der AMS-Auskunftsseite!
Wenn möglich zu Terminen immer Begleitpersonen als Zeugen mitnehmen - ist sehr vorteilhaft!


10.07.13 um 10.26 Uhr - von L. H. - "BRD - Das Totalversagen der Bundesagentur für Arbeit "


Ausgetrickste Leiharbeiter: DasErste.de
Das Totalversagen der Bundesagentur für Arbeit! (9.07.13)

unter:
Moderne Sklaverei (Leiharbeiter) - Leiharbeit ist Menschenhandel!

Anmerkung: "Die Aushebelung des demokratischen Rechtsstaats"
In diesem Zusammenhang frage ich mich bzw. die Justiz einer "Demokratie":
"Wer sichert den betroffenen Menschen ihr ("das mit Einverständnis des Staats / besser "der neoliberalen Regierung" gebrochene") Recht? Sollen sie sich selbst darum kümmern? Würde Selbstjustiz nicht die Demokratie gefährden?

"Amoklauf oft eine "berechtigte" Selbstjustiz?" (1.08.11)


9.07.13 um 11.39 Uhr - von Es*. - "Wieviel bleibt nach Partnerschaftsanrechnung?""


Hallo, ich beziehe derzeit arbeitslosengeld täglich 27,92 ab august bekomme ich notstandshilfe um wieviel euro wird es weniger ? Mein mann bezieht derzeit auch notstandshilfe in der höhe. 26,57.
Wird sich da vieles ändern ? Bitte um dringende antwort.. Danke Mfg es. (8.07.13)

Antwort:
das einkommen beider - zusammengerechnet - wird ca. 1150 euro betragen. + freigrenzen zBsp. kinder, (ohne gewähr) alles gute!


9.07.13 um 10.05 Uhr - von Ol. - "Neuerlicher Anspruch auf Arbeitslosengeld?"


Hallo, möchte gerne eine Frage stellen zu einer SÖB-Maßnahme. Ich habe eine Zuweisung zu Scriptura. Die ersten 6 Wochen bekomme ich das Geld vom AMS danach ein Dienstverhältnis von 26 Wochen, man hat aber erst wieder Anspruch nach 28 Wochen. Ich bin 54 Jahre alt und seit März 2011 arbeitslos. Vorher hatte ich eine Beschäftigung v. April 2010 bis Jänner 2011 (Firma sperrte leider zu). Habe ich nach dieser Maßnahme wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld trotz meines Schutzes?? Ich bekomme derzeit einen Teil vom AMS und den Rest vom Sozialamt. Danke im voraus. Gruß Ol.

Antwort:
AlVG § 14. (2) Bei jeder weiteren Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes ist die Anwartschaft erfüllt, wenn der Arbeitslose in den letzten 12 Monaten vor Geltendmachung des Anspruches (Rahmenfrist) insgesamt 28 Wochen im Inland arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt war.
§ 15. Rahmenfrist - "wird ev. über 5 Jahre zusammengerechnet!"


8.07.13 um 17.53 Uhr - von R. - "Termin wegen Anzeige wahrnehmen!!!???"


Hallo. Ich habe mit meinen Betreuer einen Termin für Juli ausgemacht; da ich nun aber im September ins Spital muss, meinte er, das dies nicht sinnvoll ist und er den Termin streicht. Heute bekam ich einen eingeschriebenen Brief vom AMS mit der Aufforderung zu einem Kontrolltermin am 11.7. Auf meinen Anruf hin, was das soll, erklärte mir die Dame das ich den Termin wahrzunehmen habe und es um eine Anzeige gegen mich geht !!!??? Jetzt wurde ich natürlich stutzig. Mit mehr wollte die Dame aber nicht rausrücken. Meine Schwiegereltern haben Anfang Juni ihren Wohnwagen nach Italien gestellt. Als ein Anruf kam das sie eine Panne haben, habe ich nicht lange überlegt und bin zur Hilfe gekommen. Am selben Tag am Abend bin ich wieder retour nach Österreich. Kann das der Grund dafür sein ? Event. hat ein missgünstiger Mitmensch mich beim AMS verpfiffen ? Muss mir das AMS diesen Auslandsaufenthalt beweisen oder wie läuft das ab ? Bin auf das Geld von diesem Verein leider angewiesen.
Noch dazu möchte ich mit meinen Kids einige Tage Ferien irgendwo in Österreich machen. Kann mir das das AMS verbieten und mir einen weiteren Termin auferlegen ? Keine Ahnung ob mein Bezug bereits eingestellt wurde...da sollen die ja recht schnell sein. Ws muss ich beachten ??

Antwort:
ich habe mal von einem ams-berater die auskunft erhalten, dass bei einem
auslandsbesuch der ausreise/einreisetag nicht zählt/nicht gesperrt wird. - ev. an personen gedacht, die an einer grenze wohnen.
ansonsten wären für die tage im ausland der bezug zu streichen?
("arbeitslose sind täter und müssen bestraft werden" - SPÖ/ÖVP - FPÖ/BZÖ)

Urlaub im Inland? der beraterIn bescheid geben!
Ein Urlaub im Inland ist kein Ruhenstatbestand im ALVG, schließt also
definitiv nicht vom Bezug aus. Theoretisch kann der Berater natürlich einen
Meldetermin auf dem AMS des Urlaubsortes vereinbaren. Wird aber nie gemacht,
vielzuviel Aufwand.
(ohne gewähr) alles gute!

9.07.13 um 11.13 Uhr - von R. - "Beweisbar?"
Hallo Danke für die Antwort
Muss mir das AMS beweisen das ich im Ausland war oder ich das ich es nicht
war ?
mfg, R

Antwort:
wenn eine anzeige da ist - spielt die glaubwürdigkeit sicher eine rolle.
aber eigentlich sollten schon stichhaltige vorwürfe gegen sie vorhanden sein.
(ohne gewähr)

10.07.13 um 9.07 Uhr - von R. - "Wöchentliche Termine weil ich "angeblich" nach Italien fahre?"
Hallo
War heute beim AMS: Es gab eine "angeblich" anonyme Anzeige das ich für 3
Wochen nach Italien fahre !!
Ich erklärte der guten Dame das ich mit meinen Kids eine Radtour in die Wachau und weiter mache und zwar in der Zeit von 22.7 bis 1.8. Es wurde eine Niederschrift gemacht und die Dame erklärte mir, das ich nun wöchentliche
Termine hätte !! Darauf sagte ich ihr das ich das während unseres Radurlaubes nicht mache und mich daher vom Bezug abmelde.
Sie meinte aber, da ich eh in Österreich bleibe und ich wohl erreichbar sei, brauche ich das nicht und sie wird diesen Radurlaub eintragen und ich brauche in dieser Zeit auch keine Termine fürchten.
Ich sagte noch zu Ihr das ich auch nicht bereit bin, mich in irgendwelchen Gegenden bei einer AMS Stelle zu melden... auch das verneinte Sie. Für nächste Woche bekam ich dann noch einen Kontrolltermin...

Bin mal gespannt ob sich das AMS an die Zusagen hält. Leider hatte ich
niemanden mit....
Wie kann ich mich absichern, um zu beweisen das ich nicht im Ausland bin
oder war ? Soll ich in dieser Zeit
sämtliche Einkaufsbelege etc. aufheben ?
Falls ich während unserer Tour einen Termin bekomme; kann ich mich da noch
immer vom AMS abmelden ?

Antwort:
Ja gute Idee, sämtliche Einkaufsbelege aufheben! Tun sie das, um diese vorzulegen falls es zu Problemen kommt!


8.07.13 um 14.41 Uhr - von Mi*. - "Deppenkurs ohne Aufklärung, trotz/weil geringfügige Beschäftigung?"


Hallo, Ich bin seit 3 Monaten arbeitslos und als Arbeitssuchende gemeldet. Ich arbeite bereits geringfügig freiberuflich tätig und habe meine Betreuerin auch darüber informiert, dass ich dies ausweiten werde um mich so schnell wie möglich vom AMS abmelden zu können (in spätestens 2 Monaten). Nun hat mir meine Betreuerin einen Kursinformations-Zettel ausgehändigt mit den Worten: \" Das ist ein Infotag am Montag, da müssen Sie hin, aber das dauert eh nur 3 Stunden.\" Wie sich bei dem \"Infotag\" herausgestellt hat muss ich einen Kurs über 5 Wochen besuchen (Neu Starten). Ich wurde von meiner Betreuerin weder über die Kursdauer/-inhalte informiert, noch wurde ich gefragt ob ich diesen Kurs überhaupt brauchen kann. Ich benötige diesen Kurs nicht, da ich alle Kursinhalte/-fähigkeiten bereits besitze.
Wie kann ich vorgehen um mich schnellstmöglich von diesem Kurs abzumelden, ohne den Bezug zu verlieren?
Darf meine Betreuerin mich zu einem Kurs verdammen ohne mich darüber aufgeklärt zu haben und ohne meine Zustimmung dass dieser Kurs für mich sinnvoll wäre?
Es ist für mich eine Zeitverschwendung einen Kurs über 5 Wochen besuchen zu müssen der mir nichts bringt und den ich mir nicht ausgesucht habe. Ich würde meine Zeit gerne zur Ausweitung meiner freiberuflichen Tätigkeit bzw zur Arbeitssuche nutzen. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen!!! Vielen Dank!!!

Antwort:
Es gibt kein Losungswort, das bei Dppenkursen hilft! Wenn sie sich weigern den Deppenkurs zu besuchen müssen sie mit einer rechtswidrigen Bezugssperre rechnen!
Da sie noch nicht lange arbeitslos sind und nicht über den Deppenkurs wie ihre Defizite, die der Deppenkurs ausgleichen muss, aufgeklärt wurden, wäre eine Berufung auf die rechtswidrige Sperre wahrscheinlich erfolgreich!
Ansonsten über Verfahrenshilfe Beschwerde an den VwGH erheben, - (da das AMS noch seine demokratieverstossende "Gerichtsbarkeit" besitzt werden rechtswidrige Bezugssperren in der Berufungsinstanz oft auch bestätigt)

Wissen AMS-BeraterInnen über eine geringfügige Tätigkeit bescheid ist es ihnen eine Freude diese über einen Mobbing-, Deppenkurs zu verunmöglichen!

fehlende Belehrung: Ich wurde über meine Defizite wie den Kurs nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen!

Die mit der Anwendung einer derartigen Wiedereingliederungsmaßnahme verbundenen Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn dem Betroffenen jene darin vermittelten Fähigkeiten auch tatsächlich fehlen.

(Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1)

Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!) (ohne Gewähr)

Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen/zu verklagen! (17.01.10)

Anmerkung: "SoNed und Arbeitsloseninitiativen-Erfolge!"
"Änderung hin zum Landesverwaltungsgericht wird erwartet" - "ev. Dank der SoNed und ArbeitslosenInitiativen Kritik" - "Erfolg hinter den Kulissen" ("ohne Gewähr")
(12.06.13)

10.07.13 um 10.47 Uhr - von Mi. - "Vielen Danke für die schnelle Antwort!"


8.07.13 um 11.03 Uhr - von S. M*. - "Weil Kollege der mich abholen sollte ev. zu früh dran war, wurde mir der Bezug gesperrt? - Was kann ich tun?"


Hallo hab da mal eine Frage ich habe mir in einem Bewerbungskurs eine Stelle über den AMS E-Roboter gesucht und gefunden. Habe mich dort vorgestellt und es kam zur unterzeichnung eines DV jedoch als ich am ersten tag anfangen wollte hat es geheißen das ich von einem Fahrer abgeholt werde dies geschah auch wobei der Fahrer ohne mir gefahren ist und mir die Chefin gekündigt hat weil ich laut dem Fahrer 5 Min zuspät war was aber laut meiner Uhr nicht so war auf grund dessen habe ich eine 6 wöchige sperre des Bezugs bekommen weil ich eine Arbeit die mir meine Regionalstelle zugewiesen hat (was ja nicht stimmt da ich sie mir selbst gesucht habe)verweigert habe. Ich habe schon einspruch eingehoben und haben die selbe begründung nur diesmal eingeschrieben wieder bekommen. Was kann ich tun.

Antwort: "Auch mit Vorgehensweisen konfrontiert die bis zur Perfidität reichen!"
"zuerst den bescheid über die sperre verlangen und auf diese ist dann erst
die berufung einzulegen. (berufung einlegen und falls ev. über Verfahrenshilfe Beschwerde an den VwGH erheben. hier steht nämlich aussage gegen aussage und diese behauptung kommt nicht direkt von einer firma sondern vom "kollegen?" / die "fragwürdigkeiten/gemeinheiten" sind nicht mehr zu toppen! unbedingt
Berufung einlegen, die ist kostenfrei.

ps.: bei einer sperre spielt es keine rolle ob die stelle vom AMS vermittelt wurde oder nicht!
jede sperre ist fürs AMS und MitarbeiterInnen ein arbeitsmarktpolitischer erfolg, der mit einer prämie belohnt wird! deshalb sind betroffene oft auch mit vorgehensweisen konfrontiert die bis zur perfidität reichen!" alles gute!

Zur Info:
Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung

VwGH - Die Behörde ist verpflichtet, in der Begründung des Bescheides in eindeutiger, einer nachprüfenden Kontrolle zugänglichen Weise aufzuzeigen, von welcher konkreten Sachverhaltsannahme sie bei ihrem Bescheid ausgegangen ist und worauf sich die getroffenen Tatsachenfeststellungen im einzelnen stützen.
Widersprüche der Parteien beim Vorstellungsgespräch . (ohne Gewähr)


6.07.13 um 13.13 Uhr - von H*. - "Um über die Schikane durch AMS mehr zu erfahren bin ich auf Ihre Seite gestoßen und möchte nur mein Erlebnis erzählen."

"AMS Maßnahmen haben mich echt krank gemacht."
"Ich brauche Kraft um Arbeit zu finden. Ich muss positiv wirken wenn ich mich vorstellen gehe und solche Maßnahmen machen das alles zunichte."


Sehr geehrter Herr Moser,

um über die Schikane durch ams mehr zu erfahren bin ich auf Ihre Seite gestoßen und möchte nur mein Erlebnis erzählen.

Gleich am Anfang möchte ich noch erwähnen dass deutsch nicht meine Muttersprache ist und auch wenn ich mich gut artikulieren kann, passieren mir grammatikalische Fehler für die ich mich am Anfang entschuldigen möchte. In meinem Beruf als Grafik-Designer musste ich die Sprache in Schrift nicht unbedingt perfekt beherrschen.

Ich bin mittlerweile fast 59 Jahre alt, Akademiker, Grafik-Designer mit etwa 30 Jahre Berufserfahrung. Die letzte 10 Jahre habe ich als selbständige Freelancer für mehrere Agenturen gearbeitet. Mein Tag hat so ausgeschaut, dass ich Jahre lang täglich zwischen 2 -3 Agenturen gependelt habe um auf meine Kosten zu kommen. Ich bin sehr gut in meinem fach und bilde mich selbst ständig weiter und deswegen wurde ich oft für Monate voraus gebucht. Ich hatte Jahre lang kein Urlaub, keine Mittagspause weil ich zu Mittag in die nächste Stelle gefahren bin. Nur deswegen habe ich mich so lang als Grafiker oder art Director auf dem Markt gehalten. Jeder weißt doch dass die Werbung eine junge Branche ist und Grafiker ab 40 verschwinden von der Bühne.

Ich war immer sehr belastbar aber eines tages ging es nicht mehr. Mir war es nicht mahl Bewusst das ein sogenannte burnout bekommen habe. Habe ich trotzdem mit der letzte Flame weitergemacht. Ich habe mich schon am Montag oft gefragt wie ich die Woche überstehen soll. Dann kommen starke Migränen und Magenbeschwerden dazu und mir ist nichts anders geblieben wie Gewerbeschein zurück zu geben und Arbeitslose anzumelden.

Habe gehofft wenn ich mich etwas ausruhe und zu mir komme geht's dann weiter. Ich versuche mir einen Job zu finden der möglicherweise nicht so gut bezahlt ist aber ruhiger ist und arbeite weiter.
D.h. Ich bin wirklich trotzt meinen alter Arbeitswillig.

Leider AMS hat mich nur 2 Monate in ruhe gelassen alleine arbeit zu suchen. Ich könnte nichts mehr tun als die paar Bewerbungen abzuschicken als antwort auf die Zeitungsannonce die gerade erschienen sind. Es ist eben weinig Arbeit für Designer und das meiste ist Mundpropaganda. Ich kann doch nicht Zaubern und als fast 59 Jährige auf der stelle Job finden. Zum Trotz (weil ich zu wenig mich bewerbe ) hat mich meine Betreuerin nach 2 Monate in diesen Deppenkurs geschickt. Man hat mich vorher aufgeklärt das mir mit dieser Maßnahme geholfen wird.

Ich bin dort gekommen ganz willig und musste feststellen das ich da total fehl am platz bin.

Ich bin dort als Akademiker mit 30 Jahre Arbeitserfahrung (oft auch Führungskraft) gesessen zwischen Proleten die nicht arbeiten wollen und Ausländer die kaum deutsch können. Bin ich mir vorgekommen wie in einem schlechtem Film. Dieser Id..... wollten mir beibringen wie ich mein Lebenslauf und Bewerbung schreiben soll. Ich habe gedacht ich träume. Ich habe so eine perfekte Bewerbung im web speziel für meine Branche und die wollen mich belehren wie ich meine arbeit machen soll. Und versuchen mir eine schriftliche Bewerbung nach Ihre Idiotenmuster aufzuzwingen. Das kann doch nicht war sein. Mit was habe ich mir nach 30 jahre arbeit das verdient.
Ich habe das 1 Woche ausgehalten. Nach eine woche ging mir so schlecht, meine Migränen waren wieder da und mein positives denken war im Keller. AMS Maßnahmen haben mich echt krank gemacht.

Ich brauche Kraft um Arbeit zu finden. Ich muss positiv wirken wenn ich mich vorstellen gehe und solche maßnahmen machen machen das alles zunichte.

Bin ich zum arzt gegangen, habe ihm die Situation geschildert und Gott sei Dank hat mich der arzt Krank geschrieben für unbestimmte Zeit. Diagnose Burnout und depressionen.

Frage: Wie lange kann ich so was durchziehen um wenigsten die ruhe zu haben wirklich arbeit zu finden.

Im Moment geht's mir immer noch sehr schlecht. Kann mich kaum fangen aber ich hoffe das ich in 2-3 Wochen wieder meine positive Einstellung zurück bekomme, habe nur Angst wenn ich mich wieder bei AMS melde schicken sie mich wieder zu solchen maßnahmen und so was stehe ich nicht noch mal durch. LG. H.

Antwort:
Und deswegen lassen sie sich Zeit, bis sie wirklich wieder "ca. 100%" fit sind, ansonsten wird alles nur schlimmer! Super, dass ein Arzt hinter ihnen und der Diagnose steht. "Ihre Rettung"

Und beantragen sie das Übergangsgeld - sie bekommen 25% vom Arbeitslosengeld noch dazu und haben dann ev. auch Ruhe vorm AMS bzw. vor den Deppenkursen/Zwangsmassnahmen!
Sie müssten eigentlich schon Anspruch auf das Übergangsgeld (bis zur Pension) haben!
Reden sie mit dem BeraterIn - nicht abwimmeln lassen - bei Problemen reden sie mit dem Vorgesetzten / GeschäftsstellenleiterIn! Wenn möglich Begleitperson als Zeugen mitnehmen! ("Wirkt - in dieser Angelegenheit - Wunder")
Die Information einholen - bzw. den Antrag können sie auch gleich im Krankenstand stellen! Denn falls sie das Übergangsgeld bekommen, wären sie mehr oder weniger vor den krankmachenden "AMS-Schikanen" geschützt!
Mehr zum Übergangsgeld Link anklicken! (Ohne Gewähr) Alles Gute!

8.07.13 um 10.00 Uhr - von H*. - "Danke werde eine Spende leisten."
Danke Herr Moser,
werde gleich Morgen eine Spende leisten. Kann nur über Bank weil ich mich
mit online-Banking nicht auskenne.
LG. (7.07.13)

8.07.13 um 10.07 Uhr - von L. H. - "Verurteilen Sie dabei die anderen Leute in solchen Deppenkursen nicht!
Ich weiß, dass es uns Menschen manchmal besser geht, wenn wir uns gegenüber anderen aufwerten, bedenken Sie aber auch, dass damit die Solidarität untereinander auf der Strecke bleibt"
zu H. vom 06.07! Ich wünsche Ihnen ebenfalls alles Gute und hoffe, dass Sie wieder die Kraft finden, einen Weg zu sehen, mit der Situation gut umzugehen! Bitte verurteilen Sie dabei aber die anderen Leute in solchen Deppenkursen nicht! Ich weiß, dass es uns Menschen manchmal besser geht, wenn wir uns gegenüber anderen aufwerten, bedenken Sie aber auch, dass damit die Solidarität untereinander auf der Strecke bleibt und Sie sich selbst schaden, weil Sie sich ärgern! Und vor allem ist es wert sich die Gründe, warum gerade diese Menschen in diesen Kursen sind, klar zu machen: Um nur die wesentlichsten Gruppen meiner Erfahrung nach zu skizzieren: Da gibt\'s Migranten, die kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben oder wenn nur im Hilfsbereich - deren Schicksal Ausdruck des vollkommenen versagenden Bildungssystems ist und zum Teil auch einer intransparenten Zuwanderungspolitik und dem Fehlen von Integrationsmaßnahmen - nachdem die Arbeitskräfte als Billig-Hackler auch mal sehr erwü!
nscht waren. Dann gibt\'s die große Gruppe der prekarisierten Unterschicht. Menschen, die unter schlechten Rahmenbedingungen aufgewachsen sind, die meist sehr wenig Bildung haben und die der Gesellschaft genau jenes Spiegelbild zeigen, das die Sozial-und Bildungspolitik erzeugt hat: Das, des sozialen Außenseiters. Das \"Nicht-Wollen\" ist da zu hinterfragen. Meine Erfahrung ist eher, dass es das ist was man aus der Schule kennt, wo ein Schüler mit einer schlechten Note sagt, er habe nichts gelernt - auch wenn er viel getan hat. Einfach, weil man psychisch mit Niederlagen oder mit dem Ausgegrenztsein eher zurecht kommt, wenn man sagt, ist mir doch wurscht! (das impliziert nämlich, dass man eh könnte, wenn man wollte - was natürlich meist nicht so ist). Dann gibt\'s Menschen, die nach vielen Arbeitsjahren in einem handwerklichen Beruf mit der Kurssituation und der Bedienung eines PCs vollkommen überfordert sind und aus Angst und Scham \"nicht wollen\". Tja und dann gibt auch!
den immer größer werdenden Teil, der durchaus sehr gut quali!
fizierte
n Leute, die als Junge derzeit nicht in den Job kommen oder im Alter aus dem Job fallen. Wenn Sie genauer hinschauen gibt\'s davon mehr als sie glauben in diesen Kursen! Schade ist nur, dass gerade jene Erwerbslosen sich um jeden Preis von den anderen abgrenzen wollen, anstatt solidarisch zu sein - was ihnen auch gesundheitlich zuträglicher wäre. Ich glaube, das spielt auch ganz massiv die Angst vor dem sozialen Abstieg, den der Einzelne gerade realisiert, eine große Rolle! Tja, und nicht zu vergessen auch die Zahl der physisch, psychisch und/psychosomatisch kranken Kursteilnehmer, denen es entweder davor schon schlecht gegangen ist, weswegen sie unser neoliberales System ausspuckt - als nicht mehr brauchbar. Oder sie werden in der Arbeitslosigkeit krank und oft genug ist es dann das AMS durch sein Agieren und die tollen Kurse, die Krankheit zum Ausbruch bringen, und ein schon ziemlich instabiles Gleichgewicht endgültig zum Kippen bringen! Bedenken Sie das, denn die erwerbs!
losen Menschen haben nur dann eine Chance mit Ihren Anliegen in der Öffentlichkeit Gehör zu finden, wenn sie geschlossen auftreten! Derzeit sehe ich aber, dass einerseits die Scham, die Schuldgefühle, die die Gesellschaft dem Einzelnen auflädt - anstelle das System zu hinterfragen - und vor allem auch das sich Abgrenzen wollen um jeden Preis, die Leute eher in die Isolation und Krankheit treibt. Bedenken Sie das, damit sie bald gesund werden und bleiben! (6.07.13)


5.07.13 um 12.43 Uhr - von Ir*. - "Meine damalige AMS Beraterin war sehr verwundert, dass ich eine Arbeit gefunden hatte, was mich wiederum sehr verwunderte"


Hallo an alle,ich lese hier schon einige Jahre die Berichte und bin immer wieder aufs neue schockiert. Auch ich hab meine Erfahrungen mit dem AMS und das schon ein ganzes Jahr lang.Find zwar zwischendurch wieder Arbeit aber die ist im Handumdrehen wieder weg ohne ersichtlichen Grund und sie endet meist bösartig.Es sind Stellen was ich schön brav alle dem AMS melden musste. Meine letzte Stelle hab ich zwar vom AMS hab es aber niergentwo gemeldet gehabt oder irgentjemand gesagt wo ich bin. Beim AMS hab ich mich nur tel. abgemeldet sonst nichts.Na ja mein Arbeitgeber hatte ein Formular eines Arbeitslosenantrag von mir hab es rein zufällig gesehen und komischerweise hätten die nicht mal meine Kontonummer von mir gebraucht zwecks Gehaltüberweisung.Der Überhammer ist der,dass meine Nachbarn gewußt haben wo ich mich aufhalte und das ich sehr schnell ausziehen werde obwohl ich es wirklich niemanden erzählt habe nicht in der Familie oder im Freundeskreis.Meine Arbeitsstelle war in ei!
nem anderen Bundesland. Komisch ist auch,dass ich die Monate wo ich beim AMS gemeldet war keine vernünftige Stelle zugeschickt bekam es waren nur Liesingfirmen außer die letzte jetzt.Ende Jänner hab ich geglaubt endlich eine gute Stelle gefunden zu haben bin dann voll Freude zum AMS und hab das mitgeteilt. Mir wurde noch in der Probezeit der Vertrag aufgelöst ohne ersichtlichen Grund.Meine damalige AMS Beraterin war sehr verwundert,dass ich eine Arbeit gefunden hatte was mich wiederum sehr verwunderte.In dieser Zeit kam auch ein Schreiben von meiner Bank das ich keinen Überziehungsrahmen mehr habe und das Konto ausgleichen muss.Mir blieb nicht anderes übrig als meine langjährige Lebensversicherung aufzulösen um mein Konto auszugleichen. Da ich von Beruf Fachsozialbetreuer/Pflegehelfer bin verstehe ich es nicht mehr hier keine Arbeit zu finden. Ich hab meine Ausbildung mit Auszeichnung abgeschlossen auch selbst finanziert. Mir ist auch sonst nicht Bewusst das bei einer Arbei!
t etwas nicht in Ordnung gewesen wäre. Ich weis jetzt nicht ge!
nau an w
as es liegt aber es ist alles sehr komisch gerade im Pflegebereich wo die Welt schreit,dass zuwenig Pflegepersonal gibt. Leider bin ich seit 1 Woche wieder ohne Job und möchte mich nicht beim AMS melden weil ich Angst habe das es so weitergeht. Vielleicht hat jemand einen Rat wo ich ansetzten soll um endlich rauszufinden was da los ist. Ich Danke

Antwort:
Melden sie sich trotzdem wieder arbeitslos, um die Versicherungsleistung zu bekommen! Ich wünsche ihnen, dass sie in dieser Welt, in der es nur mehr ums Funktionieren und Geschwindigkeit geht, eine Stelle finden die ihnen zusagt und sie sich "einiger Massen" wohl fühlen!
Sollten sie einen konkreten Verdacht bzw. Hinweis haben wer den Datenschutz verletzt / wo er verletzt wird, so erheben sie ev. Beschwerde an die
Datenschutzkommission http://www.dsk.gv.at, dsk@dsk.gv.at
bzw.
ARGE DATEN – Österreichische Gesellschaft für Datenschutz, www.argedaten.at, webmaster@argedaten.at
unter
Datenschutz ist Menschenrecht!

Zum Thema: "Neoliberale Zeit ohne Menschlichkeit"
"Selbst im Sozialbereich sind nur noch Gleichschaltung und Scheuklappen erwünscht"
"Paradigmenwechsel: Ab Erreichen einer kritischen Masse ein sprunghafter Prozess!" - Anonymisiert - (22.06.13)


4.07.13 um 22.32 Uhr - von Sc*. - "Rechtswidrige Anrechnung des Partnereinkommens"
"Bin physisch und psychisch schon etwas angeschlagen, brauche Therapie wegen diesen sch,...AMS"


Liebe LEUTE wer kann mir da Bitte HELFEN !!!
Seit ca 2009 unterstellt mir das AMS L. eine Lebensgemeinschaft mir meiner Mitbewohnerin,öbwohl wir schon mehrmals am AMS ein protokol abgeben und Unterschrieben haben,das dies nicht der fall ist.Sie läßt mich hier Wohnen und gemeldet sein,ohne irgendwelche forderungen an mich zustellen(außerdem bin ich selten hier):
Jetzt reduziert mir das AMS Linz allepaar monate die Bezüge,mitlerweile seit 01.07.13 auf 2.80 Tgl,mit der begründung,das meine mitbewohnerin in Pension ist einkommen 1.107,78
Habe nun EINSPRUCH gemacht
Rechtswidrige anrechnung des Partnereinkommens,bezweifle aber das,das genügen wird.
BIN PYCHISCH und PSYCHISCH schon etwas angeschlagen,brauche Therapie wegen diesen sch,...AMS
ZB:der Abt.leiter gibt mir vor ich soll mich hier abmelden,Wohnungssuchendmeden,wenns ist bei Neustart,die Genosenschaften verlangen alle gebühren und das mit 2.80 Tgl,das ist unzumutbar kommt einen verbrechen gleich.
So Liebe Leute nun hoffe ich das mir jemand weiterhelfen kann.
mit reundlichen Grüßen

Antwort:
Ja verlangen sie einen Bemessungsbescheid (Muster) auf den sie dann Berufung / Einspruch einlegen!

In Form eines Geschäftsbrief!
(nach Muster - Betreff: "Rechtswidrige Anrechnung des Partnereinkommens") und als Einspruchstext schreiben sie!

Da es sich um keine "Lebensgemeinschaft-Partnerschaft", sondern um eine Wohnungsgemeinschaft handelt, darf nach VwGH-Erkenntnis das Einkommen des "Mitbewohners" nicht angerechnet werden!

Es steht mir kein Unterhalt zu und solcher wird auch nicht freiwillig geleistet!
>Diese schriftliche Erklärung/Bestätigung legen sie unterschrieben auch von ihrem Mitbewohner bei!

Weitere Links unter Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"!
wie z.Bsp.:
Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ
Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen? (ohne gewähr)


4.07.13 um 22.19 Uhr - von Ha*. - "Deppenkurs anstatt Qualifikation"
"Blind vor Macht-Profitgier und menschliche Arroganz."


Sehr geehrter Herr Moser!

ich bin seit ca 3 jahren beim ams gemeldet und sollte als schweißer vollzeit vermittelt werden. leider hat das ams in dieser zeit nur eine handvoll stellenangebote mir zugesandt und heuer habe ich bist jetzt gerade mal 3 stück erhalten. zwei möglichkeiten: entweder die haben keine stellen oder wollen mich gar nicht vermitteln, denn meine schweißprüfungen sind berreits abgelaufen und das ams will mich allenernstens trotzdem als schweißer weitervermitteln! bei terminvorsprache stellen die sich dumm und sagen die jobsuche ist erfolglos weil, angeblich mein lebenslauf nicht am aktuellen stand ist, was natürlich nicht stimmt weil dieser wurde erst von Jobtransfair überarbeitet. nun jetzt wolllen die mich einfach zum itworks schicken mit genau dieser begründung: lebenslauf nicht aktuell.

anstatt mir einen schweißkurs zu ermöglichen wo ich alle fehlenden schweißprüfungen machen könnte. aber als antwort bekommt man nur sie machen den und den kurs was wir wollen - blind vor macht-profitgier und menschliche arroganz. jetzt wolln die mich zu einem sinnlosen söb kurs schicken anstatt mir die fehlende qualifikation zu geben. kann man da nicht sehen das die mitschuld sind am budgetdefizit und zu ihrem eigenen schaden die herren spielen. was sind das für unseriöse machtgierige leute? heute giebt es für alles testpersonen: einkaufstester, produkttester, hoteltester, dienstleistungstester..... warum keine unabhängigen seriösen ams tester, dann würde endlich mal die wahrheit ans licht kommen was sich dort wirklich abspielt!

Antwort:
Um Seriosität geht es schon lange nicht mehr beim AMS und Umfeld!
Mit ihnen machen "andere" über Unsinnigkeit Geschäfte!

Da sie schon einen Deppenkurs besucht haben, können sie ev. verweigern bzw. wäre die Berufung auf die rechtswidrige Sperre erfolgreich!
>Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1
*Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!<

Seien sie lästig, was die fehlende Schweissprüfung anbelangt.
Suchen sie sich einen Platz bzw den Kursanbieter der einen solchen Schweisserkurs mit Prüfung anbietet.
Legen sie alle Daten vor.
Sollte ein Tageskurs sein! mind. 4 Wochen dauern. In der Woche ca. 16 - 20 Stunden - und ca. 2000 Euro kosten!

Selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!

Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann an Betroffenen Michael M.
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet mir, den Formalweg zu berschreiten und mir ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11) (ohne Gewähr)


4.07.13 um 17.04 Uhr - von De*. - "Sperre weil ich nicht schwarz arbeiten wollte?"


Ich bin seit 2 J. beim AMS.Ich studiere(Laborantin) nebenbei um meine Chancen für einen Job zu erhöhen.Mir wurde eine Arbeitsstelle geschickt um mich zu bewerben.Am Vorstellungstermin hat mir die Dame 500 euro angeboten damit ich weiter AMS Geld beziehen kann und restliche stunden schwarz.Das habe ich abgelehnt.ich habe echt Angst bekommen.Die Frau hat mich gefragt wie lange ich bei AMS bin,wie viel ich bekomme und ich habe drauf gesagt dass ich den mit Gäste schon lange nicht gearbeitet habe und den Kontakt(Umgang) verloren habe und ich wohne nicht in Wien aber kann ich mit dem Zug fahren.Sie hat dann beim AMS gemeldet dass das zu weit für mich ist und will keinen Kontakt mit Gästen.Drauf habe ich Sperre bekommen.Habe das meine Beraterin erklärt und musste meine Aussagen unterschreiben,trotzdem 6 Wochen wurde ich gesperrt.Sollte ich schwarz Arbeit annehmen und Finanz betrug machen?!Was kann ich machen?

Antwort:
Verlangen sie sofort den schriftlichen Sperr-Bescheid, auf den sie dann Berufung einlegen! Wenn innerhalb eines Monats, ab diesem Schreiben, kein Bescheid kommt muss das Geld überwiesen werden!
Geben sie ihre Begründung in der Berufung an.

(Die Beantwortung der Frage, ob der Arbeitslose das Zustandekommen der Beschäftigung vereitelt hat, erfordert präzise Feststellungen über den Verlauf des
Vorstellungsgespräches)
Widersprüche der Parteien beim Vorstellungsgespräch

Ev. besuchen sie in dieser Angelegenheit auch die AK! Verlangen sie von der AK Unterstützung, um ev. rechtliche Schritte gegen diese "ArbeitgeberIn" einzuleiten!
Wenn es sich so zugetragen hat wie sie schildern sollte gegen diese Person / "Firma" vorgegangen werden! Lassen sie sich das auf keinen Fall gefallen!

17.40 Uhr - P.S. - Ich hatte keinen Zeugen beim Vorstellungsgespräch.Ich werde November 2013 mit meinem Studium fertig (wenn sie mich in Ruhe lassen).Ich bin psychisch am Ende.Ich habe Probleme mit dem Hand...schmerzen beim bewegen ...von lauter Stress im Studium leider nicht zum Arzt gegangen,hab das meiner Beraterin gesagt, ihr ist das egal, trotzdem muss ich mich für ALLES mögliches bewerben...Büglerin ,Putzfrau usw.

Antwort:
Sie müssen sich ihre gesundheitlichen Einschränkungen von einem Arzt bestätigen lassen! (ev. ärztliches Attest besorgen) Das AMS nimmt sonst darauf keine Rücksicht!

Zur Info - Tipp: - "Bewerbungs-Muster zum Schutz vor Dequalifikation"
"Sämtliche Qualifikationen in Bewerbung für (z.Bsp.) "Abwäscherstelle" angeben - kann vor Dequalifizierung schützen" (16.10.11) (ohne Gewähr)

5.07.13 um 9.34 Uhr - von De*. - "Ich habe den schriftlichen Sperr-Bescheid noch nicht bekommen."
Hr.Moser

Ich bedanke mich für die schnelle Antwort.Ich habe den schriftlichen Sperr-Bescheid noch nicht bekommen.Meine Beraterin meint dass das mitten Juli von Regional ...entschieden wird und sie müssen mit der Firma das klären,aber ich glaube nicht dass die Sperre aufgehoben wird.Ich kann mir nicht vorstellen das die Frau R. das zugeben wird,somit ist das meiner gegen ihrer Wort.(Die Stelle wurde für 30 std. ca.1200 euro als Kellnerin ausgeschrieben).Ich habe mich geweigert nur für 500 euro zu arbeiten und weiter AMS Geld beziehen. Was Dequalifizierung betrifft wurde mir gesagt dass ich Langzeitarbeitslose bin und ihr ist egal was ich studiere solange ich keinen fertigen Studium habe kann sie mich für alles weitervermitteln(Ich habe neben meinen Studium 6 J. als Kellnerin gearbeitet)Ich habe Arbeitstrainning als Laborantin( von AMS erlaubt-3 Monaten)gemacht, das ist aber egal. ich bedanke mich noch mal. MFG

Antwort:
nein es gibt keinen berufs / qualifikationsschutz - aber die firmen selbst nehmen ev. keine leute die überqualifiziert sind
und
auf alle fälle berufung einlegen - die ist kostenfrei
deswegen sofort bescheid verlangen! ev. schriftlich eingeschrieben
gästebuch besuchen dort sind die links (unterstrichen) anzuklicken! alles gute

"Wollte nur mitteilen, dass ich die volle Nachzahlung erhalten habe" (30.11.13)


4.07.13 um 11.29 Uhr - von P*. - "Zwangs-Schmarotzer-SÖB It-works mit vorgeschalteten Deppenkurs"
"AMS-Berater war sehr unfreundlich, hat sich über meine Joblosigkeit lustig gemacht und hat mir Itworks aufgezwungen, fühle mich etwas angeschmiert und abgewimmelt."


Hallo Hr.Moser!

Ich hatte vor kurzem einen Berater-Termin beim Ams, und weil meine zuständige beraterin nicht da war musste ich zu einem fremden berater gehen. der war sehr unfreundlich, hat sich über meine joblosigkeit lustig gemacht und hat mir itworks aufgezwungen und zuletzt noch in der betreungsvereinbarung reingeschrieben : Sie besuchen It works und nehmen im Anschluss nach der 4-8 wöchentlichen vorbereitungsphase für ein Dienstverhältniss bei SÖB It-works an itworks Teil. Da mir meine Ursprüngliche Beraterin mir freie Kurswahl (ich darf mir was aussuchen) versprach fühle ich mich etwas Angeschmiert und abgewimmelt. Nun als ich meine Zust. Beraterin anrief meinte sie ich solle zu It-works hingehen, weil es wurde schon mit dem Unfreundlichen Kollegen vereinb. also schmiert die mich auch noch an. was nun?
können die etwas machen wenn bedauerlicherweise erkranke und mich Ärztlich krankschreiben lasse?

Antwort:
"Bei Krankenstand droht ev. spätere Zwangsvermittlung in Deppenkurs und SÖB"
("Krankenstandsflucht")

Siehe Info bez. Zwangsmassnahmen:

Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg verlangen, ausfüllen und abgeben! (ev. eingeschrieben)
Ombudsmann an Betroffenen / Michael M.
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet mir, den Formalweg zu berschreiten und mir ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)

Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich! (16.02.11)


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